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Bausparvertrag beleihen: Liquidität für Bausparer

Ein Bausparvertrag dient als kapitalbildende Anlage für den Kauf oder Bau eines Eigenheimes. Vor Ende der Laufzeit ist es nur mit Kosten möglich, das Kapital zu nutzen. Eine Beleihung kann Abhilfe schaffen.

Mit einem Bausparvertrag wird Geld angelegt, dass als Kapital für den Bau oder Erwerb eines Eigenheims dienen soll. Da dieses Kapital staatlich gefördert wird, ist der Verwendungszweck klar definiert. Es darf ausschließlich eingesetzt werden, um Wohneigentum zu kaufen, zu bauen oder durch Baumaßnahmen zu verbessern. Allerdings ist es auch möglich, das Kapital nach Auszahlung anderweitig zu verwenden. In diesem Fall erhält der Vertragsinhaber jedoch keine staatliche Förderung.

Wenn der Inhaber des Bausparvertrages schon vor Ablauf der Laufzeit Geld aus dem Vertrag benötigt, hat er die Option, diesen zu beleihen. Dafür gibt es zwei verschiedene Varianten. Der Bausparvertrag kann entweder als Sicherheit für einen Kredit angegeben oder auch direkt beliehen werden. Wenn er als Sicherheit angegeben wird, erhält der Kreditgeber, also das Finanzinstitut, das Recht, das angesparte Guthaben zu pfänden, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht zahlt. Diese Art der Beleihung ist für jeden Kredit möglich, solange das im Bausparvertrag angesparte Kapital die Höhe des Kredites übersteigt.

Anders ist es jedoch, wenn der Bausparvertrag direkt beliehen werden soll. Dies geschieht über die Bausparkasse. Der Vertragsinhaber hat die Möglichkeit, bei der Kasse einen Kredit in Höhe des angesparten Kapitals zu beantragen. Wird der Kredit genehmigt, darf er ausschließlich dazu verwendet werden, Wohneigentum zu erwerben oder handwerkliche Tätigkeiten durchzuführen. Die Beleihung des Vertrages ist demnach nur dann sinnvoll, wenn man das Geld tatsächlich für Wohneigentum benötigt. Den Bausparvertrag zu beleihen, kann sinnvoll sein. Wird er vor Ablauf der Frist gekündigt, ist dies mit teilweise hohen Kosten verbunden. Zudem geht die Förderung verloren. Das liegt daran, dass die Förderung erst dann gezahlt wird, wenn der Inhaber des Vertrages die komplette Laufzeit eingezahlt hat. Mit einer Beleihung dagegen kann die Förderung dennoch erhalten werden. Es ist zu beachten, dass auch ein Kredit, der durch die Beleihung des Vertrages zustande kommt, eine Verbindlichkeit darstellt, die bedient werden muss. Werden die Raten nicht regelmäßig bedient, kann die Bank auf den Bausparer zurückgreifen. In diesem Fall geht er in deren Eigentum über und die Ansprüche auf staatliche Förderung kommen zum Erliegen. Eine Beleihung sollte daher immer gut überlegt sein und nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt.

Jeder hat Anspruch darauf, über einen Bausparvertrag eine staatliche Förderung zu erhalten. Häufig werden Bausparverträge über vermögenswirksame Leistungen finanziert. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer monatlich einen Sparbetrag. Dieser Sparbetrag wird direkt in einen Bausparvertrag eingezahlt. Der Arbeitnehmer hat dann die Option, den monatlichen Betrag noch aufzustocken. Ein Bausparer kann die Grundlage für den Kauf oder den Bau des Eigenheimes bedeuten. Liegt der Bausparkasse ein Vertrag vor, in dem schon ein gewisses Kapital enthalten ist, hat der Vertragsinhaber größere Chancen, einen weiterführenden Kredit zu günstigen Konditionen zu bekommen. Auch als Absicherung für die Kinder bieten sich solche Verträge an. Die reguläre Laufzeit beträgt insgesamt sieben Jahre. Nach dieser Zeit wird dann auch die staatliche Förderung gewährt. Sie muss allerdings jedes Jahr schriftlich beantragt werden.

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