Im Internet die Höhe einer Abfindung berechnen
Wenn in einem Betrieb Mitarbeiter gekündigt werden, können diese in der Regel mit einer Abfindung rechnen. Deren Höhe richtet sich nach dem Lebensalter und der Zeit, die der Angestellte in der Firma gearbeitet hat.

Die Höhe der Abfindung richtet sich nach dem Alter des Arbeitnehmers und der Zeit, die er im Unternehmen gearbeitet hat. In der Regel wird bei einer Entlassung eine Abfindung in Höhe von bis zu zwölf Monatseinkommen festgesetzt. Wenn der Arbeitnehmer bereits älter als 50 Jahre ist und seit mindestens 15 Jahren im Unternehmen angestellt war, kann er bis zu 15 Monatsverdienste erhalten. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat und er bereits länger als 20 Jahre im Unternehmen gearbeitet hat, sollte eine Abfindung in Höhe von bis zu 18 Monatseinkommen gezahlt werden.
Im Internet findet man zahlreiche Webseiten, auf denen dem User Software zur Berechnung von Abfindungen zur Verfügung gestellt wird. Der Abfindungsrechner berechnet nach Eingabe der persönlichen Daten (Alter, Dauer des Anstellungsverhältnisses), wie hoch die Abfindung sein müsste, die das Unternehmen dem Arbeitnehmer im Falle einer Entlassung zahlt. Das Ergebnis des Rechners ist jedoch nur ein Orientierungswert, die tatsächliche Höhe der Abfindung muss mit dem Arbeitgeber individuell ausgehandelt werden.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

