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Legale Downloads - hier tauchen immer wieder Fragen auf

Was sind eigentlich legale Downloads und was ist nicht zulässig, wenn der Download im Internet betrieben wird? Viele Computernutzer sind inzwischen verunsichert, seit Anwälte Abmahnungen in großen Mengen herausschicken.

Das Thema, wann legale Downloads realisiert oder wann die Grenzen der Gesetze überschritten werden, hat sich erst dann wirklich etabliert, als Musik- und Filmdownloads durch bessere Kapazitäten von Computern realisierbar wurden. Legale Downloads sind zunächst einmal über Freewareangebote realisierbar. Viele Computerzeitschriften bieten Testprogramme oder aber auch Komplettversionen von Programmen an, die legal heruntergeladen werden können. Der Hinweis auf eine Freeware bringt für den Nutzer grundsätzlich die Sicherheit, dass hier legale Downloads betrieben werden.

Schwieriger ist es bei Filmen, Musik und auch Computerspielen. Hier ist der Download generell zulässig, wenn lediglich heruntergeladen wird. Wer sich an Tauschbörsen beteiligt, befindet sich aber bereits nicht mehr im legalen Bereich, denn die Tatsache, dass in der Tauschbörse eigene Daten im Gegenzug zum Download beziehungsweise während der Zeit des Downloads zur Verfügung gestellt werden, stellt bereits eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Download von Musik und anderen Dateien ist weiterhin dann vom Gesetz her illegal, wenn für den Nutzer erkennbar ist, dass die Downloads widerrechtlich zur öffentlichen Nutzung und zum Download zur Verfügung gestellt werden.

Bei Software gelten wiederum andere Regeln, denn wer eine Software zur Kopie zur Verfügung stellt, arbeitet nicht mehr im privaten Bereich. Die Kopie von Software darf ausschließlich zur Datensicherung erfolgen und das Urheberrechtsgesetz sieht speziell bei Kopien von Software keine Privatkopie vor, die beispielsweise an Freunde oder Bekannte verteilt werden dürfen.

Während Tauschbörsen von jeher illegal waren, hat sich in der Gesetzgebung seit Januar 2008 einiges verändert, denn der Download befindet sich nun auch nicht mehr in der rechtlichen Grauzone, sondern wird bestraft, wenn für den Nutzer eine widerrechtliche Veröffentlichung erkennbar war. Bis zum 1. Januar 2008 war lediglich der Upload verboten, gegen den Download gab es keine rechtliche Handhabe. Günstig sind heute die Varianten der Freeware oder die günstige Nutzung von Börsen oder Anbietern, die für relativ wenig Geld Downloads ermöglichen, die rechtlich einwandfrei sind.

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