Unterhaltsberechtigte Personen und deren Rechte
Die Frage nach dem Unterhalt stellt sich vor allem in Situationen wie einer Trennung oder einer Scheidung. Ob eine Person unterhaltsberechtigt ist, entscheiden dann höhere Stellen.
Für die Berechtigung zum Empfang von Unterhalt kann es verschiedene Gründe geben. Der wohl bekannteste Unterhalt ist der Kindesunterhalt. Leben die Eltern des Kindes getrennt, so ist das Kind unterhaltsberechtigt. Gezahlt wird der Betrag dann an das Elternteil, bei dem das Kind lebt. Wenn das Kind die Volljährigkeit erreicht hat, kann der Unterhalt auch direkt an das Kind gezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.
In manchen Fällen ist auch die Kindsmutter zusätzlich unterhaltsberechtigt. Wenn sie zur Betreuung des Kindes keiner Arbeit nachgehen kann, muss der Kindsvater ihr ebenfalls einen Betrag zukommen lassen. Diese Unterhaltsberechtigung ist jedoch meist nur vorübergehend.
Eine weitere Art des Unterhalts ist der Ehegattenunterhalt. Bei einer Scheidung wird geprüft, ob einer der Eheleute berechtigt ist, Unterhalt zu beziehen. Häufig erhalten Partner Unterhalt, die deutlich weniger verdienen oder zur Betreuung der Kinder nicht arbeiten gegangen sind. Hier wird der Unterhalt über das Gehalt beider Parteien berechnet. Hier gibt es jedoch strenge Auflagen, die beachtet werden müssen. Für die Prüfung auf Unterhaltsberechtigung bei der Scheidung ist der Anwalt zuständig. Das Gericht trifft dann die endgültige Entscheidung.
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