Neu auf wallstreet:online?
Jetzt registrieren | Login
x
Benutzername:

Passwort:

Angemeldet bleiben
Passwort vergessen?

Auslandskrankenversicherung: Student und gut versichert

Wer sich als Student längere Zeit im Ausland aufhalten möchte, der sollte unbedingt über Auslandskrankenversicherungen informieren. In einigen Fällen ist solch eine Versicherung sogar Pflicht.

Wer als Student ins Ausland will, braucht in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung. Ganz gleich ob Auslandssemester oder Semesterferien, eine Krankenversicherung für den Aufenthalt im Ausland ist mindestens empfehlenswert, in einigen Fällen sogar zwingend notwendig.

Reguläre Auslandskrankenversicherungen sind in der Regel nur für Reisen gültig, die sechs Wochen nicht überschreiten. Wer sich jedoch länger im Ausland aufhalten möchte, der ist nicht mehr versichert. Insofern müssen separate Versicherungen abgeschlossen werden. Wer ein Auslandssemester macht, kann sich entweder bei seiner Universität oder der Krankenversicherung der Bildungseinrichtung informieren, welche Tarife fürs Ausland infrage kommen. Wer jedoch außerhalb des Studiums, etwa für verlängerte Semesterferien oder ein ganzes Jahr, ins Ausland geht, der wird seine Versicherung selbst organisieren müssen. In jedem Fall lohnt es sich Preise und Leistungen der verschiedenen Anbieter zu vergleichen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Schreibe Deinen Kommentar

 

Kommentare


Es wurden noch keine Kommentare abgegeben.
Passendes im Netz
Titel
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende
Inhalte zu diesem Artikel vor.
 
 
Einen Link vorschlagen: 

Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.

Qualitätskriterien:

Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:

• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen

• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden

• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann

• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen

• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.

Ratgebersuche
Archiv
2009  2010  2011  2012 
Leser, die diesen Beitrag gelesen haben, haben auch folgende Beiträge gelesen
Titel