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Kick Backs – Schadensersatz bei unerlaubtem Handeln

Wer die Kick Backs nicht öffentlich macht, der begeht möglicherweise eine unerlaubte Handlung, die auf dem zivilrechtlichen Wege zur Zahlung von Schadensersatz führen kann und wird.

Der Begriff Kick Backs ist nicht so einfach zu erklären. Die Voraussetzung eines Kick Backs ist ein Geschäft zwischen verschiedenen Personen. Sofern eine Rückerstattung einer bestimmten Summe eines bereits gezahlten Betrages von einer Person an eine andere beteiligte Person erfolgt, spricht man von einem Kick Back. Häufig ist es so, dass diese Kick Backs der Öffentlichkeit vorenthalten bleiben, wobei es sich durchaus um eine unerlaubte Handlung handeln kann. Deshalb wird oft auf dem zivilrechtlichen Wege Schadensersatz verlangt. Es kann sich auch um eine Straftat handeln.

Legt ein Bankkunde beispielsweise in Aktien an, so ist die Bank verpflichtet, diesen über die Kick Backs zu informieren. So hat es der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 19. Dezember 2006 entschieden. Wird der Anleger nicht informiert, so kann der Bank ein Schadensersatz drohen.

Oft wird dieser Kick Back zum Zwecke der Korruption benutzt, was selbstverständlich strafbar ist. Unter anderem kann folgende Situation eintreten: Für einen Auftrag erhält der Auftragnehmer einen deutlich höheren Betrag, als der Marktpreis erlauben würde. Dieser ist in der Regel deutlich höher, als der Preis, der bei einer Ausschreibung erzielt worden wäre. Der Auftragnehmer zahlt dem Auftraggeber nunmehr die Differenz des vereinbarten Preises zum Marktpreis zurück, und zwar in den meisten Fällen auf ein Auslands-Konto. Der Auftragnehmer kann den Betrag eindeutig belegen, was einen großen Vorteil darstellt. Steuerlich kann der Auftragnehmer diese Kick Back-Zahlungen auf keinen Fall absetzen, was einen Nachteil darstellt.

Auch in der Medizin sind Kick Backs durchaus an der Tagesordnung. Häufig überweist ein Arzt seinen Patienten an einen bestimmten weiteren Arzt, der Experte auf seinem Gebiet ist, selbstverständlich gegen ein vereinbartes Honorar. Das zu viel gezahlte Honorar wird anschließend zurück erstattet. Da hierdurch jedoch gegen die freie Wahl des Arztes verstoßen wird, ist dieses Handeln strafbar. Dennoch wird es in Medizin-Kreisen sehr häufig festgestellt.

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