Zahlt sich die Riester Rente auch für Beamte aus? Hier finden Sie Antworten
Auch Beamte können Riester-Rente beantragen und die verschiedenen Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Auch von den Steuervorteilen bei den Altersrücklagen können sie profitieren.
Da die Pensionen in Zukunft gekürzt werden könnten, ist es auch für Beamte interessant, einen Riester-Renten-Vertrag abzuschließen. Grundsätzlich können Beamte die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderung wird ihnen aber nur gewährt, wenn sie eine private Altersvorsorge abgeschlossen haben. Diese muss zertifiziert und Zulage gefördert sein.
Eine Voraussetzung ist dabei, dass der Beamte von der Versicherungspflicht freigestellt ist, was bei Beamten in der Regel der Fall ist. Jeder, der Anspruch auf Riester-Förderung hat, erhält dann jährlich eine Grundzulage von 114 EUR, Verheiratete 228 EUR. Außerdem können förderungsberechtigte Sonderzulagen für Kinder bekommen, für die sie Kindergeld empfangen. Diese betragen im Jahr 2011 jährlich pro Kind 138 EUR. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, wurde die Förderung auf 300 EUR erhöht.
Wenn Beamte die staatlichen Förderbeträge in voller Menge erhalten wollen, müssen sie mindestens 3 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen, wobei die Zulagen nicht dazu gezählt werden. Die Ausgaben für private Vorsorge können Beamte steuerlich geltend machen. Da Beamte meist ein überdurchschnittliches Einkommen haben, können sie von den Steuervorteilen im besonderen Maße profitieren. So ist es möglich, bis zu 2.100 EUR als Vorsorgeaufwand im Jahr abzuziehen. Riester-Renten können Beamte bei Banken oder Versicherungen abschließen und dabei zwischen Banksparplänen, Rentenverträgen und Versicherungsfonds wählen. Bei der Beratung helfen unabhängige Verbraucherschutzeinrichtungen und Berater oder Rechner im Internet.
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