Verkehrssünder: Hier droht ein Fuehrerscheinentzug
Nach welchen Verkehrsdelikten müssen Autofahrer mit einem Fahrverbot oder einem Fuehrerscheinentzug rechnen? Die Übeltäter heißen Nötigung, Drogen und Alkohol.

Im Gegensatz zum befristeten Fahrverbot wird beim Fuehrerscheinentzug der Lappen tatsächlich von den Behörden einbehalten. Ein Entzug des Führerscheins droht, wenn Autofahrer betrunken hinterm Steuer sitzen und dabei mehr Promille im Blut haben wie erlaubt. Auch die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann mit einem Fuehrerscheinentzug bestraft werden. Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort mit Personenschaden ziehen ebenfalls einen Entzug des Führerscheins nach sich. Die Gerichte verhängen mit dem Fuehrerscheinentzug auch eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in der Verkehrssünder ihren Führerschein nicht zurück erhalten können. Bei besonders schweren Verkehrsdelikten kann auch eine Sperre auf Lebenszeit verhängt werden.
Nach dem Ablauf der Sperrfrist kann bei der Behörde ein Antrag auf die Ausstellung einer neuen Fahrerlaubnis gestellt werden. Der Antrag wird bei der zuständigen Führerscheinstelle eingereicht. Die Behörden setzen für die Neuausstellung der Fahrerlaubnis einen Kurs zur Prüfung der Fahreignung oder die Teilnahme an Aufbauseminaren voraus. Der Führerschein kann auch bei Vorhandensein schwerer körperlicher Beeinträchtigungen aus Sicherheitsgründen durch die Behörden entzogen werden.
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|

