Wann die nächste Rentenerhöhung kommt, ist ungewiss
Ob und wann es eine größere Rentensteigerung für deutsche Rentner geben wird, lässt sich kaum abschätzen. Eine geringfügige regelmäßige Anhebung wird hingegen qua Gesetz automatisch vorgenommen.
Seit einiger Zeit gibt es eine Anhebung der Rentensätze, die kontinuierlich in Anlehnung an die allgemeine Lohnentwicklung berechnet wird. Dabei handelt es sich um keine großen Beträge. Immerhin stellt es eine kleine Erhöhung der Rentenbezüge dar. Ob und wann allerdings eine höhere Steigerung der Renteneinkommen durchgeführt wird, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht prognostizieren. Hier spielen immer auch politische Grundsatzerwägungen und Konstellationen im Parteiensystem eine Rolle.
Im Rückblick auf die Geschichte der Bundesrepublik lassen sich verschiedene Phasen der Rentenpolitik unterscheiden. Wer sich einen Überblick über die generelle Entwicklung der Renten verschaffen will, ist mit einem entsprechenden Geschichtsbuch nicht schlecht beraten. Dann lässt sich auch ein ungefährer Vergleich anstellen, wie es um die Versorgungssicherheit der früheren Generationen im Hinblick auf die heutigen Bevölkerungsschichten bestellt ist. Noch umfassender wird ein Vergleich, wenn man gleich einen Blick in zurückliegende Jahrhunderte tut. Dabei zeigen sich dann auch prinzipielle Unterschiede in der Art, wie eine Altersvorsorge getroffen wurde.
Die gesetzliche Altersvorsorge, wie sie heute in der Bundesrepublik praktiziert wird, ist auf das Ganze gesehen noch gar nicht so alt. Es kann durchaus spannend sein, die verschiedenen Etappen von der ersten Einführung über gesetzliche Veränderungen und Anpassungen über die Jahrzehnte zu verfolgen. Dabei kann man dann auch sehen, in welchen Sprüngen nach oben oder Einbrüchen nach unten die Rentenentwicklung im Einzelnen verbunden war. Allerdings ist es gar nicht immer so einfach, wirklich einzuschätzen, wie hoch oder wie niedrig eine Veränderung bei den Renten jeweils war. Für eine aussagekräftige Bewertung muss nämlich immer die reale Kaufkraft und nicht allein der nominale Wert mit herangezogen werden.
Aus diesem Grund wird immer wieder auch die Frage erhoben, inwieweit heutige Rentenerhöhungen einen Inflationsausgleich darstellen. Während für die einen die Rentensteigerungen viel zu weit gehen, sind sie für die anderen viel zu gering. In der politischen Diskussion spielen dabei die verschiedensten Argumente eine Rolle, die sich ebenfalls im Blick auf weit zurückliegende Rentendebatten oft schon ganz ähnlich finden. Wer sich für seine eigene Position in dieser Sache verschiedene Begründungsmuster ansehen will, findet also dort viel Anschauungsmaterial. Nicht zuletzt für die Frage, wie sich die gesetzliche Altersvorsorge in ihrem Verhältnis zu einer privaten Absicherung verhält, gibt es immer wieder große Streitpunkte. Ein Blick auf das Rentenniveau in anderen Ländern und die Art und Weise der allgemeinen Rentengesetzgebung kann für eine Meinungsfindung hier ebenfalls aufschlussreich sein. Für eine korrekte Einordnung von Rentenerhöhungen sind dabei hier wie dort die jeweiligen Rahmenbedingungen wie Preisniveau, Renteneintrittsalter, weitere Rentenbezüge immer mit in die Vergleichsrechnung einzubeziehen.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

