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Die Zinsbescheinigung, ein wichtiges Dokument

Eine exakte Aufstellung über bezahlte oder erhaltene Zinsen ist ein wichtiger Nachweis für die verschiedensten Zwecke. Denn Zinsen sind entweder Kosten, die verrechnet werden können, oder Bestandteile des Einkommens.

Wer Geld anlegt, sei es auf einem Sparbuch, als Festgeld oder in Form einer Anleihe, erhält als Belohnung für seinen Konsumverzicht Geld in Form von Zinsen. Diese Zinsen bezahlt derjenige, dem das Geld geliehen wird, indem er mit diesem Geld wirtschaftlich arbeitet und es so vermehrt. Im Rahmen einer ordentlichen Buchführung werden erhaltene oder bezahlte Zinsen nach erfolgter Zahlung erfasst und auf den jeweiligen Konten gebucht. Anschließend erhalten Sparer oder Kreditnehmer entsprechende Informationen auf ihren Bankkonten, in Form von elektronischer Information durch Abfrage der Konten oder als auf Papier gedruckte Bankauszüge. So kann jederzeit nachvollzogen werden, wann und in welcher Höhe Zinsen angefallen sind. Doch damit nicht genug: Um gesetzlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen Genüge zu leisten, müssen Banken beispielsweise am Ende jedes Jahres eine vollständige Aufstellung über die gebuchten Zinsen ihren Kunden zur Verfügung stellen - sowohl ihren Anlagekunden als auch ihren Kreditkunden.

Die Aufstellungen über die Zinsen werden den Kunden in der Regel automatisch zugesendet, meistens im Januar, dem Monat also, der unmitttelbar auf das klassische Geschäftsjahr folgt. Meist enthalten diese Berichte eingebaute Formulierungen mit den Hinweisen, dass diese Zinsaufstellungen auch zur Vorlage ans Finanzamt dienen. Trotzdem können Bescheinigungen über Zinsen vom Kunden selbst angefordert werden, sei es am Ende eines Jahres oder auch noch während eines laufenden Jahres.

Für den Anleger sind Zinsen steuerlich gesehen Kapitalerträge, die steuerpflichtig sind. Dabei werden aufgrund von gesetzlichen Regelungen Teile der Zinszahlungen bereits pauschal versteuert und an den Fiskus abgeführt. Das machen die Kreditinstitute automatisch, ohne dass der Anleger sich darum kümmern muss. Gleichzeitig gibt es hier Freibeträge, bis zu deren Grenze die Erträge aus Zinsen und Kapital nicht mehr weiter versteuert werden müssen. Daraus ergibt sich, dass in den Aufstellungen über erhaltene Zinsen am Ende des Jahres für den Anleger nicht nur die Zinsen selbst aufgeführt werden, sondern auch die Beträge der pauschalen Besteuerung und der Freistellungsbeträge.

Für den Kreditnehmer dagegen sind Zinsen Kosten, die er in seiner Steuererklärung unter gewissen Umständen mit seiner Steuerlast verrechnen kann. Ein Freiberufler, der für seine Tätigkeit einen Kredit aufnimmt, kann diese Zinsen in seiner Steuererklärung als Aufwendungen für seine berufliche Tätigkeit geltend machen. Die Zinsen vermindern dabei gewissermaßen sein steuerliches Einkommen, sodass weniger Steuern bezahlt werden müssen. Für den Kreditnehmer sind Zinsbescheinigungen aber nicht nur für das Finanzamt wichtig. Nicht jede Kreditaufnahme erfolgt immer freiwillig. Muss beispielsweise der Lieferant einer Leistung aufgrund der säumigen Zahlungsweise eines Kunden einen Kredit aufnehmen, dann kann dieser Lieferant den säumigen Zahler auf Schadenersatz verklagen. Der entstandene Schaden ist in diesem Falle die Höhe der Kreditzinsen, die der Lieferant für den Kredit zahlen musste. Die gesetzliche Regelung bei Zahlungsverzug sieht so aus, dass der säumige Zahler eine Entschädigung von 5% über dem Basiszinssatz bezahlen muss. Da der entstandene Zinsschaden für den Gläubiger meistens höher ist, benötigt er hier eine exakte Aufstellung über seine bezahlten Zinsen.

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