Medizinischer Dienst: Alle Leistungen im Überblick
Der medizinische Dienst übernimmt Begutachtungen und Beratungen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Ein medizinischer Dienst wird unter anderem tätig, wenn Entscheidungen zur Arbeitsunfähigkeit getroffen werden.
Der medizinische Dienst, kurz MDK genannt, ist eine Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen auf Landesebene. In den alten Bundesländern ist der medizinische Dienst der Krankenkassen in Form von eingetragenen Körperschaften organisiert während der MDK in den neuen Bundesländern als Verein organisiert wird. Ein medizinischer Dienst, wie der der Krankenkassen unterliegt staatlicher Aufsicht.
In den Bundesländern berät der medizinische Dienst die Kranken- und Pflegeversicherungen in Leistungsfragen und übernimmt als Begutachtungsdienst die Prüfung von Leistungsansprüchen. Ein medizinischer Dienst kann in allen Fragen der Medizin, Pflege und Zahnmedizin beratend herangezogen werden. Nach dem Gleichbehandlungsgesetz stellt der medizinische Dienst sicher, dass alle Versicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung die gleichen Leistungen erhalten. Hierzu werden die Leistungsfälle durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen individuell geprüft.
Der medizinische Dienst wird immer dann eingeschaltet, wenn die Vorlage des Leistungsfalls durch das Sozialgesetzbuch vorgeschrieben wird. Auch komplexe Leistungsfälle, die bei langwierigen Erkrankungen, nicht alltäglichen Behinderungen oder häufigen Erkrankungen auftreten, können durch den medizinischen Dienst geprüft werden. Der MDK übernimmt zudem die Prüfung von Pflegeeinrichtungen und stellt sicher, dass die Pflegeheime den Qualitätsstandards entsprechen.
Die Ärzte des medizinischen Dienstes erhalten zu Prüfungszwecken Zugang zu allen Patientenunterlagen. Eine weitere Aufgabe des medizinischen Dienstes ist die Leistungsprüfung bei Arbeitsunfähigkeit. Ein medizinischer Dienst überprüft hier, ob der arbeitsunfähige Mitarbeiter überhaupt noch erwerbsfähig ist, und übernimmt eine Prüfung in Fragen der Lohnfortzahlung und des Krankengeldes.
Für den medizinischen Dienst wenden die Krankenkassen deutlich weniger als ein Prozent ihrer Gesamtausgaben auf. Die Aufwendungen der Pflegekassen für den medizinischen Dienst belaufen sich auf durchschnittlich 1,5 Prozent. In Deutschland arbeiten 7.000 Mitarbeiter, unter ihnen mehr als 2.000 Ärzte, in Voll- und Teilzeit für den medizinischen Dienst der Krankenkassen.
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