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Krankenkassenvergleich: Sparen trotz Einheitsbeitrag?

Seit 2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz. Ein Krankenkassenvergleich lohnt sich aber trotzdem. Mit dem richtigen Wahltarif gibt es vielerorts Beitragsrückerstattungen.

krankenkassenvergleich
© Claudia35 / http://www.pixelio.de
Seit dem 1. Januar 2009 gehören die unterschiedlichen Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen der Vergangenheit an. Der Gesetzgeber hat einen einheitlichen Beitragssatz eingeführt. Damit entfiel auch das häufigste Argument für einen Wechsel der Krankenkasse: der günstigere Tarif. Die Beitragssätze der verschiedenen Krankenkassen schwankten zwischen zwölf und mehr als 15 Prozent. Meist wechselten Arbeitnehmer bis 2009 in eine günstigere Krankenkasse und konnten damit eine monatliche Ersparnis von bis zu 50 Euro oder mehr herausholen.

Der Gesetzgeber hat zur Stärkung des Krankenkassenwettbewerbes den einheitlichen Beitragssatz eingeführt. Schon lange liefen den teuren Ortskrankenkassen die jungen Kunden weg, die vom günstigen Beitragssatz anderer Kassen profitierten. Die wiederum konnten ihren Beitragssatz mit einer jungen, gesunden Mitgliederstruktur niedrig halten. Seit 2009 galt für alle gesetzlichen Kassen zunächst ein Einheitssatz von 15,5 Prozent, der dann aber auf 14,9 Prozent gesenkt wurde.

Die neue Beitragsregelung hat den Wettbewerb gestärkt und bietet effektiv wirtschaftenden Krankenkassen die Möglichkeit, Überschüsse wieder an ihre Mitglieder auszuschütten. Versicherte können durch einen dieser Wahltarife bis zu 600 Euro im Jahr als Überschuss von ihrer Krankenkasse zurückbekommen. Dazu müssen die Versicherten sich für einen Wahltarif entscheiden. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten verschiedene Wahltarife an. Das beliebteste Modell sieht eine Beitragsrückerstattung vor, wenn durch den Versicherten keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Der Versicherte erhält die Rückerstattung, wenn er außer zu Vorsorgeuntersuchungen nicht beim Arzt war.

Bei einem Krankenkassenvergleich lohnt sich besonders ein Check der verschiedenen Wahltarife. Gesetzlich Versicherte können sich nach einem Krankenkassenvergleich für eine Krankenkasse entscheiden, die ihnen einen geeigneten Wahltarif anbietet. Möglich sind neben der Beitragsrückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen folgende Wahltarife: Selbstbehalt, Hausarztmodell, Sonderleistungen für Arzneimittel und individuelle Kostenerstattungstarife. Im Internet bieten verschiedene Webseiten einen Krankenkassenvergleich, bei dem vor allem die Wahltarife für einen Wechsel interessant sind. Die Krankenkassenleistungen sind von Kasse zu Kasse ansonsten zu 95 Prozent identisch.

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