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Wer sollte eine Feuerversicherung abschließen?

Die Feuerversicherung wird als separate Versicherungsleistung und im Paket mit der Gebäudeversicherung angeboten. Welche Schäden durch die Feuerversicherung abgedeckt werden und für wen sich ein Abschluss lohnt.

feuerversicherung
© Gerd Altmann / http://www.pixelio.de
Mit Feuerversicherungen werden Feuerschäden abgedeckt. Feuerversicherungen werden in Deutschland bereits seit dem Jahr 1623 angeboten und wurden als gegenseitige Hilfe im Feuerfall ins Leben gerufen. Bis 1994 bestand in einigen Gegenden eine staatliche Pflichtversicherung gegen Feuerschäden. Alle Gebäude mussten sich mit der Feuerpflichtversicherung gegen Feuer und elementare Schäden wie Erdbeben und Hochwasser absichern. Auch in der ehemaligen DDR gab es eine vergleichbare Pflichtversicherung. Feuerversicherungen ersetzen den Gleitwert, also den Wiederaufbauwert für das beschädigte oder zerstörte Gebäude.

Eigenständige Feuerversicherungen ist heute nur noch im gewerblichen Bereich und in der Industrie üblich. Abgesichert werden hier Betriebsunterbrechungen, Immobilien und bewegliche Sachen gegen Schäden durch Feuer, sowie das Risiko der Verursachung von Feuerschäden. Auch Schäden durch Brandstiftung sind dabei abgedeckt. Ermittelte Brandstifter werden durch die Versicherung in Regress genommen. Zur Haftung bei Eigentümerbrandstiftung existieren Gerichtsurteile. Ein Prozent der Versicherungsprämie geht in Deutschland als Feuerschutzsteuer an den Staat.

Feuerversicherungen werden nur noch von wenigen, spezialisierten Feuerversicherern angeboten und ist mit ihren erweiterten Versicherungsleistungen in Industrie und Gewerbe auch heute noch relevant. Private Feuerversicherungen haben heute jedoch keinen großen Stellenwert mehr. Hausbesitzer decken das Risiko von Feuerschäden nämlich mit der Wohngebäudeversicherung ab.

Mit der Wohngebäudeversicherung für Immobilieneigentümer wird eine integrierte Feuerversicherung angeboten. Der Leistungsumfang erstreckt sich in der Regel auf die Kosten eines Feuerwehreinsatzes bei einem Brand, Löschwasserschäden, Ersatzleistungen für brandgeschädigte Mobilien, die Renovierungskosten, Abbrucharbeiten und Aufräumkosten sowie die Kosten einer notwendigen Unterbringung nach dem Schaden im Hotel. Wohngebäudeversicherungen decken Schäden durch Hagel, Sturm, Leistungswasser, Explosionen, Implosionen, Rohrbrüche, Blitzschlag und Brand ab.

Die private Immobilie wird mit der Wohngebäudeversicherung gegen elementare Feuerschäden abgesichert. Mieter sichern sich mit einer Hausratversicherung gegen Feuerschäden in ihrer Wohnung ab. Für die Wohngebäudeversicherung ist hingegen der Eigentümer zuständig.

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