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    Wirecard - Top oder Flop (Seite 16329)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 01.05.24 18:36:58 von
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      schrieb am 21.07.08 22:10:08
      Beitrag Nr. 2.869 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.544.367 von LENOX12 am 19.07.08 19:28:35Weil Du es so oft wiederholst:

      Bitte sei mal so nett und nenne mir die Gesetzesfundstelle, nach der der Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation (§ 20a WpHG) eine Straftat darstellt, geschweige denn "schwerer Betrug".
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 22:09:19
      Beitrag Nr. 2.868 ()
      Hier wurde und wird behauptet, Herr Straub hätte gegen §20 WpHG verstoßen. Einige User leiten daraus sogar zivilrechtliche Ansprüche ab.

      Nach dem, was ich bisher lesen konnte, muss ich annehmen:

      Herr Straub hat offenbar nicht anders gehandelt, als jeder, der Börsengeschäfte betreibt, es eigentlich tun sollte.

      Er hat recherchiert, aus den Ergebnissen seine Schlüsse gezogen und sich anschließend entsprechend positioniert.

      Die Idee, dass man ihn wegen der Zugehörigkeit zu einem Verein anders behandeln müsste als andere Anleger, halte ich für abwegig. Ich kenne kein Strafgesetz, in dem die Vereinszugehörigkeit eine Rolle spielt.

      Eine vollkommen andere Frage ist es, ob die SDK den Anspruch erheben kann, als neutrale Instanz oder "Börsenpolizei" zu fungieren. Dieser Anspruch kann von einem Verein m E niemals eingelöst werden, da durch die offene Struktur Interessenverquickungen zwangsläufig auftreten. Als Investor oder Trader hat man sich aber damit abzufinden, dass es solche Vereine gibt.

      Gruß orlandus
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 22:08:20
      Beitrag Nr. 2.867 ()
      nach etlichen Seiten blabla ist das erste fundierte beitrag!
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 22:07:25
      Beitrag Nr. 2.866 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.555.586 von crude_facts am 21.07.08 22:03:03ch werde immer hellhörig, wenn man sich Argumenten verschließen und sich dafür mehr mit dem Argumentierenden als Ziel beschäftigen möchte. Denn dann muss man noch genauer hinschauen. Das wäre in der Tat eine Parallele zu Thielert.



      ach nein, der satz strotzt ja vor neutralität
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 22:03:03
      Beitrag Nr. 2.865 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.544.207 von spidernetz am 19.07.08 18:20:16Ich habe mir auch gerade nach Wochen der Abstinenz den ganzen Thread angetan.

      Nach Durchsicht bin ich zur Überzeugung gekommen, dass hier mehrere User gezielt gegen Wirecard schreiben. Das kann kein Zufall sein.

      Ferner bin ich zur Überzeugung gekommen, dass hier mehrere User gezielt zugunsten von Wirecard schreiben. Das kann ebenfalls kein Zufall sein.

      "Lest Euch mal die Beiträge durch."

      Huch, dann muss man wohl zu dem Urteil kommen, dass WO ja gar nicht ebay ist und dass man sich wohl im Internet vergooglelt hat.

      Ach ja: Satire aus.

      Bei WO geht es um die kritische Auseinandersetzung mit Finanztiteln und den Meinungsaustausch.

      Ich werde immer hellhörig, wenn man sich Argumenten verschließen und sich dafür mehr mit dem Argumentierenden als Ziel beschäftigen möchte. Denn dann muss man noch genauer hinschauen. Das wäre in der Tat eine Parallele zu Thielert.

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      schrieb am 21.07.08 22:00:41
      Beitrag Nr. 2.864 ()
      Zölibat für Kapitalmarktexperten!?!

      In regelmäßigen Abständen wird diskutiert, ob auf dem Kapitalmarkt Tätige vom Handeln auf dem Kapitalmarkt ausgeschlossen werden sollen. Die Fälle in der Vergangenheit sind zahlreich, sei dies P., F. oder ... Insiderhandeln und Marktmanipulationen sei dies Frontrunning, Scalping oder... sind zwar strafbar, doch scheint dies die Täter nicht abzuschrecken.

      Auch im aktuellen Fall von Wirecard stellt sich diese Frage. Einem Anlegerschützer wird vorgeworfen, eine short Position eingegangen zu sein und dann später die Gesellschaft in der Öffentlichkeit zu diskreditieren, um fallende Kurse zu erzeugen.
      Unabhängig davon, dass es in diesem Fall keine Beweise für ein verwerfliches Handeln der Person gibt, stellt sich doch wieder einmal die generelle Frage:

      Sollte ein Handelsverbot für am Kapitalmarkt Tätige ausgesprochen werden?

      Auf den ersten Blick spricht viel hierfür. Schließlich kann es ja nicht sein, dass jemand ein Insiderwissen auf dem Markt ausnutzt, bevor es die Öffentlichkeit erfährt. Ebenso wenig kann es sein, dass jemand long oder short geht und später durch entsprechende Manipulationen den Kurs der Aktie in diese Richtung bewegt.

      Die Lösung wäre ein kapitalmarktrechtliches Zölibat für berufsmäßig am Kapitalmarkt Tätige!

      Dieses Zölibat würde allen Personen, die über Insiderwissen verfügen oder solche, die über genug Macht besitzen, marktrelevante Informationen zu verbreiten, vom Markt ausschließen. Sie dürften keine Kapitalmarktgeschäfte tätigen. Dann könnten sie ihr Wissen nicht mehr aus¬nutzen und ein Manipulieren der Märkte zugunsten ihrer Markteinschätzung würde nicht auf¬treten.

      Personen, die das Zölibat treffen würde, wären zum einen alle Finanzexperten, Banker, Ranker, Anlegerschützer und Wirtschaftsjournalisten.
      Ebenso wäre ein entsprechendes Zölibat anzuwenden auf alle, die in börsennotierten Unter¬nehmen Entscheidungsträger sind. Auch diese verfügen über Wissen, welches unbekannte Dritte nicht haben. Schließlich sind sie es, die die Verträge, Bilanzen und Geschäftsziele des Unternehmens im täglichen Umgang erfahren.
      Darüber hinaus müssten auch alle Arten von Mitarbeiterbeteiligungen mit Kapitalanlagen verboten werden. Denn schließlich kann ein interner Mitarbeiter die Lage eines Unternehmens besser einschätzen, als ein unbeteiligter Dritter.
      Ehepartner, Geliebte, Sekretärinnen, Freunde, Golfpartner und Nachbarn von all diesen Per¬sonen würden selbstverständlich ebenfalls dem Zölibat unterliegen. Denn diese können jeder¬zeit von den Wissenden informiert werden.

      Denkbar sind natürlich auch Fälle, in welchen Dritte im Auftrag oder aufgrund der In¬formationen der Wissenden, entsprechende Geschäfte auf dem Kapitalmarkt tätigen.
      Die Lösung hierzu lautet Überwachung! Regelmäßig Abhöraktionen von Telefon, Internet und Handy der Personen sind heute glücklicherweise unproblematisch technisch möglich. Selbstverständlich darf diese Überwachung nicht nur den Beruf umfassen, sondern muss auch auf das Privatleben ausgedehnt werden. Schließlich können diese Personen überall und jeder¬zeit ihr Wissen weitergeben.

      Zusammengefasst ergibt sich damit ein Kapitalmarktverbot für alle, die im Kapitalmarkt tätig sind, alle die in börsennotierten Unternehmen angestellt sind und alle, die diese Personen in irgendeiner Weise kennen. Darüber hinaus wird jeder jederzeit in unregelmäßigen Abständen bis ins Privatleben hinein überwacht. Alternativ wäre wohl auch eine Art Quarantäne von solchen Personen mit einem gänzlichen Verbot von Außenkontakten, denkbar.

      Dann wäre Fairness auf dem Kapitalmarkt hergestellt!

      Das bisher auch schon häufig auftretende Verhalten von Anlegern, eine Aktie zu kaufen, ohne sich genauer über das Unternehmen informiert zu haben, ohne den Verkaufsprospekt gelesen zu haben und natürlich auch völlig ohne Interesse auf eine Hauptversammlung zu gehen, würden dann endlich zum wahren und fairen Reichtum der untätigen und uninformierten An¬leger führen!

      Dumm nur, wenn sich dann manche in ihrer Freizeit über Kapitalmarktthemen informieren und weiterbilden und dann entsprechend diesem erworbenen Wissen handeln. Diese verfügen dann auch über ein Wissen, welches Dritte nicht haben. Was nun? Keine Veröffentlichung von Jahresabschlüssen? Verbot von ad hoc Meldungen? Bücherverbrennung??? !!


      Sicherlich mag das dargelegte Szenario überspitzt sein, doch sollte die Diskussion nicht völlig die Realität verkennen. In den letzten Jahren ist auf dem Kapitalmarkt, insbesondere durch zahlreiche europarechtliche Vorgaben, der Anlegerschutz durch zahlreiche Transparenz- und Informationspflichten verbessert worden. Leider nutzen die wenigsten Anleger die ihnen da¬durch gebotenen Möglichkeiten. Mag sein, dass ihnen hierzu Zeit, Verständnis oder Geduld fehlt. Doch gerade dafür gibt es Banker, Ranker und insbesondere auch Anlegerschützer. Diese Übernehmen diese Aufgaben gerade für die übrigen Anleger. Würde man solchen Per¬sonen ein, wie oben erläutertes, Zölibat auferlegen, würde sich für diese eine ganz einfache Frage stellen. Ein Beruf im Kapitalmarkt mit mittelmäßiger Bezahlung, in dem die Aufgabe alleine die ist, Dritte so zu beraten, dass sie durch angewiesenes Investieren ohne weitere Be¬tätigung, also quasi durch Nichtstun, reich werden. Oder stattdessen auf den Beruf zu ver¬zichten und ihr Wissen alleine zur eigenen Vermögensmehrung auf dem Kapitalmarkt zu nut¬zen.
      Um in der kirchlichen Symbolik zu bleiben. Ersterer hätte wohl auch ebenso Bettelmönch werden können. Er würde sein Wissen und seine Fähigkeit, Vermögen zu vermehren, alleine in den Dienst von Dritten stellen, ohne selbst daran zu partizipieren.

      Sicherlich wären solche Finanzmarktexperten wünschenswert. In Anbetracht der Nachwuchs¬probleme der Kirche und den bekannten Schwierigkeiten, die mit dem Zölibat auftreten, halte ich es jedoch für gefährlich zu verlangen, dass auch nur solche Personen einen Beruf im Kapitalmarkt ausüben dürfen. Mit den wenigen altruistischen Personen unserer Gesellschaft hätte man dann ein Nachwuchsproblem im Berufsfeld Kapitalmarkt, dass alle Szenarien über Alterspyramiden weit in den Schatten stellt.

      Um nicht falsch verstanden zu werden, strafrechtlicher Schutz in diesem Bereich ist wichtig und sinnvoll. Dieser besteht bereits. Kann ein Verstoß hiergegen nicht nachgewiesen werden, besteht er gemäß dem Grundsatz in dubio pro reo nicht.

      Zölibat für Kapitalmarktexperten? Nein Danke!
      Seien wir froh, dass es sie gibt, denn so kann ein einfacher Aktionär ein einfacher Aktionär bleiben und am Wissen und Erfolg der Experten teilhaben.
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 21:53:48
      Beitrag Nr. 2.863 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.544.005 von aldeboni am 19.07.08 16:42:20Für shorts gibt es genauso Regeln, auch was die margins und ggf. den leverage betrifft.

      Soll man dann auch gleich long positions verbieten oder entsprechende Hebelprodukte, die auf der anderen Seite zu einem Kursanstieg führen?
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 21:52:39
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beschwerde durch Firma liegt w:o vor
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 21:43:52
      Beitrag Nr. 2.861 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.555.399 von crude_facts am 21.07.08 21:42:02Vielleicht magst Du die Dinge mal straf- und zivilrechtlich aus Deiner Sicht darstellen?
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 21:42:02
      Beitrag Nr. 2.860 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.543.757 von LENOX12 am 19.07.08 15:00:45"Nun meine rechtliche Einschätzung als Justizbeamter:"

      [...]

      Diese Einschätzung ist meine persönliche nach meinen Erfahrungen und ist keines Falls eine Empfehlung oder rechtsgültige Auskunft."



      Lieber LENOX12,

      nach Deiner "Qualifikations"-Einleitung dachte ich schon, da schreibt sich jetzt jemand um Kopf und Kragen.

      Gut, dass Du den "Disclaimer" darunter getan hast. Denn bedauerlicherweise ist ein Großteil Deiner Ausführungen - soweit nicht bloßes eigenes Werturteil - schlicht falsch.

      So bringt das wirklich nichts, sondern trägt nur zusätzlich zur Verwirrung, Desinformation - oder zur Legendenbildung bei. Das dient nicht der Sache.

      Gruß
      crude_facts
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