Die Altersvorsorge mit Rürup haben wir für Sie detailliert untersucht
Die Rürup-Rente ist eine kapitalgedeckte Rentenversicherung. Sie ist vor allem für Selbstständige interessant, doch auch Arbeitnehmer können von den Steuervorteilen profitieren und gleichzeitig eine Zusatzrente aufbauen.
Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige gedacht. Sie haben weder die Möglichkeit, Zulagen zur Riester-Rente zu beantragen, noch können sie eine betriebliche Altersvorsorge nutzen. Ebenso dürfen sie Beiträge zu einer Rentenversicherung nicht mehr als Sonderausgaben bei ihrer Steuererklärung geltend machen. Daher haben sie die Möglichkeit, durch die Rürup-Rente steuervergünstigt ihr Einkommen im Alter zu sichern. Doch auch Angestellte profitieren von dieser Rente, indem sie die Beiträge als Sonderausgaben geltend machen. Durch den Höchstbetrag von 20.000 Euro bei den Sonderausgaben können auch sie eine Zusatzrente für das Alter aufbauen und gleichzeitig Steuern sparen.
Die Rürup-Rente wird in verschiedenen Formen angeboten. Sie kann als konventionelle oder fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen werden, in britische Versicherungen eingezahlt werden oder die Form eines Fondssparplans haben. Normalerweise wird diese Rente nicht vererbt, das heißt, im Falle des Ablebens vor Renteneintritt verfällt die angesparte Summe zugunsten der Gemeinschaft. Einige Gesellschaften bieten aber auch Lösungen an, diese Rente vererbbar zu machen. Dann wird sie mit einer Hinterbliebenenrente verknüpft, deren Höhe bei Vertragsabschluss vereinbart wird, eine Zusatzversicherung gewährleistet, dass die Beiträge im Todesfall zurückerstattet werden oder das angesparte Vermögen wird in Form einer Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Die Beträge, die einzuzahlen sind, sind flexibel gestaltet. So können sie vor allem bei Selbstständigen den jeweiligen finanziellen Möglichkeiten angepasst werden. Von den eingezahlten Beiträgen wird eine Gebühr einbehalten. Danach wird die Summe mit einem Garantiezins von 2,25 Prozent verzinst. Diesen Garantiezins gibt es allerdings nicht bei allen Anbietern, ausgenommen von der vorgeschriebenen Gewährung eines Garantiezinses sind klassische Rentenversicherungen und fondsgebundene Absicherungen. Die Rente wird nur als lebenslange Rente ausgezahlt, ein Kapitalwahlrecht wie bei anderen Versicherungen gibt es nicht. Das heißt, das angesparte Vermögen kann bei Rentenbeginn weder in einer Summe, noch teilweise ausgezahlt werden. Die Leistungen ähneln denen der gesetzlichen Rentenversicherung, allerdings ist diese Form von Versicherung nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt.
Vorteile der Rürup-Rente sind die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge und der Schutz vor Pfändung in der Ansparphase. Während des Rentenbezugs kann jedoch der Teil, der über der Pfändungsfreigrenze liegt, gepfändet werden. Bei längerer Arbeitslosigkeit und der Beantragung des Arbeitslosengeldes II wird das eingezahlte Geld nicht bei der Anrechnung von Vermögen berücksichtigt und auf die Zinsen muss auch keine Abgeltungssteuer gezahlt werden. Nachteile sind die Versteuerung der Rente und der Verfall des Vermögens beim Tod des Versicherten. Auch kann eine Rürup-Rente nicht gekündigt werden, wenn das Geld anderweitig benötigt wird. Für den Fall, dass die Beiträge nicht mehr gezahlt werden können, ist allerdings eine Beitragsfreistellung möglich.
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