Bei der Garantie für gebrauchte Fahrzeuge wird zwischen der gesetzlichen Sachmängelhaftung und der optionalen Gebrauchtwagengarantie unterschieden. Seit 2002 gilt für gewerbliche Autohändler in Deutschland die Sachmängelhaftung. Mit dieser Garantie übernimmt der Händler bis zu 24 Monate nach dem Kauf anfallende Mängelreparaturen. Die gesetzliche Sachmängelhaftung gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren, wird von vielen Autohändlern jedoch auf ein Jahr vertraglich verkürzt. Diese Verkürzung der Sachmängelhaftung ist statthaft, wenn sie im Vertrag steht.
Die Sachmängelhaftung sieht eine kostenlose Nachbesserung durch den Händler beim Auftreten von Fahrzeugmängeln vor. Da ein Gebrauchtwagen jedoch kein Neufahrzeug ist, sind die üblichen Verschleißteile und normale Gebrauchsspuren von der Mängelhaftung ausgeschlossen. Eine fehlerhafte Elektronik würde unter die gesetzliche Sachmängelhaftung fallen und müsste durch den Autohändler repariert werden. Bis zu sechs Monate nach dem Kauf eines Gebrauchten liegt die Beweislast für Mängel beim Händler – er muss kostenlos nachbessern oder beweisen, dass der Mangel bei der Fahrzeugübergabe noch nicht bestanden hat. Nach dieser Zeit kehrt sich die Beweislast um. Nun muss der Käufer für eine kostenlose Reparatur beweisen, dass der Mangel bereits beim Verkauf bestand.
Die meisten Gebrauchtwagenhändler bieten eine Gebrauchtwagengarantie an. Diese Zusatzgarantie ist nicht mit der gesetzlichen Mängelhaftung zu verwechseln. Bei der Gebrauchtwagengarantie handelt es sich um eine freiwillige Reparaturkostenversicherung. Die Garantie kostet maximal 250 Euro jährlich und wird von vielen Händlern auch gleich in den Preis eingerechnet.
Mit einer Gebrauchtwagengarantie wird Käufern jedoch keinesfalls das Geld aus der Tasche gezogen: Sie greift nämlich auch für Mängel, die durch die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht abgedeckt werden. Mit der Gebrauchtwagengarantie werden auch Mängel abgedeckt, die nach dem Autokauf aufgetreten sind. Für die Sachmängelhaftung müssen die Mängel bereits bei der Übergabe bestanden haben. Eine günstige Gebrauchtwagengarantie lohnt sich für jeden Gebrauchten und definiert im Vertrag, welche Teile in die Garantie eingeschlossen sind. Viele Garantien beinhalten eine freie Werkstattwahl für den Mängelfall.