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    Phoenix Managed Accounts - 500 Beiträge pro Seite (Seite 4)

    eröffnet am 30.04.04 12:58:53 von
    neuester Beitrag 26.08.18 11:34:56 von
    Beiträge: 4.345
    ID: 854.081
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      Avatar
      schrieb am 22.06.05 18:16:57
      Beitrag Nr. 1.501 ()
      @ moltomolto
      Die Formulierung von LVH findet sich in #1446.
      Allerdings dürfte die kaum zu gebrauchen sein. Da sind zu viele Dinge unklar oder nicht begründet.

      Es geht nicht daraus hervor, weshalb eine Forderung, die gegenüber Phoenix besteht, plötzlich gegen die Person Breitkreuz gerichtet wird (nach der Devise, weil der Schuldner nicht mehr zahlen kann, soll irgendein anderer zahlen). Daß er Geschäftsführer war, ist dafür kein ausreichender Grund. Ein Geschäftsführer haftet nicht automatisch für alle Verbindlichkeiten seiner Firma persönlich. Dafür müßten schon besondere Voraussetzungen erfüllt sein (Stichwort: Durchgriffshaftung). Dies darzulegen, ist Aufgabe des Anspruchstellers.

      Auch was die Höhe des Anspruchs betrifft, besteht noch Klärungsbedarf. Welcher Schaden ist durch das Handeln von Herrn Breitkreuz verursacht worden? Sollen auch noch Schäden, die nach seinem Ableben (unter seinen Nachfolgern) entstanden sind, ihm angelastet werden? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nicht, welcher Anteil entfällt auf Herrn Breitkreuz?

      Viel Zeit, einen begründeten Anspruch zu formulieren, ist nicht mehr. Daß man eine Begründung noch nachreichen kann, ist ein Trugschluß. Ohne Begründung wird das Gericht den Anspruch nicht berücksichtigen. Man müßte dann eine Gerichtsentscheidung anfechten, die man selbst in dieser Form erst herbeigeführt hat. Damit hätte man sich selbst in eine miserable Streitposition gebracht.


      @ #1486
      Die Haftpflichtversicherung von Herrn Breitkreuz wird sich nicht angesprochen fühlen. Das wäre die erste Versicherung, die für Schäden zahlt, die vom Versicherten mit Vorsatz herbeigeführt wodern sind.
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 01:10:49
      Beitrag Nr. 1.502 ()
      borealis , um gottes willen,
      du sollst doch keine klageschrift einreichen sondern nur deine forderung dem erben bekanntmachen.

      das siehst du schon daran,dass es nach § 1974 I 1 bgb sogar ausreicht,wenn dem erben deine forderung irgendwie bekannt wird,ohne dass du sie im aufgebotsverfahren überhaupt angemeldet hast.

      mach doch die leute nicht verrückt
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 09:16:14
      Beitrag Nr. 1.503 ()
      www.schubra.de
      hat ausführliche stellungnahme stand 170605 ins netz gesetzt
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 10:29:44
      Beitrag Nr. 1.504 ()
      Moin:)

      hier auch noch etwas aktuelles zur Sache:


      Im Insolvenzverfahren

      Phoenix Kapitaldienst GmbH

      teilt der vorläufige Insolvenzverwalter
      Herr Rechtsanwalt Frank Schmitt

      mit:

      Einladung zur Pressekonferenz

      Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Schmitt lädt Sie am 1. Juli 2005 um 11.00 Uhr herzlich zu einer Pressekonferenz ein, um Sie über die aktuellen Entwicklungen im Insolvenzverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH zu informieren.

      Veranstaltungsort: Hotel Arabella Sheraton, Raum „Hoffmann“, Konrad-Adenauer-Strasse 7, 60313 Frankfurt

      Kontakt:
      Rechtsanwältin und Pressesprecherin Ronja Sebode, Schultze & Braun Achern, RSebode@schubra.de, Tel.: 07841/708-0

      Die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH ist eine Gesellschaft von Rechtsanwälten, die sich seit über 20 Jahren mit allen Fragen der Insolvenzverwaltung beschäftigt. Bundesweit sind bei Schultze & Braun 38 Insolvenzverwalter tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren bearbeitet. Dabei wird die gesamte Spannbreite von der Insolvenz der natürlichen Person bis zur internationalen Großinsolvenz abgewickelt.


      Quelle: http://www.schubra.de/de/presse/presse/phoenix_pm20050621.ph…

      Vielleicht hat jemand Bedürfnis teilzunehmen ... mit anschließendem aktuellen Boardbericht:look:

      surv:cool:
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 10:57:28
      Beitrag Nr. 1.505 ()
      Gläubigerinfo InsVerf Phoe Ka vom 17.06.04 Punkt 13:

      Aktenzeichen 201 VI 463/04 oder 501 VI 463/04, was is nu richtig:confused:

      und

      Frankfurt am Main -Höchst- ist das gleichbedeutend mit 60313 Frankfurt am Main:confused:

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      Avatar
      schrieb am 23.06.05 11:51:58
      Beitrag Nr. 1.506 ()
      @ Borealis, Dr. Ibbelkuenstler, LvH

      Ich bin dankbar für das von LvH formulierte Schreiben, schon allein deswegen, weil ich selbst keine bessere Idee habe. Ich sehe aber schon auch, dass der Grund (und den muss man nun mal bei der Anmeldung angeben) noch nicht so richtig deutlich wird. D. Breitkreuz war zwar nicht nur Geschäftsführer, sondern vor allem auch Alleingesellschafter, deswegen sollte er als "Ansprechpartner" in jedem Fall relevant sein. Ich glaube aber, man müsste beim Grund der Forderung noch genauer werden, ohne dabei dann aber die durch die "Haftplichtversichungsbedingungen gezogenen Grenzen" (1486) zu verlassen.

      Eine kurze Frage noch hierzu: Macht es für Anleger, die erst nach dem Ableben des Herrn Breitkreuz in den PMA investiert haben, überhaupt Sinn, eine Forderung gegen das Erbe anzumelden? Gerade dazu muss doch auch eine entsprechende Begründung existieren, um zumindest in der jetzigen Phase nicht gleich an den Fragen zu scheitern, die Borealis berechtigterweise in 1487 aufgeworfen hat.
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 12:36:36
      Beitrag Nr. 1.507 ()
      Ich habe eben das Nachlassgericht in Frankfurt angerufen. Laut deren Aussage ist die Abt. 501 zuständig, und das Aktenzeichen ist:

      501 VI 463/04
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 13:32:49
      Beitrag Nr. 1.508 ()
      Zusammenfassung:

      Amtsanwaltschaft Amtsgericht Abt. Höchst
      Zugschwerdtstraße 58
      65929 Frankfurt a. Main

      Az. 501 VI 463/04

      Wer weiß es besser bzw. anders:rolleyes:??
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 14:28:21
      Beitrag Nr. 1.509 ()
      Die von mir aufgeführte Adrese ist leider nicht die Richtige,
      da die Abteilung 501 in Höchst ist.

      Falsche:

      Nachlassgericht Frankfurt am Main
      Heiligkreuzgasse 34
      60313 Frankfurt am Main

      Jedoch wenn jemand seine Forderung dort hingeschickt hat wird diese laut einer telefonischen Auskunft nach Höchst weiter geleitet.
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 15:07:00
      Beitrag Nr. 1.510 ()
      zuckwerdtstr. müsste rrichtig sein
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 15:52:01
      Beitrag Nr. 1.511 ()
      Macht es für Anleger, die erst nach dem Ableben des Herrn Breitkreuz in den PMA investiert haben, überhaupt Sinn, eine Forderung gegen das Erbe anzumelden?

      ja,
      wenn er nämlich wusste,dass die beworbene performance getürkt war hat er sich rechtswidrig schuldhaft verhalten und dies war auch kausal für die späteren beteiligungen.

      nochmal zum anspruchsgrund:
      jeder kann sich natürlich 5 anwälte nehmen und jeden einen aktenordner mit begründungen hinschicken lassen.
      bloss,was soll da drin stehen,solange der sachverhalt nicht vollständig aufgeklärt ist??

      es geht jetzt nicht um die prüfung der berechtigung der ansprüche ,sondern nur um die anmeldung (z.b. auch von zweifelhaften forderungen,die sich später als unberechtigt herausstellen mögen)
      das ist ein formales verfahren zur vermeidung des ausgeschlossen werdens auch mit eigentlich berechtigten forderungen.

      eine vollständig richtig begründete forderung könnte doch jetzt nur ein hellseher anmelden,der hätte sich aber nie am pma beteiligt.;)
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 15:55:31
      Beitrag Nr. 1.512 ()
      danke risk;)

      Amtsgericht Abt. Höchst

      Zuck sch werdtstr. 58
      65929 Frankfurt

      Telefon: (0 69) 30 08 - 0
      Telefax: (0 69) 30 08 - 2 12

      Gemeinsam sind wir eine Macht!!:kiss:
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 19:30:51
      Beitrag Nr. 1.513 ()
      was haltet ihr von diesem anschreiben:

      Nachlassgericht Außenstelle Frankfurt - Höchst
      Zuckschwerdtstaße 58
      65925 Frankfurt am Main


      AKTENZEICHEN 501 VI 463/04
      ANSPRUCH GEGENÜBER DEM NACHLAß DES ALLEINGESELLSCHAFTERS/GESCHÄFTSFÜHRERS DIETER BREITKREUZ
      FORDERUNGSSUMME: xxxxxx€

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      nach bisherigen Feststellungen im Ermittlungsverfahren 7570 Js 210600/05 deutet vieles darauf hin, dass meine Gelder zur Anlage im Phoenix Managed Account nicht vertragsgemäß, sondern anderweitig für eigenen bzw. Zwecke der Gesellschaft, verwendet wurden. Diese Erkenntnisse begründen einen Anfangsverdacht wegen Betrugs gem. § 263 StGB, Kapitalanlagebetrugs gem. § 264 a StGB sowie wegen Untreue gem. § 266 StGB. Es ist daher wahrscheinlich, dass ein erheblicher Teil des Nachlasses aus veruntreuten Geldern der Anleger besteht.

      Durch das vorläufige Insolvenzverfahren ist meine Kapitaleinlage im Phoenix Managed Account nach bisherigen Ermittlungen aus der Insolvenzmasse nicht mehr vollständig zurückzuholen. Daher melde ich hiermit meine Kapitaleinlage im Phoenix Managed Account, in Höhe von xxxxxx€, als Forderung gegenüber dem Nachlass an.

      In der Anlage finden Sie alle Dokumente, die zur Beweislage meines Anspruches notwendig sind.

      Ich bitte Sie um eine Bestätigung der fristgerechten und ordnungsgemäßen Anmeldung.
      Im Voraus vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 19:47:16
      Beitrag Nr. 1.514 ()
      das is net schlecht, so ungefähr hat meinn anwalt auch formuliert
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 20:00:20
      Beitrag Nr. 1.515 ()
      Habe heute meinen Anwalt gefragt, ich soll als Forderungshöhe den letzten Kontostand angeben!

      Hm, steht ja dann etwas im Gegensatz zu Nr. 1499:
      Daher melde ich hiermit meine Kapitaleinlage im Phoenix Managed Account, in Höhe von xxxxxx€, als Forderung gegenüber dem Nachlass an.
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 21:14:18
      Beitrag Nr. 1.516 ()
      Auf der Internetseite vom FMK Fondscenter http://www.fondscenter.de/start.php ist seit gestern ebenfalls eine Briefvorlage zur Nachlassforderungsanmeldung veröffentlicht. Was haltet Ihr von dieser Variante?
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 21:31:29
      Beitrag Nr. 1.517 ()
      [posting]16.977.100 von getitback am 23.06.05 19:30:51[/posting]Die Postleitzahl ist 65929 . Ich habe gerade nochmal bei postdirekt.de nachgeschaut. Das FMK - Fondscenter hat wohl also falsch abgeschrieben.
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 22:38:25
      Beitrag Nr. 1.518 ()
      Also auf der Website
      http://www.ag-frankfurt.justiz.hessen.de/internet/ag-frankfu…

      steht folgendes:
      Zuckschwerdtstraße 58, 65925 Frankfurt
      Tel.: 069/1367-01, Fax: 069/1367-3212
      Allgemeine Sprechzeiten
      Mo.-Fr. 8-12 Uhr

      Ich finde das veröffentlichte Schreiben auf FMK... auch besser als meines. Ist sicherlich von einem Anwalt.
      Frage: soll man da die Eingezahlten Summen inklusive Agio oder ohne eingeben?
      Avatar
      schrieb am 24.06.05 07:42:57
      Beitrag Nr. 1.519 ()
      In diesem Falle empfiehlt sich doch, den Brief per Einschreiben aufzugeben, um einen Nachweis zu haben, dass es fristgerecht eingegangen ist, oder?
      Avatar
      schrieb am 24.06.05 09:04:21
      Beitrag Nr. 1.520 ()
      Es besteht die Möglichkeit, Ihre Ansprüche noch bis zum 1.07.2005 anzumelden Mustervorschlag von FMK.




      …………………………….

      …………………………….

      …………………………….



      Amtsgericht Frankfurt/Main
      Außenstelle Höchst
      Nachlaßgericht
      Zuckschwerdtstraße 58
      65925 Frankfurt/Main



      …………………, den ……………..

      In dem Nachlaßverfahren

      Dieter Breitkreuz

      501 VI 463/04

      zeige ich das Bestehen folgender Forderung an:

      Gläubiger: ………………………………………………………………

      Forderung: …………………………. EUR

      Rechtsgrund: - vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung
      - Durchgriffshaftung für Verbindlichkeiten der
      Phoenix Kapitaldienst GmbH



      Begründung

      Ich bin Anleger bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH und habe Gelder in den PHOENIX MANAGED ACCOUNT investiert.

      Ich habe die aus der Anlage 1 ersichtlichen Einzahlungen in Höhe von insgesamt …………. EUR geleistet. Auszahlungen habe ich in Höhe von lediglich ………….. EUR erhalten. Mein Engagement wurde unter der Kundennummer ………….. bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH geführt. Der letzte mir vorliegende Kontoauszug weist ein Guthaben bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH in Höhe von ……………. EUR zum ……………. aus.

      Beweis: vertragliche Unterlagen über PHOENIX MANAGED ACCOUNT
      Kontoauszug

      Infolge der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH wird mein Anspruch auf Auszahlung des Kontoguthabens nicht mehr bedient. Deshalb entsteht mir ein Schaden in der Höhe des letzten Kontoguthabens.

      Für diesen Schaden haftet der Nachlaß:

      1.
      Herr Dieter Breitkreuz war Geschäftsführer und Gesellschafter der Phoenix Kapitaldienst GmbH. Er hat seine Geschäftsführerpflichten grob verletzt und seine Stellung im Unternehmen mißbraucht. Er hat über die Phoenix Kapitaldienst GmbH von mir Gelder entgegennehmen lassen und bestimmte Anlagestrukturen mit mir vereinbaren lassen, die entgegengenommenen Gelder aber nicht dementsprechend verwendet. Er hat ein System zugelassen und praktiziert, in dem Gelder zweckentfremdet verwendet worden sind, in dem Kundengelder nicht angelegt, sondern für Zahlungen auf nicht erwirtschaftete fiktive Renditen verwandt worden sind. Er hat zugelassen, daß die an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlten Gehälter in grobem Mißverhältnis zum tatsächlichen Betriebsergebnis standen und daß das tatsächliche Vermögen verschleiert wird. Er hat die beteiligten Broker nicht ausreichend kontrolliert. Sowohl seitens des vorläufigen Insolvenzverwalters als auch seitens der Staatsanwaltschaft wurde mittlerweile bestätigt, daß es sich beim PHOENIX MANAGED ACCOUNT um Betrug handelt. Die Haftung resultiert daher aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB sowie diversen weiteren Schutzgesetzen.

      2.
      Direkt haftbar mir gegenüber für Verbindlichkeiten der Phoenix Kapitaldienst GmbH ist der Erblasser auch aus dem Gesichtspunkt der Grundsätze des sog. „existenzvernichtenden Eingriffs“. So hat er die Vermögenssituation der Phoenix Kapitaldienst GmbH durch Entnahmen sowie direkte und indirekte Vermögensabflüsse sowie durch Verschleierung der Vermögenssituation durch falsche Kontoauszüge unkontrolliert und widerrechtlich geschädigt.

      Sofern dies erforderlich ist und die betreffenden Sachverhalte nicht auch von anderen Nachlaßgläubigern bereits vorgebracht bzw. offenkundig geworden worden sind, bleibt weiterer Sachvortrag zur Anspruchsbegründung ausdrücklich vorbehalten.

      Die geschilderte Haftungsrechtsfolge wird auch von anderen Rechtsgründen getragen. Vorsorglich gilt die Anmeldung daher in Bezug auf alle Normen, die eine dargestellte Haftungsrechtsfolge tragen.

      II.

      Die Erben haben im Rahmen der Verwaltung des Geschäftsanteiles an der Phoenix Kapitaldienst GmbH ebenfalls gegen fundamentale gesellschaftsrechtliche Pflichten verstoßen. So haben sie sich keinen Überblick über die tatsächliche Vermögenssituation verschafft. Die Geschäftsführer wurden nicht kontrolliert, so daß diese noch nach dem Erbfall nach Angaben der Staatsanwaltschaft 123 Millionen aus dem Unternehmen ziehen konnten. Die Erben haben auch weiterhin Gelder empfangen und nicht darauf eingewirkt, daß die Anlage- und Abrechnungssituation vereinbarungsgemäß gestaltet wird.


      Vor diesem Hintergrund haften auch die Erben aus dem Verschulden bei der Verwaltung des Nachlasses persönlich.

      Mit freundlichen Grüßen



      ____________________________



      Ich habe folgende Einzahlungen geleistet:
      Datum Betrag
      1. ……………. …………….
      2. ……………. …………….
      3. ……………. …………….
      4. ……………. …………….
      5. ……………. …………….
      6. ……………. …………….
      7. ……………. …………….
      8. ……………. …………….

      :cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 24.06.05 15:51:51
      Beitrag Nr. 1.521 ()
      Das Ding ist gut :)
      Avatar
      schrieb am 26.06.05 21:15:40
      Beitrag Nr. 1.522 ()
      Die PLZ 65925 ist richtig. Wenn man bei www.postdirekt.de/plz_suche nach Postleitzahlen von Großempfängern sucht, wird für das Amtsgericht Frankfurt/ Main Aussenstelle Höchst 65925 angezeigt.
      Avatar
      schrieb am 27.06.05 17:27:56
      Beitrag Nr. 1.523 ()
      Information




      Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass sich der verstorbene Dieter Breitkreuz im Zusammenhang mit dem Anlageskandal bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH (Phoenix) schadensersatzpflichtig gemacht hat. Die Ersatzpflicht dürfte sowohl gegenüber der Phoenix als auch gegenüber den einzelnen Anlegern bestehen. Soweit sich Dieter Breitkreuz schadensersatzpflichtig gemacht hat, haften seine Erben. Der Wert des Nachlasses Breitkreuz lässt sich allerdings noch nicht einschätzen.



      Die Nachlassgläubiger sind aufgefordert, bis zum 01.07.05 ihre Forderungen im Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht Frankfurt (Nachlassgericht) Aktenzeichen 501 VI 463/04 gegen den Nachlass des verstorbenen Dieter Breitkreuz anzumelden. Wird diese Frist versäumt, können die Erben die Befriedigung von ausgeschlossenen Nachlassgläubigern (also solchen, die ihre Forderungen nicht rechtzeitig angemeldet haben) insoweit verweigern, als der Nachlass durch die Befriedigung von nicht ausgeschlossenen Gläubigern erschöpft wird. Eine Fristverlängerung oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht möglich.


      Es besteht aber kein Anwaltszwang für die Anmeldung. Jedermann kann die Anmeldung beim Nachlassgericht Frankfurt unter Angabe des Aktenzeichens 501 VI 463/04 selbst vornehmen.

      Der Insolvenzverwalter wird Forderungen der Phoenix Kapitaldienst GmbH im Aufgebotsverfahren beim Nachlassgericht Frankfurt anmelden. Einerseits partizipieren die Insolvenzgläubiger hiervon im Rahmen des Insolvenzverfahrens, andererseits kann hierdurch die Durchsetzung eigener direkter Ansprüche des Anlegers gegenüber dem Nachlass erschwert und sogar ausgeschlossen werden.





      Im übrigen informieren wir Sie kurz wie folgt:



      1. EdW

      Das Verfahren läuft. Die EdW hat sich noch immer nicht verbindlich zur Eintrittspflicht bekannt. Wir gehen mit der ARGE Phoenix aber davon aus, dass die EdW zahlen muss.



      2. Strafverfahren

      Am 02.06.05 wurden die ehemalige Geschäftsführerin Elvira Ruhrauf und der ehemalige Prokurist, Geschäftsführer und „Chefhändler“ Michael Milde wegen dringendem Verdachts des Betruges und Verdunklungs- bzw. Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen. Näheres ist noch nicht bekannt.



      3. Steuern

      Nach Auffassung von Rechtsanwalt Segelken besteht keine große Gefahr, dass Scheingewinne zu versteuern seien.



      4. Insolvenzverfahren

      Der vorläufige Insolvenzverwalter hat im Phoenix-Verfahren erweiterte Befugnisse. Auch wurde als atypische Maßnahme ein vorläufiger Gläubigerausschuss gebildet. Geschädigte Anleger bzw. deren Anwälte sind trotz entsprechender Eingaben noch nicht berücksichtigt. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist überfällig.

      Mit dem Eröffnungsbeschluss wird der Insolvenzverwalter, eine Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderungen (zwischen 2 Wochen und 3 Monaten) und der Termin für die erste Gläubigerversammlung bestimmt.

      Angeblich bereitet der vorläufige Verwalter eine Staatshaftungsklage gegen die BaFin wegen Verletzung der Aufsichtspflicht vor.



      5. XXX Phoenix

      Die organisatorischen Dinge im vorliegenden Massenverfahren sind weitgehend geklärt, etwaige Reibungspunkte werden möglichst rasch beseitigt. Am 21.06.05 findet in Frankfurt ein Treffen der Juristen statt, in dem die weitere Strategie und Vorgehensweise besprochen werden. Aus taktischen Gründen erfolgt eine Information hierüber erst später. Schwerpunktmäßig wird man sich mit Ansprüchen gegen den Broker Man Financial, Rechten auf gesonderte Befriedigung und dem Insolvenzverfahren im allgemeinen befassen.



      :cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 27.06.05 19:47:08
      Beitrag Nr. 1.524 ()
      ginaman das ist prima beitrag aber die quelle fehlt . bite nachholen.
      Avatar
      schrieb am 28.06.05 07:45:41
      Beitrag Nr. 1.525 ()
      Hallo risiko3 den Artikel findest du auf
      http://www.proindex.de/
      :):)
      Avatar
      schrieb am 28.06.05 10:01:48
      Beitrag Nr. 1.526 ()
      ich haben meine unterlagen am 14.04.2005 der EDW zugesendet
      heute am 28.06.05 bekomme ich die bestädigung mein Nachnahme fängt mit W an
      die sind total überlastet
      :mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 28.06.05 10:39:09
      Beitrag Nr. 1.527 ()
      Kurze Frage noch mal zu Anschrift des Nachlassgerichts:

      Was hat es mit der vorher geposteten Anschrift "Heiligkreuzgasse" auf sich? Ist die ebenfalls gültig, oder sollte ich das Schreiben nochmals an die Adresse "Zuckschwerdtstraße" senden?

      Besten Dank für Eure kurze Antwort!
      Avatar
      schrieb am 29.06.05 14:46:46
      Beitrag Nr. 1.528 ()
      @ moltomotto

      Wenn jemand seine Forderung dort hingeschickt hat wird diese laut einer telefonischen Auskunft nach Höchst weiter geleitet.
      Avatar
      schrieb am 29.06.05 16:13:03
      Beitrag Nr. 1.529 ()
      Habe heute von einem Rechtsanwalt einen Brief erhalten, der mich in Sachen limitter./.Phoenix/Breitkreuz wegen Forderungsanmeldung u.a. vertreten will.
      Forderungsanmeldung würde er für 200.-€ für mich erledigen, wie nett. Man beachte oben das u.a. :cool:

      Außer EdW und Phönix hatte bisher keiner meine Adresse in diesem Zusammenhang erhalten, soviel zu unseren Adressen. :eek:
      Bin schon mal gespannt auf das was da noch alles kommt. Wird schon mit den Anlegeradressen gehandelt? :mad:

      Gruß limitter
      Avatar
      schrieb am 29.06.05 17:42:20
      Beitrag Nr. 1.530 ()
      @limiter
      200 Euro ist wohl das Lockangebot.
      Wenn der Anwalt Klage einreicht wird es teuer.
      Aber wenn man sich überlegt, daß die Zahl der Anwälte in Deutschland im letzten halben Jahrzehnt um 30 % gestiegen ist wundern mich die aggressiven Verkaufsmethoden dieser seltsamen Berufsgruppe überhaupt nicht.
      Da werden die Phönix-Opfer wohl noch so manche Anwalts-Tupper-Party ("Interessengemeinschaften") über sich ergehen lassen müssen.
      Avatar
      schrieb am 30.06.05 00:03:19
      Beitrag Nr. 1.531 ()
      @ limitter

      Wenn ich so einen Anwalts-Brief bekäme, hätte ich als erstes meinen Berater in Verdacht. Es liegt ja nahe, dass die Berater, die zum PMA geraten und nach allem nun nicht gerade an Vertrauen bei ihren Kunden gewonnen haben, Wege suchen, aus dem Informationsvorschuss, den sie haben, Geld zu machen. Wenn sie eine ganze Reihe von Phoenix-Opfern kennen, schließen sie sich schlauer Weise mit Anwälten zusammen und vereinbaren eine Provision. Mein Berater hat den offenen Weg gewählt und einen Anwalt empfohlen. Andere schieben sicher einem Anwalt hintenrum Adressen zu.
      Avatar
      schrieb am 30.06.05 21:15:48
      Beitrag Nr. 1.532 ()
      Phoenix Kapitaldienst GmbH 30.06.05: Beim Amtsgericht Frankfurt-Höchst erfolgten nach vorläufiger Erkenntnis ca. 15.000 Anmeldungen zum Aufgebot des Nachlasses B. mit einer Gesamtforderung in dreistelliger Millionenhöhe (also 100 Mio. plus x Euro). Fristablauf ist der 01.07.05. Falls Sie sich bis dahin (bis zum 01.07.05 um 16 Uhr) bei uns melden, können wir die Anmeldung noch ordnungsgemäß vornehmen. Im Erbschein sind zwei Erben genannt (ein Erbe und eine Erbin), das Aufgebot hat nur der Erbe beantragt.
      Quelle: arge-phoenix
      Avatar
      schrieb am 30.06.05 21:35:57
      Beitrag Nr. 1.533 ()
      [posting]17.080.584 von FCO_Alpha am 30.06.05 21:15:48[/posting]15.000? Das sind ja grad mal die Hälfte der betroffenen Anleger. Viele wiegen sich wahrscheinlich noch mit ihren EdW-Ansprüchen in Sicherheit oder haben diesen Stichtag gar nicht mitbekommen.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 07:23:05
      Beitrag Nr. 1.534 ()
      Phoenix Kapitaldienst GmbH 30.06.05: Beim Amtsgericht Frankfurt-Höchst erfolgten nach vorläufiger Erkenntnis ca. 15.000 Anmeldungen zum Aufgebot des Nachlasses B. mit einer Gesamtforderung in dreistelliger Millionenhöhe (also 100 Mio. plus x Euro). Fristablauf ist der 01.07.05. Falls Sie sich bis dahin (bis zum 01.07.05 um 16 Uhr) bei uns melden, können wir die Anmeldung noch ordnungsgemäß vornehmen. Im Erbschein sind zwei Erben genannt (ein Erbe und eine Erbin), das Aufgebot hat nur der Erbe beantragt.

      aus anwalt-a.de
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 10:51:39
      Beitrag Nr. 1.535 ()
      Ich habe mich da auch nicht angemeldet. Das ist doch eine richtige Hysterie im Moment. Da gehts nur um Geld für die Anwälte. Das ganze lohnt sich m.E. erst ab einer gewissen Einlage bei Phoenix. Außerdem fließt ein etwaiger Betrag aus dem Nachlass dann dem Insolvenzverwalter und somit uns allen zu. Ich wäre ja schon froh, wenn die EDW zahlt. Mehr will ich gar nicht, da sich der Aufwand/ die Kosten für mich nicht lohnen. Leider befürchte ich, dass sich das 2 Jahre hinzieht...:(
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 14:36:37
      Beitrag Nr. 1.536 ()
      Im Insolvenzverfahren
      Phoenix Kapitaldienst GmbH
      teilt der Insolvenzverwalter
      Rechtsanwalt Frank Schmitt
      mit:

      Insolvenzverfahren über Phoenix eröffnet

      Mit Beschluss des Amtsgericht Frankfurt/Main - Insolvenzgericht - vom heutigen Tage wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phoenix Kapitaldienst GmbH eröffnet und Herr Rechtsanwalt Frank Schmitt zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Entscheidung des Gerichts basierte auf dem vom Insolvenzverwalter erstellten Gutachten, in dem sowohl die Zahlungsunfähigkeit als auch die Überschuldung der Gesellschaft festgestellt wurden.

      Von dem Insolvenzverfahren sind über 30.000 Anleger betroffen. Diese werden dann, in der durch das Insolvenzgericht für den 5. Oktober 2005 bestimmten Gläubigerversammlung Gelegenheit haben, detaillierte Informationen über mögliche Ansprüche der Insolvenzmasse, die Verfahrensdauer und eine mögliche Befriedigungsaussicht erhalten. Der Berichtstermin bzw. die Gläubigerversammlung werden wegen des erwarteten hohen Gläubigerandrangs nicht in den Räumen des Insolvenzgerichts stattfinden, sondern im Congress Centrum der Messe Frankfurt.

      Wie hoch der auf Seiten der Anleger entstandene Schaden letztendlich tatsächlich sein wird, lässt sich nach wie vor nicht mit abschließender Sicherheit sagen, da dies von einer zwischen dem Insolvenzverwalter, der EdW und verschiedenen Anlegeranwälten im Rahmen des Eröffnungsverfahrens kontrovers diskutierten Rechtsfrage abhängt, die voraussichtlich nur im Rechtsweg zu beantworten sein wird.

      Zum Zeitpunkt der Gutachtenserstellung befanden sich auf den durch den vorläufigen Insolvenzverwalter verwalteten Konten Guthaben in Höhe von ca. 232 Mio. Euro.

      Wie aus anderen Presseveröffentlichungen bereits bekannt ist, hat die Erbengemeinschaft des verstorbenen vormaligen Alleingesellschafters Dieter Breitkreuz ein sog. Aufgebotsverfahren eingeleitet. Mit diesem Verfahren soll die Haftung des Nachlasses beschränkt werden. Bei einer möglichen Überschuldung des Nachlasses träte dann eine Rangfolge zwischen den Gläubigern ein, die rechtzeitig ihre Forderungen angemeldet haben und denjenigen, welche die Anmeldefrist versäumt haben. Der Unterzeichner hat dort als (starker vorläufiger) Insolvenzverwalter für die Phoenix vor Ablauf der Anmeldefrist eine Forderung in Höhe von ca. 22 Mio. Euro angemeldet. Es liegen bislang keine konkreten Erkenntnisse vor, ob der Nachlass gegebenenfalls überschuldet ist, oder ob zeitnah mit Zahlungen auf die angemeldeten Forderungen gerechnet werden kann.

      Regelmäßig werden Fragen wegen möglicher Haftungsansprüche gegen Dritte aufgeworfen. Insoweit sind Ansprüche der Insolvenzmasse bspw. gegen Jahresabschlussprüfer, Sonderprüfer und andere Beteiligte denkbar. Allerdings ist die Geltendmachung solcher sog. „Gesamtschadensansprüche“ eine Besonderheit des Schadensersatzrechtes, da sowohl die Begründung des Anspruches dem Grunde nach, wie auch der Nachweis der Schadenshöhe äußerst komplizierte Vorgänge sind. Neben den Gesamtschadensansprüchen, die der Insolvenzverwalter geltend machen könnte, können darüber hinaus Individualschadensersatzansprüche der einzelnen Anleger bestehen, deren Beurteilung jedoch nicht dem Insolvenzverwalter obliegt. Auch diesbezüglich wird Herr Frank Schmitt ausführlich in der im Oktober anstehenden Gläubigerversammlung berichten.

      Kontakt: Rechtsanwältin und Pressesprecherin Ronja Sebode, Schultze & Braun, Niederlassung Achern, RSebode@schubra.de, Tel.: 07841/708-0

      Quelle:http://www.schubra.de/de/presse/presse/phoenix_pm20050701.ph…
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 18:33:44
      Beitrag Nr. 1.537 ()
      Auszüge aus unterem Artikel:
      Mit einem Abschluss des Verfahrens sei nicht vor 2010 zu rechnen, sagte Schmitt von der auf Insolvenzen spezialisierten Kanzlei Schultze & Braun.

      Bisher wurden auf Konten der Phoenix Kapitaldienst GmbH knapp 232 Millionen Euro sichergestellt. Anleger hätten seit 1992 aber gut 500 Millionen in den virtuellen «Managed Account» eingezahlt. Der Differenzbetrag sei überwiegend für die laufenden Ausgaben der Firma verwendet worden. Wie hoch der tatsächliche Schaden sei, lasse sich derzeit nicht feststellen. Voraussichtlich in einer Sammelklage müsse geklärt werden, ob nur die tatsächlichen Einlagen oder auch die fiktiven Gewinne bei den Forderungen berücksichtigt würden.

      Nach bisherigen Erkenntnissen wurden «in systematischer Form» Börsengeschäfte erfunden. Der Großteil der Anlegergelder lag auf Festgeldkonten der Frankfurter Sparkasse (Fraspa). Von Phoenix gefälschte Kontoauszüge hätten den Eindruck hoher Gewinne erweckt. «Die Fälschungen waren plump und trivial und leicht zu durchschauen», sagte der Leiter der Abteilung Kriminalinsolvenzen bei Schultze & Braun, Otto Lakies. Dies hätten sowohl der Abschlussprüfer als auch ein Sonderprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, der 2002 von der Finanzaufsicht BaFin bestellt wurde, bemerken können.

      Der Insolvenzverwalter klärt derzeit, ob er bei den Prüfern Ansprüche geltend machen kann. Zudem werden Ansprüche gegen die Phoenix-Geschäftsführerin und den Chefhändler geprüft. Die beiden sitzen seit Anfang Juni in Untersuchungshaft.

      Unterdessen erklärte Ernst & Young, man halte Ansprüche gegen sie für ausgeschlossen. Die Gesellschaft sei nicht Abschlussprüfer bei Phoenix gewesen. Bei der Sonderprüfung im Auftrag der BaFin sei es nicht darum gegangen, Kontenbewegungen zu prüfen. Prüfungsgegenstand sei die Erfüllung ausgewählter organisatorischer Anforderungen nach dem Kreditwesengesetz gewesen. «Ernst & Young hat in diesem Zusammenhang Mängel im Organisationsablauf der Phoenix Kapitaldienst GmbH festgestellt», heißt es in einer Mitteilung.

      Quelle:
      http://www.wendlinger-zeitung.de/index.php?action=shownews&i…

      EdW schweigt. :eek:
      Leider nichts wirklich Neues. :(
      ...doch 2010, da haben wir dann genügend Zeit um mit besseren Anlagen den Verlust wieder auszugleichen.
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 20:17:59
      Beitrag Nr. 1.538 ()
      #1522

      ...Der Berichtstermin bzw. die Gläubigerversammlung werden wegen des erwarteten hohen Gläubigerandrangs nicht in den Räumen des Insolvenzgerichts stattfinden, sondern im Congress Centrum der Messe Frankfurt....

      :eek: na, das wird ein Gedränge geben:D
      Vielleicht zieht man ja noch ins neue Stadion um, falls bis dahin der Dachdecker alle Lecks dichten kann :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 02.07.05 09:22:22
      Beitrag Nr. 1.539 ()
      http://www.fondsprofessionell.at/redsys/newsText.php?endDate…

      Auszug:
      Und selbst Anleger, die ihr Phoenix-Depot noch rechtzeitig vor dem Zusammenbruch des Managed Accounts in vermeintliche Sicherheit gebracht haben, können noch nicht sicher sein, ob sie am Ende das ausgezahlte Geld behalten dürfen. Wenn die Auszahlungen aus den Scheingewinnen erfolgt sind, was im Grunde nichts anderes bedeutet, als dass neu hereinfließende Anlegergelder unrechtmäßig dazu benutzt wurden, das Schneeballsystem aufrecht zu erhalten, dann müssen diese Anleger damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter zumindest einen Teil der vermeintlichen Gewinne zurückfordern wird.

      Rest siehe Link oben.

      :mad: EdW überlegt wo er das viele Geld hernehmen soll, dass er nicht hat. :mad:
      Wohl aus Auszahlungen aus den Scheingewinnen.
      Avatar
      schrieb am 02.07.05 12:45:06
      Beitrag Nr. 1.540 ()
      @ limitter

      Laßt euch nicht veralbern. Für eine Rückforderung ausgezahlter Scheingewinne gibt es keinerlei Rechtsgrundlage.
      Dies trifft zumindest für die Empfänger zu, die gutgläubig darauf vertrauen konnten, daß es wirklich Gewinne sind, und die keinen Grund für die Annahme hatten, daß es sich nur um ein Schneeballsystem und um Scheingewinne handelt.
      Außerdem ist das Geld bereits ausgegeben (ist doch so, oder :p)
      Leute, die versuchen, eine Rückzahlungsverpflichtung vorzutäuschen, handeln kriminell (Betrugsversuch).
      Anders wäre die Sache nur bei solchen Phoenix-Mitarbeitern zu beurteilen, die wußten, daß es keine echten Gewinne sind.
      Außerdem ist so ein Kontoauszug als ein Zahlungsversprechen zu werten, für den Fall, daß der Kontoinhaber eine Auszahlung wünscht. Das ist auch schon einigen dubiosen Werbefirmen (Motto: "Sie haben gewonnen ...") auf die Füße gefallen, wenn die Empfänger dies ernst nehmen durften und aus den Schreiben nicht ersichtlich war, daß nur eine Gewinnchance gemeint war.
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 15:58:15
      Beitrag Nr. 1.541 ()
      Phoenix Kapitaldienst GmbH 03.07.05: Die Verwandlung von materiellen in virtuelle Kapitalien durch das Herausquetschen privater Ersparnisse hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Phoenix Kapitaldienst GmbH durch das Insolvenzgericht Frankfurt a. M. am 01.07.05 ihr formales Ende gefunden. Für den 05. Oktober ist eine Gläubigerversammlung in Frankfurt geplant. In den kommenden Tagen werden die mehr als 30.000 Geschädigten angeschrieben, damit sie ihre Forderungen anmelden könnten. Das teilte der zum Insolvenzverwalter berufene Rechtsanwalt Frank Schmitt mit (nach „Welt“ vom 02.07.05). Mit einem Abschluss des Verfahrens sei nicht vor 2010 zu rechnen, sagte Schmitt von der auf Insolvenzen spezialisierten Kanzlei Schultze & Braun. Bisher wurden auf Konten der Phoenix Kapitaldienst GmbH knapp 232 Millionen Euro sichergestellt. Anleger hätten seit 1992 aber gut 500 Millionen in den virtuellen `Managed Account` eingezahlt. Der Differenzbetrag sei überwiegend für die laufenden Ausgaben der Firma verwendet worden. Voraussichtlich in einer Sammelklage müsse geklärt werden, ob nur die tatsächlichen Einlagen oder auch die fiktiven Gewinne bei den Forderungen berücksichtigt würden. Der Großteil der Anlegergelder lag auf Festgeldkonten der Frankfurter Sparkasse (Fraspa). Von Phoenix gefälschte Kontoauszüge hätten den Eindruck hoher Gewinne erweckt. „Die Fälschungen waren plump und trivial und leicht zu durchschauen“, sagte der Leiter der Abteilung Kriminalinsolvenzen bei Schultze & Braun, Otto Lakies nach der „Welt“ vom 02.07.05. Dies hätten sowohl der Abschlussprüfer als auch ein Sonderprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, der 2002 von der Finanzaufsicht BaFin bestellt wurde, bemerken können. In dem Aufgebotsverfahren gegen die Erbengemeinschaft des verstorbenen vormaligen Alleingesellschafters Dieter Breitkreuz hat der Insolvenzverwalter vor Ablauf der Anmeldefrist eine Forderung in Höhe von ca. 22 Mio. Euro angemeldet. Es liegen gleichwohl keine konkreten Erkenntnisse vor, ob der Nachlass gegebenenfalls überschuldet ist, oder ob zeitnah mit Zahlungen auf die angemeldeten Forderungen gerechnet werden kann. :confused::mad:
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 15:59:34
      Beitrag Nr. 1.542 ()
      Financial Times Deutschland: Bilanz eines Betrugs
      Auch nach dem Gutachten des Insolvenzverwalters Frank Schmitt bleibt rätselhaft, wie der massive Anlagebetrug der Termingeld-Firma Phoenix über Jahre unbemerkt bleiben konnte. Eine Rekonstruktion des Skandals, der 30.000 leichtgläubige Anleger um ihre Ersparnisse gebracht hat.

      In den frühen Märztagen 2005 herrscht hektische Betriebsamkeit in den Räumen der Frankfurter Finanzfirma Phoenix Kapitaldienst. Noch ein paar Tage bleiben der Geschäftsführerin Elvira Ruhrauf, bis das Schneeballsystem in sich zusammenfallen und der ganze Betrug auffliegen würde. Die 860 Mio. $ Guthaben für das Flaggschiff-Produkt der Firma, den "Phoenix Managed Account", stehen nur auf einem gefälschten Stück Papier. In Wirklichkeit gibt es gar kein Gegenkonto beim Londoner Broker Man Financial. 860.000.000 $. Fast eine Milliarde. Alles nur Luft.



      Die Saldenbestätigung für den "Managed Account" steht auf nachgemachtem Man-Briefpapier. Die Unterschrift ist eine andere als die auf allen anderen Konten, die Phoenix bei Man Financial unterhält. Die tollen Renditen, die Phoenix den Anlegern monatlich auf ihren Kontoauszügen vorgegaukelt hat - alles Erfindung.



      Systematischer Betrug



      Die beiden neuen Geschäftsführer Detlef Amonath und Norbert Przibilla weigern sich, mit solch verdächtigen Unterlagen einen Jahresabschluss zu erstellen. Die beiden sind erst kurz zuvor - einige Monate nach dem tödlichen Flugzeugabsturz des Firmenpatriarchen Dieter Breitkreuz - zu Phoenix gekommen. Offenbar haben sie nichts von dem systematischen Betrug gewusst.



      Was nun tun? Die 62-jährige Ruhrauf, die anders als Amonath und Przibilla schon seit Jahren im Unternehmen ist, überlegt nicht lange. Kompromittierende Dokumente wandern in den Schredder. Ruhrauf ruft Freunde und Bekannte an, die in das Termingeld-Sammelkonto "Managed Account" investiert haben, damit sie ihr Geld noch schnell sichern können. Ein paar Kündigungen werden geschrieben und rückdatiert, denn normalerweise gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen. So viel Zeit ist nicht mehr. 1 Mio. Euro kann Elvira Ruhrauf ihren Freunden noch rasch zuschieben.



      "Sie sollten ihren Einsatz als Totalverlust abschreiben"



      Am 10. März 2005 ist alles vorbei. Phoenix Kapitaldienst zeigt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Überschuldung an, die Aufsicht untersagt Phoenix den Geschäftsbetrieb. Eilig werden die 20 Mitarbeiter zur Betriebsversammlung gerufen. Es gebe Unstimmigkeiten in der Saldenabstimmung zwischen Phoenix und Man Financial, sagen die drei Geschäftsführer. Ein Firmensprecher lässt die Öffentlichkeit wissen, der Mathematiker und langjährige Chefhändler Michael Milde - ein Zögling von Breitkreuz, der den "Managed Account" hauptsächlich verantwortete, habe "offenbar Fehler gemacht".



      In den folgenden Tagen wird klar: Es ist einer der größten Fälle von Kapitalanlagebetrug der deutschen Nachkriegsgeschichte. Seit 1992 sind 30.000 Anleger aus Deutschland, Österreich, Schweiz, aber auch Dänemark und Großbritannien der Verlockung durch Phoenix-Vermittler erlegen, mit Warentermingeschäften schnelles Geld zu verdienen. Per saldo haben sie 500 Mio. Euro in den "Phoenix Managed Account" gepumpt. Geblendet von traumhaften Renditeversprechen haben sie ignoriert, dass im Prospekt klein gedruckt auch dieser Satz steht: "Sie sollten vor Beginn der Spekulation ihren Einsatz als Totalverlust abschreiben."



      Viele Gebühren, aber nur wenig Handel



      Tatsächlich hat Phoenix von den Anlegergeldern nur einen Bruchteil an die Broker weitergeschickt, um damit zu spekulieren, was Kaffee, Schweinehälften, Öl oder Aktienindizes zu einem bestimmten Zeitpunkt wert sein würden. So viel ist heute klar. Ein Großteil des Geldes ist für den Vertrieb draufgegangen: Telefon-Drücker bei Phoenix selbst und windige Vermittler in der Provinz haben den "Managed Account" gern als Altersvorsorgeprodukt vertrieben, weil es einen Ausgabeaufschlag von 8 Prozent und üppige Bestandsprovisionen gab.



      Der Rest ist auf Phoenix-Festgeldkonten bei der Frankfurter Sparkasse gelandet, aus denen sich die Phoenix-Verantwortlichen freimütig bedienten. Provisionen von mehr als der Hälfte der eingezahlten Gelder hat die Firma für sich abgezweigt, dazu kamen Beteiligungen auf Scheingewinne. Aus diesen Konten sind auch Anleger bedient worden, wenn sie sich auszahlen lassen wollten. "Das war ganz klar ein Schneeballsystem", sagt Otto Lakies, Anwalt bei den Insolvenzverwaltern von Schultze & BraunFahnder spüren 232 Mio. Euro auf



      Gleich nach der Pleite am 10. März ist der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Schmitt ist mit Beamten des Landeskriminalamtes in die Phoenix-Geschäftsräume eingezogen. In den Wochen danach können sie noch insgesamt 232 Mio. Euro auf Phoenix-Konten sicherstellen - rund 250 Mio. Euro bleiben verschwunden.



      Als erstes hat Schmitt, der als Insolvenzverwalter der Firma Flowtex bekannt geworden ist, einen Wachdienst bestellt, der Tag und Nacht aufpasst, dass nichts wegkommt. Ein paar Müllsäcke mit geschredderten Dokumenten stehen noch herum; Schmitt übergibt sie einer Spezialfirma, die das Konfetti wieder zusammenpuzzelt. Die Händler werden entlassen. 10 von 23 Phoenix-Mitarbeitern behält er, um die Anlegerakten zu erfassen.



      Dann macht Schmitt Termine mit der Erbengemeinschaft des Firmengründers Dieter Breitkreuz, vertreten durch dessen Sohn Dirk. Die Gewinnbeteiligung für 2004 müssen die Breitkreuz-Erben wieder abtreten, auch die Versicherungssumme für das Flugzeug, mit dem Dieter Breitkreuz kurz vor Osten 2004 in der Schweiz abgestürzt war. Rund 20 Mio. Euro sind so noch zu holen. Weitere Ansprüche gegen die Breitkreuz-Erben werden noch geprüft. Dieter Breitkreuz hatte die Firma First Rail Estate gegründet, die seit 2001 mehr als 1000 Bahnhöfe von der Deutschen Bahn gekauft hat. Möglicherweise ist auch dort Geld von Phoenix-Anlegern investiert worden.



      Wer ist verantwortlich?



      Während die Staatsanwaltschaft ermittelt und im Juni Elvira Ruhrauf und Michael Milde verhaften lässt, bemüht sich Schmitt, die Insolvenzmasse zu mehren, die am Ende des am 1. Juli formal eröffneten Insolvenzverfahrens an die Phoenix-Anleger verteilt werden kann - vielleicht in drei bis fünf Jahren. Dafür braucht es zahlungskräftige Mitschuldige, die in Haftung genommen werden können.



      Für Schmitt ist klar, dass der Skandal schon vor Jahren hätte auffliegen müssen, da die Handelsvolumina von Phoenix aufgeblasen waren: "Man hätte sehen können, dass so viele Trades an einem Tag gar nicht gehandelt werden können." Und auch die Bruttorenditen von 25 bis 30 Prozent, die Phoenix über Jahre gleichmäßig ausgewiesen hat, waren schlicht nicht plausibel: "Das hat sonst kein Hedge-Fonds weltweit erzielen können."



      Nur: Wer hätte das merken und eingreifen müssen? Der Abschlussprüfer Godehard Puckler? Oder der Broker Man Financial? Die Beamten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)? Oder die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young, die Phoenix bei einer Sonderprüfung im Auftrag der BaFin schon 2002 unter die Lupe nahmen?



      Der Staat haftet wahrscheinlich nicht



      Bei Puckler ist nicht viel zu holen, er ist mit maximal 2 Mio. Euro versichert. Sollte aber die BaFin geschlafen haben, greift vielleicht die Staatshaftung. Doch dafür macht Schultze & Braun-Anwalt Otto Lakies den Anlegern und ihren geschäftstüchtigen Anwälten keine Hoffnungen: "Sie können dem Amt nicht vorwerfen, dass es nicht Miami Vice ist."



      Immerhin hatte die BaFin seit Jahren moniert, dass Kunden- und Geschäftsgelder bei Phoenix auf gemeinsamen Konten lagern. Da das Manipulationen Tür und Tor öffnet, beauftragte das Amt Ernst & Young im Jahr 2002, die Buchhaltung der Firma zu untersuchen. Ernst & Young hat dabei nach eigenen Angaben "Mängel im Organisationsablauf" festgestellt und die Finanzaufsicht auch darauf aufmerksam gemacht. Doch den Kernbetrug haben die Wirtschaftsprüfer nicht entdeckt, nämlich dass das Gegenkonto für den "Managed Account" und die fantastischen Gewinne gar nicht existierten.



      Schadensersatzforderungen gegen Ernst & Young



      Schmitt meint, dies hätte auffallen müssen und prüft daher, Ernst & Young in Haftung zu nehmen. Die Wirtschaftsprüfer weisen die Schadensersatzforderungen zurück. Ihre Begründung: "Auftrag war es nicht, Kontobewegungen zu prüfen. Ansprüche gegen Ernst & Young sind ausgeschlossen."



      Auch der Phoenix-Broker Man Financial hat bereits eilig aus London mitgeteilt, von dem Betrug nichts gewusst zu haben. Es seien intern keine Unstimmigkeiten mit den Phoenix-Konten aufgefallen. "Unsere Arbeitshypothese ist: Die Mithilfe von Man Financial war für die Fälschungen nicht notwendig", sagt Otto Lakies von Schultze & Braun. Allerdings: Einige Man-Mitarbeiter seien regelmäßig auf Phoenix-Weihnachtsfeiern erschienen, um die fantastischen Renditen zu feiern. Kaum vorstellbar, dass sie nicht wussten, was gespielt wurde.



      Was können Anleger nun tun? Erstens können sie Ansprüche bei der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Berlin anmelden, die möglicherweise 90 Prozent des eingezahlten Geldes, höchstens aber 20.000 Euro ersetzt. Scheingewinne werden nicht entschädigt. Der Notfallfonds ist mit dem Forderungsvolumen im Fall Phoenix allerdings überfordert - noch ist unklar, woher die EdW das Geld überhaupt nehmen soll.



      Zweitens können sie Ansprüche beim Insolvenzverwalter Schmitt anmelden. Schultze & Braun wird dazu in den kommenden Wochen alle Anleger anschreiben. Dabei sollten sie die Summe geltend machen, die inklusive der Scheingewinne auf ihrem letzten Kontoauszug stand, sagt Schmitt. Ob diese, meist höhere Summe allerdings auch die Bemessungsgrundlage für eine spätere Zahlung wird - und nicht einfach nur das eingezahlte Geld - sei noch unklar. "Das wird durch einen Musterprozess geklärt werden müssen", sagt Schmitt. Die erste Gläubigerversammlung ist für den 5. Oktober 2005 angesetzt. Sie wird im Kongresscenter der Frankfurter Messe stattfinden, im Saal "Harmonie".



      Quelle: Financial Times Deutschland :confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 19:03:14
      Beitrag Nr. 1.543 ()
      Da das Manipulationen Tür und Tor öffnet, beauftragte das Amt Ernst & Young im Jahr 2002, die Buchhaltung der Firma zu untersuchen. Ernst & Young hat dabei nach eigenen Angaben "Mängel im Organisationsablauf"festgestellt und die Finanzaufsicht auch darauf aufmerksam gemacht. Doch den Kernbetrug haben die Wirtschaftsprüfer nicht entdeckt, nämlich dass das Gegenkonto für den "Managed Account" und die fantastischen Gewinne gar nicht existierten.

      Schadensersatzforderungen gegen Ernst & Young

      Schmitt meint, dies hätte auffallen müssen und prüft daher, Ernst & Young in Haftung zu nehmen. Die Wirtschaftsprüfer weisen die Schadensersatzforderungen zurück. Ihre Begründung: "Auftrag war es nicht, Kontobewegungen zu prüfen. Ansprüche gegen Ernst & Young sind ausgeschlossen."


      Achso, die haben also wochenlang die Organigramme der Buchhaltung geprüft! Wieviele haben in der Buchhaltung gearbeitet, 3, 4 oder soagar 5 Mitarbeiter?

      :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 20:54:12
      Beitrag Nr. 1.544 ()
      Und ich dachte immer, die Buchhaltung besteht aus Konten.
      Avatar
      schrieb am 04.07.05 21:17:25
      Beitrag Nr. 1.545 ()
      War doch klar, dass sich E & Y rauszureden versucht. Ein Eingeständnis ihres Versagens würde neben den finanziellen Folgen (Haftungsklage) auch ihre Reputation erheblich beschädigen.
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 07:49:58
      Beitrag Nr. 1.546 ()
      Vertriebspartner und frühere Kunden von Phoenix sind noch nicht aus dem Schneider
      Ob die Vertriebspartner von Phoenix, die immerhin sehr hohe Vergütungen für ihre Dienstleistung erhalten hätten, in Anspruch genommen werden könnten, dazu wollten die Insolvenzverwalter noch keine Stellung nehmen. „Wir prüfen derzeit noch entsprechende Möglichkeiten“, so Schmitt.

      Und selbst Anleger, die ihr Phoenix-Depot noch rechtzeitig vor dem Zusammenbruch des Managed Accounts in vermeintliche Sicherheit gebracht haben, können noch nicht sicher sein, ob sie am Ende das ausgezahlte Geld behalten dürfen. Wenn die Auszahlungen aus den Scheingewinnen erfolgt sind, was im Grunde nichts anderes bedeutet, als dass neu hereinfließende Anlegergelder unrechtmäßig dazu benutzt wurden, das Schneeballsystem aufrecht zu erhalten, dann müssen diese Anleger damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter zumindest einen Teil der vermeintlichen Gewinne zurückfordern wird.

      :confused::mad:

      Quelle: FONDS professionell
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 10:01:38
      Beitrag Nr. 1.547 ()
      Ja, und dann muss der Fiskus Phoenix auch wieder die auf die falsche 30%ige "Gewinnbeteiligung" bezahlten Steuern der letzten x Jahre zurückerstatten....
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 14:02:47
      Beitrag Nr. 1.548 ()
      #1533 interessanter Hinweis:eek:

      In der Regel sind Steuerbescheide nach 4 Jahren bestandskräftig, wenn nichts anderes vereinbart wurde!? Oder ist das bei Straftatbeständen anders? Der klamme Staat wird die Kohle sicher gern behalten wollen!!

      Andererseits:
      Wer so brutal betrügt, zahlt doch i.d.R. nicht auch noch Steuern:confused:

      Surv bei der Nachmittagsandacht:cool:
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 15:22:38
      Beitrag Nr. 1.549 ()
      Wegen der Steuer:

      Da man den Gewinn versteuern musste ist der Verlust doch auch von der Steuer abziehbar, oder?

      Es stellt sich die Frage wann man dies ansetzen kann? Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird (also 2005) oder erst wenn dieses abgeschlossen ist (so um 2010).

      Ich fürchte erst 2010, da ja dann erst feststeht wieviel man noch wiederbekommt.
      Avatar
      schrieb am 07.07.05 11:57:13
      Beitrag Nr. 1.550 ()
      Was die Besteuerung angeht:

      Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ich nun aufgrund eines gefälschten Dokumentes Steuern zahlen soll.
      Es ist ja nun eindeutig erwiesen, daß die Steuerbescheinigung die Grundlage eines Betruges ist und die Gewinne nie existierten.

      Oder wie seht Ihr das?
      Avatar
      schrieb am 07.07.05 19:48:56
      Beitrag Nr. 1.551 ()
      Ich meinte eher die Untenehmenssteuer, die Phoenix aufgrund einer gefakten Renditeberechnung an den Staat gezahlt hat!
      Avatar
      schrieb am 07.07.05 21:04:56
      Beitrag Nr. 1.552 ()
      @ Korbes1977

      Den Verlust werden wir nur mit Gewinnen in einem Jahr verechnen können, denke ich.
      Wenn die Anlage aber länger als ein Jahr war, können die Verluste doch eigentlich nicht geltend gemacht werden, oder?
      Es können doch nur innerhalb eines Jahres Verluste mit Gewinnen verrechnet werden (Spekulationssteuer).
      Wer nur letzten Monaten im PMA investiert war, für den ist der Verlust innerhalb der Spekulationsfrist angefallen, sollte somit mit Gewinnen verrechenbar sein.
      Außer er hatte alles bei PMA :mad::mad:, nein sowas gibt es aber nicht, oder doch?

      Man könnte den noch unbekannten Verlust (Verlust = Einzahlung - Betrag v.Insolvenzverw. -EdW )mit Gewinnen verrechnen, aber wann? Bis 2010 wollen wir sicher nicht warten, der (Total)Verlust ist doch schon da.
      Kann ja sein, dass er 2010 verringert wird.

      Wo sind die Steuerfüchse?
      Avatar
      schrieb am 08.07.05 13:15:37
      Beitrag Nr. 1.553 ()
      Meines Wissens galt der PMA als Finanzinnovation.

      Erträge und Verluste aus Finanzinnovationen sind immer zu versteuern!
      Diese fallen nicht unter die 1jährige Spekulationsfrist lt. § 23 EStG.

      Fragt sich jetzt nur ob man den Verlust schon 2005 ansetzen kann oder erst bei Abschluss des Insolvenzverfahrens?
      Avatar
      schrieb am 09.07.05 13:13:44
      Beitrag Nr. 1.554 ()
      Unter folgendem Link befindet sich eine aktualisierta Fassung der Info des Insolvenzverwalters:


      http://www.schubra.de/de/index.php
      Avatar
      schrieb am 10.07.05 11:29:35
      Beitrag Nr. 1.555 ()
      @Korbes, hast recht.
      Kein Verrechnen: Spekulationsgewinne können nicht mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden.

      Mit einer Ausnahme: Verluste aus Finanzinnovationen (hierzu zählen auch Aktienanleihen) können mit allen anderen Einkunftsarten verrechnet werden.

      http://finanzen.focus.msn.de/D/DA/DAS/DAS41/DAS41B/das41b.ht…
      Avatar
      schrieb am 10.07.05 11:43:32
      Beitrag Nr. 1.556 ()
      Finanzinnovation ist die Sammelbezeichnung vom Deutschen Fiskus für Wertpapiere die steuerpflichtigen Zinsen in steuerfreie Kursgewinne umwandeln sollen. Der Begriff ist seit 1994 gebräuchlich.
      Wenn ein Wertpapier als Finanzinnovation eingestuft worden ist müssen dessen Besitzer dessen Gewinne als Kapitaleinnahme voll versteuern.
      Von "http://de.wikipedia.org/wiki/Finanzinnovation"

      Frage: Wo steht das PMA definitiv eine Finanzinnovation war.

      PS: war wohl eher ein Finanzdesaster :mad:
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 07:34:11
      Beitrag Nr. 1.557 ()
      Phoenix Kapitaldienst GmbH 09.07.05: Die Anmeldefrist für die Forderungen beim Insolvenzverwalter endet am 15.09.05., der Berichtstermin wurde auf den 05.10.05, CongressCenter, Messe Frankfurt bestimmt, der Prüftermin ist der 24.11.05. In dem vom Insolvenzverwalter versandten Anmeldeformular ist als Forderungshöhe der Betrag des letzten “Kontoauszuges” vom 28.02.05 ausgewiesen. In Musterprozessen soll nach Auffassung des Insolvenzverwalters geklärt werden, ob der Betrag aus dem “Kontoauszug” (Erfüllungsanspruch) als Saldoanerkenntnis maßgeblich ist oder - wie der Insolvenzverwalter meint - der eigentliche Schadensersatzanspruch (Einzahlung abzügl. Rückzahlungen zuzüglich geschätzter Zinsen). Nach der Rechtsprechung ist gegenüber Dritten (also nicht gegenüber der Phoenix) nur der Schadensersatzanspruch durchsetzbar. Je nach Anspruchsgrund und -Gegner greifen bei Schadensersatzansprüchen Verjährungsfristen durch, insbesondere die missliche nach § 37 a WpHG (3 Jahre nach der Zahlung), während die Verjährungsfrist des § 826 BGB mit Kenntnis des Schadens beginnt (also nicht vor März 05). Das Dilemma ist nun, dass bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung (also nicht Erfüllungs-, sondern Schadensersatzansprüche) die Einrede der Verjährung vom Insolvenzverwalter erhoben werden müsste. Bei den Erfüllungsansprüchen greift eine derartige Einrede der Verjährung in keinem Falle durch, es werden aber dann die Scheingewinne zu Gunsten der Anleger berücksichtigt, wodurch eine Asymmetrie entstände und das Gerechtigkeitsgefühl ebenfalls verletzt werden würde. Daneben gibt es noch Absonderungs- und Aussonderungsansprüche zu beachten. Die vorgenannten Rechtsfragen bedürfen der inhaltlichen Kontrolle durch ein Gericht. Grundsätzlich muss jedes Anlegerjahr gesondert gewürdigt werden. Allerdings sollte die Sache nicht über mehrere Jahre durch 4 Instanzen und mehr getrieben werden, um sich die jeweils andere Meinung des jeweils übergeordneten Gerichts anhören zu müssen. Vielmehr ist eine vertragliche Begrenzung auf eine Instanz angezeigt. Noch sinnvoller ist aber ein Feststellungsurteil durch ein zu bildendes Schiedsgericht mit dazu bereiten Frankfurter OLG-Richtern. Danach ist erfahrungsgemäß eine qualifizierte Entscheidung in wenigen Monaten möglich. Die Kosten wären von der Masse zu tragen, wie auf der Gläubigerversammlung zu beschließen wäre. Das ist der schnellste, billigste und gerechteste Weg, sonst könnte die Sache noch zum EuGH kommen.:confused::mad:
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 09:18:44
      Beitrag Nr. 1.558 ()
      Quelle #1543 ist http://www.anwalt-a.de/html/aktuelles.html , bitte immer angeben.
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 09:30:29
      Beitrag Nr. 1.559 ()
      http://www.ftd.de/ub/fi/12868.html
      Alle haben es anscheinend gewusst, nur Bafin, Wirtschaftsprüfer und die dummen PMA-Anleger nicht.
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 19:45:16
      Beitrag Nr. 1.560 ()
      da ja das geld,das im konkursverfahren insgesamt zur verfügung steht,begrenzt ist,geht es bei der frage,ob nur die einzahlungen oder auch die scheingewinne als forderungsbasis zur ermittlung der quote dienen letztlich darum,wie das geld im verhältnis der anleger untereinander verteilt wird.

      wenn aber auch die scheingewinne mitgerechnet würden,wäre das ja quasi die fortsetzung des schneeballsystems auch noch im insolvenzverfahren zugunsten der "altanleger" und zum nachteil der "neukunden" weil deren spätere einzahlung zur erhöhung der rückzahlung an die altanleger verwendet würde.

      das wäre ja ein starkes stück,oder was meint ihr?
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 21:49:52
      Beitrag Nr. 1.561 ()
      @Dr.Ibbelkuenstler
      Fortführung des Schneeballsystems, ist die richtige Bezeichnung. Scheingewinne zu berücksichten und sie vom Geld der Neuanleger zu bezahlen ist wohl der nächste Betrug.
      Verstehe nicht wie ein Insolvenzverwalter auf so etwas kommt. Die wollen sich wohl alle in Musterprozessen über die Verteilung der gut 200Mio.´s beschäftigen und das über ca. 4 Jahre. Diese Summe lockt wohl den Ehrgeiz aller die jetzt damit beschäftigt sind.
      Man beachte auch die Ruhe bei Bafin und EdW.
      Avatar
      schrieb am 12.07.05 22:31:56
      Beitrag Nr. 1.562 ()
      @1546, dies habe ich vor Wochen genau mit Deinen Worten an den Herrn Dr. K....... von der Schubra geschrieben...die sind sich aber tatsächlich unschlüssig bzw. betrachten beide Varianten als eine Option, obwohl gemäss aktueller Information von verschiedenen Quellen wohl nicht nur der gesunde Menschenverstand und das Gerechtigkeitsempfinden, sondern auch die Rechtslage eher für eine Entschädigung auf Basis der einbezahlten Kapitalien ohne Scheingewinne spricht...
      Avatar
      schrieb am 13.07.05 13:10:05
      Beitrag Nr. 1.563 ()
      Schadensfall Phoenix: 50 Mio. EURO Forderungen angemeldet
      ARGE Phoenix hat.......
      http://www.lawchannel.de/default.php?pg=nw/nw_full.php&feed_…
      Die Anwälte wollen uns mal wieder helfen.:eek:
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 12:06:11
      Beitrag Nr. 1.564 ()
      [posting]17.225.055 von limitter am 13.07.05 13:10:05[/posting]Auf einmal verlängert sich die Frist zur Anmeldung beim Nachlassgericht auf den 22.7. :rolleyes:

      Auch für das Insolvenzverfahren werden gezielt Unsicherheiten verbreitet, damit sich auch noch der letzte einen Anwalt nimmt:

      Weiter weist die ARGE Phoenix darauf hin, dass die Frist zur Anmeldung der Forderungen der geschädigten Anleger im Insolvenzverfahren am 15.09.2005 abläuft. Bis dahin müssen die Insolvenzforderungen gegenüber dem Verwalter zur Insolvenztabelle angemeldet sein. Die ARGE Phoenix wird dies in den nächsten Tagen für ihre Mandanten im Rahmen ihres Pauschalangebotes in die Wege leiten. Geschädigte, die sich bislang noch nicht zur anwaltlichen Vertretung entschieden haben, müssen wissen, dass das Insolvenzverfahren eine Vielzahl von rechtlichen Problemen enthält, für die anwaltlicher Beistand empfehlenswert ist. Die ARGE Phoenix hat sich hierfür der Mitarbeit eines angesehenen Insolvenzrechtlers aus München versichert, der bereits selbst in zahlreichen Verfahren als Insolvenzverwalter tätig war.

      Wo liegen denn nun bitteschön die "rechtlichen Probleme"? Ich melde meine Forderungen beim Insolvenzverwalter an und belege sie mit den Phoenix-Unterlagen - genau wie bei der EdW. :confused:
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 12:15:50
      Beitrag Nr. 1.565 ()
      Bei der ARGE liegt offenbar einiges im Argen...
      Da wird immer mehr deutlich, daß es den Herren Rechtsanwälten in erster Linie darum geht, den eigenen Umsatz kräftig zu erhöhen!
      Avatar
      schrieb am 17.07.05 19:15:04
      Beitrag Nr. 1.566 ()
      Hi zusammen,

      habe gestern Post vom Inslovenzverwalter bekommen.

      In der Forderungsanmeldung ist der Betrag meiner "Hauptforderung" um ca. 25% zu hoch angegeben :eek: !

      Es gibt m.E. nun zwei Möglichkeiten:

      1. Unverändert lassen und somit die Beteiligungsquote an der Insolvenzmasse unzulässig erhöhen.

      2. Korrektur der "Hauptforderung" auf den tatsächlichen Stand des Kontoauszuges vom 28.02.2005, somit korrekte Forderungsanmeldung.

      Wie ich mich verhalten werde ist mir bereits klar, wie sieht es bei Euch aus, ist der Betrag der "Hauptforderung" bei Euch richtig angegeben??

      Sollten die Beträge beim Insolvenzverwalter durch die Bank weg nicht stimmen wäre dies wohl der nächste Skandal in dieser Angelegenheit!?!?
      Avatar
      schrieb am 17.07.05 19:39:32
      Beitrag Nr. 1.567 ()
      Bei all meinen Bekannten war die Sume zu hoch! Was soll das?

      Damit man diese Forderung unterschreibt und im nachhinein wegen Betrugs vollkommen als Gläubiger ausgeschlossen wird?

      Wenn das überhaupt möglich ist...
      Avatar
      schrieb am 17.07.05 19:52:38
      Beitrag Nr. 1.568 ()
      Mal ne dumme Frage, warum hast Du die Hauptforderung 25% über den Stand des letzten Kontoauszuges angegeben??

      Habe beim googeln nochwas zur First Rail Estate gefunden:
      Der konkrete Vorgang der Herauslösung dieser Bahnhöfe ist kompliziert; vereinfacht stellt er sich wie folgt dar: Die DB AG-Tochter Station&Service hat 2002/2003 rund 1 000 Bahnhöfe an eine neugegründete Gesellschaft mit Namen First Rail Estate GmbH, Frankfurt/M. (oder auch als First Rail Property GmbH bezeichnet) »zu einem günstigen Preis« (so der Käufer) verkauft. Der Käufer und damit neue Bahnhofseigner ist eng verbunden mit dem Phoenix Konzern, an dem wiederum die Deutsche Bank maßgeblich beteiligt ist. Aus diesem Komplex von 1 000 Bahnhöfen werden seit Ende 2003 600 besonders »entwicklungsfähige« und »profitable« Bahnhöfe ausgegliedert, die in dem Unternehmen »German Rail Estate GmbH & Co., Fonds I KG«, kurz auch »German Rail Estate«, zusammengefaßt werden.

      Quelle: http://216.239.59.104/search?q=cache:4eNLxAx1q4UJ:www.jungew…

      Wußtet ihr, dass die Deutsche Bank maßgeblich an Phoenix Kapitaldienst beteiligt gewesen ist?

      Außerdem:
      ...Das Unternehmen bezahlt die Gebäude mit dem Geld einer Bank, mit der sie einen Vertrag hat. "Wir überweisen monatlich, weil wir transparent und plausibel sein wollen", so Polster weiter. Zur Gesamtkaufsumme der 519 Gebäude wollte er sich nicht äußern. "Der Preis kann sich noch ändern."
      Quelle: Neue Westfälische

      Normalerweise würde man doch sagen mit welcher Bank man einen Vertrag hat, oder?
      Hm, Phoenix hatte doch auch Bankstatus...
      Avatar
      schrieb am 17.07.05 20:13:54
      Beitrag Nr. 1.569 ()
      Hallo :eek:

      Den Artikel mit Phoenix und DB Beteiligung kennen wir, war früher hier schon erwähnt worden. Was dran ist, leider nicht.

      Habe noch nicht vom Insolvenverwalter bekommen :(

      Hoffe die haben die Unterlagen der Neuanleger nicht durch den Papierwolf gelassen. :mad:

      Erfolgreiche Woche wünscht
      limitter
      Avatar
      schrieb am 17.07.05 21:00:42
      Beitrag Nr. 1.570 ()
      Vielleicht hat die Falschberechnung ja was gutes an sich. Wenn jedes Konto ca. 30% höher angesetzt war, sind es vielleicht nur 400 Mio. Euro Einlage! Somit verbessert sich die Quote aus der Insolvenzmasse auf sage und schreibe 70%.

      Ist natürlich alles reine Utopie!
      Avatar
      schrieb am 17.07.05 21:25:36
      Beitrag Nr. 1.571 ()
      #1553 und #1556,
      @ LoganVanHogen,

      ist ja der Hammer, wenn alle einen zu hohen Betrag als Hauptforderung "untergeschoben" werden soll! M.E. ist hier wirklich Vorsicht geboten, da somit vorsetzlich eine falsche Forderungshöhe durch den PMA-Beteiligten angegeben würde. Sehe es nicht unwarscheinlich, dass man sich des Betruges schuldig machen würde?!

      #1554
      @ FCO_Alpha,

      wo ist in meinem Posting zu lesen, dass ich die Hauptforderung zu hoch angegeben habe?

      Der zu hohen Betrag wurde vom Insolvenzverwalter angegeben (!) und soll meinem Kontostand vom 28.02.2005 entsprechen. Der mir von Phoenix zugesendete Kontoauszug vom 28.02.2005 enthält den (realistischeren) niedrigeren Betrag.

      #1555
      @ limitter,

      kann nicht sein, bin selbst "Neuanleger"...
      Avatar
      schrieb am 18.07.05 10:22:39
      Beitrag Nr. 1.572 ()
      wenn ich meinen Euro-Betrag des Kontostands vom 28.02.2005 nehme und diesen mit dem USD/Eur Kurs vom 28.02.2005 multipliziere (1,3257), erhalte ich den in der Forderung aufgeführten Wert - d.h. der USD Wert wird als EURO-Forderung ausgewiesen.

      Unglaublich, dass dem Insolvenzverwalter so ein Fehler unterläuft.
      Avatar
      schrieb am 18.07.05 10:51:33
      Beitrag Nr. 1.573 ()
      Antwort von Schultze & Braun:


      Sehr geehrter Herr djuergen,

      uns ist bei der Datenübernahme aus der vorhanden Buchhaltung ein Fehler bei den Währungen unterlaufen.

      Aufgrund unklaren Datenbankformates wurden sämtliche Anschreiben an EURO Anleger mit dem in der Buchhaltung vorhandenen Dollar-Wert versehen. (Wechselkurs laut Datenbank Phoenix 1,325700 Euro/$)

      Wir werden dies schnellstmöglich korrigieren und Ihnen eine korrigierte Forderungsanmeldung zukommen lassen.

      Bitte schicken Sie die vorhandene Forderungsanmeldung nicht zurück.

      Bitte informieren Sie gegebenenfalls Ihnen bekannte andere Gläubiger.

      Herzlichen Dank für ihr Verständnis.


      Mit freundlichen Grüßen
      Jörg Volz

      Schultze & Braun
      Avatar
      schrieb am 18.07.05 11:54:04
      Beitrag Nr. 1.574 ()
      Habe eben auch Post vom Insovenzverwalter erhalten.
      Identischer Fehler bei der Hauptforderung.
      Meine Hauptforderung ist Einzahlbeträge incl. Agio ohne Scheingewinne.

      Positiv sehe ich die Ansicht des Insovenzverwalters, jetzt die Scheingewinne doch nicht zu berücksichten. Ist ja wohl auch logisch.
      Avatar
      schrieb am 18.07.05 14:25:43
      Beitrag Nr. 1.575 ()
      @limitter

      Meine Hauptforderung ist Einzahlbeträge incl. Agio ohne Scheingewinne

      Heisst das, dass bei Dir der Insolvenzverwalter nicht den Betrag des letzten Kontoauszugs (28.02.) als Forderung eingetragen hat, sondern die Summe Deiner Einzahlungen? Oder wirst Du das im Änderungsfeld entsprechend angeben?


      Der Fehler scheint ja bei allen aufgetaucht zu sein. Wenn`s hier schon hakt, dann stehen uns sicher noch einige Überraschungen bevor.

      Ich habe z.B. noch im Februar eine Einzahlung geleistet, die natürlich nicht auf dem Feb-Kontoauszug drauf war. Super Sache, da muss ich (und alle anderen, bei denen es ähnlich ist), wohl in jedem Fall das Änderungsfeld verwenden.
      Avatar
      schrieb am 18.07.05 17:46:33
      Beitrag Nr. 1.576 ()
      Auch gleichen Fehler in Anmeldeformular bestätigend und
      nachdenklich über
      #1559
      Wir werden dies schnellstmöglich korrigieren und Ihnen eine korrigierte Forderungsanmeldung zukommen lassen.:eek:

      Das wären dann bei 30.000 Kunden schon satte 16.500 EUR
      Porto bzw. Peanuts!!...
      Ob das die Berufshaftplicht des Insolvenzverwalters schluckt?

      Surv in der Abendsonne:cool:
      Avatar
      schrieb am 18.07.05 18:11:54
      Beitrag Nr. 1.577 ()
      Hi,

      auf http://www.schubra.de/de/phoenix/phoenixgl20050718.pdf zu lesen:

      Insolvenzverfahren Phoenix Kapitaldienst GmbH
      Gläubigerinformation zur Forderungsanmeldung
      Stand 18. Juli 2005

      In der KW 28 (vom 11. bis 15. Juli 2005) wurden, wie angekündigt, die Rundschreiben an die in Deutschland, Österreich und der Schweiz ansässigen Anleger versandt.

      Mit dem Rundschreiben wurde ein Anmeldeformular ausgehändigt.

      Wie wir zwischenzeitlich feststellen mussten, ist bei der Übernahme der Daten wegen einer fehlerhaften Textung der Währungen im System der PHOENIX Kapitaldienst GmbH ein Fehler unterlaufen, aufgrund dessen bei den EURO-Konten ein zu hoher Betrag ausgewiesen ist. Die Beträge zu den Dollar-Konten wurden korrekt umgerechnet. Dies bedeutet, dass die Ihnen mitgeteilte Summe dem Kontostand Ihres Managed Account in US-Dollar entspricht, allerdings ausgewiesen mit EUROWährungskennzeichen.

      Wir bitten die betroffenen Anleger (Anleger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die EURO-Konten geführt hatten), dieses Ihnen nunmehr vorliegende Anmeldeformular nicht zu verwenden. Wir werden in den nächsten Tagen ein korrigiertes Formular zur Versendung bringen, das sodann die in den letzten Kontoauszügen ausgewiesenen Salden in EURO berücksichtigt. Soweit Anleger erst nach dem 28. Februar 2005 Einzahlungen geleistet haben, entsprechen die im Anmeldeformular ausgewiesenen Beträge den sich aus der schuldnerischen Buchhaltung ergebenden Zahlen.

      Wir bitten Sie, den Fehler bei dem Datenübertrag aus der Phoenix-Datenbank zu entschuldigen.

      Um Doppelanmeldungen zu vermeiden, werden wir in das korrigierte bzw. Ihnen zugehende neue Anmeldeformular eine Formulierung aufnehmen, wonach ggf. bereits eingereichte Forderungsanmeldungen zurück genommen werden.

      Frankfurt, den 18. Juli 2005 / BY
      Frank Schmitt
      Rechtsanwalt
      als Insolvenzverwalter
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 07:39:55
      Beitrag Nr. 1.578 ()
      Phoenix Kapitaldienst GmbH 18.07.05: In einer Information an die Anleger der Phoenix Kapitaldienst GmbH vom 14.07.05 teilte der Insolvenzverwalter, der Kollege Frank Schmitt, u.a. mit, dass die Rechtslage, in welcher Höhe die Gläubiger des Phoenix Managed Account ihre Ansprüche auf Rückzahlung der Kapitalinvestitionen im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen können, nicht abschließend geklärt sei und dass diese Frage in einem Einvernehmen mit den Anlegeranwälten in Musterprozessen zu lösen sei. Es müssten repräsentative Konstellationen in Musterverfahren zur Überprüfung durch das Gericht gestellt werden. Auskehrungen aus der Masse erfolgen somit gemäß den Instruktionen obergerichtlicher Judikatur. Nach diesseitigem Dafürhalten mindert die Bindung an das Ergebnis derartiger Musterprozesse durch eine vertragliche Vereinbarung das Risiko für den nicht versicherten Anleger in vernachlässigbarer Weise. Ins Feld gehen erfahrungsgemäß die Rechtsschutzversicherten, die nichts zu zahlen haben. Hier liegen bereits zahlreiche Kostendeckungen von Rechtsschutzversicherungen vor. Der Insolvenzverwalter weist in der Information ebenfalls darauf hin, dass die Absonderungs- und Aussonderungsansprüche gesondert, also außerhalb des Formularblattes, ebenfalls fristgemäß (und sorgfältig begründet) geltend zu machen seien. Wegen der Ab- und Aussonderungsansprüche werden spezifische Werthaltigkeiten durchzusetzen sein werden, die die Quote signifikant übersteigen.:confused::mad:

      http://www.anwalt-a.de/html/aktuelles.html
      Avatar
      schrieb am 22.07.05 07:37:38
      Beitrag Nr. 1.579 ()
      Phoenix: Im Kampf um die Mandate zeigen sich Anwälte nicht zimperlich
      Der Deutsche Wirtschaftsbrief 29/2005:

      Bei Phoenix, dem bisher größten Anlagebetrugsfall in der deutschen Geschichte, wird heftig gestritten. Zwei Kanzleien behaupteten schon nach wenigen Tagen, 10.000 Mandate zu haben. Stimmte aber nicht. Es wird lediglich mit sechs Finanzdienstleistern kooperiert, die zusammen 10.000 geprellte Kunden haben.


      Von dieser Kooperation verspricht man sich, effektiv gegen die Phoenix GmbH vorgehen zu können. Bei anderen Anwälten stößt das auf heftige Kritik. Verwiesen wird auf die Kehrseite dieser Kooperation: Sie besteht im Verzicht auf rechtliche Schritte gegen die beteiligten Finanzdienstleister.

      Wer der Arbeitsgemeinschaft Phoenix beitritt, verzichtet somit auf Ansprüche gegen die Vermittler. Andere Kanzleien wollen gerade bei Vermittlern ansetzen und greifen diese Kooperation massiv an. Wer für seine Mandanten wirklich mehr herausholen kann, wird sich erst in Jahren zeigen.

      Phoenix selbst ist pleite. Von den eingezahlten 500 Mio. € wurden nur knapp 232 Mio. € sichergestellt. Vermittler haften geprellten Anlegern nur, wenn ihnen eine Falschberatung nachgewiesen werden kann.

      Zweifellos solvent sind jedoch die Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften, die für Phoenix tätig waren. Darunter Ernst & Young. Die Phoenix-Insolvenzverwaltung lässt Schadenersatzansprüche prüfen.

      Quelle: Der Deutsche Wirtschaftsbrief 29/2005 :confused::mad:

      www.fachanwalt-hotline.de/content/category/10/111/95/
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 14:48:07
      Beitrag Nr. 1.580 ()
      Hallo,
      bin das erste mal im Forum. Hat einer von Euch schon die korrigierte Forderungsanmeldung bekommen? Ist der von Schultze und Braun übermittelte PIN wirklich 21 Stellen lang. Ich komme jedenfalls nicht in meinen persönlichen Bereich.
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 18:45:08
      Beitrag Nr. 1.581 ()
      [posting]17.335.613 von Donna888 am 25.07.05 14:48:07[/posting]@Donna888

      Dumme Frage:
      Welche PIN ?

      Danke JLP2
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 23:07:06
      Beitrag Nr. 1.582 ()
      Donna,

      wer etwas genauer liest kann feststellen, dass dort "NACH dem Berichtstermin" steht. Dieser Termin ist am 05.10.2004, 10.30 Uhr vorher ist dor wohl noch kein Login möglich.

      ________________________________


      @jlp2

      Anschreiben von S&B auf Seite vier, unter Punkt vier
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 13:03:52
      Beitrag Nr. 1.583 ()
      Ich habe bis jetzt nichts bekommen vom Insovenzverwalter?
      Wo kann ich mich melden? Lt. Homepage soll man die ja nicht anrufen. Und die dargestellten Muster sind bereits beispielhaft ausgefüllt.
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 14:31:21
      Beitrag Nr. 1.584 ()
      Moin:)

      Korrigiertes Schreiben vom Konkursverwalter heute eingegangen.
      Die gold-gelbe Färbung des beigefügten Formularblattes möchte ich gern als gutes Omen betrachten ...:cool:

      Surv;)
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 17:16:19
      Beitrag Nr. 1.585 ()
      First Rail Estate Verwaltungs GmbH und First Rail Proberty
      (Geschäftsführer Dirk Breitkreuz)haben Insolvenzantrag
      gestellt.
      Quelle:www.Insolvenzbekanntmachungen.de
      Offenbach/Darmstadt
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 17:44:59
      Beitrag Nr. 1.586 ()
      Hallo, was schickt Ihr neben der ausgefüllten Forderungsanmeldung noch mit zum Insolvenzverwalter? Wieder alle Belege wie bei EdW oder nur den letzten oder gar keinen? Gebt Ihr einen Grund der Forderungsanmeldung an, wie es im Beiblatt des ersten Schriebs erwähnt ist?

      Danke für die Hilfe
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 22:09:30
      Beitrag Nr. 1.587 ()
      Im Anschreiben des Insolvenzverwalters steht auch, dass man für seine Forderung Zinsen beanspruchen kann (längstens bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens). Macht das jemand von euch? Und wenn wie (Zinssatz, ab wann) ?

      Gruß, wisi
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 22:24:14
      Beitrag Nr. 1.588 ()
      Hallo,

      habe immer noch keine bestätigung von der edw - ist jetzt 2 monate her, dass ich das formular hingeschickt habe.

      Ist das normal - wann habt ihr euere bestätigung bekommen?

      gruss
      peter
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 10:46:03
      Beitrag Nr. 1.589 ()
      Phoenix Kapitaldienst GmbH 27.07.05: Die First Rail Estate Verwaltungs GmbH und First Rail Proberty (Geschäftsführer Dirk B.) beantragten die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

      Quelle: www.anwalt-a.de
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 13:54:17
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 15:50:31
      Beitrag Nr. 1.591 ()
      Hi Peter,

      vom EdW habe ich auch noch nichts bekommen, habe die Unterlagen am 05.04.2005 eingereicht. Vom Insolvenzverwalter ist heute die berichtigte Forderungsanmeldung eingetroffen.

      Gruß, Malu
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 16:42:51
      Beitrag Nr. 1.592 ()
      Hallo,
      daß Dirk Breitkreuz mit seinen Bahnhöfen Insolvenz anmelden mußte, scheint mir günstig zu sein.

      Hätte er seine Bahnhöfe "normal" finanziert, bräuchte er keine Insolvenz anmelden.

      So ist es für mich ein Zeichen, daß da Phoenix-Gelder verwendet wurden und für uns noch etwas zu holen ist.

      Es ist ja auch ganz nett, wenn man mit ca. 22 Jahren etwa 50 Millionen Euro hat und davon gemütlich Bahnhöfe kaufen kann.

      Vielleicht habt Ihr dazu noch weitere Infos.
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 17:44:01
      Beitrag Nr. 1.593 ()
      baaahnhöfe:confused::confused:
      scheint ja kein zukunftsträchtiges Hobby zu sein ...:laugh:
      aber, vielleicht versteh ich bei der Mordshitze heute auch nur noch Bahnhof:rolleyes:

      und nun plumps wieder ins kühle nass:cool:
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 09:40:44
      Beitrag Nr. 1.594 ()
      Für alle, die noch keine Unterlagen bekommen haben: ich habe zwar total verspätet eine Bestätigung bekommen, hatte aber vorher per E-Mail nachgefragt und auch Antwort bekommen - solltet ihr auch machen. Vielleicht sind Eure Briefe ja verschütt gegangen!
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 10:14:53
      Beitrag Nr. 1.595 ()
      Bahnhofs-Vermarkter gerät in Misskredit

      Deutsche Bahn kündigt Verträge mit First Rail Estate / Firmenchef gehört zu Phoenix-Kapitaldienst-Erben

      Nach dem Betrugsskandal um den Finanzdienstleister Phoenix gerät ein weiteres Unternehmen des Breitkreuz-Imperiums, die Bahnhofs-Vermarktungsgesellschaft First Rail Estate aus Mörfelden-Walldorf, in Misskredit. Die Deutsche Bahn hat im Juni alle Verträge gekündigt. Ein ehemaliger Geschäftsführer klagt vor Gericht.

      VON PETRA KIRCHHOFF

      Frankfurt a.M. · 20. Juli · "Renaissance der Bahnhöfe" - unter diesem Werbeslogan ist First Rail Estate angetreten, Gebäude, an denen die Bahn kein Interesse mehr hat, zu renovieren und zu vermarkten. Die denkmalgeschützten, zum Teil maroden Stationen sollen zu schmucken Häusern mit Blumenladen, Zeitungsverkauf und Stadtinformationsbüro entwickelt werden.

      In diesem Sinne hatte die Bahn bereits im Juni 2001 einen Rahmenvertrag mit der Vermarktungsgesellschaft First Rail Estate abgeschlossen, die seit April 2004 von Dirk Breitkreuz geführt wird. Dirk Breitkreuz ist der Sohn von Dieter Breitkreuz, dem vor einem Jahr tödlich verunglückten Gründer des insolventen Frankfurter Finanzidienstleisters Phoenix, der tausende Privatanleger um ihr Geld geprellt haben soll. Es handelt sich um einen der größten Betrugsskandale am deutschen Kapitalmarkt.

      Im Zuge des Rahmenvertrags sollte First Rail Estate deutschlandweit 1019 Bahnhöfe übernehmen und vermarkten. Dieser Vertrag sei nun wegen rechtlicher Auseinandersetzungen im Juni gekündigt worden, sagt eine Bahn-Sprecherin, ohne konkrete Gründe zu nennen. "Es sind Hindernisse aufgetreten", sagt sie lediglich. Offensichtlich fanden die vereinbarten Modernisierungsmaßnahmen nicht statt. In Folge der Kündigung nimmt die Bahn 517 Bahnhöfe, die in einer zweiten Tranche an die Vermarktungsgesellschaft verkauft werden sollten, wieder in ihre Verantwortung zurück, da für diese Häuser lediglich ein Besitz-, Lasten- und Nutzungsübergang stattgefunden hat. Die bereits verkauften 502 Bahnhöfe bleiben dagegen im Eigentum von First Rail Estate.

      Zu den Nachrückern der Liste gehört etwa auch der Bahnhof in Ober-Roden im Kreis Offenbach, einer von rund 90 Stationen in Hessen, die die Bahn verkaufen wollte. Ein Biergarten bei der Dönerbude, Restaurant und Café, kurzum "mehr Leben" kündigte der Bürgermeister bereits im Dezember 2004 im Vorgriff auf den Verkauf an First Rail Estate an. Seitdem sei jedoch nicht viel passiert, heißt es heute bei der Stadtverwaltung. Es sei nie "etwas Griffiges auf den Tisch gekommen". Auch sei es schwierig gewesen, bei der Bahn den richtigen Ansprechpartner zu finden. Niemand habe sich richtig zuständig gefühlt. "Das war alles ein bisschen suspekt." Jetzt wird die Bahn nicht nur in Ober-Roden neu verhandeln müssen.

      Nach Angaben der Bahn-Sprecherin sollen zusammen mit den Kommunen neue Lösungen gesucht werden, um die Immobilien aufzuwerten. First Rail Estate soll, wie zu hören ist, nicht schlecht an den Bahnhöfen verdienen, da die Bahn in einigen der Häuser noch Verkaufsstationen unterhält. Die Rede ist von 500 000 Euro monatlich. Dieser Betrag wurde von der Bahn-Sprecherin nicht bestätigt. Nach einem Bericht der Bild-Zeitung soll auch der verstorbene Vater Geld, das er bei Phoenix verdiente, ins Unternehmen gepumpt haben. So zumindest zitiert die Zeitung den ehemaligen Geschäftsführer und Mitgesellschafter Martin Manz, der vor dem Darmstädter Landgericht gegen seine fristlose Entlassung bei First Rail Estate klagt.

      Der Streitwert soll bei 870 000 Euro liegen. Die Vorgänge sind insofern heikel, als es im Betrugsfall Phoenix für den Insolvenzverwalter Frank Schmitt von der Frankfurter Kanzlei Schultze & Braun darum geht, möglichst viel Geld zur Entschädigung der betrogenen Anleger einzusammeln. Das Verfahren dürfte sich noch lange hinziehen. Wie viel Geld am Ende verteilt werden kann, steht nicht fest. Nach dem Stand Anfang Juli wurden 232 Millionen Euro auf diversen Firmenkonten sichergestellt. Außerdem fordert der Insolvenzverwalter 22 Millionen Euro von den Erben. Dirk Breitkreuz, der am Mittwoch nicht zu erreichen war, ist einer davon. Schultze & Braun wollte sich zu möglichen Konsequenzen auf das Phoenix-Verfahren nicht äußern. Die Sachlage müsse noch geprüft werden.

      http://www.f-r.de/ressorts/wirtschaft_und_boerse/wirtschaft/…
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 13:06:12
      Beitrag Nr. 1.596 ()
      Schließe mich der Frage von #1572 an:
      "Hallo, was schickt Ihr neben der ausgefüllten Forderungsanmeldung noch mit zum Insolvenzverwalter? Wieder alle Belege wie bei EdW oder nur den letzten oder gar keinen? Gebt Ihr einen Grund der Forderungsanmeldung an, wie es im Beiblatt des ersten Schriebs erwähnt ist?"

      Und was soll dieser Schweinkram mit der "abgesonderten Befriedigung"?:confused: Hört sich ja pervers an! :D
      Frage:" Abgesonderte Befriedigung wird geltend gemacht".
      Habt Ihr da "ja" oder "nein" angekreuzt?
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 17:46:58
      Beitrag Nr. 1.597 ()
      unterlagen sollst du laut begleitinfo nur mitschicken,wenn der vorgedruckte betrag nicht stimmt und du einen anderen geltend machst.

      abgesonderte befriedigung nein,weil für die anleger kein absonderungsrecht besteht.

      liest du hier:

      § 49 Abgesonderte Befriedigung aus unbeweglichen Gegenständen
      Gläubiger, denen ein Recht auf Befriedigung aus Gegenständen zusteht, die der Zwangsvollstrekkung in das unbewegliche Vermögen unterliegen (unbewegliche Gegenstände), sind nach Maßgabe des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung zur abgesonderten Befriedigung berechtigt.

      § 50 Abgesonderte Befriedigung der Pfandgläubiger
      (1) Gläubiger, die an einem Gegenstand der Insolvenzmasse ein rechtsgeschäftliches Pfandrecht, ein durch Pfändung erlangtes Pfandrecht oder ein gesetzliches Pfandrecht haben, sind nach Maßgabe der §§ 166 bis 173 für Hauptforderung, Zinsen und Kosten zur abgesonderten Befriedigung aus dem Pfandgegenstand berechtigt.

      (2) Das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters oder Verpächters kann im Insolvenzverfahren wegen des Miet oder Pachtzinses für eine frühere Zeit als die letzten zwölf Monate vor der Eröffnung des Verfahrens sowie wegen der Entschädigung, die infolge einer Kündigung des Insolvenzverwalters zu zahlen ist, nicht geltend gemacht werden. Das Pfandrecht des Verpächters eines landwirtschaftlichen Grundstücks unterliegt wegen des Pachtzinses nicht dieser Beschränkung.

      § 51 Sonstige Absonderungsberechtigte
      Den in § 50 genannten Gläubigern stehen gleich:

      1. Gläubiger, denen der Schuldner zur Sicherung eines Anspruchs eine bewegliche Sache übereignet oder ein Recht übertragen hat;

      2. Gläubiger, denen ein Zurückbehaltungsrecht an einer Sache zusteht, weil sie etwas zum Nutzen der Sache verwendet haben, soweit ihre Forderung aus der Verwendung den noch vorhandenen Vorteil nicht übersteigt;

      3. Gläubiger, denen nach dem Handelsgesetzbuch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht;

      4. Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit ihnen zoll und steuerpflichtige Sachen nach gesetzlichen Vorschriften als Sicherheit für öffentliche Abgaben dienen.
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 17:59:12
      Beitrag Nr. 1.598 ()
      wenn das kein zeichen ist, dass der staat für seine fehler bereit ist zu bezahlen:laugh:

      Caroline erhält 115.000 Euro wegen Pressefotos
      - Bundesregierung zahlt Schadenersatz an Prinzessin
      Die Bundesregierung muss Prinzessin Caroline von Hannover 115.000 Euro Schadenersatz zahlen, weil sie die Veröffentlichung von Pressefotos aus der Privatsphäre nicht gesetzlich verhindert hat. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bekannt gab, sieht eine außergerichtliche Einigung zwischen der Prinzessin aus Monaco und der Bundesregierung die Zahlung von 10.000 Euro zum Ausgleich immaterieller Schäden sowie eine Kostenerstattung in Höhe von 105.000 Euro vor.
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 21:02:19
      Beitrag Nr. 1.599 ()
      Urteil

      Milliarden-Klage im Flowtex-Prozess abgewiesen

      Im Karlsruher Flowtex-Prozess ist die milliardenschwere Haftungsklage gegen das Land Baden-Württemberg abgewiesen worden. Laut Gericht konnte nicht nachgewiesen werden, dass Betriebsprüfer des Landes Beihilfe zum Betrug geleistet haben.


      HB KARLSRUHE. Der Fall ist einer der größten Amtshaftungsprozesse der deutschen Rechtsgeschichte. Mehr als 110 Gläubiger des Unternehmens Flowtex - vor allem Banken und Leasinggesellschaften - hatten geklagt und forderten 1,1 Milliarden Euro Schadenersatz. Nach dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe muss das Land aber nicht zahlen.

      Die zweite Zivilkammer sah den Vorwurf nicht als erwiesen an, dass ein Betriebsprüfer des Finanzamts Karlsruhe oder ein anderer Finanzbeamter Scheingeschäfte mit Flowtex-Horizontal-Bohrsystemen gedeckt und gefördert haben. Die Beamten hätten zwar festgestellt, dass Leasingraten und Mietkosten nicht aus Einnahmen durch den Einsatz der Bohrsysteme gedeckt wurden, sondern aus dem Verkauf von Geräten an Leasingfirmen. Sie hätten jedoch die Aussagen des früheren Flowtex-Chefs Manfred Schmider akzeptiert, dass dies nur an Anlaufschwierigkeiten bei der Markteinführung der neuen Technologie liege.

      In dem 189 Seiten dicken Urteil räumte die Zivilkammer allerdings auch ein, dass bei der Betriebsprüfung und der Information der Staatsanwaltschaft möglicherweise Fehler unterlaufen seien. Dies führe aber nicht zu einer Haftung des Landes, weil die Amtspflichten der mit Besteuerung und Strafverfolgung befassten Beamten nicht Dritte vor der Begehung von Straftaten schützten.Nach der Urteilsverkündung blieb zunächst offen, ob die Kläger in Berufung gehen. "Wir werden in Ruhe analysieren und dann entscheiden", sagte ihr Anwalt Eberhard Braun.

      "Bohren ohne zu graben" hatte die Ettlinger Flowtex Technologie GmbH & Co. KG ihrer Kundschaft versprochen. Horizontal-Bohrsysteme sollten es Baufirmen ermöglichen, Rohre und Leitungen unterirdisch zu verlegen, ohne Straßen aufreißen zu müssen. In Wahrheit wurde meist weder gebohrt noch gegraben, da die meisten der angeblich 3 500 FlowTex-Bohrsysteme gar nicht existierten. Der einstige Vorzeige- Unternehmer Manfred Schmider und seine Vertrauten richteten mit dem Schwindel einen Schaden von 2,05 Milliarden Euro an. Die Unternehmenschefs sitzen bereits hinter Gittern. Aufgefolgen war der Betrugsskandal Anfang 2000.

      ZEIT.DE » wirtschaft »


      P.S. Insovenzverwalter Schmidt ist/war auch mit dem FlowTex Fall betraut!
      Avatar
      schrieb am 30.07.05 12:19:59
      Beitrag Nr. 1.600 ()
      [posting]17.395.220 von FCO_Alpha am 29.07.05 21:02:19[/posting]Im Karlsruher Flowtex-Prozess ist die milliardenschwere Haftungsklage gegen das Land Baden-Württemberg abgewiesen worden. Laut Gericht konnte nicht nachgewiesen werden, dass Betriebsprüfer des Landes Beihilfe zum Betrug geleistet haben.

      damit dürfte die Hoffnung einiger Anleger, via BAFin an Staatsgelder zu kommen, geplatzt sein.....
      Avatar
      schrieb am 30.07.05 21:22:06
      Beitrag Nr. 1.601 ()
      Ich glaub nicht, daß die Fälle vergleichbar sind.
      Beim Flowtex-Fall wollten die Banken den Haftungsfall mit angeblichem Vorsatz der Prüfer begründen.

      Bei Phoenix geht es um eine (fahrlässige) Amtspflichtverletzung der Bafin, die schon ans Absurde grenzt. Da strengt die Bafin erst einen Prozeß an, um Phoenix die Verwendung von Sammelkonten untersagen zu lassen. Und als das Gericht dies für unzulässig erklärt hat, fängt die Bafin an, mit Phoenix rumzukungeln und verletzt ihre Pflichten, die darin bestanden hätten, eine unverzügliche Herstellung einer rechtmäßigen Kontenverwaltung in Einzelkonten zu erzwingen, und tut nichts zur sofortigen Beendigung der Unrechtmäßigen Behandlung der Kundengelder.
      Avatar
      schrieb am 31.07.05 16:19:00
      Beitrag Nr. 1.602 ()
      Ich habe noch keine aufforderung vom konkursverwalter bekommen. mich würde interessieren ob schon alle haben?
      kann mal jemand antworten der auch noch nix hat ?

      dankeschön
      Avatar
      schrieb am 01.08.05 12:20:39
      Beitrag Nr. 1.603 ()
      @1583: Thanks für die Auskunft!

      Ich wiederhol noch mal die Frage von #1573, würde mich auch interessieren:
      "Im Anschreiben des Insolvenzverwalters steht auch, dass man für seine Forderung Zinsen beanspruchen kann (längstens bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens). Macht das jemand von euch? Und wenn wie (Zinssatz, ab wann) ?"
      Avatar
      schrieb am 02.08.05 13:53:47
      Beitrag Nr. 1.604 ()
      Anscheinend ist die Frage von 1573 wirklich so schwierig, daß niemand eine Frage weiß ? :confused:
      Avatar
      schrieb am 02.08.05 17:37:15
      Beitrag Nr. 1.605 ()
      An alle, die noch auf Post von der EdW warten:
      Ich habe nach zweienhalb Monaten gestern meine Eingangsbestätigung erhalten. Ich hatte nicht per mail oder sonstwie nachgefragt.
      Avatar
      schrieb am 02.08.05 19:54:21
      Beitrag Nr. 1.606 ()
      haben eigentlich alle schon das neue Anschreiben von diesem Insolvenzverwalter bekommen?
      Ich hoffe wirklich daß ich dieses Schreiben noch vor dem 15.08 bekomme, denn sonst kann ich es kaum mehr fristgerecht einreichen, da ich erst am 9.9 vom Urlaub zurückkomme! Was soll eigentlich diese kurze Frist, wenn dieses besch... Verfahren eh 10 Jahre dauert und dieser Insolvenzverwalter samt seinem Forensic Team es nicht schafft $ und € auseinander zu halten!
      Was ist eigenlich mit der sch.... EdW loß! Wann können sich diese Herrschaften endlich zu einem Statement durchringen! Alles A....

      das mußte einfach mal sein
      Avatar
      schrieb am 02.08.05 20:03:48
      Beitrag Nr. 1.607 ()
      [posting]17.427.616 von getitback am 02.08.05 19:54:21[/posting]Hatte es gestern bekommen. Angaben stimmen auch soweit. Zur Not kannste ja auch das erste Formular verwenden und setzt einfach den Korrekturbetrag ein. Die Frist geht ja noch bis 15.9 - kannst es also noch locker schaffen, wenn du vom Urlaub zurück bist.
      Avatar
      schrieb am 02.08.05 20:48:04
      Beitrag Nr. 1.608 ()
      Das ist die Frage, was gebe ich als Forderung an?

      Ich werde jedenfalls erst mal den Betrag gemäß der letzten Phoenix-Abrechnung einfordern, der steht schliesslich auch auf dem Formular.
      Ich denke, damit ist man besser dran, als wenn man den eingezahlten Betrag mit 2-21/2 % Zinsen geltend macht.

      Ich hoffe, dass man, sollte der Scheingewinn nicht berücksichtigt werden, die Zinsen dann noch geltend machen kann.
      Avatar
      schrieb am 04.08.05 16:49:51
      Beitrag Nr. 1.609 ()
      Der EdW gibt ein aktuelle Meldung aus, wurde auch Zeit.

      http://www.e-d-w.de/aktuelles/f_meldungen.html
      Aktuelle Meldungen der EdW
      02. August 2005
      Umfangreiche Informationen zum Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH finden Sie ab sofort auf den eigens für diesen Entschädigungsfall eingerichteten Seiten, die Sie über den Menüpunkt "Informationen zum Entschädigungsfall Phoenix" auf unserer Hauptseite erreichen.
      Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere aktuellen Meldungen zu diesem Entschädigungsfall ab sofort nur noch dort veröffentlicht werden. Die bisherigen Meldungen sind dort ebenfalls abrufbar.
      Hier werden wir Sie weiterhin über aktuelle Themen der EdW allgemeiner Art informieren.


      http://www.e-d-w.de/uebersicht_phoenix.html

      Gruß Limitter
      Avatar
      schrieb am 05.08.05 14:07:37
      Beitrag Nr. 1.610 ()
      Das kann dauern! Hauptsache, es gibt 90% zurück, besser als die Inso-Quote!!!:(

      01.08.2005
      Die EdW hat an sämtliche Anleger (über 30.000) im In- und Ausland das Schadensformular verschickt. Der Rücklauf von Entschädigungsanträgen ist seit Wochen enorm.

      Mittlerweile ist ein Großteil der eingegangenen Schadensmeldungen in der EdW-Datenbank erfasst. Nach einer Vorabprüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen konnte an eine Vielzahl von Anlegern bereits eine Eingangsbestätigung mit zusätzlichen Informationen zum Fortgang des Entschädigungsverfahrens gesandt werden. Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass jeder Antragsteller von uns eine schriftliche Eingangsbestätigung erhalten wird. Bei Eingang nachgereicher Unterlagen wird hingegen keine weitere, gesonderte Eingangsbestätigung mehr erstellt.

      Bevor konkrete Anspruchsprüfungen vorgenommen werden können, muss zunächst eine sichere Datenbasis geschaffen werden.
      Dies ist wegen der hier vorliegenden Kriminalinsolvenz besonders schwierig und wird voraussichtlich noch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Entsprechende umfangreiche Sachverhaltsermittlungen werden derzeit durchgeführt (z. B. Rekonstruktion der Konten und Bereinigung fiktiver Handelsergebnisse über mehrere Geschäftsjahre). Die beim Insolvenzverwalter in der Aufarbeitung befindlichen Daten sind im Entschädigungsverfahren heranzuziehen und werden in die Bewertung von Entschädigungsansprüchen einfließen.
      Avatar
      schrieb am 05.08.05 19:31:59
      Beitrag Nr. 1.611 ()
      das ist doch alles eine Riesenschweinerei, wie sich die EdW windet. Sie ist doch für solche Fälle eingerichtet worden. Sie sollte den Anlegern Abschlagszahlungen (z.B. 70%) auszahlen und dann später, wenn die genauen Summen berechnet sind und die juristischen Feinheiten geklärt sind (ob z.B. Scheingewinne berechnet werden) den Rest auszahlen. Aber die absehbare jahrelange Hinhaltetaktik führt bei Anlegern zu immensen Ertragsausfällen!
      Avatar
      schrieb am 05.08.05 19:44:27
      Beitrag Nr. 1.612 ()
      Wo nix ist, kann man nix auszahlen.

      Die EdW hat doch nur ´ne relativ leere Kasse.
      Avatar
      schrieb am 05.08.05 21:30:49
      Beitrag Nr. 1.613 ()
      Phoenix Kapitaldienst GmbH 04.08.05: Telefonate mit der EdW deuteten darauf hin, dass die Entschädigungszahlungen bis Ende 05 nach der Planung überwiegend abgewickelt worden sein sollen.
      http://www.anwalt-a.de/html/aktuelles.html

      woher wissen denn die ob die EDW überhaupt zahlen wird?:confused:
      Avatar
      schrieb am 05.08.05 22:52:49
      Beitrag Nr. 1.614 ()
      Phoenix-Skandal: Erste Rechtsschutzversicherer zahlen

      http://www.fondsprofessionell.de/redsys/newsText.php?endDate…

      Die Anwälte lassen nichts aus.
      Avatar
      schrieb am 06.08.05 07:06:23
      Beitrag Nr. 1.615 ()
      lt. telefonischer Aussage der EDW im April d.J. dauert es bis zur Auszahlung noch ca. 1-2 Jahre. Hoffentlich zahlt die Edw auch!
      Avatar
      schrieb am 06.08.05 10:47:21
      Beitrag Nr. 1.616 ()
      @winniePu
      Mich ärgert es auch ungemein, dass der Insolvenzverwalter mit seinen sog. Musterprozessen und der EdW sich Jahre Zeit lassen wollen um den Schaden zu begleichen.
      Sitzen auf unseren 230Mio € und versuchen auch noch einen Teil davon selbst zu verbraten. Hoffe nur die haben das Geld zu mindestens 2,5% auf dem Festgeldkonto. :eek:
      Der EdW ist sicher froh über ein sehr lange dauerndes Insolvenzverfahren (Prozesse), da er geschätzte 10T bis 20T € von jedem Mitglied (knapp 800) einfordern muss um den Schaden zu begleichen. Wo soll das Geld sonst herkommen außer über eine Kreditaufnahme. Kredite müssen aber auch verzinst und getilgt werden.
      Ich wäre zumindest froh ein Teil meines des Geldes möglichst schnell wieder zu bekommen.
      Schönes Wochenende,
      limitter
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 16:44:46
      Beitrag Nr. 1.617 ()
      800 Mitglieder * 20.000 Euro= 16 Mio Euro... wie soll das denn reichen zur Schadensregulierung?! Die wedren Kredite aufnehmen und ich bin ganz optimistisch, was weiter unter bei diesem angeblichen Telefonat mit der EDW erwähnt wurde: also das es Ende des Jahres abgeschlossen sein könnte...
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 09:11:02
      Beitrag Nr. 1.618 ()
      Das Land Rheinland-Pfalz lässt einen Kooperationsvertrag mit der Firma First Rail Estate (FRE) zur Sanierung maroder Bahnhöfe ruhen.
      http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=6285…

      @Groucho Marx
      Richtig, es sind etwa 100T bis 200T € pro EdW-Mitglied.
      Da stellt sich noch mehr die Frage wie es bezahlt werden soll?
      Hierzu gab es hier schon realistische Diskussionen Mitte/Ende März.
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 11:15:32
      Beitrag Nr. 1.619 ()
      EdW/BAFin: Der Versand der Unterlagen für die Anmeldung eines Entschädigungsanspruches durch die EdW
      ist abgeschlossen und viele Anleger haben auch schon eine Eingangsbestätigung teilweise verbunden mit der
      Nachforderung von Unterlagen erhalten. Von der EdW war schon mehrfach zu hören, das man wohl auf die
      datenforensischen Erkenntnisse von Insolvenzverwalter, Staatsanwaltschaft und Kripo zurückgreifen wolle, um
      herauszufinden in wie weit bzw. bis wann Phoenix „echte“ Handelsergebnisse erzielte bzw. in welchem Umfang
      man Wertpapiergeschäfte tätigte. Der Vorgang wird aber längere beanspruchen, da erhebliche Datenbestände
      aufgearbeitet werden müssen und erst dann könne man die konkrete Entschädigungsformel festlegen.
      Juristen gehen davon aus, dass die EdW die Entschädigungszahlungen noch vor der ersten Gläubigerversammlung im Oktober startet. So hätte sie im Insolvenzverfahren die gewichtigsten Argumente und könnte Druck bezüglich
      einer raschen Abwicklung machen (EdW wäre dann auch Gläubiger und erhält entsprechende Insolvenzquote).


      http://www.innofinanz.de/innofinanzaktuell0805.pdf
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 12:14:55
      Beitrag Nr. 1.620 ()
      "Juristen gehen davon aus, dass die EdW die Entschädigungs-
      zahlungen noch vor der ersten Gläubigerversammlung im Oktober startet."

      Die Innofinanz-Keiler wollen anscheinend Schönwetter machen.

      Erst den Dreck an brave Sparer verkloppen und dann Des-Infomation betreiben.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 12:34:26
      Beitrag Nr. 1.621 ()
      Habe dreisterweise mal bei der EDW nachgefragt. Die Antwort stelle ich hier ins Netz...

      Glaube da auch nicht dran, aber man kann sich ja vielleicht positiv überraschen lassen:cool:
      Avatar
      schrieb am 13.08.05 09:09:28
      Beitrag Nr. 1.622 ()
      GmbH in Finanzskandal verwickelt?

      Die mittlerweile ebenfalls insolvente First Rail Estate hatte von der Bahn AG seit 2001 mehr als 1000 Bahnhöfe erworben. Nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft werden die Prüfungen voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen sein. "Das Landeskriminalamt macht derzeit eine Geldflussanalyse" erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

      http://www.wiesbadener-tagblatt.de/rhein-main/objekt.php3?ar…

      Das könnte den EdW auch noch entlasten. :look:
      Avatar
      schrieb am 13.08.05 10:53:37
      Beitrag Nr. 1.623 ()
      Pro 50 000 Euro kriegt jeder Investor ein Stück alter Bahnhof.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.08.05 22:13:54
      Beitrag Nr. 1.624 ()
      Ich habe übrigens bei der EDW angerufen.
      Mit den Auszahlungen soll voraussichtlich Anfang nächsten Jahres begonnen werden.

      Vielleicht können wir hier noch weitere Anrufe posten.

      Der Insolvenzverwalter hat ja angeblich schon eine Geldflußanalyse gemacht. Da hätte er feststellen müssen, daß eine Menge Geld an den Firmenchef Breitkreuz geflossen ist, der es an seinen Sohn Dirk bzw. dessen Firma Rail Estate zum Kauf von Bahnhöfen weitergeleitet hat.

      Ich frage mich jetzt, ob in den 230 Mio. Euro die "Bahnhofsgelder" schon enthalten sind oder nicht.

      Es wäre schön, wenn noch einige Millionen dazukämen.

      Ich wäre hier für weitere Infos dankbar.
      Avatar
      schrieb am 13.08.05 22:28:57
      Beitrag Nr. 1.625 ()
      Hm, das ging aber schnell. Vielleicht haben die Ruhrauf und der Milde doch endlich ausgepackt.
      Avatar
      schrieb am 13.08.05 23:20:15
      Beitrag Nr. 1.626 ()
      Okay, das war mißverständlich.

      Der Insolvenzverwalter hat seine Geldflußanalyse natürlich noch längst nicht beendet.

      Wir sollten bei der Versammlung im Herbst unbedingt darauf drängen, daß er wenigstens kurzfristig eine Teilzahlung leistet und nicht wegen irgendwelcher Spitzfindigkeiten über Jahre auf unseren Geldern sitzt und nichts herausrückt.

      :cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 15:50:41
      Beitrag Nr. 1.627 ()
      Phoenix-Pleite: Schlappe für Anleger durch BFH-Urteil
      16.08.2005

      Ein erst jetzt veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Dezember vergangenen Jahres (Az.: VIII R 81/03 und VIII R 5/02) dürfte unter anderem bei den Anlegern der im März zusammengebrochenen Phoenix Kapitaldienst GmbH für Aufruhr sorgen. Die Richter haben darin nämlich entschieden, dass Erträge aus so genannten Schneeballsystemen steuerpflichtig sind. In ihrem Urteil kommen die BFH-Juristen sogar zu dem Schluss, dass es keine Rolle spielt, ob der jeweilige Anleger tatsächlich wusste, dass es sich um ein Schneeballsystem handelt.

      Im konkret vor dem BFH behandelten Fall ging es um so genannte „Treasury-Bond-Optionen“, zu deren Erwerb die Telefonverkäufer der Intercontinental Brokerage GmbH (ICB) mit Sitz in Düsseldorf eine Vielzahl von Anlegern ermuntert hatten. Entgegen der gegenüber den Anlegern geäußerten Strategie legte die Gesellschaft die Kundengelder jedoch nicht in der versprochenen Weise in Treasury-Bond-Optionen an, sondern benutzte die Kapitalzuflüsse zur Finanzierung eines Schneeballsystems, das Anfang des Jahres 1990 zusammenbrach.

      Auch wenn der Fall nicht direkt vergleichbar ist mit den Vorgängen um die Phoenix Kapitaldienst, dürfte das Urteil eine Schlappe für die Anleger im Phoenix Managed Account darstellen. (hh)

      Quelle: http://www.fondsprofessionell.de/redsys/newsText.php?endDate…

      ...auch die lassen keine Einahmequelle aus. :mad:
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 18:27:10
      Beitrag Nr. 1.628 ()
      nochmal:
      Wenn die Erträge steuerpflichtig sind, sind auch Verluste
      Kosten ansetzbar. Wenn hier einer unter dem Strich Steuern
      zahlen muss, würd ich mich freuen, das würde nämlich
      bedeuten, dass man etwas von den fiktiven Gewinnen
      ausgezahlt bekommt (abzgl. aller Kosten).

      Macht nicht immer Panik mit dem Steuerthema!
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 18:36:05
      !
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      Avatar
      schrieb am 16.08.05 19:24:14
      Beitrag Nr. 1.630 ()
      @ Orkati
      War der PMA eine Finanzinnovationen i.S. des § 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG ?
      http://www.boersen-investor.de/index.php?template=rechtsteue…
      Wie und wann können die anfallenden Verluste aus der Anlage im PMA steuerlich berücksichtigt werden?

      Oder denkt Ihr alle ohne Verluste davon zu kommen? :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 22:34:36
      Beitrag Nr. 1.631 ()
      @limitter

      Nein, das denkt hier wahrscheinlich keiner, dass er ohne Verluste
      aus dieser Geschichte rauskommt.
      Und genau aus dem Grund ist das Thema Steuern wenn überhaupt
      positiv und nicht negativ zu sehen.

      Die von dir angegebene Quelle ist doch ein gutes Beispiel:
      "Kommt es bei solchen Papieren zu Kursverlusten auf Grund
      von Zahlungsausfällen des Schuldners, erkennt die
      Finanzverwaltung das Minus nicht als negative Einnahmen an.
      Solche kapitalmarktbedingten Umstände dürfen daher auch
      nicht im Gewinnfall besteuert werden
      , meinen die Richter
      des FG Niedersachsen."


      Es gilt im deutschen Steuerrecht immer der Grundsatz, dass
      falls eine Sache besteuert wird auch dessen Kosten und negativen
      Einkünfte verrechnet werden können.

      Falls es zu den Umstand kommen sollte, dass die Scheingewinne
      des PMA in den Vorjahren steuerpflichtig waren (was ich zu 100% auschließe)
      können auch alle Verluste und Kosten dieses Jahres angesetzt und
      verrechnet werden. Da würde sich so mancher freuen
      ;)
      Avatar
      schrieb am 17.08.05 07:47:49
      Beitrag Nr. 1.632 ()
      Eine Steuerpflicht auf Scheingewinne besteht nur bei denjenigen, die diese Gewinne ausgezahlt bekommen haben.

      Es gibt keinen Anlaß, durch Betrug gutgeschriebene Scheingewinne und durch Betrug zustandegekommene Verluste steuerlich unterschiedlich zu behandeln. Mit der Kapitalmarktentwicklung, die dem Anleger zuzurechnen wäre, hat beides nichts zu tun.
      Avatar
      schrieb am 17.08.05 17:38:32
      Beitrag Nr. 1.633 ()
      Habe als Antwort eine Standard-Abfertigung von der EDW erhalten... dass man alles auf ihrer Seite aktualisiert vorfindet.
      So,so.
      Vielleicht Ende des Jahres nochmal anrufen und nerven:D
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 14:17:37
      Beitrag Nr. 1.634 ()
      @Borealis
      genauso ist es.

      Jetzt fängt auch noch EURO am Sonntag an bei diesem Thema
      Panik zu verbreiten und WO greift das auch noch aus
      (s. neuer Thread von Redaktion WO Thread: Eichel kassiert bei geprellten Phoenix-Anlegern ab ).

      Nochmal: für alle die wirklich "geschädigt" durch Phoenix
      sind (d.h. mehr Geld reingesteckt haben als sie irgendwann
      mal herausbekommen), was wahrscheinlich für alle zutreffen
      wird, die das Geld nicht glücklicherweise vor dem Aufdecken
      des Betrugs herausgezogen haben, ist das Thema Steuern
      wenn überhaupt nur positiv zu werten!!!
      Avatar
      schrieb am 28.08.05 16:48:16
      Beitrag Nr. 1.635 ()
      Hallo,

      habt Ihr das Forderungsformular an den Insolvenzverwalter via Einschreiben mit Rückantwortschein vesendet ?

      oder mit Normalbrief ?

      Danke JLP2
      Avatar
      schrieb am 28.08.05 22:29:30
      Beitrag Nr. 1.636 ()
      ich habe es per Einschreiben/Rückschein geschickt, ebenso die Forderungsanmeldung an das Nachlaßgericht. Mein Anwalt meinte, das sei sicherer.
      Avatar
      schrieb am 01.09.05 17:40:02
      Beitrag Nr. 1.637 ()
      @Malu1

      vielen Dank. So habe ich es jetzt auch gemacht.

      JLP2
      Avatar
      schrieb am 02.09.05 16:55:48
      !
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      Avatar
      schrieb am 05.09.05 19:50:05
      Beitrag Nr. 1.639 ()
      [posting]17.758.404 von jlp2 am 01.09.05 17:40:02[/posting]Hallo,

      dies ist zwar keine direkte Antwort auf den Beitrag, aber ich hätte mal eine Frage in die Runde.

      Ich habe viel Geld in den Sand gesetzt bei Phoenix, wollte eigentlich gerne zur Gläubigerversammlung am 5.10., bin aber nicht sicher, ob ich es geregelt bekomme, muss extra aus dem Großraum Hannover anreisen.

      Gibt es da Meinungen in der Runde darüber, ob man auch wegbleiben kann, weil man vielleicht hier alles nachlesen kann??? Geht einer aus dieser Runde hin und berichtet dann????

      Danke für Meinungen....

      mizzi333
      Avatar
      schrieb am 05.09.05 23:05:32
      Beitrag Nr. 1.640 ()
      Hallo nochmals........weiß nicht, wo meine Frage geblieben ist, die ich vor ein paar Stunden schon einmal gestellt habe... also 2. Versuch...

      Geht jemand aus dieser Runde nach Frankfurt zum Gläubigertreffen von Phoenix- Geschädigten??? Ich wollte eigentlich hin, weeiß aber noch nicht, ob ich es schaffe....

      Wird vielleicht dann auch jemand hier von seinen Eindrücken berichten ?????

      Danke für Antworten.....
      mizzi333
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 08:33:01
      Beitrag Nr. 1.641 ()
      Hallo Mizzi333,

      ich kann leider auch nicht, aber Du kannst sicher sein, dass darüber berichtet wird in den Medien, bestimmt auch hier im Forum. Die sind nur gerade alle im Urlaub bzw. es gibt ja auch nix neues bei Phoenix. Außer, dass noch ein paar Millionen im Ausland (Finnland oder so) gefunden worden sind (stand im Spiegel), ansonsten arbeitet die EDW auf Hochtouren. Denke die Entschädigung findet spätestens im nächsten Jahr statt - ich weiß, ich bin Optimist!;)
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 11:20:53
      Beitrag Nr. 1.642 ()
      03. September 2005
      Phoenix-Anlegerkapital im Ausland entdeckt

      Im Skandal um den insolventen Finanzdienstleister Phoenix Kapitaldienst führen wichtige Spuren ins Ausland. Dort liegen viel mehr Anlegergelder als bislang bekannt. "Wir haben in Finnland 48 Millionen Euro und in Dubai eine halbe Million Euro gefunden", bestätigt eine Sprecherin des Insolvenzverwalters. Unter anderem unterhielt Phoenix zwei Konten bei der Nordea Bank Finnland. Bei dem Frankfurter Finanzdienstleister hatten rund 30.000 Anleger mindestens 500 Millionen Euro angelegt, von denen der Insolvenzverwalter bislang erst 232 Millionen sicherstellen konnte. Einen kleinen Teil des Geldes hatte das Pleiteunternehmen vermutlich auch in den Bahnhofsvermarkter First Rail Estate (FRE) investiert. Als Geschäftsführer von FRE fungierte ein Sohn des 2004 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommenen Phoenix-Gründers Dieter Breitkreuz. FRE wollte der Bahn insgesamt 1016 Bahnhöfe abkaufen. Die Vereinbarung wurde aber inzwischen gekündigt. Ende Juli musste FRE ebenfalls Insolvenz anmelden.

      http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,372856,00.html
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 17:14:24
      Beitrag Nr. 1.643 ()
      Hallo Groucho Marx,
      na gut, warte ich ab ändern wird meine Anwesenheit in Frankfurt auch nichts. Es wäre aber sicher interessant, sowas mal zu erleben... Ansonsten hoffe ich halt auch auf ein paar Auszahlungsgelder.... Geldfunde in Finnland und sonstwo lassen ja auch noch hoffen, falls man...leider... mehr als das verloren hat, was die EDW vielleicht erstattet....
      Gruß mizzi333
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 21:51:50
      Beitrag Nr. 1.644 ()
      Also ich werde definitiv dort hingehen und könnte mir Notizen machen und einen Bericht zu dem Gesagten hier posten.
      Avatar
      schrieb am 08.09.05 09:08:11
      Beitrag Nr. 1.645 ()
      Das wär echt super, LoganVanHogan!:kiss:
      Avatar
      schrieb am 08.09.05 16:18:05
      Beitrag Nr. 1.646 ()
      ..............SUPER - Idee......LoganVanHogen.....DANKE !!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 09.09.05 10:25:19
      Beitrag Nr. 1.647 ()
      [posting]17.821.517 von LoganVanHogen am 07.09.05 21:51:50[/posting]Auch danke von mir LoganVanHogen !

      Du könntest da z.B. mal die Frage klären, ob die in Finnland gefundenen 48 Millionen Euro noch zu den 232 Millionen hinzukommen, es dann also 280 Millionen wären
      oder
      ob sie in den 232 Millionen schon enthalten sind.

      Vielleich weiß noch jemand dazu Näheres !

      :cool::eek::cool::eek::cool::eek:
      Avatar
      schrieb am 09.09.05 17:28:03
      Beitrag Nr. 1.648 ()
      @ Urlaub2

      Wann hast Du davon gehört, dass die 48 Mio. aufgetaucht sind?
      Der folgende Artikel ist ganz frisch vom 04.09.2005. Wäre natürlich der absolute Hammer, wenn dieses dazu addiert werden kann. Denn es steigt nicht nur unser Anteil an der Restmasse, sondern auch der des EdW. Das heißt je mehr Geld gefunden wird umso besser wird die Finanzierungssituation des EdW aussehen um uns mit 90% zu entschädigen. (Da der EdW sich das Geld anteilig an der Restmasse zurückholt...)

      Der Artikel:

      http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,373060,00.…
      -----------------------------------------------------
      04.09.2005
      PHOENIX

      Finnische Konten

      Im Skandal um den insolventen Finanzdienstleister Phoenix Kapitaldienst führen wichtige Spuren ins Ausland. Dort liegen offenbar viel mehr Anlegergelder als bislang bekannt.

      Hamburg - "Wir haben in Finnland 48 Millionen Euro und in Dubai eine halbe Million Euro gefunden", bestätigt eine Sprecherin des Insolvenzverwalters dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL. Unter anderem unterhielt Phoenix zwei Konten bei der Nordea Bank Finnland.

      © DPA
      Großansicht
      Phoenix Kapitaldienst: "Wir haben in Finnland 48 Millionen Euro und in Dubai eine halbe Million Euro gefunden"
      Bei dem Frankfurter Finanzdienstleister hatten rund 30.000 Anleger mindestens 500 Millionen Euro angelegt, von denen der Insolvenzverwalter bislang erst 232 Millionen sicherstellen konnte. Einen kleinen Teil des Geldes hatte das Pleiteunternehmen vermutlich auch in den Bahnhofsvermarkter First Rail Estate (FRE) investiert.

      Als Geschäftsführer von FRE fungierte ein Sohn des 2004 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommenen Phoenix-Gründers Dieter Breitkreuz. FRE wollte der Bahn insgesamt 1016 Bahnhöfe abkaufen. Die Vereinbarung wurde aber inzwischen gekündigt. Ende Juli musste FRE ebenfalls Insolvenz anmelden.
      Avatar
      schrieb am 09.09.05 17:32:43
      Beitrag Nr. 1.649 ()
      im Artikel steht:

      bislang erst 232 Millionen sicherstellen konnte

      Hört sich so an, als ob die 48 Mio. hinzugezählt werden können.
      Avatar
      schrieb am 10.09.05 16:09:56
      Beitrag Nr. 1.650 ()
      [posting]17.845.322 von LoganVanHogen am 09.09.05 17:32:43[/posting]Hallo,
      die Meldung mit den 48 Mio. ist ganz "frisch".

      Es wären also jetzt 280 Mio. !

      Wer zur Gläubigerversammlung hingeht, soll unbedingt darauf drängen, daß möglichst bald ausgezahlt wird
      (notfalls kurzfristig eine Abschlagszahlung).

      Endlose Musterprozesse sollten vermieden werden !

      :cool::eek::cool::eek::cool::eek:
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 17:39:43
      Beitrag Nr. 1.651 ()
      Jetzt hat es auch F&P erwischt. Weiss jemand mehr ?.

      Mich würde vor allem interessieren, ob das Geld noch
      vorhanden ist.

      Die Firma soll von einem Hamburger Rechtsanwalt abge-
      wickelt werden.

      Meldet Euch, wenn jemand mehr weiss.

      wageho
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 22:04:03
      Beitrag Nr. 1.652 ()
      Asche zu Asche

      Die Pleite von Phoenix vernichtete viele Millionen Euro. Mehr als 30000 Anleger vertrauten auf die Seriosität der Kapitalanlagefirma. Ein Lehrstück über dubiose Anwälte, fragwürdige Verbände und bedenkenlose Behörden

      Von Arndt Ginzel und Martin Kraushaar


      Illustration: Peter M. Hoffmann/pmh@popculture für DIE ZEIT
      Auch Thomas Schwarz* war der Hoffnung auf das ganz große Geld erlegen. Gewinne im zweistelligen Prozentbereich hatte die Kapitalanlagefirma Phoenix Kapitaldienst versprochen. Immerhin war Schwarz vorsichtig genug, vor seiner Entscheidung Informationen über das Wertpapierhaus einzuholen. Dabei stieß er auf einen Verband, in dem Phoenix Mitglied war. Nach allem, was Schwarz dort am Telefon erfuhr, handelte es sich bei Phoenix um einen gewöhnlichen Finanzdienstleister, nichts Bedenkliches also.

      Eher beiläufig erkundigte sich abschließend die Mitarbeiterin des Verbandes, ob Schwarz die Risiken des Phoenix-Investments wie »Totalverlust« und »Transaktionskosten« kenne. Ebenso beiläufig, ohne der Frage besondere Bedeutung beizumessen, antwortete Schwarz mit Ja. Dass er es am anderen Ende mit einer Anwältin zu tun hatte, erfuhr er, als alles zu spät war.

      Schwarz verlor viel Geld mit seiner Anlage bei Phoenix. Er zog vor das Landgericht Hanau und warf dem Unternehmen vor, ihn unzureichend über die Gefahren aufgeklärt zu haben. Doch Schwarz scheiterte am Anwalt des Frankfurter Wertpapierhauses, Otto Graf Praschma. In einer Gerichtsverhandlung legte dieser das Protokoll des Beratungsgesprächs vor – als Beweis dafür, dass Schwarz ausreichend informiert gewesen sei.


      Mittlerweile ist Phoenix pleite. Die Geschäftsführerin und der Prokurist sitzen in Untersuchungshaft, es geht um einen Schaden in Höhe von 268 Millionen Euro und rund 30000 geprellte Anleger. Diese hatten in den so genannten Phoenix Managed Account investiert. Ihr Geld wanderte auf ein Sammelkonto, angeblich, um wie bei Hedge Fonds Spekulationen an den internationalen Terminmärkten zu tätigen. In Wirklichkeit hat Phoenix mit dem Managed Account fast zehn Jahre lang ein Schneeballsystem betrieben. Für Schwarz’ Rechtsanwalt Jens Graf aus Düsseldorf steht außer Frage, dass Phoenix dabei Verbandsmitgliedschaften als probates Mittel zum kriminellen Zweck ansah: »Mit der ganzen Vereinsmeierei wird man nach außen nur den Eindruck der Seriosität vermitteln haben wollen.«

      Firmen des grauen Kapitalmarkts wie Phoenix nutzen in Deutschland gern Verbände, um für Vertrauen bei Anlegern zu sorgen. In dieser Hinsicht erfolgreich waren in der Vergangenheit vor allem der Deutsche Terminhandels Verband (DTV) – dort hatte Schwarz angerufen – und der Verband der Finanzdienstleistungsinstitute (VFI). In beiden war Phoenix bis zur Pleite Mitglied, und in beiden ist der Phoenix-Anwalt Otto Graf Praschma eine zentrale Figur.

      Der Sachverstand des Advokaten ist nicht nur bei dubiosen Anlagevermittlern gefragt, sondern auch bei Bundestagsabgeordneten und Ministerialbeamten. VFI und DTV sind im Parlament als Interessenverbände registriert, und Praschma vertritt sie dort. Bei Anhörungen zu Gesetzen, die den Kapitalmarkt regeln sollen, ist der Graumarktlobbyist ein gern gesehener Gast. So setzten ihn die Parlamentarier vor zwei Jahren bei der Anhörung zum Investmentmodernisierungsgesetz auf die Sachverständigenliste. Mit dem Ende 2004 in Kraft getretenen Gesetz wollte die rot-grüne Bundesregierung Deutschland als Hedge-Fonds-Standort etablieren. In der anschließenden Presseerklärung des Finanzausschusses wird das Lob des VFI für den Gesetzestext zitiert.

      Seitdem europäisches Recht zunehmend für den hiesigen Kapitalmarkt relevant wird, strebt die Graumarktlobby unter Praschmas fachmännischer Führung auch nach politischem Einfluss in Brüssel. Dabei betätigt sich das Bundesfinanzministerium hin und wieder als hilfreicher Türöffner.

      Seit 2003 sorgt eine von der EU-Kommission geplante Eigenkapitalrichtlinie für Existenzängste unter den Mitgliedern von VFI und DTV. Sollte Brüssel Ernst machen, müssten Wertpapierhäuser künftig entsprechend den Risiken ihrer Anlagen eine gewisse Mindestsumme an Eigenkapital zurücklegen, sodass Anleger im Fall von Pleiten oder Betrug besser geschützt wären. Besserer Schutz für Anleger – schlechtere Aussichten für Zocker, deren Schneeballsysteme in sich zusammenfielen, wenn Sicherheiten für die angelegten Gelder verlangt würden.


      Im Januar 2003 verfasste der VFI eine Stellungnahme zum Arbeitspapier der EU. Darin forderte er unter anderem, Geschäftsmodelle wie einen Managed Account von der Eigenkapitalrichtlinie zu entbinden – jene Art von Account also, die im Mittelpunkt des Phoenix-Skandals steht.

      Noch interessanter ist der Weg, auf dem der Einspruch des Verbands nach Brüssel gelangte. Mit der Bitte, diese vermeintlichen Verbesserungsvorschläge an die EU-Kommission weiterzuleiten, wandte sich der VFI an das Bundesfinanzministerium. Dort hatte man keine Bedenken und kam dem Wunsch nach. Die Stellungnahme des Verbandes ging mit der Absenderkennung des Ministeriums »BMF VII B« nach Brüssel.

      Monate später legte die EU-Kommission einen überarbeiteten Entwurf vor. Auch das Bundesfinanzministerium für Finanzen beteiligte sich an der Konsultation. Zuvor galt es, zu dem Arbeitspapier eine eigene Position zu entwickeln. Dabei bezog das Ministerium externen Sachverstand mit ein. Im Oktober 2003 schrieb der Generaldirektor für Bankenaufsicht im Finanzministerium, Jens Conert, nach Brüssel: »Das Bundesministerium für Finanzen hat das Konsultationspapier den betroffenen Verbänden, Interessenverbänden und Dienststellen zur Stellungnahme vorgelegt und dazu einen Meinungsaustausch durchgeführt.«

      Insgesamt 14 Institutionen nahmen an diesem Austausch teil, darunter so schwergewichtige wie das Bau- und Verkehrsministerium, die Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – und der VFI. »Das ist eine im Laufe der Zeit eingeschliffene Praxis«, erklärt Regierungsdirektor Conert das Auswahlverfahren, in dem die an der Konsultation Beteiligten bestimmt werden. Durch die Verbandsarbeit sei bekannt, welche Interessengruppen von welchen Themen betroffen seien. Die Frage, ob das Ministerium wisse, für wen der VFI Lobbyarbeit betreibt, will Conert nicht beantworten.

      Auskunftsfreudiger dagegen ist die Vorsitzende des Finanzausschusses des Bundestages, Christine Scheel. Weder als Person noch als Vertreter der beiden Verbände sei ihr der als Sachverständiger eingeladene Praschma bekannt, sagt die Grünen-Politikerin. »Ich kann mit Bestimmtheit sagen, dass er nicht von unserer Fraktion eingeladen wurde. Ein nahezu eindeutiges Indiz auf den Einlader ist jedoch, wer ihn laut Protokoll als Erstes im Ausschuss befragt hat.« Beim Investmentmodernisierungsgesetz sei das der CDU-Abgeordnete Leo Dautzenberg gewesen.

      Über sein Büro lässt Dautzenberg das bestätigen. Ferner wird hier wie im Bundesfinanzministerium argumentiert. »Im Laufe der Jahre kennt man die Verdächtigen, die von bestimmten Gesetzesvorhaben tangiert werden«, erklärt Dautzenbergs Referent, wie die betroffenen Verbände und ihre Vertreter auf die Sachverständigenliste gelangen. Allerdings könne man nicht »jedes Mal die Vereinsgeschichte durchleuchten«.

      Wer sich mit dem VFI und Praschma befasst, stößt zwangsläufig auf DTV, Phoenix und andere dubiose Finanzvermittler wie Stebo, Innofinanz oder Klaus Schwerdtfeger. Seit Mitte der neunziger Jahre warnen die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger und der Graumarktreport des Magazins Börse-Online vor Unternehmen, die mit ihrer DTV-Mitgliedschaft werben. Einigen dieser Finanzdienstleister wird vorgeworfen, ihre Kunden über Gebühr abzuzocken. Bereits lange vor dem Kollaps von Phoenix hatten andere Firmen des DTV mit ihren Geschäftspraktiken Aufsehen erregt. Einen seiner Tiefpunkte erlebte der Verband 1998. Damals legte das langjährige Mitglied Philip Alexander Securities eine fulminante Pleite hin: Eine Milliarde D-Mark verschwand – Geld, das ursprünglich 20000 Anlegern gehört hatte.

      Skandale wie diese schadeten dem Image des DTV und brachten ihn in Misskredit. Was lag näher, als sich einen neuen Verband zuzulegen? 1998 gründeten DTV-Mitglieder den VFI. Seitdem residieren beide Verbände unter einem Dach in der Bockenheimer Landstraße in Frankfurt. Auch die Termin- und Kapitalmarkt Schulung GmbH (TSG) ist hier ansässig. Zur Wissensvermittlung bieten DTV und VFI ihren Mitgliedern Seminare der TSG an. Unter den TSG-Absolventen waren auch Phoenix-Vermittler; ihre Namen stehen noch heute in der im Internet publizierten Bestenliste. Rechtsanwalt Praschma persönlich betätigt sich als Referent der TSG. Ihm gehören gut 20 Prozent der Firma. Lange Anfahrtswege zum Seminarort kennt er nicht: Seine Kanzlei firmiert unter derselben Adresse wie die Verbände und die TSG.

      Um sich ein genaueres Bild von Praschma & Co zu machen, hätten der Finanzausschuss und die Ministerialbeamten auch die BaFin befragen können. Jahrelang lieferte sich Anwalt Praschma im Namen von Phoenix juristische Scharmützel mit der Behörde. So hatte die BaFin Phoenix verboten, Kundengelder des Managed Account auf dem Sammelkonto zusammenzufassen. Hintergrund dafür ist, dass laut Gesetz Finanzdienstleister für jeden Kunden ein eigenes Konto führen müssen. Dagegen verstieß die Phoenix-Geschäftspraxis. Im Sammelkonto des Managed Account verloren sich die Spuren der eingezahlten Gelder, sodass von außen kaum noch ermittelbar war, was mit den jeweiligen Anlagen passierte.

      Praschma klagte gegen das Verbot der BaFin und zog bis vor das Leipziger Bundesverwaltungsgericht. In ihrem Urteil gaben die Richter 2002 aber den Finanzwächtern Recht und erklärten die Zusammenlegung der Kundengelder für illegal. Ungeachtet dessen lief bei Phoenix alles weiter wie gehabt. Heute werfen Anlegeranwälte der BaFin vor, sie habe nicht ausreichend auf das Einstellen der Geschäftspraxis gedrängt. BaFin-Sprecherin Sabine Reimer weist die Kritik zurück: »Wir haben immer wieder bei dem Unternehmen nachgefragt, aber nicht zuletzt durch die juristische Beratung ist es Phoenix gelungen, uns über einen langen Zeitraum hinzuhalten.«

      Seit dem Ende von Phoenix Kapitaldienst zählt der DTV laut seiner im Internet veröffentlichten Mitgliederliste nur noch vier Verbandsfirmen. Seine Existenzberechtigung hat er deshalb noch nicht verloren. Auf Betreiben Praschmas stieg der Verband vor zehn Jahren in die damals in Gründung befindliche Warenterminbörse Hannover ein. Nach dem Vorbild der Börse in Chicago werden dort Termingeschäfte mit Schweinehälften und Braugerste abgeschlossen. Der DTV hält aktuell 2,5 Prozent der Anteile an der Börse und übt als einer von vier Hauptgesellschaftern Kontrolle über den Finanzplatz aus. Praschma hatte 1995 bereits betont, eine Beteiligung an der Warenterminbörse »könnte einen positiven Einfluss auf die Stellung des Verbandes und seiner Mitglieder haben«.

      Von den Machenschaften seiner Mandantin Phoenix will Praschma nichts gewusst haben. Die Pleite habe ihn völlig überrascht, sagt er: »Ich war genau wie die anderen total geschockt.« Ein Briefwechsel zeigt jedoch, wie stark er, der mit Berufung auf die anwaltliche Schweigepflicht keine weiteren Angaben machen will, in das Tagesgeschäft des Pleiteunternehmens involviert war.

      Anfang 2005 wandte sich ein Anleger in einem Schreiben an die Geschäftsführung von Phoenix mit der Aufforderung, eindeutige Belege vorzulegen, dass die auf seinen Auszügen aufgeführten Transaktionen auch wirklich in seinem Namen vorgenommen wurden. Er hatte den Verdacht, dass an den Kontoauszügen von Phoenix »etwas faul« sei. Würde man der Forderung nicht nachkommen, werde er das Management bei der BaFin und der Staatsanwaltschaft anzeigen. Einen Monat vor der Phoenix-Pleite zog es Praschma vor, dem Anleger einen Vergleich über 50000 Euro anzubieten.


      * Name geändert


      Quelle:
      http://www.zeit.de/2005/38/G-Phoenix?page=3
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 15:04:25
      Beitrag Nr. 1.653 ()
      Hallo,
      ich verweise mal auf den Artikel

      "Keine Spur von 2540"

      von Finanzen Euro 9/05, Seite 30.

      Vielleicht kann diesen Artikel hier mal jemand reinstellen. Ich weiß nicht, wie es geht.

      Das Handelskonto M 2540 hatte scheinbar 923 Millionen Dollar Anlagegelder.

      Aus dem Artikel geht hervor, daß Man Financial möglicherweise in die Fälschung mit verwickelt war. Das wäre eine Sensation !!

      Wir sollten dem unbedingt weiter nachgehen !

      :cool::eek::cool::eek::cool::eek:
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 10:05:05
      Beitrag Nr. 1.654 ()
      Kann einer diesen Artikel mal genauer Erläutern, somit wäre eine Klage gegen MAN vielleicht aussichtsreich.:eek:
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 10:24:16
      Beitrag Nr. 1.655 ()
      Zwischen Phoenix und Man Financial war noch zwischengeschaltet
      irgendein ziemlich obskurer Laden (in London, deutscher Inhaber).

      Infos zum Inhaber müssten im Web zu finden sein.
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 08:01:18
      Beitrag Nr. 1.656 ()
      Zumindest von der Streuerfront mal was positives:

      26.09.05: Auf die Scheingewinne werden keine Steuern zu leisten sein, vielmehr werden auf Scheingewinne geleistete Steuern vom Finanzamt an die Masse zurückzuzahlen sein. Die Jahresabschlüsse, die ab 1996 noch nicht rechtskräftig veranlagt sind, werden zu korrigieren sein. Damit wird die Frage der Besteuerung von Scheingewinnen in Richtung Massemehrung eine korrekte Zuspitzung erfahren.

      Die Vertriebsgesellschaften der Phoenix Kapitaldienst GmbH erzielten seit 1998 die folgenden Gebühreneinnahmen in Euro: Alpha: 22,4 Mio., FMK: 20,4 Mio., Inno 16,7 Mio. und die ProIndex 14,7 Mio.

      www.anwalt-a.de
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 22:13:56
      Beitrag Nr. 1.657 ()
      Phoenix Kapitaldienst GmbH 27.09.05: Im ersten Halbjahr 97 hatte die Phoenix im Bereich des PMA Verluste von ca. 100 Mio. Euro an der Börse im Bereich von Optionen und Futures realisieren müssen. Anschließend ist damit begonnen worden, von weiteren Börsenplazierungen abzusehen und Gewinne zu erfinden. Hätte die Phoenix Kapitaldienst GmbH die eingenommenen Gelder ordnungsgemäß an der Börse plaziert, wäre die Masse jetzt gleich Null gewesen. Dieses wirft die interessante Rechtsfrage auf, ob die Vermögenswerte durch die Täuschung ertrogen und durch Untreue geschützt wurden. Die derzeit ermittelte freie Masse beläuft sich auf ca. 377 Mio. Euro, zusätzlich ergänzt um die Anfang September gefundenen 48 Mio. Euro in Finnland (Nordea Bank Finnland) und 0,5 Mio. Euro in Dubai. Die Jahresabschlüsse für das erdachte Konto M 2540, angeblich geführt bei dem Broker M., London, wurden für die Jahre 2002 und 2003 von einer Person mit Namen David Webb unterzeichnet. Diese Person existiert aber nicht bei dem Broker. Im vorläufigen Gläubigerausschuss ist die EdW als mehrheitliche Hauptgläubigerin mit vertreten. Ein beträchtlicher Teil der Entschädigung der EdW fließt folglich aus der Masse diese zurück.

      Quelle: http://www.anwalt-a.de/html/aktuelles.html
      Avatar
      schrieb am 28.09.05 10:16:46
      Beitrag Nr. 1.658 ()
      Die derzeit ermittelte freie Masse beläuft sich auf ca. 377 Mio. Euro, zusätzlich ergänzt um die Anfang September gefundenen 48 Mio. Euro in Finnland (Nordea Bank Finnland) und 0,5 Mio. :eek::eek::eek::confused:

      Wo kommt plötzlich die Zahl 377 her?
      377 + 48 + 0,5 = 425,5 Mio Euro:confused: Da kommt wohl bald mehr Geld zu Vorschein, als eingezahlt wurde:laugh:

      ...und die vemeintlichen Betrüger können im Nachhinein wegen Schutz des ertrogenen Anlagevermögens mittels Untreue ... die Dankgesänge von Anlegern, Bafin, EdW ... Gerichten, Rechtsanwälten und eine Entschuldigung der Staatsanwaltschaft erwarten?:rolleyes:

      In der Tat, eine interessante Sicht der Sachlage!!

      Und um meine Vorstellungskraft zu forcieren, ziehe ich mir jetzt mitten am Vormittag ein Glas zweitbesten Roten rein:D

      Prost!:cool:
      Avatar
      schrieb am 28.09.05 12:11:22
      Beitrag Nr. 1.659 ()
      Das wäre bei eingezahlten 500 M. € ja eine gewaltige Quote von 85 %!!!

      Wenn das stimmt, können wir wirklich glücklich sein. Wie Survival schrieb, wird das die Zahlungsbereitschaft der EdW zusätzlich erhöhen.
      Avatar
      schrieb am 28.09.05 12:12:44
      Beitrag Nr. 1.660 ()
      korrektur, wie segelken andeutete ;)
      Avatar
      schrieb am 28.09.05 13:48:07
      Beitrag Nr. 1.661 ()
      85%? Na ja, da geht natürlich noch richtig Geld für den Insolvenzverwalter etc. drauf. Aber bislang war ja von 25 - 30% die Rede, wenn wir am Ende bei 70-75% landen, können wir auch noch froh sein.

      Ich bin auf die Gläubigerversammlung gespannt, danach werden wir wohl was mehr wissen.
      Avatar
      schrieb am 28.09.05 15:24:17
      Beitrag Nr. 1.662 ()
      Wenn der Insolvenzverwalter ca. 10-15% ausmacht dann würde der ja um die 40 Millionen bekommen.:eek:
      Das kann ich mir jedoch nicht vorstellen, das wäre ja wieder ein dicker Betrug.:mad:

      Aber mit uns kann man es ja machen.:confused:
      Avatar
      schrieb am 28.09.05 16:36:33
      Beitrag Nr. 1.663 ()
      Hallo,

      ich habe bei Anwalt Segelken angerufen.
      Dort ist die Hölle los.

      Er ließ schließlich ausrichten, daß es in der kommenden Ausgabe Euro am Sonntag (wohl 2.10.) drinstehen soll.

      377 Mio. + 48 Mio. wäre 425 Mio. !!!

      Das wäre wohl zu schön um wahr zu sein !

      Bitte evtl. bei der EuramS nachhaken und weitere Erkenntnisse hier unbedingt posten.

      :cool::eek::cool::eek::cool::eek:
      Avatar
      schrieb am 29.09.05 22:44:10
      Beitrag Nr. 1.664 ()
      Phoenix Kapitaldienst GmbH 29.09.05: Die freie Insolvenzmasse in Höhe von 377.102.000,-- Euro errechnet sich wie folgt:

      Bewegliches Anlagevermögen: 95.000,- Euro
      Finanzanlagen: 5.708.000,- Euro
      Forderungen: 138.693.000,- Euro
      Liquide Mittel: 232.605.000,- Euro
      Insgesamt: 377.102. 000,- Euro

      Das Vermögen des Nachlasses des Initiators Herrn B. (Sohn und Tochter erbten in Erbengemeinschaft, wegen der Aufgebotsfrist waren Forderungen über 100 Mio. Euro beim Nachlassgericht Hoechst F.a.M. innerhalb der Nachlassfrist angemeldet worden) wird auf ca. 10 Mio. Euro geschätzt.

      Fehlerkorrektur: Die Anfang September im „Spiegel“ benannten 48 Mio. Euro in Finnland (Nordea Bank Finnland) und 0,5 Mio. Euro in Dubai sind in der freien Insolvenzmasse von 377.102.000,-- Euro enthalten und nicht hinzuzurechnen. Die Spiegelmeldung ist falsch und beruht auf einem Missverständnis.

      Phoenix Kapitaldienst GmbH 27.09.05: Im ersten Halbjahr 97 hatte die Phoenix im Bereich des PMA Verluste von ca. 100 Mio. Euro an der Börse im Bereich von Optionen und Futures realisieren müssen. Anschließend ist damit begonnen worden, von weiteren Börsenplazierungen abzusehen und Gewinne zu erfinden. Hätte die Phoenix Kapitaldienst GmbH die eingenommenen Gelder ordnungsgemäß an der Börse plaziert, wäre die Masse jetzt gleich Null gewesen. Dieses wirft die interessante Rechtsfrage auf, ob die Vermögenswerte durch die Täuschung ertrogen und durch Untreue geschützt wurden. Die derzeit ermittelte freie Masse beläuft sich auf ca. 377 Mio. Euro, einschließlich (nicht zusätzlich) um die Anfang September gemeldeten 48 Mio. Euro in Finnland (Nordea Bank Finnland) und 0,5 Mio. Euro in Dubai. Die Jahresabschlüsse für das erdachte Konto M 2540, angeblich geführt bei dem Broker M., London, wurden für die Jahre 2002 und 2003 von einer Person mit Namen David Webb unterzeichnet. Diese Person existiert aber nicht bei dem Broker. Im vorläufigen Gläubigerausschuss ist die EdW als mehrheitliche Hauptgläubigerin mit vertreten. Ein beträchtlicher Teil der Entschädigung der EdW fließt folglich aus der Masse diese zurück
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 14:44:00
      Beitrag Nr. 1.665 ()
      hmmmmmmm......., so schnell können also fast 10% wieder verschwinden ---- wie gewonnen, so zerronnen. :confused:
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 14:56:28
      Beitrag Nr. 1.666 ()
      In der Auflistung ist die Rede von Forderungen über 138 Millionen. Da es Forderungen sind ist das Geld ja anscheinend auch noch nicht vorhanden und muss noch eingefordert werden. Oder liege ich da falsch?:cry::confused:
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 18:30:16
      Beitrag Nr. 1.667 ()
      ARGE-Phoenix kritisiert Forderungen des Insolvenzverwalters

      Frankfurt (hedgefondsweb.de) - In der heutigen Ausgabe der
      "Süddeutschen Zeitung" wird berichtet, dass
      Phoenix-Insolvenzverwalter Frank Schmitt in der am Mittwoch, den
      5. Oktober 2005 in Frankfurt am Main stattfindenden
      Gläubigerversammlung rund € 100 Mio. von den bereits geschädigten
      Anlegern zurückholen möchte.

      Rechtsanwalt Andreas Tilp von TILP Rechtsanwälte, der gemeinsam
      mit Rechtsanwalt Klaus Nieding von der Kanzlei NIEDING + BARTH in
      der sogenannten ARGE-Phoenix inzwischen rund 3.000 Anleger in
      diesem Fall vertritt, nimmt dazu wie folgt Stellung:

      „Diese Nachricht ist ein Schlag in das Gesicht der ohnehin schon
      erheblich geschädigten Phoenix-Anleger. Wir werden uns massiv mit
      allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln dagegen zur
      Wehr setzen. Diese Nachricht und die Weise ihrer Veröffentlichung
      gibt zudem Anlass, die Arbeit und Rolle des Insolvenzverwalters
      in der Gläubigerversammlung auf den Prüfstand zu stellen.“


      Der jetzige Vorstoß des Insolvenzverwalters zeigt nach Ansicht
      der ARGE-Phoenix zudem, dass dieser offensichtlich den Weg des
      geringeren Widerstandes gehen will. Rechtsanwalt Klaus Nieding:
      "Anstatt dem Broker Man Financial und den Wirtschaftsprüfer
      zuzusetzen, sollen jetzt offenbar die bereits geschädigten
      Kapitalanleger ein zweites Mal für die Phoenix-Pleite bluten.“


      Mit dem wiederholt diskutierten Aspekt eines möglichen
      Aussonderungsrechts für Phoenix-Gläubiger – ebenfalls ein Thema
      im nun vorab veröffentlichten Gutachten – beschäftigt sich die
      ARGE-Phoenix bereits seit dem Frühjahr 2005. Dabei geht es um die
      Frage, ob Phoenix-Anleger ihre Forderungen separat in der vollen
      Höhe des zuletzt dokumentierten Kontoauszugs vom
      Insolvenzverwalter zurückverlangen können.

      Die ARGE-Phoenix hat für ihre Mandanten entsprechende Ansprüche
      bereits vorsorglich gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend
      gemacht. Hierzu Rechtsanwalt Klaus Nieding:

      „Dieser Aspekt kann erst dann abschließend geklärt werden, wenn
      klar ist, wie viele Geschädigte dieses Recht für sich tatsächlich
      beanspruchen. Wenn es alle Gläubiger geltend machen würden, käme
      es erneut zu Quoten. Diese Frage müssen nun insbesondere
      diejenigen Anleger prüfen und entscheiden, die sich noch nicht in
      dieser Sache rechtlich beraten und vertreten lassen.“
      Quele: Hedgefondsweb

      Wer kann den Artikel "Geld zurück bei Scheingewinnen" aus der SZ vom 30.09.05 hier posten?
      Avatar
      schrieb am 01.10.05 13:56:55
      Beitrag Nr. 1.668 ()
      Hallo,

      ich verstehe das Ganze nicht so richtig. Könnte mir evtl. jemand mal das Prinzip des sog. Aussonderungsrechtes erklären?

      Meiner Meinung nach gibt es doch 2 Möglichkeiten:

      1. Man geht von den eingezählten Beträgen, also 500 Mio aus, das ergibt ebei 377 Mio verfügbarem Kapital eine Quote von ca. 70%.

      2. Die letzten Kontaauszüge bilden die Grundlage, da war von ca. 7oo - 800 Mio die Rede (oder irre ich mich?) Dann läge die Auszahlungsquote bei um die 50%.

      Ich z.B. wäre bei der Möglichkeit 1 besser dran, da ich nur andertthalb Jahre dabei war. Ich bin auch der Meinung, dass dieses die gerechtere Lösung ist. Man kann ja den Leuten, die länger dabei sind, einen realistischen normalen Zinssatz draufrechnen.

      Oder was sehe bzw. verstehe ich da falsch?
      Avatar
      schrieb am 01.10.05 14:44:19
      Beitrag Nr. 1.669 ()
      das siehst du ganz richtig.
      wenn man jetzt den altanlegern die scheingewinne aus den einzahlungen der neuanleger finanzieren würde,wäre dies doch ganz genau das, was ein schneeballsystem ausmacht.

      wenn das dann auch noch im insolvenzverfahren praktiziert würde wäre die nichts anderes als die fortsetzung des schneeballsystems auch noch nach dessen aufdeckung.

      ich weiss nicht,wie diese -ohnehin nervtötenden anwälte auf so was kommen und dann noch so frech die backen aufblasen.
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 16:04:28
      Beitrag Nr. 1.670 ()
      Die zweite Variante erhöht schliesslich auch den Streitwert, somit satte Mehreinnahmen für die Anwälte. :D
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 16:52:40
      Beitrag Nr. 1.671 ()
      Hallo,

      ich habe die Euro am Sonntag leider nicht mehr bekommen.

      Wer kann den Phoenix-Artikel hier reinstellen ?

      :cool::eek::cool::eek::cool::eek:
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 17:56:25
      Beitrag Nr. 1.672 ()
      Habe die EaS vorliegen.

      Es ist nur ein kleiner Bericht auf Seite 3. Kurz gesagt steht da genau das, was bisher bekannt war.

      1. Seit 1997 nach hohen Verlusten (100 Mio) keine Anlage mehr in Otionen

      2. Breitkreuz liess sich seit 1997 27 Mio. auszahlen.

      3. In den letzten 4 Jahren wurden 297 Mio. an Auszahlungen an die Kunden geleistet, an die RA Schmitt nun ran will. Er sagt , dass nach geltender Rechtsprechung nun um die 100 Mio. zurückgefordert werden können.

      Das ergibt dann eine Summe von ca. 377 Mio. Euro. Doch die 100 Mio müssen erst einmal eingetrieben werden.

      Dieses Konzept soll dann am kommenden Mittwoch bei der Gläubigerversammlung vorgestellt werden.
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 19:57:06
      Beitrag Nr. 1.673 ()
      [posting]18.111.041 von LoganVanHogen am 02.10.05 17:56:25[/posting]Vielen Dank,

      für die kurze Information.Ich glaube aber kaum,das man
      Geld von einer Person zurück fordern kann,die von dem Betrug nichts gewusst hat.Ich denke Geld gibt es nur von
      Insidern zurück.
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 09:40:21
      Beitrag Nr. 1.674 ()
      [posting]18.111.041 von LoganVanHogen am 02.10.05 17:56:25[/posting]Danke an LoganVanHogen.

      Scheingewinne müssen unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 BGB) zurückgezahlt werden.

      Umgekehrt müßten Anleger, die Scheingewinne bekommen haben, aber jetzt zu den Geschädigten gehören, diese mit ihrer Forderung verrechnen können. Zu diesen Anlegern zähle ich z.B.

      Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, daß alleine in den letzten 4 Jahren 100 Mio. an Scheingewinnen ausgezahlt wurden.

      Ich vermute deswegen, daß in der Position von 100 Mio. noch anderes drinsteckt, z.B. Vermittlerprovisionen.

      Wer am 5.10. zur Gläubigerversammlung hingeht, möchte bitte folgendes machen:

      1. fragen, wie sich die 100 Mio. zusammensetzen;

      2. darauf drängen, daß aus den vorhandenen 232 Mio.
      liquiden Mitteln wenigstens eine Teilauszahlung kommt.

      Es ist wirklich unzumutbar, daß Herr Schmitt volle 5 Jahre auf 377 Mio. Euro sitzt, wie es z.B. im Fall FlowTex gewesen war.

      Schließlich sind im Phoenix-Insolvenzverfahren keine 30000 Leute betroffen, sondern nur die, die mehr als 20000 Euro angelegt haben.
      Das sind wesentlich weniger.

      :cool::eek::cool::eek::cool::eek:

      Er sollte also unbedingt kurzfristig eine Abschlagszahlung herausrücken.
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 10:59:32
      Beitrag Nr. 1.675 ()
      [posting]18.114.419 von Urlaub2 am 03.10.05 09:40:21[/posting]Ich habe eben den § 812 betrachtet und habe den § 814
      gefunden.

      Leistung in Kenntnis der Nichtschuld (§814 BGB)

      Nach § 814 BGB ist die Rückforderung ausgeschlossen,wenn
      der Leistende gewusst hat,dass die Verpflichtung zur Leistung nicht besteht,oder wenn die Leistung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprach(z.B. Unterhaltsversprechen etc.)Diese Anspruchsbeschränkung gilt bereits nach dem Wortlaut der Norm nur für Leistungen,die zum Zwecke der Erfüllung einer (nicht bestehenden)Verbindlichkeit erbracht worden sind.

      Scheingewinnfall

      Sparer S lässt sich auf ein Spekulationsgeschäft ein,weil Berater B ihm vorgespiegelt hat,er könne damit grosse Gewinne erzielen. Um S.für weitere Spekulationsgeschäfte zu ködern,überweist ihm B. als angeblichen Gewinn aus diesem Geschäft 50000 DM ,die S dankbar einstreicht,ohne sich auf weitere Geschäfte mit B einzulassen.Dieser ist enttäuscht und fordert Rückzahlung der 50000 DM,weil S tatsächlich gar keinen Gewinn erzielt hatte. S ist durch die Leistung des B ohne Rechtsgrund bereichert.Die Rückforderung ist aber nach §814 BGB ausgeschlossen,weil B die 50000 DM an S gezahlt hat obwohl er wusste ,dass eine Rechtspflicht tatsächlich gar nicht bestand.

      Quelle:www tu-berlin.de

      Nach meiner Meinung haben der oder die Geschäftsführer
      gewusst.
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 11:07:49
      Beitrag Nr. 1.676 ()
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 11:32:19
      Beitrag Nr. 1.677 ()
      [posting]18.106.395 von Dr.Ibbelkuenstler am 01.10.05 14:44:19[/posting]Ich empfehle hier, nochmals das Posting von Dr.Ibbelkuenstler zu lesen.

      :eek::eek::eek:

      Es ist nämlich so, daß die Phoenix-Leute im Prinzip Betrüger waren und auf illegale Weise über Geld verfügten, das nicht ihnen, sondern den Anlegern gehörte.

      Das macht das betrügerische Schneeballsystem aus.

      § 814 BGB würde nur gelten, wenn die Gelder Phoenix-Eigentum wären.

      Nochmals: Bitte in der Gläubigerversammlung unbedingt auf eine Teilauszahlung drängen !

      :cool::eek::cool::eek::cool::eek:
      Avatar
      schrieb am 04.10.05 15:01:14
      Beitrag Nr. 1.678 ()
      Quelle: http://www.ftd.de/ub/fi/24657.html

      Im Saal "Harmonie" der Frankfurter Messe wird es am Mittwoch starke Nerven brauchen: Denn die 2500 geprellten Anleger, die sich zur ersten Gläubigerversammlung der insolventen Finanzfirma Phoenix Kapitaldienst angemeldet haben, wird Insolvenzverwalter Frank Schmitt vor allem vertrösten müssen.
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      Bis sie etwas von ihrem verlorenen Geld wiedersehen, kann es noch Jahre dauern. Eine rasche Verteilung der Insolvenzmasse aus einem der bislang größten Fälle von Kapitalanlagebetrug in Deutschland scheitert an ungeklärten Rechtsfragen. Die schwierigste: Können die Geschädigten auf Auszahlung eines Teils der üppigen Scheingewinne hoffen, die ihnen Phoenix vorgaukelte? Oder kann nur ihre Einzahlung Grundlage ihrer Forderung sein? "Diese Frage wird wohl erst in einem Musterprozess vor dem Bundesgerichtshof geklärt werden", sagte Schmitt der FTD.

      Im März war aufgeflogen, dass das Sammelkonto "Phoenix Managed Account" gar nicht existierte und Gewinne aus Warentermingeschäften frei erfunden waren. 800 Mio. Euro Guthaben standen auf dem Papier. Tatsächlich kam von den 500 Mio. Euro, die 30.000 Anleger seit 1992 in das Schneeballsystem gesteckt hatten, nur ein Bruchteil bei Brokern an. Stattdessen häufte sich das Geld auf Konten der Frankfurter Sparkasse, aus denen sich Phoenix-Verantwortliche freimütig bedienten. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft wirft ihnen schweren Betrug vor, zwei Beschuldigte sitzen in Untersuchungshaft.


      Mehr als 200 Mio. Euro sichergestellt

      Etwa 232 Mio. Euro konnte Insolvenzverwalter Schmitt auf Phoenix-Konten sicherstellen, der Rest ist verschwunden. Um die Insolvenzmasse zu erhöhen, fordert er nun Steuern auf Scheingewinne vom Finanzamt zurück und prüft Haftungsansprüche gegen alle Beteiligten - darunter die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, die den Betrug bei einer Sonderprüfung nicht entdeckte und die Erbengemeinschaft des Phoenix-Patriarchen Dieter Breitkreuz. Aber auch Anleger, die sich vor dem Zusammenbruch der Firma 300 Mio. Euro inklusive der Scheingewinne auszahlen ließen, hat Schmitt im Visier - das dürfte auf der Gläubigerversammlung für Unruhe sorgen.

      Hoffen können Phoenix-Geprellte zunächst auf die gesetzliche "Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen" (EdW). Dort sind 26.000 Forderungen eingegangen. Die EdW ersetzt aber nur tatsächliche Einzahlungen bis maximal 20.000 Euro und wird noch lange damit beschäftigt sein, die Scheingewinne herauszurechnen. Wenn die EdW eines Tages zahlt, wird der Insolvenzverwalter dieses Geld von den Forderungen abziehen und erst dann einen gewissen Prozentsatz auszahlen. "Bis dahin wird es leider noch drei, vier Jahre dauern", sagte Schmitt.



      --------------------------------------------------------------------------------

      Lug und Betrug

      Hoffen 2500 von 30.000 geschädigten Anlegern haben sich zur ersten Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren Phoenix Kapitaldienst am Mittwoch im Saal "Harmonie" der Messe Frankfurt angemeldet.

      Warten Insolvenzverwalter Frank Schmitt hat 232 Mio. Euro auf Phoenix-Konten gefunden. Bevor er das Geld verteilen kann, muss geklärt werden, ob Anleger auch Ansprüche auf Scheingewinne haben.

      Bangen Wer sich vor dem Phoenix-Zusammenbruch Geld auszahlen ließ, muss es womöglich zurückzahlen.
      Avatar
      schrieb am 04.10.05 16:11:06
      Beitrag Nr. 1.679 ()
      3-4 Jahre sollen wir noch auf Auszahlung der EDW warten... warum? Ich denke, wir bekommen eh nur 90 % unserer EINLAGE zurück. Das mit den Scheingewinnen ist doch schon lange bekannt- also dass die NICHT als Grundlage dienen.
      Meinungen?:confused::(
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 17:18:56
      Beitrag Nr. 1.680 ()
      Im Insolvenzverfahren

      Phoenix Kapitaldienst GmbH

      teilt der Insolvenzverwalter
      Rechtsanwalt Frank Schmitt

      mit:
      Berichtstermin im Insolvenzverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH
      Rege Teilnahme an der Gläubigerversammlung
      Ca. 425 Gläubiger nahmen am Berichtstermin (1. Gläubigerversammlung) im Insol-venzverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH in Frankfurt/Main teil, die insgesamt 6.704 Gläubiger vertreten haben. Viele Anleger waren nicht persönlich anwesend, sondern ließen sich durch Rechtsanwälte vertreten. Die Gläubiger und ihre Vertreter kamen nicht nur aus Deutschland, sondern u.a. auch sehr zahlreich aus Skandinavien und Frankreich nach Frankfurt.

      Der Insolvenzverwalter der Phoenix, Rechtsanwalt Frank Schmitt von der Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung Schultze & Braun, berichtete den Gläubigern über seine bisher getroffenen Maßnahmen, die Ergebnisse seiner Untersuchungen und die Aussichten des Verfahrens.

      Phoenix vertrieb seit 1992 als Hauptprodukt ein so genanntes Managed Account. Für dieses Produkt wurden rd. 500 Mio. € Anlegergelder eingesammelt. Diese Beträge waren angeblich - so wurde es den Anlegern vorgespiegelt - erfolgreich im Derivatehandel investiert worden.

      Tatsächlich wurde nur ein sehr kleiner Teil des eingesammelten Geldes tatsächlich investiert. Bei dieser Investition erlitt die Gesellschaft Verluste von rd. EUR 58 Mio. In den ersten fünf Jahren (1993 bis 1998) betrugen die Verluste ca. 50 Mio. €. Im Zeitraum 1998 bis 2005 beliefen sich die Verluste noch auf ca. 8 Mio. €.

      Erfreulich für die Gläubiger ist das vom Insolvenzverwalter mitgeteilte Ergebnis der bisherigen Bemühungen: ca. 230 Mio. € sind in den ersten sechs Monaten bereits sichergestellt worden und liegen auf den Anderkonten des Verwalters zur letztendlichen Befriedigung der Gläubiger bereit. Während der Großteil dieser Kontoguthaben aus der Zusammenfassung bekannter Phoenixkonten im In-und Ausland stammt, wurden über EUR 16 Mio. bereits zu Beginn des Verfahrens von der Erbengemeinschaft nach Dieter Breitkreuz, der im April vorigen Jahres bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam erfolgreich zurückgefordert. Auch ein nur relativ kurze Zeit vor dem Insolvenzantrag tätiger Geschäftsführer hatte sich noch Gewinntantiemen auszahlen lassen, jedoch zwischenzeitlich der Insolvenzmasse die zu Unrecht bezogenen Beträge wieder erstattet.

      Unklar ist derzeit auf welcher Grundlage die Gläubiger befriedigt werden. RA Schmitt berichtete von zwei Möglichkeiten der Befriedigung der Gläubiger: auf der Grundlage der von den Gläubigern eingezahlten Gelder ohne gutgeschriebene, tatsächlich nicht existierende, Gewinne oder auf der Grundlage von eingezahlten Geldern der Anleger zuzüglich von Scheingewinnen. An der zu verteilenden Masse ändert dies nichts, nur an der Verteilung unter den Gläubigern.

      Im Vorfeld des Berichtstermins hatte für Beachtung gesorgt, dass der Verwalter von denjenigen Anlegern, die in der Vergangenheit von Phoenix mehr ausgezahlt bekommen haben als sie eingezahlt hatten, den überschießenden Betrag zurückfordern will. Diese so bedachten Anleger sind in ihrer weit überwiegenden Mehrheit keine Gläubiger der Phoenix mehr. Die Gläubiger der Phoenix werden von dieser Rückforderung nur profitieren.

      Der Verwalter berichtete weiterhin über seine in Auftrag gegebenen Untersuchungen einer Vielzahl vorliegender gefälschter Dokumente. Dabei handelt es sich um Kontoauszüge des nicht existierenden Kontos M 2540 bei dem englischen Broker MAN Financial Ltd. Mit dem Handel auf diesem Konto waren angeblich die den Anlegern vorgespiegelten hohen Gewinne erwirtschaftet worden. Berichtet werden konnte, dass ein solches Konto bei MAN niemals existiert hat. Auf einem ähnlich bezeichneten Konto -2540 - beim vorherigen Broker Mocatta wurde bereits seit Mai 1997 kein Vermögen mehr ausgewiesen. Über Einzelheiten der Ergebnisse der Untersuchungen wurden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt, die ein Ermittlungsverfahren führt in dessen Rahmen zwei Mitarbeiter von Phoenix verhaftet wurden, keine Angaben gemacht.

      RA Frank Schmitt berichtete darüber, daß die Fälschungen inhaltlich auffällig waren, so dass Ansprüche gegen den handelsrechtlichen Abschlussprüfer und gegen den Sonderprüfer gemäss § 44 KWG im Raume stehen.

      Ob und in welcher Weise Mitarbeiter des Brokers Man in die Fälschung involviert waren, wird weiter untersucht. Auch hierzu wurden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt keine weiteren Angaben gemacht.

      Der Insolvenzverwalter berichtete weiterhin, dass er die Jahresabschlüsse der Phoenix aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse über tatsächliche Handelsverluste korrigieren und auf diese Weise über EUR 20 Mio. gezahlter Steuern zurückfordern werde, was die Quote für die Gläubiger weiter erhöhen dürfte.

      RA Frank Schmitt wurde von der Mehrheit der stimmberechtigten Gläubiger in seinem Amt bestätigt bestätigt. Auch der vom Insolvenzgericht bereits eingesetzte Gläubigerausschuss wurde beibehalten und um vier weitere Mitglieder erweitert.

      Quelle:http://www.schubra.de/de/presse/presse/phoenix_pm20051005.ph…
      Avatar
      schrieb am 06.10.05 11:46:58
      Beitrag Nr. 1.681 ()
      Das hört sich doch gut an....

      Dossier Phoenix-Opfer sollen rasch Geld bekommen
      von Reinhard Hönighaus, Frankfurt
      Im Ringen um Entschädigung für die 30.000 Opfer der Finanzfirma Phoenix Kapitaldienst deutet sich eine schnellere Lösung an als bisher erwartet. Phoenix hatte Anleger um mehrere hundert Millionen Euro betrogen.
      Um langwierige Musterprozesse über strittige Ansprüche der Gläubiger zu vermeiden, hat Insolvenzverwalter Frank Schmitt einen so genannten Insolvenzplan ins Spiel gebracht.

      "Dann kann man kreativ überlegen, wie man die Masse verteilt. Dazu müssen wir aber alle großen Gläubigergruppen ins Boot holen", sagte Schmitt am Mittwoch unter Applaus mehrerer Hundert Geschädigter bei der ersten Phoenix-Gläubigerversammlung in Frankfurt. Das Treffen verlief ruhig und sachlich.

      In ersten Reaktionen zeigten sich auch Anlegeranwälte aufgeschlossen für den Vorschlag. "Wichtig ist, dass die Investoren schnell an ihr Geld kommen", sagte der Frankfurter Anwalt Klaus Nieding, der mehrere Tausend Geschädigte vertritt.


      Gewinne frei erfunden

      In einem Insolvenzplanverfahren, das normalerweise zur Sanierung von Unternehmen angewandt wird, können Gläubigergruppen per Mehrheitsbeschluss Entscheidungen herbeiführen - in diesem Fall etwa darüber, ob die Phoenix-Anleger auf Basis des tatsächlich eingezahlten Geldes oder inklusive der von Phoenix vorgegaukelten Scheingewinne entschädigt werden.

      Ohne Insolvenzplan können diese und einige andere strittige Rechtsfragen erst in Musterprozessen geklärt werden, die bis zum Bundesgerichtshof müssen, sagte Schmitt. Die Folge: Erst in einigen Jahren könnten die Forderungen und eine Quote für die Ausschüttung festgelegt werden.

      Zu verteilen sind mindestens die 231 Mio. Euro, die der Insolvenzverwalter nach dem Zusammenbruch des betrügerischen Schneeballsystems "Phoenix Managed Account" vorfand. Anleger hatten der Firma netto 500 Mio. Euro anvertraut, um mit riskanten Optionsgeschäften Geld zu machen. Doch die Gewinne waren frei erfunden, das Gegenkonto für den "Managed Account" beim Londoner Broker Man Financial mit 810 Mio. Euro war gefälscht.


      Ansprüche notfalls mit Prozessen durchdrücken

      Um die Insolvenzmasse zu erhöhen, will Schmitt Ansprüche durchsetzen - gegen Man Financial, wo es Mitwisser gegeben haben soll, gegen den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young, der den Betrug nicht entdeckt hatte, und gegen das Finanzamt, von dem Schmitt Steuern auf Scheingewinne zurück will. Prozesse sind denkbar, ebenso außergerichtliche Vergleiche.

      Gelassen nahmen die am Mittwoch erschienenen Phoenix-Opfer Schmitts Vorhaben auf, auch Auszahlungen an Anleger anzufechten, die vor dem Crash Gewinne mitgenommen hatten. Dabei geht es um rund 100 Mio. Euro, die zum Teil an dubiose Offshore-Vehikel geflossen waren.

      Ratlosigkeit hinterließ dagegen ein Kurzauftritt eines Vertreters der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), die gesetzlich verpflichtet ist, Opfern bis zu 20.000 Euro zu zahlen. "Die EdW wird definitiv entschädigen", sagte EdW-Syndikus Fritz Düllmann. Woher der unterfinanzierte Fonds das Geld nehmen will, sagte er nicht.


      Aus der FTD vom 06.10.2005

      Quelle:http://www.ftd.de/ub/fi/25065.html
      Avatar
      schrieb am 06.10.05 19:49:47
      Beitrag Nr. 1.682 ()
      Phoenix Kapitaldienst GmbH 06.10.05: Ca. 425 Personen nahmen am Berichtstermin (1. Gläubigerversammlung) im Insolvenzverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH in Frankfurt/Main am 05.10.05 teil (Saal Harmonie des Congress Centrums der Messe Frankfurt), die insgesamt 6704 Gläubiger vertraten. An freier Masse sollen nach aktualisiertem Bericht des Insolvenzverwalters Frank Schmitt noch 366,5 Mio. Euro vorhanden sein, sich zusammensetzend aus den Barmitteln in Höhe von 231,4 Mio. Euro sowie den Forderungen aus Scheingewinnen von 100-130 Mio. Euro. Die Scheingewinne betreffen nicht die Insolvenzgläubiger, sondern die Gewinnempfänger, die vermutlich „in das Phoenix-System eingebunden“ gewesen seien (Off-shore-Firmen). Geltend gemacht werden vom Insolvenzverwalter nur die Rückzahlungen von Scheingewinnen, die über die Einzahlungen hinausgehen. Nach einem ihm vorliegenden Rechtsgutachten von Prof. Reinhard Bork von der Universität Hamburg können ferner nur die Scheingewinne der letzten vier Jahre insolvenzrechtlich angefochten und zurückgefordert werden. Insofern würden die Kontoauszüge innerhalb der letzten vier Jahre in Gestalt von abstrakten Schuldanerkenntnissen vom Insolvenzverwalter angefochten werden, sofern sie Scheingewinne auswiesen, vorherige Gewinnausweisungen, die älter als vier Jahre sind, würden folglich bestandskräftig bleiben. Ca. 10 – 30 Mio. Euro seien buchungsmäßig noch nicht zugeordnet werden, könnten also noch gefunden werden, mehr aber nicht.

      Rechtspfleger Schmitt-Emden vom Amtsgericht Frankfurt teilte mit, dass 656 Mio. Euro Forderungen geltend gemacht worden seien. Für die EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) wurden 331 Mio. Euro festgestellt. Bei den zur Tabelle angemeldeten EdW-Forderungen handelt es sich um bedingte Forderungen, die sich in unbedingte Forderungen in dem Zeitpunkt des gesetzlichen Forderungsüberganges gegenüber der Masse aufgrund und in Höhe gewährter Entschädigung umwandeln. Der Syndikus der EdW (Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen) äußerte sich dahingehend, dass eine Entschädigung gezahlt werde, aber diese noch aus den Zahlen des Insolvenzverwalters ermittelt werden müsse. Scheingewinne würden nicht berücksichtigt werden. Es müssten bei jedem Geschädigten die Einzahlungssumme und die darauf anzurechnenden („zu verteilenden“) Geschäfte ermittelt werden. Auf einen Zahlungszeitpunkt legte er sich nicht fest. Möglicherweise sei ein Musterprozess erforderlich. Es wurde die Auffassung vertreten, dass die EdW erst einmal den Umfang der zu zahlenden Summe ermitteln wolle, um dann weiter zu entscheiden.

      Echte Gewinne gab es bei der Phoenix GmbH niemals.Zahlreiche Kundenbeträge, eingezahlt bei der Sparkasse Frankfurt, waren nicht angerührt worden. In den Prüfberichten der Wirtschaftsprüfer sei dagegen von großen Geldflüssen die Rede gewesen, obgleich diese nicht vorhanden gewesen waren. Das mache sie nach den dem Insolvenzverwalter vorliegenden Prüfberichten angreifbar.

      Die Verhandlungen um die Frage der Führung von Einzelkonten in Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts der BaFin mit der Phoenix GmbH zogen sich bis in das Jahr 2005 hinein. Deshalb konnte die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte Einzelkontenführung von 2002 bis 2005 nicht in die Praxis umgesetzt werden. Bei einer Einzelkontenführung wären die Aussonderungsansprüche in Höhe des jeweiligen Kontobestandes unstreitig gewesen, da es sich vorliegend um Treuhandkonten handelte. Hier bestehen Aussonderungsansprüche im Falle der Separierbarkeit je nach konkreter Fallkonstellation sowie den spezifischen Besonderheiten der Vertragsabwicklung. Gerade bei Zahlungen Ende 04, Anfang 05 dürften an der Vollständigkeit der Separierbarkeit insolvenzrechtliche Zweifel nicht bestehen.

      Die Abteilung Options bei der Phoenix war Ende 2004 aufgegeben worden. Hier wurden ausschließlich Verluste gemacht.

      Wegen der Prüfung des Londoner Brokerkontos M 2540 hätte im Rahmen der WP-Prüfungen auffallen müssen, dass nur auf diesem Konto ungewöhnliche Gewinne vorhanden gewesen waren, deren marktunübliche Höhe sich im Vergleich mit anderen Konten auffällig unterschied und Anlass zur genauen Kontrolle der Deckung geboten hätte. Denn es ist empirisch belegt, dass in dem Segment Options and Futures per Saldo Gewinne unmöglich sind. Die Kontrolle durch die Prüfungen (WPs) habe auch hier versagt. Ausweislich der Kontoauszüge wurde in Mengen gehandelt, die es bei der Börse nicht gab (z.B. in Mengen von 500 lots und 100 lots). Der BaFin könne kein Vorwurf gemacht werden, so der Insolvenzverwalter. Diese habe die Berichte der Wirtschaftsprüfer ausgewertet und keine Beanstandungen entdeckt.

      Nach alledem könnten diesseits die folgenden vorsichtigen Schlussfolgerungen gezogen werden: a) Es könnte bei denjenigen, bei denen Aussonderungs- und Absonderungsansprüche entfallen, eine Quote von im Durchschnitt 70 % erarbeitet werden, gerechnet von der effektiven Einzahlung abzüglich Rückzahlungen (366 : 500), b) der EdW könnten schätzungsweise Schäden von ca. 50 bis 100 Mio. Euro verbleiben, die nicht durch die Insolvenzmasse ersetzt werden. Wegen dieses Deckungsdefizites sollte die Verjährung der ersten Regressansprüche Ende 2005 notiert werden.

      Die Haftung des englischen Brokers werde noch geprüft, so der Insolvenzverwalter. Wegen der Rückforderung von Körperschaftssteuern auf die Scheingewinne der Phoenix würden sich gerichtliche Verfahren gegen das Finanzamt Frankfurt a. M. wohl nicht vermeiden lassen.

      Der Insolvenzverwalter erörterte ebenfalls die Möglichkeit eines Insolvenzplanverfahrens, das ihm die Möglichkeit einer freihändigen Gestaltung der verschiedenen Fragen ermögliche. In Erwägung gezogen wurden ebenfalls Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Die Frage der Berücksichtigung von Scheingewinnen und die damit zusammenhängenden Fragen sowie die Aussonderungsansprüche bedürften der Klärung durch den Bundesgerichtshof. Eine Vorabauszahlung könne es vor der gerichtlichen Klärung der obigen Fragen nicht geben. Die Gelder des Insolvenzverwalters sind mit einem Zinssatz von ca. 2,3 % p.a. angelegt.

      Das Insolvenzgericht wiederholte die Information, dass in dem Prüftermin am 24.11.05, 10.00 Uhr, Amtsgericht Frankfurt, über die angemeldeten Forderungen noch nicht entschieden werden könne, d.h. die angemeldeten Forderungen werden weder bestritten noch anerkannt.

      Der Gläubigerausschuss wurde um vier Personen erweitert und besteht derzeit aus 7 Mitgliedern. Unsere Mandantschaften sind in dem Gläubigerausschuss selbstverständlich qualifiziert repräsentiert.

      Quelle: www.Anwalt-a.de
      Avatar
      schrieb am 06.10.05 20:03:44
      Beitrag Nr. 1.683 ()
      Werde nun wie versprochen einen kurze Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des Tages der gestrigen Gläubigerversammlung aufführen. Wer alles genau wissen möchte, kann sich auf der Homepage von www.schubra.de den Bericht runterladen. Die Angelegenheit war hoch spannend.

      Phoenix hat nicht ein Jahr mit dem PMA, wie vorgegaukelt, Gewinne erziehlt. Insgesamt 60 Mio. Euro Verlust durch trades.:eek:

      EdW wird nach Aussage des EdW Sprechers Düllmann zahlen! Jedoch werden höchstwahrscheinlich auch hier Prozesse geführt werden um zu klären ob Scheingewinne mit entschädigungsberechtigt sind. Dieser Jahr wird es mit der Auszahlung also definitiv nichts. Das hat mich jedoch gewundert, da ich immer dachte, dass die EdW nur 90% der Einlage zahlt -> max 20000. Der Rechtspleger vom Gericht hat jedoch dazu keine Fragen stellen lassen, da dies nicht zur Gläubigerversammlung gehört.

      Kurze Kalkulation mit gerundeten Werten:

      Einlage 501 Mio
      gefunden -231 Mio
      bezahlte Umsatz und Gewerbesteuer - 30 Mio
      Geldentnahme von Breitkreuz - 30 Mio
      Verluste im Laufe der Jahre mit dem Handel - 60 Mio
      Auszahlung an Scheingewinnen -100 Mio
      -----------

      49 Mio

      Es bleiben ca. 49 Mio übrig. Davon gehen noch laufende Kosten der Jahre wie die monatl. Miete von 30000 Euro für dei Räumlichkeiten in FFM ab. Gehälter etc. Laut Schmitt
      und Kollegen könnten höchtens noch gerade so 2 stellige Millionenhöhen gefunden werden.

      Nur kurz zur Info: Der Bericht im Spiegel, dass vor kurzem knappe 45 Mio Euro in Finnland gefunden wurden sind ist ein Ente. Alle Gelder (231 Mio) wurden schon vor Monaten sichergestellt. Dies waren ganz normale Geschäftskonten im Ausland! Schmitt hat da nicht irgendwelche Wunder verbracht bei der Suche nach dem verbleibenden Geld.

      Die ganze Insolvenzgeschichte wird vorraussichtlich 11 Mio. Euro kosten.:eek: Immerhin knappe 5% der Masse! Wahnsinn was sich da Schulze und Braun einverleiben! Ob darin die Musterprozesse eingerechtnet sind kann ich nicht sagen.

      Nun zum Konto M2540: Dieses fiktive Konto hat nur Herr Milde betreut. Auf diesem lagen insg. (nur auf dem Papier) alle Einlagen von Phoenix. Seit mindestens 1997 wurden Fälschungen der Saldenbestätigungen dieses Kontos dem Wirtschaftsprüfern vorgelegt. Diese zeigten nur fiktive Zahlen. Die Person, die die Salden von MAN bestätigt haben soll, exestiert laut MAN nicht im Unternehmen. Jedoch waren jedes Jahr von MAN Leute mit auf der Weihnachtsfeier von Phoenix und stießen immer schön mit auf die gemachten Gewinne an. Ein absoluter Wahnsinn, dass sich da MAN rausreden will. Schmitt hat nun ein Fachanwalt in Nottingham beauftragt, der nun MAN in die Mangel nehmen soll um Schadenserasatzforderungen zu prüfen und diese anschließend vor Gericht durchzusetzen.

      Als nächstes wird es höchstwahrscheinlich auch zu einem Rechtsstreit mit dem Finazamt kommen. Denn diese werden sich weigern die bezahlten Steuern zurückzuzahlen. Laut Schmitt müssen sie zahlen, da ja nie Gewinne gemacht wurden.

      Auch sollen die 30 Mio. von Breitkreuz von den Erben zurückgeholt werden. Die Vericherungssumme der abgestürzten Maschine wurden gleich als diese gekommen sind auch schon von Schmitt eingezogen.

      Man kann in meiner Rechnug sehen das die 100 Mio. Euro Scheingewinne ganz schön zu Buche schlagen. Deshalb will sich Schmitt diese zurück in die Insolvenzmasse holen. Meiner Meinung nach ist das richtig. Wir werden sehen was daraus wird.

      Bei den insgesamt 60 Mio. Euro Verluste im Handel (laut EaS waren es alleine 100 Mio. 1997 -> da kann man sehen, dass die Presse alle keinen Plan haben und nur Sch... schreiben)
      wird sich die EdW mit reinhängen! Denn diese Verluste werden von der Masse eines Kunden, bezogen auf den zeitlichen Eintritt und die wirklich gemachten Verluste der jeweiligen Jahre, prozentual abgezogen. Dies wurde nicht direkt vom EdW Sprecher gesagt, jedoch ist das nach meinen Kenntnisstand der Fall.

      Es sollen auch gegen Ernst & Joung und Witschaftsprüfer Puckler zur rechenschaft gezogen werden um zumindestens einen Vergleich wegen gravierender Fehler mit deren Versicherungen auszuhandeln.

      Laut Schmitt hätten sogar Leihen wie er sehen können, das bestimmte Trades, die auf dem Papier aufgeführt wurden sind , gar nicht hätten statt finden können, da diese Menge an sogenannten lots gar nicht an diesem Tag an der Börse gehandelt wurden sind. Auch war sehr auffällig, dass dieser Handel mit der vollen Menge immer zum Tagesschlusskurs gebucht wurden ist. Wer handelt immer zum Tagesende und immer die volle Menge? Ich kann Euch eines sagen. Ich habe gekocht vor Wut,:mad: dass man so schlampig betrogen hat und die Vollaffen von Ernst & Joung und andere das nicht gemerkt hatten. Meiner Meinung nach wurden alle Beteiligten schön bestochen. Nur meine Meinung!

      Laut Hochrechnung von Schmitt wird der EdW knapp 331 Mio. entschädigen. Diese sollten dann als Stimmrechte an die EdW bei der Gläubigersammlung übergeben werden.(Wahl für den Gläubigerausschuss, Wahl des Insoverw. etc.) Dann kam es zu Steit der großen Anwaltskanzleien Niding Barth etc. Die Sitzung wurde daraufhin unterbrochen,(Anruf bei der zugeteilten Richterin) da die Anwälte der Meinung waren, dass die EdW nur Stimmrecht bekommt, wenn diese auch schon ausgezahlt hat. Dieses hatten sie in den Gesetzestexten vorgelesen. Musste dann leider schon los. Es war auch schon 17.00 Uhr. Wer weiss wie lange das dann noch gedauert hat. Was nun daraus geworden ist müßte ich nochmal recherchieren. Habe mich nur gewundert, warum die Anwälte dagegen vorgegangen sind. Meine Vermutung ist, dass sie versuchen wollten Schmitt als InsoVerw. abzuwählen, da genügend Kunden bei denen sind, die sich Scheingewinne ausgezahlt lassen haben und nicht zurückzahlen wollen.
      Vielleicht kann ein anderer, der auch dann noch da war nochmal darauf eingehen.

      Es sind zumindestens noch einige Möglichkeiten vorhanden um die momentane tatsächliche Vermögenslage von 231 Mio. zu erhöhen. Ob dies dann wirklich auf insg. 371 Mio nach allen bezahlten Forderungen steigen wird, bleibt abzuwarten. Dies wird sich jedoch noch ein weilchen hinziehen. Schmitt deutete an, dass versucht wird die Bundesgerichte in dieser Sache zu bitten eine Beschleunigung der Verfahrensbeginne einzuleiten.

      Was mir komisch vorkam war die Möglichkeit, dass man sich durch ein neues Gesetz, was im November 2005 in Kraft treten soll mit Forderungsgegnern per Vergleich einigen kann. Doch um davon zu profitieren muss man Mitkläger sein. Dies hat eine Person in den 2 Stunden, bei denen Fragen gestellt werden konnten, aufgeführt. Ist jemand von Euch dabei, der dies näher beschreiben kann, da Schmitt nichts diskretes dazu gesagt hat? Habe leider keine genaue Bezeichnung des Gestzes.

      Hoffe alles einigermaßen Verständlich aufgeführt zu haben.

      Grüße

      LvH
      Avatar
      schrieb am 06.10.05 20:23:13
      Beitrag Nr. 1.684 ()
      Vielen Dank für deinen sehr ausführlichen Augenzeugenbericht, der noch wesentlich mehr Infos beinhaltet als sämtliche Presseberichte zu dieser Veranstaltung.

      P.S.

      Phoenix war ja gestern auch ein Thema in den Tagesthemen 22:00. "Größter Finanzbetrug der Bundesrepublik" "Schaden in Höhe von über einer halben Milliarde Euro" waren die Schlagworte.

      Wer es sich anschauen möchte, hier der Link:

      http://www.tagesschau.de/sendungen/0,1196,SPM11_OIT4825520,0…

      Vielleicht entdeckst du dich ja auf den Aufnahmen, Logan ;)
      Avatar
      schrieb am 06.10.05 20:36:17
      Beitrag Nr. 1.685 ()
      Habe da anscheinend etwas falsch verstanden (EdW-Musterprozesse), da vor der Ansprache des EdW-Syndikus ständig von Musterprozeesen wegen Scheingewinnen die Rede war und ich dies mit den Musterprozessen der EdW falsch interpretiert habe. Segelken hat dies denke ich nun in dem Artikel vor meinem klar gemacht. Sorry...

      "Der Syndikus der EdW (Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen) äußerte sich dahingehend, dass eine Entschädigung gezahlt werde, aber diese noch aus den Zahlen des Insolvenzverwalters ermittelt werden müsse. Scheingewinne würden nicht berücksichtigt werden. Es müssten bei jedem Geschädigten die Einzahlungssumme und die darauf anzurechnenden („zu verteilenden“) Geschäfte ermittelt werden. Auf einen Zahlungszeitpunkt legte er sich nicht fest. Möglicherweise sei ein Musterprozess erforderlich."
      Avatar
      schrieb am 06.10.05 23:01:40
      Beitrag Nr. 1.686 ()
      @ Mistral1978

      Gerne....


      Bin nicht direkt auf den Aufnahmen und auch ganz froh drüber.

      cu LvH
      Avatar
      schrieb am 06.10.05 23:15:31
      Beitrag Nr. 1.687 ()
      Also nun hab ich eine Antwort auf die Frage, was die Wahl noch ergeben hat. Steht im Artikel.

      cu LvH

      http://www.kapitalrechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/text…


      Phoenix Kapitaldienst GmbH: Gläubigerversammlung - Der erste Schritt eines sehr langen Weges

      Wer hoffte, dass er auf der Gläubigerversammlung am 05.10.2005 erfahren könne, ob, wann und wie viel Gelder vom Insolvenzverwalter Schmitt oder von der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierdienstleistungen (EdW) erhalten würde, wurde auf einen ungewissen Zeitpunkt vertröstet. Nur die Kleinanleger werden angesichts der eindeutigen Aussagen der EdW wohl mit einem blauen Auge davon kommen – für viele Großinvestoren wird neben der EdW-Zahlung nur die „Quote“ bleiben.
      I. Viel Show – aber keine reale Geldanlage

      Etwa 425 Besucher der Gläubigerversammlung im Congress Centrum der Messe Frankfurt/M. erhielten aus dem Mund des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank Schmitt die traurige Gewissheit, dass sie nicht in eine ertragreiche und sichere Geldanlage investiert hatten, sondern das wesentliche Handelskonto M2540 eigentlich nichts weiter war, als eine Fälschung. In den etwa 1 ½ Stunden, in denen Schmitt die Historie sowie die Anlagemöglichkeiten des Unternehmens darstellte und deutlich machte, dass das Unternehmen mit seinen Offerten vor einer aufwändigen Kulisse mitten in Frankfurt/M. tatsächliche Verluste mindestens im zweistelligen Millionenbereich machte, drängte sich nicht nur der Gedanke an Betrug und Fehlleistungen der Prüfer auf, sondern der Insolvenzverwalter erklärte auch unmissverständlich, dass er über gewisse Vorgänge besonderer Brisanz noch nicht öffentlich reden könne, um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht zu beeinträchtigen.



      Ab 1992 wurde das Produkt Managed Account auf den Markt gebracht und im Zusammenhang mit den Änderungen des 3. Finanzmarktförderungsgesetzes (1998) wurden vermutlich zum Jahreswechsel 1997 / 1998 die ersten Manipulationen begangen, um sich weiterhin als Finanzhaus mit „Banklizenz“ darstellen zu können. Gewinn soll es jedenfalls zum damaligen Zeitpunkt nicht gegeben haben – und das bei einem Volumen an Anlagegeldern von € 500 Mio., die Nettorenditen auf den Kapitalanlagen waren seit 1994 frei erfunden.
      II. Keiner prüfte wohl so richtig

      Sehr intensiven Befragungen müssen sich nach Ansicht von Schmitt und den Anlegern, die in der Gläubigerversammlung zu Worte kamen, die Prüfer aussetzen. Nicht nur der Abschlussprüfer Puckler sondern die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingesetzte Sonderprüfung der Wirtschaftsprüfer von Ernest & Young bestätigten das wohl vorgespiegelte Rechenwerk. Die Abschlussprüfungen erhielten sogar stets uneingeschränkte Testate!



      Während die optische Prüfung der Kontoauszüge, die als richtig vorgespiegelt worden sind, wohl nicht unbedingt Anlass zu Zweifeln gab, so hätte jedoch die inhaltliche Überprüfung der Buchungsdaten nicht nur bloße Unstimmigkeiten aufgezeigt, sondern es hätten vielmehr die Alarmglocken läuten müssen. Die anscheinend unentdeckt gebliebenen Details seien bei kritischer Würdigung zu erkennen gewesen, lautet der Vorwurf des Wirtschaftsprüfer / Steuerberaters Lakies, den die Insolvenzverwaltung zur Aufdeckung des Zahlenwirrwarrs beauftragt hat.



      Um die Ansprüche gegen den englischen Broker zu prüfen und auch durchsetzen zu können, wurde eine Kanzlei in England von der Insolvenzverwaltung beauftragt. Wegen der laufenden Tätigkeiten der Strafverfolgungsbehörden schwieg sich Schmitt zu den weiteren Details aus.
      III. Viele ungeklärte Rechtsfragen hindern schnelle Auszahlung

      Der Wunsch der Anleger, einen Teil der bereits sicher gestellten ca. € 231 Mio. schon bald auszuzahlen, kann wohl nicht erfüllt werden. Zu zahlreich sind die Unklarheiten. So ergab ein von dem Insolvenzverwalter in Auftrag gegebenes Gutachten, dass die auf den Kontoauszügen ausgewiesenen Scheingewinne ab Februar 2001 nicht von den Anlegern verlangt werden können; das heißt im Umkehrschluss, dass Anleger, die in der Zeit Gewinne ausgezahlt erhielten, sich darauf einstellen müssen, dass sie unangenehme Post vom Insolvenzverwalter Schmitt erhalten werden. Die Rückforderungen, die im Raume stehen, wurden mit ca. € 100 Mio. bezeichnet. Ähnliches Schicksal werden wohl auch die Vertriebsmitarbeiter erfahren, die Provisionen auf die Scheingewinne erhalten haben.



      Für die Anleger schließt sich die Frage an, wie sich diese Rückzahlung steuerlich auswirken wird. Eine konkrete Antwort blieb aus, da es nicht Aufgabe des Insolvenzverfahrens ist, hier steuerlicher Ratgeber der betroffenen Anleger zu sein.
      IV. Gelder von der EdW

      Eine wichtige Frage wurde im Sinne der Anleger geklärt; denn der in dem „Gläubigerparlament“ anwesende Vertreter der Entschädigungseinrichtung erklärte eindeutig, dass man entschädigen würde. Voraussetzung für Geldzahlungen sei allerdings ebenfalls die vorherige Klärung von etlichen Rechtsfragen. Für Kleinanleger, die bis zu etwa € 22.000,00 angelegt haben, heißt das, dass sie 90 % ihres Geldes – wenn auch ohne Zinsen und Scheingewinngutschriften – erhalten werden. Für die anderen bedeutetet es, dass sie auf die Insolvenzquote angewiesen sein werden und dritte Haftungspartner, wie z. B. Empfehlungsgeber und Berater, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
      V. Insolvenzverwalter wurde bestätigt und Gläubigerausschuss erweitert

      Die Arbeit des Insolvenzverwalters Schmitt wurde von allen Beteiligten lobend gewürdigt und führt dazu, dass er einhellig in seinem Amt von der Gläubigerversammlung bestätigt worden ist; ihm zur Seite wurde ein Gläubigerausschuss mit insgesamt sieben Mitgliedern gestellt. In diesem Ausschuss werden unter anderem Anlegervertreter aus Frankreich und Dänemark ihre Aufgabe wahrnehmen als auch Insolvenzfachleute aus Deutschland und Vertreter der EdW.



      Quelle: Gläubigerversammlung PHOENIX Kapitaldienst GmbH, eigener Bericht



      06. Oktober 2005 (HG)
      Avatar
      schrieb am 07.10.05 09:24:16
      Beitrag Nr. 1.688 ()
      Gut, so langsam konkretisiert sich alles. Vielen Dank für die zahlreichen Berichte hier!

      "IV. Gelder von der EdW

      Eine wichtige Frage wurde im Sinne der Anleger geklärt; denn der in dem „Gläubigerparlament“ anwesende Vertreter der Entschädigungseinrichtung erklärte eindeutig, dass man entschädigen würde. Voraussetzung für Geldzahlungen sei allerdings ebenfalls die vorherige Klärung von etlichen Rechtsfragen. Für Kleinanleger, die bis zu etwa € 22.000,00 angelegt haben, heißt das, dass sie 90 % ihres Geldes – wenn auch ohne Zinsen und Scheingewinngutschriften – erhalten werden. Für die anderen bedeutetet es, dass sie auf die Insolvenzquote angewiesen sein werden und dritte Haftungspartner, wie z. B. Empfehlungsgeber und Berater, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen."

      Was für Rechtsfragen soll es denn noch geben, wenn der Artikel die Berechnungen von Scheingewinnen, Zinsen etc. ausschließt?! Ich will doch nur die 90% meiner Einlage, dann bin ich schon ein glücklicher Mensch:rolleyes::(:D
      Avatar
      schrieb am 07.10.05 09:36:07
      Beitrag Nr. 1.689 ()
      #1671
      Danke für deinen Einsatz, Logan:kiss:

      ... drängte sich nicht nur der Gedanke an Betrug und Fehlleistungen der Prüfer auf, sondern der Insolvenzverwalter erklärte auch unmissverständlich, dass er über gewisse Vorgänge besonderer Brisanz noch nicht öffentlich reden könne, um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht zu beeinträchtigen.

      Das lässt ja noch einiges erwarten:D
      Es lebe die Spekulation!

      Frage am Rande:
      War denn ein Vertreter von Phönix mit anwesend? Ich denke da z. B. an Herrn Tiefenstätter, der von dem lukrativen, bösen Spiel nichts gewußt haben will:laugh:

      Erfolgreichen Tag wünscht Surv:cool:
      Avatar
      schrieb am 10.10.05 22:02:20
      Beitrag Nr. 1.690 ()
      Man Group im Visier der SEC

      (10.10.05) - Die US-Börsenaufsicht SEC hat eine Untersuchung gegen die US-Brokerage-Einheit der britischen Man Group eingeleitet, berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg.

      Die SEC wirft der Brokerage-Einheit vor, einen Hedgefonds dabei unterstützt zu haben, Verluste in Höhe von 175 Millionen Dollar zu verstecken. Bei dem Hedgefonds handelt es sich um "Philadelphia Alternative Asset Management", ein US-Hedgefonds der bereits im Juni diesen Jahres von der SEC geschlossen wurde. Seit dem wird gegen den Hedgefonds und seinen Gründer Paul Eustace wegen Anlagebetrugs ermittelt.

      Die Man Group hat bereits mitgeteilt, dass man mit den Behörden kooperieren werde. Gegenüber dem Informationsdienst „MarketWatch“ erklärt man: „Wir werden natürlich mit der SEC zusammenarbeiten und haben bereits mehr als 4.200 Seiten an Unterlagen bereit gestellt.“ (gp)

      (Quelle: http://www.fondsprofessionell.de)
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 10:45:52
      Beitrag Nr. 1.691 ()
      Hallo Leute,
      hat sich lange nichts mehr in diesem im Forum getan. Ich war auch in Frankfurt, und die Zusammenfassung von Logan ist genau die richtige Widergabe des Verlaufes. In nachhinein stellt sich mir die Frage, warum keiner die Frage gestellt hat, welche Rolle die Frankfurter Sparkasse gespielt hat. Dort haben ja wohl über Jahre zwei bis dreistellige Millionbeträge auf Konten herumgelgen. Da hätte man sich doch mal fagen können was Macht Phoenix eigentlich? Könnte man die Sparkasse eventuell auch in Regress nehmen ?
      Wie sieht ihr die Sache ?
      Avatar
      schrieb am 18.10.05 15:53:06
      Beitrag Nr. 1.692 ()
      Hallo,

      hat schon jemand in Erfahrung bringen können, wann die EdW zahlen wird?

      Gruß jjmw1973
      Avatar
      schrieb am 18.10.05 18:59:42
      Beitrag Nr. 1.693 ()
      Steht doch auf der Homepage der EDW
      ... erst in einigen Monaten beginnen...

      11.10.2005
      Weiterhin gehen täglich eine Vielzahl von Schadensmeldungen aus aller Welt ein. Es ist absehbar, dass ein Großteil der rd. 31.000 angeschriebenen Anleger eine Schadensmeldung einreicht und damit am Entschädigungsverfahren teilnimmt. Die EdW ist jedoch bemüht, bei unverändert hohem Einsatz den Bearbeitungszeitraum zwischen Antragseingang und Versand der Eingangsbestätigung zu verkürzen.

      Am 05.10.2005 fand in Frankfurt/Main die 1. Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH statt. Der zuständige Insolvenzverwalter RA Frank Schmitt berichtete u.a. über die von ihm in Auftrag gegebenen Untersuchungen einer Vielzahl vorliegender gefälschter Dokumente. Über Einzelheiten der Ergebnisse der Untersuchungen wurden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt, die ein Ermittlungsverfahren führt, keine Angaben gemacht. Nähere Informationen zur 1. Gläubigerversammlung und zum Insolvenzverfahren im Allgemeinen können Sie den vom Insolvenzverwalter für die Gläubiger der Phoenix Kapitaldienst GmbH unter www.schubra.de eingerichteten Internetseiten entnehmen.

      Auf Grund der noch andauernden schwierigen und sehr zeitintensiven Untersuchungen der bislang vorgefundenen Dokumentationen ist die von der EdW für die konkrete Prüfung der einzelnen Entschädigungsansprüche benötigte Datenbasis weiterhin unzureichend. Die EdW kann somit voraussichtlich erst in einigen Monaten mit der Einzelfallprüfung der Ansprüche beginnen (siehe hierzu auch unsere Meldung vom 01.08.2005).

      Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie nochmals dringlichst darum bitten, von unnötigen telefonischen und schriftlichen Anfragen (Brief, Fax oder E-Mail) zum Bearbeitungsstand Ihrer Schadensmeldung oder zum allgemeinen Verfahrensstand abzusehen, da die alltägliche Beantwortung der anhaltend vielen Anfragen sehr zeitintensiv ist und uns in der weiteren wesentlichen Sachverhaltsaufklärung sowie der Bearbeitung der eingegangenen Schadensmeldungen nur behindert.

      Quelle:http://www.e-d-w.de/Phoenix/Phoenix_Sachstand.html
      Avatar
      schrieb am 19.10.05 07:44:42
      Beitrag Nr. 1.694 ()
      Phoenix-Geld verschwand in Bahnhofskauf
      von Reinhard Hönighaus, Frankfurt
      Im Skandal um den Anlagebetrug durch die Finanzfirma Phoenix Kapitaldienst verdichten sich die Hinweise, dass ein Teil der verschwundenen Millionen für den Ankauf von Bahnimmobilien genutzt wurde. Ex-Phoenix-Chef Dieter Breitkreuz soll das Geschäft mit der Deutschen Bahn durch Scheingewinne mitfinanziert haben.

      Phoenix-Geld verschwand in BahnhofskaufPhoenix-Gründer Dieter Breitkreuz soll nach Angaben eines Ex-Phoenix-Mitarbeiters 12,5 Mio. Euro in die Immobilienfirma First Rail Property und die dazugehörige Holding First Rail Estate gesteckt haben, die seit 2001 502 Bahnhöfe von der Deutschen Bahn angekauft hat.

      "Das Geld stammte aus den versteuerten Gewinnentnahmen des Herrn Breitkreuz", sagte der ehemalige Phoenix-Mitarbeiter, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen wollte, der FTD. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt konnte das nicht bestätigen: "Wir prüfen noch, ob Geld von Phoenix an First Rail geflossen ist", sagte eine Sprecherin. Die Justiz ermittelt seit Monaten in dem Fall.

      Eine finanzielle Verflechtung von Phoenix Kapitaldienst und First Rail wäre zumindest nahe liegend: Dieter Breitkreuz hatte beide Gesellschaften gegründet und geführt, bis er Ostern 2004 unter ungeklärten Umständen bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam. Daraufhin wurde Dirk Breitkreuz, der Sohn des illustren Phoenix-Patriarchen, Chef bei First Rail.


      Gewinne vorgegaukelt

      Ein Jahr später flog auf, dass Phoenix seinen 30.000 Anlegern Gewinne im Optionshandel nur vorgegaukelt hatte. Tatsächlich betrieb die Firma ein betrügerisches Schneeballsystem. Mehrere Hundert Millionen Euro Anlegergelder sind verschwunden - einer der größten Fälle von Anlagebetrug, die Deutschland je gesehen hat.

      Inzwischen hat auch First Rail Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen hatte 2001 einen Rahmenvertrag mit der Deutschen Bahn zum Ankauf von 1019 nicht mehr betriebsnotwendigen Bahnhöfen abgeschlossen. Eine erste Tranche von 502 Gebäuden ist bis Ende 2004 für 14 Mio. Euro tatsächlich an First Rail übergegangen.

      Das Unternehmen wollte die heruntergekommenen Empfangshallen sanieren, als Standort für Handel und Gastronomie vermarkten und durch den Immobilienfonds German Rail Estate über den Phoenix-Vertrieb bei Anlegern platzieren - mit einem Renditeversprechen von zehn Prozent.

      Doch die First Rail mit ihren 15 Mitarbeitern war mit der Bewirtschaftung der Bahnhöfe überfordert, die zum Großteil in den neuen Bundesländern liegen: "Die waren einfach viel zu dünn aufgestellt", sagte eine mit der Situation vertraute Person. Ein Drittel der Gebäude steht nach wie vor leer. Im Juni trat die Deutsche Bahn wegen "nicht zufrieden stellender Vertragsausführung" von dem Vertrag mit First Rail zurück und behielt die zweite Tranche mit 517 Gebäuden. Dirk Breitkreuz geriet in Zahlungsschwierigkeiten und ging zum Insolvenzrichter.


      Käufer gesucht

      Nun suchen die Frankfurter Anwälte Ottmar Hermann und Götz Lautenbach als vorläufige Insolvenzverwalter bei First Rail Auswege aus dem Schlamassel. "Es gibt Gespräche mit Investoren, die das komplette Paket mit über 1000 Bahnhöfen erwerben wollen", sagte ein Sprecher Hermanns. Allerdings hätten die Kommunen ein Vorkaufsrecht, sofern sie einen entsprechenden Preis zu zahlen bereit seien.

      Für die geschädigten Anleger gibt es kaum Hoffnung, dass Phoenix-Insolvenzverwalter Frank Schmitt aus einem künftigen Verkauf der Bahnhöfe noch Geld in die Insolvenzmasse ziehen kann. Zwar will er von den Breitkreuz-Erben rund 22 Mio. Euro zur Entschädigung der Geprellten. Doch falls bei First Rail noch was zu holen ist, dürfte zunächst die Wiesbadener Immobilienbank Aareal bedient werden: Das Institut hatte First Rail einen Rahmenkreditvertrag von 36 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, von dem nach FTD-Informationen auch 14 Mio. Euro abgerufen worden sind. Weder die Deutsche Bahn noch Dirk Breitkreuz wollten einen Kommentar zur Sache abgeben.

      Financial Times Deutschland - Germany
      Avatar
      schrieb am 19.10.05 14:52:10
      Beitrag Nr. 1.695 ()
      Bitte den Nickname nicht falsch verstehen. Mir tut jeder einzelne, geprellte Anleger leid. Spotter ist das englische Wort für Aufklärer. Und allein um Aufklärung geht es mir.

      Meine Frage: Wer weiss etwas über die Rolle des ehemaligen SPD-Landtagsabgeordneten Harald Polster, der als Geschäftsführer der First Rail Estate ja vollmundig durch die Lande zog und auch bei der Erstellung der Fondsprospekte nicht unbeteiligt war.
      Avatar
      schrieb am 22.10.05 11:18:39
      Beitrag Nr. 1.696 ()
      http://www.faz.net/s/Rub42AFB371C83147B795D889BB33AF8404/Doc…

      Auszug aus FAZ-Artikel:
      Gewinne in Sicherheit gebracht

      Möglicherweise haben einige einfach nur ihren Informationsvorsprung genutzt und ihre Gewinne in Sicherheit gebracht.

      So hätten sie sich an den Einzahlungen der anderen Anleger bereichert. Anlegeranwälte hatten kritisiert, daß der Insolvenzverwalter unter Umständen ausbezahlte Scheingewinne zurückfordern wird.

      Sollte Schmitt jedoch darauf verzichten, riskiert er, daß solche Großmut in erster Linie einigen geschickten Profiteuren nützt.

      Schönes Wochenende
      limitter

      Danke noch für die informativen Beiträge während meines langen Urlaubs.
      Avatar
      schrieb am 24.10.05 12:26:24
      Beitrag Nr. 1.697 ()
      Phoenix Kapitaldienst GmbH 22.10.05:

      Das Landgericht München I verurteilte in Sachen Phoenix GmbH einen Vermittler zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von Euro 25.000,--, da dieser seine Aufklärungspflichten hinsichtlich der spezifischen Risiken von Finanzterminkontrakten und von Warnhinweisen in der Fachpresse verletzt hatte (Urteil d. LG München, 29 O 12860/05).

      Quelle:http://www.anwalt-a.de/html/aktuelles.html
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 17:28:46
      Beitrag Nr. 1.698 ()
      Hallo Phoenix-Geschädigte,

      kann jemand den genauen Wortlaut des Urteils von München bzw. einen Link auf den Text reinstellen ?

      Ab nächsten Monat sollen doch Sammelklagen zugelassen
      werden. Wäre das vieleicht ein Weg ohne grossen finanziel-
      len Aufwand an das Geld zu kommen.

      Weiterhin sollte man überlegen, dem EDW etwas Druck zu
      machen. Vieleicht sollten alle mal einen Brief dorthin-
      schreiben und sich beschweren, und das dann mehrfach wiederholen. Wenn diese fleissigen Mitarbeiter jeden Tag
      eine Tonne Post öffnen und lesen müssen, denken sie vieleicht eher an uns, oder werden zumindest jeden Tag
      an uns erinnert.
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 09:34:44
      Beitrag Nr. 1.699 ()
      Auszug aus Handelsblatt zum Thema Musterverfahren.

      Typische Fälle sind damit Klagen gegen Fondsanbieter und Aktiengesellschaften wegen fehlerhafter Prospekte oder Ad-hoc-Mitteilungen. So weit, so gut. Aber was ist, wenn dort nichts mehr zu holen ist, etwa weil ein Betrugsunternehmen längst pleite ist? Können auch Wirtschaftsprüfer, die einen falschen Prospekt durchgewinkt haben, musterverklagt werden? Was ist mit Banken, die mit dem Schriftstück Anleger warben? Und was mit Managern, die letztlich für die Fehler verantwortlich sind?

      Wie wichtig diese Fragen sind, wissen die Opfer der großen Skandale der vergangenen Monate. Sowohl die Betrugsfirma Phoenix Kapitaldienst als auch der Fonds-anbieter Falk sind längst in die Pleite geschlittert. Ob Anleger in solchen Fällen von den Vorteilen des neuen Gesetztes profitieren können, ist noch offen. Denn die Vorschrift ist schwammig formuliert, sie lässt Juristen jede Menge Spielraum für Interpretationen.

      http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/G…
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 13:56:17
      Beitrag Nr. 1.700 ()
      Phoenix Kapitaldienst GmbH 07.11.05: Aus dem Kontext der bisherigen Mitteilungen ergab sich die Notwendigkeit der Anmeldung sämtlicher der zu Unrecht erhobenen oder möglicherweise drohenden Steuern auf die Scheingewinne zur Insolvenztabelle. Auch diese Summen stellen Schäden dar, die zur reinen Fristwahrung vorsorglich mit angemeldet worden sein mussten.

      Quelle: http://www.anwalt-a.de/html/aktuelles.html
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 19:02:33
      Beitrag Nr. 1.701 ()
      EDW immer noch ohne eindeutige Stellungnahme.

      Heutige Info vom Amt

      08.11.2005
      Nahezu alle eingegangenen Schadensmeldungen konnten nunmehr mit einer Eingangsbestätigung versehen werden. Sollten in Einzelfällen dennoch bisher keine Eingangsbestätigungen vorliegen, können sich die Anleger zwecks Klärung per E-mail mit der EdW in Verbindung setzen. Die EdW ist weiterhin damit beschäftigt, die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen bzw. Dokumente nachzufordern.

      Nach § 5 Abs. 3 EAG besteht eine einjährige Frist zur Anmeldung von Entschädigungsansprüchen. Dennoch bittet die EdW aus verwaltungsökonomischer Sicht diejenigen Anleger, die ein Schadensformular erhalten, aber bisher noch keine Anmeldung vorgenommen haben, baldmöglichst ihre Unterlagen einzureichen. Sollten Anleger hingegen ihre Ansprüche nicht weiter verfolgen wollen, so ist die EdW gleichfalls für eine kurze schriftliche Nachricht dankbar.

      Aufgrund der nach wie vor kompliziert aufzuklärenden Sachlage lässt sich ein Entschädigungsbeginn bisher noch nicht absehen.
      Avatar
      schrieb am 22.11.05 13:06:29
      Beitrag Nr. 1.702 ()
      Nüscht Neues ?! Hoffentlich gibts die 90% im Jahr 2006 zurück...
      Wär ein schönes Geschenk...:rolleyes::(
      Avatar
      schrieb am 22.11.05 15:13:04
      Beitrag Nr. 1.703 ()
      Phoenix Anleger müssen noch ein wenig warten, denn ein paar
      Milliarden Flüssiges werden dringend für die AHBR gebraucht:

      http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,385860,00.html
      Avatar
      schrieb am 22.11.05 15:54:44
      Beitrag Nr. 1.704 ()
      Den Artikel kenne ich natürlich schon als eifriger Spiegel-Leser...

      Das hat aber nichts mit der EDW zu tun:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 19:39:57
      Beitrag Nr. 1.705 ()
      Pressemeldung von:
      BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

      Schadensersatzklagen gegen die Vermittler der Phoenix Kapitaldienst GmbH sind für geschädigte Anleger oftmals der schnellste Weg zum Geld. :cool::cool:

      http://www.businessportal24.com/de/article/4ec9b6b8eaf01f0a5…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
      http://www.businessportal24.com/de/article/4ec9b6b8eaf01f0a5…

      Die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

      ....es finden sich immer wieder welche, die von den PMA´lern nochmals Geld einsammeln wollen. :cry:
      Avatar
      schrieb am 30.11.05 12:11:20
      Beitrag Nr. 1.706 ()
      In 1 Jahr gibts Geld vom Insolvenzverwalter!!


      Lego und Ikea versenken Geld bei Phoenix
      von Reinhard Hönighaus, Frankfurt
      Im Anlagebetrug durch die Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst haben namhafte institutionelle Investoren aus Skandinavien Geld verloren. Auch sie ließen sich von den Renditeversprechen des spekulativen Anlageproduktes blenden.

      Ikea ließ sich von den Renditeversprechen des spekulativen Anlageproduktes blendenNach Angaben ehemaliger Phoenix-Mitarbeiter waren unter anderen der Spielzeughersteller Lego und die Pensionskasse des Möbelhauses Ikea mit jeweils mehr als 5 Mio. Euro im "Phoenix Managed Account" investiert, um mit Warentermingeschäften Geld zu machen.

      "Phoenix hatte in Dänemark große Vertriebserfolge, besonders in den letzten zwei Jahren", sagte Otto Lakies, Forensiker beim Phoenix-Insolvenzverwalter Schultze & Braun, der FTD. Durch ihre guten Kontakte zu institutionellen Investoren im nordischen Raum habe die dänische Vertriebstochter Phoenix Fondsmaeglerselskab in Kopenhagen insgesamt 130 Mio. Euro in das Schneeballsystem lenken können, darunter auch viel Geld von vermögenden Privatpersonen.


      Betrug blieb unbemerkt

      Der Fall zeigt, dass sich nicht nur Tausende Kleinsparer, sondern auch professionelle Anleger von den Renditeversprechen des spekulativen Anlageproduktes blenden ließen. Die Finanzaufsicht BaFin hatte Phoenix im vergangenen März geschlossen, nachdem aufgeflogen war, dass die Traumrenditen des "Managed Account" frei erfunden waren. Der Betrug war jahrelang unbemerkt geblieben.

      Chef der dänischen Vertriebsgesellschaft war Claus Schäfer, nach Angaben ehemaliger Mitarbeiter ein langjähriger Gefährte des Phoenix-Patriarchen Dieter Breitkreuz. "Wir haben aber keine Erkenntnisse, dass Herr Schäfer eingeweiht war in den Betrug", sagte Anwalt Lakies. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte untersuche die Vorgänge in Dänemark. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt nicht gegen Schäfer. "Wir konzentrieren uns auf die Leute an der Phoenix-Spitze", sagte eine Sprecherin. Schäfer war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

      Bei der stillen Liquidation der dänischen Vertriebsgesellschaft seien 5 Mio. bis 7 Mio. Euro zu holen, sagte Lakies. "Es könnte auf ein separates Insolvenzverfahren in Dänemark hinauslaufen, bei dem zunächst die dänischen Investoren bedient werden." Danach können die Geprellten ihre verbliebenen Forderungen auch im deutschen Insolvenzverfahren geltend machen. Insgesamt sind 30.000 Anleger vom Phoenix-Skandal betroffen. Die Insolvenzmasse beträgt gut 230 Mio. Euro und soll bis Ende 2006 verteilt sein.
      Aus der FTD vom 30.11.2005
      © 2005 Financial Times Deutschland, © Illustration: Inter IKE
      Avatar
      schrieb am 30.11.05 13:48:21
      Beitrag Nr. 1.707 ()
      Gut, was bedeutet das jetzt für die Schadensfallbearbeitung der EDW... ?

      Die müssten doch dann theoretisch schon vorher zahlen?!
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 30.11.05 14:51:10
      Beitrag Nr. 1.708 ()
      Wir müßten bei der EDW insofern Druck machen,
      als die wenigstens den Auszahlungsbeginn mitteilen müßten.


      Ruft da vielleicht nochmal an !!

      :cool::eek::cool::eek::cool::eek:
      Avatar
      schrieb am 30.11.05 16:56:40
      Beitrag Nr. 1.709 ()
      Anrufen hilft wenig. Schreiben muss man. Anrufe können ab-
      gewimmelt werden oder es geht erst gar keiner mehr dran.

      Aber jeden Tag einige tausend Briefe öffnen, lesen und ab-
      heften, dann müssten diese sehr verehrten Mitarbeiter des
      EDW der Sache doch bald ein Ende machen wollen und schnell
      irgend eine Entscheidung treffen.

      Dies ist selbstverständlich nicht gegen Mitarbeiter des EDW gerichtet. Ich glaube, die haben es auch nicht einfach.
      Avatar
      schrieb am 30.11.05 18:21:42
      Beitrag Nr. 1.710 ()
      Schritt für Schritt bei Phoenix
      (DER FONDS) Die geschädigten Anleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst könnten schon im Jahr 2006 erste Auszahlungen erhalten. Während einer Sitzung des Gläubigerausschusses stellte Insolvenzverwalter Frank Schmitt gestern das Konzept eines möglichen Insolvenzplans vor. Sollte dieser im Laufe des kommenden Jahres zum Abschluss kommen, könnten die geprellten Anleger bereits zum Jahresende große Teile ihrer angelegten Beträge wiedersehen. Ein Insolvenzplan ist eine gütliche Einigung zwischen dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern. Durch ihn könnten im Fall Phoenix Musterprozesse von bis zu acht Jahren vermieden werden.

      Die Unterstützung seitens der Gläubigeranwälte ist vorhanden. Zwei Mitglieder im Gläubigerausschuss vertreten die Arge Phoenix, die die Interessen von rund 3.000 Geschädigten wahrnimmt. Zwei weitere Mitglieder repräsentieren die französischen und dänischen Anleger. „Alle vier werden mit Hochdruck am Insolvenzplan mitarbeiten“, heißt es in einer Erklärung der Rechtsanwaltsvereinigung. Die Arbeitsgemeinschaft Phoenix besteht aus den Kanzleien Tilp Rechtsanwälte und Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.

      In dem zu erstellenden Plan muss unter anderem die noch immer offene Frage geklärt werden, wie die an frühere Anleger ausgezahlten Scheingewinne behandelt werden. Eine Rückforderung von den ehemaligen Phoenix-Kunden würde die Insolvenzmasse erhöhen. Diese bezifferte Frank Schmitt wie bei der letzten Gläubigerversammlung mit rund 230 Millionen Euro.

      INFO: Mitte März dieses Jahres hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Konten der Phoenix Kapitaldienst GmbH gesperrt und den Vertrieb des Phoenix Managed Account untersagt. Kurz darauf hat die Aufsichtsbehörde den Entschädigungsfall festgestellt. Damit können die rund 30.000 geschädigten Anleger ihre Ansprüche gegenüber der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) geltend machen, allerdings nur bis zu einer Summe von 90 Prozent der Forderungen, die Höchstgrenze liegt bei 20.000 Euro. Zahlungszusagen gab es bislang nicht.

      Weitere Informationen zum Phoenix-Fall gibt es im Internet unter www.arge-phoenix.de.

      Quelle:
      http://www.fundresearch.de/index.asp?intPageID=9&pkBerichtNr…
      Avatar
      schrieb am 06.12.05 15:17:49
      Beitrag Nr. 1.711 ()
      http://www.schubra.de/de/phoenix/DE_info_20051129.pdf nächster Prüftermin in Februar 2006
      Avatar
      schrieb am 06.12.05 21:06:49
      Beitrag Nr. 1.712 ()
      Zum Auszahlungsverfahren habe ich ein Frage.
      Angenommen die EdW bezahlt (hoffentlich) sagen wir
      mal 400 Millionen aus.
      Der Gesamtschaden beläuft sich auf angenommene 800 Millionen.
      Meine Frage :
      Bekommt dann die EdW bei einer angenommenen Rückzahlungsquote
      von 30 % (so um die 230 Mio. sind ja da) wieder 120 Millionen zurückerstattet ?
      Oder wie läuft das ?
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 16:02:47
      Beitrag Nr. 1.713 ()
      EDW wird wie jeder normaler Gläubiger quotenmäßig befriedigt, wurde auf der Gläubigerversammlung erörtert,
      d.h. deine Rechnung stimmt.
      Avatar
      schrieb am 09.12.05 16:05:00
      Beitrag Nr. 1.714 ()
      Was die EDW angeht, frage ich mich sowieso, ob diese Vorgehenweise eigentlich rechtens ist.

      Irgendwo gibt es doch auch das Prinzip der Gleichbehandlung, welches meiner Meinung nach hier nicht gegeben ist. Alle Gläubiger, die weniger als 20.000 Euro angelegt haben, bekommen 90% ihrer Einlage zurück, die restlichen können froh sein, wenn sie 30% kriegen. Von Gleichbehandlung kann also keine Rede sein.

      Dazu kommt; Da die EDW die gesamte ausgezahlte Summe geltend machen kann, heisst das, daß die Grossanleger die Kleinsparer, zusätzlich zum sowieso wesentlich höheren Schaden, durch den hohen Anspruch der EDW gewissermassen mitfinanzieren müssen. Ob das alles so richtig sein kann? :confused:

      Wie seht Ihr das?
      Avatar
      schrieb am 09.12.05 19:17:47
      Beitrag Nr. 1.715 ()
      EdW
      Stand des Entschädigungsverfahrens / aktuelle Informationen:

      06.12.2005
      Am 28.11.2005 tagte der Gläubigerausschuß. Die EdW nimmt dies zum Anlaß, nochmals auf folgendes hinzuweisen: Der Gläubigerausschuß ist ein Gremium im Insolvenzverfahren. Da es sich beim Insolvenzverfahren um einen vom Entschädigungsverfahren getrennten Vorgang handelt (siehe hierzu unsere Meldung vom 15.09.2005), erhalten die Anleger nähere Informationen zur Gläubigerausschußsitzung nur auf den Internetseiten des Insolvenzverwalters unter www.schubra.de.

      Die EdW arbeitet weiter intensiv - in enger Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter - an der Rekonstruktion der tatsächlichen Entwicklung des Phoenix Managed Account, die sich auf die Jahre von 1992 bis 2005 erstreckt. Die bisherigen Ermittlungen haben gezeigt, dass die Geschäftsunterlagen und elekronischen Datenbanken der Phoenix Kapitaldienst GmbH unvollständig und fehlerhaft sind. Daher gestaltet es sich sehr aufwendig und schwierig, alle maßgeblichen Daten zusammenzustellen und korrekt auszuweisen. Für die Prüfung einzelner Entschädigungsansprüche ist es jedoch Voraussetzung, dass die Entwicklung der Anteile eines jeden Anlegers am Managed Account vollständig nachvollziehbar ist. Hierzu zählen auch die Umstände, die die Anteilshöhe beeinflußt haben, wie etwa sämtliche Ein- und Auszahlungen, Gebühren, tatsächliches Handelsergebnis, Identifizierung von Scheingewinnen. Diese Arbeiten - bei ca. 31.000 Anteilen am Managed Account - werden noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Daher ist heute noch keine konkrete Aussage zum Beginn von Entschädigungszahlungen möglich. Auch kann die EdW über die voraussichtliche Höhe einzelner Entschädigungsansprüche zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskünfte erteilen.

      Mitunter wurde das Phoenix Managed Account von Hausbanken als Sicherheit für private Finanzierungen von Anlegern beigezogen. Die EdW übernimmt weder eine aktuelle Bewertung dieser Sicherheit noch können Erklärungen über einen möglichen Entschädigungsanspruch und dessen Höhe gegenüber Anlegern oder Banken abgegeben werden.

      http://www.e-d-w.de/Phoenix/Phoenix_Sachstand.html

      Hat der EdW ein Glück, das alles so kompliziert ist und er die Entschädigung noch schieben kann. Hat also noch Zeit zum überlegen wo er das Geld für die Entschädigung einsammeln kann. :look:

      @Malu
      Beispiel: Anleger hat 30.000 € in PMA einbezahlt.

      Für ca. 22.000 € will :eek: EdW 90% (= max. 20.000 €) entschädigen.
      EdW erhält vom Insolvenzverfahren davon ca.30%.
      Für den Rest von 8.000 € gibt es ca. 30% = 2400 € vom Insolvenzverwalter direkt an den Gläubiger.

      So würde das mein gesunder Menschenverstand sehen, lasse mich aber gerne aufkären.

      Schönes Wochenende
      limitter
      Avatar
      schrieb am 09.12.05 22:52:53
      Beitrag Nr. 1.716 ()
      ....Für die Prüfung einzelner Entschädigungsansprüche ist es jedoch Voraussetzung, dass die Entwicklung der Anteile eines jeden Anlegers am Managed Account vollständig nachvollziehbar ist. Hierzu zählen auch die Umstände, die die Anteilshöhe beeinflußt haben, wie etwa sämtliche Ein- und Auszahlungen, Gebühren, tatsächliches Handelsergebnis, Identifizierung von Scheingewinnen. Diese Arbeiten - bei ca. 31.000 Anteilen am Managed Account - werden noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.....

      Das liest sich für mich so, daß die EdW mit allen Mitteln versucht die Auszahlung zu verzögern und zu verhindern. Wie soll bitte der einzelne Anleger überprüfen können ob seine Daten lückenloss erfasster wurden???
      Sollte die EdW nicht so schnell wie möglich seiner eigentlichen Funktion nachkommen also die betroffenen Anleger entschädigen? Muss denn wirklich alles auf jeden Cent genau nachgewiesen werden um die Anleger zu entschädigen? Fakt ist doch, das Geld ist weg. Der Anlagebetrag bekannt und der Zeitraum auch. Es sollte doch möglich sein mit Durchschnittswerden zu rechnen, auch wenn dann eine gewisse Ungenauigkeit in Kauf genommen werden muß. Jedenfalls ist das allemal Besser als 8 Jahre auf sein Geld zu hoffen!!

      -getitback
      Avatar
      schrieb am 10.12.05 03:37:32
      Beitrag Nr. 1.717 ()
      Ganz genau!!!

      ich sehe darin eine Verzögerungstaktik!
      Berechnung, wie sie die EDW genauestens will, führt bei einem Durchschnittsanleger von ca. 10.000€ Guthaben (sowieso max. 20000!) zu Auszahlungen zwischen schätzungsweise 8.000 bis 9.000 €.

      Berechnung ungefähr: Summe Einzahlungen minus Auszahlungen
      Berechnung genau: Abweichnung ca. 1000€

      Zeitverlust bei genauer Berechnung: ca 2 bis 3 Jahre

      Renditeverlust bei genauer Berechnung: ca. 10% = ca 2000 bis 3000 €

      ergo: erste Auszahlung (vor genauer Berechnung) von ca. 80% der Summe von Einzahlungen minus Auszahlungen würde dem Anleger enormen Vorteil bringen, da das Geld wieder arbeiten kann! (Aber die dazu benötigte Summe will die EdW wahrscheinlich gestreckt über mehrere Jahre bei den Mitgliedern einziehen bzw. als Darlehen aufnehmen, weil ansonsten der Konkurs einiger Mitglieder droht) ...
      Avatar
      schrieb am 10.12.05 15:25:31
      Beitrag Nr. 1.718 ()
      Das Problem bei der Sache ist doch auch, das eine Verteilung der Masse durch den Insolvenzverwalter erst erfolgen kann, wenn die EDW ihre Forderung genau beziffern kann. Und wenn das Jahre dauern soll, na danke!
      Oder sehe ich da was falsch?
      Avatar
      schrieb am 12.12.05 17:44:06
      Beitrag Nr. 1.719 ()
      Ob das Ganze nicht ein einziges Verzögerungsmanöver sein könnte ?

      Der EDW wird zum Teil von den Vermittlern finanziert über
      Umlagen.

      Wenn man die Entschädigung nun so lange verzögern
      könnte, bis die Klagefristen gegen die Vermittler abgelaufen sind,
      hätten doch alle gewonnen. Die Vermittler können
      vielleicht nicht mehr verklagt werden, der EDW hat
      viele Zinsen gespart und nur die Anleger wären halt
      noch einmal gelinkt.

      Ich will aber niemanden etwas Böses unterstellen.
      Avatar
      schrieb am 12.12.05 18:54:09
      Beitrag Nr. 1.720 ()
      [posting]19.221.685 von limitter am 09.12.05 19:17:47[/posting]@limitter,

      gebe Dir bis auf die Quote der Inso. recht. Natürlich werden auch die mit max. 20000 € entschädigt, welche weitaus mehr in PMA investiert haben. Die Insolvenzquote sehe ich bei ca. 45%, da die Scheingewinne nicht anrechenbar sind. Dies muss zwar noch gerichtlich geklärt werden, doch für mich ist das klar. Wenn jemand Anfang 2005 50000 Euro investiert hat und dann nur mit 30% (bezogen auf 26000 €) entschädigt wird, würden ca. 15% sauberes Geld an jemand anderen fließen, der sich die Scheingewinne prozentual ausbezahlen ließe. Dies kann nicht rechtens sein. Wir werden sehen was daraus wird...
      Insgeheim hoffe ich noch auf zurückfließende Scheingewinne, welche bereits ausgezahlt worden sind. Es sollen an ein paar große gewerbliche Anleger Scheingewinne in Mio-Höhe geflossen sein.
      Avatar
      schrieb am 15.12.05 21:53:26
      Beitrag Nr. 1.721 ()
      810 IN 300/05 P

      In dem Insolvenzverfahren

      Über das Vermögen der

      Phoenix Kapitaldienst GmbH

      Gesellschaft für die

      Durchführung und Vermittlung

      von Vermögensanlagen

      Vilbeler Straße 29, 60313 Frankfurt/Main

      Erstatte ich zum heutigen Prüftermin folgenden ersten

      Zwischenbericht des Insolvenzverwalters vom 24.11.05 (pseudonymisiert) über das Insolvenzverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH Gesellschaft für die Durchführung und Vrmittlung von Vermögensanlagen

      I.

      Verwertung der Insolvenzmasse

      Anfechtungssachverhalt

      Entsprechend der Beschlusslage des vorl. Gläubigerausschusses wurde zwischenzeitlich ein Prozessanwalt mir der Rückforderung der in anfechtbarer Weise am 09./ 10. März 2005 an Anleger aus dem persönlichen Umfeld von Herrn M. geleisteten Zahlungen beauftragt. Die Rückforderungsansprüche sollen zunächst außergerichtlich geltend gemacht werden. Weiterhin wurde eine Auszahlung an einen weiteren Kunden am 10. März 2005 in Höhe von € 837.048,48 festgestellt. Bei diesem Kunden lag jedoch eine fristgerechte Kündigung vor, so dass es sich um eine kongruente Befriedigung handelt. Es wird derzeit überprüft, ob und wieweit hier im Wege der Insolvenzanfechtung eine Rückforderung erfolgen kann, wobei eine weitere Schwierigkeit darin besteht, dass der Kunde seinen Sitz in Luxemburg hat.

      Hinsichtlich der übrigen Auszahlungen auf Scheingewinne liegen noch keine weitreichenden Erkenntnisse vor. Nachdem festgestellt wurde, dass die aus der schuldnerischen Buchhaltung übernommenen Daten so inkonsistent waren, dass eine händische Nachbearbeitung der fehlerhaften Datensätze nur einem erheblichen Aufwand und einem großen Fehlerrisiko möglich gewesen wäre, wurde bei den durch die Ermittlungsbehörden beschlagnahmten Datenträger des Prokuristen NN. die den Kunden erteilten Kontoauszügen zugrunde liegenden Druckdateien für die Zeit August 1995 bis Dezember 2002 gefunden. Diese Datenträger wurden dem Unterzeichner im September 2005 zugänglich gemacht. Aus den Druckdateien können sie wesentlichen Daten extrahiert und in eine neu aufzubauende Datenbank überspielt werden. Die Daten wurden mittels Stichproben mit den Kundenakten abgeglichen. Es haben sich dabei keine Diskrepanzen ergeben, so dass wir davon ausgehen, dass sich aus den Druckdateien eine belastbare Datenbank erstellen lässt. Die Arbeiten hieran dauern jedoch noch an, problematisch könnte insbesondere die Zusammenführung mit den Buchhaltungssystem BAAN für die Zeit ab Januar 2003 sein.

      Dänische Beteiligung

      Am 27. Oktober 2005 konnten ein weiterer Ortstermin in Dänemark wahrgenommen werden. Der Unterzeichner hatte zum einen Gelegenheit, mit den beiden Liquidatoren die aktuelle Situation hinsichtlich der Liquidation insbesondere wegen des Ende September 2005 eingereichten Jahresbeschlusses nebst Steuererklärungen – zu besprechen.

      Zum anderen waren die wesentlichen Prozessbevollmächtigten von skandinavischen Anlegern, die zwischenzeitlich im Rahmen der Liquidation der dänischen Tochtergesellschaft Ansprüche geltend machen, zu einer gemeinsamen Besprechung eingeladen. Der Unterzeichner hat diese Gläubigervertreter ausführlich über den Stand des Insolvenzverfahrens der deutschen Gesellschaft informiert. Hierbei konnte eine englische Übersetzung des zum Berichtstermin erstellen schriftlichen Berichts ausgehändigt werden.

      Als Ergebnis der Besprechung wurden die beiden Liquidatoren beauftragt, bis Jahresende eine rechtliche Stellungnahme zu der Frage der Haftung der dänischen Gesellschaft zu erstellen. Nachdem wir davon ausgehen, dass bis dahin auch bessere Erkenntnisse, ob Herr DB. tatsächlich in den Betrug verwickelt war, vorliegen, ist beabsichtigt eine weitere Besprechung im Laufe des Monats Januar 2006 durchzuführen, um sodann abzustimmen, ob eine einvernehmliche Lösung möglich wird.

      Kontoguthaben Standard Charaktered Bank Dubai

      Aus heutiger Sicht und nach Mitteilung der von uns beauftragten Anwaltskanzlei Allen & Overy mit Sitz in Dubai, wird voraussichtlich in Dubai ein gesondertes Verfahren durchzuführen sein, das unserem Aufgebotsverfahren oder auch einem Partikularinsolvenzverfahren ähnelt. Nach den mir bislang erteilten Informationen hatte die Schuldnerin in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine gesonderte Lizenz, was nun dazu führt, dass die Gläubiger mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten dort öffentlich dazu aufgefordert werden müssen, ihre Ansprüche „anzumelden“. Nach den jetzigen Erkenntnissen sollen diese Gläubiger sodann vorrangig aus den in Dubai befindlichen Vermögenswerten, also insbesondere dem Bankguthaben (ca. 521 T€) zu befriedigen sein. Eine abschließende Stellungnahme der von uns beauftragten Juristen insbesondere auch hinsichtlich der Konkurrenz zu der Beschlagnahmewirkung des deutschen Insolvenzverfahrens liegt jedoch noch nicht vor.

      II.

      Gläubigerausschuss

      Die erste Sitzung des erweiterten Gläubigerausschusses wurde für Montag, den 28. November 2005 terminiert. Im Anschluss an diese Sitzung wird eine weitere Besprechung mit der EdW wegen der Koordination der Entschädigungen und die von Seiten der Insolvenzverwaltung möglicherweise zu schaffenden Voraussetzungen stattfinden.

      III.

      Insolvenzforderungen

      Bislang wurden Forderungen angemeldet in Höhe von insgesamt 1.672.672.868,05 €. Hiervon entfallen auf die Forderungsanmeldung der EdW 800.303.214,80 €. Von den angemeldeten Forderungen wurden zwischenzeitlich Forderung in Höhe von 5.599,97 € wieder zurück genommen.

      IIm heutigen Prüftermin können Forderungen in Höhe von 53.455.479,60 € geprüft werden. Es handelt sich nicht um Forderungen von Anlegern des Phoenix Managed Account, sondern im wesentlichen um Forderungsanmeldungen von Lieferanten, Arbeitnehmer und insbesondere Vermittlern.

      Von diesen Forderungen konnte wiederum ein Teil in Höhe von 631.325,74 € zur Insolvenztabelle anerkannt werden, wohin gegen der Restbetrag zu bestreiten war. Aus heutiger Sicht werden jedoch von den derzeit noch bestrittenen Forderungen zumindest Teilbeträge noch nachträglich zur Tabelle festzustellen bzw. zu berichtigen sein.

      Die Insolvenzgläubiger haben bereits seit dem Berichtstermin die Möglichkeit über die Website www.schubra.de Einsicht in die Insolvenztabelle zu nehmen und zu überprüfen, ob und in welcher Höhe die von ihnen angemeldete Forderung zur Insolvenztabelle aufgenommen wurde. Diese Einsichtsmöglichkeit besteht auch für die Forderungsanmeldungen, die im heutigen Prüftermin nicht geprüft werden.

      An gleicher Stelle steht der schriftliche Bericht zum Berichtstermin in deutsch sowie in einer englischen Übersetzung zur Verfügung.

      IV.

      Aussonderung

      Der an Herrn Prof. Dr. Bork erteilte Auftrag zur Würdigung der Frage, ob und in welchem Umfang Aussonderungsansprüche von Anlegern an den so genannten „Treuhandkonten“ besteht, wurde präzisiert. So ist insbesondere die Frage konkretisiert worden, wie die möglicherweise bestehenden Aussonderungsansprüche, welche in Konkurrenz zueinander stehen würden, abzugrenzen und zu konkretisieren wären. Wir gehen derzeit davon aus, dass das Gutachten noch im laufenden Kalenderjahr vorliegen wird.

      V.

      Insolvenzplan

      Zur Prüfung der Frage, ob im vorliegenden Verfahren ein Insolvenzplan geeignet ist, die bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Fragen zu lösen, um eine beschleunigte Auszahlung der vorhandenen Mittel an die Insolvenzgläubiger vornehmen zu können, wurde ein Antrag an die Schultze & Braun GmbH Rechtanwaltsgesellschaft – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt, die rechtlichen Möglichkeiten der Gestaltung eines Verteilungsmaßstabes sowie der Regelung von potentiellen Aussonderungsansprüchen zu prüfen. Zu der anstehenden Sitzung des Gläubigerausschusses soll ein erstes Zwischenergebnis vorliegen, dass als weitere Diskussionsbasis dienen wird.

      VI.

      Massebestand

      Derzeit werden auf den verschiedenen Anderkonten folgende Guthaben geführt:

      Vormalige „Nostrokonten“

      Kontonummer 200 110 640, Frankfurter Sparkasse 18.065.599,12 €

      Kontonummer 200 100 3561, KSK Freudenstadt 50.000.000,00 €

      Kontonummer 200 130 714, Frankfurter Sparkasse 314.436,31 €

      Insgesamt: 68.380.035,43 €



      Vormalige „Treuhandkonten“

      Kontonummer 200 110 659, Frankfurter Sparkasse 12.683.870,71 €

      Kontonummer 200 100 3545, KSK Freudenstadt 50.000.000,00 €

      Kontonummer 200 100 3750, KSK Freudenstadt 50.000.000,00 €

      Kontonummer 88 567 050 06, Berliner Volksbank 50.031.327,08 €



      Insgesamt: 2.715.197,79 €

      Den nächsten regulären ausführlichen Zwischenbericht werde ich unaufgefordert turnusgemäß im April 2006 einreichen.

      RA Frank Schmitt, Insolvenzverwalter

      http://www.anwalt-a.de/html/phoenix-inso-zwischenb_.html
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 11:10:19
      Beitrag Nr. 1.722 ()
      Insolvenzforderungen

      "Bislang wurden Forderungen angemeldet in Höhe von insgesamt 1.672.672.868,05 €. Hiervon entfallen auf die Forderungsanmeldung der EdW 800.303.214,80 €. Von den angemeldeten Forderungen wurden zwischenzeitlich Forderung in Höhe von 5.599,97 € wieder zurück genommen."

      Woher kommen auf einmal die horrenden Gesamtforderungen von 1,67 Mrd EUR ????
      Einzahlungen und Scheingewinne betragen doch "nur" ca. 800 Mill. EUR -wie bei der EdW angemeldet.
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 11:29:52
      Beitrag Nr. 1.723 ()
      ok, hat wohl damit zu tun, dass die Gläubiger ihre Forderung beim Insolvenzvwerwalter UND der EdW angemeldet haben und die EdW die Forderung der Anleger an den Insolvenzverwalter weiterreicht.

      Nur, wie kann es sein, dass die EdW Forderungen an den Insolvenzverwalter stellt, obwohl noch kein Cent an die Anleger ausbezahlt worden ist?
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 13:35:31
      Beitrag Nr. 1.724 ()
      6940 in- und ausländische Kunden betrogen
      15.12.2005
      Anklage gegen leitende Mitarbeiter
      von Phoenix Kapitaldienst erhoben

      Frankfurt/Main (ddp). Wegen Urkundenfälschung und Betrugs in fast 7000 Fällen hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft zwei leitende Mitarbeiter des Kapitaldienstleisters Phoenix angeklagt. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, richten sich die Vorwürfe gegen die 62 Jahre alte Geschäftsführerin und den 45-jährigen Prokuristen der Firma. Sie sitzen seit Juni in Untersuchungshaft. Mit Hilfe offenbar gutgläubiger Vertriebsmitarbeiter sollen die beiden zwischen Juli 2004 und März dieses Jahres 6940 in- und ausländische Kunden zur Kapitalanlage in unterschiedlicher Höhe bewegt haben. Von den eingenommenen 123 Millionen Euro seien aber lediglich rund fünf Prozent bei Londoner Brokern angelegt worden, hieß es.

      Den weit überwiegenden Teil des Geldes hätten die Beschuldigten absprachewidrig für Angelegenheiten ihrer Gesellschaft oder für Provisionszahlungen an sich selbst verwandt. Mit der Anklageerhebung sei nur ein Teil des seit März laufenden Ermittlungskomplexes abgeschlossen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Doris Möller-Scheu. Ob wegen der Anwerbung von insgesamt rund 30 000 Anlagekunden noch ein hinreichender Betrugsverdacht gegen weitere Personen bestehe, müssten die Ermittlungen in den nächsten Monaten zeigen
      Avatar
      schrieb am 26.12.05 17:47:57
      Beitrag Nr. 1.725 ()
      MDR: Nach Phoenix-Pleite eventuell frühere Entschädigung


      Suhl (ddp). Im Phoenix-Finanz-Skandal können die geprellten Anleger möglicherweise auf eine schnellere Entschädigung hoffen. Ein Sprecher der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) sagte am Montag im MDR 1 Radio Thüringen, eventuell werde es schon in einem Jahr erste Zahlungen an die Anleger geben. Zuvor war von fünf Jahren Wartefrist die Rede.

      Von der Pleite des Finanzdienstleisters sollen 30 000 Anleger betroffen sein. Die Pleite gilt als eine der größten Anlagebetrügereien der deutschen Geschichte. Das inzwischen insolvente Unternehmen soll die Anleger, denen hohe Renditen versprochen wurden, um einen dreistelligen Millionenbetrag betrogen haben.

      Nach Angaben der EdW sollen die zunächst angestrebten Musterprozesse beim Bundesgerichtshof vermieden werden. Damit wäre eine frühere Entschädigung der Anleger möglich. Die endgültige Entscheidung soll auf einer Sitzung des Gläubigerausschusses im Februar fallen.

      Von den 800 Millionen Euro auf den Phoenix-Konten sei bislang nur ein Drittel wieder aufgetaucht. Nach Ansicht von Insolvenzverwalter Frank Schmitt hätte der Schwindel viel früher auffliegen müssen. Deshalb nehme er auch die Wirtschaftsprüfer ins Visier.

      ddp.djn/ncl/hwa

      http://de.biz.yahoo.com/26122005/336/mdr-phoenix-pleite-even…
      Avatar
      schrieb am 28.12.05 01:02:27
      Beitrag Nr. 1.726 ()
      [posting]19.408.677 von Friseuse am 26.12.05 17:47:57[/posting]Sind beim Bafin Köpfe gerollt:confused:
      Avatar
      schrieb am 28.12.05 01:38:49
      Beitrag Nr. 1.727 ()
      Von den 30% Kapital, die noch da sind, werden vielleicht ein paar Euros ausgezahlt ?

      Die EdW hat kein Geld, um eine "echte" Entschädigung zu zahlen.
      Avatar
      schrieb am 05.01.06 15:07:18
      Beitrag Nr. 1.728 ()
      Ich wünsche allen Phoenix-Geschädigten ein gesundes neues Jahr 2006 und hoffe das wir heuer entschädigt werden mögen...
      Zu meinem "Vorposter": die EDW kann Kredite aufnehmen, um Ihre Verbindlichkeiten zu begleichen. M.E. wird hier aber eine Lösung mit dem Insolvenzverwalter gefunden...

      Grüße aus Berlin

      Groucho:cool:
      Avatar
      schrieb am 12.01.06 11:42:41
      Beitrag Nr. 1.729 ()
      € 100 Millionen Schadensersatzforderung gegenüber Ernst & Young...

      Was ist eigentlich aus der Schadensersatzforderung gegenüber Ernst & Young geworden? Angedeutet wurde doch eine mögliche Schadensersatzforderung in Höhe von € 100 Millionen.
      Ich frage mich was diese Schlafmützen im Rahmen der Sonderprüfung 2002 dort eigentlich gemacht haben + hoffe für Ernst & Young, dass ich mit dem Begriff Schlafmützen richtig liege, denn Korruption möchte ich eigentlich nicht unterstellen.

      Gruß
      - ich bin kein geschädigter Anleger,etc. würde mich aber dennoch über Antworten freuen

      P.S.: ... + warum eigentlich nur eine Schadensersatzforderung von € 100 Millionen? Warum nicht € 150 oder € 200 Millionen?
      Avatar
      schrieb am 12.01.06 23:26:57
      Beitrag Nr. 1.730 ()
      [posting]19.422.568 von anleger16 am 28.12.05 01:38:49[/posting]a 16..
      *1711 phoenix


      stimmt ..gut erkannt.. muss die zwangsmitgliedsbeiträge um 10000% erhöhen..kann keiner zahlen..edw..muss sich refinanzieren..vielleicht gibt se ne nullkuponanleihe 50 j. laufzeit aus..oder bittet das bafin um ein darlehen..
      :):):)
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 09:50:19
      Beitrag Nr. 1.731 ()
      Ich glaube, folgendes wurde hier noch nicht gepostet. Aus den feinen Zwischentönen kann man m.E. herauslesen, dass es dieses Jahr noch zu Auszahlungen kommen kann bzw. wird. Wie die Grundlage für jeden einzelnen aussieht, werden wir sehen::cool:

      02.01.2006
      Die EdW arbeitete auch über den Jahreswechsel nachdrücklich an der Vorbereitung der Entschädigungsentscheidungen.

      Wie schon mehrfach dargestellt, ist die Verbindlichkeit der Phoenix gegenüber den Anlegern nicht zwangsläufig identisch mit dem Saldo auf deren letzten Monatsabrechnungen. Die Arbeiten zur Bereinigung der Datenbestände bei Phoenix dauern noch an (siehe hierzu unsere Meldung vom 06.12.2005).

      Nicht zuletzt im Interesse einer Gleichbehandlung aller Anleger bittet die EdW wiederholt um Verständnis, dass eine isolierte Betrachtung der Entwicklung der Gelder einzelner Anleger zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchführbar ist. Im Sinne eines effektiven Arbeitsablaufes werden gegenwärtig auch keine Abschlags- oder Teilzahlungen vorgenommen.

      Ferner wird darum gebeten, von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zum Versand von zusätzlichen Eingangsbestätigungen nachgesendeter Unterlagen abzusehen. Eine abschließende Durchsicht der Antragsdokumente auf Vollständigkeit wird die EdW bei der Einzelfallprüfung durchführen und dann - sofern notwendig - gesondert auf die Anleger zukommen.
      Avatar
      schrieb am 18.01.06 23:05:01
      Beitrag Nr. 1.732 ()
      FMK-Genussscheine – Ermittlungsverfahren laufen

      Genussscheinbeteiligungen an der F.M.K. International Beteiligungsgesellschaft S.A.


      Nach der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH im Frühjahr 2005 kam für einige Kunden der FMK Firmengruppe, welche im großen Umfang das Phoenix Managed Account vertrieben hatte, der nächste Schock. Auch bei den vermittelten Genussscheinbeteiligungen an der Firma F.M.K. International Beteiligungsgesellschaft S.A. sollten Verluste eingetreten sein. Die Betroffenen erhielten die Information, dass die in den Zeichnungsunterlagen genannten Risiken sich leider verwirklicht hätten.

      Seltsam ist, dass sich viele Kunden an die Vorlage solcher umfassend aufklärenden Zeichnungsunterlagen absolut nicht erinnern können. So stellte sich die Genussscheinbeteiligung für viele Anleger als unbedenkliches, festverzinsliches Wertpapier dar. Die wahren Risiken der Genussscheinbeteiligungen treten nun erst mit dem Anlageschadensfall zu Tage.

      Zwischenzeitlich ist auch ein Ermittlungsverfahren gegen verantwortlich handelnde Personen der F.M.K. International Beteiligungsgesellschaft S.A. eingeleitet worden. Möglicherweise ergeben sich gerade hieraus Ansatzpunkte, den Anlageschaden zumindest zum Teil zu liquidieren ...

      RA S. Möller


      Weiteres hierzu unter:


      http://www.recht-genau.de
      http://www.recht-genau.de/FMK_Genussscheine.html
      Avatar
      schrieb am 19.01.06 01:32:28
      Beitrag Nr. 1.733 ()
      [posting]19.776.487 von RAStefanMoeller am 18.01.06 23:05:01[/posting]an ra stefan müller..
      * 1716..

      der h. klötzer..glaubte wohl, dass es nur weisse schwäne gibt..wie kann man nur so naiv sein..hat jetzt wahrscheinlich genug zeit..den karl popper zu lesen.oder soros...oder nassim taleb..etc..
      oder die anschluss-konkurse + privat-insolv. der kunden von den genussscheinen mitverfolgen ..daraus lernen..und wieder einen vertrieb aufbauen..nach dem gleichen strickmuster..aber mit dem schwarzen schwan..im hinterkopf..

      und ihnen wünsche ich, dass viele klötzer nachwachsen..hehe


      p.s. h. müller ich hoffe, sie können mir folgen:):):)
      Avatar
      schrieb am 19.01.06 09:16:08
      Beitrag Nr. 1.734 ()
      Schnüff, den Klötzi hat´s erwischt ? Hat sich doch immer so für K1 eingesetzt !

      :D
      Avatar
      schrieb am 19.01.06 09:48:06
      Beitrag Nr. 1.735 ()
      [posting]19.779.352 von anleger16 am 19.01.06 09:16:08[/posting]a16..
      * 1718

      aber doppelt..und dreifach..wenn man für sich selbst geld(genussscheine) einsammelt..ist streuung auf mindest. 10 positionen..angesagt..und nicht 30-40% in einer position:mad::mad:,, somacht man nur anwälte reicher..(s.*1717)
      Avatar
      schrieb am 19.01.06 15:14:28
      Beitrag Nr. 1.736 ()
      [posting]19.779.951 von hedgelife am 19.01.06 09:48:06[/posting]"... somacht man nur anwälte reicher..(s.*1717)"




      Kleiner Hinweis am Rande: Ich habe von den Genussschein-Einlagen keinen Pfennig/Cent gesehen. Wer hier reicher geworden ist und mit welchem Recht, wird meines Erachtens gerade geklärt.;)

      Viele Grüße

      RA S. Möller

      http://www.recht-genau.de
      Avatar
      schrieb am 19.01.06 16:03:26
      Beitrag Nr. 1.737 ()
      [posting]19.785.705 von RAStefanMoeller am 19.01.06 15:14:28[/posting]an ra müller
      *1720..

      ..habe nie gesagt bzw.geschrieben,.dass Sie durch die GS einen monetären vorteil haben..bzw. hatten..dies wird ja noch geklärt..ob Sie dann auch mandate für den Bereich GS..erhalten..weiss keiner..

      meine aussage bezieht sich darauf.., dass wenn man geld verwaltet..auch an eine entsprechende streuung denkt und nicht 30% in riskante tradingstrategien steckt..bei solch einfältiger (gieriger) gesamtstrategie muss ich mich zwangsläufig mit anwälten auseinandersetzen..und wenn das der fall ist..werden honorare fällig..:):):) und ..oder kosten für den liquidator..:mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 10:46:20
      Beitrag Nr. 1.738 ()
      Ich wundere mich das nicht EINE EINZIGE Antwort bzw. Stellungsnahme kam, zu meinen vorherigen Beitrag ....1713
      __________________________________________________________

      € 100 Millionen Schadensersatzforderung gegenüber Ernst & Young...

      Was ist eigentlich aus der Schadensersatzforderung gegenüber Ernst & Young geworden? Angedeutet wurde doch eine mögliche Schadensersatzforderung in Höhe von € 100 Millionen.
      Ich frage mich was diese Schlafmützen im Rahmen der Sonderprüfung 2002 dort eigentlich gemacht haben + hoffe für Ernst & Young, dass ich mit dem Begriff Schlafmützen richtig liege, denn Korruption möchte ich eigentlich nicht unterstellen.

      Gruß
      - ich bin kein geschädigter Anleger,etc. würde mich aber dennoch über Antworten freuen

      P.S.: ... + warum eigentlich nur eine Schadensersatzforderung von € 100 Millionen? Warum nicht € 150 oder € 200 Millionen?
      __________________________________________________________

      Ich hoffe nicht, dass sich geprellte Anleger so einfach abschlachten lassen. Auch gewinne ich den Eindruck, dass Rechtsanwälte - nachdem diese Ihre Schäfchen eingesammelt haben + damit Ihren Verdienst gesichert haben, recht halbherzig bei der Sache sind.

      Wie dem auch sei...zu Ernst & Young:
      Telefonisch wurde mir von ehemaligen, internen (also aus dem Office in Frankfurt)Phoenix Mitarbeitern bestätigt, dass zwischen 10 - 12 E&Y Mitarbeiter für den Zeitraum von ca. 6 Wochen anwesend gewesen sind.
      WAS haben die dort eigentlich im Rahmen der Sonderprüfung gemacht?

      Bei Ernst & Young wurde schon angefragt (selbstverständlich kam keine konkrete Antwort ) und eine erstellte Analyse des PMA (z.B. Komplette Auflistung der PHOENIX Managed Account Positionen,- mit Bewertung – Monat Januar 2000) zugesandt diese ergab u.a.:
      - einen Gewinn v. lediglich 47.066,25 EUR
      - eine ca. 103fache höhere Gesamt-Gewinnsumme wäre notwendig gewesen, um das Fondvolumen mit 1,39% (offizielle Phoenix Gewinnangabe für den Monat Jan 2000 zu verzinsen.

      Mühsam aus unvollständigen Unterlagen, etc. wurde eine solche Analyse bewerkstelligt. Mit Zugriff auf sämtlichen Unterlagen, wäre die Aufdeckung ein KINDERSPIEL gewesen .. anscheindend aber nicht für Ernst & Young - das dokumentierte die Sonderprüfung 2002.
      Also, was hat Ernst & Young in den Vilbernen Räumlichkeiten eigentlich geschafft?

      Wäre es nicht schön hier noch mal 100 (warum eigentlich nur 100 ?), 150 oder 200 Millionen für die Anleger zu holen?
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 13:12:03
      Beitrag Nr. 1.739 ()
      Das Problem bei E&Y etwas zu holen dürfte sein, dass sie einen bestimmten Auftrag erhielten von der BaFin. Da wird dann eine "agreed upon procedure" mit dem Auftraggeber erstellt und genau definiert was geprüft werden muss. Danach ist es die Aufgabe des Auditors genau diese Punkte zu überprüfen. Soviel ich gehört habe, gehörte die Abstimmung der Konten mit MAN nicht zu den Aufgaben und somit sind sie fein raus. Der Vorwurf Schlafmützen müsste also in eine andere Richtung gehen.
      Vielmehr jedoch wäre es die Aufgabe des regulären WPs gewesen dies Konten abzugleichen. Gab es da auch eine Klage über 100 Mio.? Dies würde wohl auch keinen Sinn machen, da dies Geld dort aber vermutlich eh nicht zu holen wäre. In diesem Zusammenhang müsste man sich schon überlegen, ob diese BaFin zugelassenen WPs nicht ev. eine Haftpflichversicherung benötigten, die solche Erreignisse abdekcen müssten. Finanzdienstleister müssen z.Bsp. auch bei dem EDW Prämien einzahlen.
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 09:33:04
      Beitrag Nr. 1.740 ()
      HANDELSBLATT, Donnerstag, 09. Februar 2006, 22:12 Uhr
      Einigung auf Beschleunigung des Verfahrens

      Phoenix-Anleger hoffen auf schnellere Entschädigung

      In einem der größten deutschen Fälle von Anlagebetrug bei der Firma Phoenix Kapitaldienst können die rund 30 000 Geschädigten schneller mit einer Entschädigung rechnen. Die ersten Summen könnten bereits Ende dieses Jahres an die ehemaligen Anleger ausgezahlt werden

      HB FRANKFURT. Dies teilte der Insolvenzverwalter Frank Schmitt am Donnerstag in Frankfurt mit. Zuvor hatte sich der Gläubigerausschuss auf eine Beschleunigung des Verfahrens geeinigt, um jahrelange Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

      Sie hätten die Entschädigungen um fünf bis sechs Jahre hinauszögern können. Die sieben Mitglieder des Ausschusses beauftragten Rechtsanwalt Schmitt damit, ein Insolvenzplanverfahren vorzubereiten, das bis Ende 2006 abgeschlossen werden könnte. Allerdings müssen die Gläubiger zuvor mehrheitlich dem Vorschlag auf einer Gläubigerversammlung zustimmen.

      Welche Summen die einzelnen Geschädigten erhalten werden, ist noch unklar. „Anhand von Beispielen werden bis März verschiedene Musterlösungen berechnet“, sagte eine Sprecherin des Insolvenzverwalters. Der Gläubigerausschuss werde auf seiner nächsten Sitzung am 20. März genaue Daten vorliegen haben und darüber entscheiden. Dabei gehe es um die Frage, wie bei der Entschädigung Treuhandkonten und Scheingewinne behandelt würden, die Phoenix auf Konto-Auszügen der Anleger gut geschrieben hatte.

      „Wenn die strittigen Punkte vor Gericht geklärt worden wären, wären die Verfahren voraussichtlich bis zum Bundesgerichtshof gegangen - und das hätte fünf Jahre gedauert“, sagte die Sprecherin. Die Phoenix Kapitaldienst GmbH soll vor allem deutsche und dänische Privatanleger sowie Großinvestoren aus Skandinavien mit dem falschen Versprechen hoher Renditen um eine dreistellige Millionensumme erleichtert haben. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden in systematischer Form Börsengeschäfte erfunden. Auf einem fiktiven Konto wurden Ende 2004, kurz bevor der Betrug aufflog, 810 Millionen Euro ausgewiesen. Insolvenzverwalter Schmitt konnte rund 230 Millionen Euro sicherstellen.

      Original:
      http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/G…
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 12:43:27
      Beitrag Nr. 1.741 ()
      Das wird schon interessant werden, was denn die richtige Lösung sein soll. Wenn nur schon der Gedanke in den Raum gestellt wird Scheingewinne auch zu berücksichtigen... Alte Investoren würde so was natürlich passen. Aber das kann gar nicht realistisch sein, im gegenteil, ist meine Meinung müssten diese einen grösseren Teil der Verlust tragen, genau so wie sich die konten tatsächlich entwickelt haben.
      Am Schluss wird es wohl so kommen, dass einfach die Einzahlungen genommen werden und darauf die Konkursdividende ausbezahlt wird. Ob die Investoren sich dann nicht doch vor Gericht darum prügeln bleibt abzuwarten. Hoffe der Insolvenzverwalter erzielt auf den 230 Mio wenigstens einen guten Zins wenn es doch noch länger dauern sollte.
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 13:01:55
      Beitrag Nr. 1.742 ()
      Wer beschleunigt zahlen soll, wird aber leider nicht erwähnt. Die EdW muss ja erst
      noch beschleunigt Geld auftreiben, falls sich die Anleger nicht pauschal mit 50 Cents
      pro Nase zufrieden geben wollen.
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 13:46:29
      Beitrag Nr. 1.743 ()
      [posting]20.133.793 von JuergB am 10.02.06 12:43:27[/posting]an juergb..
      *1725
      die 230 mio soll der konkursverw. in k1x1, gamag quadriga, benchmarck,,und immo-genusscheine über mich anlegen..gebe daraufhin 10% rabatt:):):):)
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 15:01:25
      Beitrag Nr. 1.744 ()
      @a16
      Natürlich soll aus dem "Fund" so bald wie möglich ausgezahlt werden. Die Investoren haben ein Interesse, dass der Insolvenzverwalter schnellstmöglich seine Arbeit abschliesst und die Konkursdividende feststellt und diese ausbezahlt wird.
      Danach können die Ansprüche an das EDW festgestellt werden. Bei einer Konkursdividende von 50% müssten diese die verbleibenden 40 % bis 90 % übernehmen bis zu einem Betrag von EUR 20`000 Anlage.
      Da aber einige Investoren viel mehr angelegt haben, oder auch in anderen Währungen als EUR, so wird das nicht 80 % von 250 Mio sein. Interessant ist, dass EDW soviel ich gesehen habe auch Ihre Forderungen an Phoenix angemeldet haben. Ich verstehe aber den Hintergrund dazu nicht ganz.
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 15:04:59
      Beitrag Nr. 1.745 ()
      Interessant scheint mir, dass die edw immer noch keine verbindliche aussage bezüglich ihrer zahlpflicht getrofen hat.
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 20:15:44
      Beitrag Nr. 1.746 ()
      Wer kennt sich hier mit der steuerlichen Behandlung des Verlust durch den PMA aus?

      z.Z ist es ja immer noch Totalverlust wie im Verkaufsprospekt des PMA erwähnt. :mad:

      Kann der Verlust, wenn er innerhalb eines Jahres (Spekulationsfrist) aufgetreten ist mit anderen Spekulationsgewinnen (z.B. Aktien, 2005 war ja ein gutes Aktienjahr) verrechnet werden.

      Oder ist nur ein Verlustvortrag möglich, da eventuell irgend wann noch was vom Insolvenzverwalter (u. EdW ?) kommt.

      Ist der PMA eine Finanzinnovation? Und was wäre daraus abzuleiten?

      Oder glaubt hier noch jemand an nahezu volle Entschädigung?
      Avatar
      schrieb am 13.02.06 16:50:30
      Beitrag Nr. 1.747 ()
      Was sonst noch passierte:



      09. Februar 2006

      Im Insolvenzverfahren

      PHOENIX Kapitaldienst GmbH

      teilt der Insolvenzverwalter
      Rechtsanwalt Frank Schmitt

      mit:

      Insolvenzplanverfahren angestrebt – Auszahlung an Gläubiger eventuell früher möglich als ursprünglich erwartet

      Der Gläubigerausschuss des Insolvenzverfahrens PHOENIX traf sich heute zu einer weiteren Sitzung. Die Ausschussmitglieder haben den Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Frank Schmitt von Schultze & Braun, damit beauftragt, die Vorbereitungen für die Erstellung eines Insolvenzplans zu treffen. Sollte der Insolvenzplan in einem weiteren Verfahrensschritt dann von der Mehrheit der Gläubiger angenommen werden, könnte es bereits schon Ende des Jahres zu einer Auszahlung an die geschädigten Anleger kommen.

      In der heutigen Sitzung wurden die Mitglieder des Gläubigerausschusses durch den Insolvenzverwalter und dessen Team ausführlich über die weiteren Entwicklungen im Verfahren informiert. Den Gläubigerausschussmitgliedern waren bereits im Vorfeld der Sitzung die zwischenzeitlich vorliegenden gutachterlichen Stellungnahmen verschiedener hochrangiger, unabhängiger Juristen zur Kenntnis gebracht worden. Aus diesen Stellungnahmen und der sehr lebendigen Diskussion im Gläubigerausschuss wird deutlich, dass die Frage, wie die Anleger zu entschädigen sind, nicht einfach zu beantworten ist. Da hier unterschiedliche – teilweise widerstreitende – Interessen, sowohl zwischen den einzelnen Anlegern, aber auch gegenüber der EdW bestehen, hat der Insolvenzverwalter nochmals deutlich gemacht, dass eine kurzfristige Ausschüttung der verwalteten Mittel nur dann erfolgen kann, wenn die streitigen Fragen in einem Insolvenzplan gelöst werden. Hierzu konnte der Insolvenzverwalter den Gläubigerausschussmitgliedern auf Basis der neuen Erkenntnissen verschiedene Regelungsvorschläge unterbreiten. Der Verwalter wurde nun damit beauftragt, die Vorbereitungen für die Erstellung eines Insolvenzplans zu treffen. Diese sollen noch im ersten Quartal 2006 abgeschlossen wer-den.

      Der Insolvenzverwalter hat in der Sitzung jedoch deutlich gemacht, dass die zeitlichen Perspektiven in Insolvenzverfahren sich von sonstigen zeitlichen Vorstellungen ganz erheblich unterscheiden, dass also bei einer Ankündigung von „kurzfristigen“ Ergebnissen, durchaus mit mehreren Monaten Bearbeitung zu rechnen ist, die Anleger also auch wenn ein Insolvenzplan tatsächlich zustande kommt, mit Auszahlungen noch im laufenden Kalenderjahr realistischer Weise nur rechnen können, wenn alle Arbeitsschritte optimal laufen und die widerstreitenden Interessenlagen zusammengeführt werden.

      Der Insolvenzverwalter berichtete weiterhin über die Entwicklung zu der dänischen Tochtergesellschaft. Hier ist man nach wie vor bestrebt, den Erlös aus der Liquidation der Gesellschaft allen Insolvenzgläubigern gleichmäßig zukommen zu lassen und die von skandinavischen Anlegern geäußerten Begehrlichkeiten, exklusiv auf das Vermögen der dänischen Tochtergesellschaft zugreifen zu können, abzuwehren.

      Die Datenbank, welche vom Insolvenzverwalter errichtet wird und auch Basis für die Entschädigungsleistungen der EdW ist, wird weiter vorangebracht. Allerdings müssen alle Anlegerdaten aus den vergangenen 13 Jahren (teilweise aus den Papier- bzw. Handakten) übernommen, kontrolliert und zusammengefasst werden. Der Insolvenzverwalter ist optimistisch spätestens Ende des ersten Quartals 2006 auf konsistente Daten zugreifen zu können, die als Grundvoraussetzung für jegliche Auszahlungen - sei es durch die EdW oder den Insolvenzverwalter - dienen sollen.

      Entsprechend der Beschlussfassung des Gläubigerausschusses hat die Insolvenzverwaltung zwischenzeitlich damit begonnen, von Anlegern, die noch unmittelbar vor dem Insolvenzantrag Auszahlungen erhielten, diese Zahlungen zurück zu fordern. Erste Klagen wurden bereits im Namen des Insolvenzverwalters eingereicht. Erfreulicherweise konnten auch einige freiwillige Rückzahlungen verzeichnet werden.

      Durch die Abteilung „Forensic Services-Kriminalinsolvenzen“ konnten die Sachverhaltsermittlungen nahezu abgeschlossen werden. Der Leiter dieser Einheit, Herr Otto Lakies, teilte mit, dass er davon ausgehe, dass seine Mitarbeiter ihre Tätigkeit ebenfalls bis Ende des ersten Quartals 2006 beenden werden. Es ist gelungen, wesentliche Details über die Art und Weise der betrügerischen Handlungen aufzudecken. Nach wie vor findet eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Ermittlungsbehörden und der Insolvenzverwaltung statt.

      Was ist ein Insolvenzplanverfahren?

      Das Planverfahren wurde Anfang 1999 in die Insolvenzordnung eingefügt und stellt eine Alternative zur Durchführung eines Regelinsolvenzverfahrens dar. Sowohl die Gläubiger, wie auch der Insolvenzverwalter und der Schuldner sind berechtigt ein Insolvenzplanverfahren in die Wege zu leiten. Der ausgearbeitete Insolvenzplan wird dem Insolvenzgericht übergeben, das vorab zu prüfen hat, ob bestimmte formale Aspekte eingehalten sind und der Insolvenzplan nicht an groben Mängeln leidet. Nach dieser Vorprüfung hat das Insolvenzgericht den Gläubigerin in einer Gläubigerversammlung Gelegenheit zu geben, den Inhalt des Insolvenzplans zu erörtern und über die Annahme oder Ablehnung des konkreten Plans zu entscheiden. Ein Planverfahren kann innerhalb weniger Monate nach Antragstellung erledigt werden, ein reguläres Insolvenzverfahren hingegen kann sich über Jahre erstrecken.

      Schultze & Braun hat die Vorteile des Insolvenzplans erkannt und sich in diesem Bereich spezialisiert. Es werden sowohl eigene Planverfahren durchgeführt als auch für Dritte Insolvenzpläne entworfen. Neben der Entwicklung verschiedener Insolvenzplantypen prägt mittlerweile Schultze & Braun die Anwendungspraxis im nationalen wie auch internationalen Insolvenzplanbereich maßgeblich mit.


      Kontakt:
      Rechtsanwältin und Pressesprecherin Ronja Sebode, Schultze & Braun, Niederlassung Achern, RSebode@schubra.de,
      Tel.: 07841/708-0

      Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berät insolvente Unternehmen in Fragen der Sanierung und Restrukturierung und zeigt gesunden Unternehmen vorbeugende, insolvenzvermeidende Maßnahmen auf. Für den regionalen Bereich wird auch die allgemeine Rechts- und Steuerberatung übernommen. Neben Achern besteht eine weitere Niederlassung in Frankfurt.

      Quelle:
      http://www.schubra.de/de/presse/presse/phoenix_pm20060209.ph…
      Avatar
      schrieb am 13.02.06 23:06:45
      Beitrag Nr. 1.748 ()
      Oh lala, man geht richtig zur Sache, das ist aber nichts für zart besaitete Anleger !

      Geld von der EdW gibt´s vielleicht auch erst mittels Rechtsanwalt und Zivilklage ?

      Entsprechend der Beschlussfassung des Gläubigerausschusses hat die Insolvenzverwaltung zwischenzeitlich damit begonnen, von Anlegern, die noch unmittelbar vor dem Insolvenzantrag Auszahlungen erhielten, diese Zahlungen zurück zu fordern. Erste Klagen wurden bereits im Namen des Insolvenzverwalters eingereicht. Erfreulicherweise konnten auch einige freiwillige Rückzahlungen verzeichnet werden.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 20.02.06 15:57:38
      Beitrag Nr. 1.749 ()
      Neuigkeiten von der EdW:

      20.02.2006
      Die aufwendige Aufbereitung des Zahlenmaterials im Rahmen der Erstellung einer Datenbank bei Phoenix macht deutliche Fortschritte, so dass voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2006 mit der Vorlage verlässlicher Daten gerechnet werden kann. Die EdW weist noch einmal darauf hin, dass diese Daten eine wichtige Voraussetzung für alle Auszahlungen sowohl der EdW als auch des Insolvenzverwalters darstellen.

      In der letzten Sitzung des Gläubigerausschusses im Insolvenzverfahren am 09.02.2006 wurden auch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Rechtsfragen verschiedene Ansätze einer Anlegerentschädigung diskutiert. Ziel soll es dabei sein, zu einer beschleunigten Ausschüttung der im Insolvenzverfahren verwalteten Mittel bzw. einer zügigen und effizienten Abwicklung des Entschädigungsverfahrens zu gelangen.

      Trotz des grundsätzlich vom Insolvenzverfahren unabhängigen Entschädigungsverfahrens wurde in den Erörterungen deutlich, dass nur eine gemeinsam abgestimmte Verfahrensweise insbesondere zu den diversen offenen Rechtsfragen unter Einbeziehung aller Beteiligten einen kurzfristigen Beginn der Entschädigungstätigkeit der EdW gewährleisten kann.

      Der Insolvenzverwalter ist im Zusammenhang mit einem möglichen Insolvenzplanverfahren beauftragt worden, Vorbereitungen für die Erstellung eines Insolvenzplans zu treffen (www.schubra.de). Diese Vorbereitungen sollen im ersten Quartal 2006 abgeschlossen sein.

      Die Verfahrensweise zur Gewährung von Entschädigungsleistungen durch die EdW ist dabei in den Insolvenzplan mit einzubeziehen.

      Insofern ist es der EdW alleine nicht möglich, ohne Berücksichtigung der im Gläubigerausschuss abgestimmten Regelungen vorzugehen.

      Die geplanten Verfahrensschritte werden voraussichtlich noch mehrere Monate beanspruchen, bevor Auszahlungen geleistet werden können.
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 15:07:42
      Beitrag Nr. 1.750 ()
      Hallo!

      In einem Schreiben meiner ehemaligen Finanzberaterin, die mir auch das PMA verkauft hat, stand, dass es eine Kanzlei gibt, die die Phoenix-Forderungen ankauft... weiß hier jemand mehr darüber?! Ich konnte leider nix konkreteres "ergoogeln"...

      Aber sofort Kohle zu haben und auf ein paar % zu verzichten, wäre überlegenswert!

      Meinungen?!?!?
      Avatar
      schrieb am 23.02.06 18:36:05
      Beitrag Nr. 1.751 ()
      Zu welchen Preis kauft die Kanzlei?
      Zu 30% vom Einstandspreis?
      Wieviel Geld muss man vorab überweisen damit der Deal zustande kommt?
      Welche Kanzlei, ist die in Deutschland oder auf einer Insel?
      Was bekommt die liebe ehemaligen Finanzberaterin?

      ... denkbar ist alles, nur zu welchen Bedingungen.
      Avatar
      schrieb am 24.02.06 09:00:24
      Beitrag Nr. 1.752 ()
      23.02.2006 - 14:17 Uhr DER FONDS/BGH stärkt Anlegern den Rücken

      Dies ist eine Mitteilung von DER FONDS. Für den Inhalt ist DER FONDS verantwortlich. (DER FONDS) Falsch beratene Anleger können sich künftig länger gegen Finanzvermittler wehren. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Darin wurde entschieden, dass bei reinen Finanzvermittlern die dreijährige Verjährungsfrist für Falschberatung nicht mit dem Anlagedatum beginnt. Stattdessen greift in diesem Punkt die Verjährungsfrist des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach die Schadensersatzansprüche erst drei Jahre nach Feststellung der Falschberatung verjähren. Das BGH-Urteil ist rechtskräftig (Az: III ZR 105/05).Der Fall: Der Kläger hatte gemeinsam mit seiner Ehefrau im Frühjahr 2000 verschiedene Aktienfonds erworben und kurz darauf Kursverluste in Höhe von rund 40.000 Euro erlitten. Beim Kauf wurde das Ehepaar von einem Vertriebsunternehmen beraten, das neben Investmentfonds auch Versicherungen, Bausparverträge und andere Bankprodukte vermittelt. Im November 2003 verklagte das Ehepaar das Beratungsunternehmen auf Schadensersatz. Das Landgericht Halle und das Oberlandesgericht Naumburg wiesen die Klage mit der Begründung ab, dass Schadenersatzansprüche laut Wertpapierhandelsgesetz bereits drei Jahre nach dem Fondskauf verjähren. Das sehen die Richter des BGH anders. Ihrer Meinung nach gehört ein reines Vermittlerunternehmen nicht zu den Wertpapierdienstleistern und somit greift auch das Wertpapierhandelsgesetz nicht. Der Fall geht nun zurück an das Oberlandesgericht und wird neu verhandelt. Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der Tübinger Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erwartet von dem Urteil eine Signalwirkung für andere noch offene Streitfälle: "Die Vermittlerfirmen für die insolvente Phoenix Kapitaldienst GmbH berufen sich größtenteils auf die Verjährung nach dem Wertpapierhandelsgesetz", erläutert Gröpper. Nun müssten sie dafür jedoch beweisen, dass sie keine reinen Vermittler seien, sondern auch andere Wertpapierdienstleistungen erbringen. Ein weiterer Vorteil für die Anleger: Sie können noch bis März 2008 gegen die Phoenix-Vermittler klagen. Die Falschberatung sei ja erst mit der Feststellung des <a href=http://www.derfonds.com/investment/investment_news_detail.asp?intRubrikNr=329&intNewsNr=94687>Entschädigungsfalls</a> im März 2005 offensichtlich geworden, so der Anwalt.

      Original:http://www.finanztreff.de/ftreff/news.htm?id=24393069&r=0&se…
      Avatar
      schrieb am 24.02.06 22:47:06
      Beitrag Nr. 1.753 ()
      Obwohl es natürlich klar sein sollte, dass die Verjährungsfrist erst nach dem Erkennen der Fehlberatung beginnen kann, finde ich das Ganze doch recht bedenklich.
      Auch wenn ich schon denke, dass es unseriöse Beratung gibt, ist das System in Deutschland schon auch sehr seltsam. Da hat wohl jemand in Aktienfonds investiert weil man Ende 1999 Anfangs 2000 festgestellt hat wie vile geld da zu verdienen ist und dann bissen die letzten die Hunde. Nun haben die Leute das Gefühl, dass jemand anders das zu bezahlen hätte, Gewinne hätten sie natürlich selbst eingestrichen.
      Was am aktuellen Urteil bedenklich stimmt (auch wnen wohl juristisch korrekt) ist, dass Wertpapierdienstleistern offenbar weniger haftbar sind als Finanzvermittler, das kann so wohl nicht i.O. sein. Wieso sollte man z.B. von einer Deutsche Bank weniger Kompetenz und damit Haftung erwarten als von einem unabhängigen Vermittler?
      Avatar
      schrieb am 24.02.06 23:17:38
      Beitrag Nr. 1.754 ()
      [posting]20.372.101 von JuergB am 24.02.06 22:47:06[/posting]an juergb..
      *1137..

      ..dass diese urteile grad nicht vermittler/beraterfreundlich sind..steht außer zweifel..bei einer falschberatung, die nachgewiesen werden muss:)(dies ist meine meinung)..soll..auch der berater haften..er kann aber nicht für die fehler des initiators verantwortlich gemacht werden..denn dies ist das problem des Anlegers..und wenn er den anleger über die risiken informiert hat..(incl.beratungsprotokoll,risiko-erklärung..total..verlust..etc)..dann ist der berater auch aus dem schneider..außerdem kann der berater ja ne haftpflicht abschliessen..oder sein geschäft auf mehrere beine (Firmen)stellen (gründung gmbh, ltd.+SA..etc..).:):):):)

      P.S. ich kenne Firmen,n bei denen im Beratungsprotokoll.drin steht, dass jede geldanlage einen totalverlust bringen kann..ja sogar, der BSV,die KLV,immo..hf etc....und das haben die noch rot unterstrichen..und die geben für jedes produkt eine eigene erklärung ab..legen sogar bafin..und finanztest, gerlach.. dazu..und komisch die verkaufen auch noch k1,gamag,quadriga...etc..dazu..:):):)..die machens besser wie jeder anwalt..(profis eben..hehe)
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 17:57:47
      Beitrag Nr. 1.755 ()
      Gibt es wieder was neues über Phoenix?
      Avatar
      schrieb am 11.03.06 10:26:41
      Beitrag Nr. 1.756 ()
      alle hoffen, alle bangen :)
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 10:17:26
      Beitrag Nr. 1.757 ()
      Zweiter Versuch :look:

      Wer kennt sich hier mit der steuerlichen Behandlung des Verlust durch den PMA aus?

      Wer war denn schon bei seinem Steuerberater?

      Kann der Verlust, wenn er innerhalb eines Jahres (Spekulationsfrist) aufgetreten ist mit anderen Spekulationsgewinnen (z.B. Aktien, 2005 war ja ein gutes Aktienjahr) verrechnet werden.

      Oder ist nur ein Verlustvortrag möglich, da eventuell irgend wann noch was vom Insolvenzverwalter (u. EdW ?) kommt.

      Ist der PMA eine Finanzinnovation? Und was wäre daraus abzuleiten?

      Oder glaubt hier noch jemand an nahezu volle Entschädigung?

      Gruß
      limitter
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 08:55:52
      Beitrag Nr. 1.758 ()
      Massenbetrugsfall Phoenix Kapitaldienst: Voraussetzungen für rasche Entschädigung geschaffen
      Frankfurt/Kirchentellinsfurt, 28. März 2006.
      Die Voraussetzungen für eine vergleichsweise rasche Entschädigung der über 30.000 geschädigten Kapitalanleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst sind geschaffen: In der heutigen Sitzung auf Einladung des Gläubigerausschusses, in der einige Rechtsanwälte der geschädigten Kapitalanleger präsent waren, stimmten Insolvenzverwalter, Gläubigerausschuss und Anlegeranwälte grundsätzlich der Durchführung eines Insolvenzplans zu.

      „Wir haben uns bereits Ende November zuversichtlich über den für die geschädigten Anleger vorteilhaften Weg eines Insolvenzplans gezeigt. Wir haben diesen Weg vor allem über die von der ARGE PHOENIX in den Gläubigerausschuss entsandten Mitglieder konstruktiv begleitet. Deshalb freuen wir uns über die heutige grundsätzliche Zustimmung“ erklärt Rechtsanwalt Klaus Nieding. Als einzige deutsche Anlegervertretung konnte die ARGE PHOENIX Mitglieder in den Gläubigerausschuss entsenden.

      In einem Insolvenzplan wird die Verteilung der Insolvenzmasse an die Beteiligten geregelt, sie muss mehrheitlich von den Gläubigern verabschiedet werden. Durch einen Insolvenzplan kann im vorliegenden Fall Phoenix ein Rechtsstreit von möglicherweise bis zu zehn Jahren vermieden werden, in dem die Ansprüche der Beteiligten – vermutlich durch alle Instanzen – ansonsten gerichtlich geklärt werden müssten. Derzeit befinden sich rund 230 Mio. € in der Masse. Der Insolvenzplan soll Ende Juli 2006 vorgelegt und bis Ende August durch das Insolvenzgericht geprüft werden. Die rechtsverbindliche Verabschiedung des Plans ist für November 2006 vorgesehen. Erste Auszahlungen an Phoenix-Geschädigte sind damit bereits zum Jahreswechsel 2006/2007 möglich.

      Um zugleich die rechtlichen Interessen der Geschädigten gegen den Phoenix-Wirtschaftsprüfer Dr. Puckler und den BaFin-Sonderprüfer Ernst & Young möglichst effizient zu bündeln, wurde auf der Sitzung zudem die Einrichtung eines Rechtsverfolgungspools diskutiert. Den beteiligten Wirtschaftsprüfern wird seitens des Insolvenzverwalters sowie der ARGE PHOENIX eine Vielzahl von prüferischen Fehlleistungen vorgeworfen. Ziel des Rechtsverfolgungspools ist es, Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer durchzusetzen.

      Rechtsanwalt Andreas Tilp: „Für uns ist unabdingbar, dass im Interesse unserer rund 3.500 Mandanten die endgültige Verabschiedung des Insolvenzplans einhergehen muss mit der faktischen Einrichtung eines Rechtsverfolgungspools gegen die Wirtschaftsprüfer.“

      Nach Erkenntnissen der ARGE PHOENIX haben es bis dato rund 2.000 Anleger versäumt, ihre Forderungen gegenüber der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (EdW) anzumelden. Die EdW hat ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die ihr nach dem Gesetz obliegenden Zahlungspflichten zu erfüllen. Die EdW selbst geht vom Ablauf der Anmeldefrist ab dem 1.4.2006 aus, so dass für die Geschädigten höchste Eile geboten ist.

      Die in der ProtectInvestAlliance (PIA) vereinten Kanzleien NIEDING+BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte vertreten in diesem Massenbetrugsfall inzwischen rund 3.500 geschädigte Anleger in der sogenannten ARGE PHOENIX.

      ÜBER PIA:

      In der ProtectInvestAlliance (PIA) vertreten die beiden Kanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft (www.niedingbarth.de) und TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de) rund 6.000 geschädigte Privatanleger und institutionelle Investoren in den Massenschadensfällen Phoenix (www.arge-phoenix.de), AMIS (www.arge-ahbr.de), AHBR (www.arge-amis.de) und Euro-Gruppe (www.arge-ahbr.de). NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte zählen aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf diesem Gebiet (JUVE Handbuch 2005/06). Beide Kanzleien verfügen seit mehr als zehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Investoren.

      RÜCKFRAGEN?
      Stephan Holzinger, Sprecher
      contact@results-holzinger.de
      www.results-holzinger.de Tel. +49 (0)175 5930897

      Original hier:
      http://www.lawchannel.de/default.php?pg=xx%5Drk%7C%7F;%7C%7F…
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 09:04:04
      Beitrag Nr. 1.759 ()
      Im Insolvenzverfahren PHOENIX Kapitaldienst GmbH
      teilt der Insolvenzverwalter
      Rechtsanwalt Frank Schmitt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
      mit:
      Insolvenzverwalter stellt Varianten der Forderungsberechnung vor - Unterschiede je nach Berechnungsmethode teilweise eklatant - Auszahlung auf Scheingewinne soll nicht erfolgen

      Hier der Rest:
      http://www.schubra.de/de/presse/presse/phoenix_pm20060328.ph…
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 20:58:16
      Beitrag Nr. 1.760 ()
      Phoenix Kapitaldienst GmbH 29.03.06: Auf der Informationsveranstaltung von dem Gläubigerausschuss (einschließlich des Vertreters der EdW) und von Anlegervertretern am 28.02.2006 in Frankfurt. a. M. wurden vom Insolvenzverwalter verschiedene Rechenmodelle im Rahmen eines zu erwägenden Insolvenzplanverfahrens vorgestellt, die die Auswirkungen unterschiedlicher Insolvenzplangestaltungen auf die für einzelne Anlegergruppen zu erweiternden Ausschüttungen darstellten. Dabei ging es vornehmlich um die Frage der Höhe der für die Verteilung zugrunde zu legenden Forderungen, also um die diskutierte Frage, ob und wie die von Phoenix den Anlegern in den Kontoauszügen mitgeteilten Scheingewinne berücksichtigt werden sollen. Seitens der Insolvenzverwaltung wurde berichtet, dass der Stand der Anderkonten rund 230 Millionen Euro beträgt. Die Masse könnte sich noch erhöhen in Form von

      - Anfechtung von Scheingewinnen
      - Steuererstattung
      - Liquidationserlösen aus Dänemark
      - Schadensersatzansprüche gegen N. und P. (Phoenix-Vorstände bzw. Verantwortliche)
      Erörtert wurde die Frage von eventuellen Aussonderungsansprüchen im Rahmen von Treuhandverhältnissen (und Kommissionsrechtsverhältnissen). Nach der Option A) würde eine Quote unter Zugrundelegung einer angemeldeten Forderung von Einzahlungen abzüglich Auszahlungen herausschauen. Hierbei würden noch die Verluste der Phoenix GmbH zugeteilt werden, und zwar Jahr für Jahr. Die Option A) bevorzugt Anleger aus der jüngeren Zeit. Bei der Option B) werden Scheingewinne (also das Saldoanerkenntnis) bis zum 28.02.2001 berücksichtigt, anschließende Scheingewinne würden einer Schenkungsanfechtung unterliegen, welche die letzten 4 Jahre erfassen würde. Die Option B) begünstigt frühere Anleger, die dabeigeblieben sind. Insgesamt gab es 40.000 Anleger, davon 30.000 noch zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung aktive. Die Option C) spricht den Anlegern noch eine Verzinsung der Anlagen zu und stellt einen Kompromiss von den Optionen A) und B) dar. Hinzu treten die Varianten aa) – dd), die die unterschiedlichen Konstellationen in Verbindung den Entschädigungsleistungen durch die EdW berücksichtigen. Die EdW ist bekanntlich ebenfalls Gläubigerin bedingter Ansprüche, erhält also einen quotalen Insolvenzmasseanteil auf die Entschädigungsleistung. Bei der Variante cc) ist die Summe der Entschädigung durch die EdW allemal am höchsten.

      Option A

      (tatsächliche Ergebnisse)

      plus Einzahlung

      minus Auszahlung

      (Verteilung d. Verluste)

      Option B

      (Saldoanerkenntnis)

      Kontostand 28.02.01

      plus Einzahlung

      minus Auszahlung

      Option C

      (Schadensersatz C)

      Einzahlung

      minus Auszahlung

      plus Verzinsung

      Variante aa)

      1. Auss. nur Anleger

      2. EdW-Entschädigung

      3.Quote an alle

      Variante bb)

      1. Auss. nur Anleger

      2. Quote ohne EdW.

      3. EdW-Entschädigung

      Variante cc)

      1. Quote (nkl. TH) an

      2. Anl. u. sonst. Gl.

      EdW-Entschädigung

      Variante dd)

      EdW-Entschädigung

      Quote (inkl. TH) an alle

      Die Option C) mit der Variante cc) könnte als vorzugswürdig gelten. Die Option C) ist für 18.117 Anleger günstiger als die Option B), für 6.838 Anleger neutral im Vergleich zu Option B) und für 4.296 Anleger ungünstiger als Option B).

      Ein Zeitbudget für die Abwicklung eines Insolvenzplan bis Ende 2006 galt mit den folgenden Schritten als realistisch:

      Auftrag Erstellung eines Insolvenzplanes ca. Ende April 06
      Vorlage des Planes Ende Juli
      Vorprüfung d. d. Insolvenzgericht Ende August
      Angestrebte Bestimmung eines Erörterungs- und Abstimmungstermines im Oktober
      Planbestätigung (Rechtsmittelfrist 2 Wochen) im November
      Verteilung Dezember 06
      Weiterhin wurde die Frage eines Rechtsverfolgungspools zwecks Vernetzung der Schadensersatzansprüche zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach dem Flowtex-Modell (ohne Kostenrisiken) erörtert. Die Anlegerkonstellationen sind breit repräsentiert gewesen. Die Konferenz diente der Präsentation von Vergleichstabellen, Statistiken und Modellrechnungen. Die Berücksichtung von sozialen Gesichtspunkten bei schwerwiegenden Vermögensverlusten wurde ebenfalls mehrfach konkret gefordert. Maßgeblich ist die Vermeidung einer Paralyse des Insolvenzverfahrens infolge von zeitaufwändigen Instanzenzügen. Sollte der Plan gelingen, wäre es das größte Insolvenzplanverfahren seit Einführung der Insolvenzordnung am 01.01.1999. Deshalb sind Wertschöpfungsaspekte infolge des mit dem Insolvenzplanverfahren verbundenen Vertrauensschutzes des Finanzplatzes Deutschland nicht zu unterschätzen.

      http://www.anwalt-a.de/html/aktuelles.html


      ????
      Avatar
      schrieb am 31.03.06 18:32:53
      Beitrag Nr. 1.761 ()
      EDW geht nunmehr offenbar selbst davon aus,entschädigen zu müssen
      Mitteilung von heute :

      Stand des Entschädigungsverfahrens / aktuelle Informationen:


      31.03.2006
      Im Insolvenzverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH wurden im Verlaufe des Monats März 2006 vom Insolvenzverwalter in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss Entscheidungsgrundlagen erarbeitet, die die Erstellung eines Insolvenzplans und somit eine zügige Befriedigung der Gläubiger zum Ziel haben. Grundsätzliche Unterstützung zum angestrebten Planverfahren wurde bereits auch von Anlegervertretern signalisiert (siehe auch www.schubra.de).

      Auf Basis des Insolvenzplans soll eine einvernehmliche Klärung offener Rechtsfragen erzielt werden, insbesondere darüber, in welcher Höhe die Forderungen der Anleger festgestellt werden können. Im nächsten Schritt sollen dann die Modalitäten zur Verteilung der Insolvenzmasse bestimmt werden.

      Ein solches Insolvenzplanverfahren würde Auswirkungen auch auf das Entschädigungsverfahren der EdW haben. In die geplanten Verfahrensschritte ist deshalb trotz der grundsätzlichen Unabhängigkeit des Entschädigungsverfahrens auch die EdW einzubinden.

      Folge dieser Entwicklung ist, dass die EdW vor der konkreten Ausgestaltung des Insolvenzplans und dessen Annahme durch die Gläubiger sinnvollerweise nicht entschädigen kann. Würde die EdW vor der Verabschiedung eines Insolvenzplans mit der Entschädigung beginnen, so gingen die Ansprüche der Anleger in Höhe des Entschädigungsbetrages auf die EdW über (§ 5 Abs. 5 EAG) und es käme zu einer laufenden Veränderung der Rechtsstellung der sonstigen Gläubiger im Insolvenzverfahren. Das wiederum würde die Erstellung des Insolvenzplans über die Maßen erschweren und behindern.

      Somit ist - im Interesse der Anleger - dem Insolvenzplanverfahren ein zeitlicher Vorrang gegenüber dem Entschädigungsverfahren einzuräumen.

      Mitte Mai 2006 soll der Insolvenzverwalter nun von der Mehrheit der Gläubiger beauftragt werden, den Insolvenzplan endgültig zu erarbeiten.

      Parallel muss weiter an der Gewinnung sicherer Daten gearbeitet werden, per dato weist die Datenbank noch immer Lücken auf. Diese Arbeiten dauern an, was auf die vorher nicht absehbare Notwendigkeit manueller Dateneingaben und Prüfungen zurückzuführen ist. Die Probleme bei der Erstellung der Datenbank resultieren aus den bei Phoenix über die Jahre verschiedenen Buchhaltungs- und EDV-Systemen, Eingabefehlern bei Umbuchungen, Währungswechseln, etc. Die EdW wird deshalb mit dem Insolvenzverwalter auch an dieser Stelle kooperieren und zusätzliches Personal entsenden.



      schönes wochenende !!!
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 15:12:17
      Beitrag Nr. 1.762 ()
      Dienstag, 4. April 2006

      Phoenix-Vermittler verurteilt: Das Landgericht Kassel hat einen Anlageberater zu
      einer Schadenersatzzahlung von rund 143.000 Euro verurteilt (Az: VIII O 755/05).

      www.derfonds.com/investment/investment_news_detail.asp?intRu…
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 09:01:51
      Beitrag Nr. 1.763 ()
      Phoenix-Vermittler verurteilt
      (DER FONDS) Das Landgericht Kassel hat einen Anlageberater aus dem Raum Kassel zu einer Schadenersatzzahlung von rund 143.000 Euro verurteilt (Az: VIII O 755/05). Der Vermittler hatte einem Ehepaar aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg den inzwischen insolventen Phoenix Managed Account als Altersvorsorge verkauft. Dabei habe er die Anleger nicht ausreichend über die möglichen Risiken aufgeklärt, heißt es in der Urteilsbegründung.

      „Das Ehepaar hatte bis Dezember 2004 insgesamt über 170.000 Euro auf Empfehlung ihres Anlageberaters in den Managed Account investiert“, sagt Rechtsanwalt Bernd Jochem von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft aus Grünwald bei München. Dabei hätten sie jedoch spekulative Anlagen ausdrücklich abgelehnt. Nachdem der Anlagenverwalter Phoenix Kapitaldienst zahlungsunfähig wurde, verklagten die Eheleute im April 2005 ihren Anlagevermittler auf Schadenersatz. Die Begründung: Er hat sie nicht auf das Risiko eines Totalverlustes hingewiesen und auch nicht auf die negative Presse, die Phoenix zum Anlagezeitpunkt bereits hatte.

      Die Kasseler Richter gaben dem Ehepaar nun Recht – nicht zuletzt deshalb, weil auch weitere Anleger dem Vermittler eine nur unzureichende Risikoaufklärung bescheinigten. Ihren kompletten Anlagebetrag werden die Kläger jedoch nicht erstattet bekommen, da der Beklagte sich auf seine Verjährungsfrist von drei Jahren beruft. Weil er eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Wertpapierdienstleister hat, verjähren seine Anlageempfehlungen nach drei Jahren, nachdem der Kunde das Geld angelegt hat (§37a Wertpapierhandelsgesetz). Somit muss der Beklagte nun einen Anlagebetrag von 143.000 Euro plus Zinsen von rund 16.000 Euro zahlen. Im Gegenzug übernimmt er in dieser Höhe Ansprüche an der Phoenix-Konkursmasse.

      Rechtsanwalt Jochem sieht in diesem Urteil ein Signal für andere Phoenix-Geschädigte. „Es macht Sinn, die Vermittler zu verklagen“, so Jochem. „Denn viele Vermittler haben den Angaben der Phoenix-Betreiber blind vertraut, ohne das Anlagemodell zu hinterfragen.“

      Zum Hintergrund: Mitte März vergangenen Jahres hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Konten der Phoenix Kapitaldienst GmbH gesperrt und den Vertrieb des Phoenix Managed Account untersagt. Kurz darauf stellte die Aufsichtsbehörde den Entschädigungsfall fest. Das Unternehmen hatte bis zum Zeitpunkt der Sperre rund 500 Millionen Euro von etwa 30.000 Anlegern eingesammelt. Die versprochenen Anlagen in Warentermingeschäfte wurden jedoch nicht getätigt. Die in gefälschten Berichten ausgewiesenen Scheingewinne speiste das Unternehmen aus Einzahlungen neuer Anleger. Das Schneeballsystem flog auf, als Geschäftsführer Dieter Breitkreuz im April 2004 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam. Nun sind nach Angaben des Insolvenzverwalters Frank Schmitt nur noch rund 230 Millionen Euro der Anlegergelder übrig. Im Dezember 2005 wurden zwei der Phoenix-Drahtzieher verhaftet.

      04.04.06 as
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 12:50:24
      Beitrag Nr. 1.764 ()
      Somit muss der Beklagte nun einen Anlagebetrag von 143.000 Euro plus Zinsen von rund 16.000 Euro zahlen.

      Das wären 3,6% p.a.

      Können alle Anleger mit dem Zinssatz rechnen (Stichwort Insolvenzverwalter, Möglichkeit C)
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 14:32:49
      Beitrag Nr. 1.765 ()
      Tja.. und was irgendwo Schwarz auf Weiß steht, wird geglaubt.

      1) „Denn viele Vermittler haben den Angaben der Phoenix-Betreiber blind vertraut, ohne das Anlagemodell zu hinterfragen.“

      Natürlich muss jeder Anlageberater das angebotene Produkt hinterfragen und prüfen. ABer hier wird so getan, als ob das Hinterfragen allein schon auf den Betrug aufmerksam gemacht hätte. Deshalb kann man das so nicht stehen lassen. Wer Phoenix als Altersvorsorge verkauft hat, der hat einen klaren Beratungsfehler begangen. ABER: hinterfragen konnte man so viel man wollte. Nichtmal das BaFin, das Jahr für Jahr seit 1999 in den Räumen des Unternehmens für knapp eine Woche mit 5 Mann angetanzt ist und auf Teufelkommraus geprüft hat, was das Zeug hält, hatte keinen Grund das Geschäft von Phoenix anzuzweifeln. Lediglich formale Fehler wurden angeprangert und sogar eine Sonderprüfung durch, ich glaube, Ernst & Young, angeordnet. Doch auch die fanden nichts. (Aber wer im Internet recherchiert kann sich das alles selbst zusammenreimen)

      2. "Zum Hintergrund: Mitte März vergangenen Jahres hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Konten der Phoenix Kapitaldienst GmbH gesperrt und den Vertrieb des Phoenix Managed Account untersagt"

      Falsch. Die Geschäftsführung von Phoenix selbst hat Unregelmäßigkeiten enddeckt und selbst gemeldet. Erst darauf hin wurdes die Bundesanstalt tätig.......


      3.) "Das Schneeballsystem flog auf, als Geschäftsführer Dieter Breitkreuz im April 2004 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam"

      Auch faslch! Siehe Punkt 2.). Es flog erst auf, als 2005 die Geschäftsführung diese unregelmäßigkeiten feststellt.

      Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist aber anzunehmen, dass Herr Breitkreutz federführend war und sein Tod eine Säule des Lügengerüstes zum Einsturz brachte. Es war ab diesem Zeitpunkt nur noch eine Frage der Zeit. Aber Aufgebracht und gemeldet hat Phoenix. Nicht irgend eine Behörde, die es nach mehr als 7 Jahre genauester Prüfung nicht geschafft hat, Unregelmäßigkeiten festzustellen.

      Aber wie ich festgestellt habe, wurde von vielen Beratern Quatsch erzählt. WEr Anleger in eine "scheinbar" sicherer Anlage hinein beraten hat, hat es nicht anders verdient verurteilt zu werden.

      Rappi
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 16:03:22
      Beitrag Nr. 1.766 ()
      als neutraler betrachter stehen mir die haare zu berge wenn ich das alles so betrachte:cry:

      der eine betrügt und der andere kann wegen sippenhaft die zeche bezahlen:lick:

      habe da was nettes gelesen:

      der richter zum zeugen:
      "herr zeuge, sie wissen, was sie bekommen, wenn sie hier unter eid die unwahrheit sagen?!"

      antwort: "ich denke, eine million euro vom angeklagten....":laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 16:10:40
      Beitrag Nr. 1.767 ()
      #1750

      Es gilt grundsätzlich immer der folgende Risikohinweis:

      "Die Performance des Investments kann korrekt sein oder auch getürkt sein. "

      :D
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 18:40:40
      Beitrag Nr. 1.768 ()
      mein erwürdiger opa hatte schon früher gesagt:

      nach den verbrechern kommen gleich die......:look:

      und es gibt doch soviel von diesen typen im lande... und auch solche die dann für ein par cent´s hier von montag bis montag ihren frust ablassen:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.04.06 14:30:12
      Beitrag Nr. 1.769 ()
      :( Auch von der BaFin gibt es Neuigkeiten:

      Millionen veruntreut
      Bafin-Mitarbeiter in Haft

      http://www.n-tv.de/658712.html

      :eek:... und was war bei Phoenix?
      Avatar
      schrieb am 23.04.06 00:06:28
      Beitrag Nr. 1.770 ()
      na da kann man mal sehen.....zur verurteilung des vermittlers kann ich nur sagen, selbst schuld!!!!

      wer infos möchte kann sicxh gerne melden, da ich als kunde und vermittler immer auf dem laufenden bin!
      Avatar
      schrieb am 25.04.06 10:53:29
      Beitrag Nr. 1.771 ()
      dem Prozeßbeginn gegen zwei Hauptverantwortliche vor dem Landgericht Frankfurt am Mittwoch entgegen. Die Staatsanwaltschaft wirft der früheren Geschäftsführerin und dem Ex-Prokuristen Betrug und Urkundenfälschung vor.



      230 Millionen Euro Entschädigung

      Je nach Ausgang des Verfahrens könnten die Gläubiger "zivilrechtlich Schadensersatzansprüche" gegen die beiden geltend machen, stellt Otto Lakies fest, der im Phoenix-Fall den wirtschaftskriminellen Hintergrund untersucht.

      Unabhängig davon dürften Ende 2006 Entschädigungen aus der Insolvenzmasse in Höhe von 230 Millionen Euro fließen. Auch für die Phoenix-Wirtschaftsprüfer Puckler und Ernst & Young wird es eng. Beiden können laut Lakies "objektive Fehlleistungen" nachgewiesen werden.

      Die Anlegervertreter wollen einen Rechtsverfolgungs-Pool gründen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Die Entscheidung darüber dürfte am 18. Mai fallen.

      Darüber hinaus hält Anlegeranwalt Andreas Tilp (Bild oben) ein Vorgehen gegen den Londoner Broker Man Financial für möglich, bei dem Phoenix ein Konto unterhielt. Zudem steht noch eine Variante zur Debatte: Die Gläubiger verkaufen ihre Forderungen.


      Infos: www.arge-phoenix.de
      Avatar
      schrieb am 26.04.06 21:58:28
      Beitrag Nr. 1.772 ()
      Strafprozess (Landgericht Frankfurt, ab 26.04.06)

      www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuelle_meldung…
      Avatar
      schrieb am 28.04.06 21:51:17
      Beitrag Nr. 1.773 ()
      Strafprozess (Landgericht Frankfurt, ab 26.04.06)

      www.ntz.de/wirtschaft_recht/index.php?action=shownews&id=644…
      Avatar
      schrieb am 03.05.06 20:25:20
      Beitrag Nr. 1.774 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.371.321 von anleger16 am 28.04.06 21:51:17Phoenix-Manager packt aus

      www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/68670.html
      Avatar
      schrieb am 04.05.06 15:51:19
      Beitrag Nr. 1.775 ()
      Hallo!

      Ich habe heute Post bekommen von Frank und Christine Eckert aus Marienberg.

      Die wollen wegen Phoenix eine Sammelklage starten.
      Hat hier noch jemand dieses Schreiben erhalten? Was haltet Ihr davon?

      Und: WIE ZUM TEUFEL KOMMEN DIE AN MEINE ADRESSE!!!!????!!!!
      Avatar
      schrieb am 04.05.06 23:06:14
      Beitrag Nr. 1.776 ()
      @ pm1970de
      Ich habe kein Schreiben von denen bekommen. Keine Ahnung wie die an deine Adresse kommen. Ich würde mich nicht darauf einlassen. Ich persönlich halte mich zurück. Läuft doch alles.
      LG SethK
      Avatar
      schrieb am 04.05.06 23:30:07
      Beitrag Nr. 1.777 ()
      Ich habe dieses Schreiben von "F. + C. Eckert", die als geschädigte Privatleute auftreten, auch bekommen und finde, dass hier dringend geklärt werden sollte, wie unsere Adressen zu denen gelangt sind!

      Abgesehen davon ist das Anliegen des Briefes schon bemerkenswert:

      Es soll eine

      - Sammelklage (geht doch angeblich gar nicht in D ???)
      - gegen Vermittler und Berater (finde ich keine schlechte Idee)
      - bei Deckung durch die Rechtschutzversicherung nach ARB75 (das sieht meine Rechtschutzversicherung aber ganz anders !)
      angestrengt werden.

      Dabei wird im Schreiben suggeriert, dass
      - die Vermittler alle bis 50 TEUR pro Fall eine Haftpflicht haben, die leisten wird
      - ein Beratungsverschulden in den meisten Fällen vorliegt (steht so nicht explizit drin, aber zwischen den Zeilen schon...)

      Wer hat dieses Schreiben denn noch bekommen?
      Was haltet ihr denn von dem Ganzen?

      Gruß, wisi
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 09:41:49
      Beitrag Nr. 1.778 ()
      @1759+1761:
      Dieses merkwürdige Schreiben habe ich auch erhalten und vermute mal, dass der/die Absender sich die Adressen aller registrierten Geschädigten entweder vom Amtsgericht Frankfurt oder vom Insolvenzverwalter besorgt hat. Inwieweit da Datenschutzbestimmungen verletzt worden sind, kann ich auch nicht beurteilen. Aber eigentlich sollten die beteiligten Rechtsanwälte und Gerichte ja wissen, was Sie tun?!
      Als juristischer Laie bin ich bisher auch davon ausgegangen, dass Sammelklagen in D gar nicht möglich sind.
      Daß es Leute gibt, welche Ihr Gesamt(!)vermögen in Phoenix investiert hatten, wie der Verfasser des Schreibens angibt, verwundert natürlich auch etwas.

      Fazit: Dieses Schreiben werde ich ignorieren und erst noch mal weiter abwarten, ob und wann sich eine der Stellen, bei welchen ich Ansprüche angemeldet hatte (EDW, Insolvenzverwalter, Amtsgericht(Nachlassverwalter)), meldet und ich die 90% meiner Einlage (unter 20000€) zurück erhalte (hoffentlich!).
      Aber viel Geduld ist wohl auf jeden Fall weiterhin angesagt...


      Die aktuellen Informationen des Insolvenzverwalters:
      http://www.schubra.de/de/phoenix/DE_info_300306.pdf
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 09:45:39
      Beitrag Nr. 1.779 ()
      Mein Schwager hat gestern das Schreiben auch bekommen. Es stellt sich uns auch die Frage, wie die Herrschaften an die Adressen gekommen sind. Wie kann man das herausbekommen? Hat ein Anwalt, der mit einem Verfahren gegen Phönix betraut ist, die Adressenliste herausgegeben?
      Wie kann man sich dagegen wehren? Anzeige erstatten?

      Am besten gefällt mir ja der Einleitungssatz:
      "Von der Insolvenz bin ich als Investor durch den Verlust meines Gesamtvermögens persönlich betroffen."

      Sorry, da kann ich nur sagen: Gier frisst Hirn! Und jetzt sollen es die anderen Ausbaden? Nein!

      Wir sind auch betroffen, aber Phönix war nur eine kleine Beimischung. "Hedgefonds" als alleinige Anlage - selber Schuld!!!
      Ich persönlich habe mittlerweile gut 30% in Alternativen Investments, aber Phönix war von diesem Anteil auch nur <10% (Gesamt also <3%). Herr & Frau Eckert: Schon mal was von Streuung in der Vermögensanlage gehört? Markowitz ein Begriff? Wer alle Eier in einen Korb legt....

      Sicher gab es viele Vermittler, die Phönix als "Sparbuchersatz" verkauften. Die gehören zur Verantwortung gezogen! Keine Frage!
      Aber ein Anleger sollte vorher den Prospekt lesen (Lesen bildet! und im Protokoll war extra die Frage: "6. Oder haben Sie hierzu noch Informationsbedarf?" Das einzige "Nein" in der Liste, das anzukreuzen war, sticht ins Auge, weil's aus der Reihe fällt), die Verträge und die Risikoaufklärung. Ich kann mich nur Wiederholen: Gier frißt Hirn!

      Die sog. "Anlegerschutzanwälte" -in meinen Augen geht's denen ausschliesslich um Ihre Kohle- versuchen sich jetzt gesund zu stossen. mmmh -fetter Kuchen.

      Für uns und unseren Vermittler -ich gebe ihm keine Schuld, ich habe unterschrieben- war so etwas nicht absehbar. Totalverlust sollte bei Investments im Singlehedgefondsbereich -wie auch bei Einzelaktien -> Enron als Weltkonzern!- einkalkuliert werden. Gut nicht so, wie's bei Phönix gelaufen ist. Aber im Prinzip war's ja Totalverlust durch Mistrades - es wurde nur versucht zu kaschieren.
      Es gibt auch keine Garantie bei Quadriga (Hallo Oegeat ;) ), Estlander & Rönnlund, Man AHL, ...

      Zweimal BaFin Sonderprüfung, regelmässige WP-Testate, Zulassung als Vollbank in Vorbereitung, regelmässige Überwachung durch BaFin, Zugehörigkeit EdW,.... In meinen Augen haben da einige Leute im Hintergrund (insbesondere BaFin, Sparkasse Frankfurt als Hausbank, WP, Man,...) ganz gewaltig Dreck am Stecken. Da wäre es mal interessant, wenn einer der Herrn "Verbraucheranwälte" sich ins Zeug legen würde und die Hintergründe aufklären. Da wären wir sofort dabei! Aber das hiesse ja Arbeit und Recherche! Warum arbeitet denn keiner von den sauberen Herren "Verbraucheranwälte" auf Erfolgshonorarbasis? Brago ist doch viel bequemer. Da sind die Gebühren sicher. (Sorry an NATALY, musste jetzt sein ;) Deine Tipps haben hier bei WO schon vielen Usern weitergeholfen! Danke!)

      Siehe auch (wie schon unten eingefügt)
      http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/68670.html

      Sehr, sehr interessant finde ich den Leserbrief von Herrn Tippmann dazu:
      http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/68670.html…

      Nochmal zurück zu Herrn Eckert:
      - Wo hat er die Adressen her?
      - Wie kann man sich dagegen wehren?
      - Wer hat hier gegen Datenschutz verstossen?

      Und nochmal meine persönliche Meinung zu ihm:
      Gier frisst Hirn! Selber schuld!!! :D :D :D
      Bin ja sonst nicht gehässig, aber in dem Fall...

      Winnie Pooh
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 09:48:45
      Beitrag Nr. 1.780 ()
      Nachtrag zum Einleitungssatz:

      "Von der Insolvenz bin ich als Investor durch den Verlust meines Gesamtvermögens persönlich betroffen."

      Sorry, aber so handelt kein Investor, sondern nur ein Schwachkopf!!! :mad:

      Meine Meinung!
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 10:21:05
      Beitrag Nr. 1.781 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.440.859 von Winnie Pooh am 05.05.06 09:48:45Es passiert so gut wie immer bei Anlageskandalen , dass diese Trittbrettfahrer auftauchen.
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 10:25:35
      Beitrag Nr. 1.782 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.441.309 von anleger16 am 05.05.06 10:21:05Soll heissen:

      Sobald es eine Akte beim Staatsanwalt gibt, sind einige Zeit später die Adressen der Betroffenen "auf dem Markt".
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 10:45:13
      Beitrag Nr. 1.783 ()
      typisch für deutsche anleger:laugh:

      da will ein geschädigter eine anlegergemeinschaft zusammen bringen und das einzige was ich hier an kommentare lese "wo haben die meine adresse her":laugh:

      und wenn phoenix alles verzockt hatte, wird wohl der einlagesicherungsfonds nichts mehr bezahlen:look:
      ob sich hier nun nicht durch das teilgeständnis vieles was die auszahlungen an die geschädigten anleger betrifft ändern wird:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 11:08:29
      Beitrag Nr. 1.784 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.441.638 von halihalo am 05.05.06 10:45:13"Da will ein Geschädigter eine Anlegergemeinschaft zusammen bringen."

      Laut Gerüchteküche ist die Drahtzieherin jedoch eine gewisse Anwaltskanzlei XYZ.

      Das wäre dann aber eine Mandantenwerbung ziemlich arg tief in der Grauzone.
      Avatar
      schrieb am 06.05.06 01:08:08
      Beitrag Nr. 1.785 ()
      normalerweise sollte man sich hier ja mit persönlichen bemerkungen zurückhalten aber dieses selbstgefällige großmäulige gelaber von winnie pooh ist einfach nur peinlich.
      Avatar
      schrieb am 07.05.06 21:02:42
      Beitrag Nr. 1.786 ()
      "und wenn phoenix alles verzockt hatte, wird wohl der einlagesicherungsfonds nichts mehr bezahlen"

      Vorsicht mit solchen Aüßerungen! Wenn man keine Ahnung hat, sollte man
      nicht die stillen Mitleser hier im Forum mit falschen Tatsachen verunsichern! :mad:

      Es wurden soweit ich mich recht erinnere knapp 50 Mio. verzockt. Und das über 13 Jahre. Ab 2000 ist kaum noch an den Terminmärkten gehandelt und deswegen sind auch kaum noch Verluste eingefahren worden. Wer also nach 2000 eingezahlt hat, wird auch fast 90% von der EDW (max. 20000€ bzw. 40000€ bei Eheleuten) erhalten!
      Avatar
      schrieb am 08.05.06 12:28:23
      Beitrag Nr. 1.787 ()
      #1769: schließ mich der Kritik an Winni Puh an!

      Zum Brief: das dieser Ossi Frank Eckert als Absender angibt:
      Ernst-Thälmann Weg in Marienberg, ist wirklich eine Frechheit. :mad:
      Wenn die Ossis sich schon permanent Milliarden von uns Kapitalisten schenken lassen, dann könnten Sie ja wohl wenigsten die Kommunisten aus den Straßennamen verbannen! Das Ist ja wohl das MIndeste! :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 10:47:05
      Beitrag Nr. 1.788 ()
      Lichtblick für Phoenix-Anleger

      (DER FONDS) Phoenix-geschädigte Kleinanleger können aufatmen: Wer bis zu 32.000 Euro in den so genannten Managed Account von Phoenix Kapitaldienst eingezahlt hat, kann schon im kommenden Jahr mit Rückzahlungen von 93 Prozent rechnen. Wie die Anwaltskanzlei Schultze & Braun mitteilt, werden bei höheren Anlagebeträgen jedoch nur 30 Prozent auf die Differenz gezahlt.
      Laut Insolvenzplan, den Insolvenzverwalter Frank Schmitt nun endgültig ausarbeitet, soll jeder Anleger zunächst rund 30 Prozent seines Anlagebetrags zurückbekommen. Sollte der Plan pünktlich in Kraft treten, könnten Anfang 2007 die ersten Zahlungen erfolgen, heißt es von Schultze & Braun.

      Anschließend will die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (EdW) 90 Prozent des Restbetrags erstatten – bis maximal 20.000 Euro pro Anleger. Diese Grenze betrifft jedoch nur diejenigen Anleger, die mehr als 32.000 Euro in die Phoenix-Anlage eingezahlt haben.

      Zudem ist der im März angekündigte Rechtsverfolgungspool nun tatsächlich zustande gekommen. Der Pool unter der Leitung von Rechtsanwalt Rainer Riggert von Schultze & Braun will Schadensersatzansprüche gegen die Phoenix-Wirtschaftsprüfer Dr. Puckler und Ernst & Young durchsetzen.

      Der Hintergrund: Mitte März vergangenen Jahres hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Konten der Phoenix Kapitaldienst GmbH gesperrt und den Vertrieb des Phoenix Managed Account untersagt. Kurz darauf stellte die Aufsichtsbehörde den Entschädigungsfall fest. Das Unternehmen hatte bis zum Zeitpunkt der Sperre rund 500 Millionen Euro von etwa 30.000 Anlegern eingesammelt. Die versprochenen Anlagen in Warentermingeschäfte wurden jedoch nicht getätigt. Die in gefälschten Berichten ausgewiesenen Scheingewinne speiste das Unternehmen aus Einzahlungen neuer Anleger. Das Schneeballsystem flog auf, als Geschäftsführer Dieter Breitkreuz im April 2004 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam. Nun sind nach Angaben des Insolvenzverwalters Frank Schmitt nur noch rund 230 Millionen Euro der Anlegergelder übrig. Im Dezember 2005 wurden zwei der Phoenix-Drahtzieher verhaftet.

      Weitere Informationen zum Phoenix-Fall gibt es im Internet unter www.arge-phoenix.de.
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 13:47:54
      Beitrag Nr. 1.789 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.661.958 von schneller_euro am 19.05.06 10:47:05*Zudem ist der im März angekündigte Rechtsverfolgungspool nun tatsächlich zustande gekommen. Der Pool unter der Leitung von Rechtsanwalt Rainer Riggert von Schultze & Braun will Schadensersatzansprüche gegen die Phoenix-Wirtschaftsprüfer Dr. Puckler und Ernst & Young durchsetzen.*



      Sollte dies zum Erfolg führen, fliesst das dadurch gewonnene Geld dem Insolvenzverwalter zu und der verteilt es an alle Anleger, oder werden nur die Personen bedacht, die dem Pool angehören? Hat jemand eine Ahnung, wie man sich an diesen Pool anschliessen kann?

      Gruß, Malu
      Avatar
      schrieb am 20.05.06 06:19:30
      Beitrag Nr. 1.790 ()
      Toll da werden 500 Mio. eingezahlt, 230 Mio sichergestellt und das ergibt eine Konkursdividende von 30%.
      30% von 500 Mio. sind nach meiner Berechnung 150 Mio. was passierte also mit den restlichen 80 Mio? :rolleyes:
      Da werden massive Fehler gemacht und ich denke das ist dem Finanzplatz D sehr abträglich v.a. grossen Investoren gegenüber.

      Welches sind die Gründe? Ich kann da nur mutmassen: Möglichkeit 1 ist, dass laut meines Wissens in dem Plan die Einzahlungen verzinst wurden und also ein höherer Betrag als 500 Mio. Ausgangslage war. Möglichkeit 2 ist, dass das EDW sich auch bediente und sich die Auszahlungen die sie an die Anleger machen müssen beim Fond geholt haben, das ist katastrophal nach meinem Rechtsempfinden, handelt es sich doch dabei um eine Art Versicherung. So würden also die Kleinanleger auf Kosten der Grossanleger (bzw. wiederum derer Anleger) bevorzugt, und kommen praktisch schadlos davon. Möglichleit 3 ist die Kombination der beiden Varianten.

      Die Grossanleger haben sich wohl da hineingefügt um schnell eine Auszahlung zu erhalten, vermutlich würde nach einem jahrelangen Rechtsstreit auch nicht mehr rauskommen. Klage gegen WP und Sonderprüfer ist nun ja unterwegs, fehlt nur noch Klage gegen BaFin oder BRD wegen diesem Skandal (vermutlich mangelhafter Auftrag an Sonderprüfer, EDW Geschichte).

      Mal schauen was noch weiter geht.
      Avatar
      schrieb am 20.05.06 11:26:35
      Beitrag Nr. 1.791 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.682.097 von JuergB am 20.05.06 06:19:303x darfste raten wer die 80 mille bekommt?????

      der liebe gute Ins.verwalter wird den großteil nehmen:mad::mad:

      zu dem hernn eckart kann ich nur sagen alles fake, lest euch mal den brief genau durch, da ist nix aber auch gar nix inhaltlich richtig!!!!!

      hoffnung besteht... es gibt einen stufenplan für auszahlungen der von dem insolvenz gremium herauskam, den kann sich jeder mal anschauen!!!
      Avatar
      schrieb am 20.05.06 12:07:24
      Beitrag Nr. 1.792 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.682.097 von JuergB am 20.05.06 06:19:30"Was passierte also mit den restlichen 80 Mio ?"

      Das waren vermutlich nur Scheingewinne, die aber nicht auszahlbar sind.
      Avatar
      schrieb am 21.05.06 08:33:53
      Beitrag Nr. 1.793 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.687.522 von anleger16 am 20.05.06 12:07:24wenn du im oktober 2005 in frankfurt gewesen wärst, würdest du zahlen kennen!!!
      Avatar
      schrieb am 21.05.06 14:32:50
      Beitrag Nr. 1.794 ()
      Phoenix Kapitaldienst GmbH 20.05.06:
      Nach dem wahrscheinlichen Insolvenzplanzverfahren erhalten die Anleger ca. 1/3 ihres Schadens aus der Insolvenzmasse erstattet. Vom verbleibenden Restschaden werden 90 % von der EdW gezahlt, maximal Euro 20.000,--. Dieses geht aus einer Presseverlautbarung des Insolvenzverwalters RA Frank Schmitt nach dem Anlegeranwältemeeting vom 18.05.06 in Frankfurt am Main hervor. Damit erhält ein großer Teil der Anleger mit Schäden um die Euro 30.000,-- nahezu den vollen Schaden erstattet. Die EdW gab in den Verhandlungen in Frankfurt werthaltige Garantien hinsichtlich der Zahlungen vor den Anlegeranwälten ab. Bis dato war die Frage der Entschädigungen umstritten gewesen, und zwar in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht.

      Es wurden zwei Rechtsverfolgungspools gebildet, die gegen die beiden Vermögensschadenshaftpflichtversicherer der verantwortlichen Wirtschaftsprüfer wegen Schadensersatzforderungen vorgehen. Deren unzutreffende Interpretation beruhte auf einer Verkennung bilanzieller Schlüsselgrößen, weshalb es für ein Gericht entgegen bisheriger Rechtspraxis möglich ist, eine Deckungspflicht der Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen sachgerecht darzustellen. Das Realisationsprinzip nimmt im deutschen Bilanzrecht eine zentrale Rolle ein. Es betrifft die wichtige Frage, wann bestimmt Sachverhalte gewinnverändernd im Jahresabschluss erfasst werden dürfen. Geprägt vom Vorsichtsprinzip wird die Gewinnrealisation in Deutschland konservativ geregelt. Gewinne gelten erst dann als erbracht, wenn die Leistung vollkommen erbracht ist, was gerade im Derivatenhandel engste buchhalterische Grenzen setzt, zu sorgfältiger Kontrolle anhält und eigentlich zu permanenter Zwischenbilanzierung zwingt, wobei die Belegkontrolle in den Mittelpunkt der Betrachtungen rückt. Die Prüfer übersahen – neben den reinen Urkundenfälschungen - die Verletzungen der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach § 264 II HGB. Ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft war nicht vermittelt worden, weil – vereinfacht ausgedrückt - die Verluste in den wesentlichen Stücken wie Erträge behandelt wurden, sämtliche Bestandskonten falsch waren und die mittelfristigen Vermögensrechte der Anleger nicht zeitabgrenzend ausgewiesen wurden. Für jeden Anleger musste eine Bilanz und ein GuV-Konto geführt werden, die die Verhältnisse anteilig darstellten, also der richtig abgebildete Aufwand und Ertrag und nicht nur den Gewinn. Der Kontoauszug musste die spiegelverkehrte Rechungsgröße der Wertpapierhandelsbankenbilanz sein. Bislang hingegen war nicht deutlich, ob die ausgewiesenen angeblichen Vermögenszuwächse auf Ertragszuwächsen oder oder einem Volumenzuwachs beruhten. Die Einzelausweisung hätte die Kontrolle durch die Investoren ermöglicht und eine Mittelfehlverwendung verhindert. Hinzu tritt: Ist in den Jahresabschlüssen eine Zahl falsch, geben nicht wenige Indikatoren bei einer professionellen Analyse wegen des Dominoeffektes Hinweise auf Rechtsverletzungen in Richtung Mittelfehlverwendungen. Bereits Anomalien in den Bereichen der periodengerechten Buchung von kurz- und langfristigen Finanztermininstrumenten und -produkten, die sich daraus ergebenden stillen Reserven sowie die Behandlung von Währungsdifferenzen einschließlich ihrer periodengerechten Erfassung hätten zu vertiefenden Verprobungen Veranlassung geben müssen. Das Fehlen einer exakten Beschreibung der Transferrisiken in dem Segment der Auslandsmärkte im Anhang hatte Anlass zu weiteren Mittelverwendungsprüfungen gegeben. Eine Untersuchung des Finanzergebnisses hätte Auskunft darüber erteilt, dass Ausschüttungen aus der Substanz vorgenommen worden sind und dass sich die Phoenix GmbH mit Bilanzierungstricks und optischen Verschönerungen reich gerechnet hatte. Die gewonnen Unternehmenskennzahlen in Richtung Eigenkapitalrentabilität, Gesamtrentabilität, die kurz- und langfristige Schuldentilgungsfähigkeit sowie zahlreiche andere Unternehmensformeln und Krisenkennzahlen – es gab ihrer hunderte und jede war falsch und wich von den statistischen Vergleichs- und Planziffern ab - hätten bei korrekter Auswertung ergeben, dass bei der Phoenix GmbH etwas nicht stimmen konnte, was unmittelbar zur Börse geführte hätte, wo man gemerkt hätte, dass die Umsätze in Wirklichkeit gefälscht worden waren.

      http://www.anwalt-a.de/html/aktuelles.html
      Avatar
      schrieb am 21.05.06 20:53:36
      Beitrag Nr. 1.795 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.687.522 von anleger16 am 20.05.06 12:07:24Einmal mehr zeigen Sie Ihre Inkompetenz :laugh:
      Es wurden 230 Mio sichergestellt. Wie sollen davon 80 Mio. Scheingewinne sein und wie wollen Sie die sicherstellen? :rolleyes:
      80 Mio. an Insolvenzverwalter wären wohl ein Riesenskandal kommt also auch nicht in Frage.

      Wie gesagt ich denke aus den 500 Mio. einbezahlt wurden wohl 600 - 650 Mio aus Zinsen die unter der Vereinbarung wohl angerechnet werden sollen. Dann hat sich das EDW auch noch als Gläubiger gemeldet was ich überhaupt nicht verstehen soll, aber so sind wohl die Gesetze in D.

      Dass die Presse das noch nicht gemerkt und nachgeforscht hat wundert mich eigentlich.
      Avatar
      schrieb am 21.05.06 21:01:24
      Beitrag Nr. 1.796 ()
      P.S. Ich gehe davon aus, dass sich die professionellen Anleger nur mit der Lösung einverstanden erklärt haben, da wohl die Karten recht gut stehen, bei der Haftpflichversicherung der WP sich den Rest der Verluste zu holen und so kann das wohl schneller angegangen werden.
      Avatar
      schrieb am 23.05.06 17:16:41
      Beitrag Nr. 1.797 ()
      "2.7 Entschädigungsfall Phoenix
      Besonders im Blickpunkt der Öffentlichkeit stand im Berichtsjahr
      die Phoenix Kapitaldienst GmbH. Die Gesellschaft bot Kunden eine
      von ihr selbst verwaltete Kollektivanlage in Derivaten unter der Bezeichnung
      Managed Account an. Die Handelsgeschäfte ließ das Institut
      über ausländische Broker ausführen. Das Phoenix Managed
      Account sollte bei einem britischen Broker geführt werden.
      Im März 2005 untersagte die BaFin der Phoenix Kapitaldienst AG
      die Geschäftstätigkeit, nachdem sie von der neuen Geschäftsleitung
      der Gesellschaft über Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung
      der Treuhandgelder des Phoenix Managed Account informiert worden
      war. Insgesamt waren ausgewiesene Treuhandgelder in Höhe
      von 680 Mio. € verschwunden und das Unternehmen sah sich nicht
      in der Lage, diesen Verlust auszugleichen. Die BaFin beantragte
      daher die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und stellte den so genannten
      Entschädigungsfall fest. Dieser ist Voraussetzung für ein
      Entschädigungsverfahren der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen.
      Auf Anweisung der BaFin zeigten die
      Vertreter der Phoenix die Straftaten umgehend der Staatsanwaltschaft
      Frankfurt am Main an. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen
      Anklage gegen die ehemalige Geschäftsführerin und einen
      Prokuristen erhoben.

      Vor den Hinweisen der Geschäftsleitung bestanden keine Anhaltspunkte
      für kriminelle Machenschaften. Die Phoenix Kapitaldienst
      GmbH hatte 1998 ihre Erlaubnis zum Finanzkommissionsgeschäft
      in Nicht-Effekten und zur Finanzportfoliovermittlung erlangt, indem
      sie von einer Übergangsregelung Gebrauch machte (§ 64e KWG).
      Im Managed Account angelegte Gelder wies die Gesellschaft in ihrer
      Bilanz als Treuhandgelder aus. Ihr Bestand wurde jährlich vom
      Abschlussprüfer des Instituts testiert. Die Fälschung der Kontenbelege
      blieb unentdeckt. Auch eine 2002 von der BaFin angeordnete
      Sonderprüfung ergab keine Anhaltspunkte für eine Unterschlagung
      von Kundengeldern oder sonstige Unregelmäßigkeiten im Handelsgeschäft
      des Instituts.
      "

      Quelle: BaFin Jahresbericht 2005
      http://www.bafin.de/jahresbericht/2005/kapitel_IV.pdf

      Damit dürfte der Ausgang von etwaigen Prozessen gegen Vermittler, die alle Formalitäten und Sicherheitsbelehrungen eingehalten haben wohl entschieden sein.
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 18:37:59
      Beitrag Nr. 1.798 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.731.224 von JuergB am 21.05.06 20:53:36Der Insolvenzverwalter bekommt übrigens 11 Mio.

      Die 30 % sind nur die erste Rate.

      :eek::eek:

      Die Scheingewinne sind relativ hoch, weil
      1. viele schon komplett raus waren und die Scheingewinne zurückzahlen müssen.

      2. viele sich monatlich die Gewinnne auszahlen ließen, was natürlich alles Scheingewinne waren.

      Diese Scheingewinne werden dann in voller Höhe vom Guthaben abgezogen.

      :eek::cool::eek::cool::eek::cool:
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 19:00:42
      Beitrag Nr. 1.799 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.731.224 von JuergB am 21.05.06 20:53:36"Einmal mehr zeigen Sie Ihre Inkompetenz."

      Der wirklich grosse Durchblicker bist du aber auch nicht gerade.

      Avatar
      schrieb am 29.06.06 16:47:30
      Beitrag Nr. 1.800 ()
      02.06.2006
      Die Gläubigervertreter haben den Insolvenzverwalter mit der Erstellung eines Insolvenzplans beauftragt (näheres siehe hierzu unter www.schubra.de). Sollte der Insolvenzplan bis Ende 2006 zustande gekommen sein (dafür ist nach Vorliegen des Insolvenzplans die Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger und die Bestätigung durch das Insolvenzgericht erforderlich), kann die EdW mit der Entschädigung der Anleger voraussichtlich im ersten Quartal 2007 beginnen.

      Quelle EDW
      Avatar
      schrieb am 11.07.06 16:10:00
      Beitrag Nr. 1.801 ()
      Ehemaliger Phoenix-Prokurist zu hoher Haftstrafe verurteilt

      Frankfurt/Main - Im spektakulären Anlagebetrugsfall um die Firma Phoenix Kapitaldienst ist der ehemalige Prokurist des Finanzdienstleisters zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden.
      Der 47 Jahre alte Michael Milde muss nach dem Entscheid des Landgerichts Frankfurt wegen besonders schweren Betrugs und Urkundenfälschung für sieben Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Die mitangeklagte frühere Chefsekretärin des Firmeninhabers Dieter Breitkreuz wurde vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen, erhielt jedoch eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen Untreue. Phoenix Kapitaldienst hatte rund 30 000 Anleger mit vorgetäuschten Finanzgeschäften um eine Nettosumme von 300 Millionen Euro geprellt.

      Der Vorsitzende Richter Jochen Müller sprach von einer "Schreckensbilanz" und übte schwere Kritik an der Finanzaufsicht und dem zuständigen Wirtschaftsprüfer, der "gegen alle Regeln seiner Zunft verstoßen" habe. Die ausgedachten Termingeschäfte von Phoenix Kapitaldienst waren über ein Jahrzehnt hinweg nicht aufgeflogen, da die nichts ahnenden Vertriebsmitarbeiter immer neue Anlegergelder einwarben.

      Erst nach dem tödlichen Flugzeugabsturz von Breitkreuz 2004 deckten neue Geschäftsführer den Schwindel schrittweise auf, den der Firmenpatriarch gemeinsam mit seinem Prokuristen ausgeheckt hatte. Im März 2005 musste das Unternehmen Insolvenz anmelden. Die 64-jährige, zur Geschäftsführerin beförderte Chefsekretärin verteilte in letzter Minute mehr als eine Million Euro aus der Kasse an befreundete Anleger - eine Art "Family and Friends"-Programm, wie der Richter es ausdrückte, das den Tatbestand der Untreue erfüllte.

      Milde erweckte während des Prozesses kaum den Eindruck eines abgebrühten Betrügers. Mit leiser Stimme schilderte der gelernte Mathematiker aus Sachsen-Anhalt, wie er nach der Wende einen Job bei Phoenix ergattert hatte - zum Vorstellungsgespräch war er im Trabi vorgefahren. Im Laufe der Jahre stieg Milde zur rechten Hand von Breitkreuz auf, der laut Gericht in der Branche als "Schmuddelkind" galt.

      Beim riskanten Optionshandel erzielte Phoenix Kapitaldienst anfangs hohe Verluste, die mit Hilfe manipulierter Buchungen vertuscht wurden. Am Ende wurde nur noch ein geringer Teil der Investorengelder angelegt. Milde geriet in einen Teufelskreis, aus dem er sich nicht traute auszubrechen. "Ich ließ mich überreden. Breitkreuz war der Chef und ich der Anfänger", schilderte er vor Gericht. "Mit ungeheurem Fleiß und Präzisionsarbeit" fälschte er nach den Worten von Richter Müller Dokumente, und der Wirtschaftsprüfer winkte die höchst verdächtigen Geschäftsberichte durch.

      Strafmildernd habe sich das "lupenreine Geständnis" Mildes ausgewirkt. Die Angeklagte wiederum habe sich nicht zu einem Schuldbekenntnis durchringen können, daher sei ihre Strafe auch nicht zur Bewährung ausgesetzt worden. Beide sitzen seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.

      Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft für Milde sowie zwei Jahre und neun Monate für die Sekretärin gefordert. Staatsanwalt Wilhelm Möllers schloss Ermittlungen gegen weitere Verdächtige nicht aus: "Der Gesamtkomplex ist noch nicht abgeschlossen." Die Verteidiger wollen prüfen, ob sie in die Berufung gehen.

      Richter Müller zeigte sich skeptisch, ob ähnliche Betrugsfälle in Zukunft verhindert werden können. Er bemängelte die "strukturelle Fehlkonzeption" der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die ein rechtzeitiges Eingreifen verhindert habe. Der Insolvenzverwalter von Phoenix Kapitaldienst stellte rund 230 Millionen Euro an Anlegergeldern sicher, Anfang 2007 können die geprellten Investoren mit ersten Entschädigungszahlungen rechnen.

      © dpa - Meldung vom 11.07.2006 13:47 Uhr

      Quelle: http://portale.web.de/Schlagzeilen/Kriminalitaet/msg/6206582…
      Avatar
      schrieb am 14.07.06 17:10:51
      Beitrag Nr. 1.802 ()
      Hallo,

      habe heute ein Schreiben von Schultze u. Braun erhalten.

      Ich soll eine "Pool-Vereinbarung" wegen Schadensersatzansprüchen gegen den Wirtschaftsprüfer Hr. Dr. Puckler beitreten.

      Hat noch jemand das Schreiben bekommen?

      Sollte man beitreten? Ich habe "nur" 20 TEUR angelegt und müsste doch eigentlich aus Insolvenzmasse und EDW ca. 90% zurückbekommen?

      Gruß
      Peter
      Avatar
      schrieb am 14.07.06 19:23:29
      Beitrag Nr. 1.803 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.594.720 von leonardoma am 14.07.06 17:10:51ob das sinnvoll ist,hängt doch auch -oder vor allem- davon ab,wie hoch die deckungssumme der vermögensschaden haftpflichtversicherung ist.
      Avatar
      schrieb am 14.07.06 19:24:47
      Beitrag Nr. 1.804 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.594.720 von leonardoma am 14.07.06 17:10:51Tja, das frage ich mich auch.

      Ich glaube das ist nur ein Abzockversuch dieser Anwälte. Was soll
      der kleine Angeklagte zahlen? Der meldet Privatinsolvenz an und das wars
      Avatar
      schrieb am 14.07.06 19:26:12
      Beitrag Nr. 1.805 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.597.991 von Dr.Ibbelkuenstler am 14.07.06 19:23:29selbst wenn der Zahlen muss, wird seine Versicherung noch einmal klagen um nicht zahlen zu müssen....
      Avatar
      schrieb am 14.07.06 22:25:03
      Beitrag Nr. 1.806 ()
      Mal angenommen die Versicherungen von Pückler und später evtl. auch von Ernst & Young würden zahlen, hiesse doch nur, dass die EDW entsprechend weniger zahlen müßte, oder?
      Avatar
      schrieb am 14.07.06 23:31:31
      Beitrag Nr. 1.807 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.598.048 von Leutnant73 am 14.07.06 19:26:12nein,
      die vers. wäre an ein urteil zur haftungsfrage gebunden und müsste -eben bis zur deckungssumme- die haftung übernehmen.
      Avatar
      schrieb am 14.07.06 23:37:05
      Beitrag Nr. 1.808 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.601.137 von FCO_Alpha am 14.07.06 22:25:03zunächst mal ja,aber die edw zahlt ja nicht alles (selbstbeteiligung und höchstgrenze)
      beide lücken liessen sich durch schadenersatzleistungen verringern.
      Avatar
      schrieb am 15.07.06 13:51:49
      Beitrag Nr. 1.809 ()
      Könnten mir denn Nachteile durch den Beitritt zum Poolvertrag entstehen?

      Gruß
      Peter
      Avatar
      schrieb am 15.07.06 23:38:07
      Beitrag Nr. 1.810 ()
      :confused:
      Woher hat Schultze & Braun meine Adresse? Wie war das nochmal mit dem Datenschutz? Vorher haben mich auch schon andere Rechtanwälte wegen Phoenix-Kapitaldienst angeschrieben!!! :mad:

      Im Poolvertrag steht eine Klausel drinne, dass diese Leute mindestens 20% von meiner Insolvenzmasse haben wollen!!! Ohne mich! :mad: Dann verliere ich noch mehr Kohle! :cry:

      Erste Zahlungen sollen, soviel ich weiß, schon Anfang 2007 kommen... :rolleyes:

      Liebe Grüße an die gierigen Anwälte... :p

      Wünsche erfolgreiches Trading und beste Gesundheit!
      Dayspieler
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 11:05:28
      Beitrag Nr. 1.811 ()
      11.07.2006 20:20
      Kommentar der Financial Times Deutschland zu Phoenix-Skandal - vorab 12.07.2006

      Weniger ist mehr
      Als ob der Betrugsfall Phoenix allein nicht schon schlimm genug wäre! Nein, mindestens genauso enttäuschend für die 30 000 geprellten Anleger ist das Versagen des Sicherungsfonds. Seit über einem Jahr ist der Frankfurter Optionshändler jetzt schon insolvent, und immer noch ist unklar, wie der Millionenschaden beglichen werden soll. Unhaltbare Renditeversprechen gepaart mit vorgegaukelter Sicherheit ? eine wahrhaft üble Mischung.

      Dabei ist der Grundgedanke des Sicherungsfonds ehrenwert. Die 1998 ins Leben gerufene Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ist per Gesetz verpflichtet, 90 Prozent des nach Ausschüttung der Insolvenzmasse verbliebenen Schadens zu ersetzen. Einziges Problem: Es ist kein Geld in der Kasse. Das liegt daran, dass die Mehrzahl der 766 EdW-Zwangsmitglieder sehr klein sind und nur den Mindestbeitrag von 300 E entrichtet. Für eine Pleite der Größendimension Phoenix reicht das nicht aus. Drei Lösungsmöglichkeiten bieten sich an. Vorschlag 1: Die EdW zieht bei ihren Mitgliedern einen Sonderbeitrag ein, wie sie es in Abstimmung mit Bundesfinanzministerium und Finanzaufsicht BaFin bereits plant. Das birgt aber die Gefahr, dass Finanzdienstleister reihenweise in Schieflage geraten und selbst zum Entschädigungsfall werden. Vorschlag 2: Ein einheitlicher Fonds für Banken und Wertpapierhändler wie in anderen Ländern wird etabliert. Der hätte zwar genügend Volumen, ist aber politisch nur schwer durchsetzbar. Bleibt Vorschlag 3, der naheliegendste: Weniger Schutz für den Anleger. Wer sich mit einer zweistelligen Kapitalverzinsung ködern lässt, muss wissen, auf welches Risiko er sich einlässt. Im Gegenzug sollte er darauf vertrauen können, dass eine geringere Ausfallsicherung dann aber auch geleistet wird.

      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2006-07/artikel-…

      Soviel zur Zahlungs(un)fähigkeit des EdW.

      Nochmals die Frage: Ist der PMA definitiv eine FINANZINNOVATION ?
      Wer hat Infos hierzu?


      Gruß
      limitter
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 11:10:30
      Beitrag Nr. 1.812 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.610.022 von DaySpieler am 15.07.06 23:38:07.... von deinem Entschädigungsantrag, oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 17:58:30
      Beitrag Nr. 1.813 ()
      "Einziges Problem: Es ist kein Geld in der Kasse. Das liegt daran, dass die Mehrzahl der
      766 EdW-Zwangsmitglieder sehr klein sind und nur den Mindestbeitrag von 300 E entrichtet."

      Witziges Modell. EdW Entschädigung ohne Geld in der Kasse zu haben ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 13:38:48
      Beitrag Nr. 1.814 ()
      #1786 schrieb:

      "habe heute ein Schreiben von Schultze u. Braun erhalten.
      Ich soll eine "Pool-Vereinbarung" wegen Schadensersatzansprüchen gegen den Wirtschaftsprüfer Hr. Dr. Puckler beitreten.
      Hat noch jemand das Schreiben bekommen?
      Sollte man beitreten? Ich habe "nur" 20 TEUR angelegt und müsste doch eigentlich aus Insolvenzmasse und EDW ca. 90% zurückbekommen?"


      -> besagtes Schreiben habe ich auch erhalten.
      Da ich ebenfalls unter 20 TEUR investiert hatte und bereits fristgerecht Ansprüche bei EDW, Insolvenzverwalter und Nachlassverwalter angemeldet habe, tendiere ich auch dazu, das Schreiben von "Schultze&Braun" zu ignorieren.
      Wer weiß, welche juristischen Fallstricke es gibt, wenn man sich da drauf einläßt?

      MEINUNGEN?
      Avatar
      schrieb am 18.07.06 11:05:19
      Beitrag Nr. 1.815 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.624.873 von anleger16 am 16.07.06 17:58:30Notfalls muss die EDW die Beträge über Kredite finanzieren... außerdem entschädigt sie ja "nur" bis 20 TEUR, der Betrag dürfte also nicht den genannten 3 stelligen Millionen entsprechen. Ansonsten muss der BUND ran. Man kann doch nicht so eine Einrichtung ohne Kapitalausstattung lassen bei den möglichen Ersatzansprüchen der angeschlossenen Institute. Ich gehe von einer Entschädigung aus wie vorgesehen im ersten Quartal 2007 - egal was die FTD schreibt oder wo die das Geld hernehmen...:rolleyes:;)
      Avatar
      schrieb am 18.07.06 21:05:57
      Beitrag Nr. 1.816 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.601.652 von Dr.Ibbelkuenstler am 14.07.06 23:31:31eigentlich keine direkte Antwort auf diesen Beitrag, nur nochmal die Frage in die Runde:

      Hat man Nachteile, wenn man dem Poolvertrag beitritt????
      :confused:
      Ich hatte leider deutlich mehr als 20.000 angelegt...
      Avatar
      schrieb am 19.07.06 09:33:16
      Beitrag Nr. 1.817 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.710.111 von mizzi333 am 18.07.06 21:05:57@1800: Laut #1794 wollen die Anwälter 20% der Insolvenzmasse haben. Im Vertrag steht auch irgendwas mit Mindest-Honorar 50000€.
      Falls diese Anwälte also tatsächlich ein Urteil gegen den Wirtschaftsprüfer erreichen sollten, so würde deren Honorar erst einmal wieder die Insolvenzmasse schmälern.
      Und da ich bereits an 3 verschiedenen Stellen(EDW, Insolvenzverwalter, Nachlassverwalter) Ansprüche reklamiert habe, scheinen mir die Risiken höher als die Chancen zu sein, wenn ich jetzt bei einer 4.Stelle noch etwas versuche.
      Aber: ich bin auch kein Jurist, ist nur meine subjektiver Eindruck.
      Avatar
      schrieb am 19.07.06 10:06:51
      Beitrag Nr. 1.818 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.710.111 von mizzi333 am 18.07.06 21:05:57Hat man Nachteile, wenn man dem Poolvertrag beitritt????

      Hm, evtl. siehst Du halt dein Geld erst später.

      Das Geld von der Dr. Puckler Versicherung wird ja irgendwie mit der Erstattung des Insolvenzverwalters verrechnet.
      Wenn der Insolvenzverwalter im 1. Quartal mit de Auszahlung der ca.230 Mio anfängt, kann ich mir nicht vorstellen, dass bis dahin die Poolgeschichte verrechnet wurde.
      Avatar
      schrieb am 20.07.06 03:30:06
      Beitrag Nr. 1.819 ()
      Ich habe auch das Schreiben bekommen. Bevor ich das unterzeichne, werde ich es aber erst mal meinem Anwalt vorlegen, da ich als Laie die Auswirkungen nicht beurteilen kann. Mein Anwalt ist allerdings noch bis Ende des Monats in Urlaub.
      Sobald ich genaueres weiss, gebe ich Laut. Vielleicht kennt sich ja auch hier jemand aus.

      Gruß, Malu
      Avatar
      schrieb am 20.07.06 11:53:09
      Beitrag Nr. 1.820 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.748.008 von FCO_Alpha am 19.07.06 10:06:51"Das Geld von der Dr. Puckler Versicherung wird ja irgendwie mit der Erstattung des Insolvenzverwalters verrechnet.
      Wenn der Insolvenzverwalter im 1. Quartal mit de Auszahlung der ca.230 Mio anfängt, kann ich mir nicht vorstellen, dass bis dahin die Poolgeschichte verrechnet wurde"

      zuerst kommt das insolvenzverfahren,denn der dabei festgestellte forderungsausfall ggü phoenix bringt ja erst den schaden,dessen ersatz dann von puckler verlangt wird.
      ohne schaden kein schadenersatzanspruch.
      Avatar
      schrieb am 20.07.06 16:23:45
      Beitrag Nr. 1.821 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.804.593 von Dr.Ibbelkuenstler am 20.07.06 11:53:09Wer kann denn bitte mal anhand einer Einzahlung von z.B. 15.000 Euro in das PMA die vorgeschlage Auszahlung mit und ohne Poolvertrag darstellen. Danke.
      Avatar
      schrieb am 20.07.06 17:50:13
      Beitrag Nr. 1.822 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.809.544 von FCO_Alpha am 20.07.06 16:23:45ich denke es müsste vom prinzip her ca. so laufen:
      ford 15.000
      insolv.quote 33%
      von phoenix also 5000
      fehlen 10.000
      von edw 90%
      also 9000
      fehlen endgültig 1000
      das wäre zb viel mehr,bei denen,die über dem höchstbetrag der edw liegen.

      mit schadenersatzansprüchen -und ensprechender solvenz beim schuldner-würden dann die 1000 bzw der höhere betrag bei grossanlegern ausgeglichen und die edw würde ihre erbrachte leistung ebenfalls beim schuldner regressieren ,denn die ersatzansprüche gehen in höhe der leistung auf die edw über.

      aber wie gesagt bei solvenz -dh im grunde entsprechender deckungssumme im haftpflichtvertrag des puckler.
      Avatar
      schrieb am 20.07.06 18:56:12
      Beitrag Nr. 1.823 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.811.234 von Dr.Ibbelkuenstler am 20.07.06 17:50:13Und von diesen 1000, die evtl. noch zu holen sind, gehen dann 20% also 200 als Gewinnbeteiligung ab. Außerdem noch Anwaltshonorar und die Vergütung für den Poolvorsitzenden und die Poolbeiräte.
      Und wenn beim ersten Schuldner (Puckler) nicht genug zu holen ist, und es dann bei Ernst & Young und anderen probiert wird, wiederholt sich das Spiel mit der Gewinnbeteiligung, Gebühren und Honoraren nochmal.

      Vielleicht gibt's am Ende etwas mehr Geld. Das dann aber später, da die Auszahlung aus der Insolvenzmasse ja zunächst an den Pool geht.
      Vielleicht gibt's auch weniger Geld, da der Pool ja in jedem Fall bezahlt werden muss. Auch wenn kein zusätzliches Geld eingetrieben wird.

      Meiner Meinung nach lohnt sich das auf jeden Fall zumindest für diejenigen nicht, die von der EdW 90% aubezahlt bekommen. (Also für alle die unter ca. 30.000 Verlust haben).

      Gruß,
      Alban
      Avatar
      schrieb am 22.07.06 21:24:55
      Beitrag Nr. 1.824 ()
      Man rechne einfach mal folgendes:

      Es entschliessen sich 50 Geschädigte mit jeweils 20.000.- €, dem Pool beizutreten. Poolvermögen = 1.000.000.-€

      davon werden abgezogen:
      a.) Kosten der Rechtsverfolgung (ca. 25.000.- bis 50.000.- €)
      b.) Vergütung Poolverwalter und Beiräte (100.000.- €)
      c.) Erfolgsbeteiligung (20% = 200.000.-)

      zu a.) lasst die Kollegen mal ein paar Gutachter beauftragen, dann kann noch mehr herauskommen.
      zu b.) die Poolverwalter/-beiräte) können sich nach billigem Ermessen auch mehr genehmigen !

      Fazit: also in diesem Beispielfall wären mal 350.000.- von einer Mio, also mindestens 35% weg !!! Nach was riecht das ganze also ?
      Avatar
      schrieb am 23.07.06 11:14:34
      Beitrag Nr. 1.825 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.924.870 von Bongobongo01 am 22.07.06 21:24:55Naja 50 Leute die dem Pool beitreten dürfte doch etwas wenig sein. Ich vermute mal, es werden weit über 10, vielleicht sogar über 20.000 sein. Zumindest war das die Größenordung bei der "Dirk Breitkreuz / Erbengemeinschaftsgeschichte". Und da musste man seine Kontoauszüge alle selber kopieren, das Anschreiben richtig aufsetzen und an das zuständige Gericht senden.

      Viel interessanter ist doch aber die Frage, wie hoch die Police von Dr. Puckler ist. Bei z.B. 1 Mio. und 15.000 Poolmitglieder wären das rein rechnerisch 67 Euro pro Person. Und zwar vor Abzug von Kosten und Vergütung!
      Avatar
      schrieb am 23.07.06 13:11:04
      Beitrag Nr. 1.826 ()
      wegen der frage der deckungssumme der haftpflichtvers. des dr. puckler habe ich schultze und braun angemailt und die antwort bekommen -man höre und staune- dass zu dieser frage keine kenntnisse vorliegen !!!!

      m.a.w. hier scheint es tatsächlich um reine abzocke zu gehen,denn das wäre ja wohl das erste gewesen,was man hätte aufklären müssen.

      aber vielleicht will man ja dr. puckler persönlich bitten 400 millionen zu überweisen ...
      Avatar
      schrieb am 24.07.06 17:19:44
      Beitrag Nr. 1.827 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.974.332 von Dr.Ibbelkuenstler am 23.07.06 13:11:04ALSO ich fühle mich irgendwie hilflos....
      habe 50.000 vergeigt und weiß nun nicht, ob ich dem pool beiteten soll.http://img.wallstreet-online.de/smilies/mad.gif
      :mad:
      Nehmen wir mal an, ich bekäme einen Teil von der EDW und von den ca restlichen 30.000 ca 20.000 (es kursieren hier ja ca 30% Abschlag durch den pool), dann wäre das ja mehr als nichts.
      Was kann man denn tun, wenn man nicht beitritt, aber auch von dem Herrn was möchte, falls es überhaupt was gibt...(davon bin ich schon gar nicht überzeugt...)
      Ein Bekannter, Jurist, schaute drauf und meinte, da müsse er sich ja lenge einarbeiten und das käme ihm komisch vor, vielleicht hatte er ja einfach keine Lust. Ich jedenfalls habe keine Anung und gebe das zu, vielleicht ist hier einer, der nicht nur Ahnung hat sondern diesbezüglich auch fundiertes Wissen??????
      Avatar
      schrieb am 24.07.06 17:23:05
      Beitrag Nr. 1.828 ()
      ...sorry für die Schreibfehler, Ihr werdet es lesen können... und wie man die smilies einfügt, müßte mir auch mal einer erklären, auch wenn das hier nicht thema ist....danke, falls sich einer findet...
      Avatar
      schrieb am 24.07.06 22:39:38
      Beitrag Nr. 1.829 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.011.868 von mizzi333 am 24.07.06 17:23:05Wieso, es ist doch kein Problem.

      Die EDW zahlt, die fehlenden 180 Mio. bringt der Staat auf.

      :eek::eek::eek:

      Phoenix hat übrigens auch eine Vermögensschadenhaftplichtversicherung, die zahlt aber sicher nicht bei Vorsatz.

      Die Poolkosten werden aus der Insolvenzmasse vorgelegt.

      Die 20 % Beteiligung gilt nur, wenn der Prozeß gewonnen wird,
      es sind dann 20 % des Schadensersatzbetrages.

      Natürlich nicht 20 % der Insolvenzmasse.

      Vielleicht kann Mr. Dibbelkünstler hierzu noch einen Kommentar abgeben.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 24.07.06 22:52:31
      Beitrag Nr. 1.830 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.017.253 von Urlaub2 am 24.07.06 22:39:38Ich hatte übrigens mit dem Dr.Puckler mal telefoniert,
      er sagte mir, daß er "Stichproben" macht. (beim PMA)

      Er war Wirtschaftsprüfer von der Phoenix Kapitaldienst GmbH,
      nicht vom Managed Account.

      Deswegen glaube ich, daß der Prozeß verlorengeht.

      Aber vielleicht haben wir doch mal Glück.

      ;);)

      Ich tendiere, dem Pool beizutreten.
      Avatar
      schrieb am 25.07.06 09:37:37
      Beitrag Nr. 1.831 ()
      25. Juli 2006
      Anlagebranche soll Phoenix-Betrug tragen

      Die Wertpapierhandelsbranche soll für die Schäden aufkommen, die das Skandalunternehmen Phoenix Kapitaldienst bei mehreren tausend Anlegern verursacht hat. Die Bundesregierung sieht die Branchenfirmen in der Pflicht für Sonderbeiträge, wie die "Financial Times Deutschland" berichtet. Sie beruft sich auf eine Stellungnahme von Finanz-Staatssekretär Karl Diller.

      "Vorhaben treibt Firmen in den Ruin"
      Darin heiße es, eine Entschädigung der rund 29.200 geschädigten Anleger werde "ohne Sonderbeiträge beziehungsweise Sonderzahlungen der Wertpapierhandels- Unternehmen voraussichtlich nicht möglich sein". Im Fall Phoenix geht es um einen Schaden von etwa 200 Millionen Euro - doch die Entschädigungs- Einrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hat dem Bericht zufolge nur zehn Millionen Euro in der Kasse.

      Die EdW ist gesetzlich verpflichtet, 90 Prozent desjenigen Schadens zu ersetzen, der nach einer Ausschüttung durch den Insolvenzverwalter verblieben ist. Der FDP-Abgeordnete Frank Schäffler kritisierte die Absicht, die Entschädigung über Sonderbeiträge der EdW-Mitgliedsfirmen zu finanzieren. Sonderbeiträge würden "viele Unternehmen in der Branche ruinieren", warnte Schäffler. Es sei nicht Sinn einer Entschädigungseinrichtung, dass nach der Entschädigung Mitglieder pleite gingen.

      Sichergestelltes Geld reicht nicht
      Phoenix Kapitaldienst hatte jahrelang insgesamt die Anleger mit vorgetäuschten Finanzgeschäften um eine Nettosumme von 300 Millionen Euro geprellt. In einem Schneeballsystem wurde der allergrößte Teil des eingezahlten Kapitals nicht investiert, sondern unter anderem für hohe Provisionszahlungen verwendet. Jahrelang waren die erfundenen Termingeschäfte nicht aufgeflogen.

      Erst als der Firmeninhaber, der sich den Betrug ausgedacht hatte, bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam, deckten die neuen Geschäftsführer den Schwindel auf. Im März 2005 musste Phoenix Insolvenz anmelden. Der Insolvenzverwalter stellte zwar einen dreistelligen Millionenbetrag an Anlegergeldern sicher, so dass wohl Anfang 2007 geprellte Investoren mit ersten Zahlungen rechnen können. Doch damit wird nur ein Teil des Schadens gedeckt. Der frühere Prokurist und eine ehemalige Geschäftsführerin waren kürzlich zu Haftstrafen verurteilt worden.

      (N24.de, Netzeitung)
      Avatar
      schrieb am 25.07.06 19:06:18
      Beitrag Nr. 1.832 ()
      Hab mal etwas gegoogelt:
      Wer hätte das merken und eingreifen müssen? Der Abschlussprüfer Godehard Puckler? Oder der Broker Man Financial? Die Beamten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)? Oder die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young, die Phoenix bei einer Sonderprüfung im Auftrag der BaFin schon 2002 unter die Lupe nahmen?

      Der Staat haftet wahrscheinlich nicht

      Bei Puckler ist nicht viel zu holen, er ist mit maximal 2 Mio. Euro versichert. Sollte aber die BaFin geschlafen haben, greift vielleicht die Staatshaftung. Doch dafür macht Schultze & Braun-Anwalt Otto Lakies den Anlegern und ihren geschäftstüchtigen Anwälten keine Hoffnungen: "Sie können dem Amt nicht vorwerfen, dass es nicht Miami Vice ist."

      Immerhin hatte die BaFin seit Jahren moniert, dass Kunden- und Geschäftsgelder bei Phoenix auf gemeinsamen Konten lagern. Da das Manipulationen Tür und Tor öffnet, beauftragte das Amt Ernst & Young im Jahr 2002, die Buchhaltung der Firma zu untersuchen. Ernst & Young hat dabei nach eigenen Angaben "Mängel im Organisationsablauf" festgestellt und die Finanzaufsicht auch darauf aufmerksam gemacht. Doch den Kernbetrug haben die Wirtschaftsprüfer nicht entdeckt, nämlich dass das Gegenkonto für den "Managed Account" und die fantastischen Gewinne gar nicht existierten.

      Schadensersatzforderungen gegen Ernst & Young

      Schmitt meint, dies hätte auffallen müssen und prüft daher, Ernst & Young in Haftung zu nehmen. Die Wirtschaftsprüfer weisen die Schadensersatzforderungen zurück. Ihre Begründung: "Auftrag war es nicht, Kontobewegungen zu prüfen. Ansprüche gegen Ernst & Young sind ausgeschlossen."

      Auch der Phoenix-Broker Man Financial hat bereits eilig aus London mitgeteilt, von dem Betrug nichts gewusst zu haben. Es seien intern keine Unstimmigkeiten mit den Phoenix-Konten aufgefallen. "Unsere Arbeitshypothese ist: Die Mithilfe von Man Financial war für die Fälschungen nicht notwendig", sagt Otto Lakies von Schultze & Braun. Allerdings: Einige Man-Mitarbeiter seien regelmäßig auf Phoenix-Weihnachtsfeiern erschienen, um die fantastischen Renditen zu feiern. Kaum vorstellbar, dass sie nicht wussten, was gespielt wurde.


      Auszug aus: http://72.14.221.104/search?q=cache:qAGGdMzCqJ0J:www.fachanw…
      Avatar
      schrieb am 27.07.06 17:12:46
      Beitrag Nr. 1.833 ()
      Quelle: http://www.hedgefonds24.de/phoenix-rechtsverfolgungspool.htm…

      Da uns viele Anleger gefragt haben, was es mit dem Rechtsverfolgungspool auf sich hat und ob man dem Pool beitreten soll, möchten wir Ihnen die häufigsten Fragen zu diesem Thema beantworten.

      Ein Beitritt zum Rechtsverfolgungspool ist bis zum 31.08.2006 möglich. Dazu müssen Anleger das rosafarbene Exemplar der Poolvereinbarung zurücksenden, das sie zusammen mit dem Informationsschreiben zum Pool erhalten haben.

      Warum wird gegen den Wirtschaftsprüfer Dr. Puckler vorgegangen?

      Nach Auffassung des Rechtsverfolgungspools haben die Kapitalanleger Schadensersatzansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer, weil dieser seine Pflichten zur Prüfung im Rahmen der von ihm testierten Jahresabschlüsse von Phoenix sowie der jährlichen Prüfung zur Einhaltung der Meldepflichten und Verhaltensregeln nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Wäre Dr. Puckler seinen Prüfungsaufgaben ordnungsgemäß nachgekommen, hätten Anleger rechtzeitig gewarnt und Geschäfte mit der Phoenix Kapitaldienst GmbH hätten früher durch behördliche Untersagung oder Einleitung des Insolvenzverfahrens beendet oder vermieden werden können. Der dadurch entstandene Schaden soll jetzt geltend gemacht werden.

      Welchen Nutzen bringt der Pool?

      Durch den Zusammenschluss der Anleger wird es möglich Rechte auf Schadensersatz optimal durchzusetzen. Mit der Teilnahme an dem Pool bevollmächtigt man diesen unwiderruflich außergerichtliche Verhandlungen und ggf. gerichtliche Schritte gegen Dr. Puckler einzuleiten. Nach Rücksprache mit dem Pool haben wir erfahren, dass man davon ausgeht, dass erste Schadensersatzzahlungen aus den erfolgreich durchgesetzten Schadensersatzansprüchen bereits vor der Ausschüttung der Insolvenzmasse an die Anleger realisieren werden könne. Es besteht also nicht nur die Chance, dass Anleger einen größeren Anteil ihrer Einlage ausbezahlt bekommen, sondern auch, dass eine Teilauszahlung schneller erfolgt.

      Welche Kosten entstehen für die Poolmitglieder?

      Die entstehenden Kosten werden aus der Insolvenzmasse vorfinanziert. Im Erfolgsfall werden die Erträge nach Abzug der entstandenen Kosten im Verhältnis 80 zu 20 zwischen den Poolmitgliedern und dem Insolvenzverwalter aufgeteilt, sprich 20% fließen der Insolvenzmasse zu und erhöhen so auch die Ansprüche der Nicht-Pool-Mitglieder. Sollte kein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden können, bleibt der Insolvenzverwalter "auf den Kosten sitzen."

      Für Phoenix-Anleger bedeutet dies, dass eine Poolmitgliedschaft keine zusätzlichen Kosten nach sich zieht und dass durch die Mitgliedschaft kein finanzielles Risiko entsteht.

      Die Gründung und Finanzierung des Rechtsverfolgungspools wurde unter Zustimmung des Gläubigerausschusses realisiert. Besonders hervorzuheben ist, dass der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Schmitt Mitglied des Pools ist. Seine Entscheidung die Kosten der Rechtsverfolgung aus der Insolvenzmasse vorzufinanzieren, zeugt davon, dass gute Erfolgsaussichten gegeben sind.

      Was passiert wenn Sie dem Pool nicht beitreten?

      Eine Mitgliedschaft im Pool erfolgt auf freiwilliger Basis. Sollten Sie dem Pool nicht beitreten, profitieren Sie im Erfolgsfall nur indirekt über die Steigerung der Insolvenzmasse vom Pool. Ihre Gesamtentschädigung kann also niedriger ausfallen.

      Wie hoch wird der Ersatzanspruch sein, die der Pool erstreitet?

      Vielfach wurden wir vor allem von Anlegern, die weniger als 20.000 Euro investiert haben (und somit die maximale Entschädigungsgrenze der EdW nicht überschritten haben) gefragt, ob es sich für sie überhaupt lohnt dem Pool beizutreten, da Ersatzansprüche, die gegen Puckler erstritten werden, mit Zahlungen der EdW verrechnet würden.

      Neben der eventuell höheren Gesamtrückzahlungen der Phoenix-Einlage profitiert der Anleger vor allem von einer schnellen Auszahlung der Ersatzansprüche - diese soll noch vor Auszahlung der Insolvenzmasse erfolgen. Es wird also ein zeitlicher Vorteil erwartet.

      Wir gehen davon aus, dass maximal ein zweistelliger Millionenbetrag erstritten werden kann. Entscheidend wird hierbei wohl auch sein in welcher Höhe eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung seitens des Wirtschaftsprüfers abgeschlossen wurde. Inwieweit dieser ausreicht, um eine Entschädigung zu erhalten, die die Zahlung der EdW übersteigt, können wir leider nicht abschließend beurteilen.
      Avatar
      schrieb am 27.07.06 17:57:34
      Beitrag Nr. 1.834 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.116.991 von Malu1 am 27.07.06 17:12:46"Neben der eventuell höheren Gesamtrückzahlungen der Phoenix-Einlage profitiert der Anleger vor allem von einer schnellen Auszahlung der Ersatzansprüche - diese soll noch vor Auszahlung der Insolvenzmasse erfolgen. Es wird also ein zeitlicher Vorteil erwartet."

      Ach, wollen die sich denn soooo lange Zeit lassen mit der Auszahlung der Insolvenzmasse ?
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 08:30:38
      Beitrag Nr. 1.835 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.117.720 von anleger16 am 27.07.06 17:57:34Das Statement unter #1817
      von
      http://www.hedgefonds24.de/phoenix-rechtsverfolgungspool.htm…
      klingt ja so positiv, dass nun wohl (fast) jeder diesem Pool beitreten wird.
      Aber: wie unabhängig ist "hedgefonds24.de" und gibt es nicht doch irgendwo einen Haken bei der Geschichte?
      Immerhin sind 20% für den Rechtsanwalt ja doch recht happig ...
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 14:14:17
      Beitrag Nr. 1.836 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.145.023 von schneller_euro am 28.07.06 08:30:38Ob es jetzt Sinn macht, beizutreten oder nicht, ist schwer zu sagen. Vom Gefühl her denke ich, dass man keine zu großen Hoffnungen darauf setzen sollte. Bei Beträgen unter 20000 Euro schon rein rechnerisch nicht. Und schneller an einen Teil seines Geldes soll man auch kommen?!? Und weil es eine so offensichtlich gute Möglichkeit ist, ist das auch jetzt schon nach 1,5 jahren jemandem eingefallen, ohne genau zu wissen, wie hoch denn die Haftung schließlich wäre? (siehe vorhergehende Beiträge)
      Allein wie immer bei der Juristerei: der Ausgang ist ungewiss

      Gewiss scheint mir aber: der Text auf Hedgefonds24 ist nicht unabhängig verfasst. Bei der Meinugsbildung kann man ihn getrost vernachlässigen.


      tamtarama
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 16:25:53
      Beitrag Nr. 1.837 ()
      20 % im erfolgsfall für den anwalt wäre allerdings "recht happig"

      nur ist das aber weder dem text von hedgefonds24 zu entnehmen noch tatsächlich vorgesehen.wie kommst du denn auf diese idee ?
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 18:32:16
      Beitrag Nr. 1.838 ()
      Bei der Hotline sagte man mir, nach Abzug der Kosten fliessen 20% der erstrittenen Summe in die Insolvenzmasse, die restlichen 80% werden unter den Poolmitgliedern aufgeteilt.

      Ich habe den Kram z.Zt. bei meinem Anwalt, der soll sich das mal auf irgendwelche Haken, die dabei sein könnten, anschauen.
      Sobald ich Rückmeldung habe, gebe ich Laut.
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 20:31:10
      Beitrag Nr. 1.839 ()
      Bei der Hotline sagte man mir, nach Abzug der Kosten fliessen 20% der erstrittenen Summe in die Insolvenzmasse, die restlichen 80% werden unter den Poolmitgliedern aufgeteilt

      genau,
      so stehts bei hedgfonds24 und vor allem auch im poolvertrag.
      aber 20% zur insolvenzmasse ist ja nun etwas ganz anderes als 20% für den anwalt.
      ma sollte bei aller kritik doch bei den tatsachen bleiben.
      Avatar
      schrieb am 29.07.06 10:18:52
      Beitrag Nr. 1.840 ()
      kapital-markt intern' kritisiert Phoenix-Insolvenzverwalter: Beitritt zum Rechtsverfolgungspool 'Puckler' wegen unklarer Erfolgsaussichten und Gebührenstruktur nicht zu empfehlen


      Pressemitteilung von: 'markt intern'-Verlag Archiv Archiv
      Veröffentlicht auf openPR am 28.07.2006 um 17:36

      (openPR) - Düsseldorf, 28.07.2006
      Der Brancheninformationsdienst 'kapital-markt intern' ('k-mi') kann geschädigten Phoenix Kapitaldienst-Anlegern derzeit nicht empfehlen, dem von der Kanzlei Schultze & Braun/Achern initiierten 'Rechtsverfolgungspool Dr. Puckler' beizutreten. Mit diesem Pool versucht die Kanzlei, die auch den Phoenix- Insolvenzverwalter stellt, Ansprüche gegen den ehemaligen Phoenix-Wirtschaftsprüfer (WP) Dr. Godehard Puckler durchzusetzen. Seine kritische Haltung begründet 'k-mi' mit der mangelnden Aufklärung der Anleger über die Erfolgsaussichten. Den Anlegern wurde weder hinreichend deutlich gemacht, daß die Schadenersatzansprüche durch die Haftungsbegrenzung der WP-Versicherung stark limitiert sein können, noch daß die Erfolgsaussichten aufgrund der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vage sind. Zudem ist die Gebührenregelung des Pool-Vertrages für Anleger kaum nachzuvollziehen. Auch wirkt die Aussage von Schultze & Braun, Anleger, die dem Pool bereits beigetreten seien, könnten ihre Unterschrift nicht widerrufen, wenig seriös, da sie nach Auffassung der von 'k-mi' befragten Juristen geltendem Recht widerspricht. Danach können Anleger gemäß Paragraph 312b BGB mit einer Frist von 2 Wochen nach Widerrufsbelehrung vom Vertrag zurücktreten. Die Voraussetzung dafür ist ein Vertragsabschluß bzw. dessen Anbahnung per Fernkommunikation, d. h. auch per Briefpost. Diese Voraussetzung dürfte für die überwiegende Zahl der Anleger gegeben sein. Alles in allem wirft das Angebot zum Pool-Beitritt derzeit mehr Fragen auf als es beantwortet.

      Weitere Informationen:
      Christian Prüßing
      Redakteur 'kapital-markt intern'
      Tel.: 0211/66 98 -159
      mailto:kmi@markt-intern.de

      Quelle;
      http://openpr.de/news/94807/kapital-markt-intern-kritisiert-…
      Avatar
      schrieb am 29.07.06 13:22:35
      Beitrag Nr. 1.841 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.522.192 von Mistral1978 am 11.07.06 16:10:00Die Geschäftsführerin ist frei
      Avatar
      schrieb am 29.07.06 15:51:56
      Beitrag Nr. 1.842 ()
      Ich muss zugeben: ich lerne täglich dazu. Wie sich das mit den 20% "Erfolgsbeteiligung" verhält, finde ich interessant.

      Kann es denn sein, dass jemand ohne meine Zustimmung aus der Insolvenzmasse (also auch aus meinem Anteil) einen Prozess finanziert, bei dem dann andere (also, die die dem Pool beitreten) dann 80% des Erfolgs bekommen und die Nicht-Pool-Mitglieder bestenfalls ihre Vorfinanzierung zurückbekommen ?

      Ich sehe da ein krasses Missverhältnis. Als Nicht-Pool-Mitglied MUSS ich einen Prozess finanzieren und wenn dieser keinen Erfolg hat, dann bleibe ich (anteilsmässig) auf den Kosten sitzen. Seltsame Rechtsauffassung - wenn das rechtlich überhaupt sauber ist. Kann das mal jemand bei seinem Anwalt prüfen lassen ?
      Avatar
      schrieb am 31.07.06 13:26:50
      Beitrag Nr. 1.843 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.210.798 von Bongobongo01 am 29.07.06 15:51:56Ich halte diese Pool-Lösung noch für vertretbar und bin dem Pool deswegen beigetreten.

      Ich würde davon abraten, jetzt mit einem Anwalt o.ä. weitere rechtliche Schritte zu unternehmen, weil das die ganze Geschichte noch weiter verzögert.

      Es ist schon schlimm genug, daß wir frühestens ab 2007 den ersten Euro überhaupt wieder sehen.

      :eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 03.08.06 08:20:56
      Beitrag Nr. 1.844 ()
      Betrugsfall Phoenix
      Streit um Entschädigung entbrannt
      Bislang wird im Betrugsfall Phoenix eine Entschädigungssumme von bis zu 200 Millionen Euro veranschlagt. Der zuständige Entschädigungsfonds betrachtet sich als überfordert.
      Von Simone Boehringer






      Auf der Gläubigerversammlung im vergangenen Oktober in Frankfurt wurden die geprellten Anleger über das Verfahren gegen die Phoenix Kapitaldienst GmbH informiert.
      Foto: dpa


      Im Betrugsfall Phoenix sollen Anleger nach den Vorstellungen einiger Wertpapierfirmen weniger Geld bekommen.

      Bislang wird eine Entschädigungssumme von bis zu 200 Millionen Euro veranschlagt. Die 760 Unternehmen, die dafür zahlen sollen, fordern außerdem eine Gesetzesänderung.

      Ein Sprecher der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EDW) lässt keinen Zweifel: „Die Mitgliedsbeiträge reichen zur Entschädigung im Fall Phoenix nicht aus. Die Vorbereitungen für die erstmalige Veranlagung zu Sonderbeiträgen laufen.“ So sieht es das Einlagensicherungs- und Anlegerschutzgesetz auch vor.



      Erdbeben
      Bei einigen der 760 Mitgliedsunternehmen, die für den Schaden aufkommen sollen, hat diese Ankündigung dennoch ein Erdbeben ausgelöst. Dazu gehören Wertpapierhandelsbanken, Vermögensberater und Kapitalanlagegesellschaften.

      „Wenn das Gesetz so bleibt, werden Vermögensverwalter des Verbandes ihre Lizenz bei der Bundesaufsicht abgeben und ihr Geschäft von Österreich oder sonstwo betreiben“, wettert Lutz Gebser, Vorstandsvorsitzender des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschlands (VUV).

      „Der Fall Phoenix hat die Grenzen der EDW gesprengt“, sagt Michael Sterzenbach, Geschäftsführer des Bundesverband der Wertpapierfirmen an deutschen Börsen (BWF).



      Weniger als zehn Millionen Euro in der Kasse
      Tatsächlich hat die 1998 gegründete Einrichtung in bisher 16 Entschädigungsfällen insgesamt ganze 13 Millionen Euro ausbezahlen müssen. Den nun bei Phoenix voraussichtlich zu ersetzenden Schaden beziffert die EDW auf 180 bis 200 Millionen Euro. In der Kasse hat man aber derzeit weniger als zehn Millionen Euro.

      „Knapp 600 Millionen Euro sind von Anlegern bei Phoenix Kapitaldienst einbezahlt worden. Nach Abzug der Mittel in der Kasse, etwa 230 Millionen Euro und unter Berücksichtigung nicht zu ersetzender Schäden nach dem Gesetz bleibt diese Summe voraussichtlich übrig“, rechnet Michael Helmers vor, zuständiger Abteilungsdirektor bei der Staatsbank KfW, die die rechtlich nicht selbstständige EDW verwaltet.


      Nachdem derzeit die Veranlagung der üblichen Jahresbeiträge läuft, die zwischen 2,5 und vier Millionen Euro in die knappe Kasse des EDW spülen dürfte, sollen im vierten Quartal die Zahlungsbescheide für die Sonderveranlagung über bis zu 190 Millionen Euro versandt werden.

      Für die meisten der großen Beitragszahler zum EDW, den BWF-Mitgliedern und etwa 30 Kapitalanlagegesellschaften des Bundesverbandes Deutscher Investmentgesellschaften (BVI), sind die auf sie zukommenden Einzelsummen nicht existenzbedrohend.



      Einzelkämpfer gefährdet
      Anders ist das bei den VUV-Unternehmen: Bei vielen Einzelkämpfern können schon einige hunderttausend Euro Nachzahlung das Aus bedeuten, sagt Gebser.

      Aber auch bei den größeren Veranlagten, etwa der Baader Wertpapierhandelsbank, die dem BWF angehört, ist man skeptisch: „Wir sind schon überrascht, dass es so konkrete Fahrpläne gibt, wo die endgültige Schadenshöhe doch noch gar nicht feststeht“, sagt Dirk Freitag aus dem Vorstandsreferat bei Baader. Das Insolvenzplanverfahren läuft noch.

      Indessen hat der BWF gemeinsam mit dem BVI und dem VUV ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass bis Ende September beweisen soll, dass die tatsächliche Summe der entschädigungsfähigen Leistungen im Fall Phoenix noch tiefer liegt als bislang veranschlagt.



      Reform des Entschädigungswesens
      Darüber hinaus gibt es Bestrebungen der Lobbyisten, eine generelle Reform des Entschädigungswesens der Banken und Finanzdienstleister in Deutschland anzuschieben. „Gespräche darüber mit dem Finanzministerium sowie EDW und KfW sind anberaumt“, sagt BWF-Geschäftsführer Sterzenbach.

      Dabei soll es darum gehen, die Entschädigungseinrichtung tragfähiger zu machen. Die Zusammenlegung mit den drei übergeordneten Sicherungseinrichtungen der öffentlichen, genossenschaftlichen und privaten Banken werde dabei ebenso diskutiert wie eine mögliche Änderung der für alle Entschädigungsfonds geltenden gesetzlichen Regelung: Demnach müssen betroffenen Anlegern 90 Prozent des Kapitaleinsatzes, höchstens jedoch 20.000 Euro ersetzt werden.

      „Das gleicht einer Garantie für risikolose Anlagen. Für die Vermögensverwalter im EDW ist das eine Zeitbombe“, schimpft VUV-Chef Gebser. Mehr als zwei Drittel der 30.000 Phoenix-Anleger hätten, bewusst oder unbewusst, nicht mehr als diese Entschädigungsobergrenze investiert.



      Hoffnung auf Ausgleich weiterhin berechtigt
      Trotz der aktuellen Diskussion können sie nach derzeitigem Stand weiter auf einen Ausgleich für Verluste hoffen: „Im ersten Quartal 2007 soll mit der Auszahlung der Entschädigungen begonnen werden“, heißt es bei der EDW.

      (SZ vom 02.08.06)
      Avatar
      schrieb am 03.08.06 10:14:30
      Beitrag Nr. 1.845 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.293.567 von FCO_Alpha am 03.08.06 08:20:56Ich denke, wir können der Entschädigung sehr gelassen entgegensehen. Das jetzt einige zu schreien anfangen - nach Reformen etc. - ist auch klar. Es ist immer alles so lange in Ordnung, bis der worst-case eintrifft. Und dann war ja schon immer alles schlecht... letztlich war es eine sichere Sache für uns, da der Max.Verlust bei 10% lag - aber es ist alles gesetzeskonform.
      Sollen sie schreien... für uns wird sich in diesem Fall nichts ändern.
      Avatar
      schrieb am 03.08.06 13:46:11
      Beitrag Nr. 1.846 ()
      03.08.2006 11:59

      Bank Reithinger: Anleger in der Falle

      Bankkunden, Kreditnehmer und Fondsanleger schauen in die Röhre. Die Aufsichtsbehörde BaFin hat die badische Privatbank geschlossen. Nun müssen Betroffene auf die Rettung oder den "Entschädigungsfall" warten.

      Schon wieder soll EdW zahlen ? Oh weh, das wird jetzt eine Schlacht geben um die lächerlichen 10 Mio Euro in der EdW Kasse.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 03.08.06 14:41:30
      Beitrag Nr. 1.847 ()
      Die Bank Reithinger ist Mitglied im EdB (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken) nicht in der EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen)
      Avatar
      schrieb am 04.08.06 15:44:59
      Beitrag Nr. 1.848 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.298.599 von fimue am 03.08.06 14:41:30Ich halte da jetzt einfach mal voll dagegen:

      (04.08.06) - Rechtsanwalt Mathias Corzelius erklärt: „Die Reithinger-Bank ist schon seit 2002 nicht mehr Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutsche Banken, sondern unterliegt nur noch der gesetzlichen Absicherung, die jedoch auf 90 Prozent der Kundeneinlage, höchstens aber 20.000 Euro begrenzt ist. Daher müssen Kunden möglicherweise mit schmerzlichen Einbußen rechnen. Um nämlich in den Genuss dieser Mindesterstattung zu kommen, muss die BaFin den so genannten Entschädigungsfall erst noch in einem gesonderten Verfahren feststellen.“
      Avatar
      schrieb am 04.08.06 16:05:40
      Beitrag Nr. 1.849 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.318.236 von anleger16 am 04.08.06 15:44:59Gesetzliche Absicherung? Was soll das sein??? Die EdW jedenfalls nicht, denn dafür muss man Mitglied sein und Beiträge entrichten...
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 04.08.06 16:28:47
      Beitrag Nr. 1.850 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.318.566 von Groucho Marx am 04.08.06 16:05:40Für die EdW kriegst du eine Zwangsmitgliedschaft verpasst.

      Genauso, wie die EdW Mitglieder zur Zahlung für die Phoenix Abzocke gezwungen werden (sollen).
      Avatar
      schrieb am 04.08.06 16:39:39
      Beitrag Nr. 1.851 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.318.566 von Groucho Marx am 04.08.06 16:05:40Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)

      Als Bank gehören sie anscheinend per Gesetz in die EdB GmbH. Orignell gemacht, wenn diese GmbH keine Kohle hat, dann ist Feierabend. Wenn die EdW kein Geld hat, dann nimmt man die Entschädigung zunächst einfach mal aus der Steuerkasse (als unbesicherten Kredit ?).

      :D
      Avatar
      schrieb am 05.08.06 12:42:37
      Beitrag Nr. 1.852 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.319.097 von anleger16 am 04.08.06 16:39:39Wenn die EdW kein Geld hat, dann nimmt man die Entschädigung zunächst einfach mal aus der Steuerkasse (als unbesicherten Kredit ?).

      Nicht als Kredit, sondern als Haftung für das Verschulden der staatlichen Aufsichtsbehörde.
      Das Bafin hat gegen Phoenix einen Gerichtsprozeß geführt und auch gewonnen, in dem es darum ging, die Unzulässigkeit des Sammelkontos festzustellen und Phoenix zu verpflichten, für jeden Anleger ein separates Konto zu führen.
      Bei Umsetzung dieses Urteils wäre der Schwindel schon damals aufgeflogen. Durch die weitere Duldung des rechtswidrigen Sammelkontos hat das Bafin in Verletzung ihrer Pflichten die jahrelange Fortsetzung des Betruges erst möglich gemacht.

      Es wäre ein weiterer Betrug, für dieses Verschulden der Behörde jetzt die Mitglieder der Entschädigungseinrichtung haftbar zu machen. Ich hoffe, daß diese Mitglieder gegen solche Betrugsversuche massiv Widerstand leisten.
      Avatar
      schrieb am 05.08.06 13:29:36
      Beitrag Nr. 1.853 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.329.011 von Borealis am 05.08.06 12:42:37Das wird die Kapitalanlagegesellschaften aber nicht von ihrer Pflicht entbinden Sonderzahlungen zu leisten.
      Evtl. können sie ja gegen das BAFIN prozessieren um wieder an ihr Geld zu kommen.

      P.s. Wann soll eigentlich der Rechtsverfolgungspool Ernst&Young bzw. MAN kommen?
      Avatar
      schrieb am 13.08.06 04:52:04
      Beitrag Nr. 1.854 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.329.011 von Borealis am 05.08.06 12:42:37Das ist zwar richtig, dass man wohl BaFin (Deutscher Staat) dafür verantwortlich machen sollte, nur wird das in der Praxis nicht gehen. Der Schaden wird vom EdW beglichen werden müssen, wie wohl offenbar auch in dem Fall Reithinger... Das heisst dass die Zwangsmitglieder blechen müssen, und dies müssen es wieder irgendwie bei den Kunden holen müssen. Da wird wohl einiges ins Ausland abwandern, da sind die Geschäftsbedingungen, Steuern.... eh tiefer, es drängt sich einfach noch mehr auf. Das macht Deutschland wirklich toll....
      Avatar
      schrieb am 13.08.06 04:54:40
      Beitrag Nr. 1.855 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.329.184 von FCO_Alpha am 05.08.06 13:29:36Den gibt es soviel ich weiss schon, v.a. gegen den von BaFin zugewiesenen WP bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Ernst&Young wird wohl fein raus sein, da agreed upon procedure, die haben nur gemacht was BaFin aufgetragen hat und gegen BaFin wird man nicht vorgehen können, da die wohl offiziell nicht haftpflichtig sind..
      Avatar
      schrieb am 18.08.06 10:58:37
      Beitrag Nr. 1.856 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.154.734 von Malu1 am 28.07.06 18:32:16Malu 1
      Hallo!
      Hast Du schon Rückmeldung von Deinem Anwalt, den Du befragen wolltest wegen des pools???????????



      An ALLE: weiß jemand, ob Phoenix nun eine Finanzinnovation war oder nicht.... was auch immer das heisst....

      macht es Sinn, es bei der Steuererklärung 05 anzugeben, interessiert sich da einer dafür oder ist das Tintenverschwendung??

      Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung damit, ich habe erst jetzt meine Unterlagen abgegeben beim Steuerberater, da bin ich nochmal drüber gestolpert.
      Avatar
      schrieb am 18.08.06 15:54:15
      Beitrag Nr. 1.857 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.492.922 von mizzi333 am 18.08.06 10:58:37Was willst Du denn da versteuern? Scheingewinne/Verluste?:D
      Avatar
      schrieb am 18.08.06 20:59:06
      Beitrag Nr. 1.858 ()
      ALSO, ich will mal ganz ehrlich sein, ich habe KEINE AHNUNG. Aber das Wort Finanzinnovation und Steuer/ Finanzamt war ja mal aufgetaucht, ohne endgültig beantwortet zu werden und da hegte ich so eine naive Hoffnung, dass man da irgendwas angeben kann und ebenso irgendwas zurückbekommt.... das scheint aber eher ein Hirngespinst meinerseits gewesen zu sein.....

      ich bin damals zu Phoenix gekommen, wie die Jungfrau zm Kinde.Als ich mich belas, weil meine Beraterin mir so wundersame Dinge erzählte, die sich aber in den Unterlagen ganz anders darstellten, war es auch schon zu spät... insofern habe ich eben auch teuer bezahlt....

      Wüßte nun doch wenigstens noch von Leuten, die sich vielleicht besser auskennen, was man mit dem Pool machen soll, die Entscheidung muss man ja nun bald treffen.
      Avatar
      schrieb am 19.08.06 11:38:27
      Beitrag Nr. 1.859 ()
      @mizzi333
      Ich habe eben mit dem Fondladen telefoniert wo ich damals den Vertrag mit Phönix Managed Account abgeschlossen habe. Die haben gemeint, dass man zum Pool beitreten soll, weil dadurch keinerlei Nachteile entstehen. Ich habe sie daraufhin auf die 20% Kosten hingewiesen und ich dadurch ja nicht mehr 90% bekommen kann. Sie haben dann gemeint, dass ich einen Anspruch von der EdW über die 90% habe und es bei dem Pool nur um die restlichen 10% geht. Das habe ich zwar nicht so aus dem Vertrag herausgelesen, aber wieso sollte der Fondladen Unsinn erzählen?

      Weiß sonst noch jemand genaueres????

      Gruß SethK
      Avatar
      schrieb am 19.08.06 12:51:41
      Beitrag Nr. 1.860 ()
      Ich wurde von meinem Anlageberater angeschrieben. Die haben den Beitritt zum Pool von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Sie sehen die Chance sehr gering, dass durch die Mitgliedschaft im Pool man mehr Geld zurück bekommt. Allerdings sagen Sie auch, dass der Beitritt keine negativen Folgen hat. So das letztendlich zu einem Beitritt des Rechtsverfolgungspool geraten wird, da es ja nichts kosten und man nichts verlieren kann.
      Avatar
      schrieb am 21.08.06 17:33:16
      Beitrag Nr. 1.861 ()
      Nur kurze Meldung:
      Mein Anealt hat mir zum Beitritt zum Pool geraten, da mir keinerlei Nachteile dadurch entstehen können. Er sieht die CHance zwar auch nicht sehr hoch, dass da was bei rumkommt, aber einen Versuch ist es eben wert.
      Avatar
      schrieb am 22.08.06 10:43:33
      Beitrag Nr. 1.862 ()
      Aber kann nicht sich durch den Beitritt zum Pool die Rückzahlung durch die EDW verzögern?
      Avatar
      schrieb am 22.08.06 20:24:34
      Beitrag Nr. 1.863 ()
      Also wenn der Pool-Beitritt nur Vorteile bringen kann - und keine Nachteile, warum muss ich dann eine Unterschrift leisten ?

      Wenn der Pool-Beitritt nicht irgendeinen Nachteil bringen würde - warum kann der Insolvenzverwalter dann nicht einfach die notwendigen Klagen durchführen - immerhin ist er in diesem Fall irgendwie unser Rechtsvertreter.

      ... also warum die Unterschrift ?
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 10:45:38
      Beitrag Nr. 1.864 ()
      Gute Frage, #1847!
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 12:23:18
      Beitrag Nr. 1.865 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.565.669 von Bongobongo01 am 22.08.06 20:24:34Ich will die Pool-Geschichte hier nicht verteidigen.

      Meiner Meinung nach muß man eine Unterschrift leisten, weil der Wirtschaftsprüfer Puckler nicht direkt Wirtschaftsprüfer von (unserem) Phoenix Managed Account war, sondern von der Phoenix Kapitaldienst GmbH.

      Leider sind die Chancen deswegen auch nicht hoch.

      Wir sollten uns aber darauf konzentrieren, daß insgesamt sobald wie möglich Geld zurückfließt.

      Weiß einer da etwas Näheres ?

      :eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 13:38:59
      Beitrag Nr. 1.866 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.575.654 von Urlaub2 am 23.08.06 12:23:18Unterschrift vielleicht deshalb, um die Gebühren für die beteiligten Anwälte abzusegnen.
      ?:look:
      Avatar
      schrieb am 23.08.06 14:59:44
      Beitrag Nr. 1.867 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.576.772 von FCO_Alpha am 23.08.06 13:38:59Zum einen dass, zum anderen aber auch um etwaige Schadensersatzansprüche zu erhalten... oder glaubt ihr, ihr bekommt die auch ohne Poolmitgliedschaft?:D
      Avatar
      schrieb am 01.09.06 10:06:47
      Beitrag Nr. 1.868 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.578.133 von Groucho Marx am 23.08.06 14:59:44Richtig, ist ja meine Rede.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 04.09.06 11:13:57
      Beitrag Nr. 1.869 ()
      Mein Gefühl hat mir gesagt nicht dem Pool beizutreten.....
      Avatar
      schrieb am 08.09.06 09:49:58
      Beitrag Nr. 1.870 ()
      Ging mir ähnlich wie #1853, letztlich erscheinen die Chancen sehr gering und ein paar Risiken sind doch evtl. vorhanden.
      Avatar
      schrieb am 08.09.06 10:30:52
      Beitrag Nr. 1.871 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.819.105 von schneller_euro am 08.09.06 09:49:58Was für Risiken meinst Du konkret?:confused:
      Avatar
      schrieb am 20.09.06 11:18:45
      Beitrag Nr. 1.872 ()
      17.09.06 Die Welt
      Bankenpolizei außer Kontrolle

      Der Betrugsskandal bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bringt ihren Chef Jochen Sanio unter Druck. Einige Kritiker bemängeln nun auch die Arbeitsweise der Behörde.

      Von "grossen schwarzen Löchern" sprach Jochen Sanio, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), vor ziemlich genau einem Jahr bei einem Treffen von Wertpapieraufsehern. Er meinte damit die Hedgefonds, die "total unbeaufsichtigt" seien. Früher oder später werde es daher zu einem Desaster kommen.

      Nun ist das Desaster da. Allerdings nicht bei einem Hedgefonds, sondern bei einem offenbar ebenso großen schwarzen Loch, der BaFin selbst. Jahrelang zweigte ein ranghoher Mitarbeiter, der für die Anschaffung von Computern und Software zuständig war, Geld für sich ab. Möglich war dies, weil die internen Kontrollmechanismen in der Bonner Behörde nicht funktionierten, wie die Wirtschaftsprüfer von PricewaterhouseCoopers in einem Bericht feststellten.

      Der materielle Schaden beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf mehr als vier Millionen Euro. Der Image-Schaden ist jedoch wesentlich höher, sodass inzwischen nicht nur Jochen Sanio als Chefaufseher infrage gestellt wird. Auch die Kritik an der eigentlichen Arbeit der Behörde wird wieder lauter.

      Anlegerschützer bemängeln, dass die BaFin zu zurückhaltend sei und nicht energisch genug einschreite. Dies gelte vor allem für den Fall Phoenix. Bei diesem größten Anlagebetrug der Nachkriegsgeschichte wurden mehr als 30 000 Anleger geschädigt und über eine halbe Milliarde Euro veruntreut. "Die BaFin hat sich von Phoenix regelrecht an der Nase herumführen lassen", sagt Klaus Nieding, der als Anwalt viele Investoren vertritt, die von dem Wertpapierhandelsunternehmen betrogen wurden. "Die angelegten Gelder wurden angeblich auf ein Sammelkonto eingezahlt, was überhaupt nicht erlaubt ist", sagt Nieding. Die BaFin monierte dies zwar wiederholt. "Letztlich ließ sie sich aber immer wieder hinhalten, statt den Laden gleich zuzumachen." Erst als der Firmeninhaber Dieter Breitkreuz bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam, stellte sich heraus, dass die Gelder überhaupt nie angelegt worden waren und das Sammelkonto gar nicht existierte.

      Auch im Fall der Hypothekenbank AHBR werfen Kritiker der BaFin zu langes Zögern vor. Zwar wurde in letzter Minute eine Pleite abgewendet, auch durch den Einsatz der BaFin. "Ich hätte mir aber ein früheres und rigoroseres Vorgehen gewünscht", sagt Nieding. "Es war schließlich klar, dass es bei der Bank massive Probleme gibt."

      Bei solchen großen Fällen wird stets gern der Vergleich mit der amerikanischen Finanzaufsicht SEC bemüht, die bekannt ist für ihr rigoroses Durchgreifen. Allerdings hat es die BaFin deutlich schwerer als ihr amerikanisches Pendant. Die BaFin ist eine Behörde, die dem deutschen Verständnis von Gewaltenteilung unterliegt. Strafrechtliche Ermittlungen sind von der Staatsanwaltschaft zu führen, Geldbußen sind von einem ordentlichen Gericht zu verhängen. Die SEC dagegen kann solche Maßnahmen selbst durchführen und muss sie nur noch von einem Richter billigen lassen. So verhängte sie beispielsweise gegen Worldcom wegen Bilanzbetrugs eine Strafe in Höhe von 750 Millionen Dollar.

      Wolfgang Gerke, Professor für Bank- und Börsenwesen an der Universität Erlangen, glaubt dennoch, dass die BaFin in der Vergangenheit falsche Schwerpunkte gesetzt hat. "Bei vielen großen Fällen, wie der Schmidt-Bank, AHBR oder Phoenix, reagierte sie erst in letzter Minute. Dagegen bindet sie viele Mitarbeiter, indem sie beispielsweise sämtliche kleine Genossenschaftsbanken prüfen lässt." Diese hätten jedoch in ihrem Verbund ein internes Prüfsystem, und zudem stünde im Zweifelsfall der Verband der Volks- und Genossenschaftsbanken gerade, wenn eines seiner Mitglieder in eine Schieflage gerate. "Da steht der Aufwand einfach nicht in einem richtigen Verhältnis zum Nutzen", sagt Gerke.

      Vor allem Sparkassen und Volksbanken stöhnen in der Tat oft über die Detailbesessenheit der Prüfer aus Bonn. "Die Behörde muss die schwarzen Schafe aussortieren, nicht die Guten behindern", sagt ein Banker, der häufig Besuch von den BaFin-Mitarbeitern bekommt. Er regt sich vor allem über häufig mangelnde Sachkenntnis auf. "Viele Leute bei der BaFin haben keine Ahnung, und sie wissen das auch. Aber sie wissen leider auch, dass sie am längeren Hebel sitzen", sagt er und will genau deshalb nicht namentlich genannt werden.

      Wolfgang Gerke sieht ebenfalls, dass die Behörde viele junge Mitarbeiter hat, die "den Blick fürs Ganze noch nicht haben und deshalb so detailsüchtig sind". Das Problem ist jedoch, dass die BaFin kein wirklich attraktiver Arbeitgeber für kompetente Kenner der Materie ist. Die Bezahlung erfolgt nach dem Bundesangestelltentarif und kann nicht annähernd mit den Gehältern konkurrieren, die in der übrigen Finanzwelt gezahlt werden. "Mit dem Wissen, das hier gebraucht wird, könnte man in der freien Wirtschaft viel mehr Geld verdienen", sagt ein ranghoher BaFin-Mitarbeiter.

      Doch es gibt auch Branchenvertreter, die die Arbeit der BaFin verteidigen. So empfindet Hans-Joachim Tonnellier, Chef der Frankfurter Volksbank, die Arbeit der BaFin als "ausgesprochen segensreich". "Die Solidität des genossenschaftlichen Verbundes fußt auf der Arbeit der BaFin", sagt Tonnelier, dessen Bank immerhin die zweitgrößte Volksbank in Deutschland ist. "Durch die Arbeit der BaFin sind die Einlagen der Kunden sicherer. Das Vertrauen in die Bank steigt."

      Auch Wolfgang Gerke empfindet die Arbeit der BaFin trotz der Kritik an einzelnen Arbeitsweisen insgesamt als positiv. Er fordert jedoch eine stärkere Finanzierung der Behörde durch den Staat. Bislang wird die BaFin finanziell von den Unternehmen getragen, die sie kontrolliert. "Das ist aber eine öffentlich-rechtliche Aufgabe, denn wir alle haben schließlich ein Interesse an einem funktionierenden und fairen Kapitalmarkt", sagt Gerke.

      Auch Anwalt Nieding stellt die Behörde nicht grundsätzlich infrage, fordert aber eine Staatshaftung für den Fall, dass sie ihren Aufgaben nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. "In Österreich gibt es das beispielsweise, und dort bereiten wir gerade eine Klage gegen die Finanzmarktaufsicht vor, weil sie im Falle des Wertpapierhändlers Amis geschlampt hat", sagt Nieding. Bei Amis waren rund 70 Millionen Euro an Anlegergeldern verschwunden, 10 000 österreichische und 6000 deutsche Anleger wurden geschädigt. Sind der österreichischen Finanzmarktaufsicht Versäumnisse nachzuweisen, müsste der Staat die Anleger entschädigen.

      Eine derartige Staatshaftung hatte die deutsche Regierung jedoch ausdrücklich abgelehnt, als sie die BaFin gründete. Der Grund war, dass die Aufsichtsbehörde dann auch von Unternehmen verklagt werden könnte, wenn sie einem falschen Verdacht nachgeht oder warnt, obwohl sich dies im Nachhinein als unnötig herausstellt.

      Dafür will die Regierung den Bonnern zukünftig aber noch weitere Aufgaben übertragen. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Märkte für Finanzinstrumente (Mifid) soll die Zuständigkeit für die Zulassung von Wertpapieren von den Börsen auf die BaFin übertragen werden. Mehr Personal soll es aber nach jetzigem Stand nicht geben, die Behördenmitarbeiter werden also unter noch größerem Druck arbeiten.

      Und all dies wird noch durch die räumliche Entfernung zum eigentlichen Einsatzgebiet erschwert, da die Behörde in Bonn und nicht im Finanzzentrum Frankfurt sitzt. "Das war von Anfang an ein Konstruktionsfehler", sagt Börsenprofessor Gerke. Doch ein hoher BaFin-Mitarbeiter kann der Tatsache auch Positives abgewinnen. "Sonst würden uns Banken und Banker zu all ihren Festivitäten einladen", sagt er. "Das täte uns nicht gut." Denn dann wäre die Anfälligkeit für Korruption und Betrug zu groß.
      Avatar
      schrieb am 09.10.06 21:18:37
      Beitrag Nr. 1.873 ()
      ARD, 10.10.06 Plusminus
      Nächste Sendung am 10.10.2006 (hr)


      -ebay-Falle – Wie Jobsuchende abkassiert werden
      -Streitfall Gesundheit – Ohne Reform bestens und günstig versorgt
      -Phoenix-Pleite – Warum der Anlegerschutz ins Leere läuft-Ältere Arbeitnehmer – Wenn Tarifverträge zum Jobkiller werden
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 01:24:14
      Beitrag Nr. 1.874 ()
      Hat jemanden den Beitrag gesehen? Warum läuft der Anlegerschutz ins Leere?
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 08:41:48
      Beitrag Nr. 1.875 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.528.247 von h87 am 10.10.06 01:24:14Hatte leider Startprobleme mit meiner Zeitmaschine und konnte die Sendung deshalb nicht sehen.

      Avatar
      schrieb am 10.10.06 19:29:38
      Beitrag Nr. 1.876 ()
      Warum der Anlegerschutz ins Leere läuft
      Rund 30.000 betroffene Anleger und ein Schaden zwischen 500 und 800 Millionen Euro – das ist die vorläufige Bilanz der Pleite der Frankfurter Kapitalanlagefirma Phoenix. Pikant ist, dass viele Anleger mit Hinweis auf die gesetzlich garantierte Entschädigung im Schadensfall geködert wurden. Doch jetzt fehlt dafür das Geld. [plusminus erklärt Ihnen die Lücken beim Anlegerschutz.

      Heute Abend ARD 21:50 Uhr
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 22:54:11
      Beitrag Nr. 1.877 ()
      nehm an es ist nicht genug kohle da ... :cry:
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 07:53:28
      Beitrag Nr. 1.878 ()
      Phoenix-Pleite

      Warum der Anlegerschutz ins Leere läuft
      hr, Dienstag, 10. Oktober 2006

      Klaus Ising aus Marsberg hat Geld verloren: 20.000 Euro. Die hatte er beim Frankfurter Finanzunternehmen Phoenix angelegt. Phoenix entpuppte sich als Schneeballsystem und ging im Frühjahr 2005 pleite. Warum hat Ising überhaupt bei Phoenix investiert? "Als Verkaufsargumente, die für die Anlage bei Phoenix Managed Account sprach, waren einmal die Bafin als Kontrollinstanz und dann auch die EdW als Absicherungstopf im Hintergrund angeführt worden und natürlich die hohen, zu erwartenden Renditen", sagt Phoenix-Anleger Klaus Ising.
      Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
      Wie die Mehrzahl der 30.000 Phoenix Kunden investierte auch Ising genau 20.000 Euro. "Das war der Betrag, der durch die EdW abgesichert ist. Und so ist mir das auch von dem Vermittler dargestellt worden. Und entsprechend haben wir die Summe darauf begrenzt, um zu sehen wie es läuft", sagt Ising. Die EdW – Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen. Dienstsitz Berlin. Das staatliche Instrument zum Anlegerschutz.
      Die EdW ist ein Geldtopf
      Dieser wird gefüllt aus Pflichtbeiträgen aller Unternehmen, die Finanzdienstleistungen anbieten. Aus diesem Topf sollen Anleger entschädigt werden, falls ein Finanzdienstleister pleite geht. Maximale Entschädigung pro Anleger 20.000 Euro.
      Bei der Phoenix-Pleite summieren sich die Ansprüche auf circa. 200 Millionen Euro.
      Im EdW-Topf sind momentan aber weniger als zehn Millionen Euro.
      Entschädigen, nur von welchem Geld?
      Schon im nächsten Jahr will die EdW mit der Auszahlung an die Phoenix-Geschädigten beginnen. Nur von welchem Geld? Antworten von der EDW gibt’s nur schriftlich: "Im Hinblick auf die erheblichen, zur Abwicklung des Entschädigungsfalls Phoenix, benötigten Mittel wird eine Erhebung von Sonderbeiträgen bzw. -zahlungen im Fall Phoenix unvermeidlich sein." Sonderbeiträge, die Finanzdienstleister, wie die MPF AG aus Wuppertal, zahlen müssen. Dem privaten Vermögensverwalter mit 13 Mitarbeitern droht in Folge der Phoenix-Pleite das Siebzigfache seines Jahresbeitrags – rund eine Million Euro.
      200 Millionen Schaden, 3 Millionen Jahresbeitrag
      „Wir haben ein Grundkapital von 500.000 Euro. Das heißt, es wäre das Zweifache des Grundkapitals, das die Gesellschaft vorhält. Wenn man das auf die Deutsche Bank umrechnen würde, entspräche das einer Rechnung für die Deutsche Bank von knapp drei Milliarden Euro“, sagt Ralf Gräser von der MPF AG. Das Beispiel zeigt: Auf Großpleiten, wie Phoenix, ist die EdW nicht vorbereitet. Dem 200 Millionen Schaden stehen gerade mal 3 Millionen Jahresbeitrag aller Mitglieder gegenüber.
      Viele können so einen Schaden gar nicht verursachen
      Der Verband der Vermögensverwalter Sitz in Frankfurt stellt fest: Das gesamte Konstrukt der EdW sei unsinnig, so Verbandschef Lutz Gebser. 99 Prozent der EdW-Mitglieder könnten einen Schaden, wie bei Phoenix, gar nicht verursachen. Der Grund: Sie würden nur beraten und verwalten, und nicht, wie bei Phoenix, direkt mit Kundengeldern arbeiten. Gebsers deftiger Vergleich mit der Fleischbranche: „Also alle, die jetzt hier in der Fleischindustrie tätig sind vom Kühlhaus, Schlachthaus bis zum Biofleischer müssten praktisch, wenn hier jetzt ein Gammelfleischvergiftungsfall auftritt, in Anspruch genommen werden. Selbst der Biofleischer, jeder der damit zu tun hat. Daran sieht man, wie irrsinnig diese Gesetzeslage ist“, sagt Lutz Gebser vom Verband unabhängiger Vermögensverwalter, VuV.
      Kein Statement vor der Kamera
      Das zuständige Bundesfinanzministerium will sich vor der Kamera nicht äußern. Schriftlich heißt es gegenüber [plusminus: „... dass der Fall Phoenix zum Test für die Effizienz des Systems der Anlegerentschädigung in Deutschland werden kann.“ Und kommt dennoch zu dem Schluss: „ ... eine grundlegende Änderung der geltenden Regelungen ist gegenwärtig weder auf Ebene der EU noch im nationalen Kontext geplant.“
      Warten auf Entschädigung
      Anleger, wie Klaus Ising müssen sich gedulden. Schon jetzt wartet er über eineinhalb Jahre auf die garantierte Entschädigung. Zwei bis drei Jahre wird es laut EdW dauern, bis alle Anleger entschädigt sind. Anlegeranwälte schenken dem Versprechen wenig Glauben. „Ich gehe davon aus, dass die Abwicklung all dieser Ansprüche viel länger dauern wird, nämlich fünf bis acht Jahre, was auch die gängige Dauer von solchen Insolvenzverfahren ist. Und das kann natürlich nicht im Interesse des Anlegers sein. Ältere Anleger werden möglichweise die Auszahlung ihrer Gelder überhaupt nicht mehr erleben“, sagt Klaus Nieding von der Arge-Phoenix.
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 14:13:12
      Beitrag Nr. 1.879 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.550.143 von fimue am 11.10.06 07:53:28Ich muß hier in gewisser Weise widersprechen bzw. richtigstellen:

      1. Lt. Homepage EDW beginnt diese laut eigener Aussage im I. Quartal 2007 mit den Auszahlungen. Die Dauer 2-3 Jahre ist also richtig, wenn man vom 11.3.2005 als Tag der Aufdeckung des Betruges ausgeht.

      2. Ist die EDW eine Bundesbehörde, die Kredite aufnehmen kann und muß.

      3. Leider habe ich Herrn Nieding persönlich als sehr geldgierigen Menschen kennengelernt, der es auch mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, um neue Mandanten zu bekommen.

      Offensichtlich fällt sogar die ARD auf ihn rein.

      Ich würde aber gerne noch weitere Meinungen hören.

      :eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 17:07:41
      Beitrag Nr. 1.880 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.558.008 von Urlaub2 am 11.10.06 14:13:12100% agree. Alles dumme Meinungsmache von PlusMinus. Den fehlten wohl die spannenden Beiträge. Ich habe trotzdem nochmal bei der EDW nachgefragt. Antwort stelle ich hierein.

      Greets
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 18:48:58
      Beitrag Nr. 1.881 ()
      War wirklich ein enttäuschender TV-Beitrag. Hat eher zur Verwirrung denn zur Aufklärung beigetragen.

      Es wurden die Unterschiede von Insolvenz versus betrügerischer Bankrott und Vermögensberatung/-verwaltung versus Eigengeschäft nicht richtig herausgearbeitet.

      Bei Phoenix scheint ja glatter Betrug vorzuliegen, denn auch die Stiftung Warentest warnte schon seit Jahren.

      Soviel ich weiß, soll Phoenix ja die heißeste aller Kapitalanlagegeschäfte betrieben haben - Termingeschäfte (mit geringer Margin Leistung). Vielleicht sogar nicht mal in Termingeschäften verzockt - sondern gleich hinterzogen?

      Wie diese EDW Sache läuft, weiß ich nicht so recht. Aber es ist ja absurd, daß die sauber arbeitenden EDW-Mitglieder für Verluste bei Termingeschäften oder gar Betrug geradestehen sollen.

      Da möchte ich auch 20.000 Euro auf steigenden oder fallenden Ölpreis wetten. Wenn es nicht klappt, dann schreie ich und möchte meinen Verlust ersetzt haben ...... absurd :rolleyes:

      Klar ist natürlich, daß die Anleger keinen blassen Schimmer haben, wie denn mit ihrem Geld gearbeitet wurde.
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 19:19:37
      Beitrag Nr. 1.882 ()
      "Aber es ist ja absurd, daß die sauber arbeitenden EDW-Mitglieder für Betrug geradestehen sollen."

      Ja, genau das sollen sie. Nicht einmal auf dem Rechtsweg kann man sich dagegen wehren, da die Aussicht auf Erfolg gleich Null ist. Einzige Möglichkeit: GmbH Konten leerräumen und fristgerechten Insolvenzantrag nicht vergessen. Danach Flugticket in eine besseres Land kaufen und neu anfangen.
      Avatar
      schrieb am 12.10.06 10:18:49
      Beitrag Nr. 1.883 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.562.595 von Groucho Marx am 11.10.06 17:07:41Hmmm, hätte ich mir auch gleich denken können, hab nur ne automatische standardmail bekommen...nüscht neuet!
      :rolleyes:

      So absurd das alles auch sein mag wegen der Entschädigung und der hohen Zwangsbeiträge, ich habe das Produkt damals gerade wegen dieser Sicherung gekauft. Also erwarte ich die jetzt auch. Da hat wohl jeder immer seine ziemlich persönliche, subjektive Ansicht drüber...
      Avatar
      schrieb am 12.10.06 11:35:27
      Beitrag Nr. 1.884 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.565.530 von anleger16 am 11.10.06 19:19:37Meine Rede, ist klar, dass Deutschland für Vermögensverwaltung ungeeignet ist, man muss in ein seriöses Land wie Schweiz oder Leichtenstein umziehen.
      Avatar
      schrieb am 12.10.06 11:45:40
      Beitrag Nr. 1.885 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.564.924 von walker333 am 11.10.06 18:48:58Termingeschäfte heisst nicht unbedingt hohes Risiko... Ein Strategie wie Phoenix hätte durchaus auch sauber durchgezogen werden können...
      Nur in dem Falle war klar Betrug im Spiel und deshalb auch muss das EdW einspringen. Die müssen nicht einspringen, wenn aufgrund echter Geschäfte, die im Rahmen der Aufklärung des Kunden erfolgt sind Verluste entstehen.
      Aber tatsächlich ist es natürlich inakzeptabel, dass die sauber arbeitenden Finanzverwalter für die Schäden der schwarzen Schafe, die ihnen noch geschäft wegnehmen gerade stehen sollten.
      Wer hier versagt hat war das BaFin und dessen WP... nur müssen diese nicht dafür geradestehen... aber das ist ja eh klar.... bezahlen tun es die Finanzdienstleister und letztendlich dann wohl wieder die Kunden.
      Auch diese Kunden müssen sich natürlich fragen wieso dass sie nun zahlen sollten für Anleger, die in was investierten, dem sie womöglich misstrauten, dies aber taten wegen der Sicherheit, dass wenn es schief ging eh das EdW zahlt und dann noch genau die versicherte Summe von 20k anlegten....

      Diese EdW ist somit unsinnig, da es zum Missbrauch einlädt. Jeder Anleger sollte selbst prüfen, was er kauft und selbst die Konsequenzen tragen, schliesslich sind es mündige Bürger. In dem Fall sollten sie aber gegen BaFin und die WP vorgehen können, da diese schwere Versäumnisse (Kontenauszüge wurden nicht gegen geprüft) gemacht haben...
      Avatar
      schrieb am 26.10.06 11:15:29
      Beitrag Nr. 1.886 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.575.589 von JuergB am 12.10.06 11:45:40News auf der EDW-Seite:

      Stand des Entschädigungsverfahrens / aktuelle Informationen:


      23.10.2006
      Der Aufbau der Datenbank wird in Kürze abgeschlossen sein. In Abhängigkeit vom Zustandekommen des Insolvenzplans kann mit den Entschädigungen aus heutiger Sicht Anfang 2007 begonnen werden.


      Wäre schön, wenn jetzt alle dem Insolvenzplan zustimmen... mal schauen was "Anfang 2007" konkret bedeuten wird.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.10.06 15:07:16
      Beitrag Nr. 1.887 ()
      "Kann mit den Entschädigungen aus heutiger Sicht Anfang 2007 begonnen werden."

      Geiles System. Die ehrlichen Vermögensverwalter zahlen für die Schäden, die durch Abzocker und Betrüger verursacht wurden.

      Avatar
      schrieb am 26.10.06 15:44:31
      Beitrag Nr. 1.888 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.866.835 von anleger16 am 26.10.06 15:07:16So ist das doch bei dem Entschädigungsfonds der Banken auch... wenn mal eine hopps geht, springt der Fonds ein und entschädigt den Kleinsparer. Ist das jetzt schlecht - oder was?! So ist das eigentlich immer in einer sozialen Marktwirtschaft: wenn einige wenige Mist bauen oder betrügen, dann leidet immer die Gemeinschaft drunter. Die Ehrlichen sind leider immer die Dummen, die draufzahlen müssen. Im Fall Phoenix ist der Skandal doch eher der, dass das System jahrelang trotz Wirtschaftsprüfer und Bafin (die eher mit sich selbst beschäftigt sind) nicht aufgedeckt wurde, obwohl es Warnzeichen gab. Deshalb konnte der Verlust so groß werden und nun müssen dass die angeschlossenen Finanzdienstleister ausbaden. Sicherlich nicht schön und das System in der Form muss reformiert werden, aber das Bafin hat den Entschädigungsfall festgestellt und gut ist!:keks:
      Avatar
      schrieb am 29.10.06 22:00:34
      Beitrag Nr. 1.889 ()
      Hier ist der neue Bericht vom Insolvenzverwalter
      einzusehen:
      www.stpag.de/Winsolvenz/gis.web/Anlagen/300_43979_111006174825_19.pdf
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 16:22:01
      Beitrag Nr. 1.890 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.000.835 von Autenrieder am 29.10.06 22:00:34Hat das was mit Phoenix zu tun ?

      Wenn ja, könntest Du den Link so platzieren, daß er "funzt" ?

      ;);)

      Hat jemand nähere Infos, wann mit ersten Auszahlungen vom Schmitt zu rechnen ist ?

      Die EDW wird wohl erst starten können, wenn der Schmitt seinen Insolvenzplan fertig hat.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 19:29:32
      Beitrag Nr. 1.891 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.062.394 von Urlaub2 am 01.11.06 16:22:01Hat jemand nähere Infos, wann mit ersten Auszahlungen vom Schmitt zu rechnen ist ?

      Lt Bericht frühestens im 1. Quartal 07 sollen Abschlagszahlungen geleistet werden. Das Geld ist in der Zwischenzeit mit 3% Zinsen geparkt worden.

      Im übrigen werden demnächst 1250 ehemaliger Anleger ihre (Schein)gewinne zurüchzahlen müssen, falls sies ich diese in den letzten 4 Jahren haben auszahlen lassen.
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 23:43:56
      Beitrag Nr. 1.892 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.062.394 von Urlaub2 am 01.11.06 16:22:01www.stpag.de/Winsolvenz/gis.web/Anlagen/300_43979_1110061748…
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 14:28:32
      Beitrag Nr. 1.893 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.073.502 von JuergB am 01.11.06 23:43:56Danke.

      Da es vermutlich noch Jahre dauert, bis der Schmitt die restlichen Gelder eingetrieben hat, wird auch dann erst der endgültige Schaden bzw. die endgültige Insolvenzquote feststehen.

      Ich nehme deswegen an, daß auch die EDW in 2 Raten zahlt.

      Das betrifft aber wohl vor allem die Kleinanleger.

      Angeblich sollen ja alle unter 30000 Euro Einlage praktisch alles zurückbekommen, nämlich z.B. 1/3 von 30000 + 20000 Euro.
      (Die 90 % Regel bei der EDW lasse ich hier mal weg).

      Wer hat weitere Infos ?

      Gibt es dazu noch einen weiteren Link ?

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 16:44:18
      Beitrag Nr. 1.894 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.081.211 von Urlaub2 am 02.11.06 14:28:32Was meinst Du mit zwei Zahlungen der EDW?

      Die EDW muss 90% der Einlage ersetzen. Meinst Du, die machen mit uns eine Tilgungsvereinbarung oder was?!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 17:09:42
      Beitrag Nr. 1.895 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.084.410 von Groucho Marx am 02.11.06 16:44:18Die EDW wird wohl nicht mehr zahlen als den tatsächlichen Schaden.
      Der steht aber noch lange nicht fest.

      2 Zahlungen ist natürlich nur eine Vermutung von mir.

      Davon abgesehehen:

      Gibt es noch mehr solche Berichte vom Schmitt ?

      Ich konnte nichts finden.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 17:47:08
      Beitrag Nr. 1.896 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.084.986 von Urlaub2 am 02.11.06 17:09:42Doch, der Schaden steht fest. Du bekommst 90% Deiner Einlage plus Agio plus Zinsen (3%).

      Sehe ich das falsch?

      Warum sollte man das in mehreren Tranchen zurück erhalten?

      Meinst Du die Scheingewinne?
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 09:56:40
      Beitrag Nr. 1.897 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.085.851 von Groucho Marx am 02.11.06 17:47:08Das wird wohl so klappen, wenn sich alle damit einverstanden erklären, ich habe aber erheblich Zweifel, ob die Institutionellen Anleger da mit machen (z.B. plus Agio....)...

      Ich denke es wird eine Zahlung geben, mit der die EDW die kleineren Anleger entschädigt auf der Basis einer allfälligen Quote nächsten Jahres.... Falls später die Quote noch erhöht würde, würden dann diese Gelder nicht mehr an die Anleger sondern ans EDW gehen....
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 10:28:42
      Beitrag Nr. 1.898 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.098.321 von JuergB am 03.11.06 09:56:40Meinst Du die Instis sind nicht auch froh, wenn die ersten Zahlungen kommen? Unabhängig davon, ob nun die paar Prozent Agio mit erstattet werden oder nicht?!

      Du meinst also, alle bekommen erstmal die Quote, die zunächst aus der Insolvenzmasse beglichen werden kann und wenn in ein paar Jahren noch weitere Gelder eingegangen sind, dann kommt eine zweite Zahlung?!

      Das glaube ich nun wirklich nicht. Die EDW wird sicherlich in einer Summe die 90% bis 20 TEUR entschädigen. Alles was darüber hinausgeht, wird später vom Insolvenzverwalter quotal befriedigt.

      Mal eine andere Frage: weiß jemand, wie hoch der Anteil der USD-Konten beim PMA war?! Diese Zahlungen fallen ja zumindest bei der Entschädigung der EDW weg. Die bekommen wohl "nur" die Quote...
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 13:47:15
      Beitrag Nr. 1.899 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.067.667 von FCO_Alpha am 01.11.06 19:29:32"Im übrigen werden demnächst 1250 ehemalige Phoenix-Anleger ihre (Schein-)
      Gewinne zurückzahlen müssen, falls die Auszahlung in den letzten 4 Jahren erfolgte."

      Was ? Wer den Schwindel rechtzeitig geschnallt hat, muss jetzt sein sauer erzocktes Geld wieder rausrücken ?

      :keks:
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 14:13:53
      Beitrag Nr. 1.900 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.102.943 von anleger16 am 03.11.06 13:47:15:laugh: Es wurde ja nichts "erzockt". Alles Lug und Trug...
      von daher. Waren ja nur die Einlagen der anderen, die als vermeintliche Gewinne herhalten mussten.
      Leider ist das Unrechtsbewusstsein vieler in diesem Land völlig unterentwickelt. Und damit meine ich erstmal nur die Verantwortlichen bei PMA.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 15:05:38
      Beitrag Nr. 1.901 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.103.432 von Groucho Marx am 03.11.06 14:13:53"Waren ja nur die Einlagen der anderen, die als vermeintliche Gewinne herhalten mussten."

      Tja, das sind eben die klassischen Zutaten:

      Ein gut gemachter Schwindel und Leute ohne Durchblick ...

      die den Kram tonnenweise verkaufen an Leute mit noch weniger Durchblick.

      Avatar
      schrieb am 03.11.06 15:12:52
      Beitrag Nr. 1.902 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.104.262 von anleger16 am 03.11.06 15:05:38Nicht nur das. Bei den Zutaten fehlen auch noch Prüfer, denen nichts auffällt, weil: kein Duchblick oder nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Lieber das Geld nur nehmen und beten, dass nie was auffliegt. Hinweise gab es genug. Letztendlich wurde sicher auch viel verschleiert und gut gefälscht, aber man hätte ja auch mal beim Broker nachfragen können.
      Wie auch immer. Damit sind auch die Schnarchnasen der BAFIN gemeint.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 15:36:16
      Beitrag Nr. 1.903 ()
      Phoenix ./. BaFin:

      12.11.2001, VG Frankfurt, AZ: 9 E 4788/00(V)
      24.04.2002, BVerwG Leipzig, AZ: 6 C 2.02

      Ein Fortschritt: Heutzutage findet man Hinweise auf laufende Gerichtsverfahren im VKP (bzw. im Nachtrag zum VKP).

      Avatar
      schrieb am 04.11.06 10:11:10
      Beitrag Nr. 1.904 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.105.021 von anleger16 am 03.11.06 15:36:16Das einzige Geld, auf das man wirklich bauen kann, ist die Summe vom Insolvenzverwalter.
      Leider bewegen sich jedoch all die Überlegungen bezüglich der EWD auf rein theoretischer Ebene. Sie hat schließlich kein Geld. Da nützt doch unser ganzer Anspruch überhaupt nichts. Natürlich gab es Verträge, dass sie zahlen muss, also werden sie das Geld schon auftreiben... Natürlich peilt die EDW erste Zahlungen für das kommende Jahr an. Ja. Ja. Dann glaub ich das halt auch noch.

      Leider weist der Laden sehr staatliche Züge auf und das Verhalten sehr politische. Und da möchte ich nur sagen: Natürlich sind die Renten sicher, natürlich gibt es keine Mehrwertsteuererhöhung (und wenn schon maximal ein Prozentpunkt), etc. Diese Liste könnte man unendlich fortschreiben. Ich bin mal gespannt, was uns da noch bevorsteht, wie lange wir noch vertröstet werden, ob es die EDW in absehbarer Zeit überhaupt noch gibt. Das ist nämlich der einzige Weg für den Verein, aus der ganzen Sache rauszukommen. Die nächsten Entschädigungen warten schon (z. B. Privatbank Reithinger). Das nötige Geld über Sonderbeiträge oder Kredite dafür zu bekommen, ist doch fast utopisch.
      Vielleicht springt ja der Staat ein? Vor 10-15 Jahren hätte ich das noch für möglich gehalten. Aber heute? Der zieht sich doch eigentlich aus der Verantwortung wo es nur geht. Aber eben nur in wenigen Fällen wirklich berechtigt.

      tamtarama
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 13:25:17
      Beitrag Nr. 1.905 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.114.547 von tamtarama am 04.11.06 10:11:10Stimmt nicht, was Du postet.

      In IV/06 erhebt die EDW 10fache Sonderbeiträge.
      Vielleicht kann jemand noch die Quelle posten.

      Wenn die EDW nicht ab I/07 zahlen würde, würde sie das nicht nochmal bekräftigen.
      Laut Gesetz kann und muß sie Kredite aufnehmen.

      Ich finde es nicht gut von Dir, Zittrige zu verunsichern.

      ;);)
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 22:12:07
      Beitrag Nr. 1.906 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.173.889 von Urlaub2 am 06.11.06 13:25:17Unter diesen Umständen nehme ich natürlich meine Vermutungen (Aussage war es keine!) zurück. Wenn wirklich eine definitive Aussage bezüglich der Zahlungswilligkeit besteht, dann gibt es auch keinen Grund mehr zu zweifeln und Zittrige zu Schüttelfrost zu verleiten. Also hiermit ganz offiziell die neue, berichtigte, auf Beteuerungen beruhende und durch die Bafin geprüfte Aussage: "Die Renten sind sicher und die Mehrwertsteuer wird nicht erhöht." ;):)


      Urlaub, ich wäre auch froh, wenn es anders kommt. Ich glaube aber erst dran, wenn die Kohle wirklich da ist.

      tamtarama
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 13:19:05
      Beitrag Nr. 1.907 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.114.547 von tamtarama am 04.11.06 10:11:10Die EDW hat übrigens nichts mit der ENtschädigung des Bankhauses Reithinger zu tun. Das macht der EdB, der Entschädigungsfonds Dt. Banken. Bitte hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und alle Hühner scheu machen. Einfach mal abwarten. Das wichtigste der nächsten Zeit ist erstmal die Einigung über das Insolvenzplanverfahren. Dann folgt alles weitere peu-a-peu!
      :look:
      Avatar
      schrieb am 14.11.06 09:07:03
      Beitrag Nr. 1.908 ()
      Phoenix Kapitaldienst GmbH – Nachlassinsolvenz eröffnet!

      Anmeldefrist bis 17.01.2007 – wahrheitsgemäße Anmeldung erforderlich

      Links zur Meldung:
      www.anwalt-a.de
      www.anwalt-a.de/html/aktuelles.html
      (News4Press.com)Bremen, den 13.11.06 - Die Aufgebotsbekanntmachung betreffend den am 07.04.04 verstorbenen Herrn Dieter B. war durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt-Höchst erfolgt (Az.: 501 VI 463/04). Die Forderungen gegen den Nachlass waren damals bis zum 01.07.05 beim Amtsgericht Frankfurt (Nachlassgericht) anzumelden gewesen. Mit jetzigem Beschluss vom 06.11.2006 wurde vom Amtsgericht Frankfurt a. M. (Insolvenzgericht) das Insolvenzverfahren über diesen Nachlass eröffnet, Az.: 810 IN 993/05 B-7. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Gerhard Th. Walter, Cronstettenstraße 30, 60322 F.a.M., Tel.: 069/9591100, Fax.: 069/95911012 bestellt. Die Anmeldefrist für die Forderungen endet am 17.01.2007. Berichts- und Prüfungstermin wurde festgesetzt auf Mittwoch, den 28.02.2007, 11.00 Uhr Saal. 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main. Die Ansprüche sind nur dann begründet, wenn sie auf Delikt gestützt werden, also z.B. auf die Mittelfehlverwendungen durch die Phoenix Kapitaldienst GmbH, mit einer Verantwortlichkeit in Bezug auf den Nachlass versetzt, oder gleichwertigen Begründungen. Anwaltszwang ist für die Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter freilich nicht erforderlich, die Begründung muss aber wahrheitsgemäß sein. Nach den Erkenntnissen der Rechtsanwälte Robert, Kempas u. Segelken, Bremen, (Kapitalanlagerecht) konnten die Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche in einer Gesamthöhe von ca. 400 Mio. Euro gesichert werden. So könnten die Anleger ca. 1/3 ihres Schadens aus der Insolvenzmasse erstattet erhalten. Derzeit sind ca. 230 Mio. Euro beim Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Frank Schmitt, F.a.M., vorhanden. Vom verbleibenden Restschaden sollen 90 % von der EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) gezahlt werden, maximal Euro 20.000,--). Hier ist mit ca. 180 Mio. Euro zu rechnen. Allerdings ist derzeit noch nicht gesichert, wann und wie die EdW diese Gelder realisieren wird.

      RAe Robert, Kempas, Segelken
      presserechtlich verantwortlich: Wilhelm Segelken
      Pelzerstr. 4
      28195 Bremen
      Tel:0421/321121
      Fax:0421/18944
      segelken@anwalt-a.de
      www.anwalt-a.de
      Avatar
      schrieb am 14.11.06 11:47:46
      Beitrag Nr. 1.909 ()
      Was bedeutet das für uns Kleinsparer und Geschädigte? Müssen wir uns da anmelden??? :confused:
      Avatar
      schrieb am 14.11.06 18:58:18
      Beitrag Nr. 1.910 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.377.723 von limitter am 14.11.06 09:07:03 Nach den Erkenntnissen der Rechtsanwälte Robert, Kempas u. Segelken, Bremen, (Kapitalanlagerecht) konnten die Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche in einer Gesamthöhe von ca. 400 Mio. Euro gesichert werden. So könnten die Anleger ca. 1/3 ihres Schadens aus der Insolvenzmasse erstattet erhalten. Derzeit sind ca. 230 Mio. Euro beim Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Frank Schmitt, F.a.M., vorhanden.

      Wieso ist eigentlich die Quote nur ca.1/3?
      M.E. müsste diese bei ca. 57% liegen.
      Avatar
      schrieb am 15.11.06 12:15:53
      !
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      Avatar
      schrieb am 15.11.06 13:50:24
      !
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      Avatar
      schrieb am 15.11.06 14:07:06
      Beitrag Nr. 1.913 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.409.764 von Urlaub2 am 15.11.06 13:50:24Ergänzend ist zu sagen, daß die Berechnung natürlich dadurch verzerrt wird, daß auch die EDW als Insolvenzgläubiger auftritt und die Quote danach wohl auf 1/3 sinkt.

      Die EDW ist aber nicht bevorrechtigt.

      Ich habe mit dem Segelken schon mal telefoniert, traue ihm aber nicht recht.

      Maßgebend ist das, was der Schmitt sagt.

      Ich habe dieses "1/3" aber dunkel in Erinnerung.

      Kann vielleicht jemand die Original-Presseaussage vom Schmitt hier reinstellen ?

      Danke.

      ;);)
      Avatar
      schrieb am 15.11.06 15:24:44
      Beitrag Nr. 1.914 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.410.136 von Urlaub2 am 15.11.06 14:07:06Hier der Pressetext aus Fonds professionell

      "Der Insolvenzplan wird zunächst nur die Modalitäten für die Verteilung der vorhandenen Insolvenzmasse in Höhe von rund 230 Millionen Euro regeln. „Wichtig ist, dass der Löwenanteil der gesicherten Masse so schnell wie möglich an die geschädigten Anleger fließt, und damit dort ankommt, wo er hingehört“, sagte Schmitt.

      Wenn das Insolvenzplanverfahren ohne Verzögerungen abläuft, könne es Anfang 2007 zur Auszahlung an die Anleger kommen. Voraussichtlich werde die Insolvenzquote bei rund 30 Prozent liegen. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) könnte dann im Anschluss mit der Entschädigung der Anleger beginnen. Die EdW zahlt grundsätzlich auf einen ggf. anfallenden Differenzbetrag noch 90 Prozent beziehungsweise maximal 20.000 Euro an die Anleger aus."

      Leider steht nirgends etwas über die gesamte Forderungshöhe...
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 15.11.06 18:27:18
      Beitrag Nr. 1.915 ()
      ... und besonders dieser Satz stimmt mich immer wieder nachdenklich:

      Vom verbleibenden Restschaden sollen 90 % von der EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) gezahlt werden, maximal Euro 20.000,--). Hier ist mit ca. 180 Mio. Euro zu rechnen. Allerdings ist derzeit noch nicht gesichert, wann und wie die EdW diese Gelder realisieren wird.

      Wie sieht der Beschaffungsplan für diese Summe aus? Hierzu haben wir leider nicht viel zu lesen bekommen.
      Avatar
      schrieb am 15.11.06 20:35:23
      Beitrag Nr. 1.916 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.419.572 von limitter am 15.11.06 18:27:18Ich sehe da kein Problem und verweise auch auf die Homepage der EDW.

      Es werden jetzt 10fache Beiträge erhoben und bei der 30 % Auszahlung durch den Schmitt ist die EDW auch schon dabei.

      Für das Geld, was dann noch fehlt, nimmt sie einen Kredit auf, wie es gesetzlich vorgesehen ist.

      :eek::eek:

      Ich will aber hoffen, daß der Schmitt inzwischen mehr als 230 Mio. hat und es später von ihm noch eine 2. Zahlung gibt.

      Von der EDW gibt es möglicherweise tatsächlich nur eine Zahlung.

      Die Kleinanleger sind dabei im Vorteil, weil die fast alles zurückkriegen.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 06:19:24
      Beitrag Nr. 1.917 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.425.692 von Urlaub2 am 15.11.06 20:35:23Ja die Kleinanleger kommen gut weg und das noch zu Lasten der Grossanleger. Für mich ist das unglaublich, dass das EdW nun auch noch Gläubiger sein soll und eine Konkursdividende erhält....
      Die lassen sich also die Auszahlung an die Kleinanleger wieder teilweise ausbezahlen....
      Wird so je wieder ein Institutioneller Anleger in D investiere wollen? Vermutlich schon, weil keiner diesen Skandal mitkriegt....
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 14:41:05
      Beitrag Nr. 1.918 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.425.692 von Urlaub2 am 15.11.06 20:35:23und bei der 30 % Auszahlung durch den Schmitt ist die EDW auch schon dabei

      natürlich nicht.

      die edw erwirbt nur dann und soweit die konkursquote des jew. anlegers,wie sie den vorher entschädigt hat .

      (unmittelbare ansprüche aus der konkursmasse hätte sie nur,wenn sie selbst bei phoenix inverstiert gebabt hätte.nehme ich aber nicht an.):laugh:

      wenn edw also an xy 20.000 auf dessen einlage von 30.000 auszahlt bekommt sie die quote aus 20.000 und xy noch die quote aus 10.000
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 19:09:42
      Beitrag Nr. 1.919 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.505.760 von Dr.Ibbelkuenstler am 18.11.06 14:41:05Ja das wäre richtig so, wie es aber aussieht, hat der Anleger in dem Fall 30k angemeldet und das EDW geht davon aus, dass Sie wenn dieser 10 erhält also auch noch 10k bezahlen müssten und haben diese 10k offenbar auch angemeldet und wollen darauf Konkursdividende. Auf jeden Fall habe ich es so verstanden....

      Ich denke nicht dass das EdW etwas anmelden können sollte.... der Anleger sollte die 30k anmelden und darauf wird die Konkursdivdende errechnet. Das EdW hat dann die Differenz auf den garantierten Betrag zu begleichen....
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 20:28:31
      Beitrag Nr. 1.920 ()
      Hallo,

      ich habe heute ein Schreiben

      "Aufforderung zur Forderungsanmeldung"

      bezügl. "Insolvenzverfahren über den nachlass der Herrn Dieter Breitkreuz"

      von den Anwälten "Walter & Walter" bekommen.

      Wer hat das Schreiben auch erhalten ?
      Sollte man sich hierauf auch noch melden ?

      Das artet ja echt in eine Formularflut von allen Seiten aus.

      Danke

      JLP2
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 22:49:10
      Beitrag Nr. 1.921 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.505.760 von Dr.Ibbelkuenstler am 18.11.06 14:41:05Die EDW ist gleichberechtigter Insolvenzgläubiger.
      Da bin ich mir absolut sicher.

      Sie bekommt also vom Schmitt prozentual dasselbe wie jeder Anleger.

      Die EDW-Zahlungen werden in das Datenbanksystem vom Schmitt eingearbeitet.

      Wenn der Schmitt theoretisch alles an die Anleger verteilen würde, würde die EDW leer ausgehen.

      :eek::eek:

      Ich fürchte, daß bei den vielen "Sonderaktionen" diverser Anwälte am Ende kaum was bei raus kommt.

      ;);)
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 00:02:38
      Beitrag Nr. 1.922 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.520.578 von Urlaub2 am 18.11.06 22:49:10die edw ist zunächst mal überhaupt nicht gläubiger sondern das sind nur die anleger.

      wenn zuerst die insolvenzmasse verteilt wird,erhält jeder anleger die entspr. quote und die edw gar nichts - wieso denn auch ??

      die anleger haben dann aber noch unbefriedigte forderungen (wohl ca. 2 drittel der einlage).auf diesen ausfall zahlt dann die edw 90% (glaub ich) max 20.000 pro anleger.
      dass die edw "leer ausgeht" ist doch klar,schliesslich soll sie die ausfälle decken und nicht selbst kassieren.



      denkbar ist auch,dass zuerst die edw an jeden anleger 90 % seiner kompletten anlage ,max 20.000, auszahlt.die insolvenzmasse wäre dann noch da.
      dann - und nur dann -gingen die forderungen der anleger gegen phoenix auf die edw über SOWEIT die edw diese forderungen befriedigt hat.bei zahlung von 13.000 also in höhe von 13.000

      damit nähme die edw dann am insolvenzverfahren teil und würde auf diese teile dann auch die quote erhalten.
      für über die jeweilige zahlung der edw hinausgehende beträge behalten die anleger ihre forderungen gegen phoenix und erhalten hierauf auch die quote.

      auf diese weise ist sichergestellt dass die edw auch bei dieser reihenfolge nicht mehr und nicht weniger als die jeweiligen ausfälle zu 90% deckt.



      nochwas zum "Insolvenzverfahren über den nachlass der Herrn Dieter Breitkreuz"
      hier hat der sohn (und tochter ?) eine hohe erbschaft gemacht.da aber zu vermuten ist,dass das meiste aus unterschlagenen phoenix geldern bestand hatten die anleger schadenersatzforderugen gegen den alten.
      diese verbindlichkeiten sind aber mit der erbschaft auch auf den sohn übergegangen.
      der will jetzt aber natürlich dafür nicht mit seinem eigenen vermögen aufkommen und hat zunächst die verbindlichkeiten auf den nachlass begrenzt.jetzt stellte sich aber raus,dass die verbindlichkeiten höher sind als der nachlass,deshalb kommts jetzt zum insolvenzverfahren über den nachlass.
      das muss jetzt aber nur diejenigen interessieren,die damals im aufgebotsverfahren ihre forderungen gegen den nachlass angemeldet hatten.
      die bekommen jetzt die entsprechende post.

      gute nacht.
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 01:23:28
      Beitrag Nr. 1.923 ()
      Hallo,

      ich habe das Anschreiben der RA Walter & Walter (Insolvenzverfahren) auch erhalten. Auf die Schadenssumme kann man Zinsen fordern. Kann mir jemand einen Tip geben, wie die dafür benötigte "Berechnung" aussehen muss (Zinssatz, Berechnung ab wann?)?

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 08:19:26
      Beitrag Nr. 1.924 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.521.700 von Dr.Ibbelkuenstler am 19.11.06 00:02:38Es ist natürlich richtig, daß die EDW zunächst kein Gläubiger ist.

      Auch wäre es im Prinzip richtig, daß sie zuerst zahlt.

      Tatsache ist aber, daß es umgekehrt ist.

      Nach der Zahlung durch sie wäre sie dann gleichberechtigter Gläubiger wie die anderen auch.

      Ich vermute, daß die EDW wohl nur zur Zahlung bereit ist, wenn sichergestellt ist, daß sie danach ihren Anteil aus dem Insolvenztopf bekommt. Der Schmitt rechnet das deswegen gleich mit ein.

      Ich möchte hier nicht wegen juristischen Spitzfindigkeiten mit dir streiten.

      Schlimm genug, daß das alles ewig dauert.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 20.11.06 01:27:08
      Beitrag Nr. 1.925 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.521.700 von Dr.Ibbelkuenstler am 19.11.06 00:02:38Mit Deiner Aussage hast Du recht und es wäre in jedem Rechststaat so. Nur in D gibt es eine "Sozialdemokratie" und da wird einiges anders als in anderen Staaten gemacht (z.B. Kündigungsrecht...).

      So wie ich es verstanden habe, hat auch das EdW Forderungen an die Insolvenzmasse angemeldet vermutlich in der Höhe der erwarteten Zahlungen und wurde damit in die Liste der Insolvenzgläubiger aufgenommen.... So sind die Forderungen höher als die tatsächlichen Einzahlungen und das drückt weiter die Konkursdividende....
      Avatar
      schrieb am 20.11.06 11:32:13
      Beitrag Nr. 1.926 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.522.002 von wisi am 19.11.06 01:23:28#1907: Das Schreiben von Walter & Walter (Insolvenzverfahren) habe ich auch erhalten.
      Nach meinen Recherchen können die Zinsen vom Tag der Einzahlung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens (9.11.06) berechnet werden.
      Berechnungs-Grundlage sind offenbar die sogenannten "gesetzlichen Zinsen" i.h.v. 4%.

      Wäre nett, wenn dies noch jemand bestätigen könnte, insbesondere was die Höhe des Prozentsatzes der Zinsen anbelangt!
      Avatar
      schrieb am 20.11.06 16:55:17
      Beitrag Nr. 1.927 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.539.934 von JuergB am 20.11.06 01:27:08So sind die Forderungen höher als die tatsächlichen Einzahlungen und das drückt weiter die Konkursdividende....

      glaubst du wirklich , dass es reicht einfach forderungen anzumelden um dann über die höhe der einzahlungen hinaus an der verteilung teilnehmen zu können auch wenn man garnix eingezahlt hat ??? dann hätte ich auch mal 10 millionen anmelden sollen...

      aber so ist's halt dann doch nicht.
      die edw hat der form halber ansprüche angemeldet,für den fall,dass sie zuerst an die anleger auszahlt und damit deren forderungen gegen phoenix nach § 5 abs 5 des eaeg http://www.bafin.de/gesetze/eaeg.htm
      auf sie übergehen.
      das ist ja dann auch ganz in ordnung,denn dann haben die anleger diese beträge bereits erhalten.

      nachdem ich das jetzt 3 mal vorgekaut habe solltet ihr jetzt aufhören so zu tun als würde die teilnahme der edw dazu führen,dass die anleger irgendwelche gelder verlieren.
      das ist auf keinen fall so.
      Avatar
      schrieb am 20.11.06 23:26:32
      Beitrag Nr. 1.928 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.549.212 von Dr.Ibbelkuenstler am 20.11.06 16:55:17Ich stelle nur fest, dass die Anleger ihre Forderungen angemeldet haben. Ich gehe nicht davon aus, dass jemand gesagt hat ich melde mal nur 10k an weil ich 20k von EdW erhalte....
      Da wird also wohl so ziemlich schon die 100% der Gelder die eingezahlt wurden, plus Zinsen.... oder was "Gewinn" gemacht worden sei.... angemeldet. Das sind so um die 500 Mio.... Zusätzlich wurde nochmals vom EdW ein Betrag (waren es 170 Mio?) angemeldet.... 230 Mio sind sichergestellt worden.
      Konkursdividende 30%....
      230 Mio durch 500 Mio gibt eine andere Konkursdividende....

      Ich bitte aber gerne um Berichtigung, falls ich da was falsch verstanden haben sollte, denn sowas kann nun ja wirklich angehen. Leider traue ich es aber dem Deutschen Gesetz(geber) zu....
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 10:22:02
      Beitrag Nr. 1.929 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.556.320 von JuergB am 20.11.06 23:26:32Die Konkursauszahlung sollte nach dem Verhältnis 500 zu 230 Millionen ausfallen.

      Diese Auszahlungsquote wird der Entschädigungsquote der EdW angerechnet.

      Die Forderungsanmeldung der EdW kommt zum Tragen, falls die EdW vor Verteilung der Konkursmasse zahlen sollte.

      @ schneller_euro
      M.W. ist die Anwendung des 4% Zinssatzes abhängig von dem Zeitpunkt der Fälligkeit, weil sich dieser Zinssatz inzwischen geändert hat. Die Fälligkeit widerum kann eigentlich nur durch Kündigung der Einlage oder an dessen Stelle durch das Insolvenzverfahren eingetreten sein.
      Letztendlich ist auch die Hauptforderung unklar : Einzahlung inkl. oder exklusive der Provision ? Zuzüglich der Scheingewinne ?

      Da es sich um Scheingewinne handelt, könnte dein Ansatz mit dem Überweisungsbetrag inkl. Provision und 4% Zinsen ab Einzahlungsdatum richtig sein. Ob es überhaupt Sinn macht, an diesem Verfahren teilzunehmen, bezweifele ich, denn die zu erstreitenden Gelder sind der Insolvenzmasse zuzuordnen und der Insolvenzverwalter hat dies bereits auf den Weg gebracht.
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 14:51:49
      Beitrag Nr. 1.930 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.559.398 von Puhug am 21.11.06 10:22:02Wenn ich es richtig verstanden habe, sind bei der Nachlaßinsolvenz Breitkreuz der Schmitt als Insolvenzverwalter Phoenix und die Anleger, die sich vor dem 1.7.05 angemeldet haben, gleichberechtigt.

      :eek::eek:

      Wenn der Schmitt schon das ganze Geld kassiert hätte, würde ein 4 Jahre dauerndes Verfahren mit 17000 Leuten nämlich keinen Sinn mehr machen.

      Ich bin mir aber nicht ganz sicher.

      Wer hat nähere Infos ?

      ;);)
      Avatar
      schrieb am 22.11.06 09:49:13
      Beitrag Nr. 1.931 ()
      @1913, puhig: Danke für die Info!

      Noch mal ganz konkret zu:
      "M.W. ist die Anwendung des 4% Zinssatzes abhängig von dem Zeitpunkt der Fälligkeit, weil sich dieser Zinssatz inzwischen geändert hat."

      Wo kann man die Höhe dieses gesetzlichen Zinssatzes nachlesen?
      Evtl, auch wie hoch der Zinssatz an einem bestimmten Datum war?
      Avatar
      schrieb am 22.11.06 11:06:37
      Beitrag Nr. 1.932 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.585.952 von schneller_euro am 22.11.06 09:49:13es gab Schuldrechtsreformen


      hier ein guter Link :

      http://www.grosse-wilde-bonn.de/rechtstipp/Verzug_und_Mahnun…


      Fragt sich natürlich, welches Datum man für die Fälligkeit verwenden kann ?

      Die letzten Kontostände lauteten auf 28.02.2005
      Am 15.03.2005 hat die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt und im Bundesanzeiger Nr. 54 vom 18.03.2005 veröffentlicht.

      Mein Vorschlag :
      Betrag des letzten Kontostandes und 4% ab 15.03.2005
      Avatar
      schrieb am 22.11.06 11:08:12
      Beitrag Nr. 1.933 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.585.952 von schneller_euro am 22.11.06 09:49:13Guckst Du ins BGB:

      Artikel I
      Änderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs
      Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
      BGBl. I Nr. 71/2002, wird wie folgt geändert:
      1. Nach dem § 999 wird folgender § 1000 eingefügt:
      „§ 1000. (1) An Zinsen, die ohne Bestimmung der Höhe vereinbart worden sind oder aus dem Gesetz
      gebühren, sind, sofern gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, vier vom Hundert auf ein Jahr zu entrichten.
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 15:29:13
      Beitrag Nr. 1.934 ()
      Neues vom Insolvenzverwalter:
      http://www.schubra.de/de/phoenix/de_info_2311006.pdf

      Tenor,es dauert länger. :cry:
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 20:58:49
      Beitrag Nr. 1.935 ()
      1. Mich wundert, dass die Gesamtsumme aller Forderungen laut
      dem Bericht von Schmitt vom 05.10.06 aller 29645 Gläubiger
      eine Summe von

      1.710.595T€:eek:

      aufweist.

      Hat jemand dafür eine Erklärung?
      -------------------------------------------------------------
      2. Laut Dr. Walter ist das Nachlassverfahren nach ca. 4 Jahren abgeschlossen. Kann mir jemand sagen, ob sich eine Forderungsanmeldung auf die Auszahlung der EDW beziehen könnte? Nehmen wir mal an, dass die EDW bei einer Forderungsanmeldung beim Nachlass die Entschädigungszahlung verweigert, da der entstandene Schaden erst nach Abschluss des Nachlasses berechnet werden kann.
      Über fundierte Aussagen wäre ich sehr dankbar.
      -------------------------------------------------------------
      3. Kennt jemand die Höhe des Nachlasses?
      -------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 20:59:55
      Beitrag Nr. 1.936 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.731.992 von LoganVanHogen am 26.11.06 20:58:49zu 1: Summe auf Seite 19 nachzulesen
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 18:45:04
      Beitrag Nr. 1.937 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.731.992 von LoganVanHogen am 26.11.06 20:58:49Nach Aussagen der Nachlassinsolvenzverwaltung soll der Nachlass ca. 1 bis 1,5 Mio. € umfassen. Auszahlungen der EdW und des Phoenix-Insolvenzverwalters sollen mit der Nachlassforderung verrechnet werden, man wartet also erst mal ab. Auch beim Nachlass gilt als Berechnungsgrundlage: Einzahlungen plus Agio minus Entnahmen, genauso, wie beim Insolvenzverwalter Schmitt. Ca. 30 % dieser Anspruchssumme kommen voihm, und weitere 63 %, aber maximal 20.000 € pro Kontoinhaber.
      Das heisst: Ein Einzelkunde kann bis zu 31.746 € Anspruchssumme haben und soll damit 93 % von dieser Summe ausgezahlt bekommen, bei 2 Kontoinhbern sind das dann 63.492 €. Erst bei höheren Anspruchssummen verschlechtert sich die Quote.
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 19:37:28
      Beitrag Nr. 1.938 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.775.695 von Kapitaldefin am 28.11.06 18:45:04Sorry, in der Textmitte muß es richtig heißen:

      Ca. 30 % dieser Anspruchssumme sollen von ihm kommen, und weitere 63 % (90% der restlichen 70%), aber maximal 20.000 € pro Kontoinhaber, von der EdW.
      Avatar
      schrieb am 21.12.06 13:50:40
      Beitrag Nr. 1.939 ()
      Neuer Eintrag auf der EDW Homepage
      Wenn auch nicht wirklich etwas interessantes.
      Bin's langsam leid mit dem ewigen blablabla

      20.12.2006
      Der Insolvenzverwalter hat in seiner letzten Gläubigerinformation vom 23.11.2006 (siehe www.schubra.de) einen zeitlichen Überblick über den Fortgang des Insolvenzplans gegeben. Der Beginn der Entschädigungszahlungen der EdW wird sich weiterhin an den dort genannten zeitlichen Vorgaben orientieren.

      Quelle:http://www.e-d-w.de/Phoenix/Phoenix_Sachstand.html
      Avatar
      schrieb am 21.12.06 16:35:05
      Beitrag Nr. 1.940 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.369.606 von Jard am 21.12.06 13:50:40Also erstes Quartal 2007?!

      Na, da bin ich mal sehr gespannt, ob und wieviel fließt!
      :rolleyes:

      Aber klingt ja immer noch so, als ob die das ernst meinen:D
      Avatar
      schrieb am 29.12.06 10:14:39
      Beitrag Nr. 1.941 ()
      28.12.2006
      Pressemitteilung von den Anwälten

      "Wegen der Phoenix Kapitaldienst GmbH liegen Hinweise auf baldige positive Ergebnisse von der EdW betreffend von Entschädigungszahlungen vor. Allerdings werden dort vor April 07 keine Entschädigungen zu erwarten sein."

      http://www.news4press.com/1/MeldungDetail.asp?Mitteilungs_ID…
      Avatar
      schrieb am 31.12.06 10:32:04
      Beitrag Nr. 1.942 ()
      Hallo,

      unabhängig vom Insolvenzverfahren , EDW und dem "Poolverfahren" gegenüber dem Wirtschaftsprüfer, stellt sich mir weiter die Frage, ob eine anwaltliche Vertretung Sinn macht, um evtl. über weitere Klagen die Rückerstattungsquote zu erhöhen. Wer hat eine anw. Vertretung und kann darüber berichten ? Die Arge Phoenix schreibt von " finanzielle potente Gegenergruppe" die neu ausgemacht wäre....Bauernfängerei ???

      Gruß Peter
      Avatar
      schrieb am 01.01.07 12:24:40
      Beitrag Nr. 1.943 ()
      Wir haben mal Walter&Walter wg. den Zinsen angeschrieben und folgende Antwort erhalten:





      P.S.
      #1926 von peterbirdy "" finanzielle potente Gegenergruppe" neu ausgemacht. Ich tippe mal auf MAN Broker. Aber man wird sehen.
      Avatar
      schrieb am 02.01.07 18:01:39
      Beitrag Nr. 1.944 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.601.062 von peterbirdy am 31.12.06 10:32:04Die Arge Phoenix schreibt von "finanziell potente Gegenergruppe" die neu ausgemacht wäre. Bauernfängerei ?

      Je mehr geklagt wird, desto besser natürlich für die Anwälte. Aber zwischen der
      "Man Financial" und Phoenix war dummerweise noch jemand zwischengeschaltet.

      http://www.manfinancial.com/aboutMan/aboutMan_about.aspx

      www.ManGroupPLC.com
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 14:46:11
      Beitrag Nr. 1.945 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.628.889 von FCO_Alpha am 01.01.07 12:24:40Könntest Du Deinen Beitrag nochmals posten ?
      Man kann nichts erkennen.

      Danke.



      Ich mißtraue dieser "Arge Phoenix" und halte es auch für Bauernfängerei.


      Wir sollten betr. MAN den Schmitt mal darauf ansprechen.

      Wenn der Chancen sieht, könnte wieder ein Rechtsverfolgungspool gegründet werden, ohne daß wir weitere Kosten zahlen müssen.

      Ich halte im Prinzip auch von Rechtsverfolgungspools nicht allzuviel.

      Auch gab es dazu hier etliche kritische Stimmen.

      Ich würde es aber für eine absolute Dummheit halten, diesen gierigen Anwälten noch fette Gebühren in den Rachen zu werfen.

      ;);)
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 19:08:31
      Beitrag Nr. 1.946 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.673.323 von Urlaub2 am 04.01.07 14:46:11Ich kann das leider nicht kleiner einfügen.

      Abgetippt das Wichtigste:

      Unserer Auffassung nach besteht, wenn überhaupt, ein Anspruch auf Zahlung von Zinsen erstab der Forderugnsanmeldung im Aufgebotsverfahren.

      Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens (06.11.2006) sind keine Zinsen mehr anzumelden, da diese nachrangige Forderungen darstellen.

      Der zu verzinsende Zeitraum ist also die Forderungsanmeldung im Aufgebotsverfahren (bis 01.07.2005) bis 05.11.2006.
      Gem. §288 Abs. 1 S.1 BGB beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (hier: 01.07.05bis 31.12.05 6,17%; 01.01.06 6,37%; 01.07.06 bis 05.11.06 6,95%)
      Avatar
      schrieb am 11.01.07 16:12:05
      Beitrag Nr. 1.947 ()
      Avatar
      schrieb am 22.01.07 00:02:30
      Beitrag Nr. 1.948 ()
      Mist mist mist ... ich habe den Stichtag (17.01.07) für die Forderungsanmeldung bei Walter&Walter verpasst :cry:

      Weiss jemand wie hoch im allgemeinen die Gebühren für einen späteren Prüfungstermin sind ?
      Ein späterer Prüfungstermin soll ja möglich sein.

      Danke,

      ein zutiefst depremierter
      JLP2
      Avatar
      schrieb am 23.01.07 22:28:40
      Beitrag Nr. 1.949 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.102.514 von jlp2 am 22.01.07 00:02:30www.anwalt-a.de

      Informationsveranstaltung am 06.01.07 im Steigenberger Hotel, Berlin: Durch die Verzehnfachung der jährlichen EdW-Mitgliederbeiträge für sechs Jahre werden die Entschädigungen in Höhe von 180 Mio. Euro finanziert werden können. Referatsverzeichnis hier. Nicht alle Mitgliedsfirmen werden zahlen können.
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 16:13:54
      Beitrag Nr. 1.950 ()
      HANDELSBLATT, Donnerstag, 25. Januar 2007, 10:00 Uhr
      Entschädigungssysteme

      Anlegerschutz in der Kritik

      Die Entschädigung deutscher Sparer nach Betrugsskandalen muss nach Einschätzung von Anlegerschützern neu geregelt werden. Denn sie werde der steigenden Zahl von Massenschadensfällen nicht mehr gerecht. Dies zeigten die Probleme bei der Entschädigung der Anleger nach der Insolvenz von Phönix Kapitaldienst.

      ben/sos FRANKFURT. „Das Entschädigungssystem in Deutschland ist absolut vorsintflutlich und entspricht weder einem geordneten Anlegerschutz noch den EU-Vorgaben“, sagte Klaus Nieding, Vertreter des Aktionärschützerverbandes DSW.

      Bei der Insolvenz des Finanzberatungsunternehmens Phönix Kapitaldienst verloren 30 000 Anleger ihr Geld. Diesen muss nun die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) helfen, auf die bis zu 200 Mill. Euro an Auszahlung zukommen. Doch der Verband nimmt nur gut drei Mill. Euro im Jahr an Mitgliedbeiträgen ein und hat kaum Geld auf der hohen Kante. „Der Löwenanteil der EdW-Beiträge ist für Verwaltungskosten draufgegangen, so dass nur wenige Millionen für Entschädigungsfälle zur Verfügung stehen“, sagt Bankrechtler Jan Marwede. Er vertritt mehrere Finanzdienstleister, die einen Ausweg aus der Phönix-Krise suchen.

      Experten fürchten nun, dass die Schadenssumme aus dem Fall Phönix per einmaliger Sonderzahlung auf die 770 EdW-Mitglieder umgelegt werden muss, damit alle Ansprüche aus der Fall Phönix erfüllt werden können. Da viele Verbandsmitglieder Kleinunternehmen sind, droht dies zu einer Belastungsprobe zu werden. Denn auf jedes Mitgliedsunternehmen kommen nach Schätzungen unabhängiger Experten mehrere Hunderttausend Euro zu.

      Damit wäre ein Großteil der EDW-Mitglieder insolvent, selbst unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze“, sagt Nieding. Experten fordern daher die Zusammenlegung der Entschädigungseinrichtungen in Deutschland, um in Zukunft angemessene Entschädigungsvolumina erreichen zu können. „Nach unserer Erfahrung nehmen Massenschadensfälle erheblich zu“, sagt Rechtsanwalt Nieding.

      Die EdW selber versucht die Gemüter zu beruhigen. Die Schadenssumme könne im Zeitraum von zwei bis drei Jahren abgearbeitet werden, sagte der EdW-Handlungsbevollmächtige, Ingo Möser. Außerdem sei die von der staatlichen KfW Bankengruppe betreute EdW in der Lage, Kredit aufzunehmen, um einen Entschädigungsfall zu finanzieren. Zu Spekulationen unter EdW-Mitgliedern, die Einrichtung könnte mit dem Einlagensicherungsfonds Deutscher Banken verschmolzen werden, lehnte er jeden Kommentar ab. Der Bundesverband der privaten Banken (BdB) wies die Spekulationen zurück. Ein Verschmelzen lehne man aus verfassungsrechtlichen Gründen ab, sagte ein Verbandssprecher.

      Lesen Sie weiter auf Seite 2: Offenbar drängen nicht nur Anlegerschützer auf eine Neuordnung der Entschädigungssysteme.

      Offenbar drängen aber nicht nur Anlegerschützer auf eine Neuordnung der Entschädigungssysteme. Auch der Verband der Wertpapierfirmen an deutschen Börsen (BWF) arbeitet darauf hin. In den Vorbereitungsunterlagen zur heutigen Mitgliederversammlung heißt es: „Der Verband hat eine Reihe von Aktivitäten im gesetzgeberischen und im politischen Raum unternommen, um einerseits die EdW-Institute von einer Phönix-Inanspruchnahme freizuhalten und andererseits die hiesige Entschädigungslandschaft für die Zukunft angemessen umzugestalten.“ Dazu würden Rechtsgutachten zur Europa- und Verfassungswidrigkeit der EdW-Beiträge erstellt. Einige Mitgliedsunternehmen des BWF planen dem Vernehmen nach auch gegen die Beiträge zur EdW zu klagen.

      Einlagensicherung

      Banken: Derzeit ist die Einlagensicherung bei deutschen Finanzdienstleistern nach Branchen organisiert. Die privaten Geschäftsbanken, die Kreditgenossen und die Sparkassen haben ihre jeweils eigene Systeme. Die Regulierung von Schadensfällen ist wichtig für das Vertrauen der Bevölkerung in das Finanzsystem.

      Andere Institute: In der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) sind alle Finanzdienstleister organisiert, die keine Einlagenkreditinstitute sind. Dazu gehören Börsenmakler, und Fondsgesellschaften. Organisiert ist sie als Sondervermögen des Bundes bei der staatlichen KfW Bankengruppe.

      Schadensfall: Die Höhe der Entschädigung beträgt pro Gläubiger bis zu 90 Prozent seiner Forderungen aus Wertpapiergeschäften (maximal 20 000 Euro), die er insgesamt beim betroffenen Wertpapierhandelsunternehmen unterhält. Seit der Gründung 1998 hat die EdW 16 Entschädigungsfälle reguliert. Phönix ist der bislang größte Schadensfall.
      Avatar
      schrieb am 31.01.07 10:25:34
      Beitrag Nr. 1.951 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.298.163 von fimue am 30.01.07 16:13:54Tja, sowas hätte man vor dem Ernstfall regeln sollen. Ist klar, dass jetzt alle ganz laut aufschreien!!!

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 11:41:58
      Beitrag Nr. 1.952 ()
      5.2.07 Neue finanzstarke Anspruchsgegner ausfindig gemacht

      Wie uns letzte Woche die Arge Phoenix mitgeteilt hat, hat die Anwaltskooperation, die über 3.500 geschädigte Phoenix-Managed-Account-Anleger vertritt, neue finanzstarke Anspruchsgegner ausfindig gemacht. Hierbei handelt es sich um die Einzahlungsbanken, sprich die Banken, die die Konten für die Einlageeinzahlung geführt haben.

      Phoenix sammelte diese Gelder bei den Einzahlungsbanken auf sogenannten Sammelkonten, ohne dass die Gelder der einzelnen Anleger separiert wurden.

      Dies war rechtlich unzulässig, so dass die Arge Phoenix der Auffassung ist, dass die Einzahlungsbanken den Anlegern auf Schadensersatz haften.

      Arge-Mandanten werden in den nächsten Tagen schriftlich informiert. Da das bereits erteilte Mandat diese Gläubigergruppe nicht einschließt, muss das Mandat erweitert werden.

      Inwieweit ein Vorgehen gegen diese neue Gegnergruppe erfolgsversprechend ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Dass es bei den Einzahlungsbanken hingegen um etablierte, finanzstarke Großbanken handelt, kann hingegen bestätigt werden.

      Aktueller Stand: Phoenix-Managed Account-Auszahlung
      Das Insolvenzgericht hat zwischenzeitlich dem Entwurf des Insolvenzplans zugestimmt. Voraussichtlich am 22.02.2007 soll beim Insolvenzgericht ein Prüfungstermin stattfinden, in dem die angemeldeten Forderungen vom Gericht geprüft und zum Teil bestritten werden. Hierbei handelt es sich um eine reine Formalie, die nicht vermieden werden kann.

      Im Anschluss an den Prüfungstermin wird der Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst (Schultze & Braun) die Anleger anschreiben. Mit dem Schreiben wird das Ergebnis der Forderungsprüfung mitgeteilt und der Insolvenzplanentwurf, die Forderungsberechnung nach dem Insolvenzplan und entsprechende Erläuterungen übersandt. Über den Insolvenzplan soll dann in der zweiten Aprilhälfte im Rahmen einer Gläubigerversammlung abgestimmt werden. Vom Insolvenzverwalter werden, wenn die Anleger dem Insolvenzplan zustimmen, voraussichtlich Mitte 2007 ca. 30 % Ihres Schadens an Sie zurückfließen (bezogen auf die Summe von Einzahlungen minus Auszahlungen). Danach will die EdW nach eigenen Aussagen mit ihrer Entschädigung beginnen, wobei die EdW auf den verbleibenden Betrag lediglich 90 %, maximal jedoch € 20.000,00 entschädigen wird. Somit steht heute bereits fest, dass selbst nach einer Zahlung des Insolvenzverwalters und nach einer Entschädigung der EdW Ihnen ein Restschaden verbleiben wird – es sei denn, dass Schadensersatz auch durch weitere Anspruchsgegner geleistet wird.

      Aus der Insolvenzmasse des Nachlasses des Herrn Breitkreuz ist zum heutigen Zeitpunkt allerdings mit keiner Zahlung zu rechnen, da nach Auskunft des dortigen Insolvenzverwalters Dr. Walter das sichergestellte Geld nur zur Begleichung der Verfahrenskosten ausreicht.

      Ob Phoenix-Opfer im Rahmen des Rechtsverfolgungspools Dr. Puckler mit einer Entschädigung rechnen können, ist derzeit ebenfalls fraglich, da über dessen Vermögensverhältnisse keine Informationen vorliegen und auch die Berufshaftpflichtversicherung von Dr. Puckler möglicherweise nur einen marginalen Betrag zu entrichten hat (im Raume stehen € 2,5 Mio.).

      Werthaltige Ansprüche laut Arge Phoenix gegen MAN u. a. sind auch fraglich.

      Ein Rechtsverfolgungspool gegen Ernst & Young soll nach zwischenzeitlicher Entscheidung des Insolvenzverwalters nicht eingerichtet werden. Ansprüche gegen Ernst & Young sind daher ebenfalls fraglich.

      Weitere Informationen hält die Arge Phoenix für Sie bereit.

      Quelle: http://www.hedgefonds24.de/phoenix-managed-account-gegner.ht…
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 15:23:44
      Beitrag Nr. 1.953 ()
      Aha, das ist interessant!

      Also gibt es nicht 90% auf die Einlage, sondern

      30% + 90% von 70% = 63% - also insgesamt 93% auf die Einlage. Und das wird auch noch zu 4% verzinst... so groß ist der Schaden dann ja doch nicht...
      ;)
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 18:33:54
      Beitrag Nr. 1.954 ()
      Entschädigungsfall Phoenix sorgt für Ärger

      Quelle: Börsen-Zeitung

      Die Börse spricht über den Fall Phoenix Kapitaldienst. Die rund 30 000 von dem Finanzdienstleister betrogenen Anleger dürfen darauf hoffen, in absehbarer Zeit entschädigt zu werden. Wenn alles wie geplant verläuft, werden die Entschädigungsauszahlungen im zweiten Quartal beginnen - wenn das Wörtchen "wenn" nicht wäre. Wie zu hören ist, nimmt der Unmut unter den Finanzdienstleistern, die für die Entschädigung mit herangezogen werden, zu. Denn es kommen recht happige Zahlungen auf sie zu.

      Zum Hintergrund: Die Phoenix Kapitaldienst GmbH war Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), die für Finanzdienstleister, Kreditinstitute, die keine Einlageninstitute sind, und Kapitalanlagegesellschaften zuständig ist. Der EdW gehören nach eigenen Angaben 770 Unternehmen an, die voraussichtlich demnächst aufgefordert werden, Entschädigungsbeiträge zu entrichten. Das Problem ist, dass sich die Mittel der EdW auf einen geringen Betrag beschränken, der sich im einstelligen Millionenbereich bewegen soll - ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn berücksichtigt wird, dass die EdW-Mitglieder zwischen 180 und 200 Mill. Euro zahlen sollen.

      Wie zu hören ist, sehen nicht alle Firmen ein, dass sie nun so üppige Beiträge zahlen sollen. Phoenix sprengt alle Dimensionen, mit denen die EdW bislang zu tun hatte. Es zeigt sich, dass die EdW auf solche Dimensionen nicht eingestellt ist. Nicht nur die Mittel sind knapp. Auch die jährlichen Beiträge ihrer Mitglieder von 3 Mill. Euro demonstrieren eine völlig unzureichende Ausstattung.

      Manche Firmen haben kein Verständnis dafür, dass nur ein Teil der Finanzbranche herangezogen wird, obwohl sie mit den Phoenix-Geschädigten nicht mehr zu tun haben als zum Beispiel die Banken, die nicht der EdW angehören. Auch wird argumentiert, dass das EU-Recht vorgibt, dass Entschädigungseinrichtungen im Sinne des gebotenen Anlegerschutzes auch tragfähig sein müssen. Das sei bei der EdW nicht der Fall. Dem Vernehmen nach wird sich der Finanzausschuss des Bundestages noch einmal des Themas annehmen. Denn es steht zu befürchten, dass Finanzdienstleister gegen die Zahlungsbescheide Rechtsmittel einlegen. Damit droht nicht nur die Entschädigungseinrichtung als möglicherweise rechtlich unzureichend zu kippen. Vor allem müssten die Phoenix-Geschädigten dann wohl noch einiges mehr an Geduld aufbringen.

      :cry:
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 11:15:56
      Beitrag Nr. 1.955 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.468.096 von fimue am 06.02.07 18:33:54s. Posting Nr. 1932:

      Die EdW selber versucht die Gemüter zu beruhigen. Die Schadenssumme könne im Zeitraum von zwei bis drei Jahren abgearbeitet werden, sagte der EdW-Handlungsbevollmächtige, Ingo Möser. Außerdem sei die von der staatlichen KfW Bankengruppe betreute EdW in der Lage, Kredit aufzunehmen, um einen Entschädigungsfall zu finanzieren.
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 12:39:51
      Beitrag Nr. 1.956 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.482.063 von FCO_Alpha am 07.02.07 11:15:56Genau, es ist immer wieder das gleiche Gezeter und Gezerre, schon damals nach Bekanntwerden des Schadenfalls...

      Sehr lästig! Aber die Zeitungen müssen ja auch immer wieder etwas zu schreiben haben, müssen polarisieren...
      :rolleyes:

      Das sollten wir gelassen sehen...
      Avatar
      schrieb am 07.02.07 20:44:12
      Beitrag Nr. 1.957 ()
      "Denn es steht zu befürchten, dass Finanzdienstleister gegen die Zahlungsbescheide Rechtsmittel einlegen."

      Wieso befürchten?
      Ich will doch ganz stark hoffen, daß sich alle ehrlich arbeitenden Finanzdienstleister mit aller Konsequenz gegen die Zusatzbeiträge zur Wehr setzen, deren Zweck vorwiegend darin besteht, den neben den eigentlichen Tätern Hauptschuldigen, die Bafin, von einer Haftung freizustellen, die es in grober Verletzung ihrer Pflichten trotz Kenntnis der Rechtswidrigkeit und einem selbst erstrittenen Urteil unterlassen hat, eine transparente Führung von Einzelkonten für jeden Kunden durchzusetzen und damit eine Weiterführung der Mauscheleien über intransparente Sammelkonten möglich gemacht hat.
      Avatar
      schrieb am 08.02.07 09:41:22
      Beitrag Nr. 1.958 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.495.040 von Borealis am 07.02.07 20:44:12Die sollen sich gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben und Rechtsmittel einlegen, so wie sie lustig sind. Ich möchte nur an mein restliches Geld und das in diesem Jahr!
      Bei Vertragsabschluss war die "Sicherung" u.a. ein Unterzeichnungsgrund für mich. Und die Rechtslage ist eindeutig, der Entschädigungsfall festgestellt...
      So ist nun mal der Stand der Dinge. Dafür, dass nicht ausreichend Mittel gebildet worden sind oder überhaupt vorhanden sind, können wir "Geschädigten" auch nichts. Das ist ein systemisches Problem, das wohl erst nach Eintritt dieses worst-case neu geregelt werden wird. Wie es immer ist...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 11.02.07 14:41:54
      Beitrag Nr. 1.959 ()
      Hallo!

      Im aktuellen Spiegel steht etwas zum Phoenix-Verfahren (erste Wirtschaftsseite): Ende Februar wird im Bundestag darüber debattiert, wie das fehlende Geld von der EDW vorfinanziert werden soll. Hier wird über Gelder aus dem KfW-Topf berichtet. Die EDW-Mitglieder sollen das Darlehen dann über die nächsten Jahre abstottern... da bin ich echt mal gespannt! ;)
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 11:32:33
      Beitrag Nr. 1.960 ()
      Phoenix Kapitaldienst GmbH - Finanzausschuss tagt am 28.02.07

      Enschädigungsleistung von 300 Mio. Euro soll vorfinanziert werden -Zeitplan des Insolvenzverwalters wegen Masseauskehrung der 230 Mio. Euro

      News4Press.com)Bremen, den 11.02.07 - Das Bundesministerium der Finanzen schlägt vor, die Entschädigungssumme für die von der EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) zu zahlende Summe bis zu 300 Mio. Euro beispielsweise über einen Kredit durch die KfW vorzufinanzieren. Der Vorschlag des 10fachen Jahresbeitrages für sechs Jahre als Sonderabgabe stellte zeitlich hohe Anforderungen an die ca. 770 EdW-Mitglieder. Der Finanzausschuss des Bundestages berät am 28.02.07 über den positiven Vorschlag des Bundesfinanzministeriums der KfW-Kreditvorfinanzierung. Zahlreiche Institute, die der EdW angeschlossen sind, hatten angekündigt, Widersprüche gegen die Zahlungsbescheide der EdW einzulegen. Hierüber würde erstinstanzlich das Verwaltungsgericht Berlin befinden. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 6 C 20.03, Urteil vom 21. April 2004) bestehen gegen entsprechende Zahlungsbescheide der EdW, die sofort vollstreckbar sind, aber geringe Erfolgsaussichten. Die bislang verlautbarten Einwendungen der EdW-Institute der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit bzw. Verfassungsrechtswidrigkeit entsprechender EdW-Bescheide wurden in der vorstehenden Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung bereits für nicht einschlägig gehalten, so dass einige Institute einen Umzug in die Schweiz erwogen. Von der EdW gibt es für die Phoenix-Geschädigten eine Entschädigung von Euro 20.000,--, maximal 90 % des Schadens, wenn alles klappt. Sicheres Geld daneben gibt es auch vom Insolvenzverwalter, und zwar in Höhe von ca. einem Drittel des Schadens, und zwar zusätzlich zu der Entschädigung. Wie auf Insolvenzverwalterwebsite www.schubra.de am 04.01.07 veröffentlicht, könnte die Beschlussfassung über den Plan Ende April 07 auf der Gläubigerversammlung stattfinden. Der Termin zur Prüfung der Geschädigtenforderungen durch den Insolvenzverwalter beim Insolvenzgericht Frankfurt a.M. ist auf den 22. Februar 2007 angesetzt, der Insolvenzplan soll dem Insolvenzgericht Ende Februar 2007 vorgelegt werden, die Zulassung des Planes und Terminierung des Erörterungs- und Abstimmungstermines durch das Gericht ist für Anfang März 2007 geplant. Das Prüfungsergebnis und der Insolvenzplan werden im Verlaufe des Monats März 2007 erfolgen (jeder Gläubiger erhält Post über die Höhe der anerkannten Forderung und den vollständigen Insolvenzplaninhalt), eine letzte Gläubigerversammlung mit Abstimmung über den Plan findet in der zweiten Hälfte April 2007 statt. Anleger mit einem Schaden bis zu 30.000,-- dürften damit fast voll entschädigt sein. Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken (Kapitalanlagerecht), die zahlreiche Phoenix-Geschädigte vertreten, sehen exzellente Möglichkeiten für den Ausgleich höherer Schäden und führen hierzu bereits einen Musterprozess gegen vier Beklagte. Zu beachten ist allerdings die Verjährungsfrist von § 37 a Wertpapierhandelsgesetz. Danach verjähren die Ansprüche drei Jahre nach der Einzahlung, auch dann, wenn der Schaden später bekannt wurde. Einige Bundestagsabgeordnete hatten die ersatzlose Streichung von § 37 a WpHG im Rahmen der MiFID-Umsetzung (MiFID - Markets in Financial Instruments Directive, dt. Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) gefordert. Die ersatzlose Streichung dieser Vorschrift würde nicht nur die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche der Phoenix-Geschädigten ermöglichen, sondern gewährleistete auch, dass die EdW später Regress für ihre Aufwendungen beim Londoner Phoenix-Broker nehmen kann.

      Quelle: http://www.news4press.com/
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 13:05:42
      Beitrag Nr. 1.961 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.656.514 von fimue am 12.02.07 11:32:33Erfreulich, daß es für die EDW-Zahlung jetzt endgültig grünes Licht gibt !!

      Wobei die EDW insgesamt keine 300 Mio. Euro zahlen muß.

      ;);)
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 13:45:47
      Beitrag Nr. 1.962 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.658.306 von Urlaub2 am 12.02.07 13:05:42Das stimmt! Aber ich glaube, es ist schwer, den genauen Betrag zu ermitteln...
      Avatar
      schrieb am 14.02.07 23:44:38
      Beitrag Nr. 1.963 ()
      180 bis 200 Mio € dürften es vorab sein (nachdem die EdW dann auch Gläubiger im Phoenix-Insolvenzverfahren ist gibt es dort ja auch ca. 30 % Quote und damit wird es für die KfW-Tochter erträglicher). ;)
      Avatar
      schrieb am 22.02.07 19:15:26
      Beitrag Nr. 1.964 ()
      Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe kommt auf der Grundlage einer Stellungnahme der (federführenden) Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main bei der steuerrechtlichen Beurteilung der Scheinrenditen aus dem Phoenix Managed Account zu folgenden Ergebnissen:

      Die Einkünfte sind steuerlich auch zu erfassen, wenn dem Kapitalanleger tatsächlich keine Zahlungsflüsse zugehen.

      Sofern er seine Kapitalanlage und die ihm bescheinigten, ggf. nicht ausgezahlten Gewinne wegen
      des Zusammenbruchs des Schneeballsystems nicht zurückerhält, handelt es sich dabei um einen steuerlich unbeachtlichen Verlust auf der privaten Vermögensebene.

      weitere Vorgehensweise der Finanzverwaltung:
      In diesem Zusammenhang sollte überprüft werden, wann die Investitionen getätigt wurden und ob
      die hierdurch erzielten Einkünfte seit der Investition im Rahmen der Einkommensteuererklärung
      angegeben wurden. Ggf. sind die Voraussetzungen für eine Änderung der Einkommensteuerfestsetzungen und ggf. auch für die verlängerte Festsetzungsfrist zu überprüfen.
      Avatar
      schrieb am 28.02.07 14:24:20
      Beitrag Nr. 1.965 ()
      heute im Bundestag - 28.02.2007
      29.300 Schadensmeldungen gegen Phoenix Kapitaldienst GmbH
      Finanzen/Antwort

      Berlin: (hib/VOM) Bei der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) sind bislang aufgrund der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH 29.300 Schadensmeldungen eingegangen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/4352) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/4233) hervor. Wegen der erforderlichen Klärung der Höhe und der Berechtigung der Ansprüche seien bislang noch keine Entscheidungen über die Entschädigungsansprüche getroffen worden. Basis der Berechnung eines möglichen Entschädigungsanspruches sei die tatsächliche Forderung des Anlegers am Tag der Feststellung des Entschädigungsfalls, schreibt die Regierung.

      Die von den Anlegern eingereichten Kontoauszüge zu ihrem Anteil am so genannten Managed Account könnten dazu nicht verwendet werden, da diese teilweise in erheblichem Umfang Scheingewinne beinhalteten, die nicht entschädigungsfähig seien, heißt es in der Antwort weiter. Zusammen mit dem Insolvenzverwalter werde eine Datenbank eingerichtet, welche die Entwicklung eines jeden Anlegerkontos von der Einzahlung bis zur Einstellung der Geschäftstätigkeit der Phoenix Kapitaldienst GmbH nachzeichnet. Da nur ein Teil der Kundengelder tatsächlich in Wertpapiergeschäften angelegt worden sei, müssten die Verwaltungsgebühren, die Gewinnbeteiligungen und die Gewinn- und Verlustzuschreibungen komplett neu berechnet werden. Die Datenbank soll bis Ende März fertig gestellt sein. Daneben werde im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phoenix Kapitaldienst GmbH an einem Insolvenzplan gearbeitet. Die EdW werde bis zur Rechtskraft dieses Insolvenzplans, voraussichtlich Mitte Juni, von Entschädigungen absehen, um das Planverfahren nicht zu behindern. Würde die EdW vor Verabschiedung eines Insolvenzplans mit der Entschädigung beginnen, so die Regierung, gingen die Ansprüche der Anleger in Höhe des Entschädigungsbetrages auf die EdW über. Damit käme es zu einer laufenden Veränderung der Rechtsstellung der sonstigen Gläubiger im Insolvenzverfahren, was die Erstellung des Insolvenzplans behindern würde.

      Die liquiden Mittel der EdW sowie die geplanten Beitragseinnahmen dieses Jahres reichen den Angaben zufolge nicht aus, um den geschätzten Bedarf an Entschädigungsleistungen zu decken. Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sehe für einen solchen Fall vor, dass die EdW Sonderbeiträge erhebt oder Kredite aufnimmt. Die Höhe der Sonderbeiträge oder Sonderzahlungen bei Kreditaufnahme bemesse sich nach dem Verhältnis des zuletzt vom Wertpapierhandelsunternehmens zu zahlenden Jahresbeitrages zum gesamten Beitragsaufkommen. Den Sonderbeitrag müssten jene Institute leisten, die am Tag seiner Erhebung oder bei Sonderzahlungen zum Zeitpunkt der Zinszahlungen und der Kredittilgung der EdW zugeordnet sind. Derzeit seien insgesamt 750 Institute der EdW zugeordnet, darunter 646 Finanzdienstleister ohne Befugnis zum Zugriff auf Kundengeld und ohne Eigenhandel, also Vermittler und Vermögensverwalter.

      Der Kassenbestand der EdW habe zum Jahresende 2006 rund 5 Millionen Euro betragen. Die Frage der Finanzierung des Entschädigungsfalls werde derzeit noch geprüft. Grundsätzlich müssten die der EdW zugeordneten Wertpapierhandelsunternehmen die Entschädigung im Insolvenzfall Phoenix Kapitaldienst GmbH finanzieren. Ein Institut könne mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ganz oder teilweise von Sonderbeiträgen befreit werden, wenn zu befürchten ist, dass durch die Zahlung des Sonderbeitrags in voller Höhe selbst der Entschädigungsfall eintreten könnte. Durch die Erhebung von Sonderbeiträgen dürfe es nicht zu einer wirtschaftlichen Überforderung der Institute kommen, heißt es weiter. Neben der EdW existierten zwei gesetzliche Entschädigungseinrichtungen, die Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken GmbH, die 90 Prozent der Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften mit maximal je 20.000 Euro schütze, und die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH mit einem entsprechenden Schutz bei öffentlich-rechtlich organisierten Einlagenkreditinstituten.

      Die FDP hatte geschrieben, dass die Anleger bei Phoenix mit vorgetäuschten Finanzgeschäften um Einlagen von insgesamt 300 Millionen Euro betrogen worden seien. Anhaltspunkte dafür, dass es auf Seiten der BaFin bei der Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Kontrollmöglichkeiten im Fall Phoenix zu einem Fehlverhalten gekommen sei, sind für die Bundesregierung nach eigener Aussage nicht ersichtlich.

      Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_048/07
      Avatar
      schrieb am 01.03.07 09:13:17
      Beitrag Nr. 1.966 ()
      "Anhaltspunkte dafür, dass es auf Seiten der BaFin bei der Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Kontrollmöglichkeiten im Fall Phoenix zu einem Fehlverhalten gekommen sei, sind für die Bundesregierung nach eigener Aussage nicht ersichtlich. "

      Das finde ich stark. Das haben die bestimmt ganz genau geprüft mit Ihrer profunden Fachkenntnis!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.03.07 10:58:38
      Beitrag Nr. 1.967 ()
      HANDELSBLATT, Donnerstag, 1. März 2007
      Anhörung im Fall Phoenix

      Politiker fordern besseren Anlegerschutz
      Dringenden Reformbedarf bei den Entschädigungseinrichtungen der Finanzbranche haben am Mittwoch Politiker, Börsenmakler, Vermögensverwalter und Anlegerschützer in einer nichtöffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Fall Phoenix festgestellt. Sie sprachen sich einhellig für eine Zusammenlegung der derzeit sechs Entschädigungseinrichtungen aus.

      FRANKFURT. Die Forderung nach einer Zusammenlegung hatten die Wertpapierhandelsunternehmen mehrfach in den vergangenen Wochen geäußert. Ihnen drohen Nachzahlungen in die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Millionenhöhe, um Schadenersatzforderungen betrogener Anleger zu begleichen. Die EdW bestätigte vor dem Finanzausschuss einen Schaden von rund 180 Mill. Euro. Phoenix war einer der größten Fälle von Kapitalanlagebetrug in der Nachkriegsgeschichte. Rund 30 000 Anleger hatten dem Optionshändler mehr als 600 Mill. Euro anvertraut. Laut Insolvenzverwalter sollen sie etwa ein Drittel ihrer Einlagen aus der Insolvenzmasse erhalten. Den Rest, 180 Mill. Euro, trüge die EdW. Das ist weit mehr, als die EdW in der Kasse hat; zum Jahreswechsel waren es gerade einmal fünf Mill. Euro. Deshalb sollen die etwa 760 Wertpapiermakler, die dem EdW zwangsweise angehören, den Rest bezahlen. Noch ist unklar, wie die Schadensersatzzahlungen finanziert werden sollen.„Ein Großteil unserer Mitgliedsfirmen hat kein unmittelbares Privatkundengeschäft. Das ist so, als müsste ein Bäcker für die schlechten Schuhe des Schusters haften“, schimpft Jörg Franke, Vorstandschef des Verbandes der Börsenmakler (BWF). Die EdW-Mitglieder wollen größtenteils gerichtlich gegen die Sonderzahlungen vorgehen und fordern eine einzige Entschädigungseinrichtung für alle Finanzmarktakteure. „Zumindest sollten die EdW und der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken zusammengelegt werden“, sagt Franke.

      „Das ist aus verfassungsrechtlichen Gründen gar nicht möglich“, kontert Heiner Herkenhoff, Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Banken. Das sei 1998 bei Einrichtung der Einlagensicherung untersucht worden. Drastischer drücken es Bankenkreise aus: „Das sind nicht unsere Probleme“, sagt ein Insider. „Wir sehen nicht ein, dass die Banken für Falschberatung am Grauen Kapitalmarkt haften sollen. Stattdessen könnten die Wertpapierhandelsunternehmen Schaden durch bessere Kontrollen abwenden“, sagt auch Stefan Marotzke, Sprecher des Sparkassenverbandes. Auch der Verband Öffentlicher Banken und die Volks- und Raiffeisenbanken lehnen eine Verschmelzung ab.

      Derweil haben die ersten Unternehmen trotz Klagedrohungen Rückstellungen für ihre Nachschusspflicht gebildet. Allein zwölf Millionen Euro legte die Baader Wertpapierhandelsbank auf die hohe Kante. Sie ist einer der größten Einzahler in den EdW „Die Wahrscheinlichkeit, dass wir zahlen müssen, ist größer als 50 Prozent“, sagt auch Ralf Neubauer, Vorstand des Börsenmaklers Euwax. Rund 1,9 Mill. Euro Rückstellungen hat sein Unternehmen gebildet. „Wir werden sicherlich nicht für schwarze Schafe aufkommen“, sagt dagegen Holger Timm, Vorstandschef der Tradegate, einer Tochter der Berliner Effecten Gesellschaft. Auch die MBW Wertpapierhandelsbank hat bislang auf Rückstellung verzichtet: „Am Ende dürfte sowieso der Steuerzahler zahlen“, sagt Vorstandssprecher Thomas Posovatz. Erst würden die Sonderzahlungen über einen Kredit finanziert, dann werde der Bund den Kredit übernehmen und am Ende der Steuerzahler für die Phönix-Schäden geradestehen.

      Quelle: handelsblatt.com
      Avatar
      schrieb am 02.03.07 13:46:20
      Beitrag Nr. 1.968 ()
      ja ja , so sind sie , die anlage- und vermögensberater und -vermittler,
      das ganze jahr schön die hand aufhalten für sagenhafte beratung und sauschwere vermittlung , mit der sicherheit der entschädigungseinrichtung die leute ködern und wenns ans zahlen geht dann sollen der steuerzahler oder die bösen banken ran.

      ich weiss schon warum mir dieses gesocks gestohlen bleiben kann.
      Avatar
      schrieb am 02.03.07 17:11:01
      Beitrag Nr. 1.969 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.067.652 von Dr.Ibbelkuenstler am 02.03.07 13:46:20Naja...Dribbelkünstler, das ganze System war schon von Anfang an falsch aufgebaut. Bei den Vermögenswerten reicht eine Kapitalausstattung von 5 Millionen nun mal nicht zur Entschädigung. Ist mir alles schleierhaft... der Bankenentschädigungsfonds ist doch auch Milliardenschwer... richtiger Ansatz, falsch umgesetzt (zu wenig Abgaben?!). Nur leider kommt man da wirklich erst drauf, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Wie immer... sollen Sie klagen und sich selbst bedauern.
      Avatar
      schrieb am 03.03.07 22:00:58
      Beitrag Nr. 1.970 ()
      Phoenix-Anleger müssen weiter auf Geld warten

      Die vom Phoenix-Finanzskandal geprellten Anleger müssen weiter auf ihr Geld warten. Die geschädigten Anleger werden frühestens im Juni die ersten Zahlungen erhalten. Diesen Termin nannte die Frankfurter Kanzlei des Insolvenzverwalters MDR 1 Radio Thüringen. Noch in diesem Monat soll der Insolvenzplan wasserdicht sein, April folgen ein sogenannter Erörterungs- und Abstimmungstermin und die Bestätigung durch das Insolvenzgericht. Wenn alles glatt geht und niemand Rechtsmittel einlegt, kann zwei Monate später die Verteilung der 230 Millionen Euro aus der Insolvenzmasse beginnen. Bis September sollen die 30-Tausend Anleger, knapp ein Drittel ihrer Geldanlage zurückerhalten. Unmittelbar danach will die bundeseigene Entschädigungs-Einrichtung der Wertpapier-Handels-Unternehmen - kurz EdW - mit der eigentlichen Entschädigung beginnen. Die EdW muss 90 Prozent der Verluste entschädigen, allerdings nur bis zu einer Grenze von 20-Tausend Euro pro Anleger. Insgesamt muss die EdW rund 180 Millionen auszahlen und will das noch vor Weihnachten erledigen. Damit würden die Opfer des größten Anlagebetrugs der deutschen Wirtschaftsgeschichte mit einem blauen Auge davonkommen. Phoenix hatte mit hohen Renditeversprechen Kleinanleger gelockt, darunter 10.000 Thüringer. Ein Großteil der insgesamt 800 Millionen Euro verschwand in privaten Taschen. Der Firmengründer starb 2004 bei einem mysteriösen Flugzeugabsturz. Die zuletzt Verantwortlichen waren im vergangenen Sommer zu teils hohen Haftstrafen verurteilt worden.

      zuletzt aktualisiert: 03. März 2007 | 12:14
      Quelle: MDR 1 RADIO THÜRINGEN
      Avatar
      schrieb am 04.03.07 10:36:36
      Beitrag Nr. 1.971 ()
      Neue Frage! Hat schon mal jemand in das Gäubigerinfomationssystem von http://www.schubra.de/de/phoenix/index.php gesehen ?Unter "meine Forderung" stehen die anerkannten Forderunsansprüche!!! Ich habe bei Vergleichen mit betroffenen Bekannten festgestellt, dass Gläubiger, die später bei PHOENIX eingezahlt haben, weniger Verluste hinnehmen müssen, als die die schon sehr früh zu den Anlegern gehört haben! Ich habe 1997 und 1998 eingezahlt; hatte keine Auszahlungen und erhalte lediglich ca 55% meiner Einlagen anerkannt!!! Rest wird vom Verwalter bestritten, was immer das heissen soll! Ich kann diese anerkannte Forderungssumme jedenfalls nicht nachvollziehen! "Alte" Anleger werden benachteiligt und kommen letztlich bei Auszahlungen keinesfalls auf 90% ihrer Einlagen!
      Avatar
      schrieb am 04.03.07 13:00:50
      Beitrag Nr. 1.972 ()
      Hallo, ich habe im Jahr 2004 20.500 Euro angelegt plus 1230 Euro Agio bezalt. Die angemeldetetn Forderungen belaufen sich somit auf 21.730 Euro. Anerkannt wurden jedoch jetzt nur ca. 19500 Euro. Wie wurde denn dieser Betrag erechnet ???
      Avatar
      schrieb am 04.03.07 16:51:11
      Beitrag Nr. 1.973 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.104.049 von Jard am 04.03.07 13:00:50schon ganz am anfang des verfahrens hatten wir hier ja erörtert,dass als insolvenzforderung und auch als forderung mit der sich die edw befassen wird , nur das angesetzt werden kann,was bei phoenix nach den tradingverlusten noch übrig war.

      denn es ist ja klar,dass die edw nicht das allg.anlagerisiko trägt.

      jetzt hat man anscheinend für jedes konto errechnet,wieviel vom angelegten geld verspekuliert wurde und wieviel dementsprechend noch übrig hätte sein müssen.

      dabei sehen altanleger schlechter aus,weil mit deren geld eben länger verlusttrades stattfanden.
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 18:36:17
      Beitrag Nr. 1.974 ()
      Phoenix Kapitaldienst Anleger werden durch Insolvenzverwalter zur Kasse gebeten


      Pressemitteilung von: mak Anwaltskanzlei
      Veröffentlicht am 05.03.2007 11:37:43 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen


      mak Anwaltskanzlei

      (openPR) - Der Insolvenzverwalter der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH fordert nunmehr von den Anlegern die Rückzahlung angeblicher Scheingewinne.

      Hierbei beruft sich er sich darauf, dass der vormalige Prokurist der Phoenix wegen Anlagebetruges zwischenzeitlich zu sieben Jahren und vier Monaten Haft verurteilt wurde und der Insolvenzverwalter deshalb angeblich berechtigt wäre, ausgezahlte Gewinne als sogenannte Scheingewinne zurückzufordern. Nach seiner Rechtsauffassung seien die erhaltenen Auszahlungen, die seinerzeit an die Anleger bezahlt wurden, als sogenannte Scheingewinne im Zeitraum von vier Jahren vor Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens anfechtbar.

      Hiergegen spricht nach Ansicht der mak Anwaltskanzlei unter anderem, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung der Anleger im Regelfall keinerlei Kenntnisse davon hatte, dass es sich um Scheingewinne handeln könnte.

      Nicht nur aus diesem Grunde geht die mak Anwaltskanzlei davon aus, dass sich die Anleger erfolgreich gegen diese Forderungen des Insolvenzverwalters zur Wehr setzen können und dies auch tun sollten, wenn sie entsprechende Anfechtungserklärungen in den nächsten Tagen erhalten oder bereits erhalten haben.

      mak Anwaltskanzlei
      Menzel · Amarotico RA GmbH
      Dalbergsweg 21
      99084 Erfurt
      www.mak-anwaltskanzlei.de

      Tel: 0361/6791-0
      Fax: 0361/6791-100
      mail: info@mak-anwaltskanzlei.de

      Ansprechpartner:
      RA Michael Menzel oder
      RA Ole Klie

      P.S. Bei Schubra gibt es einen neuen Kurzbericht.
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 20:10:23
      Beitrag Nr. 1.975 ()
      Habe bei Schubra keine neuen Infos gefunden.
      Kann der Kurzbericht hier von jemanden gepostet werden ?
      Avatar
      schrieb am 06.03.07 16:02:13
      Beitrag Nr. 1.976 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.131.203 von FCO_Alpha am 05.03.07 18:36:17das ist ja eine selten dämliche mitteilung der " mak anwälte "
      (was sind das denn nun noch für neue kasper ? )

      da sollen sich also die armen anleger gegen diesen bösen insolvenzverwalter wehren ung ganz geschwind die " mak " anwälte beauftragen und natürlich bezahlen.

      tatsächlich gehts doch darum dass der insolvenzverwalter versucht für die mehrzahl der anleger gelder zu sichern, die andere sich aus deren einzahlungen als scheingewinne unter den nagel gerissen haben.
      wie z.b. die kumpane der phoenix geschäftsführerin , denen sie tage vor bekanntwerden der manipulationen noch schnell millionenbeträge ausgezahlt hat.
      von eigenen anlagen der ganoven mal ganz abgesehen.

      und jetzt will dieser verwalter auch noch frech geld zurück.wo sich die herrschaften doch schon so gefreut haben wie clever sie waren.
      Avatar
      schrieb am 06.03.07 18:20:39
      Beitrag Nr. 1.977 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.102.632 von Yoda38 am 04.03.07 10:36:36Also wenn das stimmt (daß Altanleger deutlich weniger anerkannt bekommen als spätere Anleger), wird es Widersprüche und Klagen nur so hageln, dann wird es auch dieses Jahr zu keiner Auszahlung kommen und sich alles ewig hinziehen, vermute ich mal...

      Logisch erscheint es ja, aber meiner Meinung nach müßte getrennt werden zwischen Anspruch aus Insolvenzmasse (Höhe des Schadens = Einzahlung minus Auszahlung = anerkannter Anspruch) und Anspruch aus EdW (Einzahlung minus Auszahlung minus Tradingverluste).
      Avatar
      schrieb am 07.03.07 14:48:16
      Beitrag Nr. 1.978 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.148.073 von Dr.Ibbelkuenstler am 06.03.07 16:02:13Hm, genau, es ist mal wieder so, daß gierige Anwälte naive Anleger beschwatzen, einen teuren, aussichtslosen Prozeß gegen den Insolvenzverwalter zu führen, um unberechtigte Scheingewinne zu bekommen.

      Meine Frage an Dich wäre, ob die Gläubigerversammlung den Insolvenzplan durch Mehrheitsbeschluß "absegnen" kann oder ob die ganze "Geschichte" tatsächlich durch einzelne Klagen blockiert werden kann ?

      Alternativ könnte der Schmitt wenigstens einen Teil auszahlen.

      Was meinst Du ?

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 07.03.07 14:57:33
      Beitrag Nr. 1.979 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.165.640 von Urlaub2 am 07.03.07 14:48:16Der Prozess würde doch völlig unabhängig vom Insolvenzplan geführt. Es erhalten alle Anleger die ermittelten Beträge zurück: 30% von Insoverwalter, den Rest von der EDW. Die darüberhinaus aufgelaufenen Scheingewinne müssten sicherlich extra eingeklagt werden, obwohl ich da wenig Aussicht auf Erfolg sehe. Aber 90% der Einlage, die auch noch verzinst werden, ist doch besser als Totalverlust - oder nicht?!
      Avatar
      schrieb am 07.03.07 15:07:39
      Beitrag Nr. 1.980 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.165.817 von Groucho Marx am 07.03.07 14:57:33Ist theoretisch richtig, die Frage ist, ob der Insolvenzplan nicht doch noch angefochten werden kann.

      Im Posting 1952 ist in dem Zeitungsartikel davon die Rede "wenn alles glatt geht und niemand Rechtsmittel einlegt".

      Ich bin mir leider ziemlich sicher, daß es Leute gibt, die Rechtsmittel einlegen werden.

      Wer kennt die rechtliche Situation genau ?

      Es wäre immerhin theoretisch möglich, daß der Schmitt alles auszahlt und dann einen Prozeß nach Jahren noch verliert und dann kein Geld mehr da wäre.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 07.03.07 15:34:54
      Beitrag Nr. 1.981 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.166.011 von Urlaub2 am 07.03.07 15:07:39Hm, ich habe mich jetzt selber nochmal schlau gemacht:

      In § 244 Insolvenzordnung steht, daß der Insolvenzplan durch Mehrheitsbeschluß zustandekommt.

      In § 189 ist davon die Rede, daß die durch Klage geforderten Beträge zurückbehalten werden müssen.
      Es ist mir allerdings klar, daß der § 189 auf unseren Fall nur sinngemäß zutrifft.

      Ich bin aber kein Jurist und würde hier gerne noch weitere Infos lesen.

      ;);)
      Avatar
      schrieb am 07.03.07 16:27:37
      Beitrag Nr. 1.982 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.166.606 von Urlaub2 am 07.03.07 15:34:54Ich habe diesbezüglich mal direkt den Hr. Schmitt befragt per Mail. Antwort stelle ich unverzüglich ein nach Erhalt!

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 07.03.07 17:35:33
      Beitrag Nr. 1.983 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.165.817 von Groucho Marx am 07.03.07 14:57:33Zitat Groucho Marx:
      "Der Prozess würde doch völlig unabhängig vom Insolvenzplan geführt. Es erhalten alle Anleger die ermittelten Beträge zurück: 30% von Insoverwalter, den Rest von der EDW. Die darüberhinaus aufgelaufenen Scheingewinne müssten sicherlich extra eingeklagt werden, obwohl ich da wenig Aussicht auf Erfolg sehe. Aber 90% der Einlage, die auch noch verzinst werden, ist doch besser als Totalverlust - oder nicht?!"

      Die Frage ist doch, wie man Einlage definiert. Ist Einlage Einzahlung minus Auszahlung oder ist Einlage Einzahlung minus Auszahlung minus ermittelte "Tradingverluste"? Das macht einen fetten Unterschied, vor allem bei Anlegern, die vor 1998 angelegt haben...

      Meines Erachtens gibt es durch die Regelung Einzahlung minus Auszahlung minus ermittelte "Tradingverluste" nur einen Gewinnner: Die EdW bzw. der Staat, der weniger zuschustern muß. Fazit: Die ganze Einlagensicherung taugt nix. Andere Frage: Wenn jetzt der Insolvenzverwalter die tatsächlichen Jahresergebnisse ermittelt hat, die wegen fehlender Scheingewinne und zusätzlicher Tradingverluste deutlich niedriger liegen, muß dann nicht auch der Insolvenzverwalter zu hoch bezahlte EdW-Beiträge von der EdW zurückfordern? Das heißt, sofern EdW-Beiträge auf Basis des "versicherten" Kapitals gezahlt werden? Wäre doch ein Ansatzpunkt, die Insolvenzmasse zu erhöhen...
      Avatar
      schrieb am 07.03.07 17:44:32
      Beitrag Nr. 1.984 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.169.598 von PirNero am 07.03.07 17:35:33Hmm, Deinen letzten Absatz verstehe ich inhaltlich irgendwie nicht. Kann aber auch an der späten Stunde und meinem harten Job liegen... ;)

      Als Einlage verstehe ich die erste Einzahlung zzgl. Agio und den Saldo aus ggf. weiteren Ein und Auszahlungen, die danach stattgefunden haben. M.E. dürften doch die Scheingewinne/angebl. Tradinggewinne gar nicht herangezogen werden...

      :confused:

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 07.03.07 18:17:57
      Beitrag Nr. 1.985 ()
      Meines Erachtens gibt es durch die Regelung Einzahlung minus Auszahlung minus ermittelte "Tradingverluste" nur einen Gewinnner: Die EdW bzw. der Staat, der weniger zuschustern muß. Fazit: Die ganze Einlagensicherung taugt nix. Andere Frage: Wenn jetzt der Insolvenzverwalter die tatsächlichen Jahresergebnisse ermittelt hat, die wegen fehlender Scheingewinne und zusätzlicher Tradingverluste deutlich niedriger liegen, muß dann nicht auch der Insolvenzverwalter zu hoch bezahlte EdW-Beiträge von der EdW zurückfordern? Das heißt, sofern EdW-Beiträge auf Basis des "versicherten" Kapitals gezahlt werden? Wäre doch ein Ansatzpunkt, die Insolvenzmasse zu erhöhen...



      1. kannst du doch nicht wirklich geglaubt haben ,dass dich die einlagensicherung vor tradingverlusten schützt ...

      2. stimmt , aber wenn die ganze edw 5 mio schwer ist , kannst du dir ja vorstellen wieviel da phoenix zurückbekäme.
      würde vielleicht für ne currywurst für uns beide reichen.
      Avatar
      schrieb am 07.03.07 18:30:16
      Beitrag Nr. 1.986 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.170.450 von Dr.Ibbelkuenstler am 07.03.07 18:17:57Meine Frage wäre, ob durch Klagen/Prozesse die Auszahlung durch den Schmitt gestoppt oder verzögert werden kann ?

      Ich will mal hoffen, nein.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 07.03.07 18:50:57
      Beitrag Nr. 1.987 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.165.640 von Urlaub2 am 07.03.07 14:48:16251 und 253 sind da von bedeutung

      § 251 Minderheitenschutz
      (1) Auf Antrag eines Gläubigers ist die Bestätigung des Insolvenzplans zu versagen, wenn der Gläubiger

      dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle widersprochen hat und
      durch den Plan schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde.
      (2) Der Antrag ist nur zulässig, wenn der Gläubiger glaubhaft macht, dass er durch den Plan schlechter gestellt wird.



      dabei aber beachten,dass er durch den plan schlechtergestellt werden muss , nicht durch die anerkenntnis bzw nichtanerkenntnis der insolvenzforderung.

      § 253 Rechtsmittel
      Gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt oder die Bestätigung versagt wird, steht den Gläubigern und dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu.

      würde halt auch zeit kosten , aber nicht jahre.
      Avatar
      schrieb am 07.03.07 18:58:37
      Beitrag Nr. 1.988 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.169.774 von Groucho Marx am 07.03.07 17:44:32Zitat Groucho Marx
      "Als Einlage verstehe ich die erste Einzahlung zzgl. Agio und den Saldo aus ggf. weiteren Ein und Auszahlungen, die danach stattgefunden haben. M.E. dürften doch die Scheingewinne/angebl. Tradinggewinne gar nicht herangezogen werden..."

      Genau so verstand ich es bisher auch, aber als Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt und von der EdW entschädigt soll werden nicht die Einlage als solche, sondern Einlage minus Tradingverluste. Offenbar wird unter "Einlage" verschiedenes verstanden.
      Avatar
      schrieb am 07.03.07 19:11:44
      Beitrag Nr. 1.989 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.171.052 von Dr.Ibbelkuenstler am 07.03.07 18:50:57Danke.

      Ich denke, daß der Schmitt bei den Scheingewinnen absolut im Recht ist und das Insolvenzgericht eine evtl. Beschwerde zügig abweisen würde, weil mind. ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt.

      :eek::eek:

      Ich würde mal schätzen, daß diese komischen Anwälte so vorgehen, daß sie eine mögl. hohe Gebühr kassieren können.

      ;);)
      Avatar
      schrieb am 08.03.07 14:18:38
      Beitrag Nr. 1.990 ()
      Hier nun die Antwort...leider nix neues:

      Sehr geehrter Herr Flokati,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir die gewünschte Auskunft nicht erteilen können, da es sich hierbei um eine unzulässige Rechtsberatung handeln würde.

      Wir hoffen, daß mit der Versendung des Insolvenzplanes und unserem erläuternden Schreiben, auch diese Unklarheiten geklärt werden. Die Versendung erfolgt in den nächsten Tagen.


      Mit freundlichem Gruß
      Schultze & Braun
      Rechtsanwaltsgesellschaft
      für Insolvenzverwaltung mbH


      Susi Kuhn
      Dipl. Rechtspflegerin
      für den Insolvenzverwalter
      Avatar
      schrieb am 18.03.07 19:56:15
      Beitrag Nr. 1.991 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.183.232 von Groucho Marx am 08.03.07 14:18:38Um den Thread mal wieder "hoch"zuholen:

      habt Ihr schon ein Schreiben von Schultze & Braun erhalten? Die Ankündigung ist ja jetzt auch schon wieder 2 Wochen her... oder machen die das wieder alphabetisch??? Dann darf ich mit meinem "S" im Nachnamen wieder gedulden...;)

      Schönen Sonntag Abend, liebe Geschädigte!
      :D
      Avatar
      schrieb am 18.03.07 20:02:41
      Beitrag Nr. 1.992 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.360.370 von Groucho Marx am 18.03.07 19:56:15Bei B,D,D,H,M,O,P,S,W sind sie auch nicht da!!!:laugh::laugh::laugh:

      Liebe Grüße als Vermittler und Anleger!!!
      Avatar
      schrieb am 19.03.07 12:16:53
      Beitrag Nr. 1.993 ()
      Hallo,

      ich habe letzte Woche Post von SCHUBRA bekommen.
      Buchstabe (C). Steht nicht viel neues drinnen. Einladung zur Versammlung. Ansonsten werden nochmal kurz die verschiedenen möglichen Varianten erläutert.
      Im Großen und Ganzen also nur: Der Insolvenzplan muss unbedingt zustande kommen, ansonsten wird ein Musterverfahren erforderlich sein. Was bedeutet es würde keine Auszahlungen innerhalb der nächsten 10 Jahren geben.
      Achso und es ist auch nochmal erklärt wie der Forderungsbetrag zustande kommt.
      Die Schreiben müssten aber spätestens diese Woche bei jedem eintreffen, denn wenn man zur Versammlung gehen will muss man bis spätestens 30.03. zugesagt haben.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 20:53:50
      Beitrag Nr. 1.994 ()
      Phoenix Kapitaldienst GmbH: Insolvenzplan vorgestellt
      Gläubigerversammlung 17.04.07
      (News4Press.com)Bremen, den 20.03.2007 - Der Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH, Rechtsanwalt Frank Schmitt, Frankfurt a. M., hat in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss einen vom Insolvenzgericht zugelassenen Insolvenzplan vorgelegt, der am 19. April 2007 auf der Gläubigerversammlung zur Abstimmung gestellt werden soll, um unter den Verfahrensbeteiligten eine einvernehmliche Berechnungsmethode im Zuge der Forderungsprüfung zu finden.
      Auf Basis dieser plangeregelten Berechnungsmethode könnte die Insolvenzverwaltung dann die sichergestellten Vermögenswerte in Höhe von ca. 200 Mio. Euro im Rahmen einer Abschlagszahlung zeitnah an die Anleger (ca. 30 % des jeweiligen Anlagebetrages) vornehmen, falls eine Mehrheit der Gläubiger ihn beschließt und er vom Rechtspfleger (Insolvenzgericht) für rechtskräftig erklärt wird.
      Im übrigen würde das Insolvenzverfahren nach den Bestimmungen zum Regelinsolvenz-verfahren fortgeführt werden und bis zur endgültigen Verfahrensbeendigung (Schlussverteilung) mit anschließender Löschung der Phoenix im Handelsregister enden.
      Sollte ein solcher Insolvenzplan nicht zustande kommen, muss damit gerechnet werden, dass aufgrund der unklaren Sach- und Rechtlage mit einer Verfahrensdauer (Auszahlungsdauer) bis zu 10 Jahren gerechnet werden muss. Denn erst nach höchstrichterlicher Entscheidung wird nach Einschätzung des Insolvenzverwalters eine Rechtslage vorliegen, die es erlaubt, die Forderungshöhe der Anlegergläubiger zu bestimmen und eine abschließende Forderungsprüfung durchzuführen.
      Nach den Ermittlungen des Insolvenzverwalters hatten seinerzeit rund 40.000 Anleger Einzahlungen getätigt. Den Anlegern wurde vorgespiegelt, mit den Geldern werde an verschiedenen Waren –und Devisenmärkten nach dem Grundsatz der Risikomischung mit Finanzterminprodukten gehandelt. Selbst die an die Anleger erteilten Gutschriften (Scheingewinne) von bis zu 10 % waren frei erfunden. In Wahrheit hatte die Phoenix nur wenige Derivatgeschäfte getätigt. Anstelle der den Anlegern vorgegaukelten Gewinne entstanden vielmehr Verluste in Höhe von ca. 54 Mio. Euro, wobei der Großteil der Verluste in Höhe von ca. 48 Mio. EUR zwischen 1992 und 1997 entstand. Neueingehende Gelder wurden für Auszahlungen an bereits vorhandene Anleger benutzt und Gebühren und Provisionen auf Basis der angeblichen Gewinne gedeckt.
      In dem vorgelegten Insolvenzplan werden nochmals die drei Optionen aufgezeigt und erörtert, nach denen grundsätzlich eine Berechnungsmethode möglich wäre, um die Forderungsprüfung vorzunehmen. Auf jede Option könnte ein Betrag von 200 Mio. Euro ausgeschüttet werden.
      Option A (vertragsgemäße Berechnung)
      Die Berechnungsgrundlage erfolgt auf Basis der Einzahlungen (abzüglich Agio), unter Berücksichtigung (Abzug) von erhaltenen Auszahlungen und Verlustzuweisungen.
      Das bedeutet, dass die entstandenen Verluste von ca. 54,0 Mio. Euro (siehe oben) bei der Berechnung der Forderung des einzelnen Anlegers zu Lasten der Anleger zu verteilen wären. Anleger die in den Jahren 1992 –1997 investiert haben, würden so eine wesentlich geringere Forderung anerkannt bekommen (als angemeldet), da in diesem Zeitraum die hohen Verluste von ca. 48 Mio. Euro entstanden sind. Sie wären also, im Verhältnis gesehen, stark benachteiligt. Für die Option A sind Anlegerforderungen in Höhe von 582,2 Mio. Euro errechnet worden.
      Option B (Saldoanerkenntnis)
      Ausgangspunkt wären hier allenfalls die den Anlegern vorliegenden letzten Kontoauszüge. In den dort ausgewiesenen Salden sind jedoch Gewinne ausgewiesen, die nicht erzielt wurden. Der Gläubigerausschuss wie auch der Insolvenzverwalter halten eine Berücksichtigung von Scheingewinnen für nicht angebracht. Insbesondere wird dabei auch auf die unterschiedlichen Standpunkte zur rechtlichen Relevanz der von der Phoenix übersandten Kontoauszüge verwiesen. Hier ist auch anzumerken, dass der Insolvenzverwalter bereits begonnen hat, Rückforderungsansprüche bei Anlegern geltend zu machen, die in den letzten vier Jahren vor dem Insolvenzantrag Auszahlungen erhalten haben und deren Auszahlungen insgesamt höher als deren Einzahlungen waren. Hier besteht eine gesetzliche Pflicht des Insolvenzverwalters zur Anfechtung, und zwar auch dann, wenn er damit nicht durchdringt. Dieses ist das Dilemma.
      Bei dieser Variante, also unter Zugrundelegung der Scheingewinne bis einschließlich Februar 2001, müssten Anlegerforderungen von ca. 673,5 Mio. Euro berücksichtigt werden.
      Option C (ausgleichende Lösung)
      Diese Variante orientiert sich am Gedanken des Schadensersatzes und gewährt nach Auffassung des Insolvenzverwalters und des Gläubigerausschusses eine zügige Ab-wicklungsmöglichkeit.
      Grundlage sind hier die tatsächlich geleisteten Einzahlungen (einschließlich Agio) abzüglich der erhaltenen Auszahlungen. Das entsprechende Guthaben wird vom Tag der Beteiligung bis zum 30.06.2005 (Tag der Verfahrenseröffnung) mit 3% p.a. verzinst (keine Zinseszinsen). Dieses wird als angemessen empfunden, da es ungefähr einer sicheren Festgeldanlage entspricht und auch den Zeitmoment der Beteiligungsdauer berücksichtigt.
      Diese Lösung soll nach dem Vorschlag des Insolvenzverwalters und des Gläubigeraus-schusses dem Insolvenzplan zugrunde gelegt werden. Hier wären Anlegerforderungen in Höhe von ca. 673 Mio. Euro zu berücksichtigen.
      Nach Auffassung der Rechtsanwälte Robert, Kempas und Segelken (Kapitalanlagerecht) enthält der Plan überwiegend positive Aspekte – er regelt die Frage der raschen Abschlagszahlung. Rein könnte in den Plan auch noch, dass mit dem Plan auf Ansprüche aus Scheingewinnen verzichtet wird - dass muss derjenige wissen, dessen Forderungen angefochten wurden. Jeder Gläubiger hat eine Information darüber erhalten, in welcher Höhe seine Forderung berücksichtigt wird. Ist dieser Betrag zu niedrig, muss nach der Rechtskraft des Insolvenzplanes sofort Tabellenklage eingereicht werden, wobei die korrekten Anträge zu stellen sind. Wer auf der Gläubigerversammlung vertreten werden will, sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 09:30:15
      Beitrag Nr. 1.995 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.397.716 von fimue am 20.03.07 20:53:50Moin!

      Dann müssen wir alle hoffen und die Daumen drücken, dass es zu Lösung c) kommt... das wäre m.E. das fairste und sollte auch keine Klagen nach sich ziehen, da hoffentlich jeder einsieht, dass es sich um "Schein"gewinne handelt - also Luftnummern...

      Wie seht ihr das? Wird es zur Einigung kommen???
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 16:21:33
      Beitrag Nr. 1.996 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.402.551 von Groucho Marx am 21.03.07 09:30:15Als "Altanleger" bin ich ebenfalls der Meinung, dass die Variante C die fairste Lösung ist. Ich hoffe, dass diese Entscheidung letztendlich getroffen wird und es zu einer Einigung kommt.
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 18:33:32
      Beitrag Nr. 1.997 ()
      Option C (ausgleichende Lösung)
      Diese Variante orientiert sich am Gedanken des Schadensersatzes und gewährt nach Auffassung des Insolvenzverwalters und des Gläubigerausschusses eine zügige Abwicklungsmöglichkeit.
      Grundlage sind hier die tatsächlich geleisteten Einzahlungen (einschließlich Agio) abzüglich der erhaltenen Auszahlungen. Das entsprechende Guthaben wird vom Tag der Beteiligung bis zum 30.06.2005 (Tag der Verfahrenseröffnung) mit 3% p.a. verzinst (keine Zinseszinsen). Dieses wird als angemessen empfunden, da es ungefähr einer sicheren Festgeldanlage entspricht und auch den Zeitmoment der Beteiligungsdauer berücksichtigt.

      Widerspricht sich das nicht?
      Das Guthaben wird vom Tag der Beteiligung bis zum 30.06.05 mit 3%p.a. verzinst. Aber keine Zinsenszinsen! :confused:
      Wie jetzt?
      Wie würde sich das verhalten, wenn verschiedene Teilbeträge eingezahlt und ausbezahlt wurden? (>5 Jahre her :D)
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 18:35:35
      Beitrag Nr. 1.998 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.411.815 von Yoda38 am 21.03.07 16:21:33Variante C (Einzahlungen einschließlich Agio minus Auszahlungen) hat auch den Vorteil, daß die anerkannte Forderung höher als bei Variante A (Einzahlung minus Agio minus Auszahlung minus Verlustzuweisung) liegt und die bisher offenbar Grundlage für die auf der Schubra-Webseite unter "Meine Forderungen" dargestellte Summe ist, womit bei C auch die Grundlage für die EdW-Erstattung höher liegen dürfte, oder sehe ich das falsch...

      Daraus folgt:

      bei Variante C haben Vorteile:
      - alle Altanleger (bis 1997)
      - alle bis 20 TEUR-Anleger:
      Nachteile haben dafür
      - alle Neuanleger (ab 1998), besonders die mit über 20 TEUR Einzahlung

      bei Variante A haben Vorteile:
      - alle Neuanleger, vor allem die über 20 TEUR
      Nachteile haben dafür:
      - alle Altanleger
      - alle bis 20 TEUR-Anleger (wegen geringerer EdW-Grundlage)

      Kommt also drauf an, ob die Altanleger und bis 20 TEUR-Anleger oder die Neuanleger (vor allem über 20 TEUR) in der Mehrzahl sind. Gibt es da Gläubigerstrukturen?
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 20:24:54
      Beitrag Nr. 1.999 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.415.195 von PirNero am 21.03.07 18:35:35Die Mehrzahl der Anleger liegt günstiger bei Option C.
      Ein Vergleich der Optionen C zu A und C zu B wurde auf Seite 15 des Insolvenzplanes dargestellt.
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 21:51:52
      Beitrag Nr. 2.000 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.415.151 von FCO_Alpha am 21.03.07 18:33:32Nein, kein Zinseszins. P.a. bedeutet, dass Du 3% für ein Jahr bekommst. Wenn es nur 3% für den speziellen Zeitraum geben würde bspw. 2 Jahre, dann hättest Du 1,5%p.a.
      Zinseszins entsteht erst durch Zinsgutschrift/Rechnungsabschluss am Ende des Jahres, dass wird hiermit ausgeschlossen. Also Deine Zinsen pro Jahr werden nicht wieder mit angelegt im neuen Jahr.
      Hoffe dass war verständlich genug...;)

      Gruß
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