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Die Beleihungsgrenze bei Krediten

Als Beleihungsgrenze wird der wertmäßige Ansatz von Sicherheiten im Rahmen von Kreditgeschäften mit Zweckbindung aller Art bei den Banken bezeichnet.

Bei der Ermittlung der Beleihungsgrenze gibt es bei den verschiedenen Sicherheiten, die man in einen Kredit einbringen kann, völlig unterschiedliche Richtwerte, die teilweise auch Schwankungen zwischen den einzelnen Banken aufweisen können. Besonders deutlich wird das, wenn man sich die Beleihungswerte von Wertpapieren genauer anschaut. Anleihen der Bundesregierung werden in vollem Ausgabewert angerechnet, und Rentenpapiere werden im Schnitt mit achtzig Prozent ihres Nennwertes angerechnet. Genauso hoch ist die Anrechnung bei Aktien von Unternehmen, die im DAX gelistet sind. Alle anderen Aktien können mit Werten zwischen null und fünfzig Prozent als Sicherheit für einen Kredit verwendet werden.

Eine vollständige Anrechnung gibt es bei diversen Versicherungen. Die Beleihungsgrenze richtet sich hier immer nach dem aktuell ausgewiesenen Rückkaufswert, der in den ersten Jahren meistens null ist, was wiederum dazu führt, dass frisch abgeschlossene Rentenpolicen oder Kapital bildende Lebensversicherungen kaum als Sicherheiten für einen Kredit akzeptiert werden. Guthaben aus Bausparverträgen, in Festgeldanlagen ohne spekulatives Risiko und auf Tagesgeldkonten und Sparbüchern werden in voller Höhe bei der Ermittlung der Beleihungsgrenze berücksichtigt.

Möchte man die Beleihungsgrenze für eine Immobilie ermitteln, geht man anders vor. Hier steht der sogenannte Verkehrswert im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Er wird für das Grundstück und das Gebäude in der Regel getrennt ermittelt. Dabei legt man die durchschnittlich bei Verkäufen erzielten Kaufpreise zugrunde, die von den Gutachterausschüssen gesammelt und regelmäßig ausgewertet werden. Für die Festsetzung der Beleihungsgrenze werden hier auf dem Grundstück liegende Lasten und Beschränkungen mit einbezogen, weil diese sich durchweg wertmindernd auswirken. Konkret kann das ein Wegerecht oder ein Wohnrecht sein, denn beides beeinträchtigt die freie Nutzung des Grundstücks. Fakt ist, dass die ermittelte Beleihungsgrenze von den Banken (mit Ausnahme von Versicherungen und Anlagekonten) nie voll ausgeschöpft wird, weil man so die Preisschwankungen des Marktes abfangen möchte.

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