Thema Krankenkassentarife: Die neuen Wahltarife
Seit Januar 2009 erheben alle gesetzlichen Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz. Die neuen Krankenkassentarife machen verschiedene Wahltarife mit Prämien, Kostenrückerstattungen und Boni möglich.
Gesetzlich Versicherte können seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr mit einer günstigen Krankenkasse sparen: Es gilt seither ein Einheitsbeitragssatz. In den Jahren zuvor wechselten hauptsächlich junge und gesunde Mitglieder zu günstigeren Krankenversicherungen und sorgten damit für eine Schieflage in der Kostenstruktur. Mit dem einheitlichen Beitragssatz soll der Wettbewerb unter den Krankenkassen wieder mit Qualität anstelle eines günstigen Beitragssatzes angekurbelt werden – Versicherte sparen seither mit Wahltarifen.
Heute werden von den gesetzlichen Krankenkassen verschiedene Krankenkassentarife angeboten. Die so genannten Wahltarife setzen auf Prämien, einen Bonus, Selbstbehalte oder Kostenrückerstattungen. Da sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu mehr als 90 Prozent ähnlich sind, lohnt sich für Versicherte ein Blick auf die Wahltarife: Mit dem richtigen Wahltarif lässt sich bares Geld sparen.
Zu den bekanntesten Wahltarifen gehört der Selbstbehalt, der jedoch von den meisten Kassen nur für freiwillig versicherte Mitglieder angeboten wird. Im Krankheitsfall zahlen Versicherte mit dem Selbstbehalt die Leistungen bis zu einer fest vereinbarten Summe aus eigener Tasche. Der Selbstbehalt funktioniert damit wie eine Autoversicherung mit Selbstbeteiligung. Wenn die Leistungen der Krankenkasse nicht in Anspruch genommen werden, gibt es bei Selbstbehalt-Tarifen jährlich Geld zurück. Ein ähnliches Prinzip steckt auch hinter den Prämien-Tarifen: Wer nicht beim Arzt war, erhält am Ende des Jahres einen Teil der Beiträge zurück.
Besonders beliebt sind aktuell Krankenkassentarife mit Bonus-Programmen. Mit einem Bonus-Tarif gibt es Geld- oder Sachbelohnungen für die gesundheitliche Vorsorge und einen gesunden Lebensstil. Einen Bonus gibt es hier bei vielen Kassen, wenn Versicherte mit dem Rauchen aufhören oder ihr Übergewicht reduzieren. Im Rahmen der Wahltarife werden auch Kostenerstattungsprogramme angeboten: Gesetzlich Versicherte zahlen zunächst wie ein Privatpatient alle Behandlungen in bar und holen sich dann einen Kostenanteil bei ihrer Krankenkasse wieder. Versicherte sollten genau prüfen, welcher Wahltarif zu ihnen passt.
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