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Im Internet die Höhe einer Abfindung berechnen

Wenn in einem Betrieb Mitarbeiter gekündigt werden, können diese in der Regel mit einer Abfindung rechnen. Deren Höhe richtet sich nach dem Lebensalter und der Zeit, die der Angestellte in der Firma gearbeitet hat.

abfindung berechnen
© Rainer Sturm / http://www.pixelio.de
Vor allem in wirtschaftlich schweren Zeiten sehen sich zahlreiche Firmen dazu gezwungen, Mitarbeiter zu entlassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Wenn langjährige Mitarbeiter gekündigt werden und die Firma verlassen müssen, werden oftmals Abfindungen gezahlt. Auch für den Fall, dass der Angestellte die Kündigung einreicht, kann eine Abfindung vereinbart werden. Für die Berechnung der Abfindung gibt es keine rechtsverbindlichen Normen, nach denen sich die Unternehmen richten müssen, sie orientieren sich oftmals jedoch an den Richtwerten, die von Arbeitsgerichten angewendet werden.

Die Höhe der Abfindung richtet sich nach dem Alter des Arbeitnehmers und der Zeit, die er im Unternehmen gearbeitet hat. In der Regel wird bei einer Entlassung eine Abfindung in Höhe von bis zu zwölf Monatseinkommen festgesetzt. Wenn der Arbeitnehmer bereits älter als 50 Jahre ist und seit mindestens 15 Jahren im Unternehmen angestellt war, kann er bis zu 15 Monatsverdienste erhalten. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat und er bereits länger als 20 Jahre im Unternehmen gearbeitet hat, sollte eine Abfindung in Höhe von bis zu 18 Monatseinkommen gezahlt werden.

Im Internet findet man zahlreiche Webseiten, auf denen dem User Software zur Berechnung von Abfindungen zur Verfügung gestellt wird. Der Abfindungsrechner berechnet nach Eingabe der persönlichen Daten (Alter, Dauer des Anstellungsverhältnisses), wie hoch die Abfindung sein müsste, die das Unternehmen dem Arbeitnehmer im Falle einer Entlassung zahlt. Das Ergebnis des Rechners ist jedoch nur ein Orientierungswert, die tatsächliche Höhe der Abfindung muss mit dem Arbeitgeber individuell ausgehandelt werden.

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