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    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 164)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
    Beiträge: 5.338
    ID: 815.054
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      schrieb am 16.11.09 19:27:40
      Beitrag Nr. 3.708 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.390.419 von dubiose am 15.11.09 16:17:05Die IBV hat mit Sicherheit die Aktion aus der eigenen Tasche bezahlt. Ein Sanierungsbeitrag käme ausschließlich dem Land Berlin zugute, denn es käme auf die Werthaltigkeit der Fonds zum Zeitpunkt der Anteilsandienung an. Egal wieviel Berlin jetzt für eine Sanierung in die Fonds einzahlen würde, dieses Geld fließt später in voller Höhe an Berlin zurück.
      Wenn die IBV so dämlich gewesen wäre, als 100%iges Tochterunternehmen ebendieses Landes Berlin ausschließlich in dessen Interesse zu "informieren", sich diese "Information" aber von den Fonds bezahlen zu lassen, dann wäre das vermutlich strafbare Untreue zu Lasten der Minderheitsgesellschafter. Deswegen werden die Nachfragen bei der IBV alle ergeben, daß die IBV die Versandaktion komplett selbst bezahlt hat.
      Avatar
      schrieb am 15.11.09 16:17:05
      Beitrag Nr. 3.707 ()
      Es ist ja geradezu unverschämt, wenn die IBV das Porto für eine Info aus den Fondskassen (das ist ja auch alles unsere Kohle) nimmt und damit allenfalls verunsichern will.
      Wer das Urteil nämlich genau gelesen hat, dem fällt auf, dass bei der zugrunde liegenden Sanierung die finanzierende Bank und die Fondsinitiatoren auch einen nicht unerheblichen Anteil zur Sanierung beigesteuert haben(sic!). Und dass die nicht sanierungswilligen Gesellschafter durch ihre Nichtteilnahme Vorteile auf Kosten der Sanierungswilligen gezogen hätten. M.E. gilt das Urteil nur für diesen Fall. Nicht für Fälle bei den es um die "bloße" Sanierung auf dem Rücken der Anleger geht. So wie in den meisten Fällen!
      "Man verliert immer wieder gerne aus den Augen", so RA Tibet Neusel, "dass es nicht nur die Anleger und die Fonds-Geschäftsführung an der Sache beteiligt sind, sondern auch
      Banken, Initiatoren und Vertriebe. Die müssen alle keinen Beitrag leisten. Das sollen im Regelfall nur die Anleger. Wenn man jetzt das Verhältnis Fonds und einzelner Anleger betrachtet, dann ist die Frage: Wer geht pleite - Du oder ich? Und da das Gesellschaftsrecht nicht von Masochisten entwickelt worden ist,
      darf man sich hier durchaus dafür entscheiden, den anderen in die Insolvenz zuschicken. Es kann nicht sein, dass ich aufgrund meiner gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht verpflichtet bin, pleite zu gehen."
      Dem ist nichts weiter hinzuzügen, damit dürfte die Sache klar sein.
      Avatar
      schrieb am 15.11.09 11:37:42
      Beitrag Nr. 3.706 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.389.670 von candle_light am 15.11.09 11:06:21Hallo Candle_light, hallo geschädigte Mitanleger,
      bei Problemfonds wäre es auch wichtig bei den Gesellschafter-versammlungen teilzunehmen.
      Welche Alternativen haben wir im LBB 2?
      Ein weiter so geht eventl. noch 1 - 2 Jahre, ausser es geschieht ein Wunder.
      Wir lassen eine Insolvenz zu - Haftungsrisiko 50 % der ursprünglichen Zeichnungssumme - und dann ist alles verloren. (Siehe jedoch Bericht von ZZZ vom 21.9.2009 Falk-Fonds)
      Wir erklären unsere Bereitschaft zu Einzahlung und gehen auf die nächste Gesellschafterversammlung am 15.12. und hören uns alles an.
      Wir zahlen 42,5 %(85 & des Haftungskapitals) der Zeichungssumme ein (oder mehr) und haben eventl. eine Anlage die weitergeführt werden kann und Chancen bietet.
      Bei einer Insolvenz ist alles sofort verloren.
      Dies ist sehr genau abzuwägen.
      Avatar
      schrieb am 15.11.09 11:06:21
      Beitrag Nr. 3.705 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.389.550 von charly98 am 15.11.09 10:02:20Hallo Mitanleger,
      hat schon jemand bemerkt, dass da eine Zeichnerinformation von der IBV eingetroffen ist, die vom Urteil des Bundesgerichtshof berichtet, darin die Treuepflichten der Gesellschafter eines Immobilienfonds betont werden?
      Wie abgestimmt dazu kommt dann gleich darauf ein Schreiben der Rechtsanwälte B&P, worin die Chancen durch Sanierung des LBB Fonds 2 aufgezeigt werden. Dabei wird eine Aussage über Zahlung eines Haftungskapitals abgefragt. Ist man bereit, so könnte man 85% oder 100% dieses Kapitals zur Sanierung zusteuern. Nun wird’s noch interessant, wer nicht zahlen kann, sollte eine Vermögensübersicht an die RA`s erstellen, die dann alles ganz anonymisiert behandelt wollen. Ist das nicht gediegen? Was gibt es dazu für Meinungen.
      Avatar
      schrieb am 15.11.09 10:02:20
      Beitrag Nr. 3.704 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.388.636 von HelicopterBen am 14.11.09 18:08:50Ja, es grenzt schon an Unverschämtheit und Körperverletzung was Herr Michael Piontek, Geschäftsführer der IBV mit uns Zeichner veranstaltet.

      Er überschüttet uns mit Briefen über - Treuepflichten für Gesellschafter eine Immobilienfonds in Sanierungsfällen -.:confused:
      Da stellen sich für mich mehrere Fragen:
      Wäre es nicht besser Herr P. würde seine übrigen Treuepflichten gegenüber den Zeichner ernst nehmen?
      Sollte Herr P. nicht besser die Liquidität in den LBB-Fonds belassen als immer wieder Sondertilgungen zu vereinbaren, und damit die Fonds an den Rand der Illiquidität zu treiben?
      Es ist komisch, daß die Liquidität prospektgemäß sein muß, die Tilgung aber nicht.:laugh::laugh::laugh:
      Ist Herr P. der einzige Fondsmanager der so viel Verantwortung fühlt eine derartige Information :laugh: für
      sämtliche Fonds :confused::confused: der ehemaligen Bankgesellschaft Berlin, ob notleidend oder nicht, zu streuen und das Portogeld sinnlos zu verschleudern?:rolleyes:
      Ich habe von keiner einzigen anderen Fondsgesellschaft, sei es MPC, Hannover Leasing oder ILG, eine derartige Information über das Bundesgerichtshof-Urteil erhalten. :cry:
      :confused::confused:
      Wer handelt da wohl eher treuewidrig: Der IBV-GF durch sinnlose Verunsicherung, da noch von keinem Fonds ein Sanierungskonzept vorliegt, oder alle anderen Fondsgeschäftsführer?
      :confused::confused:
      Liebe IBV vielen Dank für diese Information, v.a. den Alexanderfonds und den BUD-Fonds betreffend!

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      Avatar
      schrieb am 14.11.09 18:08:50
      Beitrag Nr. 3.703 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.387.801 von wg5at1 am 14.11.09 12:33:39Der Liebesbrief dient nur der Verunsicherung der Zeichner. Wenn Du für D-3 das Angebot angenommen hast (warum eigentlich? 5% p.a. bekommst Du nirgendwo sonst zur Zeit, v.a. bei viel nierdrigerem steuerlichen Ergebnis) dann ist das für Dich sowieso uninteressant bzw. irrelevant.
      Außerdem müßte einen Sanierungsbeitrag zu über 90% das Land Berlin erbringen und nur zu einer geringen Quote die Zeichner.
      blödsinnige Drohgebärden, m.E., um weiter zu trommeln für die Fintech-Angebote (was in Fettdruck dann auch in den Schreiben als Empfehlung steht):rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 14.11.09 12:33:39
      Beitrag Nr. 3.702 ()
      Hallo liebe User,
      mein erster Beitrag in diesem Forum mit der Bitte um Rat an die erfahrenen Leute:
      ich bin Zeichner der IBV D3, habe das (80%)- Angebot angenommen und muß normalerweise den Fond noch bis 2012 halten.
      Heute bekam ich Post von der IBV mit der Zeichnerinfo, dass der BGH eine Änderung der Treuepflichten der Gesellschafter eines Immofonds bestätigt bzw. festgelegt hat. Ferner wurde ergänzt, dass nach Rücksprache mit der FinTech 21 das Rückkaufangebot davon unberührt bleibt, im Falle einer "Konkretisierung der Sanierungssituation" ein zwanghaftes Ausscheiden aus dem Fond möglich ist.
      Wie ist dieses Schreiben zu bewerten? Billige Drohung oder doch ernst zu nehmen? Danke vorab für die Unterstützung!
      Avatar
      schrieb am 12.11.09 16:29:26
      Beitrag Nr. 3.701 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.369.355 von HoppundTop am 11.11.09 21:23:51na, da muß ich Dir leider etwas Wasser in den Wein kippen...
      glaube nicht, daß das am "Geldbedarf" unseres Großkommanditisten liegt...

      Hab´s mal exemplarisch für den LBB 10 nachgerechnet:
      da wird bis auf die dritte Stelle nach dem Komma nix anderes als der unsägliche Fondsvergleich erfüllt. Die Zahlung von 5,015 % bezogen aufs Kommanditkapital von 252,43 Mio. € entspricht ziemlich genau dem ab 1.1.08 bis heute mit 4,3 % verzinsten Vergleichsbetrag von 35 Mio. € multipliziert mit 0,35 ( Steuerprogressionsfaktor ).

      Selbst das wird für mich z.B. ein Minusgeschäft, da mein "Steuerprogressionsfaktor" glücklicherweise deutlich höher liegt und ich somit dem Finanzamt deutlich mehr abdrücken darf als ich an Kompensations-Ausschüttung erhalte. :cry:

      Bezeichnend für die Brüder mal wieder, daß die Ausschüttung ohne Schreiben mit nachvollziehbarer Berechnung für den Anleger erfolgte... man spart halt an allem, was die ungeliebten Minderheitenverbleiber betrifft...:mad:

      Ob man als "gerecht und billig" denkender Zeichner diese Ausschüttung überhaupt annehmen sollte ? Ich tu´s mal und betrachte es als treuhänderische Anzahlung auf mein "Restabfindungsguthaben".:laugh::laugh::laugh:

      nanu
      Avatar
      schrieb am 11.11.09 21:23:51
      Beitrag Nr. 3.700 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.349.170 von Ostrakismos am 09.11.09 16:25:18Hallo,

      Was seh ich heute auf meinem Bankauszug?

      GELDEINGANG von meinen liebsten Freunden bei der LBB :laugh::laugh::laugh:

      Nicht, weil die mir, als braver und doch so TREUER Anleger, was gutes tun wollen.

      Nein, DIE haben selbst keine Kohle und brauchen den Schotter :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      Ja, meine lieben Berliner Spitzbuben, wir bleiben in Kontakt.
      Und ich bleibe euch noch lange treu.
      Und irgendwann reden wir wieder miteinander.
      Und ihr zahlt ORDENTLICH und freut euch, dass ihr mich wieder los habt.

      Viele Grüße zur LBB nach Berlin
      und noch viel mehr Grüße an alle weiteren treuen Anleger bei der LBB.

      h+t
      Avatar
      schrieb am 09.11.09 16:25:18
      Beitrag Nr. 3.699 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.323.353 von HelicopterBen am 05.11.09 01:20:21@Heli-Ben: Schein-Gewinne? Und daran ist dann das Gehalt gekoppelt? Das kennen wir doch irgendwo her!? AIG und Lehman lassen grüssen!!! :eek::eek::eek:
      Es lebe die kreative Buchführung.... :cry::cry::laugh::laugh:
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