ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 318)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 46.048.526 von straßenköter am 13.12.13 23:01:13Du kommst also aus Berlin und bist Herthaanhänger.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.047.616 von daPietro am 13.12.13 19:50:18Da kommt man gut gelaunt aus dem Stadion und sieht auch noch die 7,35 Euro als Sahnehäubchen Das ist ein Wort. So geht man gern ins Wochenende.
Nachricht vom 13.12.2013 | 19:29
Advanced Inflight Alliance AG:Bestätigung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens sowie der Absicht der Global Entertainment AG zum Abschluss eines Verschmelzungsvertrages; Festsetzung der Barabfindung auf EUR 7,35 je Stückaktie
Advanced Inflight Alliance AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out
13.12.2013 19:29
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Bestätigung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens sowie der
Absicht der Global Entertainment AG zum Abschluss eines
Verschmelzungsvertrages; Festsetzung der Barabfindung auf EUR 7,35 je
Stückaktie
München, 13. Dezember 2013 - Die Global Entertainment AG mit Sitz in
München hat mit heutigem Schreiben an die Advanced Inflight Alliance AG mit
Sitz in München ihr am 30. Juli 2013 gestelltes Verlangen gemäß § 327a Abs.
1 Satz 1 AktG i.V.m. § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG bestätigt und
konkretisiert, die Hauptversammlung der Advanced Inflight Alliance AG über
die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die Global
Entertainment AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
beschließen zu lassen. Sie hat weiterhin ihre Absicht zum Abschluss eines
Verschmelzungsvertrages, mit der die Advanced Inflight Alliance AG auf die
Global Entertainment AG verschmolzen werden soll und in deren Zusammenhang
der Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen soll, bestätigt. Die
Global Entertainment AG hält weiterhin mehr als 90% des Grundkapitals der
Advanced Inflight Alliance AG.
Die Global Entertainment AG hat mitgeteilt, dass sie die an die
auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu gewährende angemessene
Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 62 Abs. 1 und Abs. 5
UmwG auf EUR 7,35 je Stückaktie der Advanced Inflight Alliance AG festlegt.
Der Vorstand der Advanced Inflight Alliance AG beabsichtigt, den
Verschmelzungsvertrag zwischen der Global Entertainment AG und der Advanced
Inflight Alliance AG in Kürze abzuschließen. Die Hauptversammlung der
Advanced Inflight Alliance AG zur Fassung des Übertragungsbeschlusses soll
voraussichtlich am 21. Februar 2014 stattfinden.
Advanced Inflight Alliance AG
Der Vorstand
13.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Advanced Inflight Alliance AG
Schellingstr. 35
80799 München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 613805-0
Fax: +49 (0)89 613805-55
E-Mail: info@aialliance.com
Internet: www.advanced-inflight-alliance.com
ISIN: DE0001262186
WKN: 126218
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/advanced-inflight-allianc…
Advanced Inflight Alliance AG:Bestätigung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens sowie der Absicht der Global Entertainment AG zum Abschluss eines Verschmelzungsvertrages; Festsetzung der Barabfindung auf EUR 7,35 je Stückaktie
Advanced Inflight Alliance AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out
13.12.2013 19:29
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Bestätigung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens sowie der
Absicht der Global Entertainment AG zum Abschluss eines
Verschmelzungsvertrages; Festsetzung der Barabfindung auf EUR 7,35 je
Stückaktie
München, 13. Dezember 2013 - Die Global Entertainment AG mit Sitz in
München hat mit heutigem Schreiben an die Advanced Inflight Alliance AG mit
Sitz in München ihr am 30. Juli 2013 gestelltes Verlangen gemäß § 327a Abs.
1 Satz 1 AktG i.V.m. § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG bestätigt und
konkretisiert, die Hauptversammlung der Advanced Inflight Alliance AG über
die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die Global
Entertainment AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
beschließen zu lassen. Sie hat weiterhin ihre Absicht zum Abschluss eines
Verschmelzungsvertrages, mit der die Advanced Inflight Alliance AG auf die
Global Entertainment AG verschmolzen werden soll und in deren Zusammenhang
der Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen soll, bestätigt. Die
Global Entertainment AG hält weiterhin mehr als 90% des Grundkapitals der
Advanced Inflight Alliance AG.
Die Global Entertainment AG hat mitgeteilt, dass sie die an die
auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu gewährende angemessene
Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 62 Abs. 1 und Abs. 5
UmwG auf EUR 7,35 je Stückaktie der Advanced Inflight Alliance AG festlegt.
Der Vorstand der Advanced Inflight Alliance AG beabsichtigt, den
Verschmelzungsvertrag zwischen der Global Entertainment AG und der Advanced
Inflight Alliance AG in Kürze abzuschließen. Die Hauptversammlung der
Advanced Inflight Alliance AG zur Fassung des Übertragungsbeschlusses soll
voraussichtlich am 21. Februar 2014 stattfinden.
Advanced Inflight Alliance AG
Der Vorstand
13.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Advanced Inflight Alliance AG
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80799 München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 613805-0
Fax: +49 (0)89 613805-55
E-Mail: info@aialliance.com
Internet: www.advanced-inflight-alliance.com
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WKN: 126218
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/advanced-inflight-allianc…
Nach Ablauf des Übernahmeangebots für Analytik Jena hält Endress 76,25%:
http://www.endress.com/eh/central/info/resource.nsf/imgref/D…
http://www.endress.com/eh/central/info/resource.nsf/imgref/D…
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.031.573 von Straßenkoeter am 11.12.13 20:37:38Die 95 % reichen als Kaufargument nicht aus. Die Aktie ist überteuert. Wenn es zu einem SO kommt, dann nur zum 3-Monats-Kurs ... und der dürfte noch weiter sinken, jedes Monat wird diese Aktie billiger. Zum augenblicklichen Stand würde ich nicht einsteigen.
Wie seht ihr HMS Bergbau? Da hat der Großaktionär von 80 auf 95% aufgestockt, wenn ich den letzten Bericht mit der Aktionätrsstruktur auf der Seite von HMS Bergbau vergleiche.
Zitat von straßenköter: Ende November hat ein chinesischer Investor der Deutschen Balaton die 66,62% an der Panamax (ehemals Pandatel) abgekauft. Panamax ist heute nur noch ein Börsenmantel mit 1,2 Mio Euro Cash. Pro Anteil hat der Investor knapp 2,36 Euro gezahlt. Der Paketkauf müsste nach meinem Verständnis ein Pflichtangebot auslösen.
Ob man bei einem chinesischen Investor in Verbindung mit einem derzeitigen Abschlag von knapp 6% auf 2,36 Euro dabei sein muss, möchte ich bezweifeln. Der Drops sollte erst einmal gelutscht sein.
Hat nur ein paar Stunden gedauert:
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-12/28867653…
Zitat von straßenköter: Interessante Stimmrechtsmitteilung heute bei Röder:
http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/roeder-zeltsysteme-und-serv…
Diese 4,87% sind bei der Stimmrechtsmitteilung vom 14.08.2013 schon in die 95,06% miteingeflossen, obwohl wie auch weiter unten in der Mitteilung genannt wurde, dass der Übergang von 4,87% erst zu einem späteren Zeitpunkt bis Jahresende erfolgen wird:
http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/roeder-zeltsysteme-und-serv…
Somit hat Zurmont trotz der Meldung vom 14.08. erst jetzt die Möglichkeit einen aktienrechtlichen Squeeze Out zu beantragen.
Das war zu erwarten, dass es nicht lange dauern wird.
Nachricht vom 11.12.2013 | 14:28
Röder Zeltsysteme und Service AG: Zurmont Madison Deutschland GmbH übermittelt Squeeze-Out-Verlangen an die Röder Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Röder Zeltsysteme und Service AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
11.12.2013 14:28
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die Zurmont Madison Deutschland GmbH, München, Deutschland hat der Röder
Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft am heutigen Tag ein Verlangen
gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der
Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf die Zurmont Madison Deutschland GmbH als
Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen
(sog. aktienrechtlicher 'Squeeze-Out').
Die Zurmont Madison Deutschland GmbH ist mit 95,06% am stimmberechtigten
Grundkapital der Röder Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft beteiligt
und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Der Übertragungsbeschluss soll voraussichtlich auf einer außerordentlichen
Hauptversammlung im Frühjahr 2014 gefasst werden.
Büdingen, den 11. Dezember 2013
Der Vorstand
11.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Röder Zeltsysteme und Service AG
Am Lautenstein
63654 Büdingen
Deutschland
Telefon: 06049-700-0
Fax: 06049-700-109
E-Mail: info@r-zs.com
Internet: www.r-zs.com
ISIN: DE0007066003
WKN: 706600
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/roeder-zeltsysteme-und-se…
Röder Zeltsysteme und Service AG: Zurmont Madison Deutschland GmbH übermittelt Squeeze-Out-Verlangen an die Röder Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Röder Zeltsysteme und Service AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
11.12.2013 14:28
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Zurmont Madison Deutschland GmbH, München, Deutschland hat der Röder
Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft am heutigen Tag ein Verlangen
gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der
Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf die Zurmont Madison Deutschland GmbH als
Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen
(sog. aktienrechtlicher 'Squeeze-Out').
Die Zurmont Madison Deutschland GmbH ist mit 95,06% am stimmberechtigten
Grundkapital der Röder Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft beteiligt
und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Der Übertragungsbeschluss soll voraussichtlich auf einer außerordentlichen
Hauptversammlung im Frühjahr 2014 gefasst werden.
Büdingen, den 11. Dezember 2013
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E-Mail: info@r-zs.com
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Ende November hat ein chinesischer Investor der Deutschen Balaton die 66,62% an der Panamax (ehemals Pandatel) abgekauft. Panamax ist heute nur noch ein Börsenmantel mit 1,2 Mio Euro Cash. Pro Anteil hat der Investor knapp 2,36 Euro gezahlt. Der Paketkauf müsste nach meinem Verständnis ein Pflichtangebot auslösen.
Ob man bei einem chinesischen Investor in Verbindung mit einem derzeitigen Abschlag von knapp 6% auf 2,36 Euro dabei sein muss, möchte ich bezweifeln. Der Drops sollte erst einmal gelutscht sein.
Ob man bei einem chinesischen Investor in Verbindung mit einem derzeitigen Abschlag von knapp 6% auf 2,36 Euro dabei sein muss, möchte ich bezweifeln. Der Drops sollte erst einmal gelutscht sein.