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Guthabenkonto verwalten ist Aufgabe der Banken

Banken sind verpflichtet, auf Antrag ein Konto rein auf Guthabenbasis zu eröffnen. Diese Kontoform wurde als Alternative für Menschen eingeführt, die überschuldet sind und sonst kein Konto mehr eröffnen könnten.

Banken verdienen auf verschiedene Art und Weise Geld. Eine der Einnahmenquellen für Banken sind überzogene Girokonten, für die vergleichsweise hohe Zinsen in Rechnung gestellt werden. Da die Eröffnung eines Girokontos an bestimmte Bedingungen wie z. B. Bonität des Kunden geknüpft sein kann, ist die Eröffnung eines Kontos für Antragsteller mit Schulden meistens nicht möglich.

Der Gesetzgeber hat hier als Alternative das Girokonto auf Guthabenbasis eingeführt. Bei einem solchen Konto kann der Kunde nur über das Geld verfügen, was er als Guthaben hat. Eine Überziehung des Kontos ist nicht möglich und führt automatisch zu einer Rückbuchung.

Da die Banken mit einem solchen Konto aufgrund der fehlenden Überziehungsmöglichkeiten kein Geld mit Zinsen verdienen können, sind diese Konten bei den Banken eher unbeliebt. Trotzdem sind die Banken verpflichtet, dem Kunden auf Wunsch ein solches Konto zu ermöglichen und auch die Kontoverwaltung zu übernehmen, wobei man Gratisleistungen oder auch eine EC-Karte hier dann eher nicht erwarten kann.

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