ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 397)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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aus dem Bundesanzeiger vom 15. August 2012
Lupardus L.L.C.
Kaufangebot an die ehemaligen Aktionäre
der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG,
frühere WKN 802 200 / ISIN DE0008022005
Die Lupardus L.L.C. bietet hiermit allen ehemaligen Aktionären der HVB, die durch die Übertragung der Aktien und Abfindung („Squeeze out“) in Höhe von 38,26 Euro je Aktie Nachbesserungsrechte besitzen, an, ihre noch nicht konkretisierten Nachbesserungsrechte zu erwerben. Dabei wird die Lupardus L.L.C. jedem ehemaligen Aktionär 0,40 Euro für jedes Nachbesserungsrecht zahlen, das an sie abgetreten wird.
Was haltet Ihr von diesem Angebot?
Wer nimmt es an? Wer lehnt es ab? Warum?
Ich persönlich bin geneigt, es anzunehmen, da mit 0,40 durchaus passabel erscheinen und der Ausgang des Spruchstellenverfahrens wirklich nicht abzuschätzen ist.
Lupardus L.L.C.
Kaufangebot an die ehemaligen Aktionäre
der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG,
frühere WKN 802 200 / ISIN DE0008022005
Die Lupardus L.L.C. bietet hiermit allen ehemaligen Aktionären der HVB, die durch die Übertragung der Aktien und Abfindung („Squeeze out“) in Höhe von 38,26 Euro je Aktie Nachbesserungsrechte besitzen, an, ihre noch nicht konkretisierten Nachbesserungsrechte zu erwerben. Dabei wird die Lupardus L.L.C. jedem ehemaligen Aktionär 0,40 Euro für jedes Nachbesserungsrecht zahlen, das an sie abgetreten wird.
Was haltet Ihr von diesem Angebot?
Wer nimmt es an? Wer lehnt es ab? Warum?
Ich persönlich bin geneigt, es anzunehmen, da mit 0,40 durchaus passabel erscheinen und der Ausgang des Spruchstellenverfahrens wirklich nicht abzuschätzen ist.
Hi wo müsste den die näschste Ausbuchung kommen?kann da mir mal einer ein Tipp gegeben.
bei mir ist jetzt auch alles vollständig.
danke für eure fachkundigen auskünfte.
bin gespannt wie es weitergeht. habe noch einige spruchstellenverfahren am laufen. z.b.
keramag
allianz leben
didier
hypovereinsbank
constantia packaging
lindner
hoffe dass da noch was reinkommt
danke für eure fachkundigen auskünfte.
bin gespannt wie es weitergeht. habe noch einige spruchstellenverfahren am laufen. z.b.
keramag
allianz leben
didier
hypovereinsbank
constantia packaging
lindner
hoffe dass da noch was reinkommt
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.500.744 von 174 am 16.08.12 14:27:56Heute erfolgte die Einbuchung der Bezugsrechte für die Contitech- Nachbesserung bei comdirect
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.500.842 von muschelsucher am 16.08.12 14:46:02ja, da war ich auch dabei, habe aber noch keine info
hat jemand info zu didier, ob die sach ans olg ging nachdem vor dem lg eine abfuhr erteilt wurde?
wie siehts bei allianz leben aus?
hat jemand info zu didier, ob die sach ans olg ging nachdem vor dem lg eine abfuhr erteilt wurde?
wie siehts bei allianz leben aus?
Ist hier jemand im Forum, der bei KERAMAG engagiert war???
Heute war Termin beim LG DüDo in Sachen Spruchstellenverfahren..ggf. boardmail
Heute war Termin beim LG DüDo in Sachen Spruchstellenverfahren..ggf. boardmail
danke für eure antworten zur contitec
habe jetzt mal ein fax an die comdirect losgeschickt.
habe jetzt mal ein fax an die comdirect losgeschickt.
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG
und über den Eintritt von Bedingungen
Die Andritz Beteiligungsgesellschaft IV mit satzungsmäßigem Sitz in Berlin (die „Bieterin“) hat
am 2. Juli 2012 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das
„Angebot“) an die Aktionäre der Schuler Aktiengesellschaft, Göppingen, zum Erwerb der von ihnen
gehaltenen, nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Schuler Aktiengesellschaft
(ISIN DE000A0V9A22 / WKN A0V9A2) (die „Schuler-Aktien“) gegen Zahlung einer
Geldleistung in Höhe von EUR 20,00 je Schuler-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme
des Angebots endete am 13. August 2012 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).
I.
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG
Bis zum Ablauf der Annahmefrist wurde das Angebot für insgesamt 3.095.693 Schuler-Aktien angenommen.
Dies entspricht einem Anteil von rund 10,43 % des Grundkapitals und der Stimmrechte
der Schuler Aktiengesellschaft.
Die Bieterin hielt bei Ablauf der Annahmefrist unmittelbar 7.422.707 Schuler-Aktien, was einem
Anteil von rund 24,99 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Schuler Aktiengesellschaft
entspricht. Die Stimmrechte aus diesen Schuler-Aktien werden den Die Bieterin Beherrschenden
Personen (wie in Ziffer 6.7 der Angebotsunterlage definiert) nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG
zugerechnet.
Darüber hinaus hat die Bieterin am 29. Mai 2012 mit der Schuler-Beteiligungen GmbH, Göppingen,
einen Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 11.431.095 Schuler-Aktien (entsprechend rund
38,5% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Schuler Aktiengesellschaft) geschlossen. Der
Aktienkaufvertrag steht unter denselben fusionskontrollrechtlichen aufschiebenden Bedingungen,
unter denen auch das Angebot steht. Da diese Bedingungen bislang noch nicht eingetreten sind
(siehe hierzu auch Abschnitt II.), ist der Aktienkaufvertrag noch nicht vollzogen. Der Bieterin und
den Die Bieterin Beherrschenden Personen (wie in Ziffer 6.7 der Angebotsunterlage definiert) stehen
aus dem Aktienkaufvertrag Rechte aus unmittelbar und mittelbar gehaltenen Instrumenten im
Sinne des § 25a WpHG zu.
Darüber hinaus standen bei Ablauf der Annahmefrist weder der Bieterin noch mit ihr gemeinsam
handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen Schuler-
Aktien zu. Ihnen wurden bei Ablauf der Annahmefrist auch keine weiteren Stimmrechte aus Schuler-
Aktien zugerechnet; zudem wurden von ihnen keine weiteren Instrumente nach den §§ 25, 25a
WpHG in Bezug auf Stimmrechte aus Schuler-Aktien gehalten.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte der Bieterin aus Schuler-Aktien, für die das Angebot bis zum Ablauf
der Annahmefrist angenommen worden ist, zuzüglich der von der Bieterin bereits gehaltenen
Stimmrechte sowie zuzüglich der Stimmrechte aus Schuler-Aktien, auf welche sich von der Bieterin
nach § 25a WpHG gehaltene Instrumente beziehen, beläuft sich auf 21.949.495 Stimmrechte. Dies
entspricht einem Anteil von rund 73,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Schuler Aktiengesellschaft.
II.
Bekanntmachung gemäß Ziffer 11.4 der Angebotsunterlage
über den Eintritt von Bedingungen
Gemäß Ziffer 11.1 der Angebotsunterlage unterliegen das Angebot und die durch seine Annahme
mit den Aktionären der Schuler Aktiengesellschaft zustande kommenden Verträge den in Ziffer
11.1.1 und in Ziffer 11.1.2 der Angebotsunterlage bezeichneten Bedingungen. Folgende dieser
Bedingungen sind bei Ablauf der Annahmefrist bereits eingetreten:
• Die Bedingung gemäß Ziffer 11.1.2 (a) der Angebotsunterlage ist eingetreten. Die Hauptversammlung
der Schuler Aktiengesellschaft hat keinen Beschluss über die Erhöhung des
Grundkapitals durch Ausgabe neuer Schuler-Aktien gefasst.
• Die Bedingung gemäß Ziffer 11.1.2 (b) der Angebotsunterlage ist eingetreten. Vorstand und
Aufsichtsrat der Schuler Aktiengesellschaft haben keinen Beschluss gefasst über eine Erhöhung
des Grundkapitals der Schuler Aktiengesellschaft aus genehmigtem Kapital zur Ausgabe
von Schuler-Aktien.
• Die Bedingung gemäß Ziffer 11.1.2 (c) der Angebotsunterlage ist eingetreten. Vorstand und
Aufsichtsrat der Schuler Aktiengesellschaft haben keinen Beschluss gefasst über die Ausgabe
von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder sonstiger mit Wandlungs- oder
Optionsrechten versehener Finanzinstrumente.
Das Angebot steht damit noch unter den Bedingungen gemäß Ziffer 11.1.1 (a) bis (e) der Angebotsunterlage
(fusionskontrollrechtliche Freigabe), die noch nicht eingetreten sind. Nähere Einzelheiten
hierzu sind in der Angebotsunterlage beschrieben.
III.
Weitere Annahmefrist
Alle Aktionäre der Schuler Aktiengesellschaft, die das Angebot bisher nicht angenommen haben,
können das Angebot gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG innerhalb von zwei Wochen nach der hiermit
erfolgten Bekanntmachung, d.h. vom Beginn des 17. August 2012 bis zum
30. August 2012, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main)
gemäß Ziffer 5.4 in Verbindung mit Ziffer 12.5 der Angebotsunterlage annehmen.
Krefeld, den 16. August 2012
Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH
und über den Eintritt von Bedingungen
Die Andritz Beteiligungsgesellschaft IV mit satzungsmäßigem Sitz in Berlin (die „Bieterin“) hat
am 2. Juli 2012 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das
„Angebot“) an die Aktionäre der Schuler Aktiengesellschaft, Göppingen, zum Erwerb der von ihnen
gehaltenen, nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Schuler Aktiengesellschaft
(ISIN DE000A0V9A22 / WKN A0V9A2) (die „Schuler-Aktien“) gegen Zahlung einer
Geldleistung in Höhe von EUR 20,00 je Schuler-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme
des Angebots endete am 13. August 2012 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).
I.
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG
Bis zum Ablauf der Annahmefrist wurde das Angebot für insgesamt 3.095.693 Schuler-Aktien angenommen.
Dies entspricht einem Anteil von rund 10,43 % des Grundkapitals und der Stimmrechte
der Schuler Aktiengesellschaft.
Die Bieterin hielt bei Ablauf der Annahmefrist unmittelbar 7.422.707 Schuler-Aktien, was einem
Anteil von rund 24,99 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Schuler Aktiengesellschaft
entspricht. Die Stimmrechte aus diesen Schuler-Aktien werden den Die Bieterin Beherrschenden
Personen (wie in Ziffer 6.7 der Angebotsunterlage definiert) nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG
zugerechnet.
Darüber hinaus hat die Bieterin am 29. Mai 2012 mit der Schuler-Beteiligungen GmbH, Göppingen,
einen Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 11.431.095 Schuler-Aktien (entsprechend rund
38,5% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Schuler Aktiengesellschaft) geschlossen. Der
Aktienkaufvertrag steht unter denselben fusionskontrollrechtlichen aufschiebenden Bedingungen,
unter denen auch das Angebot steht. Da diese Bedingungen bislang noch nicht eingetreten sind
(siehe hierzu auch Abschnitt II.), ist der Aktienkaufvertrag noch nicht vollzogen. Der Bieterin und
den Die Bieterin Beherrschenden Personen (wie in Ziffer 6.7 der Angebotsunterlage definiert) stehen
aus dem Aktienkaufvertrag Rechte aus unmittelbar und mittelbar gehaltenen Instrumenten im
Sinne des § 25a WpHG zu.
Darüber hinaus standen bei Ablauf der Annahmefrist weder der Bieterin noch mit ihr gemeinsam
handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen Schuler-
Aktien zu. Ihnen wurden bei Ablauf der Annahmefrist auch keine weiteren Stimmrechte aus Schuler-
Aktien zugerechnet; zudem wurden von ihnen keine weiteren Instrumente nach den §§ 25, 25a
WpHG in Bezug auf Stimmrechte aus Schuler-Aktien gehalten.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte der Bieterin aus Schuler-Aktien, für die das Angebot bis zum Ablauf
der Annahmefrist angenommen worden ist, zuzüglich der von der Bieterin bereits gehaltenen
Stimmrechte sowie zuzüglich der Stimmrechte aus Schuler-Aktien, auf welche sich von der Bieterin
nach § 25a WpHG gehaltene Instrumente beziehen, beläuft sich auf 21.949.495 Stimmrechte. Dies
entspricht einem Anteil von rund 73,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Schuler Aktiengesellschaft.
II.
Bekanntmachung gemäß Ziffer 11.4 der Angebotsunterlage
über den Eintritt von Bedingungen
Gemäß Ziffer 11.1 der Angebotsunterlage unterliegen das Angebot und die durch seine Annahme
mit den Aktionären der Schuler Aktiengesellschaft zustande kommenden Verträge den in Ziffer
11.1.1 und in Ziffer 11.1.2 der Angebotsunterlage bezeichneten Bedingungen. Folgende dieser
Bedingungen sind bei Ablauf der Annahmefrist bereits eingetreten:
• Die Bedingung gemäß Ziffer 11.1.2 (a) der Angebotsunterlage ist eingetreten. Die Hauptversammlung
der Schuler Aktiengesellschaft hat keinen Beschluss über die Erhöhung des
Grundkapitals durch Ausgabe neuer Schuler-Aktien gefasst.
• Die Bedingung gemäß Ziffer 11.1.2 (b) der Angebotsunterlage ist eingetreten. Vorstand und
Aufsichtsrat der Schuler Aktiengesellschaft haben keinen Beschluss gefasst über eine Erhöhung
des Grundkapitals der Schuler Aktiengesellschaft aus genehmigtem Kapital zur Ausgabe
von Schuler-Aktien.
• Die Bedingung gemäß Ziffer 11.1.2 (c) der Angebotsunterlage ist eingetreten. Vorstand und
Aufsichtsrat der Schuler Aktiengesellschaft haben keinen Beschluss gefasst über die Ausgabe
von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder sonstiger mit Wandlungs- oder
Optionsrechten versehener Finanzinstrumente.
Das Angebot steht damit noch unter den Bedingungen gemäß Ziffer 11.1.1 (a) bis (e) der Angebotsunterlage
(fusionskontrollrechtliche Freigabe), die noch nicht eingetreten sind. Nähere Einzelheiten
hierzu sind in der Angebotsunterlage beschrieben.
III.
Weitere Annahmefrist
Alle Aktionäre der Schuler Aktiengesellschaft, die das Angebot bisher nicht angenommen haben,
können das Angebot gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG innerhalb von zwei Wochen nach der hiermit
erfolgten Bekanntmachung, d.h. vom Beginn des 17. August 2012 bis zum
30. August 2012, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main)
gemäß Ziffer 5.4 in Verbindung mit Ziffer 12.5 der Angebotsunterlage annehmen.
Krefeld, den 16. August 2012
Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.500.128 von honigbaer am 16.08.12 12:24:50bei mir wurden bislang nur die Zinsen ( ohne Abgeltungssteuereinbehalt, wenn ich das richtig sehe) gutgeschrieben, Valuta 31.7.2012...die Gutschrift der Nachbesserung steht noch aus, ist aber schon angekündigt.........
Aber das sieht doch aus, als würde die Sache bei der comdirect jetzt auch in Gang kommen. Dass Squeezeout- und BGAV-Nachbesserung zeitlich versetzt eingehen, ist nicht ungewöhnlich, ich würde mal noch ein paar Tage warten. Vermutlich wird die Antwort auf ein Reklamationsmail das gleiche empfehlen, obwohl die Gutschrift mittlerweile schon 14 Tage überfällig ist.