Lebensgemeinschaft: Es geht auch ohne Trauschein
Immer mehr Paare sind in Deutschland ohne Trauschein glücklich und entscheiden sich bewusst gegen eine Eheschließung. Alle partnerschaftlichen und steuerlichen Vorteile einer Lebensgemeinschaft im Überblick.
Meine Frau, meine Kinder, mein Haus? Die wilde Ehe ohne Trauschein wird immer beliebter. Mehr als 2,5 Millionen heterosexuelle Paare sind auch ohne „Fangeisen“ am Ringfinger glücklich. Die Zahl der Lebensgemeinschaften steigt seit Jahren kontinuierlich an. Ein Großteil der nicht ehelichen Lebensgemeinschaften hat keine Kinder. Die meisten Paare in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft sind vollzeitbeschäftigt oder arbeiten in Voll- und Teilzeit.
Die wilde Ehe ohne Trauschein hat sich längst gesellschaftlich etabliert und wird von immer mehr Paaren der klassischen Eheschließung vorgezogen. Der Trauschein wird von modernen Paaren zunehmend als notwendiges Übel angesehen, das zwar Steuern sparen hilft, aber keinesfalls die Partnerschaft beeinflusst. Die nicht eheliche Lebensgemeinschaft ist längst keine Ehe auf Probe mehr sondern vielmehr eine moderne Lebenseinstellung. Viele Paare, die nicht verheiratet sind, leben nach dem klassischen Eheleute-Prinzip mit gleichen Rechten und Pflichten zusammen, haben eine gemeinsame Wohnung und sogar Kinder – Nur keinen Ring am Finger. Eine Eheschließung ist ebenso wenig ein partnerschaftlicher Garant wie eine wilde Ehe ohne Trauschein.
Die Lebensgemeinschaft als moderne Partnerschaft ist längst in der gesellschaftlichen Mitte angekommen. Nur der Gesetzgeber reagiert zögerlich auf nicht eheliche Lebensgemeinschaften zwischen Mann und Frau. Im Gegensatz zu verheirateten Eheleuten profitieren Lebenspartnerschaften nicht vom Ehegatten-Splitting beim Finanzamt. Beide Partner müssen ihr Einkommen nach Steuerklasse Eins versteuern. Benachteiligt sind nicht eheliche Partnerschaften auch beim Abschluss einer Krankenversicherung, können aber bei vielen Haftpflichtversicherungen und Rechtschutzversicherungen den nicht ehelichen Partner mit in den Vertrag einschließen lassen. Die Rente ist nicht auf den Lebenspartner übertragbar, Unterhalt wird ebenfalls nicht fällig und auch in der gesetzlichen Erbfolge werden nicht eheliche Partner unberücksichtigt gelassen. Lebensgemeinschaften sollten sich speziell in den Fragen der Alterssicherung und Versicherung ausreichend beraten lassen: Clevere Verträge berücksichtigen auch den Partner.
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