Gesetzliche Erben: Wer im Todesfall wirklich erbt
Tritt ein Todesfall in der Familie ein, wird die Erbfolge in vielen Fällen durch ein entsprechendes Testament des Verstorbenen geregelt. Gibt es keinen letzten Willen, entscheidet die gesetzliche Erbfolge.
Nach einem Todesfall in der Familie steht vielen nicht der Sinn danach, sich über das Erbe Gedanken zu machen. Dennoch kommt der Zeitpunkt, an dem die Besitztümer des Verblichenen unter den Erben aufgeteilt werden müssen. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten ein Testament aufgesetzt, aus dem hervorgeht, wem was hinterlassen wird, hat dieses Vorrang. Existiert kein Letzter Wille, entscheidet die gesetzliche Erbfolge darüber, wem welcher Teil der Hinterlassenschaften zusteht.
Erben erster Ordnung sind demnach Kinder und Enkel des Verstorbenen, wobei es sich durchaus auch um adoptierte oder uneheliche Nachkömmlinge handeln kann. Erben zweiter Ordnung sind Eltern und Geschwister bzw. Cousins und Cousinen des Verstorbenen. Danach folgen Großeltern und Urgroßeltern und deren Nachkommen. Wer zur Erbfolge berufen wird, hängt davon ab, ob Verwandte der übergeordneten Ordnung vorhanden sind. Gibt es zum Beispiel keine noch lebenden Kinder oder Enkel, werden die Erben zweiter Ordnung berufen. Für Ehegatten gelten übrigens besondere Regeln; sie fallen nicht in den Kreis der oben beschriebenen Erben.
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