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Gesetzliche Sozialversicherungen - Arten und Leistungen

Das Rechtssystem sieht den Schutz der Arbeitnehmer durch Pflichtversicherungen vor. Die monatlichen Beiträge gehen direkt vom Einkommen ab und auch der Arbeitgeber zahlt einen Teil.

Die gesetzliche Sozialversicherung ist ein öffentliches System zum Schutz der Arbeitnehmer. Sie enthält verschiedene Versicherungen, die dazu dienen, den Arbeitnehmer im Notfall abzusichern. Teil der gesetzlichen Sozialversicherung sind die Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung. Es steht jedem Arbeitnehmer frei, sich zusätzlich zu den gesetzlichen Versicherungen noch mit weiteren Verträgen abzusichern. Entscheidet sich ein Arbeitnehmer jedoch für eine private Krankenversicherung, dann tritt er damit automatisch aus der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Bei allen anderen Sozialversicherungen ist dies nicht der Fall, sie laufen trotz Privatversicherungen weiter.

Die gesetzliche Rentenversicherung dient zur Absicherung des Alters. Sie ist eine Pflichtversicherung für alle Angestellten. Aus den Einzahlungen werden jeweils die Renten der bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschiedenen Personen bezahlt. Alle Arbeitnehmer, die Beiträge zahlen, erwerben so einen Anspruch auf die eigene Rente. Abgesichert sind der Tod, die verminderte Erwerbsfähigkeit aus Krankheitsgründen und der Eintritt in das Rentenalter. Verstirbt der Versicherungsnehmer, haben seine Angehörigen das Recht auf die Zahlungen. Neben der Rente werden durch die Rentenversicherung auch die Rehabilitationen bezahlt, um Arbeitnehmer wieder in das Arbeitsleben zu integrieren. Dies geschieht beispielsweise in Form von Kuren oder Umschulungen.

Mit der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Krankheitsfall die Wiederherstellung der Gesundheit finanziert. Die Krankenversicherungen sind verpflichtet, den Arbeitnehmer aufzunehmen. Der Versicherte wählt seine Krankenversicherung selbst aus. Die Arbeitslosenversicherung bietet Ersatzzahlungen bei Verlust der Arbeitsstelle. Aus den Beiträgen wird Arbeitslosengeld an arbeitssuchende Angestellte gezahlt. Hat ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall oder leidet an einer berufsbedingten Krankheit, so greift die gesetzliche Unfallversicherung. Anders als bei den anderen Sozialversicherungen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung neben den Arbeitnehmern, auch Kinder, Schüler und Studenten versichert. Hat ein Arbeitnehmer einen erhöhten Bedarf an Pflege, der länger als sechs Monate anhält, und kann diesen durch ein ärztliches Gutachten vorweisen, hat er Anspruch auf Zahlungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die Beiträge der Sozialversicherungen werden an der Höhe des Gehaltes berechnet. Allerdings gibt es Beitragsbemessungsgrenzen. Überschreitet das Gehalt eines Arbeitnehmers diese Grenzen, so steigen die Beiträge nicht weiter. Außerdem bestimmt die Bemessungsgrenze auch die Höhe der Beiträge, die vom Arbeitgeber mit zu übernehmen sind. Ein Teil der Versicherungsbeiträge wird in der gesetzlichen Sozialversicherung immer vom Arbeitnehmer selbst getragen und der Rest wird vom Arbeitgeber eingezahlt. Die Beiträge gehen monatlich direkt vom Gehalt ab. Bei allen Sozialversicherungen ist es auch möglich, sich freiwillig zu versichern. Diese Regelung ist für Freiberufler und Selbstständige interessant, da sie nicht automatisch pflichtversichert sind. Mit den eingezahlten Beiträgen erwerben sie dann, genau wie die Angestellten, das Recht auf die Leistungen der einzelnen Sozialversicherungen.

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