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Angeln nur mit Angelschein

Wer gerne an einem Gewässer angeln und Fische fangen möchte, braucht dafür grundsätzlich einen Angelschein und die Erlaubnis des Besitzers, wenn es sich um ein privates Gewässer handelt.

Der Angelschein ist der gebräuchliche Name für Fischereischein, wie es richtig heißen würde. Diesen bekommt man nach bestandener Fischerprüfung von der jeweiligen Bezirksregierung ausgestellt, wonach man dann als Besitzer eines Angelscheins berechtigt ist, an deutschen Gewässern zu angeln. Oftmals ist der Begriff Fischerprüfung eher bekannt als Angelprüfung oder Sportfischerprüfung, das kann manchmal von den Bezirksregierungen unterschiedliche bezeichnet werden. Besonders in Baden-Württemberg und Bayern sind vor allem für ihre recht umfangreiche und teilweise schwere Prüfung bekannt. Erst dann, wenn man die Fischerprüfung bestanden hat, kann man den Angelschein beantragen. Dafür reichen lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein Passfoto. Dies dauert in der Regel nur einige Tage bis wenige Wochen, bis man seine Berechtigung zum Fischen in den Händen hält.

Wurde der Angelschein ausgestellt, heißt das noch lange nicht, dass man auch gleich an ein Gewässer gehen kann um dort zu angeln. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist der Gewässerschein. Anders als beim Angelschein bescheinigt der Gewässerschein keineswegs, ob man angeln kann, dieser Gewässerschein ist lediglich dazu da, dass man berechtigt ist, an den jeweiligen Gewässern fischen zu dürfen. Der Gewässerschein wird vom jeweiligen Besitzer des Gewässers ausgestellt, in dem man angeln möchte. Diese können unterschiedliche Zeiträume haben. Entweder man erwirbt eine Berechtigung für einen Tag, oder aber für mehrere Tage oder das ganze Jahr. Mit dem Erwerb des Gewässerscheins ist gleichzeitig eine Gebühr fällig. Je nachdem, für welchen Zeitraum man sich eine Berechtigung holt, ist die Gebühr dementsprechend hoch.

Wenn ein Fischer einem Fischverein beigetreten ist, dann darf er nach der Aufnahme an allen Gewässern, die dem Verein gehören, angeln. Natürlich nach den Vorgaben der Vereinssatzung. Handelt es sich um einen Verein, der in einer der bekannten Dachverbände Mitglied ist, dann darf der Fischer ebenso in allen freigegebenen Gewässern angeln, die dem Dachverband angehören. DAV und VDSF sind sehr bekannte Dachverbände. Diese Regelung gilt allerdings auf Bundesebene und bezieht sich nur auf das Bundesland in dem der Verein dem angehört sesshaft ist.

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