Reservekanister: International verschieden geregelt
In Deutschland muss ein Reservekanister geeignet sein, Kraftstoff als Reserve in einem Kraftfahrzeug zu befördern. Wie viel Kraftstoff in einem Kanister befördert werden darf, regeln einzelne Länder unterschiedlich!
Will man in seinem Kraftfahrzeug Kraftstoff in Reservekanistern mit sich führen, so muss man hierfür auf einiges achten, auch wenn es keine klaren gesetzlichen Regelungen zu diesem Themengebiet gibt. Sicher ist zunächst, dass es sich bei der Kraftstoffmenge, die man mit sich führt, um eine Reservemenge handeln muss. Bezogen auf einen Personenkraftwagen liegt eine solche bei ungefähr 20 Litern, bezogen auf einen Lastkraftwagen bei ungefähr 60 Litern.
Der Reservekanister selbst muss zum Transport von Kraftstoff geeignet sein, er muss also die DIN-Norm 7274 oder 16904 erfüllen. Demnach muss er insbesondere dicht und bruchsicher sein, aber auch fest zu verschließen. Hat man sich für einen diese Voraussetzungen erfüllenden Kanister zum Mitführen von Reservekraftstoff entschieden und diesen befüllt, so sollte man ihn möglichst im Kofferraum sicher unterbringen. Es gilt, den Kanister möglichst weit entfernt von den sich im Kraftfahrzeug befindlichen Personen zu lagern. Wer besonderen Wert auf die Sicherheit legt, der sollte bei einem Personenkraftwagen ohnehin maximal 10 Liter an Kraftstoff als Reserve mit sich führen.
Viele Deutsche reisen in das europäische Ausland gerne mit dem Auto und haben während der Fahrt einen Kanister mit Reservekraftstoff im Wagen. Man sollte aber wissen, dass viele Länder sehr eigene Bestimmungen bezogen auf das Mitführen von Reservekanistern haben. So etwa sind derartige Kanister in Kraftfahrzeugen in Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Luxemburg, Rumänien und Ungarn grundsätzlich verboten. In anderen Ländern, wie beispielsweise Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Lettland oder Österreich, kann die Menge, die in einem Kanister vorgehalten werden darf, auf eine angemessene beschränkt sein. Angemessen sind in der Regel etwa 10 Liter Kraftstoff als Reserve. Anderenorts, wie etwa in Polen oder Litauen sind 20 Liter gestattet, in der Türkei, Liechtenstein und der Schweiz hingegen sogar 25 Liter. Tritt man also von Deutschland aus eine Autoreise mit gefülltem Reservekanister an, so sollte man sich rechtzeitig informieren, wo welche Regelungen hierzu gelten.
Aber nicht nur für Kraftfahrzeuge gibt es Regelungen bezüglich der Mitnahme von Kanistern mit Reservekraftstoff. Auch für Fährschiffe gibt es unterschiedliche Bestimmungen. So etwa darf in die folgenden Länder ein Reservekanister nicht mitbefördert werden: Großbritannien, Irland, Island und Zypern. Möglich ist ein Verbot bei Fähren nach Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden.
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