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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 204)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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      Avatar
      schrieb am 26.06.15 21:06:29
      Beitrag Nr. 3.526 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.058.342 von Maack1 am 26.06.15 16:17:38Ich lasse mich enteignen statt vorher zu verkaufen hoffe die Ausbuchung ist bald
      Avatar
      schrieb am 26.06.15 18:11:37
      Beitrag Nr. 3.525 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.058.342 von Maack1 am 26.06.15 16:17:38Ich denke die sdk sowie die üblichen "Profis" sind dabei
      Avatar
      schrieb am 26.06.15 16:17:38
      Beitrag Nr. 3.524 ()
      geht jemand bei Dresdner Factoring mit in die Spruchstelle ?
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.06.15 16:08:29
      Beitrag Nr. 3.523 ()
      sorry sind nur 0,82
      Avatar
      schrieb am 26.06.15 16:07:48
      Beitrag Nr. 3.522 ()
      bei Jerini gibts 0,83€ nachzahlung

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      Avatar
      schrieb am 24.06.15 11:53:41
      Beitrag Nr. 3.521 ()
      Bei Schering läuft wohl alles auf einen Vergleich hinaus (Anhebung auf 118 E).
      Avatar
      schrieb am 23.06.15 16:17:12
      Beitrag Nr. 3.520 ()
      94,9% das gefällt mir

      DGAP-News: ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
      ADLER Real Estate AG: ADLER Real Estate mit erfolgreicher Übernahme
      der WEST-GRUND AG
      ADL (500800) 500800 13,08-13,16

      2015-06-23 / 16:13

      =--------------------------------------------------------------------

      Corporate News

      ADLER Real Estate mit erfolgreicher Übernahme der WESTGRUND AG

      - Für 94,9 Prozent der WESTGRUND-Aktien Übernahmeangebot angenommen

      - Grundkapital von ADLER erhöht sich um 14,075 Mio. Aktien

      - Baranteil der Gegenleistung beläuft sich auf etwa 224,2 Mio. Euro

      - Fünftgrößtes börsennotiertes Wohnimmobilienunternehmen in Deutschland
      mit über 50.000 Wohnungen entsteht

      Hamburg, den 23. Juni 2015. Die ADLER Real Estate AG, Frankfurt/M., (ISIN
      DE0005008007) konnte ihr Übernahmeangebot an die Aktionäre der WESTGRUND
      AG, Berlin, (ISIN: DE000A0HN4T3) erfolgreich beenden. Mit Abschluss der
      Übernahme im Wege eines kombinierten Bar- und Tauschangebots zum
      Monatsende wird die ADLER Real Estate AG 94,9 Prozent der WESTGRUND-Aktien
      halten, so dass die WESTGRUND AG voraussichtlich noch zum Ende des zweiten
      Quartals von ADLER konsolidiert werden kann. Damit entsteht das fünftgrößte
      börsennotierte Wohnungsunternehmen in Deutschland mit über 50.000
      Wohneinheiten. Die deutlich vergrößerte ADLER Real Estate AG wird zudem
      seit Montag dieser Woche im SDAX notiert, während die WESTGRUND AG im Zuge
      der bevorstehenden Übernahme aufgrund der Verringerung des Streubesitzes
      auf unter 10 Prozent aus dem SDAX genommen worden war.

      ADLER hatte den Aktionären der WESTGRUND AG für jeweils drei Aktien der
      WESTGRUND AG eine Gegenleistung bestehend aus 0,565 neuen, auf den Inhaber
      lautenden nennwertlosen Stückaktien von ADLER sowie eine zusätzliche
      Barleistung in Höhe von 9,00 Euro angeboten. Mit Durchführung der
      Transaktion erhöht sich das Grundkapital der ADLER um 14,075 Mio. Euro auf
      46,075 Mio. Euro. Die Barkomponente erreicht ein Volumen von rund 224,2
      Mio. Euro.

      "Zusammen mit der WESTGRUND AG erreichen wir nun eine respektable
      Größenordnung, mit der wir auch weitere Wachstumsschritte unternehmen
      können", sagt Axel Harloff, Vorstand der ADLER Real Estate AG. "Außerdem
      bietet der größere Konzern eine ganze Reihe von Chancen, Synergien
      freisetzen zu können." ADLER geht davon aus, Synergiepotentiale in einer
      Größenordnung von etwa 20 Mio. Euro über die nächsten drei Jahre frei
      setzen zu können. Sowohl ADLER als auch WESTGRUND AG haben nahezu
      deckungsgleiche Geschäftsmodelle und Strategien und verfolgen das Ziel,
      ihren Wohnimmobilienbestand in Deutschland weiter aufzubauen, der sich
      vornehmlich in B- und Randlagen deutscher Ballungsgebiete befindet und nach
      Abzug aller laufenden Kosten einen positiven Cash Flow erwirtschaftet.
      Avatar
      schrieb am 19.06.15 16:59:02
      Beitrag Nr. 3.519 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.011.497 von Kalchas am 19.06.15 16:50:23Das stimmt ja, nur wenn es keine Antragsteller mehr gibt, weil deren Anträge alle unzulässig sind nutzt das nicht. Allerdings gibt es auch in meinem Fall noch eine Hürde zu überwinden. Die OLGs gehen davon aus, dass das Vertrauen in die Macrotron Rechtsprechung nicht schutzwürdig war, weil diese Rechtsprechung umstritten war. Das finde ich schon eine ziemliche Frechheit. Schön hierzu Goette in der FS Stilz. Man kann dann aber imer noch über die Billigkeitsregelung gehen. So hat das OLG Karlsruhe aus diesem Grund den Antragstellern ihre Anwaltskosten als erstattungsfähig erklärt.
      Avatar
      schrieb am 19.06.15 16:50:23
      Beitrag Nr. 3.518 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.011.386 von Blondie123 am 19.06.15 16:38:33Der gemeinsame Vertreter vertritt ja nicht nur Aktionäre, sondern auch diejenigen die ausgeschiden sind. Die sollen dann keinen Vertrauensschutz geniessen? An deren Stelle würde ich die Aktien zurückverlangen. Das dürfte aber aussichtslos sein.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.06.15 16:38:33
      Beitrag Nr. 3.517 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.011.353 von Kalchas am 19.06.15 16:35:36Ich habe in meinem Fall natürlich noch ein paar Aktien behalten und konnte daher ein Spruchverfahren beantragen. Ich bin gespannt wie das ausgeht. Notfalls werde ich eine Verfassungsbeschwerde einreichen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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