Wirecard - Top oder Flop (Seite 1118)
eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 64.192.069 von Roberto99 am 26.06.20 12:04:20Hier ist alles noch möglich. Theoretisch kann sogar der Insolvenzantrag von Wirecard zurückgezogen werden, solange das Verfahren noch nicht durch das Amtsgericht München eröffnet wurde.
Und die Prüfung der Insolvenzgründe durch das Gericht kann dauern.
Und die Prüfung der Insolvenzgründe durch das Gericht kann dauern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.191.928 von pater-noster am 26.06.20 11:57:26Weil Wirecard noch nicht insolvent ist.
Es würde Insovenzantrag gestellt und erst wenn der vom zuständigen Amtsgericht geprüft, für berechtig empfunden und genügend freie Insovenzmasse vorhanden ist, dann wird das eigentliche Insovenzverfahren eröffnet.
Momentan befindet sich Wirecard in vorläufiger Insolvenz.
Falls es also Regeln für insolvente Firmen gibt greifen die bei Wirecard noch nicht.
Habe ich das richtig in Erinnerung?
Es vergehen ziemlich genau 4 Wochen vom Tag des Insoantrags, bis Prüfung und definitver Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts ob die Inso da ist oder nicht. Ich glaube die Zeitspanne ist im Inso-Recht verbindlich fest geschrieben.
Bitte wer es genau wissen will soll sich das Insovenzrecht durchlesen ist öffentlich einsehbar. Ich habe das oft genug gemacht und jedesmal Kofschmerzen beim Lesen bekommen (Behördendeutsch einfach nur grausam) Genug ist Genug.
Es würde Insovenzantrag gestellt und erst wenn der vom zuständigen Amtsgericht geprüft, für berechtig empfunden und genügend freie Insovenzmasse vorhanden ist, dann wird das eigentliche Insovenzverfahren eröffnet.
Momentan befindet sich Wirecard in vorläufiger Insolvenz.
Falls es also Regeln für insolvente Firmen gibt greifen die bei Wirecard noch nicht.
Habe ich das richtig in Erinnerung?
Es vergehen ziemlich genau 4 Wochen vom Tag des Insoantrags, bis Prüfung und definitver Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts ob die Inso da ist oder nicht. Ich glaube die Zeitspanne ist im Inso-Recht verbindlich fest geschrieben.
Bitte wer es genau wissen will soll sich das Insovenzrecht durchlesen ist öffentlich einsehbar. Ich habe das oft genug gemacht und jedesmal Kofschmerzen beim Lesen bekommen (Behördendeutsch einfach nur grausam) Genug ist Genug.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.192.069 von Roberto99 am 26.06.20 12:04:20
Das einzigste, das noch etwas bringt, ist die Verfilmung dieses Gangster Stückes
Markus Braun
Jan Marsalek
Zitat von Roberto99: Wenn Visa und Mastercard den Stecker ziehen dann wars das.
Dann kann man vielleicht noch die Schreibtische, Bürostühle und Laptops in einer Auktion verkaufen um damit einen Teil der Gehälter zu zahlen. Aber das dauert.
Ich habe mal als Angestellter eine Insolvenz mitgemacht, da kam tatsächlich 6 Jahre nach der Pleite noch die Differenz von einem Monatsgehalt zum erhaltenden Insolvenzgeld auf mein Konto.
Keine Ahnung wo das Geld letztendlich noch her kam, aber wer glaubt dass aus der Wirecard noch 3.5 MRD Euro + Zinsen (offene Schulden) rauszuholen sind und dann noch Geld für Aktionäre über bleibt der sollte auch schonmal seinen Wunschzettel fürs Christkind ausfüllen.
Das einzigste, das noch etwas bringt, ist die Verfilmung dieses Gangster Stückes
Markus Braun
Jan Marsalek
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.192.069 von Roberto99 am 26.06.20 12:04:20zumal Angestelle und die Sozialversichrungskasse ganz oben stehen, der Aktionär ganz unten.
Dazwischen die anderen Gläubiger/Bondhoder
Dazwischen die anderen Gläubiger/Bondhoder
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.191.757 von gggold am 26.06.20 11:46:55Ich gebe Ihnen Recht, die gesetzliche Haftungshöchstgrenze von 4 Mio.€ wird nicht ausreichen. Gerichte werden entscheiden, ob es sich um bedingten Vorsatz handelt, wofür diese Haftungshöchstgrenze nicht gilt.
Auch wenn EY nun von einem ausgeklügelten Betrugssystem ausgeht, frage ich mich, wie schnell nun nach dem Sondergutachten von KPMG es gegangen ist für EY festzustellen, dass die Saldenbestätigungen der Banken gefälscht waren.
Übrigens Andersen ist über Enron gestolpert und mussten dann aufgelöst werden, weil sie den Betrug kannten und sogar vertuscht haben durch das Schreddern der Unterlagen. Das ist bei EY nicht vorgefallen. Die Ironie dabei ist, dass Andersen Deutschland nach dem Zusammenbruch von EY übernommen wurde.
Auch wenn EY nun von einem ausgeklügelten Betrugssystem ausgeht, frage ich mich, wie schnell nun nach dem Sondergutachten von KPMG es gegangen ist für EY festzustellen, dass die Saldenbestätigungen der Banken gefälscht waren.
Übrigens Andersen ist über Enron gestolpert und mussten dann aufgelöst werden, weil sie den Betrug kannten und sogar vertuscht haben durch das Schreddern der Unterlagen. Das ist bei EY nicht vorgefallen. Die Ironie dabei ist, dass Andersen Deutschland nach dem Zusammenbruch von EY übernommen wurde.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.191.757 von gggold am 26.06.20 11:46:55Ich halte das sich für eine Fehlinterpretation, dass hier zugunsten von E&Y eine Haftungsbeschränkung greift.
Die 4 Mio. € Obergrenze betrifft die persönliche Haftung des einzelnen Prüfers, nicht die Prüfungsgesellschaft im Außenverhältnis, hier gibt es kein Limit. Schaden mehrere Milliarden, wenn nur 20-30 % klagen, könnte es eng werden...
Die 4 Mio. € Obergrenze betrifft die persönliche Haftung des einzelnen Prüfers, nicht die Prüfungsgesellschaft im Außenverhältnis, hier gibt es kein Limit. Schaden mehrere Milliarden, wenn nur 20-30 % klagen, könnte es eng werden...
Wenn Visa und Mastercard den Stecker ziehen dann wars das.
Dann kann man vielleicht noch die Schreibtische, Bürostühle und Laptops in einer Auktion verkaufen um damit einen Teil der Gehälter zu zahlen. Aber das dauert.
Ich habe mal als Angestellter eine Insolvenz mitgemacht, da kam tatsächlich 6 Jahre nach der Pleite noch die Differenz von einem Monatsgehalt zum erhaltenden Insolvenzgeld auf mein Konto.
Keine Ahnung wo das Geld letztendlich noch her kam, aber wer glaubt dass aus der Wirecard noch 3.5 MRD Euro + Zinsen (offene Schulden) rauszuholen sind und dann noch Geld für Aktionäre über bleibt der sollte auch schonmal seinen Wunschzettel fürs Christkind ausfüllen.
Dann kann man vielleicht noch die Schreibtische, Bürostühle und Laptops in einer Auktion verkaufen um damit einen Teil der Gehälter zu zahlen. Aber das dauert.
Ich habe mal als Angestellter eine Insolvenz mitgemacht, da kam tatsächlich 6 Jahre nach der Pleite noch die Differenz von einem Monatsgehalt zum erhaltenden Insolvenzgeld auf mein Konto.
Keine Ahnung wo das Geld letztendlich noch her kam, aber wer glaubt dass aus der Wirecard noch 3.5 MRD Euro + Zinsen (offene Schulden) rauszuholen sind und dann noch Geld für Aktionäre über bleibt der sollte auch schonmal seinen Wunschzettel fürs Christkind ausfüllen.
SdK hat Strandanzeige gegen EY Prüfer gestellt.
Solarworld bei 0.07 EUR 😂
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.191.928 von pater-noster am 26.06.20 11:57:26
Verweise mal bitte auf die Stelle in Mifid II, in der der Handel insolventer Unternehmen verboten wird.
Vorsicht!
Zitat von pater-noster: mich wundert, dass man die aktie überhaupt noch handeln kann. nach mifid2 ist der handel von aktien insolventer unternehmen für kleinanleger nicht mehr erlaubt. wahrscheinlich weil wirecard "nur" den antrag auf insolvenz gestellt hat und noch nicht insolvent ist.🤔
Verweise mal bitte auf die Stelle in Mifid II, in der der Handel insolventer Unternehmen verboten wird.
Vorsicht!
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