Wölbern-Fonds (Seite 30)
eröffnet am 16.02.14 19:00:29 von
neuester Beitrag 12.11.22 14:44:11 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 48.635.678 von caesar4441 am 22.12.14 22:05:36
Kann man denn zweifelsfrei nachweisen das da der Wert nach oben gehandelt wurde?
Allen hier geschädigten ein frohes fest.
uak
Wölbern fonds rückabwicklung
Ich finde den Gedanken in jedem Fall überlegenswert, sollte aber auf jeden Fall von einem seriösen, mit solchen Dingen vertrautem Anwalt geprüft werden. Ich wäre in jedem Fall dabei, leider gibt es in D aber keine Sammelklagen und wieweit hier ein Musterklage hilfreich und erfolgversprechend für die Sache Wäre müßte man prüfen.Kann man denn zweifelsfrei nachweisen das da der Wert nach oben gehandelt wurde?
Allen hier geschädigten ein frohes fest.
uak
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.635.678 von caesar4441 am 22.12.14 22:05:36
Wer sich in Richtung Rückabwicklung oder Schadensersatz Gedanken macht, findet erfolgversprechendere Möglichkeiten: Insbesondere die vom Bankhaus Wölbern kreditfinanzierten Beteiligungen kann man schlicht "widerrufen", weil die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag unwirksam ist. Da Fondsanteil und Kreditvertrag als "Koppelgeschäft" gelten, muss auch die Beteiligung rückabgewickelt werden. Außerdem gibt es gefestigte Rechtsprechung wegen verschwiegener Innenprovisionen von Banken und Sparkassen. Das Bankhaus Wölbern befindet sich übrigens inzwischen in der offiziellen Liquidation. Dennoch kann man es wegen Prospektfehlern etc. auf Rückabwicklung verklagen. Die Einkaufsbedingungen vor 10 Jahren zu problematisieren, halte ich für schwierig. Die Objekte wurden unter marktwirtschaftlichen Bedingungen angekauft. Es gab in allen Fällen mehrere Gebote. Wenn man zum Zug kommen wollte, musste man die anderen überbieten. Niemand kann seriös vorhersehen, wie sich das in 10 Jahren darstellt. Im ersten großen Portfolioverkauf gab es feine Wertsteigerungen (und weniger feine "Provisions"-Zahlungen an die Herren Pretorius und Dr. Hirsch). Diejenigen, die damals auf der Käuferseite standen, haben nun alles verloren.
Zitat von caesar4441: Ich gehe davon aus, dass man die Wölbern Bank - die ja nach wie vor existiert-wegen der dubiosen Einkaufsbedingungen in Regress nehmen kann. Um die Kosten für ein derartiges Vorgehen zu minimieren wäre allerdings eine Art Zusammenschluss oder Verein von interessierten Anlegern erforderlich. Die üblichen "Anlegerschutzvereine" scheiden wohl aus, da sie vermutlich außer Kosten keine Erfolge versprechen. Es würde mich interessieren, ob sich auch andere Anleger für ein derartiges Vorgehen interessieren.
Wer sich in Richtung Rückabwicklung oder Schadensersatz Gedanken macht, findet erfolgversprechendere Möglichkeiten: Insbesondere die vom Bankhaus Wölbern kreditfinanzierten Beteiligungen kann man schlicht "widerrufen", weil die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag unwirksam ist. Da Fondsanteil und Kreditvertrag als "Koppelgeschäft" gelten, muss auch die Beteiligung rückabgewickelt werden. Außerdem gibt es gefestigte Rechtsprechung wegen verschwiegener Innenprovisionen von Banken und Sparkassen. Das Bankhaus Wölbern befindet sich übrigens inzwischen in der offiziellen Liquidation. Dennoch kann man es wegen Prospektfehlern etc. auf Rückabwicklung verklagen. Die Einkaufsbedingungen vor 10 Jahren zu problematisieren, halte ich für schwierig. Die Objekte wurden unter marktwirtschaftlichen Bedingungen angekauft. Es gab in allen Fällen mehrere Gebote. Wenn man zum Zug kommen wollte, musste man die anderen überbieten. Niemand kann seriös vorhersehen, wie sich das in 10 Jahren darstellt. Im ersten großen Portfolioverkauf gab es feine Wertsteigerungen (und weniger feine "Provisions"-Zahlungen an die Herren Pretorius und Dr. Hirsch). Diejenigen, die damals auf der Käuferseite standen, haben nun alles verloren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.635.342 von caesar4441 am 22.12.14 21:27:54
Zitat von caesar4441: Wenige Monate nach seinem Vortrag ist der gute Mann dann aus der GF der Wölbern Invest ausgeschieden.Dr. Hirsch war zum Zeitpunkt seiner Ansprache im Frühjahr 2013 kein Geschäftsführer bei Wölbern Invest oder Wölbern Group. Bereits in 2012 ist er als Kommanditist bei Wölbern Group KG ausgeschieden. Den Posten als Vorstand beim Bankhaus Wölbern hatte er "freiwillig" abgegeben, die BaFin hat ihm mit Entzug der Lizenz gedroht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.543.611 von Herbert H am 11.12.14 10:03:13
Das ist gründlich schiefgegangen.
Ich gehe davon aus ,daß man die Wölbern Bank - die ja nach wie vor existiert-wegen der dubiosen Einkaufsbedingungen in Regreß nehmen kann.Um die Kosten für ein derartiges Vorgehen zu minimieren wäre allerdings eine Art Zusammenschluß oder Verein von interessierten Anlegern erforderlich.Die üblichen "Anlegerschutzvereine" scheiden wohl aus ,da sie vermutlich außer Kosten keine Erfolge versprechen.Es würde mich interessieren ,ob sich auch andere Anleger für ein derartiges Vorgehen interessieren.
"Wertsteigernder " Zwischenhandel
Ich gehe davon aus ,daß der "wertsteigernde" Zwischenhandel so direkt bei den Wölbern Fonds nicht stattgefunden hat.Allerdings besteht der dringende Verdacht ,daß zwischen Verkäufer ,"Gutachter" -der übrigens in den meisten Wölbern Fonds namentlich nicht genannt wird und dem Käufer,dem jeweiligen Fonds,Einvernehmen zu Lasten der Fondsanleger hergestellt wurde.Vermutlich hat man darauf spekuliert ,daß nach 10 Jahren infolge der Inflation der überhöhte Preis nicht auffallen würde.Wie anders wäre es möglich daß bei den Österreichfonds -wo doch in Österreich ,anders als in Holland stabile wirtschaftliche Verhältnisse herrschen und trotzdem die Objekte nur den halben Einkaufspreis ( bei Ö3 oder 2/3 bei Ö4 ,selbst ö2 liegt unter Einkaufspreis)nach 10 Jahren Inflation erbringen.Das ist gründlich schiefgegangen.
Ich gehe davon aus ,daß man die Wölbern Bank - die ja nach wie vor existiert-wegen der dubiosen Einkaufsbedingungen in Regreß nehmen kann.Um die Kosten für ein derartiges Vorgehen zu minimieren wäre allerdings eine Art Zusammenschluß oder Verein von interessierten Anlegern erforderlich.Die üblichen "Anlegerschutzvereine" scheiden wohl aus ,da sie vermutlich außer Kosten keine Erfolge versprechen.Es würde mich interessieren ,ob sich auch andere Anleger für ein derartiges Vorgehen interessieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.631.040 von sw23456 am 22.12.14 13:23:37
Dr.Hirsch
Wenige Monate nach seinem Vortrag ist der gute Mann dann aus der GF der Wölbern Invest ausgeschieden.Ist eigentlich irgendwo bekannt geworden warum ?Könnte es damit zusammenhängen ,daß der Staatsanwalt ,der gegen Schulte ermitteln sollte nach einem Jahr Untätigkeit ausgewechselt wurde ?
Am Freitag hat die Verteidigung beantragt, Dr. Eric Hirsch als Zeugen zu laden. Auch dies wird für Prof. Schulte keine wirksame Entlastung bringen. Dr. Hirsch wird sich kaum selbst belasten. Dr. Hirsch ist jedenfalls ein absoluter Intimus. Er hat nicht nur den Verkauf des Bankhauses Wölbern an Schulte forciert - es gab auch andere Bewerber - er hat mit Schulte gemeinsam auch langjährig Geschäfte gemacht. Z.B. war er Verwaltungsrat der Firma "Genvision" in der Schweiz, die Maklergebühren im Fonds Holland 72 abgeschöpft hat und nicht nur als Miteigentümerin von Schulte-Immobilien in Hamburg aufgetreten ist, sondern auch als Gesellschafterin bei seinen finnischen Firmen. Dr. Hirsch hat im Januar 2013 eine Ansprache beim Empfang der Wölbern Invest gehalten. Kein Wort über perfide Untreue-Gerüchte. Alle Kraft voraus zum Portfolio-Verkauf! Wenigstens grinst er in letzter Zeit nicht mehr auf der Rückseite vom Abendblatt von irgendwelchen Parties...
Dann lassen wir uns mal überraschen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.560.492 von aaspere am 12.12.14 19:12:38Es sind keine Zeugen mehr geladen. Am 19.12. findet die letzte Verhandlung in 2014 statt. Es sind noch Termine bis Ende März angesetzt. Ob diese alle benötigt werden, ist nicht klar. Da die Verteidigung offensichtlich eine Verzögerungstaktik verfolgt (die drei Anwälte werden sicherlich auf Stundenbasis bezahlt), ist nicht sicher, ob der Prozess wirklich per Ende März zu Ende geht.
Kann man denn sagen, daß sich das Verfahren jetzt langsam auf der Zielgeraden befindet? Wer ist noch als Zeuge geladen und wieviele Verhandlungstage hat das Gericht jetzt noch vorgesehen?
Am Mittwoch war Nigel Parker als Zeuge vor dem Landgericht HH. Das Wichtigste in Kürze: Schulte war nicht zeichnungsberechtigt für die beiden finnischen Firmen. Nigel Parker war über die Abtretungen von zukünftigen Lizenzeinnahmen bis zum € 150 Mio. an die Wölbern Invest B.V. nicht informiert. Da die Term-Sheets allesamt "non-binding" waren, hielt Parker folgerichtig auch die Abtretungserklärungen für komplett wertlos. Nur ein verbindlicher Vertrag, der von einem vertretungsberechtigten Geschäftsführer unterzeichnet worden wäre, hätte irgendeine Sicherheit geboten. Fazit: Auch dieser Zeuge diente nicht der Entlastung von Schulte. Nur sein obskures Geschäftsgebaren wird Tag für Tag klarer herausgearbeitet.