Einkommenssteuer: Tipps für die Rückzahlung vom Staat
Mit der Abgabe der Einkommenssteuererklärung können Bürger einen Teil der gezahlten Steuern aus dem Vorjahr zurück bekommen. Hierbei ist es wichtig, alle möglichen Belastungen anzugeben.
Jedes Jahr kann man mit Hilfe der Einkommenssteuererklärung einen Teil seiner gezahlten Steuern zurück bekommen. Viele wissen jedoch gar nicht, was alles von der Steuer absetzbar ist. Fahrtkosten bringen eine recht hohe Rückerstattung mit 0,30 Cent pro Fahrtkilometer zur Arbeitsstelle und zurück. Es empfiehlt sich, diese auf jeden Fall anzugeben. Wer ständig zu einer anderen Einsatzstelle muss, kann bei einer Abwesenheit von der Wohnung, die mehr als acht Stunden dauert, sogar Verpflegungsmehraufwendungen absetzen. Hierbei werden allerdings Nachweise gefordert, die der Arbeitgeber ausstellt.
Wer Beiträge an eine Gewerkschaft zahlt, kann diese unter Werbungskosten ebenfalls angeben. Sie werden bei der Steuerrückzahlung dann auch berücksichtigt. Damit die Einkommenssteuererklärung schnell bearbeitet wird, lohnt es sich, diese elektronisch über ein Programm zu machen und dann auch direkt über das Internet einzureichen. Besonders, wenn die Steuererklärung direkt am Anfang des Jahres bei dem Finanzamt eingeht, braucht dieses für die Bearbeitung meist nur ein paar Wochen. So dauert es bis zur Rückzahlung nicht zu lange.
Haushaltsnahe Dienste können bis zu einem Betrag von 1.200 Euro auch als Belastung in der Steuererklärung angegeben werden. Dazu gehört beispielsweise die Bemühung eines Umzugsunternehmens, der Einsatz von Handwerkern oder von einem Fensterputzer. Zu außergewöhnlichen Belastungen werden auch Kosten für eine Scheidung gezählt. Beträge, die für die Kinderbetreuung gezahlt wurden, werden ebenfalls berücksichtigt. Wer eine private Rentenvorsorge hat, kann diese in den Formularen angeben. Die staatliche Förderung wird hierbei berücksichtigt. Wichtig ist es, immer alle notwendigen Unterlagen mit einzureichen, sonst kann es passieren, dass einige Aufwendungen nicht anerkannt werden. Die Palette der Möglichkeiten, die von der Steuer abgesetzt werden können, ist so groß, dass man unmöglich alles wissen kann. Es gibt Vereine, die ihre Mitglieder bei der Erstellung der Einkommenssteuererklärung unterstützen. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen. Dort sitzen Experten die mithilfe der Unterlagen eines Arbeitnehmers sehen, was alles absetzbar ist. Diese Vereine unterstützen aber nur angestellte Arbeitnehmer. Für Selbstständige lohnt es sich dagegen, einen Steuerberater zu engagieren. Die meisten lassen sich nach Arbeitsstunden entlohnen, einige berechnen die Kosten auch nach der steuerrelevanten Summe. Die Frage nach den Kosten kann aber schon vor der Beauftragung abgeklärt werden, da ein Steuerberater seinen Arbeitsaufwand meist sehr gut einschätzen kann.
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