Behindertengerechter Urlaub - Angebot ohne Hindernisse
Behindertengerechter Urlaub lässt sich durchaus realisieren. Wenn Hotels und Ferienanlagen dies anbieten, darf man davon ausgehen, dass dies auch zutrifft. Doch für das Umfeld kann der Anbieter nicht geradestehen.
Was ist behindertengerecht? Zunächst kommt es auf Art und Grad der Behinderung an. Meist wird unter behindertengerecht verstanden, dass man mit dem Rollstuhl unterwegs sein kann. Andere Behinderungen werden keine zusätzlichen Vorkehrungen seitens des Urlaubsanbieters erfordern. Hier muss der Behinderte sich selbst informieren, ob auch das Umfeld für seinen Urlaub geeignet ist. Wer auf den Rollstuhl angewiesen ist, wird von einem Sand- oder Kiesstrand nicht profitieren. Wer mit einer Armprothese zurechtkommen muss, wird sich keine schwierige Wanderung im Hochgebirge leisten.
Behindertengerechter Urlaub wird von vielen Reiseveranstaltern angeboten, meist allerdings begrenzt auf einige Domizile mit entsprechender Ausrüstung. Auch kann zusätzliche Hilfe seitens des Hotels ausdrücklich angeboten sein, was im Reisepreis bereits enthalten ist.
Wenn in einem Hotelprospekt behindertengerechter Urlaub angeboten wird, sollte man davon ausgehen können, dass Behinderte auch willkommen sind. Dies ist nicht unbedingt selbstverständlich. In niedrigeren Preisklassen wird man vielleicht weniger Unterstützung und Akzeptanz vorfinden wie in höheren Preisklassen. Am besten dürfte sich ein Behinderter dort erholen, wo er willkommen ist. Doch wie dies herausfinden?
Zunächst gilt es, so man ein neues Urlaubsziel anvisiert, die entsprechende Unterkunft ausfindig zu machen. Ist man Mitglied in einem Club oder Netzwerk, kann man dort direkt Auskunft erhalten. Wenn man auf ein Reisebüro angewiesen ist, wird man sich zunächst mit Katalogen informieren. Dieselben Informationen kann man auch im Internet finden. Hat man ein Domizil gefunden, das sich für einen behindertengerechten Urlaub anbietet, kann man sich dort telefonisch näher erkundigen. Falls man freundlich behandelt wird, ist die Behindertenfreundlichkeit nicht nur Etikette. Außerdem kann man auch Auskunft über das Umfeld erhalten und so sehen, ob man den gewünschten Bewegungsradius hat. Wenn behindertengerechter Urlaub zum Beispiel auch von der Kommune unterstützt wird, ist dies ein weiteres Indiz, dass das Domizil sein Angebot ernst nimmt und die notwendigen Vorkehrungen nicht nur auf das Hotel beschränkt sind.
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