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Kostenlose Rechtshilfe auch für Geringverdiener möglich

Rechtshilfe zu nutzen, kann für Menschen mit hohen Einkünften ebenso wichtig sein wie für Geringverdiener oder Arbeitssuchende. Letztere können automatisch kostenlose Rechtshilfe bekommen, die auf Antrag erhältlich ist.

Wenn Hilfe vom Anwalt benötigt wird, allerdings nur ein relativ geringes Einkommen vorhanden ist oder aber Arbeitslosengeldbezug vorliegt, kann die kostenlose Rechtshilfe zum eigenen recht verhelfen. Diese Rechtshilfe kann beim heimischen Amtsgericht mittels eines sogenannten Beratungshilfeschein beantragt werden. Dies kann auch nach dem Beratungsgespräch beim Anwalt oder der Anwältin geschehen. Durch diesen Beratungshilfeschein kann der Anwalt oder die Anwältin die anfallenden Gebühren für die Rechtsberatung oder auch anderen unterstützende Dienstleistungen, die dem Antragsteller zum eigenen recht verhelfen, direkt mit dem zuständigen Gericht abrechnen. Für die kostenlose Rechtshilfe ist eine einmalige Gebühr beim Anwalt zu entrichten, allerdings können Anwälte auf diese Gebührenerhebung auch verzichten, wenn kostenlose Rechtshilfe gewährt wird. Das Antragsformular für die kostenlose Rechtshilfe, das dann beim ortsansässigen Amtsgericht eingereicht wird, kann schnell und einfach aus dem Internet heruntergeladen werden. Das Suchwort „kostenlose Rechtshilfe“ reicht innerhalb der Suchmaschine für die Auffindung dieses Formulars aus.

Interessant ist, dass viele Menschen ihre Einkommenssituation völlig überschätzen und annehmen, keinen Anspruch auf kostenlose Rechtshilfe zu haben. Diese wird nämlich nicht nur Menschen gewährt, die über ein geringes Einkommen verfügen oder die Arbeitslosengeld oder ähnliche Leistungen beziehen. Auch Selbständige können beispielsweise nach Abzug ihrer festen Kosten wie Krankenversicherungsbeiträgen, Mieten und anderen regelmäßig anfallenden Kosten schnell in eine Einkommensgrenze gelangen, die eine kostenlose Rechtshilfe ermöglicht. Über die Einkommensgrenzen informiert das Internet. Auch ein Anruf beim zuständigen Amtsgericht kann hier über aktuelle Grenzen Informationen liefern. Die kostenlose Rechtshilfe kommt immer dann zum Einsatz, wenn es sich um Angelegenheiten des Zivil- und auch des Arbeitsrechts, des Verwaltungs-, Verfassungs- oder auch des Sozialrechtes handelt, in denen Rechtshilfe notwendig wird. Im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht kann nur eine Beratung bei der kostenlosen Rechtshilfe in Anspruch genommen werden.

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