checkAd

    Phoenix Managed Accounts - 500 Beiträge pro Seite (Seite 5)

    eröffnet am 30.04.04 12:58:53 von
    neuester Beitrag 26.08.18 11:34:56 von
    Beiträge: 4.345
    ID: 854.081
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 861.929
    Aktive User: 0


     Durchsuchen
    • 1
    • 5
    • 9

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 09:02:07
      Beitrag Nr. 2.001 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.420.661 von Groucho Marx am 21.03.07 21:51:52So ganz klar ist das mir noch nicht.
      Wenn man z.B. 7 Jahre Anleger war, würde das 3 x 7 = 21% Aufschlag auf die festgelegte Summe bedeuten?
      Also z.B. Anlagebetrag 10.000 Euro + 21% = 12.100 Euro Ausgangsbetrag für die Erstattung? (Etwaige Verluste hier nicht berücksichtigt):confused:
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 09:56:05
      Beitrag Nr. 2.002 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.424.045 von FCO_Alpha am 22.03.07 09:02:07Ja, die Rechnung ist korrekt! Mit Zinseszins würden die Zinsgutschriften jedesmal wieder mitverzinst, was die effektive Verzinsung steigern würde...
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 18:04:55
      Beitrag Nr. 2.003 ()
      tja , jetzt wird also die katze aus dem sack gelassen.

      man sollte jetzt aber nicht glauben ,dass allen anlegern damit gedient ist,wenn möglichst viel (mit zinsen) anerkannt wird.

      an der insolvenzmasse also dem betrag,der tatsächlich da ist ,Ändert sich nämlich garnichts.
      es verschieben sich nur die anteile ,die die einzelnen aus dem kuchen bekommen.

      d.h je mehr zinsen hier anerkannt werden,desto stärker subventionieren die neuanleger die altanleger.
      tatsächlich erwirtschaftet het der fonds nämlich überhaupt keine verzinsung.also können diese zinsen ja nur aus den einzahlungen der neuanleger abgezwackt werden.
      eigentlich eine fortsetzung des schneeballsystems sogar noch im insolvenzverfahren.

      ich könnte wetten,dass das nix wird,irgend jemand findet sich doch immer,der lieber 10 jahre prozessiert als 5 % weniger zu bekommen.
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 18:33:46
      Beitrag Nr. 2.004 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.437.311 von Dr.Ibbelkuenstler am 22.03.07 18:04:55Zitat Dr.Ibbelkuenstler:
      "...ich könnte wetten,dass das nix wird,irgend jemand findet sich doch immer,der lieber 10 jahre prozessiert als 5 % weniger zu bekommen..."

      Das fürchte ich auch. Vor allem unter denen, die auch mit EdW-Zahlung (sofern sie denn zahlt) noch auf einem Batzen Schaden sitzenbleiben...

      Blöd nur, daß in 10 Jahren eine Forderung von zB 10 TEUR real nur noch ca. 4 TEUR Wert ist bei einer Geldmengensteigerung von jährlich 9% wie die letzten Jahre, statt jetzt sofort 9,5 TEUR bei 5% Abschlag, aber das bedenken diese Leute nicht...
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 21:39:13
      Beitrag Nr. 2.005 ()
      mal ne Frage, was ist den eine Mehrheit bei diesem Insolvenzplan verfahren nach §244 InsO. Ich dachte das mehr als die hälfte der abstimmenden Gläubiger und diese mehr also die Hälfte des geschuldeten Kapitals bilden müssen, dann ist der Insolvenzplan bestätigt.

      Wie läuft nun eigentlich das Abstimmungsverfahren.
      Kann hier mal jemand etwas dazu schreiben.
      Ich denke wir alle müssen hierzu ein Stimmrecht haben oder? :confused:

      Vielen Dank für ne schnelle Antwort

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      FDA Zulassung für das CBD-Wunder?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 23.03.07 14:25:23
      Beitrag Nr. 2.006 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.441.892 von getitback am 22.03.07 21:39:13hier die Antwort auf Deine Frage...von meiner Finanzexpertin, die mir auch PMA verkauft hat...;)


      Hallo Herr EierlegendeWollmilchsau, ( :laugh: )

      bei der Abstimmung am 19.04. genügt die einfache paritätische Mehrheit. Diese Auskunft habe ich von einer Rechtsanwältin erhalten. Abstimmen kann man nur vor Ort, schriftlich vorab ist das nicht möglich.

      Die Abstimmung kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Darum hat mich schon eine Reihe meiner Kunden gebeten. Ich möchte aber darauf aufmerksam machen, dass ich selbst mit theoretisch all meinen Kunden bzw. der dahinter stehenden Schadenssumme die Abstimmung nicht werde beeinflussen können.

      (Stimmrecht: Umfang des Rechts eines Gläubigers in der Gläubigerversammlung seine Stimme abzugeben. Das Stimmrecht bestimmt sich in der Standardabstimmung nach der Höhe der angemeldeten und nicht bestrittenen Forderung.)


      Das war schon in der ersten Gläubigerversammlung so. Nichtsdestotrotz möchten einige sich dort aktiv vertreten wissen und das übernehme ich natürlich gern. Details zur Vollmachtserteilung folgen, hier warten wir noch auf eine Antwort vom Insolvenzverwalter.


      Da der Insolvenzplan im Vorfeld mit den großen Gläubigervertretern abgestimmt wurde, hoffe ich sehr, dass dieser angenommen wird.


      Mit besten Grüßen -
      Avatar
      schrieb am 23.03.07 18:19:35
      Beitrag Nr. 2.007 ()
      Weiß eigentlich zufällig schon jemand, auf welcher Basis (Option A, B oder C) die EdW entschädigen will (wird)? B und C wird der EdW doch sauer aufstoßen... Oder geht die EdW einen Sonderweg? Denn bei der ganzen Quotenrechnerei ist es dem Durchschnittsanleger, der unter 20 TEUR investiert hat (und das soll wohl die große Mehrheit sein), völlig Wurst, was die Insolvenzausschüttung bringt, entscheidend ist die EdW-Entschädigung...
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 22:39:37
      Beitrag Nr. 2.008 ()
      habt ihr jetzt eigentlich schon alle post erhalten? mein name beginnt mit "r" und ich habe noch nichts erhalten! :mad:
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 09:29:52
      Beitrag Nr. 2.009 ()
      "s" hat letzten Samstag Post erhalten.

      Für die, die es noch nicht gelesen haben:

      http://www.handelsblatt.com/news/Recht-Steuern/Meldungen/_pv…

      Die EDW hat immer noch kein Geld zur Entschädigung beschafft. Will aber gut 6Mio. aus der Insolvenzmasse :(

      http://www.handelsblatt.com/news/Recht-Steuern/Meldungen/_pv…

      MfG
      limitter
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 09:43:29
      Beitrag Nr. 2.010 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.509.389 von nullingernull am 26.03.07 22:39:37Also, ich habe das Schreiben Ende letzter Woche erhalten... mein Name beginnt mit "S"...
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 12:02:38
      Beitrag Nr. 2.011 ()
      ...bin auch ein Mensch mit S am Anfang....habe das Schreiben erst heute erhalten.
      Da ich der ganzen Auszahlerei ziemlich pessimistisch gegenüberstehe, würde ich wohl zutimmen, in der Hoffnung, dass es dann mal wenigstens irgendetwas gibt.
      Ich habe ja leider erheblich mehr als 20000 vergeigt.... Aber irgendwie frage ich mich, ob meine fehlende Stimme als Enthaltung oder aber gar nicht zählt, wenn ich nicht da bin, denn man hat ja auch nicht die Möglichkeit, jemanden abstimmen zu lassen. Oder habe ich da was überlesen???
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 12:10:10
      Beitrag Nr. 2.012 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.515.574 von mizzi333 am 27.03.07 12:02:38Warum stehst Du der ganzen "Auszahlerei" pessimistisch gegenüber?!

      Zu Deiner Frage: ich lasse meine ehemalige Finanzberaterin, die mir das PMA angedreht hat, für mich abstimmen. Die ist vor Ort und hat meine Vollmacht erhalten. Genauso würde ich das in Eurer/Deiner Stelle auch machen, wenn man nicht hinfahren kann. Jede Stimme zählt hier und eine einfache Mehrheit reicht ja bekanntermaßen!!!
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 18:47:14
      Beitrag Nr. 2.013 ()
      Fraspa soll für Phoenix zahlen
      27. März 2007
      Im Fall des insolventen Schwindelunternehmens Phoenix Kapitaldienst haben Anlegeranwälte jetzt die Frankfurter Sparkasse (Fraspa) ins Visier genommen. Auf ihrer Suche nach einem zahlungskräftigen Schuldner glauben die beiden Kanzleien, die mit ihrer „Protect-Invest-Alliance“ mehr als 3000 Geschädigte vertreten, einen juristischen Aufhänger für eine Haftung des Geldinstituts gefunden zu haben. Die Fraspa müsse wegen Beihilfe zu einer Ordnungswidrigkeit nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie wegen einer eigenen Verletzung ihrer Aufklärungspflichten zahlen, heißt es in der Klageschrift, die der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt.

      Haupttäter in Haft

      Phoenix war vor zwei Jahren von der Allfinanzaufsicht Bafin geschlossen worden; zwei Haupttäter wurden zu Haftstrafen wegen Betrugs verurteilt. Der Finanzdienstleister hatte einen erfolgreichen Handel mit Derivaten wie etwa Optionsscheinen aus dem Warenterminbereich vorgetäuscht. 30 000 Kunden wurden insgesamt um bis zu 800 Millionen Euro geprellt.

      Sie haben zwar einen Anspruch gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Dieser ist jedoch für jeden einzelnen Anleger gedeckelt. Zudem übersteigen die Forderungen die bisherigen Mittel der EdW um ein Vielfaches; aus Sorge vor Nachforderungen durch erhöhte Zwangsbeiträge sind erste Mitgliedsunternehmen der Entschädigungseinrichtung angeblich schon nach Luxemburg gezogen. Auch der Insolvenzverwalter wird den Gläubigern mit dem Insolvenzplan nur einen kleinen Teil des verlorenen Geldes vorlegen können.

      Konto-Nr. 25 10 17

      Die meisten Phoenix-Kunden hätten ihr Geld auf ein einziges Konto bei der Frankfurter Sparkasse mit der Nummer 25 10 17 überwiesen, schreiben die Anwälte. Die Verwendung eines solchen Sammelkontos verstoße jedoch gegen Paragraph 34 a WpHG. Dieser schreibt Wertpapierdienstleistern eine „getrennte Vermögensverwahrung“ vor: Die Einzahlungen einzelner Anleger müssen auseinandergehalten werden, ebenso die Finanzen der Kunden und des Unternehmens selbst.

      Das Bundesverwaltungsgericht habe im Fall Phoenix sogar ausdrücklich einen Verstoß dagegen festgestellt, schreiben die Anwälte. Die Vergabe individueller „Referenznummern“ durch die Sparkasse reichte demnach der Aufsichtsbehörde und den Gerichten nicht. Dennoch habe die Fraspa weiterhin das gemeinsame „Treuhandkonto“ betrieben und Nummern zugeteilt.

      „Bewusst unterlaufen“

      In diesem „Pooling“ sehen die Anwälte eine Beihilfe zumindest mit bedingtem Vorsatz, um bewusst die Vorgaben zum Anlegerschutz zu unterlaufen. Überdies stützen sich die Rechtsvertreter auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu „Schrottimmobilien“. Wegen ihres „konkreten Wissensvorsprungs“ habe die Fraspa die Phoenix-Kunden über die Gefahren aufklären müssen, schreiben sie.

      „Die Fraspa hat das Betrugssystem Phoenix überhaupt erst ermöglicht“, sagt dazu Rechtsanwalt Andreas Tilp. Mehrere Rechtsschutzversicherungen hätten bereits ihre Deckungszusagen für einen Prozess erteilt. Rechtsanwalt Klaus Nieding weist zudem auf ein früheres Rundschreiben der Aufsichtsbehörden hin, dem zufolge Einsammelkonten unzulässig seien. „Daher ist das Verhalten der Fraspa auf jeden Fall schuldhaft gewesen.“
      Text: F.A.Z., 28. März 2007
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 20:33:17
      Beitrag Nr. 2.014 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.512.493 von Groucho Marx am 27.03.07 09:43:29Mein Name beginnt auch mit "S" und der Brief kam erst heute.

      Es werden wieder Dumme gesucht, die die Frankfurter Sparkasse verklagen.

      :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 22:42:59
      Beitrag Nr. 2.015 ()
      http://www.manager-magazin.de/koepfe/artikel/0,2828,470480,0…

      07.03.2007


      PHÖNIX-SKANDAL

      Strafverfahren ausgesetzt

      In einem der größten Fälle von Anlagebetrug ist der Prozess gegen einen Ex-Phoenix-Manager vorerst gescheitert. Das Gericht setzte das Strafverfahren gegen den Kaufmann auf unbestimmte Zeit aus. Phoenix Kapitaldienst hatte mit Hilfe gefälschter Unterlagen mehr als 30.000 Anleger um ihr Geld geprellt.

      Hamburg - Zur Begründung sagte der Vorsitzende Richter Klaus Wiens, während der bisherigen Beweisaufnahme habe sich die Version der Anklage nicht bestätigt. Wiens wollte sich nicht dazu äußern, ob und gegebenenfalls wann ein neuer Prozess gegen den Phoenix-Manager angesetzt werden könne.

      © DPA
      Großansicht
      Längst Geschichte: Phönix-Zentrale in Frankfurt
      Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, zwischen April 2001 und März 2005 mehr als 1800 skandinavische Anleger um knapp 200 :eek: Millionen Euro betrogen zu haben. Der bereits verurteilte ehemalige Prokurist von Phoenix hatte den dänischen Geschäftsführer jedoch im Laufe des Verfahrens erheblich entlastet. Demnach sei der 60-Jährige, einer der engsten Vertrauten des im April 2004 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommenen Firmengründers, für die Betrugshandlungen in Dänemark nicht verantwortlich. Um das Verfahren neu aufrollen zu können, seien nun zunächst weitere Ermittlungen in Dänemark notwendig, sagte Richter Wiens.

      Phoenix Kapitaldienst hatte mit Hilfe gefälschter Unterlagen Wertpapiergeschäfte vorgetäuscht und mehr als 30.000 Anleger um ihr Geld geprellt. Der Betrug war nach dem Tod des Firmengründers Dieter Breitkreuz aufgeflogen, Phoenix Kapitaldienst musste danach Insolvenz anmelden. Zwei Ex-Manager des Frankfurter Unternehmens waren im vergangenen Sommer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

      Im ersten Verfahren um den Anlagebetrug des insolventen Kapitaldienstleisters Phoenix hatte das Frankfurter Landgericht den ehemaligen Prokuristen der Firma im Juli 2006 zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und vier Monaten verurteilt. Die Witwe des Firmengründers und zeitweilige Geschäftsführerin musste wegen Untreue für zwei Jahre und drei Monate hinter Gitter.

      Anders als in Deutschland, wo rund 30.000 Kleinanleger von dem Betrug betroffen waren, zählten zu den Geschädigten in Skandinavien vor allem Großanleger. So sollen zu den geschädigten Firmen nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch ein schwedisches Möbelhaus und ein dänischer Spielwarenfabrikant gehören, die über Investitionen bei Phoenix die Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter aufstocken wollten.

      Mehr zum Thema
      · Anlagebetrug: Weiterer Phoenix-Skandal [€] (15.12.2006)
      · Anlage-Skandal: Gericht verurteilt Phoenix-Manager [€] (11.07.2006)
      · Anlagebetrug: Einfach erfunden [€] (28.04.2006)
      Phoenix Kapitaldienst geriet bereits im Jahr 1992 in Schwierigkeiten, als Optionsgeschäfte des Investmentunternehmens platzten. Zur Deckung der Verluste setzte Phönix Kapitaldienst stets aufs Neue das Geld weiterer Anleger ein. Der Skandal wurde 2005 publik, als schließlich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Wind von den zwielichtigen Geschäften bekam und die Phoenix-Konten sperrte.

      manager-magazin.de mit Material von dpa und ddp
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 23:05:56
      Beitrag Nr. 2.016 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.530.617 von LoganVanHogen am 27.03.07 22:42:59Weiterer Phoenix-Skandal

      Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat gegen einen weiteren führenden Manager des Kapitalanlagedienstes Phoenix Anklage wegen schweren Betruges mit einem Gesamtschaden von knapp 200 Millionen Euro erhoben.

      Phoenix Kapitaldienst: Anlagebetrug im großen Stil auch in Dänemark
      "Der für den skandinavischen Kapitalanlegermarkt zuständige Mitarbeiter des Unternehmens hat zwischen April 2001 und März vergangenen Jahres in 1814 Einzelfällen von ahnungslosen Geldanlegern 200 Millionen Euro kassiert", sagt Staatsanwalt Wilhelm Möllers. Der 60 Jahre alte, namentlich nicht genannte, Deutsche sei im April in Dänemark festgenommen worden und befinde sich bereits seit Mai in Untersuchungshaft.

      Den Ermittlungen zufolge zweigte der 60-Jährige von den Einnahmen rund 3,3 Millionen Euro für sich ab. Nach seiner Festnahme in Kopenhagen im April diesen Jahres und der Auslieferung einen Monat später verweigerte der Manager zunächst die Aussage. Mit dem ehemaligen Phoenix - Geschäftsführer Dieter Breitkreuz unterhielt er laut Möllers ein "intimes Geschäftsverhältnis"; der Geschäftsführer ist im April 2004 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen.

      Anders als in Deutschland, wo rund 30.000 Kleinanleger von dem Betrug betroffen waren, zählten zu den Geschädigten in Skandinavien vor allem Großanleger.

      So sollen zu den geschädigten Firmen nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch das schwedische Möbelhaus Ikea:eek: und der dänische Spielwarenfabrikant Lego:eek: gehören, die über Investitionen bei Phoenix die Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter aufstocken wollten. Der neue "Phoenix"-Prozess soll laut Möllers im Februar bei einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts beginnen.

      Phoenix Kapitaldienst hatte im Auftrag von tausenden Anlegern in der Bundesrepublik so genannte Managed Accounts verwaltet. Bei diesen Anlageprodukten betreut ein Finanzmanager Kundengelder, die auf einem separaten Konto angelegt sind. Phoenix hatte vorgegeben, das Geld mehrerer Anleger gebündelt und in Termingeschäften angelegt zu haben. Mit diesen Einlagen sollte Phoenix dann im Auftrag auf Preisschwankungen von Rohstoffen, Devisen oder Aktien speklulieren. Das allerdings ging schief.

      Phoenix Kapitaldienst geriet bereits im Jahr 1992 in Schwierigkeiten, als Optionsgeschäfte des Investmentunternehmens platzten. Zur Deckung der Verluste setzte Phönix Kapitaldienst stets aufs Neue das Geld weiterer Anleger ein, die sich zu einem Investment in die betroffenen "Phoenix Managed Account" entschieden hatten. Mit Falschbuchungen wurde der Betrug vertuscht, sagte der Ex-Prokurist des Unternehmens in der ersten Gerichtsverhandlung in diesem Fall aus. Er habe gehofft, die immer größeren Löcher durch lukrative neue Geschäfte zurückverdienen zu können.

      Das aber passierte nicht, im Gegenteil: Ende der neunziger Jahre betrug die Differenz zwischen den manipulierten Buchwerten und dem fairen Wert der Anlagen bereits 40 Millionen bis 50 Millionen US-Dollar. 1997 sei bei einem Krisengespräch zwischen dem damaligen Firmenchef und ihm erstmals die Idee aufgekommen, "Positionen einfach zu erfinden", sagte der Ex-Prokurist vor Gericht weiter aus.

      Der Skandal wurde vor mehr als einem Jahr publik, als schließlich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Wind von den zwielichtigen Geschäften bekam und die Phoenix-Konten sperrte.

      Die beiden in Deutschland maßgeblichen Phoenix-Manager wurden bereits im Juli vom Landgericht Frankfurt zu Haftstrafen von sieben Jahren und vier Monaten sowie zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

      Quelle: www.manager-magazin.de
      _________________
      Avatar
      schrieb am 28.03.07 19:05:31
      Beitrag Nr. 2.017 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.515.736 von Groucho Marx am 27.03.07 12:10:10...pessimistisch bin ich, weil ich das Gefühl habe, es wird so lange hin und her-verhandelt, bis die Gelder aufgebraucht sind.... es gab ja auch schon Versprechungen, im ersten Quartal 07 geht`s los. Ich würde mich natürlich freuen, wenn ich falsch liege....
      zur Abstimmung: und normalerweise, wenn man eine Nachricht bekommt, bei der es zB um eine Abstimmung bei einer Aktionärsversammlung geht, bekommt man ja die Möglichkeit, einen Vertreter zu benennen. Hier habe ich so etwas nicht entdeckt und ich kann wahrscheinlich nicht kommen.Noch ist mir keine Lösung eingefallen.
      Avatar
      schrieb am 29.03.07 09:11:32
      Beitrag Nr. 2.018 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.548.679 von mizzi333 am 28.03.07 19:05:31Dann nimm doch mal Kontakt auf, wenn Du niemanden sonst kennst, den Du bevollmächtigen kannst (der auch hinfährt), mit Schulz&Braun, da Deine Stimmen ja nicht verloren gehen sollen... vielleicht haben die ja einen "Bevollmächtigten" ernannt...
      ;)
      Avatar
      schrieb am 01.04.07 12:53:28
      Beitrag Nr. 2.019 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.548.679 von mizzi333 am 28.03.07 19:05:31Wenn ich es richtig verstanden habe, bekommt also jeder Anleger in der Option C, die für den Insolvenzplan beschlossen werden soll:

      200 Mio. : 673,5 Mio. = 29,696 % des Betrages der Planberechnung (incl. 3 % Zins)

      als große erste Rate.

      Auf S. 15 nachzulesen.
      Ich denke, daß damit wohl die meisten erst mal zufrieden sein können.
      Hoffen wir, daß das Geld dann im Sommer kommt.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 01.04.07 15:51:52
      Beitrag Nr. 2.020 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.457.968 von PirNero am 23.03.07 18:19:35Ich vermute, daß die EDW auf Basis der ursprünglichen Forderungsberechnung entschädigt.

      Vermutlich aus diesem Grund hat der Schmitt wohl 2 Berechnungen gemacht.

      Ich möchte hier an alle, die hinfahren, appellieren, für den Insolvenzplan zu stimmen.

      Notfalls den Vermittler bevollmächtigen.

      Es wäre nämlich eine Katastrophe, wenn der nicht zustandekäme.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 02.04.07 19:24:43
      Beitrag Nr. 2.021 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.608.307 von Urlaub2 am 01.04.07 15:51:52dann wäre diese Aussage, gefunden auf http://www.anwalt-a.de/html/aktuelles.html, sicher falsch:
      "Phoenix Kapitaldienst GmbH 20.05.06: Nach dem wahrscheinlichen Insolvenzplanzverfahren erhalten die Anleger ca. 1/3 ihres Schadens aus der Insolvenzmasse erstattet. Vom verbleibenden Restschaden werden 90 % von der EdW gezahlt, maximal Euro 20.000,--. Dieses geht aus einer Presseverlautbarung des Insolvenzverwalters RA Frank Schmitt nach dem Anlegeranwältemeeting vom 18.05.06 in Frankfurt am Main hervor. Damit erhält ein großer Teil der Anleger mit Schäden um die Euro 30.000,-- nahezu den vollen Schaden erstattet."

      Jemand, der bspw. 20 TEUR eingezahlt hat und angenommen 12 TEUR als unbestrittene Forderung anerkannt bekommen hat, bekommt aus der Insolvenzmasse 4 TEUR (=ein Drittel) und von der EdW als verbleibenden Restschaden 12 TEUR - 4 TEUR (Entschädigungsgrundlage) und davon nochmal 10% weg, also nurmehr 7,2 TEUR. Bleibt ein Schaden von 8,8 TEUR, also nix mit bis 30 TEUR kaum Verlust. Richtig??? Oder irre ich mich bzgl. der EdW-Entschädigungsgrundlage?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 03.04.07 08:37:41
      Beitrag Nr. 2.022 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.627.890 von PirNero am 02.04.07 19:24:43Das ist richtig. Die Aussage stammt aus 2006; und damals ging man von der Variante aus, das Einzahlung+Agio-evtl. Auszahlungen=Forderung ist. Das ist nun hinfällig und um evtl. Kursveränderungen abzgl. Gebühren bereinigt, wenn ich das richtig sehe.

      Steht in unserem Schreiben / der Einladung eigentlich etwas dazu drin, wie man jemanden für die Abstimmung bevollmächtigen kann?

      Wir müssen hier echt zusammenhalten, da es auf jede Stimme ankommt. Ich denke niemand hat ein Interesse erst in zig Jahren entschädigt zu werden...
      Avatar
      schrieb am 04.04.07 17:58:03
      Beitrag Nr. 2.023 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.632.824 von Groucho Marx am 03.04.07 08:37:41Wer zur Gläubigerversammlung hinfährt, soll evtl. fragen, wieviel Geld der Schmitt tatsächlich hat und wieviel er noch einzutreiben hofft.

      Den Betrag, der über 200 Mio. liegt, gibt es dann als noch hoffentlich ordentliche Schlußausschüttung.

      Zu bedenken ist auch noch, daß seit Mitte 2005 ja Zinsen verdient wurden.

      :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.04.07 17:19:03
      Beitrag Nr. 2.024 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.632.824 von Groucho Marx am 03.04.07 08:37:41Ich habe schubra angemailt wegen einer Vollmacht zur Abstimmung, bekam heute die Antwort.
      Ich kann einen neutralen Anwalt beauftragen, FÜR den Plan zu stimmen, wenn ich das möchte (ich würde auch zustimmen). Kosten entstünden nicht, auch keine Verpflichtungen.Die Unterschrift beziehe sich nur auf die Abstimmung.
      Wahrscheinlich sende ich das Schreiben unterschrieben hin.
      Ich lasse es noch kurz von meinem Sohn prüfen, der Jurist ist. Wenn ich wüsste, wie ich das hier reinstellen kann, würde ich es machen....ansonsten kann ja jeder schubra anmailen....
      Avatar
      schrieb am 05.04.07 18:19:32
      Beitrag Nr. 2.025 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.680.292 von mizzi333 am 05.04.07 17:19:03Hi Mizzi,

      wenn Du willst, würde ich Dir per BoardMail meine Private Emailadresse geben, dann könntest Du mir die Vollmacht blanko zusenden. Ich würde mich dann hier bereit erklären, bei Bedarf das Formular weiterzuleiten an alle, die eine Vollmacht brauchen.

      Bitte um ein Feedback aller Beteiligten hier, ob Bedarf besteht und ich das organisieren soll?!

      Wie gesagt: jede Stimme zählt, wenn man schnell und unbürokratisch an sein Geld möchte in diesem Jahr!

      Ansonsten wünsche ich allen erstmal ein schönes Osterfest
      Gruß

      André
      Avatar
      schrieb am 05.04.07 18:33:23
      Beitrag Nr. 2.026 ()
      Hallo,

      nachdem sich mien Vermittler nicht meldet, besteht auf jeden Fall Bedarf.

      Danke,

      JLP2
      Avatar
      schrieb am 05.04.07 18:42:49
      Beitrag Nr. 2.027 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.681.226 von Groucho Marx am 05.04.07 18:19:32ich kann das Formular gerne an Deine Adresse als Anhang mailen, das krieg ich grad` noch hin.....nur wie ich es hierhin kriege, weiss ich halt nicht.....
      Avatar
      schrieb am 05.04.07 22:26:50
      Beitrag Nr. 2.028 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.681.593 von mizzi333 am 05.04.07 18:42:49Kein Problem, deswegen nehm ich das gern in die Hand!;)

      Hast Boardmail...
      Avatar
      schrieb am 05.04.07 22:29:42
      Beitrag Nr. 2.029 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.684.703 von Groucho Marx am 05.04.07 22:26:50@all

      Ich sag Euch bescheid, wenn ich das Formular habe. Sendet mir dann einfach per Boardmail Eure Adresse zu, dann bekommt ihr die Vollmacht per Mail. Oder jemand ist in der Lage, das Ding auf ne Homepage zu stellen oder zu verlinken... ?

      Greetz
      Avatar
      schrieb am 08.04.07 13:05:28
      Beitrag Nr. 2.030 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.684.752 von Groucho Marx am 05.04.07 22:29:42Habe mehrerer Bekannte, die eine Vollmacht erteilen wollen. Vielen Dank Groucho Marx, dass Du Dich darum kümmerst. Ich möchte alle sich hier aufhaltenden Leser / Gläubiger dazu auffordern bei der Wahl persönlich oder durch eine Vollmacht mitzuwirken! Immerhin haben die Kleinanleger die größte Masse verloren und somit auch die Macht der Entscheidung, wenn Sie nur mitstimmen. :eek:
      Avatar
      schrieb am 09.04.07 14:04:49
      Beitrag Nr. 2.031 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.627.890 von PirNero am 02.04.07 19:24:43In einer EDW Mitteilung vom 31.03.06 steht:

      Im Insolvenzverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH wurden im Verlaufe des Monats März 2006 vom Insolvenzverwalter in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss Entscheidungsgrundlagen erarbeitet, die die Erstellung eines Insolvenzplans und somit eine zügige Befriedigung der Gläubiger zum Ziel haben. Grundsätzliche Unterstützung zum angestrebten Planverfahren wurde bereits auch von Anlegervertretern signalisiert (siehe auch www.schubra.de).

      Auf Basis des Insolvenzplans soll eine einvernehmliche Klärung offener Rechtsfragen erzielt werden, insbesondere darüber, in welcher Höhe die Forderungen der Anleger festgestellt werden können. Im nächsten Schritt sollen dann die Modalitäten zur Verteilung der Insolvenzmasse bestimmt werden.

      Also, die EDW wird auch nach der Planberechnung (Option C) entschädigen, wenn das nächste Woche so beschlossen wird!

      Außerdem:
      Marktführerin bildete Rückstellungen von 12 Mio. Euro für EdW-Phoenix-Entschädigung

      Für leistungsbezogene Variante optiert


      Links zur Meldung:
      www.anwalt-a.de
      www.anwalt-a.de/html/aktuelles.html

      (News4Press.com) - Bremen, den 07.04.07 - Die Baader Wertpapierhandelsbank AG, München, zählt zu den führenden Mitgliedern der EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen). Nach der Bilanzpressekonferenz hat sich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in 2006 auf 25,5 Mio. Euro entwickelt (Vorjahr: 11,1 Mio. Euro). Ohne die Bilanzrückstellung von 12 Mio. Euro wegen einer möglichen EdW-Inanspruchnahme hätte es 37,5 Mio. Euro betragen. Der Vorstand reagierte wenig amüsiert darauf, dass die EdW – anders als der Sicherungsfonds der Banken – über die Einlagen hinaus auf die Mitgliedsunternehmen ein direktes Durchgriffsrecht habe. “Und das wegen betrügerischer Machenschaften der Phoenix Kapitalgesellschaft.“(SZ v. 07.04.07). Insgesamt habe die Baaderbank danach ein Ergebnis nach Steuern von 30,6 Mio. Euro erwirtschaftet (Vorjahr: 7,9 Mio. Euro). Das Eigenkapital habe bis zum Jahresende 151,9 Mio. Euro betragen (Vorjahr: 127,1 Mio. Euro). Für die Sonderabgabe besteht der EdW-Vorschlag des 10fachen Jahresbetrages für sechs Jahre von den 770 EdW-Mitgliedern (BaFin-regulierte Wertpapierhandelsbanken, Vermögensverwalter etc.). Gemeint war damit der 60fache Jahresbeitrag, verteilt auf sechs Jahre. Die Entschädigungszahlung an die Phoenix-Geschädigten soll mit 300 Mio. Euro durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vorfinanziert werden. Diese Option fand eine parteiübergreifende Mehrheit im Finanzausschuss des Bundestages, wie nach der Sitzung vom 28.02.07 bekannt wurde. Nach Auffassung der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken (Spezialgebiet: Kapitalanlagerecht), die zahlreiche Geschädigte in Sachen Phoenix Kapitaldienst GmbH vertreten, optierte die Baader Wertpapierhandelsbank AG, München, für die leistungsbezogene Variante und hat abstellend auf ihre Marktstellung einen bedeutenden Maßstab für die möglichen Aussichten der anderen EdW-Mitglieder markiert. Bei anderen Finanzinstituten bestanden Planungen zur Sitzverlegung in die Schweiz, um sich der Sonderabgabe zu entziehen.


      Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken (Spezialgebiet: Kapitalanlagerecht)- Anwaltshotline: 01724107745


      RAe Robert, Kempas, Segelken
      presserechtlich verantwortlich: RA Wilhelm Segelken
      Pelzerstr. 4
      28195 Bremen
      Tel:0421/321121
      Fax:0421/18944
      segelken@anwalt-a.de
      Avatar
      schrieb am 09.04.07 22:19:18
      Beitrag Nr. 2.032 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.724.810 von FCO_Alpha am 09.04.07 14:04:49Zitat:
      "...Also, die EDW wird auch nach der Planberechnung (Option C) entschädigen, wenn das nächste Woche so beschlossen wird!..."

      Das sollte - sofern es wirklich so gemeint ist, bin da noch bissl skeptisch - alle Anleger, die unter 30 TEUR (egal, zu welcher Zeit) investiert haben, dazu bringen, für Option C zu stimmen. Und dann kommt es noch drauf an, ob die Anleger, die mit Option A besser fahren (Spätanleger über 30 TEUR) und aus ihrer Sicht nur für A stimmen können, in der Mehrzahl sind...
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 19:59:59
      Beitrag Nr. 2.033 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.684.752 von Groucho Marx am 05.04.07 22:29:42Was ist mit der Vollnmacht, Groucho Max????:(
      Avatar
      schrieb am 12.04.07 18:20:00
      Beitrag Nr. 2.034 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.764.205 von LoganVanHogen am 11.04.07 19:59:59sorry, Leute, bin gerade von der Ostsee wiedergekommen. Habe die Vollmacht jetzt von Mizzi erhalten als Worddokument... (danke nochmals)... bei Bedarf könnt ihr Sie anfordern (Boardmail an mich). Außerdem hat sich schon jemand bereiterklärt, die Vollmacht online verfügbar zumachen.

      Pardon nochmals, aber das hat sich mit Ostern und Urlaub überschnitten!

      Greetz

      André
      Avatar
      schrieb am 12.04.07 19:59:32
      Beitrag Nr. 2.035 ()
      Hallo allerseits,

      unter www.osterlow.de/000015BY_Vollmacht_RABecker.doc kann die Vollmacht runtergeladen werden.

      Macht fleißig gebrauch...

      schöne Grüße,
      Alban
      Avatar
      schrieb am 13.04.07 10:42:24
      Beitrag Nr. 2.036 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.782.548 von nablator am 12.04.07 19:59:32Danke für die technische Unterstützung, Alban!

      Ihr braucht mich also nicht mehr anzumailen...

      Na dann, Daumen drücken und fleißig Vollmachten pinseln...;)

      Grüße aus dem schon sommerlichen Berlin
      Andre
      Avatar
      schrieb am 14.04.07 08:59:48
      Beitrag Nr. 2.037 ()
      EdW und Phoenix-Betrug – die Zeche zahlen Mittelständler:
      -Im Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst sehen sich ca. 650 überwiegend mittelständische Finanzdienstleister (von 750 Instituten insgesamt) drohenden EdW-Sonderbeiträgen von 180 Mio. Euro gegenüber: Zwar hat sich der Bundestag vor zwei Wochen neben der MiFID-Umsetzung auch mit der Finanzierung der Phoenix-Pleite durch die EdW befaßt, die Ergebnisse sind allerdings kaum greifbar. Denn mit wolkigen Worthülsen wird Aktivität vorgetäuscht

      Quelle:
      http://openpr.de/news/130046/Themen-der-kapital-markt-intern…

      Zwar alles nichts neues, aber auch weiterhin nichts besonderes positives bez. EdW.

      Gruss
      limitter
      Avatar
      schrieb am 14.04.07 12:03:55
      Beitrag Nr. 2.038 ()
      Danke, Alban.

      Neues Schreiben vom Insolvenzverwalter unter http://www.stpag.de/Winsolvenz/gis.web/Anlagen/300_43979_110…
      Avatar
      schrieb am 14.04.07 12:43:46
      Beitrag Nr. 2.039 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.808.199 von fimue am 14.04.07 12:03:55Insolvenzverfahren Phoenix Kapitaldienst GmbH
      Gläubigerinformation
      Stand 10. April 2007
      1. Nachdem der Versand des Rundschreibens vom 06. März 2007 erfolgt ist, möchten
      wir an dieser Stelle einige der zu diesem Schreiben häufig auftretenden Fragen
      beantworten:
      a) Höhe einer möglichen Auszahlung
      Weder der Betrag, der bei der Prüfung der Forderung durch den Unterzeichner
      festgestellt wurde, noch der Betrag, der sich aus der Planberechnung ergibt, ist
      der Betrag, den wir an die Anleger auszahlen können. Bitte beachten Sie, daß
      soweit der Insolvenzplan zustande kommt, wir auf den Betrag, welcher sich aus
      der Planberechnung (Plan-Forderungshöhe) ergibt, aus heutiger Sicht aus der
      Insolvenzmasse voraussichtlich eine quotale Zahlung in Höhe von 25 bis 30 %leisten können.
      b) Zeitpunkt einer möglichen Auszahlung
      Wenn der Insolvenzplan von der Mehrheit der Gläubiger angenommen wird und
      keine Rechtsmittel eingelegt werden
      , also der Insolvenzplan kurzfristig rechtskräftig
      bestätigt wird, gehen wir davon aus, daß wir im dritten Quartal 2007 mit
      der Auszahlung beginnen können.
      Sollten jedoch Rechtsmittel gegen den Plan eingelegt werden, wird sich die Ausschüttung
      auf nicht absehbare Zeit verschieben. Der Ausgang der Beschwerdeverfahren
      bleibt abzuwartenWir bitten darum, sich bewusst zu machen, daß die Möglichkeit, daß ein Gläubiger
      gegen den Insolvenzplan vorgeht, bei einer so großen Anzahl von Beteiligten
      mit solch inhomogener Interessenlage, nicht ausgeschlossen ist.

      c) Verhältnis zur EdW-Entschädigung
      Zum einen ist festzuhalten, daß weder das Ergebnis der Forderungsprüfung
      noch ein rechtskräftiger Insolvenzplan Auswirkungen auf das Entschädigungsverfahren
      der EdW hat. Die EdW ist hieran nicht gebunden, sie entscheidet selbständig,
      auf welcher Grundlage und nach welcher Berechnungsmethode, sie
      Entschädigungen leisten kann.
      - 2 -
      Soweit wir nun zeitnah auf Basis des Insolvenzplanes eine erste Auszahlung an
      die Insolvenzgläubiger leisten können, wird die EdW diese Zahlungen bei den
      von ihr zu entschädigenden Forderung berücksichtigen. Zur Veranschaulichung
      stelle ich den Rechenweg abstrakt an nachfolgendem Beispiel dar. Die Zahlen
      wie auch die angegebenen Quoten sind nur beispielhaft und nicht bindend, da
      wir derzeit die exakte Insolvenz-Quote noch nicht berechnen können. Außerdem
      können wir keine Zusagen hinsichtlich der EdW-Entschädigung geben, weder der
      Höhe nach, noch hinsichtlich der zeitlichen Abwicklung. Lediglich der einfacheren
      Darstellung halber ist in der Berechnung unterstellt, daß die EdW auf der gleichen
      Basis Zahlungen leistet wie der Insolvenzverwalter:
      Forderung des Anlegers 10.000,00 €
      Auszahlung aus der Insolvenzmasse 30 % 3.000,00 €
      Restforderung 7.000,00 €
      Entschädigung der EdW hierauf 90 % (max. 20 T€) 6.300,00 €
      verbleibende Forderung des Anlegers 700,00 €
      d) erforderliche Mehrheiten
      Zur Annahme des Plans ist erforderlich, daß bei der Abstimmung im Termin am
      19. April 2007 eine sogenannte doppelte Mehrheit erreicht wird. Wichtig ist, daß
      nur unter den „abstimmenden“ Gläubigern diese Mehrheiten erreicht werden
      müssen. Wer also nicht im Termin anwesend ist bzw. sich nicht vertreten lässt
      oder sich der Stimme enthält, wird zur Ermittlung der Mehrheiten nicht gezählt.
      Zur Annahme des Plans muß zum einen die Kopfmehrheit erreicht werden, die
      sich, wie der Begriff schon sagt, allein an der Anzahl der abstimmenden Gläubiger
      orientiert. Zum anderen muß die Summenmehrheit erreicht werden, wobei
      hier die Forderungen aller abstimmenden Gläubiger addiert werden und zur
      Annahme des Plans erforderlich ist, daß die zustimmenden Forderungen von der
      Summe her mehr als 50 % der abstimmenden Forderungen betragen.
      e) Vertretung im Termin vom 19. April 2007
      Ein Gläubiger muß nicht persönlich im Erörterungs- und Abstimmungstermin
      Termin anwesend sein, er kann sich auch vertreten lassen. Der Vertreter muß
      jedoch im Termin seine Vertretungsbefugnis durch Vorlage der Originalvollmacht
      nachweisen. Es herrscht kein Answaltszwang, d.h. als Vertreter kann jede natürliche
      und juristische Person auftreten.
      Soweit Vertreter eine Vielzahl von Gläubigern (mehr als 10) im Termin vertreten
      werden, bitten wir darum, uns bereits im Vorfeld eine Übersicht über die vertretenen
      Anleger (bevorzugt in Form einer Excel-Tabelle, unter Angabe von Name,
      - 3 -
      Anschrift und PMA-Vertragsnummer) an die Mailanschrift PHOENIX@schubra.de
      zukommen zu lassen.
      f) Ablauf des Termins vom 19. April 2007
      Es wird erneut eine Einlasskontrolle erfolgen, bei der auch die Stimmkarten für
      die spätere Abstimmung über den Insolvenzplan ausgehändigt werden.
      Da wir nach Auswertung der Rückantworten auf unser Rundschreiben mit einer
      deutlich größeren Anzahl von Teilnehmern als im Berichtstermin im Oktober
      2005 rechnen, haben wir den Beginn des Einlasses nun vorgezogen auf
      09.00 Uhr. Wir bitten Sie zu berücksichtigen, daß u.U. nicht allen Anwesenden
      Sitzplätze zur Verfügung stehen werden. Insofern dürfen wir Sie bitten, sich
      rechtzeitig im Hermann-Josef-Abs-Saal einzufinden. Dort wird jedoch kein Catering-
      Service angeboten werden können.
      Wir bitten Sie dringend um Beachtung, daß es sich bei dem Termin vom 19. April
      2007 um eine nichtöffentliche Sitzung des Insolvenzgerichts handelt, daß
      also nur Gläubigern bzw. deren Vertretern der Zutritt gewährt werden kann. Besucher
      werden durch das Insolvenzgericht grundsätzlich nicht zugelassen.
      2. Wir haben feststellen müssen, daß eine erhebliche Anzahl unserer Schreiben als
      unzustellbar zurückgesandt wurden. Soweit diese Anleger nicht anwaltlich vertreten
      sind, werden wir im Inland nun über (kostenpflichtige) Einwohnermeldeamtsanfragen
      bestrebt sein, die Adressen zu ermitteln. Im Ausland können wir
      dies bereits aus Kostengründen nicht leisten. Hierdurch kommt es zum einen zu
      einer ganz erheblichen vermeidbaren Arbeitsbelastung, zum anderen aber auch
      zu unnötigen Kosten, welche die Gläubigergesamtheit tragen muß und zu zeitlichen
      Verzögerungen in der Zustellung des Schreibens.
      Wir möchten Sie daher bitten, uns über die Änderung Ihrer Anschrift oder
      auch Ihres Namens stets zeitnah zu informieren. Bei Namensänderungen müssen
      Sie uns ein geeignetes amtliches Dokument in Kopie vorlegen, aus dem sich
      die Änderung ergibt.
      Sofern nach einem Todesfall die angemeldete Forderung auf die Erben umgeschrieben
      werden soll, ist die Erbfolge in geeigneter Form nachzuweisen. Dies
      kann durch Vorlage eines öffentlichen Testaments nebst Niederschrift des Nachlassgerichts
      über die Testamentseröffnung oder einen Erbschein erfolgen. Es
      genügt die Vorlage einer Kopie dieses Erbnachweises.
      - 4 -
      Umfirmierungen sind durch eine Kopie des Handelsregisterauszuges nachzuweisen.
      Soweit die Nachweise über einen Namenswechsel, eine Umfirmierung oder die
      Erbfolge aufgrund Ablebens des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin nicht in
      deutscher Sprache vorliegen, ist erforderlich, daß von den Dokumenten eine
      Übersetzung (durch einen geeigneten Übersetzer) vorgelegt wird. Auch die Mitteilung
      über eine Adressänderung muß in deutscher Sprache erfolgen.
      3. Wir möchten Sie an dieser Stelle darüber in Kenntnis setzen, daß die deutsche
      Finanzverwaltung tätig wird und ein Auskunftsersuchen an den Insolvenzverwalter
      gerichtet hat. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, daß der Insolvenzverwalter
      nicht verpflichtet ist, einzelnen Gläubigern irgendwelche steuerlichen
      Bescheinigungen oder Bestätigungen zur Vorlage an das Finanzamt zu
      erteilen. Genauso wenig ist der Unterzeichner berechtigt, steuerliche Auskünfte
      oder eine steuerliche Beratung gegenüber Gläubigern vorzunehmen.

      4. Wir bitten Sie nach wie vor darum, von individuellen Anfragen zum Sachstand
      des Verfahrens abzusehen und uns Informationen über die Änderung Ihrer persönlichen
      Verhältnisse (insbesondere Namensänderungen, Anschriftenwechsel)
      schriftlich einzureichen.
      Frankfurt, den 2007-04-10/ BY
      Frank Schmitt
      Rechtsanwalt – Fachanwalt für Insolvenzrecht
      als Insolvenzverwalter
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 15:22:27
      Beitrag Nr. 2.040 ()
      Na?!

      Ist ja so ruhig hier geworden... die Ruhe vor dem Sturm.
      Morgen wird es für uns alle ernst.

      Es würde mich allerdings wundern, wenn der Antrag nicht durchgeht...

      Nun denn
      Glück und Erfolg uns allen
      wünscht
      Groucho
      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 17:40:35
      Beitrag Nr. 2.041 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.879.776 von Groucho Marx am 18.04.07 15:22:27Phoenix-Anleger hoffen auf Entschädigung

      30 000 geprellte Phoenix-Anleger wollen Geld.
      Frankfurt/Main - Gut zwei Jahre nach der Pleite der Betrugsfirma Phoenix Kapitaldienst können die 30 000 geprellten Anleger auf Entschädigung in diesem Sommer hoffen. An diesem Donnerstag (19.4.) wird in Frankfurt über einen Insolvenzplan abgestimmt, der die Ausschüttung von 200 Millionen Euro vorsieht.

      "Wird der Insolvenzplan angenommen, könnten die Gläubiger im dritten Quartal dieses Jahres Geld bekommen", sagte Insolvenzverwalter Frank Schmitt in einem dpa-Gespräch. Erste Anlegervertreter signalisierten bereits Zustimmung, es wird aber auch mit Widerstand gerechnet, weil einige Geschädigte ihre Ansprüche möglicherweise gesondert behandelt sehen wollen. Zu der Versammlung werden etwa 1000 Gläubiger erwartet.


      Der Insolvenzplan schlägt vor, den Großteil der gesicherten Insolvenzmasse von 230 Millionen Euro vorab auszuschütten. Dabei sollen den Anlegern ihre Nettoeinlagen inklusive der Vermittlungsprovisionen angerechnet werden - nicht aber Scheingewinne, die Phoenix durch erfundene Optionsgeschäfte vorgegaukelt hatte. "Das ist aus unserer Sicht eine faire Lösung, weil alle Gläubiger gleich behandelt werden", sagte Schmitt.

      Rechtsanwalt Klaus Nieding, der über eine Anwaltskooperation (ARGE Phoenix) mehr als 3000 geschädigte Phoenix-Anleger vertritt, sagte: "Wir werden dem Insolvenzplan zustimmen, damit die Anleger endlich Geld bekommen. Das heißt aber nicht, dass wir auf weitere Ansprüche verzichten." So ist beim Frankfurter Landgericht bereits eine Schadenersatzklage gegen die Frankfurter Sparkasse (Fraspa) anhängig, bei der viele Phoenix-Konten geführt wurden. Zudem will die ARGE Phoenix die Bundesrepublik Deutschland verklagen. Der Vorwurf: Eine EU-Richtlinie zur Anlegerentschädigung sei vom deutschen Staat fehlerhaft umgesetzt worden. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), die zumindest einen Teil der Gelder im Fall Phoenix erstatten soll, sei chronisch unterfinanziert.

      Sollte der Insolvenzplan mehrheitlich gebilligt werden, könnten Anleger im Spätsommer 2007 etwa 30 Prozent ihrer Einlagen zurückbekommen. "Findet der Plan keine Mehrheit, muss das bis zum Bundesgerichtshof durchgefochten werden - das kann acht bis zehn Jahre dauern", sagte Insolvenzverwalter Schmitt.

      Phoenix Kapitaldienst hatte mit Hilfe gefälschter Unterlagen Wertpapiergeschäfte vorgetäuscht und Anleger seit Anfang der 1990er Jahre um gut 600 Millionen Euro geprellt. Der Betrug war Anfang 2005 aufgeflogen, weil nach dem Tod von Firmengründer Dieter Breitkreuz die Geschäftsführung gewechselt hatte. Phoenix Kapitaldienst musste Insolvenz anmelden. Zwei Ex-Manager des Frankfurter Unternehmens waren im vergangenen Sommer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

      http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/wirtschaft_und_boe…


      Also von etwa 1.000 Gläubigern Morgen stimmt die Kanzlei Nieding, die ca. 3.000 Anlegern vertritt, zu.
      Ähh...:D
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 21:57:31
      Beitrag Nr. 2.042 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.882.829 von Birk35 am 18.04.07 17:40:35Die Frage ist, ob der Schmitt von den restl. 30 Mio. schon sein eigenes Honorar abgezogen hat
      und wieviel er noch einzutreiben hofft.
      Ich denke hier z.B. an die Altanleger, die Scheingewinne kassiert haben, die wieder zurückgefordert werden können.

      Das könnte morgen evtl. gefragt werden.

      ;);)
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 11:53:31
      Beitrag Nr. 2.043 ()
      Die Frage ist doch, wann denn nun der EdW endlich mal verbindlich äußert, wann mit deren Entschädigungszahlungen begonnen wird...
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 14:46:44
      Beitrag Nr. 2.044 ()
      Phoenix-Gläubiger stimmen Insolvenzplan zu
      Trotzdem noch kein Geld. Die Gläubiger der Betrugsfirma Phoenix Kapitaldienst haben heute mit deutlicher Mehrheit dem Insolvenzplan zugestimmt und damit den Weg für Entschädigungszahlungen freigemacht.
      Trotzdem müssen die 30.000 geprellten Anleger zunächst noch auf ihr Geld warten: Ein Gläubiger versucht vor Gericht zu verhindern, dass der Insolvenzplan in Kraft tritt. Experten rechnen zwar damit, dass auch das Landgericht diesen Antrag abschmettern wird, doch der Rechtsstreit verzögert die für diesen Sommer vorgesehene Auszahlung von 200 Millionen Euro. Phoenix Kapitaldienst hatte Anleger um gut 600 Millionen Euro geprellt.
      [19.04.2007] Wiwo.de
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 15:09:25
      Beitrag Nr. 2.045 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.899.455 von fimue am 19.04.07 14:46:44Na toll... und wie lange wird das noch dauern? Geht sowas schnell??? Wer ist denn hier Jurist oder kennt sich da aus?
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 15:31:45
      Beitrag Nr. 2.046 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.899.947 von Groucho Marx am 19.04.07 15:09:25Die Mitteilung selbst ist natürlich sehr sehr gut und dürfte uns alle freuen!!!;)

      Mich ärgert es allerdings, dass es immer Querulanten gibt!:mad:
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 18:10:13
      Beitrag Nr. 2.047 ()
      Weitere News zur heutigen Sitzung:

      Phoenix-Pleite

      Ein einziger Investor blockiert Entschädigung

      Von Joachim Jahn




      19. April 2007
      Die rund 30 000 geprellten Anleger der Schwindelgesellschaft Phoenix Kapitaldienst müssen voraussichtlich noch geraume Zeit auf eine Entschädigung warten. Eine Gläubigerversammlung in Frankfurt beschloss zwar am Donnerstag mit überwältigender Mehrheit den Insolvenzplan, den der Insolvenzverwalter Frank Schmitt ausgearbeitet hatte. Doch ein einziger Investor – das holländische Unternehmen Citco Global Custody – legte dagegen Beschwerde ein. Der gewerbliche Treuhänder für Hedge-Fonds hatte rund 10 Millionen Euro bei Phoenix angelegt.


      Auszahlungstermin geplatzt


      Damit dürfte der von Schmitt erhoffte Auszahlungstermin im dritten Quartal dieses Jahres (F.A.Z. vom 18. April) scheitern. Der Rechtsstreit könne bis zum Bundesgerichtshof gehen und sich mehr als ein Jahr hinziehen, sagte er dieser Zeitung. Denkbar sei allerdings, dass es zu einer Einigung mit Citco komme darüber komme, für den von ihm geforderten Betrag eine Art Rückstellung zu bilden.

      Rund 700 Anleger waren zu der Versammlung im Hermann-Josef-Abs-Saal im Frankfurter Bankenviertel angereist. Wegen etlicher Vollmachten vertraten sie mehr als 10 000 Phoenix-Kunden. In der ruhig verlaufenen Versammlung warb zunächst Schmitt dafür, seinem Insolvenzplan zuzustimmen, statt langwierige Rechtsstreitigkeiten über juristische Grundsatzfragen zu führen. In Absprache mit dem Gläubigerausschuss habe er eine „vermittelnde Lösung“ entwickelt. Demnach sollten die Investoren 28,7 Prozent ihrer Ansprüche aus der Insolvenzmasse von rund 230 Millionen Euro erhalten. Die einzelnen Forderungen errechnete er aus dem eingezahlten Guthaben abzüglich womöglich schon abgehobener Beträge zuzüglich 3 Prozent Zinsen jährlich. Scheingewinne sollten ebensowenig berücksichtigt werden wie die Provisionen und Gebühren des kriminellen Unternehmens.


      Entschädigungsfonds leiht sich Geld


      Detlev Kalischer von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) kündigte an, dass diese nach den Ausschüttungen des Insolvenzverwalters nach und nach die Restbeträge an die Anleger zahlen werde – allerdings gedeckelt auf 20 000 Euro und mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent. „Die Finanzierung ist gesichert“, sagte Kalischer und gab bekannt, dass die EdW einen Rahmenkredit aufnehmen werde.

      Dem Vernehmen nach kommt das Geld von der KfW-Bankengruppe. In den Kassen der gesetzlich vorgeschriebenen Einrichtung sollen sich nur rund 5 Millionen Euro befinden, also ein Bruchteil des im Fall Phoenix erforderlichen Betrages. Mitgliedsunternehmen haben wegen der etwaigen Nachschusspflichten allerdings schon mit der Abwanderung nach Luxemburg gedroht oder fürchten, selbst insolvent zu werden. Der Finanzausschuss des Bundestags hat sich kürzlich bereits mit einem möglichen Reformbedarf des Entschädigungsgesetzes befasst.


      Klagen angekündigt


      Rechtsanwalt Klaus Nieding, der in der „Protect-Invest-Alliance“ zusammen mit dem Anlegeranwalt Andreas Tilp mehr als 3000 Geschädigte vertritt, plädierte für eine Zustimmung zu dem Insolvenzplan Schmitts. Gerade für ältere Menschen sei „schnelles Geld gutes Geld“. Die von seinem Kanzleiverbund betriebene Schadensersatzklage gegen die Frankfurter Sparkasse verfolge er jedoch weiter. Sie habe sich der Beihilfe zu einer Ordnungswidrigkeit nach dem Wertpapierhandelsgesetz schuldig gemacht, indem sie trotz einer Verfügung der Bankenaufsicht und eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin für Phoenix unzulässige Sammelkonten geführt habe (F.A.Z. vom 28. März).


      Auch eine Staatshaftungsklage gegen die Bundesregierung wegen angeblich mangelhafter Umsetzung der EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie sei noch nicht vom Tisch, sagte Nieding. Ansprüche werden zudem von einem Anlegerpool gegen den damaligen Wirtschaftsprüfer von Phoenix Kapitaldienst, Godehard Puckler, verfolgt.


      Engagierter Rechtspfleger


      Ein Vertreter des Gläubigerausschusses wies darauf hin, dass die Finanzämter trotz der Verluste der Anleger die zunächst gutgeschriebenen Scheingewinne noch besteuern könnten. Nach der anschließenden Abstimmung verkündete Rechtspfleger Johannes Schmitt-Emden eine Annahme des Insolvenzplans mit einer Mehrheit von 99,7 Prozent.


      Anschließend verlas er einen Antrag von Citco Global Custody an das Insolvenzgericht, den Plan wegen „Gläubigerbenachteiligung“ zu verwerfen. Das Unternehmen verlangt nämlich eine „Aussonderung“ seiner eigenen Forderungen aus der Insolvenzmasse. Schmitt-Emden lehnte dies sofort ab, weil damit versucht werde, auf Kosten der Gläubigergemeinschaft das Insolvenzverfahren zu umgehen. Nun muss darüber jedoch noch das Landgericht und womöglich auch noch der Bundesgerichtshof entscheiden. Ein enttäuschter Anleger rief im Weggehen dem Insolvenzverwalter zu: „Geben Sie mir die Adresse dieses Gläubigers – den Rest erledige ich.“

      Text: F.A.Z.
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 22:02:00
      Beitrag Nr. 2.048 ()
      Wessen Geld hatte Citco bei Phoenix liegen ? Waren das holländische Privat-Investoren ?

      www.citco.com/banking/index.htm

      :look:
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 08:57:46
      Beitrag Nr. 2.049 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.904.303 von FCO_Alpha am 19.04.07 18:10:13Da kann man schon einen leichten Haß auf Citco entwickeln.

      Schlimm ist, daß sich dadurch auch die EDW-Auszahlung verzögern würde.
      Trotzdem meine ich, daß der Schmitt im Prinzip für den Anteil von Citco eine Rückstellung bilden könnte und den großen Rest auszahlen könnte.

      Ursprünglich war davon die Rede, daß 200 Mio. ausgezahlt werden sollen.
      200 Mio. von der Gesamtforderung von 673,5 Mio. waren 29,7 %.

      Jetzt ist davon die Rede, daß sogar die vollen 230 Mio. ausgezahlt werden sollen. Das wären aber dann mehr als die 28,7 % lt. dem Artikel.

      Wer war denn auf der Versammlung und kann genaueres berichten ?

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 11:02:22
      Beitrag Nr. 2.050 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.911.585 von Urlaub2 am 20.04.07 08:57:46Hm, der Schmitt soll sehen, daß er wenigstens 190 Mio. zügig auszahlt.

      Für weitere Infos hier wäre ich aber dankbar.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 13:50:42
      Beitrag Nr. 2.051 ()
      Hi Leute, folgender Bericht macht schon wieder mehr Hoffnung:


      Phoenix: Insolvenzplan mehrheitlich angenommen – ein Gläubiger ist dagegen
      20.04.2007

      Auf der zweiten Gläubigerversammlung der insolventen Phoenix-Kapitaldienst GmbH wurde der Insolvenzplan mehrheitlich verabschiedet. Nur ein Gläubiger stimmte gegen den Plan. Die Entschädigungen sollen in den nächsten Monaten ausgezahlt werden.



      Gegen den Insolvenzplan stimmte ein institutioneller Anleger, der mit einem zweistelligen Millionenbetrag investiert war. Das Insolvenzgericht hat jedoch den Einspruch des institutionellen Investors abgelehnt, daraufhin legte er Beschwerde beim Landgericht Frankfurt ein. Dies hätte jedoch laut dem Sprecher der ProtectInvestAlliance (PIA), ein Joint Venture der auf den Schutz institutioneller wie privater Investoren spezialisierten Kanzleien Nieding+Barth und Tilp Rechtsanwälte, keine großen Auswirkungen auf die Entschädigungszahlen. Das Geld soll in den nächsten Monaten ausgezahlt werden.



      Auszahlung beginnt im dritten Quartal 2007



      Der Insolvenzplan sieht eine die Ausschüttung von 200 Millionen Euro vor. „Wenn der Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wird, kann im dritten Quartal 2007 mit der Auszahlung der Insolvenzmasse begonnen werden“, so Insolvenzverwalter Frank Schmitt. Ob der Insolvenzplan rechtskräftig wird, hängt unter anderem noch davon ab, ob die von einem Gläubiger bereits eingelegte Beschwerde begründet ist. Das Gericht wird in den kommenden Wochen prüfen, ob dieser Versagungsantrag der Rechtskraft des Insolvenzplanes entgegensteht.



      Kleinanleger profitieren



      Der Insolvenzplan regelt die Modalitäten für die Verteilung der vorhandenen Insolvenzmasse in Höhe von 230 Millionen Euro. Mit dem Plan sollen zunächst 200 Millionen Euro ausgeschüttet werden, die Insolvenzquote beträgt damit rund 30 Prozent. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) wird dann im Anschluss mit der Entschädigung der Anleger beginnen. Die EdW zahlt grundsätzlich auf den Restbetrag zwischen der von der EdW festgestellten Forderungshöhe und der Ausschüttung aus der Insolvenzmasse 90 Prozent bzw. maximal 20.000 Euro an die entschädigungsberechtigten Anleger aus. „Vor allem die Kleinanleger erhalten so den Großteil ihres angelegten Geldes wieder zurück“, so Schmitt weiter.



      Kapitel Phoenix Kapitaldienst noch lange nicht geschlossen – Staatshaftungsklage



      „Wir freuen uns für unsere Mandanten und alle Phoenix-Anleger, dass durch diesen Insolvenzplan jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden konnten. Insofern ist Phoenix ein gutes Beispiel dafür, dass Massenschadensfälle auch jenseits der Gerichte erfolgreich gehandhabt werden können, sofern auf allen Beteiligten ein konstruktiver Druck lastet“, sagt PIA-Rechtsanwalt Klaus Nieding hierzu. Die heutige mehrheitliche Annahme des Insolvenzplans bedeute jedoch nicht, dass PIA die eingeleiteten Schadenersatzverfahren gegen potenzielle Anspruchsgegner fallen lassen wird.



      Zugleich begrüßt die ProtectInvestAlliance die heutige Ankündigung der Entschädigungseinrichtung deutscher Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), die geschädigten Anleger im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zu entschädigen: „Wir begrüßen die heutige Ankündigung der EdW zur Anlegerentschädigung und die überraschende Kehrtwende der Bundesregierung in dieser Sache. Die von uns avisierte Staatshaftungsklage wegen einer fehlerhaften Umsetzung der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ist dadurch jedoch nicht vom Tisch. Durch diesen Kredit wird die EdW-Problematik nur verschoben, aber nicht bereinigt“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Tilp. Sollte der Gesetzgeber in einem überschaubaren Zeitraum das Thema nicht erneut aufgreifen, wird die PIA die mangelhafte Effizienz des aktuellen Entschädigungssystems doch noch gerichtlich überprüfen lassen, da es ihrer Auffassung nach nur eine Frage der Zeit ist, bis es wieder vergleichbare Fälle in Deutschland geben wird.



      Einer der größten Betrugsfälle im deutschen Kapitalmarkt: Phoenix Kapitaldienst



      Der Fall Phoenix ist einer der größten Betrugsfälle im deutschen Kapitalmarkt. Am 11. März 2005 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH den weiteren Geschäftsbetrieb untersagt. Wenige Tage später, am 15. März 2005, stellte die BaFin den Entschädigungsfall fest. Am 1. Juli 2005 eröffnete das Amtsgericht Frankfurt am Main das Insolvenzverfahren über das Phoenix-Vermögen. Zuvor hatte die Frankfurter Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen die Phoenix Kapitaldienst GmbH und deren Verantwortliche aufgenommen. Zwei verantwortliche Personen der Phoenix Kapitaldienst GmbH wurden inzwischen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Groben Schätzungen zufolge könnten Anlegerschäden von rund 700 Millionen Euro eingetreten sein. (dnu)

      Quelle: FONDS professionell
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 14:16:35
      Beitrag Nr. 2.052 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.917.157 von Groucho Marx am 20.04.07 13:50:42Die EdW zahlt grundsätzlich auf den Restbetrag zwischen der von der EdW festgestellten Forderungshöhe und der Ausschüttung aus der Insolvenzmasse 90 Prozent bzw. maximal 20.000 Euro an die entschädigungsberechtigten Anleger aus.

      Ist die von der EDW festgestellte Forderungshöhe die gleiche wie die im Insolvenzverfahren angenomme Planhöhe?
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 14:39:12
      Beitrag Nr. 2.053 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.917.642 von FCO_Alpha am 20.04.07 14:16:35Tja, was anderes steht nicht im Text und ich weiß auch nicht mehr... von daher: ich glaube ja! ;)
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 15:12:21
      Beitrag Nr. 2.054 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.917.157 von Groucho Marx am 20.04.07 13:50:42Es könnte sein, daß dieser Querulant auch vor dem Landgericht verliert und dann vor den BGH geht.

      Das kostet alles Zeit.

      Ich will hoffen, daß der Schmitt dann wenigstens 190 Mio. auszahlen kann.

      Maßgebend ist aber nicht, was der Nieding sagt (der obskure Prozesse führt), sondern der Schmitt selbst.

      Ich hoffe, daß da bald grünes Licht kommt.

      Wer einen entsprechenden Artikel findet, möge ihn bitte hier posten.

      Bezüglich der EDW glaube ich nicht, daß die bereit ist, Zinsen zu zahlen.

      Sie wird dann wohl die ursprüngliche Forderungsberechnung vom Schmitt als Basis nehmen.

      Wichtig ist, daß alles zügig abläuft.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 15:19:39
      Beitrag Nr. 2.055 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.918.709 von Urlaub2 am 20.04.07 15:12:21Glaubst Du das echt... das wird aber teuer für ihn mit wenig Aussicht auf Erfolg.... außerdem finde ich das Statement von Schmitt plausibel für die eine Rücklage zu bilden und unabhängig davon auszuzahlen!
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 15:34:10
      Beitrag Nr. 2.056 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.918.849 von Groucho Marx am 20.04.07 15:19:39Auch ein Prozeß vor dem Landgericht ist schon ziemlich teuer, zumal, wenn es um 10 Mio. geht.

      Diese Citco haben aber offensichtlich genügend Geld.

      Ich will hoffen, daß der Schmitt erreicht, daß die Citco sich mit der entsprechenden Rückstellung begnügen und der Insolvenzplan rechtskräftig werden kann.

      Wer kennt sich hier näher aus ?

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 15:39:22
      Beitrag Nr. 2.057 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.919.200 von Urlaub2 am 20.04.07 15:34:10Sehr geehrter Herr S.,

      gestern fand wie bekannt die Gläubigerversammlung zur Abstimmung über den Insolvenzplan zum Verfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH statt. Daran nahmen rund 700 Anleger bzw. Vertreter teil, die die Interessen von rund 10.000 Anlegern vertreten haben. Für das Vertrauen der 62 Anleger, die mir persönlich Vollmacht erteilt haben, bedanke ich mich. Mit einer Mehrheit von 99,7 Prozent der vertretenen Gläubiger und 93,6 Prozent der dahinterstehenden Forderungen wurde für den Insolvenzplan gestimmt. Auch das zuständige Insolvenzgericht gab seine Zustimmung zu diesem Plan.

      Doch ein einzelner Gläubiger, das Unternehmen Citco Global Custody, hat kurzfristig und völlig unerwartet am 17.04.2007 Beschwerde gegen den Insolvenzplan bzw. das Verfahren eingelegt und führt damit zu einer Verzögerung des gesamten Ablaufs.



      Der vom Insolvenzverwalter Schmitt erhoffte Auszahlungstermin im dritten Quartal dieses Jahres ist somit in Gefahr und droht zu scheitern. Das Verfahren muss nun zum zuständigen Landesgericht. Theoretisch kann der Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof gehen und sich mehr als ein Jahr hinziehen. Denkbar sei allerdings nach Aussage des Insolvenzverwalters , dass es zu einer Einigung mit Citco darüber komme, für den von ihm geforderten Betrag eine Art Rückstellung zu bilden.

      Im Anschluss an die Gläubigerversammlung habe ich die Möglichkeit genutzt, persönlich mit dem Insolvenzverwalter, Vertretern des Gläubigerausschusses und zwei Vertretern der EDW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) zu sprechen. Dabei wurde sehr deutlich, dass wirklich allen an einer möglichst schnellen Lösung im Interesse der geschädigten Kleinanleger gelegen ist.

      Positiv in diesem Zusammenhang waren die Ausführungen der EDW. Deren Vertreter bestätigte bereits in der Versammlung, dass die EDW Zahlungen bis max. 20.000 Euro bzw. 90% der anerkannten Forderungen übernimmt. und stellte gleichzeitig dar, dass die Finanzierung über einen Rahmenkredit gesichert ist. Auf meine konkrete Frage, ob man bei einem sich sehr lange hinziehenden Rechtstreit nicht noch einmal die Verfahrensweise hinsichtlich der Reihenfolge der Auszahlungen (erst Insolvenzverwalter, dann EDW) überprüfen müsste, kamen positive Signale von den Vertretern der EDW.

      Im Anhang finden Sie die heutige offizielle Gläubigerinformation des Insolvenzverwalters, siehe auch http://www.schubra.de/de/phoenix/info_dt_20070420.pdf.

      Wir bitten Sie nochmals dringend etwaige Adress- oder Namesänderungen dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Die Rücklaufquote nicht zustellbarer Post ist sehr hoch und belastet das Verfahren zusätzlich.

      Nur zu gern hätte ich Ihnen einfach das wirklich überzeugende Abstimmungsergebnis mitgeteilt. Leider lässt das Insolvenzrecht aber Widersprüche einzelner Gläubiger zu. Nun bleibt wieder einmal nur die Hoffnung, dass ein für nächste Woche anberaumtes Vermittlungsgespräch Erfolg zeigt oder aber die nunmehr zuständigen Gerichte schnell und kompetent entscheiden.

      Für Rückfragen und persönliche Einschätzungen zum gestrigen Tag stehe ich Ihnen wie immer gern persönlich zur Verfügung.


      Ich werde das Geschehen aufmerksam verfolgen und Sie weiterhin zeitnah informieren.

      Mit freundlichen Grüßen
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 15:49:15
      Beitrag Nr. 2.058 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.919.324 von Groucho Marx am 20.04.07 15:39:22Interessant !

      War das der Rechtsanwalt Becker, den man bevollmächtigen konnte ?

      :eek:

      Ich will hoffen, daß die Citco bezüglich des Insolvenzplans einlenken, zumal die an einer negativen PR in Deutschland kein Interesse haben dürften.

      ;);)
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 16:03:36
      Beitrag Nr. 2.059 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.919.324 von Groucho Marx am 20.04.07 15:39:22Hm, jetzt weiß ich, von wem diese Mail kam.

      ;);)

      Ich kenne diese Dame auch.

      :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 16:06:24
      Beitrag Nr. 2.060 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.920.012 von Urlaub2 am 20.04.07 16:03:36Du kennst Fr. M. aus L.?:laugh:

      Schön. Ich bin übrigens A. aus B.?

      Und Du?
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 16:09:42
      Beitrag Nr. 2.061 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.920.076 von Groucho Marx am 20.04.07 16:06:24Genau. Die kenne ich.

      :laugh::laugh:

      Ich bin S. aus M.

      :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 16:12:15
      Beitrag Nr. 2.062 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.920.149 von Urlaub2 am 20.04.07 16:09:42:laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 22:15:51
      Beitrag Nr. 2.063 ()
      Phoenix Kapitaldienst GmbH: Insolvenzplan sichert rasche Auszahlungen

      Insolvenzrechtliches Beschwerdeverfahren als ein Eilverfahren zu sehen


      Links zur Meldung:
      www.anwalt-a.de
      www.anwalt-a.de/html/aktuelles.html

      (News4Press.com)- Bremen, den 20.04.07 - Ein insolvenzrechtliches Beschwerdeverfahren ist zum Glück als ein Eilverfahren zu behandeln: Auf der Gläubigerversammlung in Sachen Phoenix Kapitaldienst GmbH vom 19.04.2007 in Frankfurt a. M. wurde der Insolvenzplan bei strahlendem Sonnenschein einvernehmlich angenommen (sofortige Auszahlung von 200 Mio. Euro an die Gläubiger). Die EdW bestätigte die Entschädigungsleistungen durch Aufnahme eines Rahmenkredites bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Nach Auffassung der Rechtsanwälte der Kanzlei Robert, Kempas, Segelken (Spezialgebiet Kapitalanlagerecht) werden Entschädigungsüberweisungen an die Anleger aus Kostengründen direkt von der KfW zu erwarten sein. Die sofortige Beschwerde eines Hedgefondes (fordert 100prozentige Aussonderung aus Gesamt- bzw. Einzeltreuhandbestimmung bzw. handelsrechtlichem Wertpapierkommissionsgeschäft) allerdings dürfte zur überwindbaren Verzögerung führen. Für die Aussonderungsklage selbst wäre ohnehin eine Extrarückstellung zu bilden. Sie stört nicht. Eine einzige sofortige Beschwerde blockiert den Insolvenzplan freilich stets insgesamt. Das Verfahren zur Behandlung der sofortigen Beschwerde stellt daher zum Glück in Großverfahren gewohnheitsrechtlich ein Eilverfahren dar. Bei dieser Sichtweise ist mit einer nur geringfügigen Verzögerung der Auszahlung zu rechnen.



      Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken (Spezialgebiet: Kapitalanlagerecht)- Anwaltshotline: 01724107745



      RAe Robert, Kempas, Segelken
      Wilhelm Segelken
      Pelzerstr. 4
      28195 Bremen
      Tel:0421/321121
      Fax:0421/18944
      segelken@anwalt-a.de
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 13:46:52
      Beitrag Nr. 2.064 ()
      also eine geringfügige verzögerung der geplanten auszahlung im 3.quartal 07, aha!
      Avatar
      schrieb am 24.04.07 19:24:22
      Beitrag Nr. 2.065 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.908.465 von anleger16 am 19.04.07 22:02:00Wohl kaum.... waren wohl FoFs....
      Kann ich auch gut verstehen... ist doch die Sache wie Phoenix aufgerollt wird nicht wirklich ein Ruhmesblatt für D...
      Wieso kann der Insolvenzverwalter nicht sagen wo die Gelder verlorengingen und dort das Geld zurück holen.... wieso wurde der WP nicht vom Insolvenzverwalter zur Verantwortung gezogen... ich denke da gibt es viel zu viele offene Fragen....
      Auch kann ich nicht verstehen, wieso dass die Anlagen in Phoenix vom Insolvenzverwalter nicht richtig aufgearbeitet wurde (in welchem Jahr wieviel Geld verloren wurde) und wieso dass statt der Verluste die Anleger noch 3% Zins erhalten sollten?....

      Fragen über Fragen....
      Avatar
      schrieb am 03.05.07 11:43:04
      Beitrag Nr. 2.066 ()
      Ich weiß, ich bin ungeduldig... aber gibt es schon etwas neues?

      Vom Gericht (Klageabweisung)... gibt es trotzdem Auszahlungen?
      Avatar
      schrieb am 07.05.07 15:25:32
      Beitrag Nr. 2.067 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.109.443 von Groucho Marx am 03.05.07 11:43:04Neuer Ärger bei Phoenix
      Von Sonia Shinde

      Vierzehn Wertpapierhandelsunternehmen wollen den Insolvenzplan für den bankrotten Optionshändler Phoenix kippen. Dazu haben sich 14 Unternehmen eine Teilforderung eines Phoenix-Opfers gekauft und als Betroffene Beschwerde gegen den Insolvenzplan eingereicht.






      Seit der Pleite vor über einem Jahr warten Phoenix-Anleger auf eine Entschädigung. Foto: dpa
      FRANKFURT. Phoenix gilt als größter Fall von Anlagebetrug der Nachkriegsgeschichte. Über Jahre hatte das Unternehmen per Schneeballsystem Gewinne vorgetäuscht und im März 2005 Insolvenz angemeldet. Nach Angaben des Insolvenzverwalters liegen rund 230 Mill. Euro auf diversen Konten. 200 Mill. sollen laut Insolvenzplan an die rund 30 000 geprellten Anleger ausgeschüttet werden.

      Weitere Anleger-Forderungen in Höhe von 180 Mill. Euro soll die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) bezahlen. Doch die hat nur zehn Mill. Euro in der Kasse, die etwa 750 Mitgliedsunternehmen – zu denen die 14 Beschwerdeführer gehören – müssten den Rest nachschießen.

      Laut Beschwerde des „Phoenix Rechtsverfolgungspools“ sollen rund 163 Mill. der 230 Mill. Euro Insolvenzsumme auf Treuhandkonten lagern. Treuhandkonten dürfen laut Gesetz aber nicht der Insolvenzmasse zugerechnet werden.

      Zudem, so die Beschwerdeführer, erhöhe die Vermischung von Treuhandkonten und anderen Geldern die Gebühren des Insolvenzverwalters. „Der Insolvenzplan ist rechtswidrig, überflüssig und kostet die Anleger Geld“, sagt Markus Ross, Vorstand des Poolmitglieds Ceros. Nach seiner Schätzung fielen rund vier bis fünf Mill. Euro unnötiger Gebühren an.

      „Bei Phoenix gab es gar keine Treuhandkonten, die haben alles vermischt. Alle Konten wurden gleichermaßen chaotisch geführt“, kontert eine Sprecherin des Insolvenzverwalters Frank Schmitt. Werde der Insolvenzplan gekippt, dann ginge das Insolvenzverfahren bis zum Bundesgerichtshof und das könne bis zu zehn Jahren dauern. Bereits vor zwei Wochen hatte einer der größten Phoenix-Gläubiger, die Citco Global Custody , den Plan angefochten.

      Die EdW selber will noch abwarten, ob der Insolvenzplan Bestand hat, nach der Entscheidung aber mit der Entschädigung beginnen. „Wenn er scheitert, haben wir keinen Grund mehr, mit der Auszahlung zu warten“, sagt der zuständige Abteilungsdirektor Michael Helmers. Sollte der Insolvenzplan kippen und sich dadurch die Auszahlung der Insolvenzmasse verzögern, stiege das Entschädigungsvolumen für die EdW auf mehr als 300 Mill. Euro, so Helmers.

      Die Entschädigung soll über einen Rahmenkredit finanziert werden, für den der Bund eine Bürgschaft zugesagt hat. Die Schulden sollen die EdW-Mitgliedsunternehmen tilgen. Sollten diese wie angekündigt hiergegen klagen und Erfolg haben, zahlt am Ende der Steuerzahler für die Phoenix-Pleite.

      Quelle: Handelsblatt.de 07.05.07
      Avatar
      schrieb am 07.05.07 17:24:47
      Beitrag Nr. 2.068 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.188.751 von FCO_Alpha am 07.05.07 15:25:32Ah, News, danke. Hört sich nur auf den ersten Blick schlecht an. Allerdings steht da auch, dass die EDW so oder so entschädigt nach dem Urteil, d.h. entweder gibt es 30% vom Insolvenzverwalter und den Rest von der EDW oder die vollen 90% von der EDW. Das ist doch mal ein Wort! (darüber, dass dann vorerst der Steuerzahler, also auch wir, das ganze finanziert, wollen wir lieber nicht diskutieren)!;)
      Avatar
      schrieb am 07.05.07 18:22:18
      Beitrag Nr. 2.069 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.191.472 von Groucho Marx am 07.05.07 17:24:47...wobei sich halt immer die Frage stellt, von welchem Wert die EDW entschädigt.
      Option A, B, oder C?
      Oder habe ich da etwas noch nicht mitbekommen?:confused:
      Avatar
      schrieb am 07.05.07 19:21:48
      Beitrag Nr. 2.070 ()
      Neuer Ärger bei Phoenix

      Vierzehn Wertpapierhandelsunternehmen wollen den Insolvenzplan für den bankrotten Optionshändler Phoenix kippen. Dazu haben sich 14 Unternehmen eine Teilforderung eines Phoenix-Opfers gekauft und als Betroffene Beschwerde gegen den Insolvenzplan eingereicht.

      FRANKFURT. Phoenix gilt als größter Fall von Anlagebetrug der Nachkriegsgeschichte. Über Jahre hatte das Unternehmen per Schneeballsystem Gewinne vorgetäuscht und im März 2005 Insolvenz angemeldet. Nach Angaben des Insolvenzverwalters liegen rund 230 Mill. Euro auf diversen Konten. 200 Mill. sollen laut Insolvenzplan an die rund 30 000 geprellten Anleger ausgeschüttet werden.

      Weitere Anleger-Forderungen in Höhe von 180 Mill. Euro soll die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) bezahlen. Doch die hat nur zehn Mill. Euro in der Kasse, die etwa 750 Mitgliedsunternehmen – zu denen die 14 Beschwerdeführer gehören – müssten den Rest nachschießen.

      Laut Beschwerde des „Phoenix Rechtsverfolgungspools“ sollen rund 163 Mill. der 230 Mill. Euro Insolvenzsumme auf Treuhandkonten lagern. Treuhandkonten dürfen laut Gesetz aber nicht der Insolvenzmasse zugerechnet werden.

      Zudem, so die Beschwerdeführer, erhöhe die Vermischung von Treuhandkonten und anderen Geldern die Gebühren des Insolvenzverwalters. „Der Insolvenzplan ist rechtswidrig, überflüssig und kostet die Anleger Geld“, sagt Markus Ross, Vorstand des Poolmitglieds Ceros. Nach seiner Schätzung fielen rund vier bis fünf Mill. Euro unnötiger Gebühren an.

      „Bei Phoenix gab es gar keine Treuhandkonten, die haben alles vermischt. Alle Konten wurden gleichermaßen chaotisch geführt“, kontert eine Sprecherin des Insolvenzverwalters Frank Schmitt. Werde der Insolvenzplan gekippt, dann ginge das Insolvenzverfahren bis zum Bundesgerichtshof und das könne bis zu zehn Jahren dauern. Bereits vor zwei Wochen hatte einer der größten Phoenix-Gläubiger, die Citco Global Custody , den Plan angefochten.

      Die EdW selber will noch abwarten, ob der Insolvenzplan Bestand hat, nach der Entscheidung aber mit der Entschädigung beginnen. „Wenn er scheitert, haben wir keinen Grund mehr, mit der Auszahlung zu warten“, sagt der zuständige Abteilungsdirektor Michael Helmers. Sollte der Insolvenzplan kippen und sich dadurch die Auszahlung der Insolvenzmasse verzögern, stiege das Entschädigungsvolumen für die EdW auf mehr als 300 Mill. Euro, so Helmers.

      Die Entschädigung soll über einen Rahmenkredit finanziert werden, für den der Bund eine Bürgschaft zugesagt hat. Die Schulden sollen die EdW-Mitgliedsunternehmen tilgen. Sollten diese wie angekündigt hiergegen klagen und Erfolg haben, zahlt am Ende der Steuerzahler für die Phoenix-Pleite.

      HANDELSBLATT, Montag, 7. Mai 2007, 09:42 Uhr
      Avatar
      schrieb am 08.05.07 09:06:06
      Beitrag Nr. 2.071 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.193.965 von fimue am 07.05.07 19:21:48Ich finde es eine absolute Frechheit von diesen Wertpapierhandelsunternehmen, daß die ihren Frust über die schwache gesetzliche Regelung bei der EDW bei uns Opfern auslassen !!

      Es wäre nur gerecht, wenn die EDW "zur Strafe" dann noch mehr auszahlen müßte.

      Ich will aber schwer hoffen, daß das Landgericht sich davon nicht davon beeindrucken läßt und der Insolvenzplan Bestand behält.

      Immerhin wurde der mit über 99 % angenommen.

      Diese Wertpapierhandelsunternehmen sollen sich gefälligst an die Politik wenden, die die jetzige Regelung bzgl. EDW korrigieren müßte.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 08.05.07 18:19:16
      Beitrag Nr. 2.072 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.205.467 von Urlaub2 am 08.05.07 09:06:06Ich will hoffen, daß dem Schmitt keine handwerklichen Fehler unterlaufen sind.
      Dann dürfte der Insolvenzplan Bestand haben.

      Die EDW könnte theoretisch kurzfristig mit der Auszahlung beginnen, zumal der Kredit ja schon bewilligt wurde.

      Sie wird sich vermutlich an der ursprünglichen Forderungsberechnung vom Schmitt orientieren und keine Zinsen auszahlen.

      Ich wäre für weitere Infos hier aber dankbar.

      ;);)
      Avatar
      schrieb am 09.05.07 17:33:37
      Beitrag Nr. 2.073 ()
      Es ist eine absolute Frechheit, dass jetzt seriöse Vermögensverwalter für die Provisionsgier unseriöser Vermittler und Geldgier von Direktanlegern bluten sollen.

      Phoenix stand schon viele Jahre vor dem Zusammenbruch auf jeder Warnliste. Nur unseriöse provisionsgierige Vermittler (etwa 3% Bestandsprovision flossen so jährlich auf dessen Konto, was ein vielfaches vergleichbarer Anlageprodukte ist) haben Phoenix vermittelt, warum holen sich die Anleger nicht bei denen ihr Geld wieder, das wäre der richtige Adressat für Regressforderungen.
      Gut wer bei FMK gezeichnet hat, hat Pech gehabt, die Bude ist Pleite, da ist nichts mehr zu holen, aber viele andere sind noch aktiv. Und dann gibt es ja noch Russisch Inkasso, die sollen sehr schnell und effektiv arbeiten.
      Avatar
      schrieb am 09.05.07 18:12:38
      Beitrag Nr. 2.074 ()
      Das grundlegende Problem ist bei Phoenix doch, dass die Aufsichtsbehörden über 7 Jahre zugesehen haben ohne etwas zu unternehmen. Ohne BAFIN-Stempel und EDW Plazet hätte die Schadensumme möglicherweise nicht 500 Mio. sondern vielleicht 25 Mio. betragen. Durch die Aufsicht handelte es sich quasi um ein weisses Produkt, dessen betrügerische Konstruktion von aussen nicht erkennbar war.

      Wäre der Betrug erkennbar gewesen, so hätten die Aufsichtsbehörden doch etwas unternehmen müssen.

      Meine persönliche Meinung: Die Aufsicht hat versagt. Die Aufsicht wird vom Staat organsiert. Der Staat soll zahlen.

      Alle anderen Beteiligten (Edw-Mitglieder, Investoren, viele Vermittler) sind zum grössten Teil Opfer!
      Avatar
      schrieb am 09.05.07 21:27:59
      Beitrag Nr. 2.075 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.236.691 von sysiphus am 09.05.07 18:12:38Bereits der Gesetzgeber in D ist viel zu doof im Vergleich zu Europa, HK oder USA. Das BaFin, die Abzocker und deren Anwälte spielen hier seit Jahren nur Kasperle-Theater miteinander, wobei vor Gericht sehr oft die Abzocker gewinnen (oder sie die Gerichtsurteile einfach ignorieren). Ernsthafte Investments lieber im Ausland tätigen ! Einziges Hindernis für Kleinsparer (d.h. ohne Stiftung in FL o.ä.): Der deutsche Staat will eine "Deppensteuer" kassieren auf ausländische Investments.

      :D
      Avatar
      schrieb am 09.05.07 21:32:27
      Beitrag Nr. 2.076 ()
      24.04.2002 - Urteil Verwaltungsgericht Frankfurt

      BVerwG 6 C 2.02 (VG Frankfurt am Main 9 E 4788/00)

      Phoenix Kapitaldienst GmbH, Gesellschaft für die Durchführung und Vermittlung von Vermögensanlagen – RA Graf Praschma & Partner, Frankfurt am Main – ./. Bundesrepublik Deutschland

      Die Klägerin betreibt unter anderem ein von ihr als „Managed Account“ bezeichnetes Geschäftsfeld. Auf im Namen der Klägerin für gemeinsame Rechnung der Anleger, die durch Kundenreferenznummern identifizierbar bleiben, geführte „Gemeinschaftstreuhandkonten“ bei einer Bank und einer Sparkasse werden Beträge eingezahlt, welche die Klägerin verwaltet und für Termingeschäfte verwendet. Der „Finanzpool“ wird getrennt von übrigem Geld der Klägerin und Kunden anderer Geschäftsfelder gehalten. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel gab der Klägerin auf, die Verwendung der Kundengelder im Rahmen des „Managed Account“ im eigenen Namen und für fremde Rechnung einzustellen, soweit die Kundengelder nicht unverzüglich getrennt von den Geldern des Unternehmens und von anderen Kundengeldern auf Treuhandkonten bei einem Einlagenkreditinstitut verwahrt werden. Die hiergegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht wird sich in dem Verfahren über die Sprungrevision der Klägerin erstmals mit der Auslegung des Wertpapierhandelsgesetzes vom 26. Juli 1994 zu befassen haben.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 09.05.07 21:40:29
      Beitrag Nr. 2.077 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.235.840 von Klingvestor am 09.05.07 17:33:37"Nur unseriöse provisionsgierige Vermittler (etwa 3% Bestandsprovision flossen so jährlich auf
      dessen Konto, was ein vielfaches vergleichbarer Anlageprodukte ist) haben Phoenix vermittelt."

      Musst nur "Höchstprovision !" rufen ... und schon kommen sie unter jedem Stein hervorgekrochen.

      Guckst du: www.wallstreet-online.de/community/thread/1105518-1.htmlD
      Avatar
      schrieb am 11.05.07 16:03:15
      Beitrag Nr. 2.078 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.240.638 von anleger16 am 09.05.07 21:40:29Ich halte diesen Ulrich Engler für einen Betrüger.

      Das aber nur nebenbei gesagt.

      ;)

      Mir gefällt auch nicht, daß die Vermittler ihre Bestandsprovisionen behalten dürfen.

      Wichtig ist jetzt aber zunächst mal, daß die 200 Mio. so schnell wie möglich ausgezahlt werden und den geschädigten Anlegern keine weiteren Steine in den Weg gelegt werden.

      Über weitere Möglichkeiten kann man später noch diskutieren.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 17.05.07 09:24:38
      Beitrag Nr. 2.079 ()
      Quelle:http://www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/496/114382/

      :cry::cry:Fünf Jahre Bafin:cry::cry:

      :mad::mad: "Die überflüssigste Behörde der Welt" :mad::mad:

      Betrüger am Kapitalmarkt jagen, beim Insiderhandel ermitteln, Manipulationen aufdecken - Mit diesen Aufgaben trat 2002 die Finanzaufsicht Bafin an. Fünf Jahre später ist die Bilanz der Behörde äußerst bescheiden.
      Von Thomas Öchsner

      Vor ziemlich genau fünf Jahren hatte der damalige Finanzminister Hans Eichel eine Vision: Als er Anfang Mai 2002 die deutsche Finanzaufsicht in einer Behörde zusammenfasste, hoffte er auf eine schlagkräftige Truppe.

      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sollte Betrügern am Kapitalmarkt das Leben schwermachen, Insider jagen, Kursmanipulationen aufdecken und darauf aufpassen, dass Versicherungen und Banken mit dem Geld ihrer Kunden solide wirtschaften.

      Fünf Jahre nach der Gründung ist von dieser Vision nur wenig übriggeblieben. Die deutsche Finanzaufsicht kann nicht zubeißen, sie ist ein zahnloser Wachtmeister der Börse.

      Skandale verschlafen

      Die Behörde verschläft große Finanzskandale, sie arbeitet ineffektiv und ist in vielen Fällen machtlos. Der Würzburger Betriebswirtschaftsprofessor Ekkehard Wenger, bekannt durch sein Auftreten als Konzernkritiker bei Hauptversammlungen deutscher Unternehmen, bezeichnete die Bafin einmal als überflüssigste Behörde der Welt.

      "Jede Polizeidienststelle, die solch einen Aufwand betreibt und dabei so eine miese Erfolgsquote hat, würde man schließen", sagt Wenger. Der Professor hat leider recht.

      Als Anfang März ein Aktienhändler bei der Finanzaufsicht anrief, um die Börsenaufseher auf Kursmanipulationen einiger Händler der Landesbank WestLB mit VW-Aktien aufmerksam zu machen, geschah erst einmal wochenlang gar nichts.

      Bei WestLB-Fall passierte zunächst nichts

      Erst etwa einen Monat später bemerkte die Bafin, dass es hier wohl um eine der größten Affären im deutschen Finanzwesen seit vielen Jahren geht. Der WestLB-Fall ist nicht die einzige Panne der Behörde, die aus den Einzelaufsichten für das Versicherungswesen, den Wertpapierhandel und das Kreditwesen gebildet wurde: Obwohl es viele Indizien für dubiose Machenschaften gab, blieb zum Beispiel der Betrug der Anlagefirma Phoenix Kapitaldienst jahrelang unbemerkt. 30.000 Anleger hoffen nun darauf, dass sie wenigstens einen Teil ihrer Ersparnisse zurückbekommen.

      Die 1.500 Beamten der Bafin können zwar täglich Millionen Daten sammeln, sie prüfen Tausende Dokumente auf Vollständigkeit, sie untersuchen jahrelang Insiderfälle. Aber die Bafin hat offenbar kein System, Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden. Und einen Jagdinstinkt haben die Finanzaufseher bisher nur bei Banken und Versicherungen entwickelt, die sie penibel prüfen.

      Sicher, es ist äußerst schwer, Insidergeschäfte und Kursmanipulationen juristisch hieb- und stichfest aufzuarbeiten. Oft fehlen schriftliche Beweise. Auch bei den jüngsten Aktien-Spekulationen im Zusammenhang mit dem angeblichen Übernahmeplan des Energiekonzerns EDF für seinen Konkurrenten RWE wird die Bafin sich schwertun, den Urheber von Gerüchten ausfindig zu machen.

      Keine Finanzaufsicht der Welt kann Mauscheleien an der Börse von vorneherein verhindern. Die wird es immer geben, genauso wie es Diebstahl oder Mord immer geben wird - mit einem großen Unterschied: In Deutschland haben Diebe und Mörder Angst, ins Gefängnis zu kommen, Insider und Kursmanipulateure dagegen nicht.

      Schon der in dieser Woche vorgelegte Jahresbericht der Behörde zeigt, dass die Abschreckung nicht funktioniert. 2006 ergingen gerade einmal drei Strafbefehle wegen Marktmanipulationen. Und nur fünfmal wurde deshalb ein Bußgeld verhängt.

      Keine Befugnisse

      Die meisten Ermittlungen laufen ins Leere. Die Wahrscheinlichkeit, dass Schalke 04 doch noch irgendwann deutscher Fußballmeister wird, ist vermutlich größer als das Risiko, in Deutschland wegen Insiderhandels bestraft zu werden.

      Das liegt an der Bafin, die im Gegensatz zur amerikanischen Finanzaufsicht SEC weitreichende Befugnisse bei ihrer Ermittlungsarbeit gar nicht hat. Das liegt aber auch an den Staatsanwälten, ihnen fehlen die Mittel, die Zeit, die Kompetenz und das Interesse, Börsendelikte weiterzuverfolgen.

      Dass es anders geht, beweist die gefürchtetste Finanz- und Börsenaufsichtsbehörde der Welt. Die SEC verfolgt Betrügereien am Kapitalmarkt mit großem Erfolg. Hier zahlen Beschuldigte hohe Geldstrafen oder wandern hinter Gitter. Einen so starken Wachtmeister am Kapitalmarkt braucht auch Deutschland.

      (SZ vom 16.05.2007)

      SZ ich danke Dir,
      mit freundlichen Grüssen,
      limitter
      Avatar
      schrieb am 17.05.07 12:59:15
      Beitrag Nr. 2.080 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.353.364 von limitter am 17.05.07 09:24:38Ach wie putzig ! Das deckt sich ja im wesentlichen mit Beitrag #2057.

      Das Problem ist u.a. das dt. KWG Gesetz. Könnte man zwar ändern, aber dann ist es
      nicht mehr EU-konform und die dt. Bananenpublik kriegt was übergebraten von Brüssel.

      :D
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 15:49:53
      Beitrag Nr. 2.081 ()
      EdW: Zwei zahlungskräftige Mitglieder steigen aus

      Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) wird geschwächt: Die bekannten Fondsvertriebsgesellschaften Franklin Templeton Investment Services und Fidelity Investment Services haben bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Finanzdienstleistungslizenzen zurückgegeben. Damit sind sie nicht mehr Mitglieder der EdW und nicht mehr zu Zahlungen verpflichtet.

      Diese ist insofern von Bedeutung, als dass die EdW durch die Insolvenz ihres Mitglieds Phoenix Kapitaldienst aus dem Jahr 2005 in der Bredouille ist: Sie muss finanziell für die Insolvenz einstehen und die rund 30 000 geprellten Anleger mit etwa 180 Millionen Euro entschädigen. Sie besitzt aber nur rund fünf Millionen Euro. Den EdW-Mitgliedern drohen nun horrende Nachzahlungen, für einige kleinere Unternehmen könnten dies sogar den Ruin bedeutet.

      Für diese kleineren Unternehmen ist es jedoch meistens nicht möglich, aus der EdW auszusteigen. Denn sie bieten im Gegenteil zu Templeton und Fidelity tatsächlich Wertpapierhandel an und sind somit auf die BaFin-Lizenz angewiesen. Doch wer die Lizenz benötigt, wird automatisch zur EdW-Mitgleidschaft verpflichtet. Einige Unternehmen haben deshalb angekündigt, gegen die drohenden Nachzahlungen zu klagen oder ihren Sitz ins Ausland zu verlegen.

      Die beiden Fondshäuser betonen jedoch, dass ihr Handeln nicht mit den drohenden Zahlungen zusammenhängt. „Für die Tätigkeit der Fidelity-Tochter ist eine Zulassung als Finanzdienstleister schlicht nicht nötig“, erklärt ein Sprecher des Unternehmens. Ähnlich argumentiert Templeton: Man habe die Abwicklung für Schecks und Zertifikate in Luxemburg zusammengezogen, für Deutschland sei die Finanzdienstleistungslizenz nicht mehr notwendig. Beide Unternehmen betonen auch, dass sich für ihre Kunden keine Änderungen ergäben.

      Insgesamt zahlen rund 750 Unternehmen in den Entschädigungstopf ein, laut BaFin ist die Zahl der EdW-Mitglieder seit November 2006 um elf gesunken. Kein Grund zur Panik, heißt es bei dem Amt: „Das ist eine ganz normale Fluktuation.“

      Auch wenn die drohenden Nachzahlung nicht der Grund für den Ausstieg sind, Fakt ist: Die EdW ist geschwächt und auf die kleineren Mitgliedsunternehmen werden nun wohl noch höhere Zahlungen zukommen.

      © 2007 boerse-online.de
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 16:52:10
      Beitrag Nr. 2.082 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.419.821 von fimue am 22.05.07 15:49:53Schon wieder diese medienmäßige Panikmache... dann sollen die endlich das System ändern anstatt ständig den möglichen Ruin kleinerer Häuser heraufzubeschwören...
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 12:16:01
      Beitrag Nr. 2.083 ()
      Mal was anderes: auf der EDW-Seite steht, dass sich die Auszahlung nun um "mehrere Monate" bis zum Gerichtsurteil hinzieht. Habt ihr eine Ahnung, wie man den Zeitraum näher konkretisieren könnte? Beim Gericht nachfragen? bei der schubra???

      Irgendwelche Ideen???
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 14:47:20
      Beitrag Nr. 2.084 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.448.917 von Groucho Marx am 24.05.07 12:16:01
      (4) Die Entschädigungseinrichtung hat die angemeldeten Ansprüche unverzüglich zu prüfen und spätestens drei Monate, nachdem sie die Berechtigung und die Höhe der Ansprüche festgestellt hat, zu erfüllen. In besonderen Fällen kann diese Frist mit Zustimmung der Bundesanstalt bis zu drei Monate verlängert werden.

      Quelle: e-d-w
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 15:30:34
      Beitrag Nr. 2.085 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.451.200 von FCO_Alpha am 24.05.07 14:47:20Also Ende Juli/ Anfang August?

      (danke übrigens)
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 15:37:10
      Beitrag Nr. 2.086 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.451.931 von Groucho Marx am 24.05.07 15:30:34Wenn man das Aktenzeichen des Landgerichts (Frankfurt ?) hätte, könnte man dort mal anfragen, an welchem Tag mit der Entscheidung zu rechnen ist.

      Angeblich soll es ja eine Eilentscheidung sein.

      Hat jemand nähere Infos ?

      Wenn ich Näheres wüßte, würde ich durchaus da mal anrufen.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 25.05.07 12:27:50
      Beitrag Nr. 2.087 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.452.057 von Urlaub2 am 24.05.07 15:37:10Das Landgericht Frankfurt ist zuständig.

      Ich habe da mal angerufen, aber keine passende Auskunft bekommen bzw. auf nächste Woche vertröstet worden.

      Wer es auch mal probieren will: Tel. 069/1367082.

      Ziel wäre es, das Aktenzeichen herauszubekommen, um damit den Verkündungstermin des Urteils zu erfahren.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 25.05.07 12:55:34
      Beitrag Nr. 2.088 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.464.847 von Urlaub2 am 25.05.07 12:27:50Freitag ab eins...:D

      Das bringt heut nichts mehr. Sind bestimmt schon alle im Pfingswochenende...

      Ein schönes selbiges wünsche ich Euch auch

      Gruß Groucho

      PS: urlaub, in der nächsten Woche reicht die Info auch noch!
      Avatar
      schrieb am 25.05.07 14:05:22
      Beitrag Nr. 2.089 ()
      Von 2063: "Die bekannten Fondsvertriebsgesellschaften Franklin Templeton Investment Services und Fidelity Investment Services haben bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Finanzdienstleistungslizenzen zurückgegeben. Damit sind sie nicht mehr Mitglieder der EdW und nicht mehr zu Zahlungen verpflichtet."

      Hah! Ausgerechnet Templeton, diese Schweine! :mad:
      Machen mit allen fiesen Tricks (Schleich)werbung für ihren grottenschlechten Schrottfonds Templeton Growth, der zuletzt vor 10 Jahren passable Ergebnisse liefert und dann, bei sowas, drücken Sie sich vor einer Zahlung! Dabei wären dieser EDW-Anteil für so eine Firma doch nur Peanuts! Diese Schweine! :mad:
      Avatar
      schrieb am 25.05.07 14:25:01
      Beitrag Nr. 2.090 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.465.331 von Groucho Marx am 25.05.07 12:55:34Da die EDW einen Kredit aufnimmt, ist es nicht unser Problem, wenn einzelne Finanzdienstleister nicht zahlen.

      Ich habe aber "unseren Fall" zum Glück noch herausbekommen.

      Leider ist es aber gar nicht positiv:

      Aktenzeichen ist 2-09 T 198/07.

      Es gibt insgesamt 15 Beschwerdeführer !

      Es unterliegt der freiwilligen Gerichtsbarkeit und es wird keine öffentliche Verhandlung stattfinden, insofern gibt es auch keinen festen Urteilstermin.

      Das ganze ist zwar ein Eilverfahren.
      Trotzdem wird alles einzeln geprüft.
      Es dauert im günstigsten Fall einige Wochen, mit der Entscheidung ist also frühestens im Spätsommer zu rechnen.

      Und auch nur dann, wenn nicht zusätzlich ein Gutachten angefordert wird, was auch noch mal lange dauern kann.

      Ich soll im Juli/August wieder anrufen.

      :eek:

      Ich würde empfehlen, daß wir bei der EDW vorstellig werden.
      Sie "versteckt" sich nämlich hinter dieser langatmigen Geschichte.

      Die EDW hatte ja gesagt, daß sie auch im Falle der Ablehnung des Insolvenzplans auszahlen würde.

      Deswegen soll sie am besten gleich damit anfangen.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 31.05.07 13:06:15
      Beitrag Nr. 2.091 ()
      Einlagensicherung hilft nicht immer

      Bankenpleiten.
      Die deutsche Einlagensicherung ist eine Fehlkonstruktion. Anleger können sich nicht darauf verlassen, bei Pleiten von Finanzdienstleistern Geld zu sehen.
      Die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland liegt fertig in der Schublade einer Frankfurter Anwaltskanzlei. Der Staat habe eine EU-Richtlinie falsch umgesetzt, heißt es darin. Deshalb müsse Berlin Anleger entschädigen, die bei der Millionenpleite des betrügerischen Finanzdienstleisters Phoenix Kapitaldienst ihre Ersparnisse verloren haben. Phoenix hatte ein Schneeballsystem aufgezogen, bei dem Anleger jahrelang mit Scheinbuchungen aus Derivate-Geschäften betrogen wurden. „Sobald heraus ist, dass die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen EdW nicht mehr genügend Mittel hat, um Anleger zu entschädigen, werden wir die Klage einreichen“, sagt Klaus Nieding. Der Frankfurter Rechtsanwalt, der zusammen mit einer anderen Kanzlei mehr als 3000 Geschädigte vertritt, erwartet dies noch im laufenden Jahr. Die Ansprüche gegen die EdW liegen bei rund 200 Millionen Euro, in der Kasse hat sie aber nur fünf Millionen Euro.

      Eigentlich soll die EdW, in die lizenzierte Wertpapierhandelsunternehmen und Vermögensverwalter per Gesetz einzahlen müssen, Anleger nach der Pleite eines Mitgliedsunternehmens zügig entschädigen. 90 Prozent ihrer Verluste, maximal 20.000 Euro pro Kopf, soll die EdW eigentlich ausgleichen. Christoph Öfele von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) weiß, dass „nicht wenige Phoenix-Anleger genau 20.000 Euro investiert haben“. Bei der SdK hätten sich viele Anleger gemeldet, die sich mit der Phoenix-Anlage zwar „eigentlich nicht wohlfühlten“ , aber durch die EdW-Absicherung beruhigt gewesen seien. Doch die Phoenix-Pleite überfordert die EdW und legt ihre Geburtsfehler schonungslos offen. Es kann noch Jahre dauern, bis Geschädigte Geld sehen.

      Derzeit zahlen 750 Mitgliedsunternehmen ein, aber mit Beiträgen zwischen mindestens 300 und maximal rund 100.000 Euro jährlich wird der EdW-Topf nicht voll genug. Grundlage der Zahlungen ist das „Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz“, mit dem im Juli 1998 eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Damals entstand nicht nur ein Namensungetüm, sondern ein Gebilde, das Fachleute als „sehr juristisch und wenig praxisnah“ bezeichnen. Und irgendwo im Gesetzesdschungel haben sich die wichtigen Fragen verloren: Woher soll das Geld kommen, wenn ein großer Schaden entsteht? Sind Nachschüsse der Mitglieder zwingend? Können sich Mitglieder nach einem Schadensfall durch den Austritt aus der EdW vor Nachschüssen drücken?

      Es sieht so aus, als ob sie dies könnten. Entscheidend ist nicht, wer Mitglied war, als Anleger geschädigt wurden, sondern wer EdW-Mitglied zu dem Zeitpunkt ist, an dem die Bescheide für Entschädigungszahlungen verschickt werden. Wer es sich leisten kann, weil er die Lizenz nicht unbedingt braucht, gibt diese zurück und tritt aus der EdW aus – so wie die Fondsanbieter Franklin Templeton und Fidelity.

      Weil das US-Fondshaus Franklin Templeton in Deutschland keine Geschäfte mehr ausübt, für die eine Lizenz als Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich ist, durfte sie die EdW jüngst verlassen. Früher habe man beispielsweise noch Schecks von Kunden entgegengenommen, wenn diese Fondsanteile kauften, sagt eine Unternehmenssprecherin. Diese altmodische Zahlungsweise wurde abgeschafft und die Lizenz überflüssig. Mit einem in Deutschland verwalteten Fondsvolumen von 16 Milliarden Euro und üppigen Provisionseinnahmen entgeht der EdW ein Großzahler.

      Gleiches gilt für das Fondshaus Fidelity. Seit Dezember sind die Kronberger raus aus der EdW, weil der eine Geschäftszweig nicht mehr in die Kategorie Finanzdienstleister falle, heißt es bei Fidelity. Und der andere Geschäftszweig sei in Großbritannien angesiedelt und gehöre der dortigen Sicherungseinrichtung an. Den Abgang wollen die Fondshäuser nicht mit Phoenix verbinden, aber dass sich ihre Hausjuristen intensiv mit Lizenzen beschäftigten, war sicher kein Zufall.

      Die Anleger der Fondshäuser müssen sich trotzdem keine Sorgen um ihr Geld machen. Zahlen sie in Investmentfonds ein, lagert das Geld getrennt von den Geldern der Fondsgesellschaft bei einer Depotbank. Und die gehört einer eigenen Bankenentschädigungseinrichtung an. Nur einige Fondsgesellschaften, die neben dem Fondsgeschäft auch noch eine Vermögensverwaltung oder direkte Beratung anbieten, kommen als Zwangsmitglied in die EdW.

      Ein Anhängsel der Fondsgesellschaft Allianz Global Investors und ein kleiner Zweig des Branchenriesen DWS zahlen unverdrossen weiter in die EdW ein. Auch die Auslandsgesellschaften BlackRock und Axa Investment Managers zahlen – noch. Denn weitere Abgänge sind wahrscheinlich. Hinzu kommt: „Wer jetzt als Finanzdienstleister plant, eine Lizenz zu beantragen, wartet erst einmal ab“, sagt Nieding.

      Noch schwieriger für Anleger könnte die Lage werden, sobald die EdW Umlagebescheide an ihre 750 Mitglieder verschickt. Viele könnten dann ihrerseits in die Pleite rutschen. „Sind einige Finanzdienstleister dann finanziell überfordert und gelten als überschuldet, muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von Amts wegen ein Insolvenzverfahren einleiten“, sagt Anwalt Nieding. Dadurch würde sich der Teufelskreis beschleunigen: Noch weniger zahlungsfähige Mitglieder müssten einen noch höheren Anteil an der Entschädigungssumme schultern und würden womöglich ihrerseits in die Insolvenz getrieben.

      Nicht betroffen sind die Geschäftsbanken. Sie haben eigene Einlagensicherungen und mit den Pleiten am grauen Kapitalmarkt nichts zu tun. Kritiker halten diese gespaltene Einlagensicherung für einen Systemfehler des deutschen Modells.

      „Die Fondshäuser können ihre Vermögensverwaltung an die Mutterbanken abgeben oder gehen ins Ausland, nur lokale Verwalter trifft es voll“, klagt Lutz Gebser, Vorsitzender des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter. „Die EdW ist eine Fehlgeburt. Die von der EU geforderte Tragfähigkeit gibt es nicht.“ Auch Anwalt Nieding warnt: „Als Anleger kann ich auf die EdW-Garantie nichts geben.“ Werbung mit dem EdW-Siegel, wie sie auch Phoenix betrieben hat, hält er für unzulässig.

      Der Gesetzgeber sucht verzweifelt nach einem Ausweg. Eine jetzt vorgeschlagene Lösung verschiebt das Finanzierungsproblem: Die Phoenix-Anleger könnten auf Pump entschädigt werden. Ein Kredit mit zehn Jahren Laufzeit würde allerdings jährlich rund 30 Millionen Euro Zins und Tilgung verschlingen. Viele Mitgliedsunternehmen könnten die jährlichen erhöhten Zahlungen nicht schultern, warnt Gebser. Letztlich müsste dann doch der Steuerzahler einspringen.

      Das Risiko, dass die Unternehmen kräftig nachzahlen müssen, lastet auch auf den Aktienkursen der Wertpapierhandelsbanken. Einige haben Millionen zurückgestellt, um mögliche EdW-Forderungen zu befriedigen – die Münchner Baader Wertpapierhandelsbank zwölf Millionen Euro, die Frankfurter Concord Effekten 2,6 Millionen. Bei beiden sind das rund 40 Prozent ihres 2006er-Nettogewinns.

      „Der nächste Scharlatan kommt bestimmt, wenn die EdW so weitermacht und so wenig kontrolliert“, warnt Gebser. 2002 hat die Bundesfinanzaufsicht Phoenix prüfen lassen, ohne den Betrügern auf die Schliche zu kommen. „Die Aufsicht hat total versagt, damals hätte sie das Risiko für die EdW erkennen müssen. Bei Phoenix ging es um 600 Millionen Euro“, so Gebser.

      „Die Phoenix-Anleger sollen die Berater verklagen, die ihnen den Schrott verkauft haben“, fordert ein Finanzexperte. „Die Berater haben 10 bis 15 Prozent der Kundengelder als Provision kassiert. Warum sollen jetzt alle anderen für den Schaden zahlen?“
      [31.05.2007]
      Aus der WirtschaftsWoche 22/2007
      Avatar
      schrieb am 31.05.07 15:41:09
      Beitrag Nr. 2.092 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.555.232 von fimue am 31.05.07 13:06:15"Es kann noch Jahre dauern, bis Geschädigte Geld sehen"

      Schlecht recherchierter Artikel. :yawn:
      Avatar
      schrieb am 31.05.07 16:27:53
      Beitrag Nr. 2.093 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.193.965 von fimue am 07.05.07 19:21:48Wenn der Staat die Bürgschaft für den EDW-Rahmenkredit zugesagt hat, wie es aus diesem Artikel vom 7.5. hervorgeht, könnte die EDW theoretisch jetzt schon auszahlen.

      Das macht sie wohl noch nicht, um Zinsen zu sparen.
      Entsprechend müßten wir da Druck machen.

      Es ist mal wieder typische Angstmache vom Nieding, der den Eindruck erweckt, daß die EDW "pleite" ist, um Dumme zu finden, die einen unsinnigen Prozeß gegen den Staat führen.

      ;)

      Wer will, kann mit dem Aktenzeichen (von meinem vorherigen Posting) mal beim Landgericht anrufen, um weitere Meinungen einzuholen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 31.05.07 16:33:58
      Beitrag Nr. 2.094 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.555.232 von fimue am 31.05.07 13:06:15„Die Phoenix-Anleger sollen die Berater verklagen, die ihnen den Schrott verkauft haben“, fordert ein Finanzexperte.

      Gute Idee und hat sogar einn marktbereinigenden Effekt. Je weniger Klopperbuden, desto weniger Schrott kommt in Umlauf.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 15:26:44
      Beitrag Nr. 2.095 ()
      Nach 20 Jahren Göttinger Schneeballsystem:

      www.wallstreet-online.de/community/thread/1128485-1.html

      GAME OVER !

      :D
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 12:34:27
      Beitrag Nr. 2.096 ()
      Finanzskandal Phoenix: Jetzt soll entschädigt werden

      Rund 30 000 Anleger haben im Phoenix-Finanzskandal Geld verloren. In der zweiten Jahreshälfte sollen jetzt die ersten Opfer Geld von der Entschädigungseinrichtung der deutschen Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) bekommen. Allerdings könnten zwei Klagen vor dem Landgericht Frankfurt die Zahlungen erheblich verzögern.

      Die EdW wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte damit beginnen, betroffene Anleger zu entschädigen. Das berichtet Lutz Gebser, Vorstandsvorsitzender des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter (VuV). „Man wird nicht alle 30 000 Anleger auf einmal entschädigen können,“ so Gebser. Vielmehr würden die Schadensfälle sukzessive abgearbeitet.

      Die EdW müsse für jeden geschädigten Anleger eine Einzelfallprüfung durchführen, erklärt Ingo Möser, Handlungsbevollmächtigter der EdW. "Wir schätzen, dass alle Fälle innerhalb von zwei bis drei Jahren abgearbeitet sein werden."

      Allerdings könne sich der Beginn der Auszahlungen noch verschieben. Das Landgericht Frankfurt muss zunächst über zwei Beschwerden gegen den Insolvenzplan der Phoenix Kapitaldienst entscheiden (Börse Online 20/2007). Auf diesem Insolvenzplan basiere die Entschädigung, so Möser: "Wir erwarten, dass über diese Beschwerden in den kommenden drei bis sechs Monaten entschieden wird. Falls die Beschwerdeführer in die nächsthöhere Instanz gehen, werden wir prüfen, ob wir vor einer endgültigen Entscheidung mit den Auszahlungen beginnen können."

      Unklar ist allerdings, woher das Geld für die Entschädigungen kommen wird. Mitgliedsunternehmen der EdW haben bereits Widerstand gegen die Auszahlungspläne angekündigt. Der Hintergrund: Jedes Unternehmen, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Finanzdienstleister zugelassen ist, zahlt automatisch abhängig vom Umsatz in den Entschädigungsfonds ein.

      Auf die Wertpapierhandelsunternehmen kommen jetzt horrende Forderungen zu, denn insgesamt haftet die EdW im Fall Phoenix mit rund 180 Millionen Euro, verfügt aber im Moment nur über fünf Millionen Euro. Die Wertpapierhandelsunternehmen sollen deshalb in einer ersten Tranche das Zehnfache ihres bisherigen Jahresbeitrags in den Entschädigungsfonds einzahlen. Damit würden 3,5 Prozent statt bisher 0,35 Prozent des Provisionseinkommens fällig. Rund 30 Millionen sollen so zur Rückzahlung des KfW-Kredits fließen. Gebser geht davon aus, dass auch in den kommenden Jahren Sonderbeiträge in ähnlichen Größenordnungen fällig werden.

      Wenn das Geld jemals fließt. Denn die betroffenen Unternehmen planen, Klage gegen das Entschädigungsverfahren zu erheben, sobald sie aufgefordert werden, den höheren Beitrag zu zahlen. „Das Entschädigungsverfahren ist eine Fehlkonstruktion; die Politik kann von uns nicht verlangen, dass wir Verluste aus Betrug tragen,“ so Verbandschef Gebser. Unsere Mitglieder werden durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht klagen.“

      Eine solche Klage würde das Entschädigungsverfahren allerdings nicht verzögern, so EdW-Experte Möser. Die EdW habe innerhalb der KfW-Bankengruppe bereits einen Kreditrahmen über 300 Millionen Euro verhandelt. Mit diesem Kredit könnten die Entschädigungen vorfinanziert werden, falls die EdW-Unternehmen klagen. Zwischen 180 Millionen Euro und 200 Millionen Euro dieses Kredits sind für die Entschädigung geprellter Phoenix-Anleger bestimmt und der restliche Betrag für die Kreditzinsen.
      In der Zwischenzeit versuchen Unternehmen, sich den Zwangszahlungen zu entziehen. Die EdW-Nachforderungen werden nur von Unternehmen erhoben, die zum Zeitpunkt der Sonderzahlung EdW-Mitglieder sind. Gebser berichtet, dass einige Vermögensverwalter bereits ihren Sitz nach Österreich verlegt haben, um den EdW-Nachzahlungen zu entgehen. Die EdW hat bereits vor kurzem zwei zahlungskräftige Mitglieder verloren: Die Fondsgesellschaften Franklin Templeton und Fidelity haben Mitte Mai ihre Finanzdienstleistungslizenzen bei der BaFin zurückgegeben. Damit haben die beiden Investmentgesellschaften auch ihre Zwangsmitgliedschaft in der EdW beendet.

      Mit einem Schaden von rund 500 Millionen Euro gehört die Pleite von Phoenix Kapitaldienst zu den größten Finanzbetrügereien der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte. Das Unternehmen gab vor, Kundengelder am Terminmarkt zu investieren. Tatsächlich wurde jedoch nur ein Bruchteil der Mittel am Terminmarkt angelegt.

      © 2007 boerse-online.de
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 16:34:20
      Beitrag Nr. 2.097 ()
      He? "Wir schätzen, dass alle Fälle innerhalb von zwei bis drei Jahren abgearbeitet sein werden." Was haben die denn in der Zwischenzeit gemacht? Eier geschaukelt oder was??? Ich dachte, die haben eng mit dem Insoverwalter zusammen gearbeitet und die Einzelfallprüfung so gut wie abgeschlossen...dafür ist die Datenbank doch schon seit Jahren jetzt aufgebaut worden. Da krieg ich son Hals!;) Naja, Herbie kommt heut abend ins Olympiastadion, da verfliegt der Ärger schnell
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 18:28:06
      Beitrag Nr. 2.098 ()
      wenn ich höre,dass diese vermittler bisher 0,35 !! % der provisionen in die edw eingezahlt haben und jetzt ausser sich sind, weil sie mal 3,5 % zahlen sollen,dann wird für mich in zukunft bei jeder anlage ganz wichtig,dass jegliche provision für diese schmarotzer strikt vermieden wird.
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 19:21:56
      Beitrag Nr. 2.099 ()
      Weder Fidelity, Templeton oder ein anderer seriöser Vermögensverwalter ist Schuld daran dass Phönix den Bach runter gegangen ist.

      Wer sich nur ein Mindestmaß hätte informiert, hätte gewusst, das Phönix auf den Warnlisten der Verbraucherschützer steht, wer dennoch investiert hat, braucht sich jetzt wohl nicht über die EdW-Mitglieder aufregen, selbst Schuld. Entweder an die eigene Nase fassen, oder zwecks Entschädigung mal beim Phönix-Vermittler anklingeln, der offensichtlich diese Warnungen beim Verkaufsgespräch nicht mitgeteilt hat.

      Die EdW-Sonderumlage wegen Phönix bedeutet für jedes Zwangsmitglied einen mindestens sechstselligen Betrag,
      und die meisten von denen haben nix mit Phönix zu tun gehabt und sollen jetzt zahlen, das kann es echt nicht geben, und dann regen sich noch ein paar Pappnasen darüber auf, dass es nicht schnell genug geht.
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 20:25:52
      Beitrag Nr. 2.100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.898.052 von Klingvestor am 14.06.07 19:21:56Keiner braucht sich darüber aufzuregen (nicht mal Pappnasen), dass Leute, die in Phönix investiert haben, jetzt eine Entschädigung von der EdW haben wollen, auf die sie einen Anspruch haben, weil ja jeder wusste, dass dies in einem solchen Fall so sein würde. Sollte dies anderen Mitgliedern der EdW nicht passen, so sollten sie sich selber an die Nase fassen, dass sie nicht früher protestiert und sich nur mit einem Mindestmaß darüber informiert haben, worüber doch jeder Bescheid wusste....
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 22:40:49
      Beitrag Nr. 2.101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.898.052 von Klingvestor am 14.06.07 19:21:56Komisch, ständig lese ich, daß vor Anlagen bei Phoenix schon seit Jahren gewarnt worden wäre. Als ich 1998 erstmals investiert habe, hatte ich vorsichtshalber kurz vorher bei der Verbraucherzentrale eine (kostenpflichtige) Auskunft über Phoenix angefordert, da wurde nur auf Risiken im Optionshandel selbst hingewiesen, nix mit Warnungen und Unregelmäßigkeiten etc.
      Zumindest bis 1998 stand Phoenix also keinesfalls auf irgendwelchen Warnlisten...
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 23:22:01
      Beitrag Nr. 2.102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.898.052 von Klingvestor am 14.06.07 19:21:561. wenn 3,5 % ein mindestens sechsstelliger betrag sind dann sind die armen "zwangsmitglieder" ja wirklich tief im elend ...

      2. wenn alle schlauberger so genau bescheid wussten , wie konnte dann die sonderprüfung durch die bafin ohne ergebnis bleiben ?

      3. ist das typisches drücker gelaber. erst viel wind von wegen sicherheit dank edw , dann schnell ins loch , wenns ans einlösen der versprechen geht.

      4. schnauze schmarotzer.
      Avatar
      schrieb am 15.06.07 08:41:17
      Beitrag Nr. 2.103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.898.052 von Klingvestor am 14.06.07 19:21:56Hier kann man mal wieder sagen:"Wenn auf dem Meer ein Unglück geschieht, sind auf dem Land viele Kluge!" Nach drei Jahren sind Vermittler nicht mehr haftbar zu machen. Ein Großteil der Anleger ist von Anfang an dabei; kann also den Vermittler nicht mehr belangen. Und wenn Phoenix als unseriös bekannt gewesen ist, warum hat dann die Bafin nicht entsprechend gehandelt, denn das sind ja die "Fachkräfte", nicht der auf Seriosität hoffende Anleger.
      Avatar
      schrieb am 15.06.07 09:01:40
      Beitrag Nr. 2.104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.933.281 von Yoda38 am 15.06.07 08:41:17Ausserdem betrafen die Warnungen stets den aktiven Optionshandel von Phoenix, niemals das PMA!
      Avatar
      schrieb am 15.06.07 09:12:12
      Beitrag Nr. 2.105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.906.109 von Dr.Ibbelkuenstler am 14.06.07 23:22:01Ich finde es allerhand von der EDW, wenn die jetzt angeblich nochmal 2-3 Jahre brauchen.

      Dabei hat der Schmitt seine Datenbank fertig, wo auch EDW-Leute daran mitgearbeitet hatten.

      Wir müßten bei der EDW protestieren.

      Es geht denen offensichtlich nur darum, Zinsen zu sparen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 15.06.07 09:35:15
      Beitrag Nr. 2.106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.933.802 von Urlaub2 am 15.06.07 09:12:12Ich weiß ja net was Ihr so mit der Rückerstattung vorhabt, aber ich sage nur Abgeltungssteuer ab 2009....
      Avatar
      schrieb am 15.06.07 09:38:07
      Beitrag Nr. 2.107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.933.595 von FCO_Alpha am 15.06.07 09:01:40Absolut richtig !

      Das PMA wurde immer als seriös beschrieben.
      Das war auch so, als ich eingestiegen war.
      Ich hatte mir alles genau angeschaut.
      Da war die Bafin da und 2 Wirtschaftsprüfer, u.a. Dr. Puckler, mit dem ich sogar telefoniert hatte.

      Die EDW müßte genausoschnell auszahlen wie der Schmitt, weil beide auf die gleiche Daten zurückgreifen können.

      Wenn nicht, müßten wir protestieren.
      Avatar
      schrieb am 15.06.07 09:40:35
      Beitrag Nr. 2.108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.934.272 von FCO_Alpha am 15.06.07 09:35:15Das ist noch das kleinste Problem, siehe entsprechende Threads auch hier bei WO.

      Man kann notfalls Ende 2008 auf Kredit was vorkaufen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 15.06.07 12:54:14
      Beitrag Nr. 2.109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.871.162 von fimue am 13.06.07 12:34:27Bei einem Kreditrahmen von 300 Mio. Euro könnte die EDW sofort entschädigen.

      Damit könnten Zinsen über etliche Jahre gezahlt werden.

      Ich verstehe nicht, wieso da künstlich verzögert wird.

      Die 1-2 Querulanten könnten zwar über mehrere Instanzen klagen, aber da wird deren Anteil abgetrennt und die anderen Anleger bekommen ihr Geld.

      Ein Insolvenzplan würde überhaupt keinen Sinn machen, wenn der zwar mit 99 % durchgeht, aber einzelne blockieren könnten und bis zum BGH klagen.

      Schlimmstenfalls wäre mit einem Gutachten zu rechnen.

      Ich finde diese Aussage der EDW eine Frechheit.
      Zumal die EDW in früheren Fällen immer relativ zügig gezahlt hatte und auch laut ihren Statuten dazu angehalten wird.

      Ich würde hier aber gerne weitere Infos lesen.

      Was meinst denn Du, Dr. Ibbelkünstler ?

      ;)
      Avatar
      schrieb am 15.06.07 19:26:12
      Beitrag Nr. 2.110 ()
      Ich finde den Vorschlag gut bei der EDW Protest einzulegen.
      Wir sollten uns über die Machbarkeit eines öffentlichkeitswirksamen Protestes unterhalten.

      1.) wieviele Leute brauchen wir ?
      2.) wer kann wieviele Leute mobilisieren ?
      3.) wie erreichen wir maximale Wirkung ?

      Vielleicht kommen ein paar gute Ideen zusammen!

      und zu #2081 sag ich nur besser mal die Schnauze halten, wenn man keine Ahnung hat du armseliger Wicht!!!
      Avatar
      schrieb am 16.06.07 00:04:27
      Beitrag Nr. 2.111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.938.134 von Urlaub2 am 15.06.07 12:54:14eigentlich nervt es mich schon lange,dass seitens edw nichts konkretes in gang kommt und gleichzeitig noch dreist darum gebeten wird ,doch nicht mit lästigen anfragen zu stören.

      bloß bei was könnten die eigentlich gestört werden wenn sie mit den einzelprüfungen nicht mal angfangen haben ?

      in § 5 EAG steht dazu :

      § 5
      Entschädigungsverfahren
      (1) Die Bundesanstalt hat den Entschädigungsfall unverzüglich festzustellen, spätestens jedoch innerhalb von 21 Tagen, nachdem sie davon Kenntnis erlangt hat, daß ein Institut nicht in der Lage ist, Einlagen zurückzuzahlen oder Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Es hat den Entschädigungsfall auch festzustellen, wenn Maßnahmen nach § 46a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Gesetzes über das Kreditwesen angeordnet worden sind und diese länger als sechs Wochen andauern. Es veröffentlicht die Feststellungen gemäß Satz 1 und 2 im Bundesanzeiger. Die Bundesanstalt unterrichtet die Entschädigungseinrichtung, der das Institut zugeordnet ist, unverzüglich über die Feststellung.

      (2) Die Entschädigungseinrichtung hat die Gläubiger des Instituts unverzüglich über den Eintritt des Entschädigungsfalles und die Frist gemäß Absatz 3 Satz 1 zu unterrichten; sie trifft geeignete Maßnahmen, um die Gläubiger innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Entschädigungsfalles zu entschädigen. Zu diesem Zweck stellt das Institut der Entschädigungseinrichtung unverzüglich die für die Entschädigung der Gläubiger erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.

      (3) Der Entschädigungsanspruch ist schriftlich binnen eines Jahres nach Unterrichtung über den Entschädigungsfall bei der Entschädigungseinrichtung anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Entschädigungsanspruch ausgeschlossen, es sei denn, die Fristversäumnis ist vom Berechtigten nicht zu vertreten.

      (4) Die Entschädigungseinrichtung hat die angemeldeten Ansprüche unverzüglich zu prüfen und spätestens drei Monate, nachdem sie die Berechtigung und die Höhe der Ansprüche festgestellt hat, zu erfüllen. In besonderen Fällen kann diese Frist mit Zustimmung der Bundesanstalt bis zu drei Monate verlängert werden.

      (5) Soweit die Entschädigungseinrichtung den Entschädigungsanspruch eines Berechtigten erfüllt, gehen dessen Ansprüche gegen das Institut auf sie über.

      (6) Steht der Anspruch des Gläubigers im Zusammenhang mit Geschäften, auf Grund derer gegen Personen in einem Strafverfahren wegen Geldwäsche im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 91/308/EWG ermittelt wird, so kann die Entschädigungseinrichtung die Leistung der Entschädigung aussetzen, bis das Verfahren beendet ist.


      das problem ist natürlich abs. 4 , die feststellung der höhe.

      eigentlich sollte mal einer mit kleinem anspruch (wegen des kostenrisikos) einfach zahlungsklage erheben,damit die mützen endlich mal aus der deckung kommen müssten.

      aber wahrscheinlich ist urlaub2 der einzige,den interessiert, was ich meine.trotzdem nett,dass du fragst.
      Avatar
      schrieb am 16.06.07 09:13:37
      Beitrag Nr. 2.112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.949.629 von Dr.Ibbelkuenstler am 16.06.07 00:04:274) Die Entschädigungseinrichtung hat die angemeldeten Ansprüche unverzüglich zu prüfen und spätestens drei Monate, nachdem sie die Berechtigung und die Höhe der Ansprüche festgestellt hat, zu erfüllen. In besonderen Fällen kann diese Frist mit Zustimmung der Bundesanstalt bis zu drei Monate verlängert werden.

      War die EDW denn nicht auch auf der Abstimmung in Frankfurt dabei?
      Da waren doch alle Ansprüche vom Insolvenzverwalter bereits geprüft worden. Und die EDW hat dem Ergebnis zugestimmt.....
      Avatar
      schrieb am 16.06.07 19:04:33
      Beitrag Nr. 2.113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.949.629 von Dr.Ibbelkuenstler am 16.06.07 00:04:27Danke für Deine Bemühungen.
      Es ist auch absolut richtig, was getitback und FCO Alpha posten.
      (#2092 + #2094).

      Wir dürfen es uns auf keinen Fall gefallen lassen, daß die EDW noch 3 Jahre auf unserem Geld sitzt.

      Meines Wissens haben schon mehrere Mitarbeiter der EDW beim Schmitt mitgearbeitet und ihm bei der Erstellung des Insolvenzplans geholfen.
      Ich kann das aber nicht zu 100 % sagen.

      Leider können wir vor der Gerichtsentscheidung zum Insolvenzplan nicht viel machen, da bis dahin alles "wacklig" ist.

      Ich rechne mit der Entscheidung im August, wonach der Schmitt hoffentlich auszahlen wird.

      Bis dahin können wir uns überlegen, was wir machen können.

      In erster Linie bei der EDW protestieren.

      Auch können wir uns z.B. an ARD Plus-Minus, Spiegel oder Focus wenden.

      Empfehlenswert wäre auch die FDP, die das Thema nämlich im Bundestag zur Sprache springen könnte und sich auch bisher schon bezüglich EDW öffentlich geäußert hat.

      Die EDW ist schließlich eine Bundesbehörde.

      Ich will mich auf jeden Fall aktiv beteiligen und hoffe, daß hier noch etliche mitmachen.

      Ich denke, daß es für viele immerhin um die vollen 20000 Euro geht, was eine Menge Geld ist und einen großen Unterschied macht, ob man das gleich bekommt oder erst in 3 Jahren.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 16.06.07 20:17:44
      Beitrag Nr. 2.114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.956.803 von Urlaub2 am 16.06.07 19:04:33Hallo zusammen,

      auch wenn ich es wahrscheinlich nicht auf die Reihe bekomme aktiv irgendetwas mitzugestalten. Ich rege mich genauso darüber auf dass die EdW nicht zahlen will und wäre bei irgendwelchen Aktionen auf jeden Fall dabei.
      Ich würde dann versuchen, meinen Vermittler von der Sache zu überzeugen und ihn Auffordern seine anderen Kunden zum Mitmachen zu animieren. Ich glaube zwar nicht an die Beteiligung von tausenden, aber je mehr desto besser...
      Avatar
      schrieb am 18.06.07 15:13:38
      Beitrag Nr. 2.115 ()
      Hallo,
      umgedreht, die Vermittler müßten die Sache in die Hand nehmen. Ende voriges Jahr haben einige wenige Vermittler von ehemals FMK ihre Phoenix-Kunden aufgerufen, sich gegen die Verfahrensweise zu wehren. Daraufhin habe ich auf Anraten meiner Vermittlerin an die Kanzlerin und an das Bundesministerium für Finanzen geschrieben und sogar Antwort erhalten. Sie verwiesen damals an die anstehende Gläubigerversammlung im April 07.
      Sich bei der EDW zu beschweren bringt nichts. EDW und BaFin sind staatl. Einrichtungen, sie unterstehen der Regierung bzw. Bundesministerium für Finanzen. Der Druck muß von da kommen.
      Wem das interessiert, die Adressen:
      Bundeskanzleramt Bundesministerium Finanzen
      Willy-Brandt Str. 1 Wilhelmstr. 97
      10557 Berlin 10117 Berlin
      Avatar
      schrieb am 18.06.07 19:27:51
      Beitrag Nr. 2.116 ()
      Anscheinend wirkt die Gehirnwäsche von Phoenix bei einigen noch immer.

      Die Phoenix-Vermittler wie FMK wollen mit ihren Tipps nur von ihrer eigenen Haftung und Verantwortung ablenken und ihre eigene Haut retten. Dort solltet ihr euer Geld suchen und wiederholen, Moskau Inkasso hilft sicherlich sehr effizient.

      Nochmals die Fakten:
      1994 Phoenix verliert Gerichtsverfahren, muss Anleger über 400000DM Schadenersatz zahlen
      1995 erste Warnungen bei Stiftung Warentest/Finanztest
      1997 Warnung bei Börse Online usw.

      5Mark hätte die Zeitung gekostet, und euch die heutigen Bettelbriefe erspart. Und wenn die Vermittler nicht darauf hingewiesen haben, sind sie lt. gängiger Rechtssprechung haftbar.

      Den Prospekt hat wahrscheinlich auch niemand gesehen oder gelesen, dort steht zB. dass sich Phoenix keines Treuhänders zum Empfang und Weiterleitung der Kundengelder bedient, da ist der Zweckentfremdung Tür und Tor geöffnet. Ist mir unklar wie man trotzdem dort sein Geld reinstecken konnte.
      Und jetzt von Leuten das Geld wiederhaben wollen, die nichts mit der Sache zu tun haben, und sich immer redlich verhalten haben, das kann es nicht sein.

      Mir sind Wertpapierbanken bekannt, die deswegen Rückstellungen in Millionenhöhe bilden mußten, am Ende zahlen es deren Aktionäre und Kunden, bin mir ziemlich sicher dass deswegen die Depotgebühren bei ebase und Co. in Kürze angehoben werden.
      Avatar
      schrieb am 18.06.07 22:19:53
      Beitrag Nr. 2.117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.004.473 von Klingvestor am 18.06.07 19:27:51Kann das mal einer abschließend klären mit diesen angeblichen Fakten über die Warnungen?
      Ich bin bisher auch immer davon ausgegangen, dass es bei den Warnungen von Stiftung Warentest usw. nie um den Phönix PMA ging. Zumindest hat mir mein Vermittler das damals gesagt, als ich eingestiegen bin.

      Falls das stimmt (davon gehe ich aus) könnten die Rufe über die falschen Fakten allmählich mal verstummen...
      Avatar
      schrieb am 18.06.07 22:54:48
      Beitrag Nr. 2.118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.008.920 von nablator am 18.06.07 22:19:53Warnhinweise:

      Quelle: Börse Online, Ausgabe, 6/97
      Firma: Phoenix Kapitaldienst GmbH
      Zitat: Die Phoenix Kapitaldienst GmbH, Frankfurt, wird von Dieter Breitkreuz geleitet, der im Vorstand des Deutschen Terminhandelsverbands e. V. (Heft 35/96) aktiv ist. Phoenix bietet Anlegern sogenannte Phoenix-Managed-Account-Beteiligungen an. Das Geld mehrerer Personen wird dabei vereint und in Termingeschäften angelegt. Dabei ergeben sich zahlreiche Risiken und Gebühren, die laut Prospekt bis zum Totalverlust des Kapitals führen können. Neben einem Agio von bis zu sieben Prozent und einer Erfolgsbeteiligung von 30 Prozent genehmigt sich Phoenix eine monatliche Verwaltungsgebühr von 0,5 Prozent des jeweiligen Vermögens des Managed Accounts. Von den 40 US-Dollar Transaktionskosten pro Handel zweigt sich Phoenix 30 US-Dollar als Vergütung ab. Daß bei dieser Gebührenstruktur Provisionsschinderei möglich ist, wird im Verkaufsprospekt (Stand Februar 1995) zugegeben. Dort heißt es, daß die Disponenten wegen der transaktionsabhängigen Gebühr verleitet sein könnten, "entgegen den Interessen der am Phoenix Managed Account Beteiligten ein möglichst hohes Handelsvolumen umzusetzen, um die Provisionseinkünfte zu steigern, die dann nicht mehr in einem ausgewogenen Verhältnis zu den an den Börsen eingesetzten Beträgen stünden". Auch ist in den Risikohinweisen zu lesen, daß sich Phoenix keines Treuhänders zum Empfang und zur Weiterleitung der Kundengelder bedient: "Auch dieses setzt voraus, daß der Kunde das Vertrauen in Phoenix besitzt, daß die für die Beteiligung eingesetzten Gelder nicht zweckentfremdet werden." In einer geplanten Neuauflage des Prospekts sollen die Risikohinweise nach Auskunft von Dieter Breitkreuz noch verstärkt werden. Doch Anlegern raten wir wegen der ohnehin schon erdrückenden Risiken und der hohen Gebühren ab.



      Quelle: Achtung Finanzhaie, Falken Verlag, 1996
      Firma: Phoenix Kapitaldienst GmbH
      Zitat: Seite 45 Interessant ist in diesem Zusammenhang das Urteil des LandgerichtsFrankfurt vom 19.9.1994: Es verurteilte einen Telefonverkäuer der Firma Phoenix Kapitaldienst GmbH zu Schadensersatz in Höhe 427 133 DM. So habe der Telefonverkäufer dem Kläger, einem Textilkaufmann, vorgespiegelt, daß er über sogenannte Insiderinformationen verfüge und er nur ,,todsichere Geschäfte mache“. Dies habe doch angesichts der Höhe der Gebühren, die von der Firma Phoenix berechnet wurden, und wegen der erlittenen Verluste als schlichte Täuschung herausgestellt. Angesprochen auf die Risiken bei Warenterminoptionsgeschäften, habe der Telefonverkäufer dem Kläger mitgeteilt, daß man ,,vielleicht zwei-, dreimal Pech haben“' könne, „über den Gesamtverlauf der Geschäftsbeziehungen gesehen jedoch immer Gewinne erzie1en“ könne. Diese Äußerungen werteten die als eine vom Telefonverkäufer ausgehende ,,persönliche Gewähr“(Landgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 2/21 0 24()/93).


      Quelle: Finanztest, Ausgabe, 01/00
      Firma: Phoenix Kapitaldienst GmbH
      Zitat: Überwältigende Risiken. Das Landgericht Frankfurt hat die Klage eines Anlegers auf Schadenersatz gegen die Phoenix Kapitaldienst GmbH als unbegründet zurückgewiesen. Die Gesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main habe den Anleger, der 50 000 Mark bei Termingeschäften verlor, entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs "eindeutig" über die Risiken der Geschäfte aufgeklärt (Az: 2/21 O 40/99). Im Prospekt der Firma heiße es, dass das Risiko eines Totalverlustes nicht selten, sondern überwältigend sei und die große Mehrzahl der Spekulanten an den Märkten verliere. Darüber hinaus werde Anlegern erklärt, dass die Kosten, die die Phoenix Kapitaldienst GmbH für ihre Vermittlertätigkeit fordere, etwa ein Drittel des Gesamteinsatzes betragen und dies einen Aufschlag von etwa 50 Prozent auf den Nettobörseneinsatz bedeutet, heißt es im Urteil. Hinzu kämen noch die Kosten, die das Brokerhaus Mocatta Group berechne. TIPP: Lassen Sie sich nicht auf Angebote der Phoenix Kapitaldienst GmbH in Frankfurt ein. Die unverschämten Transaktions- und Vermittlerkosten der Firma schmälern etwaige Marktgewinne und erhöhen die Verluste des Anlegers.



      Quelle: Finanztest, Ausgabe, 06/2001
      Firma: Phoenix Kapitaldienst GmbH
      Zitat: Zu Schadensersatz verurteilt
      Die Phoenix Kapitaldienst GmbH in Frankfurt am Main muss einem Anleger einen Schaden von rund 76.000 Mark ersetzen, den dieser beim Handel mit Warentermingeschäften erlitten hat. Die Firma habe den Anleger vor Vertragsabschluss nicht ausreichend über die Risiken der Geschäfte aufgeklärt und somit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, urteilte das Landge-richt Frankfurt am Main (Az. 2-21 O 46/00). Im vorliegenden Fall hatte ein Telefonverkäufer der Firma einem Malermeister binnen kurzer Zeit mehrfach Geld für angeblich lukrative Op-tionsgeschäfte abgeluchst, ohne ihn über die dafür anfallenden hohen Gebühren zu informie-ren, erklärte der Münchner Rechtsanwalt Frank Marzillier. Die dem Anleger überreichte Bro-schüre „Handelbare Optionen“ genüge den strengen Anforderungen des Bundesgerichtshofs an die Risikoaufklärung nicht, urteilten die Richter. So befänden sich die Risikohinweise erst auf der Seite 27 ff. Bei Erreichen dieser Stelle der Broschüre sei aber die Aufmerksamkeit und Aufnahmebereitschaft des Durchschnittskunden längst erlahmt. „Es fehlt eine prägnante, für den Leser auffällig herausgestellte Zusammenfassung der maßgebenden Risiken in klarer verständlicher Form, ohne Beschönigung und ablenkendes Beiwerk“, erklärte das Gericht.



      Quelle: Finanztest, Ausgabe, 07/2001
      Firma: Phoenix Kapitaldienst GmbH
      Zitat: Mit üblen Methoden versucht der Bezirksberater des Servicecenters der BHW-Bausparkasse in Nürtingen, Kunden zu hochspekulativen Termingeschäften beim Phoenix Kapitaldienst in Frankfurt zu verleiten. Dazu setzt er den Namen Phoenix in eine Liste ein, die über die Renditeentwicklung von Investmentfonds Auskunft gibt. Für Phoenix wird dort für eine Einmaleinlage von 10 000 Mark eine Rendite von rund 25 Prozent angegeben. Die BHW sagte zu dem Vorgang, dass die Handlungsweise des Vermittlers gegen die Vorschriften sei.





      Quelle: Finanztest, Ausgabe, 12/2002
      Firma: Phoenix Kapitaldienst GmbH
      Zitat: Mit Haut und Haaren
      Anlagefirmen wie der Phoenix Kapitaldienst überreden Anleger zu Börsentermingeschäften. Sie kassieren so hohe Gebühren für ihre zweifelhaften Vermittlerdienste, dass Gewinn sehr unwahrscheinlich sind.

      Bei Anruf Geld. Das ist das Ziel von Telefonverkäufern, die für Firmen wie den Phoenix Kapitaldienst in Frankfurt am Main arbeiten. Ihre Aufgabe ist es, Menschen am Telefon zu beschwatzen, bis diese Geld für angeblich lukrative Optionsgeschäfte an der Börse überweisen. Die Firma spekuliert dann mit dem Geld der Anleger an der Börse. Sie setzt darauf, was Kaffee oder Öl, Devisen oder Aktienindizes zu einem vorher festgelegten Termin an der Börse wert sind.
      Doch das kann leicht schief gehen. Setzen die „Profis“ der Vermittlerfirma zum Beispiel auf steigende Kurse im Ölmarkt, kann der Ölpreis bis zum festgelegten Termin eingebrochen sein. Das könnte etwa passieren, wenn die Preise für Öl sinken, weil ein Krieg gegen den Irak und damit eine Verknappung des Öls unwahrscheinlicher geworden ist. Da Terminanleger nicht warten können, bis sich der Markt wieder erholt hat, sondern bis zum festgelegten Termin verkaufen müssen, ist die Gefahr von Verlusten groß.

      Kosten von über 50 Prozent
      Doch selbst wenn die Firma alles vorausgesehen hat und der Markt zum richtigen Termin gut läuft, heißt das noch solange nicht, dass der Anleger auch Gewinn macht. Denn vom Gewinn an der Börse ziehen die Firmen, die die Optionsgeschäfte für die Anleger ausführen, oft so hohe Spesen ab, dass die Gewinne aufgezehrt werden.
      Der Phoenix Kapitaldienst kassiert für Dienste zirka 50 Prozent der Summe, die tatsächlich an der Börse angelegt wurde. Hinzu kommen noch Brokerprovisionen, sodass die Kosten für Anleger auf etwa 53 Prozent steigen. Da sind Verluste programmiert.
      Doch das merken die Opfer meist erst, wenn zu spät ist. Fast alle fühlen sich betrogen. Denn eigentlich wollten sie gar nicht an der Börse spekulieren.

      Verbotene Anrufe
      Reingefallen sind die Ahnungslosen immer auf dieselbe Masche. Sie werden von Verkäufern angerufen, die ihre Nummer zum Beispiel aus Branchenverzeichnissen herausgesucht haben. Diese als „Cold Calling“ (kalter Anruf) bezeichnete Methode ist wettbewerbswidrig und daher verboten. Doch das schert die meisten Anbieter nicht.
      Auch Irma Lampes* Verluste bei Phoenix begannen so. „Wie die an meine Nummer gekommen sind, weiß ich nicht“, sagt Frau Lampe. Immer wieder habe ich den Anrufer abgewimmelt. Dann habe ich plötzlich ein anderer Vermittler angerufen, der noch hartnäckiger war. Irgendwann habe sie sich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten beim Hausbau überreden lassen. „Der Verkäufer versprach mir mindestens 180 Prozent Gewinn! Das hätte unsere Probleme gelöst.“ Kaffee sei eine absolut sichere Sache, weil der Kaffeemarkt brutal niedrig sei und demnächst steigen werde. Warum, das habe ich nicht verstanden. Ein Schaubild, das der Vermittler geschickt habe, hätte Gewinne bis zu 1000 Prozent für einen steigenden Markt aufgezeigt.
      Phoenix-Geschäftsführer Dieter Breitkreuz bestreitet, dass er überhaupt Telefonverkäufer beschäftigt. Zudem sei seinen Mitarbeitern das „Cold Calling“ verboten.
      Doch Berichte ehemaliger Phoenix-Telefonverkäufer sowie von Opfern bestätigen, dass der Fall Lampe typisch ist. Zudem ist FINANZtest im Besitz von Telefonlisten, bei denen hinter den Namen Stichworte wie „nett“, „Skeptiker“ oder „lustiger Bursche, kann erst mal 10 000 Euro“ stehen.
      Breitkreuz hält nach Aussagen ehemaliger Mitarbeiter Seminare ab, in denen er unter anderem die „Einwandbehandlung“ per Telefon lehrt. Auf Einwände von Kunden wie „Ich habe kein Geld“ entgegen geschulte Verkäufer dann Sätze wie: „Das verstehe ich. Ich habe auch nicht angenommen, dass sie schon Millionär sind. Ich möchte Ihnen aber gerne zeigen, wie sie es werden können.“

      Viele Verlierer
      Breitkreuz betont, dass seine Berater berichten, „dass sich zahlreiche Kunden... für die gute Betreuung und die erzielten Ergebnisse... bedankt haben“.
      Das ist angesichts des Kostensystems kaum zu glauben. FINANZtest sind allein fünf Kunden namentlich bekannt, die sich abgezockt fühlen. Weitere Geschädigte werden von der Anwaltskanzlei Meier und Marzillier in München vertreten. So auch Irma Lampe. Denn der Kaffeemarkt stieg nicht so wie vom Phoenix-Verkäufer erwartet. Sie verlor rund 10 000 Euro.
      Mithilfe der Kanzlei erhielt sie 3 400 Euro zurück. Vor Gericht habe sie sich auf einen Vergleich einlassen müssen, sagt Frau Lampe. Sie konnte nicht nachweisen, dass sie die Phoenix-Aufklärungsbroschüre mit eindeutigen Risikohinweisen erst bekommen hatte, nachdem sie Geld überwiesen hatte.
      Auf Anweisung des Telefonverkäufers habe sie auf einem Fax angekreuzt, dass sie über alles beraten worden sei, erklärt Frau Lampe. Als Anlagewunsch habe sie „spekulativ“ ankreuzen müssen, weil sie sonst nicht so hohe Gewinne mitnehmen könnte. Bedenken habe der Vermittler ausgeräumt. Er würde Kaffee nicht anbieten, wenn das nach seiner Ansicht nicht ein absolut sicheres Geschäft sei. Sie müsste aber schnell machen , damit er ihren Auftrag noch „super platzieren“ könne.
      Normalerweise erhalten Kunden die Broschüre mit den Risikohinweisen vor Abschluss eines Vertrags. Allerdings spekulierten Firmen wie Phoenix darauf, dass der Kunde die 30-seitige Broschüre gar nicht lese, erzählt ein ehemaliger Phoenix-Mitarbeiter. Wir haben immer gesagt: „Wer die Broschüre liest und trotzdem Geld überweist, muss einen Knall haben.“

      Verluste wieder reinholen
      Auch nach Verlusten sind Opfer vor den raffinierten Anrufen nicht sicher. „Wenn wir einen Kunde so richtig abgezockt haben, stecken wir ihn erst mal ein halbes Jahr in die Kiste“, sagt ein Exverkäufer. Anschließend rufe dann ein anderer Kollege an. Gerne werde dabei auf die 20-jährige Erfahrung von Phoenix als alteingesessenes Brokerhaus hingewiesen. Ein weiteres Argument ist die „ständige Qualitätssicherung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen“. Das signalisierte Sicherheit, heißt es in Trainingsunterlagen.
      Dann werde das Opfer zum Beispiel auf Zeitungsberichte über einen möglichen Irakkrieg hingewiesen: „Bei allem Mitleid mit den Opfer. Was glauben Sie, wo der Ölpreis hingeht, wenn die ‚Enterprise’ ihre Bugwelle in den Persischen Golf drückt. Da können wir Ihre Verluste kompensieren und zusätzlich noch einen hohen Gewinn erwirtschaften.“ Das war zwar Schwachsinn, Anrufer fragten aber nur selten nach. Zögere der Angerufene, werde psychologischer Druck ausgeübt: „Wie wollen Sie die Verluste eigentlich Ihrer Frau erklären?“
      Frustrierten Kunden, die schon mal dem Anwalt drohten, werde gesagt: „Rufen Sie Ihren Anwalt ruhig an. Aber denken Sie daran, dass sie eine Broschüre mit Risikohinweisen bekommen haben, und daran, dass wir auch gute Anwälte haben.“ Da sei es doch besser, dieses Geld dafür einzusetzen, um die Verluste wieder reinzuholen.
      Frau Lampe hat das nicht gemacht. Sie wollte nicht länger das sein, was Phoenix-Verkäufer „Schlachtvieh“ nennen und über das im Tradingraum viel gelacht wird .

      Sichere Verluste

      Wer den 30-Seitigen-Prospekt des Phoenix Kapitaldienst liest, weiß, dass er verliert.

      In der Broschüre „Handelbare Optionen“ des Phoenix Kapitaldienstes heißt es unter anderem:
      · „Transaktionskosten, die den Betrag von 5 Prozent des an der Börse eingesetzten Geldes ... übersteigen, haben ... negative Auswirkungen und sind als ... nicht mehr vertretbar anzusehen. Dies gilt auch für unsere Kosten.“
      · „Die Transaktionskosten des Phoenix Kapitaldienst liegen bei 33 Prozent vom Gesamtaufwand. Dies entspricht einem Aufschlag von zirka 50 Prozent auf den Nettobörseneinsatz“ (ohne Brokerprovision).
      · „Sie sollten vor Beginn der Spekulation Ihren Einsatz als Totalverlust abschreiben.“


      Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, 02.11.2004 Firma: Phoenix Kapitaldienst GmbH
      Zitat: BaFin untersagt Herrn Andreas Seidel und Herrn Detlef Hermanni, Gesellschafter der G.V.K. Gesellschaft für den Vertrieb von Versicherungen & Investmentfonds bR, die Anlagevermittlung
      Am 06.10.2004 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Herrn Andreas Seidel, Trusetal, und Herrn Detlef Hermanni, Wenden, die Anlagevermittlung untersagt.

      Die Herren Seidel und Hermanni sind Gesellschafter der G.V.K. Gesellschaft für den Vertrieb von Versicherungen & Investmentfonds bR (G.V.K. bR), Kaiserslautern. Die G.V.K. bR vermittelte zwischen Anlegern und der PHOENIX Kapitaldienst GmbH Gesellschaft für die Durchführung und Vermittlung von Kapitalanlagen, Frankfurt am Main, (PHOENIX) Verträge über das sogenannte "PHOENIX Management Account". Diese Verträge haben die Geldanlage in Termingeschäften (Futures und Optionen) zum Inhalt und dürfen nur mit einer Erlaubnis der BaFin vermittelt werden. :laugh::laugh::laugh:
      Weder die Herren Seidel und Hermanni noch die G.V.K. bR verfügen aber über eine Lizenz zur Anlagevermittlung.

      Die Verfügung ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

      Bonn/Frankfurt, den

      02. November 2004



      http://www.anlageschutzarchiv.de/auswertung.php
      Avatar
      schrieb am 19.06.07 18:17:36
      Beitrag Nr. 2.119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.009.737 von FCO_Alpha am 18.06.07 22:54:48das ist ja alles schön und gut, nur geben diese Warnungen nur wieder, was auch irgendwie im Prospekt steht, daß bei Optionen ein hohes Risiko besteht (klar) und daß die Gebühren höher als üblich sind (auch klar, stellte aber angesichts der - wie sich später erst herausstellte - gefälschten - 10 % Prozent pro Jahr - die im Übrigen auch im Hinblick auf die Aktienmärkte unverdächtig waren - kein Problem dar).
      Und daß es einige unzufriedene Anleger gab, die Verluste gemacht und deshalb geklagt haben (kommt bei jeder "seriösen Bank" vor, da könnten täglich Bände mit Warnungen vor allen möglichen Banken gefüllt werden), ok, passiert...
      Aber entscheidend ist: Es wurde (zumindest, was die obigen Hinweise hergeben - danke übrigens an FCO_Alpha für's Zusammentragen) niemals wegen Gefahr eines Schneeballsystems oder Betrugs und Kontoauszugsfälschung gewarnt.
      Ich hätte kein Problem damit gehabt, wenn PMA sich "normal" verspekuliert hätte, aber Betrug ist 'was anderes...
      Avatar
      schrieb am 20.06.07 13:59:55
      Beitrag Nr. 2.120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.998.101 von Wertegang am 18.06.07 15:13:38Richtig, falls die EDW ab Herbst nicht zahlt, müssen wir uns beim Bundesfinanzministerium telefonisch, per E-Mail, evtl. auch noch schriftlich beschweren.

      :cool:

      Ich will dann hier auf jeden Fall nochmals dazu aufrufen und hoffe, daß sich viele beteiligen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 20.06.07 23:49:18
      Beitrag Nr. 2.121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.073.212 von Urlaub2 am 20.06.07 13:59:55dito...
      Avatar
      schrieb am 21.06.07 17:59:16
      Beitrag Nr. 2.122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.073.212 von Urlaub2 am 20.06.07 13:59:55Ich habe mich per Email (3x) bei den genannten Behörden beschwert,keine Antwort. Per Telefon, ich soll das schriftlich einreichen. Zuständig ist Bundesamt für Finanzen. An das Kanzleramt habe ich auch deswegen geschrieben (auf Anraten meiner Vermittlerin), damit die Kanzlerin mal merkt (hoffe ich), was los ist.
      Gestern rief ich die Edw an. Würde ich jeden empfehlen, ist ein absolutes Abenteuer.Sie bestätigten mir, es kann tatsächlich 2-3 Jahre dauern. Alle Konten müßten einzeln recherchiert werden. Ich habe`s dann aufgegeben.
      Die Diskussionen über die Vergangenheit bringt nichts. Ich will endlich zu meinem Geld kommen.Leider waren es bisher viel zu wenig , die sich dagegen wehren.
      Ich sehe auch im Herbst keine Lösung, denn alle, die damit zu tun haben, haben nach Abschluß dieser Sache etwas zu verlieren.
      Avatar
      schrieb am 21.06.07 22:05:29
      Beitrag Nr. 2.123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.097.612 von Wertegang am 21.06.07 17:59:16Bisher haben EDW-Leute für den Schmitt gearbeitet.

      Wir müssen verlangen, daß entweder Leute vom Schmitt für die EDW arbeiten oder die EDW mehr Leute einstellt.

      Es gibt ja jede Menge Zeitarbeitsfirmen.

      "2-3 Jahre" finde ich eine absolute Frechheit und reines Zinssparen. Ich denke nicht daran, das zu schlucken.

      Sobald die Gerichtsentscheidung (ich denke im August) kommt, müssen wir an die Öffentlichkeit gehen bzw. Medien einschalten.

      Die sind ja immer an interessanten Themen interessiert.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 24.06.07 12:38:29
      Beitrag Nr. 2.124 ()
      Auszüge aus der EDW Homepage:

      01.08.2005:
      Mittlerweile ist ein Großteil der eingegangenen Schadensmeldungen in der EdW-Datenbank erfasst.
      Bevor konkrete Anspruchsprüfungen vorgenommen werden können, muss zunächst eine sichere Datenbasis geschaffen werden.
      Dies ist wegen der hier vorliegenden Kriminalinsolvenz besonders schwierig und wird voraussichtlich noch mehrere Monate in Anspruch nehmen.
      Entsprechende umfangreiche Sachverhaltsermittlungen werden derzeit durchgeführt (z. B. Rekonstruktion der Konten und Bereinigung fiktiver Handelsergebnisse über mehrere Geschäftsjahre). Die beim Insolvenzverwalter in der Aufarbeitung befindlichen Daten sind im Entschädigungsverfahren heranzuziehen und werden in die Bewertung von Entschädigungsansprüchen einfließen.

      11.10.2005:
      Auf Grund der noch andauernden schwierigen und sehr zeitintensiven Untersuchungen der bislang vorgefundenen Dokumentationen ist die von der EdW für die konkrete Prüfung der einzelnen Entschädigungsansprüche benötigte Datenbasis weiterhin unzureichend. Die EdW kann somit voraussichtlich erst in einigen Monaten mit der Einzelfallprüfung der Ansprüche beginnen (siehe hierzu auch unsere Meldung vom 01.08.2005).

      08.11.2005:
      Die EdW ist weiterhin damit beschäftigt, die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen bzw. Dokumente nachzufordern.
      Aufgrund der nach wie vor kompliziert aufzuklärenden Sachlage lässt sich ein Entschädigungsbeginn bisher noch nicht absehen.

      06.12.2005:
      Die EdW arbeitet weiter intensiv - in enger Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter - an der Rekonstruktion der tatsächlichen Entwicklung des Phoenix Managed Account, die sich auf die Jahre von 1992 bis 2005 erstreckt. Die bisherigen Ermittlungen haben gezeigt, dass die Geschäftsunterlagen und elekronischen Datenbanken der Phoenix Kapitaldienst GmbH unvollständig und fehlerhaft sind. Daher gestaltet es sich sehr aufwendig und schwierig, alle maßgeblichen Daten zusammenzustellen und korrekt auszuweisen. Für die Prüfung einzelner Entschädigungsansprüche ist es jedoch Voraussetzung, dass die Entwicklung der Anteile eines jeden Anlegers am Managed Account vollständig nachvollziehbar ist. Hierzu zählen auch die Umstände, die die Anteilshöhe beeinflußt haben, wie etwa sämtliche Ein- und Auszahlungen, Gebühren, tatsächliches Handelsergebnis, Identifizierung von Scheingewinnen. Diese Arbeiten - bei ca. 31.000 Anteilen am Managed Account - werden noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Daher ist heute noch keine konkrete Aussage zum Beginn von Entschädigungszahlungen möglich.

      20.02.2006
      Die aufwendige Aufbereitung des Zahlenmaterials im Rahmen der Erstellung einer Datenbank bei Phoenix macht deutliche Fortschritte, so dass voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2006 mit der Vorlage verlässlicher Daten gerechnet werden kann.
      Die geplanten Verfahrensschritte werden voraussichtlich noch mehrere Monate beanspruchen, bevor Auszahlungen geleistet werden können.

      31.03.2006
      Parallel muss weiter an der Gewinnung sicherer Daten gearbeitet werden, per dato weist die Datenbank noch immer Lücken auf. Diese Arbeiten dauern an, was auf die vorher nicht absehbare Notwendigkeit manueller Dateneingaben und Prüfungen zurückzuführen ist. Die Probleme bei der Erstellung der Datenbank resultieren aus den bei Phoenix über die Jahre verschiedenen Buchhaltungs- und EDV-Systemen, Eingabefehlern bei Umbuchungen, Währungswechseln, etc. Die EdW wird deshalb mit dem Insolvenzverwalter auch an dieser Stelle kooperieren und zusätzliches Personal entsenden.
      23.10.2006
      Der Aufbau der Datenbank wird in Kürze abgeschlossen sein. In Abhängigkeit vom Zustandekommen des Insolvenzplans kann mit den Entschädigungen aus heutiger Sicht Anfang 2007 begonnen werden.

      20.12.2006
      Der Insolvenzverwalter hat in seiner letzten Gläubigerinformation vom 23.11.2006 (siehe www.schubra.de) einen zeitlichen Überblick über den Fortgang des Insolvenzplans gegeben. Der Beginn der Entschädigungszahlungen der EdW wird sich weiterhin an den dort genannten zeitlichen Vorgaben orientieren.


      Soso, man kooperiert also seit Jahren mit dem Insolvenzverwalter, hat alles geprüft und könnte mit der Auszahlung beginnen.
      Steht so auf der HP der EDW.
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 09:56:14
      Beitrag Nr. 2.125 ()
      http://www.fdp-fraktion.de/webcom/show_websiteprog.php/_c-64…

      SCHÄFFLER: FDP will Entschädigungseinrichtungen zusammenlegen

      Pressemitteilung vom 21.06.2007
      Thema: Finanzpolitik
      BERLIN. Zum Antrag der FDP-Fraktion, Konsequenzen aus dem Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst zu ziehen, erklärt FDP-Finanzexperte Frank SCHÄFFLER:

      Die Bundesregierung steht bei der Bewältigung des Falls Phoenix in der Pflicht. Aufgrund des Aufsichtsversagens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der mangelhaften Richtlinienumsetzung trifft den Bund eine Mitverantwortung. Da der Beginn der Auszahlungen und damit die Erhebung der Sonderbeiträge im Herbst beginnen sollen, besteht jetzt Handlungsbedarf. Der Antrag der FDP-Fraktion wird noch vor der Sommerpause auf der Tagesordnung des Bundestages stehen. Um künftige Fälle zu vermeiden, sollen die bestehenden Entschädigungseinrichtungen zusammengefasst werden. Es soll nur noch eine Entschädigungseinrichtung geben, in die auch alle Banken und Sparkassen einzahlen. Damit wird ein tragfähiges System geschaffen, das auch größere Fälle auffangen kann. Um es aber erst gar nicht mehr zu solchen Fällen wie Phoenix kommen zu lassen, muss die Aufsicht künftig eher einschreiten.
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 18:19:41
      Beitrag Nr. 2.126 ()
      @FCO_Alpha,

      danke für das zusammensuchen der Infos. Ich kann es irgendwie nicht verstehen, daß 30000 Menschen jahrelang relativ genau, was den Zeitraum bezüglich Zahlungen der EdW betrifft, informiert wurden. Plötzlich kommt dann so ein komischer Vogel von der EdW und sagt daß man für die Erfassung der Daten bis zu 3 Jahre benötige. Kann man da nicht sogar schon von Betrug sprechen!!!:mad:
      Für mich sind das völlig unterschiedliche Aussagen. Es kann doch nicht sein, daß man nach Jahren immer konkreter werdender Aussagen dann wieder alles als ignoriert und sagt das es 2-3 Jahre dauert.
      Da muß man doch dem Verein rechtlich beikommen können. Die verbreiten jahrelang Informationen über die Entwicklung der Datenbank und dann war das alles nix:confused:
      So kann man doch nicht mit 30000 geschädigten umgehn!!!
      Hat jemand die nötige Sachkentniss und kann eine Aussage treffen, ob die EdW durch Verbreitung unwahrer Aussagen angreifbar ist?
      Was mich auch wundert ist, daß kein Anwalt und auch der Insolvenzverwalter nix mehr dazu sagen. Da muß doch jemand Stellung zu nehmen? :(
      Avatar
      schrieb am 27.06.07 14:07:09
      Beitrag Nr. 2.127 ()
      Hi! Da ich in Bälde etwas Geld benötige für Hochzeit, neue Wohnung etc., überlege ich ernsthaft, meine Forderung vorher zu verkaufen. Wisst ihr zufällig, wie hoch der Abschlag in diesem Fall ist? Da das nun ja feststeht mit der ENtschädigung (nur nicht der Zeitpunkt:mad:), dürfte der Abschlag ja nicht mehr so hoch sein...

      Ich finde diese Vorhaltetaktik so zum Kotzen! Habe mich auch schon bei der EDW beschwert... aber ob man sich beschwert oder am Kudamm platzt ne Currywurst... :)
      Avatar
      schrieb am 03.07.07 09:02:53
      Beitrag Nr. 2.128 ()
      Moin Moin, (bin neu hier)
      ich hab hier die ersten Seiten des Threads gelesen und dachte schon, dass man bei Phoenix einsteigen sollte ... man gut das ich auch das Ende gelesen habe ...

      Ich habe ein ähnliches Problem mit Finexo Managed Accounts. Ich glaube zwar, dass das in dem Fall nix mit Betrug zu tun hat aber mit derart unfähigen Brokern wie ich einer bin. (nur ich gebs zu)

      egal ...

      Ich hab da entgegen der bis heute propagandierten Zahlen beispielsweise letzte Woche 30% meines Optimum FX Depots verloren (ca 1500€) was davor weg ging ganz zu schweigen ...

      mein maximum CFD Depot (wird seit heute (war auf der Homepage) nicht mehr angeboten) steht momentan (seit ca 4 Wochen) auf -3500€) Verlust von weit über 40% scheinen da die Regel zu sein.

      naja meine eigentliche Frage ...

      hat jemand Erfahrungen mit anderen gemanagten Accounts bei denen man auch mal Geld verdienen kann (als Greenhorn) statt es denen in den Hals zu werfen?

      verlieren tue ich mein Geld in den Massen lieber selbst dann hatte ich an der Börse wenigstens Beschäftigung und melde mich nicht auf meinem Depot an und bekomme einen Herzinfarkt.

      Wäre für jeden brauchbaren Hinweis sehr dankbar, da das Geld eigentlich zur Umschuldung meiner Kredite geplant war ....

      LG Tomme
      Avatar
      schrieb am 03.07.07 11:15:35
      Beitrag Nr. 2.129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.463.383 von TommeMD am 03.07.07 09:02:53http://www.freies-wort.de/nachrichten/thueringen/wirtschaftf…
      Auszug:
      Gut möglich, dass es den beteiligten Unternehmen dabei gar nicht darum geht, den Insolvenzplan in Frage zu stellen, sondern darum, die Auszahlung mit aller Macht zu blockieren. Denn sollte der Insolvenzverwalter mit seinen Zahlungen beginnen, wäre auch die EdW in der Pflicht, mit Entschädigungszahlungen nachzuziehen. Vermutlich fürchten die Unternehmen, die sich zum Pool zusammen geschlossen haben, für diese Entschädigungszahlungen von der EdW zur Kasse gebeten zu werden.

      Der EdW hat eben immer noch kein Geld für die Entschädigung.:(
      Avatar
      schrieb am 03.07.07 23:17:31
      Beitrag Nr. 2.130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.463.383 von TommeMD am 03.07.07 09:02:53Gute Managed Accounts haben meist eine reltiv höhere Einstiegssumme... meist min 50k bis 100k....

      Einige Produkte werden aber wohl bald (oder bereits) als Zertifikat angeboten...
      Avatar
      schrieb am 05.07.07 08:28:18
      Beitrag Nr. 2.131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.193.965 von fimue am 07.05.07 19:21:48Nochmals Bezug auf diesen Artikel vom 7.5., wonach der Bund eine Bürgschaft für den EDW-Rahmenkredit von 300 Mio. zusagt hat.

      Wir dürfen also nicht davon ausgehen, daß die EDW "kein Geld" hat, sondern nicht oder nur langsam zahlt, weil sie Zinsen sparen will.

      Da müssen wir dann entsprechend Druck machen !!


      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 11:25:48
      Beitrag Nr. 2.132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.498.687 von Urlaub2 am 05.07.07 08:28:18:look: Seit dem 5ten Juli 2007 ist nichts mehr los hier! :( Gibt es neue Informationen, wann endlich die Auszahlung kommt?!?

      :keks:
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 13:44:39
      Beitrag Nr. 2.133 ()
      Ich beabsichtige, einen Phönix Managed Account-Vermittler in Arnsberg / NRW vor Ablauf der 3-Jahresfrist auf Schadenersatz wegen Falschberatung zu verklagen.
      Folgende Informationen wurden meiner Meinung vom Vermittler (trotz ausdrücklicher und mehrfacher Nachfrage meinerseits) nicht mitgeteilt:

      1.) Die Steuerpflichtigkeit der Erträge (Spekulationssteuer).
      2.) Negative Berichte über Phönix und den Phönix Managed Account in der Fachliteratur (u.a. Finanztest und Börse-online) vor dem Oktober 2004.

      Daher meine Fragen:
      Wer hat mit Vermittlern in Arnsberg ebenfalls diese oder ähnliche negative Erfahrungen gemacht?
      Ist bereits jemand gegen einen Vermittler vorgegangen und hat (gerichtliche oder außergerichtliche) Erfolge erzielt?
      Kann jemand einen Rechtsanwalt in Arnsberg und Umgebung empfehlen, der erfolgreich Klage gegen einen Vermittler erhoben hat bzw. ist jemandem ein RA bekannt, welcher sich gut in dieser Materie auskennt?

      Für jegliche Information besten Dank vorab.

      Ich würde mich freuen, wenn sich jemand zwecks Erfahrungsaustausch direkt mit mir in Verbindung setzen würde. Die Angelegenheit wird von meiner Seite aus selbstverständlich absolut vertraulich behandelt.
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 20:39:52
      Beitrag Nr. 2.134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.933.673 von DaySpieler am 30.07.07 11:25:48\"... wann endlich die Auszahlung kommt\"

      Geh mal davon aus, daß dies verzögert wird, solange es irgend möglich ist. Denn nach der Auszahlung müßte sich die EDW ja um die Refinanzierung kümmern und von ihren Zwangsmitgliedern Sonderbeiträge erheben. Die Mitglieder werden sich natürlich dagegen zur Wehr setzen, auch für den Schaden haftbar gemacht zu werden, der durch die staatliche Aufsichtsbehörde Bafin verursacht worden ist, indem sie trotz gegenteiligem (sogar selbst erstrittenem) Gerichtsurteil Phoenix wissentlich und willentlich freie Hand gelassen hat, ein rechtswidriges intransparentes Sammelkontensystem weiterzuführen, das dem Betrug Tür und Tor öffnet. Wenn ich nicht so viel guten Willen aufbringen würde, würde ich dies nicht bloß als Amtspflichtverletzung, sondern als Mittäterschaft betrachten.
      Die Verzögerung der Auszahlung ist nötig, um die Frage der Staatshaftung ungeklärt zu lassen.
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 23:09:57
      Beitrag Nr. 2.135 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.942.284 von Borealis am 30.07.07 20:39:52nicht wirklich Neues außer das vom InsoV.

      Boerse Online:

      Startseite > Steuern & Recht > Steuern & Recht aktuell

      Steuern & Recht aktuell
      Phoenix Kapitaldienst GmbH
      Sie zahlt, sie zahlt nicht ...
      [16:15, 05.07.07]

      Von Nadine Oberhuber

      Wann wird denn nun im Fall Phoenix entschädigt? Auf das laute Aufatmen im April folgte leider keine Erleichterung. Zumindest folgt auch in absehbarer Zeit noch keine Entschädigung. Sondern das Gezerre um die wieder aufgefundenen Anlegermillionen geht weiter.

      Dafür jagt derweil eine Meldung über den möglichen Zeitpunkt der Auszahlung die nächste: Es werde doch nicht entschädigt, hieß es zuerst nach der Gläubigerversammlung. Kurz darauf verlautete: Die Zahlungen könnten bald beginnen. Dann ruderten die Beteiligten wieder zurück: ausgezahlt werde wohl nicht mehr in diesem Jahr. Was stimmt denn nun?


      Fakt ist: Die rund 30.000 Geschädigten der insolventen Phoenix Kapitaldienst müssen vorerst weiter auf ihr Geld warten. Zwar hatte die überwältigende Mehrheit von 99,7 Prozent der versammelten Anleger am 19. April in Frankfurt dem Plan des Insolvenzverwalters zugestimmt. Der sieht vor, dass der Topf mit rund 230 Millionen Euro sichergestellten Geldern an die Geschädigten ausgeschüttet werden soll. Gegen das Festsetzen des Plans können Gläubiger üblicherweise 14 Tage lang Widerspruch einlegen. Was auch zwei von ihnen taten.

      Bereits im Vorfeld zur Versammlung hatte ein Gläubiger vorausschauend Widerspruch gegen das mögliche Absegnen des Insolvenzplans eingelegt: Das Anlageunternehmen Citco Global Custody stemmt sich dagegen. Denn es meldet Zweifel an der Berechnung des zur Verfügung stehenden Kapitals und deren Aufteilung an.

      Zwei Gläubiger legten Widerspruch ein
      Kurz darauf legte auch der Phoenix Rechtsverfolgungspool Einspruch ein. In ihm sind Beitragszahler der Entschädigungseinrichtung EdW gebündelt, und die wollen eine Auszahlung aus der Insolvenzmasse erstmal verhindern. Denn wenn die Geschädigten aus der Insolvenzmasse bedient werden, müsste auch die Entschädigungseinrichtung in die Bresche springen und zahlen. Der 230 Millionen schwere Insolvenztopf reicht nämlich beileibe nicht, um die verloren gegangene Summe von rund 700 Millionen Euro an die Anleger zurückzuzahlen. Den Rest des Geldes müsste also die EdW aufbringen.

      Was sie momentan nicht kann. Aus den Beiträgen ihrer Mitglieder – der angeschlossenen Wertpapierhandelsunternehmen – verfügt sie über nur 200 Millionen Euro. Für den Rest müsste sie einen Kredit aufnehmen, so sagte der EdW-Vertreter bei der Phoenix-Gläubigerversammlung zu. Die Konsequenz wäre, dass die Mitglieder in den kommenden Jahren erheblich mehr in den Sicherungsfonds einzahlen müssten, um den Kredit zu tilgen. Das würde einige in ihrem Bestand gefährden, warnen Kritiker. Momentan wird zudem über ein Aufsichtsversagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht diskutiert sowie über die Möglichkeiten einer Staatshaftung.

      Von daher ist es zwar verständlich, dass die in der EdW organisierten Gläubiger die Auszahlung noch verhindern wollen, aber für Anleger ist es natürlich ärgerlich. Es zieht das ganze Verfahren weiter in die Länge, wo das doch ohnehin schon zwei Jahre dauert. Das Insolvenzgericht hat zwar beide Beschwerden bereits abgelehnt, doch nun muss das Landgericht Frankfurt darüber entscheiden. Gerichtssprecher Stefan Möller geht von einer Entscheidung erst im Frühherbst aus.

      Der Insolvenzverwalter hat einen Kompromiss vorgeschlagen
      Der Insolvenzverwalter hat unterdessen einen Kompromiss vorgeschlagen: Er will die Summen, um die es den Beschwerdeführern geht, aus dem Auszahlungstopf herausrechnen und dennoch mit der Rückzahlung beginnen. So könnte – im Idealfall – doch noch mit einer Auszahlung in diesem Jahr begonnen werden. Ob dieser Coup allerdings gelingt, ist noch fraglich.

      Die betroffenen Anleger jedenfalls können nur abwarten.Ihre Ansprüche sind ohnehin schon erfasst. Verunsicherte Gläubiger sollten sich auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Phoenixinformieren, die von mehreren Anlegeranwälten betrieben wird. Wer noch immer nicht seine Ansprüche angemeldet hat, kann das sogar noch tun, der muss aber direkt beim Insolvenzverwalteranfragen.

      Weitere Tipps und die Reihenfolge der Ereignisse lesen Sie in unserem Phoenix-Special
      Avatar
      schrieb am 01.08.07 17:42:43
      Beitrag Nr. 2.136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.944.194 von LoganVanHogen am 30.07.07 23:09:57Jede Wette, daß die Auszahlungen noch um Jahre verzögert werden, schließlich sind die 30 Tsd. Phoenixkunden keine Bank, dort dauert eine Auszahlung/Entschädigung nur wenige Stunden:

      Haarscharf an der Katastrophe vorbei: Laut "Süddeutscher Zeitung" hätte die gestern bekannt gewordene Schieflage der Mittelstandsbank IKB weitere Kreditinstitute in Turbulenzen stürzen können. Nur ein Eingreifen der Bundesregierung habe das Schlimmste verhindert.

      München/Frankfurt am Main - Die US-Hypothekenkrise stellt für den deutschen Finanzsektor offenbar eine weit größere Bedrohung dar als zunächst angenommen. Nach den Turbulenzen bei der Mittelstandsbank IKB habe die Gefahr bestanden, dass "alles ins Rutschen gerät", zitiert die "Süddeutsche Zeitung" einen Insider. Die Bundesregierung und die staatliche Finanzaufsicht Bafin hätten daher entschieden, dass die Staatsbank KfW bei der notleidenden Bank einspringt.

      Heute war bekannt geworden, dass die KfW Verpflichtungen von rund 8,1 Milliarden Euro übernimmt, um die Liquidität der IKB zu sichern. Gestern hatte die IKB überraschend eine Gewinnwarnung und den Rücktritt des Vorstandssprechers Stefan Ortseifen mitgeteilt. Die Krise am US-Immobilienmarkt habe das Institut belastet, hieß es zur Begründung. Der Branche machen derzeit Hypothekenkredite an Schuldner mit mittelmäßiger und schlechter Bonität schwer zu schaffen.

      Wie die "Süddeutsche Zeitung" weiter berichtet, haben Bundesregierung und Bafin befürchtet, dass die Krise auf weitere Banken und die gesamten Finanzmärkte überschwappen könnte. Um dies zu verhindern, hätten sich das Finanzministerium und die Bafin am Wochenende verständigt, dass die KfW bei der IKB einspringt.

      Die Mitglieder des KfW-Verwaltungsrats seien am Sonntagnachmittag in einer Telefonkonferenz darüber unterrichtet worden. An dem Gespräch hätten Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD), Bafin-Chef Jochen Sanio und KfW-Vorstandssprecherin Ingrid Matthäus-Maier teilgenommen.

      Die KfW hält 38 Prozent an der IKB. Der Bund wiederum ist mit 80 Prozent an der KfW beteiligt, die restlichen 20 Prozent gehören den Ländern.

      Laut "SZ" haben mehrere andere Banken der IKB Kreditrahmen in jeweils dreistelliger Millionenhöhe gewährt und wären bei einem Kollaps der Düsseldorfer ebenfalls betroffen gewesen. Manche seien zudem selbst auf dem US-Hypothekenmarkt engagiert, heißt es in dem Bericht, in dem aber keine Namen von Häusern genannt wurden. Darüber hinaus hätte bei einem IKB-Zusammenbruch ein Abrutschen des Aktienmarktes gedroht.


      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,497540,00.html
      Avatar
      schrieb am 02.08.07 14:03:57
      Beitrag Nr. 2.137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.970.016 von PirNero am 01.08.07 17:42:43Das ist unerhört! :mad:

      Bei IKB gibt es finanzielle Zusagen von Privatbanken und Bundesregierung und wir Phoenix-Geschädigte sehen keine Auszahlungen aus der Insolvenzmasse und der staatlichen EdW!

      3.500.000.000,- EUR (Banken) und 8.100.000.000,- EUR (Vater Staat)---> das sind über elf Milliarden (ausgesprochen "ELF MILLIARDEN EURO") an finanziellen Mitteln für die Schieflage der IKB

      Irgendwie scheint das nicht mit rechten Dingen zugehen?!? :confused:

      Ich will endlich das große Geld aus der Phoenix-Insolvenzmasse ausbezahlt bekommen. Da sollte dieser mitverantwortliche Herr Chef von der BaFin mal mehr Druck machen!
      Avatar
      schrieb am 06.08.07 22:44:01
      Beitrag Nr. 2.138 ()
      Deutscher Bundestag Drucksache 16/5786
      16. Wahlperiode 20. 06. 2007
      Antrag
      der Abgeordneten Frank Schäffler, Martin Zeil, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
      Konsequenzen aus dem Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH
      Der Bundestag wolle beschließen:
      I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
      Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hat sich im aktuellen Entschädigungsfall der Phoenix Kapitaldienst GmbH, bei dem rund 30 000 Anleger geschädigt wurden, als nicht tragfähig erwiesen. In einem der größten Anlagebetrugsskandale Deutschlands wurde ein Schaden von fast 650 Mio. Euro verursacht. Die EdW muss den Anlegern 90 Prozent ihrer Ein- lagen, maximal jedoch 20 000 Euro ersetzen. Damit stehen einem Kassenbestand der EdW zum 31. Dezember 2006 von 5 Mio. Euro zu erwartende Entschä- digungszahlungen i. H. v. rund 180 Mio. Euro gegenüber. Dies liegt auch daran, dass die EdW, anders als bei ihrer Gründung erwartet, nur noch rund 750 insbe- sondere kleine und mittelständische Mitglieder hat. Verursacht wurde der Millio- nenschaden dadurch, dass die Phoenix Kapitaldienst GmbH nach fehlgeschlage- nen Termingeschäften ein Schneeballsystem aufgebaut hatte. Dabei wurden Auszahlungen an Anleger vorgenommen, die nur aus Scheingewinnen stammten.
      Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (Vorgänger der Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) hatte bereits mit Bescheid vom 23. März 2000 angeordnet, dass die Phoenix Kapitaldienst GmbH die Füh- rung von Sammelkonten unterlassen und die Kundengelder auf Treuhandkon- ten verwahren müsse. Die Sammelkonten, die nach Ansicht von Sachverständi- gen eine Voraussetzung für das von der Phoenix Kapitaldienst GmbH praktizierte Schneeballsystem waren, wurden gleichwohl, auch nach rechts- kräftiger Bestätigung des Bescheids durch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 24. April 2002, weiter fortgeführt. Die BaFin vollzog den eigenen Bescheid über mehrere Jahre bis zum Beginn des Insolvenzverfahrens im Jahr 2005 nicht. Damit hat die BaFin die Fortsetzung des Schneeballsystems ermög- licht.:eek::eek::eek: Den Bund, der über das Bundesministerium der Finanzen die Aufsicht über die BaFin hat, trifft somit wegen der mangelhaften Aufsicht der BaFin eine Mitverantwortung.:eek: Auch die EdW darf nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) bei den ihr zugeordneten Instituten Prü- fungen zur Einschätzung der Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalles vornehmen. Trotz des sich bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH abzeichnenden Risikos hat die EdW die Phoenix Kapitaldienst GmbH nicht geprüft. Sie unter- steht der Aufsicht der BaFin, so dass den Bund auch insoweit eine Mitverant- wortung trifft.
      Die Deckungslücke soll durch Sonderbeiträge geschlossen werden. Da diese in ihrer Höhe nicht begrenzt sind, bestehen gegen ihre Erhebung erhebliche ver- fassungsrechtliche Bedenken. Die Ankündigung der Erhebung der Sonderbei- träge – im Gespräch ist eine Verzehnfachung der Jahresbeiträge über mehrere Jahre – hat ebenfalls dazu beigetragen, dass mehr und mehr insbesondere zah- lungskräftige Mitglieder versuchen, sich der EdW und damit der Haftung zu entziehen. Nach dem EAEG müssen nicht die Mitglieder der EdW zahlen, die im Zeitpunkt des Eintritts des Entschädigungsfalls der EdW angeschlossen wa- ren, sondern jene, die ihr im Zeitpunkt der Erhebung der Umlage angehören. Dies führt außerdem dazu, dass Anträge auf Neugründungen von Wertpapier- handelsunternehmen derzeit zurückgehalten werden. Damit ist der Finanzplatz faktisch blockiert.
      Erschwert wird die Lösung des Falls der Phoenix Kapitaldienst GmbH auch da- durch, dass die Ansprüche, die geschädigte Anleger gegen Dritte haben, bisher nicht automatisch auf die EdW übergehen, soweit diese die Anleger entschädigt hat. Die Fraktion der FDP hatte eine entsprechende Ergänzung des EAEG be- reits im Finanzausschuss gefordert. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD haben dies jedoch ohne sachliche Begründung abgelehnt. Es ist nicht einzusehen, dass Dritte, die zum Schaden beigetragen haben, nicht in Anspruch genommen werden können, während Unternehmen, die nichts damit zu tun haben, zahlen sollen, nur weil sie Zwangsmitglieder der EdW sind. Die vor- geschlagene Gesetzesänderung bleibt daher weiterhin erforderlich. Damit sie bereits im Fall Phoenix Kapitaldienst GmbH wirken kann, muss sie vor Beginn der Auszahlungen durch die EdW in Kraft treten.
      Der Entschädigungsfall der Phoenix Kapitaldienst GmbH hat gezeigt, dass das bestehende zerklüftete System der Einlagensicherung in Deutschland nicht tragfähig ist. Solange dieses System nicht reformiert wird, besteht jederzeit die Gefahr, dass ein neuer Entschädigungsfall eintritt, den das System nicht bewäl- tigen kann. Ein tragfähiges Einlagensicherungssystem ist dabei insbesondere im Interesse der Anleger, die im Entschädigungsfall möglichst schnell ihre Ent- schädigung erhalten sollen. Daher ist es erforderlich, jetzt die nötigen Gesetzes- änderungen vorzunehmen und nicht länger abzuwarten.
      II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
      unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes vorzulegen.
      a) In den Gesetzentwurf soll eine Regelung aufgenommen werden, die den ge- setzlichen Übergang von Schadenersatzansprüchen eines Berechtigten ge- gen einen Dritten auf die Entschädigungseinrichtung für den Fall vorsieht, dass die Entschädigungseinrichtung den Entschädigungsanspruch eines Be- rechtigten erfüllt.
      b) Der Gesetzentwurf soll vorsehen, dass die verschiedenen Institute künftig in einer gemeinsamen Entschädigungseinrichtung für alle Institute zusammen- gefasst werden.
      Berlin, den 20. Juni 2007

      Dr. Guido Westerwelle und Fraktion
      Avatar
      schrieb am 06.08.07 22:49:10
      Beitrag Nr. 2.139 ()
      HANDELSBLATT, Mittwoch, 13. Juni 2007, 11:32 Uhr
      Wertpapierhändler zahlen 30 Millionen Euro

      Phoenix-Anleger sollen im Herbst Geld sehen
      Voraussichtlich im Herbst können die ersten Anleger des insolventen Optionshändlers Phoenix mit Zahlungen der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) rechnen.

      sos FRANKFURT. Dies ist das Ergebnis eines Gespräches zwischen dem Verband unabhängiger Vermögensverwalter (VuV) und der EdW, wie der VuV mitteilte. Innerhalb der nächsten drei Jahre soll die Entschädigung der Anleger abgeschlossen sein.

      Ebenfalls im September oder Oktober werden den rund 750 EdW-Mitgliedern Zahlungsaufforderungen ins Haus flattern. Sie sollen per Sonderumlage für den Betrugsfall Phoenix zahlen. Diese beträgt für die erste Tranche das Zehnfache des derzeitigen Jahresbeitrages der EdW-Unternehmen. Insgesamt will die Entschädigungseinrichtung damit rund 30 Mill. Euro einsammeln, wie aus Behördenkreisen verlautete. Weitere Zusatzzahlungen sollen die EdW-Mitglieder in den kommenden Jahren leisten. Zunächst einmal gehe es darum, das Geld über die Sonderumlage in die Kasse zu bekommen, reiche dies nicht aus, solle zur Zwischenfinanzierung ein Kredit der Bundesregierung dienen, sagten Insider. Der Bund hatte den Kredit bereits zugesagt.

      Jahrelang hatte Phoenix per Schneeballsystem Gewinne vorgetäuscht, fast 650 Mill. Euro Schaden verursacht und im Mai 2005 Insolvenz angemeldet. Rund 30 000 geprellte Anleger hoffen jetzt auf Geld aus der Insolvenzmasse und der Entschädigungseinrichtung. Die EdW müsste rund 180 Mill. Euro an sie zahlen, hat aber nur fünf Millionen Euro in der Kasse. Deshalb sollen die Mitgliedsunternehmen nachschießen. Doch viele Finanzdienstleister wollen klagen. Größere Unternehmen wie Templeton oder Fidelity haben sich bereits aus der EdW verabschiedet.
      Avatar
      schrieb am 06.08.07 23:06:20
      Beitrag Nr. 2.140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.057.671 von LoganVanHogen am 06.08.07 22:49:10 05. Juli 2007
      Klaus-Peter Flosbach
      Bundesregierung will den geschädigten Anlegern helfen
      Rede zum Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst

      Zur Beratung des Antrags der FDP "Konsequenzen aus dem Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH" gab Klaus-Peter Flosbach folgende Rede zu Protokoll:

      Der Insolvenzfall Phoenix verursachte in den letzten Jahren erhebliche Unruhe auf dem deutschen Finanzmarkt. Er ist einer der größten Anlagebetrugsskandale in Deutschland, bei dem insbesondere Kleinanleger über Jahre hinweg systematisch betrogen wurden. Es wurde Anlegern, mehrheitlich aus den neuen Bundesländern, über Jahre hinweg Scheingewinne vorgegaukelt, die niemals vorhanden waren. Gleichzeitig wurde mit einer Absicherung aller Einzahlungen bis maximal 20 000 Euro durch den Einlagen-Sicherungsfonds der Wertpapierunternehmen, EdW, geworben. Viele Kleinanleger ließen sich davon blenden und sind nun von dem Verlust ihrer Einlagen betroffen. Neben einer angemessenen Entschädigung der Anleger müssen aber auch die Interessen der Finanzdienstleister berücksichtigt werden, die dem Sicherungsfonds angeschlossen sind und die Entschädigung zu zahlen haben. Sie dürfen nicht übergebührlich belastet werden. Es darf hier nicht zu einer Beschädigung des Finanzplatzes Deutschland kommen. Daher wollen wir die gesetzliche Lücke im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz schließen.

      Was ist genau passiert? Die Phoenix Kapitaldienst GmbH hatte seit Mitte der 90er-Jahre von rund 30 000 An-legern insgesamt 675 Millionen Euro eingesammelt. Das ergibt durchschnittlich etwa 22 500 Euro pro Anleger. Die Gesellschaft legte aber nur einen geringen Teil der eingesammelten Gelder ordentlich an. Den Rest verspekulierte sie mit riskanten Termingeschäften und häufte so erhebliche Verluste an. Statt die Anleger zu informieren, bemühte sich das Unternehmen, durch verstärkte Akquisition neue Kundengelder zu gewinnen. Ein Schneeballsystem setzte ein. Der Anlagebetrug konnte erst im März 2005 aufgedeckt werden. Die BaFin untersagte daraufhin den Geschäftsbetrieb und bestellte beim Amtsgericht Frankfurt am Main den Insolvenzverwalter. Einige der verantwortlichen Geschäftsführer der Gesellschaft sind mittlerweile wegen Betruges rechtskräftig verurteilt worden. Sie sehen, wie viel kriminelle Energie in der Gesellschaft steckte.

      Momentan laufen nun das Insolvenzverfahren der Phoenix und das Entschädigungsverfahren durch den EdW. Der Insolvenzverwalter konnte nur noch rund 230 Millionen Euro an Vermögenswerten sicherstellen. Diese sollen nach seinem Vorschlag für einen Insolvenzplan an die Anleger ausgeschüttet werden. Dieses Verfahren kann jedoch erst beginnen, wenn Anleger und Gläubiger den Plan angenommen haben, das Insolvenzgericht ihn bestätigt hat und er so rechtskräftig geworden ist. Gegen diesen Plan kündigte aber Anfang Mai der sogenannte Phoenix-Rechtsverfolgungspool GbR, ein Verbund von einigen Finanzdienstleistern und Maklern, Widerstand an. Ursprünglich gehörte dieser Verbund gar nicht zu den Gläubigern, er kaufte sich erst kürzlich mit einem Forderungsanteil von rund 1 000 Euro ein. Seiner Meinung nach würde der Insolvenzplan nur unnötige Kosten verursachen. Außerdem sei die Frage diverser Treuhandkonten noch ungeklärt. Das Verfahren ist dadurch momentan blockiert.

      Mit der Ausschüttung der Vermögenswerte würden zunächst nur etwa 30 Prozent der Forderungen der Anleger bedient werden. Für weitere Zahlungen müssen sie nun auf den EdW hoffen. Dieser kann aber erst nach Abschluss des Insolvenzplanverfahrens einspringen.


      Zum Thema
      > Wirtschaft

      Das Problem ist hier der völlig unterfinanzierte EdW. Mit den vorhandenen Mitteln ließen sich die Entschädigungszahlungen an die Anleger überhaupt nicht befriedigen. Nach bisherigen Berechnungen sind über 400 Millionen Euro Schadensersatz zu zahlen, aber nur 5 Millionen Euro befinden sich in den Kassen. Daher muss das Geld bei den Mitgliedern des Sicherungsfonds in Form von Sonderzahlungen eingefordert werden. Dagegen sträuben sich nun die Mitglieder. Der Rechtsverfolgungspool ist nun einer der ersten, die sich mit juristischen Mitteln einer möglichen Zahlung entziehen wollen.

      Die Bundesregierung will nun den geschädigten Anlegern helfen. Die zeitliche Differenz zwischen den Zahlungen an die Anleger und dem Geldeingang durch die Fondsmitglieder soll über einen Rahmenkredit der KfW überbrückt werden. Der Bund will für dieses Darlehen bürgen, vorbehaltlich der Feststellung des Haushaltes für 2008 voraussichtlich im September dieses Jahres.:D Über die Kreditkonditionen wird noch verhandelt.

      Nun, wir haben als Geschädigte durch den Phoenix-Vorfall bisher ja nur die Anleger betrachtet. Nun komme ich aber auf eine weitere Gruppe zu sprechen, die stark in Bedrängnis geraten ist – die anderen Finanzdienstleister. Nach Abschluss des Insolvenzplanverfahrens werden sie zu einer Sonderzahlung verpflichtet, die sie in eine Existenzgefährdung bringen kann. Zwar will das BMF vor Versand der Bescheide jeden einzeln auf Angemessenheit prüfen, doch ist die ganze Situation mehr als problematisch. Bei einer voraussichtlichen Entschädigungsleistung von 400 Millionen Euro hätte jedes der 750 Unternehmen der EdW-Haftungsgemeinschaft durchschnittlich mehr als 530 000 Euro zu zahlen. Bei einer individuellen Anpassung der Beiträge durch das BMF sind im Einzelfall deutlich höhere Belastungen zu erwarten. Die Tilgungs- und Zinszahlungen für den KfW-Kredit werden auf die EdW-Mitglieder umgelegt, was schon die Form einer Sondersteuer innehat. Die wirtschaftlichen Folgen wären unabsehbar. Jedes zehnte EdW-Mitglied fordert mittlerweile wegen der drohenden Zahlungsunfähigkeit eine Ausnahmeregelung. Die Existenz einer ganzen Branche steht auf der Kippe!

      Weiterhin ist zu beachten, dass die meisten EdW-Mitglieder, die zu Beitragszahlungen an diesen Sicherungsfonds verpflichtet werden, diesen gar nicht in Anspruch nehmen können. Von den aktuell nur noch 750 Mitgliedern besteht die Masse aus kleinen und mittleren Dienstleistern wie Börsenmaklern. Diese haben selbst überhaupt keinen Zugriff auf die Kundengelder, denn diese werden von einer unabhängigen Depotbank verwahrt. Geht nun einer dieser Finanzproduktanbieter in die Insolvenz, so würde der Sicherungsfonds gar nicht für ihn einspringen, da die Kundendepots ja nicht betroffen sind. Der Anbieter muss aber trotzdem in dieses Sicherungssystem einzahlen und muss im Entschädigungsfalle dafür bluten. Viele Finanzdienstleister ziehen deshalb eine Abwanderung ins Ausland in Betracht.

      EdW-Mitglieder sollten nur Finanzdienstleister und Wertpapierhandelsunternehmen sein. Die Beiträge, man kann sie als Sonderausgaben zu Finanzierungszwecken deklarieren, sind verfassungsrechtlich nur statthaft, wenn sie eine wirkliche, spezifische Sachnähe zu der Entschädigungseinrichtung haben. Bei bestimmten EdW-Mitgliedern, wie auch Phoenix, ist diese spezifische Sachnähe überhaupt nicht vorhanden. Deshalb wird eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erwägt. Hier zeigt sich, dass bei der Gründung des EdW eine Gruppenbildung betrieben wurde, die die unterschiedlichen Geschäftsstrukturen der dort zusammengefassten Berufsbranchen gar nicht berücksichtigt. Das Problem ist die recht unscharfe Definition eines Wertpapierdienstleisters, theoretisch müssten auch die Universalbanken dazugezählt werden.

      Sie können sich also vorstellen, was alles in den EdW gestopft worden ist, daran sieht man die Inhomogenität und fehlende Tragfähigkeit des EdW. Sie sehen, meine Damen und Herren Abgeordnete, das ganze System ist eine erfolglose Feigenblattkonstruktion.

      Die Kollegen von der FDP haben nun den Antrag eingebracht, das ganze System der Einlagensicherung zu reformieren. Sie forderte die Regierung auf, einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Einlagensicherungs-gesetzes vorzulegen. Die FDP empfiehlt, dass die verschiedenen Absicherungsinstitute zu einer gemeinsamen Einrichtung zusammengefasst werden. Langfristig mag das richtig und auch nötig sein, für die Lösung des Phoenix-Problems bringt das momentan aber gar nichts. Phoenix muss in dem bestehenden System abgewickelt werden. Angesichts der Struktur im deutschen Bankenmarkt – das 3-Säulen-System – ist eine Neuordnung des Einlagensicherungssystems nicht unproblematisch. Eingriffe könnten das Vertrauen in den Finanzplatz beschädigen. Die Schaffung eines einheitlichen Sicherungssystems würde nicht zwingend zu einer Verbesserung führen. Bei einem Zusammenführen aller Einrichtungen könnte das System eine Größe erreichen, der das Management, die Risikokontrolle und das Zusammenführen von Informationen über Krisenlagen zu komplex und undurchsichtig werden lässt. Das würde das ganze System eher schwächen als stärken. Es bestünde dann die Gefahr, dass künftige Krisen zu spät erkannt werden.

      Sinnvoller wäre eine Art Überlaufsystem oder Rückversicherung der Sicherungseinrichtung. Hier bedarf es allerdings noch einer weiteren Prüfung der Vereinbarkeit der Systeme und ihrer Statuten. Weiterhin wären eine effizientere Risikokontrolle und eine Überarbeitung der Beitragsbemessung zu diskutieren. Eine Neuordnung des Systems kann aber nur langfristig erfolgen. Übereilte Schritte, wie von der FDP gefordert, sind aber auf jeden Fall der falsche Weg!
      Avatar
      schrieb am 06.08.07 23:27:26
      Beitrag Nr. 2.141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.057.900 von LoganVanHogen am 06.08.07 23:06:2005.07.2007 – Axel Troost
      Konsequenzen aus dem Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH

      Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP,

      Sie werben unablässlich für den „Freien Markt“. Dahinter steht die Vorstellung, dass aufgeklärte Verbraucher rational auf Märkten verschiedene Angebote prüfen und dasjenige auswählen, das am besten ihren Präferenzen entspricht. Schon immer gab und gibt es dagegen von kritischen Wirtschaftswissenschaftlern den Einwand, dass diese Vorstellung eine reine Fiktion ist und Märkte in Wirklichkeit anders funktionieren, dass Märkte in der Realität oft von einem Informationsgefälle zwischen Anbietern und Nachfragern charakterisiert sind und dass auf Märkten auch Machtfragen eine Rolle spielen.

      Deswegen fand ich Ihren Antrag ausgesprochen interessant. Ich betone: interessant, nicht richtig. Interessant ist er, weil sich Marktliberale hier einmal mit Märkten befassen müssen, wie sie in der Realität existieren. Weil Sie sich von Ihrer Fiktion des „Freien Marktes“ verabschieden müssen.

      Und prompt verstricken Sie sich in Widersprüche. Sie kritisieren, dass die BaFin versagt habe. Aber es muss auch gesehen werden: Die – von der Anbieterseite getragene – Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hat in ihrer Kontrollaufgabe versagt. Diese Entschädigungseinrichtung ist zudem vollkommen unterfinanziert. Und wir müssen sehen: Auch die Nachfrager haben sich vermutlich das ein oder andere Mal von hohen Renditeversprechungen blenden lassen und sind nicht – wie vom aufgeklärten Verbraucher eigentlich zu erwarten – stutzig geworden bei paradiesischen Versprechungen.

      Deswegen muss das Problem umfassender angegangen werden, als es im Antrag der FDP-Fraktion durchscheint. Phönix könnte als bedauerlicher Einzelfall betrachtet werden, würde man in diesem unserem Kreise nicht regelmäßig die Erfahrung machen, dass aufsichtsrechtliche und vollzugspraktische Schwierigkeiten bisweilen sehenden Auges in Kauf genommen und ignoriert werden, um den interessierten Lobbygruppen schnellstmöglich Vollzug melden zu können. Als jüngstes Beispiel ist hier etwa die kritische Einschätzung der Vertreterin der BaFin in der Anhörung zum REIT-Gesetz zu nennen. Obwohl diese unmissverständlich deutlich machte, dass die vorgesehene Überwachung der Beteiligungsverhältnisse in der Praxis kaum zufriedenstellend zu bewerkstelligen sein wird, hat das verabschiedete Gesetz an dieser Stelle gegenüber dem Entwurf keinerlei Änderung mehr erfahren. Nach dem Motto „Jetzt machen wir erst mal, und was am Schluss dabei rauskommt, interessiert erst mal nicht“ wird der vielzitierte Finanzplatz Deutschland zwar um viele „innovative“ Produkte erweitert, zugleich aber zum Minenfeld der finanzpolitischen Unwägbarkeiten umgekrempelt. Auch hier muss nach meiner Meinung angesetzt werden!

      Im Falle der EdW bleibt, auch nach der Anhörung über den Fall Phönix hinaus, weiterhin die Kernfrage ungelöst. Diese lautet: Müssen Anleger, die solchen Verlockungen erlegen sind, überhaupt, und wenn ja in welchem Umfang und in welcher Form, entschädigt werden? So weist auch der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Partners Vermögensmanagement in München, Yorck Otto, darauf hin, dass leichtgläubige oder kriminelle Spekulanten quasi gefahrlos in dubiose und hoch spekulative Anlagemodelle investieren können, ohne ein wirkliches Risiko einzugehen. Auch dieses Problem muss sehr sorgfältig diskutiert werden.

      Hingegen ist für DIE LINKE die Frage weniger wichtig, ob Ansprüche gegenüber Dritten auf die EdW übertragen werden müssen oder nicht. Hier hat Herr Eschmann von der BaFin in der Anhörung deutlich gemacht, dass dies Aufgabe des Insolvenzverwalters ist, der im Falle Phönix dieser Pflicht auch nachkomme. Sollten sich bei der intensiveren Behandlung dieser Thematik allerdings weitere Gesichtspunkte ergeben, die eine solche Übertragung der Ansprüche als vorteilhaft erscheinen lassen, so sind wir auch einer solchen Regelung gegenüber offen.
      Hauptkonsequenz ist für uns aber: Unabhängig von den jeweiligen sozioökonomischen Folgewirkungen wird DIE LINKE auch in Zukunft keinerlei Kapitalmarktpolitik unterstützen, bei der es den Aufsichtsbehörden, sei es durch eine unzureichende Gesetzeslage oder durch eine unzureichende Personal- und Sachmittelausstattung, unmöglich gemacht wird, ihren Aufgaben gewissenhaft nachzukommen.
      Avatar
      schrieb am 07.08.07 09:55:18
      Beitrag Nr. 2.142 ()
      Moin!

      Wieso dauert das so lange? "Innerhalb der nächsten drei Jahre soll die Entschädigung der Anleger abgeschlossen sein."... geht das dann nach Alphabet? (hoffentlich nicht, weil mein Nachmname mit "s" anfängt);) Was denkt ihr, wie das abläuft? Gibt es einen ersten Abschlag (insolvenzquote) oder entschädigt die EDW sofort zu 90% + Zinsen???

      Danke für eine Antwort!
      Avatar
      schrieb am 07.08.07 17:33:11
      Beitrag Nr. 2.143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.058.145 von LoganVanHogen am 06.08.07 23:27:26Im Falle der EdW bleibt, auch nach der Anhörung über den Fall Phönix hinaus, weiterhin die Kernfrage ungelöst. Diese lautet: Müssen Anleger, die solchen Verlockungen erlegen sind, überhaupt, und wenn ja in welchem Umfang und in welcher Form, entschädigt werden? So weist auch der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Partners Vermögensmanagement in München, Yorck Otto, darauf hin, dass leichtgläubige oder kriminelle Spekulanten quasi gefahrlos in dubiose und hoch spekulative Anlagemodelle investieren können, ohne ein wirkliches Risiko einzugehen. Auch dieses Problem muss sehr sorgfältig diskutiert werden

      es geht ja gerade nicht darum,dass das geld in risikoinvestments verspekuliert wurde.dafür wäre edw auch gerade nicht eintrittspflichtig.
      da sollte der herr otto erst denken und dann plappern.
      im übrigen sehe ich nicht , wie er dazu kommt, die phoenix anleger mit kriminellen spekulanten in zusammenhang zu setzen.
      wenn es das ist was "die linke" unter sorgfältig diskutieren versteht dann aber gute nacht.
      Avatar
      schrieb am 09.08.07 14:39:49
      Beitrag Nr. 2.144 ()
      Ich beabsichtige, einen Phönix Managed Account-Vermittler vor Ablauf der 3-Jahresfrist seit Einzahlung in den PMA auf Schadenersatz wegen Falschberatung zu verklagen.
      Folgende Informationen wurden meiner Meinung vom Vermittler (trotz ausdrücklicher und mehrfacher Nachfrage meinerseits) nicht mitgeteilt:

      1.) Die Steuerpflichtigkeit der Erträge (Spekulationssteuer).
      2.) Negative Berichte über Phönix und den Phönix Managed Account in der Fachliteratur (u.a. Finanztest und Börse-online) vor dem Oktober 2004.

      Daher meine Fragen:
      Wer hat mit Vermittlern in Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) ebenfalls diese oder ähnliche negative Erfahrungen gemacht?
      Ist bereits jemand gegen einen Vermittler vorgegangen und hat (gerichtliche oder außergerichtliche) Erfolge erzielt?
      Kann jemand einen Rechtsanwalt in Arnsberg und Umgebung empfehlen, der erfolgreich Klage gegen einen Vermittler erhoben hat bzw. ist jemandem ein RA bekannt, welcher sich gut in dieser Materie auskennt?

      Für jegliche Information besten Dank vorab.

      Ich würde mich freuen, wenn sich jemand zwecks Erfahrungsaustauschs direkt mit mir in Verbindung setzen würde. Die Angelegenheit wird von meiner Seite aus selbstverständlich absolut vertraulich behandelt.
      Avatar
      schrieb am 09.08.07 17:35:02
      Beitrag Nr. 2.145 ()
      Auf jeden Fall KEINEN Anwalt aus der Arge Phoenix nehmen, denn diese Anwälte arbeiten mit den Phönix-Vermittlern zusammen und verhindern so, dass diese zur Verantwortung gezogen werden.

      Dass diese Anwälte oft als Anlegeranwälte genannt werden kann daher nur als Ironie gelten.

      Der Vermittler aus Arnsberg gehört zu ProIndex, also wäre eigentlich ProIndex in Haftung zu nehmen.

      Idee: dem Vermittler anbieten, er übernimmt Phoenix zum usprünglichen Anlagebetrag, dafür wird auf eine Klage verzichtet. Soll sich doch der Vermittler mit dem Insolvenzverwalter herumschlagen, schließlich hat er es auch verbockt.
      Avatar
      schrieb am 09.08.07 18:40:34
      Beitrag Nr. 2.146 ()
      Wir müßten zunächst mal nachhaken, ab wann der Schmitt auszahlen kann.

      Wenn das "ewig" dauert, hätte ein Insolvenzplan überhaupt keinen Sinn.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 23.08.07 11:26:58
      Beitrag Nr. 2.147 ()
      Ich habe mal bei der Schubra nach Neuigkeiten nachgehakt. In den nächsten 2-3 Wochen gibt es eine neue Stellungnahme/ Veröffentlichung. Vorher darf mir die nette Dame nichts verraten...

      Bin ja mal gespannt!
      Avatar
      schrieb am 23.08.07 20:40:07
      Beitrag Nr. 2.148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.944.194 von LoganVanHogen am 30.07.07 23:09:57Nochmals Bezug auf diesen Artikel.

      Ich will schwer hoffen, daß die Ansprüche der "Querulanten" herausgerechnet werden und danach mit der Auszahlung begonnen werden kann.

      :eek:

      Wer weitere Infos hat, bitte hier unbedingt posten.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 24.08.07 09:58:31
      Beitrag Nr. 2.149 ()
      23.08.2007: PIA-Anwälte kritisieren Urteil (Wirtschaftsprüfer Ernst & Young)

      www.fondsprofessionell.de/redsys/newsText.php?sid=535400
      Avatar
      schrieb am 30.08.07 12:04:42
      Beitrag Nr. 2.150 ()
      Habe gestern einen Bescheid über die Eröffnung eines „Steuerstrafverfahren“ und eines „steuerlichen Ermittlungsverfahrens “ vom Finanzamt Offenbach am Main erhalten.

      Die Kollegen listen mir meine Erträge aus den letzten Jahren der Phoenix Managed Accounts auf.

      Nach Anfrage beim FA wurde auch gegen andere Geschädigte ein Verfahren eröffnet.

      Hat jemand von Euch auch eine Anzeige oder ähnliche Schreiben bekommen?
      Irgendwelche Ideen wie ich mich verhalten soll? :confused:

      Finde es schon einen große Sauerreich auf Gewinne die ich nie erhalten habe, auch noch Steuern zu bezahlen und noch ein Strafverfahren am Hals zu bekommen. :mad:

      Viele Grüße
      Nordiii
      Avatar
      schrieb am 30.08.07 14:13:11
      Beitrag Nr. 2.151 ()
      22.08.2007
      Über die mittlerweile drei Beschwerden gegen die Bestätigung des Insolvenzplans hat das Landgericht Frankfurt/Main zu entscheiden. Die ursprünglich für das dritte Quartal 2007 vorgesehene Auszahlung aus der Insolvenzmasse an die Anleger wird sich hierdurch verzögern (www.schubra.de).

      Aus unseren bisherigen Informationen geht hervor, welche Auswirkungen das Insolvenzplanverfahren auf das Entschädigungsverfahren der EdW hat und warum in die geplanten Verfahrensschritte, trotz der grundsätzlichen Unabhängigkeit des Entschädigungsverfahrens, auch die EdW einzubinden ist (vgl. unsere Informationen vom 31.03.07 und 20.02.07).

      Demnach ist es zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin vorgesehen, die Entschädigungszahlungen nach der Ausschüttung aus der Insolvenzmasse vorzunehmen. Dennoch wird derzeit geprüft, ob mit den Entschädigungszahlungen der EdW bei einer zu langen Verzögerung der Ausschüttung aus der Insolvenzmasse nicht doch vorher begonnen werden kann.

      Weiterhin fordert die EdW die von ihr benötigten Unterlagen aus bisher unvollständig vorgelegten Anleger-Dokumenten nach.

      Auf Grund der Vielzahl von Schadensmeldungen wird der Eingang der nachgereichten Unterlagen nicht gesondert bestätigt.

      Quelle: wwww.e-d-w.de



      Zur Steuersache habe ich folgendes gefunden:

      Versteuerung von Scheingewinnen? Nein, Rechtsprechung und Praxis sind hier eindeutig. Statt der Anrufung von Geistern ist eine perfekte Strategie erforderlich. Mit einer Versteuerung von Scheingewinnen (eventuell gar bei gleichzeitiger Rückforderung von Gewinnauszahlungen durch den Insolvenzverwalter) werden Worst-Case-Szenarien durchdekliniert, die rechtlich zu Gunsten der Anleger ausgepaukt sind. Sie geistern als A u s n a h m e f ä l l e (Ambros-Fall) sowie als Perversion des Steuerrechts unvergessen durch die Literatur. Bei der Beerdigung von zahlreichen “Mini-Phoenix-Fällen” wurden Scheingewinne aufgrund eines Schneeballsystems n i c h t - wahrscheinlich aufgrund entsprechender Nichtanwendungserlasse - nachversteuert, weil es eben keine Gewinne als Saldo von Ertrag und Verlust waren, sondern unechte Gewinne (Schadenswiedergutmachung). Die Probleme in der Praxis der Finanzämter in diesem Segment bestanden vielmehr in der Erhellung beträchtlicher Steuerverkürzungen durch die gebundenen Agenten. Ein Vermittler, der hier betroffen ist, muss sofort Selbstanzeige beim Finanzamt erstatten, bevor die Steuerfahndung bei ihm auftaucht.

      Bei der Fingierung einer stillen Beteiligung ist das Rückforderungsrecht durch den Insolvenzverwalter zwar dem äußeren Anschein nach gegeben, wenn das gedachte Konto des Anlegers im Minus stand und trotzdem Gewinne ausgezahlt wurden, der Bundesgerichtshof hat entsprechende Klagen, die auf der Anlegerseite durch die Kanzleien Robert, Kempas und Segelken in Kooperation mit der Kanzlei Hahn, Reinermann und Partner, Bremen-Hamburg, siegreich betreut wurden, abgewiesen. Auf dem Gebiete des Börsenterminrechts setzten beide Kanzleien bundesweit Maßstäbe, verfügen in Deutschland über die Erfahrung von Jahrzehnten in diesem Segment und kooperieren situativ mit anderen Kanzleien mit ähnlich breitem Erfahrungshorizont.
      Quelle. gegoogelt
      Avatar
      schrieb am 02.09.07 20:12:51
      Beitrag Nr. 2.152 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.340.277 von Nordiii am 30.08.07 12:04:42Auf deine Nachfragen bei Phoenix hast du keine plaubilble Erklärung bekommen, wie die Gewinne erwirtschaftet wurden. Stattdessen haben die da nur rumgeeiert. Deshalb mußtest du befürchten, daß es sich nicht um echte Gewinne handelte, sondern bloß um vorgetäuschte Scheingewinne. Eine Einschätzung, die sich im Nachhinein dann auch als zutreffend erwiesen hat.
      Selbst die Leute, die sich ihre Scheingewinne haben auszahlen lassen, sind ja von Insolvenzverwalter zur Rückzahlung aufgefordert worden. Selbst die haben also keinen steuerpflichtigen Gewinn.
      Hättest du die Scheingewinne steuerlich angegeben, müßtest du jetzt deinen Steuerbescheid aufgrund nachträglicher Erkenntnisse ändern lassen und die dafür gezahlten Steuern zurückverlangen.
      Ein Anspruch der Finanzverwaltung auf Besteuerung von Gewinnen besteht nur, wenn tatsächlich Gewinne vorliegen, und nicht, wenn diese bloß in betrügerischer Absicht vorgetäuscht wurden.
      Ansonsten müßte man davon ausgehen, daß auch die Finanzverwaltung in betrügerischer Absicht handelt.
      Avatar
      schrieb am 02.09.07 23:25:45
      Beitrag Nr. 2.153 ()
      So langsam lach ich mich schlapp :laugh:

      Der größte Profiteur der ganzen Sch... ist doch mittlerweile
      wohl eindeutig der Insolvenzverwalter Schulze + Braun mit seinem
      tollen Anwalt Schmitt :mad:

      Da wird Monate- bzw Jahrelang an Plänen rumgeeiert, wohlwissentlich dass es vermutlich NIEMALS eine 100% Zustimmung zu einem von den drei Vorschlägen geben wird !

      Und nachdem die tollen Anlage-"Berater", der Insolvenzverwalter und auch die EDW ja schon sicher waren, dass endlich im Herbst gezahlt wird, kommt ein billig Männecken daher und schon ist nix mit der Herrlichkeit !

      Jetzt erst das Insolvenzgericht, dann das Landgericht und zum Schluß wird die Revision vor die höchste Instanz gehen - wetten ?!

      Urteil ? - in mehreren Jahren :eek: !!!

      Und Monat für Monat kassiert Schulze und Braun UNSUMMEN - ich könnte allmählich kotzen :cry:

      Man hat fast den Eindruck, dass hier eine "hinhalte-Taktik" gewählt wurde, oder aber die Rechtslage bei einem Einspruch nur EINES Mitgliedes gar nicht bekannt war !

      Mei toller Berater wollte mir vor der Versammlung sogar verkaufen, dass eine EINFACHE Mehrheit reichen würde. Auf mein kritisches Nachfragen, wie denn das wohl gehen solle wurde abgewiegelt.

      Und wenn ich dann auf der EDW Seite lese, welche Zeiträume laut deren Aussage eine Regulierung dererseits in Anspruch nehmen würde (viele Monate wegen der hohen Gläubigerzahl), dann fragt man sich, warum Millionen Hartz 4 Empfänger ebenso pünktlich Ihr Geld haben, wie monatlich Abertausende Mitarbeiter von Großunternehmen ???

      Schnitzen die noch auf Steintafeln ???

      Der EDW ist JEDER aktuelle Anspruch nach dem Insolvenzplan bekannt (Datenabgleich mit schubra) sodaß ein Knopfdruck reichen muß, um innerhalb einer Nacht die Schecks zu drucken bzw. die Überweisungen anzuweisen.

      Aber der Laden war ja wohl eh von Anfang an recht über- fordert - flüssig !

      Alles in allem geht das Desaster wirklich an jeder Front weiter !

      Bafin, EDW, Insolvenzverwalter und Rechtsverfolgungsbehörden (Thema: Ernest+Young, Man-Financial, Frau Ruhrauf ist angebl. schon wieder raus, usw. usw.)
      alles absolute Lachnummern wie sie im Buche stehen :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.09.07 10:04:54
      Beitrag Nr. 2.154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.368.711 von Borealis am 02.09.07 20:12:51Borealis,

      Das ist mein Unverständnis, wie kommt das FA darauf das ich Steuern hinterzogen haben?

      Wenn Phoenix genau so versteuert würden wäre wie ein Sparbuch, hätte es ein Sparerfreibetrag gegeben oder die Steuern hätten automatisch ans FA abgeführt werden müssen wenn es kein Sparerfreibetrag gab.

      Wenn Phoenix genau so versteuert würden wäre wie eine Aktie oder Fonds, sollten die Gewinne nach einen Jahr Steuerfrei sein. Ich haben mir aber auch nie was auszahlen lassen. Selbst wenn einen Auszahlung stattgefunden hätte, wurden die Gewinne vom Insolvenzverwalter zurückgefordert.
      Avatar
      schrieb am 03.09.07 14:53:06
      Beitrag Nr. 2.155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.371.155 von Nordiii am 03.09.07 10:04:54Ich würde mir vom Finanzamt nichts gefallen lassen.

      Auch bekommt der Insolvenzverwalter Schmitt nicht mehr Geld, wenn sich die Sache länger hinzieht.

      Ich habe jetzt auch mal mit der EDW telefoniert, Herr Möser.

      Der schätzt, daß wohl Ende Oktober die Entscheidung fällt, ob das Verfahren der Beschwerdeführer abgetrennt werden kann und ausgezahlt wird oder ob die ganze Sache in die nächste Instanz geht.

      Die EDW kann im Prinzip frühestens auszahlen, wenn auch der Schmitt auszahlt.
      Es könnte ein Kredit über eine Bundesbürgschaft kommen.
      Er wollte sich aber nicht festlegen.
      Über die ganze Sache würde noch "beraten".

      :eek:

      Wer weitere Infos hat, bitte hier unbedingt reinstellen.
      Avatar
      schrieb am 03.09.07 17:02:56
      Beitrag Nr. 2.156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.369.841 von andi16571 am 02.09.07 23:25:45Der "Bösewicht" ist übrigens nicht der Schmitt, der gerne auszahlen würde, sondern dieser üble Phoenix-Rechtsverfolgungspool, der aus EDW-Beitragszahlern besteht, läppische 190 Euro fordert und damit alles blockiert.

      Ich bin stocksauer auf diese Bande !

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 03.09.07 18:55:36
      Beitrag Nr. 2.157 ()
      Urlaub du hast eine eigentümliche Rechtsauffassung.
      Der Betrüger ist Phoenix,
      und nicht Schmitt oder der EdW (bzw. die EdW-Zwangsmitglieder).

      Hättest du einfach mal 5,-Deutsche Mark für die Zeitschrift Finanztest ausgegeben, müßtest du heute nicht Zähne knirrschend auf die Auszahlung warten.

      Und wie jede Kapitalanlage ist natürlich auch Phoenix steuerpflichtig, wenn Eure Vermittler was anderes erzählt haben, dann haben sie euch verarscht.
      Wer "vergessen" hat die ausgezahlten Phoenix-Gewinne in der Steuererklärung anzugeben, kann durchaus in Erklärungsnot ggü dem Finanzamt kommen. Aber da man heute weiß, dass es sich letztlich um eine teilweise Rückzahlung der Einlage und nicht um Kapitalerträge handelt, dürfte das Finanzamt leer ausgehen.
      Avatar
      schrieb am 03.09.07 18:59:59
      Beitrag Nr. 2.158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.375.477 von Urlaub2 am 03.09.07 17:02:56Hinter diesem "Rechtsverfolgungspool" stecken möglicherweise Fondsgesellschaften.

      Wer weiß Näheres ?

      Übrigens nicht zu verwechseln mit dem Rechtsverfolgungspool gegen den Dr. Puckler, dem ja viele hier angehören.

      Wir müssen unbedingt öffentlichen Druck machen.
      Negativ-Werbung kann nämlich keiner brauchen.

      Wenn wir uns nicht auf die Hinterfüße stellen, geht es bis zum BGH und wir brauchen mindestens noch ein Jahr, bis wir überhaupt vom Schmitt die 1. Rate sehen.

      Von der EDW ganz zu schweigen...

      Wer hat Ideen und Vorschläge ?

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 03.09.07 19:07:40
      Beitrag Nr. 2.159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.376.679 von Klingvestor am 03.09.07 18:55:36Steuerlich ist das kein Problem.

      Ich würde auch sagen, daß der Schmitt im Rahmen seiner Möglichkeiten alles korrekt macht.

      Aber wenn du zu dieser Rechtsverfolgungspool-Bande gehörst, werde ich dir jedenfalls Beine machen.

      Du hast hier schon öfters seltsame Dinge vom Stapel gelassen.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.09.07 10:16:50
      Beitrag Nr. 2.160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.376.718 von Urlaub2 am 03.09.07 18:59:59Milliarden-€ wurden innerhalb von Stunden an Banken gezahlt, die aufgrund ihrer tollen Manager in Schieflage geraten sind.
      Alles, was auf der EdW Seite und Schubra steht, sehe ich als Hinhaltetaktik.Was macht eigentlich die großartige Arge-Phoenix, die tausende Anleger vertritt ??!! Nichts passiert, obwohl EdW zahlen könnte. Es gibt nur eine Lösung,schriftlich protestieren bei Merkel und dem Finanzministerium.
      Avatar
      schrieb am 04.09.07 10:35:51
      Beitrag Nr. 2.161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.380.752 von Wertegang am 04.09.07 10:16:50Wie ich gerade erfahren habe, hat die EDW bisher von ihren Mitgliedern noch nicht mal Sonderbeiträge erhoben.

      Solange der Insolvenzplan noch in der Schwebe ist, kann sie auch nicht auszahlen.

      Wir müßten verhindern, daß dieser üble Rechtsverfolgungspool in die nächste Instanz geht.

      Sonst dauert es mindestens noch ein Jahr bis zur Auszahlung vom Schmitt.

      Wer hat Ideen ?

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 09.09.07 18:09:44
      Beitrag Nr. 2.162 ()
      Die Arge Phönix sieht die Möglichkeit, von den Einzahlungsbanken Schadenersatz erfolgreich zu fordern, weil diese das Geld der Anleger nicht separiert haben.
      Ist das nur ein flop, um zu weiteren Kunden zu kommen, oder ist da was dran?
      Avatar
      schrieb am 12.09.07 14:01:24
      Beitrag Nr. 2.163 ()
      War gestern wieder beim FA-Offenbach. Die Steuerfahndungsabteilung ist der Meinung dass ich von 2003-2005 die Scheingewinne auf der Steuererklärung hätte angeben müssen und diese hätten dann versteuert werden müssten. Ich hätte ja die Gewinne in den drei Jahren von meinem Konto auch abheben können. Hauptsächlich berufen sie sich auf mehre Referenz Gerichtsurteile z.B. "Ambros-Gruppe". Eine Steuerliche Abschreibung der Verluste ist auch nicht möglich. Es seien wohl „Private-Verluste“.

      In den Fällen wo die Steuerfahndung noch kein Verfahren eingeleitet hat haben sie zu einer Selbstanzeige geraten. Da muss man nur die Steuern nach dem Halbeinkünfte Verfahren nachzahlen. Also auf das Bruttojahreseinkommen.

      Pro 1000 Euro hinterzogene Steuern gibt es 10 Tagessätze Strafe. Im Landkreisoffenbach soll es zu 70 Anzeigen gekommen sein.

      Wenn die das auf ganz Deutschland ausdehnen wird das noch „Lustig“. Ich werde die Steuern wohl nach bezahlen ohne zu klagen. Bei meinem hohen Streitwert verdienen sich die Anwälte sonst eine Goldene Nase. Auch mit der Hoffnung das mein Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen eine geringe Auflage (Geldstrafe oder Gemeinnützige Arbeit) eingestellt wird.
      bye Nordiii
      Avatar
      schrieb am 14.09.07 11:29:33
      Beitrag Nr. 2.164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.491.343 von skorpions am 09.09.07 18:09:44Gute Frage ...

      Klage gegen FRASPA wegen Beihilfe im Phoenix-Massenschadensfall wird fortgeführt

      Nach Auffassung der PIA haftet die FRASPA wegen Beihilfe zu einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 39, 34a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wie auch aufgrund eigener Aufklärungspflichtverletzungen (s. PIA-PM 28.3.2007). Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 24.04.2002 festgestellt, dass die Phoenix Kapitaldienst durch die Verwendung sogenannter Sammelkonten gegen § 34a WpHG verstoßen hat. Der Ausgang der heutigen Gläubigerversammlung hat keine Bedeutung für dieses Verfahren vor dem LG Frankfurt am Main. Gleichwohl stellt es nach Auffassung der PIA den derzeit mit Abstand erfolgversprechendsten Ansatz für die geschädigten Phoenix-Anleger dar, einen vollumfänglichen Schadenersatz zu erhalten. Das Verfahren wird daher mit Nachdruck fortgeführt.


      www.arge-phoenix.de/pmsDet.cfm?id=27
      Avatar
      schrieb am 17.09.07 11:47:50
      Beitrag Nr. 2.165 ()
      Ich darf mich vielleicht nochmal zu Wort melden, weil ich vor der Frage stehe,ob und wie ich die Arge Phönix beauftrage.


      Interessant war für mich, daß die arge die Einzahlungsbanken haften lassen will, weil sie das Geld nicht pro Anleger separiert haben.
      Die angebotene Gesamtvertretung würde ich nur wahrnehmen wollen, wenn die Versicherung zahlt.


      Kann mir hier jemand Entscheidungshilfe geben.
      Oder ist das mit den Einzahlungsbanken nicht so erfolgversprechend, wie es die Arge formuliert?
      Avatar
      schrieb am 17.09.07 19:19:14
      Beitrag Nr. 2.166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.545.723 von Nordiii am 12.09.07 14:01:24Hallo,

      zur Besteuerung der Scheingewinne aus 2005 habe ich derzeit folgende Sichtweise:

      Über die Scheingewinne aus 2005, erstmals ausgewiesen auf dem Auszug Anfang Februar, "Depotstand" 31.01.2005, konnte man gar nicht mehr verfügen. Begründung: Die Kündigung des Phoenix Depots war nur mit einer Frist von 1 Monat möglich. Hätte man also im Februar gekündigt, wäre man bis zum Ende des Handelsmonat Februar dabei geblieben. Anfang März wäre die Abrechnung des vergangenen Monats erfolgt. Dann noch Abwicklungszeit und siehe da, es wäre in die Zeit gerutscht, in der die Bafin schon das Geschäft hat dichtgemacht. Ich kenne jemanden der Anfang Februar sein Depot gekündigt hat. Er hat den Eingang der Kündigung nachgefragt und ihm wurde gesagt, "wirksam zum Ende März, plus Bearbeitung für die Auszalung = Anfang/Mitte April". Somit steht für mich fest das keinerlei Scheingewinn aus 2005 mehr hätte abgerufen werden können, lediglich der aus dem Januar, wenn man im Januar gekündigt hätte, ohne Kenntniss der Gewinne. Die Kündigung wäre wirksam geworden Ende Februar, und zzgl. Bearbeitungszeit für die Auszahlung habe ich Zweifel daran, das man noch was bekommen hätte. Und die Möglichkeit des Verfüguns über die Scheingewinne nimmt das FA ja als Hauptargument.

      Eine andere frage die ich mir stelle: Wie ist es mit dem Agio, zählt das zu den Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen?

      fmca
      Avatar
      schrieb am 18.09.07 16:01:37
      Beitrag Nr. 2.167 ()
      Kalkulierbares Risiko

      Sie prellen Anleger um Millionen, aber werden milde bestraft: Wie Großbetrüger die Schwächen der Justiz nutzen.

      Von Nadine Oberhuber

      Unterm Strich blieb ordentlich was über: Zu 300.000 Euro Geldstrafe verurteilte das Gericht Max Strauß vor drei Jahren. 650.000 Euro soll er mit seinen Tätigkeiten als Berater für die Wirtschaftsanalyse und Beratung Aktiengesellschaft (Wabag) eingenommen haben. Die Wabag hatte Tausende Anleger um einen zweistelligen Millionenbetrag erleichtert. Das Gericht begründete damals, die Strafe für Strauß sei deshalb mild ausgefallen, weil er ein Geständnis abgelegt hatte.

      Zwar wurden die Hauptverantwortlichen des Wabag-Betruges zu bis zu acht Jahren Haftstrafe verurteilt. Ungewöhnlich häufig scheinen aber Großbetrüger mit Kleinststrafen davonzukommen. »Kapitalanlagebetrug ist ein absolut kalkulierbares Risiko. Die Vorstände werden in Deutschland in der Regel nicht verurteilt und gehen auch nicht in den Bau«, sagt Hans-Peter Schwintowski, Professor für Wirtschaftsrecht an der Berliner Humboldt-Universität. Falls es doch mal passiert, sind die Verurteilten oft schnell wieder draußen.

      Vor gut einem Jahr erregte etwa die Verurteilung der Geschäftsführerin der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH Aufsehen: Das Unternehmen hatte Anleger mit Termingeschäften gelockt und sammelte bei 30.000 Anlegern rund 800 Millionen Euro ein. Davon sind bis heute 600 Millionen verschwunden. Die langjährige Chefsekretärin und spätere Geschäftsführerin wurde vor gut einem Jahr wegen Untreue zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Sie sei inzwischen wieder auf freiem Fuß, monieren Anlegeranwälte.

      Die systematische Abzocke mit Scheingeschäften und Schneeballsystemen wird in Deutschland geradezu als Kavaliersdelikt behandelt. Selbst wenn Zehntausende Sparer dabei oft ihre Altersvorsorge verlieren – mehr als eine milde Strafe drohe den allermeisten Anlagebetrügern nicht, sagt Kriminalitätsforscher Karlhans Liebl.

      »Wir haben in der Justiz einen dramatischen Personalnotstand«

      Liebl hat als Professor der Fachhochschule für Polizei rund 6000 Wirtschaftsstrafprozesse verglichen. Sein Ergebnis: Die Ungleichbehandlung in der Rechtsprechung hat offenbar System. »Einfache Fälle werden stärker kriminalisiert. Wenn jemand um 3.000 oder 10.000 Euro betrogen hat, können Richter aus eigener Erfahrung ermessen, wie schwer das wiegt. Wenn es aber 4,5 oder 45 Millionen sind, dann sind es nur noch Zahlen auf dem Papier. Ab der sechsten Stelle vor dem Komma verliert sich der Maßstab über die Höhe der Schädigung.«

      Für viele Richter dürften Straf- und Zivilverfahren mit Tausenden Geprellten zudem ein regelrechtes Bedrohungszenario darstellen: Müssen alle vor Gericht gehört werden und das nacheinander, kann das leicht Jahre dauern. Sammelklagen wie in den USA, die solche Mammutverfahren bündeln, gibt es in Deutschland in dieser Form bislang nicht. Gegen die möglicherweise falschen Verkaufsprospekte der Telekom klagen derzeit 16.000 Anleger allein in Frankfurt. Dabei arbeitet das Gericht die Akten einzeln ab. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), das seit zwei Jahren in Kraft ist, erlaubt es zwar mittlerweile, dass sich Sammelverfahren durchfechten lassen. Dennoch muss letztlich jeder Beteiligte einzeln um die Höhe seiner Ansprüche streiten.

      Die Anwälte der Beschuldigten nutzen die Lage gern aus – und verhehlen das auch nicht. Rüdiger Spormann hat sich auf die Verteidigung von Wirtschaftsstraftätern spezialisiert. Seine Methode: »Wenn es in einem Fall 580 Zeugen zu vernehmen gibt, sagt ein guter Verteidiger: Die müssen wir alle hören, mein Mandant sagt zum Fall nichts.« Das wirke fast immer bei den Richtern. So kämen am Anfang jedes umfangreichen Strafprozesses zunächst Absprachen zustande, in denen sich Richter und Verteidiger gern auf einen Vergleich einigten. Manchmal schließen beide Seiten darüber eine Stillschweigensvereinbarung. »Die Strafen sind dann oft überraschend gering, weil die Richter nahezu ohnmächtig vor den Fällen stehen und sie bloß nicht verhandeln wollen«, sagt Spormann. Biete ein Richter ausnahmsweise keine Absprache an, sagt er, »wird er spätestens nach dem siebten Verhandlungstag mürbe«.

      Kein Wunder, denn die Gerichte sind hoffnungslos überlastet, sagen fast alle, die dort tagtäglich zu tun haben. »Wir haben in der Justiz einen dramatischen Personalnotstand«, sagt Anlegeranwalt Jens Graf, »es ist so, als würde man die Hälfte der Notarztfahrer entlassen und den Patienten sagen: Ab 18 Uhr wird keiner mehr abgeholt.«

      Zur Verfolgung wirtschaftlicher Straftaten fehlt nicht nur das Personal, sondern auch die Fachkompetenz, auch bei der Polizei, beklagen die Landeskriminalämter. Oft ermitteln einfache Schutzpolizisten in solchen komplexen Fälle. Das führe – wenn Wirtschaftsstraftaten denn verhandelt würden – zur »unwahrscheinlich langen Dauer« der Prozesse, so hat es Franz-Hellmut Schürholz, Expräsident des LKA Baden-Württemberg, zusammengefasst. Manchmal schleppen sich die Ermittlungen so lange hin, dass das Verfahren nach Jahren einfach eingestellt wird.

      Wirtschaftsstrafsachen gehören zu den unbeliebtesten Delikten, die es vor Gericht zu verhandeln gilt. Weil sie so viele Aktenordner füllen, dass sie mehrere Regalmeter bestücken. Weil sie so viel Fachwissen verlangen, dass jedem Nicht-Betriebswirtschaftler der Kopf schwirrt. Und zu denen gehören Richter nun mal, stellt Ralph Neubauer vom Justizministerium Nordrhein-Westfalen fest. Das Bundesland hat fünf Schwerpunktstaatsanwaltschaften – die Hauptstadt Düsseldorf gilt als deutsche Hochburg des grauen Kapitalmarktes und der dubiosen Anlagefirmen. »Die Staatsanwälte haben gebündeltes wirtschaftliches Fachwissen. Aber Richter sind immer Juristen. Es gibt zwar Wirtschaftsstrafkammern, aber keine echte Spezialisierung. Da kann man den Gerichten als Bundesland auch nicht reinregieren«, sagt er. Nach Forscher Liebls Erfahrung setzen die Gerichte sogar bevorzugt Berufsanfänger auf solche Fälle an, weil sie keiner von den Älteren übernehmen mag.

      Die Finanzaufsicht darf nur Formalien prüfen

      Während sich die Justiz mit den Fällen schwer tut, machen die Gesetze es den Betrügern geradezu leicht. Die Anlagemärkte für Aktien, Fonds und Derivate unterliegen zwar staatlicher Aufsicht, der graue Kapitalmarkt aber nicht. Dazu gehören etwa ausländische Warentermingeschäfte, geschlossene Fonds und Hedgefonds. Gerade dubiose Anbieter werben zwar immer wieder, ihre Anlageprodukte würden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geprüft. Doch Fakt ist: Das Einzige, was die Aufsichtsbehörde kontrollieren darf, ist, ob der Prospekt formale Kriterien erfüllt. Ob also eine Firmenadresse im Prospekt steht und der Name eines Vorstands sowie bestimmte Standardhinweise. Welche Zahlen die Unternehmen dort abdrucken und ob die realistisch sind, prüft niemand.

      Zudem rutscht auch der Aufsichtsbehörde mal ein großer Brocken durch, wie im Fall Phoenix geschehen: Hier rückte die Bafin zur Sonderprüfung an und beanstandete – nichts. Dabei soll die Firma jahrelang Kontoauszüge und Abrechnungen im großen Stil gefälscht haben. Anlegeranwälte wollen die Bafin nun zur Rechenschaft ziehen. In Österreich muss die Finanzaufsicht für Versäumnisse haften, wie jetzt im deutsch-österreichischen Pleitefall AMIS. »In Deutschland will das Thema Staatshaftung niemand anfassen, weil die Angst groß ist, dass dann enorme Klagewellen auf den Bund zurollen«, sagt Anwalt Peter Gundermann von der Kanzlei Tilp, die in Arbeitskreisen des Bundestags für Anlegerschutz eintritt. »Dass da aus Berlin eine Initiative kommt, halte ich für ausgeschlossen. Und wenn, dann in vielen Jahren.«

      Der Fall AMIS offenbart noch ganz andere Lücken. Erstreckt sich ein Fall über mehrere Länder, etwa weil eine Depotbank in Luxemburg sitzt oder ein Aufsichtsrat in einer Holdinggesellschaft in einer Steueroase wie den Cayman Islands, ist der Angeklagte umso besser dran. Dann streiten sich die Behörden ewig untereinander. »Im AMIS-Verfahren haben die Anleger allein ein Jahr dadurch verloren, dass die österreichischen Behörden mit den Luxemburgern über Kreuz lagen«, erinnert sich Gundermann, »es ist ein typischer Fall, der nach einer einheitlichen Umsetzung der EU-Gesetze schreit.« Auch die LKA-Fachleute mahnten schon 2004 Amtshilfe an, ohne die »Staatsgrenzen für die Strafverfolgungsbehörden nach wie vor nur schwer zu überwindende Hindernisse« seien.

      Auch viele Gesetzesdefinitionen erschweren die Strafverfolgung. Etwa wenn darüber gestritten werden muss, wann ein vorsätzlicher Betrug stattgefunden hat. Deshalb fordern Anlegerschützer neue Formulierungen. Die wird es aber wohl nicht geben: »Der Fachabteilung ist nicht bekannt, dass es im Gesetz zum Kapitalanlagebetrug oder dessen Anwendung Unzulänglichkeiten gibt«, sagt ein Sprecher des Bundesjustizministeriums. »Äußerungen, dass es Probleme gebe, werden oft getätigt, ohne dass sie ordentlich empirisch evaluiert sind. Das ist unseriös.« Professoren wie Karlhans Liebl hören dem frustriert zu. »Manchmal meint man, die wirklichen Betrüger sollen gar nicht verfolgt werden. Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.«


      DIE ZEIT, 13.09.2007 Nr. 38

      38/2007
      Avatar
      schrieb am 23.09.07 13:58:12
      Beitrag Nr. 2.168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.635.617 von fmca am 17.09.07 19:19:14Hallo,

      wir haben auch Post von der Steuerfahndung erhalten.
      Die Scheingewinne sollen von 2000-2005 versteuert werden.
      Eine Gewinnauszahlung hat niemals stattgefunden.
      Die Zahlen wurden von der Steuerfahndung vorgelegt.Alles ist sehr interessant.Wir haben jedes Jahr nach der Versteuerung der Gewinne bei Phönix angefragt.Die Antwort für die "Gewinne bis
      98" auf jeden Fall steuerfrei.Die Versteuerung 99,2000 unklar.
      Die Auskunft lautete ungefähr so:Wir wissen nicht wie es zu versteuern ist,aber wenn ,dann erst bei Entnahme der "Gewinne".Jedes Mal wenn die Ofd damit anfängt,droht unser Chef
      mit der Verlagerung der Firma ins Ausland, und mit Hinblick auf den
      wichtigen Finanzplatz Frankfurt wird wohl positiv entschieden werden. In 2001 habe ich im Internet eine Anzeige PMA. gefunden.
      Nach Haltedauer von 12 Monaten steuerfrei.Alles ist gut!!!!
      Ich war durch die dauernden Anfragen auch über die Prüfungen bei
      PK GmbH informiert.Das Finanzamt hat sowieso Kontrollmitteilungen verschickt und ich habe nie etwas bekommen. Alles ist gut!!!
      In 2005 fragte ich wieder nach der Versteuerung bei PK GmbH. 2004 hat sich etwas am Gesetz geändert,2004 steuerpflichtig.
      Daraufhin habe ich Gewinnermittlungen von 2004 -2000 beantragt.
      Nach mindestens fünfmaligen Anrufen, kamen die dann auch,und die Phönix ging zeitnah pleite. Ich habe dann natürlich alle einschlägigen Seiten über den Vorfall und auch über die Versteuerung gelesen.(alle Threads vorher,anwalt-a,Euro am Sonntag,usw.)Alles ist gut!!!!
      Bei Sichtung der Unterlagen gestern ist mir aufgefallen,dass die Gewinnermittlungen ,die zeitnah innerhalb von 3 Monaten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erstellt wurden ,nicht zu den monatlichen Auszügen ,und schon überhaupt nicht zu dem Gewinnschreiben von 2000 passen.Die Steuerfahnung hat ihre Zahlen aus Papieren die bei PK GmbH beschlagnahmt wurden.Wo kommen die
      Zahlen von 2005 her? Hier hat das FA. sonstige und Spekulationsgewinne ermittelt. Von 2005 sind 2 Auszüge vorhanden,
      passen aber nicht!
      Hat die Phönix Kapitaldienst GmbH nach der Eröffnung das Insolvenzverfahrens heimlich weiter gearbeitet?
      Naja,lief ja auch gerade sogut.
      Geld gabs auch in 2005 nicht zurück ,ich hab es probiert.
      Alles ist gut!! Nur die Kohle ist weg.
      Über Hilfe würde ich mich freuen

      mfg
      Ladenbesitzer
      Avatar
      schrieb am 25.09.07 12:59:31
      Beitrag Nr. 2.169 ()
      Sachstand: Zur Zeit läuft noch die Beschwerde gegen den Insolvenzplan beim LG Frankfurt. U.a. werden Aussonderungsrechte geltend gemacht, sich stützend auch auf ein Gutachten von Prof. Dr. Bork, HH. Nach Mitteilung der EdW soll die Entschädigungszahlung vorgezogen werden, falls sich das Beschwerdeverfahren in die Länge zieht, 24.09.07

      http://www.anwalt-a.de/html/aktuelles.html
      Avatar
      schrieb am 02.10.07 11:49:43
      Beitrag Nr. 2.170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.707.191 von Ladenbesitzer am 23.09.07 13:58:12Hallo Ladenbesitzer,

      Versteuerung von Scheinrenditen (wie bei Phoenix) ist das so eine Sache. Zu diesen ganzem Thema gab und gibt es viele Gerichtsurteile mit UNTERSCHIEDLICHEN Ausgängen.

      Es gibt Gerichte/FA die die Scheinrenditen (wie bei Phoenix) als Novation ansehen. Soll heißen, die Monatlichen Scheingewinne werden dem Anlagekonto wieder hinzugefügt und gutgeschrieben, hätten aber auch entnommen werden können. Dies nennt man „Novation“. Das nimmt das FA als Grundlage für die Nachbesteuerung.

      Andere Gerichte sehen das anders.


      ############

      Kapitalerträge - Versteuerung von Scheinrenditen bei Schneeballsystem

      Hintergrund des Besprechungsfalls ist die in Konkurs geratene Anlagefirma Ambros, die Anlegern extrem hohe Monatsrenditen versprach. Die Renditen ließ der Anleger stehen. Dies führte so zu einer Erhöhung seiner Kapitalbeteiligung. Die Anlagefirma erwirtschaftete tatsächlich einen Millionenverlust. Sie spiegelte den Anlegern gegenüber aber die Erwirtschaftung von Renditen vor. Sofern Anleger die Auszahlung ihrer Kapitalanlagen oder Renditen verlangten, wurde die Auszahlung durch die Einzahlungen neu hinzutretender Kapitalanleger bestritten (“Schneeballsystem”).

      In mehreren Urteilen zu diesem Fall entschied der BFH (Az. VIII R 12/96, 13/96 und 57/95), dass die gut geschriebenen “Renditen” als Einnahmen aus Kapitalvermögen besteuert werden müssten. Und zwar unabhängig davon, ob die Anleger diese “Renditen” tatsächlich ausgezahlt erhielten oder zwecks Erhöhung ihres Kapitals bei der Anlagefirma stehen ließen.

      Das Finanzgericht Nürnberg ist dieser Rechtsprechung des BFH offen entgegengetreten. Nach Auffassung des Gerichts stellen die in Wirklichkeit nicht erzielten, sondern im Wege des betrügerischen “Schneeballsystems” aus den Einlagen anderer Kapitalanleger finanzierten Renditen, keine zugeflossenen Einnahmen aus Kapitalvermögen dar. Das Finanzgericht führt zur Begründung unter anderem aus, dass der Gewinnanteil nicht auf der Grundlage eines handels- und steuerbilanzrechtlich ordnungsgemäß erstellten Jahresabschlusses ermittelt worden sei. Der Anleger habe keine tatsächliche, sondern nur eine vorgetäuschte Vermögensmehrung erfahren. Er habe keinen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch gegen die Anlagefirma auf Auszahlung der nicht existierenden Gewinne erworben (Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 06.04.2000, Az III 141/98, EFG 2000, 1124 - Revision eingelegt).

      Ob dieses Urteil, das für viele Anleger einen Lichtblick darstellt, im Revisionsverfahren Bestand haben wird, ist in Anbetracht der entgegenstehenden Rechtsprechung des BFH sehr fraglich.

      http://www.steuerzahler-niedersachsen-bremen.de/webcom/show_…

      ############

      cu Nordiii
      Avatar
      schrieb am 02.10.07 19:16:01
      Beitrag Nr. 2.171 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.815.035 von Nordiii am 02.10.07 11:49:43Hier ist noch ein "Strohhalm", habe ich aus einem kostenlosen Newsletter, weiß nur nicht mehr, welchen:

      ######
      Noch immer tummeln sich bei uns auf diesem Gebiet zahlreiche Betrüger. Wo Ihnen gefährliche Fallen drohen, lesen Sie in fast jedem Wirtschaftsbrief. Unterschätzt wird bisweilen eine weitere verhängnisvolle Folge:

      Ob tatsächlich ein Betrug vorliegt, erweist sich oftmals erst nach Jahren. Steht er fest, ist der Verlust des eingesetzten Kapitals schon schlimm genug. Rechtsanwälte können meist wenig retten und kosten Sie zusätzliches Geld. Zumindest dann, wenn bei den Betrügern selbst nichts mehr zu holen sein sollte. Hält dazu noch der Fiskus die Hand auf, kommt es zum steuerlichen GAU.

      Privates Kapital ist steuerlich neutral. Verluste können Sie nicht mit Erträgen aus dem Kapital verrechnen. Soweit die Erträge dem Anleger ausgezahlt werden, unterliegen sie auf jeden Fall der Einkommensteuer. Typisch für Anlagebetrug ist aber gerade die Aufforderung, gutgeschriebene Erträge zu „reinvestieren“. Später folgen „vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten“, die das Stehenlassen der Gewinne nötig machten. Auch diese rein fiktiven Gewinne versteuert der Fiskus – bisher mit dem Segen des Bundesfinanzhofs.

      Kürzlich hat jedoch das Finanzgericht Saarland die Steuerpflicht für solche Erträge verneint (Az. 1 K 165/03). Hier wurden über eine Briefkastengesellschaft in Liechtenstein hochverzinsliche Kapitalanlagen angeboten. Die Zahlungen der Gesellschaft erfolgten auf Konten, die der Anleger bei einer Schweizer Bank unterhielt. Sollten Sie ähnliche Anlagen planen, hier die Folgen, die sich für Sie daraus ergeben können:

      1992 hatte der Kläger 240.000 DM angelegt. Bis 1997 wurden ihm Erträge regelmäßig gutgeschrieben. Sie betrugen zuletzt 372.149 DM. Davon hatte sich der Kläger 195.189 DM tatsächlich auszahlen lassen. Der Rest von 176.960 DM blieb reinvestiert. Durch Konkurs der Gesellschaft ging dieses Geld verloren. Laut Finanzamt sind dennoch Steuern auf die Gesamterträge zu zahlen. Anderer Ansicht ist das Finanzgericht. Der Kläger muss nur die tatsächlich ausgezahlten Erträge versteuern.

      Revision ist eingelegt (BFH Az. VII R 4/07). Die Bedeutung für alle Fälle von Kapitalanlagebetrug ist groß. Bisher genügten dem Bundesfinanzhof rein fiktive Gutschriften auf Konten mit Alleinverfügungsberechtigung. Dass die Kapitalanlage wie im Urteilsfall mit einem enormen Verlust geendet hat, spielte dabei keine Rolle. Mit Blick auf „stehengelassene“ Erträge folgt der BFH demnächst vielleicht dem Finanzgericht.

      Über den Ausgang werde ich Sie informieren. Beugen Sie vor, um darauf nicht angewiesen zu sein. Lassen Sie sich nicht in Kapitalanlagen locken, bei denen Schneeballsysteme nicht auszuschließen sind.
      (Der Deutsche Wirtschaftsbrief 18/2007)

      ######

      Wie ist das überhaupt, fallen die Phoenix-Erträge, sofern sie denn zu versteuernde Einnahmen darstellen, unter den Sparerfreibetrag? (sie stellen schließlich wohl dann Einkünfte aus Kapitalvermögen dar). Dann hätte man zumindest als Kleinanleger noch etwas Luft...
      Avatar
      schrieb am 02.10.07 21:38:09
      Beitrag Nr. 2.172 ()
      Nabend Leute!

      Das ist jasicherlich auch alles wichtig mit der Besteuerung der Scheingewinne, aber ihr wollt doch sicherlich auch alle Eure Einlage zurück oder? Wir sollten vielleicht wirklich nochmal Druck aufbauen - v.a. beim Gericht. Kann doch nicht sein, dass wir schon seit Wochen nichts mehr hören. Hier geht es doch nicht um Peanuts!:mad:

      Trotzdem wünsche ich: schönes WE allen "Geschädigten"!;)
      Avatar
      schrieb am 03.10.07 15:39:04
      Beitrag Nr. 2.173 ()
      Gibts schon irgendwas neues wegen Einlagenrückgewähr, oder zumindest wegen EDW-Zahlungen? Kann irgendjemand was beitragen?
      Avatar
      schrieb am 03.10.07 16:46:54
      Beitrag Nr. 2.174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.707.191 von Ladenbesitzer am 23.09.07 13:58:12Hallo,

      ich sehe zur Besteuerung der angeblichen Erträge (nicht die tatsächlich abgehobenen) folgendes:

      Viele Finanzämter werden wohl versuchen sich auf die BGH Entscheidungen zu beziehen und das als steuerpflichtig ansehen. Ob und bis das irgendwann mal auf höchster Ebene kippt, dauert, weiss man nicht.

      Also ich melde von mir aus nach, sehe aber für 2 Dinge wichtige Argumente:

      1. Wer zum 01.09.2004 und später beigetreten ist, konnte nicht mehr über seine ausgewiesenen Wertsteigerungen verfügen. Gemäß dem § 12 AGB war der Vertrag für 6 Monate unkündbar, und eine Auszahlung wäre nach $ 13.2 AGB erst innerhalb eines Monats nach Abrechnungsstichtag erfolgt = im Laufe/Ende März. Da war der Laden aber schon dicht.

      2. Für 2005 sehe ich nur den Anlass bis zum Stand 31.01.2005 etwas zu versteuern. Wieder bezogen auf die beiden o.g. AGB Teile wäre eine Kündigung im Januar zum Ende Februar wirksam geworden und hätte bis Ende März eine Auszahlung zur Folge haben sollen. Da war der Laden aber eben schon dicht.

      Der letztmögliche Exit war m.E. also eine Kündigung im Laufe des Dezember 2004. Somit hätte man am Januar 2005 noch teilgenommen und im Laufe/Ende Februar sein Geld erhalten.

      Ich denke das Agio ist nicht von den Gewinnen abzuziehen, das geht bei Investmentfonds ja auch nicht... oder weiss jemand was anderes?

      Grüße und Viel Erfolg
      Avatar
      schrieb am 12.10.07 19:45:22
      Beitrag Nr. 2.175 ()
      12.Okt.2007
      BERLIN (Dow Jones)--Die SPD hat sich am Freitag gegen ein Aufbrechen der Einlagensicherungssysteme infolge der Insolvenz des Finanzberaters Phoenix Kapitaldienst ausgesprochen und sich damit gegen solche Bestrebungen der Union gewandt. "Für den Fall Phoenix Kapitaldienst GmbH wird wie geplant die KfW-Bankengruppe auf den Darlehenswege Mittel bereitstellen, wenn gleichzeitig die Anlagegesellschaften ohne eigene Bankzulassung ein hinreichendes Anlagesicherungssystem für ihr Marktsegment aufbauen", erklärte der SPD-Finanzpolitiker Reinhard Schultz in einer Mitteilung. Dazu müssten die Sicherungsbeiträge deutlich erhöht werden.

      "Ein Aufbrechen der Sicherungssysteme der drei Bankengruppen oder gar deren Verschmelzung kommt für die SPD allerdings überhaupt nicht in Frage", stellte Schultz klar und widersprach damit dem finanzpolitischen Sprecher der Unions-Fraktion, Otto Bernhardt. Die Beiträge für eine eigenständige Einlagensicherung des privaten Anlagemarktes außerhalb der Banken könnten für manche der kleinen Institute zu teuer sein. Dieser Kostendruck sei aber sinnvoll, da Anlagegeschäfte nur tätigen dürfe, wer zur Absicherung der Anlage auch wirtschaftlich fähig sei. "Möglicherweise wird so ein Strukturwandel angestoßen, der die Spreu vom Weizen trennt", meinte Schultz. Dies läge auch im Interesse der Anleger und der Branche.

      Das "Handelsblatt" hatte am Freitag berichtet, die Koalition denke nach der Phoenix-Insolvenz intensiv über eine Reform der Einlagensicherung der Banken nach, und dabei solle auch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) neu strukturiert werden. "Wir müssen für den Fall gerüstet sein, dass ein Schaden auftritt, der die Kraft der eigenen Sicherungseinrichtung übersteigt", hatte das Blatt den CDU-Politiker Bernhardt zitiert. Gedacht sei an eine solidarische Haftung aller Banken, die die bisherige Trennung zwischen den Sparkassen und Landesbanken sowie den genossenschaftlichen Instituten und den Privatbanken aufheben solle.

      Quelle: www.europolitan.de
      Avatar
      schrieb am 13.10.07 08:58:53
      Beitrag Nr. 2.176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.961.628 von fimue am 12.10.07 19:45:22"Für den Fall Phoenix Kapitaldienst GmbH wird wie geplant die KfW-Bankengruppe auf den Darlehenswege Mittel bereitstellen, wenn gleichzeitig die Anlagegesellschaften ohne eigene Bankzulassung ein hinreichendes Anlagesicherungssystem für ihr Marktsegment aufbauen",

      Und wenn die Anlagegesellschaften das nicht tun?
      Gibts dann auch kein Geld der Kfw?
      Avatar
      schrieb am 14.10.07 10:36:11
      Beitrag Nr. 2.177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.961.628 von fimue am 12.10.07 19:45:22Hallo,

      ich suche einen guten Steueranwalt im Kreis Offenbach/Franfurt
      oder einfach einen Fähigen.
      Ich denke man sollte sich nicht einfach der Obrigkeit beugen.
      Viele Urteile stehen den Ambros Urteilen entgegen. Ausserdem
      war die Phönix keine Firma im Ausland,sondern eine Wertpapierhandelsbank in Deutschland.
      Bei einer Kontenabfrage hätte zumindest ab 2004 ,das Konto auftauchen müssen.
      Oder sind da doch massive Defizite.(Spekulationssteuer)
      Das Konto bestand seit 1995-wie oft wurde die Firma geprüft
      seit bestehen ?
      Die Steuerfahndung hat die Papiere erst nach dem Konkurs beschlabnahmt!
      Vorher hat keiner etwas von dem Konto gewusst? Ein Schelm der da boeses denkt.
      Bin leider kein Fachmann,
      und deshalb für jede Hilfe dankbar

      Ladenbesitzer
      Avatar
      schrieb am 14.10.07 11:02:41
      Beitrag Nr. 2.178 ()
      Hallo nochmals!

      Ich habe hier schon mehrfach gepostet, aber keine Reaktion erhalten.
      Ich bin leider nur Kleinanleger.
      Es würde mich deshalb interessieren, ob die Arge Phönix wirklich helfen kann.
      Sicher mit Recht behauptet sie, daß man (erfolgreich?) gegen die Einzahlungsbanken vorgehen kann, weil sie das geld pro Anleger nicht separiert haben.

      Kann sowas erfolgreich sein, macht es jemand oder ist die Arge tabu?

      Hier geht es meist nur um steuerliche Sachen.

      Das sind ja eigentlich die Dinge, die vielleicht nur die Kleinaleger interessieren.

      Über eine Reaktion wäre ich dankbar.
      Avatar
      schrieb am 16.10.07 15:20:21
      Beitrag Nr. 2.179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.821.799 von PirNero am 02.10.07 19:16:01Hallo noch mal,

      Thema Steuer:

      In dem letzten Zwischenbericht des Insolvenzverwalters von Ende september habe ich auf seite 14 den Hinweis gefunden, das das Finanzamt zwar die Daten von Schubra und Edw erhalten hat, ihm jedoch durch das Finanzgericht die Verwendung de Erkenntnisse bei Anlagebeträgen unter 15.000€ untersagt wurde.

      Somit dürfte sich bei den Anlegern, welche weniger wie 15.000€ einegzahelt haben und nichts abgehoben haben, das Finanzamt gar nicht melden. Ist nur meine persönliche Vermutung und Sicht der Dinge...

      Laut dem Bericht ist auch mit einer Auszahlung aus der Insolvenzmasse nicht in kurzer zeit zu rechnen, wegen der Beschwerden, da selbst bei einer Ablehnung der Weg zum BGH offen ist.

      Allerdings will das LG im herbst seine Entscheidung bekannt geben, evtl. Oktober, und dann soll ja angeblich die EdW entscheiden ob Sie di Entschädigung vorzieh, also vor dem endgültigen Ende des Insolvenzplans/Verfahrens. Dafür wären dann die Anspüche für den entschädigten Teilbetrag an die EdW abzutreten.

      Aber sicher brauchen die für die Abwicklung ... laaaaaaaaaaaaaaaaange.

      Nicht die Hoffnung verlieren, ich schau mir die 300.000 Securenta / Göttinger Gruppe Geschädigten an. Nichts mit Masse, nichts mit Entschädigungsfonds. Trotz aller Wut und Groll auf die '*%&/%§ die uns da abgezockt haben ... bin ich froh irgendwann noch mal was wieder zu sehen ...

      solong
      Avatar
      schrieb am 16.10.07 18:41:07
      Beitrag Nr. 2.180 ()
      meine eltern sind auch betroffen von der phoenix-pleite. was ich nicht versteheist, dass es ja wohl einen großen teil anleger gibt, welche sich von den großen anwaltskanzleien vertreten lassen. wieso lassen diese kanzleien sich vom edw so lange ohne jeden widerstand so lange hinhalten? der edw ist lt. seiner satzung verpflichtet, umgehend auszuzahlen. okay, die daten müssen geordnet und bekannt sein, aber das ist ja nun nach der langen zeit wohl der fall, oder? die tatsachen liegen klar auf dem tisch für die edw und sie bestreiten ja auch gar nicht, dass sie zahlen werden (woher die knete auch immer kommt- ob sonderbeiträge oder kreditfinanzierung). aber wieso ist die edw frei in der entscheidung über den auszahlungszeitpunkt? meine eltern sind nicht mehr die jüngsten und das ganze thema belastet sie sehr. ich habe keine lust, die kohle mal in ein paar jahren dann zu erben...
      vielleicht kann mal einer der anleger, die sich z.b. über die arge phoenix oder eine andere kanzlei vertreten lassen, zu diesem thema was zweckdienliches hier posten?
      Avatar
      schrieb am 18.10.07 13:11:24
      Beitrag Nr. 2.181 ()
      Da wird auf die Lösung des Problems durch eine weitgehende Entwertung der Ansprüche mittels Inflation gewartet. Und die ist ja gerade erst im Anrollen.
      Wenn es dann mal zur Auszahlung kommen sollte, wird es gerade mal noch für einmal Abendessengehen reichen.
      Avatar
      schrieb am 20.10.07 13:41:31
      Beitrag Nr. 2.182 ()
      Das glaube ich auch bald so.

      Die Arge Phönix hat aber bekannt gemacht, daß sie gegen die Einzahlungsbanken vorgehen will, weil sie nicht das Geld pro Anleger separiert haben. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.

      Leider hat hierzu noch keiner was gepostet, ob da Chancen bestehen.
      Da wären m.E. die Aussichten günstiger, daß die Rechtschutzversicherung Schutz gibt.
      Außerdem ist die außergerichtliche Gebühr der Arge dabei noch moderat.

      Wäre ja wirklich nett,wenn jemand mit entsprechender Kompetenz was zu dem Thema sagen würde.
      Avatar
      schrieb am 22.10.07 19:48:18
      Beitrag Nr. 2.183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.029.648 von rainbow36 am 16.10.07 18:41:07Hallo,

      die EdW muss drei Monate nach dem Feststehen des Entschädigungsbetrages zahlen. Aber der steht ja aufgrund des noch immer nicht endgültig genehmigten Insolvenzplanes - bisher nicht 100%ig fest. Daher können Sie noch abwarten ... ganz legal sozusagen. Aber Sie wollen ja angeblich Ihr Warten aufgeben, wenn das mit den Einspräöchen gegen den InsoPlan zu lange dauert....

      Viel Erfolg uns allen!
      Avatar
      schrieb am 23.10.07 10:36:57
      Beitrag Nr. 2.184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.112.615 von fmca am 22.10.07 19:48:18Hallo,

      und was bedeutet "die EdW muss drei Monate nach dem Feststehen des Entschädigungsbetrages zahlen." für die "Großanleger", die von der EdW auf jeden Fall 20.000 € bekommen, egal wie hoch die Insolvenzquote ist?
      Für diese Personen steht der Entschädigungsbeitrag doch schon seit Jahren fest. Könnten die vielleicht erfolgreich eine Auszahlung beschleunigen?
      Und wenn die Großanleger ausgezahlt werden, kann man das den kleinen schlechter verweigern...
      Avatar
      schrieb am 23.10.07 17:43:57
      Beitrag Nr. 2.185 ()
      höfliche frage von einem newbee;

      hatte anlage bei phönix zwischen 2002 und 2004, heute brief von schmitt =schultze/braun; rückerstattung von "anfechtbarem" scheingewinn plus 5% zinsen.

      wie würde man sich als kundiger verhalten??

      danke im voraus!
      Avatar
      schrieb am 24.10.07 10:29:23
      Beitrag Nr. 2.186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.112.615 von fmca am 22.10.07 19:48:18ja, ist schon klar. was ich nur nicht so ganz verstehe: die edw muß (!) 90% bzw. max 20 T€ je anleger auszahlen, egal wie hoch die insolvenzquote letztlich ist. bei anlegern, die weniger als 22 T€ angelegt hatten kann ich das letztlich noch einigermaßen nachvollziehen. bei denen geht es um die feststellung der 90 %. aber bei anlegern mit höheren summen ist das doch eigentlich egal- die haben anspruch auf 20 T€ erstattung- unabhängig von der quote. mir ist nicht ganz klar, wieso die großen kanzleien hier so ruhig bleiben... möglicherweise gibt es dafür einen grund, nur den würde ich gern mal wissen und verstehen.
      Avatar
      schrieb am 24.10.07 18:32:44
      Beitrag Nr. 2.187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.130.096 von rainbow36 am 24.10.07 10:29:23Ich frage mich, warum es seitens der EDW nicht möglich ist auf die Mindestanlagesumme i.H.v. 3.000€ 90% vorab pauschal auszuzahlen.
      Egal ob jetzt 3.000 oder 1 Mio angelegt wurde.
      Avatar
      schrieb am 24.10.07 19:28:15
      Beitrag Nr. 2.188 ()
      Das wird ja immer besser:
      :mad::mad::mad:
      Kapitalanlagebetrug

      Phoenix-Insolvenzverwalter soll überwacht werden

      Rund 20 Banken und Finanzdienstleister wollen den Insolvenzverwalter Schulze und Braun im Fall Phoenix durch einen Sonderinsolvenzverwalter überwachen lassen.

      FRANKFURT. Nach Informationen des Handelsblatts wollen die zu einem Rechtsverfolgungspool zusammengeschlossenen Unternehmen dies morgen beim Insolvenzgericht beantragen. "Wir haben erhebliche Unregelmäßigkeiten bei der Gebührenabrechnung festgestellt", begründete Markus Ross, der Sprecher des Rechtsverfolgungspools das Vorgehen gegenüber dem Handelsblatt. Dabei ginge es um überhöhte Rechnungen mit einem geschätzten Gesamtvolumen von mehreren Millionen Euro, so Ross. Außerdem habe der Insolvenzverwalter Schadensersatzforderungen gegen weitere Geschäftspartner des insolventen Optionshändlers nicht nachdrücklich genug verfolgt.

      Der Fall Phoenix gilt als größter Fall von Kapitalanlagebetrug der Nachkriegsgeschichte. Der Gesamtschaden wird auf 600 Millionen Euro geschätzt. Rund 180 Millionen Euro davon muss allein die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen an die betrogenen Anleger zahlen. Doch diese hat nur fünf Millionen Euro in der Kasse. Deshalb sollen die rund 700 Mitgliedsfirmen nachzahlen. Viele, darunter der Rechtsverfolgungspool, weigern sich.


      http://www.handelsblatt.com/News/Recht-Steuern/Meldungen/_pv…
      Avatar
      schrieb am 24.10.07 20:12:16
      Beitrag Nr. 2.189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.117.349 von nablator am 23.10.07 10:36:57Hallo,

      ja das ist fast richtig, nach derzeitiger Quote von etwas über 28% entsprechend dem Insolvenzplan, müsste man alle die ca. 80.000€ Grundlage haben, entschädigen können. Aber selbst diese Quote steht ja nicht fest, weil Sie aus dem noch nicht endgültig genehmigten Plan stammt. Also wo sollte man dann die Grenze zur Sicherheit ziehen, bei 100.000, oder noch mehr?

      Die EdW denkt sicher auch, das gerade die anleger, welche 80.000€ oder mehr angelegt haben, nicht darauf angewiesen sind, gegenüber denen, die eher unter 20.000€ angelegt haben. Es gäbe also ein jähes Aufschreien, wenn man die vermutlich vermögenderen bevorzugen würde.

      Und in Deinem letzten Satz findest Du damit auch den Grund für´s komplette Abwarten: Wenn man die Großen vorzeitig abfinden könnte, müsste man das auch für die kleinen Beträge tun ... und dann wären Sie da wo Sie im Moment nicht hin wollen.

      Hoffen wir, das eine Entscheidung des LG bald kommt, dann will die EdW ja irgendwie handeln oder sich äußern.

      Nun ja.
      Avatar
      schrieb am 25.10.07 08:16:43
      Beitrag Nr. 2.190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.138.995 von fmca am 24.10.07 20:12:16"dann will die EdW ja irgendwie handeln oder sich äußern"

      Denen werden schon neue Ausreden einfallen, um das Ganze weiter zu verzögern.
      Avatar
      schrieb am 25.10.07 19:15:02
      Beitrag Nr. 2.191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.707.191 von Ladenbesitzer am 23.09.07 13:58:12Heute bekam ich Post vom Finanzamt, ich hätte 2003 und 2004 Steuern hinterzogen.
      Dezember 2003 bin ich bei Phoenix eingestiegen. Ich habe mir nie etwas ausbezahlen lassen.
      Wenn ich die Beiträge hier ansehe, gibt es wohl keine einheitliche Rechtssprechung, ODER???? Kennt jemand im Grossraum Hannover einen guten Anwalt für Steuerrecht, oder hat jemand schon deswegen einen Anwalt aufgesucht und wurde gut beraten????
      Danke für jeden Tip!
      Avatar
      schrieb am 25.10.07 22:04:33
      Beitrag Nr. 2.192 ()
      Die Woche habe ich auch Post vom Finanzamt bekommen.Steuerhinterziehung und Steuergefährdung.War allerdings
      seit langem investiert. Habe 2001 die Belege ans Finanzamt geschickt mit einem Ausdruck aus dem Internet.Darauf stand dass,
      nach einer Haltefrist von 12 Monaten die Anlage steuerfrei ist.
      Das Finanzamt hat damals meine Spekulationsverluste wie angegeben festgestellt.Die Jahre davor hatte ich keine positiven Spekulationseinkünfte (1999 u.2000).Mehr Verluste als Gewinne.
      Soll jetzt nach Verrechnung der Verluste 2003,2004 u. 2005
      versteuern.Ich habe allerdings den Ausdruck noch und einen Beleg
      der Phönix aus 2003 in dem nur der Wertzuwachs erklärt wurde und das keine Gewinne entnommen wurden.O-ton Phönix :Wertzuwachs steuerfrei,eventuell erst bei Entnahme zu versteuern.In 2005 wieder angerufen und nach der Versteuerung gefragt.Ab 2004 wurde das Gesetz geändert und die Anlage wäre zuversteuern.Kurz bevor die Phönix umging habe ich Belege erhalten die eine Steuerpflicht
      bis 2000 auweisen. Wahrscheinlich aus lauter Verzweiflung weil ich so genervt habe.Die neuen Gewinnbescheingungen haben andere Zahlen als die alten.Dann wurde zeitnah Insolvenz angemeldet.Ich habe dann 2004 auf Anraten angegeben. Die neuen Bescheinigungen hätten niemals ausgestellt werden dürfen,da alle Geschäftsführer wissen mussten ,dass alles Betrug ist.(Insolvenzrecht)Hat schon mal einer darüber nachgedacht,warum die beiden anderen Geschäftsführer nicht belangt wurden?Die haben
      den grössten Teil der Insolvenzmasse nach dem Tod von Breitkreuz eingeworben.Sehen Sie auch auf Anwalt-a.de 29.05.06 Phönixseite.Da Gewinne bis 2003 steuerfrei waren besteht in Steuerlichersicht usw.
      Wenn die Steuerfahndung Geld verlangt, müssten die auch wissen,was
      für natürlich steuerfreie Anlagen getätigt wurden. Oder haben die etwa keine Geschäfte getätigt und nur Einlagen ausbezahlt?Bei mir kam es nie zu einer Auszahlung von sogenanntem Gewinn in den verfahrensrelevanten Jahren.Novation und den Bezug zu den Ambrosurteilen wird von immer mehr Finanzgerichten in Frage gestellt.Zum Teil wird Rechtsschutz erteilt und Revison nicht zugelassen.Musste mal google bemühen. Steuersparurteile,Scheinrenditen,Novation,Schneeballsysteme.
      Mein Steuerberater geht von vielen Betroffenen aus .Nehme an das es eine Musterklage gibt.
      Sollten die mit Gewalt eine Versteuerung herbeiführen ,wäre der Schaden dadurch im Hinblick auf 2008 sehr gross.Wer traut schon einem Staat der alles kontrolliert hat,dann nicht mit der Entschädigung rumkommt und dann noch Steuern will?

      Alles meine Meinung

      Ladenbesitzer
      Avatar
      schrieb am 25.10.07 22:32:08
      Beitrag Nr. 2.193 ()
      Ich teile deine Meinung. Es ist nicht zu glauben was das für eine Bananenrepublik ist. Man hört plötzlich auch sehr wenig von der EdW und im Gericht lässt man sich wohl auch mehr Zeit als uns zunächst mitgeteilt wurde. Eine einzige Farce ist das.
      Bin wirklich gepannt wann wir denn endlich mal unser Geld von der EdW bekommen. Und warum um alles in der Welt, kann man denn nicht die Kläger aus der Insolvenzmasse herauslösen und parallel schonmal mit den auszahlungen beginnen?

      Was können wir bloß machen? Wie sollen wir denn mehr Druck ausüben?
      Ist wohl einfach sehr schwer das zu organisieren. Ein Artikel im Spiegel wäre wohl gut, der mal offenlegt wie das so mit dem Finanzplatz Deutschland aussieht und daß wir hier ein völlig unterfinaziertes Einlage Sicherungs System haben.
      Avatar
      schrieb am 26.10.07 00:30:15
      Beitrag Nr. 2.194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.961.628 von fimue am 12.10.07 19:45:22SPD nun als Gehilfe der Bankenlobby?
      Mal was neues.....
      Avatar
      schrieb am 26.10.07 23:42:58
      Beitrag Nr. 2.195 ()
      26.10.2007 -- Neuer Streit im Betrugsfall Phoenix

      www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/?em_cnt=1…
      Avatar
      schrieb am 29.10.07 15:16:45
      Beitrag Nr. 2.196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.138.369 von FCO_Alpha am 24.10.07 19:28:15Stellungnahme von Verwalter Schmitt zu den Vorwürfen:
      http://www.stpag.de/Winsolvenz/gis.web/Anlagen/300_43979_261…
      Avatar
      schrieb am 29.10.07 20:15:39
      Beitrag Nr. 2.197 ()
      sehr interessant und aufschlussreich.

      dass dieses ganze vermittlerpack so überflüssig ist wie fusspilz dachte ich sowieso schon immer.
      dass sie aber mit solchen taschenspielertricks ganz offen ihren "sehr verehrten kunden " schaden , ist dann aber doch mehr als erwartet.
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 08:00:15
      Beitrag Nr. 2.198 ()
      @2179: man sollte nicht pauschalisieren, es gibt auch gute und seriöse Vermittler wie z.Bsp. Oegeat, der hier seinerzeit Quadriga emfolen hat!
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 12:34:37
      Beitrag Nr. 2.199 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.198.012 von Geistig_Verwirter am 30.10.07 08:00:15stimt , denn hade ich ja gans fergesen.
      ich nemme ales zürüg.
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 12:40:46
      Beitrag Nr. 2.200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.201.842 von Dr.Ibbelkuenstler am 30.10.07 12:34:37:laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 21:19:50
      Beitrag Nr. 2.201 ()
      Kurze Frage am Rande ,wo hat denn die Steuerfahndung die Zahlen
      für 2005 her? Hat schon jemand einen Anwalt bemüht?
      Hat einer von den Kleinanlegern schon etwas bekommen?
      Warum hat die Steuerfahndung nur bis 2000 Unterlagen erhalten?
      Je länger ich mir alles anschaue ,desto klarer wird mir ,dass ich ein zweites Mal übers Klotz gezogen werden soll. - Aber nicht ohne Verhandlung.
      Avatar
      schrieb am 31.10.07 20:09:49
      Beitrag Nr. 2.202 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.189.592 von fimue am 29.10.07 15:16:45Könntest du (oder jemand anderes) diesen Link vielleicht nochmals posten, damit er funzt ??

      :eek:

      Wir könnten uns dann die Argumente vom Schmitt nochmals näher anschauen und überlegen, was wir evtl. tun können.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 01.11.07 01:36:17
      Beitrag Nr. 2.203 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.224.071 von Urlaub2 am 31.10.07 20:09:49http://www.stpag.de/Winsolvenz/gis.web/Anlagen/300_43979_261…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.stpag.de/Winsolvenz/gis.web/Anlagen/300_43979_261…
      Avatar
      schrieb am 01.11.07 07:15:53
      Beitrag Nr. 2.204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.226.503 von JuergB am 01.11.07 01:36:17Mehr Details zu den Vorwürfen:

      Neuer Ärger bei Phoenix Kapitaldienst: Rechtsverfolgungspool beantragt Sonderinsolvenzverwalter

      Im Insolvenzverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH hat der aus 20 Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen bestehende Phoenix Rechtsverfolgungspool einen Antrag auf Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters erstellt, der noch diese Woche beim Insolvenzgericht in Frankfurt am Main eingereicht wird. Der Phoenix Rechtsverfolgungspool ist einer der Beschwerdeführer gegen die Bestätigung des Insolvenzplans durch den zuständigen Rechtspfleger. In dem Beschwerdeverfahren steht die Entscheidung noch aus.

      In einer Pressemitteilung erläutert der Phoenix Rechtsverfolgungspool die Hintergründe, warum die Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters gefordert wird. Unter anderem geht es um "erhebliche Schäden" bei der Insolvenzmasse und Täuschung der Anleger. Lesen Sie nachfolgend die ausführliche Stellungnahme:

      „Nach dem neuen diese Woche einzureichenden Antrag soll der Sonderinsolvenzverwalter ...

      • Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter, Mitglieder des Gläubigerausschusses, das Land Hessen für den zuständigen Rechtspfleger (Staatshaftung) sowie gegen Dritte prüfen und gegebenenfalls durchsetzen und

      • damit auch die Voraussetzungen für eine etwaige von Amts wegen vorzunehmende Prüfung durch das Insolvenzgericht schaffen, ob der bisherige Insolvenzverwalter aus wichtigem Grund aus seinem Amt zu entlassen ist.

      Der Antrag wird begründet mit Handlungen und Unterlassungen, die zu erheblichen Schäden bei der Insolvenzmasse beziehungsweise den Anlegern zum Teil bereits geführt haben und zum Teil noch führen können. Hierbei wurden die Anleger getäuscht. Auch ist ein Zugriff auf Treuhandgelder festzustellen, die nach dem einzigen hierzu vorliegenden und vom Insolvenzverwalter selbst in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens direkt den Anlegern gehören und nicht in die Insolvenzmasse gehören. Die Mitglieder des Gläubigerbeirats haben diese Handlungen nicht nur gebilligt, sondern zum Teil auch selbst veranlasst. Der zuständige Rechtspfleger ist im Rahmen seiner Aufsichtspflichten nicht nur gegen diese Handlungen nicht eingeschritten, einige hat er durch Beschlüsse sogar ausdrücklich gebilligt.

      Der Sonderinsolvenzverwalter hat zwei Fragenkomplexen nachzugehen, zum einen, ob die Insolvenzmasse beziehungsweise die Anleger mit überzogenen Gebühren und Kosten belastet werden, und zum anderen, ob Ansprüche gegen Dritte mit genügend Nachdruck verfolgt worden sind.

      1. Fragekomplex

      Beim ersten Fragenkomplex geht es darum, ob die Insolvenzmasse und damit die Anleger mit erhöhten Gebühren und Kosten in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages belastet werden und der Insolvenzverwalter dabei eigene Interessen vor das Wohl der Anleger stellt. Die fraglichen Schäden fallen unmittelbar bei den Anlegern an. Diese werden entsprechend höhere Entschädigungsleistungen von Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) verlangen, die ihrerseits einen Rückgriff auf die ihr zugeordneten Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen - darunter auch die 20 Mitgliedern des Phoenix Rechtsverfolgungspools - angekündigt hat, was diese existenziell bedrohen kann.

      Die bereits angefallenen beziehungsweise noch anfallenden zusätzlichen Gebühren und Kosten zu Lasten dieser Beteiligen in zweistelliger Millionenhöhe sind in den Rückstellungen in Höhe von über 30 Millionen Euro enthalten, die der Insolvenzverwalter für Verfahrenskosten gebildet hat. Ohne diese zusätzlichen Gebühren und Kosten wären die Verfahrenskosten entsprechend geringer und die an die Anleger auzuschüttenden Insolvenzquoten entsprechend höher.

      Die überhöhten Gebühren und Verfahrenskosten beruhen unter anderem auf folgenden Einzelsachverhalten:

      • Der Insolvenzverwalter hatte am 10. März 2006 beantragt, seine Gebühren als vorläufiger Insolvenzverwalter festzusetzen. Dem Antrag fügte er ein Vermögensverzeichnis bei, in dem er Gelder auf Treuhandkonten in Höhe von circa 163 Millionen Euro. als freie Aktiva bezeichnete und diese seiner Gebührenabrechnung zugrunde legte. Hierbei ließ er unberücksichtigt, dass nach den Geschäftsbedingungen zum Phoenix Managed Account es sich um Treuhandgelder handeln sollte, die direkt den Anlegern gehören, und nicht um freie Aktiva der Phoenix und damit der Insolvenzmasse. Er ließ ferner ein von ihm selbst in Auftrag gegebenes Gutachten außer Acht, welches am 3. Februar 2006 fertig gestellt worden war und zu dem grundsätzlichen Ergebnis kam, dass es sich um Treuhandgelder der Anleger und nicht um freie Aktiva handelt. Der zuständige Rechtspfleger setzte am 23. März 2005 die Gebühren des vorläufigen Insolvenzverwalters in Höhe von 3,22 Millionen Euro fest. Ohne die Einbeziehung der Treuhandgelder wären die Gebühren um 1,42 Millionen Euro geringer ausgefallen.

      • Mit dem Insolvenzplan, gegen dessen Bestätigung der Phoenix Rechtsverfolgungspool sofortige Beschwerde eingelegt hat, sollen die Treuhandgelder, die nach dem erwähnten Rechtsgutachten aussonderungsfähiges Treugut sind, zur Masse gezogen und dann als Insolvenzquoten an die Gläubiger verteilt werden, statt sie direkt an die Anleger herauszugeben. Damit würde ein Präjudiz dafür geschaffen werden, dass die Treuhandgelder auch in die endgültige Gebührenrechnung einfließen können. Die Gebühren des endgültigen Insolvenzverwalters betragen üblicherweise das Vierfache des vorläufigen, so dass durch die Einbeziehung der Treuhandgelder in die Masse ein zusätzlicher Gebührenanteil von ca. 5,68 Millionen Euro anfallen würde.

      • Darüber hinaus hat der Gläubigerausschuss der Abteilung Forensic Services aus dem Büro des Insolvenzverwalter einen Auftrag in mehrfacher Millionenhöhe erteilt, bestimmten Sachverhalten nachzugehen. Diese Sachverhalte gehören aber zumindest zu einem großen Teil zu den originären Aufgaben eines Insolvenzverwalters, die mit seinen durch das Gericht festzusetzenden Gebühren bereits abgegolten sind.

      • Auf Antrag der Mitglieder des Gläubigerausschusses setzte der zuständige Rechtspfleger beim Insolvenzgericht am 12. Mai 2006 für deren Gebühren einen Stundensatz von 250 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer fest, obwohl nach der insolvenzrechtlichen Vergütungsordnung die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses regelmäßig zwischen 35 und 95 Euro je Stunde beträgt.

      • Schließlich wurde auf Anregung des Gläubigerbeirates ein Rechtsverfolgungspool zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen von Anlegern gegen den früheren Abschlussprüfer der Phoenix, Dr. Puckler, gebildet. Begründet wurde dies vom Insolenzverwalter damit, dass er nur Ansprüche der Masse, nicht aber Ansprüche von Gläubigern, geltend machen könne. Als Poolführer wurde ein Kollege aus dem Büro des Insolvenzverwalters bestimmt. Hierdurch fallen zusätzliche Gebühren, möglicherweise in Millionenhöhe zu Lasten der Anleger an. An diesen Gebühren partizipieren der Poolführer und vier Mitglieder eines Poolberaters, die zugleich Mitglieder des Gläubigerausschusses sind.

      Die Kosten für den Pool werden von der Insolvenzmasse vorfinanziert und sollen aus den etwaigen Schadensersatzzahlungen von Dr. Puckler zurückgeführt werden. Erfolgen diese nicht, so besteht keine Nachschusspflicht der Poolmitglieder. Der Schaden verbleibt bei der Insolvenzmasse.

      Schließlich ist dieser Pool schon im Ansatz falsch und nichtig. Denn entgegen den Aussagen des Insolvenzverwalters dürfen die Anleger während des Insolvenzverfahrens nach § 92 InsO ihre etwaigen Ansprüche gegen Dr. Puckler gar nicht selbst geltend machen. Die Geltendmachung obliegt nach dieser Vorschrift vielmehr allein dem Insolvenzverwalter bzw. nunmehr dem nach diesem Antrag einzusetzenden Sonderinsolvenzverwalter.

      2. Fragekomplex

      Der zweite Fragenkomplex betrifft die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen der Anleger gegen Dritte durch den Insolvenzverwalter nach § 92 InsO. Hier geht es vor allem um etwaige Schadensersatzansprüche gegen die englische Brokerfirma MAN International Ltd., in deren Namen das Scheinkonto M 2540 bei der Phoenix geführt wurde. MAN wäre zweifelsfrei in der Lage, den Gesamtschaden Phoenix auszugleichen. Es scheint festzustehen, dass das Management von MAN hiervon nichts wusste. Es ist aber fraglich und nach wie vor offen, ob Mitarbeiter von MAN mit Phoenix zusammengespielt haben und MAN sich das zurechnen lassen muss. Hier bestehen erhebliche Zweifel, ob der Insolvenzverwalter diesen etwaigen Ansprüchen mit genügendem Nachdruck nachgegangen ist. Es ist Aufgabe des Sonderinsolvenzverwalters, dies zu überprüfen, etwaige Ansprüche gegen MAN durchzusetzen und – falls dies wegen Verjährung oder Verschlechterung der Beweislage nicht möglich ist – den Insolvenzverwalter, die Mitglieder des Gläubigerbeirates und gegebenenfalls auch das Land Hessen für eine mangelnde Aufsicht durch den Rechtspfleger in Regress zu nehmen.“ (rmk)

      Quelle: FONDS professionell
      Avatar
      schrieb am 01.11.07 11:02:04
      Beitrag Nr. 2.205 ()
      1. November 2007, 04:00 Uhr

      Gericht kippt Insolvenzplan im Fall Phoenix

      Frankfurt/Main - Im Insolvenzverfahren um die Kapitalanlagegesellschaft Phoenix droht eine wei-tere Verzögerung. Das Landgericht Frankfurt kippte in dieser Woche den Insolvenzplan, der die Auszahlung von Geldern an die geprellten Anleger regelt, wie aus dem Urteil hervorgeht, das Reuters vorliegt. Demnach entspricht der Plan nach Ansicht der Richter nicht den Anforderungen des Insolvenzrechts. Das Gericht gab damit der Beschwerde eines großen Phoenix-Gläubigers, des Wertpapierhauses Citco Global Custody, statt. Citco pocht auf die volle Rückzahlung seiner Gelder.
      Die Kanzlei des Phoenix-Insolvenzverwalters Frank Schmitt will nun prüfen, ob der Bundesgerichtshof angerufen werden kann. Die Auszahlungen von etwa 230 Mio. Euro aus der Insolvenzmasse an die Anleger verzögerten sich aber in jedem Fall weiter, sagte eine Sprecherin des Anwaltsbüros. Im April hatten die Gläubiger fast einstimmig dem Insolvenzplan zugestimmt - eigentlich sollte im Herbst mit der Auszahlung begonnen werden.
      Der Fall Phoenix ist einer der größten Anlagebetrugsskandale in Deutschland. Die Gesellschaft hatte ihre Kunden über Jahre hinweg betrogen und ihnen einen erfolgreichen Handel mit Derivaten und Optionsscheinen vorgegaukelt. In Wirklichkeit häuften sich hohe Verluste an. Im März 2005 meldete Phoenix schließlich Insolvenz an. Schmitt zufolge auf 674 Mio. Euro. 20 Banken und Finanzdienstleister, die sich zu einem Rechtsverfolgungspool zusammengeschlossen haben, fordern die Ablösung des Insolvenzverwalters. Denn dieser habe Schadenersatzansprüche gegen weitere Geschäftspartner von Phoenix nicht ausreichend geltend gemacht, was Schmitt zurückweist. Nach der Entscheidung des Landgerichts könne der Verwalter nun umgehend mit der Auszahlung von Geldern beginnen, sagte Pool-Sprecher Markus Ross. Die Gruppe hatte nach der Phoenix-Insolvenz Forderungen von Gläubigern übernommen, um sich der Beschwerde Citcos anschließen zu können. Dieses Vorgehen wiesen die Richter nun aber als unzulässig zurück.

      http://www.welt.de/welt_print/article1319061/Gericht_kippt_I…
      Avatar
      schrieb am 01.11.07 11:03:12
      Beitrag Nr. 2.206 ()
      Es heisst weiter auf die Auszahlung warten.
      Das Landgericht Frankfurt hat den Insolvenzplan gekippt.
      Avatar
      schrieb am 01.11.07 13:29:15
      Beitrag Nr. 2.207 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.228.999 von Klingvestor am 01.11.07 11:03:12Nach der Entscheidung des Landgerichts könne der Verwalter nun umgehend mit der Auszahlung von Geldern beginnen, sagte Pool-Sprecher Markus Ross.



      Auszug aus dem Handelsblatt vom 07.05.07:

      Die EdW selber will noch abwarten, ob der Insolvenzplan Bestand hat, nach der Entscheidung aber mit der Entschädigung beginnen. „Wenn er scheitert, haben wir keinen Grund mehr, mit der Auszahlung zu warten“, sagt der zuständige Abteilungsdirektor Michael Helmers. Sollte der Insolvenzplan kippen und sich dadurch die Auszahlung der Insolvenzmasse verzögern, stiege das Entschädigungsvolumen für die EdW auf mehr als 300 Mill. Euro, so Helmers.

      Ja was jetzt???:confused:
      Avatar
      schrieb am 01.11.07 15:44:38
      Beitrag Nr. 2.208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.231.632 von FCO_Alpha am 01.11.07 13:29:15Phoenix Kapitaldienst GmbH – Insolvenzplan gekippt

      Mehrere Varianten stehen jetzt offen


      Links zur Meldung:
      www.anwalt-a.de
      www.anwalt-a.de/html/aktuelles.html

      (News4Press.com)- Bremen, den 01.11.07 - Das Landgericht Frankfurt a. M. gab am 31.10.07 der sofortigen Beschwerde einer der größten Insolvenzgläubigerin, der irischen Citco Global Custody, gegen den Insolvenzplan der Phoenix Kapitaldienst GmbH wegen der Aussonderungsansprüche aus Gesamt- bzw. Einzeltreuhandbestimmungen bzw. handelsrechtlichen Wertpapierkommissionsgeschäften statt. Danach dürften deren Ansprüche nicht zur Masse gerechnet werden, sondern seien – wie bei Aussonderungsansprüchen üblich - in voller Höhe auszukehren. In dem in das Beschwerdeverfahren eingeführte Rechtsgutachten Prof. Dr. Bork wurde u.a. ausgeführt:

      „VIII. Damit lassen sich die Ergebnisse dieses Gutachtens wie folgt zusammenfassen:
      1. Sowohl Brokerkonten als auch die in der Buchhaltung der Phoenix unter „Mandant 102“ erfassten Einzahlungskonten sind aussonderungsfähige Treuhandkonten.
      2. Etwas anderes kann – vorbehaltlich abweichender Sachverhaltsinformationen – mangels Unmittelbarkeit für diejenigen Konten gelten, die in der Buchhaltung der Phoenix unter den Nummern 1819, 1842, 1843, 1844, 1945, 18475, 1856 und 1857 erfassten sind, da auf diese Konten keine Anlegergelder eingezahlt worden sind.
      3. Alle Kontoguthaben bilden ein einheitliches Treugut, das Phoenix für sämtliche Anleger gemeinsam treuhänderisch hält.
      4. Die Aussonderung ist dadurch zu bewirken, dass das Treuhandvermögen durch den Insolvenzverwalter an die einzelnen Anleger im Verhältnis der tatsächlichen Beteiligungswerte quotal ausgezahlt wird.
      5. Die Aussonderungsansprüche der Anleger gegen die Phoenix gehen nicht nach § 5 Abs. 5 EAEG auf die EdW über und können von dieser in keinem Fall geltend gemacht werden. Vielmehr sind sie bei der Berechnung des entschädigungsfähigen Anspruchs in der Weise zu berücksichtigen, dass Entschädigung nur für den durch die Aussonderung nicht gedeckten Differenzbetrag verlangt werden kann. Hamburg, den 3. Februar 2006, Prof. Dr. R. Bork“

      Soweit das Rechtsgutachten. Nur wenige Geschädigte hatten trotz formularmäßigen Hinweises Aussonderungsansprüche geltend gemacht. Auf die richtige Form war in pausenlosen Diskussionen, öffentlichen Veranstaltungen und im Internet hinwiesen worden. Die Aussonderungsansprüche sind allerdings jetzt noch nicht verfristet, enden aber mit der Rechtskraft des Insolvenzplanes. Die Rechtsschutz zahlt hierfür neben den anderen Kosten eine volle Geschäftsgebühr.

      Es sind jetzt die folgenden Fallkonstellationen möglich:
      a) Der Insolvenzverwalter geht ins Rechtsmittel. Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt wird aufgehoben, weil die Frage, ob Verträge mit einem unredlich Handelnden wirksam sind, vom Bundesgerichtshof anders gelöst wird als vom Landgericht. Dann würde sich nichts ändern oder:
      b) Der Insolvenzplan wird völlig fallen gelassen. Bei ordnungsgemäßer Manifestation von Aussonderungsansprüchen erhält derjenige Gläubiger – nach Ermittlung des bilanziellen Guthabens – den Aussonderungsanspruch vollen Umfangs ausgekehrt, wer Schadensersatzansprüche anmeldete und festgestellt erhielt, bekommt vom Rest die Quote oder:
      c) Es wird ein neuer Insolvenzplan beschlossen, in dem alle bisherigen festgestellten Schadensersatzansprüche in Aussonderungsansprüche „umgeschaffen“ werden. Dieses könnte – vorbehaltlich weiterer Rechtsfortbildungen durch den Bundesgerichtshof – dann möglich sein, wenn diejenigen Aussonderungsberechtigten, die ihre Ansprüche korrekt anmeldeten, äquivalent berücksichtigt werden würden.

      Nach Auffassung der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen-Erfurt (Kapitalanlagerecht), stehen den Geschädigte mehrere Varianten mit unterschiedlichen Möglichkeiten zur Verfügung.


      Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken
      Wilhelm Segelken
      Pelzerstr. 4
      28195 Bremen
      Tel:0421/321121
      Fax:0421/18944
      segelken@anwalt-a.de
      www.anwalt-a.de


      D.h.??? :confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 01.11.07 17:40:51
      Beitrag Nr. 2.209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.234.225 von FCO_Alpha am 01.11.07 15:44:38Mein Gott - ist das (und mir auch) schlecht!

      Wer hätte das erwartet?! Ich dachte, hier sind Profis am Werk?
      Vielen Dank auch, dass wir jetzt noch länger warten können...

      bin mal auf die Presse und v.a. das Statement der schubra und edw gespannt.

      Könnte echt kotzen!:mad:
      Avatar
      schrieb am 01.11.07 23:44:23
      Beitrag Nr. 2.210 ()
      Die "Arbeitsplätze" der beteiligten Anwälte scheinen gesichert bis auf weiteres.
      Avatar
      schrieb am 02.11.07 11:51:22
      Beitrag Nr. 2.211 ()
      Auszug aus einer Mail meines damaligen Vermittlers, zur Diskussion hier in den Raum gestellt... demnach sollen WIR jetzt den Druck auf die EDW erhöhen...:

      ..."Damit hat das Gericht der Zustimmung von 99,7% der Gläubiger zum Insolvenzplan bedauerliche Weise keine Beachtung geschenkt und verweist auf generelle Verfahrensfragen. Eine zeitnahe Lösung im Insolvenzverfahren ist unseres Erachtens somit in weite Ferne gerückt.

      Damit steht die Frage, wann zahlt die EDW, nunmehr im Mittelpunkt. Nach unseren Recherchen hat man dort in den letzten Monaten drei Varianten erarbeitet, wie auf den Entscheid des Gerichtes zu reagieren sei. Es wurde ja bereits zur Gläubigerversammlung im April in Aussicht gestellt, dass die EDW bei Scheitern des Insolvenzplanes entgegen den ursprünglichen Plänen als Erste mit den Auszahlungen beginnen wird. Nächste Woche sollen dazu offizielle Informationen erfolgen.

      Die EDW ist jetzt die einzig greifbare Hoffnung für den überwiegenden Teil der Gläubiger, um doch in absehbarer Zeit erste Zahlungen zu erhalten. Unseres Erachtens wäre es hilfreich, die EDW zum jetzigen Zeitpunkt in breiter Front direkt mit der Frage bzw. Forderung der Gläubiger nach einem konkreten und baldigem Beginn der Entschädigungszahlungen zu konfrontieren. Wir als "kleine" Vermittler stoßen hier an unsere Grenzen."
      Avatar
      schrieb am 02.11.07 12:57:48
      Beitrag Nr. 2.212 ()
      Von 2190: "Nur wenige Geschädigte hatten trotz formularmäßigen Hinweises Aussonderungsansprüche geltend gemacht. Auf die richtige Form war in pausenlosen Diskussionen, öffentlichen Veranstaltungen und im Internet hinwiesen worden. Die Aussonderungsansprüche sind allerdings jetzt noch nicht verfristet, enden aber mit der Rechtskraft des Insolvenzplanes"

      Sollen Privatanleger jetzt zusätzlich auch noch diese Aussonderungsansprüche geltend machen?
      oder wie oder was?
      sehr verwirrend :confused:
      Avatar
      schrieb am 02.11.07 14:18:56
      Beitrag Nr. 2.213 ()
      Mich wundert dass noch keiner seinen Phoenix-Vermittler in die Pflicht genommen hat, der hat euch doch das Zeug angedreht und offensichtlich vorher nicht ausreichend geprüft.

      @Marx
      Setz deinen Vermittler die Pistole auf die Brust. Rückabwicklung der Phoenix-Anlage, er zahlt dir die ursprüngliche Einlage zurück und du übereignest ihm die Phoenix-Anteile, dann kann er sich mit dem Insolvenzverwalter und EdW rumstreiten und du hast deine Kohle.
      Avatar
      schrieb am 04.11.07 20:21:55
      Beitrag Nr. 2.214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.255.505 von Klingvestor am 02.11.07 14:18:56Das was ich hier lese bringt mich immer mehr zum kochen!:mad::mad::mad:


      Alle wollen Sie sich von dem Geld der Anleger eine Scheibe, anscheinend ungerechter Weise, abschneiden.

      So wie sich das hier für MICH darstellt, sind wir umgeben von geldgierigen Aßgeiern.

      :mad: Gier frisst Hirn :mad:

      Ob nun die Inso-Verwaltung (im übrigen ist Schmitt einer der Geschäftführer von Schulze und Braun und dadurch Umsatzbeteiligter),

      Ernst & Young - ohne Worte,

      die angebeblich wichtigen Rechtsvertreter der Geprellten, die immer wieder versuchen Ihren in dem Falle Phönix unnötigen Rechtsbeistand durch angstschürende Pressemitteilungen an die soweiso schon gebeutelten Anleger anzubieten.

      So wie sich das hier anhört können wir froh sein, dass es Instituelle Gläubiger gibt, die die Zeit bzw Geld. und dadurch die richtigen Anwälte beauftragen, um solche Dinge gegenzuprüfen bzw. aufzuklären.

      Ich bin mal gespannt, was noch über den Gläubigerausschuss rauskommt.

      Weiter Infos von unserem im Moment eher für mich unglaubwürdigen Inso-Verw.:

      30. Oktober 2007
      space
      space
      space
      Im Insolvenzverfahren

      Phoenix Kapitaldienst GmbH

      teilt der Insolvenzverwalter

      Rechtsanwalt Frank Schmitt




      mit:

      Geltendmachung von Ansprüchen gegen Ernst & Young im Insolvenzverfahren der
      Phoenix Kapitaldienst GmbH ?


      Der Insolvenzverwalter nimmt Stellung zu einem Artikel im SPIEGEL (Heft 44):

      Seinen Beitrag über ein anstehendes Strafverfahren gegen einen Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young hat der SPIEGEL zum Anlass genommen, auch über das Insolvenzverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH und die nicht verfolgten Ansprüche gegen Ernst & Young in diesem Verfahren Stellung zu nehmen. In dem Artikel heißt es wörtlich:

      „Im vorigen Jahr verurteilte das Frankfurter Landgericht ehemalige Phoenix-Mitarbeiter zu mehrjährigen Haftstrafen. Im Urteil attestierten die Richter den beteiligten Wirtschaftsprüfern „Kontrollversagen“. Dennoch wird Ernst & Young von Phoenix-Abwickler Frank Schmitt keine Regressforderungen fürchten müssen. Eine Schadensersatzklage hat der Frankfurter Rechtsanwalt verworfen, weil er keine Aussicht auf Erfolg sah.“

      Richtig ist, dass Rechtsanwalt Frank Schmitt, Schultze & Braun, als Insolvenzverwalter von Phoenix keine Schadensersatzklage gegen Ernst & Young erhoben hat, weil er keine Aussicht auf Erfolg gesehen hat. Erläuternd ist jedoch darauf hinzuweisen, dass im Insolvenzverfahren Phoenix Ernst & Young nicht als Jahresabschlussprüfer, sondern im Auftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Sonderprüfer tätig war. Die Prüfungsaktivitäten sind vom Insolvenzverwalter sehr genau untersucht worden. Es haben sich eine Vielzahl von Fehlleistungen während der Durchführung der Sonderprüfung feststellen lassen, im Strafverfahren gegen Phoenix-Mitarbeiter ist dies auch thematisiert worden.

      Die Möglichkeit einer Schadensersatzklage hatte der Insolvenzverwalter durch mehrere Gutachten überprüfen lassen. Diese kamen zu der übereinstimmenden Auffassung, dass die Erfolgsaussichten eines Haftungsprozesses gegen Ernst & Young trotz der eingehend und sorgfältig dokumentierten Fehlleistungen gering sind. Dies hatte im wesentlichen rechtliche Gründe, weil die von der BaFin beauftragte Sonderprüfung gemäß § 44 KWG weder dem Interesse der Schuldnerin, noch dem der Gläubiger oder Anleger zu dienen bestimmt ist. Insofern trifft die Sonderprüfer, selbst im Falle einer grob fahrlässig übersehenen Bilanzfälschung, keine Verantwortung gegenüber diesen Dritten. Im Ergebnis konnten daher – anders als beim Jahresabschlussprüfer Puckler – keine hinreichenden Erfolgsaussichten für eine Schadensersatzklage gegen Ernst & Young angenommen werden. Aus diesem Grunde wurde der Anspruch nicht gerichtlich weiter verfolgt.

      Gegenüber dem Jahresabschlussprüfer Puckler werden hingegen die Ansprüche zwischenzeitlich geltend gemacht.

      (:mad: wie jetzt, hat Schmitt selber oder nur der Kollege über den Pool Anspüche gegen Puckler gestellt? Der Satz in der Mitteilung ist mal wieder absichtlich nicht klar formuliert!:mad:)

      Kontakt:
      Rechtsanwältin und Pressesprecherin Ronja Sebode, Schultze & Braun, Niederlassung Achern, RSebode@schubra.de, Tel.: 07841/708-0

      Die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH ist eine Gesellschaft von Rechtsanwälten, die sich seit über 20 Jahren mit allen Fragen der Insolvenz- und Zwangsverwaltung beschäftigt. Bundesweit sind bei Schultze & Braun über 40 Insolvenzverwalter an 28 Standorten tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren bearbeitet. Dabei wird die gesamte Spannbreite von der Insolvenz der natürlichen Person bis zur internationalen Großinsolvenz abgewickelt. Darüber hinaus verfügt Schultze & Braun über eine internationale Abteilung und Niederlassungen im Ausland und damit über das Know-how, auch grenzüberschreitende Insolvenzverfahren effektiv zu betreuen.
      Avatar
      schrieb am 04.11.07 20:27:19
      Beitrag Nr. 2.215 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.281.908 von LoganVanHogen am 04.11.07 20:21:55:mad::mad::mad:Hoch lebe die Bananenrepublik:mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 04.11.07 20:29:56
      Beitrag Nr. 2.216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.281.908 von LoganVanHogen am 04.11.07 20:21:55 31. Oktober 2007
      space
      space
      space
      Im Insolvenzverfahren

      Phoenix Kapitaldienst GmbH

      teilt der Insolvenzverwalter

      Rechtsanwalt Frank Schmitt




      mit:

      Landgericht Frankfurt stoppt Auszahlung an Phoenix-Geschädigte

      Das Landgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 29. Oktober 2007, der den Beteiligten am 31. Oktober 2007 zugestellt worden ist, entschieden, dass die Bestätigung des vom Insolvenzverwalter am 28. Februar 2007 vorgelegten Insolvenzplans zu versagen ist.

      Um den geschädigten Anlegern im Insolvenzverfahren Phoenix vorzeitig eine Teilausschüttung zukommen zu lassen, hatte der Insolvenzverwalter RA Frank Schmitt bekanntlich nach langwierigen Vorarbeiten im Februar diesen Jahres einen Insolvenzplan eingereicht, der am 19. April 2007 von 99,7 Prozent der abstimmenden Gläubiger angenommen worden war. Der Plan sah vor, dass von den insgesamt sichergestellten ca. 230 Millionen Euro eine Teilausschüttung in Höhe von 200 Millionen Euro nach einem im Plan enthaltenen Verteilungsschlüssel an die mehr als 30.000 Gläubiger im Insolvenzverfahren Phoenix Kapitaldienst GmbH vorgenommen werden sollte.

      Bereits im Abstimmungstermin hatte ein Gläubiger, die Citco Global Custody N.V. mit Sitz in Dublin, Irland, Einwände erhoben und insbesondere geltend gemacht, sie habe erst in den letzten Monaten vor dem Insolvenzverfahren in erheblichem Umfange Einzahlungen geleistet. Ihre Einzahlungsbeträge müssten ihr daher in vollem Umfang zurückerstattet werden. Sie hat sich daher gegen den Beschluss des Insolvenzgerichts, mit dem der von den Gläubigern angenommene Plan noch im Abstimmungstermin bestätigt worden war, mit der sofortigen Beschwerde gewandt. Ihr schlossen sich weitere 15 Beschwerdeführer an, unter anderem auch ein aus ca. 20 Finanzdienstleistern gebildeter Phoenix Rechtsverfolgungs-Pool. Dieser hatte vor wenigen Tagen erneut auf sich aufmerksam gemacht, weil er mit - aus Sicht des Insolvenzverwalters - unhaltbaren Beschuldigungen beim Gericht beantragt hatte, einen Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen.

      Das Landgericht hat in seiner Entscheidung nunmehr der Beschwerde der Citco Global Custody N.V. stattgegeben, die Beschwerden der übrigen Gläubiger, insbesondere auch des Rechtsverfolgungs-Pools als unzulässig verworfen.

      In der Begründung hat das Landgericht zunächst darauf hingewiesen, dass es auch dem Rechtsverfolgungs-Pool an einer Beschwerdebefugnis fehle, da er selbst nicht originär Gläubiger im Insolvenzverfahren sei, sondern sich durch einen unwirksamen Forderungskauf in die Gläubigerstellung habe bringen wollen. Damit dürfte auch klargestellt sein, dass der vor kurzem beim Insolvenzgericht gestellte Antrag auf Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters ebenfalls mangels Gläubigerstellung unzulässig ist.

      Die Beschwerde der Citco war dahingegen erfolgreich. Das Landgericht hat in seiner Begründung hauptsächlich darauf abgestellt, dass durch einen Insolvenzplan das Insolvenzverfahren beendet werden müsse. Die - im Gesetz nicht explizit vorgesehene, nach Ansicht des Insolvenzverwalters jedoch auch nicht ausgeschlossene - Möglichkeit eines „verfahrensbegleitenden“ und nicht verfahrensbeendenden Insolvenzplans hat das Landgericht abgelehnt.

      Diese Rechtsfrage war im Vorfeld der Planerstellung bereits ausgiebig kontrovers diskutiert worden. Der Insolvenzverwalter hatte entsprechende Gutachten eingeholt und den Sachverhalt mit dem Insolvenzgericht und dem Gläubigerausschuss erörtert. Mehrere Sachverständige hatten die Auffassung vertreten, ein solcher „verfahrensbegleitender“ Insolvenzplan sei zulässig. Auch gewichtige Stimmen in der Literatur vertreten diese Auffassung.

      Ferner war das Landgericht der Ansicht, dass bei diesem Insolvenzplan zwei Gläubigergruppen hätten gebildet werden müssen. Mit der Gruppenbildung hatte sich der Insolvenzplan konkret beschäftigt und dargelegt, warum in diesem besonderen Falle von einer Einteilung in Gläubigergruppen abgesehen wurde. Nach der Insolvenzordnung kann ein Insolvenzplan auch vorsehen, dass die gesamte Gläubigerschaft nur aus einer Gruppe besteht.

      Wegen dieser noch nicht höchstrichterlich entschiedenen Rechtsfragen wird nun voraussichtlich der Bundesgerichtshof zur abschließenden Entscheidung aufgerufen werden müssen. Bis dahin werden sich die Auszahlungen, die der Insolvenzverwalter ansonsten noch in diesem Jahr hätte vornehmen können, nun aber weiterhin verzögern. Für die mehr als 30.000 Gläubiger ist dies besonders deshalb schmerzhaft, weil ein einziger Gläubiger, der sich eine höhere Quote erhofft, die Auszahlung an alle anderen Gläubiger weiterhin erheblich verzögert.

      Kontakt:
      Rechtsanwältin und Pressesprecherin Ronja Sebode, Schultze & Braun, Niederlassung Achern, RSebode@schubra.de, Tel.: 07841/708-0

      Die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH ist eine Gesellschaft von Rechtsanwälten, die sich seit über 20 Jahren mit allen Fragen der Insolvenzverwaltung beschäftigt. Bundesweit sind bei Schultze & Braun 41 Insolvenzverwalter tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren bearbeitet. Dabei wird die gesamte Spannbreite von der Insolvenz der natürlichen Person bis zur internationalen Großinsolvenz abgewickelt.
      Avatar
      schrieb am 04.11.07 20:32:59
      Beitrag Nr. 2.217 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.282.148 von LoganVanHogen am 04.11.07 20:29:562. November 2007
      space
      space
      space
      Im Insolvenzverfahren

      Phoenix Kapitaldienst GmbH

      teilt der Insolvenzverwalter

      Rechtsanwalt Frank Schmitt




      mit::

      Aussonderung von behauptetem Treuhandvermögen im Fall Phoenix – Insolvenzverwalter hat Feststellungsklage eingereicht

      Sowohl der Rechtsverfolgungspool, der sich aus EdW-Beitragszahlern zusammensetzt, als auch Citco machen geltend, dass ein Teil des Vermögens von Phoenix Treuhandvermögen sei und der Aussonderung unterliege. Allerdings waren weder Citco noch der Rechtsverfolgungspool in der Lage, konkret zu berechnen, wie sich der einzelne Aussonderungsanspruch im Verhältnis zu den Aussonderungsansprüchen aller anderen Gläubiger ermitteln soll.

      Der Tendenz nach will Citco eine Berechnungsweise durchsetzen, die darauf hinausläuft, dass diejenigen Anleger, die kurz vor der Entdeckung des Betruges bei Phoenix eingezahlt hatten, nahezu ihre gesamte Einlage zurückerhalten. Auf der anderen Seite heißt dies, dass Anleger die früher eingezahlt haben, bei der Verteilung des Vermögens der Phoenix leer ausgehen.

      Selbst wenn ein Teil des Vermögens von Phoenix Treuhandvermögen sein sollte, besteht das Problem, dass nicht mehr so viel Geld vorhanden ist, wie ursprünglich von den Anlegern eingezahlt wurde. Hieraus folgt (wie auch bei der Verteilung der Insolvenzmasse), dass der Anspruch des Einzelnen stets durch die Ansprüche der anderen limitiert wird.

      Keiner der beiden Anspruchsteller war jedoch bereit, die Frage der Aussonderung durch Erhebung einer entsprechenden Klage einer Lösung zuzuführen, so dass der Insolvenzverwalter Frank Schmitt, Schultze & Braun, zwischenzeitlich (nach Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss) eine so genannte negative Feststellungsklage gegen Citco eingereicht hat. Hierbei soll zunächst geklärt werden, ob ein Teil des Vermögens von Phoenix Treuhandvermögen ist. Sollte dies der Fall sein, so ist in einem weiteren Schritt zu klären, welcher Teil dieses Vermögens auf jeden einzelnen Anleger entfällt und wie konkret verteilt werden kann.

      Kontakt:
      Rechtsanwältin und Pressesprecherin Ronja Sebode, Schultze & Braun, Niederlassung Achern, RSebode@schubra.de, Tel.: 07841/708-0

      Die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH ist eine Gesellschaft von Rechtsanwälten, die sich seit über 20 Jahren mit allen Fragen der Insolvenzverwaltung beschäftigt. Bundesweit sind bei Schultze & Braun 41 Insolvenzverwalter tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren bearbeitet. Dabei wird die gesamte Spannbreite von der Insolvenz der natürlichen Person bis zur internationalen Großinsolvenz abgewickelt.
      Avatar
      schrieb am 04.11.07 20:47:57
      Beitrag Nr. 2.218 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.282.231 von LoganVanHogen am 04.11.07 20:32:59 02. November 2007
      space
      space
      space
      Im Insolvenzverfahren

      Phoenix Kapitaldienst GmbH

      teilt der Insolvenzverwalter

      Rechtsanwalt Frank Schmitt




      mit:

      Insolvenzverfahren Phoenix: EdW-Beitragszahler schüren falsche Hoffnungen

      In der Presse kursiert eine Aussage eines Herrn Ross, Geschäftsführer eines der EdW-Mitgliedsunternehmen, wonach der Insolvenzverwalter nun, da das Landgericht Frankfurt/Main der Beschwerde der Citco stattgegeben hat, unverzüglich mit der Auszahlung der Insolvenzmasse beginnen könne. Diese Aussage ist falsch und schürt nicht erfüllbare Erwartungshaltungen. Gerade durch die Aufhebung der Planbestätigung ist eine Auszahlung verhindert worden, da nun die gleiche Situation wie vor der Abstimmung des Insolvenzplans besteht.

      Nach wie vor ist unklar, wie die angemeldeten Forderungen zu prüfen sind bzw. nach welchem Verteilungsmaßstab die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschüttet werden könnten. Die Abstimmung und Einigung über einen solchen Verteilungsmaßstab war der Kernpunkt des Insolvenzplans. Des Weiteren besteht durch die behaupteten Aussonderungsansprüche an dem so genannten Treuhandvermögen Unsicherheit darüber, ob der Insolvenzverwalter diese Mittel überhaupt verteilen darf und wenn ja, nach welchem Verteilungsmaßstab. Diese Fragen wurden auch vom Landgericht nicht beantwortet, so dass die Aussage des Herrn Ross nicht richtig ist. Ganz offensichtlich wird der Kampf der EdW-Beitragszahler gegen das Entschädigungssystem bzw. gegen die EdW vorliegend auf dem Rücken der Beteiligten des Insolvenzverfahrens, insbesondere der Gläubiger ausgetragen.

      In diesem Gesamtzusammenhang wird auch immer wieder auf vermeintlich nicht geprüfte Ansprüche gegen den Broker der Phoenix, der MAN financial ltd., eingegangen. Der Insolvenzverwalter hat jedoch gründlich untersucht, ob Mitarbeiter von MAN financial ltd. in den Betrug involviert waren. Dafür konnten keine Anhaltspunkte gefunden werden. Um jedoch jedem Anleger die Möglichkeit zu eröffnen, die gewonnenen Erkenntnisse hinsichtlich der Rolle von MAN zu überprüfen, wird der Insolvenzverwalter im Laufe der ersten November-Hälfte einen ausführlichen Sonderbericht betreffend des Ablaufs des Betruges bei Phoenix zur Insolvenzakte reichen. Daraus ergibt sich, dass Ansprüche gegen Mitarbeiter von MAN financial ltd. nicht bestehen.

      (:eek: und was macht Hr. Schmitt wenn uns das als wahre und in Amtssprache originäre Gläubiger, nicht wie der EDW-Rechtspool, an Rechenschaft nicht genug ist und wir vor Gericht einen Sonderprüfer fordern? Das Gutachten von Hr. Prof. Dr. Bork sagt aus, dass sehrwohl einen Teil der Masse aussonderungsfähige Treuhandkonten seien. Wenn es stimmt, dass diese auss. Treuh. nicht mit in die Gebührenrechnung aufgenommen werden und Hr. Schmitt trotz des von Ihm beauftragten Gutachtens von Hr. Prof. Dr. Bork missachtete, traue ICH Ihm noch ganz andere Sachen zu :eek:
      ich möchte betonen, dass dies ausschließlich meine Meinung zu dem Sachverhalt darstellt)

      Kontakt:
      Rechtsanwältin und Pressesprecherin Ronja Sebode, Schultze & Braun, Niederlassung Achern, RSebode@schubra.de, Tel.: 07841/708-0

      Die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH ist eine Gesellschaft von Rechtsanwälten, die sich seit über 20 Jahren mit allen Fragen der Insolvenzverwaltung beschäftigt. Bundesweit sind bei Schultze & Braun 41 Insolvenzverwalter tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren bearbeitet. Dabei wird die gesamte Spannbreite von der Insolvenz der natürlichen Person bis zur internationalen Großinsolvenz abgewickelt.
      Avatar
      schrieb am 04.11.07 21:42:23
      Beitrag Nr. 2.219 ()
      Wenn Citco so die Ansprüche durchsetzen kann,bezieht sich der
      Anspruch wohl auf das Insolvenzrecht.Bei allen Tätigkeiten der GmbH,die 3 Monate vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens getätigt wurden ,wird zumindest den Verantwortlichen (Geschäftsführer)wissen unterstellt.
      :mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:
      Und ich denke, dass sie alles wussten. Das würde auch für die falschen Ertragsaufstellungen sprechen ,die ich erhalten habe.

      Alles meine Meinung

      Ladenbesitzer
      Avatar
      schrieb am 05.11.07 00:52:33
      Beitrag Nr. 2.220 ()
      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 32.282.231 von LoganVanHogen am 04.11.07 20:32:59
      --------------------------------------------------------------------------------


      Insolvenzverfahren Phoenix: EdW-Beitragszahler schüren falsche Hoffnungen

      In der Presse kursiert eine Aussage eines Herrn Ross, Geschäftsführer eines der EdW-Mitgliedsunternehmen, wonach der Insolvenzverwalter nun, da das Landgericht Frankfurt/Main der Beschwerde der Citco stattgegeben hat, unverzüglich mit der Auszahlung der Insolvenzmasse beginnen könne. Diese Aussage ist falsch und schürt nicht erfüllbare Erwartungshaltungen. Gerade durch die Aufhebung der Planbestätigung ist eine Auszahlung verhindert worden, da nun die gleiche Situation wie vor der Abstimmung des Insolvenzplans besteht.

      _________________________________________

      Da ich, egal wie die Quote ausfällt, von der EDW sowieso die Höchstsumme von 20.000 € kriegen muss, sehe ich absolut keinen Grund, warum die nicht auszahlen. Und dass die EDW, selbst wenn die Auszahlung beginnt, bis zu 3 Jahren dafür braucht, kann doch wohl auch nicht wahr sein. Wir haben doch schliesslich im Frühjahr alle einen Kontostand vom Schmitt erhalten, der ja wohl (auch mit Personal von der EDW) erarbeitet worden ist. Den kann die EDW ja wohl übernehmen. Ich verstehe das alles nicht. :mad:
      Avatar
      schrieb am 05.11.07 09:41:29
      Beitrag Nr. 2.221 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.285.742 von Malu1 am 05.11.07 00:52:33Hi Malu,

      woher hast Du diesen Text/Quelle? Ich habe nochmals die letzte Meldung der EDW:

      22.08.2007
      Über die mittlerweile drei Beschwerden gegen die Bestätigung des Insolvenzplans hat das Landgericht Frankfurt/Main zu entscheiden. Die ursprünglich für das dritte Quartal 2007 vorgesehene Auszahlung aus der Insolvenzmasse an die Anleger wird sich hierdurch verzögern (www.schubra.de).

      Aus unseren bisherigen Informationen geht hervor, welche Auswirkungen das Insolvenzplanverfahren auf das Entschädigungsverfahren der EdW hat und warum in die geplanten Verfahrensschritte, trotz der grundsätzlichen Unabhängigkeit des Entschädigungsverfahrens, auch die EdW einzubinden ist (vgl. unsere Informationen vom 31.03.07 und 20.02.07).

      Demnach ist es zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin vorgesehen, die Entschädigungszahlungen nach der Ausschüttung aus der Insolvenzmasse vorzunehmen. Dennoch wird derzeit geprüft, ob mit den Entschädigungszahlungen der EdW bei einer zu langen Verzögerung der Ausschüttung aus der Insolvenzmasse nicht doch vorher begonnen werden kann.

      Weiterhin fordert die EdW die von ihr benötigten Unterlagen aus bisher unvollständig vorgelegten Anleger-Dokumenten nach.

      Auf Grund der Vielzahl von Schadensmeldungen wird der Eingang der nachgereichten Unterlagen nicht gesondert bestätigt.
      Avatar
      schrieb am 05.11.07 10:33:17
      Beitrag Nr. 2.222 ()
      Ich habe den Abschnitt aus LoganvanHogen posting vom 4.11. zitiert.
      Sieht so aus, als habe Schmitt das geäussert.

      Gruß, Malu
      Avatar
      schrieb am 05.11.07 10:37:32
      Beitrag Nr. 2.223 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.287.569 von Malu1 am 05.11.07 10:33:17Bin nun fündig geworden. Der Beitrag ist aus der Gläubigerinfo vom Schmitt vom 02.11.2007.
      Avatar
      schrieb am 05.11.07 17:48:41
      Beitrag Nr. 2.224 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.283.914 von Ladenbesitzer am 04.11.07 21:42:23Der Geschäftsführer Tiefenstätter konnte sich damit herausreden, daß er scheinbar tatsächlich nichts wußte.

      Ich hatte noch kurze Zeit vor der Pleite mit ihm telefoniert.

      "Urplötzlich" ist ihm aufgefallen, daß 600 Mio. fehlen.

      :D

      Jedenfalls sollten wir, wenn wir bei der Schubra mal anrufen, darauf drängen, daß es so schnell wie möglich zum BGH geht, und nicht noch etliche Extraprozesse geführt werden.

      Ich dachte, der Schmitt wäre auf seinem Gebiet ein Fachmann.

      Wir müssen alles daran setzen, daß wenigstens spätestens Ende 2008 ausgezahlt wird.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 05.11.07 19:35:50
      Beitrag Nr. 2.225 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.295.489 von Urlaub2 am 05.11.07 17:48:41Der Einzige der alles wusste,war Milde.
      Der Notar hat sich vor der Ausspielung von dem vorhanden sein
      der 49 Kugeln überzeugt. Leider musst du als Geschäftsführer das gleiche tun!
      Avatar
      schrieb am 05.11.07 23:43:21
      Beitrag Nr. 2.226 ()
      tja , jetzt gehts ganz schön durcheinander.

      im grunde ists aber doch nicht so schwer , die grüppchen auseinander zu halten und einzuschätzen.

      citco versucht seine anlage im wege der aussonderung ungeschmälert zurück zu bekommen , was natürlich zu lasten aller anderen anleger ginge.

      der "rechtsverfolgungspool" will vor allem verhindern , dass überhaupt ausgezahlt wird , weil die dahintersteckenden vermittler und finanzdienstleister (!!)natürlich befürchten,dass sie den fehlbetrag bei edw begleichen sollen.
      von dieser seite wird also generell nur quergeschossen und sabotiert.

      durch den beschluss des lg ffm wird das insolvenzverfahren bei dieser interessenlage garantiert nicht innerhalb der nächsten 5 jahre beendet.
      und auch eine eventuelle planbestätigende andere entscheidung des bgh würde erst in jahren zu einer auszahlung führen , denn auch dieses verfahren würde von o.g. seite in jeder phase blockiert werden.
      zu nichts anderem dient ja auch der unfug mit sonderinsolvenzverwalter und gebührenvorwürfen.
      (die gebühren sind gesetzlich geregelt und werden vom gericht festgesetzt)

      also lasst euch nichts vormachen , wenn hier einer in unserem sinn tätig ist , dann der insolvenzverwalter.
      aber der ist jetzt auf jahre an der auszahlung gehindert.

      das einzige , wie für die "finanzdienstleister" der schuss doch noch nach hinten losgehen kann , wäre es , wenn edw nun eben vor beendigung des inso verfarens auszahlen würde.
      aber das werden sie schon auch noch irgenwie verhindern.
      Avatar
      schrieb am 06.11.07 11:29:38
      Beitrag Nr. 2.227 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.301.732 von Dr.Ibbelkuenstler am 05.11.07 23:43:21das einzige , wie für die "finanzdienstleister" der schuss doch noch nach hinten losgehen kann , wäre es , wenn edw nun eben vor beendigung des inso verfarens auszahlen würde.
      aber das werden sie schon auch noch irgenwie verhindern.


      da stellen sich mir aber eben doch Fragen, wie z.b. die nach der Verpflichtung des edw zur zeitnahen auszahlung lt. deren satzung. Ich denke, die müssen auszahlen sobald die beträge der anleger klar sind. und sie können sich nicht ewig auf das schwebende insovenzverfahren berufen... schließlich treten die anleger ja ihre ansprüche in höhe der entschädigung an die edw ab. die können das dann mit dem insolvenzverwalter ausfechten. der entschädigungsfall wurde von edw festgestellt und daher müssen sie zahlen und zwar nicht erst, wenn ich dann als erbe meiner eltern der empfänger wäre.
      Avatar
      schrieb am 06.11.07 11:45:25
      Beitrag Nr. 2.228 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.301.732 von Dr.Ibbelkuenstler am 05.11.07 23:43:21Nun gut, positiv ist immerhin, daß das Landgericht diesen üblen Rechtsverfolgungspool abgeblockt hat.

      Ich nehme an, daß sich der BGH dem anschließt.

      Unklar ist für mich, wieso das Landgericht den Citco Recht gegeben hat.

      Gibt es im Insolvenzrecht dafür Anhaltspunkte ?

      Ich will hoffen, daß der BGH endgültig Klarheit schafft, wobei für mich noch vertretbar wäre, wenn die Citco den kompletten Betrag bekämen.(glaube ich alllerdings nicht).

      Hauptsache, es wird endlich ausgezahlt.

      Ich denke, daß auch die EDW dann endgültig beginnen muß auszuzahlen und nicht mehr mit Schein-Ausreden kommen kann.

      Das (neue) Insolvenzrecht ist ja gerade dazu da, daß Insolvenzverfahren beschleunigt werden.

      :eek:

      Wer neue Infos hat, bitte hier posten.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 06.11.07 13:04:19
      Beitrag Nr. 2.229 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.305.252 von rainbow36 am 06.11.07 11:29:38da stellen sich mir aber eben doch Fragen, wie z.b. die nach der Verpflichtung des edw zur zeitnahen auszahlung lt. deren satzung. Ich denke, die müssen auszahlen sobald die beträge der anleger klar sind. und sie können sich nicht ewig auf das schwebende insovenzverfahren berufen...

      Ja schon, aber welchen Betrag soll die EDW denn auszahlen? Das Insolvenzverfahren und eben damit auch die Planberechnung wurden ja soeben gekippt.
      Avatar
      schrieb am 06.11.07 14:59:32
      Beitrag Nr. 2.230 ()
      Die Edw könnte doch im Gegenzug die Insolvenzmasse übernehmen.
      Avatar
      schrieb am 07.11.07 09:13:41
      Beitrag Nr. 2.231 ()
      Thread: H5B5 bestätigt Verkaufsabschlüsse auf der Mipcom

      ... und wer verklagt endlich mal den EdW ?
      Avatar
      schrieb am 07.11.07 09:18:19
      Beitrag Nr. 2.232 ()
      Avatar
      schrieb am 07.11.07 09:33:16
      Beitrag Nr. 2.233 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.319.817 von limitter am 07.11.07 09:18:19Die EDW zu verklagen würde zur Zeit überhaupt nichts bringen, weil noch gar nicht feststeht, wie hoch der Anspruch jedes Geschädigten ist.

      :eek:

      Der Schmitt sollte sich darauf konzentrieren, so schnell wie möglich zum BGH zu kommen, damit der hoffentlich die endgültige Entscheidung trifft.

      Die Frage ist, was wir machen können, um das zu beschleunigen.

      Sobald der Schmitt auszahlen kann, müssen wir Druck bei der EDW machen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 14.11.07 07:16:22
      Beitrag Nr. 2.234 ()
      Ding-dong, Geld ist da!!

      Phoenix Kapitaldienst: Erste EdW-Kompensationen - Infoveranstaltung
      13.11.2007 19:06:37
      (PA) Für die Geschädigten der Phoenix Kapitaldienst GmbH bereitet die EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Berlin) erste Abschlagszahlungen vor.
      Diese werden nach den voraussichtlichen Schadensersatzleistungen des Insolvenzverwalters berechnet werden.
      Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V., Jena, (DVS) hat die französischen Kleinanleger der Phoenix Kapitaldienst GmbH zum 01.12.07 (Samstag) zu einer Informationsveranstaltung (Hotel Ibis Alésia Montparnasse, 49 Rue des Plantes, 75014 Paris, Beginn 14.00 Uhr) über die Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH eingeladen. Die Rechtsanwälte der Kanzleien Robert, Kempas, Segelken (Kapitalanlagerecht) und PWB Jena werden über die aktuellen Entwicklungen, die individuellen Verfahrenskriterien und die rechtlichen Regularisierungen informieren. Insgesamt stehen über 400 Mio. Euro zur Verfügung. Der Präsident des DVS, Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, meint: „Die vollständige Rückführung aller Einlagen sollte für alle Anleger angestrebt werden.“ Interessenten werden wegen der Raumgröße gebeten, die Teilnahme an der Veranstaltung unter 0421/321121 zu avisieren. Der Deutsche Verbraucherschutzring (DVS) hat zum Phoenix-Komplex die meisten Informationsverstaltungen durchgeführt.


      http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/241760.p…
      Avatar
      schrieb am 14.11.07 14:09:02
      Beitrag Nr. 2.235 ()
      warum in Paris und nicht in Frankfurt?
      Avatar
      schrieb am 14.11.07 14:28:48
      Beitrag Nr. 2.236 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.423.242 von Kattschinski-Bruder am 14.11.07 14:09:02Vielleicht kriegen nur die Franzosen was ab vom Kuchen?
      Avatar
      schrieb am 14.11.07 20:47:10
      Beitrag Nr. 2.237 ()
      Hab nochmal gegoogelt aber nur diese Info gefunden.
      Das wäre aber schon harter tobak wenn nur die Anleger aus Frankreich Ihre Einlagen zurück erhalten oder haben die dort eine bessere Rechtslage? Gerichtsstand ist doch Frankfurt, damit sollten doch alle gleichermaßen befriedet werden?

      Hoffe jemand findet etwas auch bezüglich der erheblich grösseren Gruppe an Betrogenen aus D.
      Avatar
      schrieb am 14.11.07 21:49:42
      Beitrag Nr. 2.238 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.429.871 von getitback am 14.11.07 20:47:10Es gibt noch 2 Meldungen dazu. Hab sie auch erst später entdeckt:

      EdW entschädigt Phoenix-Anleger zuerst
      von Ute Göggelmann
      Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) wird im Millionenbetrugsfall Phoenix sehr wahrscheinlich die geprellten Anleger noch vor dem Insolvenzverwalter entschädigen.
      ANZEIGE

      "In Abstimmung mit der Finanzaufsicht BaFin wird zurzeit geprüft, ob Teilauszahlungen vorgenommen werden können", sagte der EdW-Handlungsbevollmächtigte Ingo Möser der FTD. Der Zeitpunkt der Auszahlung sei offen. "Die EdW muss in die Puschen kommen", sagte Anlegeranwalt Andreas Tilp. "Notfalls klagen wir gegen die EdW." Obwohl nach langer Zeit wieder Bewegung in den Fall kommt, drohen die Fronten zu verhärten. Phoenix hatte jahrelang von den Finanzaufsehern unbemerkt Wertpapiergeschäfte vorgetäuscht und Anleger um 600 Mio. Euro geprellt. Im März 2005 hatte der Finanzdienstleister Insolvenz angemeldet.

      Zwei Jahre später stellte der Insolvenzverwalter Frank Schmitt einen vorläufigen Insolvenzplan auf, der eine Auszahlung von rund 200 Mio. Euro an die Gläubiger vorsah. Die restliche Schadenssumme sollte im Anschluss die EdW begleichen. Da das Landgericht Frankfurt jedoch einer Beschwerde des Phoenix-Gläubigers Citco Global Custody gegen den Insolvenzplan aus formalen Gründen stattgegeben hat, muss der Plan von weiteren Gerichtsinstanzen geprüft werden, was Jahre dauern kann.


      Die EdW sieht sich nun aufgrund des Gerichtsentscheids vor einer komplizierten Aufgabe. "Im Urteil wurde nicht darauf eingegangen, wie mit den möglichen Aussonderungsrechten umzugehen ist", sagte Möser. Aussonderungsberechtigte sind Gläubiger, die nur mit deren Zustimmung an den Insolvenzplan gebunden werden können. Citco ist so ein Fall.

      Die Daten müssten nun neu berechnet werden, um einen Sicherheitsabschlag bei den Entschädigungszahlungen vorzunehmen, sagte Möser weiter. "Das ist komplex, wir würden mehrere Modelle übereinander legen und eine Schnittmenge bilden, die dann ausgezahlt werden könnte." Dieses Vorgehen sei notwendig, um den Rechtsunsicherheiten zu begegnen, die sich aus der ungeklärten Aussonderungsthematik ergeben.

      "Aus unserer Sicht gibt es keine Modelle zu berechnen", sagte dagegen Rechtsanwalt Tilp. Michael Sterzenbach vom Bundesverband der Wertpapierfirmen ergänzt: "Durch die leider nicht konkretisierten Modellrechnungen wird suggeriert, dass der Fall Phoenix innerhalb der bestehenden Strukturen der Gesetze lösbar sei. Das entspringt jedoch reinem Wunschdenken." Die Mitglieder seines Verbands zahlen in die EdW ein. Sie fürchten enorme Sonderzahlungen durch die Phoenix-Entschädigung.

      http://www.ftd.de/boersen_maerkte/geldanlage/:EdW%20Phoenix%…



      13.11.2007 Betrugsfall Phoenix: Anleger zuerst

      Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) wird im Millionenbetrugsfall Phoenix offenbar die geprellten Anleger noch vor dem Insolvenzverwalter entschädigen. Laut einem Bericht in der Financial Times Deutschland werde in Abstimmung mit der Finanzaufsicht BaFin zurzeit geprüft, ob Teilauszahlungen vorgenommen werden können. Der Zeitpunkt der Auszahlung sei offen.

      Phoenix hatte jahrelang von den Finanzaufsehern unbemerkt Wertpapiergeschäfte vorgetäuscht und Anleger um 600 Millionen Euro geprellt. Im März 2005 hatte der Finanzdienstleister Insolvenz angemeldet. Zwei Jahre später stellte der Insolvenzverwalter einen vorläufigen Insolvenzplan auf, der eine Auszahlung von rund 200 Millionen Euro an die Gläubiger vorsah. Die restliche Schadenssumme sollte im Anschluss die EdW begleichen.

      Da das Landgericht Frankfurt jedoch einer Beschwerde eines Phoenix-Gläubigers gegen den Insolvenzplan aus formalen Gründen stattgegeben hat, muss der Plan nun von weiteren Gerichtsinstanzen geprüft werden, was Jahre dauern kann. EdW und Gläubiger sind sich laut FTD insbesondere nicht einig, was die sogenannten Aussonderungsrechte betrifft. Aussonderungsberechtigte sind Gläubiger, die nur mit deren Zustimmung an den Insolvenzplan gebunden werden können. Diese Daten müssten nun laut EdW neu berechnet werden, um einen Sicherheitsabschlag bei den Entschädigungszahlungen vorzunehmen. Anlegeranwälte bestreiten dies.

      http://www.cash-online.de/cash-online/news/index.php?aktion=…
      Avatar
      schrieb am 14.11.07 22:13:04
      Beitrag Nr. 2.239 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.430.640 von FCO_Alpha am 14.11.07 21:49:42Nicht klar ist, wer überhaupt Aussonderungsrechte geltend machen kann.

      Der hätte dann theoretisch von der EDW nichts zu bekommen.

      Wer kennt sich näher aus ?

      Ich glaube kaum, daß das viele sind.

      Die EDW könnte aber, ohne groß zu rechnen, jedem pauschal erst mal die Hälfte seines Anspruchs auszahlen.

      :eek:

      Sollte wirklich einer unberechtigt zuviel bekommen haben, kann der Schmitt das dann später abziehen bzw. sie können das intern verrechnen.

      Ich fürchte nur, daß selbst das wieder lange dauert.

      Wichtig wäre auch, daß der Schmitt mal wieder eine Stellungnahme abgibt.
      Es ist für uns wirklich unzumutbar, wenn er als "Fachmann" 5 Jahre braucht.

      :yawn:
      Avatar
      schrieb am 15.11.07 19:08:00
      Beitrag Nr. 2.240 ()
      Aussonderung


      Derjenige, der geltend machen kann, dass sich in der Insolvenzmasse Gegenstände befinden, die ihm selbst und nicht dem Schuldner gehören, kann deren Herausgabe (Aussonderung) verlangen gemäß §47 InsO.

      Der Anspruchssteller muss aussonderungsberechtigt sein. Gegenstand des Aussonderungsanspruches ist eine aussonderungsfähige Sache oder ein entsprechendes Recht. Der Anspruchssteller muss einen Antrag an den Insolvenzverwalter richten.

      Der auszusondernde Gegenstand muss individuell bestimmbar sein. Vertretbare Sachen nach §91 BGB dürfen noch nicht vermischt sein gemäß §948 BGB.

      Zur Aussonderung berechtigen u. a. der Besitz, das Eigentum, der Erbschaftsanspruch, der schuldrechtliche Herausgabeanspruch, eine Forderung, der Vorbehaltsverkauf (wenn der Insolvenzverwalter nicht mehr zum Besitz berechtigt ist), das Immobiliarrecht, das echte Factoring und das beschränkt dingliche Recht. Wichtigster Fall in der Praxis ist die Lieferung von Waren unter Eigentumsvorbehalt. Der Verkäufer kann im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers die gelieferte Sache aussondern.



      da gabs doch mal eine diskussion und ein vw-gerichtsurteil zur verwhrung der anlegergelder durch phoenix.
      ungefähr so,dass die tatsächlich vorgenommene vermischung eigentlich nicht zulässig wäre.

      das würde dann hier bedeutsam werden,weils dann mit aussonderung gerade nichts wäre.und der schadenersatzanspr. würde wiederum in die insomasse fallen.

      8für die edw ists in der summe sowieso egal.)
      Avatar
      schrieb am 15.11.07 19:43:41
      Beitrag Nr. 2.241 ()
      Gehören die Anlagegelder überhaupt zur Insolvenzmasse?
      Das Geld gehört den Anlegern und wurde von Phönix zum Betrieb der GmbH verwandt,oder? Normal hat jeder ein Aussonderungsrecht?
      Ich kapier nix.
      Avatar
      schrieb am 15.11.07 21:16:48
      Beitrag Nr. 2.242 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.442.741 von Dr.Ibbelkuenstler am 15.11.07 19:08:00Ist unklar.

      Ich will aber hoffen, daß der Schmitt beim BGH so klar auftritt, daß danach endgültig geklärt wird, was ausgesondert werden darf bzw. ob überhaupt was ausgesondert wird.

      Ich denke, daß der Schmitt, der als Insoverwalter viele Jahre Erfahrung hat, wohl wissen muß, was ausgesondert werden darf bzw. das Landgericht da unrecht hatte.

      Hauptsache, er zahlt bald aus.

      ;)

      Ich traue der EDW auch nicht über den Weg.

      Wenn die EDW weiter nicht zahlt, kann ja jemand mit Rechtsschutzversicherung mal über einen Anwalt klagen, wenn die sonst schon nur in windiger Form auftreten.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 17.11.07 17:16:27
      Beitrag Nr. 2.243 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.443.251 von Ladenbesitzer am 15.11.07 19:43:41"Normal hat jeder ein Aussonderungsrecht?"

      Spätestens seit dem von der Bafin gegen Phoenix erstrittenen rechtskräftigen Urteil über die Unzulässigkeit der Sammelkonten ist dies so.
      Jeder danach Einzahlende hatte Anspruch darauf, daß sein Geld von Phoenix in einer Art und Weise behandelt wird, die eine Aussonderung ermöglicht.
      Dieses Recht verschwindet auch nicht durch das rechtswidrige Handeln von Phoenix. Ansonsten besteht auch Schadensersatzanspruch gegen den Staat wegen Unterlasung (Bafin hat wissentlich die weitere rechtswidrige Vermischung der Kundengelder geduldet, anstatt es pflichtgemäß sofort zu unterbinden.)
      Avatar
      schrieb am 18.11.07 19:43:09
      Beitrag Nr. 2.244 ()
      Kennt jemand einen Anwalt der schon Anleger in Sachen Steuerfahndung im Raum Frankfurt vertritt?
      Avatar
      schrieb am 19.11.07 15:05:53
      Beitrag Nr. 2.245 ()
      16.11.2007
      Das Landgericht Frankfurt / Main hat mit Beschluss vom 29.10.2007 der Beschwerde des irischen Großgläubigers Citco Global Custody N.V. (Citco) gegen den Insolvenzplan in erster Instanz stattgegeben. Der Insolvenzverwalter hat hiergegen Rechtsmittel angekündigt. Damit steht fest, dass in absehbarer Zeit nicht mit Auszahlungen an die Gläubiger aus der Insolvenzmasse gerechnet werden kann (www.schubra.de).

      Anlass der Beschwerde war folgender: Citco machte geltend, dass ein Großteil der Insolvenzmasse nicht zum Vermögen von Phoenix gehöre (rd. 162 Mio. EUR von insgesamt rd. 230 Mio. EUR) und daher nicht gemäß Insolvenzplan an die Anleger zu verteilen sei. Nach Ansicht von Citco stelle dieser Teil Treuhandvermögen dar und sei direkt an die somit aussonderungsberechtigten Anleger auszuzahlen.

      Citco sieht sich im Insolvenzplan schlechter gestellt als bei einer direkten Aussonderung seiner eingezahlten Gelder. Das Unternehmen konnte jedoch nicht darlegen, wie sich sein möglicher Aussonderungsanspruch im Verhältnis zu allen übrigen Gläubigern berechnet, verlangt aber seine eingezahlten Gelder in voller Höhe zurück. Citco behauptet, dass seine kurz vor der Phoenix-Insolvenz getätigten Einzahlungen noch auf den Phoenix-Konten vorhanden und dem Unternehmen direkt zuzuordnen sind.

      Diese Bewertung hätte zur Folge, dass diejenigen Anleger, die kurz vor der Aufdeckung des Betruges bei Phoenix eingezahlt hatten, nahezu ihre gesamten Einzahlungsbeträge ausgesondert bekämen. Gleichzeitig bedeutete dies aber, dass Anleger, die früher einzahlten, weniger bzw. gar nicht an der Verteilung dieser Gelder teilhaben würden.
      Das Landgericht hat eine rechtliche Würdigung dieser von Citco vertretenen Auffassung leider nicht vorgenommen, da nach seiner Ansicht die Bestätigung des Insolvenzplans bereits aus anderen Gründen zu versagen war (www.schubra.de).

      Damit bleibt weiterhin unklar, ob die Anleger Aussonderungsrechte haben und wie diese gegebenenfalls auf die Anleger zu verteilen wären (Verteilungsmethode). Beides bedarf der Klärung durch ein Gericht. Der Insolvenzverwalter hat bekannt gegeben, eine notwendige gerichtliche Feststellung eingeleitet zu haben.

      Welche Auswirkungen hat nun die Blockierung des Insolvenzplans durch Citco und die damit aufgeworfene Problematik möglicher Aussonderungsansprüche auf das Entschädigungsverfahren der EdW?

      Solange die Aussonderungsproblematik nicht geklärt ist, ist es auch für die EdW nicht möglich, eine konkrete Berechnung der Entschädigungsansprüche aller Anleger vorzunehmen.

      Um jedoch die Anleger entschädigen zu können, hat die EdW damit begonnen, Teilentschädigungen bzw. Abschlagszahlungen vorzubereiten. Bei der Berechnung von Teilentschädigungsbeträgen müssen mögliche Aussonderungsansprüche der Anleger zunächst vorsorglich in Abzug gebracht werden, weil solche Ansprüche nach der geltenden Rechtslage nicht entschädigungsfähig sind.

      Die EdW benötigt ca. 3 - 4 Monate, um die Abschläge aus einer möglichen Aussonderung für die einzelnen Anleger zu ermitteln. Die besondere Schwierigkeit dieser Berechnung besteht darin, unterschiedliche Verteilungsmethoden zu berücksichtigen, da eine Regelung hierzu nicht existiert.

      Parallel dazu bereitet die EdW zur Finanzierung der Teilentschädigungen gegenwärtig die Erhebung von Sonderbeiträgen bei den der EdW zugeordneten Unternehmen vor.

      http://www.e-d-w.de/Phoenix/Phoenix_Sachstand.html
      Avatar
      schrieb am 19.11.07 20:35:27
      Beitrag Nr. 2.246 ()
      Ist der Bericht von der EDW Homepage ?
      Ich kann ihn dort nicht finden oder ist er eventuell schon wieder entfernt worden ?
      Avatar
      schrieb am 20.11.07 08:56:31
      Beitrag Nr. 2.247 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.486.242 von Jard am 19.11.07 20:35:27Ja, der ist von der EdW Homepage.
      Einfach auf den Link im Artikel klicken.
      Oder auf der EdW Homepage auf den Phönix-Link...
      Avatar
      schrieb am 20.11.07 12:57:37
      Beitrag Nr. 2.248 ()
      Schadenersatzklage von Phoenix Anlegern gegen FRASPA gescheitert

      Handelsblatt (19.11.07) - Im Betrugsfall Phoenix Kapitaldienst sind Anleger mit einer
      Schadenersatzklage gegen die Frankfurter Sparkasse gescheitert. Das LG Frankfurt
      wies die Klage nach Mitteilung vom Freitag ab. Die Urteilsbegründung soll innerhalb der
      nächsten drei Wochen geliefert werden. Die Frankfurter Sparkasse (FRASPA) begrüßte
      die Entscheidung. Die Klägeranwälte erwägen Berufung.
      Avatar
      schrieb am 22.11.07 13:14:12
      Beitrag Nr. 2.249 ()
      Neuer Ärger im Fall Phoenix: Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat eine Bürgschaft für einen Kredit für die Entschädigung der Phoenix-Gläubiger abgelehnt. Damit müssen die Betrugs-Opfer weiter auf ihr Geld warten.


      Ist alles weg? Das ist die bange Frage, die sich die Gläubiger der bankrotten Anlagefirma Phoenix stellen. Foto: dpa
      FRANKFURT. Der Haushaltsausschuss des Bundestags kippte die Regierungsgarantie für den Kredit, mit dem die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) die Entschädigung der Phoenix-Opfer zahlen wollte. Damit wackelt die Finanzierung der rund 180 Mill. Euro, die die EdW an die Anleger zahlen muss. Und damit müssen die Phoenix-Oper weiter auf ihr Geld warten.

      200 Mill. Euro sollten sie aus der Insolvenzmasse bekommen, doch der Insolvenzplan wurde durch die Klage des Großinvestors Citco Global Custody vorerst gekippt. Jetzt muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Bekommt Citco Recht, gelten 163 Mill. Euro aus der Insolvenzmasse als Treuhandgeld, das komplett an die jeweiligen Investoren ausgeschüttet werden muss. Sie dürfen dann nicht in die Insolvenzmasse eingerechnet werden.

      Phoenix gilt als größter Fall von Kapitalanlagebetrug in der Nachkriegsgeschichte. 30 000 Anleger hatten dem Optionshändler mehr als 600 Mill. Euro anvertraut. Statt zweistelliger Renditen produzierte Phoenix Verluste und führte Scheingeschäfte aus. Im März 2005 meldete die Gesellschaft Insolvenz an.

      Rund 180 Mill. Euro soll die gesetzliche Entschädigungseinrichtung EdW zahlen , doch die hat nur fünf Millionen Euro in der Kasse. Deshalb sollen die 750 Mitgliedsunternehmen nachzahlen. Die meisten weigern sich und klagen. Ursprünglich wollte die EdW die Auszahlung deshalb über einen Kredit finanzieren, für den der Bund garantieren sollte. Doch jetzt kippt auch dieser Plan. „Da muss die EdW sehen, wie sie klarkommt“, sagte CDU-Haushaltsexperte Jochen-Konrad Fromme.

      Die EdW selber will die Anleger auch ohne Insolvenzplan schon teilweise entschädigen. 30 Mill. Euro will sie ausschütten. Anleger, die vor 2004 bei Phoenix investiert, sollen erst einmal etwa 70 Prozent ihrer Ansprüche geltend machen können. Davon erhalten sie die gesetzlichen 90 Prozent. Auf den Rest des Geldes müssen die Anleger warten, bis die Citco-Klage entschieden ist. Anleger, die nach 2003 bei Phoenix investiert haben, müssten dagegen zunächst mit erheblich weniger Geld rechnen, hieß es in der Organisation.

      Bezahlen sollen die Teilauszahlung die EdW-Mitglieder. Doch die sind sauer wegen der geplatzten Kreditgarantie: „Die Absage ist ein weiterer Schritt weg von einer konstruktiven Lösung“, kritisiert Michael Sterzenbach, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Wertpapierfirmen. Es sei absehbar, dass fast alle betroffenen Unternehmen die Zahlungen juristisch verhindern würden. Damit hat die EdW kein Geld. Ärger droht dann auch der Bundesregierung: „Wenn die EdW nicht mit den Zahlungen beginnt, werden wir eine Staatshaftungsklage einreichen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Tilp.


      Der Fall: Rund 30 000 Investoren hatten dem Optionshändler Phoenix mehr als 600 Mill. Euro anvertraut. Doch statt zweistelliger Renditen produzierte Phoenix mittels Scheingeschäften und Schneeballsystem Verluste. 2005 musste das Unternehmen Insolvenz anmelden. Jetzt streiten die Beteiligten ums Geld.

      Die Staatshaftungsklage: Anlegerschützer wollen die Regierung vor Gericht bringen, da sie die EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie nicht korrekt umgesetzt habe. Das derzeitige Sicherungssystem funktioniere nicht richtig, weil die EdW nicht zahlen könne. Der Bund müsse dies aber gewährleisten oder haften.

      Die EdW: Sie wurde 1998 gegründet und soll vor allem die Ansprüche von Kleinanlegern sichern, hat aber für den Fall Phoenix nicht genügend Geld.

      http://www.handelsblatt.com/News/Recht-Steuern/Meldungen/_pv…




      Pressemitteilung vom 22. 11. 2007

      SCHÄFFLER: Bundesregierung im Fall Phoenix wortbrüchig


      BERLIN. Zum gekippten Kredit der KfW an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) im Entschädigungsfall Phoenix erklärt der Finanzexperte der FDP-Bundestagsfraktion Frank SCHÄFFLER:

      Die Bundesregierung ist im Entschädigungsfall Phoenix weiterhin ohne Konzept und spielt nur auf Zeit. Durch das Versagen der Absicherung für einen Kredit der KfW an die EdW wird sie nun auch noch wortbrüchig. Seit April wurden die Zwangsmitglieder der EdW mit dem Hinweis beruhigt, es werde einen Kredit an die EdW geben, so dass mehr Zeit bleibe, um den Fall zu lösen. Dies gilt nun plötzlich nicht mehr und die Zwangsmitglieder der EdW stehen wieder im Regen, weil ihnen nun zeitnah Sonderbeitragsbescheide der EdW drohen.
      Die Bundesregierung hat durch Fehler im Gesetz und bei der Finanzaufsicht den Fall Phoenix erst ermöglicht. Nun muss sie sich ihrer Verantwortung auch stellen.
      Avatar
      schrieb am 22.11.07 16:05:42
      Beitrag Nr. 2.250 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.523.992 von FCO_Alpha am 22.11.07 13:14:12Das ist eine Frechheit und im Prinzip kaum zu glauben !!

      Auch hat die EDW die Meldung vom 16.11.07 wieder von der Homepage genommen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 22.11.07 18:51:07
      Beitrag Nr. 2.251 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.526.126 von Urlaub2 am 22.11.07 16:05:42Könnte man bezüglich der EDW mit einer Staatshaftungsklage durchkommen ?

      Wer kennt sich aus ?

      Wir müßten in Berlin Druck machen, sonst dauert es noch viele Jahre, bis die EDW zahlt, wenn überhaupt.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 22.11.07 20:39:35
      Beitrag Nr. 2.252 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.442.741 von Dr.Ibbelkuenstler am 15.11.07 19:08:00BM

      ;)

      Sind scheinbar alle starr vor Schreck ?

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 22.11.07 21:09:12
      Beitrag Nr. 2.253 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.528.144 von Urlaub2 am 22.11.07 18:51:07Man könnte den jeweiligen Bundestagsabgeordneten des eigenen Wahlkreises kontaktieren und klar machen, dass man dessen Partei nicht mehr wählt, wenn der Haushaltsausschuss nicht doch noch zustimmt. (Fast alle Wahlkreisabgeordnete kommen ja aus CDU/SPD)

      Aber ich schätze, das bringt nicht wirklich was...

      Und bei einer Staatshaftungsklage bin ich auch skeptisch, solange die EdW noch gar nicht zahlen muss. Das muss sie ja wohl erst, wenn feststeht, wieviel jeder endgültig bekommt, also erst nach dem Urteil von Citco.

      In 5 Jahren kommt Geld aus der Insolvenzmasse, und dann nochmal 5 Jahre um das Geld von der EdW einzuklagen...
      Avatar
      schrieb am 22.11.07 21:26:50
      Beitrag Nr. 2.254 ()
      Es ist nicht zu fassen und man fühlt sich total ausgeliefert.
      Ist das nicht ein optimaler Fall für eine der Fernseh-Reportagen?
      Ich kann mir gut Vorstellen, daß man damit Druck ausüben kann.
      Was denkt Ihr, sollen wir dort mal das Thema einreichen und sehn was man machen kann?
      Avatar
      schrieb am 22.11.07 21:34:37
      Beitrag Nr. 2.255 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.530.208 von getitback am 22.11.07 21:26:50Auf jeden Fall !

      Stichpunkte wären:

      - Phoenix-Fall ist bekannt

      - größter Betrugsfall der Nachkriegsgeschichte

      - Staat begeht Wortbruch

      - Staat stiehlt sich aus der Verantwortung

      - Anleger müssen viele Jahre auf ihr Geld warten

      :eek:

      Übrigens wäre das meiner Meinung nach das erste Mal, daß Anwälte sinnvoll tätig sein könnten.

      Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, soll es auf jeden Fall versuchen !

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 22.11.07 21:38:34
      Beitrag Nr. 2.256 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.529.908 von nablator am 22.11.07 21:09:12Druck auf die Politik bringt meiner Meinung nichts, da 30000 Anleger zu wenig Stimmen sind, um etwas Bewegen zu können.
      Da braucht keine Partei zittern wenn die 30000 anders stimmen, als sie es zuvor getan haben.
      Zu mal sich die Stimmenverluste auf alle Partein verteilen.

      Also was tun?

      Meine Vorstellung wäre das Fernsehen zu sensiblisieren.
      Irgend eine seriöse Politik- oder Wirtschaftssendung müßte mal was neues bringen.
      Da genügt aber nicht nur ein Beitrag von wenigen Minuten sondern das Fernsehen müßte intensiv recherchieren.

      Vielleicht schreibt mal jemand an das Fernsehen.
      Avatar
      schrieb am 22.11.07 21:40:07
      Beitrag Nr. 2.257 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.529.908 von nablator am 22.11.07 21:09:12Ich halte diese Aussonderungsgeschichte für Blödsinn und will hoffen, daß das BGH-Urteil in 1 Jahr vorliegt, damit der Schmitt auszahlen kann.

      Wäre ein Lichtblick.


      Zumal das Landgericht für die Aussonderung keine Begründung geliefert hat.
      Es könnten entweder alle oder keiner aussondern, was auf dasselbe hinausläuft.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 22.11.07 21:50:12
      Beitrag Nr. 2.258 ()
      Was haltet Ihr davon wenn wie an die Redaktion von Frontal21 schreibt? Die Jungs recherchieren und presentieren oftmals Skandale aus der Politik und diese Thema gehört ja wohl eindeutig dort hin.
      Avatar
      schrieb am 22.11.07 21:59:31
      Beitrag Nr. 2.259 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.530.686 von getitback am 22.11.07 21:50:12Gute Idee !

      Ich habe hier mal eine Liste, wer in Frage kommt:

      Akte 07 - Sat1

      Spiegel

      Stern

      Panorama

      ARD-Plus-Minus

      Focus

      Report

      Finanztest

      Spiegel-TV

      Stern-TV

      ZDF Wiso

      ARD-Fakt

      Focus TV-Reportage

      ZDF Frontal 21

      Bizz

      Bild

      :eek:

      Wir dürfen uns das auf keinen Fall gefallen lassen.
      Wir können evtl. auch mit der FDP Kontakt aufnehmen als einzige Partei, die hier positiv ist.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 22.11.07 22:11:03
      Beitrag Nr. 2.260 ()
      Ich kriege die absolute Krise. Nichts als Hinhaltetaktik ist das.


      Wir müssen uns die Arbeit mit der Presse aufteilen.


      Hat jemand Kontakte in der Presse?

      :eek::eek::eek: Bitte melden!!! :eek::eek::eek:

      neues von schubra.de:

      15. November 2007
      space
      space
      space
      Im Insolvenzverfahren

      Phoenix Kapitaldienst GmbH

      teilt der Insolvenzverwalter

      Rechtsanwalt Frank Schmitt




      mit:


      Zum Artikel im Handelsblatt „Phoenix-Investor zeigt Insolvenzverwalter an“ vom 15. November 2007 nimmt der Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH, Rechtsanwalt Frank Schmitt, folgendermaßen Stellung:

      1. Anleger im Phoenix Managed Account haben auf bestimmte Geschäftskonten der Phoenix ihre Anlage eingezahlt. Diese Konten wurden nicht für einzelne Anleger, sondern nur auf Phoenix Kapitaldienst GmbH geführt. Strittig ist, ob es sich bei dem Vermögen auf diesen Einzahlungsbankkonten um Treuhandvermögen handelt. Diesen Sachverhalt hat der Insolvenzverwalter schon zu Beginn des Verfahrens thematisiert.

      2. Von praktischer Relevanz ist nicht so sehr die Frage, ob es sich bei dem Vermögen auf diesen Bankkonten um Treuhandkonten handelt, sondern – unterstellt es handele sich dabei tatsächlich um Treuhandvermögen – wie dieses Vermögen auf jeden einzelnen Anleger verteilt werden sollte. Der größte Gläubiger der Phoenix, Citco Global Custody N.V., will dieses Vermögen so verteilen, dass die zeitlich letzten Einzahler ihre Einlage vollständig zurückerhalten. Würde das Vermögen so verteilt, würden Einzahler früherer Jahre vollständig leer ausgehen. Andererseits möchte der so genannte „Rechtsverfolgungspool“ das Treuhandvermögen quotal verteilt haben, unabhängig vom Einzahlungszeitpunkt. Das Treuhandvermögen kann aber nur nach einer Variante verteilt werden. Welches die „richtige Variante“ ist, ist bislang nicht bekannt.

      3. Auch um dieses Problem zu lösen, hat der Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan zur Abstimmung gestellt, diesem Insolvenzplan wurde von fast allen abstimmenden Gläubigern zugestimmt (99,7 Prozent). Sowohl der Rechtsverfolgungspool als auch Citco haben den Insolvenzplan mit Rechtsmitteln angegriffen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat daraufhin den Insolvenzplan aus formalen Gründen nicht bestätigt, sich aber inhaltlich zu dem Insolvenzplan nicht geäußert. Zur Frage, ob bei Phoenix das Vermögen auf den Einzahlungskonten Treuhandvermögen darstellt oder nicht, hat sich das Landgericht Frankfurt am Main nicht eingelassen. Damit auch nicht zu der Frage, wie dieses Vermögen zu verteilen sei, wenn es denn Treuhandvermögen wäre. Citco hat damit im Ergebnis die Auszahlung an alle Anleger blockiert.

      4. Bisher wurde von keinem Gläubiger ein Rechtsstreit gegen den Insolvenzverwalter mit dem Ziel geführt, behauptetes Treuhandvermögen auszusondern. Für die Durchsetzung von streitigen Ansprüchen über Vermögen sieht unsere Gesellschaftsordnung den Zivilrechtsweg vor. Diesen Weg hat, wie gesagt, bisher kein Gläubiger beschritten. Vielmehr hat umgekehrt der Insolvenzverwalter eine so genannte negative Feststellungsklage anhängig gemacht, um klären zu lassen, ob ein Teil des Vermögens von Phoenix tatsächlich als Treuhandvermögen zu behandeln ist oder nicht.

      5. Sehr ungewöhnlich ist stattdessen von Gläubigerseite den strafrechtlichen Weg mit Hilfe von Strafanzeigen zu beschreiten. Nicht vorstellbar ist, dass ein Staatsanwalt oder Strafrichter beurteilen wird, nach welchem Verteilungsmaßstab behauptetes Treuhandvermögen auf die einzelnen Anleger zu verteilen ist. Vorstellbar ist ebenso wenig, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diesbezüglich Vorgaben macht.

      6. Zusammen mit dem Gläubigerausschuss wird der Insolvenzverwalter in diesem Monat beraten, wie dem Ziel, der schnellstmöglichen und möglichst einvernehmlichen Ausschüttung an die Gläubiger von Phoenix, näher gekommen werden kann.

      Kontakt:
      Rechtsanwältin und Pressesprecherin Ronja Sebode, Schultze & Braun, Niederlassung Achern, RSebode@schubra.de, Tel.: 07841/708-0

      Die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH ist eine Gesellschaft von Rechtsanwälten, die sich seit über 20 Jahren mit allen Fragen der Insolvenz- und Zwangsverwaltung beschäftigt. Bundesweit sind bei Schultze & Braun über 40 Insolvenzverwalter an 28 Standorten tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren bearbeitet. Dabei wird die gesamte Spannbreite von der Insolvenz der natürlichen Person bis zur internationalen Großinsolvenz abgewickelt. Darüber hinaus verfügt Schultze & Braun über eine internationale Abteilung und Niederlassungen im Ausland und damit über das Know-how, auch grenzüberschreitende Insolvenzverfahren effektiv zu betreuen.
      Avatar
      schrieb am 22.11.07 22:24:17
      Beitrag Nr. 2.261 ()
      Leider hab ich keine Kontakte. Aber ich denke wenn man diesen Fall mal etwas zusammenfasst, dann gibt er wirklich einiges an Futter her um damit eine Reportage zu machen.

      Ist eher eine Frage wie man das zusammen erarbeitet.
      Dazu sollten wir uns mal über Skype etc. zusammen chatten oder per tel. mal konkreter werden.

      Wenn wir einige Leute zusammen bekommen kann man die Arbeit etwas aufteilen.
      Avatar
      schrieb am 23.11.07 13:20:08
      Beitrag Nr. 2.262 ()
      Hat jetzt jemand etwas unternommen mit dieser Aussonderungsklage?
      Oder weiter abwarten?




      Dann hier brandaktuelle eine neue Meldung, es wird alles immer schlimmer:

      "Phoenix-Causa: Haushaltsausschuss des Bundestags lehnt Kreditgarantie ab
      23.11.2007

      Geschädigte Phoenix-Gläubiger müssen länger auf ihr Geld warten: Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags kippte die Regierungsgarantie für den Kredit, mit dem die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) die Entschädigung der Phoenix-Opfer zahlen wollte. Die Finanzierung der rund 180 Millionen Euro, die die EdW an die Anleger zahlen muss, ist damit gefährdet.

      Rechtsanwalt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwaltaktiengesellschaft, kritisiert die gescheiterte Bundesbürgschaft im Fall Phoenix: „Die Politik nimmt hier ihre Verantwortung nicht wahr“, so Nieding. „Einmal mehr werden die Interessen von über 30.000 geschädigten Anlegern nicht berücksichtigt. Das ist ein Armutszeugnis und ein Offenbarungseid für das Anlegerentschädigungssystem in Deutschland.“ Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft vertritt gemeinsam mit TILP Rechtsanwälte in der Protect-Invest-Alliance (PIA), rund 3.500 geschädigte Phoenix-Anleger.

      Der Fall Phoenix zeige auf, betont Rechtsanwalt Andreas Tilp, dass das jetzige System versagt habe. „Die EU-Richtlinie für Anlegerentschädigungen ist von der Politik nicht korrekt in deutsches Recht umgesetzt. Aus diesem Grund werden wir jetzt die Bundesrepublik Deutschland mit einer Staatshaftungsklage auf Schadenersatz für unsere Mandanten in Anspruch nehmen“, so Tilp.

      Damit die EdW-Zahlungen jetzt endlich beginnen, haben Tilp und Nieding mit der EdW vereinbart, dass für die wesentlichen streitigen Rechtskomplexe entsprechende Musterprozessabreden abgeschlossen werden. „Das hat für die von uns vertretenen Mandanten den Vorteil, dass nicht jeder einzelne gegen die EdW klagen muss, sondern in einzelnen Musterverfahren die streitigen Rechtsfragen höchstrichterlich für alle Phoenix-Geschädigten geklärt werden können“, so Nieding"
      Avatar
      schrieb am 23.11.07 14:29:55
      Beitrag Nr. 2.263 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.531.397 von getitback am 22.11.07 22:24:17Hm, wollte grundsätzlich was sagen.

      Ich hatte z.B. eine Board-Mail an Dribbelkuenstler und getitback geschickt.

      Ich habe das Gefühl, daß die das gar nicht bemerkt haben.

      Jeder möchte seine Einstellungen so ändern, daß er eine BM per E-Mail weitergeleitet bekommt.

      Dazu muß man zunächst seine E-Mail-Adresse hinterlegen.

      BM per E-Mail bekommt man dann konkret so:

      Userzentrum
      Mail+Community
      Mails verwalten
      Einstellungen
      Boardmails parallel per E-Mail zusenden: grüner Haken rein !

      Damit könnten wir dann so eine Art Netz gegen unseren bösen Staat aufbauen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 23.11.07 15:45:51
      Beitrag Nr. 2.264 ()
      Boardmails bekomme ich fast nie.
      Die letzte war von einem Jungmoderator. Er drohte mir eine Sperre an, wenn ich es noch mal wagen sollte "kill Murchinson" zu schreiben!!!! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.11.07 18:47:09
      Beitrag Nr. 2.265 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.538.797 von Urlaub2 am 23.11.07 14:29:55urlaub 2
      zu 2239

      Es könnten entweder alle oder keiner aussondern, was auf dasselbe hinausläuft.


      sei dir da mal nicht so sicher.
      aussonderungsrechte müssen nämlich fristgemäß angemeldet worden sein.und das dürfte wohl kaum jemand gemacht haben,denn es hat ja kaum einer überhaupt damit gerechnet.

      dein boardmail habe ich erhalten und beantwortet,was du nun aber anscheinend nicht gemerkt hast;)
      Avatar
      schrieb am 23.11.07 18:51:39
      Beitrag Nr. 2.266 ()
      Phoenix-Causa: Haushaltsausschuss des Bundestags lehnt Kreditgarantie ab

      Fondsprofessionell.de / dnu (23.11.07) - Geschädigte Phoenix-Gläubiger müssen länger auf ihr Geld warten: Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags kippte die Regierungsgarantie für den Kredit, mit dem die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) die Entschädigung der Phoenix-Opfer zahlen wollte. Die Finanzierung der rund 180 Millionen Euro, die die EdW an die Anleger zahlen muss, ist damit gefährdet.

      EdW ist also de facto bankrott? Tolle Einlagensicherung.
      Avatar
      schrieb am 23.11.07 19:32:45
      Beitrag Nr. 2.267 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.542.889 von Dr.Ibbelkuenstler am 23.11.07 18:47:09Ja, danke, (war am 5.11.) ich hatte dir aber gestern noch eine BM geschickt.

      Meinst du, daß man jetzt noch Aussonderungsrechte anmelden kann ?

      Ist mir vom neuen Insolvenzrecht her neu.
      Auch hat ein normaler Anleger kein Treuhandkonto bei Phoenix gehabt.

      Ich könnte mir vorstellen, daß der Staat anstelle der EDW eine Pflichtversicherung für neue Produkte verlangen wird und die EDW dann nur noch "Altfälle" wie Phoenix abwickelt, was aber Jahre dauert, wenn die EDW-Mitglieder nicht zahlen.

      Ein Prozeß gegen die EDW würde buchstäblich ins Leere gehen, weil die EDW ja zahlen will, aber nicht kann.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 23.11.07 19:38:16
      Beitrag Nr. 2.268 ()
      sehe gerade,dass es noch eine mail gab.

      die sache mit der bundesbürgschaft passt doch super ins bild.

      schliesslich schickt der fiskus euch doch auch gerade herrschaften vom finanzamt,die euch erklären,dass das mit den verlusten gar nicht so schlimm ist und genau genommen eigentlich gar nicht gilt (gildet !! ),so dass ihr auf alle fälle trotzdem artig steuern auf die traumrenditen zahlen könnt.

      es wird auch nicht mehr lange dauern,bis es heisst, dass es völlig in ordnung ist, wenn die anleger komplett leer ausgehen, weil einer , der solche hohen renditen erwartet ohne zu arbeiten,sowieso ein halb krimineller ausbeuter ist und selbst schuld ist,wenn er bei so einem schweinkram mitmacht.

      so wird das in der presse oder dem fernsehen klingen.
      weshalb soll der kleine mann mit seiner auch nicht grösseren frau für so ein kapitalistengesindel auch noch mit seinem mühsam erschufteten geld einspringen?

      ihr könnt nur abwarten oder klage einreichen.
      von aussen wird da garnix gutes kommen.
      Avatar
      schrieb am 23.11.07 19:49:45
      Beitrag Nr. 2.269 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.543.514 von Urlaub2 am 23.11.07 19:32:45was fürn betrieb hier !

      die aussonderungsrechte hätten wohl zum prüftermin angemeldet sein müssen (?)
      bin aber kein spezialist in insolvenzrecht.
      ob 177 auch für die aussonderung oder nur für die forderung an sich gilt,weiss ich zb nicht.

      tee trinken.
      Avatar
      schrieb am 23.11.07 23:52:59
      Beitrag Nr. 2.270 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.543.580 von Dr.Ibbelkuenstler am 23.11.07 19:38:16Kann mir jemand den Begriff der "Bananenrepublik"erklären?

      Keiner will mir meine Kohle zurück geben und das Finanzamt
      will Geld versteuern, das ich nie erhalten habe.
      Leider kann ich an ertrogenem Zaster kein Eigentum erwerben,und
      müsste es sowieso zurück geben.Jedenfalls für den Anfechtungszeitraum von 4 Jahren. Wird ja auch vom Insolvenzverwalter praktiziert.
      Bezug zu den Ambrosurteilen kann es nicht geben.Im Gegensatz
      zu Phönix war die Ambros S.A. eine Panamesische Firma und wurde
      in Liechtenstein gesteuert. Am Anfang gab es Gewinne,bei Phönix nie. Verluste und Betrug seit Beginn.
      Als Geldversicherung gab es ja die EDW.und die Betriebsprüfungen.
      Sicher ist sicher -Firma nix in Panama sondern in Frankfurt vor der Tür,nix S.A. irgendwas ,sondern eine deutsche GmbH mit Bankstatus.Laufzeit der Firma nix 3 oder 4 Jahre sondern seit
      1977 bis 2005. Wieviel Jahre sind das? Wieviel Prüfungen haben in der Zeit stattgefunden?
      Hoffentlich werden die Leute zur Verantwortung gezogen die dass Jahre lang geduldet haben. Es sind warscheinlich dieselben , die
      heute Gewinne versteuern wollen,die das Papier nicht wert sind
      auf dem sie geschrieben sind.
      Könnte ja dem Finanzamt meine Scheingewinne abtreten,die sind ja alle noch da. Jedenfalls die Zettel wo`s draufsteht.
      Avatar
      schrieb am 24.11.07 06:40:39
      Beitrag Nr. 2.271 ()
      Die Phoenix-Betrüger sind aufgeflogen, die staatlichen Betrüger machen munter weiter. Solange denen nicht auch das Handwerk gelegt ist, wird es keine rechtsstaatlichen Urteile oder Entscheidungen in dieser Sache geben.
      Avatar
      schrieb am 24.11.07 12:43:09
      Beitrag Nr. 2.272 ()
      Die bekloppten Versuche der Besteuerung sollte man sich nicht gefallen lassen.

      Hat jemand gute Kontakte zum Finanzministerium?

      :D
      Avatar
      schrieb am 24.11.07 12:47:47
      Beitrag Nr. 2.273 ()
      Betrügerische Versuche der Besteuerung gab es auch schon bei Fonds/Ausland - und
      erst nach etlichen Jahren wurden diese Versuche rechtskräftig per Gerichtsurteil gekippt.
      Avatar
      schrieb am 24.11.07 20:14:38
      Beitrag Nr. 2.274 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.530.877 von Urlaub2 am 22.11.07 21:59:31Hallo,

      es müßte doch genügen, eine email an eine Fernsehanstalt zu schicken, unter Hinweis auf das wallstreet-online.de.
      Hier findet man doch wirklich umfangreiche Information, um den Sender erstmal einen Einstieg zur Verfügung zu stellen.

      Ich meine das sollte nicht nur einer machen, weil das nicht soviel Wirkung zeigt.
      Hier muß man geschlossen auftreten, damit die sehen hier sind einige, die brauchen Hilfe und es sieht nicht so aus, als ob sich irgend einer wichtig machen will.

      Damit das Unterfangen Wirkung hat sollte man sich eine Sendung heraus suchen und einen gemeinsamen Text verfassen, der dann von allen, die da mitmachen wollen, um diesen an den Sender schickt.

      Das gleiche müßte an das Bundesfinazministerium, an die Parteien und einzelne Abgeordnete geschickt werden, damit die mal wach werden.

      Und das immer wieder bis denen das zu bunt wird und vielleicht doch mal reagieren.

      Hier sollte einer mal etwas verfassen, der etwas versierter im Texte verfassen, mit entsprechendem Inhalt, ist als ich.

      Mal sehen was draus wird!
      Avatar
      schrieb am 25.11.07 01:09:41
      Beitrag Nr. 2.275 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.552.465 von lupofunk am 24.11.07 20:14:38http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/:Bund%20Ei…

      Das Bundesfinanzministerium will noch ein Gutachten zum Thema Phoenix auswerten.

      Vielleicht sollten wir die Herren Bernhardt und Dautzenberg mal ansprechen.

      Wir dürfen uns auf keinen Fall gefallen lassen, leer auszugehen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.11.07 01:18:22
      Beitrag Nr. 2.276 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.554.552 von Urlaub2 am 25.11.07 01:09:41Ich habe mir mal bei Google-News einen Alert mit Begriff "EDW"
      angelegt.

      Da bekommt man automatisch alle News zum Thema "EDW" per Mail zugeschickt.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.11.07 22:31:18
      Beitrag Nr. 2.277 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.546.467 von Ladenbesitzer am 23.11.07 23:52:59Wollte schon mal an das Finazministerium schreib, um zu erfahren was es mit der Besteuerung von der Geldanlage bei Phoenix aufsich hat.
      Habe es aber erstmal bleiben lassen, weil ich befürcht die rücken mir auch noch auf die Pelle.
      Mir wurde von meinem Vermittler gesagt Phoenix sei eine Geldanlage, die zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht zu versteuern sei, weil das Finazamt noch nicht sicher war, ob diese Geldanlage bzw. die Rendite(es waren ja keine Zinsen) überhaupt unter das Steuerrecht falle.

      Ich denke mal Phoenix hat die Vermittler auch dumm sterben lassen wollen, damit sie weiter Geld herbei schaffen.

      Ich hatte da mal hier einen Beitrag gelesen, der besagt Scheingewinne seien nicht zu versteuern, was für ein Urteil war das? Wer weiß was?

      Falls es kein Urteil gibt, sollte man mal die Abgeordneten anspitzen und auf diese himmelschreiend Ungerchtigkeit aufmerksam machen, was da für ein Miß verzapft wurde.

      Es gibt bestimmt genug Anleger, die ihr ganzes Erspartes für Abzahlung von Hypotheken oder Altersversorgung angelegt hatten und nun garnichts mehr haben und dann noch vom Finazamt Zahlungsbefehle ins Haus bekommen, die Sie garnicht bedienen können.

      Wo leben wir eigentlich?
      Auf jeden Fall nicht in Frankreich oder Italien, weil die haben mehr Draht im Schnurbart als die Deutschen.

      Wen interesiert das eigentlich?
      Außer den Leuten hier im Forum.

      Es muß mehr nach Außen getragen werden.
      Avatar
      schrieb am 26.11.07 12:45:15
      Beitrag Nr. 2.278 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.564.673 von lupofunk am 25.11.07 22:31:18Ich habe diese Woche meine erste Vorladung wegen des Strafverfahrens der Steuerhinterziehung.

      @ lupofunk
      Prinzipiell fällt Phoenix unter das Steuerrecht, weil man ja Einnahmen erzielt "hat". Also dein Normals Bruttoeinkommen + Phoenix usw., darauf wird dann die Steuer berechnet. Weil ja nachweißlich die ganzen Gewinne nur auf dem Papier stehen und alles nur Schwindel ist, sind ja keine Gewinne erwirtschaftet wurden. Selbst wenn man die Scheingewinne abgehoben hätte, verlangt jetzt der Insolvenzverwalter diese Beträge zurück. Das Finanzamt sieht das etwas anders.

      Mir hat das FA gesagt „Sie haben eine Abrechnung zur Einkommensteuer für 2004 erhalten, diese hätte Sie auf jedem Fall einreichen können“

      Meine Antwort: „Diese Abrechnung kam 2005 für 2004, 2005 war bereits klar das die Gewinne nur Scheingewinne waren, es gab also keine echten Gewinne “

      Antwort FA: „Dann müssen Sie eben klagen“

      Pro 1000€ hinterzogene Steuer gibt es 10 Tagessätze Strafe.
      Dein Netto / 30 Tage * 10

      Zu zwei Dritteln sprechen sich die Gerichte gegen den Bürgen aus. Die Urteile hängen aber vom Wetter, Bundesland, Richter und Wochentag ab. Auf jedem Fall dauern sie lange und sind teuer.

      Den Beamten vom Finanzamt kosten die ganzen Gerichtsveranstaltungen persönlich nix. Der Privatmann kann wenn er will über mehre Instanzen sein Recht einklagen. Bei den entsprechen hohen Anlagesummen kommt dann eine „schöne“ Rechnung für den RA zusammen.

      Werde mir wahrscheinlich ein paar Valium einwerfen bevor ich den Termin wahrnehmen.

      Verwunderlich ist nur, dass bis jetzt kaum andere FA in Deutschland Strafverfahren eingeleitet haben. Dies kommt vielleicht noch oder die hatten bisher immer gutes Wetter.
      Avatar
      schrieb am 26.11.07 14:36:58
      Beitrag Nr. 2.279 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.568.403 von Nordiii am 26.11.07 12:45:15Absolute Frechheit !

      Da muß man sich über Staatsverdrossenheit überhaupt nicht wundern.

      Selbst in der windigsten Bananenrepublik würde so was nicht schlechter laufen.

      Wir müssen uns aber bezüglich EDW auf das konzentrieren, was vom Bundesfinanzministerium kommt bzw. abläuft.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 26.11.07 19:58:23
      Beitrag Nr. 2.280 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.568.403 von Nordiii am 26.11.07 12:45:15Nicht jammern ,sondern zum Anwalt gehen und Klage einreichen.
      Wir haben unsere Sache zum Anwalt gegeben.
      Schlimmer kann`s nicht werden. Ich habe einmal den Fehler gemacht.
      Bei mir haben die Spezialisten alle Bescheinigungen in 2005 ausgestellt. Aber ganz profimässig auf 3 Sorten verschiedem Papier,wie es über die Jahre gewechselt hat.Wie gesagt alles am gleichen Tag.Leider konnten die sich aber nicht mehr erinnern,was sie für Bescheinigungen in 2003 für 2002 /2001 ausgestellt hatten.
      Deshalb diverse Erträgnisunterschiede.Sicher wissen die vom Finanzamt auch was für Geschäfte gemacht wurden. Keine ? Nur Bescheinigungen ausstellen sollte nicht genügen,und
      ich kann an ertrogenem Geld kein Eigentum erwerben. Wie gesagt
      es wurde sowieso steuerfrei verkauft,zumindest bis 2003.
      Mit der Verfassungswidrigkeit der Spekusteuer ist dass ja auch noch so eine Sache.
      Schenk dein Geld dem Finanzamt oder Klage.Vorallen Dingen bedenke
      60% der Prozesse werden gewonnen. Wieviel Prozent haben die Menschen,die Angst haben ? 10/20 oder mehr?
      Avatar
      schrieb am 26.11.07 23:53:49
      Beitrag Nr. 2.281 ()
      Phoenix Kapitaldienst GmbH – Update 25.11.07

      EdW-Kompensationen gefährdet - Isolvenzanfechtungen - franz. Anleger

      Links zur Meldung:
      www.anwalt-a.de
      (News4Press.com)- Bremen, den 25.11.07 - Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 21.11.07 die KfW-Bundesbürgschaft für die EdW-Entschädigungen nicht bestätigt. Gemunkelt wird, es habe sich hier um handwerkliche Fehler gehandelt, der Ausschuss sei nicht vorbereitet gewesen. Der Finanzausschuss hingegen hatte die Bürgschaft am 28.02.07 gewährt. Im Vertrauen hierauf sind nicht wenige Verjährungsfristen nach § 37 a WpHG abgelaufen.

      Das Landgericht Frankfurt a. M. hatte am 31.10.07 der sofortigen Beschwerde einer der größten Insolvenzgläubigerin, der irischen Citco Global Custody, gegen den Insolvenzplan der Phoenix Kapitaldienst GmbH stattgegeben. Die Aussonderungsansprüche sind allerdings jetzt noch nicht verfristet:eek:, können aber nur bis zur Rechtskraft des Insolvenzplanes:eek: geltend gemacht werden. Es wird ins Rechtsmittel gegangen.

      Für die Geschädigten der Phoenix Kapitaldienst GmbH hatte die EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Berlin) erste Abschlagszahlungen vorbereitet. Diese Abschlagszahlungen dürften jetzt gefährdet sein - jedenfall in der ursprünglichen Höhe. Denkbar ist aber auch eine Behebung von lediglich handwerklichen Fehlern.

      In den meisten der ca. 200 Anfechtungsprozesse wegen der Rückzahlungen an die Anleger (134, 143 InsO = unentgeltliche Leistung innerhalb der letzten vier Jahre vor Antragstellung, früher Schenkungsanfechtung) hatte der Insolvenzverwalter Erfolg. Gegen die Anfechtungsklagen gibt es mit einer Ausnahme keine Lösung: Zwecks Forderungsabwehr kann sich ein Gericht erweichen lassen, wenn der Handel mit synchronen Deckungsoptionen vom Schuldner glaubhaft dargestellt wird. Das AG Kassel verneinte aufgrund dessen in einem Fall die Unentgeltlichkeit der Leistung.

      Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V., Jena, (DVS) hat die französischen Kleinanleger der Phoenix Kapitaldienst GmbH zum 12.01.08 (Samstag) zu einer Informationsveranstaltung (Hotel Ibis Alésia Montparnasse, 49 Rue des Plantes, 75014 Paris, Beginn 14.00 Uhr) über die Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH eingeladen. Interessenten werden wegen der Raumgröße gebeten, die Teilnahme an der Veranstaltung unter 0421/321121 zu avisieren.
      Avatar
      schrieb am 28.11.07 16:21:52
      Beitrag Nr. 2.282 ()
      Eilmeldung, Wirtschaftswoche:
      "Die geprellten Anleger der Kapitalanlagegesellschaft Phoenix können trotz der Verzögerung beim Insolvenzverfahren auf eine baldige Auszahlung ihrer Gelder hoffen. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) will zunächst 30 Millionen Euro auszahlen." :)
      http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/slink/bid/252872/index.…

      30 Millionen, ob wohl jeder mit einem Anlagebetrag <20000€ jetzt gleich alles ausgezahlt bekommt?
      Avatar
      schrieb am 29.11.07 09:20:55
      Beitrag Nr. 2.283 ()
      na, was sagt ihr zu der guten Nachricht? :)
      Avatar
      schrieb am 29.11.07 10:23:56
      Beitrag Nr. 2.284 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.609.077 von Geistig_Verwirter am 29.11.07 09:20:55"Die geprellten Anleger der Kapitalanlagegesellschaft Phoenix können ... auf eine baldige Auszahlung ihrer Gelder hoffen."

      Solche Nachrichten tauchen bereits seit etwa 2 Jahre alle paar Monate wieder auf, ohne dass sich solches bisher bewahrheitet hat.

      Deshalb ist die Nachricht keinen Pfifferling wert.
      :keks:

      Aber trotzdem danke fürs Einstellen ins Forum.:)
      Avatar
      schrieb am 29.11.07 11:25:34
      Beitrag Nr. 2.285 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.609.077 von Geistig_Verwirter am 29.11.07 09:20:55Da glaube ich frühestens dran, wenn das auch auf der EdW-Homepage steht. Und wirklich dran glauben tu' ich erst, wenn ich hier im Board lese, dass die Ersten die Auszahlung auf ihrem Konto haben. Vorher vermute ich eher, dass die Wirtschaftswoche genauso schlecht recherchiert wie fast alle anderen auch, und beim Abschreiben ohne Nachdenken nicht merkt, dass die Meldungen entweder falsch sind, oder schon wieder veraltet.

      Und wenn es bei 30 Mio bleibt ist das zwar besser als nichts, aber geteilt durch 30.000 Geschädigte bleiben pro Person noch 1.000 € im Mittel. D.h. "alles ausgezahlt bei einem Anlagebetrag < 20.000" ist nicht.
      Avatar
      schrieb am 29.11.07 11:40:47
      Beitrag Nr. 2.286 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.610.814 von nablator am 29.11.07 11:25:34Wobei die EDW nur 8 Mio. hat.
      Die fehlenden 22 Mio. muss sie sich ja erst von den der EDW angehörigen Unternehmen einfordern.
      Und die wollen nicht zahlen....
      Rechne eher mit 250€/Konto
      Avatar
      schrieb am 29.11.07 12:58:24
      Beitrag Nr. 2.287 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.611.019 von FCO_Alpha am 29.11.07 11:40:47Wegen möglicher Aussonderung werden wohl die, die gegen Ende was eingezahlt haben, zunächst nichts bekommen.

      Wenn die EDW insgesamt 180 Mio. aufbringen muß, würde sie rechnerisch bei 30 Mio. im Jahr 6 Jahre brauchen.

      Ich fürchte aber, daß es noch länger dauert.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 30.11.07 09:02:12
      Beitrag Nr. 2.288 ()
      "Wegen möglicher Aussonderung werden wohl die, die gegen Ende was eingezahlt haben, zunächst nichts bekommen."

      Du meinst, die gehen nach der Reihenfolge der Einzahlungen vor?
      D.h., einer der schon 2003 in Phoenix eingestiegen ist, bekommt Geld und einer der Ende 2006 rein ging, nicht?
      Avatar
      schrieb am 30.11.07 14:10:45
      Beitrag Nr. 2.289 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.623.344 von Geistig_Verwirter am 30.11.07 09:02:12Ich bin jedenfalls zu beiden Zeitpunkten rein.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 30.11.07 14:39:49
      Beitrag Nr. 2.290 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.623.344 von Geistig_Verwirter am 30.11.07 09:02:12So wie ich das bisher verstanden habe ist der Stichtag für Aussonderungsansprüche der 1.1.2004. D.h. wer vor dem 1.1.2004 investiert hat kann nicht aussondern, danach schon.
      Das hieße im Umkehrschluss, dass die EdW zunächst nur Einlagen entschädigt, die vor dem 1.1.2004 getätigt wurden, weil jüngere Einlagen ja womöglich ausgesondert werden.

      Stimmt das so?

      Weiß jemand, ob man aktuell noch Aussonderungsansprüche stellen kann? Und wie das geht?
      Avatar
      schrieb am 30.11.07 18:26:41
      Beitrag Nr. 2.291 ()
      hallo nablator,
      könntest du bitte mal das datum 1.1.2004 überprüfen; und ggf. in 1.1.2005 korrigieren? danke!
      gruß, survival - etwas verwirrt:confused:
      Avatar
      schrieb am 30.11.07 21:30:44
      Beitrag Nr. 2.292 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.631.045 von survival am 30.11.07 18:26:41Ich halte ehrlich gesagt die ganze "Aussonderungsgeschichte" für Blödsinn,


      ich denke, daß der BGH das "einkassieren" wird und dem Schmitt recht geben wird.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.12.07 00:11:54
      Beitrag Nr. 2.293 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.537.832 von Geistig_Verwirter am 23.11.07 13:20:08Jetzt ist mir klar, was auch ein Grund sein könnte, daß die KfW der EdW keinen Stützungskredit geben kann/darf:

      "Krise bei IKB droht Kreditanstalt für Wiederaufbau mitzureißen

      Die staatseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Gruppe gab vorgestern bekannt, daß sich die zu erwartenden Verluste (durch das Aufkommen für die Verluste der angeschlagenen Deutsche Industriebank IKB) auf fast € 4,8 Milliarden verdoppeln würden. Die Risikovorsorge sei aufgrund der sich "drastisch verschlechternden" Marktbedingungen für die in den Subprime-Wirbel hineingezogene Tochter Rheinland Funding von bisher € 2,5 Mrd. um weitere € 2,3 Mrd. aufgestockt worden. Die KfW ist mit 38% der größte Anteilseigner der IKB.

      Zusätzlich zu den erwarteten € 4,8 Mrd. an Verlusten der Tochter, welche bereits die Hälfte des Kapitalstocks der KfW auszuradieren drohen, meldete die IKB weitere € 1,3 Mrd. Verluste, die nicht mit Rheinland Funding in Verbindung stehen.

      Außerdem war die IKB-Krise Hauptgesprächsthema bei einer von den Hauptgläubigern der IKB und der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen BAFIN letzten Donnerstag in Berlin abgehaltenen Notsitzung. Details zur Sitzung sind noch nicht bekanntgemacht worden. Die neuen Krisennachrichten zur IKB führen außerdem frisches Wasser auf den Mühlen derjenigen – wie Kommerzbank, Deutsche Bank, Unicredit und Sal. Oppenheim – die die Bundesregierung unter Druck setzen, ihren KfW-Anteil zu verkaufen. Die Regierung hat einem Verkauf zwar prinzipiell bereits zugesagt, hat jedoch nach eigenen Aussagen noch nicht die angemessenen Bedingungen dafür gesehen. Die radikalste Strömung unter den Privatinvestoren fordert sogar einen Verkauf der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die derzeit als einziger potenzieller Mechanismus für staatliche Investitionen in die Realwirtschaft verbleibt... "


      http://www.bueso.de/news/krise-bei-ikb-droht-kreditanstalt-f…

      Ein paar Milliarden hier, ein paar Billionen dort, und irgendwann geht es dann um richtig viel Geld, da spielen die 180 Millionen keine Rolle mehr... Da ist ganz anderes Feuer unterm Dach...
      Avatar
      schrieb am 04.12.07 10:57:36
      Beitrag Nr. 2.294 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.631.045 von survival am 30.11.07 18:26:41Hallo survival,

      ich bin mir nicht mehr sicher wie ich auf den 1.1.2004 komme. Den einzigen Hinweis auf dieses Datum finde ich aktuell im Handelblatt (http://www.handelsblatt.com/News/Recht-Steuern/Meldungen/_pv…).

      Diese Meldung ist auch hier im Board bereits gepostet (#2231 von FCO_Alpha 22.11.07 13:14:12 Beitrag Nr.: 32.523.992 ).

      Wie kommst du denn auf den 1.1.2005 ?

      Gruß,
      nablator
      Avatar
      schrieb am 05.12.07 17:02:57
      Beitrag Nr. 2.295 ()
      hi nablator,

      danke für den link.
      1.1.2005 deshalb, weil ich darin einen gewissen sinn gesehen hätte - und weil ich ende 2004 nochmal aufgekohlt habe ... nachdem mir der herr tiefenstädter -er lebe hoch- persönlich im hause phönix diese ssischschere anlage wärmstens angepriesen hatte:cry: hallelulia:rolleyes::rolleyes:

      life is experiance

      surv:cool:
      Avatar
      schrieb am 11.12.07 10:09:38
      Beitrag Nr. 2.296 ()
      nichts neues?
      was war denn nun mit dieser gläubigerversammlung in paris?
      Avatar
      schrieb am 19.12.07 17:06:42
      Beitrag Nr. 2.297 ()
      bitte input!
      Avatar
      schrieb am 21.12.07 09:23:40
      Beitrag Nr. 2.298 ()
      21. Dezember 2007 Die Auseinandersetzung, wer nach der spektakulären Pleite der Anlagegesellschaft Phoenix Kapitaldienst für den Schaden aufkommen soll, geht in ihre entscheidende Runde. In dieser Woche hat die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) Sonderbeitragsbescheide an ihre Mitglieder versandt, um sich für die Schadenersatzforderungen der geprellten Phoenix-Anleger zu rüsten.

      Dabei sollen zunächst knapp 30 Millionen Euro zusammenkommen. Der zu ersetzende Gesamtschaden wird auf 180 Millionen Euro geschätzt. Bislang stehen dem EdW für den Entschädigungsfall nach eigenen Angaben nur 12 Millionen Euro zur Verfügung.

      Schwarzer Peter

      Zahlreiche unabhängige Vermögensverwalter, die die überwiegende Mehrheit der 750 Mitglieder stellen, sehen sich nun in ernsthafte Bedrängnis gebracht und wollen gegen die Sonderumlage vor Gericht ziehen. „Uns geht es nicht darum, dass die Anleger kein Geld erhalten“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter. „Es ist aber nicht einzusehen, dass eine überschaubare Anzahl von Instituten für einen derart gravierenden Gesamtschaden aufkommen soll, der letztlich durch ein hochkriminelles Verhalten, aufgrund einer Fehlleistung des Sonderprüfers und durch ein jahrelanges Aufsichtsversagen entstanden ist.“

      Zum Thema

      Phoenix-Opfer kündigen neue Klagen an
      Strafanzeige gegen Phoenix-Verwalter
      Fraspa soll für Phoenix zahlen
      Phoenix: Das eigene Betrugsspiel selbst gespielt
      Deutsche Sparer besser geschützt als britische
      Die Vermögensverwalter spielen damit auf den Umstand an, dass es spätestens im April 2002 erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei Phoenix gab. Doch selbst nach einem Sonderprüfungsgutachten ein Jahr später habe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nicht gehandelt. Das Schneeballsystem flog erst im März 2005 auf. Mit 30.000 betroffenen Anlegern, die zuvor rund 600 Millionen Euro eingezahlt hatten, stellt Phoenix einen der größten Kapitalbetrugsfälle in der Geschichte der Bundesrepublik dar.

      Flucht vor dem Ernstfall

      Regulierte Finanzdienstleister, die nicht dem Einlagensicherungssystem der Banken und Sparkassen angehören, sind zu einer EdW-Mitgliedschaft verpflichtet. Damit gehörte auch Phoenix automatisch der Einrichtung an, weshalb nun die verbliebenen Mitglieder für den Schaden aufkommen sollen. Unter ihnen sind neben vielen kleineren Vermögensverwaltern auch namhafte Gesellschaften wie die Jens-Ehrhardt-Gruppe oder Fiduka zu finden.

      Andere größere Mitgliedsunternehmen verabschiedeten sich vor der Zustellung der Bescheide, damit sie nicht mehr zur Kasse gebeten werden können. Allein 2006 wurden 65 Austritte gezählt. Firmen, denen dieser Schritt nicht möglich war, sehen zunächst die Bafin in der Haftung, weil sie ihre Aufgaben nicht pflichtgemäß wahrgenommen hätte.

      Härtetest

      Die EdW hält dagegen den Sonderbeitrag, der dem 6,6fachen des üblichen Jahresbeitrags entspricht, für verhältnismäßig und zumutbar. Im kommenden Jahr wolle sie Teilentscheidungen über die Ansprüche von 6000 Phoenix-Anlegern treffen, heißt es in dem kurz vor Weihnachten verschickten Bescheid. Dabei sei mit einer durchschnittlichen Entschädigungsleistung von 5298 Euro zu rechnen.
      Die geprellten Anleger haben einen Anspruch auf 90 Prozent des eingezahlten Geldes - bis zu einem Höchstsatz von 20.000 Euro pro Person. EdW-Mitglieder wie der Frankfurter Vermögensverwalter Lutz Gebser finden es im Nachgang unerhört, dass Phoenix mit diesem Umstand ausdrücklich geworben hatte.

      Mit dem Streit über die Verteilung der finanziellen Lasten aus der Phoenix-Pleite gerät zudem das gesamte System der Einlagensicherung auf den Prüfstand. Der Vorschlag aus den Reihen der EdW-Mitgliedsunternehmen, eine einheitliche Entschädigungseinrichtung zu schaffen, lehnen die Banken und die Sparkassen ausdrücklich ab.

      Der Verband der unabhängigen Vermögensverwalter versucht es nun mit einer Art „Atomisierung“, wie es deren Geschäftsführer Nero Knapp nennt. Man wäre bereit, eine eigene Entschädigungseinrichtung auf die Beine zu stellen, weil das Risiko für die angeschlossenen Mitglieder überschaubar sei. Als Finanzportfolioverwalter hätten sie - anders als Phoenix - nicht die Genehmigung, Kundengelder anzunehmen.



      Text: F.A.Z., 21.12.2007, Nr. 297 / Seite 21
      Avatar
      schrieb am 27.12.07 16:53:37
      Beitrag Nr. 2.299 ()
      Hallo zusammen,

      über Weihnachten habe ich einen Brief von der

      Stifung Deutscher Anlegerschutz

      bekommen.


      In diesem Brief heißt es nach 2 Seiten des üblichen und bekannten Sachverhaltes folgendes:

      "
      ....

      Was können Sie tun? Verjährung verhindern! Aussonderungsrechte geltend machen

      Unsere Juristen gehen davon aus, dass die Hinhaltetaktik der EDW gerade darauf abziehlt, Ihre Ansprüche verjähren zu lassen, um ihre Mitglieder (die der EDW) einer Nachschusspflicht zu entziehen. Unsere Juristen raten daher dringend dazu, Maßnahmen gegen die EDW zu ergreifen, um zumindestens einen Verjährungsaufschub zu erreichen. Sollte die höchstrichterliche Entscheidung erst nach dem 15. März 2010 erfolgen, werden Sie aller Voraussicht nach kein Geld mehr von der EDW erhalten, weil Ihnen die EDW die Verjährung Ihrer Ansprüche entgegenhalten muss.

      ....

      Zudem besteht die Möglichkeit, dass unsere Stiftungsjuristen für Sie prüfen, ob in Ihrem speziellen Fall ein Aussonderungsrecht gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden sollte. Die Prüfung und die Anmeldung eines bestehendes Aussonderungsrechtes empfehlen unsere Juristen den von ihnen vertretenden Phoenix-Anlegern, weil die festgestellten Aussonderungsberechtigten vor allen anderen Insolvenzgläubigern vorrangig Auszahlungen zur Verteilung erhalten werden. Erst nachdem die Aussonderungsberechtigten befriedigt sind, erhalten die restlichen Gläubiger die Zahlungen. Dann dürfte jedoch kaum noch Geld mehr vorhanden sein. "

      Wer kann zu den beiden Themen etwas sagen? Ich denke es sollte doch möglich sein herauszubekommen, ob die Forderung der EDW verjährt, wenn genau 5 Jahre nach der Phoenix Insolvenz noch nicht feststeht, wie hoch der Schaden ist. Zudem sollte es möglich sein herauszubekommen falls dies der Wahrheit entspricht, wie man die Verjährung aufhebt.

      Dazu ist es anscheind notwenig die Aussonderung geltend zu machen. Wir müssen also herausfinden wer Aussonderungsfähig ist - ich glaube gelesen zu haben, dass alle die aussondern dürfen, die erst in den Jahren 2004 & 2005 eingezahlt haben- und wie man die Aussonderung rechtskonform beim Insolvenzverwalter anmeldet.

      Wer weiß dazu näheres bzw. hat selbst einen Anwalt beauftragt, der das für Ihn gemacht hat und so nett ist den Kontext des Anschreibens hier zu posten.

      Schon mal vielen Dank vorab!

      Gruß

      LVH
      Avatar
      schrieb am 27.12.07 20:52:34
      Beitrag Nr. 2.300 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.880.598 von LoganVanHogen am 27.12.07 16:53:37Hallo,

      habe im Januar 2005 abgeschlossen. Die Frage mit dem Aussonderungsrecht würde mich auch interessieren

      Jemand nen Hinweis welche Formalien eingehalten werden müssen ?

      Kann man das als Privatperson auch einreichen oder benötige ich einen Anwalt ?. Von diesen dubiosen Rechtsanwalt Pools halte ich eigentlich nichts

      Mahlzeit
      Avatar
      schrieb am 28.12.07 09:40:00
      Beitrag Nr. 2.301 ()
      Aussonderung

      Derjenige, der geltend machen kann, dass sich in der Insolvenzmasse Gegenstände befinden, die ihm selbst und nicht dem Schuldner gehören, kann deren Herausgabe (Aussonderung) verlangen gemäß §47 InsO.

      Der Anspruchssteller muss aussonderungsberechtigt sein. Gegenstand des Aussonderungsanspruches ist eine aussonderungsfähige Sache oder ein entsprechendes Recht. Der Anspruchssteller muss einen Antrag an den Insolvenzverwalter richten.

      Der auszusondernde Gegenstand muss individuell bestimmbar sein. Vertretbare Sachen nach §91 BGB dürfen noch nicht vermischt sein gemäß §948 BGB.

      Zur Aussonderung berechtigen u. a. der Besitz, das Eigentum, der Erbschaftsanspruch, der schuldrechtliche Herausgabeanspruch, eine Forderung, der Vorbehaltsverkauf (wenn der Insolvenzverwalter nicht mehr zum Besitz berechtigt ist), das Immobiliarrecht, das echte Factoring und das beschränkt dingliche Recht. Wichtigster Fall in der Praxis ist die Lieferung von Waren unter Eigentumsvorbehalt. Der Verkäufer kann im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers die gelieferte Sache aussondern.

      Ein bestehendes Sicherungseigentum berechtigt den Sicherungsgeber grundsätzlich zur Aussonderung; zu beachten ist jedoch, dass der Aussonderungsberechtigte nicht als Insolvenzgläubiger zu behandeln ist

      Quelle: http://www.insolvenzrecht.info/insolvenz-lexikon/aussonderun…

      Mir fällt es schwer etwas aussonderbares zu definieren. Wir haben doch alle nur Geld einbezahlt, was soll da aussonderbar sein? Mein Geld ist auch erst 12/04 u. 1/05 geflossen, besser verflossen.

      MfG
      limitter
      Avatar
      schrieb am 28.12.07 10:00:22
      Beitrag Nr. 2.302 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.885.292 von limitter am 28.12.07 09:40:00Aussonderung
      Oder können wir doch davon ausgehen, das die Ende 2004 u. Anfang 2005, kurz vor der Insolvenz einbezahlten Beträge nur auf die FFM Sparkasse einbezahlt wurden und somit als noch nicht vermischt , da nicht andersweitig angelegt, gelten?

      MfG
      limitter
      Avatar
      schrieb am 28.12.07 12:36:58
      Beitrag Nr. 2.303 ()
      Ja das sollten wir, da die Citco genau darauf abzielt. Wir sollten uns da mit dranhängen. Folgendes schreibt die EDW in der letzten Mitteilung:

      "
      Anlass der Beschwerde war folgender: Citco machte geltend, dass ein Großteil der Insolvenzmasse nicht zum Vermögen von Phoenix gehöre (rd. 162 Mio. EUR von insgesamt rd. 230 Mio. EUR) und daher nicht gemäß Insolvenzplan an die Anleger zu verteilen sei. Nach Ansicht von Citco stelle dieser Teil Treuhandvermögen dar und sei direkt an die somit aussonderungsberechtigten Anleger auszuzahlen.
      "

      Dies müssen wir genauso begünden, dass unser eingezahltes Geld Treuhansvermögen darstellt und somit nicht der Insolvenzmasse angehört. Da das Geld vieler hier erst kurz von der Betrugsaufdeckung eingezahlt wurde und wie wir alle wissen nichts mehr von Phoenix investiert wurde, befand sich unserer Geld
      auf dem gesetzeswidriegen Sammelkonto der Frankfurter Sparkasse.

      Zudem sollten wir uns auf das folgende Gutachten von Prof. Dr. R. Bork beziehen, der ein Aussonderungsrecht begründet.

      "
      „VIII. Damit lassen sich die Ergebnisse dieses Gutachtens wie folgt zusammenfassen:
      1. Sowohl Brokerkonten als auch die in der Buchhaltung der Phoenix unter „Mandant 102“ :eek:erfassten Einzahlungskonten:eek: sind aussonderungsfähige Treuhandkonten.:eek::eek:
      2. Etwas anderes kann – vorbehaltlich abweichender Sachverhaltsinformationen – mangels Unmittelbarkeit für diejenigen Konten gelten, die in der Buchhaltung der Phoenix unter den Nummern 1819, 1842, 1843, 1844, 1945, 18475, 1856 und 1857 erfassten sind, da auf diese Konten keine Anlegergelder eingezahlt worden sind.
      3. Alle Kontoguthaben bilden ein einheitliches Treugut, das Phoenix für sämtliche Anleger gemeinsam treuhänderisch hält.
      4. Die Aussonderung ist dadurch zu bewirken, dass das Treuhandvermögen durch den Insolvenzverwalter an die einzelnen Anleger im Verhältnis der tatsächlichen Beteiligungswerte quotal ausgezahlt wird.
      5. Die Aussonderungsansprüche der Anleger gegen die Phoenix gehen nicht nach § 5 Abs. 5 EAEG auf die EdW über und können von dieser in keinem Fall geltend gemacht werden. Vielmehr sind sie bei der Berechnung des entschädigungsfähigen Anspruchs in der Weise zu berücksichtigen, dass Entschädigung nur für den durch die Aussonderung nicht gedeckten Differenzbetrag verlangt werden kann. Hamburg, den 3. Februar 2006, Prof. Dr. R. Bork“
      "
      Avatar
      schrieb am 28.12.07 12:42:35
      Beitrag Nr. 2.304 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.886.810 von LoganVanHogen am 28.12.07 12:36:58:eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek:

      Nun nochmal der Aufruf an alle, die näheres dazu Wissen.

      WER HAT EIN SCHREIBEN AN DEN INSOLVENZVERWALTER SICH VON EINEM ANWALT ERSTELLEN LASSEN UND KANN UNS DEN KONTEXT POSTEN???

      WER WEIß ETWAS ÜBER DIE VERJÄHRUNG DER EDW???

      :eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek:

      Wenn sich zeitnah niemnd mehr meldet sollten wir hier ein Anschreiben selbst entwerfen um die Aussonderung geltend zu machen.

      Wer hat Kontakte zur EDW oder einen Ansprechpartner, den er zum Thema Verjährung befragen kann?
      Avatar
      schrieb am 28.12.07 13:05:24
      Beitrag Nr. 2.305 ()
      Allgemeine Anmerkung: das ist hier ein Fach-Forum und kein Kindergarten. Also: in Zukunft auf Smileys und ähnlichen störenden Kinderkram verzichten!


      Von http://www.schubra.de/de/phoenix/DE_info_021107.pdf :
      ...........
      2. Aussonderung von behauptetem Treuhandvermögen
      Sowohl der Rechtsverfolgungspool, der sich aus EdW-Beitragszahlern zusammensetzt, als auch Citco machen geltend, dass ein Teil des Vermögens von Phoenix Treuhandvermögen sei und der Aussonderung unterliege. Allerdings waren weder Citco, noch der Rechtsverfolgungspool in der Lage, konkret zu berechnen,
      wie sich der einzelne Aussonderungsanspruch im Verhältnis zu den
      Aussonderungsansprüchen aller anderen Gläubiger ermitteln soll. Der Tendenz nach will Citco eine Berechnungsweise durchsetzen, die darauf hinaus läuft, dass diejenigen Anleger, die kurz vor der Entdeckung des Betruges bei Phoenix eingezahlt
      hatten, nahezu ihre gesamte Einlage zurück erhalten
      . Auf der anderen Seite heißt dies, daß Anleger die früher eingezahlt haben bei der Verteilung des Vermögens der Phoenix leer ausgehen.
      .........
      Keiner der beiden Anspruchssteller war jedoch bereit, die Frage der Aussonderung durch Erhebung einer entsprechenden Klage einer Lösung zuzuführen, so dass wir zwischenzeitlich (nach Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss) eine sogenannte gegen Citco eingereicht haben. Hierbei soll zunächst geklärt werden, ob ein Teil des Vermögens von Phoenix Treuhandvermögen
      ist. Sollte dies der Fall sein, so ist in einem weiteren Schritt zu klären, welcher Teil dieses Vermögens auf jeden einzelnen Anleger entfällt wie konkret verteilt werden kann.
      ....

      für mich klingt das so, dass aus dieser Aussonderung eh nichts wird und vor allem kein Einzelner hier etwas in der Richtung unternehmen muss.
      Avatar
      schrieb am 28.12.07 13:15:24
      Beitrag Nr. 2.306 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.887.089 von Kattschinski-Bruder am 28.12.07 13:05:24"für mich klingt das so, dass aus dieser Aussonderung eh nichts wird und vor allem kein Einzelner hier etwas in der Richtung unternehmen muss. "

      Klingen heißt nicht Wissen!

      Und wieseo hat Citco die Aussonderung geltend gemacht? Sie hätten ja auch einfach Einspruch zum Plan einlegen können!

      Und mit Verlaub - wie ich meine Postings aufbaue, überlasse ich immer noch mir. Mich dazu noch als kindisch darzusztellen finde ich eine Frechheit! :mad:

      Tip: Blende meine Aussagen doch einfach aus, da Du ja sowieso alles
      besser weißt und auf meine kindischen Aussagen verzichten kannst!
      Avatar
      schrieb am 28.12.07 16:32:47
      Beitrag Nr. 2.307 ()
      Hallo,

      was ich überhaupt nicht begreife: Aussonderungsansprüche sollen die geltend machen können, die ab 2004 eingestiegen sind, heisst es. Ich bin 12/03 rein. Es kann doch nicht sein, dass willkürlich Daten festgelegt werden, alle die eher dabei waren gehen leer aus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtmäßig sein soll.
      Avatar
      schrieb am 28.12.07 17:04:48
      Beitrag Nr. 2.308 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.888.902 von Malu1 am 28.12.07 16:32:47Soweit ich das mitbekommen habe wurden bisher in erster Instanz auch alle Aussonderungsansprüche abgelehnt. Habe ich mir aber nur erzählen lassen. Keine Ahnung ob das stimmt. Und außerdem gibt's ja noch höhere Instanzen...
      Avatar
      schrieb am 28.12.07 18:34:42
      Beitrag Nr. 2.309 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.888.902 von Malu1 am 28.12.07 16:32:47Was soll ich über den ganzen Kram denken? Ich habe 1994/95 /96 und
      3/2005 eingezahlt. Ab und an etwas ausbezahlen lassen und wieder eingezahlt zur Kontrolle . Forderung vom Insolvenzverwalter bestritten,nach Auszug wurde an Anfang jede Menge Kohle verbrannt.
      Dann hat Er alles zusammen gerechnet und die Forderung bestritten.
      22000 Euro mehr einbezahlt wie ausbezahlt,natürlich ohne Scheingewinne. Letzte Zahlung wurde angenommen obwohl alle Geschäftsführer wussten wie es um die Firma bestellt war.
      Warum heisst der Geschäftsführer so ,weil er das Geschäft führt.
      Warum wurden nach Übernahme der Geschäfte ca. 60% der Insolvenzmasse eingeworben? Warum bekomme ich nach all den Jahren
      Post von der Steuerfahndung ? Warum wurden permanent Kontrollen
      durchgeführt, auch vor 98, und es wurde immer steuerfrei verkauft?
      Warum wurden die neuen Geschäftsführer nicht belangt?

      Ich bin der Ansicht:Hier sollen viele Schafe an der Nase geführt werden,natürlich ohne zu mucken.
      Nachdem was jetzt läuft,rückt der eigentliche Betrug immer weiter in den Hintergrund.Die Kontrolleure versuchen mit allem was möglich
      ist,von der eigenen Unfähigkeit abzulenken.

      Alles meine Meinung
      Avatar
      schrieb am 29.12.07 09:31:01
      Beitrag Nr. 2.310 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.890.008 von Ladenbesitzer am 28.12.07 18:34:42Phoenix Kapitaldienst 10:52, 29.11.07
      Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld
      Von Renate Daum und Nadine Oberhuber

      Unfreiwillige Lehrstunden in deutschem und sogar europäischem Recht müssen die Geschädigten des kollabierten Finanzdienstleisters Phoenix über sich ergehen lassen. Denn noch längst ist nicht klar, wann und von wem sie zumindest einen Teil ihres Einsatzes wieder bekommen. Es ist kein Wunder, dass sich jeder, der in Anspruch genommen werden soll, mit Händen und Füßen wehrt. Es geht schließlich um gewaltige Summen.

      Die Anlegeranwälte Andreas Tilp und Klaus Nieding von der Arbeitsgemeinschaft ProtectInvestAlliance werden in Kürze sogar die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz verklagen. Die Klageschrift soll in den kommenden Wochen beim Landgericht Berlin eingereicht werden. Das klingt zunächst merkwürdig, weil der Staat im Netzwerk um das Unternehmen gar nicht vorkommt.

      Angriffspunkt von Tilp und Nieding ist das Geldproblem der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), bei der Phoenix Mitglied war. Sie muss rechtlich den mehr als 30 000 Geschädigten jeweils bis zu 20 000 Euro zahlen, hat aber bei weitem nicht genügend Mittel. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat der EdW eine Bundesbürgschaft verweigert.

      Deshalb werfen Tilp und Nieding dem Staat vor, kein funktionierendes Entschädigungssystem für Anleger geschaffen zu haben. „Mit Massenschadensfällen wie Phoenix ist das System völlig überfordert“, kritisiert Nieding. Damit habe der Staat eine Richtlinie der Europäischen Union nicht richtig umgesetzt und hafte deshalb für den entstandenen Schaden mit. Das Bundesfinanzministerium, das sich mit Phoenix befasst, entgegnete dazu: „Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Die Umsetzung entspricht den EU-rechtlichen Vorgaben.“

      Sollten sich alle 3500 Mandanten der Klage anschließen, würde die Klagesumme einen dreistelligen Millionenbetrag erreichen. Auch zwischen der EdW und Anlegeranwälten gibt es strittige Fragen. Nieding und Tilp haben mit der EdW vereinbart, diese Rechtsprobleme in Musterprozessen zu klären. „Auf diese Weise muss nicht jeder Einzelne gegen die EdW klagen“, erläutert Anwalt Tilp.

      Quelle: http://www.graumarktinfo.de/gm/netzwerke/artikel/493824.html



      PHOENIX KAPITALDIENST
      Entschädigung löst Panik aus 28.12.07
      Jetzt haben offenbar mehrere Wertpapierhandelsunternehmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Anträge auf eine Vollbanklizenz gestellt, um sich den EdW-Verpflichtungen zu entziehen. Für die betroffenen Anleger ist das eine schlechte Nachricht, denn damit droht der EdW der Verlust besonders zahlungskräftiger Mitglieder, was die Auszahlung der Entschädigungen wieder verzögern könnte. Vollbanken dürfen im Gegensatz zu reinen Wertpapierhandelsunternehmen auch Kredite vergeben, Einlagen verwalten und Kapitalanlagen vermitteln. Und Unternehmen mit Vollbanklizenz gehören nicht mehr EdW an, sondern stattdessen dem Einlagensicherungssystem der Banken und Sparkassen. In der Branche heißt es, dass 20 bis 30 Unternehmen eine Lizenz bei der Bafin beantragt hätten; die Bafin kann diese Zahlen bisher nicht bestätigen.

      Zudem ist fraglich, ob diese Strategie der Wertpapierhandelsunternehmen aufgeht, denn die Voraussetzungen für eine Vollbanklizenz sind streng und das Lizenzverfahren ist langwierig. Die Tradegate AG Wertpapierhandelsbank hat das Verfahren bereits hinter sich und wird sich zum Jahreswechsel von einer Wertpapierhandelsbank zu einer Vollbank umwandeln. Holger Timm, der Vorstandsvorsitzende der Tradegate AG erklärte gegenüber BÖRSE ONLINE, dass die drohenden EdW-Zahlungen bei der Umwandlung zum jetzigen Zeitpunkt auch eine Rolle gespielt haben. „Das war ein Aspekt in der gesamtstrategischen Betrachtung. Wir wären wahnsinnig gewesen, diese Thematik nicht zu berücksichtigen.“ Allerdings seien die drohenden EdW-Forderungen nicht der alleinige Grund gewesen. „Das würde keinen Sinn machen.“

      Timm warnt deshalb auch EdW-Mitglieder, die eine Vollbanklizenz erwägen, um den drohenden Zahlungen zu entgehen, vor den Konsequenzen. „Die Vollbanklizenz ist mit hohen Kosten verbunden und mit einem langwierigen Prüfverfahren. Wir haben eine Bank im Konzernverbund, das hat es leichter gemacht.“ Trotzdem hat es auch bei der Tradegate ein halbes Jahr gedauert, bis die Bafin die Lizenz vergeben hat – und das war ein relativ zügiges Verfahren.
      http://www.boerse-online.de/steuern-recht/graumarkt/494446.h…


      "Die Ratten verlassen das sinkende Schiff"

      Wer glaubt hier noch an eine Entschädigung in voller Höhe von 20.000€ durch den EdW?
      Es gab leider schon direkt nach der Phoenix-Pleite Stimmen, die das oben geschilderte hier vorher gesagt haben, wollte aber keiner wahrhaben.
      Die Schalftablette, EdW bekommt Kredit, hat auch schon ihre Wirkung verloren, zumindest bei mir.

      Wo sind die Fehler der EU-rechtlichen Umsetzung?
      Nur durch erkennen von peinlichen Fehlern bei dieser Umsetzung, könnte eventuell in der Politik etwas bewegt werden.
      Avatar
      schrieb am 29.12.07 09:39:47
      Beitrag Nr. 2.311 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.893.255 von limitter am 29.12.07 09:31:01Warnhinweis: Dumme Graumarkt-Investoren die in BaFin zugelassene und EdW abgesicherte Anlagen investieren, sollten den folgenden Artikel besser nicht lesen.

      http://www.wiesbadener-kurier.de/wirtschaft/objekt.php3?arti…

      .. nur soviel zu unserer Lobby.
      Avatar
      schrieb am 31.12.07 11:01:46
      Beitrag Nr. 2.312 ()
      Die vielen Smilies hier im thräd finde ich auch äusserst verwirrend :confused:
      Bitte auf das Wesentliche beschränken! :rolleyes:

      Auf den . gebracht:
      Muss/Sollte der einzelne Anleger zur Zeit etwas unternehmen, d. h. sich einer Klage anschliessen, Aussonderunsansprüche oder ähnliches?
      Oder weiter abwarten und Tee trinken?
      Avatar
      schrieb am 31.12.07 17:30:53
      Beitrag Nr. 2.313 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.893.255 von limitter am 29.12.07 09:31:01Zum Zeitpunkt der Phoenixpleite waren doch alle Wertpapierhandelsunternehmen, die mit den 20.000 Euro Absicherung geworben hatten, in der EDW und somit haftbar.

      Es kann doch nicht sein, die Leute mit der Absicherung bis max. 20.000 Euro zu ködern und wenn der Schadensfall eintritt zu sagen jetzt mache ich nicht mehr mit.

      Für was wird dann so ein Sicherungssystem dann eigentlich installiert.

      Ist das den nur gemacht worden, um die Leute zu verar....n?
      Und der Staat hätte da auch noch mitgespielt.

      Das kann ich nicht glauben.

      Also wird auch irgend ein Gericht dafür sorgen, dass die Herrschaften auch blechen müssen.

      Oder bin ich da zu naiv?

      Lasse mich gern eines besseren belehren.
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 09:50:31
      Beitrag Nr. 2.314 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.887.179 von LoganVanHogen am 28.12.07 13:15:24Hallo LoganVanHogen,
      Du hast Post im Postfach.
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 17:27:04
      Beitrag Nr. 2.315 ()
      Na es geht doch vorwärts. Jetzt ist schon 2008. Nur noch vier Jahre bis 2012, wenn die ersten Entschädigungen von der EDW ausgezahlt werden.
      Natürlich nur an die, die vor dem Gerichtsurteil eingezahlt haben, das die Unzulässigkeit der Sammelkonten festgestellt hat.
      Die anderen, die ein Aussonderungsrecht hatten, auf dessen Geltendmachung sie verzichtet haben und gehofft haben, ihre Ansprüche ebenfalls der EDW aufbürden zu können, warten natürlich vergeblich auf eine Zahlung von der EDW.
      Avatar
      schrieb am 02.01.08 09:51:31
      Beitrag Nr. 2.316 ()
      Phoenix Kapitaldienst GmbH – Update 31.12.07
      Für EdW-Kompensationen Rückstellung von 5,4 Mio. Euro gebildet - franz. Anleger - neue Fristen aufgrund der VVG-Reform zum 01.01.08

      Auszug:
      Die Aussonderungsansprüche sind allerdings jetzt noch nicht verfristet, können aber nur bis zur Rechtskraft des Insolvenzplanes geltend gemacht werden.

      alles hier lesen:
      http://www.news4press.com/1/MeldungDetail.asp?Mitteilungs_ID…
      Avatar
      schrieb am 02.01.08 12:48:23
      Beitrag Nr. 2.317 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.912.691 von limitter am 02.01.08 09:51:31mit anderen Worten und wenn ich die letzten beiden Postings zusammenfasse bedeutet dies, sollte man jetzt noch rasch Aussonderungsanspruch geltend machen für alle Einzahlungen nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 24. April 2002...
      Avatar
      schrieb am 02.01.08 13:40:13
      Beitrag Nr. 2.318 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.914.209 von PirNero am 02.01.08 12:48:23Wie mache ich die denn praktischerweise geltend?! Ich habe ungefähr ein halbes Jahr vor der Pleite eingezahlt...
      Avatar
      schrieb am 03.01.08 08:54:29
      Beitrag Nr. 2.319 ()
      Keine Entschädigung für Phoenix-Anleger in Sicht
      http://www.welt.de/welt_print/article1498637/Keine_Entschdig…
      Avatar
      schrieb am 03.01.08 13:11:52
      Beitrag Nr. 2.320 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.912.691 von limitter am 02.01.08 09:51:31Wer kann was zu den Aussonderungsansprüchen genaueres sagen?

      Wie muß man vorgehen?

      Wo hin muß man den Antrag schicken?

      Braucht man einen Anwalt?

      Ich glaube da gibt es noch mehr, die etwas genauer Bescheid wissen wollen.
      Avatar
      schrieb am 07.01.08 15:09:02
      Beitrag Nr. 2.321 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.924.665 von lupofunk am 03.01.08 13:11:52@2302: da wollen alle genauer Bescheid wissen, nur leider weiß überhaupt keiner Bescheid. Sehr verwirrend das Ganze! :confused:
      also ich warte weiter ab und trinke Tee.
      Avatar
      schrieb am 07.01.08 18:16:48
      Beitrag Nr. 2.322 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.887.179 von LoganVanHogen am 28.12.07 13:15:24Danke für die BM.

      Ich habe schon öfters Leuten eine BM geschickt, die das gar nicht bemerkten.

      :eek:

      Ich rate deswegen bei Verwaltung - Übersicht - Boardmail-Verwaltung - einen grünen Haken reinzumachen, damit man die BM per E-Mail bekommt.

      Man kann sich ja zu Testzwecken selber eine BM schicken.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 09.01.08 20:03:58
      Beitrag Nr. 2.323 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.970.227 von Urlaub2 am 07.01.08 18:16:48Wo finde ich eine BM (Boardmail) bzw. wie?
      Habe absolut keine Ahnung was das ist.
      Kenne nur eine normale Email.

      Bin schon älter und nicht so bewandert am PC.

      sorry.
      Avatar
      schrieb am 09.01.08 20:22:27
      Beitrag Nr. 2.324 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.998.045 von lupofunk am 09.01.08 20:03:58Hi Lupofunk,

      eine Boardmail ist so was wie eine Interne E-Mail hier innerhalb des WO-Forum.
      Ob du eine Boardmail erhalten hast kannst du im Userzentrum checken.
      Wenn du eingeloggt bist, rechts oben auf „Usezentrum“ klicken dann unter „Mai&Community“ auf „Postfächer“ klicken. Dort findest du dann die etwaigen Boardmails.
      Unter „Mail&Community“ kannst du auch bei der Untergruppe „Mails verwalten“ ein Häckchen bei „Boardmails parallel per E-Mail zusenden“ setzen, dann bekommst du die B.O.s an deine hinterlegte E-Mail Adresse weitergeleitet, ist vielleicht das Einfachste...

      Cheers
      Tuna
      Avatar
      schrieb am 09.01.08 23:44:52
      Beitrag Nr. 2.325 ()
      Hallo,

      ich habe heute vom Finanzamt Frankfurt geänderte Steuerbescheide für 2003, 2004 und 2005 erhalten mit dem Hinweis, die aus dem Produkt Phoenix Managed Account erzielten Einkünfte seien nach § 22 Nr 3 EStG und nach § 22 Nr 2 i.V.m § 23 Abs 1 Nr 2 und 4 EStG zu versteuern. Die von der Steuerfahndungsstelle ermittelten Renditen wurden aus Einkünfte angesetzt, und jetzt darf ich kräftig Steuern + Zinsen nachzahlen.

      Was tun? Ist es ratsam, Einspruch einzulegen? Mit welcher Begründung?
      Avatar
      schrieb am 11.01.08 08:10:04
      Beitrag Nr. 2.326 ()
      Mit Verlaub: was soll denn diese Geheimniskrämerei und die Umstände mit den Boardmails?
      Wenn es was Neues gibt, postet es hier.
      Avatar
      schrieb am 11.01.08 17:12:26
      Beitrag Nr. 2.327 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.015.074 von Geistig_Verwirter am 11.01.08 08:10:04Es gibt bisher nichts Neues. Ich warte weiterhin auf eine Vorlage von einer netten Person, die uns ein rechtskräftiges Schreiben für die
      Geltendmachung der Aussonderng hier postet oder mir via Bordmail
      zuschickt. Zudem hoffe ich auf Infos von der Verjährung der EDW. Werde demnächst mal da anrufen und um Stellungnahme bitten.

      Ein Apell an alle die hier Mitlesen.

      Wir müßen uns endlich vereinen und zusammenarbeiten.

      LG

      LVH
      Avatar
      schrieb am 11.01.08 17:18:48
      Beitrag Nr. 2.328 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.001.215 von peterpsi am 09.01.08 23:44:52Ich würde Einspruch einlegen und keinen cent zahlen. Zudem finde ich das, was das Finazamt hier veranstaltet eine absolute Frechheit. Zumal der Gewinn nie geflossen ist und der die meisten Vermittler PMA als eine steuerfreie Anlage angepriesen haben und man Dir dadurch keinen Vorsatz vorwerfen kann, sollte man sich mal eher um die Staatshaftung Sorgen machen als die sowieso schon geprellten Anleger derart zu schockieren.

      Nur meine Meinung!
      Avatar
      schrieb am 11.01.08 19:06:34
      Beitrag Nr. 2.329 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.022.550 von LoganVanHogen am 11.01.08 17:12:26http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/:Bund%20Ei…

      Das Bundesfinanzministerium will ein Gutachten zum Thema Phoenix noch abwarten (Ich hoffe, daß dieser Link funzt).

      Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann ja mal einen Fachanwalt zum Thema Insolvenzrecht bezüglich Aussonderung fragen und das Ergebnis hier posten.

      Ich will aber hoffen, daß der Schmitt beim BGH gewinnt und daß er auszahlen kann, ohne daß jemand aussondert.

      Schließlich könnte eine Aussonderung auch schaden, weil die EDW so jemandem wohl zunächst nichts zahlen wird.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 13.01.08 17:47:55
      Beitrag Nr. 2.330 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.998.307 von tunafish am 09.01.08 20:22:27hi tunafish,

      danke für die rasche Antwort.

      Super erklärt.
      Avatar
      schrieb am 15.01.08 10:26:57
      Beitrag Nr. 2.331 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.022.665 von LoganVanHogen am 11.01.08 17:18:48Phoenix/EDW wurde gestern bei ntv erwähnt, wobei der Nieding eine Staatshaftungsklage losgelassen hat.

      Die Lösung in der Zukunft wird vermutlich so aussehen, daß neue Kapitalanlagen, die auf den Markt kommen, eine Pflicht-(Haftpflicht)-Versicherung haben müssen und die EDW dann "nur" Altfälle wie Phoenix abwickelt, was wohl noch etliche Jahre dauert.

      Ich will jedenfalls hoffen, daß die FDP, die sich als einzige Partei für uns einsetzt, in 2009 an die Regierung kommt und entsprechend Druck macht.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 15.01.08 13:12:49
      Beitrag Nr. 2.332 ()
      Wenn die FDP dann an der macht sein sollte, wirst du sehen wie schnell die Ihre Meinung ändern können.
      Avatar
      schrieb am 15.01.08 13:20:31
      Beitrag Nr. 2.333 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.050.028 von Urlaub2 am 15.01.08 10:26:57Ich bin dagegen, daß sich die FDP dafür einsetzen würde, daß alle anderen korrekten Finanzverwalter für Veruntreuer (= Phoenix) einspringen sollen. :mad:

      Übrigens hat die Stiftung Warentest viele Jahre lang vor dem Phoenix Mist gewarnt. :keks:

      Und seit wann sind denn (vorgetäuschte) Termingeschäfte steuerfrei? Mit welcher Begründung hat Phoenix bzw. deren Berater behauptet, daß die Erträge nicht zu versteuern seien? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.01.08 13:42:26
      Beitrag Nr. 2.334 ()
      Nach meinem Kenntnisstand wurde durch Stiftung Warentest u. a. nicht vor dem Phoenix Manage Account gewarnt, sondern vor Warentermingeschäften (die beliebten Schweinebäuche), die durch Telefonverkäufer div. Anlegern aufgeschwatzt wurden. Hierzu gab es wohl auch erfolgreiche Schadenersatzklagen gegen PHOENIX. Bitte nicht weiter verwechseln!

      Warum sollten vorgetäuschte Geschäfte steuerpflichtig sein? Sie haben ja nicht stattgefunden - und die Anleger des Managed Account haben ja nicht betrogen, sondern andere! Übrigens waren Warentermingeschäfte über viele Jahre steuerfrei, denn Sie galten als Spielgewinne. Das dürfte wohl auch der Grund sein, warum die Finanzämter selbst nicht sicher waren, wie mit den Gewinnen in diesem Falle umzugehen war.
      Das jetzt, da die Anleger erhebliche Schäden hinnehmen mussten, plötzlich sogar Scheingewinne zu versteuern sein sollen halte ich für eine bodenlose Frechheit.
      Der Staat nimmt seine Aufgaben schlampig war und bittet dann noch die Geschädigten zur Kasse!
      Avatar
      schrieb am 15.01.08 13:51:59
      Beitrag Nr. 2.335 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.052.320 von walker333 am 15.01.08 13:20:31Ich bin dagegen, daß sich die FDP dafür einsetzen würde, daß alle anderen korrekten Finanzverwalter für Veruntreuer (= Phoenix) einspringen sollen.

      Ich habe bisher angenommen, dass sich die FDP dafür einsetzt, dass die EDW entlastet wird, indem der Staat in die Pflicht genommen werden soll. Das sollte doch eigenlich im Sinne der EDW-Beitragszahler sein.

      Ich bitte deshalb um Aufklärung.
      Avatar
      schrieb am 15.01.08 14:00:05
      Beitrag Nr. 2.336 ()
      dpa, 15.01.2008

      Phoenix: 2008 keine Entschädigung

      FRANKFURT. Trotz neuer Klagen im Betrugsfall Phoenix Kapitaldienst sehen Anwälte für geprellte Anleger auch in diesem Jahr wenig Hoffnung auf Entschädigung. „Wir gehen davon aus: Es gibt in diesem Jahr kein Geld vom Insolvenzverwalter, es gibt in diesem Jahr kein Geld von der EdW“, sagte Rechtsanwalt Andreas Tilp am Montag in Frankfurt. Tilp vertritt mit seinem Frankfurter Kollegen Klaus Nieding mehr als 3000 der gut 30 000 Geschädigten.

      Per Staatshaftungsklage wollen die beiden Kanzleien Schadenersatz von der Bundesrepublik erstreiten. Der Staat habe EU-Recht zum Anlegerschutz unzureichend und verfassungswidrig umgesetzt. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) sei deshalb nicht in der Lage, Anleger zu entschädigen. Die Klage sein am Freitag beim Landgericht Berlin eingereicht worden. Phoenix hatte Wertpapiergeschäfte vorgetäuscht und 30 000 Anleger um 600 Millionen geprellt.
      Avatar
      schrieb am 15.01.08 14:34:12
      Beitrag Nr. 2.337 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.052.630 von nudel50 am 15.01.08 13:42:26Da habe ich mich mißverständlich ausgedrückt: Natürlich bin ich GEGEN Steuern auf rein fiktive Gewinne, die dem Anleger gar nicht zugeflossen sind.
      Avatar
      schrieb am 15.01.08 15:15:47
      Beitrag Nr. 2.338 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.053.321 von walker333 am 15.01.08 14:34:12Ich diskutiere hier nicht mit Außenstehenden, sondern spreche ausschließlich Phoenix-Opfer an.

      Es ist schlimm genug, was passiert ist.

      :eek:

      Ich halte es für möglich, daß die EDW dieses Jahr noch mit Abschlagszahlungen beginnt.

      Auch sollten wir uns darauf konzentrieren, w a n n der BGH-Termin für den Phoenix-Prozeß ist.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 23.01.08 14:11:21
      Beitrag Nr. 2.339 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.053.975 von Urlaub2 am 15.01.08 15:15:47http://www.handelsblatt.com/News/Recht-Steuern/Meldungen/_pv…

      Ich hoffe, daß dieser Link funzt.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 24.01.08 19:42:02
      Beitrag Nr. 2.340 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.142.328 von Urlaub2 am 23.01.08 14:11:21Heute hat sich der Bundestag im Plenum mit dem Fall Phoenix auf Antrag der FDP-Fraktion beschäftigt. Übrigens ist es die einzige Fraktion, die sich intensiv und sachkundig der Angelgenheit widmet- insbesondere durch den Abgeordneten Frank Schäffler. Was von der Bundesregierung und den Abgeordneten der Regierungskoalition kommt ist wiedersprüchlich und auf Zeitgewinn ausgelegt(Zusage der Bundesbürgschaft über den Finanzausschuss und Ablehnung dieser Bürgschaft im dann dafür zuständigen Haushaltsausschuss in der sehr ungünstig gelegten Sitzung kurz vor Weihnachten). Außerdem hat es wohl auch kaum Abstimmung gegeben zwischen den beiden Ausschüssen!!
      Es ist sicherlich interessant, die Drucksache 16/7645 und die Drucksache 16/5786 des Deutschen Bundestages http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/to/139.htm… Grundlage des heutigen TOP zu Phoenix war, einmal zu lesen. Insbesondere die Meinungsäußerung der Linken aus dem Ausschussprotokoll:\"... ob derart risikobereite Anleger überhaupt, und wenn ja, in welchem Umfang, entschädigt werden sollten...\"
      Es ist frustrierend, wie sich ein Großteil unserer gewählten Vertreter mit diesem Problem beschäftigt, nachdem die durch den Gesetzgeber umgesetzte EU-Richtline in puncto EdW verbockt und das Aufsichtssystem in D mit der BaFin auch ad absurdum geführt wurde. Verantwortung wahrnehmen und aus gemachten Fehlern Konsequenzen ziehen sieht anderers aus. Anfragen an Abgeordnete der SPD-Fraktion wurden gar nicht oder erst nach erheblichem Druck mit wenig Interesse beantwortet.
      Fazit: Ich glaube, dass von der jetzigen Regierungskoaliton der schwarze Peter der EdW zugeschoben und auf Zeit gespielt wird.
      Interesse für die Rechtsansprüche der geprellten Phoenixanleger besteht wenig.
      Es wird nicht gesehen, dass durch die Fehler des Gestzgebers dieser Betrugsskandal überhaupt erst möglich wurde.
      Man sollte sich durch die Ankündigungen von möglichen Abschlagszahlungen jetzt nicht einlullen lassen, sich an Wahlkreisabgeordnete des Bundestages wenden und alle Möglichkeiten nutzen, damit der Betrugsfall im rechtsstaatlichen Rahmen und zeitnah Lösung findet.
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 08:31:12
      Beitrag Nr. 2.341 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.160.500 von mus10 am 24.01.08 19:42:02Genauso habe ich die ganze Angelegenheit auch eingeschätzt und sehe den Weg nur über die Politik, weil Wahlen vor der Tür stehen. Ich glaube, das ist eine Chance. Die Politiker sind sich dieser Situation überhaupt nicht bewußt. Denn ca 30000 Anleger sind 30000 Wähler multipliziert mit Angehörigen und Freunden, die seit 3 Jahren dieses Chaos mittragen, die das Vertrauen in den sogenannten Rechtsstaat und Politik garantiert verloren haben. Deshalb, wer in der Politik aktiv ist, sollte sich hier einbringen. Allerdings, die von der Sache keine Ahnung haben, sollten sich raushalten.
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 10:49:46
      Beitrag Nr. 2.342 ()
      Leider ist es aber so, dass im Finanzausschuss des Bundestages Abgeordnete sitzen, die sich mit der Sache Phoenix kaum beschäftigen, die Zusammenhänge nicht verstehen oder verstehen wollen b.z.w.die Problematik als unverantwortliche Privatsache von Zockernaturen abtun (ohne zu wissen, dass renomierte Firmen aus dem
      Ausland für ihre Mitarbeiter als Altersvorsorge bei Phoenix angelegt haben, etc.etc.). Das konnte ich persönlich erleben. Die Angelegenheit wird von Referenten der MdB bearbeitet und an Arbeitskreise weitergegeben. Dann ist das Problem vom Tisch. Es kommt hinzu, dass auch in Informationen aus dem Bundesfinanzministerium die Tenorierung Fehlspekulation bei Pheonix als Ursache dieses Problems genannt wurde und nicht als Hauptursache vorsätzlicher, langjähriger Betrug, der durch eine insuffiziente Bankenaufsicht, die der Steuerzahler mitfinanziert, erst möglich war.
      Das Schlimme, man hat die Dimension des Problems Phoenix beim Bundesgesetzgeber anscheinend bis heute nicht wirklich begriffen, abgesehen von der FDP-Fraktion und zum Teil bei den Grünen. Anscheinend interessiert es auch nicht, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat tief erschüttert wird.
      Ich werde jedenfalls alles versuchen, was in meinen Möglichkeiten steht, dort Druck zu machen. Der Bund hat hier einen Grossteil der Verantwortung mitzutragen und kann sich nicht so einfach aus dieser stehlen, nur weil es langsam Tradition wird, in D verpfuschte Gesetze zu machen (Hartz IV, Pendlerpauschale), die dann durch das Bundesverfassungericht etc. grundlegend korrigiert werden müssen.
      Ich hoffe, dass viele der geprellten Anleger nicht den Mut verlieren und ihre Aktivitäten ebenfalls auf ihre Abgeordneten erhöhen und nicht nur diese Bemühungen auf Anwälte delegieren.
      Natürlich muss auch auf die EdW mehr Druck gemacht werden und die Problematik verstärkt in die Medien kommen.
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 12:11:39
      Beitrag Nr. 2.343 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.165.982 von mus10 am 25.01.08 10:49:46http://dip.bundestag.de/btd/16/076/1607645.pdf

      Hier mal die Drucksache 16/7645.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 12:16:53
      Beitrag Nr. 2.344 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.167.039 von Urlaub2 am 25.01.08 12:11:39http://dip.bundestag.de/btd/16/057/1605786.pdf

      Drucksache 16/5786.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 16:49:40
      Beitrag Nr. 2.345 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.165.982 von mus10 am 25.01.08 10:49:46Druck auf die EDW und Medien machen ?? Wie sieht das denn in Wirklichkeit aus ? Ich habe mehrmals bei der EdW angerufen, die leben auf einem anderen Stern. Die hierfür eingestellten Mitarbeiter für Phoenix hängen ja an ihrem Job. Es besteht kein Interesse, die Angelegenheit schnell zu klären. Außerdem werde ich den Eindruck nicht los, dass auch den Mitarbeitern der wirkliche sachliche Zusammenhang fehlt. Was die Medien betrifft, so konnte ich in der Vergangenheit auf Veröffentlichungen nur feststellen, dass die Anleger noch mehr in Panik geraten sind, weil auch hier oft Sachkenntis fehlte. Eine wirkliche Hilfe habe ich bisher durch die Medien noch nicht erfahren. Allerdings wäre die Chance auf dieser Seite groß, wenn im Interesse der Anleger berichtet wird. Vielleicht findet sich ein Berichterstatter, der für die Anleger ein Herz hat.
      Avatar
      schrieb am 26.01.08 09:42:39
      Beitrag Nr. 2.346 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.170.791 von Wertegang am 25.01.08 16:49:40Noch als Anhang: Warum ist es in diesem Forum so ruhig geworden ??Haben alle Betroffenen die Hoffnung aufgegeben und resignieren ?
      Avatar
      schrieb am 26.01.08 16:15:35
      Beitrag Nr. 2.347 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.177.114 von Wertegang am 26.01.08 09:42:39Wie kann man Druck machen ? Eigentlich ist es ganz einfach ! Zur Zeit werden durch die Kreditkrise einige Banken ganz schön geschüttelt. Man sollte (vielleicht in Form einer Anzeige) mal ein
      wenig an der Sicherheit der angelegten Gelder zweifeln und dabei unbedingt zum Ausdruck bringen, dass sich die Phoenix Anleger auch auf die Zusage verlassen haben, dass ihr Geld durch die Einlagen-
      sicherung des EDW und durch die Aufsicht durch die Bafin gesichert
      sind. Und dann eben klar machen, dass alles nur heisse Luft war und bis heute keiner auch nur einen Cent gesehen hat trotz Einlagensicherung usw. Wenn das eine in die Hand nimmt und jeder Phonix-Geschädigte nur 10 EURO dazugibt kann man einiges bewegen.
      Stellen wir uns doch mal vor in der BILD-Zeitung erscheint eine Anzeige:

      Kein Phönix-Anleger hat trotz EDW sein Geld zurückbekommen. War das nur der Anfang. Wo sollen die Banken bei einer Pleite das Geld hernehmen. Wer garantiert uns, dass wir bei einer Pleite nicht auch im Regen stehen ?

      Die Krise ist schon ganz schön heiss. Wenn man jetzt noch ein wenig
      rührt gehts vielleicht ganz schnell. Man will ja wieder Ruhe haben.
      Vielleicht findet sich jemand, der die Sache in die Hand nimmt.
      Avatar
      schrieb am 28.01.08 13:19:33
      Beitrag Nr. 2.348 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.180.476 von wageho am 26.01.08 16:15:35http://www.bundestag.de/dasparlament/2008/05-06/WirtschaftFi…

      Neuester Artikel !

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 09:36:20
      Beitrag Nr. 2.349 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.167.087 von Urlaub2 am 25.01.08 12:16:53Zur Ergänzung hier das Protokoll der Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages vom 24.01.2008 zum Phoenix-Betrug(ich hoffe, es funktioniert):Thread: Kein Titel für Thread 1071657861676453000018051030090909030000182007152009020056000199890199519969020053000022000902000020018051805363006622661516147332790159073319992003200199890909030000180767789090167645165786.
      Es ist interessant, wie die Phoenixanleger eingeschätzt werden (Zocker) und wie tief das Wissen über die Zusammenhänge bei einzelnen Abgeordnenten (Finanzpolitsche Experten) geht. Die Abgeordnete Scheel von den Grünen und der Abgeordnete Flosbach der Union haben die Zusammenhänge recht gut im Blick, neben der FDP-Fraktion. Dem Abgeordneten der SPD, Herrn Krüger, muss man sagen, dass nicht durch den Gläubigerausschuss der Insolvenzplan am 19.04.2007 (nicht am 18.04.2007) bestätigt wurde sondern durch die Gesamtheit der Gläubiger, die Gläubigerversammlung) mit über 99 % und nur ein einziger ausländischer Grossanlerger gegen den Insolvenzplan wegen Aussonderungsansprüchen geklagt hat und damit den Plan blockiert. Man kann sehr gut mit einer solchen Falschtenorierung: Zocker, Anleger verhindern eigenen Insolvenplan- die wissen ja nicht was sie wollen-sehr gut Meinungsbildung erreichen. Es scheint einigen Abgeordneten im Bundstag nicht klar zu sein, dass es hier nicht bei den Anlegern darum geht, private Risiken auf den Staat zu übertragen. Es geht darum, dass nach Recht und Gestz gehandelt wird und die Abgeordneten die Pflichten erfüllen, die sie haben. Dazu gehört, dass EU-Richtlinien konsequent umgesetzt werden und Aufsichtorgane, die dem Bund unterstehen und von ihm überwacht werden, ihre Aufgaben erfüllen.
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 13:51:59
      Beitrag Nr. 2.350 ()
      #2331

      :eek: "...(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)...":eek:


      denn die Suppe sollen mal schön die anderen auslöffeln!

      Und soeben hat die FDP eine weitere Wählerstimme hinzugewonnen! Wobei ich hoffe, dass es nicht nur bei weiteren 30000 bleibt ...

      Surv - parteilos:)
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 19:46:16
      Beitrag Nr. 2.351 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.213.098 von survival am 30.01.08 13:51:59Ich schließe mich an, ab sofort bin ich, Verwandschaft, Bekanntschaft und Kollegen FDP Wähler!
      Avatar
      schrieb am 31.01.08 14:17:03
      Beitrag Nr. 2.352 ()
      politik ist sch..., gibts nichts neues zum verfahren?
      was ist mit diesen aussonderungsansprüchen? soll/man da etwas anmelden?
      Avatar
      schrieb am 31.01.08 17:40:44
      Beitrag Nr. 2.353 ()
      Jessa ... wie kann man denn seine Wahl einer Partei alleine an Phoenix fest machen.
      Hätte ich die Parteien gewählt, die mir finanziell am meisten "entgegen kommen", hätte ich immer anders wählen müssen als ich es bisher tat.
      Ich denke, es gibt einfach wichtigeres als der eigene, subjektive Vorteil.
      Klar bin ich als Betroffener voll auf Seiten der FDP. Aber das reicht bei weitem nicht aus :rolleyes:

      JLP2
      Avatar
      schrieb am 31.01.08 19:28:47
      Beitrag Nr. 2.354 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.226.373 von Geistig_Verwirter am 31.01.08 14:17:03Wer glaubt, die FDP hilft den Geschädigten, der irrt gewaltig.

      Die FDD hat noch nie dem kleinen Mann geholfen und wenn dann war Eigeninteresse im Spiel.

      Die FDP will nur den Wertpapierunternehmen helfen.

      Nach zu lesen im Protokoll der Debatte im DBT vom 24.o1.2008.

      Wer glaubt das irgend eine Partei uns helfen wird, der ist auf dem Holzweg.

      Die haben mit sich selbst zu tun, damit sie weiter am Ruder bleiben und ihre Lobbyistgehälter einkassieren können.

      Die Zeiten sind vorbei wo ein Politiker noch im Interesse des Volkes gearbeitet hat.

      Ich bin 63 J. und verfolge die Politik schon mind. 45 J.und habe mittlerweile von diesen Leuten die Nase voll.
      Avatar
      schrieb am 31.01.08 20:39:13
      Beitrag Nr. 2.355 ()
      Die Phoenix-Entschädigung wird aber nun mal eine politische Entscheidung sein, auch wenn du die Nase voll hast, dass haben wir sicher alle! Und jlp2, sicher es gibt Wichtigeres, was da wäre zum Beispiel??? Mach ein paar konstruktive Vorschläge, was könnte man noch machen?
      Avatar
      schrieb am 31.01.08 22:20:22
      Beitrag Nr. 2.356 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.231.451 von HeinzRinde am 31.01.08 20:39:13Die werden sich hüten, eine politische Entscheidung zugunsten der Anleger zu treffen.
      Phoenix wird nicht die einzige Anlage mit verschleierten Schieflagen sein. Die anderen sind bloß noch nicht aufgeflogen. Wenn es soweit ist, übersteigt die Schadenssumme die Milliardengrenze. Und schon jetzt ist die Einlagensicherung heillos überfordert.

      Wenn ich in meine Glaskugel schaue (und die irrt sich nur selten), dann sehe ich, daß die Sache bis vor den Europäischen Gerichtshof geht. Erst wenn dort die Haftung der Bundesrepublik festgestellt ist, und der Bund zur Zahlung verurteilt ist, gibt es Geld für die Anleger.
      Avatar
      schrieb am 31.01.08 22:32:16
      Beitrag Nr. 2.357 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.231.451 von HeinzRinde am 31.01.08 20:39:13Hallo HeinzRinde

      Auf Seite 224 Beitrag 2238 habe ich schon den Vorschlag gemacht, das Fernsehen ein zu schalten.

      Ich spezifiziere meinen Beitrag 2238.

      Einer muß einen professionellen Text verfassen, ich bin da nicht so fit, soll ja schließlich was hermachen.

      Diesen Text können wir gemeinsam absegnen ( nicht zerreden ) und alle, die mitmachen wollen schicken diesen Text an ein politisches Magazin oder vielleicht auch ein Wirtschaftsmagazin.

      Mal sehen ob nicht eine Anstalt was sendet.

      Immer wieder versuchen, wenn es bei einem Magazin nicht klappt, wird ein anderes genommen.

      Also wer Schreibt was profimäßiges und dann geht es los.

      Worte sind genug gewechselt jetzt müssen Taten folgen, sonst wird das nix mehr und wir sind in 100 Jahren immer noch an gleicher Stelle wie heute.

      Jetzt bin ich mal auf die Reaktionen gespannt, ob Jemand den Schneid hat was mit zu machen.

      Ich kann Euch nur sagen es tut nicht weh, wenn Jemand mitmacht.
      Avatar
      schrieb am 01.02.08 01:05:59
      Beitrag Nr. 2.358 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.232.793 von Borealis am 31.01.08 22:20:22Die Bafin hat, durch Phoenix aufgeschreckt, alle zweifelhaften Projekte untersucht.

      Dabei ist z.B. F + P auch als Betrug aufgeflogen, wobei die EDW aber nicht zuständig ist.

      Ich glaube deswegen nicht, daß es einen weiteren großen Betrugsfall für die EDW gibt.

      Ich habe selber schon vorgeschlagen, an die Öffentlichkeit zu gehen.

      Die EDW kann aber zur Zeit noch darauf verweisen, daß immer noch kein Insolvenzplan zustandegekommen ist.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 01.02.08 13:22:37
      Beitrag Nr. 2.359 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.233.852 von Urlaub2 am 01.02.08 01:05:59http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_030/05.html

      Hier noch eine Info.

      :eek:

      Man kann sich über einen Google-News-Alert automatisch die neuesten News z.B. über "EDW" oder "Phoenix" zuschicken lassen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 01.02.08 17:07:44
      Beitrag Nr. 2.360 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.238.100 von Urlaub2 am 01.02.08 13:22:37interessant an der im Beitrag zuvor genannten Bundestagsinfo ist dieser Passus:
      "...Bei der Berechnung von Teilentschädigungsbeträgen müssten mögliche "Aussonderungsansprüche der Anleger" zunächst vorsorglich abgezogen werden, weil solche Ansprüche nach geltender Rechtslage nicht entschädigt werden könnten..."

      Womit wir wieder bei den Aussonderungsanprüchen wären. Mir persönlich ist noch nicht ganz klar, wie bei der ganzen Vermischung der Anlegergelder auf den Konten überhaupt noch festgestellt werden kann, wessen Geld noch unberührt daliegt und wessen Geld investiert wurde. Ich werde jedenfalls genauso vorsorglich beim Schmitt Aussonderungsanpruch anmelden, und sei es nur deshalb, um eine Ablehnung dieses Anspruches in der Hand zu haben gegen die EdW.

      Insgesamt gesehen habe ich die Kohle jedoch schon komplett abgeschrieben, weshalb ich auch die neuerlichen "Hilfsangebote" von irgendeiner Stiftung aus Erfurt gleich in die Ablage Rund gwippt habe, die wollen eh nur unser bestes, nämlich den Rest vom verbliebenen Geld. Ist aber nur meine Meinung...
      Avatar
      schrieb am 01.02.08 18:24:25
      Beitrag Nr. 2.361 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.232.923 von lupofunk am 31.01.08 22:32:16Einen Text formulieren, der für Wirschaftsmagazine usw. geeignet ist, kann doch nicht so schwer sein, macht alle paar Vorschläge und dann wird er nächste Woche erstellt.

      Und welcher pessimistische Mensch schreibt denn das Geld einfach so ab, es wird ja wohl kaum ein Gesetz rückwirkend geändert werden.
      Sicher dauert es noch seine Zeit, aber auf keinen Fall aufgeben!

      Die Entschädigung wird gezahlt, da bin ich sicher, fragt sich nur wann!

      Bombardiert die zwei Adressen mit Schreiben, da antwortet fast immer ein netter Rechtsanwalt mit identischen Serienbrief-Textbausteinen, aber dann merken sie dort wenigstens, dass sie eigentlich im Dienst der Wähler stehen und haben was zu tun. ; )

      Bundesministerium der Finanzen
      Bundesfinanzminister Peer Steinbrück
      Wilhelmstraße 97
      11016 Berlin

      Briefanschrift:
      Bundeskanzleramt
      Bundeskanzlerin Angela Merkel
      Willy-Brandt-Straße 1
      10557 Berlin
      Avatar
      schrieb am 02.02.08 12:36:08
      Beitrag Nr. 2.362 ()
      Hallo zusammen,

      da sich leider niemand auf die Anfrage bei mir gemeldet hat, um eine Vorlage für die Geltendmachung von Aussonderungsanspüchen hier zu veröffentlichen, habe ich selber ein Anschreiben, nach dem mir vorliegenden Information, aufgesetzt.

      Diese Vorlage stellt keine Rechtsberatung dar.

      Ich übernehme keine Haftung!

      Diese Vorlage soll als erste Version zur Diskussion hier im Forum anregen. Ich bitte um konstruktive Kritik.


      -----------------------------------------------------------
      Name
      Adresse


      Schultze & Braun
      Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH
      Eisenbahnstraße 19-23
      77855 Achern


      Aussonderung meiner Ansprüche zum Insolvenzfall Phoenix Kapitaldienst

      AKZ: XXX


      Sehr geehrte Damen und Herren,

      gemäß §47 InsO verlange ich meine Einzahlung an die Phoenix Kapitaldienst vom … in Höhe von … im Verhältnis der tatsächlichen Beteiligungswerte quotal an mich auszusondern.
      Das von Ihnen in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Dr. R. Bork vom 03.02.2006 besagt, dass die Brokerkonten als auch das in der Phoenix Buchhaltung geführte Einzahlungskonto „Mandat 102“ seien aussonderungsfähige Treuhandkonten. Da sich die von mir eingezahlten Gelder zum Zeitpunkt der Feststellung der Insovnez in voller Höhe auf dem Konto der Frankfurter Sparkasse befanden, kann der Betrag eindeutig meiner Einzahlung zugeordnet werden und ist somit an mich auszusondern.

      Nach möglicher Feststellung der Aussonderungsansprüche, die sich durch die laufende negative Feststellungsklage gegen die Firma Citco ergeben kann, verlange ich die sofortige Aussonderung auf das bei Ihnen bekannte Konto von mir.

      Ich bitte um eine Eingangsbestätigung.

      Mit freundlichen Grüßen
      -----------------------------
      Quellen:
      Gutachten Prof.Dr. Bork
      letzte Meldung von der Schubra
      InsO

      Bork:
      „VIII. Damit lassen sich die Ergebnisse dieses Gutachtens wie folgt zusammenfassen:
      1. Sowohl Brokerkonten als auch die in der Buchhaltung der Phoenix unter „Mandant 102“
      erfassten Einzahlungskonten sind aussonderungsfähige Treuhandkonten.
      2. Etwas anderes kann – vorbehaltlich abweichender Sachverhaltsinformationen – mangels Unmittelbarkeit für diejenigen Konten gelten, die in der Buchhaltung der Phoenix unter den Nummern 1819, 1842, 1843, 1844, 1945, 18475, 1856 und 1857 erfassten sind, da auf diese Konten keine Anlegergelder eingezahlt worden sind.
      3. Alle Kontoguthaben bilden ein einheitliches Treugut, das Phoenix für sämtliche Anleger gemeinsam treuhänderisch hält.
      4. Die Aussonderung ist dadurch zu bewirken, dass das Treuhandvermögen durch den Insolvenzverwalter an die einzelnen Anleger im Verhältnis der tatsächlichen Beteiligungswerte quotal ausgezahlt wird.
      5. Die Aussonderungsansprüche der Anleger gegen die Phoenix gehen nicht nach § 5 Abs. 5 EAEG auf die EdW über und können von dieser in keinem Fall geltend gemacht werden. Vielmehr sind sie bei der Berechnung des entschädigungsfähigen Anspruchs in der Weise zu berücksichtigen, dass Entschädigung nur für den durch die Aussonderung nicht gedeckten Differenzbetrag verlangt werden kann. Hamburg, den 3. Februar 2006, Prof. Dr. R. Bork“

      Schubra:
      Insolvenzverfahren Phoenix Kapitaldienst GmbH
      Gläubigerinformation
      Stand 02. November 2007
      Auszug:
      2. Aussonderung von behauptetem Treuhandvermögen
      Sowohl der Rechtsverfolgungspool, der sich aus EdW-Beitragszahlern zusammensetzt,
      als auch Citco machen geltend, dass ein Teil des Vermögens von
      Phoenix Treuhandvermögen sei und der Aussonderung unterliege. Allerdings
      waren weder Citco, noch der Rechtsverfolgungspool in der Lage, konkret zu berechnen,
      wie sich der einzelne Aussonderungsanspruch im Verhältnis zu den
      Aussonderungsansprüchen aller anderen Gläubiger ermitteln soll. Der Tendenz
      nach will Citco eine Berechnungsweise durchsetzen, die darauf hinaus läuft, dass
      diejenigen Anleger, die kurz vor der Entdeckung des Betruges bei Phoenix eingezahlt
      hatten, nahezu ihre gesamte Einlage zurück erhalten. Auf der anderen
      Seite heißt dies, daß Anleger die früher eingezahlt haben bei der Verteilung des
      Vermögens der Phoenix leer ausgehen.
      Denn selbst wenn ein Teil des Vermögens von Phoenix Treuhandvermögen sein
      sollte, besteht das Problem, dass nicht mehr so viel Geld vorhanden ist, wie ursprünglich
      von den Anlegern eingezahlt wurde. Hieraus folgt (wie auch bei der
      Verteilung der Insolvenzmasse), dass der Anspruch des Einzelnen stets durch
      die Ansprüche der Anderen limitiert wird.
      Keiner der beiden Anspruchssteller war jedoch bereit, die Frage der Aussonderung
      durch Erhebung einer entsprechenden Klage einer Lösung zuzuführen, so
      dass wir zwischenzeitlich (nach Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss) eine
      sogenannte negative Feststellungsklage gegen Citco eingereicht haben. Hierbei
      soll zunächst geklärt werden, ob ein Teil des Vermögens von Phoenix Treuhandvermögen
      ist. Sollte dies der Fall sein, so ist in einem weiteren Schritt zu klären,
      welcher Teil dieses Vermögens auf jeden einzelnen Anleger entfällt wie konkret
      verteilt werden kann.
      Avatar
      schrieb am 04.02.08 09:46:34
      Beitrag Nr. 2.363 ()
      @2344: danke für deine Mühe.
      Aber, Frage: kann ein solcher Schuß auch nach hinten losgehen?
      Sind negative Folgen einer solchen Aktion denkbar?
      (vielleicht eine dämliche Frage, bin aber nun mal kein Jurist sondern nur ein Geistig Verwirrter ;) )
      Avatar
      schrieb am 04.02.08 10:39:47
      Beitrag Nr. 2.364 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.247.378 von LoganVanHogen am 02.02.08 12:36:08Bis wann muss man eingezahlt haben um überhaupt aussondern zu können?
      Bei mir Einzahlung Mitte der 90er, nach ein paar Jahren Teilauszahlung. Seit 2001 - Ende 2004 regelmäßige Einzahlungen.
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 04.02.08 14:32:40
      Beitrag Nr. 2.365 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.180.476 von wageho am 26.01.08 16:15:35Der Beitrag trifft den Nagel eigentlich auf den Kopf. So könnte man tatsächlich etwas erreichen. Bei einem großen Beitrag (siehe Beitrag "Riesterrente" in der ARD, ich glaube es war die Sendung Monitor) kommen die Politiker gar nicht darum herum, sich zu äußern. Kurz darauf kommt dann schon das Thema bei Anne Will (mann waren da gestern Schwachmaten in der Sendung eingeladen :-)

      Vermutlich werden wir bei der Umsetzung Problemem haben, wie sich schon mehrmals zeigte. Zumindest die Idee, die Geschichte an eine Magazin zu bringen, wurde schon mehrfach genannt. Das Interesse ist dann aber doch wohl zu gering, oder eben die Aktivität von uns allen.

      Noch was: der Beitrag trifft den Nagel leider (meiner Meinung nach) schon fast zu direkt auf den Kopf. Man sieht deutlich, was man von den Entschädigungseinrichtungen oder Einlagensicherungsfonds halten kann. Wenn eine kleine Bank wie die Privatbank Reithinger über die Klinge springt, dann mag das alles im Interesse der anderen Beteiligten abgegolten werden. Sollte aber eine richtige Bankenkrise kommen, wird es genauso laufen wie hier bei Phönix. Der Anspruch wird festgestellt, dann wird die Entschädigung Jahr um Jahr vertagt werden, man lässt die Zeit und die Inflation für sich arbeiten, bis am Ende die Anleger noch froh sind, nur ihr Geld verloren zu haben und nicht noch die Schulden der Bank (bei Phönix ist es halt die Spekulationssteuer) draufgebrummt zu bekommen.

      Schönen Rosenmontag noch, tamtarama
      Avatar
      schrieb am 04.02.08 16:09:11
      Beitrag Nr. 2.366 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.257.697 von Geistig_Verwirter am 04.02.08 09:46:34Ich würde bezüglich Aussonderung das BGH-Urteil abwarten.
      Zumal eine Aussonderung vermutlich automatisch gemacht wird, ohne daß man es beantragen muß.

      Der Nachteil eines ausgesonderten Betrages besteht darin, daß man dafür von der EDW nichts bekommt.

      Man wird sozusagen vorab von der EDW ausgesondert, wenn die überhaupt mal was zahlt.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 04.02.08 21:29:55
      Beitrag Nr. 2.367 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.257.697 von Geistig_Verwirter am 04.02.08 09:46:34Sehe keinen Nachteil. Entweder die Aussonderung wird begründet (negative Festellungsklage) vom InsoV. abgelehnt und die EDW zahlt den Betrag abzgl. der Summe aus der Insolvenzmasse aus oder es wird eben ausgesondert.

      Oder seht Ihr das anders?
      Avatar
      schrieb am 04.02.08 21:32:07
      Beitrag Nr. 2.368 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.262.401 von Urlaub2 am 04.02.08 16:09:11Warten bis zum Urteil wäre meines Achtens nach genau falsch!

      Auszug aus der Pressemitteilung Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken
      Pressemitteilung vom 14.11.2007 23:09:25 (anwalt-a.de)

      ...
      Das Landgericht Frankfurt a. M. hatte am 31.10.07 der sofortigen Beschwerde einer der größten Insolvenzgläubigerin, der irischen Citco Global Custody, gegen den Insolvenzplan der Phoenix Kapitaldienst GmbH stattgegeben. Die Aussonderungsansprüche sind allerdings jetzt noch nicht verfristet:eek:, können aber nur bis zur Rechtskraft:eek: des Insolvenzplanes geltend gemacht werden. Es wurde ins Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof:eek: gegangen.
      ...
      Avatar
      schrieb am 04.02.08 21:33:51
      Beitrag Nr. 2.369 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.258.282 von FCO_Alpha am 04.02.08 10:39:47Ich glaube ab 2004 ist eine Geltendmachung möglich. Hatten in vorherigen Postings bereist Infos dazu...
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 14:04:32
      Beitrag Nr. 2.370 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.266.366 von LoganVanHogen am 04.02.08 21:33:51Mein Vermittler hat mir erzählt, dass andre Kunden von ihm, die im Januar 2005 eingezahlt hatten Aussonderungsansprüche geltend gemacht haben. Diese Ansprüche wurden in erster Instanz abgeleht (keine Ahnung, ob das Amtsgericht, Landgericht oder was auch immer war).

      Das klingt für mich so, als ob es völlig sinnlos sei Aussonderungsansprüche anzumelden...
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 16:27:35
      Beitrag Nr. 2.371 ()
      aussondern oder nicht, das ist hier die frage :confused:
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 18:27:46
      Beitrag Nr. 2.372 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.283.359 von nablator am 06.02.08 14:04:32Aussonderungsanspruch anmelden kann man ja meiner Ansicht nach vorsorglich, wenn der Schmitt dann ablehnt, hat man zumindest 'was in der Hand, das man der EdW vorweisen kann unter Hinweis auf Entschädigung ohne Anrechnung von irgendwelchen Aussonderungen, das alles natürlich ungeachtet dessen, daß die EdW sowieso nie zahlen wird und kann, und wenn doch, hat die Inflation alles aufgefressen (meine Meinung). Dazu paßt auch der Artikel aus der heutigen "Sächsischen Zeitung", Dresdner Ausgabe, Wirtschaftsteil Seite 20, eigentlich alles bekannt, interessant sind lediglich die Aussagen im letzten Absatz:

      "Phoenix-Opfer könnten leer ausgehen
      Von Rolf Obertreis

      30000 Geschädigte der Anlagefirma werden wohl auch in diesem Jahr kein Geld bekommen. Grund dafür ist die Klageflut.

      Frankfurt am Main. Die rund 30000 durch Betrügereien der insolventen Anlagefirma Phoenix-Kapitaldienst geschädigten Anleger werden wohl auch in diesem Jahr kein Geld erhalten. Dabei hat der Insolvenzverwalter rund 230 Millionen Euro sichergestellt – auch für die etwa 1500 geschädigten Sachsen.

      Dass er nicht auszahlen kann, liegt an einer Klageflut, die ein Chaos rund um das Insolvenzverfahren und die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierfirmen (EDW) verursachte. Zuletzt verklagte die Protect-Invest-Alliance der Anlegerschutzanwälte Klaus Nieding und Andreas Tilp den Bund auf Staatshaftung und leitete bei der EU ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die EU-Richtlinie zum Anlegerschutz sei nicht richtig umgesetzt worden, argumentieren sie.

      Phoenix hatte jahrelang Geld von Anlegern eingenommen und hohe Scheingewinne ausgewiesen. Selbst als die Finanzaufsicht eine Sonderprüfung durchführen ließ, fiel der Betrug nicht auf. Statt Traumrenditen stand am Ende der Alptraum des Totalverlustes.

      Steuern auf Scheingewinne

      Die geprellten Phoenix-Anleger, die rund 800 Millionen Euro bei der vor drei Jahren zusammengebrochenen Anlagefirma investiert hatten, geraten allmählich unter Druck. Ende 2008 verjähren alle Ansprüche gegen dritte in diesen Skandal verwickelte Unternehmen, am 15.März 2010 auch die Ansprüche gegen die EDW. Formal stehen jedem Anleger 20000 Euro zu – insgesamt müsste die EDW also 600Millionen Euro zahlen. Paradox zudem: Erste Phoenix-Geschädigte haben Steuerbescheide erhalten. Sie sollen auf nie angefallene Gewinne Steuern zahlen. Generell müssen alle, die bei Phoenix mehr als 15000 Euro angelegt haben, mit einer Steuerforderung rechnen. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofes sind auch Scheingewinne zu versteuern. Anwalt Tilp: „Damit werden die Anleger doppelt bestraft.“ Zudem habe der Bund der EDW die Bundesbürgschaft versagt, sodass die den Anlegern zustehende Entschädigung von 20000 Euro nicht ausgezahlt wird. Jetzt würden auch noch Steuerbescheide verschickt. Selbst wenn eines Tages Anleger entschädigt würden, müssten sie einen beträchtlichen Teil dieses Geld zur Begleichung der Steuerschuld verwenden.

      Kein Geld mehr bei der EDW

      Nach Ansicht von Tilp und seines Kollegen Nieding und Tilp, die rund 3000 Phoenix-Opfer vertreten, ist das EDW-Konstrukt krank. Die EU-Richtlinie über den Anlegerschutz sei nicht richtig umgesetzt worden. „Es wurde kein funktionierendes System geschaffen“, sagt Nieding. Auch bei möglichen weiteren Fällen betrügerischer Anlagefirmen würden geprellte Kunden leer ausgehen. Deswegen wenden sich die Anwälte an die EU-Kommission. Die soll Druck auf die Bundesregierung ausüben, um die Entschädigungseinrichtung zugunsten der Anleger neu aufzustellen.

      Der EDW, an der sich Banken und Sparkassen im Gegensatz zu Vermögensverwaltern und Wertpapierhandelsfirmen nicht beteiligen müssen, fehlt das Geld, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Im vorigen Jahr lagen die Einnahmen bei gerade mal 4,35 Millionen Euro, in diesem Jahr werden nur 3,2Millionen Euro erwartet.

      Die EDW will ihre Finanzen nun durch eine Sonderumlage aufbessern. Dagegen klagen wiederum seriöse Finanzdienstleister. Vermögensverwalter monieren zudem, dass bei der EDW in der Vergangenheit mehr als 50 Prozent der Beiträge für die Verwaltung aufgewendet wurden, aber nur drei Prozent für Entschädigungszahlungen.

      Angesichts der vielen Klagen drohen die Phoenix-Anleger leer auszugehen:(, fürchtet Tilp. Auch Insolvenzverwalter Frank Schmitt reagiert nicht:confused:, obwohl sein Insolvenzplan die Auszahlung von 200 Millionen Euro vorsieht. Genau dies untersagte ihm vorerst das Landgericht Frankfurt auf Antrag einer niederländischen Gläubigergruppe. Die endgültige Entscheidung liegt beim Bundesgerichtshof.

      Dass dort der Insolvenzplan in diesem Jahr abgesegnet wird, ist laut Tilp unwahrscheinlich.
      "
      Avatar
      schrieb am 07.02.08 17:24:04
      Beitrag Nr. 2.373 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.287.195 von PirNero am 06.02.08 18:27:46Die Journalisten der sächsischen Zeitung haben weder neue noch originelle Erkenntnisse weiter gegeben und diese schöne Schlagzeile "Kein Geld für Anleger" macht die Leute wieder schön mürbe. Aber gut, dass du es so ausführlich wieder gibst, interessiert bestimmt alle brennend!
      Nun noch einmal: Rückwirkend kann Gesetz geändert werden!
      Avatar
      schrieb am 07.02.08 18:24:16
      Beitrag Nr. 2.374 ()
      Zitat:

      "Ende 2008 verjähren alle Ansprüche gegen dritte in diesen Skandal verwickelte Unternehmen, am 15.März 2010 auch die Ansprüche gegen die EDW. Formal stehen jedem Anleger 20000 Euro zu – insgesamt müsste die EDW also 600 Millionen Euro zahlen."

      Zitat Ende

      _________________________


      Was mir nicht klar ist: Wieso soll dieser Anspruch verjähren? Ich habe ihn innerhalb der Frist geltend gemacht, mir z.B. steht die volle Summe in Höhe von 20.000 € zu, egal, welche Quote bei der Verteilung der Insolvenzmasse rauskommt.

      Ich sehe also keinen Grund, warum die EDW mir die Knete nicht rüberschiebt. Es kann doch nicht sein, dass mein Anspruch verjährt, nur weil der Schuldner (in diesem Fall EDW) einfach nicht zahlen will.

      Unter diesen Umständen kann doch jeder, der irgendwo Schulden hat, dies einfach aussitzen, oder?
      Avatar
      schrieb am 07.02.08 20:05:01
      Beitrag Nr. 2.375 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.299.587 von Malu1 am 07.02.08 18:24:16meine Vermutung:

      Wenn bis zum 15 März keine genaue Schadenssumme des einzelnen Geschädigten vorliegt, verjähren die Ansprüche. Ich werde mich demnächst mit dem Thema näher befassen.

      :confused:
      Hat denn niemand noch etwas zu meiner Forderungsanmeldung der Aussonderungsansprüche zu sagen?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 08.02.08 08:14:39
      Beitrag Nr. 2.376 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.300.909 von LoganVanHogen am 07.02.08 20:05:01... Phönix ... ganz böse Welt

      Das seid ihr echt nicht zu beneiden.

      An alle anderen ... niemals! auf andere Vertrauen ... das sind auch nur Menschen ... und sie wollen nur eins ... dein Geld

      Glaubt lieber mir, ich vesprechen euch mindestens 25% jährlich ab dem ersten Cent.

      Überweisungen mit dem Stichwort "Tu's noch einmal" an
      Finanzunterstützungskasse Hartz, BLZ 2009, Kto. 0815

      Danke, auch im Namen von Angela.

      Die Pleite des Optionshändlers Phoenix hat viele Anleger um ihr Erspartes gebracht. Nun kommt es für einige der Betrogenen noch dicker: Sie sollen auch noch Steuern auf Scheingewinne zahlen. Die Frage ist nur: Von welchem Geld?

      http://www.handelsblatt.com/News/Recht-Steuern/Meldungen/_pv…
      Avatar
      schrieb am 08.02.08 15:24:09
      Beitrag Nr. 2.377 ()
      @LoganVanHogen,

      ich hab mir deinen Entwurf durchgelesen und finde ihn sehr gut ausgearbeitet. Leider bin ich aber auf diesem Gebiet nicht bewandert, so daß meine Aussage alleine hier nicht zielführend ist.
      Jedoch denke ich, daß man mit diesem Entwurf nichts falsch machen kann. Es geht ja darum, zumindest den Anspruch auf Aussonderung gestellt zu haben, damit die EdW nicht einfach sagen kann, daß der Anspruch nicht angemeldet wurde und es deshalb keine Entschädigung gibt.
      Ich gehen immer noch davon aus, daß die EdW zahlen muß. Es kann doch gar nicht sein, daß fristgerecht angemeldete Ansprüche verjähren. Daß währe ja wirklich zu einfach.

      Kannst du oder jemand der Teilnehmer im Forum mal erklären, warum eine bis 15. März nicht bekannte Schadenssumme zum verjähren sämptlicher Ansrpüche gegen die EdW führen soll?
      Avatar
      schrieb am 08.02.08 18:01:11
      Beitrag Nr. 2.378 ()
      hallo leute,

      ich melde mich heute so ziemlich zu ersten mal. bin selbst mit 45.000 euro und noch mal 15.000 euro meiner kinder betroffen. auch ich habe post von der steuerfahndung erhalten und soll steuern nachzahlen. ich verfolge den thread täglich. eigentlich wurde alles gesagt. ich habe einen anruf von einer redakteurin vom swr bekommen und soll als betroffener ein fernseh interview geben. ich selbst bin auf einen vermittler reingefallen, der nur an provisionen interressiert war, habe sogar lebensversicherungen gekündigt und das geld eingezahlt. nun schäme ich mich natürlich ein wenig für meine leichtgläubigkeit. was meint ihr soll ich mich outen. es wird sicherlich schadenfrohe geben. mir geht die ganze angelegenheit tierisch aufs gemüt. die reporterin scheint sich ziemlich intensiv mit dem thema befasst zu haben. der bericht soll wohl bei report laufen. sie wollen damit druck auf das bundesfinanzministreium machen.
      eure meinung
      gruß elw
      Avatar
      schrieb am 08.02.08 19:06:33
      Beitrag Nr. 2.379 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.312.487 von elw am 08.02.08 18:01:11Ich würde diese Superchance unbedingt nutzen !

      Niemand zeigt Schadenfreude.
      Du kannst ja sagen, daß Bafin und Wirtschaftsprüfer bei Phoenix jedes Jahr geprüft haben.

      Auch ich bin auf Phoenix reingefallen, obwohl ich mir alles genau und kritisch angeschaut habe.

      Ich würde den "gierigen" Vermittler nicht erwähnen, sondern mich darauf konzentrieren, daß der Staat uns im Stich läßt, indem er der EDW die nötige Bürgschaft verweigert.

      Wohl jeder in diesem Forum würde dir zu diesem Interview raten.
      Du kannst ja mal posten, wann es kommt.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 08.02.08 19:09:49
      Beitrag Nr. 2.380 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.299.587 von Malu1 am 07.02.08 18:24:16Unter diesen Umständen kann doch jeder, der irgendwo Schulden hat, dies einfach aussitzen, oder?


      (natürlich) nicht , die verjährung kann verhindert werden indem man mahnbescheid beantragt , klage einreicht , oder einen verzicht auf die einrede der verjährung vereinbart.
      da ist also kein gläubiger hilflos ausgeliefert.
      Avatar
      schrieb am 08.02.08 20:49:38
      Beitrag Nr. 2.381 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.312.487 von elw am 08.02.08 18:01:11Hallo elw,

      das ist seit langem zum ersten Mal eine gute Nachricht. Unbedingt auf jeden Fall beim Interview mitmachen. Und falls du das nicht machen willst, dann empfehle der Redakteurin doch diesen Thread. Hier findet sich bestimmt jemand, der für dich einspringt. Ich wäre auf jeden Fall gerne bereit. Falls da irgendjemand, der sich in der Materie nicht auskennt schadenfroh wird, ist mir das egal. Besonders wenn ich dafür von der edw 20.000 € bekomme.

      Ich würde auch sagen, der Vermittler ist nicht wichtig. Wichtig ist, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages dem Finanzausschuss nicht gefolgt ist und die Bürgschaft für die KfW nicht freigibt. Und dass das anscheinend zum großen Teil an Schlampereien des Finanzministeriums liegt.

      Für's Fernsehen ist bestimmt auch die Frage gut, wie es sein kann, dass wir auf die nicht erhaltenen Scheingewinne Steuern zahlen sollen, aber die realen Verluste Privatsache sein sollen und nicht mit den Scheingewinnen verrechnet werden dürfen. Das ist doch eine unverschämte Ungerechtigkeit die nur so zum Himmel schreit.
      Zumal die Finanzämter ja wohl auf die Eintreibung der Steuern verzichten könnten, wenn denn das Bundesfinanzministerium das entsprechend regeln würde. (siehe Link aus Artikel #2358 von LotharSch: http://www.handelsblatt.com/News/Recht-Steuern/Meldungen/_pv… ). Die Bundesregierung will also nicht nur nicht helfen, sondern auch noch unmoralisch die Geschädigten abzocken!

      Vielleicht wäre es Sinnvoll, wenn sich einige von uns mal beim SWR melden würden um Nachzufragen, ob wir für die Reportage noch irgendwie helfen können...
      Avatar
      schrieb am 08.02.08 21:10:27
      Beitrag Nr. 2.382 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.314.803 von nablator am 08.02.08 20:49:38hi nablator, hi leute

      es ist schon komisch, da hat man sich ewig aufgeregt und nun hat man die chance was zu sagen. ich muss aufpassen, dass ich das finanzamt nicht beleidige. hatte vor zwei jahren eine steuerprüfung und musste einiges nachzahlen, letztes jahr haben sie die fahrtkosten zur arbeit überprüft und die km angaben waren um 2 km je fahrt zu lang, mal 200 fahrten mal 4 jahre... ihr habt recht mit dem wesentlichen, der politik, die uns alleine lässt. ich bin parteimitglied (cdu) aber föllig enttäuscht. die dame vom swr will auch zeigen, dass die anleger nicht nur zocker, sondern ganz normale bürger sind. vielleicht bringt es ja was. heute steht im handelsblatt ein artikel über phönix. der name eines opfers wurde geändert. ich kenne den herrn schneider persönlich, er hat das interview auch organisiert. ich habe die reporterin auch schon auf den thread hingewiesen. am montag telefoniere ich wieder mit ihr. voraussichtlich soll das interview am donnerstag sein. der sendetermin inst noch nicht bekannt, aber es tut sich was. nach ihrer angabe wird in der redaktion heftig diskutiert. hernn steinbrück wollen sie auch befragen. ich denke es wird weitergehen.
      wünscht mir mut

      gruß elw
      Avatar
      schrieb am 08.02.08 22:36:43
      Beitrag Nr. 2.383 ()
      Hallo ELW,

      ich wünsche dir allen Mut den man sicherlich braucht. Jedoch sind es beleibe nicht alles Zocker die auf eine billige Abzocke hereingefallen sind, oder darf man der BaFin und dem EdW bei der Auswahl einer Geldanlage keinen Glauben schenken. Sind sie doch selbst der Anlageform über Jahre auf dem Leim gegangen!
      Eine historie über mehr als 10 Jahre, geprüft vom BaFin, Mitglied beim EdW, ja verdammt, was sollte denn da faul sein!

      Bitte stelle den Sendetermin unbedingt ins Forum!
      Avatar
      schrieb am 10.02.08 15:38:43
      Beitrag Nr. 2.384 ()
      Zu den Medien habe ich kein Vertrauen, bester Beweis wieder der Artikel in der Sächsischen Zeitung.Ich habe noch keinen Artikel gelesen oder Bericht gesehen, der nur einmal die Interessen der Anleger widerspiegelt, besser gesagt in welcher Lage wir uns befinden. Keiner der Medien hatte bisher den Mut, diejenigen an den Pranger zu stellen, die jahrelang ihren Job nicht ordenlich gemacht haben, denen wir das ganze Chaos eigentlich zu verdanken haben. Die Arroganz der Verantwortlichen ist deshalb nicht zu überbieten. Von den Medien werden sie ja in ihrer Meinung unterstützt. Medien sind für mich nur auf Sensationen aus, koste es was es wolle.
      Aber vielleicht gibt es eine Chance, dass sich doch eine Zeitung findet, die die Problematik mal von einer anderen Seite beleuchtet.
      Dann besteht auch die Möglichkeit, dass andere sich dem anschliessen. Ideal wären ja Sendungen wie "Anne Will".
      Noch was zu Aussonderungsansprüchen ! Ich sehe hier im Moment keinen Handlungsbedarf.Wenn irgendwas zu beantragen war, hat Herr Schmitt das immer mitgeteilt. Ich denke, das wird er auch in Zukunft tun.
      Avatar
      schrieb am 10.02.08 20:46:45
      Beitrag Nr. 2.385 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.323.922 von Wertegang am 10.02.08 15:38:43Genau so ist es! Stimme dir voll und ganz zu Wertegang! Und wenn sich der zukünftige Interviewpartner hier im Forum outet, dass er bei den km-Angaben beim Finanzamt nicht ganz korrekte Angaben gemacht hat und nun im Nachgang noch den bösen Vermittler belasten will, dann kann man das Ergebnis ungefähr ahnen. Niemand hat dich gezwungen, den Vertrag zu unterschreiben, auch wenn es leichter zu ertagen ist, wenn man die Schuld auf jemanden anderen schieben kann!
      Konzentriere dich auf das Wesentliche und dies liegt ja wohl auf der Hand!Ich hoffe nur, dass du dich beim Interview etwas intelligenter anstellst und die Fakten nennst, um die es geht: "Die Bundesregierung hat durch Fehler im Gesetz und bei der Finanzaufsicht den Fall Phoenix erst ermöglicht. Nun muss sie sich ihrer Verantwortung auch stellen." ; "Die BaFin hat im Fall Phoenix jahrelang gepennt" Zitatende v. Frank Scheffler, FDP.

      Staatshaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Landgericht Berlin eingereicht
      - EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der Brüsseler Kommission beantragt
      - Musterverfahren gegen die EdW
      Darum geht es elw und nicht um deine km, deinen bösen Vermittler oder sonst was!!
      Avatar
      schrieb am 11.02.08 23:41:20
      Beitrag Nr. 2.386 ()
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 14:59:23
      Beitrag Nr. 2.387 ()
      Bei der E-D-W steht mit Datum 16.11.07:
      "Um jedoch die Anleger entschädigen zu können, hat die EdW damit begonnen, Teilentschädigungen bzw. Abschlagszahlungen vorzubereiten. Bei der Berechnung von Teilentschädigungsbeträgen müssen mögliche Aussonderungsansprüche der Anleger zunächst vorsorglich in Abzug gebracht werden, weil solche Ansprüche nach der geltenden Rechtslage nicht entschädigungsfähig sind.

      Die EdW benötigt ca. 3 - 4 Monate, um die Abschläge aus einer möglichen Aussonderung für die einzelnen Anleger zu ermitteln. Die besondere Schwierigkeit dieser Berechnung besteht darin, unterschiedliche Verteilungsmethoden zu berücksichtigen, da eine Regelung hierzu nicht existiert.

      Parallel dazu bereitet die EdW zur Finanzierung der Teilentschädigungen gegenwärtig die Erhebung von Sonderbeiträgen bei den der EdW zugeordneten Unternehmen vor. "

      16.11.07 plus 3-4 Monate, müsste also bald so weit sein! :)
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 21:34:39
      Beitrag Nr. 2.388 ()
      Avatar
      schrieb am 13.02.08 10:41:03
      Beitrag Nr. 2.389 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.347.348 von LoganVanHogen am 12.02.08 21:34:39Was denkt ihr?

      wie hoch würden den die Gebühren sein wenn man "Verzicht auf die Einrede der Verjährung" bei der EDW beantragt?

      März 2010 ist schneller als man denkt, und dann hat man es verpennt!


      sehr poetisch
      Avatar
      schrieb am 13.02.08 10:46:39
      Beitrag Nr. 2.390 ()
      klingt doch ganz vernünftig was "schubra" in 2370 schreibt. also lassen wir mal die diversen schreibereien und einsprüche sein.
      Bis Jahresende soll es dann ja wohl so weit sein.

      Man muß es positiv sehen: hätten wir das Geld von Phönix schon bekommen, dann hätten wir es womöglich in den letzten Monaten an der Börse verzockt, das wäre viel schlimmer gewesen!
      So bekommen wir es irgendwann vielleicht im nächsten Jahr und dann noch mit Zinsen (wieviel eigentlich, 3 oder 4% so etwa?)
      think positiv!
      Avatar
      schrieb am 13.02.08 12:21:54
      Beitrag Nr. 2.391 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.351.714 von Leutnant73 am 13.02.08 10:41:03Es ist offensichtlich richtig, die Aussonderung zunächst noch nicht zu beantragen.

      Bezüglich der Verjährung würde ich jedenfalls keinen teuren Anwalt einschalten.

      :eek:

      Ich würde einfach die EDW per Einschreiben mit Rückschein auffordern, den Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu erklären.
      Das kostet nur das Porto.

      Wenn die EDW bis Ende 2009 noch nichts zahlt, würde ich evtl. dann einen Mahnbescheid beantragen.
      Das Formular gibt es im Schreibwarenhandel.
      Wenn man es selbst beantragt, müßte man nur ein paar Gerichtsgebühren bezahlen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 14.02.08 08:42:54
      Beitrag Nr. 2.392 ()
      Aussonderung nicht beantragen, finde ich gut. Hatte ich sowieso keinen Bock drauf.
      Aber dafür ein Einschreiben mit ...
      Muss das denn wirklich sein??? :confused:
      Avatar
      schrieb am 16.02.08 11:13:33
      Beitrag Nr. 2.393 ()
      Auszug aus der Meldung von Schubra:

      Soweit einzelne Anleger nun durch Schreiben an den Insolvenzverwalter
      ihre „Aussonderungsansprüche“ geltend machen, werden diese Ansprüche
      durch den Unterzeichner zurückgewiesen. Zum einen sind die „Aussonderungsansprüche“ stets völlig unsubstantiiert, insofern nicht angegeben wird an welchem Gegenstand und in welcher Höhe diese beansprucht werden.

      -----------------------------------

      Ich traue der Schubra nicht!

      Beachtet bitte genau den Wortlaut!
      In meinem Anschreiben begründe ich sehrwohl, wie das Geld als "Gegenstand" ausgesondert werden kann, da dies ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Bork begründet. Zudem hat die Firma Cisco das Recht :eek: auf den Einspruch des Planes bekommen.:eek:

      Ich habe die böse Vermutung, dass am Ende ausgesondert wird und die EDW nun alle, die das Recht der Aussonderung gahabt haben und nicht genutzt haben, leer ausgehen lässt und Schubra nur die bedient, die die Ausonderung fristgercht geltend gemacht haben.

      Viele Anwälte haben eine andere Meinung über die Frist der Geltendmachung der Aussonderung als die Schubra selbst.
      Ob diese Meinung rechtens ist oder nur die herren Anwälte Kundenfang betreiben wollen lässt sich schwer sagen.

      Schubra:
      Im Bereich der Aussonderung kann unseres
      Erachtens jedoch nicht die regelmäßige Verjährung von drei Jahren greifen,
      da Aussonderungsansprüche nur aufgrund dinglicher Ansprüche geltend
      gemacht werden können und dingliche Ansprüche nicht in drei, sondern in dreißig Jahren verjähren (§ 197 I Nr. 1 BGB).

      Ich sehe überhaupt keune Risiko, vorsorglich die Ansprüche geltend zu machen, auch wenn es sich im Nachhinein als unnötig herausstellt. Jedoch würde ich nicht das Risiko eingehen die Ansprüche nicht geltend zu machen.


      Oder seht Ihr das anders? :confused:


      Wer kann, auch gern per Bordmail, mir kurz eine Info geben,
      inwieweit der Rechtsbeistand desjenigen eine Aussonderung geltend gemacht hat mit der Begründung der Frist, die viele Anwälte ansehen - und zwar ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit des Plans ist die First der Aussonderungsanmeldung verstrichen.
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 11:03:33
      Beitrag Nr. 2.394 ()
      einmal zusammengefaßt:

      in 2344 hat logan ein sehr plausibel klingendes Musterschreiben zur Aussonderung von Ansprüche an Schubra entworfen
      Frage: bis wann müsste man diesen Antrag stellen?

      in 2348 vertritt urlaub eine gegenteilige meinung:
      "Ich würde bezüglich Aussonderung das BGH-Urteil abwarten.
      Zumal eine Aussonderung vermutlich automatisch gemacht wird, ohne daß man es beantragen muß.
      Der Nachteil eines ausgesonderten Betrages besteht darin, daß man dafür von der EDW nichts bekommt.
      Man wird sozusagen vorab von der EDW ausgesondert, wenn die überhaupt mal was zahlt."
      Frage: wer schließt sich der Meinung von logan, wer der von urlaub?


      in 2373 schreibt urlaub: 2373, Urlaub:
      "Ich würde einfach die EDW per Einschreiben mit Rückschein auffordern, den Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu erklären."
      Bis wann müsste man ein solches Schreiben abschicken und könnte es auch negative Folgen haben?
      Avatar
      schrieb am 21.02.08 09:42:03
      Beitrag Nr. 2.395 ()
      http://www.boerse-online.de/finanzen/aktuell/495936.html

      Gezahlt hätten aber trotzdem 30 Prozent der Wertpapierhändler, erklärte Ingo Möser, Hauptbevollmächtigter der EdW gegenüber BÖRSE ONLINE. Von diesen 30 Prozent konnte die Entschädigungseinrichtung allerdings nur klägliche 2,3 Millionen Euro einsammeln; gerechnet hatten die Beamten mit 30 Millionen Euro. Die Unternehmen, die sich weigern zu zahlen, haben bei der Finanzaufsicht Bafin beantragt die Forderungen der EdW auszusetzen. Die Bafin prüft im Moment diese Anträge. Sollte die Bafin den Wertpapierhändlern Recht geben, wären der EdW die Hände gebunden, bei ihren Mitgliedsunternehmen Geld für die Entschädigung einzusammeln.

      ... quasi auch Pleite.
      Avatar
      schrieb am 22.02.08 10:17:27
      Beitrag Nr. 2.396 ()
      Avatar
      schrieb am 25.02.08 13:15:08
      Beitrag Nr. 2.397 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.432.127 von limitter am 21.02.08 09:42:03http://www.handelsblatt.com/News/Politik/Deutschland/_pv/_p/…

      Das ist das Gutachten, das vom Bundesfinanzministerium in Auftrag gegeben wurde.
      Bietet einen gewissen Hoffnungsschimmer.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 27.02.08 10:12:47
      Beitrag Nr. 2.398 ()
      http://www.cash-online.de/cash-online/news/index.php?aktion=…

      Auszug:
      Unterdessen wird eine Einigung im Streit über die Refinanzierung der Entschädigung für die 30.000 Phoenix-Anleger immer unwahrscheinlicher.
      Avatar
      schrieb am 01.03.08 14:03:48
      Beitrag Nr. 2.399 ()
      Anlagebetrug
      Ein Skandal namens Phoenix



      ... der Ärger für die Anleger geht weiter
      01. März 2008 Phoenix Kapitaldienst ist nur der letzte Name in einer langen Liste von Kapitalbetrügereien in Deutschland. Und doch ist diese Schwindelfirma nicht einfach ein Fall unter vielen. Mit einem Schaden von rund 600 Millionen Euro und 30.000 geprellten Anlegern stellt ihre Insolvenz viele andere Fälle in den Schatten.

      Abgesehen davon wächst sich die Abwicklung der Phoenix Kapitaldienst GmbH in Frankfurt zu einem politischen Skandal europäischen Ausmaßes aus. Denn in diesem Fall sind offenbar der Finanzaufsichtsbehörde Bafin schwere Fehler unterlaufen. Ihr wird vorgeworfen, Phoenix zu lasch kontrolliert zu haben. Aber auch die Bundesregierung steht in der Kritik, die vor zehn Jahren eine europäische Richtlinie zur Anlegerentschädigung in deutsches Recht umsetzte und dabei ein zersplittertes System schuf.

      Anleger warten bisher vergeblich auf Entschädigungszahlungen

      Die Folgen tragen die geschädigten Phoenix-Kunden: Bis heute haben die Anleger keinen Euro Entschädigung enthalten, weder vom Insolvenzverwalter Frank Schmitt in Frankfurt, dem bisher wegen Streitereien unter den verschiedenen Gläubigergruppen die Hände gebunden sind, noch von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Berlin. Die müsste eigentlich möglichst zeitnah den Anlegern 90 Prozent ihres Einsatzes, maximal jedoch 20.000 Euro, ausbezahlen.

      In wenigen Tagen jährt sich die Pleite zum dritten Mal, und die Anleger werden weiter warten müssen. Am 11. März 2005 hatte die Bafin sämtliche Konten der Phoenix Kapitaldienst gesperrt und der Schwindelgesellschaft den Geschäftsbetrieb untersagt. Am 14. März wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, und am 18. März gab die Bafin offiziell den Eintritt des Entschädigungsfalls bekannt. Damit hatte sie die formale Voraussetzung geschaffen, damit die EdW die Anleger entschädigen kann. Doch das hat diese bis heute nicht getan.

      "Das leistet die EdW: Unsere gesetzliche Aufgabe ist es, besonders Kleinanlegern einen Mindestschutz vor einem möglichen Verlust ihrer Ansprüche aus Wertpapiergeschäften zu gewährleisten", heißt es auf der Internetseite der Einrichtung. Bis heute hat die EdW im Fall Phoenix Kapitaldienst weder geleistet noch gewährleistet.

      Ein Grund, dass die EdW nichts ausbezahlt, liegt darin, dass Phoenix eine glückliche Ausnahme am grauen Kapitalmarkt ist: Normalerweise ist hier nach einer Insolvenz nichts mehr zu holen. Doch Insolvenzverwalter Schmitt stellte 230 Millionen Euro sicher, und von denen will die EdW einen Teil.

      Doch selbst wenn die EdW zahlen wollte, könnte sie es nicht ohne weiteres. Die Einrichtung hat schlicht nicht das Geld. Schätzungsweise 180 bis 200 Millionen Euro wird die EdW den ehemaligen Phoenix-Kunden überweisen müssen. Seit Dezember versucht sie, bei den rund 750 Finanzgesellschaften, die zwangsweise Mitglied bei ihr sind, Sonderbeiträge von rund 30 Millionen Euro einzutreiben. Doch etwa 90 Prozent der Mitgliedsunternehmen - in erster Linie Börsenmakler und bankenunabhängige Vermögensverwalter - haben Widerspruch eingelegt, so dass bei der EdW bisher nur 2,3 Millionen Euro eingetroffen sind. Die Mittel, die sie bisher hat, reichen ohnehin nicht. Angeblich liegen nur 5 bis 10 Millionen Euro in der EdW-Kasse.

      Jetzt rächt sich, dass die Bundesregierung vor zehn Jahren bei der Einführung der EU-weiten Anlegerentschädigung den Banken gegenüber zu entgegenkommend war. So konnten private Banken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen eigene Einrichtungen für die Entschädigung der Anleger aus Wertpapiergeschäften schaffen. Übrig blieb eine Handvoll öffentlicher Banken, die in keine der drei Säulen passten - wie die verschiedenen Förderbanken oder der ebenfalls öffentlich-rechtliche Calenberger Kreditverein in Hannover.

      Der Fall Phoenix könnte das deutsche System der Anlegerentschädigung zum Einsturz bringen

      Für eine Insolvenz all der anderen Finanzunternehmen - Vermögensverwalter, Börsenmakler und Akteure am grauen Kapitalmarkt - wollten die Banken nicht einstehen und nahmen diese Gesellschaften in ihre Entschädigungseinrichtungen nicht auf. Diese wurden daraufhin, obwohl sie geschäftlich so gut wie nichts miteinander verbindet, in einer Art Resteverwertung in die EdW gezwängt, die in der Berliner Niederlassung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) untergebracht ist. Diese erhielt, so klagen die EdW-Mitglieder, für ihre Hilfe gut die Hälfte der Beitragseinzahlungen.

      Die Zersplitterung der Anlegerentschädigung birgt jede Menge politischen Sprengstoff, zumal einige Anlegeranwälte das System nun juristisch anfechten, eine Staatshaftungsklage eingereicht und ein EU-Vertragsverletzungsverfahren beantragt haben. Der Fall Phoenix könnte das deutsche System der Anlegerentschädigung zum Einsturz bringen.

      "Der eigentliche Skandal besteht darin, dass die EdW zahlungsunfähig ist, weil das deutsche Anlegerentschädigungssystem von Anfang an falsch konstruiert wurde", kritisiert der Bundesverband der Wertpapierhandelsfirmen (BWF), in dem die Börsenmakler zusammengeschlossen sind. Die Maklerlobby sieht auch Verstöße gegen die EU-Richtlinie: Deutschland habe schlicht die Vorgabe fehlerhaft umgesetzt. Für Schäden, die in diesem Bereich durch Insolvenzen einzelner Anbieter entstehen, müssten im Rahmen der Anlegerentschädigung alle Wertpapierdienstleister aufkommen, also auch Banken und Sparkassen.

      Noch will es niemand offen aussprechen, aber der Fall Phoenix könnte bewirken, dass die bisher geltende Anlegerentschädigung komplett gekippt wird. Eine einzige Entschädigungseinrichtung mit der entsprechenden Finanzkraft liegt ohnehin im Interesse der Anleger. Denn die Vielzahl der Fonds bewirkt, dass die geprellten Phoenix-Anleger bisher "à fonds perdu" entschädigt werden - nämlich gar nicht. Auch in diesem Jahr sind die Aussichten relativ gering, dass sie etwas Geld bekommen.



      Text: hlr., F.A.Z., 01.03.2008, Nr. 52 / Seite 22
      Bildmaterial: Marcus Kaufhold
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 19:22:38
      Beitrag Nr. 2.400 ()
      Habe Aussonderungsansprüche an den Insolvenzverwalter angemeldet.

      Hier die Antwort:

      In vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben, welches am 21. 02 2008 bei uns eingegangen ist und teile Ihnen namens und im Auftrag des Insolvenzverwalters mit, dass wir Aussonderungsrechte zu Ihren Gunsten nicht anerkennen können.
      Zum einen Bestreiten wir nach wie vor den Treuhandcharakter der von der Schuldnerin geführten Konten, zum anderen erfolgten auch noch nach Ihrer Einzahlung Verfügung über das Kontoguthaben, so dass die Vermischung mit anderen Kundengeldern und die Verfügung über das Guthaben zum Untergang von Aussonderungsansprüchen geführt haben.

      Soweit Sie Aussonderungsansprüche nach wie vor verfolgen wollen, dürfen wir Sie bitten kurzfristig entsprechende Klage zu erheben.

      Wer kann da mal etwas Licht herein bringen.
      Versteh nicht alles.

      Die Passage mit der Vermischung mit anderen Kundengeldern scheint mir eine fadenscheinige Ausrede zu sein.
      Wenn Phönix keine Einzelkonten geführt haben soll, so konnte Phönix aber trotzdem für jeden einen monatlichen Auszug erstellen.

      Das ist mir alles etwas rätselhaft.
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 21:55:04
      Beitrag Nr. 2.401 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.571.670 von lupofunk am 06.03.08 19:22:38Danke, daß du die Antwort reingestellt hast.

      Eine Aussonderung wäre wohl nur möglich, wenn dein Konto individuell gemanagt worden wäre oder du eine Spezialvereinbarung mit Phoenix gehabt hättest (und die sich auch daran gehalten hätten).

      Ich denke, daß der BGH dem Schmitt recht geben wird und will hoffen, daß danach endlich ausgezahlt wird.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 21:57:22
      Beitrag Nr. 2.402 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.573.313 von Urlaub2 am 06.03.08 21:55:04Nebenbei gesagt, müssen wir bei der EDW die Verjährung im Auge behalten. Ich habe das allerdings auch noch nicht gemacht.

      Wer will, kann aber eine entsprechende Antwort hier reinstellen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 07.03.08 11:24:43
      Beitrag Nr. 2.403 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.573.335 von Urlaub2 am 06.03.08 21:57:22
      Eintrag auf der EdW-Seite
      Können die Entschädigungsansprüche der Anleger gegen die EdW verjähren?
      Die Entschädigungsansprüche können frühestens fünf Jahre nach Veröffentlichung des Entschädigungsfalls im Bundesanzeiger verjähren (die Veröffentlichung erfolgte am 18. März 2005). Die EdW geht davon aus, dass bis zu diesem Zeitpunkt (also bis März 2010) der Entschädigungsfall Phoenix weitestgehend abgearbeitet ist. Gegebenenfalls besteht dann die Möglichkeit des Verzichts auf die Einrede der Verjährung, d.h. dass die Verjährungsfrist unterbrochen wird. Momentan besteht jedoch dazu noch keine Veranlassung
      Avatar
      schrieb am 13.03.08 20:14:50
      Beitrag Nr. 2.404 ()
      Am 10.03.08 kam bei Report Mainz ein Bericht über Phoenix.
      Schade hab`s nicht gesehen.

      http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=3252108/…
      Avatar
      schrieb am 14.03.08 09:04:47
      Beitrag Nr. 2.405 ()
      hier ist der Bericht, ich hoffe es kjlappt

      http://www.swr.de/report/-/id=233454/did=3252108/pv=video/gp…
      Avatar
      schrieb am 14.03.08 13:51:10
      Beitrag Nr. 2.406 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.637.883 von Wertegang am 14.03.08 09:04:47Positiv ist es, Politiker immer wieder öffentlich an die Entschädigung zu erinnern;
      negativ ist, daß in dem Bericht der Eindruck erweckt wird, die Anleger hätten sich an riskanten Warentermingeschäften beteiligt.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 14.03.08 18:37:48
      Beitrag Nr. 2.407 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.641.479 von Urlaub2 am 14.03.08 13:51:10"negativ ist, daß in dem Bericht der Eindruck erweckt wird, die Anleger hätten sich an riskanten Warentermingeschäften beteiligt"

      Haben sie nicht, sie wollten es aber. Anfangs wurden solche Geschäfte ja auch tatsächlich gemacht, haben aber bloß Miese eingebracht. Deshalb hat man das dann ganz aufgegeben und diese Geschäfte bloß noch vorgtäuscht. Und die Anleger waren damit zufrieden.
      Avatar
      schrieb am 14.03.08 19:46:23
      Beitrag Nr. 2.408 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.645.666 von Borealis am 14.03.08 18:37:48Nein, im Managed Account sollte es nur Stillhaltergeschäfte geben, die nicht so riskant gewesen wären.

      Die Gefahr ist, daß sich SPD und Linke für uns vermeintliche Zocker nicht sehr anstrengen, noch eine Entschädigungslösung hinzubekommen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.03.08 17:08:21
      Beitrag Nr. 2.409 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.312.487 von elw am 08.02.08 18:01:11@elw, Hallo! sag mal haßt du als du den Bescheid vom Finanzamt bekommen hast du mußt wegen Phoenix nachzahlen Widerspruch eingelegt oder hast du bezahlt? denn ein bekannter von mir ist auch dort investiert u.weiß nicht wie er sich verhalten soll.Kannst du mir hier einen guten Steuerberater oder Anwalt nennen der sich speziell mit dieser Materie auskennt?
      Avatar
      schrieb am 17.03.08 14:38:18
      Beitrag Nr. 2.410 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.654.034 von thomas523 am 16.03.08 17:08:21Erfolg für PWB Rechtsanwälte Jena: Finanzamt setzt Vollziehung bei Phoenix-Steuernachforderungen aus
      Jena (ots) - Einen ersten Erfolg in einem Steuernachzahlungsverfahren im Zusammenhang mit der Versteuerung von sogenannten Scheingewinnen der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH konnten jetzt die PWB Rechtsanwälte Jena in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater Jörg Dräger, Erfurt, verzeichnen. Das Finanzamt Kaufbeuren hat für alle betroffenen Veranlagungsjahre des Mandanten eine Aussetzung der Vollziehung der Steuernachforderung erlassen. Damit folgte das Amt der Argumentation der Kanzlei sowie des Steuerberaters und bestätigte damit "ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verwaltungsakten". Somit muss der vertretenen Anleger zunächst keine Steuern nachzahlen.

      "Dies zeigt, dass die Steuernachforderung für die Scheingewinne doch nicht so eindeutig ist, wie dies von den Finanzbehörden immer dargestellt wurde", zieht Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer ein erstes Resümee der erwirkten Finanzamt-Entscheidung. "Es kann ja wohl nicht angehen, dass man Gewinne versteuern muss, die gar nicht ausgeschüttet worden sind," so Beyer weiter.

      Von einer Steuernachforderung sind nahezu alle Phoenix-Anleger bedroht, weil die Finanzämter nicht nur an die Anleger ausgeschüttete Scheingewinne versteuern wollen, sondern auch die Gewinne bzw. Renditen, die nur auf den Phoenix-Kontoauszügen ausgewiesen worden sind, gleichgültig, ob sie der Anleger erhalten hat oder nicht.

      Die Finanzbehörden hatten bereits in den vergangenen Wochen von zahlreichen Phoenix-Anlegern erhebliche Steuernachforderungen erhoben. "Zu erwarten, dass ein Anleger davon ausgeht, dass nie erhaltene Gewinne in einer Einkommensteuerklärung anzugeben sind, ist nicht nur weltfremd, sondern auch rechtlich mehr als nur bedenklich," betont Steuerberater Jörg Dräger. "Wir sehen daher gute Chancen, dass wir auch die Steuerstrafverfahren für unsere Mandanten zu einem guten Ergebnis führen können", ergänzt Rechtsanwalt Beyer.

      Die Phoenix Kapitaldienst GmbH hatte von nahezu genau drei Jahren Insolvenz angemeldet, nachdem die Bafin sämtliche Konten gesperrt und der Schwindelgesellschaft den Geschäftsbetrieb untersagt hatte. Seit dieser Zeit warten die rund 30.000 Anleger auf eine Entschädigung.

      Für Rückfragen:


      PWB Rechtsanwälte Jena
      Kanzlei im "Roten Turm"
      Erich R. Jeske
      Löbdergraben 11a
      07743 Jena
      Telefon 03641 35 35 08
      Fax 03641 35 35 09
      Mail pwb@pwb-law.com
      www. pwb-law.com
      Avatar
      schrieb am 17.03.08 20:08:27
      Beitrag Nr. 2.411 ()
      @FCO_Alpha!, es ist allerdings nur ein kleiner Teilerfolg.Denn Aussetzung der Vollziehung heißt das dies nur aufgeschoben worden ist, u.wenn es z.B eine negative gerichtliche Entscheidung für die Anleger gibt muß man unter Umständen doch noch Steuern u.Zinsen zurückzahlen.Ich hoffe aber die Finanzämter kommen damit niemals durch...
      Avatar
      schrieb am 17.03.08 20:08:29
      Beitrag Nr. 2.412 ()
      @FCO_Alpha!, es ist allerdings nur ein kleiner Teilerfolg.Denn Aussetzung der Vollziehung heißt das dies nur aufgeschoben worden ist, u.wenn es z.B eine negative gerichtliche Entscheidung für die Anleger gibt muß man unter Umständen doch noch Steuern u.Zinsen zurückzahlen.Ich hoffe aber die Finanzämter kommen damit niemals durch...
      Avatar
      schrieb am 18.03.08 18:59:33
      Beitrag Nr. 2.413 ()
      Hallo!

      Habe Post von der " Stiftung Deutscher Anlagenschutz " bekommen.
      Die wollen das man ein Formular ausfüllt und zurück schickt.
      Man erhält eine kostenlose Beratung von einem Anwalt der Stiftung.
      Es geht unter anderem um Steuernachforderung auf Scheingewinne; Rückforderungen des Insolvenzverwalter von Scheingewinnen: Verjährung von Edw Ansprüchen und mehr.
      Scheint mir ein Trittbrettfahrer zu sein.
      Was haltet Ihr davon?
      Avatar
      schrieb am 18.03.08 20:55:40
      Beitrag Nr. 2.414 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.676.450 von lupofunk am 18.03.08 18:59:33Schau mal drei Beiträge weiter oben, dort findest du den Kurator der Stiftung Deutscher Anlegerschutz, RA Herrn Erich R. Jeske. Der Junge versucht offenbar mit allen Mitteln auf Kundenfang zu gehen und leider gibt es immer noch einige, die ihm auf den Leim gehen! Aber jetzt hat er endlich mal seine volle Adresse veröffentlicht und man weiß nun ganz sicher, dass hinter den so hoch gesteckten Zielen der Stiftung Anlegerschutz einfach nur ein kleiner, bedürftiger Anwalt lauert und dringend Honorare benötigt! Hilfe kann man dort nicht erwarten, aber er kann seinen Lebensunterhalt leichter verdienen.
      Avatar
      schrieb am 19.03.08 08:40:13
      Beitrag Nr. 2.415 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.678.170 von HeinzRinde am 18.03.08 20:55:40Aus dem Schreiben von schubra.de vom Februar 2008:

      http://www.schubra.de/de/phoenix/DE_info_20080206.pdf

      3. Rundschreiben „Stiftung Deutscher Anlegerschutz“
      Nachdem das Rundschreiben, dass durch diese sogenannte Stiftung Ende
      Dezember 2007 / Anfang 2008 an Anleger versandt wurde, für
      ganz erhebliche Unruhe und zahlreiche Nachfragen gesorgt hat, möchten
      wir zu einigen der hierin angesprochenen Fragen Stellung nehmen:
      a) Rückforderung von Scheingewinnen
      Aus dem Schreiben ergibt sich, dass der Insolvenzverwalter „begonnen“
      habe, Scheingewinne zurück zu fordern. Tatsächlich ist dies ein alter
      Hut. Der Insolvenzverwalter fordert bereits seit Anfang 2006 von den
      Anlegern die in anfechtbarer Weise erlangten Zahlungen auf Scheingewinne
      zurück. Es wurden bereits rd. 1.200 Anleger in Anspruch genommen,
      weitere 400 ehemalige Anleger werden noch im Laufe des ersten Halbjahres
      2008 angeschrieben.
      Durch die Ausführungen der „Stiftung“ wird der Eindruck geschürt, der
      Insolvenzverwalter würde den Anlegern, die ohnehin schon durch
      PHOENIX geschädigt wurden, noch mehr wegnehmen. Dem ist mitnichten
      so. Vielmehr versucht der Insolvenzverwaltern von den Anlegern, die
      Auszahlungen von PHOENIX erhielten, die über den von ihnen geleisteten
      Einzahlungen lagen, den Betrag zurückzufordern, der über diesen Einzahlungen
      lag. Diese Anleger konnten die höheren Auszahlungen überhaupt
      nur zu Lasten der anderen Anleger erhalten, da ihnen ja fiktive Erträge,
      also Scheingewinne ausbezahlt wurden, die aus den Einlagen anderer
      Anleger finanziert wurden. Letztendlich dient dies der Gläubigergleichbehandlung.
      Die eingeforderten Beträge dieser Überzahlungen erhöhen
      die Insolvenzmasse für alle Gläubiger.
      b) Steuerliche Behandlung der Scheingewinne
      Die Finanzverwaltung arbeitet die steuerliche Behandlung der von
      PHOENIX ausgewiesenen Scheingewinne auf. Bitte sehen Sie in diesem Zusammenhang
      davon ab, Steuerbescheinigungen vom Insolvenzverwalter
      anzufordern. Der Insolvenzverwalter ist weder verpflichtet noch in der
      Lage, steuerliche Bescheinigungen zu erteilen. PHOENIX hatte lediglich im
      Februar 2005 für das Jahr 2004 steuerliche Bescheinigungen (auf Basis
      der Scheingewinne) erstellt, weitere Bescheinigungen wurden oder werden
      nicht erteilt. Mögliche Ermittlungen der Finanzbehörden gegen einzelne
      Gläubiger wegen möglicher nicht ausgewiesener Geldanlagen bzw.
      Scheingewinne verlaufen außerhalb und völlig unabhängig von diesem Insolvenzverfahren.
      c) Verjährung der Ansprüche gegen die EdW
      Die Ansprüche gegen die EdW verjähren nach unserer Ansicht fünf Jahre
      nach Eintritt des Entschädigungsfalls also frühestens im März 2010.
      Ob
      es daher sinnvoll ist, bereits jetzt an die EdW heran zu treten, um den
      Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu fordern, muß jeder Anleger
      für sich selbst beantworten. Dies ebenso, ob die für die angebotene
      Leistung berechneten Gebühren angemessen sind. Der Insolvenzverwalter
      kann und darf insoweit Empfehlungen nicht aussprechen.
      d) Aussonderungsansprüche
      Wir haben in der letzten Gläubigerinformation über den Stand der Auseinandersetzung
      mit Citco informiert.
      Soweit einzelne Anleger nun durch Schreiben an den Insolvenzverwalter
      ihre „Aussonderungsansprüche“ geltend machen, werden diese Ansprüche
      durch den Unterzeichner zurückgewiesen. Zum einen sind die „Aussonderungsansprüche“ stets völlig unsubstantiiert, insofern nicht angegeben wird an welchem Gegenstand und in welcher Höhe diese beansprucht werden. Zum anderen gibt es aus Sicht des Unterzeichners keine Gründe, von der bisherigen Einschätzung der Rechtslage abzuweichen.
      Insofern müssen vom Unterzeichner insbesondere pauschal geltend
      gemachte Aussonderungsansprüche zurückgewiesen werden. Die
      Anspruchssteller werden auf den Klageweg verwiesen. Ob das Angebot der „Stiftung“ zielführend ist, muss erneut jeder Anleger für sich beurteilen, zumal wir die Einschätzung, dass die Geltendmachung von Aussonderungsansprüchen nach 2008 „nicht mehr möglich ist“ nicht teilen können.
      Die Verfasser des Rundschreibens spielen offensichtlich auf die Verjährung von Ansprüchen an. Im Bereich der Aussonderung kann unseres Erachtens jedoch nicht die regelmäßige Verjährung von drei Jahren greifen, da Aussonderungsansprüche nur aufgrund dinglicher Ansprüche geltend gemacht werden können und dingliche Ansprüche nicht in drei, sondern in dreißig Jahren verjähren (§ 197 I Nr. 1 BGB).


      Also: laut Schubra Verjährung der Ansprüche gegen die E-D-W frühestens März 2010 und Aussonderungsansprüche können auch nach 2008 noch geltend gemacht werden.
      Andere Meinungen noch dazu?
      Avatar
      schrieb am 19.03.08 08:43:55
      Beitrag Nr. 2.416 ()
      Hat jemand in der Zwischenzeit mal eine Auskunft vom Nachlassgericht bzw dem Nachlassverwalter, einem RA Walter, erhalten?
      Ich hatte dort 2005/2006 Ansprüche angemeldet, aber seitdem nie wieder etwas von dort gehört?
      Avatar
      schrieb am 20.03.08 06:12:42
      Beitrag Nr. 2.417 ()
      Hallo!, habt ihr eigentlich die ausgewiesenen Scheingewinne bei Phoenix in eurer Steuererklärung angegeben?
      Avatar
      schrieb am 20.03.08 20:48:47
      Beitrag Nr. 2.418 ()
      Hallo,

      wir haben die Scheingewinne in der Steuererklärung nicht angegeben.
      Uns wurde auch erzählt, daß diese nicht versteuert werden müssten.
      Heute haben wir Post vom Finanzamt erhalten und sollen eine hohe Nachzahlung (inkl. Zinsen) leisten.
      Auch wir wissen nicht, wie wir uns verhalten sollen und finden es absolut unverschämt!
      Ich könnte verstehen, wenn wir Steuern auf erhaltene Gewinne nachzahlen müssten, doch wir haben niemals einen Euro ausgezahlt bekommen.
      Avatar
      schrieb am 20.03.08 21:19:08
      Beitrag Nr. 2.419 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.702.107 von lexinyc am 20.03.08 20:48:47

      Schreibe dort mal hin und am Besten alle anderen auch!
      Avatar
      schrieb am 20.03.08 21:25:31
      Beitrag Nr. 2.420 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.702.364 von HeinzRinde am 20.03.08 21:19:082. Versuch,

      https://onlinepetition.bundestag.de/ffw/action/invoke.do?id=Petition
      Avatar
      schrieb am 25.03.08 10:24:58
      Beitrag Nr. 2.421 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.702.416 von HeinzRinde am 20.03.08 21:25:31
      Stimme "HeinzRinde" voll zu ! Möchte das noch erweitern auf EU, habe dorthin meine Beschwerde online abgeschickt.Ich sage, es tut sich sonst nichts, wenn wir alle treu und brav warten.

      Einige Link:
      http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html…
      http://www.ombudsman.europa.eu/form/de/form2.htm
      Avatar
      schrieb am 25.03.08 10:31:39
      Beitrag Nr. 2.422 ()
      Avatar
      schrieb am 25.03.08 13:55:52
      Beitrag Nr. 2.423 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.717.119 von Wertegang am 25.03.08 10:31:39Ich denke, daß eine Beschwerde bei der EU noch mehr bringen kann, weil die deutsche Bundesregierung schließlich EU-Recht nicht richtig umgesetzt hat und gegenüber den Phoenix-Opfern wortbrüchig wurde.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 28.03.08 13:23:25
      Beitrag Nr. 2.424 ()
      Wenn ich an Phoenix denke in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht! :cry:

      Hat jemand in der Zwischenzeit mal eine Auskunft vom Nachlassgericht bzw dem Nachlassverwalter, einem RA Walter, erhalten?
      Ich hatte dort 2005/2006 Ansprüche angemeldet, aber seitdem nie wieder etwas von dort gehört.
      Avatar
      schrieb am 28.03.08 13:54:29
      Beitrag Nr. 2.425 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.749.765 von Linker_Verteidiger am 28.03.08 13:23:25http://www.fondsprofessionell.de:80/redsys/newsText.php?sid=…

      Ich vermute, daß hier wieder üble EDW-Mitglieder am Werk sind.
      Bezeichnend ist, daß dieser Antragsteller nicht genannt werden will.

      :eek:

      Wer hat nähere Infos ?

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 12:04:39
      Beitrag Nr. 2.426 ()
      Handelsblatt - Düsseldorf,Germany
      Ernst&Young hatte nicht im Auftrag der EdW sondern der Finanzaufsicht BaFin 2002 den Optionshändler Phoenix geprüft. Die BaFin als Aufsichtsbehörde aber ...

      FRANKFURT. Ernst&Young hatte nicht im Auftrag der EdW sondern der Finanzaufsicht BaFin 2002 den Optionshändler Phoenix geprüft. Die BaFin als Aufsichtsbehörde aber kann nicht gegen Ernst & Young klagen, weil sie nicht haftet und ihr damit auch kein Schaden entstanden ist.

      Rund 30 000 Anleger hatten Phoenix mehr als 600 Mill. Euro anvertraut. 2005 meldete Phoenix Insolvenz an. Ursprünglich sollten die Anleger 200 Mill. Euro aus der Insolvenzmasse erhalten. Doch ein Anleger klagte und kippte den Insolvenzplan. Die EdW ist nun mit der Entschädigung finanziell überfordert.

      Also muß die Bafin verklagt werden.
      Ist das die Aufgabe vom Insolvenzverwalter?

      Wie immer viele Fragen offen.
      Avatar
      schrieb am 10.04.08 16:19:44
      Beitrag Nr. 2.427 ()
      Mal was neues von der EDW Homepage

      10.04.2008
      Die EdW hat begonnen, über Schadensmeldungen von Anlegern zu entscheiden.

      Die Arbeiten zur Berechnung von Teilentschädigungen bzw. Abschlagszahlungen konnten noch nicht wie geplant abgeschlossen werden (siehe hierzu unsere Information vom 16.11.2007). Die EdW geht jedoch davon aus, dass dies bis zum Juli 2008 erfolgen wird.

      Dennoch lassen sich zwischenzeitlich einige Anträge ermitteln, über die abschließend entschieden werden kann. Dies betrifft insbesondere Anträge, bei denen kein Anspruch auf eine Entschädigung besteht. In wenigen Einzelfällen, in denen eine sichere Berechnung der Entschädigungssumme bereits jetzt möglich ist, wird die EdW eine Entschädigung auszahlen.

      Über die einzelnen Schadensmeldungen wird unter Berücksichtigung der Entscheidungsreife in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der EdW entschieden.

      Von telefonischen und / oder schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand einzelner Schadensmeldungen bitten wir abzusehen. Die EdW informiert jeden Anleger schriftlich über ihre Entscheidung.

      Die Sonderbeitragserhebung zur Finanzierung der Teilentschädigungen ist abgeschlossen. Ein Großteil der der EdW zugeordneten Institute hat Rechtsmittel gegen die Beitragsbescheide eingelegt. Hierüber wird vom Verwaltungsgericht Berlin in Kürze eine Entscheidung ergehen.
      Avatar
      schrieb am 11.04.08 22:08:31
      Beitrag Nr. 2.428 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.858.118 von Jard am 10.04.08 16:19:44Wer tatsächlich von der EDW etwas bekommen sollte, bitte hier posten.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 12.04.08 18:57:39
      Beitrag Nr. 2.429 ()
      Phoenix: Rund 6.000 Anleger sollen Entschädigung erhalten

      Bundestag.de /hib / MIK, Berlin (07.04.08) - Im Phoenix-Fall hat die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) für 2008 eine vorläufige Entschädigung von rund 6.000 Anlegern per Abschlag vorgesehen. Zur Finanzierung hat die EdW Mitte 2007 Sonderbeiträge in der Größenordnung von 2.000 Euro bis zu einer Million Euro erhoben. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/8663) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/8422). Nach EdW-Informationen hätten von 720 beitragspflichtigen Unternehmen 647 Widersprüche eingelegt und insgesamt 531 Beitragspflichtige die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragt, heißt es weiter. Die BaFin habe in mehreren Fällen die Aussetzungsanträge bereits zurückgewiesen und werde in Kürze die ersten Widerspruchsbescheide erlassen

      (Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_095/02.html)
      Avatar
      schrieb am 14.04.08 09:52:48
      Beitrag Nr. 2.430 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.873.618 von FCO_Alpha am 12.04.08 18:57:39Warum gerade (nur) 6000? Wonach gehen die da? Nach Einzahlungstermin? Nach Höhe? Nach Klarheit und Sicherheit der Ansprüche?

      Wäre schön, wenn die das mal konkretisieren würden...und viel sein, kann das ja auch nicht. Parr hundert EUro wahrscheinlich, wenn die EDW keine Kredite erhält.
      Der Schmidt soll endlich mal zahlen bzw. das Gericht da ausn Puschen kommen, der hat wenigstens etwas mehr Geld...:mad:
      Avatar
      schrieb am 14.04.08 14:56:25
      Beitrag Nr. 2.431 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.877.488 von Groucho Marx am 14.04.08 09:52:48http://www.handelsblatt.com:80/News/Recht-Steuern/Meldungen/…

      Ominöser Artikel im Handelsblatt.
      Ich vermute, daß das Anleger sind, die nicht nur ihren Einsatz, sondern auch noch Scheingewinne bekommen haben.

      :eek:

      Wer hat nähere Infos ?
      Avatar
      schrieb am 16.04.08 12:08:14
      Beitrag Nr. 2.432 ()
      Steuerermittlungsverfahren gegen Kapitalanleger (!) im Zusammenhang mit Kapitalanlagen bei der Fa. Phoenix Kapitaldienst GmbH

      Seit einigen Tagen gehen Schreiben der Finanzämter mit folgendem Inhalt an Phoenix-Anleger:

      Sehr geehrter...

      nach dem mir vorliegenden Kontrollmaterial haben Sie seit März 1994 Geschäftsbeziehungen zur Fa. Phoenix Kapitaldienst GmbH unterhalten und Kapital in das von der Gesellschaft aufgelegte Produkt "Phoenix Managed Account" angelegt (Kundennummer...).
      Hierbei hat die Gesellschaft das angelegte Vermögen entsprechend der AGB treuhänderisch verwaltet und in sog. Stillhalter- und Termingeschäfte investiert. Der Ertrag aus diesen Anlagen ist Ihnen als Treugeber zuzurechnen. Hierbei handelt es sich um Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG (Stillhaltergeschäfte) bzw. aus Termingeschäften nach § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 2 und 4 EStG (ab 1999).

      Einkünfte aus dieser Anlage haben Sie lediglich in den Einkommensteuerererklärungen ....-.... erklärt. In den Vorjahren haben Sie folgende Einnahmen bezogen (abzgl. Agio bei Einzahlungen):

      1999: ............DM
      2000: ............DM
      2001: ............DM

      Diese sind entsprechend der Angaben der Fa. Phoenix Kapitaldienst GmbH wie folgt aufzuteilen:

      Einkünfte sonstige Leistungen: 2000 6,41 % 2001 15,81 %
      Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften: 2000 93,59 % 2001 84,19 %

      Für 1999 liegt der Steuerfahndung kein Aufteilungsverhältnis vor. Ich beabsichtige daher die Einnahmen den Termingeschäften zuzurechnen.


      Für die Jahre 1999 bis 2001 ist normalerweise Festsetzungsverjährung eingetreten. Nur wenn für diese Jahre die Erträge vorsätzlich oder leichtfertig nicht erklärt wurden, wäre noch eine Anderung möglich. Meines Wissens bestand doch mindestens bis Ende des Jahres 2004 eine völlige Ungewissheit bezüglich der steuerlichen Behandlung. PMA hat sich bis dahin auch nicht geäußert. Und auch in einigen Finanzämtern soll für die o. g. Jahre die Auffassung bestanden haben, dass die Erträge steuerlich nicht zur berücksichtigen sind. Eine Aufteilung, wie oben dargestellt, war schon gar nicht möglich.

      Kann mir jemand sagen, wann klar war, wie die PMA-Erträge steuerlich zu behandeln sind und wie es seinerzeit von den Finanzämtern gehandhabt wurde? Hat jemand möglicherweise Material oder Aufzeichnungen, womit man dokumentieren könnte, dass für die
      Nichterklärung der Erträge in den Jahren 1999 bis 2001 mit Sicherheit kein Vorsatz oder Leichtfertigkeit vorlag, sondern dass man es mit der einem zumutbaren Sorgfalt nicht besser wissen konnte?

      Danke im Voraus.
      Avatar
      schrieb am 17.04.08 09:56:37
      Beitrag Nr. 2.433 ()
      Betrugsfall Phoenix: PIA reicht Musterklage gegen EdW ein
      17.04.2008

      Die ProtectInvestAlliance (PIA) – ein Zusammenschluss der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und der Kanzlei Tilp Rechtsanwälte, Kirchentellinsfurt/Berlin – hat beim LG Berlin zum Aktenzeichen 4 O 297/08 im Namen eines ihrer Mandanten Musterklage gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) eingereicht. Grund dafür ist der Umstand, dass die EdW Entschädigungsansprüche zahlreicher Anleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH ablehnt, die noch vor der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH Auszahlungen erhalten haben. Erste entsprechende Bescheide der Behörde werden aktuell an die Geschädigten verschickt.

      Die EdW begründet das Vorgehen mit der von ihr im Fall Phoenix zugrunde gelegten Berechung des Entschädigungsanspruchs: Hier werden vom Nettoeinzahlungsbetrag, also ohne Agio, 1) der Auszahlungsbetrag, 2) der anteilige, bei Phoenix tatsächlich eingetretene Verlust sowie 3) die der Phoenix vertraglich geschuldeten Gebühren und Vertragskosten abgezogen, wodurch sich der Entschädigungsbetrag deutlich verringert bzw. negiert wird.

      Diese Berechnungsmethode bezüglich des Entschädigungsanspruches ist jedoch höchst umstritten. Die Klageeinreichung durch die PIA, die insgesamt über 3.000 Phoenix-Geschädigte vertritt, ist der Auftakt, die Entschädigungsansprüche im Fall Phoenix gerichtlich prüfen zu lassen. Durch die jetzt eingereichte Klage soll eine verbindliche Grundlage für die Berechnung der Entschädigungshöhe gerichtlich festgelegt werden.

      „Unserer Ansicht nach sind die Kontoauszüge unserer Klienten ein Schuldanerkenntnis der Phoenix. Demnach muss der jeweils letzte Kontoauszug die Grundlage für die Berechnung der Entschädigungsansprüche sein“, erläutert Rechtsanwalt Andreas Tilp von Tilp Rechtsanwälte. „Jetzt werden die Anleger zum zweiten Mal über den Tisch gezogen“, stellt Rechtsanwalt Klaus Nieding von der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft fest. „Die EdW rechnet die Entschädigungshöhe schön und ignoriert die von Phoenix übersandten Informationen an die Anleger.“

      PIA führt die nun eingereichte Klage als Musterverfahren, in dem die aufgeworfenen rechtlichen Fragen gerichtlich verbindlich für die zahlreichen betroffenen Phoenix-Anleger geklärt werden sollen. Hierdurch soll vermieden werden, dass durch unzählige Prozesse weitere Ressourcen und Gelder der EdW gebunden werden. Weitere Musterklagen zu weiteren Rechtsfragen werden folgen. „Aus unserer Sicht sollte die EdW ihre Gelder besser zur Anlegerentschädigung verwenden und nicht in zahlreichen Einzelprozessen für die Prozesskosten aufbrauchen, daher haben wir Musterklage eingereicht“, so Rechtsanwalt Tilp.

      Rückblick

      Im größten Fall von Kapitalanlagebetrug in Deutschland warten seit März 2005 rund 30.000 Anleger auf Entschädigungsleistungen in Höhe von etwa 190 Millionen Euro. Die Phoenix Kapitaldienst GmbH hatte mit dem Versprechen, hohe Renditen zu erwirtschaften, rund 600 Millionen Euro eingesammelt und aufgrund hoher Verluste 2005 Insolvenz angemeldet. Ursprünglich sollten die Anleger zunächst Zahlungen aus der Insolvenzmasse erhalten und anschließend über die EdW entschädigt werden. Derzeit gibt es jedoch Streitigkeiten bezüglich der Berechnung der Zahlungen aus der Insolvenzmasse und den Insolvenzplan, der als Grundlage für die Zahlungen an die geschädigten Anleger dienen sollte.

      Zudem sind im Topf der EdW lediglich einige Millionen Euro. Daher muss juristisch geklärt werden, woher das fehlende Geld kommen soll. „Hier werden lediglich Verantwortlichkeiten hin und her geschoben. Bei einzelnen Geschädigten die Erstattung ihrer Gelder abzulehnen, ist kein Ausweg aus der Misere“, erklärt Nieding. (ir)


      --------------------------------------------------------------------------------
      Die ProtectInvestAlliance (PIA), ein Joint Venture der beiden Kanzleien Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte, vertritt rund 7.000 geschädigte Privatanleger und institutionelle Investoren in folgenden Massenschadensfällen.
      Avatar
      schrieb am 19.04.08 12:46:18
      Beitrag Nr. 2.434 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.702.364 von HeinzRinde am 20.03.08 21:19:08Hallo,

      ich habe einen ausführlichen Beschwerdebrief beim Petitonsausschuss des Deutschen Bundetages eingereicht und folgende Antwort erhalten:

      "Zu Ihrem Anliegen habe ich bereits eine Prüfung eingeleitet. Ihre Ausführungen werde ich darin einbeziehen.
      Sobald mir das Ergebnis vorliegt und über die weitere Behandlung der Petitionen entschieden wurde, werde ich Sie darüber informieren.
      Bitte haben Sie Verständnis, dass bis dahin einige Zeit vergehen wird."

      Ich bin mal gespannt, wann ich wieder etwas höre!
      Avatar
      schrieb am 19.04.08 13:52:51
      Beitrag Nr. 2.435 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.925.236 von lexinyc am 19.04.08 12:46:18Die gleiche Antwort habe ich auch erhalten. Mein Schreiben an die EU ging ebenfalls an den P.-Ausschuss zurück. Nun fragt sich, wer im P-Ausschuss den größten Einfluss hat.
      Wäre natürlich günstig, wenn noch einige Schreiben dort ankommen würden, die Masse macht`s !!!!!
      Avatar
      schrieb am 19.04.08 17:09:46
      Beitrag Nr. 2.436 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.925.491 von Wertegang am 19.04.08 13:52:51Ich habe ebenfalls genau den selben Textbaustein von der Petitionsausschuss-Vorsitzenden, Frau Kersten Naumann erhalten.
      Zumindest müssen sie sich damit befassen.Vom Abwarten und geduldigem Hoffen alleine wird es nicht besser.
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 12:44:56
      Beitrag Nr. 2.437 ()
      Hallo,

      wer kann mir mal erklären, wie man einen Beitrag, mit einem bestimmten Inhalt, sucht.
      Beispiel:
      Ich suche alle Beiträge über Phönix, die sich mit der Besteuerung von Scheingewinnen beschäftigen.
      Es ist mir zu aufwendig alle Beiträge zu durch suchen.
      Habe schon versucht über die Suchfunktion etwas zu finden, aber kein Ergebniss bekommen.

      Danke im voraus.

      Habe übrigens auch an den Petitionsausschuß geschrieben und die gleiche Standartantwort erhalten.

      Mal sehen was sich tut.
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 14:19:14
      Beitrag Nr. 2.438 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.927.737 von lupofunk am 20.04.08 12:44:56Hallo zusammen,

      habe erfolgreich über einen anwaltlichen Einspruch gegen die Steuerbescheide 2003 und 2004 eine Aussetzung des Bescheides erzielt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung erfolgt also zunächst keine Besteuerung der Scheingewinne. Risiko bleibt im Falle einer finalen Entscheidung die Geltendmachung von Zinsen durch das Finanzamt. Das Risiko muß jeder selbst abwägen.
      Mein Tip für alle Interessierten: Geht zum Anwalt, bezieht Euch auf die Entscheidung für eine Aussetzung des Finanzamtes Kaufbeuren und hofft auf Einsicht Eures Finanzbeamten...

      Viele Glück!!!!
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 23:29:19
      Beitrag Nr. 2.439 ()
      diese steuersache ist doch zum brüllen.
      da sollen tatsächlich nie erzielte einnahmen versteuert werden nur weil phoenix entsprechende lügen aufgeschrieben hat.

      da hätte ich gute lust , dem finanzamt zu schreiben , ich hätte ihrem vorsteher 10.000 euro bezahlt weil er mir steuerlich hilft , um dann mal zu sehen , ob er die dann auch versteuern muss , obwohl es gar nicht stimmt. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.04.08 06:51:48
      Beitrag Nr. 2.440 ()
      Die angemessene Antwort auf solche Steuerforderungen ist die Strafanzeige gegen den betreffenden Beamten.
      Avatar
      schrieb am 21.04.08 19:38:22
      Beitrag Nr. 2.441 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.929.621 von Borealis am 21.04.08 06:51:48Wie soll die Begründung auf die Steuerforderung lauten?
      Man muß ja Fakten nennen und Beweise herbei bringen.
      Würde mich mal interessieren was man da so alles machen kann.
      Avatar
      schrieb am 21.04.08 20:06:06
      Beitrag Nr. 2.442 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.927.998 von Klagtnichtkaempft am 20.04.08 14:19:14Hallo,

      auch wir haben eine Aussetzung der Vollziehung bzgl. der nachträglich geänderten Steuerbescheide für 2003 und 2004 erreicht (ohne Anwalt).
      Ich bin mal gespannt, wann wir wieder vom Finanzamt hören.
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 06:20:56
      Beitrag Nr. 2.443 ()
      außerdem müßte ja das dann auch das Finanzamt wenn jemand z.B 10.000,-Euro angelegt hat bei Phoenix diesen voll u.ganz als Verlust anerkennen u.diesen mit Gewinnen verrechnen.Steuern auf Scheingewinne zu verlangen da gebe ich euch Recht ist für mich auch Abzockerei!!!
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 09:12:00
      Beitrag Nr. 2.444 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.937.987 von thomas523 am 22.04.08 06:20:56Kann man doch bestimmt auch mit Aktienverlusten gegenrechnen, oder??
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 11:57:11
      Beitrag Nr. 2.445 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.935.839 von lexinyc am 21.04.08 20:06:06Hallo Lexinyc,

      welche Begründung hast Du angegeben?
      Man kann ja dann die selben Gründe angeben.
      Wenn das eine Finanzamt eine Aussetzung festlegt, kann sich ein anderes nicht dagegen sperren.
      Schließlich gelten die Steuergesetze für alle.
      Eine Antwort wäre super.
      Danke im voraus.
      Avatar
      schrieb am 28.04.08 16:39:31
      Beitrag Nr. 2.446 ()
      Hallo allerseits!, auch ich war bei Phoenix investiert.Man könnte doch vorab selbst ein Schreiben per Einschreiben an die EDW senden daß diese auf die Einrede der Verjährung verzichten.Was haltet ihr von den Vorschlag? hat jemand oder könnte jemand bitte so ein vorformuliertes Schreiben mal hier reinstellen? Dann könnte man sich zumindest beim ersten Schritt gegen die EDW unnötige Anwaltskosten sparen.Falls die EDW auf das Schreiben dann immer noch nicht reagieren sollte kann man noch immer einen Anwalt einschalten.Man muß also nicht gleich zum Anwalt rennen, denn der nimmt für so ein Schreiben gleich mal üppige Gebühren u.die Phoenix Anleger sind ohnehin schon doppelt geprellt.In diesem Sinne....
      Avatar
      schrieb am 29.04.08 13:12:27
      Beitrag Nr. 2.447 ()
      Alle reden über die EdW, aber was wird denn inzwischen mit den 232 Mill €, die beim Insolvenzverwalter liegen ??? Bisher habe ich nur einmal darüber gelesen, wie das verwaltet wird. Bei dem z.Zt. ganz guten Zinssätzen dürfte sich ja die Summe, wenn "nur" mal
      200 Mill.angelegt würden, enorm vergrössern !!!!!?????? Wer kann darüber Informationen geben ??? Vom Insolvenzverwalter werden wir wahrscheinlich kaum eine Auskunft bekommen.
      Avatar
      schrieb am 29.04.08 14:56:22
      Beitrag Nr. 2.448 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.992.562 von Wertegang am 29.04.08 13:12:27Was verstehst du denn unter "enorm vergrößern". Das Geld wird schätzungsweise für 3 bis 4 % angelegt. Davon geht dann noch die Zinsabschlagssteuer ab. Sind dann also pro Jahr ca. 5 bis 6 Millionen Euro zusätzlich. Dieses Geld wird selbstverständlich in die Insolvenzmasse einfließen.
      Avatar
      schrieb am 29.04.08 17:54:36
      Beitrag Nr. 2.449 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.929.387 von Dr.Ibbelkuenstler am 20.04.08 23:29:19Die Frage ist, ob der BGH jetzt wirklich die beiden noch offenen Fragen klärt, nämlich ob der (verfahrensbegleitende) Insolvenzplan gültig ist und ob ausgesondert werden darf oder nicht.

      Ich kann mir im Prinzip kaum vorstellen, daß der BGH sagt, daß der Insolvenzplan ungültig ist und über die Aussonderung nichts gesagt wird.

      Das wäre eine Katastrophe. Dann würde das ganze von vorne losgehen mit neuer Gläubigerversammlung etc....

      :eek:

      Wer kennt sich aus ?
      Avatar
      schrieb am 30.04.08 08:18:30
      Beitrag Nr. 2.450 ()
      Phoenix-Insolvenz: EdW hat entschieden – Anleger gehen leer aus

      Im Entschädigungsfall der Phoenix Kapitaldienst GmbH hat die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) einen ersten Bescheid zu einer Schadensmeldung erlassen.


      In diesem konkreten Fall hat die EdW entschieden, dass ein Anspruch auf Entschädigung nicht bestehe. Anhand einer von der EdW erstellten Berechnung sei der Wert der Beteiligung am Phoenix Managed Account (PMA) schon vor der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin auf Null gesunken. Dabei wurde Einzahlungen, Auszahlungen, die Beteiligung am tatsächlichen Handelsverlust sowie die Provisionen berücksichtigt.

      Da die größten Handelsverluste im Zeitraum vor dem Jahre 2000 entstanden, dürfte nach dieser problematischen Berechnung für Anleger, die sich davor am PMA beteiligten, kaum noch ein Entschädigungsanspruch verbleiben. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die monatlichen Gebühren in Höhe von 0,5 Prozent des Beteiligungswertes über den langen Zeitraum langsam das Kapital aufzehren. So bleiben allein durch den Provisionsabzug nach 10 Jahren gerade noch 54 Prozent vom ursprünglichen Kapital übrig.

      Da für die Anleger nicht nachvollzogen werden kann, wie die EdW die Beteiligung am tatsächlichen Handelsverlust errechnete, sollten Betroffene die Berechnungen der EdW kritisch prüfen lassen. „Trotz aller Rechnerei muss für die geprellten Anleger ein Entschädigungsanspruch wegen der veruntreuten Gelder verbleiben. Andernfalls würde dem Sinn des Entschädigungsgesetzes, dem Anlegerschutz auch vor unsauberen Machenschaften, nicht genügend Rechnung getragen“, so Rechtsanwalt und BSZ Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte aus Jena.

      Soweit ständig darauf verwiesen wird, dass eine Verjährungsfrist für mögliche Ansprüche der Phoenix-Anleger gegen die EdW noch nicht laufe, so ist dieser Ansicht nicht zu folgen. Nach § 3 Abs. 3 EAG (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) verjähren die Ansprüche gegen die Entschädigungseinrichtung in fünf Jahren. Da der Entschädigungsfall im Jahre 2005 festgestellt wurde, dürften die Ansprüche mithin nach dem Jahr 2010 verjährt sein. „Alle anderen Aussagen sind schlicht falsch“, betont Rechtsanwalt Geißler.

      Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft Phoenix anschließen.

      BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
      Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
      64807 Dieburg
      Telefon: 06071-823780
      Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

      Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
      http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

      Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

      Für die Betroffenen notleidend



      BSZ Bund für soziales und zivi
      Horst Roosen Horst Roosen
      Groß-Zimmerner.Str. 36 a
      64807 Dieburg
      Tel:06071-823780
      Fax:06071-823780
      bsz-ev@t-online.de
      Avatar
      schrieb am 30.04.08 09:42:07
      Beitrag Nr. 2.451 ()
      Was für eine reißerische Überschrift mal wieder!

      Da ich aber 2004 eingezahlt habe, dürfte doch aber überproportional mehr übrig sein ? Oder?
      Wenns ums Geld geht, ist man ja ziemlich egoistisch...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.04.08 13:51:34
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: auf eigenen Wunsch des Users
      Avatar
      schrieb am 30.04.08 19:14:19
      Beitrag Nr. 2.453 ()
      Phoenix-Insolvenz: EdW hat entschieden – Anleger gehen leer aus


      zu der Überschrift weiss ich noch eine :

      Medizinische Sensation - Redakteur schreibt nach Hirntod weiter !
      Avatar
      schrieb am 01.05.08 18:03:38
      Beitrag Nr. 2.454 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.005.179 von Dr.Ibbelkuenstler am 30.04.08 19:14:19Danke, dass du mich zum Lachen gebracht hast!

      Hier noch eine weitere Schlagzeile:

      Phoenix Kapitaldienst / EDW Entschädigung in Sicht

      Ein Weg wäre zum Beispiel, den RTL-Vorzeigeentschulder Peter Zwegert aus Berlin, mit der staatlichen Lizenz, zu bitten, der zahlungsunfähigen EDW aus der Misere zu helfen.
      Avatar
      schrieb am 01.05.08 21:08:52
      Beitrag Nr. 2.455 ()
      Die werden sich schon bemühen, daß noch etwas Geld in die Kasse kommt.

      Der Insolvenzverwalter könnte zum Beispiel bei den Anlegern noch die Gebühren für die Verwaltung der Konten eintreiben, die nach Kapitalaufzehrung ja weiterhin anfallen, aber nun leider nicht mehr aus der Masse gedeckt werden können.

      Und den Antragstellern auf Entschädigung, die aufgrund von Auszahlungen, Beteiligung am tatsächlichen Handelsverlust sowie von Provisionen keinen Anspruch auf Entschädigung mehr haben, muß der durch sie verursachte erhebliche Arbeitsaufwand der EDW natürlich auch in Rechnung gestellt werden.

      Um nicht in den Verdacht der Hehlerei zu kommen, wird der Staat die auf die Scheingewinne noch einzutreibenden Steuern ebenfalls der EDW zur Verfügung stellen.
      Avatar
      schrieb am 02.05.08 10:58:11
      Beitrag Nr. 2.456 ()
      Von der EDW Homepage Infos zur Verjährungsfrist

      30.04.2008
      Aus dem Umfeld des Anlegerschutzes wurde mitunter die Information verbreitet, dass eine Verjährung der Ansprüche gegenüber der EdW drohe, was zu verstärkten Anfragen von Anlegern bei der EdW zu diesem Thema führte. Richtig ist, dass kein Anlass zur Sorge besteht.

      Nach dem Gesetz verjährt der Anspruch des Anlegers gegen die EdW in fünf Jahren (§ 3 Abs. 3 EAG). Die EdW hat sich zu einer anlegerfreundlichen Auslegung des Beginns der Verjährungsfrist festgelegt. Fristbeginn ist demnach der Tag der Feststellung des Einzelanspruchs des Anlegers hinsichtlich Höhe und Berechtigung durch die EdW (siehe auch unter FAQ-Liste).

      In den meisten Fällen konnte die EdW über den möglichen Entschädigungsanspruch noch nicht entscheiden (siehe vorherige Einträge), so dass bei diesen angemeldeten Ansprüchen die Verjährungsfrist noch nicht einmal zu laufen begonnen hat.

      Quelle: http://www.e-d-w.de/Phoenix/Phoenix_Sachstand.html
      Avatar
      schrieb am 08.05.08 17:00:17
      Beitrag Nr. 2.457 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.013.883 von Jard am 02.05.08 10:58:11Beim BGH steht noch kein Entscheidungstermin fest.

      Das Aktenzeichen ist übrigens IX ZB 230/07.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 08.05.08 18:20:07
      Beitrag Nr. 2.458 ()
      Phoenix Insolvenz: Pool stellt neuen Antrag auf Absetzung des Insolvenzverwalters
      08.05.2008

      Der aus 20 Vermögensverwaltern, Family Offices und Wertpapierhandelsunternehmen bestehende Phoenix Rechtsverfolgungspool, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, hat in Vollmacht eines Anlegers einen neuen Antrag auf Absetzung des bisherigen Insolvenzverwalters und von vier Mitgliedern des Gläubigerausschusses gestellt. Vertreten wurde sie dabei von dem Vorstand der Ceros Vermögensverwaltungs AG, Markus Ross. Die vom Phoenix Rechtsverfolgungspool aufgegriffenen Vorgänge sind auch Gegenstand einer Strafanzeige. Dem neuen Antrag liegen folgende Vorgänge zugrunde:

      - Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte sich vom Insolvenzgericht zusätzliche Gebühren in Höhe von 1,42 Millionen Euro zubilligen lassen, indem er ein Vermögensverzeichnis vorgelegt hatte, in dem Gelder auf Treuhandkonten in Höhe von 163 Millionen Euro zuzüglich Zinsen als freie Aktiva bezeichnet wurden, obwohl ein kurz zuvor fertig gestelltes, vom Insolvenzverwalter selbst in Auftrag gegebenes, Gutachten bezeugte, dass es sich um aussonderungsfähige Treuhandgelder und nicht um freie Aktiva der Insolvenzmasse handelt.

      - Der Gläubigerausschuss hat der Abteilung Forensic Services des Büros des Insolvenzverwalters einen Auftrag in mehrfacher Millionenhöhe für Tätigkeiten erteilt, für die diese Gebühren nicht zu rechtfertigen sind.

      - Die Anleger sind mit dem vom Insolvenzverwalter mit Genehmigung des Gläubigerbeirates vorgelegten und vom Rechtspfleger bestätigten Insolvenzplan durch eine Reihe von Fehldarstellungen dazu bewegt worden, diesem inzwischen vom Landgericht Frankfurt am Main verworfenen Insolvenzplan zuzustimmen, der die für sie darin enthaltenen Nachteile im vielfacher Millionenhöhe verschweigt.

      - Im Insolvenzplan ist vorgesehen, Gelder auf Treuhandkonten in Höhe von 163 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zur Masse zu ziehen, um sie als Insolvenzquote auszuschütten, ohne dass geklärt worden ist, wie weit an diesen Geldern Aussonderungsrechte bestehen.

      - Die Kosten des massefremden Rechtsverfolgungspool Dr. Puckler werden von der Insolvenzmasse mit der Maßgabe vorfinanziert, dass im Falle der Erfolglosigkeit des Pools die vorfinanzierten Beträge als endgültige Verluste der Masse verbleiben. Zu den Vorfinanzierungen zu Lasten der Masse gehören auch die Gebühren eines massefremden Poolbeirates, in dem auch vier Mitglieder des Gläubigerausschusses aus dem Insolvenzverfahren vertreten sind.

      Die Absetzung des bisherigen Insolvenzverwalters und der vier Mitglieder des Gläubigerausschusses sei aufgrund dieser Vorgänge geboten, heißt es von Seiten des Phoenix Rechtsverfolgungspools, respektive Ceros Vorstand Markus Ross als Begründung. Der Insolvenzverwalter versuche, teilweise unter Einbeziehung des Gläubigerausschusses, des Insolvenzgerichtes und anderer Personen, die ihm gesetzlich zustehenden Gebühren sowie die anfallenden Kosten von circa 15 bis 20 Millionen Euro auf circa 30 bis 35 Millionen Euro zu seinen eigenen Gunsten, zu Gunsten der Kanzlei und zum Teil auch zu Gunsten des Gläubigerbeirates mehr als zu verdoppeln. Durch diese widerrechtliche Kostenaufblähung erwachse jedem der 30.000 Anleger ein Schaden von circa 500,00 Euro. Der Phoenix Rechtsverfolgungspool habe den Absetzungsantrag gestellt, weil seine Mitgliedsinstitute aufgrund ihrer Zuordnung zur EdW-Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen für diese Schäden der Anleger aufzukommen haben. (ir)

      Quelle: FONDS professionell
      Avatar
      schrieb am 11.05.08 13:53:22
      Beitrag Nr. 2.459 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.058.324 von Wertegang am 08.05.08 18:20:07Meiner Meinung nach eine absolute Frechheit, daß dieser Herr Ross das Insolvenzverfahren, das sowieso schon ewig dauert, weiter blockiert.

      Wer will, kann sich das von ihm mal "erklären" lassen.

      Ich habe hier seine Adresse:

      Markus Ross
      Ceros Vermögensverwaltung
      Bockenheimer Landstr. 61
      60325 Frankfurt
      Tel. 069/9757070

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 18.05.08 14:30:35
      Beitrag Nr. 2.460 ()
      Hier raten die Herren Rechtsvertreter selbstverständlich auch zur Klage gegen die EDW. Die einzigsten die sich aus dem Fall Phoenix eine goldene Nase verdient haben, sind die Juristen. :mad: Vom Gläubigeranwalt, über die Rechtsbeistände der EDW Mitglieder bis hin zum Insolvenzverwalter. Von den Kosten der staatl. Gerichte mal ganz abgesehen.

      Quelle : www.wirth-rechtsanwaelte.com:1216/cms/index.php%3Fid%3D68+Verwaltungsgericht+Berlin+EDW&hl=de&ct=clnk&cd=3&gl=de&client=firefox-a
      ------------------------------------------------------------
      EdW-Sonderbescheid wegen Phoenix-Pleite (Stand April 2008)


      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 15.03.2005 den Entschädigungsfall bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH festgestellt. Im Dezember 2007 erhielten die Mitglieder des EdW einen Bescheid über die Leistung einer ersten Sonderabgabe im Fall Phoenix. Der Sonderbeitrag wurde zudem als sofort vollziehbar beschieden. Dies führt dazu, dass ein Widerspruch gegen den Bescheid entgegen der regulären Normierung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung entfaltet.

      Für alle Institute gilt: Neben dem Widerspruch, der eine ausführliche Begründung enthalten sollte, sollte ein Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung gestellt werden. Üblicherweise wird ein solcher Antrag an das Verwaltungsgericht gestellt. In dem besonderen Fall handelt es sich um öffentliche Abgaben und Kosten iS. V. § 80 Abs. S1. 1 Nr. 1 VwGO, so dass nach Abs. 6 der Norm ein Antrag zunächst an die Ausgangsbehörde und/oder an die Widerspruchsbehörde zu stellen ist. Auch der Aussetzungsantrag sollte um eine Erfolgsaussicht zu haben, eine ausführliche Begründung enthalten.

      Die BaFin hat derzeit den Großteil der Anträge auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung zurück gewiesen. Um eine Vollstreckung des Sonderbeitrages noch vermeiden zu können, wäre nunmehr die Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Berlin erforderlich. Die Klagen für unsere Mandanten werden derzeit vorbereitet.

      Das gesamte Beitragssystem ist nach unserem Dafürhalten verfassungswidrig, die erhobenen Sonderbeiträge sind daher rechtswidrig.

      Wir raten in jedem Fall zur intensiven anwaltlichen Betreuung bezüglich der Erstellung der Begründungen des Widerspruchs, des Aussetzungsbescheids und der ggf. erforderlichen Klagen.

      „Wirth-Rechtsanwälte“ vertritt bereits eine Vielzahl von betroffenen Instituten im Widerspruchsverfahren und im Verfahren gegen die Aussetzung der sofortigen Vollziehung. Als Geschäftsführender Vorstand des AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist Rechtsanwalt Wirth zudem zu dieser Problematik in direktem persönlichen Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern der BaFin und der Politik.

      Unsere Kosten richten sich nach den gesetzlichen Gebührenvorschriften.
      Für weitere Fragen senden Sie bitte eine mail an:
      kanzlei@wirth-rechtsanwaelte.com oder kontaktieren Sie uns telefonisch.

      ---------------------------------------------------

      Was ist eigentlich aus der Klage der EDW zu den Beitragsbescheiden vor dem Verwaltungsgericht in Berlin geworden?
      Avatar
      schrieb am 26.05.08 15:02:12
      Beitrag Nr. 2.461 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.678.170 von HeinzRinde am 18.03.08 20:55:40Hallo und Danke für die Beförderung zum Rechtsanwalt. Bin allerdings lediglich Kurator der Stiftung und arbeite dort ehrenamtlich. Ich erhalte keinerlei Geld oder ähnliche Zuwendungen von der Stiftung. Wollte dies einfach mal klarstellen.

      Zum Fall selbst: Jeder Anleger muss selbst entscheiden, ob er die Angebote von den im Anlegerschutz tätigen Vereine, Verbände oder Stiftungen annimmt, oder ob er selbt sich um seine Anlagen kümmert. Im übrigen müsste die EdW den geschädigten Anlegern gegenüber nicht nur verbal, sondern endlich schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Damit wäre den Anlegern wirklich geholfen und sie hätten eine Sicherheit.
      Avatar
      schrieb am 26.05.08 18:55:11
      Beitrag Nr. 2.462 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.172.027 von Medienprofi am 26.05.08 15:02:12Die schriftliche Bekantmachung liegt bereits vor, die besagt, dass die Frist noch nicht einmal laufe. Siehe EDW page

      30.04.2008
      Aus dem Umfeld des Anlegerschutzes wurde mitunter die Information verbreitet, dass eine Verjährung der Ansprüche gegenüber der EdW drohe, was zu verstärkten Anfragen von Anlegern bei der EdW zu diesem Thema führte. Richtig ist, dass kein Anlass zur Sorge besteht.

      Nach dem Gesetz verjährt der Anspruch des Anlegers gegen die EdW in fünf Jahren (§ 3 Abs. 3 EAG). Die EdW hat sich zu einer anlegerfreundlichen Auslegung des Beginns der Verjährungsfrist festgelegt. Fristbeginn ist demnach der Tag der Feststellung des Einzelanspruchs des Anlegers hinsichtlich Höhe und Berechtigung durch die EdW (siehe auch unter FAQ-Liste).

      In den meisten Fällen konnte die EdW über den möglichen Entschädigungsanspruch noch nicht entscheiden (siehe vorherige Einträge), so dass bei diesen angemeldeten Ansprüchen die Verjährungsfrist noch nicht einmal zu laufen begonnen hat.
      Avatar
      schrieb am 27.05.08 20:02:01
      Beitrag Nr. 2.463 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.172.027 von Medienprofi am 26.05.08 15:02:12Hintergrund: Träger der Stiftung Deutscher Anlegerschutz ist der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) mit Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer von der Rechtsanwaltskanzlei PWB aus Jena als Vorstand. Der Kurator der Stiftung, Herr Erich R. Jeske, fungiert gleichzeitig als Ansprechpartner der Rechtsanwaltskanzlei PWB für die Presse. Nachdem der DVS unaufgefordert Rundschreiben an Geschädigte der WBG Leipzig West AG gesandt hatte, warnte bereits die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit Pressemitteilung vom 05.09.2007 vor dem „Hilfsangebot“ des Deutschen Verbraucherschutzrings. Gegen diese Pressemitteilung war der DVS vor das Landgericht Hamburg gezogen – ohne Erfolg. Mit Urteil vom 14.11.2007 AZ: 315 O 871/07 darf die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nun u.a. behaupten, dass der Deutsche Verbraucherschutzring eine dubiose Interessengemeinschaft ist, deren Tätigkeit sich darauf beschränke, am Grauen Kapitalmarkt geschädigten Anlegern weitere Euros zu entlocken ohne dass diese mit einer Schadenswiedergutmachung rechnen können.

      In der Gesamtschau aller Fakten, drängt sich der Verdacht auf, dass das Erstberatungsangebot weniger der Hilfe für die Betroffenen, sondern mehr dazu dient, Mandanten für die Stiftungsjuristen und die Rechtsanwaltskanzlei PWB zu generieren.

      Quelle:www.deutscheanlegerschutzstiftung
      Avatar
      schrieb am 02.06.08 12:42:46
      Beitrag Nr. 2.464 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.702.107 von lexinyc am 20.03.08 20:48:47Hat jemand in der Zwischenzeit mal eine Auskunft vom Nachlassgericht bzw dem Nachlassverwalter, einem RA Walter, erhalten?
      Ich hatte dort 2005/2006 Ansprüche angemeldet, aber seitdem nie wieder etwas von dort gehört?
      Avatar
      schrieb am 03.06.08 21:34:28
      Beitrag Nr. 2.465 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.216.971 von Linker_Verteidiger am 02.06.08 12:42:46Nein, bisher ahbe ich auch nichts mehr gehört. Kannst Du RA Walter
      mal anschreiben?

      cu

      LVH
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 15:31:58
      Beitrag Nr. 2.466 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.230.889 von LoganVanHogen am 03.06.08 21:34:28Neueste Info über die EDW.
      Angeblich haben "schon" 39 Anleger ihr Geld bekommen:

      http://www.handelsblatt.com/News/Recht-Steuern/Meldungen/_pv…

      Wer nähere Infos hat, bitte hier posten.

      Es ist nicht schön, wenn auch noch der Thread hier einschläft.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 16:04:47
      Beitrag Nr. 2.467 ()
      Na das ja toll... ick gloob ick spinne!

      39 Anleger bereits entschädigt?! Wonach sind die denn da gegangen? Sind das die Anleger, die ihre ganze Altersvorsorge da reingepackt hatten und nun vor dem nichts stehen oder wie? Wer entscheidet sowas???:confused:
      Avatar
      schrieb am 11.06.08 17:50:37
      Beitrag Nr. 2.468 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.274.842 von Groucho Marx am 10.06.08 16:04:47Das kann ich dir beantworten, Marxi, nach was die gegangen sind:
      Laut der schriftl. Antwort der Parlamentarische Staatssekretärin auf eine Anfrage durch den FDP Abgeordneten Frank Schäffler sind an 39 Anleger genau 780.000 Euro geleistet wurden. Macht rein rechnerisch für jeden 20.000 Euro. Ein Schelm, der Böses dabei denkt! Da kann man wohl nicht von einem Zufall sprechen, Anleger die genau 20.000 Euro erhalten, müssen Großanleger sein, die auf alle Fälle mehr als 20.000 Euro bei Phoenix investiert hatten und wohl auch den meisten Druck bei der EDW gemacht haben. Vielleicht ist es aber auch nur Zufall und die Summe setzt sich anders zusammen und es wurde ganz regulär nach Antragseingang abgearbeitet....... Bestimmt sogar! ; )))
      Avatar
      schrieb am 11.06.08 18:25:44
      Beitrag Nr. 2.469 ()
      Petitionsausschuss
      Einreichen, Mitzeichnen und Diskutieren einer Petition

      Der Petitionsausschuss
      © Deutscher Bundestag
      Haben Sie Probleme mit Bundesbehörden? Ja haben wir
      Wollen Sie, dass die Abgeordneten wissen, wo Sie der Schuh drückt?
      Möchten Sie, dass ein Bundesgesetz geändert wird?
      Mit dem Petitionsrecht steht für alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ein direkter Weg zum Parlament offen.

      http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html
      Deutscher Bundestag
      Platz der Republik 1
      11011 Berlin
      Telefon: 030 - 227 - 0
      Avatar
      schrieb am 12.06.08 15:53:53
      Beitrag Nr. 2.470 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.274.842 von Groucho Marx am 10.06.08 16:04:47"39 Anleger bereits entschädigt?! Wonach sind die denn da gegangen? Sind das die Anleger, die ihre ganze Altersvorsorge da reingepackt hatten und nun vor dem nichts stehen oder wie?"

      Das sind nur die dringenden Fälle (also Leute, die den PMA selber vertrieben haben und auch ihr eigenes Geld da reingesteckt haben, und wegen erfolgreichen Schadenserklagen ihrer Kunden jetzt vor dem Nichts stehen und dringend ihr Geld brauchen).
      Ihr müßt doch einsehen, daß die Vorrang haben.
      Avatar
      schrieb am 12.06.08 17:12:10
      Beitrag Nr. 2.471 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.290.680 von Borealis am 12.06.08 15:53:53Das hat mit Altersvorsorge überhaupt nichts zu tun. Ich glaube, so viele Anleger sind das bestimmt nicht, die das Geld als Altersvorsorge anlegten.
      Lobbyisten soll es ja überall geben, warum auch nicht da. Der kleine Vermittler gehört bestimmt nicht dazu. Man muss sich das mal überlegen, nur 39 Anleger bekamen 780 000 €. Wieviele Kleinanleger hätte man mit dieser Summe "glücklich" machen können.
      So haben wieder diejenigen das Geld bekommen, die bestimmt noch etwas warten könnten.
      Avatar
      schrieb am 13.06.08 18:51:32
      Beitrag Nr. 2.472 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.290.680 von Borealis am 12.06.08 15:53:53Wenn du deine Behauptung mit nur einem einzigen sachlichen Argument begründen kannst, glaubt dir vielleicht irgend jemand. Nicht alle Vermittler müssen zwangsläufig Großanleger gewesen sein und da die bis jetzt ausgezahlten 780.000 € an 39 Entschädigte ja alle die 20.000 Euro Entschädigung erhalten haben, wäre dies ja deine Vermutung . Und dann hat die EDW ausgerechnet diese raus gesucht, so ein totaler Blödsinn!? Oder gehörst du zu denen, die dem Vermittler die Schuld in die Schuhe schieben? Dann erkläre mir doch bitte, wie deine Unterschrift unter den Vertrag gekommen ist? Hat dir der Vermittler die Hand geführt oder lagst du gar im Koma und er hat deine Unterschrift gefälscht?? Verwende doch deine Kraft lieber für konstuktive Vorschläge zur Problembewältigung.
      Avatar
      schrieb am 13.06.08 23:36:24
      Beitrag Nr. 2.473 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.299.822 von HeinzRinde am 13.06.08 18:51:32Ich finde es überaus positiv, wenn die 39 Anleger entschädigt wurden. Dass die Anzahl "39" gewissermaßen eine Farce ist, finde ich schon auch. Ich meine , mehrere Jahre hinzuarbeiten, ein paar tausend Anleger entschädigen zu müssen und dann erstmal 39 Fälle abzuwickeln, ohne Angaben oder Informationen zu der Vorgehensweise ist vorsintflutlich dilettantisch.
      Aber wenn wir nur ein bisschen von einer absoluten Bananenrepublik entfernt sind, dann kann es doch gar nicht anders sein, als dass nach und nach alle Anleger entschädigt werden müssen. Ich hatte schon allmählich meine Zweifel, ob von der EDW überhaupt was entschädigt werden würde. Aber nochmal: nun, da sie angefangen hat, gibt es eigentlich kein zurück mehr. Und schon gar nicht, wenn einzelne Anleger in voller Höhe entschädigt wurden. Es gibt nur die Möglichkeiten:
      1) alle werden entschädigt
      2) keiner wird entschädigt
      3) keiner wird in voller Höhe entschädigt, aber alle prozentual gleich

      So, nun wurde aber die Richtung vorgegeben.
      tamtarama
      Avatar
      schrieb am 14.06.08 09:17:32
      Beitrag Nr. 2.474 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.301.291 von tamtarama am 13.06.08 23:36:24Ich stimme Dir vollkommen zu (und Heinz übrigens auch)!

      Jetzt kommt die EDW nicht mehr raus aus der Nummer, wenn bereits Entschädigungen vorgenommen worden sind. Das beste für uns aus dieser Information ist ja, dass nicht nur Teilabschläge bei der Entschädigung vorgenommen werden (wie es bis zuletzt ja hieß), sondern bei 20 TEUR pro Anleger (also Max.Grenze) davon auszugehen ist, dass die EDW erstmal alles entschädigt, bevor dieser unsägliche Prozess gegen den Insolvenplan endlich mal abgeschlossen worden ist. Trotzdem frage ich mich auch, wen die EDW da so sang- und klanglos entschädigt hat aus ihren klammen Kassen. Wenn das wirklich bewiesene Härtefälle waren von Anlegern die vor dem Nichts stehen, wäre es sozial gerecht, auch wenn ich hier keine neue Diskussion lostreten will. Sehr suspekt diese Meldung. Hoffentlich stimmt sie überhaupt!

      Schönes Wochenende
      Der Groucho
      Avatar
      schrieb am 14.06.08 17:23:32
      Beitrag Nr. 2.475 ()
      "glücklich machen" "bananenrepublik" "sozial gerecht" !!

      meine güte,das ist ein rechtsfall und kein wunschkonzert mit alten arbeiterliedern.

      es ist doch völlig klar,dass dies so gelaufen ist,weil die edw an die anleger ausgezahlt hat,deren einlage so hoch ist,dass der anspruch gegen die edw auch dann noch über 20.000 liegt wenn die insolvenzquote von ca.40% maximal ausgeschüttet wird und die -für diese anleger- ungünstgste berechnungsweise angenommen wird.
      also mit anderen worten bei einzelanlagen jenseits von rund 50.000.

      dagegen ist doch nichts vernünftiges einzuwenden, und es ist gut,dass sich die edw damit grundsätzlich auf eine eintrittspflich festgelegt hat.
      Avatar
      schrieb am 15.06.08 13:27:28
      Beitrag Nr. 2.476 ()
      Der Überlegung, dass die 39 Anleger weit über 20 000 € angelegt haben, stimme ich zu. Anders kann es nicht sein.
      Lt. tel. Auskunft der EdW vorige Woche, erfolgen die Auszahlungen nach Eingang der Forderungsanmeldungen ab dem Jahr 2005. Härtefälle werden angeblich nicht berücksichtigt bzw.es würden keine geben.
      Wenn dem so ist, dann sind diese angegebenen Zahlen schon eigenartig.
      Avatar
      schrieb am 15.06.08 19:45:13
      Beitrag Nr. 2.477 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.304.845 von Wertegang am 15.06.08 13:27:28Ich verstehe die Aussage "weit über 20k € angelegt..." nicht. Es werden doch maximal 90% erstattet und dies bis maximal 20k. D.h. bei ca. 22k ist man schon bei 20k € Entschädigung. Es wird möglicherweise etwas abgezogen (Spekulationsverlustanteil) aber bei "jüngeren" Anleger dürfte dies gar nicht mehr zum tragen kommen, da diese Gelder nicht mehr angelegt wurden.
      Somit kann es durchaus sein, daß Anleger die etwas mehr als 20k dort angelegt haben, diese Entschädigungssumme bekommen.
      Avatar
      schrieb am 15.06.08 20:23:14
      Beitrag Nr. 2.478 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.303.036 von Dr.Ibbelkuenstler am 14.06.08 17:23:32Der Dr. Titel ist offenbar nicht nur NickName, ganz genauso ist es!
      Was allerdings Arbeiterlieder damit zu tun haben, bleibt allein dein Geheimnis, sind wir vielleicht ein wenig sarkastisch? Warum eigentlich? Tamtarama hat es doch perfekt erfasst, da die EDW begonnen hat zu entschädigen, bleibt nur eins: alle anderen werden auch entschädigt und dies ist die Hauptsache, auch wenn es noch dauern kann.
      Avatar
      schrieb am 15.06.08 20:28:07
      Beitrag Nr. 2.479 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.306.020 von getitback am 15.06.08 19:45:13Wenn du lange genug dabei warst werden von deinen Einlagen die tatsächlich erwirtschafteten Verluste abgezogen. Außerdem werden die monatlichen Gebühren abgezogen. Wer also schon seit ein paar Jahren dabei war muss schon deutlich über 20.000 investiert haben um die 20.000 von der EdW zu bekommen.
      Bei den "jüngeren" dürften tatsächlich etwas mehr als 22.000 reichen.
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 09:51:20
      Beitrag Nr. 2.480 ()
      ...Wenn du lange genug dabei warst werden von deinen Einlagen die tatsächlich erwirtschafteten Verluste abgezogen. Außerdem werden die monatlichen Gebühren abgezogen....

      Ob das so stimmt? M.W. liegt diese Berechnung gerade vor Gericht und wird überprüft. Der Insolvenzverwalter ist da anderer Ansicht.
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 10:34:20
      Beitrag Nr. 2.481 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.307.555 von FCO_Alpha am 16.06.08 09:51:20Moin,

      habe jetzt schon mehrmals versucht der EDW eine Mail zu schicken. Ist jedesmal wieder zurück gekommen? Haben die die Leitung gekappt?
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 10:45:12
      Beitrag Nr. 2.482 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.307.833 von Groucho Marx am 16.06.08 10:34:20Was hält dich davon ab, dort selbst anzurufen!
      Tel. Nr. 030-2036995607
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 10:45:34
      Beitrag Nr. 2.483 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.307.833 von Groucho Marx am 16.06.08 10:34:20Was hält dich davon ab, dort selbst anzurufen!
      Tel. Nr. 030-2036995607
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 10:45:55
      Beitrag Nr. 2.484 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.307.833 von Groucho Marx am 16.06.08 10:34:20Was hält dich davon ab, dort selbst anzurufen!
      Tel. Nr. 030-2036995607
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 11:23:05
      Beitrag Nr. 2.485 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.306.020 von getitback am 15.06.08 19:45:13es wird max 90% des schadens entschädigt.
      der schaden ist allerdings nur das, was fehlt,wenn die insolvenz quote ausgezahlt ist.
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 11:29:37
      Beitrag Nr. 2.486 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.306.167 von HeinzRinde am 15.06.08 20:23:14die arbeiterlieder beziehen sich auf die forderung nach "sozial gerechter" entschädigung.

      sarkastisch stimmt trotzdem.

      den Dr. muss man im zusammenhang lesen,dann wird klar,dass ich genau der bin,der unserer mannschaft bei der EM fehlt.
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 13:33:06
      Beitrag Nr. 2.487 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.308.208 von Dr.Ibbelkuenstler am 16.06.08 11:23:05Dann hätte ja der Insolvenzverwalter die 39 vorher schon auszahlen müssen nach Deinen Angaben. Hat er das?
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 15:33:43
      Beitrag Nr. 2.488 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.309.064 von FCO_Alpha am 16.06.08 13:33:06weshalb hätte der insolvenzverwalter vorher auszahlen müssen ?
      wie kommst du denn darauf ?

      die edw macht eine fiktive berechnung der möglichen ansprüche gegen sie.
      und dabei gibt es anscheinend fälle ,die in jeder erdenklichen konstellation so enden,dass gegen die edw ansprüche von über 20.000 bestehen.
      also selbst dann,wenn eine hohe insolvenzquote angenommen wird und sonst bei jeder zweifelsfrage die für die jeweiligen anleger ungünstigste variante zugrundegelegt wird.

      das kann man natürlich auch ausrechnen ohne dass der insolvenzverwalter schon ausgezahlt hat.

      und in diesen fällen steht dann unabhängig von dem restlichen hickhack glasklar fest,dass die edw 20.000 wird auszahlen müssen.

      das hat sie jetzt gemacht.
      vermutlich deshalb, weil sie in diesen fällen gegenüber zahlungsklagen der anleger keinerlei grund zur ablehnung mehr gehabt hat/hätte , denn auf was hätte sie sich denn noch rausreden sollen?
      Avatar
      schrieb am 17.06.08 18:40:48
      Beitrag Nr. 2.489 ()
      sehr schöne Meldung! du siehst (ich meine den jungen Mann mit den starken O-Beinen), es gibt noch soziale Gerechtigkeit!!

      Regierung gibt sich wieder großzügig / Finanzministerium taktiert,
      verschleiert und verschleppt

      Das Bundesfinanzministerium hat der angeschlagenen Mittelstandsbank IKB augenscheinlich mindestens ein weiteres staatliches Rettungspaket zukommen lassen: 500 Millionen Euro der Finanzagentur des Bundes flossen im Sommer 2007 an die IKB. Die Parlamentarische Staatssekretärin Nicolette Kressl (SPD) musste für den Bundesfinanzminister im Bundestag zu diesen verschleierten Zuschüssen Rede und Antwort stehen.

      Das Bundesfinanzministerium stellte diese Unterstützung der IKB mit öffentlichen Geldern als normales Geschäft und als alleinige Entscheidung der Finanzagentur dar. Das Finanzministerium habe diese Entscheidung nicht getroffen und auch nicht auf die Agentur eingewirkt. Für die Finanzagentur ist allerdings die Abteilung Finanzmarktpolitik des Ministeriums zuständig und deren damaliger Leiter Jörg Asmussen war gleichzeitig Mitglied im IKB-Aufsichtsrat.

      Im Verlauf der Bankenkrise redete der Finanzminister immer gern von Transparenz. Sein Ministerium jedoch taktiert, verschleiert und verschleppt. Das Parlament wird von der Bundesregierung nach wie vor nur unzureichend über die Schieflage der IKB und die Staatshilfen informiert. Unter Berufung auf die Verschwiegenheitspflicht wird das Auskunftsrecht des Parlaments gegenüber der Bundesregierung ausgehebelt.

      Offenbar fürchtet sich Peer Steinbrück vor umfassender Aufklärung, da sie zeigen würde, dass nicht nur die inzwischen zurückgetretene KfW-Chefin Ingrid Matthäus-Maier für schwere Fehler im Krisenmanagement verantwortlich ist. Wenn das Bundesfinanzministerium weiter mauert, werden wir eben einen Untersuchungsausschuss beantragen, um an die notwendigen Informationen zu kommen!

      Quelle: http://www.frank-schaeffler.de/blog/?p=188
      Avatar
      schrieb am 26.06.08 21:40:14
      Beitrag Nr. 2.490 ()
      Also heute stand in der Süddeutschen Zeitung, das die EdW bekonnen hat die Opfer auzubezahlen. Ein Mandant der Kanzlei Marzillier & Dr. Meier erhielt 20 000 Euro überwiesen.

      Bin ja mal gespannt wann ich dran komme..
      Avatar
      schrieb am 27.06.08 09:01:26
      Beitrag Nr. 2.491 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.385.033 von Tethys am 26.06.08 21:40:14"Opfer" ist gut!:rolleyes:

      Also hätten wir uns doch einen Anwalt nehmen sollen oder wie? Die EDW spricht auch immer nur von Teilentschädigungen, die vorgenommen werden sollen (was bei den knappen Kassen ja auch logisch erscheint), warum sind dann bisher alle bis zur Max.grenze entschädigt worden? Tolle Teilentschädigung.... umso weniger Geld ist für uns alle da.
      Vom Insolvenzverwalter hört man auch nichts mehr. Da liegt schließlich der Rest unserer Einzahlungen. Ich verstehe diesen Scheiß einfach nicht!:cry:
      Avatar
      schrieb am 27.06.08 10:26:20
      Beitrag Nr. 2.492 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.386.419 von Groucho Marx am 27.06.08 09:01:26warum sind dann bisher alle bis zur Max.grenze entschädigt worden?
      Ich verstehe diesen Scheiß einfach nicht!

      warum liest du nicht einfach mal ein paar vorherige postings ??
      das kann doch nicht so schwer sein.
      Avatar
      schrieb am 27.06.08 10:43:43
      Beitrag Nr. 2.493 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.385.033 von Tethys am 26.06.08 21:40:14hallo thethys, kannst du mal einen link zu dem bericht bei der süddeutschen einstellen?
      Avatar
      schrieb am 27.06.08 14:37:21
      Beitrag Nr. 2.494 ()
      Hm, sorry. Ich find den Artikel nicht bei suedeutsche.de War am Donnerstag den 26.06.2008 im Wirschaftsteil ein kleiner Artikel.

      Ich stell ihn einfach selber ein, ist ja nicht viel:

      EdW zahlt 20 000 Euro an Phoenix-Anleger

      München - Die EdW hat offenbar begonnen, an die 30 000 Opfer des Anlagebetrugsunternehmens Phoenix Kapitaldienst Entschädigungen auszuzahlen. Ein Mandant der Münchner Kanzlei Marzillier & Dr. Meier erhielt jetzt eine Ankündigung der EdW, dass an ihn 20 000 Euro überwiesen werden. Nach Angaben von Rechtsanwalt Werner Meier, dessen Kanzlei etwa 400 Phoenix-Geschädigte vertritt, hat damit erstmals einer seiner Mandanten eine solche Nachricht von der EdW erhalten. Um die Finanzierung der Entschädigung wird seit langem gestritten. Der EdW fehlt das Geld, alle Opfer zu entschädigen. Sie versucht das Kapital über Sonderumlagen bei ihren Mitgliedern einzutreiben, die sich dageen juristisch wehren. Die Phoenix-Opfer mussten deshalb bislang auf ihr Geld warten.



      Das wars. Lg
      Tobi
      Avatar
      schrieb am 27.06.08 20:36:30
      Beitrag Nr. 2.495 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.387.334 von Dr.Ibbelkuenstler am 27.06.08 10:26:20Genau! Blättert einfach eine Seite zurück, dort steht genau euer Sachverhalt bereits detailliert erläutert. Erst lesen, dann schreiben!
      Avatar
      schrieb am 27.06.08 21:36:15
      Beitrag Nr. 2.496 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.387.334 von Dr.Ibbelkuenstler am 27.06.08 10:26:20Vielen Dank auch.

      Ich meinte mit "dem Scheiß" die lange Zeit, bis der Insolvenzplan endlich weitergeführt wird (Gerichtsentscheid, Klageabweisung).

      Was ich bei der EDW nicht verstehe ist, dass die es bis jetzt nicht fertig gebracht haben, eine vernünftige Datenbank mit den jeweiligen Ansprüchen aufzubauen. Ich denke, die hatten extra Externe eingestellt dafür. Das läuft doch in Absprache mit dem Insoverwalter nun schon 2 Jahre oder so, das Datenbankprojekt.

      Naja, wahrscheinlich stand das auch schon vor ein paar Seiten hier irgendwo...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.06.08 09:58:16
      Beitrag Nr. 2.497 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.394.423 von Groucho Marx am 27.06.08 21:36:15"dass die es bis jetzt nicht fertig gebracht haben, eine vernünftige Datenbank mit den jeweiligen Ansprüchen aufzubauen"

      Die wird es schon geben. Bloß die Auszahlung wird so lange wie möglich zerzögert. Mit den ersten Auszahlungen wird erst mal dem Anschein der Untätigkeit entgegengewirkt, die Masse der Anspruchsteller vertröstet und ruhiggestellt. Wer nicht laut genug schreit wird noch lange warten müssen.
      Avatar
      schrieb am 01.07.08 07:25:18
      Beitrag Nr. 2.498 ()
      laut Telefonat mit der EDW wurde mir gesagt, daß die Auszahlung nach Eingang der Schadensmeldung erfolgt ist für diejenigen die jetzt ausgezahlt wurden.Trotzdem kann es nicht sein, daß alle anderen jetzt in die Röhre schauen.Ich bin der Meinung entweder alle bekommen etwas oder keiner.Oder kann es vielleicht sein daß gewisse Leute bevorzugt wurden? Das sollte man mal von einer Behörde prüfen lassen! Ich bin selbst auch invstiert u.habe auch meine Schadensmeldung früh eingereicht u.trotzdem habe ich den Verdacht das ich komplett leer ausgehen könnte.Werde auf jeden Fall weiter gegen die EDW vorgehen....
      Avatar
      schrieb am 01.07.08 17:59:19
      Beitrag Nr. 2.499 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.408.638 von thomas523 am 01.07.08 07:25:18Noch mal für dich die Erläuterung von Dribbelkünster eine Seite zurück: Panikmachen und dein Gefühl, dass du nichts ab bekommst, sind völlig unrational:
      die edw macht eine fiktive berechnung der möglichen ansprüche gegen sie.
      und dabei gibt es anscheinend fälle ,die in jeder erdenklichen konstellation so enden,dass gegen die edw ansprüche von über 20.000 bestehen.
      also selbst dann,wenn eine hohe insolvenzquote angenommen wird und sonst bei jeder zweifelsfrage die für die jeweiligen anleger ungünstigste variante zugrundegelegt wird.

      das kann man natürlich auch ausrechnen ohne dass der insolvenzverwalter schon ausgezahlt hat.

      und in diesen fällen steht dann unabhängig von dem restlichen hickhack glasklar fest,dass die edw 20.000 wird auszahlen müssen.

      das hat sie jetzt gemacht.
      vermutlich deshalb, weil sie in diesen fällen gegenüber zahlungsklagen der anleger keinerlei grund zur ablehnung mehr gehabt hat/hätte , denn auf was hätte sie sich denn noch rausreden sollen?
      Avatar
      schrieb am 02.07.08 17:50:51
      Beitrag Nr. 2.500 ()
      Nur zur Info: Weder neu noch originell:

      Phoenix Kapitaldienst
      Entschädigungszahlung startet

      Von Brigitte Watermann


      Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmnen (EdW) hat damit begonnen, Entschädigungszahlungen an Phoenix-geschädigte Anleger zu leisten. Allerdings kommen vorerst nur wenige Anleger in den Genuss.

      Ein Mandant der Münchner Anlegerschutzkanzlei Marzillier & Dr. Maier erhielt, datiert vom 24. Juni 2008 einen Bescheid der EdW, wonach ihm 20 000 Euro Entschädigung umgehend überwiesen würden. Nach Auskunft von Rechtsanwalt Werner Maier, dessen Kanzlei etwa 400 Phoenix-Opfer vertritt, handelt es sich um den ersten seiner Mandanten, der ein solches Schreiben von der EdW erhalten hat.

      Ein Sprecher der EdW bestätigte auf Anfrage von BÖRSE ONLINE, dass jetzt erste Auszahlungen vorgenommen würden. Dies betreffe aber nur wenige, klare Fälle. Seit Mitte April entscheidet die EdW bereits über Schadensmeldungen von Anlegern. Vor allem gehe es dabei um Anträge, bei denen kein Anspruch auf eine Entschädigung besteht. Nur in wenigen Einzelfällen sei eine sichere Berechnung der Entschädigungssumme bereits jetzt möglich ist, so der EdW-Sprecher.

      Die Arbeiten zur Berechnung von Teilentschädigungen bzw. Abschlagszahlungen konnten noch nicht wie geplant abgeschlossen werden. Die EdW geht aber davon aus, dass das bis Juli oder August geschehen sein wird. Bis dahin werde eine neue Geschädigten-Datenbank aufgebaut, in der die angemeldete Erstattungsansprüche gesammelt sind. Insgesamt liegen der EdW rund 30 000 Schadensmeldungen vor. Im Hochsommer dürfen also weitere Geschädigte damit rechnen, zumindest Teilerstattungsansprüche ausgezahlt zu erhalten. Die Entschädigung der Anleger hatte sich bisher immer wieder verzögert, da der Insolvenzplan von einem Großgläubiger blockiert wird.

      Die Phoenix-Pleite zählt zu den größten Skandalen am deutschen Grauen Kapitalmarkt. Über die EdW sind Kundengelder in Höhe von 90 Prozent, maximal 20.000 Euro abgesichert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte bereits am 15. März 2005 den Entschädigungsfall bei Phoenix festgestellt. Seither hatte sich die Auszahlung an die Geschädigten immer wieder verzögert.
      Quelle; http://www.graumarktinfo.de/gm/aktuell/:Phoenix-Kapitaldiens…
      • 1
      • 5
      • 9
       Durchsuchen


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Phoenix Managed Accounts