Inhalte und Leistungen der Skipper-Haftpflicht
Ein Skipper ist nicht nur für sein Boot, sondern die gesamte Crew verantwortlich. Das kann bei Unfällen schnell teuer werden. Es folgt daher ein kurzer Überblick über die Vorteile der zusätzlichen Haftpflicht.
Der Skipper, im niederdeutschen Schipper oder auch Schiffsherr, ist der hauptverantwortliche Boots- oder Schiffsführer in der professionellen Schifffahrt, wie auch im Freizeitbereich. Dieser Titel schließt auch die Verantwortung für eventuell entstehende Schäden am Boot oder in der Crew mit ein. Das bedeutet, der Skipper haftet bei Eigenverschulden mit seinem gesamten Vermögen für die zu Schaden gekommene Person oder Sache. Insbesondere ist auch beim Chartern der Umfang der Summe, mit der das Boot versichert ist, nicht klar und somit für den Charterer ein Risikofaktor. Zahlreiche Versicherungen bieten daher eine extra Haftpflichtversicherung an, die, sollte es zu einem Unfall oder Schäden kommen, einen Teil der Kosten abdeckt. Prinzipiell ist auch in der Schifffahrt, etwa bei Schäden am Schiff, die normale Haftpflichtversicherung zuständig. Jedoch gibt es insbesondere im Charterbereich Ereignisse, Unfälle und Schäden, die den Vorteil einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung für den Skipper veranschaulichen.
Auch, wenn das Boot gechartert ist, ist die Versicherung sinnvoll, denn mit der Haftpflicht des Eigentümers sind längst nicht alle Schäden und Schadensereignisse abgedeckt. In diesem Punkt unterscheiden sich Skipper- und Charterhaftpflicht nicht unwesentlich. Im Gegensatz zur Letztgenannten, die nur im Falle einer einfachen Fahrlässigkeit für Schäden aufkommt, deckt die Erste auch die grobe Fahrlässigkeit ab. Unter grobe Fahrlässigkeit fallen Punkte wie Alkoholkonsum oder grobe Navigationsfehler, aber auch bei Unfällen durch Fremdverschulden kann der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit schnell im Raum stehen. Ebenso kommt die Haftpflicht des Skippers für einen eventuellen Charter-Ausfall auf, wenn das gecharterte Boot nach der Nutzung in die Werkstatt muss. Da der Skipper die Verantwortung für die Crew trägt und für sie haftet, wenn ein Mitglied beispielsweise durch einen Fehler des Skippers verletzt wird, greift die Haftpflicht auch in diesem Bereich.
Auch Segeltörns und Bootsausflügen im Ausland, wie auch größere Schäden, für die die normale Haftpflicht nicht ausreicht, werden durch die zusätzliche Versicherung abgedeckt. Bei Unfällen mit Jachten, die unter ausländischer Flagge reisen, ist darüber hinaus der Umfang des Versicherungsschutzes nicht bemessbar. Eine eigene Versicherung erspart diese Unwägbarkeiten, indem sie eventuell risikoreiche Lücken in normalen Versicherungen ausfüllt. Die zusätzliche Haftpflicht kann bei den verschiedenen Versicherungen direkt online, teilweise für das ganze Jahr abgeschlossen werden. Der Skipper muss sich lediglich entscheiden, für welches Boot, Segel- oder Motorjacht er die Versicherung abschließen möchte. Die Dauer des Törns ist dabei unbegrenzt. Darüber hinaus gibt es pauschale Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sowie auch Vermögensschäden. Die Tarife richten sich nach der Größe, Art und Geschwindigkeit der zu versichernden Jacht.
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