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    Phoenix Managed Accounts - 500 Beiträge pro Seite (Seite 8)

    eröffnet am 30.04.04 12:58:53 von
    neuester Beitrag 26.08.18 11:34:56 von
    Beiträge: 4.345
    ID: 854.081
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      Avatar
      schrieb am 02.01.10 10:37:25
      Beitrag Nr. 3.501 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.652.720 von Premacyost am 01.01.10 11:40:28Hallo Leute,

      Ich kenne den Fall Phoenix sonst nur oberflä…
      Avatar
      schrieb am 02.01.10 11:14:21
      Beitrag Nr. 3.502 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.652.720 von Premacyost am 01.01.10 11:40:28
      Hallo Leute,

      ich kenne den Fall Phoenix sonst nur oberflächlich aus der Presse.
      Doch was ich hier so lese, zieht mir fast die Schuhe aus.
      Da ist also ein gesetzlicher Einlagenschutz, wo die Bafin den Entschädigungsfall bereits seit längerer Zeit festgestellt hat und die Entschädigungseinrichtung zahlt nicht oder nur stark eingeschränkt aus??

      Ja, sind wir hier in Argentinien oder Ecuador?

      Die Pappnasen aus FDP & Co. könnt Ihr doch vergessen. Die Leute, welche die Entschädigungen zum großen Teil zahlen müssten (Vermittler, Vermögengsverwalter, usw.) sind doch deren Klientel, und außerdem sind die mit ihrem eigenen Fortkommen, Pöstchen-Ergatterung usw. ausreichend beschäftigt.

      @ Premacvost schreibt:" Was ich vermisse ist eine gemeinsame Aktion ALLER Phönix Geschädigten"... Genauso ist es!!!

      Und zwar müsst Ihr eine große Anzeigen-Aktion starten, nach dem Motto:

      DER EINLAGENSCHUTZ IN DER BUNDESREPUBLIK FUNKTIONIERT NICHT.
      Phoenix-Anleger warten schon 4 Jahre auf ihr Geld, welches angeblich durch einen gesetzlichen Einlagenschutz als geschützt deklariert wurde. Im Topf der Einlagensicherung der Banken ist (nach Lehman-Pleite) auch kein Geld mehr.
      Sparer und Bank-Anleger, Ihr seid die Nächsten.
      Macht Euren eigenenwirklichen Einlagenschutz, indem Ihr es von der Bank abhebt.

      Ich wünsche allen, ein erfolgreiches neues Jahr.

      Gruß
      BennArco
      Avatar
      schrieb am 04.01.10 19:06:11
      Beitrag Nr. 3.503 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.618.067 von rizi am 22.12.09 16:02:45Ich würde gerne wissen, wie die Einzahlungskonstellation der beiden
      Anleger war, die hier in der 1. Instanz gewonnen haben. Lagen die Einzahlungen länger als 3 Monate vor der Schließung zurück?
      Das ist ja offensichtlich die Argumentationsgrundlage der EdW, wenn sie sich auf Aussonderungsansprüche beruft.

      Wie immer muss man ja sorgfältig abwägen, welche Schritte sich
      ob des damit verbundenen Aufwands auch lohnen.
      Andererseits ist kaum anzunehmen, daß die EdW wegen zwei
      verlorener Prozesse jetzt eine andere Vorgehensweise wählt.

      Wann ist eigentlich mit einer Entscheidung w/Klage von Citco
      zu rechnen ?
      Avatar
      schrieb am 06.01.10 15:25:28
      Beitrag Nr. 3.504 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.653.392 von Friseuse am 01.01.10 18:25:55Zitat aus Beitrag @Friseuse: .....\"ergeht sich viel in sinnfreiem Geschwätz\"........

      Irgenwie auch passend für die Beiträge dieses Forenteilnehmers.
      Avatar
      schrieb am 06.01.10 15:29:32
      Beitrag Nr. 3.505 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.662.877 von Midas666 am 04.01.10 19:06:11#3478 Midas:
      (Antwort bezieht sich auf Beitrag von rizi am 22.12.09 16:02:45)
      "Ich würde gerne wissen, wie die Einzahlungskonstellation der beiden
      Anleger war, die hier in der 1. Instanz gewonnen haben."
      -> würde mich auch interessieren

      "Lagen die Einzahlungen länger als 3 Monate vor der Schließung zurück? Das ist ja offensichtlich die Argumentationsgrundlage der EdW, wenn sie sich auf Aussonderungsansprüche beruft."
      -> Beim Überfliegen des Beitrags von "Rizi" habe ich nichts diesbezüglich gefunden. Soll dies bedeuten, dass Anleger die länger als 3 Monate vor der Schließung investiert haben, über bessere Karten verfügen?

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      Avatar
      schrieb am 08.01.10 11:01:55
      Beitrag Nr. 3.506 ()
      Hallo zusammen,

      eine familienangehörige von mir hat von der EDW eine Ablehnung der Entschädigung erhalten. Sie hatte am 28.06.2004 4000 Euro investiert. Die EDW hat bei ihr die volle Summe als Aussonderungsrecht definiert (9 Monate vor der Insolvenz!!!) und keine Entschädigung zugesagt. Das verstehe ich überhaupt nicht. Mir sind Fälle aus dem Bekanntenkreis bekannt, die im August 04 ca: 30% und vom Feb. 05 10% erhalten haben. Wieso nun für den Juni keine Entschädigung zugesagt wird ist mir vollkommen schleierhaft.

      Nachdem wir bei der EDW um Prüfung des Falles gebeten haben, kam ein Standartschreiben zurück das alles Rechtes sei und die Berechnung der Entschädigung sich auf folgende Punkte stützt:

      - wann ist die Einzahlung getätigt worden (28.06.04)
      - auf welches Konto ist die Einzahlung getätigt worden Frankfurter Sparkasse)
      - was gab es im Nachhinein für Transaktionen auf dem Konto bei Phoenix (keine Ahnung)

      Daher meine bitte an Euch. Wer hat zu einer ähnlichen Zeit bei Phoenix im Juni 2004 angelegt und hat eine Entschädigung erhalten bzw. hat das gleiche Problem?

      Vielen Dank!

      LVH
      Avatar
      schrieb am 08.01.10 14:30:15
      Beitrag Nr. 3.507 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.691.312 von LoganVanHogen am 08.01.10 11:01:55du hast eine boardmail
      Avatar
      schrieb am 11.01.10 19:52:18
      Beitrag Nr. 3.508 ()
      Hallo,

      wir haben heute Post von der DVS erhalten, von wegen Klage gegen EDW hat sich gelohnt. Hat noch jemand diesen Brief erhalten, und was ist davon zu halten?

      vielen Dank und viele Grüße,
      heikster
      Avatar
      schrieb am 11.01.10 21:38:10
      Beitrag Nr. 3.509 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.691.312 von LoganVanHogen am 08.01.10 11:01:55Das ist mir auch vollkommen schleierhaft. Ich habe im Mai 2004 und
      im September 2004 eingezahlt, und ca. 30 % Entschädigung erhalten, der Rest schwimmt auch im "Aussonderungsteich" etwas sarkastisch formuliert, hoffentlich nicht bis zum St. Nimmerleinstag.

      Ob allerdings das Konto, auf das die Einzahlungen geflossen sind, Auswirkungen auf die Einstufung haben, ist für mich nicht nachvollziehbar. Könnte es sein, daß die Geschäftsführung von
      Phoenix mit verschiedenen Konten hantiert hat ?

      Das Thema "getätigte Transaktionen bis kurz vor Schliessen des
      fonds" betrifft allerdings alle gleichermassen.
      Ich würde auf alle Fälle noch einmal bei der EdW nachhaken und
      um eine Erklärung w/des Einzahlungskontos bitten. Auch unter
      Hinweis darauf, daß in anderen Fällen auch spätere Einzahlungen
      noch teil-entschädigt worden sind.
      Avatar
      schrieb am 12.01.10 13:23:43
      Beitrag Nr. 3.510 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.711.675 von heikster am 11.01.10 19:52:18Die Klage gegen die EDW lohnt sich in erster Linie für die Anwälte, weil die EDW auch bei gewonnenen Prozessen noch kein Geld hat.

      ;)

      Ich würde vorschlagen, wir warten jetzt noch die paar Tage ab, bis das OLG-Urteil kommt und wenden uns dann an die FDP.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 13.01.10 08:40:30
      Beitrag Nr. 3.511 ()
      @3483: das Schreiben von der DVS habe ich auch erhalten. Leider ist nirgendwo vermerkt, welche Kosten mir bei einer Inanspruchnahme dieser Organisation und deren Anwälte entstehen würden...


      #3478 Midas:
      (Antwort bezieht sich auf Beitrag von rizi am 22.12.09 16:02:45)
      "Ich würde gerne wissen, wie die Einzahlungskonstellation der beiden
      Anleger war, die hier in der 1. Instanz gewonnen haben."
      -> würde mich auch interessieren

      "Lagen die Einzahlungen länger als 3 Monate vor der Schließung zurück? Das ist ja offensichtlich die Argumentationsgrundlage der EdW, wenn sie sich auf Aussonderungsansprüche beruft."
      -> Beim Überfliegen des Beitrags von "Rizi" habe ich nichts diesbezüglich gefunden. Soll dies bedeuten, dass Anleger die länger als 3 Monate vor der Schließung investiert haben, über bessere Karten verfügen?
      Avatar
      schrieb am 13.01.10 11:12:11
      Beitrag Nr. 3.512 ()
      Hallo zusammen,
      meine letzten Einzahlungen stammen von Jan. 04 und Juni 04. Bis jetzt habe ich noch nicht mal ein Schreiben von der EdW bekommen.
      Ich bin jedenfalles der Meinung ob Aussonderung oder nicht, eigentlich steht jedem die volle Summe aus dem Einlagesicherungsfonds zu die auch abgesichert ist. Es ist eine Schweinerei, das man sich hier mit Aussonderungen rausreden will.
      Es gibt doch hier so viele kluge Leute, die auch über reichlich Kontakten verfügen. Wie wäre es denn diesen ganzen Fall mal öffentlich zu machen, sprich sich an die Medien zu wenden. Bei "Wieso" im ZDF wird doch auch so manches angeprangert.
      Findet sich hier nicht jemand der das mal in die Hand nimmt?
      Es wäre jedenfalls sehr schön.
      Ein Hoffnungschimmer bleit uns noch mit dem Urteil. Allen und mir good Luck!
      Avatar
      schrieb am 15.01.10 11:49:03
      Beitrag Nr. 3.513 ()
      Fakten rund um das aktuelle DVS-Angebot (PWB Jena) - zum aktuellen Rundschreiben des DVS nimmt die arge-Phoenix im Internet wie folgt Stellung:

      1. In dem Hinweis auf die Arbeitsgemeinschaften und Verbraucherschutz, die Schildträger der EdW gewesen sein sollen, sehen wir einen Seitenhieb auf die ARGE-Phoenix. Der DVS versucht hier gegen die ARGE-Phoenix Stimmung zu machen. Die Hintergründe hierfür können wir uns nur aus dem Umstand heraus erklären, dass der DVS in mehreren Verfahren gegen die die Kanzlei Nieding + Barth und die Kanzlei Tilp unterlegen war und auf diesem Wege "nachgetreten" wird.

      2. Was den vom DVS geschätzten Entschädigungsbedarf angeht, können wir die Berechnung nicht nachvollziehen. Die EdW hat Ihren Entschädigungsbedarf ursprünglich auf etwa 200 Mio. EUR veranschlagt.

      Auch halten wir die Einschätzung des DVS für unzutreffend, die Verteilung der Gelder bei der EdW richte sich nach dem Windhundprinzip. Wenn letztinstanzlich entschieden wird, dass den Anlegern kein Aussonderungsrecht zusteht, muss die EdW auch die 90 % Entschädigung auf den zu Unrecht nicht entschädigten Einbehalt zahlen. Die EdW kann sich nicht darauf berufen, ihr stünde nur ein bestimmter Betrag zur Verfügung und wenn der aufgezehrt ist, die Entschädigung der übrigen Anleger verweigern.

      3. Der DVS versucht mit dem Schreiben den Eindruck zu erwecken, nur eine Klage gegen die EdW würde den Anspruch auf volle Entschädigung sichern. Dies ist aus Sicht der ARGE-Phoenix in mehrerlei Hinsicht irreführend.

      Zum einen haben wir bereits darauf hingewiesen, dass die EdW eine Entschädigung auch auf den Einbehalt zahlen muss, wenn rechtskräftig feststeht, dass den Phoenix-Anlegern kein Aussonderungsrecht zusteht. Bereits aus diesem Grund ist aus Sicht der ARGE-Phoenix eine Klage gegen die Edw nicht notwendig.

      Zum anderen gewinnt man beim Lesen den Eindruck, die Urteile gegen die EdW seien bereits rechtskräftig und eine Entschädigung in voller Höhe stünde bereits unumstößlich fest. Auch dies ist jedoch nicht der Fall.

      Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte hat nach Aussage der EdW etwa 60 Klagen von Anlegern gegen die EdW eingereicht. In diesem Klagen geht es um Anleger, die bereits eine Teilentschädigung von der EdW erhalten haben, aber bei denen die EdW wegen eines möglichen Aussonderungsrechts nicht in voller Höhe entschädigt hat (deswegen Teilentschädigung). Die Anleger haben gegen die EdW auf Entschädigung auch hinsichtlich des nicht entschädigten Betrages geklagt. Die Klagen sind teilweise beim Amtsgericht, teilweise beim Landgericht Berlin anhängig.

      Bisher ist nach Auskunft der Anwälte der EdW in 17 Verfahren ein Urteil ergangen. In 15 Fällen wurde die Klage gegen die EdW abgewiesen. Lediglich ein Richter vom Amtsgericht Berlin-Mitte hat in zwei Verfahren zugunsten des klagenden Anlegers entschieden. Keines dieser beiden Urteile ist bislang rechtskräftig. Gegen die 2 stattgebenden Vorbehaltsurteile hat die EdW Berufung eingelegt. Über die Berufung wird das Landgericht Berlin entscheiden. Da das Landgericht Berlin bisher alle Klagen abgewiesen hat, gehen wir davon aus, dass die beiden Urteile des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom Landgericht in der Berufung aufgehoben werden.

      Auch aus unserer Sicht steht den Anlegern gegen die EdW derzeit kein Anspruch auf volle Entschädigung gegen die EdW zu, solange nicht rechtskräftig festgestellt wurde, ob den Anlegern ein Aussonderungsrecht gegenüber dem Insolvenzverwalter zusteht. Diese Frage wird derzeit in mehreren Verfahren zwischen dem Insolvenzverwalter und diversen Anlegern geklärt. Insoweit verweisen wir auf unser letztes Informationsschreiben.

      Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass die Kanzlei PWB Rechtsanwälte erst in zwei Verfahren ein positives Urteil auf vollständige Entschädigung durch die EdW erzielen konnte und diese Urteile nicht rechtskräftig sind. Wir raten daher den Mandanten der ARGE-Phoenix mögliche Angebote der Kanzlei PWB Rechtsanwälte oder des DVS gegen die EdW auf volle Entschädigung zu klagen, nicht anzunehmen.

      ___________________________________________________________________

      Sie sehen also, dass für die Beurteilung der tausendfach zugesandten juristischen Offerten sehr wichtig ist möglichst viele Fakten zu kennen, um dann wohl überlegt zu agieren...
      Avatar
      schrieb am 16.01.10 12:26:54
      Beitrag Nr. 3.514 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.743.586 von schnobelloch am 15.01.10 11:49:03Das sieht man mal, wie die Arge-Phoenix fremde Anwälte beurteilt.

      :laugh:

      Wenn die Arge-Phoenix absolut korrekt wäre, müßte sie sagen:

      "Ihr kommt besser nicht zu uns. Denn wir wollen von Euch nur hohe Anwaltsgebühren kassieren, aber erreichen für Euch überhaupt nichts.
      Leute, die auf Betrüger reingefallen sind, sind schließlich dumm genug, daß sie für nutzlose Anwälte nochmal fett zahlen"

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.01.10 23:10:58
      Beitrag Nr. 3.515 ()
      Hohe Anwaltsgebühren kassieren, das wollen doch wohl alle hier oder?
      Ich erkenne nicht, dass mit anwaltlicher Hilfe hier schon jemand zu seinem "Recht" gekommen wäre.
      Avatar
      schrieb am 18.01.10 10:32:06
      Beitrag Nr. 3.516 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.751.928 von sinny2311 am 16.01.10 23:10:58Genau so sieht es aus und darum ist es besonders wichtig über derartige Offerten möglichst gut informiert zu sein. Ansosnten hat sich die arge-Phoenix zumindest in meinen persönlichen Kontakten bisher sehr seriös verhalten und Chancen realistisch sehr beurteilt.
      Ich bin froh nicht bei der vorletzten Attacke in Sachen Verjährung Aussonderungsansprüche mitgemacht zu haben (das wären schon wieder mal rund 2.000 Euronen ohne große Chancen auf Wiederkehr gewesen...). :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.01.10 10:47:46
      Beitrag Nr. 3.517 ()
      Sollten die Angaben der Arge-Phoenix so korrekt sein, ist der Brief der DVS natürlich als schlechter Witz und absolute Bauernfängerei abzutun !
      Im Bereich der "Sittenwidrigkeit" oder auch Vortäuschung falscher Tatsachen.
      Wir werden weiterhin warten müßen, was sich in der Grundsatzentscheidung tut.
      Avatar
      schrieb am 18.01.10 11:46:36
      Beitrag Nr. 3.518 ()
      Der Brief der DVS war im Ton so unseriös, dass ich ihn sofort weggeworfen habe. Reine Marktschreierei. Wer so argumentiert, will den anderen immer nur über den Tisch ziehen!

      Gruß, wisi.
      Avatar
      schrieb am 18.01.10 18:13:01
      Beitrag Nr. 3.519 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.755.505 von schnobelloch am 18.01.10 10:32:06Auch ich hatte die EDW am Freitag angeschrieben und nach dem Sachstand gefragt.
      Erstaunlich und erfreulich schnell hatte ich heute schon Antwort. Dort wurde mir mitgeteilt, dass mich die EDW am 31.03.2009 angeschrieben hätte und mir mitgeteilt, dass sie beabsichtigen, über meinen Entschädigungsantrag zu entscheiden.
      Diesen Brief hatte ich allerdings wegen Umzug in eine andere Stadt nicht erhalten.
      Nun werde ich gebeten meine aktuelle Adresse zu schreiben, und dann würde mir der Antrag erneut zugesendet.
      Das hört sich ja sehr hoffnungsvoll an, aber glauben kann ich noch nicht an einen guten Ausgang. Man wird mir wohl eher eine mickrige Teilentschädigung anbieten, mit Hinweis auf das Aussonderungsrecht.
      Da bin ich also mal gespannt. Ich denke nächste Woche bin ich schlauer.
      Avatar
      schrieb am 18.01.10 21:30:33
      Beitrag Nr. 3.520 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.758.957 von sinny2311 am 18.01.10 18:13:01Neues auf der Seite der EDW:

      Die EdW hat bereits im Frühjahr 2009 darauf hingewiesen, dass sie im Rahmen des bisherigen Entschädigungsverfahrens einer hohen Anzahl gerichtlicher Klagen ausgesetzt ist (siehe Information vom 24.04.2009). Mittlerweile sind in 15 Verfahren vor dem Amtsgericht Berlin Mitte und dem Landgericht Berlin obsiegende Urteile zugunsten der EdW ergangen. In lediglich zwei Verfahren hat das Amtsgericht Berlin Mitte den Klagen zum überwiegenden Teil stattgegeben. Da diese Urteile in der Sache nicht überzeugend sind, hat die EdW vor dem Landgericht Berlin Berufung eingelegt.

      Insofern möchten wir wiederholt darauf aufmerksam machen, dass aus dem Umfeld des "Verbraucherschutzes" in Thüringen verlautende "Erfolgsmeldungen" voreilig verbreitet werden. Gleichzeitige negative und abfällige Darstellungen über die EdW - sowie auch über die Verbraucherzentralen und andere seriös arbeitende Phoenix-Arbeitsgemeinschaften - sind weder sachgerecht, noch für die Anleger zielführend (siehe auch Information vom 08.06.2009).

      Angesichts der Ungewissheit über das Bestehen von Aussonderungsrechten ist es nach wie vor nicht möglich, eine abschließende Entscheidung über die Gesamtentschädigung der meisten Anleger zu treffen. Die EdW führt weiter konsequent Teilentschädigungen durch und wird diese Vorgehensweise auch wie bisher vom Ausgang des weiteren Verfahrens in dem Feststellungsprozess des Insolvenzverwalters gegen den Phoenix-Gläubiger Citco (siehe www.schubra.de), das zurzeit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main als Berufungsinstanz anhängig ist, abhängig machen. In erster Instanz war das Bestehen von Aussonderungsrechten dem Grunde nach festgestellt worden, was die EdW zum Anlass nehmen musste, lediglich Teilentschädigungen mit Sicherheitseinbehalten durchführen zu können (siehe Information vom 25.02.2009).
      Avatar
      schrieb am 19.01.10 00:17:18
      Beitrag Nr. 3.521 ()
      wahrscheinlich ist mein Kommentar nicht gerade hilfreich.

      Ich verfolge den Betrugsfall Phoenix MA und die Diskussionen der Betroffenen nun seit einiger Zeit.

      Wenn ich alles richtig verstanden habe, dann haben die betrogenen Anleger bei ihrer Investition auf die Absicherung ihrer Einlagen in Höhe von 90 % bis maximal 20.000€ vertraut, da für diesen Betrag "im Notfall" eine staatliche Einlagensicherungseinrichtung namens EDW eintritt.

      Von "Aussonderungsrechten" war in diesem Zusammenhang vermutlich nie die Rede.

      Nun sind offensichtlich alle betrogenen Anleger schon froh, wenn sie nach Jahren sog. "Teilentschädigungen" erhalten und das Attribut "staatliche" bei der Einlagensicherung beschränkt sich auf unberechenbare Engagements einer Nischenpartei (FDP).

      Zudem scheinen darüberhinaus ausgerechnet gutgläubige Anleger aus den "Neuen Ländern" betroffen zu sein.

      Wie "strange" ist das denn?

      Warum ist in den Medien eigentlich nicht viel mehr von diesem Skandal zu hören oder zu sehen?

      Wie grenzenlos duldsam ist eigentlich der "Glaube" in einen Rechtsstaat in weitverbreiteten Bevölkerungsschichten?

      Wann endlich geht den meisten Anlegern eigentlich endlich mal "der Schuh auf"?

      Wieso lasst Ihr Euch eigentlich all das gefallen?

      Wo bleiben die Selbsthilfegruppen gegen diese "staatliche" Willkür?

      Vielleicht habe ich aber einfach nur die "Komplexität des Problems" nicht richtig verstanden.

      Vielleicht müssen Anleger in diesem Staat prinzipiell darauf eingestellt sein, dass "staatlich" angeordnete Sicherungseinrichtungen prinzipiell nur gutgemeinte "Good-Will-Institute" bleiben dürfen, die nur funktioneren sollen, wenn alle beteiligten "Vermögensverwaltungsschmarotzer" nicht zu sehr in Regress genommen werden müssen.

      Ob mich das vielleicht an irgendetwas erinnert?

      Ein Schelm, der denkt, dass Staatswillkür immer über Staatsräson steht.

      Gruß
      Elfenbein, das Rückgrat der Elfen

      P.S.: Wacht endlich auf, ignoriert die sog. Rechtswege und Anwälte, geht endlich auf Konfrontation mit den wirklich Verantwortlichen bei den "Volksvertretern", aktiviert endlich die Medien!!!!
      Avatar
      schrieb am 19.01.10 18:11:52
      Beitrag Nr. 3.522 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.760.994 von 4711en am 19.01.10 00:17:18Es ist leider so komplex, daß man es in den Medien nicht einfach darstellen kann.

      Ich habe mich letztes Jahr jedenfalls sehr darüber geärgert, daß der BGH den Insolvenzplan verworfen hat, in meinen Augen eine Frechheit.

      Ich habe heute bei der Schubra angerufen, das OLG Frankfurt läßt noch keine Tendenz erkennen.

      Morgen will ich mit weiteren Daten beim OLG Frankfurt anrufen.

      Ich berichte hier.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 20.01.10 09:59:19
      Beitrag Nr. 3.523 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.766.802 von Urlaub2 am 19.01.10 18:11:52Ich habe jetzt gerade beim OLG Frankfurt angerufen.

      Die direkte Durchwahl für die 16. Zivilkammer ist # 069/1367 2178.

      Phoenix ./. Citco, Aktenzeichen 16 U 176/09.

      Verkündungstermin ist der 11. Februar.

      Wollen wir mal das beste hoffen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 20.01.10 10:12:41
      Beitrag Nr. 3.524 ()
      Jetzt wirds lustig....

      19.01.2010 19:52
      Deutscher Verbraucherschutzring e.V.: Anleger-Anwälte bereiten nach Berliner Entschädigungsurteilen Pfändung der EdW-Konten vor - Falschaussagen haben sich nicht ausgezahlt
      Erfurt/Jena/Berlin (ots) - Das neue Jahr fängt gut an, zumindest für einige der geschädigten Anleger der Phoenix-Kapitaldienst GmbH. Nachdem die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) im Dezember des vergangenen Jahres von dem zuständigen Berliner Gericht in mehreren Fällen zur Zahlung der vollständigen gesetzlichen Entschädigungssumme an geschädigte Phoenix-Anleger verurteilt wurde, haben nun Rechtsanwälte des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) vorbereitende Maßnahmen zur Pfändung der EdW-Konten in Höhe der "ausgeurteilten" Beträge in die Wege geleitet.

      "Es handelt sich bei den Vorpfändungen der EdW-Konten aus den inzwischen vorliegenden vollstreckbaren Ausfertigungen der zwei Berliner Urteile um eine Sicherungsmaßnahme für die Anleger", erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS. Es sei aber auch für die geschädigten Phoenix-Anleger ein deutliches Zeichen, dass sie sich nicht mehr von der EdW hinhalten oder gar mit Falschaussagen abspeisen lassen müssten.

      Besonders empört zeigt sich die DVS-Geschäftsführerin auch über die Aussage des EdW-Sprechers Ingo Möser "grundsätzlich messe man den Urteilen keine große Bedeutung bei." "So kann man Gerichtsurteile und Richter auch herabwürdigen", beurteilt die DVS-Geschäftsführerin diese Aussage. Darüber hinaus habe die EdW geschädigten Anlegern bei Anrufen erklärt, dass die Urteile nicht, wie der DVS in einem Rundschreiben an seine Mitglieder mitgeteilt habe, vollstreckbar seien. "Dies ist eine klare Falschauskunft, die nun widerlegt und ihre Folgen für die EdW haben wird", so Lunderstedt-Georgi.

      Dies sieht auch Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, Gründer und Vorstand des Deutschen Verbraucherschutzrings so. "Das Vertrauen der Anleger in die EdW ist nachhaltig zerstört. Die EdW-Verantwortlichen sollten endlich begreifen, dass sie den betrogenen Phoenix-Anlegern nicht einfach Falschauskünfte erteilen können, um sich so vor weiteren gerichtlichen Inanspruchnahmen der Anleger zu schützen. Für den Finanzplatz Deutschland ist eine derartige Informationspolitik, für die letzten Endes Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble verantwortlich ist, ausgesprochen fatal", so Rechtsanwalt Beyer.

      Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

      Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen. Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese, gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen. Nähere Informationen zum Deutschen Verbraucherschutzring e.V. (DVS) unter www.dvs-ev.net

      Originaltext: DVS - Deutscher Verbraucherschutzring e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66937 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66937.rss2

      Für Rückfragen: Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) Geschäftsstelle Jena Löbdergraben 11 07743 Jena Telefon 03641 35 35 04 Fax 03641 35 35 22 Mail: info@dvs-ev.net

      © 2010 news aktuell
      Avatar
      schrieb am 20.01.10 10:58:31
      Beitrag Nr. 3.525 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.770.705 von FCO_Alpha am 20.01.10 10:12:41Es ist nur von "Vorpfändung" die Rede.

      Letztlich ist Finanzminister Schäuble der maßgebliche Mann, der die EDW mit Geld versorgen muß.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 21.01.10 10:00:59
      Beitrag Nr. 3.526 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.770.705 von FCO_Alpha am 20.01.10 10:12:41Zwischen den Kanzlein und der EdW bzw. auch dem IV Frank Schmitt werden schon seit langer Zeit immer wieder Nettigkeiten ausgetauscht. Ich persönlich glaube nicht an eine komplette Entschädingung durch die EdW vor Abschluß des verfahrens um die Aussonderungsrechte - Vorpfändung hin oder her. Eingentlich habe ich bei der arge Phoenix bzw. auch in den News der EdW nur gelesen das die 2 Urteile noch nicht rechtskräftig sind - eine vollstreckbare Ausfertigung kann es ja unabhängig davon geben. Ob es wirklich Sinn macht diese im Angesicht der angekündigten Revision durchzuziehen knann ich nicht beurteilen.
      In jedem Falle ist das Werbegehabe der DVS lästig und mit den rot bedruckten Umschlägen a la Verkaufsbusfahrt hat man bei vielen Betroffenen Missfallen erregt (da kann man ja gleich ein Phoenix-Schild ans Wohnhaus pappen...). Von der Kostenseite brauchen wir ja garnicht erst zu reden (das erinnert mich an die Formulierungen aus den berühmten Werbegewinnbriefchen für die Rentnerfahrten - "... wir haben für Sie kostenlos ein Frühstück reserviert..."). :confused:
      Avatar
      schrieb am 21.01.10 10:05:34
      Beitrag Nr. 3.527 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.770.568 von Urlaub2 am 20.01.10 09:59:19Danke für die Info - ich fürchte nur das Citco auch bei einer möglichen OLG-Niederlage weitermacht und noch mindestens 12 bis 15 Monate bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung vergehen (was ja sowohl für das EdW- als auch für das Regelinsovenzverfahren (zzgl. möglicher Aussonderungsverfahren) weitere lange Wartezeit bedautet). Vielleicht werden es in Summe am Ende wirklich die von einigen Experten anfangs angekündigten rund 10 Jahre Abwicklungszeit im Fall Phoenix. :cry:
      Avatar
      schrieb am 21.01.10 13:16:08
      Beitrag Nr. 3.528 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.779.551 von schnobelloch am 21.01.10 10:00:59Woher weißt du, daß Frau Merkel sich mit der EDW bzw. Phoenix befaßt ?

      In diesem Fall könnten wir sie sogar persönlich per Mail ansprechen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 21.01.10 13:51:18
      Beitrag Nr. 3.529 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.760.994 von 4711en am 19.01.10 00:17:18Hallo 4711en,

      ich weiß nicht wie lange Du schon im Forum bist.

      Dein Aufruf in allen Ehren, leider kommt er zu spät.

      Das haben wir schon alles hinter uns.

      Lese mal ab Seite ca. 270, da wirst Du lesen was alles schon abgegangen ist.

      Die ganze Sache ist eingeschlafen, ab dem Moment, wo der Staat Geld der EDW zur Verfügung gestellt hat.

      Das soll nicht heißen, dass wir nur klaglos rum sitzen und nichts tun.

      Ich selbst habe mehrfach Emails an alle möglichen Fernsehsender (Wirtschaftsredaktionen), Zeitungen und Abgeordnete geschickt und es hat keinerlei Rückmeldungen gegeben.

      So ist es auch anderen ergangen.

      Es nützt nichts wenn ein paar Hansel was machen, weil das keinen Eindruck hinterlässt.

      Wir sind 30.000 Geschädigte und die was gemacht haben sind nicht einmal 1%.

      So nun kannst Du Dir ausmalen was das helfen soll und wir haben es trotzdem gemacht, weil wir der Meinung waren, es muss was geschehen.

      Es ist wie in einem Verein 95% mosern rum und wissen alles besser, aber machen will keiner was und die was machen sind immer die Gleichen.

      Und wer es noch nicht gemerkt wer keine Lobby hat ist in den A.... gekniffen.

      Die das Geld anderer Leute verbrannt haben sitzen schon wieder am warmen Feuer und lachen sich kaputt, weil unsere Volksverräter Entschuldigung Volksvertreter sich von denen aushalten lassen, die die Kohle haben.
      Das war schon immer so und wird solange bleiben, bist das Volk alle bisher regierenden Abgeordneten in die Wüste schickt.

      Wir sind der Souverän, in einer Republik ist es das Staatsvolk.

      Nur wird es nicht soweit kommen, weil die meisten nicht durchblicken, deshalb bleibt alles beim Alten und das wissen unsere Regenten.

      Denkt mal eine Viertelstunde darüber nach und es gehen Lichter auf, wenn sie nicht schon auf gegangen sind.

      Der größte Teil von dem was ich hier nieder geschrieben habe hat natürlich nichts mit Phönix zu tun, aber Phönix ist das Ergebnis unserer tatenlosen Regenten.

      Schaut euch doch mal das Ergebnis der Zustimmung zum Insolvenzplan ( über 99% ) und der Rest hat es geschafft, dass unser Geld immer noch nicht ausgezahlt ist und andere immer noch von diesem, unseren Geld, leben.

      Hier wird die Mehrheit mit Füssen getreten, weil es Gesetze gibt, die 99% ignorieren können und ihr eigenes Süppchen kochen können.

      Diejenigen, die das angerichtet haben setzen sich darüber hinweg was die Mehrheit will, weil sie Kohle ohne Ende haben und solange prozessieren können, bis den anderen die Luft ausgeht.
      Avatar
      schrieb am 21.01.10 16:29:50
      Beitrag Nr. 3.530 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.781.268 von Urlaub2 am 21.01.10 13:16:08Ich hab das zwar nicht geschrieben, aber Dr. Angie hat sicher anderes auf dem Schreibtisch als unseren Fall von Kapitanlagebetrug.
      Für ein paar Tausend betrogene Anleger und Vermittler (davon sehr viele aus Neufünfland) interessiert sich wirklich kein Zeitgenosse - es sei denn er ist irgendwie involviert!



      Böse Zungen sagen schon heute das wohl letzlich die Steuerlast inkl. Zinsen und Gebühren auf nichtrealisierte Scheingewinne bei vielen Beteiligten gleich oder höher sein wird als die (Teil)Entschädigungen von EdW und aus der Insolvenzmasse. Das 128 Mio € Darlehen der KfW könnte sich also um 3 Ecken doch refinanzieren... :mad:
      Avatar
      schrieb am 21.01.10 18:14:36
      Beitrag Nr. 3.531 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.783.274 von schnobelloch am 21.01.10 16:29:50Ich habe unter "Kanzlein" Kanzlerin verstanden.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.01.10 23:50:45
      Beitrag Nr. 3.532 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.781.607 von lupofunk am 21.01.10 13:51:18Hallo lupofunk, Hallo urlaub2, Hallo Ihr anderen Betrogenen,

      ich entschuldige mich für die Anmaßung, Ihr hättet nicht bereits alle Wege versucht; ich akzeptiere und respektiere Eure Bemühungen und Euren Einsatz ausdrücklich.

      Gleichwohl vollziehe ich auch Eure Frustration nach. Leben wir nun in einem Staat, in dem man sich bei Investitionsentscheidungen auf zugesicherte Absicherungen, die auch noch staatlich angeordnet wurden, verlassen darf, oder nicht?

      Sollte diese Frage nicht trotz der juristischen Verirrungen und Komplexität immer noch auch heute gestellt werden dürfen? (Gott sei Dank bin ich nicht betroffen, aber es macht mich betroffen, wenn ausgerechnet die Bürger der Neuen Länder, die jahrelang Westfernsehen gesehen haben und bei der dann doch unerwartet erfolgten Wiedervereinigung auf eine freiheitliche Demokratie und einen unanfechtbaren Rechtsstaat vertraut haben, ganz besonders "verarscht" werden.)

      Diese Frage beantworten tatsächlich weder die Betroffenen noch die mit der Regulierung dieses Skandals beauftragten Insolvenzverwalter, Anwälte oder Gerichte. Dies kann aus meiner Sicht nur die Politik endgültig beantworten, die für die juristischen und verwaltungsrelevanten Komplexitäten verantwortlich sind.

      Daher noch einmal mein Aufruf: Formiert Euch zu Selbsthilfegruppen und übt über die Medien Druck aus auf die verantwortlichen(!!!) Politiker. So komplex und schwer kann das doch für Medienvertreter nicht sein, sich in die Lage der ursprünglichen Investoren hineinzuversetzen.

      Leider ging der Zweiteiler über den charismatischen Betrüger "Glanz" im ARD (Wedel) auch nicht anders aus als dieses Phoenix MA - Debakel auszugehen droht.

      Liebe Grüße

      4711en
      Avatar
      schrieb am 22.01.10 10:44:49
      Beitrag Nr. 3.533 ()
      nach einige Nachsätze, wenn es gestattet ist:

      Die Investoren haben seinerzeit in ein Produkt investiert, deren Risiken relativ überschaubar schien, da es a. für die Hedgefondsbranche eher unterdurchschnittliche Rendite abwarf und da es b. durch eine staatlich angeordnete Einlagensicherung zu 90 % bis zu 20.000,- € im Betrugsfall oder sonstigem Pleitefall abgesichert war.
      Ferner wurde der Entschädigungsfall festgestellt. Punkt. Aus. Ende.
      Alles andere ist zunächst uninteressant.

      Ihr wartet nun schon 4 Jahre? 5 Jahre? 6 Jahre?

      Euch hat man hingehalten mit "kein Geld da", "Zerstrittenheit unter den angeschlossenen Instituten, Versicherungen, etc.", "Umwandlung großer Vermögensverwalter in eine Bank, um nicht zahlen zu müssen","man könnte vielleicht Aussonderungsrechte haben", "es gibt noch eine Vielzahl von Urteilen und Instanzen abzuwarten", "anlegerfreundliche Urteile sind noch nicht rechtskräftig", "selbst Verbarucherschutzvereinigungen sehen derzeit keine Chance" etc.

      Ja heisse ich Harry Hirsch? Das interessiert mich einen feuchten Kericht, wenn ich Anleger wäre. Für mich wäre klar: das zugrundeliegende Gesetz, nach der die EDW einzurichten war, hatte Lücken, war unprofessionell gestrickt, muss nachgebessert werden, damit die Entschädigung auch tatsächlich erfolgen kann. In den ganzen Jahren sind wahrscheinlich auch schon einige Anleger gestorben. Man könnte zum Beispiel an ein Gesetz denken, welches die sofortige Entschädigung vorsieht und dafür die Pflicht für die Anleger formuliert, in Höhe des Erstattungsbetrages alle eventuellen Aussonderungsrechte an die EDW abzutreten.

      Das Thema ist zu komplex für die Medien? Dieses den Medien zu erklären, ist doch wohl nicht die Aufgabe der Anlegerseite, sondern die der EDW und der verantwortlichen Politiker.

      Was spricht dagegen, eine zahlenmäßig große Gruppe zu formieren, auf die Strasse zu gehen und lauthals zu skandieren "Merkel muss ein Machtwort sprechen, Merkel muss ein Machtwort sprechen".
      Die Aufmerksamkeit der Medien kommt dann meist schon von selbst.

      Ansonsten läuft alles wie beim Betrüger Glanz, der immer wieder neue Auszahlungstermine versprach, aber nie genug Geld hatte, wirklich auszuzahlen. Nicht auszudenken, wieviel Zinsen die EDW sich schon gespart hat.
      Avatar
      schrieb am 22.01.10 11:19:37
      Beitrag Nr. 3.534 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.789.076 von 4711en am 22.01.10 10:44:49Wer ist 4711en und was will der???
      Avatar
      schrieb am 22.01.10 12:01:21
      Beitrag Nr. 3.535 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.789.485 von marrissa am 22.01.10 11:19:37Hallo Marissa,

      Wer ist 4711en?

      wahrscheinlich nur ein Stänkerer

      und was will der???

      wahrscheinlich nur sich wichtig machen.

      Aber Du hast natürlich recht, dass Ihr unter Euch bleiben wollt. Dafür habe ich sogar Verständnis, auch dafür, dass Du als erst seit letztem Monat angemeldeter user mich nicht kennen musst ;)

      Ich beschäftige mich schon seit Jahren kritisch mit Entwicklungen in der Fonds- und auch Hedgefondsszene, verfolge interessiert skurilste Vorgänge (K1, Homm, Phoenix MA, Kursstürze von absolute return Fonds und Geldmarktfonds, Schließung von offenen Immofonds, Zertifikatsausfälle, Gebührenschneiderei bei Superfund, dreiste Fondsmanagergurus etc.) Ich führe auch private Datenbanken, um Risiken zu quantifizieren.

      Aber Du hast recht dahingehend, dass ich mich hier als Unbeteiligter eher raushalten sollte.

      Hasta la vista, Baby :kiss:
      Avatar
      schrieb am 22.01.10 14:53:02
      Beitrag Nr. 3.536 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.789.076 von 4711en am 22.01.10 10:44:494711
      Nur dadurch, dass du hier alles noch einmal zusammenfasst, was wir seit Jahren wissen, wird die Sache nicht besser.

      Man kann zu Rechtsanwälten stehen wie man will, die Kanzleizusammenschlüße, die bundesweit seit Jahren an dem Fall arbeiten, werden sicherlich eine höhere Fachkompetenz für sich in Anspruch nehmen können, als deine Wenigkeit.

      Die Geschichte läuft eben nunmal zum OLG und wird dann vor den BGH gehen - viele andere Fälle gehen eben auch diesen Weg.
      Das die EDW 'nen Luftpumpenladen ist und eine EU-Vorgabe mangelhaft umgesetzt wurde weiß doch inzwischen jeder, ändern können wir und alle Anwälte dieser Welt wie in so vielen anderen, zwielichtigen Fällen anscheinend trotzdem nichts.

      In diesem Zusammenhang ist den "Finanzvermittlern" und fetten Bestandsprovisions und Agio-Abkassierern der größte Vorwurf zu machen - unter dem Deckmäntelchen der vermeintlichen "Sicherheit" wurde die EdW rauf und runter zitiert und als Verkaufsargument mißbraucht.
      Als der Schadensfall dann eintrat, wurde und wird trotz vorher festliegender Fakten bezüglich der Finanzierung des Schadens genau von dieser Gruppe gegen alles und jeden geklagt, nur um den Hintern wieder aus der Finanzfalle zu bekommen.
      Wenn ich sehe, dass von rund 16.000,- Einlage in rund 2 Jahren fast 2.000,- "Bestandsprovisionen" geleistet wurden, könnt ich kotzen.

      Habe die Ehre
      Avatar
      schrieb am 28.01.10 09:24:03
      Beitrag Nr. 3.537 ()
      Der Breitkreuz Insolvenzverwalter hat per 19.1. mal wieder einen Zwischenbericht veröffentlich (Stand Oktober 2009!). Danach gab es keine neuen "Funde" und es stehen rund 2,045 Mio. € Masse zur Verfügung. Von den rund 12.700 Gläubigern wurden bisher rund 4.000 Forderungen geprüft.
      In ein paar Jahren könnte es also für den Einzelnen je nach Forderungshöhe mal ein paar Euronen geben (Quote könnte bei 0,1 bis 0,2 % liegen). :eek:
      Avatar
      schrieb am 29.01.10 16:49:15
      Beitrag Nr. 3.538 ()
      Ein Bekannter hat seine Schadensmeldung, wie ich auch, am 12.05.2005 bei der EDW eingereicht. Ihm wurde bereits eine Teilentschädigung gewährt.
      Meine Nachfrage bei der EDW, wann ich mit einer Teilentschädigung rechnen könne, da wir ja die Meldung am gleichen Tag versendet hätten, wurde per Mail folgend beantwortet:

      "Wie Sie unserer Internetseite unter www.e-d-w.de entnehmen können, werden wir in den nächsten 2,5 Jahren über alle Schadensmeldungen entscheiden und Teilentschädigungen vornehmen. Die Bearbeitung der Schadensmeldungen erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs in der EdW.

      Ihre Schadensmeldung erreichte uns am 13.05.2005. Somit wird die Bearbeitung Ihres Entschädigungsantrages voraussichtlich
      zweiten Quartal 2010 erfolgen. Wir werden Sie zu gegebener Zeit schriftlich informieren."

      Ich bin ja mal gespannt. Die Schadensmeldung erfolgte am gleichen Tag und meine Abwicklung erfolgt evtl. bis zu einem Jahr später.
      Immerhin wurde die Mail sofort beantwortet!
      Avatar
      schrieb am 31.01.10 13:52:08
      Beitrag Nr. 3.539 ()
      Hallo,

      mir ist gerade eine vor 14 Tagen erhaltene Newsletter in die Finger gekommen:www.fachanwalt-hotline.de
      E-Mail BSZ-eV@t-online.de

      Ich stelle nur die für mich wichtigste Stelle dieses Artikel hier rein, wer mehr wissen will, kann ja die Meldung, die vom 17.01.2010 stammt selber anwählen, da diese Meldung schon im Forum vorgestellt wurde, es geht um das Berliner Urteil bezüglich EDW.

      Mehr Geld für geschädigte Phoenix Anleger von der EdW?

      Dies bedeutet, dass von den bestehenden Forderungen der Anleger aus Wertpapiergeschäften 90 % jedoch maximal 20.000 EUR bei Alleinstehenden bzw. maximal 40.000 EUR bei verheirateten Anlegern entschädigt werden müssen.


      Es ist mir vollkommen neu, dass verheiratete das doppelt bekommen sollen.
      Mehrere Rückfragen wurden nicht beantwortet.

      Wer weiß mehr?
      Avatar
      schrieb am 31.01.10 17:42:21
      Beitrag Nr. 3.540 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.850.693 von lupofunk am 31.01.10 13:52:08Der Vertrag beim PMA musste auf zwei Namen abgeschlossen werden.

      Die Schadenssumme, die von der EDW als Basis für die Auszahlung angesetzt wird, wird dann durch zwei geteilt und pro Person (je nach Höhe) werden bis zu T€ 20 ausgezahlt.

      Bei hohen Summen wäre es somit immer besser gewesen, den Vertrag auf zwei Personen laufen zu lassen!
      Avatar
      schrieb am 11.02.10 10:27:59
      Beitrag Nr. 3.541 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.851.345 von lexinyc am 31.01.10 17:42:21Heute soll die Entscheidung des OLG Frankfurt i.S. Citco verkündet werden.

      Wer dazu Infos findet, bitte posten.

      Nicht daß der Thread hier einschläft.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 12.02.10 10:05:30
      Beitrag Nr. 3.542 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.923.707 von Urlaub2 am 11.02.10 10:27:59Schade das wir nicht schnell ein cooles Wettportal aufmachen - ich tippe beim OLG auf eine Runde für RA Schmitt (Kontra Aussonderung) und ab geht es dann zum BGH denn Citco dürfte wohl weiter am Ball bleiben wolen!
      Als Wetteinsatz nehme ich meine fiktive Auszahlung von 0,1 bis 0,2 % aus den Ansprüche gegen die Erben Breitkreuz... :D

      (schließlich ist doch Karnevalszeit und die Sache ist eh ernst genug!)

      Man hört die letzten Tage garnichts mehr von PWB Jena in Sachen Pfändung EdW-Konten wegen der Vollstreckung der 2 Urteile...?
      Avatar
      schrieb am 12.02.10 10:34:19
      Beitrag Nr. 3.543 ()
      Tach ihr Jecken,
      sehe ich das richtig, dass wenn das OLG unserem guten Herr Schmitt Recht spricht, dass dann die Aussonderung vom Tishc ist und die EDW dann die volle Kohle auszahlen muss?

      Wäre schon toll, wenn das Geld noch in diesem Jahrzehnt fliesst......
      Avatar
      schrieb am 12.02.10 13:57:29
      Beitrag Nr. 3.544 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.923.707 von Urlaub2 am 11.02.10 10:27:59Ich glaube, das ist schon alles eingeschlafen hier:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.02.10 16:35:42
      Beitrag Nr. 3.545 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.934.143 von sinny2311 am 12.02.10 13:57:29Nicht ganz. Die PWB Anwälte verschicken wieder Briefe mit den üblichen Zeugs.:eek:
      Avatar
      schrieb am 12.02.10 22:43:07
      Beitrag Nr. 3.546 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.932.305 von geprellter am 12.02.10 10:34:19Hallo,

      schön wäre es ja, aber ich denke, dann geht`s in die Berufung - und das dauert!!! :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.02.10 20:56:17
      Beitrag Nr. 3.547 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.938.477 von Malu1 am 12.02.10 22:43:07Und was ist mit den angeblichen Kontakten zur FDP?
      Ich glaub das war auch nur so ein Fünkchen Hoffnung, oder?
      Wahrscheinlich können die sich gar nicht mit uns befassen weil sie ihren Guido einfangen müssen:rolleyes:
      Wie kann man sich nur so schnell selbst demontieren:eek:

      Oliver
      Avatar
      schrieb am 14.02.10 10:25:44
      Beitrag Nr. 3.548 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.923.707 von Urlaub2 am 11.02.10 10:27:59....danke dass es ein paar Unermüdliche gibt, wobei du- Urlaub2- mir immer wieder als positiv und sehr engagiert auffällst!
      Ich habe nicht viel zu melden, lese daher regelmäßig, in der Hoffnung, es gibt doch normal irgendeinen Cent zB aus dem Nachlass.
      Bei mir ist eben alles "ganz einfach": 20.000.- wiederbekommen ...Glück gehabt.. und die verlorenen 30.000.- verbuche ich unter ??????...aber die Hoffnung habe ich noch nicht ganz aufgegeben.....
      anfangs dachte ich ja, der Nachlass sei ein dickes Polster, aber das, was ich hier gelesen habe, stimmt mich wenig zuversichtlich...

      Man muss ja hier auch nicht dauernd über das Wetter reden, aber wenn die neuesten Entwicklungen mitgeteilt werden und Leute sich gedanklich mal wieder austauschen wollen, finde ich das sehr gut. Ich glaube, dass viele Leute stille Mitleser sind , wie ich.
      nochmals DANKE an die, die sich aktiv bemühen!
      Avatar
      schrieb am 16.02.10 07:38:10
      Beitrag Nr. 3.549 ()
      Ein neuer Beitrag:

      Frage und Antwort:15 000 Anleger warten noch
      finanztest 03/2010

      Uwe Kirchner aus Großerkmanndorf: Ich habe als Betroffener der Pleite des „Phoenix Kapitaldienstes“ im Juli 2005 meine Forderungen bei der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdW) angemeldet. Seitdem habe ich nichts mehr von der EdW gehört. Was ist da los?

      Finanztest: Die EdW teilte uns mit, Ihr Antrag werde im ersten Halbjahr 2011 bearbeitet. Derzeit liegen bei der EdW im Fall Phoenix noch etwa 15 900 offene Anträge auf Entschädigung. Die Reihenfolge der Bearbeitung richtet sich danach, wann der vollständige Antrag bei der EdW eingetroffen ist.

      „In den Monaten April und Mai 2005 war der Rücklauf am stärksten. Wir bekamen täglich Wäschekörbe voll Post“, sagt Ingo Möser von der EdW.

      Bisher hat die EdW die Anträge, die bis Anfang Mai 2005 eingegangen sind, abgearbeitet. Mitte 2011 will sie alle ­Anträge geprüft haben.

      Wenn Sie eine Eingangsbestätigung erhalten haben, brauchen Sie sich keine Sorgen wegen einer Verjährung zu machen.
      Avatar
      schrieb am 17.02.10 12:59:36
      Beitrag Nr. 3.550 ()
      EdW unterliegt vor Gericht: Hoffnung für betrogene Phoenix-Anleger
      Das Landgericht Berlin hat die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zur Zahlung der gesamten gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigung an einen Anleger im Phoenix-Fall verurteilt.

      Quelle: Fotolia
      Das Amtsgericht Berlin-Mitte hatte gegen die EdW bereits im Dezember 2009 zwei ähnliche Urteile gefällt. Nun hat auch das Landgericht Berlin festgestellt, dass die EdW nicht berechtigt ist, an die geschädigten Phoenix-Anleger nur Teilentschädigungen zu leisten.

      „Damit dürfte es der EdW zunehmend schwerer fallen, ihre Teilentschädigungspraxis gegenüber den Phoenix-Anlegern weiter durchzuhalten“, so Rechtsanwalt Matthias Kilian von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte, der das aktuelle Urteil gegen die EdW für die Phoenix-Anleger erstritten hat.

      Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Berlin sprachen den klagenden Anlegern nicht nur die gesamte Entschädigung zu. Sie verurteilten die Entschädigungseinrichtung auch dazu, den klagenden Anlegern jeweils 90 Prozent der Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

      5 Jahre seit der Phonix-Pleite vergangen

      Der Entschädigungsfall bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH war bereits im März 2005 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) festgestellt worden. Seit dieser Zeit warten die geschädigten Anleger auf die gesetzliche Entschädigung durch die zuständige Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen.

      Die EdW hatte in der Regel nur noch Teilentschädigungen zugesagt, mit der Begründung es dürfe ein „Einbehalt wegen möglicher Aussonderungsrechte" vorgenommen werden. Aussonderungsrechte bezeichnen die Ausgliederung von nicht zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenständen. Sie haben Einfluss auf die Höhe der Insolvenzmasse und damit auch auf die zu leistende Entschädigung.

      EdW-Linie: Konsequent Teilentschädigungen

      Angesichts der Ungewissheit über das Bestehen von Aussonderungsrechten sei es nicht möglich, eine abschließende Entscheidung über die Gesamtentschädigung der meisten Anleger zu treffen, so die EdW. Man führe daher weiterhin konsequent Teilentschädigungen durch.

      Die Vorgehensweise soll vom Ausgang des weiteren Verfahrens in dem Feststellungsprozess des Insolvenzverwalters gegen den Phoenix-Gläubiger Citco abhängig gemacht werden. Dieses ist zurzeit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main als Berufungsinstanz anhängig.



      In erster Instanz war hier das grundsätzliche Bestehen von Aussonderungsrechten festgestellt worden, was die EdW zum Anlass nahm, lediglich Teilentschädigungen mit Sicherheitseinbehalten durchführen zu können. Einigen Anlegern hatte die EdW laut Rechtsanwalt Kilian dennoch freiwillig den vollen Entschädigungsbetrag in Höhe von 20.000 Euro gewährt, während die anderen Anleger Klagen führen müssten, um den Rest zu erlangen.

      „Spätestens nach dem vor dem Landgericht Berlin erreichten Urteil besteht nun die begründete Hoffnung, dass auch die übrigen Anleger mit gerichtlicher Hilfe die gesamte Entschädigung durchsetzen und erhalten können“, betont Kilian zuversichtlich. Gemeinsam mit seinem Team vertritt der Rechtsanwalt über 1.900 geschädigte Phoenix-Anleger.

      Laut EdW waren bis Januar 2010 allerdings in 15 Verfahren vor dem Amtsgericht Berlin Mitte und dem Landgericht Berlin Urteile zugunsten der EdW ergangen. Gegen die beiden anderslautenden „in der Sache nicht überzeugenden“ Urteile aus dem Dezember hat die Entschädigungseinrichtung vor dem Landgericht Berlin Berufung eingelegt.

      Von: Oliver Lepold







      Betrogene Phoenix-Anleger können endlich die vollständige Entschädigung erwarten
      17.02.2010 - 10:02 - Kategorie: Geldanlage und Vermögensverwaltung - (ots)
      Landgericht Berlin verurteilt die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zur Zahlung der gesamten gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigung / EdW erleidet erneut Niederlage / Rechtsauffassung der PWB Rechtsanwälte (Jena) bestätigt

      Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hat erneut eine empfindliche Niederlage gegen klagende Phoenix-Anleger einstecken müssen. Nachdem bereits das Amtsgericht Berlin-Mitte die EdW im Dezember 2009 zur Zahlung der gesamten Entschädigung an Phoenix-Anleger verurteilt hatte, zog jetzt das Landgericht Berlin nach. "Auch das Landgericht Berlin hat nun mit einem Urteil festgestellt, dass die EdW nicht berechtigt ist, an die geschädigten Phoenix-Anleger nur Teilentschädigungen zu leisten und einfach erhebliche Teile der Entschädigung zurückzubehalten", so Rechtsanwalt Matthias Kilian von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena), der auch das aktuelle Urteil gegen die EdW für die Phoenix-Anleger vor dem Landgericht Berlin erstritten hat.

      "Damit dürfte es", so Kilian, "der EdW zunehmend schwerer fallen, ihre Teilentschädigungspraxis gegenüber den Phoenix-Anlegern weiter durchzuhalten". "Wenn drei Berufsrichter des Landgerichts Berlin klar feststellen, dass die Klage gegen einen Teilentschädigungsbescheid begründet ist, erkennt auch der zurückhaltendste Anleger die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens gegen die EdW. Er wird sich nicht weiter vertrösten lassen, sondern ebenfalls Klage erheben", erklärt Kilian weiter.

      Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Berlin sprachen den klagenden Anlegern nicht nur die gesamte Entschädigung zu. Sie verurteilten die Entschädigungseinrichtung auch dazu, den klagenden Anlegern jeweils 90 Prozent der Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Mit dem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin wird die Rechtsauffassung der PWB Rechtsanwälte weiter untermauert und das bisherige Vorgehen bestätigt.

      Über die Hintergründe dieser erneuten Niederlage der Entschädigungseinrichtung informiert die Rechtsanwaltskanzlei in einem ausführlichen TV-Interview mit Rechtsanwalt Kilian auf der Homepage unter www.pwb-law.com .

      Der Entschädigungsfall bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH war bereits im März 2005 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt worden. Seit dieser Zeit warten die geschädigten Anleger auf die gesetzliche Entschädigung durch die zuständige Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen. Die EdW hatte in der Regel nur noch Teilentschädigungen zugesagt, mit der Begründung es dürfe ein "Einbehalt wegen möglicher Aussonderungsrechte" vorgenommen werden. Einigen Anlegern hatte die EdW dennoch freiwillig den vollen Entschädigungsbetrag in Höhe von 20.000 Euro gewährt, während die anderen Anleger Klagen führen müssten, um den Rest zu erlangen.

      "Spätestens nach dem vor dem Landgericht Berlin erreichten Urteil besteht nun die begründete Hoffnung, dass auch die übrigen Anleger mit gerichtlicher Hilfe die gesamte Entschädigung durchsetzen und erhalten können", betont Kilian zuversichtlich. Gemeinsam mit seinem Team vertritt Rechtsanwalt Kilian über 1.900 geschädigte Phoenix-Anleger.

      Hier kommen Sie direkt zum TV-Interview mit Rechtsanwalt Matthias Kilian: http://www.pwbanwaltjena.de/justorange.cms/247_PWB-TV/auswah… /247_3-100216181129.html

      PWB Rechtsanwälte

      PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf Kapitalanlage- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die Kanzlei vertritt private und institutionelle Kapitalanleger.

      PWB Rechtsanwälte wird im JUVE-Handbuch als eine im Kapitalanlagerecht ausgezeichnete Kanzlei hervorgehoben. Die Kanzlei gehört zu den großen mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit 14 spezialisierten Juristinnen und Juristen und mehr als 60 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
      Avatar
      schrieb am 17.02.10 14:18:08
      Beitrag Nr. 3.551 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.941.195 von mizzi333 am 14.02.10 10:25:44Danke für die Blumen.

      ;)

      Ich poste hier ja schon seit langer Zeit.

      Ich würde jetzt noch die paar Tage abwarten, bis das OLG-Urteil kommt und dann die FDP direkt ansprechen.

      Sie hat ja große Töne gespuckt, als sie noch nicht dran war, danach totales Schweigen.
      Jetzt kann "Meister" Westerwelle mal zeigen, ob er auch in der Praxis was kann.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 17.02.10 14:27:06
      Beitrag Nr. 3.552 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.959.023 von Urlaub2 am 17.02.10 14:18:08Die FDP hatte ihr Coming Out in der Realität immer noch nicht:confused::keks:

      Das ist Deutschland:(
      Avatar
      schrieb am 17.02.10 16:12:32
      Beitrag Nr. 3.553 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.959.023 von Urlaub2 am 17.02.10 14:18:08Die FDP hat erstmal das erreicht, was sie vor hatten, nämlich wieder an die Regierung zu kommen.

      Nun sitzen sie wieder an den noch begehrteren Geldtöpfen (bestbezahlte Lobbyisten).

      Meine Rede schon seit Jahrzehnten, Abgeordneter zu sein ist keine Ehre für Deutschland zu arbeiten, sondern an der Sonne zu sein und wenn es nach 4 Jahren zu Ende sein sollte ab zu kassieren.
      Schließlich haben in den Jahrzehnten die Vorgänger ein gutes Ruhekissen, dass voller Geld gestopft ist, bereitet.

      Wer anderer Meinung ist, ist dass sein gutes Recht, schliesslich haben wir Meinungsfreiheit.

      Aus 50 Jahren intensiver Beobachtung der Volksvertreter und deren Machenschaften, kann man nur zu diesem Schluß kommen.

      Ausnahmen bestätigen die Regel.

      Und nun nochmal zur FDP. Die vertreten die Unternehmen, die uns abgezockt haben und am grauen Geldmarkt tätig sind, also unter anderem einst auch Phönix.

      Also schön wachsam sein und nicht alles glauben was man so hört, lieber mal selber nachdenken, kann auch hilfreich sein.

      Aktuelle Masche der FDP, die Debatt über Hartz IV.
      Jeder der arbeitet muß davon leben können und darf nicht weniger verdienen, als die die nicht arbeiten.

      Ich kenne keine Partei, die jemals etwas anderes gesagt hätte.
      Jetzt tut Guiod so, als ob er den Stein der Weisen gefunden hätte.

      Alles nur Ablenkungsmänover wegen fallender Wählergunst, schließlich ist im Mai 2010 Landtagswahl in NRW.

      Hier sollen diejenigen, die nicht so fit sind, wieder auf Kurs gebracht werden.

      Und so geht das schon seit Jahrzehnten. Immer wieder versprechen, dann vergessen und dann wenn es auffliegt wird gelogen.
      Avatar
      schrieb am 18.02.10 08:26:08
      Beitrag Nr. 3.554 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.959.023 von Urlaub2 am 17.02.10 14:18:08Die EDW erhält Forderungen an die Phoenix-Insolvenzmasse, nachdem sie ihre Zahlungen geleistet hat.
      Davon könnte sie dann weitere Zahlungen leisten.

      http://www.cash-online.de/berater/2010/phoenix-urteile-edw-g…

      Ich hatte mich schon vor 5 Jahren mit dieser Frage befaßt.

      Insofern wäre es extrem wichtig, die Aussonderungsfrage zu klären und der Schmitt müßte die restlichen Prozesse beenden.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 19.02.10 10:36:24
      Beitrag Nr. 3.555 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.958.412 von FCO_Alpha am 17.02.10 12:59:36
      Hier mal wieder eine neue Nachricht aus dem Netz. gruß an alle Geschädigten rizi

      Mittwoch, 17. Februar 2010
      Berater
      Phoenix-Urteile: EdW geht in Berufung
      Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhändler (EdW) hat Berufung gegen zwei Urteile des Amtsgerichts Berlin und ein Urteil des Landgerichts Berlin eingelegt, wie sie gegenüber cash-online erklärte. Die Richter hatten die EdW erstinstanzlich verpflichtet, Anleger der Pleite-Firma Phoenix-Kapitaldienst in voller Höhe zu entschädigen.

      “Damit dürfte es der EdW zunehmend schwerer fallen, ihre Teilentschädigungspraxis gegenüber den Phoenix-Anlegern weiter durchzuhalten”, erklärt Rechtsanwalt Matthias Kilian von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte, Jena, der die Urteile erstritten hat.

      Ob er damit Recht behält, ist allerdings äußerst ungewiss. Laut Ingo Möser, dem Generalbevollmächtigten der EdW, hat PWB insgesamt 400 Klagen gegen die Entschädigungseinrichtung gestellt. Davon sei bislang in 15 Fällen zugunsten der EdW und lediglich in den erwähnten drei Fällen zugunsten von PWB-Klienten entschieden worden. 50 Klagen habe die Kanzlei, so Möser weiter, wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg bereits wieder zurückgezogen.

      Die EdW begründet ihre Teilentschädigungen damit, dass die wegen Rechtsstreitigkeiten eingefrorene Insolvenzmasse für Zahlungen an Anleger nicht zur Verfügung steht. Da sich die Einrichtung über Mitglieds- und Sonderbeiträge ihrer zwangsweise angeschlossenen Unternehmen finanziert, diese sich aber weigern, für den Schaden aufzukommen, fehlt es zudem auch an eigenen Mitteln, um zu entschädigen.
      Avatar
      schrieb am 19.02.10 12:40:58
      Beitrag Nr. 3.556 ()
      Das Thema "Recht haben und Recht bekommen" kann einen in Deutschland in vielen Fällen, speziell aber in unserem EINDEUTIGEN so was von ankotzen - das nervt nur noch.

      War da nicht was ?:....... die EDW zahlt bei Eintritt des Schadensfalles dem Anleger 90% seiner Einlage bis max. € 20.000,- ... ????
      Nun will keiner mehr etwas davon wissen (erst recht nicht die Anlageberater sowie die entsprechenden Unternehmen, die dieses Deckmäntelchen nahezu als Freibrief verwendet haben).

      Das so etwas nicht von einem höchstrichterlichen Entscheid innerhalb kürzester Zeit im Handstreich gekippt wird (wozu max. ein 30minütiges "einlesen" nötig wäre) ist absolut unverständlich und zeigt, wie zahnlos unsere Justiz einfach ist.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 19.02.10 18:24:47
      Beitrag Nr. 3.557 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.973.364 von andi16571 am 19.02.10 12:40:58Die Justiz ist deshalb so zahnlos, weil die die Gesetze verabschieden selbst zahnlos sind, aber nicht mittellos, weil sie im Auftrag der Lobbyisten handeln und die haben die Musik bestellt und auch bezahlt.

      Wenn Anwälte nach Erfolg bezahlt würden, so gäbe es auch weniger und vor allem bessere, wie es in verschiedenen Staaten so ist, hätten wir wesentlich weniger Prozesse und die Gerichte hätten auch mehr Zeit, um wirklich Recht zusprechen und nicht nur Vergleiche anstreben.

      Wer aufmerksam Fernsehen, natürlich die richtigen Sendungen, sieht, dem müßte das große Kot... kommen, über das Unrecht was da von Gerichten abgeliefert wird und von Anwälten iniziert wurde, weil es die Gesetze hergeben.

      Da könnte man noch mehr Schreiben, aber man kann sich ja nicht aufreiben, sonst könnte man sich an den anderen schönen Dingen nicht mehr erfreuen. Zum Glück gibt es auch noch Schönes, aber leider auch wieder nicht für alle.

      Eine andere Frage, die von Urlaub2 angesprochen wurde und mir nicht klar ist, wie so hat die EDW Anspruch auf die Insolvenzmasse.
      Die EDW hat doch einen Entschädigungstopf von Gesetzes wegen errichtet, wenn auch nichts drin ist, ist aber eigentlich nicht unser Problem. (rein theoretisch)
      Avatar
      schrieb am 20.02.10 08:31:05
      Beitrag Nr. 3.558 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.976.408 von lupofunk am 19.02.10 18:24:47Schmitt hatte bei der Berechnung des Insolvenzplans Gesamtforderungen von 673 Mio. (!) , wobei hier auch die kompletten EDW-Zahlungen dabei waren.

      Die EDW hat Anspruch auf die Insolvenzquote von etwa 30 % wie jeder andere Gläubiger.

      Ich denke, daß das zusammen mit den 128 Mio., die sie von Steinbrück bekam, ausreichen könnte.

      Allerdings gibt sie auch für unsinnige Prozesse eine Menge Geld aus.

      Als Hauptübeltäter für die ewigen Verzögerungen sehe ich neben Citco auch den BGH, der den Insolvenzplan verworfen hat.
      Ist meiner Meinung nach ein krasses Fehlurteil !
      Wenn der BGH den Insolvenzplan gebiligt hätte, hätten wir unser Geld schon längst.

      Ich will nächste Woche wieder beim OLG Frankfurt anrufen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 20.02.10 09:27:07
      Beitrag Nr. 3.559 ()
      Ist es nicht so, das wenn (ANGENOMMEN) die EdW mich vorschriftsmäßig abgefunden hätte, meine Ansprüche auf einen Teil des Insolvenztopfes automatisch an die EdW übergegangen wären ???

      Meine, das wäre mal so vom Schmidt oder der EdW erklärt worden ?!
      Avatar
      schrieb am 20.02.10 10:22:13
      Beitrag Nr. 3.560 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.978.379 von andi16571 am 20.02.10 09:27:07Ohne die EDW als größtem Gläubiger wäre die Insolvenzquote wohl höher als 30 %.

      Der Schmitt konnte bei seinem Insolvenzplan offensichtlich auf die EDW-Daten zurückgreifen und berücksichtigte, daß die EDW voll entschädigen kann.

      Wir könnten also sowohl von Phoenix als auch von der EDW das Geld bekommen, wie laut Insolvenzplan berechnet.

      Umso wichtiger wäre, daß die Aussonderung endlich geklärt wird und die restlichen Prozesse beendet werden.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 22.02.10 09:26:29
      Beitrag Nr. 3.561 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.978.502 von Urlaub2 am 20.02.10 10:22:13Ich habe gerade beim OLG Frankfurt angerufen.

      Offensichtlich hat Citco gewonnen !

      Wirklich eine grausige Rechtsprechung !

      Das Aktenzeichen ist 16 U 176/09.

      Das Urteil wird dann hier veröffentlicht:

      http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/page/…

      Wer das Urteil findet, bitte posten.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 22.02.10 10:34:12
      Beitrag Nr. 3.562 ()
      glaubt weiter an die deutsche Rechtsprechung, organisiert Euch nicht, geht nicht auf die Strasse, mobilisiert nicht die Presse, hofft weiter auf ein "gerechtes" Ende in der Zukunft und vererbt Eure erheblichen verbleibenden Restansprüche an die gesetzlich angeordnete Einlagensicherungseinrichtung EDW an Eure Nachkommen.

      Alles wird gut

      4711en
      Avatar
      schrieb am 22.02.10 11:11:03
      Beitrag Nr. 3.563 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.983.285 von Urlaub2 am 22.02.10 09:26:29Danke für die Info, auch wenn es eine schlechte Nachricht ist!:mad:
      Dann wird es wohl in die letzte Instanz gehen, falls RA Schmitt in die Berufung geht. Davon ist ja hoffentlich auszugehen!
      Das dauert dann wohl nochmal mindestens ein Jahr. Und was dann, wenn Citco wieder gewinnt?:confused:
      Mein Bekannter hatte übrigens nach eingegangenem Bescheid innerhalb von zwei Wochen die Entschädigung von der EDW auf dem Konto!
      Avatar
      schrieb am 22.02.10 15:08:23
      Beitrag Nr. 3.564 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.983.822 von 4711en am 22.02.10 10:34:12Wir haben offensichtlich eine absolut schwachsinnige Justiz.

      Ich habe mich schon beim BGH-Urteil geärgert und diesen Dr. Pape verflucht.

      Der gesunde Menschenverstand besagt schon, daß man nicht aussondern darf.

      Ich kann nicht irgendwo Geld investieren und hinterher sagen:
      "Ätsch, ich war ja gar nicht dabei", während die anderen den Verlust tragen müssen.

      Zumal von den Privatanlegern noch keiner aussondern durfte.

      Trotzdem wäre es immerhin noch akzeptabel, wenn meinetwegen die Citco ihr ganzes Geld bekommen und ansonsten laut Insolvenzplan ausgezahlt wird.

      Nur fürchte ich, daß es noch viele Jahre dauert und auch von der EDW bis dahin nichts mehr kommt.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 23.02.10 14:51:04
      Beitrag Nr. 3.565 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.985.772 von Urlaub2 am 22.02.10 15:08:23Hallo,

      Neues auf der HP der EDW:

      Informationen zum Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH
      Stand des Verfahrens
      22.02.2010

      In dem Feststellungsprozess des Insolvenzverwalters gegen den Phoenix-Gläubiger Citco hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main am 11.02.2010 - wie erwartet - die Berufung des Insolvenzverwalters zurück gewiesen und damit das Bestehen von Aussonderungsrechten der Anleger von Phoenix bestätigt. Durch dieses nunmehr zweitinstanzliche Urteil wird abermals bekräftigt, dass die bisherige Teilentschädigungspraxis der EdW zutreffend und auch weiterhin geboten ist. Die EdW muss demzufolge nach wie vor davon ausgehen, dass Aussonderungsansprüche der Anleger gegenüber der Phoenix bestehen. Eine abschließende Klärung wird erst in einem erwarteten Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof herbeigeführt werden.

      Vor einer höchstgerichtlichen Klärung der Aussonderungsrechte ist es der EdW - wie bereits in den bisherigen Informationen dargelegt - nicht möglich, abschließende Entscheidungen über die Gesamtentschädigung eines jeden Anlegers zu treffen.

      Im Zusammenhang mit Meldungen, die sich auf aktuelle Urteile beziehen, wonach die EdW die Anleger nun komplett entschädigen müsse, möchten wir Folgendes betonen:

      Klagen gegen die EdW, dass sie bei der Ermittlung des Entschädigungsanspruchs einen Einbehalt aufgrund möglicher Aussonderungsrechte nicht zurückhalten dürfe, werden weiterhin mehrheitlich abgewiesen (bislang 17 obsiegende Urteile). Zudem spricht für die Verfahrensweise der EdW, dass bisher 49 Klagen zurückgezogen und fünf Klagen ausgesetzt wurden. Lediglich einer erstinstanzlichen Klage vor dem Landgericht Berlin wurde zwischenzeitlich überwiegend stattgegeben. Die EdW hat auch in diesem Verfahren Berufung eingelegt, weil sie die Begründung für nicht sachgerecht hält. Zumeist treffen sowohl das Amtsgericht Berlin Mitte als auch das Landgericht Berlin ihre Entscheidungen zugunsten der EdW und teilen somit überwiegend unsere Auffassungen.

      Wegen der Vielzahl der Verfahren, der zum Teil von den Gerichten unterschiedlich begründeten (noch nicht rechtskräftigen) Urteile und der aktuell mehrheitlich zugunsten der EdW tendierenden Rechtssprechung wird künftig an dieser Stelle darauf verzichtet, Verfahrensstände zu kommunizieren.

      Selbstverständlich werden wir weiterhin über (ober)gerichtliche Entscheidungen informieren, die Einfluss auf das Vorgehen der EdW im Entschädigungsverfahren haben.

      Die EdW möchte aus gegebenem Anlass auch auf die Rubrik "Häufige Fragen" hinweisen.
      Avatar
      schrieb am 23.02.10 15:35:20
      Beitrag Nr. 3.566 ()
      es ist schon interessant, dass die einfachste und für die Anleger nachvollziehbarste Lösung keine Umsetzung findet, nämlich Auszahlung der durch die EDW zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidungen versprochenen Entschädigung (90% von max. 20.000) (von Aussonderungsrechten war doch damals nie die Rede!) und im Gegenzug Abtretung der im Nachhinein(!!!) entstandenen Aussonderungsrechte in Höhe der Entschädigung an die EDW.

      Mir will einfach nicht einleuchten, dass das juristisch keine Option sei. Dies ist aus meiner Sicht die einzige und gerechteste Option.

      Leute, da ist was faul, da zieht man Euch über den Tisch, da verzögert man und kassiert Zinsen! Das muss zu einem Politikum gemacht werden. JEDER Außenstehende, objektiv Betrachtende müsste das nachvollziehen können. So komplex ist die Sache auch nun wieder nicht, dass sie sich nicht für Aktionen und Druck mittels Presse/Bildmedien auf die Politiker eignen würde.
      Avatar
      schrieb am 23.02.10 15:46:33
      Beitrag Nr. 3.567 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.993.764 von Malu1 am 23.02.10 14:51:04Ich frage mich, wieso die EDW erwartet hat, daß Citco aussondern darf.

      Ich hätte das nicht unbedingt erwartet.

      Es kommt der EDW allerdings entgegen.

      Es wird jetzt möglicherweise darauf hinauslaufen, daß auch der BGH Citco aussondern läßt.

      Dann kann Schmitt wohl entscheiden, ob alle aussondern dürfen oder nur Citco.

      Da von den Privatleuten bisher keiner aussondern darf, wird die Entscheidung wohl lauten, daß nur Citco aussondern darf.
      Das wäre für mich noch vertretbar, wenn ich dann von ihm und der EDW das Geld gleich bekäme.

      Er kann erst auszahlen, nachdem alle Prozesse beendet sind.
      Da müßten wir notfalls auf die betreffenden Leute Einfluß nehmen.

      Daß Aussonderungsansprüche inzwischen verjährt sind, hätte wenigstens den Vorteil, daß auf dieser Basis keine endlosen Prozesse mehr geführt werden können.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 23.02.10 15:53:12
      Beitrag Nr. 3.568 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.994.164 von 4711en am 23.02.10 15:35:20Du kannst gerne an die Öffentlichkeit gehen und dieses Problem darstellen.

      Jedes Phoenix-Opfer würde sich über einen kleinen Erfolg freuen.

      Ich sehe inzwischen die absurde Rechtsprechung als Hauptschuldigen, die Citco aussondern läßt und die anderen nicht.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 24.02.10 00:46:42
      Beitrag Nr. 3.569 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.994.318 von Urlaub2 am 23.02.10 15:46:33"Daß Aussonderungsansprüche inzwischen verjährt sind, hätte wenigstens den Vorteil, daß auf dieser Basis keine endlosen Prozesse mehr geführt werden können."


      davon abgesehen,dass keineswegs feststeht,ob die verjährt wären,glaube ich,dass du hier ganz daneben liegst.

      m.e. läuft alles darauf raus,dass die edw später gar nix mehr zahlen will.
      und zwar mit der behauptung,jeder hätte aussondern können,dies lehnt der insvw dann wegen behaupteter verjährung ab,woraufhin die edw dann sagt,sie könne dann leider nichts zahlen weil ja jeder selbst schuld sei,dass alles verjährt sei.

      es fällt doch schon auf,dass die jetzt in ihrer mitteilung schon schreiben "die anleger " hätten aussonderungsrechte,obwohl doch nur für citco welche festgestellt wurden,und alle anderen,die auf aussonderung geklagt hatten,ihre prozesse verloren haben.

      jede wette,dass die jetzt schon ihre linke nummer vorbereiten um sich ganz vor zahlungen zu drücken,und das, obwohl doch die frage,ob einzelne aussondern dürfen,an der summe des gesamtschadens und damit des entschädigungsvolumens nichts ändert.

      da brauchts kein killerspiel um amok zu laufen.
      Avatar
      schrieb am 24.02.10 08:20:01
      Beitrag Nr. 3.570 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.998.794 von Dr.Ibbelkuenstler am 24.02.10 00:46:42Was ist das für ein Rechtsstaat, wo ein Geschädigter (Citco) anders behandelt wird als der Rest? Was ist das für eine Rechtssprechung? Ob diejenigen, denen das Recht auf Aussonderung verwehrt wurde, in die Berufung gegangen sind?
      Ich bin schon mal auf den nächsten Bericht von RA Schmitt gespannt. Da wird es bestimmt auch wieder keine genaueren Informationen geben.
      Das zieht sich noch Jahre hin!!!
      Wenn ich schon das Wort "Staatsgarantie" auf Spareinlagen höre!
      Schon hier funktioniert die Einlagensicherung nicht und die Rechtslage ist unklar.
      Man kann sich auf nichts mehr verlassen.
      Avatar
      schrieb am 24.02.10 08:49:13
      Beitrag Nr. 3.571 ()
      Siehe Stellungnahme auf der Internetseite der EdW zum Urteil Citco
      Avatar
      schrieb am 24.02.10 09:26:46
      Beitrag Nr. 3.572 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.998.794 von Dr.Ibbelkuenstler am 24.02.10 00:46:42Hm, ich habe mich hier mißverständlich ausgedrückt.

      Die Aussonderungsansprüche sind nicht verjährt, es gilt die 30-Jahres-Frist.

      Ich will mal schwer hoffen, daß die EDW noch zahlt, sobald sie auf die Insolvenzmasse zurückgreifen kann.

      Ich erwarte jetzt vom Schmitt eine klare Stellungnahme.
      Wer ihn verklagt, verzögert die ganze Sache noch mehr.

      Sollte die EDW sich tatsächlich drücken, müßten wir auf jeden Fall an die Öffentlichkeit gehen, wobei ich da auch dabei bin.

      Die ganze Geschichte ist mehr als ärgerlich.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 24.02.10 17:12:42
      Beitrag Nr. 3.573 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.999.521 von Urlaub2 am 24.02.10 09:26:46Hier meldet sich dieser ominöse Verein wieder:

      http://www.lifepr.de/pressemeldungen/bsz-bund-fuer-soziales-…

      Ich gehe nach wie vor nicht davon aus, daß Aussonderung verjährt ist, siehe auch die Stellungnahme vom Schmitt vom 16.10.09.

      Ich denke, daß die EDW nach wie vor rein rechnerisch alles zahlen kann und will mal das beste hoffen.

      Wer den Schmitt verklagen will, muß bedenken, daß er damit das ganze nochmal verzögert.

      Wir müssen uns auf jeden Fall wehren, wenn sich die EDW drücken sollte.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.02.10 06:26:39
      Beitrag Nr. 3.574 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.003.994 von Urlaub2 am 24.02.10 17:12:42BSZ habe ich persönlich schon in einer anderen Sache kennengelernt und es ist so etwas ähnliches wie DVS und andere den jeweiligen "Vertrauensanwaltskanzleinen" vorgeschaltete Konstrukte.

      Ich fürchte wir werden mindestens noch ca. 18 Monate auf eine BGH-Entscheidung warten müsssen und bis dahin rühert sich wohl auch die EdW nicht über die aktuelle Teilentschädigungspraxis hinaus.

      Wie das dann möglicherweise tatsächlich mit der Berechnung von Aussonderungsrechten funzen soll ist mir eh schleierhaft (falls nicht schon für die meisten Betroffenen die Verjährungsfalle zugeschnappt ist...). :confused:

      Gibt es eigentlich irgendwelche Informationen über den Fortgang der CTS-Verfassungsbeschwerde vom Frühjahr 2009, deren Verlauf ja für uns alle steuerlich nicht ganz unbedeutend sein dürfte?

      Wenn ich das alles so sehe wird immer wirklich zunehmend schlecht!
      Avatar
      schrieb am 25.02.10 12:43:16
      Beitrag Nr. 3.575 ()
      hoenix-Opfer brauchen weiter Geduld
      Die für den Betrugsfall Phoenix zuständige Entschädigungseinrichtung EdW dämpft die Hoffnung auf eine rasche Komplettentschädigung. Dabei ließen drei anlegerfreundliche Urteile ein baldiges Ende in dem Rechtsstreit möglich erscheinen. von Ute Göggelmann ANZEIGE

      "Wir haben gegen alle drei Urteile Berufung eingelegt", sagte am Mittwoch ein EdW-Sprecher. "Wir gehen davon aus, dass unsere Meinung höchstrichterlich Bestand haben wird."
      Es geht dabei um drei Urteile, die Rechtsanwalt Matthias Kilian von PWB Rechtsanwälte kürzlich zugunsten von Phoenix-Anlegern vor dem Landgericht Berlin, dem Amtsgericht Berlin-Mitte und dem Thüringer Verfassungsgerichtshof erwirkt hatte. Phoenix Kapitaldienst war 2005 in Konkurs gegangen. Das Unternehmen bot jahrelang Optionsgeschäfte an. Das Geld der 29.400 betroffenen Anleger wanderte aber in ein betrügerisches Schneeballsystem. Der Schaden beträgt rund 650 Mio. Euro, wovon die EdW 200 Mio. Euro tragen muss. Die geschädigten Anleger kamen in Scharen zur im April 2007 anberaumten Gläubigerversammlung Die EdW begann 2009 damit, 10.700 Anlegern eine Teilentschädigung auszuzahlen. "Ich gehe davon aus, dass wir auch in diesem Jahr wieder weiteren 10.000 Anlegern Teilentschädigungen auszahlen", sagte der EdW-Sprecher. Bis 2012 wolle man komplett durch sein.
      Die 21. Zivilkammer des Landgerichts Berlin urteilte jedoch, dass die EdW nicht berechtigt sei, an die geschädigten Phoenix-Anleger nur Teilentschädigungen zu leisten.Mehr zum Thema
      Schutz für Sparer Was sich bei der Einlagensicherung ändert

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      EdW entschädigt Phoenix-Anleger zuerst

      Dossier Phoenix-Opfer sollen rasch Geld bekommen

      Dossier Musterprozess muss Phoenix-Fall lösen Und das Amtsgericht Mitte in Berlin gab den richterlichen Hinweis, "nachdem der Entschädigungsanspruch durch die Kläger bereits vor einigen Jahren geltend gemacht wurde, hätte es der Beklagten (EdW) wohl oblegen, sich so zu organisieren, dass Ansprüche zeitnah bearbeitet werden können". Dieser Hinweis zeige, dass die 17.000 Phoenix-Anleger nicht rechtlos gestellt seien, sondern gegen die jahrelange Untätigkeit der EdW mit gerichtlicher Hilfe Erfolg versprechend vorgehen können, so Kilian.
      Der EdW-Sprecher hält dagegen: Grund für die verzögerte Teilauszahlung sei, dass der Insolvenzplan erst durch alle Instanzen geklagt werden müsse. Der Fall liegt beim Bundesgerichtshof. Zudem befürchtet die notorisch unterfinanzierte EdW, dass sie Anlegern bei einer Komplettentschädigung zu viel auszahlt und dieses Geld wieder einklagen muss. Denn vielen Anlegern steht Geld aus der Insolvenzmasse zu, die bei 171 Mio. Euro liegt.
      Quelle: FTD.de

      Dachte immer die liegt bei > 200 Mio. Euro.:mad:
      Avatar
      schrieb am 26.02.10 12:48:38
      Beitrag Nr. 3.576 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.010.260 von FCO_Alpha am 25.02.10 12:43:16Hallo

      Ich dachte die Insolvenzmasse liegt bei 230 Millionen, so hieße es zumindest früher einmal.

      Sollte das Geld schon wieder verzockt worden sein und wir wissen wieder nichts davon?

      Wundern täte es mich nicht.
      Avatar
      schrieb am 26.02.10 15:10:26
      Beitrag Nr. 3.577 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.983.285 von Urlaub2 am 22.02.10 09:26:29Hier das Urteil des OLG Frankfurt zu Aussonderungsrechten:
      http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/13x…
      Avatar
      schrieb am 27.02.10 10:13:30
      Beitrag Nr. 3.578 ()
      Wenn ich das richtige gelesen und interpretiert habe, dann geht aus dem Urteil sehr genau hervor, daß jeder Anleger ein individuelles Ausssonderungsrecht, gegen die gesamte Isolvenzmasse hat.
      Ich befürchte daher, daß nun jeder einzelne Klagen muß um hier quotal sein Aussunderungsrecht geltend zu machen.

      Bitte um Eure Meinungen, wie man nun weiter vorgehen soll.
      Avatar
      schrieb am 27.02.10 13:14:21
      Beitrag Nr. 3.579 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.025.451 von getitback am 27.02.10 10:13:30Schmitt kann erst auszahlen, nachdem alle Klagen beendet sind.

      Ich würde deswegen nicht klagen, zumal das nur Anwälte reich macht und viel Geld kostet bzw. im Extremfall die Insolvenzmasse weiter vermindert und das ganze über viele Jahre weiter verzögert.

      Ich erwarte, daß Schmitt in absehbarer Zeit eine Stellungnahme abgibt und berechtigte Aussonderungsrechte berücksichtigt.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 27.02.10 13:30:54
      Beitrag Nr. 3.580 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.025.920 von Urlaub2 am 27.02.10 13:14:21Hi Urlaub,

      ich hoffe das auch und werde nicht noch tausende € in teure Anwälte investieren um zu meinem Recht zu kommen.
      Man kann sich vorstellen, daß dies mindestens mehrere Jahre dauern würde wenn nun alle einzeln ihr individuelles Aussonderungsrecht einklagen wollen. Letzten endes würde dies dann auch zu einem ähnlichen Ergebnis kommen wie zuvor.

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.02.10 14:00:33
      Beitrag Nr. 3.581 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.025.979 von getitback am 27.02.10 13:30:54Wenn das Ergebnis ähnlich wäre wie zuvor, wäre das eher günstig.

      Wir müssen auch bedenken, daß jeder Prozeß, den Schmitt verliert, die Insolvenzmasse vermindert, weil er dann ja die vollen Prozeßkosten zahlen muß.

      Nach dem BGH-Urteil, das wohl frühestens im Herbst 2011 kommt, müßten wir umgekehrt auf Leute einwirken, die noch unsinnige Prozesse führen, damit die beendet werden.

      Es gibt ja oft genug Anwälte, die gerne zu Prozessen "raten", um ordentlich Geld zu verdienen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 27.02.10 15:59:11
      Beitrag Nr. 3.582 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.025.920 von Urlaub2 am 27.02.10 13:14:21Wenn alle Anleger Aussonderungsrechte haben, ist der Insolvenzverwalter für die Verteilung nicht mehr zuständig. Siehe Schultze & Braun, Gläubigerinformation 02/03/2009
      Avatar
      schrieb am 27.02.10 19:25:52
      Beitrag Nr. 3.583 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.026.349 von marrissa am 27.02.10 15:59:11Wer ist dann zuständig? Was passiert mit den Anlegern, die nicht auf Aussonderung klagen?
      Und wie sollen wir auf evtl. Kläger einwirken?
      Fragen über Fragen!!!!
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 10:22:24
      Beitrag Nr. 3.584 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.026.783 von lexinyc am 27.02.10 19:25:52Ich würde auf jeden Fall das BGH-Urteil abwarten, bevor ich etwas unternehme bzw. durch Klagen weiter gutes Geld schlechtem Geld nachwerfe.

      Es wäre auch unverantwortlich vom Schmitt, so zu tun, als ob ihn das nichts mehr angeht.

      Durch weitere Klagen verzögert sich das ganze endlos weiter und ich sehe die Gefahr, daß wir auch in 2020 noch kein Geld bekommen.

      Deswegen müßten wir spätestens nach dem BGH-Urteil an die Öffentlichkeit gehen und Druck machen, daß überhaupt eine Entscheidung fällt, übrigens auch in Bezug auf die EDW, die sich hervorragend hinter diesem Chaos verstecken kann.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 12:23:46
      Beitrag Nr. 3.585 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.027.422 von Urlaub2 am 28.02.10 10:22:24Sicherlich wird der Insolvenzverwalter nach der Sitzung des Gläubigerausschusses im März eine Gläubigerinformation abgeben.
      Es wäre allerdings sinnvoll, einmal darüber nachzudenken, ob nicht eine Gläubigerversammlung schnellstmöglichst angeregt wird, um Rechenschaft über das bislang Geleistete des Insolvenzverwalters und des Gläubigerausschusses, der ja mit sogenannter hoher Fachkompetenz ausgerüstet ist, zu verlangen und über die bislang angelaufenen Kosten. Auch über die weiteren geplanten Schritte sollte abgestimmt werden, da ja mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch der BGH der Prozess durch Dr. Schmitt nicht gewonnen wird. Das jetzt vorliegende Urteil ist ja schlüssig begründet und in der jetzt zweiten Instanz weiter konkretisiert. Dei weiteren Entscheidungen sollte man nicht dem Gläubigerausschuss und dem Insolvenzverwalter überlassen Wir als Anleger bezahlen ja diese Herren mit nicht unerheblichen Summen und die bisherigen Ergebnisse sind bislang nicht im Sinne der Anleger. Man hätte bei dem anwaltlichen Fachwissen (Gläubigerausschuss, Insolvenzverwalter + teuren Gutachten) einen anderen Verlauf erwarten dürfen. Nicht einmal auf den weitern Verzicht der Einrede der Verjährung in punto Aussonderungsrechte ist man eingegangen.
      Vom bisherigen Verlauf hat neben Citco nur der Insolvenzverwalter und der Gläubigerausschuss profitiert und je länger es dauert steigert sich deren Gewinn. Anders bei den Anlegern, denen neben dem Betrugsverlust weitere Abschmelzungen durch Kosten für den Insolvenzverwalter, den Gläubigerausschuss, Prozesskosten und die tatsächliche Inflation entstehen.
      Mit "an die Öffentlichkeit gehen nach dem BGH-Urteil" ???
      Wir hatten doch schon einmal eine Aktion mit nicht unerheblichen Aufwand Ende 2008 hier angekurbelt, die dann in diesem Forum zerredet und nicht unterstützt wurde- das war Entschädigung Jetzt?!
      Wer waren damals die Bremser?
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 14:34:04
      Beitrag Nr. 3.586 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.027.753 von mus10 am 28.02.10 12:23:46Ich war an der damaligen Aktion auch aktiv beteiligt und als kleinen Erfolg haben wir jetzt die Teilentschädigung durch die EDW.

      Die Frage ist nur, was wir jetzt konkret machen können.
      Wir müssen definitiv verhindern, daß sich die Sache durch endlose Prozesse noch 10-20 Jahre hinzieht.

      Die richtige Lösung wäre, daß dann eben jeder aussondern kann.
      Dabei würde alles beim alten bleiben, alle offenen Prozesse müßten beendet werden, der Schmitt müßte sein Schlußverzeichnis erstellen und das wäre dann nach einer 2-Wochen-Frist rechtskräftig.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 14:43:29
      Beitrag Nr. 3.587 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.028.173 von Urlaub2 am 28.02.10 14:34:04Hm, ich vergaß zu erwähnen, daß danach tatsächlich ausgezahlt werden könnte und auch die EDW ihren Teil bekäme, der (so will ich mal hoffen) für die Restentschädigung ausreichen würde.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 16:27:15
      Beitrag Nr. 3.588 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.028.173 von Urlaub2 am 28.02.10 14:34:04Wie schon gesagt, die Gläubiger sollten in einer Gläubigerversammlung vom Insolvenzverwalter Rechenschaft über das Geleistete oder besser das Nichtgeleistete verlangen mit einer Kostenanalyse der geführten Prosse und einer Entscheidung, ob man das Geld bei der Revision des Citco-Urteils vor dem BGH mit fast hundertprozentiger Sicherheit nun zum dritten Mal nochmals in den Sand setzen will oder nicht. Wer den Nutzen davon hat habe ich bereits ausgeführt. Wir hatten und haben den Schaden! Die Interessen des Insolvenzverwalters und des Gläubigerausschusses sind anscheinend zum jetzigen Zeitpunkt sehr verschieden von den Interessen der Gläubiger, wenn man sich den bisherigen Verlauf des Insolvenzverfahrens betrachtet. Werden wir noch richtig vertreten auch bei aller Kompliziertheit dieses Verfahrens?
      Man schaue sich die Zusammensetzung des Gläubigerausschusses an. Kein einziger Kleinanleger ist meines Wissens dort vertreten-nur indirekt über RA der ARGE- und natürlich die EdW. Zeitgewinn, Höhe der Insolvenzmasse (jede Aussonderung mindert diese unmittelbar) und Mandantengewinn bringt den letzgenannten und dem Insolvenzverwalter Vorteile und Einnahmen. Am 11.03.2010 können wir das fünfjährige Jubiläum der Feststellung des Entschädigungsfalles PMA begehen und außer Luftnummern und weiterer Verar... ist nicht viel geschehen!
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 16:46:58
      Beitrag Nr. 3.589 ()
      Nun sind wir an einem Punkt angelangt, wo keiner genau sagen kann was zu tun ist.

      Die Frage für mich ist, wie kommt man an den Insolvenzverwalter heran?

      Mit freundlichen Worten wird sich nichts tun.

      Es muß doch eine Möglichkeit geben, um den Insolvenzverwalter zu sagen jetzt ist Schluß mit Prozessen.
      Wir sind schließlich die Geldgeber und müssten eigentlich sagen wir wollen nicht mehr.

      Wie stellt man das an?
      Es muß doch eine übergeordnete Stelle geben, die dem Insolvenzverwalter auf die Finger klopft.

      Die Gläubigerversammlung könnte das bestimmt, aber das sind alles Anwälte, die einige Gläubiger vertreten.
      Nur die verdienen solange bis es nichts mehr zu holen gibt.

      Also müssen alle Gläubiger, die Anwälte mit ihren Interessen beauftragt haben,sagen der Insolvenzverwalter muß jetzt auszahlen und darf keine Prozesse mehr führen. Weil solange versteckt er sich hinter den noch anstehenden Prozessen und die Gläubigeranwälte ebenfalls.

      Mir ist auch nicht klar, weil schon zu lange her, wer eigentlich die Interessen derer vertritt, die keinen Anwalt beauftragt haben?
      Ist das dann jeder selbst?

      Ich fühle mich sehr hilflos, weil ich nicht weis was zu tun ist.

      Ein Weg wäre zum Anwalt zu gehen, aber das das nichts bringt sieht man ja, seit Jahren bei dennen, die einen Anwalt um Hilfe gebeten haben.

      Um noch mal den Punkt auf zu greifen "Wer waren damals die Bremser?"

      Meiner Meinung nach und so habe ich es noch in Erinnerung war man wohl kurz davor in die Öffentlichkeit zu gehen, aber es hat sich verzögert, eine Webseite zu bekommen.

      Kann man aber alles nachlesen, was 2008 / 2009 alles gepostet wurde.

      Ausserdem hat der Finanzminister überraschend der EDW einen Kredit von 128 Millionen zur Verfügung gestellt, und damit war die Luft raus, und die EDW hat mit Entschädigungen begonnen.

      Aber das ist Schnee von Gestern.

      Nun muß der Insolvenzverwalter angegangen werden und deren Helfershelfer.

      Hier wäre ein sachkundiger im Insolvenzrecht sehr hilfreich.
      Natürlich kann man sich das Insolvenzrecht aus dem Internet holen und alles nach lesen, aber ob dann auch alles versteht und auch entsprechend umsetzen kann.

      Bin mal gespannt was da alles kommt.
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 16:56:59
      Beitrag Nr. 3.590 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.028.469 von mus10 am 28.02.10 16:27:15Richtig, zumal für mich befremdlich ist, daß Schmitt offensichtlich zu unsinnigen Feststellungsklagen regelrecht auffordert:

      http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/DE_info…

      Das macht auf mich keinen guten Eindruck !

      Wir müßten den Schmitt tel. und per Mail auffordern, eine Gläubigerversammlung einzuberufen.

      Da müßten wir aber konkrete Forderungen stellen, wie es weitergehen soll, wobei ich vorgeschlagen habe, daß dann eben jeder aussondern kann.

      Sollte der Schmitt sich weigern, eine Gläubigerversammlung abzuhalten, müßten wir öffentlich Druck machen und uns an die Medien wenden, wie wir es schon in 2008/09 geplant hatten.
      Wir können ja hier im Thread zurückblättern.

      Wenn wir gar nichts machen, bekommen wir vielleicht noch einen Teil unseres Geldes in 20 Jahren.
      Der Rest wurde durch Prozeßkosten weggefressen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 17:19:59
      Beitrag Nr. 3.591 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.028.173 von Urlaub2 am 28.02.10 14:34:04

      Also Urlaub2, was du da schreibst, ist eigentlich sehr gewagt. Ich kann mich erinnern, dass du einer derjenigen mit warst, der ständig Gegenarkumente hatte. Ich habe mich sogar gefragt, und nicht nur ich, was du in diesem Forum überhaupt für eine Rolle spielst.
      Die Teilauszahlung kam dadurch zustande: Tausende Anleger haben sich organisiert an sämtliche Behörden per Email oder Post gewandt. Die Interessengemeinschaft Phoenix MV hatte in den vergangenen Jahren gute Arbeit geleistet. Nicht zuletzt hat sich die FDP vor den Wahlen auch für die Anleger eingesetzt. Leider ist da im Moment nicht mehr viel zu hören. Sollen aber nach wie vor an der Sache dran sein, habe ich gehört.
      Damals sollten Aktionen gestartet werden, aber es gab dermaßen viele Probleme untereinander, dass genervt viele dann aufgaben.

      Dein damaliger Beitrag in negativer Hinsicht war damals nicht unwesentlich.

      Ein Verdienst von dir ist also keinesfalls !!!!
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 17:39:18
      Beitrag Nr. 3.592 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.028.659 von Wertegang am 28.02.10 17:19:59Das stimmt also nun wirklich nicht !

      Ich habe mich damals u.a. stundenlang damit befaßt, Medienadressen herauszufinden und weiterzuleiten.
      Ich habe diese Daten auch noch.

      Es fanden nur einzelne nicht gut, daß ich Leute auf EDW-Bescheide und -Zahlungen angesprochen habe, was für mich aber durchaus aufschlußreich war.

      Ich setze mich für uns hier schon seit nahezu 5 Jahren ein und bin wohl über die ganze Zeit gerechnet der aktivste Poster hier.

      :eek:

      Es würde aber nun wirklich nicht schaden, wenn Leute, die 2008/09 hier aktiv waren, ihre Tätigkeit wieder aufnehmen.

      Denn ich sehe den Schmitt, der meiner Meinung nach einen guten Insolvenzplan gemacht, inzwischen durchaus kritischer.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 19:17:02
      Beitrag Nr. 3.593 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.028.525 von lupofunk am 28.02.10 16:46:58Übergerordnete Stellen??? Vielleicht himmliche Kräfte, wenn man den Glauben hat, aber keine anderen.
      Es ist unser Verfahren und wir haben den Insolvenzverwalter in der 1. Gläubigersammlung mit seinem Gläubigerausschuss mehrheitlich gewählt/eingesetzt/bestätigt und beauftragt.
      Zur zweiten Gläubigerversammlung waren auch nicht nur Anwälte in Frankfurt- auch eine ganze Menge Kleinanleger, mit denen ich in den Pausen der mehrstündigen Sitzung sprechen konnte.
      Nur wir selber, entweder direkt oder die, die sich von der ARGE etc. vertreten lassen und dafür zahlen, müssen munter werden und ihre rechtlichen Möglichkeiten über die Gläubigerversammlung ausüben. Einen anderen Weg gibt es nicht. Welche Anzahl Gläubiger erforderlich sind, um eine Gläubigerversammlung einzuberufen etc. lässt ja herausfinden. Ich werde mich zeitnah in dieser Angelegenheit informieren, um auch für mich selber Klarheit zu bekommen. Man sollte zwischenzeitlich mit Anfragen beim Insolvenzverwalter den Druck erhöhen, damit wenigstens eine zeitnahe Information seiner Bewertung des in die Hose gegangenen Prozesse vor dem OVG Frankfurt erfolgt und auch eine Aussage dazu, wie es jetzt weitergehen soll.Es wäre sicherlich auch sinnvoll, Dr. Schmitt gegenüber zum Ausdruck zu bringen, dass eben der Weg zum BGH nicht beschritten werden soll. Das vorliegende Urteil ist doch eindeutig, dass alle Anleger aussondern können
      Man hat schon den Eindruck, dass man an schnellen Information an die Anleger nicht unbedingt interessiert ist. Das Urteil liegt dem Insolvenzverwalter ja schon längere Zeit vor. Aber Zeit ist Geld- leider nicht für uns.
      Nach einer Information durch den Insolvenzverwalter sollten sich die Gläubiger dann ernsthaft überlegen, ob so und mit diesem Personal weitergemacht werden soll. Das geht aber nur über eine Gläubigerversammlung und aktivere Gläubiger.
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 19:19:21
      Beitrag Nr. 3.594 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.028.566 von Urlaub2 am 28.02.10 16:56:59In 20 Jahren ist die Insolvenzmasse in den Taschen der Anwälte verschwunden + den zusätzlichen Klagekosten der geprellten Anleger.
      Das Problem ist auch das geltende Insolvenzrecht. Es läd geradezu zur Selbstbedienung aller Beteiligten ein. Es ist nicht das erste mal das eine Insolvenzmasse für Honorare, Spesen, Gutachten Anwalts- und Gerichtskosten, etc., regelrecht geplündert wird und für die eigentlich geschädigten so gut wie nichts übrig bleibt. Natürlich alles Rechtens!!! Nicht umsonst wird zur Zeit in den Medien, von Rechtsexperten, dringend eine Änderung des Insolvenzrechts gefordert.
      Das käme natürlich für uns zu spät.
      Aso Jungs, tapfer sein, das Geld ist weg!
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 19:22:09
      Beitrag Nr. 3.595 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.028.716 von Urlaub2 am 28.02.10 17:39:18Urlaub, von dir habe ich damals ganz genau 11 Adressen gemailt bekommen!

      Wenn dies für dich eine stundenlange Arbeit bedeutet hat, möchte ich dir hiermit noch mal meinen aufrichtigen Dank übermitteln.

      Ansonsten hast gerade du den wesentlichsten Anteil daran, dass die damalige Aktion einfach kaputt geredet wurde und jeder vernünftige Aufruf hier gescheitert ist, zusammen und in der Menge etwas zu organisieren und auch zu erreichen.

      Immer, wenn ein Beitrag dazu verfasst wurde, warst stets du derjenige, der diesen dann sofort mit seinen Beiträgen (mit vielen Absätzen und Leerzeilen) schnell überschrieben hat und somit ganz gezielt eine neue Seite eröffnet hat, nur um wieder in kleinlichen Diskussionen auseinander gepuzzelt zu werden.

      Ein Schelm, der Böses dabei denkt!?
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 19:43:00
      Beitrag Nr. 3.596 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.029.067 von HeinzRinde am 28.02.10 19:22:09Nun gut, ich bin Phoenix-Opfer wie du und habe bzw. hatte nun wirklich kein Interesse, etwas kaputtzureden.

      Auch hatten wir uns damals sehr stark mit dem Thema EDW befaßt,
      während ich mich damals schon stärker mit der Phoenix-Insolvenzmasse auseinandergesetzt hatte.

      Du kannst mir glauben, daß ich über das BGH-Fehlurteil wirklich sehr enttäuscht war.

      Ich freue mich aber trotzdem, daß du wieder da bist.

      Es ist sicher der richtige Ansatz, eine Gläubigerversammlung einzuberufen.
      Nur müssen wir uns darüber im klaren sein, was wir da erreichen wollen.

      Ich bin selbstverständlich wieder bereit, mich an Aktionen zu beteiligen.

      Ich glaube auch nicht, daß ich eine andere Meinung habe als die meisten hier.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 19:43:36
      Beitrag Nr. 3.597 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.029.053 von mus10 am 28.02.10 19:17:02Übergeordnete Stellen??? Vielleicht himmlische Kräfte, wenn man den Glauben hat, aber keinen anderen.

      Diese Ansage ist nicht produktiv!
      Es gibt immer wieder welche, die es nicht lassen können andere zu negativ zu kritisieren, weil sie sich nicht normgerecht ausdrücken.

      Diese Vorgehensweise wurde des öfteren in der Vergangenheit gerügt.

      Das ist auch der Grund, warum sich einige nicht mehr trauen hier weiter mit zu machen.

      Keine Angst ich melde mich trotzdem weiter, denn ich habe ein dickes Fell.

      Ansonsten fand ich den Beitrag gut und informativ.

      Ich stelle mir es aber sehr schwer vor, jetzt alle bzw. einen Großteil dazu zu bringen
      gegen den Insolvenzverwalter vor zu gehen.

      Es sind im Forum bestimmt zu wenig, um einen Prozentsatz zusammen zu bringen, der ausreicht um was zu bewegen.

      Der Insolvenzverwalter hat eine List der Gläubiger, die er anschreiben kann und bezahlt das auch noch von unserem Geld.
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 19:57:24
      Beitrag Nr. 3.598 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.029.053 von mus10 am 28.02.10 19:17:02Absolut richtiger Denkansatz, daß Schmitt nicht weiter zum BGH geht.

      Er müßte prüfen, inwieweit alle aussondern können und die restlichen Prozesse beenden.

      Dann könnte er, wenn keiner mehr widerspricht, auszahlen.

      Wollen wir ihm mal eine Mail schreiben ?

      Wir müßten das evtl. absprechen, damit wir die Mails ähnlich klingen und wir mehr Einfluß ausüben können.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 20:58:16
      Beitrag Nr. 3.599 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.029.131 von lupofunk am 28.02.10 19:43:36Es geht nicht darum zu kritisieren, auch keine Ironie ist im Spiel. Es ist so gemeint, wie geschrieben - wir können nur in dieser Angelegenheit absulut auf niemanden von oben hoffen, keine Parteien oder Aufsichtsbehörden. Nur wir haben es noch in der Hand und können versuchen, aktiv zu werden und uns selbst zu helfen und den weiteren Schaden versuchen zu minimieren Es ist richtig, das wird sehr schwer, da die Masse eher nicht zu spühender Inititative neigt, um das vorsichtig auszudrücken und der Insolvenzverwalter alles tun wird, um Zeit zu gewinnen, Rechtsfragen offen zu lassen, damit wir ihn auch weiterhin gut bezahlen dürfen.
      In dem Augenblick, wo die Insolvenzmasse schmilzt, wird das Honorar auch deutlich kleiner.
      Das wäre ja bei Anerkenntnis des aktuellen Citco-Urteils eindeutig der Fall. Wer kürzt sich denn selbt sein Einkommen?

      [i]Auf alle Fälle können viele den gesteigerten Unmut über die bisherige anwaltliche Kollektivsuperleistung, die bislang durch Dr. Schmitt und den Gläubigerauschuss geleistet und von uns teuer bezahlt wurde, zum Ausdruck zu bringen.
      Jeder sollte in selbst verfassten Schreiben (am besten Einschreiben) und nicht in mails (höchstens zusätzlich) aktiv werden und beantragen, dass ein Gang zum BGH nicht gewünscht wird. Wen viele das tun, wird Dr. Schmitt sicherlich reagieren müssen und kann das kaum ignorieren. Das kann man doch ohne große Anstrengungen Leisten, oder? Gläubiger bei der ARGE oder anderen Anwälten, von denen sie sich vertreten lassen, können sich dorthin wenden und das beantragen.
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 21:29:18
      Beitrag Nr. 3.600 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.029.169 von Urlaub2 am 28.02.10 19:57:24Ich denke schon dass ein BGH-Urteil unerlässlich ist. Denn andere Kläger sind mit ihren Aussonderungsklagen gescheitert. Offensichtlich gibt es doch sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen und die können nur beim BGH, rechtsverbindlich geklärt werden.
      Avatar
      schrieb am 01.03.10 10:14:13
      Beitrag Nr. 3.601 ()
      Frage in die Runde, wohl von allgemeinem Interesse:

      Ich bin einer von denen, die im Jahre 2009 von der EdW eine sog. "Teilentschädigung" von wenigen Tausend EUR erhalten haben. Eigentlich müßten alle ebenso "Beglückten" jetzt die gleiche Frage haben:

      Ist diese Teilentschädigung einkommenssteuerpflichtig, wenn ja, wo in der Eikommensteuererklärung anzugeben?

      Anmerkung: Es ist ja eigentlich unser Geld, für dessen Verlust die EdW kraft Gesetzes 90% (max. 20.000 EUR) zu erstatten verpflichtet wäre. Aber man weiß ja nie ...
      Diese Frage hat nichts zu tun mit der umstrittenen Versteuerungspflicht für die sog Scheingewinne, das habe ich bereits mit meinem zuständigen Finanzamt geklärt.
      Avatar
      schrieb am 01.03.10 11:52:47
      Beitrag Nr. 3.602 ()
      @Urlaub 2
      Leider kannst DU ebenso wenig eine Gläubigerversammlung ausrufen, wie du den Insolvenzverwalter dazu auffordern kannst, NICHT bis vor den BGH zu ziehen.
      Es bleibt abzuwarten, wie Schmitt sich in den nächsten Wochen zu seinem abermals herben Rückschlag äußert.
      Auch ich habe i.M. keine Ideen mehr, wie man etwas positiv voranbringen kann - da stehe ich wohl nicht alleine.

      Ob der KfW-Kredit aufgrund massiven Drucks der Anleger zustande gekommen ist (wie auf den letzten Seiten behauptet) wage ich aber eher zu bezweifeln.
      Da wird es eher um die mangelhafte Umsetzung einer europäischen Richtlinie und der damit verbunden Konsequenzen gegangen sein; sprich: erstmal den Zündstoff zeitweilig rausnehmen.

      Es gibt bei der ganzen Sache prinzipiell zwei Dinge, die vermutlich nicht nur mich, sondern alle ärgern.

      Punkt 1: Die Regulierung der EdW verstößt definitiv gegen verabschiedetes Recht. Geplant war Zahlung (aus dem Riesentopf :cry: ) von bis zu 90% der Einlage (max. 20.000,-) gegen Abtretung der Gläubigerforderung - alles andere ist nicht ok.
      Punkt 2: (und der vielleicht noch mehr)
      Wir haben rund zwei Jahre mit diesem Schmitt-Entwurf zu einem "begleitenden Insolvenzverfahren" vergeudet und somit viel Geld und viel Zeit.
      Die meisten von uns sind keine Juristen, aber wenn man bezüglich dieses Vorgehens KLAR UND DEUTLICH gemacht hätte, dass das NUR funktioniert, wenn ALLE, also wirklich ALLE der rund 30.000 Anleger zustimmen, wäre doch jedem noch so dämlichen Hinterwäldler aufgefallen, dass das NIEMALS klappen wird.
      Das ist zumindest mir damals nicht bewußt gewesen, dass wenn nur EIN EINZIGER von 30.000 ein Problem mit der Abwicklung hat, alles für den Ar... war.
      Sorry, aber auf ein solches Pferd seitens des Insolvenzverwalters zu setzen und dafür noch soviel Zeit aufzuwenden spricht in meinen Augen nicht unbedingt von großer Kompetenz.
      Das aktuelle Urteil werden garantiert nicht dutzende, sondern hunderte Anleger zu eigenen Verfahren nutzen - da kannst du, lieber @Urlaub2 noch so gebetsmühlenartig posten und hoffen, dass das alles nur Geld kostet und nichts bringt.
      Das es anders ist hat Citco bewiesen.

      Ein toller Fall diese Phoenix-Geschichte - hier erlebt man hautnah, wie wenig geltendes Recht wert ist und wie jegliche Logik mit Füßen getreten wird.
      Avatar
      schrieb am 01.03.10 12:14:26
      Beitrag Nr. 3.603 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.030.940 von lotker am 01.03.10 10:14:13Als Schadensersatz ist es steuerfrei.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 01.03.10 19:10:27
      Beitrag Nr. 3.604 ()
      Eines kann ich aber wirklich kaum fassen. Wenn die Insolvenzmasse wegen diesem Prozess nun um 59 mio von 230 mio auf 171 mio gesunken ist, dann gehören dieser s....ß Insolvenzverwalter und die ganzen sch...ß Anwälte ..... !? !** ..* ! % $

      Also mal ehrlich, es kann doch nicht sein, daß wegen einer Regulierung von ca. 8.9 Mio für Citco dann ein Schaden von 59 mio durch Anwalts und Prozesskosten entsteht!!!
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 09:59:04
      Beitrag Nr. 3.605 ()
      Es wird uns alle nicht trösten, wenn die Kosten nicht nur für den Citco Prozess, sondern auch für die vielen kleinen Rückforderungsprozesse ausgegeben wurde. Wurden die nicht sogar oft verloren?
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 12:26:06
      Beitrag Nr. 3.606 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.029.368 von mus10 am 28.02.10 20:58:16Hier sinnvolle Aktivitäten der Interessengemeinschaft Phoenix-Gschädigter MV und den dort gezeigten Unmut über die Masseverbrennung duch den Insolvenzverwalters Dr. Schmitt und das bisher Geleistete.http://www.igphoenixmv.de/aktion/090918-ob-insolvenzgericht.…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.igphoenixmv.de/aktion/091002_ob.pdfhttp://www.igphoenixmv.de/aktion/090918-ob-insolvenzgericht.…
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 12:33:34
      Beitrag Nr. 3.607 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.039.929 von mus10 am 02.03.10 12:26:06Das sollte besser funktionieren
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 14:28:04
      Beitrag Nr. 3.608 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.039.995 von mus10 am 02.03.10 12:33:34Ich versuche es auch noch mal:

      http://www.igphoenixmv.de/start.html

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 14:41:45
      Beitrag Nr. 3.609 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.041.067 von Urlaub2 am 02.03.10 14:28:04Ich kann nicht erkennen, inwieweit Gelder aus der Insolvenzmasse "verbrannt" wurden.

      Hat da jemand konkrete Infos ?

      Ich denke, daß Schmitt sicher einige Gelder von Altkunden zurückbekommen hat, auch wenn die verlorenen Citco-Prozesse vermutlich ein paar Millionen gekostet haben.

      IG Phoenix ist interessant.

      Wir müssen auf jeden Fall Druck machen, damit sich das ganze nicht noch 10 Jahre hinzieht.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 14:48:39
      Beitrag Nr. 3.610 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.041.196 von Urlaub2 am 02.03.10 14:41:45Hier der offene Brief an den Schmitt:

      http://www.igphoenixmv.de/aktion/091002_ob.pdf

      Ich hoffe, man kann das lesen. Da ist von 230 Mio. die Rede.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 15:06:16
      Beitrag Nr. 3.611 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.041.251 von Urlaub2 am 02.03.10 14:48:39Und nun nochmals der link zum offenen Brief an das Insolvenzgericht http://www.igphoenixmv.de/aktion/090918-ob-insolvenzgericht.…
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 17:46:10
      Beitrag Nr. 3.612 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.041.436 von mus10 am 02.03.10 15:06:16Und, was hat es gebracht?
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 18:01:10
      Beitrag Nr. 3.613 ()
      Was würde es bringen, wenn wir einen (oder mehrere) Beschwerdebrief(e) an das Insolvenzgericht Frankfurt schreiben, wo Schmitt immer Rechenschaft ablegen muß ?????? Er hat ja nicht einmal bis heute der Interessengemeinschaft MV geantwortet.

      Das müßte aber gut und schnell organisiert werden !!

      Andere Ideen habe ich auch nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 18:41:27
      Beitrag Nr. 3.614 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.043.558 von Positivdenker am 02.03.10 18:01:10Ich halte es für möglich, daß Schmitt Angst hat, daß er kein Honorar mehr bekommt, wenn alle aussondern können und dadurch theoretisch zwar keine Insolvenzmasse mehr da wäre, in Wirklichkeit aber alles beim alten bliebe.
      Da könnte man sagen, daß er das Honorar trotzdem bekommt, wenn zügig ausgezahlt werden könnte.

      Absolut richtig, daß wir aktiv werden müssen und uns mit dieser Interessengemeinschaft zusammentun können.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 19:19:25
      Beitrag Nr. 3.615 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.043.851 von Urlaub2 am 02.03.10 18:41:27Wie wärs mit Protestmails, Online-Petitionen und Online-Unterschriftslisten?

      http://www.petitiononline.com/

      http://www.protestmail.de/

      Es muß auf jeden Fall irgendwas passieren! Hat jemand andere Vorschläge?
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 22:11:07
      Beitrag Nr. 3.616 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.029.127 von Urlaub2 am 28.02.10 19:43:00Hallo,

      habe heute ein Schreiben von der EDW bekommen (meine Schadensmeldung ist bei der EDW am 20.05.05 eingegangen).

      Da steht, dass man mit der Teilentschädigung begonnen hat, etc.

      Dem Schreiben hängt eine Erklärung bei, wo man ankreuzen soll, ob man Ansprüche geltend gemacht hat, bzw. Geld erhalten hat von:

      - Insolvenzverfahren Vermögen Dieter Breitkreuz

      - Insolvenzverfahren Phoenix A/S Dänemark

      - Prüfungsgesellschaft Ernst u. Young

      - Vermittler des Beteiligungsvertrages

      - Wirtschaftsprüfer Dr. Puckler

      - Sonstige

      Ich habe nur der EDW und dem Insolvenzverwalter meine Beteiligungen am PMA gemeldet, d.h. in der Erklärung kann/muss ich doch dann überall "Nein" ankreuzen?

      Hat jemand schon das gleiche Schreiben erhalten. Ist nach Beantwortung des Schreibens in "Kürze" mit einer Zahlung zu rechnen?

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 23:06:44
      Beitrag Nr. 3.617 ()
      hier gehen einige anscheinend davon aus,ein insolvenzverwalter werde nach zeit bezahlt.

      tatsächlich hängt die gebühr aber von der höhe der insolvenzmasse ab.
      je schneller schluss ist,desto höher sozusagen der "stundenlohn".

      eine andere frage sind allerdings honorare für externe dienstleister,die aus der masse gezahlt werden.
      das ist bei insvw eine ganz beliebte praxis,vor allem wenn ein riesenunternehmen weiter geführt wird.
      hier aber eher auch nicht der fall.

      wenn ihr also meint,die verzögerungen lägen am honorarinteresse von schmitt,so dürftet ihr euch irren.

      citco und vor allem edw sind sind die bremser !
      Avatar
      schrieb am 03.03.10 08:39:26
      Beitrag Nr. 3.618 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.045.950 von Dr.Ibbelkuenstler am 02.03.10 23:06:44Es steht die Annahme im Raum, daß sich das Honorar vom Schmitt durch Aussonderungen vermindert und er deswegen kein Interesse hat.

      Was hältst du denn davon ?

      ;)
      Avatar
      schrieb am 03.03.10 09:25:10
      Beitrag Nr. 3.619 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.043.413 von marrissa am 02.03.10 17:46:10Ich denke mehr, als nichts zu tun.
      Avatar
      schrieb am 03.03.10 10:39:39
      Beitrag Nr. 3.620 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.045.565 von leonardoma am 02.03.10 22:11:07Nach der Bearbeitung kommt ein Bescheid und danach die Zahlung.

      Das geht dann i. a. rel. schnell.

      Bei mir hat das nur ein paar Wochen gedauert.

      Ansonsten rate ich, hier im Thread zurückzublättern, zumal wir das ganze Thema schon ausgiebig diskutiert hatten.

      Ich möchte vermeiden, daß Leute "verscheucht" werden, indem das Thema EDW-Zahlung zu intensiv behandelt wird.

      Um die Phoenix-Insolvenzmasse endlich "loszueisen", brauchen wir die aktive Mithilfe von allen und gute Ideen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 03.03.10 12:26:43
      Beitrag Nr. 3.621 ()
      Kurze Ergänzung zu @Dr. Ibbelkünstler
      Vollkommen richtig, Scmitt ist RA bei Schulze&Braun und bekommt sicherlich nicht Millionen für seine Tätigkeit.
      Leider kostet trotz allem das reine Insovenzverfahren mit allem was anhängig ist Geld - u.a. auch Gerichtsverfahren.

      Was mich persönlich hellhörig werden ließ ist die Tatsache, dass auch in älteren Stellungnahmen von der Schubra von rund 220 Mio. geredet wurde, zuletzt aber häufiger aus unterschiedlichen Quellen nur noch von € 171 Mio. gesprochen wird.

      Ebenfalls ist das Infomanagement von Schubra in der letzten Zeit nun wirklich schlecht. Auch wenn der gute Mann noch andere Insolvenzverfahren zu begleiten hat - das größte wird Phoenix sein.
      Und grundsätzlich verdient Schubra da ganz ordentlich dran, weshalb mich (noch einmal) das "begleitende Insolvenzverfahren" und dessen Ausgang sehr gestört hat, wie schon zwei Seiten vorher zu lesen war.
      Schön das genau dieses Thema im offenen Brief aus MV aufgegriffen wird - ich bin also nicht ganz allein. :cry:
      Avatar
      schrieb am 03.03.10 15:10:17
      Beitrag Nr. 3.622 ()
      Sehenswert in der gestrigen Sendung "Frontal 21" "Die Tricks der
      Insolvenzverwalter". Anzusehen Internetseite ZDF.
      Avatar
      schrieb am 03.03.10 15:41:31
      Beitrag Nr. 3.623 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.050.222 von Wertegang am 03.03.10 15:10:17Hier dazu der passende Link:

      http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite#/b…


      :eek:
      Avatar
      schrieb am 03.03.10 19:03:02
      Beitrag Nr. 3.624 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.050.612 von Urlaub2 am 03.03.10 15:41:31Dieser Bericht bestätigt, in welcher Situation wir uns befinden. Wir sollten nicht glauben, dass es hier nicht um Millionenbeträge an Honoraren geht. Auch der Gläubigerausschuss langt bei uns ordentlich zu. Leider sind mir die geläufigen Summen, die mir bei Einrichtung des Ausschusses bekannt waren, nicht mehr abrufbar und dürften sich eher nach oben entwickelt haben. Übrigens ist die Kanzlei Schulze&Braun zur Abwehr von Rechtsstreitigen, die wir Gläubiger i.p. Aussonderung etc. führen, beauftragt. Ein tolles Selbstbefriedigungssystem.
      Was kann man tun?
      1. Das Insolvenzgericht mit Schreiben belegen
      2. Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschlands anschreiben und die
      Situation schildern.

      3. Medien informieren.
      4. Eventuell die Politik einbeziehen(FDP mit Frank Schäffler als
      sehr aktiver Helfer in der Vergangenheit ist seit dem
      Regierungseintritt der FDP auf Tauchstation in dieser
      Angelegenheit gegangen), SPD wenig
      interessiert und bereit uns zu unterstützen, Grüne? CDU?-
      eventuell. Man könnte natürlich auch nochmals den
      Petitionsausschuss des Bundestages bemühen, was die
      Gesamtsituation anbelangt (Dauer des Verfahrens,
      Teilentschädigungspraxis, Insolvenzrecht,
      Rechtsunsicherheit in fast allen Fragen mit dem Zwang,sich bis
      mindestens zum BGH durchzuklagen, Verbrennen der
      Restsumme der nicht von Breitkreuz und anderen gestohlenen
      Gelder)
      5. Gläubigerversammlung mit Rechenschaftslegung durch Schmitt, und
      anderen Tagesordnungspunkten
      Ich denke, keine Aktivität ist nutzlos-auch Schreiben an Schmitt nicht.
      Da ich eher nicht glaube, dass wir aus diesem Forum heraus wirkungsvolle gemeinsame Aktionen auf die Beine bekommen- wir hatten es ja schon einmal versucht und Zeit wurde auch von mir dafür investiert- sollte man versuchen, mit vorhandenen Strukturen, sprich Interessengemeinschaften, hier zu kooperieren.
      Vielleicht gibt es noch andere, bessere Ideen?
      Tun sollte man auf alle Fälle etwas. Wir sind ganz schön gekniffen-nun schon zum zweiten Mal.
      Meine Überzeugung, ein solcher Verlauf, wie wir ihn jezt haben, war von Anfang an nicht ungewollt, da ja immer klar war, dass Citco klagen würde und als Rechtgelehrter die sich daraus ergebenden Konsequenzen sehr genau abzuschätzen konnte.
      Nur wir haben das nicht überblickt und uns einlullen lassen.
      Avatar
      schrieb am 03.03.10 20:39:24
      Beitrag Nr. 3.625 ()
      Habe heute auch einen Bescheid der EDW bekommen.

      meine Schadensmeldung vom 03.05.2005
      Zwischenbescheid EDW vom 27.11.2009 mit der Info wird jetzt bearbeitet
      Entscheidung zur Teilentschädigung von 4200 €, Auszahlung in den nächsten 3 Monaten.
      Avatar
      schrieb am 04.03.10 08:43:24
      Beitrag Nr. 3.626 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.046.703 von Urlaub2 am 03.03.10 08:39:26ja,das liegt schon daran,dass die aussonderungsrechte nicht der insolvenzverwaltung unterliegen.

      genau das ist aber der grund,weshalb es für uns völlig duster wird,wenn die vom bgh bestätigt werden (oder von schmitt akzeptiert,wie manche hier befürworten)

      es gibt nämlich keine regelung zur verteilung des geldes unter den aussonderungsberechtigten und schmitt wäre dafür nicht zuständig.

      bin mir nicht sicher,ob allen klar ist,was das bedeutet.
      Avatar
      schrieb am 04.03.10 11:34:00
      Beitrag Nr. 3.627 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.055.527 von Dr.Ibbelkuenstler am 04.03.10 08:43:24Davon rede ich ja die ganze Zeit. Aber das scheint die Fachleute hier nicht zu interessieren.
      Avatar
      schrieb am 04.03.10 13:14:22
      Beitrag Nr. 3.628 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.055.527 von Dr.Ibbelkuenstler am 04.03.10 08:43:24Hallo,

      wie läuft das dann im Detaill ab und wer ist für die Verteilung zu- ständig?

      Kann man das irgendwo nach lesen.
      Steht das vieleicht im Insolvenzrecht?

      Wäre sehr nützlich, wenn man da mehr erfahren könnte und im voraus vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 04.03.10 13:27:34
      Beitrag Nr. 3.629 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.057.043 von marrissa am 04.03.10 11:34:00Hallo marrissa,

      ich denke das interessiert schon sehr viele mehr, als Du denkst.

      Und Fachleute sind die wenigsten hier im Forum, sonst würden nicht so viele nachfragen und augenscheinlich für den einen oder anderen Ungereimtheiten von sich geben, weil sie eben keine Fachleute sind und vieles nicht richtig verstehen, weil der Normalbürger von Insolvenzen eben nichts versteht, wozu ich mich auch zähle.

      Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten.

      Viele sind dankbar irgend etwas zu erfahren, was weiterhelfen könnte.

      Ich denke man sollte Niemanden etwas unterstellen, das er wieder besseren Wissens etwas falsches verbreitet.

      Das bezieht sich jetzt nicht auf Dich, sonder ist allgemein gemeint.

      Man klammert sich doch mittlerweile an jeden Strohhalm.
      Avatar
      schrieb am 04.03.10 14:05:16
      Beitrag Nr. 3.630 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.058.113 von lupofunk am 04.03.10 13:14:22Ich glaube ich muss hier mal Klartext reden. Einige haben es offensichtlich noch nicht kapiert was hier läuft.

      Der Insolvenzverwalter verteilt nicht sondern muss nur berechtigte Aussonderungsansprüche auszahlen. D.h., der Insolvenzverwalter kann nicht die berechtigten Aussonderungsansprüche mehrerer Anleger, in irgendeiner Form gegeneinander aufwägen, quotieren oder sonst was.
      Jeder Aussonderungsberechtigte hat ein idividuelles Recht auf eine volle Erfüllung seines Anspruchs gegen den Insolvenzverwalter.

      Und das geht dann so:

      Man meldet seine Aussonderungsansprüche beim Insolvenzverwalter an.
      Der akzeptiert die und zahlt aus oder verneint diese.

      Dann zieht man vor Gericht (möglicherweise durch alle Instanzen).

      Wenn man Recht bekommt muss der Insolvenzverwalter auszahlen. Sofern noch Masse da ist.

      Das Ganze geht in der Regel der Reihe nach. D.h., wer zuerst sein Aussonderrecht durchsetzt bekommt zuerst sein Geld, bis nichts mehr da ist.

      Da mehrere Aussonderungsklagen bereits anhängig sind bzw. vorbereitet werden, wird der der jetzt mit dem Gedanken spielt,
      wahrscheinlich nichts mehr abbekommen.

      Andererseits, wer seine Aussonderungsansprüche nicht versucht einzuklagen bekommt von der EDW keine Entschädigung - mit dem berechtigten Argument "Man hätte ja rechtzeitig seinen Aussonderungsanspruch geltend machen können" (nachzulesen bei der EDW)

      Was folgt daraus?

      Wie ich schon sagte ein BGH-Urteil muss zwingend her!

      Nur wenn das BGH generell eine Aussonderung verneint besteht noch eine Chance auf Entschädigung!

      Alle die hier die Meinung vertreten, Schmitt soll nicht vor den BGH ziehen, bzw. das OLG-Urteil akzeptieren, müssen sich die Frage gefallen lassen, was Ihr persönliches Interesse ist bzw. wessen Interessen sie vertreten!!!

      Den Rest kann sich jeder denken.
      Avatar
      schrieb am 04.03.10 14:32:11
      Beitrag Nr. 3.631 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.058.663 von marrissa am 04.03.10 14:05:16Hinter dieser Idee (wer zuerst klagt, bekommt zuerst seine Aussonderung) stecken nur gierige Anwälte, die zu Klagen verführen wollen.

      ;)

      Hier nochmal die Aussage vom Schmitt (Seite 4):

      http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/DE_info…

      Mir wäre am liebsten, wenn jeder aussondern kann und gleich ausgezahlt wird.

      Es ist aber zu befürchten, daß er den Weg zum BGH geht.

      Er soll zumindest eine Stellungnahme abgeben.
      Da müssen wir Druck machen.

      Er weigert sich schon aus Haftungsgründen auszuzahlen, weil sonst einzelne leer ausgehen, die ihn auf Schadensersatz verklagen könnten.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 04.03.10 14:38:56
      Beitrag Nr. 3.632 ()
      Im Fall Phoenix bricht das Kartenhaus zusammen
      Datum: 26.02.2009
      Zum Scheitern des Insolvenzplans vor dem Bundesgerichtshof im Entschädigungsfall Phoenix erklärt der Finanzexperte der FDP-Bundestagsfraktion Frank Schäffler:

      Nach der endgültigen Ablehnung des Insolvenzplans durch den Bundesgerichtshof bricht das Kartenhaus der Anlegerentschädigung endgültig zusammen. Es ist weiter ungewiss, wann die Anleger ihr Geld von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) und aus der Insolvenzmasse erhalten. Das Insolvenzverfahren wird noch Jahre dauern, und die EdW braucht nach eigenen Angaben zweieinhalb Jahre, um überhaupt Teilentschädigungen auszuzahlen. Die Bundesregierung steht daneben und schaut zu. Die Bundesregierung muss ihren Gesetzentwurf zur Reform der Anlegerentschädigung nun grundlegend überarbeiten. Das jetzige System ist nicht tragfähig, wie der BGH-Beschluss bestätigt.

      In Sonntagsreden hält sie den Anlegerschutz hoch, im Fall Phoenix tut sie nichts.

      http://www.frank-schaeffler.de/presse/bundestag/650

      Kommt noch was:confused:
      Avatar
      schrieb am 04.03.10 14:47:33
      Beitrag Nr. 3.633 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.059.011 von Friseuse am 04.03.10 14:38:56Genau, seit er selber dran ist, macht er auch nichts mehr.

      :laugh:

      Wir könnten uns durchaus an ihn und die FDP wenden.

      Der Gesetzgeber könnte nämlich die Aussonderungsrechte per Gesetz regeln und damit den verworrenen Fall lösen !
      Wenn das OLG schon sagt, daß jeder aussondern kann, könnte das auch der Gesetzgeber regeln.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 05.03.10 09:11:22
      Beitrag Nr. 3.634 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.058.937 von Urlaub2 am 04.03.10 14:32:11Hallo Urlaub 2.

      du schreibst:
      "Hier nochmal die Aussage vom Schmitt (Seite 4):
      http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/DE_info…
      Mir wäre am liebsten, wenn jeder aussondern kann und gleich ausgezahlt wird."

      Unten auf Seite 4 schreibt Schmitt:
      "Es ist nicht Aufgabe des Insolvenzverwalters diese sich widersprechenden Interessen mehrerer Aussonderungsgläubiger zu klären."

      Ich bin da eher der Meinung von marrissa. Wenn am Ende tatsächlich ausgesondert wird, dann geht das große Chaos und das gegenseitige Hauen und Stechen los. Keiner weiß, nach welchen Regeln das Geld dann verteilt werden soll und niemand ist dafür Verantwortlich es zu verteilen. D.h. vielleicht haben ein paar Glück, die als erstes vor Gericht Recht bekommen.
      Und vermutlich wird wieder durch alle Instanzen geklagt. D.h. selbst wenn sich jemand dafür stark machen sollte, dass quotiert an alle ausgezahlt werden soll, wird es wieder Jahre dauern, bevor irgendjemand Geld erhält.

      Nicht nachvollziehbar wie jemand lieber Jahrzehnte lang hofft 100% ersetzt zu bekommen anstatt den Insolvenzplan zu akzeptieren und "sofort" nach Quote seinen Anteil zu bekommen... (damit bist natürlich nicht du gemeint)
      Avatar
      schrieb am 05.03.10 10:00:44
      Beitrag Nr. 3.635 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.065.803 von nablator am 05.03.10 09:11:22Es ist jedenfalls nicht die richtige Lösung, über Jahre und Jahrzehnte zu klagen.

      Das macht nur Anwälte reich, die Insolvenzmasse vermindert sich bei jedem verlorenen Prozeß und wir bekommen unser Geld gar nicht.

      Schmitt müßte sein Honorar trotz Aussonderung bekommen und weitermachen, alle Prozesse müßten beendet werden und dann könnte jeder sein Geld laut Insolvenzplan bekommen.

      Wir müßten auf Leute einwirken, die unsinnige Prozesse führen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 05.03.10 16:25:44
      Beitrag Nr. 3.636 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.066.308 von Urlaub2 am 05.03.10 10:00:44"Schmitt müßte sein Honorar trotz Aussonderung bekommen und weitermachen, alle Prozesse müßten beendet werden und dann könnte jeder sein Geld laut Insolvenzplan bekommen."

      Das wäre das Beste, das sehe ich auch so. Aber dass der Schmitt sein Honorar trotz Aussonderung bekommt is eher unwahrscheinlich (da müsste vorher ein neues Gesetzt her, das keiner fordert).
      Und der Insolvenzplan ist leider höchstrichterlich als nicht legal definiert worden. Wird also auch nichts.

      Die Realität wird wohl eher so aussehen:
      Warten bis der Fall Citco vor dem BGH geklärt ist. Wenn Citco verliert haben wir Glück, dann ziehen vielleicht auch die Anderen ihre Klagen zurück und Schmitt kann nach normalen Regeln ohne Insolvenzplan auszahlen. Wenn wir Pech haben gewinnt Citco. Dann gibt es noch weitere Klagen, und mit jeder gewonnenen Klage reduziert sich die Insolvenzmasse. Je eher der Aussonderungsanspruch verjährt (ist ja im Moment völlig unklar wann das ist oder war), umso mehr bleibt in der Insolvenzmasse.
      Diejenigen, die aussondern, streiten sich noch ein paar Jahre wer wieviel bekommt. Und irgendjemand, der nicht ausgesondert hat findet sich bestimmt um alle Aussonderer zu verklagen, weil die Verjährungsfrist ja seiner Meinung nach schon längst eingesetzt ist (was die Auszahlung weitere Jahre verzögert).

      Wenn wir Glück haben bleibt von der Insovenzmasse nach Aussonderung noch was übrig und wir bekommen auch noch was ab. Hoffentlich mehr als die 0,01% die beim Nachlass Breitkreuz im Raum stehen...
      Avatar
      schrieb am 05.03.10 16:58:54
      Beitrag Nr. 3.637 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.070.637 von nablator am 05.03.10 16:25:44Ich denke, daß, wie mus10 und andere gefordert haben, eine Gläubigerversammlung einberufen werden müßte und an die Vernunft der Leute appelliert werden müßte.

      Es müßten alle Prozesse beendet werden und der Insolvenzplan ist gültig, wenn 2 Wochen nach der Schlußerklärung keiner widerspricht.


      Dann kann ausgezahlt werden.
      Ich sehe das als einzige Möglichkeit.
      Jeder Prozeß verzögert das ganze weiter.

      Obwohl Schmitt sich ungeschickt verhalten hat, würde ein neuer Insolvenzverwalter wieder viel Geld kosten und müßte sich neu einarbeiten.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 05.03.10 18:54:08
      Beitrag Nr. 3.638 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.070.986 von Urlaub2 am 05.03.10 16:58:54Es geht doch nicht nur um die Insolvenzmasse, die ja in den meisten Fällen ohnehin den kleineren Teil der Entschädigung ausmacht, sondern auch um die Entschädigung durch die EDW.

      Die EDW verlangt eine gerichtliche Klärung ob Anleger ein Aussonderugsrecht haben und bevor das nicht geklärt zahlen die nicht!!!

      "Aussonderungsgut ist nicht Entschädigungspflichtig" - Bei EDW nachzulesen!

      Der Idealfall wäre wenn der BGH ein Aussonderungsrecht für alle verneint. Dann muss die EDW zahlen.

      Wenn hingegen der BGH Citco recht gibt aber die Frage für die anderen Anleger offen lässt, muss jeder Anleger einzeln prüfen lassen ob er ein Aussonderungsrecht hat oder nicht. Sonst zahlt die EDW nicht!!!

      Hoffen auf Verjährung wäre ganz fatal. Denn wer dann vor der Verjährung nicht geklagt hat, bekommt für alle Zeiten kein Geld mehr von der EDW (denn er hätte ja vorher klagen können) und muss vielleicht sogar eine schon gezahlte Teilentschädigung zurückzahlen.
      Das stammt nicht von mir sondern ist O-Ton der EDW.

      Wir können also nur inbrüstig hoffen das die Aussonderung noch nicht verjährt ist.

      Neue Gläubigerversammlungen, Zurückziehen von Klagen, goodwill und sonstwas bringt also überhaupt nichts.

      Die EDW würde sich ins Fäustchen lachen.

      Jetzt kapiert!!!
      Avatar
      schrieb am 05.03.10 23:20:14
      Beitrag Nr. 3.639 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.070.986 von Urlaub2 am 05.03.10 16:58:54Hallo Urlaub2 und geprellte von Phoenix

      Als kleiner normaler und nicht reicher Bürger, wurde auch Ich von Phoenix geschädigt und habe manipulierte Kontoauszüge erhalten.

      Was mich als PhÖNIX geprellter betrifft sage ich Euch : Ihr bekommt die Kohle nie mehr ! Warum ?? Weil der Schmitt noch immer unnötige Prozesse führt und falsche angaben nicht einmal überprüft !

      141 (ein hundert ein und vierzig)Phoenixgeschädigkte wurden vom Insolvenzverwalter in Strasbourg wegen Scheingewinne vervolgt . Nun habe ich meinen Prozess gegen den Verwalter der Phoenix GmbH (Tribunal de Grande Instance de Strasbourg 3ème Chamre Civile Ordonance du 14 Octobre 2009) gewonnen. Die restlichen 140 die nicht in Strasbourg wohnen wahrscheinlich auch !

      Und in anderen Ländern Europas verfolgt der Schmitt auch ?? Jetzt ist der Verwalter in Berufung eingegangen.

      Sollte er wieder verlieren, gibt es wahrscheinlich noch mals 141 Einzelprozesse in den nächsten vielen Jahren. Die Insolvenzmasse vermindert sich bei jedem verlorenen Prozeß und mein Bank Konto auch !

      Hatt der Schmitt Euch davon informirt ??

      Stimmt,Wir müßten auf Leute einwirken, die unsinnige Prozesse führen.

      Ich gebe Euch gerne meine Scheingewinne bekannt!

      Grüsse aus Strasbourg
      Avatar
      schrieb am 06.03.10 01:18:20
      Beitrag Nr. 3.640 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.074.470 von auslandphoenix am 05.03.10 23:20:14Warum vermindert sich ihr Bankkonto wenn Sie den Prozess gewonnen haben?
      Avatar
      schrieb am 06.03.10 08:41:12
      Beitrag Nr. 3.641 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.074.470 von auslandphoenix am 05.03.10 23:20:14Ich denke, daß Schmitt wegen der Scheingewinne im Recht ist und der BGH ihm das Ende 2008 auch bestätigt hat.

      Ich wundere mich, wieso er bei unteren Gerichten trotzdem verliert.
      Diese Prozeßkosten machen aber im Verhältnis nicht viel aus.

      Die richtige Lösung wäre aber, daß jeder ein Aussonderungsrecht bekommt und dafür nicht extra klagen muß, weil das Zeit und Geld kostet und die Insolvenzmasse weiter vermindert.

      Auch muß eine Lösung gefunden werden, daß Schmitt trotzdem sein Honorar bekommt, aber nur, wenn er einen Weg findet, zügig auszuzahlen.

      Die EDW will natürlich auch Rechtssicherheit haben.
      Wenn Schmitt auszahlen kann, bekommt die EDW auch ihren Anteil und kann damit die 2. Entschädigungszahlung leisten.
      Das würde auch nur dann reichen, wenn sich die Insolvenzmasse bis dahin nicht zu stark vermindert hat.

      Wir müssen vom Schmitt Rechenschaft über den aktuellen Stand der Insolvenzmasse verlangen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 06.03.10 10:23:24
      Beitrag Nr. 3.642 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.074.470 von auslandphoenix am 05.03.10 23:20:14Ob Sie arm oder reich sind interessiert hier niemanden.

      Wenn Ihnen Scheingewinne ausgezahlt wurden müssen Sie diese zurückzahlen. Das Geld gehört Ihnen nicht.

      Wenn Sie und Ihresgleichen Ihre Scheingewinne nicht freiwillig zurückzahlen muss der Insolvenzverwalter versuchen Diese einzuklagen.
      Das gehört zu seinen Aufgaben.
      Avatar
      schrieb am 07.03.10 09:52:28
      Beitrag Nr. 3.643 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.050.222 von Wertegang am 03.03.10 15:10:17Worte zum Sonntag

      Ein aus meiner Sicht recht anspruchsvolles und interessantes Interview mit dem Philosophen Peter Sloterdijk, unser derzeitiges System betreffend, unter anderem auch zur heutigen moralischen de facto "Akzeptanz" von Diebstahl und Lüge. Wenn schon, sollte man sich Zeit nehmen für den gesamten Beitrag, der bereits im Oktober 2008 gesendet wurde.
      http://videoportal.sf.tv/video?id=b81d681a-b602-4c63-a1de-19…
      Avatar
      schrieb am 07.03.10 10:32:34
      Beitrag Nr. 3.644 ()
      Hallo alle zusammen,
      wie kann ich wissen, ob ich aussondern kann oder nicht?
      Habe bisher noch nichts von der EdW gehört. Ich gebe marissa Recht, habe so langsam das Gefühl, dass ich mein Geld in den Wind schreiben kann.
      Grüße HD
      Avatar
      schrieb am 07.03.10 13:03:27
      Beitrag Nr. 3.645 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.077.967 von Hupfdohle am 07.03.10 10:32:34hallo Hupfdohle,
      das weis bis jetzt keiner so genau. Wenn ich das OLG Frankfurt richtig verstanden habe sind alle Anleger Aussonderungsberechtigt, weil alle angelegten Gelder Treuhandgut sind. Der Insolvenzverwalter betreitet dieses.

      Die EDW macht das offensichtlich abhängig vom Anlagezeitpunkt.
      D.h. umso zeitnaher an die Insolvenz, umso höher die Aussonderung. Entsprechend fällt die Teilentschädigung aus.

      Wie die EDW das genau begründet und berechnet ist mir nicht bekannt.

      Klärung wird wohl erst ein BGH-Urteil bringen.

      Wenn Sie vorher eine Klager erheben, wird der Insolvenzverwalter das wohl bestreiten und solange die Verjährung nicht geklärt ist,
      schmeisst man da möglicherweise "gutes Geld, schlechtem Geld" hinterher.

      Ich folge dieser alten Börsenregel und halte meine Füsse vorerst still.

      Aber das muss jeder für sich allein entscheiden.

      Die Anwälte und dubiose Anlegerschutzvereinigungen sind da keine grosse Hilfe, weil die Geld verdienen wollen.

      Gruss,
      marrissa
      Avatar
      schrieb am 07.03.10 17:25:08
      Beitrag Nr. 3.646 ()
      ...Die EDW macht das offensichtlich abhängig vom Anlagezeitpunkt.
      D.h. umso zeitnaher an die Insolvenz, umso höher die Aussonderung. Entsprechend fällt die Teilentschädigung aus....

      Also Altanleger bekommen von der EDW wenig, weil tatsächlich Verluste erwirtschaftet wurden. Spätanleger bekommen von der EDW wenig, weil ein Aussonderungsabschlag gemacht wird.
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 08.03.10 00:42:27
      Beitrag Nr. 3.647 ()
      es ist etwas anders.

      laut olg urteil unterliegen der aussonderung gelder aus dem sog. treuhandbereich.
      ob dies im einzelfall so ist,hängt zunächst davon ab,ob das jeweilige einzahlungskonto dem treuhandbereich zuzuordnen war.
      das wird anscheinend meistens (fast immer?) so gesehen.

      diese gelder sind aber nur aussonderungsfähig solange und soweit sie sich noch im treuhandbereich befanden.
      wurden sie diesem bspw durch unterschlagung, provisionszahlung oder verlusttrades entzogen,ist auch schluss mit der aussonderung.

      wie das für den jewiligen anleger aussieht,kann man erst nach einblick in die kontoauszüge beurteilen.

      deshalb ist es bislang auch nicht möglich ein aussonderungsrecht fundiert darzulegen.
      andererseits ist das aber auch einer der gründe,weshalb sich schmitt/edw später ggf mit verjährung schwertun werden,denn sie haben bis heute niemand eine abrechnung zukommen lassen.
      Avatar
      schrieb am 08.03.10 10:56:32
      Beitrag Nr. 3.648 ()
      ...andererseits ist das aber auch einer der gründe,weshalb sich schmitt/edw später ggf mit verjährung schwertun werden,denn sie haben bis heute niemand eine abrechnung zukommen lassen. ...

      Ist denn die Planberechnung vom Insolvenzverwalter vor ein paar Jahren keine Abrechnung? Die war doch monatsgetreu.
      Avatar
      schrieb am 08.03.10 18:28:16
      Beitrag Nr. 3.649 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.080.795 von Dr.Ibbelkuenstler am 08.03.10 00:42:27Wenn die EDW, Anhand der Kontoauszüge, den möglichen Aussonderungsanspruch genau festlegen kann, warum bleibt Sie dann den Anlegern bei der Teilentschädigung, eine Erklärung schuldig, wie Sie die Teilentschädigung berechnet hat?
      Ich habe da so meine Zweifel.
      Avatar
      schrieb am 08.03.10 19:35:12
      Beitrag Nr. 3.650 ()
      fco:
      wenn jemand eine abrechnung hat,aus der sich der weitere kontomässige geldfluss und die verwendung seiner einzahlung in der folgezeit ergibt,ists freilich etwas anderes.ich kenne allerdings keinen,der sowas hat.
      und wenn das stimmen würde,was phoenix so "gebucht" hat,würden ja wohl kaum ca. 600 mio fehlen.

      marrissa:
      zweifel woran?
      a.)an meiner darlegung oder
      b.)an der richtigkeit der edw berechnung ?

      zu a.) die edw kommt zu extrem unterschiedlichen abzügen für evtl. aussonderung. dies kann überhaupt nur so begründet sein,wie es im olg urt. dargelegt ist.es kommt für jeden einzelnen anleger darauf an,ob sein geld noch im treuhandbereich lag,oder von dort abgeflossen war.

      zu b.) die edw bleibt doch auch sonst so ziemlich alles schuldig ,wozu sie gesetzlich verpflichtet ist.
      warum dann nicht auch die konkrete abrechnung ?
      Avatar
      schrieb am 08.03.10 23:20:20
      Beitrag Nr. 3.651 ()
      Hallo zusammen,

      ist zwar nur vage...aber über das nicht gefundene Geld hat man nichts gelesen. Laufen da noch Ermittlungen ? Die Verurteilten kommen bald raus, ausgeben konnten sie das sicher nicht..?

      Hatte bei der ARGE eine Klage gegen die Sparkasse Frankfurt wegen verstoß gegen §37a WpHG mit getragen. OLG hatte dies abgewiesen. Die Wrge wollte gen BGH weiter gehen. Dies war Sommer 09 , seither Funkstille....Ist hier auch jemand in der Richtung "tätig" ?


      PS: bei mir meinte die EDW " Ihre Schadensmeldung erreichte uns am 29.06.2005. Somit wird die Bearbeitung
      Ihres Entschädigungsantrages voraussichtlich im 1. Halbjahr 2011 erfolgen.
      "
      gruß Peter
      Avatar
      schrieb am 09.03.10 11:35:27
      Beitrag Nr. 3.652 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.086.959 von Dr.Ibbelkuenstler am 08.03.10 19:35:12Zweifel an b.
      Es gab ja keine Einzelkonnten, sondern einen grossen Topf, aus dem Gelder missbräuchlich entnommem wurden.
      Daraus schliesse ich das nur die Anlagedauer zur Berechnung herangezogen wurde. D.h. um so kürzer die Anlagedauer, um so höher ein möglicher Aussonderungsanspruch.
      Avatar
      schrieb am 10.03.10 20:36:05
      Beitrag Nr. 3.653 ()
      Kleines Update für Leute, die noch auf Post von der EdW warten:

      Meine Schadensmeldung ist am 20.05.2005 bei der EdW eingegangen. Im August 2009 habe ich bei der EdW nachgefragt, wann ich mit einer Entschädigung rechnen kann. Antwort damals: 2. Halbjahr 2010.

      Gestern kam der Brief von der EdW mit der Bitte um Angabe von Kontoverbindung und anderweitig gestellter Schadenersatzansprüche.

      Es sieht also so aus, als ob die EdW mindestens 3 Monate vor ihrem Zeitplan ist. Immerhin ein kleiner Lichtblick für diejenigen, die noch warten.
      Avatar
      schrieb am 21.03.10 17:06:30
      Beitrag Nr. 3.654 ()
      Hallo,

      hier nochmal Schwarz auf Weiß, wie hoch die Insolvenzmasse ist.


      Phoenix-Insolvenzverfahren wird zur Hängepartie
      21. März 2010, 10:59 Uhr

      Phoenix Kapitaldienst Bild vergrößern

      Frankfurt/Main (dpa) - Die gut 30 000 geprellten Anleger der Pleitefirma Phoenix-Kapitaldienst bekommen auch fünf Jahre nach Auffliegen des Betrugs keine Entschädigung aus der Insolvenzmasse.

      «Es kann sein, dass die Opfer noch fünf Jahre oder gar länger auf ihr Geld warten müssen», sagte Insolvenzverwalter Frank Schmitt in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Frankfurt.

      Dadurch, dass der Großgläubiger Citco gegen den Insolvenzplan vorgegangen sei, befinde sich das Verfahren «in einer jahrelangen Hängepartie, die niemandem nutzt». Mit dem Insolvenzplan wollte Schmitt einen Großteil der Insolvenzmasse nach einem bestimmten Schlüssel ausschütten. Das juristische Hickhack geht nun erneut nach Karlsruhe: «Wir müssen das bis zum BGH (Bundesgerichtshof) durchstreiten.»

      Strittig ist der Umgang mit sogenannten Treuhandkonten. Diese werden in einem Insolvenzverfahren normalerweise gesondert behandelt. Schmitt argumentiert, es handele sich bei Phoenix nicht um solche Konten, weil sich Konten nicht einzelnen Gläubiger zuordnen ließen.

      170 Millionen Euro der Insolvenzmasse könnten Treuhandvermögen sein. «Auch die 70 Millionen Euro, die über mögliches Treuhandvermögen hinausgehen, können nicht ausgeschüttet werden, weil es noch eine Reihe offener Rechtsstreitigkeiten gibt», sagte Schmitt.

      Gewichtigster Gegner ist der größte Phoenix-Gläubiger, das irische Finanzunternehmen Citco Global Custody, das gut neun Millionen Euro bei Phoenix investierte. Citco meint, das Geld sei als Treuhandvermögen verwahrt worden und dürfe nicht zur Insolvenzmasse gerechnet werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt befand im Februar, es gebe einen Aussonderungsanspruch - wie hoch dieser sein soll, blieb offen.

      «Die Hoffnung besteht natürlich, dass der BGH feststellt, dass es kein Treuhandvermögen beziehungsweise keinen Aussonderungsanspruch gibt», sagte Schmitt. Dann könnte die Auszahlung der Gelder beginnen.

      Einzige Hoffnung auf schnelleren Ersatz der investierten Gelder ist für die Phoenix-Gläubiger die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Diese hat begonnen, einen Teil der Gelder zurückzuerstatten. Geflossen sind rund 50 Millionen Euro, bis Mitte 2011 sollen es nach EdW-Angaben 128 Millionen sein.

      Auch das allerdings ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein: Um insgesamt gut 600 Millionen Euro prellte die Frankfurter Firma Phoenix Kapitaldienst vor allem Kleinanleger seit Anfang der 1990er Jahre, indem sie mit Hilfe gefälschter Unterlagen Wertpapiergeschäfte vortäuschte. Der Betrug flog im März 2005 auf, weil nach dem Unfalltod von Firmengründer Dieter Breitkreuz die Geschäftsführung wechselte.

      Es hängt alles an Cito.
      Sollte man nicht mal eine Email Aktion an Cito starten, wo man andeutet, man könnte die Cito in die Öffentlichkeit zerren.

      Oder man fährt die weiche Tour und bittet um Einsicht gegenüber der 30.000 Geschädigten.
      Habe wenig Hoffnung,weil Banken kein Herz haben.

      Was könnte man tun?
      Avatar
      schrieb am 21.03.10 20:50:17
      Beitrag Nr. 3.655 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.185.977 von lupofunk am 21.03.10 17:06:30Absolut richtig, daß wir Citco aufs Korn nehmen müssen.

      Fraglich ist, wie groß deren geschäftliches Interesse in D ist.

      Sitz ist offensichtlich in Niederlande und Irland.

      Wir müssen gezielt internationale Medien ansprechen und berichten, daß es Citco sch..egal ist, daß 30000 arme Phoenix-Opfer 10 Jahre auf ihr Geld warten müssen.

      Ich glaube nicht, daß die intensive Negativschlagzeiten lange aushalten.

      Zumal es letztlich überhaupt keinen Unterschied macht, wenn jeder aussondern kann.

      Ich bin auf jeden Fall dabei !

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 21.03.10 20:51:58
      Beitrag Nr. 3.656 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.185.977 von lupofunk am 21.03.10 17:06:30Ich glaube übrigens, daß Schmitt mit denen schon verhandelt hat, wobei ich wieder beanstande, daß von ihm zu wenig Infos kommen.

      Wir kommen hier wohl kaum im Guten weiter.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 22.03.10 13:00:15
      Beitrag Nr. 3.657 ()
      Wirklich tolle Aussichten für uns alle - ich denke nicht das eine Horde betrogender Kleinanleger einen Finanzkonzern wie Citco beeindrucken wird (zumal man dort neben den ca. 11,2 Mio $ PMA schon erhebliche Mittel für die Rechtsstreite investiert hat und ).

      Und dann gibt es da ja neben anderen bösen Baustellen (z. B. Steuer auf Scheingewinne) noch die unsegliche Verjährungsproblematik für mögliche Aussonderungsansprüche. Die arge-Phoenix z. B. vertritt im ÖRA-Massegüteverfahren laut aktuellem Rundschreiben gut 9 Mio €uro, d. h. es haben wohl nicht all zu viele Geschädigte mitgemacht (die Zahlen anderer Kanzleien werden ähnlich sein).

      Die Informationspolitik von Schubra war und ist halt bescheiden!
      Avatar
      schrieb am 22.03.10 14:11:16
      Beitrag Nr. 3.658 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.189.347 von schnobelloch am 22.03.10 13:00:15Da Citco die Prozesse gewonnen hat, hat es sie nichts gekostet.

      Und wenn alle aussondern dürfen, hat Citco weder einen Vorteil noch Nachteil.

      Ich schlage vor, daß wir etwas unternehmen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 28.03.10 21:12:02
      Beitrag Nr. 3.659 ()
      Hallo,
      bin erst kürzlich auf dieses Forum aufmerksam geworden, und habe versucht in zutreffenden Beiträgen Antworten auf meine Fragen zu finden. Leider bin ich an der Vielzahl der bisherigen Beiträge (mittlerweile ja schon 3633 !) gescheitert.

      Vielleicht kann jemand helfen meine verbliebenen Unklarheiten zu beseitigen.

      Ich habe im Nov. 2002 eine Einmaleinzahlung unter 20 T€ vorgenommen.
      Zwei kleinere Teilauszahlungen erhielt ich 2004 und 2005.
      Meine Schadensmeldung an die EDW erfolgte am 20.05.05 , Eingangsbestätigung vom 28.07.05. Anfangsbuchstabe des Familiennamens ist „S“.
      Mit Schr. der EDW vom 01.03.10 wurde mir mitgeteilt, dass nunmehr die Prüfung meines Entschädigungsantrages vorgenommen wird. Ich musste noch eine Erklärung abgeben, dass ich keine weiteren Schadenersatzansprüche geltend gemacht habe.

      Mit Schr. vom 08.03.10 erhielt ich dann die Entscheidung zur Auszahlung einer Teilentschädigung innerhalb der nächsten drei Monate.
      Die Teilentschädigung beträgt ca. 49% der Einlagesumme abzgl. der Auszahlungen.
      Als Anlage zu diesem Schreiben ist eine Aufstellung zur Ermittlung des Entschädigungsanspruches beigefügt. Diese Auflistung deckt sich mit der von Schubra mir bereits im März 2007 zugeschickten „Forderungsberechnung für Forderungsprüfung“.

      In beiden Auflistungen werden von mir nicht nachvollziehbare Abzügen für „vertraglich vereinbarte Vergütungen der Phoenix Kapitaldienst GmbH (Gebühren, Kosten und Gewinnbeteiligung)“ vorgenommen. In der Summe ergibt sich lediglich ein Entschädigungsanspruch der nur ca. 84 % der gesetzlich zugesicherten 90%-igen Entschädigung entspricht.
      Ich bin immer davon ausgegangen, dass es seitens der EDW zu einer Auszahlung in Höhe von 90% meiner Einlage (natürlich unter Abzug der Auszahlungen) kommt.

      Nun meine Frage :
      Ist die Höhe des so ermittelten, und mir mit o.g. Schreiben der EDW zuerkannten Entschädigungsanspruches rechtens, muss ich mich damit abfinden oder oder soll ich gegen die Höhe Einspruch einlegen ?
      Ein Einspruch vor Auszahlung der für die nächsten drei Monate angekündigten Teilentschädigung wäre sicher auch nicht anzuraten, oder ?

      Mit freundlichen Grüssen
      Avatar
      schrieb am 29.03.10 11:02:35
      Beitrag Nr. 3.660 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.232.961 von gues42 am 28.03.10 21:12:02Meiner Meinung nach ist die Berechnung der EDW soweit ok. Was mir allerdins auffällt ist, dass, obwohl relativ spät erst ins PMA einbezahlt wurde, die Aussonderungsquote dennoch nur bei 49% ist.
      Ich habe in 94 eingezahlt, dann den größten Teil auszahlen lassen und zwischen 2000 und 2001 wieder eingezahlt. Meine Aussonderungsquote beträgt 40$.
      Avatar
      schrieb am 29.03.10 12:13:19
      Beitrag Nr. 3.661 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.232.961 von gues42 am 28.03.10 21:12:02Nun meine Frage :
      Ist die Höhe des so ermittelten, und mir mit o.g. Schreiben der EDW zuerkannten Entschädigungsanspruches rechtens, muss ich mich damit abfinden oder oder soll ich gegen die Höhe Einspruch einlegen ?


      Ob die Berechnungmethode der EdW rechtlich einwandfrei ist kann dir hier sicher niemand sagen. Es gibt ja sogar schon Urteile die die Methode bestätigen und welche, die das verneinen (allerdings nicht endgültig höchstrichterlich).
      Es ist zumindest die bei allen angewendete Methode, dass von der Einzahlungssumme Auszahlungen abgezogen werden, und real aufgetretene Verluste und die monatlichen Gebühren/Gewinbeteiligungen. (Eigentlich ziemlich absurd, dass Gewinnbeteiligungen auf nicht vorhandene Scheingewinne verrechnet werden...)
      Am Ende kommt dann noch ein Abschlag hinzu für eventuell vorhandene Aussonderungsansprüche. Dieser Abschlag ist wohl um so höher, je kürzer du dabei warst.

      Alles aber ohne Gewähr und ohne eigene Erfahrung. Ich warte noch auf meine Entschädigung.
      Avatar
      schrieb am 02.04.10 11:18:32
      Beitrag Nr. 3.662 ()
      Zum Thema Steuern auf Scheingewinne.
      Das wird dann wohl leider auch auf Phoenix zutreffen:

      Karlsruhe weist Beschwerde zurück
      CTS-Opfer scheitern
      Die Anleger der Saarlouiser Finanzfirma CTS können im Kampf gegen Steuerforderungen nicht mehr auf das Verfassungsgericht zählen. Es wird sich nicht mit ihrer Beschwerde befassen. Opfer des Anlegerbetruges wollten sich dagegen wehren, für "Scheingewinne" Steuern zu zahlen.
      Das höchste deutsche Gericht hat die Verfassungsbeschwerde der geprellten Anleger der Finanzfirma Commodity Trading Service (CTS) nicht angenommen. Damit können sie im Kampf gegen Steuerforderungen in Millionenhöhe nicht mehr auf eine Entscheidung der höchsten Richter zählen. Das teilte eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts der Nachrichtenagentur dpa mit. "Das Verfahren ist erledigt." Einen Grund für ihre Entscheidung hätten die Richter nicht genannt (Az.: 2 BvR 2525/08).

      Opfer des Anlagebetrugs hatten sich vor dem Verfassungsgericht dagegen wehren wollen, dass für sogenannte Scheingewinne, die nur auf dem Papier bestehen, Steuern gezahlt werden müssen. Die Rechtsprechung sieht vor, dass für solche Gewinne Einkommenssteuer fällig ist. Wegen dieser Rechtslage, die im 2008 vom Bundesfinanzhof bestätigt wurde, stehen allein beim Land Rheinland-Pfalz etwa 1800 Opfer der CTS-Affäre mit Steuerschulden von 60 Mio. Euro in der Kreide.

      Scheingewinne von 433 Mio. Euro
      Die Finanzfirma Commodity Trading Service GmbH (CTS) aus Saarlouis hatte in den 90er Jahren viele Anleger mit hohen Zinsversprechen geködert, die Erträge aber zunehmend mit dem Geld anderer Anleger finanziert. Etwa 2800 Menschen wurden mit diesem Schneeballsystem um mindestens 74 Mio. Euro geprellt. Zudem sollen bis zu 433 Mio. Euro an Scheingewinnen angefallen sein. Der Betrug war im Oktober 2001 aufgeflogen.

      Das rheinland-pfälzische Finanzministerium hat immer wieder betont, dass der Fiskus die sogenannten Scheingewinne besteuern muss, weil er an das geltende Recht gebunden ist. Im Dezember 2008 hatten allerdings Ministerpräsident Kurt Beck und der damalige Finanzminister Ingolf Deubel (beide SPD) angekündigt, dass sie den Betroffenen helfen wollten. Möglich seien angemessene Ratenzahlungen, in besonderen Härtefällen sei auch der teilweise oder vollständige Erlass der Steuerschuld möglich.

      Weitere Prüfungen laufen
      Außerdem prüfen die Finanzverwaltungen in Rheinland-Pfalz, Baden- Württemberg und im Saarland immer noch, ob sie bei den CTS-Geschädigten möglicherweise weniger Steuern einfordern können als bislang gedacht. Das sagte ein Sprecher des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums der dpa. Die Überprüfung steht im Zusammenhang mit der CTS-Steuererklärung für das Jahr 2001, in dem bei der Gesellschaft hohe Verluste angefallen waren. Die CTS-Anleger vertreten die Auffassung, dass die vom Insolvenzverwalter der CTS abgegebene Steuererklärung eine Grundlage bietet, um Werbungskosten geltend zu machen. Dies könnte die Steuerforderungen möglicherweise verringern.

      Nach Angaben des Ministeriumssprechers wird diese Frage derzeit auf der Ebene der Finanzbeamten erörtert. "Das nächste Gespräch ist erst wieder für Anfang Mai geplant."

      dpa

      Das ist echt ein Hohn!
      Avatar
      schrieb am 02.04.10 12:00:49
      Beitrag Nr. 3.663 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.268.260 von lexinyc am 02.04.10 11:18:32Wir leben in einem Saustaat, wo Unrecht höchstrichterlich zementiert wird !!

      :mad:

      Hier könnten wir wieder sehr gut unsere FDP ins Spiel bringen.
      Ein Änderung der Steuerrichtlinien wäre nämlich leicht zu schaffen, wobei da sicher auch die SPD dafür wäre.

      Auch könnte man mit so einem Thema sehr gut an die Öffentlichkeit gehen, z.B. mit Fernsehsendungen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 02.04.10 13:14:23
      Beitrag Nr. 3.664 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.268.382 von Urlaub2 am 02.04.10 12:00:49Hm, ich muß mich korrigieren:

      Das Verfassungsgericht hat sich schlicht und einfach vor der Frage gedrückt, ob Scheingewinne versteuert werden müssen oder nicht.

      Also ist diese Frage offen !

      :cool:

      Es ist also kein "geltendes Recht", wie Finanzminister gierigerweise behaupten, um hohe Steuern zu kassieren.

      Entsprechend könnten also leicht die Steuergesetze geändert werden, wobei meiner Meinung nach schon eine Änderung der Steuerrichtlinien ausreicht.

      So könnten wir gegenüber der FDP argumentieren.

      :eek:

      Ich fordere also jeden auf, der in dieser Richtung Probleme hat, sich z.B. an die FDP zu wenden.

      Evtl. können wir das hier auch hier koordinieren, wobei ich verspreche, mich eher zurückzuhalten.

      (Damit es nicht wieder heißt, ich bin schuld, daß es schief geht, weil ich zuviel poste).

      ;)
      Avatar
      schrieb am 06.04.10 09:56:17
      Beitrag Nr. 3.665 ()
      Die Hoffnung stirbt zuletzt und deshalb sollten wir uns in dieser Richtung engagieren. Ich wäre mit dabei, z. B. einen offenen Brief an die FDP-Bundestagsfraktion zu senden. Da heißt es wohlbedacht zu formulieren, um die Leute mit ins Boot zu holen. Dabei würde es Sinn machen mit bestehenden (Anleger)Interessengemeinschaften zu kooperieren.
      Leider ist umabhängig von der Verfassungsbeschwerde die geltende (Un)rechtssprechung vom BFH bei Scheingewinnen schon höchstrichterlich und wird sogar als gefestigt bezeichnet.
      Von der lokalen Steuerfahndung hörte ich vor längerer Zeit, das die Kollegen in Frankfurt/Main wohl einen Phoenix-Musterprozeß führen wollen. Über Details war und ist für mich leider nicht zu erfahren gewesen.
      Sollten die Finanzbehörden im Fall Phoenix nun aktiver werden bzw. die Vollstreckung vorantreiben, so könnte es zum Supergau kommen (keine oder geringe Entschädigung kombiniert mit massiven Steuerforderungen für 1999-2005 zzgl. Zinsen = ???). :mad:
      Avatar
      schrieb am 06.04.10 22:03:45
      Beitrag Nr. 3.666 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.277.602 von schnobelloch am 06.04.10 09:56:17wieso eigentlich Steuernachforderungen 1999 bis 2005? Aus meiner Sicht handelt es sich hier nicht um Steuerhinterziehung (= 10 Jahre Verjährungsfrist wegen bewußter Hinterziehung von Steuern), sondern allenfalls leichtfertige Steuerverkürzung (= 5 Jahre Verjährungsfrist wegen Unkenntnis der Steuerpflicht, fahrlässig oder leichtfertig sei mal dahingestellt), da selbst die Finanzämter zur aktiven Zeit von Phoenix keine Steuerpflicht attestierten (das zumindest sagten damals die Hinweisblätter der Vermittler und und auch deren Hinweise aus). Oder sehe ich das falsch?
      Avatar
      schrieb am 07.04.10 05:09:13
      Beitrag Nr. 3.667 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.283.258 von PirNero am 06.04.10 22:03:45Richtig, von Steuerhinterziehung wird auch nicht ausgegangen. Jedoch sind je nach persönlicher steuerliche Situation und Abgabeterminen noch diverse Jahre zu ändern (persönlich hatte ich da schon 2007 erste Kontakte mit der Fahndungsstelle und so hat man sich speziell bei größeren PMA-Konten teilweise Ansprüche gesichert). Wer bis dato noch nichts vom FA gehört hat oder nach Freibetrag nur ein geringes Scheingewinnaufkommen hatte, kann wohl davon ausgehen das nichts passiert.
      Avatar
      schrieb am 07.04.10 07:25:06
      Beitrag Nr. 3.668 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.284.047 von schnobelloch am 07.04.10 05:09:13Wir hatten auch bereits 2007 erste Kontakte mit dem Finanzamt und sollten eine nicht unerhebliche Summe an Steuern und Zinsen zahlen.
      Bekannte hatten weniger investiert und haben bis heute nichts vom Finanzamt gehört, wobei die Summe an den Scheingewinnen auch nicht unerheblich war.
      Die Regelung der Finanzämter scheint wieder sehr unterschiedlich zu sein.
      Avatar
      schrieb am 07.04.10 11:11:19
      Beitrag Nr. 3.669 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.284.141 von lexinyc am 07.04.10 07:25:06Es könnte sein das dort die Jahre schon mehrheitlich kugelsicher waren oder es sich z. B. um Rentner mit wenig oder keiner sonstigen Einkünften handelt. Das die Behörden Fälle übersehen haben ist nach allem was ich bisher so erleben durfte eher unwahrscheinlich (die Daten wurden ja ursprünglich von der Fahndungsstelle Frankfurt/Main an die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter gemeldet - scheinbar aber nicht alle und mit unterschiedlichen Auswirkungen auch in den Bundesländern wird nicht einheitlich und auch nicht zeitlich koordiniert agiert).
      Avatar
      schrieb am 29.04.10 14:25:15
      Beitrag Nr. 3.670 ()
      Habe heute per Email eines Zeitschrift des hier auch schon öfters genannten DVS erhalten.
      Inhalt u.a.:
      "Weitere Urteile gegen die EdW
      Auf Klagen der DVS-Vertrauensanwälte wurde
      die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
      – EdW – inzwischen
      von sechs unterschiedlichen Zivilkammern des
      Landgerichts Berlin und von vier Abteilungen
      des Amtsgerichts Berlin Mitte dazu verurteilt,
      die gesamte Entschädigung an die klagenden
      Anleger zu zahlen.
      Die Tatsache, dass nunmehr eine Vielzahl von
      Zivilkammern des Landgerichts Berlin die Teilentschädigungspraxis
      der EdW für rechtswidrig
      erachtet hat, gibt Grund zu Hoffnung, dass sich
      die Welle der Verurteilungen weiter fortsetzten
      wird und auch die übrigen Phoenix-Anleger mit
      gerichtlicher Hilfe zu ihrem Recht kommen.
      Darüber hinaus wurde die EdW im April vom
      Amts- und Landgericht Berlin erstmals auf Klagen
      von DVS-Vertrauensanwälten dazu verurteilt,
      einen Entschädigungsbescheid gegenüber
      einem Phoenix- Geschädigten erlassen zu müssen.
      Die Kläger hatten jahrelang auf eine Entscheidung
      über ihre Anträge auf Entschädigung
      durch die EdW gewartet und nunmehr die Verbescheidung
      – so der juristische Ausdruck - mit
      gerichtlicher Hilfe erzwingen können.
      Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
      Weitere Informationen finden Sie auch
      unter www.edw-info.de"

      Die Webseite www.edw-info.de scheint relativ neu zu sein und auch zum DVS zu gehören, welcher ja hier in den meisten Beiträge eher kritisch beurteilt wurde.
      Vielleicht findet sich ja noch jemand, der über seine Erfahrungen mit dem DVS berichten kann?
      Avatar
      schrieb am 30.04.10 10:05:54
      Beitrag Nr. 3.671 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.425.576 von schneller_euro am 29.04.10 14:25:15Alles gut und schön, jedoch hat aktuell durch die Aktivitäten von DVS Co. noch kein Anleger mehr oder schneller Geld erhalten und das ist doch das Ziel aller Geschädigten. Bei der Berichterstattung wird oft der Eindruck erweckt das die EdW zu voller Entschädigung bzw. beschleunigter Bearbeitung zu zwingen sei (2 Urteile sind noch nicht rechtskräftig, zahlreiche der etwa 60 Klagen wurden abgewiesen oder zurückgezogen). Das mit der geplanten Kontenpfändung bei der EdW scheint wohl auch nicht geklappt zu haben.
      Der Schlüssel für die abschließende EdW-Bearbeitung liegt nach wie vor an den möglichen Aussonderungsrechten und somit beim BGH. Übrigens waren auch die bislang rund 60 Klagen auf Aussonderung nicht erfolgreich bzw. laufen noch (24 Abweisungen bzw. Verneinungen).
      Nebenkriegsschauplätze wie Frankfurter Sparkasse oder Nachlassinsolvenz Breitkreuz sind wohl nicht oder nur marginal ertragbringend.
      Natürlich muss jeder selbst entscheiden ob er Anwälten Mandate erteilt (egal ob direkt oder auf Umwegen über DVS oder andere Konstrukte).

      Euch allen einen schönen 1. Mai! ;)
      Avatar
      schrieb am 30.04.10 17:55:48
      Beitrag Nr. 3.672 ()
      Hallo,

      habe heute die Entschädigungsbescheinigung von der EDW erhalten.

      Meine Beteiligung war ca. 20 TEUR.

      Bekomme erst mal nur 1851 EUR, weil ich sehr spät eingezahlt habe (Abzug wegen Aussonderungsrechten). :cry:

      Habe bisher nicht geklagt? Sollte ich was tun oder abwarten?

      Eventuell bekomm ich ja garnichts mehr, wegen Verjährung der Aussonderungsrechte ... :cry:

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 06.05.10 16:26:02
      Beitrag Nr. 3.673 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.435.548 von cano1 am 30.04.10 17:55:48@cano1:
      Ich hab dir eine PN geschickt!
      Wäre dir sehr dankbar, wenn du sie beantworten würdest!

      VIELEN DANK!
      lg
      Avatar
      schrieb am 08.05.10 15:58:04
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: auf eigenen Wunsch des Users
      Avatar
      schrieb am 09.05.10 19:05:55
      Beitrag Nr. 3.675 ()
      ich weiß schon, dass es frustrierend ist, soo lange keine Antwort, weder hier, noch im Forum Hedgefonds zu bekommen. Zurzeit sieht die Sache sehr bedenklich aus, und mein Beileid gilt Dir besonders, da Du in einem sehr ehrlichen, verzweifelten Posting zugibst, dass es um Deine Lebensersparnisse geht.
      Der Tipp, sich an Verbraucherschutz-Organisationen zu richten, geht mit aller Wahrscheinlichkeit ins Leere, da sicher Gegener, die nicht greifbar im Ausland sitzen, Dich abgezockt haben. Wenige letzte Hoffnungen bestehen noch, und ich wünsche Dir von Herzen, dass vielleicht doch noch alles gut ausgeht. Aber dann gilt auf jeden Fall nach all den unprofessionellen "Unregelmäßigeiten": sofort alles Geld abziehen!

      Mehr kann ich Dir leider nicht sagen, aber vielleicht weiß ein Profi mehr. Alles Gute.

      4711en
      Avatar
      schrieb am 09.05.10 19:13:35
      Beitrag Nr. 3.676 ()
      Avatar
      schrieb am 14.05.10 21:13:26
      Beitrag Nr. 3.677 ()
      Ganz schön ruhig geworden bei all den Krisen:cry:
      Wenn das so weitergeht gibts bald keinen Euro mehr und was passiert dann mit unserer Kohle?
      Ein Trauerspiel!
      Vielleicht sollte man das mal den Citco Leuten sagen;)
      Oder würde das die Großen nicht betreffen nach dem Motto "die Kleinen läßt man hängen..."
      Gibts den FDP Mann noch?
      Da müßte man mal nen Ausflug hinmachen und ihn an seine Worte erinnern!

      Schönes Wochenende:(
      Oliver
      Avatar
      schrieb am 18.05.10 14:16:43
      Beitrag Nr. 3.678 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.524.177 von Premacyost am 14.05.10 21:13:26Hallo ,

      wir können ja mal zur Abwechslung ne Runde schätzen!

      Ich habe gerade den Schrieb der EDW erhalten, bei der die Ansprüche gegen Dritte abgefragt werden und eine Kopie des Personalausweises angefragt wird.

      Ich meine mich erinnern zu können, dass es mit der Auszahlung dann nicht mehr lange dauert.

      Ich habe im JANUAR 2005 5000 € eingezahlt.

      Ich rechne mit 200 € Teilentschädigung :-)

      Jemand andere Schätzungen?
      Avatar
      schrieb am 18.05.10 17:56:44
      Beitrag Nr. 3.679 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.539.051 von Leutnant73 am 18.05.10 14:16:43So... und jetzt ist der Schäffler zurückgetreten!
      Was haben wir für Hoffnung in die FDP gesetzt,
      was haben wir für Hoffnung in Herrn Schäffler gesetzt,
      was haben wir nicht schon Hoffnungen in den Sand gesetzt...

      :cry:

      Oliver
      Avatar
      schrieb am 20.05.10 09:10:12
      Beitrag Nr. 3.680 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.539.051 von Leutnant73 am 18.05.10 14:16:43Hatte für eines meiner Konten zwischen Sommer 2004 und Februar 2005 ca. 5.000 € eingezahlt und bekam von der EdW einer 100% Rückstellung der (Teil)Entschädigungszahlungen wegen möglicher Aussonderungsrechte... :confused:
      Habe aber auch vergleichbare Fälle mit Quoten von 8-10 % gesehen.
      Avatar
      schrieb am 21.05.10 09:25:15
      Beitrag Nr. 3.681 ()
      Hatte mein Konto 04/2003 eröffnet und die Hauptsumme eingezahlt mit späteren kleineren Nachzahlungen
      Kontostand 35.800€
      Schadensmeldung war am 20.05.2005
      Das Formular von der EDW kam am 01.03.2010
      Die Endabrechnung kam am 15.05.2010 … mit 20.000€ Entschädigung :)
      Warte noch auf die Überweisung von den 20k .

      Gruß

      Nordiii
      Avatar
      schrieb am 29.05.10 12:18:43
      Beitrag Nr. 3.682 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.540.688 von Premacyost am 18.05.10 17:56:44STEUERFRAGE:

      am 28.10.2008 soll ein Urteil ergangen sein bezüglich Phoenix. Ich kann mich an nichts erinnern...:confused:

      Nun rief meine Steuerberaterin an. Ich hatte vor ca 2-3 Jahren die Aufforderung vom Finanzamt bekommen, verschwiegene Einnahmen nachzureichen. Worum es sich handelte, haben sie mir nicht erklärt. Es konnte sich also nur um Phoenix handeln. Wobei es so war, dass ich nur 1 Einzahlung vorgenommen hatte , nie ewas dazugezahlt und nie abgehoben, also nur Scheingewinne auf dem Papier.
      Es handelt sich um eine Summe von ca 800.-, die fällig waren und die ich bezahlt habe unter Vorbehalt, weil ich keine Lust hatte, später dem Finanzamt auch noch die Zinsen in den Rachen zu wefen, obwohl ich natürlich der Meinung bin, dass es Betrug ist, von mir Geld zu verlangen...aber das sieht das Finanzamt ganz anders.
      Jetzt hat es meiner Steuerberaterin mitgeteilt, sie lehnen meinen Einspruch ab, ob ich bereit sei, ihn zurück zu ziehen.
      Laut Aussage meiner St. ist es egal, was ich mache, ziehe ich ihn nicht zurück, lehnen sie ab. Ziehe ich zurück, so freuen sie sich. Ich könnte ja auch klagen! Aber bei dem Verlauf der ganzen Sache sehe ich schwarz, da zahle ich am Schluß mehr, als ich bekomme.
      Hat jemand dazu -speziell dieses Urteil betreffend -andere, vielleicht neuere Infos??? Neuere Urteile, die ausnahmsweise mal günstig für uns wären????
      Avatar
      schrieb am 29.05.10 16:33:03
      Beitrag Nr. 3.683 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.603.768 von mizzi333 am 29.05.10 12:18:43Hallo Mizzi,
      Für die Opfer des CTS-Fonds (ähnliches Schneeballsystem wie Phoenix) soll es jetzt für die Versteuerung der niemals er-
      wirtschafteten Scheinrenditen eine politische Lösung geben,
      welche einige Verbesserungen beinhaltet.
      Du findest diese Informationen unter Ministerium für
      Finanzen Rheinland-Pfalz vom 06.05.2010.
      Diese Lösung müßte auch für die Phoenix-Opfer anwendbar sein,
      wenn man die Fälle vergleicht.
      Viel Erfolg Angelina
      Avatar
      schrieb am 30.05.10 11:50:48
      Beitrag Nr. 3.684 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.604.244 von Angelina77 am 29.05.10 16:33:03Danke!!
      Ich werde es weiterleiten, dann kann die Steuerberaterin nachlesen und hat wenigstens eine Begründung für einen weiteren Einspruch.
      Avatar
      schrieb am 06.06.10 19:30:24
      Beitrag Nr. 3.685 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.603.768 von mizzi333 am 29.05.10 12:18:43Wir haben vom Finanzamt 2007 Post bekommen und ein Steuerstrafverfahren wurde eingeleitet. Damals haben wir den Vorgang einem Fachanwalt übergeben und nach kurzem Geplänkel ruht das Verfahren. Geld von der EDW haben wir niemals gesehen.
      Letzte Woche haben wir von der Steufa. ein Schreiben bekommen,dass
      gegen eine Zahlung von 2500 Euro das Verfahren endgültig eingestellt wird. Ansonsten wird Stafbefehl über 3250 Euro beantragt.Das Finanzamt ist Offenbach.
      Hat noch jemand ein ähnliches Schreiben vom Finanzamt bekommen ?
      Wortlaut:... zur Zeit besteht die Möglichkeit gegen eine Zahlung von....usw.
      Ein Sonderangebot, oder wird die Beweislage immer dünner?:cool:

      Vielen Dank
      Ladenbesitzer
      Avatar
      schrieb am 06.06.10 23:12:45
      Beitrag Nr. 3.686 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.638.766 von Ladenbesitzer am 06.06.10 19:30:24komisch, Steuerstrafverfahren würde ja bedeuten, daß das FA von (strafbarer) Steuerhinterziehung (Vorsatz) und nicht von (schlimmstenfalls nur mit Bußgeld ahndbarer) leichtfertiger Steuerverkürzung (Fahrlässigkeit) ausgeht. Ansatzpunkt wäre hier mE die Unterstellung des Vorsatzes durch das FA (Vorsatz als Voraussetzung für Steuerhinterziehung) bei der Nichtangabe der Phoenix-Gewinne seinerzeit. Vorsatz bedeutet, daß der Anleger von der Steuerpflicht der Gewinne gewußt hat und diese bewußt (Wissen und Wollen) nicht angegeben hat. Genau das ist der Punkt, zumal es zu Phoenixzeiten immer hieß, die Gewinne unterlägen keiner Steuerpflicht, selbst die FÄ sahen das wohl damals so. Und genau das solltest du deinen Anwalt fragen... Ich persönlich (keine Empfehlung) würde das "Sonderangebot" ausschlagen und gegen die Geldstrafe vorgehen, das sollte aber wie gesagt der Anwalt auch oder besser wissen...
      Avatar
      schrieb am 07.06.10 11:27:58
      Beitrag Nr. 3.687 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.638.766 von Ladenbesitzer am 06.06.10 19:30:24Es geht bei Dir um die Fahndung und damit undabhängig von der Versteuerung der Scheingewinne (Verfahren bei der Veranlagung ruhend bzw. AdV) eher um die Mittelherkunft. Da kommt es auf die Daten an die 2007 an die Fahndung gingen und wie man sich seiner Zeit erklärt hat. Das könnte jetzt wirklich ein Problem sein und das die einen Deal anbieten ist nicht ungewöhnlich... :confused:
      Die allermeisten Verfahren wurden nach einem Schlussbericht entsprechend eingestellt.
      Avatar
      schrieb am 07.06.10 13:44:53
      Beitrag Nr. 3.688 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.640.546 von schnobelloch am 07.06.10 11:27:58Ich habe jetzt erstaunlicherweise auch vom Finanzamt einen Brief bekommen wegen Phoenix und soll Auskunft geben.

      Es ist schon schlimm genug, daß man Scheingewinne auch noch versteuern muß, was z.B. der Bundesfinanzhof am 28.10.08 nochmals bestätigt hat.

      Habe ich richtig verstanden, daß bezüglich der Steuerhinterziehung dieser Scheingewinne die Verfahren in den allermeisten Fällen eingestellt wurden ?

      Woher weißt du das ?

      ;)
      Avatar
      schrieb am 07.06.10 14:06:06
      Beitrag Nr. 3.689 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.641.284 von Urlaub2 am 07.06.10 13:44:53Wie gesagt sind die beider Verfahren zu trennen. Die Ermittlungen der Fahndung drehen sich ausschließlich um die Mittelherkunft der damals angelegten Gelder und die Kollegen der Veranlagung kümnmern sich um die Versteuerung der Scheingewinne.
      In den allermeisten Fällen (so bei mir selbst und Dutzenden mir bekannten Personen)wurde nach schlüssiger Erklärung bzw. Datenlage das Verfahren eingestellt. Auch bei den Scheingewinnen wurde bisher nie der Vorwurf der Steuerhinterziehung laut, sondern es ging jediglich um einen Verkürzungstatbestand und da sind mir bisher auch keinerlei Verfahren oder andere Vorgänge bekannt (manche Betroffene haben gezahlt und andere harren mit AdV neuer Entscheidungen). Die neuen CTS-Abmachungen könnten die Lage der Phoenix-Leute verändern, jedoch speziell bei hohen aufgelaufenen Scheingewinnen nicht gerade viel vebessern. ;)
      Avatar
      schrieb am 07.06.10 16:01:37
      Beitrag Nr. 3.690 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.641.388 von schnobelloch am 07.06.10 14:06:06Was heißt AdV ?

      ;)
      Avatar
      schrieb am 07.06.10 16:53:44
      Beitrag Nr. 3.691 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.640.546 von schnobelloch am 07.06.10 11:27:58Anwälten des Vertrauens? ;)
      Avatar
      schrieb am 07.06.10 17:43:49
      Beitrag Nr. 3.692 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.642.530 von Malu1 am 07.06.10 16:53:44offiziell = Aussetzung der Vollziehung (wurde bundesweit relativ problemlos gewährt heißt aber weiter 6 % verzugszinsen p. a.) :mad:
      Avatar
      schrieb am 07.06.10 18:09:11
      Beitrag Nr. 3.693 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.642.887 von schnobelloch am 07.06.10 17:43:49Danke,

      es gilt bei Steuerhinterziehung als leichtem Fall auch nur eine verkürzte Verjährungsfrist von 5 Jahren:

      http://dejure.org/gesetze/StGB/78.html

      ;)
      Avatar
      schrieb am 07.06.10 18:12:13
      Beitrag Nr. 3.694 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.643.110 von Urlaub2 am 07.06.10 18:09:11Hier die Steuerhinterziehung:

      http://www.ortsrecht.de/GSBT_AO_369_415.html

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 07.06.10 18:44:18
      Beitrag Nr. 3.695 ()
      Steuerhinterziehung § 370 AO = Verjährungsfrist 10 Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO)
      leichtfertige Steuerverkürzung § 378 AO = Verjährungsfrist 5 Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO)
      Avatar
      schrieb am 07.06.10 18:53:47
      Beitrag Nr. 3.696 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.643.354 von Knalltuete82 am 07.06.10 18:44:18Hm, wurde wohl im Zuge der Zumwinkel-Affäre geändert.

      Die Frage ist, ob das rückwirkend gilt.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 07.06.10 18:59:27
      Beitrag Nr. 3.697 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.641.388 von schnobelloch am 07.06.10 14:06:06Wenn du etwas Einblick in die Verfahren hast, wie weit kann das Finanzamt denn zurückgehen bzw. wie ist es üblich ?

      Tatsächlich 13 Jahre ?

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 07.06.10 20:48:42
      Beitrag Nr. 3.698 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.643.473 von Urlaub2 am 07.06.10 18:59:27Im schlimmsten Fall bis 1999. Vorher 97/98 Spekugewinne verfassungswidrig. Davor lief alles unter Spiele und Wetten und ist
      auch nicht von Intresse.Steuerhinterziehung wurde dank Zumwinkel
      auf 10 Jahre erhöht. Gilt meines Wissens für alle Verfahren die bis zum 8/2008 nicht verjährt waren.
      Alles Betrug ,das Geld weg und noch Steuern und Strafe verlangen.
      Wer in Europa noch so ums Eck denken darf,dem gehört keine Pension,
      jedenfalls nicht von meinen Kohlen.
      Avatar
      schrieb am 07.06.10 21:19:58
      Beitrag Nr. 3.699 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.644.268 von Ladenbesitzer am 07.06.10 20:48:42Richtig:

      http://www.123recht.net/article.asp?a=8390&ccheck=1

      Später wurde dann ein Verlustrücktrag eingeführt.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 07.06.10 23:02:45
      Beitrag Nr. 3.700 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.644.524 von Urlaub2 am 07.06.10 21:19:58also, wenn man von leichtfertiger Steuerverkürzung ausgeht (was ja der Fall zu sein scheint), dann beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre, beginnend ab dem Jahr, in dem man seine Steuererklärung abgegeben hat (und möglichst auch den Steuerbescheid erhalten hat). Dann wäre, sofern man regelmäßig seine Steuererklärung zum 31.05. des Folgejahres abgibt und meist den Bescheid im gleichen Jahr erhält, und der auch nicht hinsichtlich Spekusteuer und Kapitalertragssteuer vorläufig ist, derzeit alles bis einschließlich 2003 verjährt (Steuererklärung 2004, Fristlauf ab Ende 2004, Ende der Verjährungsfrist zum 31.12.2009), also nur noch die Phoenix-Gewinne aus 2004 und 2005 vom FA ansetzbar. Sieht also meines Erachtens gut aus für diejenigen, die erst jetzt vom FA ein Schreiben bekommen haben. Wer hingegen schon 2007 vom FA was bekommen hat, dürfte demnach für 2001 bis 2005 versteuern müssen, jedoch auch noch nix mit 1999.

      Was auch meines Erachtens offen ist, ist die Art der Phoenix-Gewinne. Wieso eigentlich Spekulationsgewinne? Der BFH hat doch in dem Urteil aus 2008, auf das sich das FA auch bei Phoenix bezieht, Scheingewinne eindeutig als Kapitalerträge gemäß § 20 EStG qualifiziert (und nicht als Spekugewinne gemäß § 23 EStG), Begründung war die Art der Geldüberlassung in Form einer stillen Beteiligung. Das könnte sich doch als hilfreich wegen des höheren Freibetrages erweisen...
      Avatar
      schrieb am 08.06.10 08:20:50
      Beitrag Nr. 3.701 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.645.317 von PirNero am 07.06.10 23:02:45Die Einschätzung zu den Fristen ist genau so richtig. ;)

      Die Finanzbehörden stufen die Scheingewinne je Steuerjahr prozentual unterschiedlich gewichtet als sonstige Leistungen gem. § 22 Nr. 3 bzw. private Veräußerungsgeschäfte gem. § 22 Nr. i. V. m. 23 Abs. 1 Nr. 2 u. 4 EStG ein.
      Avatar
      schrieb am 08.06.10 08:38:37
      Beitrag Nr. 3.702 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.645.317 von PirNero am 07.06.10 23:02:45Nein, die Festsetzungsfrist läuft erst nach 1 Jahr an:

      http://www.lumrix.de/gesetze/ao/170.php

      Die Spekugewinne haben mit Phoenix nichts zu tun.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 08.06.10 08:42:45
      Beitrag Nr. 3.703 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.645.954 von schnobelloch am 08.06.10 08:20:50Ich habe von Phoenix sogar eine Steuerbescheinigung bekommen, die ich ansetzen kann.

      Ich hatte die StEn 03 erst in 2005 abgegeben.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 08.06.10 10:14:56
      Beitrag Nr. 3.704 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.074.870 von Urlaub2 am 06.03.10 08:41:12Hallo Urlaub2 und geprellte von Phoenix

      Nochmals meine Post vom 5/3/2010

      Als kleiner normaler und nicht reicher Bürger, wurde auch Ich von Phoenix geschädigt und habe manipulierte Kontoauszüge erhalten.
      Was mich als PhÖNIX geprellter betrifft sage ich Euch : Ihr bekommt die Kohle nie mehr ! Warum ?? Weil der Schmitt noch immer unnötige Prozesse führt und falsche angaben nicht einmal überprüft !
      141 (ein hundert ein und vierzig)Phoenixgeschädigkte wurden vom Insolvenzverwalter in Strasbourg wegen Scheingewinne vervolgt . Nun habe ich meinen Prozess gegen den Verwalter der Phoenix GmbH (Tribunal de Grande Instance de Strasbourg 3ème Chamre Civile Ordonance du 14 Octobre 2009) gewonnen. Die restlichen 140 die nicht in Strasbourg wohnen wahrscheinlich auch !
      Und in anderen Ländern Europas verfolgt der Schmitt auch ?? Jetzt ist der Verwalter in Berufung eingegangen.
      Sollte er wieder verlieren, gibt es wahrscheinlich noch mals 141 Einzelprozesse in den nächsten vielen Jahren. Die Insolvenzmasse vermindert sich bei jedem verlorenen Prozeß und mein Bank Konto auch !
      Hatt der Schmitt Euch davon informirt ??
      Stimmt,Wir müßten auf Leute einwirken, die unsinnige Prozesse führen.

      Ich gebe Euch gerne meine Scheingewinne bekannt!

      Grüsse aus Strasbourg


      #3615 von marrissa 06.03.10 01:18:20 Beitrag Nr.: 39.074.715
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      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 39.074.470 von auslandphoenix am 05.03.10 23:20:14

      Warum vermindert sich ihr Bankkonto wenn Sie den Prozess gewonnen haben?
      Antwort : Weil ich bis zum Prozessende meinen Anwalt im voraus bezahlen muss !Scheingewinne die Schmitt von mir verlangt wurden nie ausgezahlt !
      #3616 von Urlaub2 06.03.10 08:41:12 Beitrag Nr.: 39.074.870
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      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 39.074.470 von auslandphoenix am 05.03.10 23:20:14

      Ich denke, daß Schmitt wegen der Scheingewinne im Recht ist und der BGH ihm das Ende 2008 auch bestätigt hat.
      Ich wundere mich, wieso er bei unteren Gerichten trotzdem verliert.

      Antwort : Weil der Schmitt mit unserer Kohle noch immer unnötige Prozesse führt und falsche Angaben nicht einmal überprüft !

      #3617 von marrissa 06.03.10 10:23:24 Beitrag Nr.: 39.075.157
      Dieses Posting: versenden | melden

      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 39.074.470 von auslandphoenix am 05.03.10 23:20:14

      Ob Sie arm oder reich sind interessiert hier niemanden.
      Wenn Ihnen Scheingewinne ausgezahlt wurden müssen Sie diese zurückzahlen. Das Geld gehört Ihnen nicht.
      Wenn Sie und Ihresgleichen Ihre Scheingewinne nicht freiwillig zurückzahlen muss der Insolvenzverwalter versuchen Diese einzuklagen.
      Das gehört zu seinen Aufgaben.

      Antwort :Richtig ! Jedoch verlangt er von mir Scheingewinne die nie ausgezahlt wurden (vor dem Klagen, sollte er gefälschte Kontoauszüge überprüfen)! Geld aus der Insolvenzmasse wird vom Schmitt mit unnötigen Prozessen verbrannt !
      Wenn kleine,arme, geschädigte Phoenix Anleger Sie nicht interesieren, dann lassen Sie es einfach ab unsere Post zu lesen !

      Grusse und Hoffnung aus Strasbourg an alle kleinen Phoenixgeschädigten.
      Avatar
      schrieb am 08.06.10 14:12:50
      Beitrag Nr. 3.705 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.646.063 von Urlaub2 am 08.06.10 08:42:45Das dürfte sich dann aber einzig um die Bescheinigung für 2004 handeln, welche einige Tage vor dem Gau im März 2005 von Phoenix versendet wurde (die Ermittler behaupteten ja das Phoenix schon seit 1999 die neue Steuerregelung kannte und auch interne Bescheinigungen erstellte - nur die lieben Kunden & Berater bekamen davon leider nichts mit).

      Bie mir persönlich konnten die Junges vom FA bis ins Jahr 2000 zurückgehen... :mad:
      Avatar
      schrieb am 08.06.10 15:25:20
      Beitrag Nr. 3.706 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.648.458 von schnobelloch am 08.06.10 14:12:50Darf ich mal fragen, seit wann du bei Phoenix dabei bist ?

      Ich bin seit 2003 dabei.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 08.06.10 20:45:42
      Beitrag Nr. 3.707 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.649.002 von Urlaub2 am 08.06.10 15:25:20Wir haben vom Finanzamt eine Berechnung bis 1999 bekommen.
      Bin mal gespannt wie die Musterprozesse ausgehen ,die das Finanzamt führen will. Ohne Nasenbluten geht das bei der Menge
      von betrogenen Anlegern nicht ab.
      Avatar
      schrieb am 08.06.10 21:33:51
      Beitrag Nr. 3.708 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.651.540 von Ladenbesitzer am 08.06.10 20:45:42was sind denn das für Musterprozesse? Bzw. um welches rechtliche Problem geht es da?
      Avatar
      schrieb am 09.06.10 09:39:50
      Beitrag Nr. 3.709 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.649.002 von Urlaub2 am 08.06.10 15:25:20Seit Mai 1993 hatten Dieter Breitkreuz & Co. Geld von mir und eventuell haben die Handelsergebnisse anfänglich sogar noch gestimmt... :rolleyes:

      Von dem angesprochenen Musterprozess (werden ja angeblich in Frankfurt zentral geführt) sprach die Steuerfahndung auch bei uns, jedoch sind da keinerlei Einzelheiten bekannt. Phoenix lässt ja nur bedingt mit CTS vergleichen und nicht zuletzt der Faktor Rückforderung schon Scheingewinnen rückwirkend bis April 2001 durch den Insolvenzverwalter sollte zu einer etwas anderen steuerlichen Behandlung führen.
      Avatar
      schrieb am 09.06.10 10:05:19
      Beitrag Nr. 3.710 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.653.531 von schnobelloch am 09.06.10 09:39:50Mußtest du da tatsächlich die vollen Scheingewinne versteuern und wenn ja, ab wann ?

      Ich würde da unter Vorbehalt zahlen und auf jeden Fall gegen die geänderten Einkommensteuerbescheide Einspruch einlegen, falls sich bei dem Musterprozeß (?) günstiges ergibt.
      Es spricht aber einiges dafür, daß auch das Finanzamt schon die geänderten Bescheide als vorläufig erläßt.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 09.06.10 12:21:03
      Beitrag Nr. 3.711 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.653.725 von Urlaub2 am 09.06.10 10:05:19Mit Einspruch zu zahlen ist sicherlich die erste Wahl, aber wie bei vielen anderen Betroffenen ist das mit Steuernachforderungen im fünfstelligen Bereich unter Umständen ein Problem (vor allem wenn man bisher nicht oder nur mit Miniquoten entschädigt wurde).
      Und so harrt man nun mit ausgesetzten Bescheiden für 2000 - 2005 (die teilweise vorläufig sind) der neuen Überraschungen die, was z. B. die Aussonderung angeht nach Einschätzung der EdW, nicht vor Ende 2011 kommen mögen - einfach toll diese Situation! :look:
      Avatar
      schrieb am 09.06.10 20:21:56
      Beitrag Nr. 3.712 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.654.835 von schnobelloch am 09.06.10 12:21:03Ich denke , bezahlen ist ein schlechter Weg.In der Rechtssprechung
      wird zusehens nach dem Zuflussprinzip geurteilt. Haste die Moneten nicht in der Hand, sondern nur auf dem Papier ist kein Zufluss erfolgt. Ausserdem war die Phönix seit 98 oder früher überschuldet,
      und wäre nicht in der Lage gewesen ,die Einlagen auszubezahlen.
      Jetzt sagt der Mann vom Amt ,dass können Banken auch nicht.
      Nicht sofort,aber wenn die Positionen glatt gestellt sind.
      Phönix war bis 2002 so platt ,dass selbst kleinere Beträge Probleme
      machten. Dann wurde mit allen Mitteln Geld eingeworben.Halbwegs
      in der Lage zuzahlen war die Phönix nur 2003/4, und darum wird es wohl gehen.
      Avatar
      schrieb am 10.06.10 08:33:04
      Beitrag Nr. 3.713 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.658.232 von Ladenbesitzer am 09.06.10 20:21:56Es gibt ja keine großen Optionen wenn die Steuerbescheide im Briefkasten liegen - zahlen und Einspruch mit 6 % Verzinsung wenn es gut ausgeht oder Einspruch und AdV-Antrag mit 6 % laufenden Verzugszinsen über Zeitraum X.
      Leider ist die aktuelle sogenannte gefestigte höchstrichterliche Rechtssprechung zum Thema Scheingewinne und deren Zufluss recht eindeutig (CTS-Urteil 2009). Dazu passt auch die Einschätzung des Bundesfinanzministeriums und der Fakt das eine Verfassungsbeschwerde zu diesem Thema abgelehnt wurde.
      Bleibt die Hoffnung auf neue Auslegungen bzw. positive Ausgänge von Musterverfahren hinsichtlich der besonderen Umstände bei Phoenix u. a. durch Rückforderungen von Scheingewinnen.

      http://www.igphoenixmv.de/pdf/090630_finanzministerium_beste…
      Avatar
      schrieb am 10.06.10 20:52:55
      Beitrag Nr. 3.714 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.659.868 von schnobelloch am 10.06.10 08:33:04Bei Cts wurden vorweg 1 oder 2 Jahre von der Besteuerung ausgenommen,soweit ich mich erinnere.
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 11:33:43
      Beitrag Nr. 3.715 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.665.550 von Ladenbesitzer am 10.06.10 20:52:55Ich weiß nur das die Vollstreckung der CTS-Bescheide bei den rund 3.000 Geschädigten mehrfach hinausgeschoben wurde. Den Fall kenne ich sonst gar nicht näher, leider wird er trotzdem zur Grundlage einer Besteuerung von zugeflossenen Scheingewinnen bei Phoenix gemacht (zugeflossen sind die "Scheingewinne" nach Ansicht der Richter mir Erhalt des monatlichen Kontoauszuges und es erfolgte somit eine regelmässige Novation). :O
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 20:10:55
      Beitrag Nr. 3.716 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.668.359 von schnobelloch am 11.06.10 11:33:43Ich bin ja bestimmt kein Hellseher,aber wenn bei 3000 Wähler schon gezuckt wird,plus Angehörige,was wird wohl bei 300000 und
      Familien sein? Ausserdem müssen auch die ältesten Richter mal in Rente gehen.
      Ist ja genauso wenn du in ein Lokal gehst,der Kellner dich die Karte ansehen lässt und zu Schluss abkassieren will,obwohl er nie etwas zum Essen gebracht hat.
      Grundlage ist jedenfalls Betrug .Gewinne gab es niemals.
      Es wurde nie ein Gewinn erwirtschaftet und dann wieder verloren.
      Avatar
      schrieb am 13.06.10 18:20:07
      Beitrag Nr. 3.717 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.651.540 von Ladenbesitzer am 08.06.10 20:45:42Warst du denn 1999 schon bei Phoenix investiert oder ist das Finanzamt "nur so" bis 1999 zurückgegangen ?

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 13.06.10 22:51:04
      Beitrag Nr. 3.718 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.675.251 von Urlaub2 am 13.06.10 18:20:07Seit 1995. Ich habe auch für 2 Jahre unterschiedliche Gewinnbescheinigungen. Die.die ich von Phönix auf Antrag zugeschickt
      bekommen habe,und welche für 5 Kalenderjahre unmittelbar vor Schliessung der Bude. Alle Bescheingungen trugen das gleiche Datum.
      Avatar
      schrieb am 14.06.10 11:00:32
      Beitrag Nr. 3.719 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.675.654 von Ladenbesitzer am 13.06.10 22:51:04Das ist ja mal was ganz Neues. Was haben die denn da bis einschließlich 1998 bescheinigt (damals waren es doch definitiv steuerfreie Erträge aus dem Bereich Spiel & Wette)? Für die Jahre danach sind mir derartige Bescheinigungen zwar auch fremd, jedoch soll ja Phoenix angeblich intern die steuerlichen Bescheinigung mit den jährlich unterschiedlichen Aufteilungen gem. § 22/23 EStG usw. vorgehalten haben (1999 bis 2005). Im Phoenix-Geschäftsbereich "handelbare Optionen" könnte es aber durchaus andere Modalitäten gegeben haben.
      Avatar
      schrieb am 14.06.10 19:50:43
      Beitrag Nr. 3.720 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.676.728 von schnobelloch am 14.06.10 11:00:32Lies nochmal runter ,97/98 verfassungswidrig.
      Vorher Spiele und Wetten. 99/2000 sagte Phönix, Versteuerung unklar.
      Dann wurde PMA nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei verkauft. Bei www. anwalt-a.de kannst du alles nochmal lesen.
      2003 sagte Phönix ,ab 2004 steuerpflichtig.
      Ich 2001 zur Feststellung von Verlusten, dem Finanzamt auch die Belege
      von PMA eingereicht und natürlich ohne Festsetzung zurück bekommen.
      War ja steuerfrei!
      Avatar
      schrieb am 17.06.10 08:21:58
      Beitrag Nr. 3.721 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.679.880 von Ladenbesitzer am 14.06.10 19:50:43Meister Segelkens Aussagen via anwalt-a.de sind teilweise mit Vorsicht zu geniessen und seit Ende 2009 gibt es zu Phoenix überhaupt nichts Neues mehr zu lesen... ;)
      Das Phoenix-Erträge vor der Katastrophe trotz Angabe in aller Regel nicht besteuert wurden scheint damals wohl bundesweit so gewesen zu sein. Mal sehen was die Behörden in diesem Fall noch so alles aus dem Köcher ziehen.
      Avatar
      schrieb am 22.06.10 14:56:56
      Beitrag Nr. 3.722 ()
      DVS (Deutscher Verbraucherschutzring e.V.) wurde zuletzt auf der Seite 365 des hiesigen Threads diskuttiert.

      Nun habe ich ein neues Schreiben des DVS erhalten. Inhalt:
      "Phoenix...
      - Anlegervertreter gewinnen die Oberhand in Berliner Prozessen
      - EDW unterliegt gleich in 3 Berufungsverfahren den Klägern
      - Neun (!) Zivilkammern verurteilen unabhängig voneinander die EDW
      ...haben 9 Zivilkammern des LG Berlin ... festgestellt, dass die Teilentschädigungspraxis der EDW rechtswidrig ist ... verurteilten die EDW zur Zahlung - wenn auch noch nicht rechtskräftig ...
      bemerkenswert ist in diesem Zusammenahng, dass es unseren DVS-Vertrauensanwälten am 20.5.10 gelungen ist, die EDW diesbezüglich in zweiter Instanz (Berufungsinstanz) gerichtlich in die Knie zu zwingen, so dass die ersten abweisenden Urteile, die zugunsten er EDW ergangen sind und von denen es noch weitere gibt, keinen Bestand haben ...
      Soweit Sie sich für die Inanspruchnahme unserer Hilfeleistung entscheiden, senden Sie hiermit einfach das beigefügte Antwortformular ..."

      Meinungen dazu?
      Lohnt es sich vielleicht doch, dass Ganze an die DVS-Anwälte zu geben?
      Avatar
      schrieb am 23.06.10 06:25:12
      Beitrag Nr. 3.723 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.720.125 von schneller_euro am 22.06.10 14:56:56Also Klagen führen und mehr oder schneller Geld bekommen sind 2 Paar Schuhe. Ehe dort höchstrichterlich nichts klar ist wird kein Euro in Bewegung kommen, außer natürlich die in Richtung der Anwaltskanzlein. Da dies naturgemäß noch lange dauern dürfte, könnte in dieser Zeit auch das Thema Aussonderung geklärt sein und Insolvenzverwalter + EdW rechnen dann so oder so ab (bliebe dann noch die Aussonderung mit allen Tücken bis hin zur möglichen Verjährung).
      Avatar
      schrieb am 25.06.10 16:03:26
      Beitrag Nr. 3.724 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.723.348 von schnobelloch am 23.06.10 06:25:12Hallo zusammen,

      habe Ende 2008 den Inso Verw. aufgefordert meine Einlage auszusondern. Diese ist wie bei allen anderen abgelehnt worden. Man solle Klage einreichen.

      Das dass erstmal nichts bringt ist jedem klar.

      Die Frage ist jedoch welche Frist es gibt überhaupt noch gegen Schmitt klagen zu können? Kann das jemand beantworten? Kann man auf das Ergebnis des BGH von Cito warten?

      Hintergrund:
      Wenn Citco in Sachen Aussonderung Recht bekommt, dann wird die EDW die Entschädigung der Restzahlung bei allen Gläubigern ablehnen. Meine Vermutung ist dann, dass man gegen den Inso. Verw. Klagen muss um an sein Geld zu kommen. Erst wenn man da verlieren sollte, wird die EDW im Einzelfall eine Entschädigung zahlen.

      Meine Vermutung ist zudem, dass die Aussonderung gerichtlich (leider) bei jedem Gläubiger festgestellt werden muss bzw. die Quote.

      Abhängig von mindestens den folgenden Bedingungen:
      - auf welches Konto ist eingezahlt worden (bei der Postbank geht die EDW von 100% Aussonderung aus, bei der Frankfurter Sparkasse setzt sie eine Quote fest)
      - wann ist eingezahlt worden und in welchen Schritten aus/eingezahlt
      - ...?

      LvH
      Avatar
      schrieb am 27.06.10 07:06:09
      Beitrag Nr. 3.725 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.738.539 von LoganVanHogen am 25.06.10 16:03:26Man muss auf die Ergebnisse des 2. BGH-Verfahrens warten, um dan evtl. festzustellen das die Aussonderungsansprüche verjährt sind (hemmende Maßnahmen hatten ja vor allem aus Kostengründen nur einige wenige Anleger ergriffen). Ansosnten wird dann tatsächlich jeder Einzelne seine Ansprüche gegenüber der Masse geltend machen müssen (das gibt ein Hauen und Stechen...). :confused:
      Woher kommen Deine Erkenntnisse in Sachen Aussonderungsqoute Postbank (es gibt auch Fälle bei der FF Spk 1822 Konto 251017 mit 100% Rückstellung wegen möglicher Aussonderungsrechte)?
      Avatar
      schrieb am 01.07.10 10:33:24
      Beitrag Nr. 3.726 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.742.199 von schnobelloch am 27.06.10 07:06:09Mir sind einige Entscheidungen der EDW aus meinem Umfeld bekannt. Fast alle haben bei der FFM Sparkasse eingezahlt. Diese haben 10-30% bekommen. Ein Einzelner hat bei der Postbank eingezahlt zu einem ähnlichen Termin wie die anderen. Dieser hat nichts wegen der 100% Aussonderung erhalten. Nach einem klärenden Gespräch mit der EDW und mehreren Einsprüchen hat sich die EDW nur tel. geäußert, dass auf dem Postbankkonto so gut wie nur Einzahlungen eingegangen seien. (Offenlegung der Kontorecherche vom Schmitt) Das heisst es gab keine Abbuchungen für die Geschäftstätigkeit (ausgenommen Kontoführungesgebühren) Daher geht die EDW hier von 100% Aussonderung aus.

      Meine Vermutung ist, dass das Einzahlungskonto auch im Fall Citco eine Rolle spielt. Leider war dies in dem letzten Urteil entfernt worden. Weiss da jemand mehr?

      ---
      Meinst Du das Güteverfahren mit der Verlängerung der Verjährung? So wie ich das verstanden hatte war damit nur ein kurzer Aufschub möglich, denn wenn der Gläubiger (Schmitt) keinen Vergleich in der Güteverhandlung ermöglicht, (wovon auszugehen ist) muss dennoch geklagt werden. Also war dies meiner Meinung nach nicht notwenig, da von keiner Einigung auszugehen ist.

      Was mich interssiert ist, wann die Frist für eine Klage beim Schmitt ausläuft, wenn ich fristgerecht die Aussonderung gefordert und diese abgelehnt worden ist? Kann auf das BGH Urteil gewartet werden? Überlege ob ich für diese Frage nun doch mal einen Fachjuristen befrage müsste, obwohl ich bisher für Phönix davon aus gutem Grund keine wahrgenommen habe.
      Avatar
      schrieb am 01.07.10 13:52:20
      Beitrag Nr. 3.727 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.762.174 von LoganVanHogen am 01.07.10 10:33:24Wenn Du zu der Gruppe gehörst die bereits Aussonderung gefordert hat, würde ich schon mal einen versierten Juristen befragen.
      Bei dem Güteverfahren ist mir klar das es jediglich um eine Herausschiebung der möglichen Verjährung geht (kostengünstige Variante für den Fall der Fälle).
      Angenommen Citco kommt final durch: Was passiert eigentlich mit dem Aussonderungsguthaben (angeblich ca. € 170 Mio), wenn kaum jemand seine Forderungen durchsetzt oder aus diversen Gründen durchsetzen kann?
      Bei mit persönlich hat die EdW auch bei 4 Sparkasseneinzahlungen aus 2004/2005 mal 100 % Rückstellung wegen möglicher Aussonderungsrchte angesetzt. Bin mal gespannt was da die nächsten Jahre noch so abgeht. :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 17:14:53
      Beitrag Nr. 3.728 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.763.419 von schnobelloch am 01.07.10 13:52:20Dann sollte der Restbetrag nach der Aussonderung der Insolvenzmasse zu Gute kommen.

      Wie war denn die Begrüngung von der EDW wegen den 100% Aussonderung bei den Sparkassen Fällen. Gibt es da wirklich eine ausgeübte Willkür?

      LvH
      Avatar
      schrieb am 06.07.10 12:13:10
      Beitrag Nr. 3.729 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.777.842 von LoganVanHogen am 05.07.10 17:14:53Wenn das so liefe ist es ja noch relativ aktzeptabel.

      Also konkrete Begründungen für die Höhe der Rückstellung wegen Aussonderungsrechten habe ich auf diversen EdW-Bescheiden nie gefunden (die Berechnungswege/Formeln werden ja leider ebenfalls nicht aufgezeigt). Sollte es tatsächlich willkürlich sein, so wäre das doch bei ordentlicher Beweislage ein prima Ansatzpunkt für juristische Schritte gegen die EdW?!
      Avatar
      schrieb am 15.07.10 19:02:20
      Beitrag Nr. 3.730 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.781.184 von schnobelloch am 06.07.10 12:13:10Hier noch ein Artikel:

      http://www.presseportal.de/pm/69720/1648981/pwb_rechtsanwael…

      Fraglich ist, ob so ein Prozeß vor dem BGH gewonnen wird.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 20.07.10 09:24:03
      Beitrag Nr. 3.731 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.827.928 von Urlaub2 am 15.07.10 19:02:20Ein weiterer interessanter Artikel:

      http://www.freies-wort.de/nachrichten/thueringen/thuedeutsch…

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 21.07.10 10:52:25
      Beitrag Nr. 3.732 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.845.771 von Urlaub2 am 20.07.10 09:24:03Von dem ehemaligen Vermittler aus dem Raum HBN war schon mal zu lesen und er bemüht sich sehr um seine "Schäfchen". Leider haben die diversen Aktionen in Richtung Politik bzw. auch Petitionen bislang nichts bewirkt. Wenigstens ist die Berichterstattung der lokalen Presse diesmal neutral und nicht mit den tollen Kommentaren z. B. vom "Phoenix-Experten" Pfaff gepflastert. :confused:
      Avatar
      schrieb am 22.07.10 22:17:38
      Beitrag Nr. 3.733 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.638.766 von Ladenbesitzer am 06.06.10 19:30:24Hallo Ladenbestitzer,

      ich habe jetzt erst beim stöbern im Forum Ihren Beitrag gelesen. Ich wohne in Neu-Isenburg
      und habe vom Finanzamt Offenbach ebenfalls einenSteuerstrafbescheid bekommen.
      Ein Schreiben wie das Ihnen wohl zuging habe ich nicht bekommen.

      Ich denke es wäre an der Zeit einmal im Rhein Main Gebiet sich zu sammeln und mal eine Interessengemeisnchaft zu gründen.

      Meine E-mailadresse lautet Hansavogel@arcor.de. Vielleicht können wir einmal in Kontakt kommen.

      mfg
      H.J. Vogel
      Avatar
      schrieb am 23.07.10 11:33:02
      Beitrag Nr. 3.734 ()
      Neue Schweinereien von der EDW. Einer Bekannten von mir ist vor 2 Jahren der Ehemann ver-
      storben. Ordnungsgemäß legte sie der EDW die Sterbeurkunde und den Erbnachweis vor. Dies
      genügte der EDW noch immer nicht. Sie soll noch zusätzlich einen Erbschein beibringen - die
      Kosten dafür betragen 400 Euro.
      Ihr Notar kann es nicht fassen, daß der EDW die Sterbeurkunde und Erbnachweis nicht aus-
      reichen und ist sehr empört über dieses Verhalten.
      Will sich die EDW mit dieser Schikane die Auszahlung sparen??

      Wer hat einen ähnlichen Fall?
      Avatar
      schrieb am 23.07.10 15:34:53
      Beitrag Nr. 3.735 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.866.532 von Feuerspiel am 23.07.10 11:33:02Dummreich kostet halt http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frameset.htm?h… und Notar auf blöd extra.

      Kein Mitleid:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.07.10 17:48:22
      Beitrag Nr. 3.736 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.868.016 von Friseuse am 23.07.10 15:34:53scheint ja nach wie vor mächtig an dir zu fressen,dass du von dummreich nur den ersten Teil geschafft hast.
      Auch da kein Mitleid :p
      Avatar
      schrieb am 25.07.10 09:56:25
      Beitrag Nr. 3.737 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.871.976 von Dr.Ibbelkuenstler am 24.07.10 17:48:22:laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.07.10 10:12:12
      Beitrag Nr. 3.738 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.871.976 von Dr.Ibbelkuenstler am 24.07.10 17:48:22Der Konter war nicht schlecht, bist halt ein aufgewecktes Kerlchen;)

      In der Sache sollte schon die Fehlerreihe gebrochen werden. Oder man nimmt die monetäre Juristenversorgung als den typischen Geldkreislauf. Dann wandern die Taler von doof weg und um einige Phoenixspezialisten bildet sich eine Dauerverliererkultur.

      Wichtig ist so einem Phoenixler doch nur die ewige Rechthaberei, toll auf schlau machen und Rest egal.

      Im Geldkreislauf muß man Juristen nicht als schlauer akzeptieren. Das tut weh.

      Auah:cry:

      Die Gutste aus #3708 ist also empört :laugh: Den Comment schreibt bitte selbst;)
      Avatar
      schrieb am 25.07.10 18:20:00
      Beitrag Nr. 3.739 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.872.706 von Friseuse am 25.07.10 10:12:12Ist schon interessant, wie dieses Forum immer wieder von unerwünschten (weil nichts zur Sache beitragenden) Vollpfosten und Hammerwerfern genutzt wird.
      Gibts nicht irgenwo anders was interessantes, um seine Zeit mit dem posten von dämlichen Kommentaren zu verplempern ? Kochen, Autos, Sex, Frisuren oder Mode ?
      Oder aber mit dem immensen "Fachwissen" einfach an ordentlicher Stelle bewerben und sein Geld damit verdienen - hört sich doch auch gut an, oder ?
      Avatar
      schrieb am 26.07.10 18:09:45
      Beitrag Nr. 3.740 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.873.552 von andi16571 am 25.07.10 18:20:00Hallo,

      ich hatte schon mal über diese Elemente wie z.B. Friseuse meine Empfehlung kund getan, um dieses unnötige geschwaffel zu beenden oder zumindest ein zu dämmen.

      Es ist verlorene Zeit.

      Hier noch mal meinen Rat: Bitte nicht darauf reagieren und wenn es noch so in einem wütet, darauf zu antworten.

      Meine Erfahrung, wenn keine Reaktion kommt hört der Blödsinn auf oder zumindest ist er schnell vorbei.

      Man muss also stark sein.

      Wenn das nichts nützt muss Friseuse aus dem Forum entfernt werden, geht ganz schnell
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 19:33:16
      Beitrag Nr. 3.741 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.878.013 von lupofunk am 26.07.10 18:09:45Maßnahmen (z.B. Löschung, Sperrung) und Konsequenzen bei Rechts- oder Pflichtverletzung des Nutzers
      6.1.wallstreet:online kann folgende Maßnahmen selbst oder durch Dritte ergreifen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer Rechts- oder Pflichtverletzungen begeht oder begangen hat:
      •Ausspruch einer Verwarnung gegenüber dem Nutzer;
      •Sperren oder Löschen von einzelnen Inhalten (z.B. Beiträge, Diskussionen, Bewertungen)

      Also immer wieder die sinnlosen Beiträge von Frieuse melden, ihre Kommentare wurden schon haufenweise wieder gelöscht, weil die Beiträge unkonstuktiv sind und einfach nur dummes Geschwätz.
      P.S. ich großes Mitleid.... :kiss: weil so viel Vakuum.....
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 21:45:16
      Beitrag Nr. 3.742 ()
      Was habt ihr denn alle?

      Friseue schreibt doch in ihren Beiträgen immer nur denselben Text.
      Da steht immer:

      "Sie haben die Beiträge dieses Benutzers ausgeblendet
      (bearbeiten | Posting für diese Sitzung anzeigen)
      "

      Aber was will sie uns damit nur sagen:confused:
      Avatar
      schrieb am 28.07.10 18:51:04
      Beitrag Nr. 3.743 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.885.891 von TokioBill am 27.07.10 21:45:16:laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.08.10 08:19:30
      Beitrag Nr. 3.744 ()
      Die EDW schrieb im Februar, dass mein Antrag wohl im ersten Quartal 2011 bearbeitet werden würde. Nun habe ich jetzt schon einen Bescheid bekommen. Schadensmeldung war vom 29.06.05 . Als mögliche Aussonderung wurden ca. 73 % des Kontostandes vom 28.02.05 angesetzt. Meine Einzahlungen waren von 06/04 und 11/04 .

      Gruß Peter
      Avatar
      schrieb am 06.08.10 08:46:54
      Beitrag Nr. 3.745 ()
      Och Heinz,

      wer erwiesen an der Spitze aller Kapitalversenker marschiert:rolleyes: sollte nicht das Kommando wollen. Das Thema hatten wir vor länger schon.

      Was wurde aus den großmäuligen FDP-Einspanngedanken, was aus dem kostenpflichtigen Juristengedöhns:confused:

      Komm mal aus der Opferrolle raus.

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 15.08.10 20:17:53
      Beitrag Nr. 3.746 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 12.929.775 von Kneto am 30.04.04 12:58:53Hallo Kneto,

      ich kann dir diesbezüglich auch nicht weiterhelfen, zumal es sich wohl um ein österreichisches Finanzamt handelt.
      Mich würde aber interessieren, ob nicht aus den 230 Mio. Insolvenzmasse eine Zahlung bald erfolgt um unsere Verluste auszugleichen. Kommt denn da nichts mehr?

      Ekki
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 10:07:36
      Beitrag Nr. 3.747 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.987.555 von Tittel am 15.08.10 20:17:53Da sehe ich kaum Chancen, da der Karren vor dem BGH festhängt und wohl frühestens in ca. einem Jahr mit einer Entscheidung gerechnet werden kann. Wie es dann weitergeht steht in den Sternen (mögliche Aussonderung, EdW-Schlusszahlungen, Masseverteilung,...). :confused:
      Avatar
      schrieb am 19.08.10 09:24:54
      Beitrag Nr. 3.748 ()
      News vom FA Suhl in Thüringen: Es gibt erste wiederum neue Bescheide für den Anfechtungszeitraum (Jahr 2005-2000 je nach Ablauf Festsetzungsfristen). Plötzlich funktioniert man die Scheingewinne von privaten Veräußerungsgeschäften hin zu Einkünften aus Kapitalvermögen und bsteuert die fiktiven Zuflüße. Im Insolvenzjahr wird dann ein Verlustabzug X zugebilligt und verrechnet. Das ruhen des Verfahrens wird beendet und die Einsprüche sollen zurückgenommen werden.
      Einen genauen Fall müßte man erst mal durchrechnen, um die exakten Auswirkungen zu beurteilen. In Summe scheint es jedoch zumindest eine Verbesserung der Situation. :(
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.08.10 16:37:37
      Beitrag Nr. 3.749 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.010.252 von schnobelloch am 19.08.10 09:24:54Dein Beitrag (Besteuerung FA Suhl) wäre eine Lösung im Rahmen der derzeit
      rechtlichen Möglichkeiten. Die Vorgehensweise ist, so erscheint mir, die gleiche
      wie derzeit beim CTS- Fonds. Hier gab es eine ähnliche Lösung des Finanzministeriums
      Rheinland-Pfalz (Mai 2010). Die Scheinrenditen im Jahr der Insolvenz (2001) und im Jahr davor wurden durch den Verlustansatz im Jahr 2001 und den Verlustrücktrag auf das Jahr
      2000 nicht besteuert. Die Scheinrenditen aus den weiter zurückliegenden Jahren konnten
      als Verlust auf die Jahre 2002 und folgende vorgetragen werden.
      In den meisten Fällen ergeben sich für die Geschädigten zumindestens Verbesserungen,
      es ist aber nicht meine Rechtsauffassung.
      Grüße von Angelina
      Avatar
      schrieb am 24.08.10 07:48:31
      Beitrag Nr. 3.750 ()
      Mal wieder ein EDW Update:

      Informationen zum Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH
      Stand des Verfahrens
      17.08.2010
      Bis zum heutigen Tage hat die EdW über rund 18.650 Schadensmeldungen entschieden, für die ein Teilentschädigungsvolumen von rund 84 Mio. EUR zugesagt worden ist.

      Unter Berücksichtigung der bereits in 2008 bearbeiteten entscheidungsreifen Anträge, bei denen vorwiegend kein Anspruch auf Entschädigung bestand, hat die EdW nunmehr insgesamt rund 20.500 Entscheidungen im Volumen von rund 86 Mio. EUR getroffen.

      Im Übrigen möchten wir auf unser aktuelles Anleger-Informationsschreiben verweisen, welches Sie auch hier abrufen können: Anleger-Informationsschreiben (bitte hier klicken).




      Dieses Anleger-Informationsschreiben werden sämtliche Anleger sowie die beteiligten
      Rechtsanwälte kurzfristig (Stand: 17.08.2010) auf dem Postweg erhalten.
      (Textfassung zur Vorab-Veröffentlichtung auf der Internetseite www.e-d-w.de)
      Anlegerinformation im Entschädigungsverfahren Phoenix Kapitaldienst GmbH (Phoenix)
      Sehr geehrte(r) Frau/Herr,
      nachfolgend möchten wir Sie über den Stand des Entschädigungsverfahrens im Fall Phoenix Kapitaldienst
      GmbH (Phoenix) informieren.
      1. Wie Sie im Einzelnen unserer Information unter www.e-d-w.de entnehmen können, hat die
      EdW bis Mitte August über rund 20.500 Entschädigungsansprüche ganz oder teilweise entschieden.
      Wir werden sämtliche Anleger, die noch keine Teilentschädigungsentscheidung
      erhalten haben, bis zum Ende des Jahres 2010 zur Vorbereitung einer Entscheidung persönlich
      anschreiben. Das (Teil-) Entschädigungsverfahren wird voraussichtlich bis Ende Mai
      2011 abgeschlossen werden können.
      Verschiedene Anleger haben trotz der transparenten Vorgehensweise der EdW Klage mit
      dem Ziel einer vorgezogenen Entscheidung erhoben. Wir empfehlen, von solchen Klagen
      abzusehen, da die EdW voraussichtlich bis Ende Mai 2011 über sämtliche Anträge entschieden
      haben wird, soweit im Einzelfall alle Entschädigungsvoraussetzungen vorliegen.
      Eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung kann bis zu diesem Zeitpunkt nicht erlangt
      werden. Derartige Klagen bergen damit – ohne in der Sache eine schnellere Entscheidung
      herbeizuführen – ein unnötiges Kostenrisiko für die Anleger.
      Eine Verjährung Ihrer Entschädigungsansprüche müssen Sie demgegenüber nicht befürchten,
      da die Verjährungsfrist erst mit der Entscheidung über einen Anspruch zu laufen beginnt
      – und dann auch nur, soweit über einen Anspruch tatsächlich entschieden worden ist. Falls
      im Einzelfall Fragen zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Entscheidung über Ihren Antrag
      bestehen, sprechen Sie uns bitte an.
      2. Auch soweit Sie bereits eine Teilentschädigungsentscheidung erhalten haben und der Meinung
      sind, einen weitergehenden Entschädigungsanspruch im Zusammenhang mit der Frage
      entschädigungsfähiger Aussonderungsrechte zu haben, empfehlen wir, von einer Klage
      abzusehen. Ob ein weitergehender Entschädigungsanspruch besteht, hängt davon ab, ob
      Aussonderungsrechte im Fall Phoenix gegeben sind und ob der Entschädigungsanspruch
      auch solche Verbindlichkeiten umfasst, die durch ein Aussonderungsrecht gesichert sind. Zu
      diesen Fragen sind bereits mehrere Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof anhängig,
      über die voraussichtlich im Jahre 2011 entschieden wird.
      Vor einer Entscheidung durch den Bundesgerichtshof wird die EdW keine weitergehende
      Entschädigung gewähren. Sobald jedoch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorliegt,
      wird die EdW diese Entscheidung für alle Anleger, unabhängig davon, ob diese selbst
      den Klageweg beschritten haben, berücksichtigen und umsetzen. Wir werden Sie umgehend
      EdW ENTSCHÄDIGUNGSEINRICHTUNG DER
      WERTPAPIERHANDELSUNTERNEHMEN
      EdW Blatt
      2
      und ausführlich über eine solche Entscheidung und die weitere Vorgehensweise der EdW
      informieren.
      Da die EdW die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für alle Anleger respektieren und
      eine Klage nicht zu einem bereits vorher rechtskräftigen Urteil gegen die EdW führen kann,
      bergen auch derartige Klagen ein unnötiges Kostenrisiko für die Anleger, ohne dass in der
      Sache das Ziel schneller erreicht würde. Hinzu kommt, dass auch bezüglich des Anspruchs
      auf weitergehende Entschädigung bis auf weiteres keine Verjährung droht, da die EdW insoweit
      über den Entschädigungsanspruch in ihren Teilentschädigungsentscheidungen noch
      nicht entscheidet. Die Verjährungsfrist beginnt insofern also auch bei Vorliegen einer Teilentschädigungsentscheidung
      nicht zu laufen.
      Seit Eintritt des Entschädigungsfalles stellen wir umfangreiche Auskünfte zu Phoenix auf unserer
      Internetseite unter www.e-d-w.de zur Verfügung und aktualisieren diese stets. Wir werden Sie
      selbstverständlich auch weiterhin auf unserer Seite über aktuelle Entwicklungen informieren.
      Mit freundlichen Grüßen
      ENTSCHÄDIGUNGSEINRICHTUNG DER
      WERTPAPIERHANDELSUNTERNEHMEN
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.08.10 14:25:18
      Beitrag Nr. 3.751 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.033.250 von FCO_Alpha am 24.08.10 07:48:31Das klingt insgesamt relativ gut.

      Positiv ist, daß wir keine Angst vor Verjährung haben müssen.
      Auch kann ich mir nach dem BGH-Urteil im Prinzip nicht vorstellen, daß jeder individuell klagen muß.

      Ich will mal hoffen, daß es darauf hinaus läuft, daß letztlich jeder aussondern kann, wobei alles beim alten wäre.
      Das wäre schon fast der günstigste Fall.

      Die EDW könnte dann unaufgefordert das restliche Geld auszahlen, wobei sie sich aus der Insolvenzmasse bedienen kann.

      Wer will, kann ja mal bei der Schubra nachfragen, ob es neues gibt.

      :eek:
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.08.10 11:57:14
      Beitrag Nr. 3.752 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.035.841 von Urlaub2 am 24.08.10 14:25:18Die EDW muß den 128 Mio.-Kredit in 5 Jahresraten wieder zurückzahlen, wie ich gerade gelesen habe:

      http://www.dasinvestment.com/berater/news/datum/2010/08/25/d…

      :eek:
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.08.10 13:17:08
      Beitrag Nr. 3.753 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.041.776 von Urlaub2 am 25.08.10 11:57:14..hätten das Darlehen ja zu 12%p.a. bei Phoenix oder sonstwo anlegen können...
      Wenns nicht so traurig wäre!
      Avatar
      schrieb am 09.09.10 14:00:55
      Beitrag Nr. 3.754 ()
      EdW: Phoenix-Entschädigungen sorgen für neuen Streit
      Der Clinch um die Entschädigung der Anleger des insolventen Vermögensverwalters Phoenix Kapitaldienst geht in die nächste Runde. Das BMF fordert die erste Rate seines 128-Millionen-Euro-Kredits von der EdW zurück. Deren Mitglieder wollen nicht zahlen.



      Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ist verpflichtet, die rund 30.000 geprellten Phoenix-Anleger zu entschädigen. Um Zahlungen leisten zu können, ist die Institution auf Sonderbeiträge ihrer rund 700 zwangsweise angeschlossenen Mitglieder angewiesen. Diese wehren sich jedoch dagegen, für den Phoenix-Schaden aufzukommen.

      Nach jahrelangen rechtlichen Scharmützeln hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) der EdW Ende 2008 ein Darlehen in Höhe von 128 Millionen Euro gewährt, damit überhaupt entschädigt werden kann. Zum Monatsende ist die erste Tilgungsrate in Höhe von rund 27 Millionen Euro fällig, wie der EdW-Handlungsbevollmächtigte Ingo Möser gegenüber cash-online erklärte.

      Doch die Rückzahlung des BMF-Kredits hängt davon ab, ob die EdW-Mitglieder ihre dafür erhobenen Sonderbeiträge zahlen. Danach sieht es nicht aus. Derzeit könne zwar noch nicht abschließend festgestellt werden, wie viel Geld am Ende in die Kasse kommt, da die Sonderbescheide erst letzte Woche verschickt wurden, so Möser.

      Man müsse aber kein Prophet sein, um bereits vor Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist zu sagen, dass es nicht reichen wird. Bei der EdW stelle man sich nun zum einen auf Verhandlungen mit dem BMF ein und zum anderen auf weiteren Streit mit den eigenen Mitgliedern, die angekündigt haben, Rechtsmittel gegen die Sonderzahlungen einzulegen. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin läuft zudem eine Musterklage gegen die Entschädigungseinrichtung, mit der EU-rechtlich geklärt werden soll, ob die Geschäfte von Phoenix überhaupt ein Fall für das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sind.
      Bis Ende Juli 2010 hat die EdW rund 17.000 Phoenix-Anleger mit 79 Millionen Euro entschädigt. Insgesamt summieren sich die Zahlungsansprüche allerdings auf rund 200 Millionen Euro. Wie sich die Entschädigungseinrichtung refinanzieren soll, ist nach wie vor unklar und strittig.

      Hintergrund: Phoenix hatte Anleger durch ein Schneeballsystem jahrelang mit Scheinangeboten und falschen Renditeversprechungen geprellt. Über 500 Millionen Euro wurden in dubiosen Options- und Termingeschäften, sogenannten Managed Accounts angelegt. Nachdem der Betrug aufflog, eröffnete die Bafin im Jahr 2005 das Insolvenzverfahren und stellte wenig später den Entschädigungsfall fest. Damit geriet die EdW in die Pflicht, die geprellten Phoenix-Kunden mit jeweils bis zu 20.000 Euro zu entschädigen. (hb)

      Quelle: Cash-online
      Avatar
      schrieb am 15.09.10 21:42:56
      Beitrag Nr. 3.755 ()
      Hallo,

      was haltet Ihr von dem neuen Schreiben der DVS e.V.?
      Dieses Mal habe ich mir mal die Mühe gemacht, die acht Seiten!!! zu lesen.

      Gruß
      lexinyc
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      Avatar
      schrieb am 17.09.10 15:28:39
      Beitrag Nr. 3.756 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.158.364 von lexinyc am 15.09.10 21:42:56Um was geht es da ?

      Kannst du das vielleicht hier reinstellen ?

      ;)
      Avatar
      schrieb am 18.09.10 10:39:52
      Beitrag Nr. 3.757 ()
      Zuletzt gab es ja am 17.8.2010 ein neues Anleger-Informationsschreiben der EDW.

      Bezugnehmend darauf habe ich vor einigen Tagen ein unaufgefordertes Schreiben (bin kein Mandant oder Mitglied, hatte nur mal in der Vergangenheit Informationen i.S. Phönix angefordert) des DVS (Deutscher Verbraucherschutzring, wurde hier im Thread auch schon mehrfach erwähnt) erhalten.
      Zitat: "Nach unserem subjektiven Empfinden hat die EDW mit diesem Schreiben versucht, Sie und die übrigen Phoenix-Anleger von der Wahrnehmung Ihrer Rechte durch gezielte Fehlinformationen abzuhalten. Diesbezüglich können wir Ihnen vorab bereits mitteilen, dass unsere DVS-Vertrauensanwälte vor dem Landgericht Meiningen am 3.9.2010 eine einstweilige Verfügung gegen die EDW erwirkt haben. Der EDW wurde es mit dieser Verfügung gerichtlich untersagt, Unwahrheiten über Gerichtsverfahren, die Anleger gegen die EDW führen, unter den geschädigten Phoenix-Anlegern und auch Ihnen gegenüber zu verbreiten..."

      -> wer da nun Recht oder Unrecht hat, vermag ich auch nicht zu beurteilen. Ob die DVS Recht hat, oder Ihre Anwälte einfach nur Geld verdienen wollen, ist sehr schwierig einzuschätzen.

      Meinungen?
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      Avatar
      schrieb am 20.09.10 08:45:29
      Beitrag Nr. 3.758 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.172.697 von schneller_euro am 18.09.10 10:39:52Recht oder Unrecht wird möglicherweise für immer offen bleiben bzw. ist das was irgndwann mal höchstrichtlich verkündet wird uns Recht. Auf jeden Fall hat die Streiterei den Betroffenen noch kein oder zumindest nicht mehr oder schneller EdW-Geld gebracht. Die "Vertrauenanwälte" versuchen nun auf einer DVS-Roadshow Mandate zu haschen - jeder muss für sich entscheiden ob er in der Sache noch mal Geld anfasst oder nicht. In einem haben sich in dem Schreiben vom 14.09.2010 sicherlich nicht nur subjektiv den richtigen Eindruck: die EdW hält hin und verfälscht das Bild - jedoch wird man bei der KfW-Tochter bis zum letzten klagen und kämpfen (zumal man das nötige Kleingeld ja garnicht hat und die fällige Kredittranche wohl kaum bedienen kann = ein Trauerspiel). Viel hängt auch am laufenden BGH-Verfahren zwischen Phoenix-IV Schubra und Anleger Citco wegen der Aussonderungsrechte. Frühestens 2011 (eher später) werden wir erfahren wie es damit weitergeht und damit werden auch die Weichen für die EdW entsprechend gestellt. Persönlich befürchte ich bei Bestehen von Aussonderungsrechten weitere Streitigkeiten für jeden Betroffenen (das ganze ja dann außerhalb der Regelinsolvenz mit möglicher Verjährungsproblematik). Also in Summe wirklich ein verworrenes Bild mit vielen offenen Fragen und kurzfristig keiner großen Chance auf Geld aus dem ca. 250 Mio. Topf in Frankfurt. :confused:
      Avatar
      schrieb am 28.09.10 06:57:41
      Beitrag Nr. 3.759 ()
      Hallo hat jemand Informationen wie es
      mit der Insollvenzmasse weitergeht ?
      Wie viel wurde investiert bzw. Sichergestellt ?
      Wann kann mit einer Entschädigung gerechnet werden ?
      Mit welcher Auszahlung kann man rechenen ? ( 70 000 investiert ) .

      Meine add jonn43rgbg@live.de
      Avatar
      schrieb am 28.09.10 13:48:37
      Beitrag Nr. 3.760 ()
      Das sollte einigen Leuten helfen:



      Schneeballsysteme: Anleger können Scheinrenditen neutralisieren

      Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich hinsichtlich der Besteuerung von Scheinrenditen zu einer Kulanzregelung durchgerungen. Geprellte Anleger können die über Jahre angefallenen steuerpflichtigen Scheinrenditen im Veranlagungszeitraum der Insolvenz als Verluste geltend machen und gegebenenfalls ins Vorjahr zurücktragen oder in Folgejahren geltend machen.

      Anleger müssen fiktive Gutschriften auf einem Konto bereits dann versteuern, wenn die Betrugsfirma zur Auszahlung bereit und in der Lage gewesen wäre. Dementsprechend sind Erträge aus Schneeballsystemen auch dann zu erfassen, wenn es sich um stehen gelassene und wieder angelegte Scheinrenditen handelt. Das gilt beispielsweise für die rund 3.000 Kunden der Finanzfirma CTS, denen angebliche Warentermingeschäfte mit hohen Gewinnen versprochen worden waren.

      Hinweis: Durch die steuerliche Kulanzlösung lassen sich zwar nicht die Einlagen selbst als Verlust geltend machen, dafür aber die nicht ausgezahlten Scheinrenditen. Die Finanzämter berücksichtigen aber nicht nur die zuvor besteuerten Scheinrenditen, sondern prüfen darüber hinaus in jedem Einzelfall auch, ob persönliche Billigkeitsmaßnahmen in Betracht kommen. Denkbar sind hierbei Stundung, Ratenzahlung oder Erlass der Steuer (Finanzministerium Rheinland-Pfalz, Mitteilung vom 6.5.2010).
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.09.10 14:00:12
      Beitrag Nr. 3.761 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.223.436 von wisi am 28.09.10 13:48:37Ja o. k. besser als vorher ist es meistens schon, aber besteuert wird bei den Scheinrenditen in den Jahren 1999 bis 2004 ja trotzdem. Nur das dann in 2005 der Betrag gegengerechnet werden kann. Sollte man jedoch in 2005 kein nenenswertes Einkommen gehabt haben, so verläuft der Effekt im Sande. Ein eventueller Verlustrücktrag erfolgt ja nur dann, wenn vorher auf Null gestzt wurde.
      Ob es in Summe vielleicht nach weiteren Rechtsstreiten steuerlich doch noch besser ausgeht darf bezweifelt werden. :confused:
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      Avatar
      schrieb am 28.09.10 17:06:39
      Beitrag Nr. 3.762 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.223.532 von schnobelloch am 28.09.10 14:00:12Hm, ich denke, daß man dabei unter Umständen einen Verlustrücktrag auf 2004 machen kann, danach auf 2006 vortragen kann.

      Hier der etwas komplizierte § 10 d EStG:

      http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html

      Dann wäre es ja gar nicht so schlimm.

      ;)
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      Avatar
      schrieb am 28.09.10 18:49:32
      Beitrag Nr. 3.763 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.225.360 von Urlaub2 am 28.09.10 17:06:39Hallo Ihr Lieben,
      Ich lese hier im Forum immer wieder von einer steuerlichen Kulanzlösung, welche
      für den CTS- Fonds getroffen wurde (Finanzministerium Rheinlandfalz v.6.5.2010).

      Gibt es denn schon inzwischen irgendein Wohnsitz-Finanzamt, welches die Phoenix-
      Scheinrenditen nach dieser Musterlösung steuerlich bearbeitet hat ?

      Grüße von Angelina
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      Avatar
      schrieb am 01.10.10 09:31:07
      Beitrag Nr. 3.764 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.041.776 von Urlaub2 am 25.08.10 11:57:14EDW und ihre Problem
      Phoenix-Pleite reißt Entschädigungseinrichtung mit
      http://www.risiko-manager.com/index.php?id=81&tx_ttnews%5Btt…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.10.10 09:56:59
      Beitrag Nr. 3.765 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.246.104 von limitter am 01.10.10 09:31:07Hier noch ein interessanter Artikel, wieder ein gewonnener Prozeß gegen die EDW:

      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2010-10/18118744…

      ;)
      Avatar
      schrieb am 01.10.10 18:55:56
      Beitrag Nr. 3.766 ()
      Hallo,

      die EDW verliert einen Prozess nach dem anderen, wie zu lesen ist.
      Die gehen von einer Berufung in die nächste.
      Das wir alles von dem Kredit den sie bekommen haben und nicht fristgerecht zurück zahlen können bezahlt und fehlt nachher zur Entschädigung.

      Wer überwacht eigentlich deren Tun?

      Ist da nicht die Bafin dafür zuständig?

      Solang der Steuerzahler zahlt, kann wohl jeder machen was er will.

      Was sind wir eigentlich für ein Staat, wo nur der Recht bekommt, der genug Kohle hat.

      Es wird immer schlimmer wie die Regierenden den Souverän (das sind nämlich wir ) hintergeht.

      Bin mal gespannt wann es ordentlich kracht.
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      Avatar
      schrieb am 02.10.10 07:50:37
      Beitrag Nr. 3.767 ()
      Hallo hat jemand eine Ahnung wie es mit der Insollvenzmasse weitergeht ?

      Mir wurde der Phönix Managet Account auch als sichere Anlage verkauft ,
      weil von der Bafin kontrolliert .
      Und dann wer haftet für das Versagen der Beamten und Wirtschaftsprüfer ?
      Ich als Handwerker brauche eine Versicherung und muß zwischen 5 u. 30 Jahre
      haften . ( Auch mit meinem privatvermögen ?
      Avatar
      schrieb am 02.10.10 18:25:23
      Beitrag Nr. 3.768 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.250.933 von lupofunk am 01.10.10 18:55:56Frag doch http://www.frank-schaeffler.de/

      Früher hatte der jede Antwort vor der Frage;)
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 17:48:37
      Beitrag Nr. 3.769 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.250.933 von lupofunk am 01.10.10 18:55:56Hier für die, die steuerliche Probleme haben:

      http://www.regioweb.de/details/meldung/finanzaemter-berechne…

      So ganz klar ist das noch nicht.

      ;)
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 19:08:44
      Beitrag Nr. 3.770 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.367.862 von Urlaub2 am 21.10.10 17:48:37Kann jemand mal dazu ein Beispiel machen?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.10.10 09:44:53
      Beitrag Nr. 3.771 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.368.541 von FCO_Alpha am 21.10.10 19:08:44Hm, wer von seinem Finanzamt eine entsprechende Mitteilung bekommt, möchte bitte hier posten.

      Auch wäre ich für weitere Infos dankbar, damit der Thread hier nicht einschläft.

      Es wäre schade.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 23.10.10 05:51:52
      Beitrag Nr. 3.772 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.226.324 von Angelina77 am 28.09.10 18:49:32Ja, in Thüringen (z. B. FA Suhl) schwirren die Bearbeitungen mit neuer Berechnung tausendfach herum. In anderen Bundesländern schickt man teilweise im selben Moment noch die "alten" Berechnungen herum. Es handelt sich um zahlreiche A4-Seiten inkl. Anschreiben und Berechnungen mit Gegenüberstellung alte - neue Variante. Man möchte scheinbar unbedingt die Steuerfälle (es waren ja in Massen Einsprüche oft inkl. AdV anhängig) vom Tisch haben und das Ruhen des Verfahrens wird somit jetzt beendet. Dabei ist man auch in der Behandlung "echter" Scheingewinnauszahlungen wohl recht großzügig und sieht diese (so wie einst von Phoenix bezeichnet) als Teilkündigung. So kann oft in den Jahren 1999 - 2005 die Scheingewinnsumme pro Kalnderjahr jeweils ca. im Rahmen der Sparerpauschbeträge gehalten werden. Durch den Ansatz der Summe der Scheingewinne als Verlust in 2005 führt die Sache je nach Steuerfall auch zu Erstattungen. Allerding muss icch (so nicht schon geschehen) für die einzelen Jahre die Anlage KAP einreichen, ansonsten wird pauschal von einer vollen Inanspruchnahme der Pauschbeträge ausgegangen.
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      Avatar
      schrieb am 24.10.10 14:13:22
      Beitrag Nr. 3.773 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.377.772 von schnobelloch am 23.10.10 05:51:52Hier nochmal "Vorsicht Anwälte":

      http://www.zeit.de/2010/43/F-Geldanlage-Anwalt?page=1

      ;)
      Avatar
      schrieb am 11.11.10 14:59:54
      Beitrag Nr. 3.774 ()
      So, nun ist es soweit. Jahrelang war ich natürlich gut informiert und interessiert, mit der Zeit aber habe ich die Phoenix-Sache so ein wenig aus dem Auge verloren. Vermutlich genau das, worauf es die EDW und die Politik angelegt hat.....

      Nun aber der aktuelle Anlass: Der DVS hat ja kürzlich ein Angebot für die Prozesskostenfinanzierung verschickt. Ich habe bisher immer alle Schreiben von denen gar nicht erst beachtet, weil ich das Gefühl hatte, dass ich dann gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen würde.
      So, nun eben die Prozesskostenfinanzierung. Es fällt "nur" eine Erfolgsbeteiligung an. Daher Frage Nummer:
      1.: Ich nehme an, die ist recht hoch. Weiß jemand zufällig, wie das laufen soll.
      2.: Es wird geschrieben, dass sie schon etliche Prozesse gegen die EDW gewonnen haben. Aber hat das auch was gebracht. Ist das ein Sieg auf dem Papier oder ist danach für die vertretenen Anleger die gesamte Entschädigung geflossen?
      3.: Kann es überhaupt sein, dass jeder Anleger selbst klagen muss. Die Fälle sind doch nahezu bei allen gleich. Da müsste doch der Sachverhalt einer Klage auf alle umgelegt werden. Alles andere wäre doch irrsinnig?

      Vielleicht hat jemand ein paar Antworten dazu. Danke schon mal.
      tamtarama
      Avatar
      schrieb am 14.11.10 09:31:04
      Beitrag Nr. 3.775 ()
      Hallo wie schauts mit der Insolvenzmasse aus
      hat da jemand eine Ahnung ?
      Avatar
      schrieb am 14.11.10 13:34:42
      Beitrag Nr. 3.776 ()
      Hallo,

      hier was Neues.
      http://www.rechtsboerse.de/kapitalanlagerecht/kapitalanlager…

      Schaut es Euch mal an.

      Wer kann dazu etwas sagen
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.11.10 06:03:05
      Beitrag Nr. 3.777 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.518.651 von lupofunk am 14.11.10 13:34:42Seite kann nicht angezeigt werden :)
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.11.10 08:48:39
      Beitrag Nr. 3.778 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.520.129 von easy44M am 15.11.10 06:03:05Geht doch:

      Phoenix Kapitaldienst GmbH:
      10.11.2010: Kein wirksamer Beitritt der Anleger


      In einem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt/Main ist es der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei MHG Rechtsanwälte aus Jena gelungen gerichtlich feststellen zu lassen, dass der geschädigte Anleger dem Phoenix Managed Account der Phoenix Kapitaldienst GmbH zu keinem Zeitpunkt wirksam beigetreten war.

      Aus diesem Grund muss der Insolvenzverwalter nun erheblich höhere Forderungen des Anlegers im Insolvenzverfahren akzeptieren und kann auch die tatsächlich erwirtschafteten Verluste der Phoenix Kapitaldienst GmbH nicht dem Kläger anteilig entgegenhalten. Das Urteil vom 15.10.2010 ist noch nicht rechtskräftig.

      Der Insolvenzverwalter der Phoenix hatte für jeden Anleger eine Neuberechnung seiner Beteiligung an dem Poolvermögen vorgenommen. Im Rahmen dieser Neuberechnung hat er die tatsächlich erwirtschafteten Verluste von etwa 54 Mio. Euro auf die einzelnen Anleger aufgeteilt und zusätzlich noch 0,5 % vom monatlich verwalteten Vermögen als der Phoenix Kapitaldienst GmbH zustehende Gebühren zu Lasten der Anleger von dem Guthaben abgezogen. Im Ergebnis bedeutete dies eine enorme Schmälerung der Forderungen der Anleger gegenüber der Phoenix Kapitaldienst GmbH. Gegen dieses Gebaren des Insolvenzverwalters klagte der Anleger und gewann vollständig vor dem Landgericht in Frankfurt/Main.

      „Nach Überzeugung des Landgerichtes Frankfurt/Main war der geschlossene Beteiligungsvertrag zwischen der Phoenix und dem Anleger aufgrund der Betrügereien der Phoenix Kapitaldienst GmbH als sittenwidrig einzustufen und damit unwirksam. Damit war der Anleger zu keinem Zeitpunkt dem Poolvermögen wirksam beigetreten.“ erklärt Rechtsanwalt Dr. André Morgenstern, der das Urteil erstritten hat.

      In Anbetracht der momentan erwarteten Quote von ca. 1/3 der festgestellten Forderungen bedeutet dieses Urteil bares Geld für die betroffenen Anleger. In dem Insolvenzverfahren dürfte sich die momentan zur Entschädigung der Anleger zur Verfügung stehende Insolvenzmasse auf etwa 235 Mio. Euro belaufen.

      Ferner weist Rechtsanwalt Dr. Morgenstern aber auch daraufhin, dass dieses Urteil zwar etlichen Anlegern erheblich weiterhelfen kann, sofern diese sich entscheiden sollten ihre Rechte auch durchzusetzen. Indes kann nicht pauschal auf eine Nichtigkeit aller Beteiligungsverträge abgestellt werden. Hier gilt es sehr genau zu differenzieren und die jeweilige Anlage von versierten Anwälten prüfen zu lassen.

      Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei MHG Rechtsanwälte betreuen bereits mehrere Anleger und werden nun weitere Klagen gegen den Insolvenzverwalter auf Feststellung höherer Insolvenzforderungen erheben. Geschädigte Phoenix - Anleger denen im Rahmen der Neuberechnung ihrer Beteiligung vom Insolvenzverwalter der Phoenix Verluste zugewiesen und Gebühren abgezogen wurden, können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Phoenix Kapitaldienst GmbH" anschließen.

      Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Morgenstern LL.M. (taxation)

      Mitgeteilt durch:
      BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
      Lagerstr. 49
      64807 Dieburg
      Telefon: 06071-9816810
      Internet: www.fachanwalt-hotline.de


      Ein inteessantes Urteil.
      ...dass der geschädigte Anleger dem Phoenix Managed Account der Phoenix Kapitaldienst GmbH zu keinem Zeitpunkt wirksam beigetreten war....
      Muß dann die EDW / Insolvenzverwalter überhaupt zahlen? :eek:
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.11.10 12:22:41
      Beitrag Nr. 3.779 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.520.383 von FCO_Alpha am 15.11.10 08:48:39Könnte mir vorstellen das diese "Spezialfälle" außerhalb der Insolvenzmasse laufen (Aussonderung oder ähnliches Verfahren). Allerdings vermute ich mal das der Insolvenzverwalter weiter gehen wird und es in die nächste Runde geht. ;)
      Avatar
      schrieb am 18.11.10 12:46:23
      Beitrag Nr. 3.780 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.520.383 von FCO_Alpha am 15.11.10 08:48:39Es sind bisher alle Aussonderungsansprüche von Privatanlegern abgewiesen worden.

      Nichts anderes ist das hier.

      Ich glaube kaum, daß so etwas vor dem BGH Bestand hat.

      Letztlich füllen sich damit nur gierige Anwälte die Taschen.

      Wenn auf diese Weise die nächsten 100 Jahre geklagt wird, dauert es noch 100 Jahre, bis wir Geld sehen.

      Und das meine ich nicht mal als Scherz.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 19.11.10 14:42:28
      Beitrag Nr. 3.781 ()
      Hallo

      wenn man es genau nimmt, das es nicht voran geht und immer neue Prozesse angeleiert werden, so sind doch die eigentlichen Schuldigen die Geschädigten.

      Warum das?

      Wer beauftragt denn einen Anwalt mit der Klärung seiner Angelegnheiten.

      Unterem Strich kommt dann nach Jahren nicht viel heraus.

      Im Insolvenzverfahren sitzen doch fasst nur Anwälte, die die Interessen der Geschädigten regeln sollen, und die finden immer wieder ein Haar in der Suppe und halten es ihren Klienten unter die Nase und schon geht es wieder los mit den Prozessen.

      Alle, die einen Anwalt bemüht haben müssen diese Mandate ihrem Anwalt entziehen und damit ist dieser Sumpf trocken gelegt.

      Oder sieht Jemand eine andere Lösung, um das ewige hin und her zu beenden?

      Wir gehen in das 6. Jahr und die Insolvenzmasse ruht vor sich hin und wird auch nicht wirklich größer, weil die Zinsen durch Prozesse aufgezehrt werden und die Insolvensverwaltung sich auch gut bedient.

      Wann beschweren wir uns bei der Anwaltskammer, damit diese Prozesse aufhören?
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.11.10 08:54:29
      Beitrag Nr. 3.782 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.554.288 von lupofunk am 19.11.10 14:42:28Die Anwaltskammer kann nicht viel bewirken.
      Selbst in solchen Fällen, wo Anwälte im Prinzip fast schon betrügerisch unterwegs waren.

      Ich denke, daß wir zunächst das BGH-Urteil abwarten müssen und hoffen, daß es einigermaßen günstig ausfällt (jeder darf aussondern).
      Anschließend müßte der Schmitt diese Kläger persönlich ansprechen und zur Vernunft bringen.
      Wegen Datenschutz werden wir deren Namen wohl nicht erfahren.

      :eek:
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.11.10 17:10:24
      Beitrag Nr. 3.783 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.560.719 von Urlaub2 am 21.11.10 08:54:29Wann ist mit einem Urteil zu rechen ?
      Avatar
      schrieb am 21.11.10 18:25:44
      Beitrag Nr. 3.784 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.560.719 von Urlaub2 am 21.11.10 08:54:29Hallo,

      wen sollen wir denn sonst ansprechen?

      Das geht schon Jahre so, ich höre und lese immer wir müssen dieses oder jenes Urteil abwarten.

      Nach dem BGH - Urteil, dass vielleicht eine Aussonderung zulässt, wird der Schmidt und die anderen Anwalte sich die Hände reiben.

      Dann geht das Hauen und Stechen von vorne los und die Anwaläte fangen für ihre Mandanten mit der Prozessflut an und stellen ihre Forderungen und Schmidt wird jedes mal dagegen halten und es geht von einer Revision in die andere und es dauert wieder 100 Jahre.

      Wem hilft es?
      Nicht uns, es kann nur so viel Geld verteilt werden wie da ist und einige gehen leer aus, weil das Geld alle ist.

      Das beste wäre die Aussonderung käme nicht, dann würde jeder das bekommen, was er eigentlich schon haben müßte, wie es nach der Annahme des Insolvenzplanes vorgesehen war.

      Eine Aktion mit E-Mails an alle Parteien von uns allen wäre ein Weg, aber da habe ich keine Hoffnung, weil wir das schon mal probieren wollten und die paar Leutchen, die da mit machen würden haben den Effekt eines Sandkörnchens in der Wüste.

      Der Mensch und gerade in unserer Zeit ist nicht fähig sich zu Solidarisieren, weil nur noch der pure Egoismus herrscht und es vielen zu gut geht, was ja nichts schlechtes ist, aber scheinbar verdirbt es den Charakter.

      Das ist unser Dilema und das wissen die, die uns an der Nase herum führen.

      Dieses was ich hier schreibe ist eigentlich auch was für den Ar..., aber es hilft ein wenig den Frust ab zu schwächen und der eine oder andere wird mir auch zu stimmen.
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      schrieb am 22.11.10 10:57:24
      Beitrag Nr. 3.785 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.562.380 von lupofunk am 21.11.10 18:25:44Wenn niemand aussondern dürfte, wäre es natürlich das beste.

      Das ist aber leider nicht sehr wahrscheinlich, weil schon das Oberlandesgericht eine Aussonderungsmöglichkeit bejahte.

      Ich will schwer hoffen, daß nach dem BGH-Urteil eine vernünftige Lösung gefunden wird.
      Sonst sehe ich wirklich schwarz.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 23.11.10 15:33:54
      Beitrag Nr. 3.786 ()
      HB KARLSRUHE. Der Kläger könne auf die Erstattung der Differenz zwischen den Netto-Einzahlungen und dem von Phoenix ausgezahlten Geld hoffen, sagte der Vorsitzende Richter des Elften Senats, Ulrich Wiechers, zum Prozessauftakt in Karlsruhe. Ein Urteil ist für den späten Nachmittag angekündigt. (Az.: XI ZR 26/10)

      Anspruch auf eine Auszahlung der Scheingewinne, die Phoenix den Anlegern nur vorgegaukelt hatte, haben Investoren nach Ansicht des BGH dagegen nicht. Der geprellte Anleger hatte 1999 - zuzüglich Ausgabeaufschlag - rund 19 600 Euro eingezahlt und im Laufe der Jahre rund 19 300 Euro zurückerhalten. Der letzte Kontoauszug vor der Phoenix-Pleite wies einen Gewinn von über 7500 Euro auf. Tatsächlich befand sich kein Cent auf dem Konto.

      Die Pleite von Phoenix 2005 war einer der spektakulärsten Anlegerbetrugsfälle in Deutschland. Die Investmentgesellschaft, die sich vor allem am Graumarkt tummelte, hatte den Anlegern Gewinne präsentiert, tatsächlich aber Verluste geschrieben.

      Bislang hat die EdW nach eigenen Angaben über mehr als 23 000 Entschädigungsanträge entschieden und gut 100 Mio. Euro zugesagt. Das sich abzeichnende Urteil des BGH koste die EdW zusätzlich einen zweistelligen Millionenbetrag, sagte ihr Anwalt Achim Krämer. Die Entschädigungseinrichtung hat schon jetzt Mühe, die rund 27 000 Investoren auszahlen, und musste dazu einen Bundeskredit in Anspruch nehmen.

      Die Vorinstanzen hatten die Anleger-Klage auf Entschädigung und Ersatz des Scheingewinns vollständig abgewiesen. Auch der BGH erklärte, der Anleger könne sich nicht auf den Kontoauszug berufen. Richter Wiechers machte aber klar, dass die Argumentation der EdW, die den Anlegern auch einen Anspruch auf die Differenz zwischen Netto-Einzahlung und Auszahlungen absprach, das Gericht nicht überzeugt habe.

      Quelle: Handelsblatt
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      Avatar
      schrieb am 23.11.10 17:16:18
      Beitrag Nr. 3.787 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.574.513 von FCO_Alpha am 23.11.10 15:33:54Hm, den Artikel wollte ich auch gerade posten.

      Wer das genaue Urteil findet, bitte ebenfalls hier bringen.

      Ich verstehe es aber nicht ganz.

      ;)
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.11.10 17:54:07
      Beitrag Nr. 3.788 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.575.577 von Urlaub2 am 23.11.10 17:16:18Richter Wiechers machte aber klar, dass die Argumentation der EdW, die den Anlegern auch einen Anspruch auf die Differenz zwischen Netto-Einzahlung und Auszahlungen absprach, das Gericht nicht überzeugt habe.

      Ich verstehe das so, dass die EDW weder die tatsächlichen Handelsergebnisse, noch die Bestandsprovisionen in Abzug bringen darf.
      :)
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      Avatar
      schrieb am 23.11.10 18:09:33
      Beitrag Nr. 3.789 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.575.950 von FCO_Alpha am 23.11.10 17:54:07Hier jetzt:

      http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=311040&docClas…

      Wichtig wäre, daß die EDW überhaupt ihre 2. Zahlung leistet und nicht ewig auf die Insolvenzmasse wartet.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 23.11.10 18:10:13
      Beitrag Nr. 3.790 ()
      Hallo bin mal gespannt wann hier bares fließt ?
      EDW hat mich entschädigt . Insolvenzmasse ?
      Bin der Meinung das nach Einzahlungen und
      event . Zinsen jeder einen Anteil erhalten
      sollte .
      Avatar
      schrieb am 23.11.10 18:19:52
      Beitrag Nr. 3.791 ()
      Was macht der Chefunfähige von der FDP? Ist die Flitzpiepe von MLP jetzt auf Dauer in den Büschen:confused:

      Wie immer in diesem Land hält sich alles an Wohlversorgten an den ungelösten Aufgaben fest:rolleyes:

      Noch etwas Beschäftigung für ewig bettelnde Justizkreise, sollen ja auch nicht leben wie Hund. Die erwiesen untauglichen Sicherungsstrukturen werden natürlich behalten und die tollste Behörde von Welt bekommt wieder neue Jobs.

      Irgendwer noch nicht versorgt:confused:
      Avatar
      schrieb am 23.11.10 19:11:32
      Beitrag Nr. 3.792 ()
      Nachtrag:

      Die EdW hat die Provisionen und die Handelsverluste von der Entschädigung abgezogen. Dem schob der BGH nun einen Riegel vor. Von dem Urteil dürften vor allem Anleger profitieren, die lange Phoenix-Kunden waren. "Wir müssten die Bestandsprovisionen in jedem Einzelfall neu berechnen", sagte ein EdW-Sprecher.

      http://de.reuters.com/article/companiesNews/idDEBEE6AM0KT201…
      Avatar
      schrieb am 28.11.10 17:13:52
      Beitrag Nr. 3.793 ()
      Hatte folgenden Link an einen befreundeten RA weitergeleitet:

      Hallo ......,

      kannst du mal kurz nachsehen, ob es sich hierbei um reine "Werbung" handelt, oder ob man das tatsächlich als seriösen Erfolg werten kann ?

      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2010-10/18118744…

      Vielen Dank im voraus !

      Gruß

      Die Antwort lautete in etwa:
      Hallo .......,

      ich denke, dass das eine seriöse Information ist - obwohl das Urteil von der Pressestelle des LG Berlin bisher nicht erwähnt wird.

      Leider ist es mir (noch) nicht gelungen, das Urteil in "Langfassung" zu bekommen. Die Entscheidung ist bisher nicht veröffentlicht worden. Das kann aber noch ein paar Tage oder auch Wochen dauern. Wenn Du willst, kann ich das von Zeit zu Zeit nachforschen.....

      Ich werde euch dazu gelegentlich neu informieren (meine Anfrage ist 4 Wochen alt), scheint ein interessanter Ansatz zu sein. Zumindest kann ich euch jedoch versichern, dass der von mir angeschriebene RA mir gegenüber keine finanziellen Hintergedanken hat.

      Gruß

      P.S. Das Urteil ist auch auf der Seite der EDW erwähnt.
      Avatar
      schrieb am 05.12.10 17:49:59
      Beitrag Nr. 3.794 ()
      Hallo hat jemand infos wie es mit der Insolvenzmasse weitergeht
      oder einen Link zu geschädigten ?

      Gruß
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      Avatar
      schrieb am 07.12.10 07:33:27
      Beitrag Nr. 3.795 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.649.101 von easy44M am 05.12.10 17:49:59Da geht leider im Moment erstmal garnichts weiter - erst das BGH-Urteil evtl. irgendqwann in 2011 wird Bewegung bringen.
      Links zu "Geschädigten" gibt es einige, leider ist dort in der Regel das Leben relativ gering bzw. die Seiten sind tot...

      Beispiele:

      http://www.igphoenixmv.de/info.html

      http://www.entschaedigung-jetzt.de.vu/

      Phoenixgeschädigte" e.V.. Altendambach (aktiv aber leider keine Homepage bekannt)

      hier im forum erfährt man recht schnell und aktuell was im Fall Phoenix ab geht (oder vielmehr nicht abgeht). ;)
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      Avatar
      schrieb am 07.12.10 13:05:31
      Beitrag Nr. 3.796 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.659.105 von schnobelloch am 07.12.10 07:33:27danke für Deine Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.12.10 17:30:36
      Beitrag Nr. 3.797 ()
      ich habe vor zwei Wochen ein Schreiben vom Finanzamt Offenbach bekommen.
      Das Finanzamt möchtem, dass ich die Einprüche gegen die Bescheide 2000 bis 2004 zurücknehme.Der Vollzug der Steuernachforderungen sind ja bekanntlich ausgesetzt.

      Man möchte dann die Scheingewinne aus diesen Jahren mit einem Verlustanrechnung aus dem jahr der Insolvenz 2005 verrechnen.

      Ich habe das erst einmal meinem Steuerberater zum Nachrechnen gegeben um zu prüfen was dabei herauskommmt. Isngesammt wollte das Finanzamt über 15.000.- Euro Nachzahlung von mir.

      Frage hat jemand mit dem Fianzamt Offenbach bzw. aus dem Rhein Main Gebiet Erfahrung ? Vielleicht könnte man sich mal zusammenschließen
      Avatar
      schrieb am 18.12.10 13:22:46
      Beitrag Nr. 3.798 ()
      Es gibt einen neuen Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters vom 17.12.2010.
      Eine Neuigkeit: am 10.02.2011 soll die mündl. Verhandlung vor dem BGH in Sachen Aussonderung Citco stattfinden und es wäre voraussichtlich im I. Quartal 2011 mit einem Urteil zu rechnen. Inwieweit dieses Urteil dann für alle anwendbar ist stellt Schmitt in Frage. Außerdem hätte es 87 Verhandlungen zu Aussonderungsrechten gegeben, in 27 Urteilen wurden die Anträge abgewiesen, in 3 Fällen bejaht, wogegen er in Berufung geht.
      Ansonsten wenige Neuigkeiten in dem Bericht. Das Schneckentempo nimmt seinen Lauf.
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      Avatar
      schrieb am 18.12.10 15:49:26
      Beitrag Nr. 3.799 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.732.693 von s2010 am 18.12.10 13:22:46Hallo,

      genau wie ich es schon vor einigen Wochen vermutet hatte läuft das mit der Aussonderung.
      Die Anwälte animieren ihre Klienten zu Klagen und Schmitt geht dagegen an.
      So wird das über Jahre laufen und wir schauen solange in die Röhre.
      Die Anwälte kassieren die Klienten ab und Schmitt bedient sich an der Insolvenzmasse.
      Hier muß es doch einen Weg geben diesen Teufelskreis zu durchbrechen.
      Alle die, die Aussonderung wollen schneiden sich ins eigene Fleisch und auch in das
      derer, die nicht Klagen wollen.
      Für mein dafürhalten kommen wir nur raus, wenn wir diesen Sumpf austrocknen und keiner
      Aussondern will.
      Alle die was anderes wollen haben aus der Phönixpleite nichts gelernt und sind weiter
      gierig, Klagen und fallen dann auch wieder auf die Schnauze, um es mal bildlich dar zustellen.
      Also nehmen wir den Kampf an und Sondern nicht aus. Das Geld reicht sowieso nicht für alle und einige schauen in die Röhre, wenn es zur Aussonderung kommen sollte.
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      Avatar
      schrieb am 19.12.10 08:51:54
      Beitrag Nr. 3.800 ()
      Hallo der größte Brocken ist anscheinend Citco , wir müssen wohl weiter warten und können nichts tun .
      Wie willst diesen Sumpf austrocknen lupofunk wenn es keine
      Einigkeit und auch keine Organisation gibt ?
      Ich für meinen Teil werde still halten .
      Aber trotzdem danke aun Euch für die Informationen .
      Avatar
      schrieb am 20.12.10 12:06:37
      Beitrag Nr. 3.801 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.733.017 von lupofunk am 18.12.10 15:49:26Soviel ich weiß bekommt der Schmitt nicht mehr, auch wenn es länger dauert, insgesamt wohl 11 Mio., glaube ich.

      Laufende Prozesse muß er aus der Insolvenzmasse finanzieren.

      Die richtige Lösung wäre, daß der Schmitt an alle appelliert, die jetzt noch Prozesse führen.

      Am besten öffentlich und indem er sie persönlich anspricht.

      Es sind in meinen Augen naive Leute, die auf gierige Anwälte reinfallen.
      Denen ist nicht klar, daß sie sich letztlich selber schaden.

      Sobald der BGH-Prozeß entschieden ist, müßten wir in dieser Richtung aktiv werden.
      Ich will dann auf jeden Fall bei der Schubra anrufen und empfehle das dann auch anderen.

      Ich poste dann hier auch nochmal.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 28.12.10 19:58:23
      Beitrag Nr. 3.802 ()
      Hallo,
      nachdem ich von der EdW eine Zahlung erhielt, erfolgt als Weihnachtsgeschenk die Nachberechnung des Finanzamtes für 2004 u. 2005. Lohnt es sich hier Widerspruch einzulegen oder hat jemand schon solche Forderungen bezahlt. Wer hat schon Erfahrung damit. Würde gerne ein paar Meinungen hören. Danke im voraus
      HD
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.12.10 15:11:52
      Beitrag Nr. 3.803 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.770.165 von Hupfdohle am 28.12.10 19:58:23Hallo,

      habe schon einiges dazu geschrieben.
      Man muß halt etwas suchen. Wer suchet der wird finden.
      Ich bin zum Steuerberater gegangen, der hat mir empfohlen erst mal zu zahlen.
      Das Geld wird mit 6 % verzinst, im Falle einer Rückzahlung.
      Mein Steuerberater hat Widersspruch eingelegt und nach einigen Monaten kam ein Schreiben, das dem Widerspruch statt gegeben wird und das alles ohne Begründung.
      So habe ich mein Geld inclusive Zinsen zurück bekommen.

      Es muß allerdings ein guter Berater sein.
      Der kannte zwar Phönix und deren Geschichte nicht, aber über Internet und Seiten, auf die nur Anwälte, Steuerberater und ähnliche Zugriff haben, hat er es geschafft.

      Leider kann ich den Wortlaut des Schreibens nicht weiter geben, da das sein geistiges Eigentum ist (Copyright).
      Avatar
      schrieb am 29.12.10 15:15:13
      Beitrag Nr. 3.804 ()
      Hallo,
      ich hatte die Steuernachforderung über ca 1600.- auf die Scheingewinne bezahlt und gleichzeitig Widerspruch eingegelt. Es ging hin und her, bis zur Aufforderung, den Widerspruch zurückzuziehen.
      Letztendlich haben sie sich an dem Gerichtsurteil , das auch hier schon diskutiert wurde,- in Rheinland Pflalz glaube ich- weil der Fall wohl ähnlich liegt...habe aber den Namen jetzt vergessen, das hat alles meine Steuerberaterin gemacht- orientiert und irgendwelche Verluste mit Gewinnen verrechnet und mir die 1600.- plus Zinsen zurückbezahlt.
      Nun habe ich halt immer noch 30.000 Verlust und hoffe auf Verteilung der Insolvenzmasse...irgendwann...Hoffen darf man ja http://img.wallstreet-online.de/smilies/rolleyes.gif....aber einen Anwalt habe ich nie eingeschaltet, dann hätte sich mein Verlust ja noch vergrößert.....
      Mizzi
      Avatar
      schrieb am 29.12.10 15:16:25
      Beitrag Nr. 3.805 ()
      ...ach ja...da sollte eigentlich nichts weiter als ein smiley rein......
      Avatar
      schrieb am 30.12.10 11:00:01
      Beitrag Nr. 3.806 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.770.165 von Hupfdohle am 28.12.10 19:58:23War das bei Dir die 1. Attacke vom FA oder war es schon die Bearbeitung der ersten Forderung?
      Wenn es die neue Variante mit Einstufung der Scheingewinne als Kapitaleinkünfte mit Verlustansatz 2005 ist dann bitte auf die korrekte Berechnung der einzelnen Jahre achten. Das FA unterstellt bei fehlender Anlage KAP pauschal das die Freibeträge schon ausgeschöpft sind und das muss mit den realen Daten abgeglichen werden. In der Regel kommt es zu einer eheblichen Reduzierung der Steuerlast bzw. in Einzelfällen sogar zu Erstattungen. Eine weitere Aufrechterhaltung des Einspruchs scheint vielen Experten eher unsinnig, da bei der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Thema Scheingewinne wohl nicht mit einer besseren Lösung zu rechnen ist. :look:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.12.10 17:31:16
      Beitrag Nr. 3.807 ()
      Danke Euch allen für die vielen Infos. Ich glaube ich muss mich hier erst mal durchkämpfen. Meine Freibeträge nochmal kontrollieren etc.
      Dann erst mal bezahlen, und gleichzeitig Widerspruch einlegen.
      Euch allen eine schöne Sylvesterfeier und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
      HD
      Avatar
      schrieb am 08.01.11 11:00:01
      Beitrag Nr. 3.808 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.777.889 von schnobelloch am 30.12.10 11:00:01Hier noch ein neuer Artikel:

      http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Anlagebetrug-Phoeni…

      Wenn wirklich alle Einzahlungen Treuhandvermögen bzw. aussonderungsfähig wären, frage ich mich, wieso Citco überhaupt prozessiert hat.

      Hoffen wir auf eine klare Entscheidung !

      Für weitere Infos wäre ich dankbar, damit der Thread hier nicht einschläft.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 09.01.11 19:03:35
      Beitrag Nr. 3.809 ()
      Dann warten wir mal gespannt auf das Urteil und was aus meiner
      Kohle wird .
      Von der EDW bin ich entschädigt worden .
      Avatar
      schrieb am 11.01.11 16:18:34
      Beitrag Nr. 3.810 ()
      In der Euro am Sonntag stand auch ein Artikel über Phönix
      Avatar
      schrieb am 12.01.11 12:45:54
      Beitrag Nr. 3.811 ()
      Liebe Kollegen,

      bevor man sich darum Gedanken macht ob augesondert wird oder nicht und man da keinen Einfluss hat sollte man sich Gedanken machen wie man mit den Steuerstrafbefehlen bzw. neuesten Anegboten der Finanzämter die Gewinne mit einem Verlust in 2005 auszugliechen umgeht.
      Lupofunk, schnobelloch und mizzi hatten dazu ja kürzlich erst etwas geschrieben.

      Bei mir sieht das Folgendermaßen aus.

      Insgesamt verlangt das Finanzamt für 2000 bis 2004

      14.058.- Euro zurück darin sind 2.745 .- Euro Zinsen enthalten.

      Für 2005 werden alle aufgelaufenen Gewinne,das waren 24.401.-als Verlust geltend gemacht.

      Wenn die Freibeträge für die Jahre noch nicht ausgeschöpft wurden verringern sich um diese die Scheingewinne.

      Ohne Berücksichtigung der Freibeträge käme es einschl Soli zu einer Erstattung von ca 10.000.- Euro im Jahre 2005. Hier laufen allerdings die Zinsen für mich.

      Gegengerechnet mit den Forderung wäre also noch eine Nachzahlung von
      ca 4.000.- Euro
      Das ist mir entscheidend zu viel.

      Zur Zeit streite ich mich mit den Finanzamt Offenbach Land um die Berechnung der Zinsen.

      Frage: Wer hat denn da schon Erfahrungen gesammelt und hat irgend jemand Deckung von seiner Rechtsschutzversicherung erfahren ?

      Jedenfalls habe ich heute schon einmal wie lupofunk 14.000.- Euro an das Finanzamt überwiesen und sitze die Angelegenheit weiter aus.

      Auch das verzinst sich mit 6 % und eine bessere Geldanlage gibt es zur Zeit nicht.
      Avatar
      schrieb am 14.01.11 09:31:20
      Beitrag Nr. 3.812 ()
      Zitat von Akaflieg: Liebe Kollegen,

      Auch das verzinst sich mit 6 % und eine bessere Geldanlage gibt es zur Zeit nicht.


      DAs ist sicher richtig, aber funktioniert nur wenn es auch eine Wende in der höchsrichtewrlichen Rechtssprechung gibt und da bleibe ich im Fallo Phoenix (CTS) doch skeptisch. Natürlich wünsache ich mir (auch im eigenen Interesse bei fünfstelligen Steuerforderungen) eine gerechtere Lösung als dieses Konstrukt mit den künstlich erzeugten Kapitaleinkünften.

      Mit Rechtsschutz wird es wohl nur klappen, wenn es ein Altvertrag mit den ARB 94 oder früher ist (da liessen die Bedingungen noch den Einschluss von der derartigen Geschäfte wie PMA zu - jüngere Verträge keine Chance!). Natrugemäß haben solch einen bestehenden Altvertrag mit dem entsprechenden Deckungsumfang (Privat- u. Vertragsrechtsschutz) n ur die allerwenigsten Betroffenen. :confused:
      Avatar
      schrieb am 27.01.11 15:52:08
      Beitrag Nr. 3.813 ()
      Hallo,

      hier ein Urteil, was der EDW teilweise Recht gibt.
      War da nicht vor kurzem eine Nachricht, wo die EDW nicht Recht bekam?


      http://www.instock.de/24.17011.0.0.1.0.phtml


      Grundsatzentscheidungen zur Anlegerentschädigung


      Mittwoch, 26. Januar 2011 um 16:09

      (White & Case) Die Anwaltssozietät White & Case hat für die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) Grundsatzentscheidungen zur Anlegerentschädigung im Fall der Phoenix Kapitaldienst GmbH erwirkt. Mit seinen Urteilen in vier Musterprozessen entschied das Berliner Kammergericht (KG), dass die Praxis der EdW im Fall Phoenix nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) in grundlegenden Punkten rechtmäßig ist.

      Phoenix ist der größte Entschädigungsfall seit Errichtung des gesetzlichen Anlegerentschädigungssystems. Er betrifft einen der größten Betrugsfälle der deutschen Wirtschaftsgeschichte mit mehr als 29.000 geschädigten Anlegern. Der Phoenix-Insolvenzverwalter konnte umfangreiche Gelder sicherstellen, an denen die Anleger unter Umständen Aussonderungsrechte haben. Die EdW führt deshalb ein Teilentschädigungsverfahren durch, das im Frühjahr 2011 abgeschlossen sein wird.

      Die Entscheidungen des KG haben Präzedenzwirkung für aktuell rund 500 Parallelverfahren bei Berliner Gerichten. Das KG entschied, dass die Anleger keinen Anspruch auf vorzeitige Entscheidung der EdW außerhalb des Teilentschädigungsverfahrens haben. Außerdem hat das KG Ansprüche auf weitergehende Entschädigung abgelehnt, soweit den Anlegern Aussonderungsrechte zustehen können. Lediglich in Höhe der von Phoenix berechneten Bestandsprovisionen hat das Gericht den Anlegern einen Anspruch zugesprochen. Insoweit folgte das KG einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. November 2010.

      Der obige Text spiegelt die Meinung der jeweiligen Autoren wider. Instock übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche rechtliche oder sonstige Ansprüche aus.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.01.11 11:04:38
      Beitrag Nr. 3.814 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.936.580 von lupofunk am 27.01.11 15:52:08Eine ergänzende Meldung zu diesem Beitrag:
      http://www.portfolio-international.de/index.php?id=nachricht…
      "...Phoenix-Geschädigte müssen auf Erstattung warten
      Donnerstag, 27. Januar 2011

      FRANKFURT - Viele der nahezu 30.000 geprellten Phoenix-Anleger müssen noch Jahre auf eine vollständige Entschädigung warten, schreibt die Financial Times Deutschland (FTD). Das Berliner Kammergericht habe in vier Musterprozessen entschieden, dass Anleger keinen Anspruch darauf haben, schneller ihr Geld zu erhalten als bisher vorgesehen. "Die erstinstanzlichen Gerichte werden sich mit großer Wahrscheinlichkeit am Kammergericht orientieren", zitiert die FTD Michael Helmers, den Leiter der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW).

      Phoenix Kapitaldienst sei im Jahr 2005 Konkurs gegangen. Das Unternehmen habe über Jahre ein betrügerisches Schneeballsystem betrieben. (Seite 21) ..."
      Avatar
      schrieb am 30.01.11 14:51:40
      Beitrag Nr. 3.815 ()
      Hallo an alle Geschädigten,

      da wir uns hier alle mit Pleiten, Pech und Pannen gut auskennen, habe ich mal ein Frage zu einer anderen "Pleite" .
      Ich bin zwar noch komplett in Recherche, habe aber leider von Leuten erfahren, die in unserer Region vom gleichen "Berater" , der auch schon viele, viele Leute mit "Phoenix" geprellt hat (übrigens zum einsammeln von Phoenix-Geldern mit unglaublichem Aufwand - nach der Pleite mit EINEM schwachen Infobrief in sechs Jahren), wieder einmal mit Mist zugebombt worden sind, obwohl absolut sichere Anlagen von meist älteren Leuten gewünscht wurden.

      Zum einen mit einem schweizer Immobilienfond der geschlossen wurde (Kohle weg) aber nun auch mit etwas anderem.

      Hat schon einmal jemand etwas von einer Anlagemöglichkeit gehört, die sich Plattform nennt/nannte und irgendwie in/über Österreich abgewickelt wurde ???
      Angeblich abgesichert durch eine große Bank vermutlich in England ???

      Hat definitiv im Dezember zum kompletten Kapitalverlust geführt, vermutlich jedoch schon viel früher, ohne das die Anleger dort eine zügige Info zu erhalten haben.

      Schonmal was davon gehört ? Über Infos wäre ich dankbar !
      Avatar
      schrieb am 03.02.11 11:01:06
      Beitrag Nr. 3.816 ()
      Zitat von andi16571: Hallo an alle Geschädigten,

      da wir uns hier alle mit Pleiten, Pech und Pannen gut auskennen, habe ich mal ein Frage zu einer anderen "Pleite" .
      Ich bin zwar noch komplett in Recherche, habe aber leider von Leuten erfahren, die in unserer Region vom gleichen "Berater" , der auch schon viele, viele Leute mit "Phoenix" geprellt hat (übrigens zum einsammeln von Phoenix-Geldern mit unglaublichem Aufwand - nach der Pleite mit EINEM schwachen Infobrief in sechs Jahren), wieder einmal mit Mist zugebombt worden sind, obwohl absolut sichere Anlagen von meist älteren Leuten gewünscht wurden.

      Zum einen mit einem schweizer Immobilienfond der geschlossen wurde (Kohle weg) aber nun auch mit etwas anderem.

      Hat schon einmal jemand etwas von einer Anlagemöglichkeit gehört, die sich Plattform nennt/nannte und irgendwie in/über Österreich abgewickelt wurde ???
      Angeblich abgesichert durch eine große Bank vermutlich in England ???

      Hat definitiv im Dezember zum kompletten Kapitalverlust geführt, vermutlich jedoch schon viel früher, ohne das die Anleger dort eine zügige Info zu erhalten haben.

      Schonmal was davon gehört ? Über Infos wäre ich dankbar !


      Die Masche (gab) gibt es mehrfach - irgendein Firmenname oder einer beteiligten Bank wäre hier hilfreich. Auch die Vermittler wären ein Schlüssel zu den Beteiligten, denn das sind und waren oft die gleichen Personen. ;)
      Wenn es ein Immobilienfonds gewesen wärer, dann kann das Geld nicht weg sein oder es war ab Beginn Kapitalanlagebetrug vom feinsten.
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      Avatar
      schrieb am 03.02.11 16:29:27
      Beitrag Nr. 3.817 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.974.033 von schnobelloch am 03.02.11 11:01:06Wenn demnächst etwas vom BGH kommt, bitte hier unbedingt posten.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 10.02.11 00:24:06
      Beitrag Nr. 3.818 ()
      Hallo zusammen, hier einmal ein Beitrag von mir, den ich im X1 Gobal Forum gepostet habe, welches jedoch eingeschlafen ist - alle zuviel Geld ! Kommentare und Tipps sind erwünscht !!!

      ######################################################################
      Hallo Leute,
      nehmt es mir nicht übel, dass ich hundert Seiten nicht komplett, sondern nur grob quer gelesen und somit einige Fragen habe.

      Aus der Pleite des Phoenix Managed Account sollte man ja als "Finanzberater" eigentlich seine Lehren gezogen haben.
      Leider habe ich vor ca. 10 Tagen erfahren müßen, dass meine Eltern vom gleichen "Berater" ohne mein Wissen seit Juni 2007 trotz eindeutiger Warnung € 10.000,-- in ein über "Adventis" vermitteltes X1-Global Zertifikat investiert haben/hatten.

      Die Leute sind über 70 !!! - das Geld war NICHT FREI VERFÜGBAR und eher als Sterbegeld(reserve) vorgesehen, welches absolut KONSERVATIV und auch möglichst jederzeit greifbar angelegt werden sollte.

      Die Beratungsprotokolle sind mit einer solchen Dreistigkeit FALSCH ausgefüllt worden, das man sich nur die Haare raufen kann - Gottseidank voller Wiedersprüche aber leider auch unterschrieben !

      Vom voraussichtlichen Totalverlust wurden meine Eltern bei einem eher zufälligen Besuch informiert - ca. am 20.12.2010 !!!!!

      Bei meiner schnellen Recherche bin ich auf folgenden Artikel vom
      1.12.2009 gestoßen:

      http://www.capital.de/finanzen/:Anlageskandal--Die-Spur-des-…

      Verdammt nochmal, seit wann steht denn fest, dass dieses X1 Zertifikat platt ist, wenn man meine Eltern Ende 2010 so nebenbei informiert ?

      Gibt es ein übliches Vorgehen ?
      Chancen auf irgendeine Rückzahlung ?
      Ist die Einschaltung einer Berliner Kanzlei "Justus" o.ä. zum Anfangsbetrag von rund 95,- sinnvoll ?
      Wie seht ihr anhand der o.g. Infos die Möglichkeit, gegen den Berater vorzugehen, der aktuell erst einmal auf abwarten spielt ?

      Die Protokolle wurden von einem weiteren Anlageberater kontrolliert und als "unglaublich" unseriös bezeichnet, da meine Eltern dort u.a. als (meine Worte): Erfahrene Anleger von hochriskanten Papieren und dass sie Kenntnisse zu dem daraus ggf. entsthenden Totalverlust der Anlage haben würden bzw. darüber aufgeklärt wurden !!!

      NICHTS davon ist natürlich der Fall !

      Ich würde gerne mit allen rechtlichen Mitteln gegen dieses Unternehmen vorgehen (meine Eltern würden etwaige Anwaltskosten scheuen, weshalb ich diese komplett schon aus Prinzip übernehmen werde), ggf. die Verbraucherzentrale einschalten sowie die ganze Aktion in gewissen Bereichen öffentlich machen wollen.

      Welchen Rat könnt ihr mir (eher meinen Eltern) geben und wie schätzt ihr realistisch die Situation ein ?

      Im voraus vielen Dank für Eure Mühe !!!!!

      P.S. Wenn ich die Verträge richtig gelesen habe, wären sie vor 2016 niemals an ihr Geld bekommen (es sei denn, jemand anderes hätte die Anteile erworben) - IDEAL, wenn man "Sterbegeld" weitergibt, welches bei Bedarf kurzfristig verfügbar sein muß.
      Avatar
      schrieb am 10.02.11 08:57:17
      Beitrag Nr. 3.819 ()
      Hallo geschädigte ist heute nicht der Termin beim BGH ,
      wenn wer was weis bitte melden .

      lG
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.02.11 14:56:01
      Beitrag Nr. 3.820 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.014.593 von easy44M am 10.02.11 08:57:17Hier deutet sich immerhin ein erfreuliches BGH-Urteil an, indem Citco sein Aussonderungsrecht verliert:

      http://www.fondsprofessionell.de/redsys/newsText.php?sid=175…

      Das Problem ist, daß es keinen rechtskräftigen Insolvenzplan gibt.
      Es hängt jetzt wirklich an dummen Anlegern, die auf gierige Anwälte hereingefallen sind.
      Denen ist gar nicht klar, daß sie sich selber schaden !

      Jedenfalls wäre ich hier für weitere Infos dankbar.

      ;)
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.02.11 16:45:18
      Beitrag Nr. 3.821 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.024.932 von Urlaub2 am 11.02.11 14:56:01Hier nochmal:

      http://www.cash-online.de/berater/2011/bgh-endlich-gruenes-l…

      Ich wundere mich, daß hier niemand postet.
      Bitte wach werden.

      :laugh:

      Wir müssen auf jeden Fall auch bei der EDW Druck machen, damit das restliche Geld kommt.

      ;)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.02.11 18:00:30
      Beitrag Nr. 3.822 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.025.939 von Urlaub2 am 11.02.11 16:45:18Auch hier wieder:

      http://www.focus.de/finanzen/recht/phoenix-kapitaldienst-gep…

      ;)
      Avatar
      schrieb am 12.02.11 07:22:45
      Beitrag Nr. 3.823 ()
      BGH unterstützt Veruntreuung von Vermögenswerten durch Banken und Finanzdienstleister und zieht Neuinvestoren zur Bezahlung von Verlusten von Altinvestoren heran

      Statt Rechtsssicherheit zu erzeugen hat der zuständige 9. Senat des BGH im diesem Verfahren den Anlegerschutz mit Füßen getreten und einen unhaltbaren Zustand für die gesamte deutsche Finanzwirtschaft geschaffen auch und gerade eine Vielzahl von Kleinanlegern, die in den letzten Monaten vor der Insolvenz bei Phoenix investiert hatten, unrechtmäßig enteignet. Der Fall: Die Citco klagte für einen institutionellen Anleger, der gerade auch im letzten Monat vor Insolvenz 1,5 Mio US-Dollar auf ein Dollar-Einzahlungskonto der Phoenix eingezahlt hatte, wo diese Gelder bis Insolvenzeröffnung unberührt verblieben. Diese Gelder wie auch andere, sofern an diesen keine Veruntreuungen begangen worden waren, verlangte Citco nach Insolvenz der Phoenix zurück, eigentlich eine Selbstverständlichkeit, da derartige Anlegergelder durch Europarecht vorrangig geschützt sind, was auch die Vorinstanzen so gesehen hatten: Vermögen, an dem konkrete Veruntreuungshandlungen begangen worden waren, kann nur in reduziertem Umfang zurückgegeben werden. Unberührtes Vermögen dagegen muß. Statt dieser Ansicht der Vorinstanzen zu folgen, äußerte der BGH-Senat, es komme statt dessen auf den "Willen des Finanzdienstleisters" an. Wenn dieser irgendwo auch nur Teilvermögen nicht allersauberst verwahre, dann müssten eben alle Anleger damit leben, dass ihr Eigentum Eigentum des Finanzdienstleisters geworden sei und jeder bekäme dann bei Insolvenz nur noch einen gleichen Anteil. Konkret heisst dies, dass Anleger, die in den letzten Monaten bei Phoenix investierten und an deren Vermögen gar keine Veruntreuungshandlungen erfolgten jetzt wesentliche Teile ihres Vermögens verlieren und diese Gelder zur Bezahlung von Ausschüttungen an Investoren aus früheren Jahren verwendet werden. Dieser Entscheid schafft damit natürlich keine Rechtssicherheit, sondern nur eine Vielzahl neuer Probleme mit katastrophalen Auswirkungen für die gesamte deutsche Finanzwirtschaft. Er ist gemeingefährlich, denn wer soll denn unter solchen Bedingungen noch irgend einer deutschen Bank oder oder einem Finanzdienstleister Vermögenswerte anvertrauen? Man kann daher nur hoffen, dass die nun notwendigen weiteren Verfahren diesem Irrsinn ein Ende setzen und der BGH-Entscheid aufgehoben wird. Ansonsten kommt es noch zu einem weiteren Negativergebnis: Da der deutsche Staat sich zur Sicherung der Vermögenswerte bei deutschen Finanzdienstleistern verpflichtet hat, würde dieses Urteil, so es bestehen bliebe, einen Staatshaftungsfall erzeugen. Für die Inkompetenz der BGH-Richter müßte dann der deutsche Steuerzahler haften.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.02.11 08:23:48
      Beitrag Nr. 3.824 ()
      Zitat von stephendeloy: Für die Inkompetenz der BGH-Richter müßte dann der deutsche Steuerzahler haften.


      Welche juristischen Kompetenzen besitzt du denn, um Richter der höchsten Instanz in Zivil- und Strafverfahren der Bundesrepublik Deutschland als inkompetent zu bezeichnen?
      Avatar
      schrieb am 12.02.11 09:16:19
      Beitrag Nr. 3.825 ()
      mal abgesehen von juristischen Ansichten des gestern neu angemeldeten users stephendeloy halte ich das Urteil des BGH im Gegensatz zu ihm für durchaus nachvollziehbar.

      Das Phoenix MA war ein Schneeballsystem, d.h. aus Einzahlungen wurden Auszahlungen bedient.

      Nun haben sich Citco und andere an diesem Schneeballsystem mit Einzahlungen beteiligt, wenn auch unbewusst.
      Die Tatsache, dass es bei diesen letzten Beteiligungen/Einzahlungen kurz vor der Insolvenz noch nicht zu Auszahlungen/Veruntreuungshandlungen gekommen ist, sollte nicht relevant sein.
      Ausschlaggebend sollte die Tatsache der Beteiligung selbst sein, nicht der Zeitpunkt.

      Citco und andere haben dem Phoenix MA ihre Einzahlungen zur Verfügung gestellt, faktisch ist dies eine Beteiligung an dem Schneeballsystem. Punkt aus basta.

      Alle Beteiligten sind damit unabhängig vom Einzahlungszeitpunkt gleich zu behandeln.

      Dies werden wohl alle nicht durch juristische Feinsinnigkeiten "Verbildeten" so nachvollziehen können, daher halte ich das BGH-Urteil für richtig und nachvollziehbar.

      Dieser Entscheid (...) ist gemeingefährlich, denn wer soll denn unter solchen Bedingungen noch irgend einer deutschen Bank oder oder einem Finanzdienstleister Vermögenswerte anvertrauen? Man kann daher nur hoffen, dass die nun notwendigen weiteren Verfahren diesem Irrsinn ein Ende setzen und der BGH-Entscheid aufgehoben wird.

      das sehe ich so nicht, und wenn es jetzt zu erneuten juristischen Komplikationen kommen sollte, gratuliere ich dem BGH erst recht ausdrücklich zu seinem Mut, denn sein Urteil ist wohl für die ganz große Mehrheit der Bevölkerung wesentlich besser nachzuvollziehen als die Urteile der Vorinstanzen.
      Avatar
      schrieb am 12.02.11 10:46:11
      Beitrag Nr. 3.826 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.028.607 von stephendeloy am 12.02.11 07:22:45Ein dümmlicher Kommentar !

      Das BGH-Urteil war richtig und für uns Anleger positiv.

      Wir müssen aber jetzt Druck machen, damit wir unser Geld bekommen.
      Sowohl beim Insolvenzverwalter als auch bei der EDW.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 12.02.11 11:52:13
      Beitrag Nr. 3.827 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.028.607 von stephendeloy am 12.02.11 07:22:45@ stephendeloy

      dass citco hoffte,sich auf kosten aller anderen anleger aus der affäre ziehen zu können,ist aus deren sicht verständlich.
      gut dass der bgh diesem spuk jetzt einen riegel vorgeschoben hat und auch die edw sich nicht mehr hinter "aussonderungsrechten" verstecken kann.

      das überaus dumme und völlig an den interessen der anderen geschädigten vorbei gehende,posting von stephendeloy ist eigentlich nur zu begreifen,wenn man davon ausgeht,dass er mitarbeiter von citco ist.

      da wir alle hier aber keine lust haben,uns von denen auch noch verarschen zu lassen,kann ich ihm nur empfehlen,seine einen tag alte !! registrierung rückgängig zu machen,es bei seinem einzigen posting zu belassen sich schleunigst wieder vom acker zu machen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.02.11 16:39:41
      Beitrag Nr. 3.828 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.029.119 von Dr.Ibbelkuenstler am 12.02.11 11:52:13Stimme zu 100 % Dr.Ibbelkuenstler zu.

      Es muß endlich Schluß, dass der kleine Mann von solchen windigen sogenannten Finanzberatern um ihr Geld gebracht werden.

      Solche Typen braucht die Welt nicht.

      Die Finanzhaie machen genau so weiter wie vor der Krise und noch schlimmer.

      Weil die Ansage unserer Volksvertreter, die Geldmärkte zu regulieren, nur eine Ansage war, fühlen die Herren der Finanzwelt sich erneut heraus gefordert noch mehr das Volk über den Leisten zu ziehen.

      Ägypten läßt grüssen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.02.11 19:19:41
      Beitrag Nr. 3.829 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.029.867 von lupofunk am 12.02.11 16:39:41Nun gut, das war jetzt einer von Citco, die hier seit Jahren bei Phoenix alles blockieren.
      Der hat hier im Prinzip nichts zu suchen.

      Bei Phoenix haben alle geschlafen, nur so war der Betrug möglich.
      Ich werfe den Finanzberatern vor, daß auch weiter zweifelhafte Produkte um jeden Preis verkauft werden, um Provisionen zu kassieren.
      Als Beispiel habe ich gerade die FX Wave-Beteiligungen, wovon ich die Finger lassen würde.
      Ich schaue inzwischen ganz genau hin.

      Wir müssen uns aber darauf konzentrieren, daß wir bald unser Geld sehen.

      Ich fordere alle auf, hier wieder zu posten und Vorschläge zu machen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 14.02.11 08:13:44
      Beitrag Nr. 3.830 ()
      Bin auch der Meinung das es bald zu Ausszahlungen kommen soll .
      Habe auch 70 000 Euro investiert und enen Teil auch kurz vor
      der Insollvenz . ( Pech )
      Aber nun ist es genug ich warte nun seit 5 Jahren auf mein Geld
      und ich hoffe nur das der Spuck bald vorbei ist .
      Bin mal gespannt mit was ich rechnen kann .
      Von der EDW bin ich Entschädigt worden .
      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.02.11 12:03:06
      Beitrag Nr. 3.831 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.032.977 von easy44M am 14.02.11 08:13:44Hier noch ein Artikel:

      http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/Phoenix-…

      Laut Sachstandsbericht vom 26.11.2010 (im Gläubigerbereich) waren immerhin etwa 241 Mio. da.

      :eek:
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.02.11 14:16:25
      Beitrag Nr. 3.832 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.041.479 von Urlaub2 am 15.02.11 12:03:06Hallo Urlaub im Artikel steht was von 170 Millionen .
      Wenns gut geht kann ich dann vielleicht mit einem
      Drittel meines eingezahlten Kapitals rechnen .
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.02.11 14:31:16
      Beitrag Nr. 3.833 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.042.490 von easy44M am 15.02.11 14:16:25170 Mio. ist falsch.

      Verglichen mit dem Insolvenzplan wären die 241 Mio. knapp 36 %, wobei da aber schon alle Zinserträge dabei sind.

      Nach wie vor würde ich mir hier aber mehr Resonanz wünschen.
      Es sind scheinbar viele eingeschlafen, die hier schon vor langer Zeit intensiv gepostet haben.
      Jetzt sind die Chancen tatsächlich besser.
      Der Schmitt soll möglichst dieses Jahr noch einen Großteil ausschütten und die EDW den 2. Teil.

      ;)
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.02.11 17:17:03
      Beitrag Nr. 3.834 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.042.608 von Urlaub2 am 15.02.11 14:31:16Welche Begründung hast Du dafür, dass es 241 Mio. sein müssen.

      Hat die EDW nicht irgend wie auch einen Teilanspruch auf die Insolvenzmasse, so dass 170 Mio. dann doch stimmen würden, in früheren Beiträgen, meine ich, wurde dies schon erwähnt.
      Kann aber auch falsch sein.

      Ich glaube viele von uns haben da einige Defizite, weil bestimmtes Hindergrundwissen fehlt.

      Es wäre gut wenn man da noch mal den genauen Zusammenhang erklärt bekommen würde, auch wenn dies schon mal geschehen ist, viele haben das vergessen.

      Ich glaube das die Resonanz nicht so gut ist, weil wie gesagt einiges an Hindergrundwissen fehlt.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.02.11 19:55:25
      Beitrag Nr. 3.835 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.044.231 von lupofunk am 15.02.11 17:17:03241 Mio. sind tatsächlich da und liegen auf Konten.
      Ich habe es gesehen und zusammengerechnet.
      Du mußt bei dir im Gläubigerbereich (Schubra) nachschauen bzw. deine alten Unterlagen durchschauen.
      Dann siehst du es auch.


      Aber die Summe der Ansprüche, zu denen nämlich auch die EDW gehört, sind 673 Mio.

      Da bekommt jeder 35,8 %.
      Die EDW kann dann von ihrem Anteil entsprechend auszahlen.

      Der Schmitt kann aber nicht alles ausschütten, auch weil er noch eine Menge Prozesse führen muß.

      Wir müssen Druck machen, daß auf jeden Fall dieses Jahr noch eine große Teilzahlung kommt und die EDW mit Zahlungen weitermacht.

      :eek:
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.02.11 12:11:00
      Beitrag Nr. 3.836 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.045.510 von Urlaub2 am 15.02.11 19:55:25Danke Urlaub2 für die rasche Antwort, für mich war sie hilfreich.

      Wann ist das Urteil rechtskräftig?

      Bis dahin tut sich wohl nichts.

      Ich kann mir vorstellen, das alle die Schubra beauftragen schnellst möglich einen rechtskräftigen Insolvenzplan aufzustellen und zu verabschieden.

      Diejenigen, die einen Anwalt mit ihren Interessen beauftragr haben, sollten ebenfalls Druck machen und androhen das Mandat zu entziehen, anders bekommt man die Brüder nicht in die Reihe.

      Einige werden natürlich wieder mit Labbern anfangen, um die Sache zu verzögern.
      Hier geht es um unser Geld und darauf warten wir nun schon länger als 5 Jahre.

      Das gleiche gilt für die EDW, die müssen nun den Rest raus rücken.

      Es lohnt sich Druck auf zubauen und nicht locker lassen.

      Als Einzelne sind wir schwach, gemeinsam sind wir eine Macht.

      Man sieht es ja was alles erreicht werden kann, wenn man hartnäckig bleibt.

      Ist in Deutschland schwer vorstellbar, weil es vielen noch zu gut geht.

      Aber man sollte niemals nie sagen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.02.11 14:27:23
      Beitrag Nr. 3.837 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.049.216 von lupofunk am 16.02.11 12:11:00Ich halte es für fatal, einen Insolvenzplan aufzustellen.

      Denn wenn von 30000 Leuten da wieder nur ein Verrückter widerspricht, verzögert sich das ganze wieder um Jahre.

      Auch falsch ist es, wenn windige Anwälte wieder Prozesse gegen den Schmitt führen, weil das wieder alles verzögert und Geld kostet, unser Geld in der Insolvenzmasse.

      Ich will mal abwarten, daß der Schmitt auf der Schubra-Homepage noch eine Stellungnahme abgibt. Bisher ist noch nichts offiziell.
      Das ist auch der Grund, wieso hier so wenig Resonanz ist.
      Die meisten wissen noch von nichts.

      Danach müssen wir bei der Schubra und EDW anrufen, um Druck zu machen.
      Wer einen Anwalt hat, kann den dann beauftragen, sich zu melden.


      :eek:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.02.11 14:50:54
      Beitrag Nr. 3.838 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.050.315 von Urlaub2 am 16.02.11 14:27:23Hier die Pressemitteilung, die schon bekannt ist:

      http://www.schubra.de/de/presseservice/pressemitteilungen/bg…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">

      http://www.schubra.de/de/presseservice/pressemitteilungen/bg…

      Sie funzt auch nicht. Bitte da evtl. selbst nachlesen, ist aber auch nicht neu.

      Es müßte von der Schubra aber eine Stellungnahme kommen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 19.02.11 00:36:36
      Beitrag Nr. 3.839 ()
      edw mitteilung auf deren homepage. klingt doch ganz gut,die müssten halt nur noch das nötige geld drucken ...

      Informationen zum Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH
      Stand des Verfahrens
      18.02.2011
      Zum Thema Aussonderungsrechte:

      In dem Feststellungsprozess des Insolvenzverwalters gegen den Phoenix-Gläubiger Citco hat der Bundesgerichtshof am 10.02.2011 ein Urteil verkündet (BGH IX ZR 49/10).

      Der EdW, die nicht Verfahrensbeteiligte war, liegt bis jetzt nur der Tenor dieses Urteils vor. Danach ist nunmehr davon auszugehen, dass bei Phoenix keine Aussonderungsrechte an den vom Insolvenzverwalter sichergestellten Vermögenswerten bestehen. Dies ist zu begrüßen, da somit nun auch im Entschädigungsverfahren der EdW weitgehend Klarheit herbeigeführt werden kann.

      Die EdW hat bereits die Prüfung eingeleitet, ob die Voraussetzungen für weitergehende Entschädigungen vorliegen und berät das weitere Vorgehen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Die EdW strebt an, die weitere Entschädigung unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesgerichtshofes zeitnah durchzuführen.

      Sobald nach Prüfung und Auswertung des Urteils Rechtssicherheit besteht und das weitere Vorgehen mit BaFin und BMF abgestimmt ist, wird die EdW über den Fortgang des Entschädigungsverfahrens informieren.

      Zum Thema Scheingewinne, Handelsverluste und Verwaltungsgebühren:

      Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 23.11.2010 (BGH XI ZR 26/10) die Entschädigungspraxis der EdW bestätigt, dass Scheingewinne grundsätzlich nicht entschädigungsfähig sind.

      Des Weiteren hat der Bundesgerichtshof lediglich für den hier vorliegenden Einzelfall die Befugnis der EdW zum Abzug von Handelsverlusten verneint und die Befugnis zum Abzug von Verwaltungsgebühren offen gelassen. Insofern liegt hierzu keine abschließende, auf alle Anleger anwendbare höchstrichterliche Rechtssprechung vor. Dieser Themenkomplex wird in anderen bereits anhängigen Verfahren rechtskräftig und endgültig zu klären sein. Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung wird die EdW ihre bisherige Entschädigungspraxis insoweit beibehalten.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.02.11 01:47:19
      Beitrag Nr. 3.840 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.070.151 von Dr.Ibbelkuenstler am 19.02.11 00:36:36Nein, viele verstehen nicht, daß die EDW ihr Geld zum Teil auch aus der Insolvenzmasse bekommt.
      Sie muß dann noch mit dem Schmitt verhandeln, was vermutlich gerade läuft.

      Trotzdem bekommt jeder 35,8 %, wie ich ja gerade vorgerechnet habe.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 19.02.11 06:46:18
      Beitrag Nr. 3.841 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.070.151 von Dr.Ibbelkuenstler am 19.02.11 00:36:36hab' grad nachgeschaut bei der EDW und finde die Mitteilung nicht. Hat die EDW sie bereits nach einem Tag wieder aus dem Netz genommen? Dann wäre es ja gut, dass Du die Mitteilung hier gepostet hast!
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.02.11 06:53:56
      Beitrag Nr. 3.842 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.070.273 von 50667 am 19.02.11 06:46:18alles zurück, die Meldung ist wieder eingestellt. Ich könnte schwören, dass sie vor einer halben Stunde nicht da war. Die oberste Meldung auf der Seite "Stand des Entschädigungsverfahrens" war die vom 26.01.2011. Oder werde ich alt oder lebe ich in einer Parallelwelt? :cry:
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      Avatar
      schrieb am 19.02.11 08:24:26
      Beitrag Nr. 3.843 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.070.275 von 50667 am 19.02.11 06:53:56Hier mal der Link:

      http://www.e-d-w.de/de/Phoenix-Stand.html

      Es ist alles da.

      ;)

      Es ist ja so, daß Madame Merkel in der Finanzkrise im Prinzip alle Bankguthaben garantiert hatte, wo es um Hunderte von Milliarden ging.

      Es wäre für den Staat jetzt peinlich, wenn er selbst relativ kleine Beträge wie bei Phoenix nicht auszahlen könnte.

      Ich hoffe, daß sich die EDW daran erinnert.

      Da wir leider keinen gültigen Insolvenzplan haben und auch keinen mehr bekommen können, wird der Schmitt wohl zunächst nur einen Teil auszahlen können und entsprechend auch der EDW nur einen Teil geben können.
      Für den Rest muß die EDW beim Finanzministerium einen Kredit bekommen, damit sie dann auch wirklich alles auszahlen kann.
      Diesen Kredit kann sie dann ja auch wieder zurückzahlen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 19.02.11 11:21:07
      Beitrag Nr. 3.844 ()
      Zitat von Urlaub2: Nein, viele verstehen nicht, daß die EDW ihr Geld zum Teil auch aus der Insolvenzmasse bekommt.
      Sie muß dann noch mit dem Schmitt verhandeln, was vermutlich gerade läuft.

      Trotzdem bekommt jeder 35,8 %, wie ich ja gerade vorgerechnet habe.

      ;)


      Wieso 35,8 vom Insolvenzverwlter?
      Ich rechner mit 90% meiner Einlage (reduziert um die Auszahlungen).
      Mir ist es piep egal wer das jetzt auszahlt.
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      Avatar
      schrieb am 19.02.11 12:12:32
      Beitrag Nr. 3.845 ()
      die ansprüche der anleger gegen phoenix gehen auf die edw über SOWEIT diese den anlegern erstattungen leistet.
      auf diese übergegangenen ansprüche erhält dann die edw die insolvenzquote wie sie ansonsten der anleger auch bekommen hätte.

      das heisst,dass natürlich bei der edw eine lücke von rund 60 % als finanzierungsabedarf verbleibt.

      der ablauf kann dann in 2 varianten erfolgen:

      entweder zahlt erst der insolvezverwalter die quote an die anleger und die edw zahlt für den fehlenden rest 90 % an die anleger

      oder
      die edw zahlt erst 90 % der jeweiligen gesamtforderung an die anleger und bekommt anschliessend die quote vom insolvenzverwalter.

      in beiden fällen braucht die edw jedenfalls geld,das sie im moment nicht hat.
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      Avatar
      schrieb am 19.02.11 13:23:52
      Beitrag Nr. 3.846 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.070.712 von Gast1238 am 19.02.11 11:21:0735,8 % bei Phoenix.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 19.02.11 13:30:23
      Beitrag Nr. 3.847 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.070.900 von Dr.Ibbelkuenstler am 19.02.11 12:12:32Hm, anhand der Meldung vom 18.2. ist zu hoffen, daß die EDW noch einen Kredit bekommt.

      ;)
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      Avatar
      schrieb am 19.02.11 17:04:34
      Beitrag Nr. 3.848 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.045.510 von Urlaub2 am 15.02.11 19:55:25Hallo Urlaub2

      Habe Deine Berechnung soweit verstanden. Du schreibst, dass die EDW Ihren Anteil aus der Masse an die Anleger dann auszahlen kann.
      Folgende Frage: Meine anerkannte Masseforderung beträgt rund EUR 100.000.-
      Somit 35,8% = EUR 35.800.- aus der Masse.
      Mit welchen Entschädigung habe ich dann noch von der EDW aus deren Auszahlung zu rechnen?
      Mit welcher Entschädigungssumme könnte ich Deiner Meinung bei meiner Forderung in Summe rechnen?

      PS: bin leider einer von 8% (laut EDW Seite) der noch immer keinerlei Entschädigung von der EDW erhalten hat, obwohl meine Anmeldung seit 5 Jahren bei der EDW liegt. Nach Information der EDW soll es bei mir im 1. Quartal 2011 nun endlich soweit sein.
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      Avatar
      schrieb am 19.02.11 17:07:17
      Beitrag Nr. 3.849 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.071.163 von Urlaub2 am 19.02.11 13:30:23Hallo!
      nimmst Du an, dass man 35,8% vom...nennen wir es mal -Geamteinsatz- ...bekommen???
      oder reduziert zunächst um das Geld der EDW?
      Also: 50.000.- einezahlt,
      20.000.- von der EDW bekommen.
      Würden sich die 35,8% Deiner Meinung auf 30.000 oder 50.000 beziehen? http://img.wallstreet-online.de/smilies/confused.gif
      Habe noch nie gelesen, dass sich da einer zu geäußert hat.
      Abgesehen davon rechne ich lieber mit Nichts...lasse mich dann gerne überraschen...
      mizzi
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.02.11 17:09:35
      Beitrag Nr. 3.850 ()
      sorry.ich krieg doch einfach kein smiley hin.......
      Avatar
      schrieb am 20.02.11 09:40:48
      Beitrag Nr. 3.851 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.071.779 von Armerhund1 am 19.02.11 17:04:34Du bekommst von der EDW die vollen 20000 Euro.
      Ich würde bei denen sofort telefonisch, schriftlich und/oder per Mail reklamieren.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 20.02.11 09:59:15
      Beitrag Nr. 3.852 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.071.786 von mizzi333 am 19.02.11 17:07:17Es hat ja jeder vom Schmitt die "Forderungsberechnung für Forderungsprüfung" bekommen.
      War übrigens schon im März 2007.
      Nur ist der Insolvenzplan leider nicht rechtskräftig geworden.

      Ich würde da mal nachschauen.
      Das ist allerdings weniger als das, was man eingezahlt hat.

      Davon bekommt man 35,8%.

      Nur wird der Schmitt erst nur einen Teil auszahlen können, weil noch viele Prozesse laufen und es keinen Insolvenzplan gibt.

      Deswegen noch mal mein Appell, keine unsinnigen Prozesse gegen den Schmitt zu führen, weil das den Laden weiter aufhält.

      Man kann aber natürlich bei der Schubra oder EDW nachfragen.


      Vom Restschaden gibt es dann von der EDW 90%, aber max. 20000 Euro.


      ;)
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      Avatar
      schrieb am 20.02.11 16:59:31
      Beitrag Nr. 3.853 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.072.719 von Urlaub2 am 20.02.11 09:59:15....danke , jetzt ist es mir wieder klar.....und weil bei 50.000 eben ca 32.000 übrig bleiben-die für mich verloren sind-, wenn man mir 35,6% zahlen würde, mußte (und hat) die EDW mir ja auch die 20.000 ausbezahlt.
      Ich werde sicher keine Klagen anstrengen, bin froh, dass ich bis jetzt auch ohne Anwalt gut über die Runden gekommen bin.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.02.11 18:25:14
      Beitrag Nr. 3.854 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.073.780 von mizzi333 am 20.02.11 16:59:31Wenn ich es Richtig verstanden habe verlierst Du
      12 000 weil Du von den 32 000 ja 20 000 von der
      EDW bekommen hast .
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.02.11 09:42:52
      Beitrag Nr. 3.855 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.074.051 von easy44M am 20.02.11 18:25:14.......ja, so wäre es wohl, wenn es dann soweit käme.... und das wäre ja letztendlich, gemessen an dem Gesamtdrama, doch ein Grund zur Freude..... finde ich..... am Anfang hatte ich befürchtet, dass ich nie einen Cent wiedersehen werde....
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.02.11 09:13:35
      Beitrag Nr. 3.856 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.075.487 von mizzi333 am 21.02.11 09:42:52Hier die offizielle Stellungnahme der Schubra, die ich erwartet hatte:

      http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/DE_glae…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
      http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/DE_glae…

      Es gefällt mir nicht, daß der Schmitt sich im Prinzip hinter der EDW versteckt.

      :eek:
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.02.11 09:22:55
      Beitrag Nr. 3.857 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.081.583 von Urlaub2 am 22.02.11 09:13:35Der Link funzt nicht.
      Hier noch ein Versuch:

      http://www.schubra.de/de/insolvenzverwaltung/phoenix/DE_glae…

      In der Vorschau funktioniert es immer.
      Wenn es wieder nicht geht, bitte selbst auf der Schubra-Homepage nachlesen.

      ;)
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      Avatar
      schrieb am 23.02.11 09:30:33
      Beitrag Nr. 3.858 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.081.652 von Urlaub2 am 22.02.11 09:22:55Hier immerhin von der FDP:

      http://www.dtoday.de/regionen/mein-today/parteien_artikel,-F…

      Wir müssen weiter am Ball bleiben.

      :eek:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.02.11 22:42:02
      Beitrag Nr. 3.859 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.089.366 von Urlaub2 am 23.02.11 09:30:33Hallo,

      laßt Euch von der FDP nicht hinters Licht führen, der Frank Schäffler ist ein Finanzdienstleister.

      Hier ein Artikel der Financial Times Deutschland.

      http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/:niedrige-…

      Im Artikel steht u.a. das das Finanzministerium (FDP) es gut findet, das die Finanzhäuser ihre Finanzen stärken.

      Die EDW bekommt also die benötigten Beiträge der Finanzdienstleister nur in sehr geringem Umfang.
      Trotzdem werben die weiter mit der Absicherung der EDW.
      Bis zur nächsten Pleite, die dann wieder der Steuerzahler blecht und die Finnanzhaie haben ihre Kohle dann schon wieder im Trockenen, also alles wie gehabt.
      Avatar
      schrieb am 24.02.11 00:55:50
      Beitrag Nr. 3.860 ()
      Der EdW bleiben nun maximal sechs Monate bis zur Auszahlung der Entschädigungen.

      Uwe Barth (FDP) hat aber doch wohl Recht, immerhin ist die EDW verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Feststellung des Entschädigungsfalls zu erstatten. Der Entschädigungsfall ist schon längst festgestellt worden, die Aussonderungsrechte sind nunmehr geklärt. Ihr könntet meiner Ansicht nach Verzugszinsen verlangen, wenn die EDW nicht innerhalb von 6 Monaten ab Rechtsgültigkeit des Urteils voll entschädigt.

      Dass die angeschlossenen Wertpapierhandelseinrichtungen die Geldsumme in dieser Zeit nicht mit (Sonder-)Beiträgen aufbringen können und daher wahrscheinlich schon wieder der Steuerzahler mit einem Kredit einspringen muss, sollte an dieser Tatsache nichts ändern. Ich hoffe nur, dass der Staat im Sinne der Steuerzahler sich den Kredit von den beteiligten Wertpapierhandelseinrichtungen auch wirklich wieder zurückholt!
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      Avatar
      schrieb am 24.02.11 13:40:18
      Beitrag Nr. 3.861 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.096.294 von 50667 am 24.02.11 00:55:50Richtig, es wird wohl abgewartet werden, bis das Urteil rechtskräftig ist.

      Es spielt dann keine Rolle, wieviel diese Finanzdienstleister zahlen.

      Die EDW kann einen Kredit bekommen und/oder Gelder aus der Insolvenzmasse.

      Wir müssen dann auf jeden Fall Druck machen, damit es mit den Auszahlungen weitergeht.

      ;)
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      Avatar
      schrieb am 24.02.11 14:06:40
      Beitrag Nr. 3.862 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.099.401 von Urlaub2 am 24.02.11 13:40:18Interessant dürfte auch sein ob die Basisberechnung der Entschädigungsansprüche in Richtung der voll abgezogenen sogenannten Bestandsprovisionen (real waren es die mtl. 0,5 % Verwaltungsvergütung von Phoenix die i. d. R. zu etwa 1/3 beim eigentlichen Vermittler landete) verändert werden muss und wird. Es gab ja dahingehend 2010 wohl auch ein BGH-Urteil?
      Der Staat hat ja nun schon erhebliche Steuern auf nicht realisierte Scheinrenditen eingetrieben und so sollte es möglich sein die EdW nochmals mit einem Betrag X,- auszustatten. Das die Darlehen wahrscheinlich nicht an die KfW zurückfließen werden (können) ist eine andere Sache - im Grunde ist ja die EdW als Sondervermögen des Bundes insolvent - aber wer ist (eigentlich das in diesen Zeiten eigentlich nicht!). ;)
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      Avatar
      schrieb am 24.02.11 15:52:50
      Beitrag Nr. 3.863 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.099.601 von schnobelloch am 24.02.11 14:06:40Hm, ich finde es gut, daß du hier wieder postest.

      Ich hatte dir eine Board-Mail geschrieben.
      Hast du die eigentlich bekommen ?

      Ansonsten würde ich jetzt erst mal bis zur Rechtskraft des Urteils warten, danach müßten wir aktiv werden.

      Die EDW könnte ja auch aus der Insolvenzmasse schon etwas bekommen, zumal der Schmitt sie sozusagen vorgeschoben hat.

      Wichtig ist vor allem, daß die EDW die 2. Rate zahlt.
      Man könnte da notfalls noch nachträglich reklamieren, wenn es unserer Ansicht nach zu wenig sein sollte.

      ;)
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.02.11 16:25:43
      Beitrag Nr. 3.864 ()
      Zitat von Urlaub2: Hm, ich finde es gut, daß du hier wieder postest.


      Wichtig ist vor allem, daß die EDW die 2. Rate zahlt.
      Man könnte da notfalls noch nachträglich reklamieren, wenn es unserer Ansicht nach zu wenig sein sollte.

      ;)



      Du meinst als 2. Rate den einbehaltenen Teil der Aussonderung, oder?
      Für einige wäre es wohl das 1. Mal, dass überhaupt Geld fließt, wurden einigen Anträge komplett aufgrund von möglichen Aussonderungen verwehrt.
      Avatar
      schrieb am 24.02.11 16:36:25
      Beitrag Nr. 3.865 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.100.465 von Urlaub2 am 24.02.11 15:52:50Hallo,

      was hat die EDW mit der Insolvenzmasse am Hut?

      Die Entschädigung der EDW erfolgt doch nicht im Allgemeinem us der Insolvenzmasse.

      Was ist den mit den Fällen wo keine Masse mehr da ist? Die bekommen nix?

      Das die Beträge, die die EDW aus zahlt, von der Forderung gegen Schmitt abgezogen werden muß ist mir klar.

      Irgendwie hat es da bei mir noch nicht gefunkt.

      Vieleicht kann mal jemand es für Doofe erklären, damit meine ich aber nur mich.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.02.11 17:49:59
      Beitrag Nr. 3.866 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.100.868 von lupofunk am 24.02.11 16:36:25Blättere doch ein paar Seiten zurück.
      Da wird alles erklärt.

      Es ist leider kompliziert.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 24.02.11 21:28:46
      Beitrag Nr. 3.867 ()
      weil das jetzt schon mehrfach falsch dargestellt wurde :

      urteile des bgh sind sofort rechtskrätig,weil der bgh die höchste instanz ist.
      da muss man nicht mehr warten.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.02.11 21:38:22
      Beitrag Nr. 3.868 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.103.038 von Dr.Ibbelkuenstler am 24.02.11 21:28:46Danke, hier nochmal die EDW-Stellungnahme:

      http://www.e-d-w.de/de/Phoenix-Stand.html

      Die müssen das Urteil erst mal prüfen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 27.02.11 13:02:23
      Beitrag Nr. 3.869 ()
      Jedenfalls werden wir uns wohl noch Jahre gedulden müssen bis der Fall abgeschlossen ist. (siehe Link)
      http://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/Insolvenz…

      Nochmals möchte ich lupofunk und auch die Infos der anderen User in Sachen Finanzamt für die Unterstützung danken. So konnte ich problemlos mein Geld wiederbekommen.
      Avatar
      schrieb am 27.02.11 14:03:03
      Beitrag Nr. 3.870 ()
      Für besonders ärgerlich an der ganzen Sache halte ich den glasklaren und für jeden nachvollzieh- und nachlesbaren Fakt, dass die EDW im Falle des "festgestellten Entschädigungsfalles" einen Anleger mit bis zu 90% seiner Einlage oder aber max. € 20.000,- zu entschädigen hat.

      Punkt, Schluß, Aus.

      Der "Entschädigungsfall" wurde noch in 2005 festgestellt.

      Seitdem wird von der EdW GELTENDES RECHT gebrochen und zwar mit unsäglich dummen Argumenten und Verschleierungstaktiken die alle nichts anderes bezwecken sollen, als die Sinnlosigkeit dieses vom Bund auf Druck der EU installierten Instituts zu verschleiern.

      Kein Geld, kein Personal, keine wirkliche Ahnung davon wofür sie letzlich zuständig ist.

      Schön aber auch das Wehklagen der zu Sonderbeiträgen aufgeforderten "Finanzdienstleister": erst wirbt man mit einer durch die EdW-Absicherung nahezu 100%ig sicheren Anlage (der Anteil der im Euro-Bereich angelegten Summen ist in unglaublich hohem Masse bei ziemlich genau € 20.000,-) und danach möchte man sich an den Kosequenzen nicht beteiligen.

      Nach dem Urteil des BGH sollte es recht einfach sein: die Insolvenzmasse zur EdW, die alle einbehalten Summen (die übrigens auf der allen mitgeteilten Errechnung des Insolvenzverwalters basieren) zügigst auszuzahlen hat.

      Das Loch kann auch über Jahrzehnte durch Zusatzbeiträge der Finanzdienstleister ausgegeglichen werden.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.02.11 06:01:06
      Beitrag Nr. 3.871 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.113.365 von andi16571 am 27.02.11 14:03:03Hallo andi

      ich stimme Dir zu 100 % zu .
      Als Unternehmer muß ich meine
      Steuern pünktlich und im
      voraus bezahlen .
      ( ohne Ausreden ) .
      Die Bafin hat doch angeblich
      Phönix kontrolliert .
      Konsequenzen für das Versagen
      selbiger .
      ( wahrscheinlich keine ) .
      Ja und zum Thema Vermögensverwalter
      eine ganz üble Sorte
      Provisionsgeil , verkaufen und
      danach nichts mehr darum scheren .
      Charakterlose Gattung .
      Avatar
      schrieb am 28.02.11 08:33:03
      Beitrag Nr. 3.872 ()
      Zitat von easy44M: Hallo andi

      ich stimme Dir zu 100 % zu .
      Als Unternehmer muß ich meine
      Steuern pünktlich und im
      voraus bezahlen .
      ( ohne Ausreden ) .
      Die Bafin hat doch angeblich
      Phönix kontrolliert .
      Konsequenzen für das Versagen
      selbiger .
      ( wahrscheinlich keine ) .
      Ja und zum Thema Vermögensverwalter
      eine ganz üble Sorte
      Provisionsgeil , verkaufen und
      danach nichts mehr darum scheren .
      Charakterlose Gattung .


      Klar sind wir alle seit Jahren hingehalten und abgezockt worden. Jedoch sollte man hier nicht pauschal verurteilen bzw. unbeteiligte Marktteilnehmer mit in den bösen Topf schmeissen. Vermögensverwalter verkaufen auch nicht provisionsgeil sondern verwalten gegen Gebühr Vermögenswerte. Das sich ehrliche Finanzdienstleister dagegen wehren für Betrüger die Zeche zu zahlen (und dabei möglicherweise selbst in Schieflage zu geraten) ist doch auch verständlich. Die "großen" EdW-Mitglieder haben sich entweder in Richtung Banklizens oder in eine andere Richtung als Beitragszahler verabschiedet und so wurden aus ehemals über 8.000 nun ca. 700 Pflichtmitglieder (davon viele Miniunternehmen die niemals Zugriff auf Kundengelder haben oder hatten). Das Versagen der Aufsicht in Summe (Phoenix hätte spätestens nach der ertsen Bafin-Kontrolle 1999 inkl. Wirtschschaftsprüfertestat geschlossen werden und niemals in der EdW verbleiben dürfen) müssen jetzt alle Beteiligten ausbaden. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 05.03.11 20:10:21
      Beitrag Nr. 3.873 ()
      News von der EDW:

      03.03.2011

      Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs zum Thema der Aussonderungsrechte (BGH IX ZR 49/10) hat die EdW in dem noch laufenden Teilentschädigungsverfahren begonnen, die verbleibenden rd. 3.900 Entschädigungsentscheidungen ohne den Vorbehalt wegen möglicher Aussonderungsrechte zu treffen. Im Übrigen hat die EdW in Abstimmung mit ihrer Aufsichtsbehörde - der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Prüfung aufgenommen, ob die Voraussetzungen für die zeitnahe Durchführung einer weiteren Entschädigung für jene Anleger vorliegen, die bereits eine Teilentschädigungsentscheidung mit einem Vorbehalt wegen möglicher Aussonderungsrechte erhalten haben.
      01.03.2011

      Die EdW hat bis zum 28.02.2011 rund 25.500 Entscheidungen mit einem Gesamtvolumen von rund 110 Mio. EUR getroffen.


      Na also, geht doch.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.03.11 17:08:00
      Beitrag Nr. 3.874 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.153.473 von FCO-Alpha am 05.03.11 20:10:21Im Übrigen hat die EdW in Abstimmung mit ihrer Aufsichtsbehörde - der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Prüfung aufgenommen, ob die Voraussetzungen für die zeitnahe Durchführung einer weiteren Entschädigung für jene Anleger vorliegen, die bereits eine Teilentschädigungsentscheidung mit einem Vorbehalt wegen möglicher Aussonderungsrechte erhalten haben.
      Toller Text - oder?! :mad:
      Am Ende ist es wohl wirklich so wie von einem Redner auf der Gläubigerversammlung zur Abstimmung über den damaligen Insolvenzplan in FFM angekündigt: "Kommt die jetzige Lösung nicht zu Stande läuft das Verfahren 10 jahre oder auch länger..."
      Hoffentlich bringen die hochbezahlten Beamten in Berlin wenigstens eine weitere Teilentschädigung hin und schaffen so auch die Grundlagen für den Start einer (Teil)Entschädigung aus der Insolvenzmasse!
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      schrieb am 07.03.11 09:39:40
      Beitrag Nr. 3.875 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.154.795 von schnobelloch am 06.03.11 17:08:00Ich wollte den EDW-Text auch gerade posten.

      Ich finde die Meldung jetzt nicht so schlecht.
      Positiv ist auch, daß die letzten 3900 Leute praktisch schon ihre volle Entschädigung bekommen.

      ;)
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      schrieb am 07.03.11 19:38:53
      Beitrag Nr. 3.876 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.156.304 von Urlaub2 am 07.03.11 09:39:40
      Nach wie vor die einzige Partei, die aktiv etwas tut:
      FDP fordert Entschädigung der Phönix-Anleger
      Thüringen (FDP-Fraktion Thüringen) - "Nach über fünf Jahren muss sich im Fall des Anlagebetruges durch den "Phoenix Kapitaldienst" etwas tun", fordert der Fraktionsvorsitzende der FDP im Thüringer Landtag Uwe Barth. "Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ist in der Pflicht, zügig die Ansprüche festzustellen und dann die Anleger zu entschädigen."


      Barth: "Entschädigungseinrichtung ist gefordert"

      © Pressestelle FDP-Landtagsfraktion
      Seit 2005 warteten die geschädigten Thüringer Anleger im Fall Phoenix Kapitaldienst auf die ihnen gesetzlich zustehende Entschädigung, so Barth weiter. Nachdem der Bundesgerichtshof nun aber das Bestehen von Aussonderungsrechten im Insolvenzverfahren verneint habe, könnten die Ansprüche jetzt beziffert werden. Der EdW bleiben nun maximal sechs Monate bis zur Auszahlung der Entschädigungen. "Diese Frist muss eingehalten werden", fordert Uwe Barth. Er hatte sich des Themas bereits angenommen, als er noch Mitglied des Bundestages war. Deswegen begleitete ein Vertreter der FDP-Fraktion den FDP Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler zu einem Treffen der geschädigten Anleger in Sömmerda. Schäffler forderte, die Berechnung der Ersatzsummen zügig abzuschließen. Falls nötig, müsse die EdW ihr Personal weiter aufstocken. "Der Fall Phoenix hat auch gezeigt, dass wir für den Bereich der Anlegerentschädigung eine Schiedsstelle brauchen, die alle Parteien frühzeitig an einen Tisch bringt. Dies kann Rechtsunsicherheit und unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen verhindern", erklärte Schäffler weiter "Wir werden die Angelegenheit weiter aufmerksam verfolgen", versicherte Uwe Barth abschließend.

      http://www.dtoday.de/regionen/mein-today/parteien_artikel,-F…
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      schrieb am 08.03.11 13:14:19
      Beitrag Nr. 3.877 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.160.618 von HeinzRinde am 07.03.11 19:38:53Hallo,

      ich finde es ja auch nicht schlecht, was die thüringsche FDP-Fraktion fordert.

      Bleibe aber dabei was ich in Beitrag Nr. 3830 auf Seite 383 geschrieben habe.

      Da beissen sich die Aussagen.

      Und wenn das Finanzministerium ( CDU ),(hier hatte ich irrtümlich FDP geschrieben) es gut findet, das die Dienstleister Geld auf die Hohe Kante legen, anstatt ihren Beitrag an die EDW zu zahlen, ist das gelinde gesagt eine Sauerei, weil der Steuerzahler nachher wieder blecht.

      Hier der komplette Artikel der Financial Times vom 22.02.2011


      Wertpapierhändler rechnen sich auf Hartz-IV-Niveau
      Deutschlands Wertpapierhändler und Vermögensverwalter stehen beim Bund mit 130 Mio. Euro in der Kreide. Gegen das Zurückzahlen hilft vor allem eines: sich arm rechnen. von Heinz-Roger Dohms, Frankfurt
      Man möchte Mitleid haben mit dem renommierten Düsseldorfer Wertpapierhaus Lang & Schwarz. Da handeln die Mitarbeiter jeden Tag Millionen von Aktien, plagen sich nebenher mit Derivaten und anderem kompliziertem Zeugs herum - und was kommt dabei herum: fast nichts. Die Jahresüberschüsse zwischen 2007 und 2009 betrugen 345,45 Euro, 1837,61 Euro und 7525,01 Euro. Bitter.
      Bitter? Wirklich? Nein, natürlich ist es kein Zufall, wenn eine Gesellschaft, deren Bilanzsumme im zweistelligen Millionenbereich liegt, immer wieder auf einen Gewinn kommt, der irgendwo zwischen dem Monats- und dem Jahreseinkommen eines Hartz-IV-Empfängers changiert. Die Profitminimierung hat System. Und der Grund dafür heißt Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, kurz EdW.
      Die EdW ist für Wertpapierhändler und Vermögensverwalter das, was die normalen Einlagensicherungen für die Banken sind - mit dem Unterschied, dass die EdW-Beiträge prozentual um ein Vielfaches höher sind. Hintergrund ist der Betrugsfall Phoenix von 2005. Für dessen Schaden, der mehrere Hundert Millionen Euro beträgt, sollen die rund 800 EdW-Mitglieder aufkommen.
      Doch viele haben dazu keine Lust - beziehungsweise: Sie könnten es sich auch nur schwerlich leisten. "Das würde auf Jahre hinaus einen großen Teil unseres Gewinns auffressen", heißt es bei einem Vermögensverwalter. Die Konsequenz: Fürs Erste ist der Bund mit einem Kredit über knapp 130 Mio. Euro bei der EdW eingesprungen, damit die Opfer der Investmentfirma zumindest teilweise entschädigt werden können.
      Die EdW-Beiträge bemessen sich normalerweise am Umsatz. 7,7 Prozent davon müsste Lang & Schwarz eigentlich als Jahresgebühr an die EdW überweisen, 2008 wären das bei einem Ertrag von 6,3 Mio. Euro rund 480.000 Euro gewesen. Das indessen ist wohlgemerkt nur der reguläre Beitrag. Für die Rückzahlung des Kredits vom Bund kommt seit 2010 noch einmal das 3,6-Fache des Jahresbeitrags obendrauf. Nun gibt es aber in der Beitragsverordnung eine Klausel, nach der die Zahlungen bestimmte Anteilsgrenzen am Gewinn nicht überschreiten dürfen. Wer also kaum Profit macht, ist fein raus.
      Im Jahr 2007 behalf sich Lang & Schwarz mit einer millionenschweren Rückstellung, um den Gewinn und damit den EdW-Beitrag kleinzurechnen. Als Begründung diente ironischerweise das Risiko eines drohenden EdW-Sonderbeitrags durch die Phoenix-Pleite. 2008 schloss das Finanzministerium das Schlupfloch, wonach Rückstellungen vom EdW-Beitrag absetzbar sind. Im gleichen Jahr löste Lang & Schwarz die Rückstellungen auf. Der Gewinn stieg dadurch aber nicht. Stattdessen schwoll plötzlich ein Rücklagenposten für "allgemeine Bankrisiken" an. Im Jahr 2007 betrug dieser noch 4,0 Mio. Euro, 2009 dann schon 11,3 Mio. Euro.
      Treibt Lang & Schwarz ein böses Spiel? In der Branche sieht das kaum jemand so. Auch andere EdW-Mitglieder würden ihre Beiträge kleinrechnen, heißt es, wenn auch nicht ganz so offensichtlich. Zudem: Manche Anbieter sind längst ins Ausland geflohen, andere haben sich zur Vollbank umfirmiert und entgehen auf dem Weg der EdW-Belastung. Auch das Finanzministerium - also der Kreditgeber - hat nichts einzuwenden. Denn: Die Politik will ja, dass die Finanzhäuser ihren Reserven stärken.
      Lang & Schwarz selbst wollte sich auf FTD-Anfrage nicht äußern. Fürs Jahr 2010 hat die Handelsbank mal wieder den EdW-Mindestbeitrag überwiesen: 1050 Euro.
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 14:29:32
      Beitrag Nr. 3.878 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.160.618 von HeinzRinde am 07.03.11 19:38:53Da würde ich noch 2-3 Wochen warten, ob die EDW sich entscheidet, den Rest auszuzahlen.

      Danach müßten wir aktiv werden.

      Ich schlage vor, CDU, FDP, EDW selbst, Bundesfinanzministerium, Presse etc.

      Ich wäre dabei.

      Was meinst du ?

      ;)
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      Avatar
      schrieb am 12.03.11 09:20:56
      Beitrag Nr. 3.879 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.164.699 von Urlaub2 am 08.03.11 14:29:32Hier nochmal:

      http://www.freies-wort.de/nachrichten/thueringen/wirtschaftf…

      ;)
      Avatar
      schrieb am 12.03.11 10:04:31
      Beitrag Nr. 3.880 ()
      Hallo,

      wir haben wieder mal Post vom DVS (2.3.) bekommen: die reden von Sammelklagen. Ist das sinnvoll, nachdem das Urteil ganz positiv klingt und auch die EDW nicht ganz abgeneigt klingt. Da wir bisher nur 5-10% erhalten haben, wollen wir keine Chance ungenutzt lassen, aber ob die Initiative des DVS sinnvoll ist oder nicht können wir gar nicht einschätzen. Sollten wir die Finger davon lassen oder lieber teilnehmen?

      vielen Dank und viele Grüße,
      Heiko
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      Avatar
      schrieb am 12.03.11 14:56:31
      Beitrag Nr. 3.881 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.189.769 von heikster am 12.03.11 10:04:31Nein, ich würde nicht für teure Anwälte Geld ausgeben, die ohnehin nichts bewirken.

      Stattdessen möchte ich dich bitten, hier aktiv zu werden, falls von der EDW nichts kommt.
      Ich denke, daß wir Anfang April starten können.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 12.03.11 19:03:39
      Beitrag Nr. 3.882 ()
      Hallo,

      was ist denn geplant, falls die EDW untätig bleibt? Auf welcher Seite sollte ich lesen?

      merci,
      Heiko
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      Avatar
      schrieb am 13.03.11 09:11:35
      Beitrag Nr. 3.883 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.191.372 von heikster am 12.03.11 19:03:39Nein, wir wollen dann selber mit Anrufen und Mails aktiv werden.

      Ich gehe aber davon aus, daß von der EDW im März noch etwas kommt.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 13.03.11 18:06:10
      Beitrag Nr. 3.884 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.191.372 von heikster am 12.03.11 19:03:39Hallo,

      meiner Meinung nach sind Prozesse gegen die EDW garnicht nötig, weil die vom BGH zur Zahlung und zwar ohne wenn und aber verdonnert sind.

      Jeder Prozeß verzögert die Auszahlung der EDW.

      Außerdem hat der DVS alle Fakten gut zusammen gestellt, so dass man selber die EDW auffordern kann, laut BGH Urteil ihren Verpflichtungen nach zu kommen.

      Alle Prozesse egal gegen wen verzögern nur alles.

      Wer was bessereres weis kann sich ja mal melden.

      Wir sind alle dankbar für Hinweise.
      Avatar
      schrieb am 13.03.11 18:28:04
      Beitrag Nr. 3.885 ()
      Leute, also wirklich,

      die EdW hat bereits angekündigt, bei den restlichen Entschädigungen keine Abschläge mehr zu tätigen wegen Aussonderungsrechten.

      Ihr glaubt doch wohl nicht im Ernst, dass sie die Anleger unterschiedlich behandeln kann! Von daher tendiert die Wahrscheinlichkeit gegen Null, dass die EdW sich erlaubt, bisherige Abschläge wegen Aussonderungsrechten nicht nachträglich zu erstatten.

      Ganz offensichtlich ist das keine Frage des "ob", sondern des " bis wann", von daher ist jede Investition in anwaltliche Hilfe ab jetzt verlorenes Geld.

      Die Edw wird sich auch nicht leisten können, alles weiter zu verzögern, da sie der Rechtsbindung der 6-Monats-Frist unterworfen ist.

      In spätestens 6 Monaten habt Ihr Euer Geld, da bin ich mir ziemlich sicher.
      Avatar
      schrieb am 15.03.11 18:20:01
      Beitrag Nr. 3.886 ()
      Hallo,
      ich bin neu und möchte Vorschläge für die weitere zeit machen. Nach meiner auffassung gibt es keinene neuen Ins-plan. Der Ins-verw. hat schon angekündigt, dass er erst nach der Schlußverteilung auszahlen will. Das dauert. das BGH hat einen I-plan, wie ervorgesehen war,als nicht zulässig gehalten.
      wir sollten uns mit aller macht an die EDw halten und die volle Summe , die uns laut BGh zusteht, einfordern (Nettoeinzahlung plus Zinsen nach BGH)
      nebenher muß eine klare uns eindeutige Erklärung des Ins-gerichtes bzw. I-verw. zum stand des verfahrens vorgelegt werden M.E.
      Avatar
      schrieb am 15.03.11 18:30:21
      Beitrag Nr. 3.887 ()
      es geht weiter ,
      vom Ins-gericht und I-verw. muß eine genaue aussage zum Stand des verfahrens kommen a) Stand der finanziellen Mittel (die müssen doch mehr geworden sein ) b) Ergebniss der Verwertung des Sachvermögens c) noch strittige Forderungen der Ins-masse genaue Auskunft nach Schuldner, Höhe der Forderung , max. nötiger aufwand zur Durchsetzung der Forderung je einzelforderung, vorallem im Ausland.
      Für mich ist das wichtig,um ev. nach anderen Wegen zur verfahrensbeendigung zu suchen wie Forderungsverkauf pp.Es muß doch ein absehbares ende des Ins-verfahrens erkannt werden können.
      ich frage mich auch, ob der Gläubigerausschuss nicht auch in diesem sinne arbeiten müßte? oder ist der nur für seine Auftraggeber da?
      ich habe vor, bald bei der EDW vorstellig zu werden.
      Was meint Ihr dazu. Vielleicht könnten wir über wallstreet etwas organisieren ?
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      Avatar
      schrieb am 23.03.11 09:27:05
      Beitrag Nr. 3.888 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.210.408 von SOR3zU am 15.03.11 18:30:21Bitte mal im internen Bereich des GIS nachlesen - da stehen in den Berichten an das Insolvenzgericht alle Fakten drin. ;)
      Einen genauen Zeitplan über die mögliche Restdauer des Regelverfahrens wird es wohl von niemanden geben - in jedem Fall wird es noch Jahre dauern bis es eine Schlusszahlung gibt. Für 2011 rechne ich mit einer weiteren Teilzahlung der EdW (Einbahalt Aussonderungsrechte) sowie dem Start einer ersten Teilzahlung aus der Insolvenzmasse.
      Avatar
      schrieb am 23.03.11 09:59:54
      Beitrag Nr. 3.889 ()
      @Schnobelloch und @ 50667 ist uneingeschränkt zuzustimmen !

      Weitere Aktivitäten wie kindisches angerufe etc. sind vorerst gar nicht nötig, da sich aus der angekündigten Komplettentschädigung der bisher leer ausgegangenen Anleger automatisch ein Anspruch derer ergibt, die auf Gelder wegen evt. Aussonderung verzichten mußten.

      Alles durch das BGH-Urteil ausgelöst.

      Es ist jetzt wieder eine Frage der Zeit bis geklärt ist, woher die EdW das Geld bekommt und wieviel es wird.

      Ich gehe auch davon aus, dass die daraufhin nötige Abwicklung dann schneller geht, da alle benötigten Berechnungen schon lange getätigt sind und alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

      Damit wird den meisten Anlegern bis € 20.000,- zumindest etwas geholfen sein.

      Diejenigen, die mehr dort angelegt haben dürften noch zähe Jahre vor sich haben.
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      Avatar
      schrieb am 23.03.11 19:58:14
      Beitrag Nr. 3.890 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.251.679 von andi16571 am 23.03.11 09:59:54Hallo mandi16571,

      Damit wird den meisten Anlegern bis € 20.000,- zumindest etwas geholfen sein.
      Diejenigen, die mehr dort angelegt haben dürften noch zähe Jahre vor sich haben.


      Irgendwie verstehe ich die vorgenannte Sätzen nicht.

      Wie hast Du das gemeint?

      Es gibt doch eine klare Ansage für die Entschädigung.

      90 % oder max. 20.000 €.
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      Avatar
      schrieb am 24.03.11 21:58:54
      Beitrag Nr. 3.891 ()
      Das Neueste über die EDW!
      BerlinAus eigener Kraft sieht sich die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) erneut nicht in der Lage, die Entschädigungsansprüche der rund 30.000 Anleger im Fall Phoenix Kapitaldienste zu befriedigen. Am Mittwochabend gab der Haushaltsausschuss des Bundestages grünes Licht für einen weiteren Kredit in Höhe von bis zu 141 Millionen Euro, wie das Handelsblatt aus Kreisen des Gremiums erfuhr.

      Der vom Bund erst Ende 2008 gewährte Kredit in Höhe von 128 Millionen Euro wird im Laufe der nächsten Wochen aufgebraucht sein und ist auch noch nicht in Ansätzen getilgt. „Faktisch ist die EdW insolvent“, konstatiert der Chefjustitiar des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter, Nero Knapp. Die EdW sei mit ihren 800 Mitgliedern, darunter Fonds- und Kapitalanlagegesellschaften, nicht in der Lage, die finanziellen Lasten zu tragen.

      Der Fall Phoenix ist einer der größten Betrugsskandale in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Tausende von Anlegern vertrauten dem Unternehmen, das mit zweistelligen Renditen lockte, ihr Geld an. Allerdings entpuppten sich die Engagements von Phoenix Kapitaldienste als Scheingeschäfte. 2005 musste das Unternehmen, das Mitglied der EdW war, Insolvenz anmelden. Angesichts von Einnahmen in einstelliger Millionenhöhe ist die EdW mit der Begleichung der Schäden, die sich auf mehrere hundert Millionen summieren, überfordert. Nach eigenen Angaben hat die EdW bis zum heutigen Tage rund 26.300 Entschädigungsfälle mit einem Gesamtvolumen von rund 119 Millionen Euro geregelt.
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      Avatar
      schrieb am 25.03.11 08:12:15
      Beitrag Nr. 3.892 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.263.268 von lupofunk am 24.03.11 21:58:54Ist erfreulich und wollte ich auch gerade posten !

      Ich würde jetzt noch etwas abwarten, was die EDW selbst dazu sagt.

      ;)
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      Avatar
      schrieb am 25.03.11 10:15:09
      Beitrag Nr. 3.893 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.264.141 von Urlaub2 am 25.03.11 08:12:15Hier nochmal:

      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2011-03/19745739…

      Wer weitere Infos findet, bitte posten.

      :eek:
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      Avatar
      schrieb am 25.03.11 11:34:52
      Beitrag Nr. 3.894 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.265.049 von Urlaub2 am 25.03.11 10:15:09Noch ein ähnlicher Artikel:

      http://www.cash-online.de/berater/2011/phoenix-entschaedigun…

      ;)
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      schrieb am 26.03.11 07:14:03
      Beitrag Nr. 3.895 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.265.662 von Urlaub2 am 25.03.11 11:34:52Vielleicht kommt die 2. Rate relativ schnell.

      Hier dazu ein Artikel:


      http://www.sueddeutsche.de/s5T38H/3990200/Hilfe-fuer-Phoenix…

      ;)
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      Avatar
      schrieb am 26.03.11 14:11:25
      Beitrag Nr. 3.896 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.269.617 von Urlaub2 am 26.03.11 07:14:03Besonders gut gefällt mir der Satz, ...."sollen in den nächsten Wochen einen Großteil ihres eingezahlten Geldes bekommen" ....

      Also 90% der Einzahlsumme bis höchstens 20.000€, oder?
      :cool:
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      Avatar
      schrieb am 26.03.11 20:52:34
      Beitrag Nr. 3.897 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.270.424 von FCO-Alpha am 26.03.11 14:11:25Siehe Beitrag 3861
      Avatar
      schrieb am 27.03.11 11:21:16
      Beitrag Nr. 3.898 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.255.835 von lupofunk am 23.03.11 19:58:14@lupofunk

      Sorry falls ich mich missverständlich ausgedrückt habe.

      Gemeint war, dass ja zwei vollkommen unabhängige Entschädigungsmöglichkeiten für unterschiedlich investierte Anleger rumgeistern.

      Zum einen die, die bis max. € 20.000,- investiert haben. Die können jetzt mit relativ großer Sicherheit davon ausgehen, dass der einbehaltene Teil der Einlage, welche aus "Aussonderungsgründen" zurückgehalten wurde, eher kurz- als mittelfristig kommen wird.

      Diejenigen, die z.T. weit höher investiert haben gehen ja wohl durchaus noch davon aus, dass ein höherer als der "Pflichtentschädigungsteil" der EdW über eine entsprechende Insolvenzquote herauskommt, oder sehen die das anders ???

      Ich denke NEIN, aber genau dafür sehe ich vom Zeitfenster schwarz.
      Avatar
      schrieb am 27.03.11 11:28:38
      Beitrag Nr. 3.899 ()
      Sorry, für ein Doppelpost.

      Aus meinem vorherigen Beitrag könnte wiederum herausgelesen werden, dass die höher investierten nicht auch die 20.000,- bekommen könnten, was wir alle natürlich besser wissen.

      Nur wer z.B. € 100.000,- reingepackt hat, wird damit nicht glücklich.

      Mal was ganz anderes:

      Nachdem Frau Elvira Ruhrauf ja schon lange wieder aus dem Bau ist, dürfte der Oberstinker Michael Milde doch mittlerweile auch wieder raus sein, da der doch niemals seine ganze Strafe absitzen wird.

      Weiß dazu jemand etwas oder aber sind die Adressen der beiden bekannt ?
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      Avatar
      schrieb am 27.03.11 14:18:58
      Beitrag Nr. 3.900 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.271.816 von andi16571 am 27.03.11 11:28:38Ruf sie halt an....
      Avatar
      schrieb am 28.03.11 11:32:23
      Beitrag Nr. 3.901 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.271.816 von andi16571 am 27.03.11 11:28:38Woher weißt du, daß die Frau Ruhrauf schon raus ist ?
      Bei der Gefängnisverwaltung bekommt man keine Auskunft.

      Ich vermute, daß der Schmitt bei ihr pfänden wird, ebenso beim Milde.

      ;)
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      Avatar
      schrieb am 28.03.11 15:42:43
      Beitrag Nr. 3.902 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.275.457 von Urlaub2 am 28.03.11 11:32:23die Ruhrauf ist raus, dass habe ich irgendwo im Internet gelesen.

      Beim Milde weiß ich es nicht definitiv, aber meines Wissens sind die 2/3 Strafe auch rum.
      Avatar
      schrieb am 28.03.11 16:30:01
      Beitrag Nr. 3.903 ()
      Habt Ihr's schon gelesen?

      EDW:

      28.03.2011

      Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 10.02.2011 (BGH IX ZR 49/10) ist nunmehr rechtskräftig entschieden, dass den Anlegern keine Aussonderungsrechte an den vom Insolvenzverwalter der Phoenix gesicherten Geldern zustehen. Durch diese höchstrichterliche Rechtsprechung besteht jetzt Klarheit, dass die EdW eine weitere Entschädigung auf die bislang einbehaltenen Beträge (Einbehalt wegen möglicher Aussonderungsrechte) leisten kann.

      Somit gestaltet sich der weitere Ablauf des Entschädigungsverfahrens wie folgt:

      Die EdW beabsichtigt, im April 2011 mit der Durchführung eines zweiten Teilentschädigungsverfahrens für jene Anleger zu beginnen, die bereits eine Teilentschädigungsentscheidung mit einem Vorbehalt wegen möglicher Aussonderungsrechte erhalten haben. Für dieses Verfahren hat die EdW einen zweiten Teilentschädigungsplan aufgestellt.

      Die Bearbeitung der in den Jahren 2005/06 eingereichten Schadensanmeldungen der Anleger wird - wie im ersten Teilentschädigungsverfahren - in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der EdW erfolgen. Die Anleger müssen keinen erneuten Antrag stellen, sondern werden von der EdW wieder angeschrieben und ca. drei Monate vor der geplanten Entscheidung ein weiteres Erklärungsformular erhalten. Voraussetzung für die zügige Bearbeitung ist, dass die mit dem neuen Formular abzufragenden Informationen und Unterlagen von den Anlegern zeitnah bei der EdW eingereicht werden. Diese Vorgehensweise ist erforderlich, weil die EdW erneut bestimmte Anspruchs- und Entscheidungsvoraussetzungen im Einzelfall prüfen muss, um eine zweite Entscheidung treffen zu können. Folglich ist es - auch im Interesse der Anleger - wichtig, dass die Anleger das mit separater Post zu gegebener Zeit versandte Erklärungsformular sorgfältig ausfüllen.

      Rund 22.700 Anleger werden voraussichtlich eine zweite Entschädigungsentscheidung innerhalb von ca. 18 Monaten erhalten. Über Schadensmeldungen, deren Eingang bis zum 25.04.2005 bei der EdW erfolgte, wird fortlaufend bis voraussichtlich Ende 2011 entschieden. Anleger, die ihre Schadensmeldung bis zum 25.05.2005 vorlegten, können voraussichtlich mit einer Entscheidung im Laufe des ersten Halbjahres 2012 rechnen. Anleger, die erst später ihren Antrag einreichten, werden voraussichtlich bis Ende 2012 eine weitere Entscheidung erhalten.

      Die EdW bittet nochmals darum, von telefonischen und schriftlichen Sachstandsanfragen abzusehen und weist darauf hin, im Falle von Adressänderungen diese unbedingt schriftlich mitzuteilen (nicht per Email).
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      Avatar
      schrieb am 30.03.11 21:56:19
      Beitrag Nr. 3.904 ()
      Hi Leute,
      habe mir meinen ganzen PHOENIX-Ordner durchgesehen und bin jetzt aktuell etwas verwirrt, helft mir mal:

      1.) Es gibt die Summe des letzten Kontoauszuges (fiktiver Wert)

      2.) Es gibt den angemeldeten Schaden (Einzahlungen nach Agio)

      3.) Es gibt von Schmitt die Aufstellung zu dem von ihm ermittelten "Guthaben" nach Bestandprovisionen, Handelsverlusten etc.

      4.) Diese Aufstellung hat ja auch die EdW übernommen und in Ihrer Vorabregulierung noch einmal zur Kenntnisnahme angehängt !

      Alle diese Summen verringern sich ja fortlaufend. Bei mir z.B. (der Einfachheit halber nur ein Konto:)

      1.) 17.900,--
      2.) ca. 14.500,--
      3.) ca. 11.500,-

      Von WELCHER SUMME STEHEN MIR DENN JETZT 90% zu ?????

      Theoretisch sollte es doch nach effektiver Einlage gehen, oder ????

      Was interessieren mich die entstandenen "Verluste" für z.B. unverschämte Bestandsprovisionen für diese Kotzbrocken von "Anlageberatern" ??!!
      In meinem Fall alleine fast 2.000,- für ne eher kleine Summe in ganz wenigen Jahren.

      Wäre die Provision doppelt so hoch gewesen, kann man mich ja nicht von dem restlichen Geld entschädigen UND noch 10% abziehen ??!!

      Eigentlich ist doch Schmitts Aufstellung nur für eine Aufteilung des gefunden Geldes und einer ggf. zustehenden Insolvenzquote wichtig gewesen, oder ???

      Mal ein Beispiel:

      Kunde zahlt 21.500,- TATSÄCHLICH EIN !!!
      Nach Agio bleiben -sagen wir mal- 20.000,- übrig.

      Man war 5 Jahre investiert und hat laut Aufstellung von Schmitt noch 15.000,- übrig, der Rest ist im wesentlichen für Bestandsprovisionen draufgegangen.

      Jetzt kommt noch jemand her und zieht 10% davon ab ?
      Bleiben noch 13.500,- !! 13.500,- von 21.500,- sind ja schon etwas weniger als 90% !!! Eher so 62 % vom ganzen.

      Und was ist denn mit den wahnsinnigen Agios und noch idiotischeren Bestandsprovisionen passiert ?
      Sind bzw. sollten die nicht alle zurückgefordert werden oder haben die Herren Abzocker die einfach behalten und fein ausgegeben ?
      Schließlich war die Höhe von den Kontoständen abhängig, die es NIE gegeben hat.

      Nachdem WIR sogar Steuern auf NICHT VORHANDENE Gewinne zahlen müssen ?

      Falls Sie doch zurückgeflossen sind (wenn auch nur zum Teil) dürften sie doch nicht der Anlass sein, UNS diese Summen abzuziehen ?!

      Diskussion eröffnet, Meinungen und Aufklärung erwünscht.
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      Avatar
      schrieb am 31.03.11 10:38:08
      Beitrag Nr. 3.905 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.292.691 von andi16571 am 30.03.11 21:56:19Also zunächst mal ist es erfreulich, daß von der EDW überhaupt noch etwas kommt.

      Trotzdem schiebt sie es wieder auf die lange Bank.

      Ich bekomme die 2. Rate erst 2012.

      Ich erinnere hier wieder an Madame Merkel, die großspurig verkündet hat, daß sie in der Finanzkrise für alles garantiert.

      Jetzt braucht der Staat für den relativ kleinen Fall Phoenix volle 7 Jahre ! (2005-2012).

      Jetzt zur EDW-Forderung:

      Bei mir ist es relativ einfach, weil ich genau 20000 Euro bekomme.

      Insgesamt ist das ganze aber nicht einfach.

      Anspruchsgrundlage ist Einzahlungen minus Auszahlungen minus Bestandsprovisionen minus Handelsverluste, wobei noch ein BFH-Urteil kommen könnte, das das verändert.
      Würde 100 % entsprechen.

      Lies mal auf der EDW-Homepage nochmal nach.

      Das ganze ist auch deswegen kompliziert, weil es keinen rechtskräftigen Insolvenzplan gibt.
      Man kann sich aber auf das stützen, was in 2005 vom Schmitt kam.
      Damit würde er im Zweifelsfall auch durchkommen.

      Insolvenzquote ist, wie von mir schon gepostet, zur Zeit etwa 35,8 % (241 Mio. vorhanden geteilt durch Gesamtforderung incl. EDW von 673 Mio.)

      Der Schaden sind obige 100 % minus 35,8 %, davon 90 %, max. 20000 Euro.

      Bitte evtl. hier im Thread nochmal zurückblättern, weil wir das alles schon ausführlich diskutiert hatten.

      ;)
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      Avatar
      schrieb am 31.03.11 13:10:20
      Beitrag Nr. 3.906 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.294.787 von Urlaub2 am 31.03.11 10:38:08...Anspruchsgrundlage ist Einzahlungen minus Auszahlungen minus Bestandsprovisionen minus Handelsverluste, wobei noch ein BFH-Urteil kommen könnte, das das verändert....

      ?

      Das sehe ich nicht ganz so.
      Nach meiner Info: Anspruchsgrundlage ist Einzahlungen minus Auszahlungen x 90%.
      Das haben doch Gerichte bereits geklärt. Oder ist es das, was noch vor den BGH geht?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 31.03.11 13:55:19
      Beitrag Nr. 3.907 ()
      gemäss § 5 ziffer 4 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz

      ist der zeitplan der edw schlicht rechtswidrig.

      die grösste frechheit sind dann noch diese aufforderungen,sich nicht auch noch zu erlauben,dreist nachzufragen.

      die insolvenzquote von rund 35 % ist m.e. auch nicht abzuziehen,sondern die edw entschädigt voll und befriedigt sich für die übergegangenen ansprüch dann selbst aus der insolvenzmasse.
      siehe § 5 ziffer 5



      § 5 Entschädigungsverfahren
      (1) Die Bundesanstalt hat den Entschädigungsfall unverzüglich festzustellen, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen, nachdem sie davon Kenntnis erlangt hat, dass ein Institut nicht in der Lage ist, Einlagen zurückzuzahlen, und spätestens innerhalb von 21 Tagen, nachdem sie davon Kenntnis erlangt hat, dass ein Institut nicht in der Lage ist, Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Es hat den Entschädigungsfall auch festzustellen, wenn Maßnahmen nach § 46 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 bis 6 des Gesetzes über das Kreditwesen angeordnet worden sind und diese länger als sechs Wochen andauern. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Feststellung haben keine aufschiebende Wirkung. Es veröffentlicht die Feststellungen gemäß Satz 1 und 2 im Bundesanzeiger. Die Bundesanstalt unterrichtet die Entschädigungseinrichtung, der das Institut zugeordnet ist, unverzüglich über die Feststellung.
      (2) Die Entschädigungseinrichtung hat die Gläubiger des Instituts unverzüglich über den Eintritt des Entschädigungsfalles und die Frist gemäß Absatz 3 Satz 1 zu unterrichten; sie trifft geeignete Maßnahmen, um die Gläubiger innerhalb der in Absatz 4 genannten Frist zu entschädigen. Zu diesem Zweck hat das Institut der Entschädigungseinrichtung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, die für die Entschädigung der Gläubiger erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
      (3) Der Entschädigungsanspruch ist schriftlich binnen eines Jahres nach Unterrichtung über den Entschädigungsfall bei der Entschädigungseinrichtung anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Entschädigungsanspruch ausgeschlossen, es sei denn, die Fristversäumnis ist vom Berechtigten nicht zu vertreten.
      (4) Die Entschädigungseinrichtung hat die angemeldeten Ansprüche unverzüglich zu prüfen. Ordnungsgemäß geprüfte Ansprüche, die auf die Entschädigung von Einlagen gerichtet sind, hat die Entschädigungseinrichtung spätestens 20 Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls durch die Bundesanstalt zu erfüllen. Ansprüche, die später als zwei Wochen nach der Feststellung des Entschädigungsfalls angemeldet werden, hat die Entschädigungseinrichtung spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen nach dem Eingang der Anmeldung zu erfüllen. § 4 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. In besonderen Fällen kann die Frist nach den Sätzen 2 und 3 mit Zustimmung der Bundesanstalt auf bis zu 30 Arbeitstage verlängert werden. Ansprüche, die auf die Entschädigung von Verbindlichkeiten des Instituts aus Wertpapiergeschäften gerichtet sind, hat die Entschädigungseinrichtung spätestens drei Monate, nachdem sie die Berechtigung und die Höhe der Ansprüche festgestellt hat, zu erfüllen. In besonderen Fällen kann diese Frist mit Zustimmung der Bundesanstalt um bis zu drei Monate verlängert werden.
      (5) Soweit die Entschädigungseinrichtung den Entschädigungsanspruch eines Berechtigten erfüllt, gehen dessen Ansprüche gegen das Institut auf sie über.
      (6) Steht der Anspruch des Gläubigers im Zusammenhang mit Geschäften, auf Grund derer gegen Personen in einem Strafverfahren wegen Geldwäsche im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG ermittelt wird, so kann die Entschädigungseinrichtung die Leistung der Entschädigung aussetzen, bis das Verfahren beendet ist.
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      Avatar
      schrieb am 31.03.11 14:08:48
      Beitrag Nr. 3.908 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.296.348 von Dr.Ibbelkuenstler am 31.03.11 13:55:19Richtig, das Geld müßte viel früher kommen.

      In den 673 Mio, die der Schmitt berechnet hat, sind die EDW-Ansprüche mit dabei.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 31.03.11 14:17:54
      Beitrag Nr. 3.909 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.277.174 von 50667 am 28.03.11 16:30:01genau!

      ich hatte mich schon gewundert, warum sich keiner auf mein Einstellen der EDW-Erklärung gemeldet hat.

      Dort steht, und ich wiederhole es gerne noch einmal:

      "Die Bearbeitung der in den Jahren 2005/06 eingereichten Schadensanmeldungen der Anleger wird - wie im ersten Teilentschädigungsverfahren - in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der EdW erfolgen. Die Anleger müssen keinen erneuten Antrag stellen, sondern werden von der EdW wieder angeschrieben und ca. drei Monate vor der geplanten Entscheidung ein weiteres Erklärungsformular erhalten."

      Der Grund dafür ist nicht nachvollziehbar! Aus meiner Sicht nur Verzögerungs-Schikane! Alle Infos liegen der EDW schon längst vor! Lasst Euch nichts vormachen!

      weiter:

      Voraussetzung für die zügige Bearbeitung ist, dass die mit dem neuen Formular abzufragenden Informationen und Unterlagen von den Anlegern zeitnah bei der EdW eingereicht werden. Diese Vorgehensweise ist erforderlich, weil die EdW erneut bestimmte Anspruchs- und Entscheidungsvoraussetzungen im Einzelfall prüfen muss, um eine zweite Entscheidung treffen zu können."

      DAS MUSS SIE NICHT!!!

      Folglich ist es - auch im Interesse der Anleger - wichtig, dass die Anleger das mit separater Post zu gegebener Zeit versandte Erklärungsformular sorgfältig ausfüllen.

      Rund 22.700 Anleger werden voraussichtlich eine zweite Entschädigungsentscheidung innerhalb von ca. 18 Monaten erhalten."



      18 MONATE IST RECHTSWIDRIG!


      es drängt sich der massive Verdacht auf, dass mit Verzögerungen zusätzliche Zinseinnahmen generiert werden sollen und weitere Einsparungen erzielt werden sollen durch die berechtigte Hoffnung, dass der Rücklauf der erneuten Formulare deutlich unter 100% liegt (wegen Unkenntnis der Anleger oder zwischenzeitlichem Ablebens und Unkenntnis der Erben)!!!


      noch einmal: ich sehe KEINEN Grund, von Euch das Ausfüllen und Rücksenden erneuter Formulare zu fordern, da sämtliche für eine Auszahlung des ursprünglich wegen Aussonderungsrechten einbehaltenen Betrages relevanten Unterlagen der EdW vorliegen. Es wurde bereits alles geprüft. Das ist reine Schikane. Ich würde Verzugszinsen verlangen.
      Avatar
      schrieb am 31.03.11 14:26:19
      Beitrag Nr. 3.910 ()
      und noch was:

      ich habe in Erinnerung, dass nach dem Gesetz, das der EdW-Einrichtung zugrundegelegt wurde, jeder Anleger im Entschädigungsfall 90% seiner Investitionen bis maximal 20.000 €uro zurückerhalten sollte. Von laufenden Bestandsprovisionen, auf die der Anleger keinen Einfluss hatte und deren Höhe er im Normalfall nicht kennen konnte (er kannte nur das Agio), war nie die Rede. Wenn Euch diese nun abgezogen werden sollten, dürfte das wieder ein Rechtsbruch sein, und zwar ein dreister und unverschämter!!!

      Jedem Anleger wurde suggeriert, dass im Notfall mindestens 90% sicher seien, bei Maximal-Einlage von 20.000,- . Agio kam natürlich extra.

      Ich habe damals selbst mit dem Gedanken gespielt, bei Phoenix zu investieren, habe dann aber wegen der konstanten Performance gezweifelt, wie auch bei K1, und vor diesen Produkten gewarnt. Daher weiss ich noch, wie das damals war.
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      Avatar
      schrieb am 31.03.11 18:00:28
      Beitrag Nr. 3.911 ()
      Vielleicht kann mal jemand dieses "Formular" dann auf einer Website zum Abruf/Download bereitstellen. Jeder kann es sich dann sofort ausdrucken, ausfüllen und an die EDW schicken. Das sollte dann etwas schneller gehen. Nur so 'ne Idee.
      Avatar
      schrieb am 31.03.11 18:41:30
      Beitrag Nr. 3.912 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.296.564 von 50667 am 31.03.11 14:26:19Die EDW hat sich hier am Schmitt orientiert, der diese Bestandsprovisionen abgezogen hat.

      Frage ist, ob es hierzu noch ein BGH-Urteil geben wird.

      Auch könnten wir uns evtl. an die FDP wenden, damit die EDW schneller auszahlt.

      Ein Prozeß auf diesem Gebiet dürfte nichts bringen, weil der ohnehin wohl erst 2012 zu Ende sein würde und da zahlt die EDW sowieso.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 31.03.11 21:36:29
      Beitrag Nr. 3.913 ()
      Zitat von 50667: und noch was:

      ich habe in Erinnerung, dass nach dem Gesetz, das der EdW-Einrichtung zugrundegelegt wurde, jeder Anleger im Entschädigungsfall 90% seiner Investitionen bis maximal 20.000 €uro zurückerhalten sollte. Von laufenden Bestandsprovisionen, auf die der Anleger keinen Einfluss hatte und deren Höhe er im Normalfall nicht kennen konnte (er kannte nur das Agio), war nie die Rede. Wenn Euch diese nun abgezogen werden sollten, dürfte das wieder ein Rechtsbruch sein, und zwar ein dreister und unverschämter!!!

      Jedem Anleger wurde suggeriert, dass im Notfall mindestens 90% sicher seien, bei Maximal-Einlage von 20.000,- . Agio kam natürlich extra.

      quote]

      Ich sehe das ebenso wie 50667 !!

      WOHER soll ich wissen, was mit meinem Geld passiert ??!!
      WER an WEN davon WELCHE Provisionen zahlt ??!!
      Handelsverluste ?? Wen interessiert das im Entschädigungsfall ??!!
      Da ist die Kohle doch meist komplett weg - dafür gibt es die EdW doch, oder ??

      Ich lese in allen offiziellen Beiträgen nur von "90% der Einlage bei €-geführten Konten; max. bis zu € 20.000,- ".

      @Urlaub 2

      Habe mal bis ca. Seite 300 stichprobenartig nachgesehen, finde nichts zu dem Thema.

      Was die EdW schreibt interessiert mich nicht, ist eh alles an den Haaren herbei gezogen.

      Mich würde zu dem Thema mal @Dr. Ibbelkünstler's Meinung interessieren.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.04.11 10:40:23
      Beitrag Nr. 3.914 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.300.008 von andi16571 am 31.03.11 21:36:29Bitte versucht trotz allem Ärger die Fakten im Auge zu behalten.
      Im AEG spricht man nicht von den Einalgen als Bezugsgröße für Entschädigungsansprüche und das stand auch niemals so in den Phoenixunterlagen. Es geht sinngemäß immer um die zum Zeitpunkt des Schadensfalls bestehenden Verpflichtungen aus offenen bzw. geschlossenen Wertpapiergeschäften des Handelsunternehmens und daraus bestehen Ansprüche von 90 % des Saldos max. jedoch 20 TEUR je Gläubiger.
      Bei den sogenannten Bestandsprovisionen handelt es sich um die jedem Kunden offensichtlichen 0,5 % monatlicher Verwaltunsggebühr die auf jedem gefälschten Kontoauszug ersichtlich waren. Aus dieser Gebühr zahlte Phoenix dem Vertrieb eine Bestandspflege von 0,4 % zzgl. MwSt., so daß beim Vermittler vor Ort je nach Firma in der Regel zwischen 0,05 und 0,3 % ankamen. Das Agio floß in der Regel zu fast 100 % zurück an den Vertrieb und wurde dann je nach Vertrag meist zu 60 bis 85 % an Vermittler verteilt (branchenüblich).
      Aber keine Sorge - der Insolvenzverwalter ist bzw. war an allen Vermittlern wegen massiven Provisionsrückforderungen dran, mit unterschiedlichem Erfolg. In manchen Fällen konnten Beträge zur Masse gezogen werden, es gab einige Vergleiche und in vielen Fällen sind die Unternehmen insolvent (mögliche Durchgriffshaftung auf Geschäftsführung und/oder Vermittler unter Haftungsdach bestehen bzw. werden verfolgt) oder in Einzelfällen sind Vermittler tot.
      Auf eine entsprechend anlegerfreundliche Rechtssprechung in Sache Berechnung von Abzügen hoffe ich natürlich auch! Das jedoch die EdW pauschal die betrügerisch verloren gegangenen Gelder komplett ersetzt bleibt wohl nicht zulezt wegen der Unsummen an Geld die da fehlen eine Utopie. Die EdW wird nun bald beginnen die Einbehalte nachentschädigen (bloß wovon fragt sich?). :confused:
      Das Kaufkosten (Agio) nicht entschädigungsfähig sind finde ich aber normal (solche Kosten bekomme ich auch bei keiner anderen Entschädigungseinrichtung bezahlt). Etwas anderes sind da schon Schadenersatzforderungen. Jedoch blieben die meisten Vorgänge bsiher ergebnislos bzw. es wurde gemauert. Das Gutachten des OLG Frankfurt zur Haftung der WP-Gesellschaft ist eventuell ein Lichtblick. Hier dürfte der Insolvenzverwalter am Ball bleiben. Eventuell beginnt man 2011 noch mit einer Teilzahlung aus der Masse und bis das Regelinsolvenzverfahren endgültig rum ist (Schlusszahlung) werden wohl noch Jahre vergehen.
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      Avatar
      schrieb am 01.04.11 12:21:49
      Beitrag Nr. 3.915 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.302.213 von schnobelloch am 01.04.11 10:40:23Die EDW bekommt ja jetzt nochmal 141 Mio., also hat sie genug Geld:

      http://www.sueddeutsche.de/s5T38H/3990200/Hilfe-fuer-Phoenix…

      Sie zahlt nur zu langsam.

      :eek:
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      Avatar
      schrieb am 01.04.11 13:05:18
      Beitrag Nr. 3.916 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.303.101 von Urlaub2 am 01.04.11 12:21:49ich glaube, die EDW sichert sich nur ab mit den zeitlichen Angaben und wird tendenziell aber schneller entschädigen. Wie lange hat denn die erste Teilentschädigung gedauert? Die ist doch jetzt noch nicht mal abgeschlossen, warum sollte die zweite Tranche schneller gehen?

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 01.04.11 14:44:21
      Beitrag Nr. 3.917 ()
      Q andi16571

      da du mich direkt angesprochen hast,will ich mal meinen senf dazugeben,obwohl schnobelloch alles inzwischen schon schön erklärt hat.

      dei edw sichert gegen insolvenz und betrug,nicht gegen normales geschäftsgebaren.

      d.h. handelsverluste werden abgezogen. ist doch auch klar,denn sonst wäre das anlagerisiko ja komplett bei der edw statt beim anleger.

      mit den provisionen ists genauso,solange sie dem entsprechen,was im verkaufsprospekt steht.

      anders wenn zb betrügerisch als provision deklarierte unterschlagungen stattfinden.

      "Handelsverluste ?? Wen interessiert das im Entschädigungsfall ??!!
      Da ist die Kohle doch meist komplett weg - dafür gibt es die EdW doch, oder ??"
      diese überlegung ist also falsch.niemand schützt dich davor,dass die kohle weg ist weil das fondsmanagement,dem du vertraut hast, sich verspekuliert.
      einen solchen schutz konntest du doch auch nicht wirklich erwarten, oder ?
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      Avatar
      schrieb am 01.04.11 15:46:09
      Beitrag Nr. 3.918 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.304.065 von Dr.Ibbelkuenstler am 01.04.11 14:44:21Ist zum einen richtig was du sagst.

      Zum anderen gibt es inzwischen tatsächlich ein BGH-Urteil, wonach die EDW nichts mehr abziehen darf:

      http://www.freies-wort.de/nachrichten/thueringen/wirtschaftf…

      Die EDW wendet es nur nicht an.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 01.04.11 16:12:40
      Beitrag Nr. 3.919 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.294.787 von Urlaub2 am 31.03.11 10:38:08Ich muß mich insofern berichtigen, als mein obiges Posting tatsächlich falsch war.

      Zum einen müßten wir beim Schmitt evtl. Druck machen, daß er insbesondere Bestandsprovisionen nicht abzieht, denn diese extrem hohen Provisionen wurden von den Anlegern nur deswegen akzeptiert, weil die Gesamtperformance scheinbar spitze war.
      Deswegen wohl auch das etwas erstaunliche BGH-Urteil.

      Zum anderen sieht es bei der Insolvenzquote sehr gut aus, wenn man die EDW-Forderungen nicht mitrechnet.

      Ich habe mir das Insolvenzplan-Schreiben vom Schmitt vom 3.6.2007 nochmals angeschaut.
      Wenn man die heute vorhandene Insolvenzmasse von 241 Mio. vergleicht mit den gesamten, vom Schmitt anerkannten und zur Tabelle angemeldeten Forderungen von 511,9 Mio.(Seite 16 des Schreibens), dann kommt man auf die sagenhafte Quote von 47,1 %.

      Wie gesagt, ist die EDW da nicht dabei.

      Die Frage ist natürlich, wie die Quote bei jedem Anleger aussieht, wenn die EDW entschädigt hat und zur Tabelle vom Schmitt dazukommt.

      ;)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.04.11 16:54:17
      Beitrag Nr. 3.920 ()
      hallo urlaub 2

      zwischen deinem ersten und zweiten posting hab ich das mal nachgesehen.

      was da falsch ist,ist weniger dein posting, als der artikel der zeitung "freies wort"

      das bgh urteil gibt nämlich nicht das her ,was die zeitung da rauslesen will.

      wie man an seite 13 oben sieht, ist die abgrenzung tatsächlich die,dass vertragsgemäss (verkaufsprospekt) verwendete gelder nicht entschädigunspflichtig sind, auch wenn sie letztlich weg sind.

      bei journalisten muss man halt vorsichtig sein.



      das urteil:


      EAEG § 1 Abs. 4
      Scheingewinne, die von einem der Entschädigungseinrichtung der Wertpapier-handelsunternehmen zugeordneten Institut in Kontoauszügen oder Saldenbestäti-gungen ausgewiesen werden, sind nicht entschädigungsfähig ("Phoenix").
      BGH, Urteil vom 23. November 2010 - XI ZR 26/10 - KG Berlin
      LG Berlin
      - 2 -
      Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 23. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, die Richterin Mayen und die Richter Dr. Grüneberg, Maihold und Pamp
      für Recht erkannt:
      Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 26. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 6. Januar 2010 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht die Berufung des Klägers gegen die Abweisung der Zahlungsklage in Höhe von 324,18 € nebst Zinsen zurückgewiesen hat. Das Urteil wird insge-samt wie folgt neu gefasst:
      Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Zivilkammer 4 des Landgerichts Berlin vom 1. Oktober 2008 wie folgt abgeän-dert:
      Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 324,18 € zuzüglich Zin-sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins-satz seit dem 10. Juli 2008 zu zahlen.
      Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
      Die weitergehenden Rechtsmittel des Klägers werden zurückge-wiesen.
      Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 95% und die Beklagte zu 5%.
      Von Rechts wegen
      - 3 -
      Tatbestand:
      1
      Der Kläger nimmt die beklagte Entschädigungseinrichtung der Wertpa-pierhandelsunternehmen auf Entschädigung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (im Folgenden: EAEG) in Anspruch.
      2
      Der Kläger beteiligte sich im September 1999 mit einem Anlagebetrag von 38.461,54 DM zuzüglich eines 4%-igen Agios in Höhe von 1.538,46 DM an dem Phoenix Managed Account (im Folgenden: Beteiligung), einer von der Phoenix Kapitaldienst GmbH (im Folgenden: P. GmbH) im eigenen Namen und für gemeinsame Rechnung der Anleger verwalteten Kollektivanlage, deren Ge-genstand nach Nummer 1.4 der in den Geschäftsbesorgungsvertrag einbezo-genen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Anlage der Kundengelder in "Termingeschäften (Futures und Optionen) für gemeinsame Rechnung zu Spe-kulationszwecken mit Vorrang von Stillhaltergeschäften" war. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sahen ferner in Nummer 5.2 vor, dass der Kunde zum Ende eines jeden Monats eine Übersicht über die Entwicklung und den Wert seiner Beteiligung erhalten sollte, und bestimmten in Nummer 5.3, dass der Kunde auf Verlangen ein Doppel der Übersicht zum Zwecke des Einverständ-nisses an die P. GmbH zurückzusenden hatte.
      Die P. GmbH war bis Ende 1997 auf dem sogenannten Grauen Kapital-markt tätig. Ab dem 1. Januar 1998 wurde sie als Wertpapierhandelsbank ein-gestuft und der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel unterstellt. Spätestens seit jenem Jahr legte die P. GmbH nur noch einen gerin-gen Teil der von ihren Kunden vereinnahmten Gelder vertragsgemäß in Ter-mingeschäften an. Ein Großteil der Gelder wurde im Wege eines "Schneeball-systems" für Zahlungen an Altanleger und für die laufenden Geschäfts- und Be-
      3
      - 4 -
      triebskosten verwendet. Auf diese Weise erhielt auch der Kläger in den Jahren 2000 bis 2004 Auszahlungen über insgesamt 19.304,88 €.
      4
      Dem Kläger wurden ab Oktober 1999 monatliche Kontoauszüge übermit-telt. Unter anderem wiesen die mit Schreiben vom 19. Oktober 2004 übersandte "Saldenbestätigung" zum 31. August 2004 einen Kontostand von 9.799,01 € und der - dem Kläger zuletzt zugegangene - Kontoauszug zum 28. Februar 2005 einen Kontostand von 7.571,76 € auf, obwohl tatsächlich keine Gewinne erwirtschaftet worden waren und der Wert der Beteiligung des Klägers - was zwischen den Parteien unstreitig ist - zum 30. September 2004 auf Null gesun-ken war. Im März 2005 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen der P. GmbH den weiteren Geschäftsbetrieb und stellte am 15. März 2005 den Entschädigungsfall fest. Am 1. Juli 2005 wurde über das Vermögen der P. GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet.
      Mit der Klage verlangt der Kläger von der Beklagten auf der Grundlage des letzten Kontoauszuges und nach Abzug des Selbstbehalts von 10% eine Entschädigungsleistung von 6.814,58 € nebst Zinsen. Er macht geltend, dem Kontoauszug komme die Wirkung eines abstrakten Schuldanerkenntnisses zu. Hilfsweise stützt er die Klageforderung auf die Saldenbestätigung zum 31. August 2004, wobei er insoweit eine im September 2004 erfolgte Auszah-lung von 2.500 € in Abzug bringt. Weiter hilfsweise begehrt er so gestellt zu werden, als wenn er die Beteiligung nicht gezeichnet hätte, und beansprucht Zahlung der Differenz zwischen der Beteiligungssumme einschließlich Agio ab-züglich Ausschüttungen, mithin 1.146,80 €, hilfsweise hierzu den Differenzbe-trag der Beteiligungssumme ohne Agio abzüglich Ausschüttungen, mithin 360,20 €.
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      Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Mit der vom Berufungs-gericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Klagebegehren weiter.
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      Entscheidungsgründe:
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      Die Revision ist zu einem geringen Teil begründet. Sie führt zur Aufhe-bung des angefochtenen Urteils, soweit die Zahlungsklage des Klägers in Höhe von 324,18 € nebst Zinsen abgewiesen worden ist. Insoweit ist der Klage statt-zugeben.
      I.
      Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung (Kam-mergericht, Urteil vom 6. Januar 2010 - 26 U 240/08, juris) im Wesentlichen ausgeführt:
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      Dem Kläger stehe gegen die Beklagte kein Entschädigungsanspruch aus § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 EAEG zu. Es bestehe keine Verbindlichkeit der P. GmbH aus einem Wertpapiergeschäft im Sinne des § 1 Abs. 4 EAEG in der - hier an-zuwendenden - seit dem 1. Juli 2002 geltenden Fassung. In der Übersendung der ein Guthaben ausweisenden Kontoauszüge liege kein abstraktes Schuld-anerkenntnis der P. GmbH. Zudem könne ein aus einem abstrakten Schuldan-erkenntnis abgeleiteter Zahlungsanspruch des Klägers gegen die P. GmbH auch keinen Anspruch gegen die Beklagte begründen, weil es sich dabei gera-de nicht um eine Verbindlichkeit aus einem Wertpapiergeschäft handele. Soweit dem Kläger gegen die P. GmbH wegen der vertragswidrigen Nichtausführung
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      von Wertpapiergeschäften bzw. der vertragswidrigen Verwendung des Anlage-betrages ein Schadensersatzanspruch zustehe, falle dieser ebenfalls nicht un-ter § 1 Abs. 4 EAEG. Als entschädigungsberechtigter Hauptanspruch könne lediglich ein Anspruch auf Auszahlung tatsächlich vorhandener Guthaben oder Herausgabe von für den Anleger verwahrter Wertpapiere angesehen werden; der Wert der Beteiligung des Klägers sei jedoch bei Eintritt des Entschädi-gungsfalles auf Null gesunken. Dagegen würden Schadensersatz-, Rückab-wicklungs- oder Bereicherungsansprüche, die nur im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stünden, von § 1 Abs. 4 EAEG nicht erfasst. Schließlich kön-ne der Kläger auch nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wäre die P. GmbH bis zur Feststellung des Entschädigungsfalles ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen; in diesem Fall wären die monatlichen Verwal-tungsgebühren von 0,5% in Abzug zu bringen, die sich bei der Laufzeit der An-lage von mehr als fünf Jahren auf über 30% des Anlagebetrages summiert hät-ten.
      II.
      Diese Beurteilung hält revisionsrechtlicher Prüfung in einem entschei-dungserheblichen Punkt nicht stand. Zu Unrecht hat das Berufungsgericht ei-nen Entschädigungsanspruch des Klägers aus § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 EAEG in Höhe von 324,18 € nebst Zinsen verneint.
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      1. Die P. GmbH, ein unter anderem mit Finanzkommissionsgeschäften befasstes Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG), war nach den Feststel-lungen des Berufungsgerichts ein der beklagten Entschädigungseinrichtung zugeordnetes Institut (§ 1 Abs. 1 Nr. 2, § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EAEG). Den Ein-
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      tritt des Entschädigungsfalles hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht gemäß § 1 Abs. 5, § 5 Abs. 1 EAEG festgestellt.
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      2. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts bestand auch eine Verbindlichkeit der P. GmbH gegenüber dem Kläger aus Wertpapiergeschäften.
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      a) Zwischen dem Kläger und der P. GmbH ist, wie auch die Revisionser-widerung nicht in Zweifel zieht, ein Geschäftsbesorgungsvertrag über die An-schaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (hier: Derivate, § 1 Abs. 11 Sätze 1 und 4 KWG) im eigenen Namen für fremde Rechnung ge-schlossen worden. Dabei handelt es sich um Finanzkommissionsgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG (ebenso BVerwGE 116, 198, 200 ff. = WM 2002, 1919, 1921 f. zu dem gleichlautenden § 2 Abs. 3 Nr. 1 WpHG) und somit um Wertpapiergeschäfte nach § 1 Abs. 3 EAEG.
      b) Es bestand auch eine Verbindlichkeit der P. GmbH gegenüber dem Kläger aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag.
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      aa) Maßgebend ist insoweit § 1 Abs. 4 EAEG in der Fassung des Geset-zes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2010). Der gesetzliche Entschädigungsan-spruch nach § 3 EAEG entsteht erst im Entschädigungsfall und nicht bereits im Zeitpunkt der Kapitalanlage. Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 3 Abs. 1 EAEG setzt der Anspruch auf Entschädigung den Entschädigungsfall voraus. Gemäß § 4 Abs. 3 EAEG ist für die Berechnung der Höhe des Entschädigungs-anspruchs der Zeitpunkt des Eintritts des Entschädigungsfalles zugrunde zu legen. Für die Prüfung der Voraussetzungen des Entschädigungsfalles und des Umfangs des gesetzlichen Entschädigungsanspruchs kommt es daher - wovon auch das Berufungsgericht zu Recht ausgegangen ist - auf die Sach- und Rechtslage bei Eintritt des Entschädigungsfalles an. Die Anwendung des § 1
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      Abs. 4 EAEG aF würde vorliegend allerdings zu keinem abweichenden Ergeb-nis führen (siehe unten zu II 2 b bb (1) (c)).
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      bb) Gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 EAEG sind Verbindlichkeiten aus Wertpa-piergeschäften Verpflichtungen eines Instituts zur Rückzahlung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden oder gehören und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden. Soweit nach § 1 Abs. 4 Satz 2 EAEG hierzu auch Ansprüche von An-legern auf Herausgabe von Instrumenten gehören, dessen Eigentümer diese sind und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten oder verwahrt werden, ist diese Vorschrift vorliegend nicht einschlägig, weil die P. GmbH keine solchen Instrumente, d.h. Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG, für den Kläger gehalten oder verwahrt hat. Insbesondere ist die Beteiligung des Klägers selbst kein solches Finanzinstrument.
      (1) Entgegen der Revision schuldete die P. GmbH dem Kläger aus Wert-papiergeschäften nicht 7.571,76 €. Der von der P. GmbH übersandte Konto-auszug vom 28. Februar 2005, der einen entsprechenden Betrag auswies, be-gründete keinen Anspruch des Klägers gegen die P. GmbH aus einem abstrak-ten Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis.
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      (a) Ein solcher Anspruch ergibt sich nicht aus der von der Revision ange-führten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der sich die Gutschrift auf einem Girokonto als abstraktes Schuldversprechen oder Schuldanerkennt-nis einer Bank gegenüber dem Kunden darstellt (BGH, Urteile vom 25. Januar 1988 - II ZR 320/87, BGHZ 103, 143, 146, vom 11. Oktober 1988 - XI ZR 67/88, BGHZ 105, 263, 269, vom 16. April 1991 - XI ZR 68/90, WM 1991, 1152 und vom 21. Januar 1999 - I ZR 158/96, WM 1999, 864, 866). Der Kunde erwirbt mit der Gutschrift danach einen unmittelbaren Anspruch auf Auszahlung des Betra-
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      ges. Ein zwischen dem Kläger und der P. GmbH geschlossener Girovertrag fehlt hier jedoch. Auf andere Rechtsbeziehungen lassen sich die vorgenannten Grundsätze, die insbesondere dem Bedürfnis erhöhter Rechtssicherheit im bar-geldlosen Zahlungsverkehr dienen, nicht ohne weiteres übertragen (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2004 - XI ZR 361/03, BGHZ 161, 273, 278 f. mwN).
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      (b) Ein Anspruch des Klägers aus einem abstrakten Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis der P. GmbH lässt sich auch nicht mit Hilfe anderer Erwägungen bejahen. Ein abstraktes Schuldversprechen oder Schuldaner-kenntnis im Sinne der §§ 780, 781 BGB liegt vor, wenn der Versprechende oder Anerkennende eine selbständige, von den zugrunde liegenden Rechtsbezie-hungen losgelöste Verpflichtung übernimmt (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Dezember 2004 - XI ZR 361/03, BGHZ 161, 273, 279 mwN). Ob diese Vor-aussetzungen gegeben sind, ist ausgehend vom Wortlaut der Erklärung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere ihres Anlasses und ihres Zwecks sowie der Interessenlage beider Seiten, durch Auslegung zu ermitteln (BGH, aaO).
      Nach diesen Maßgaben hat das Berufungsgericht ein abstraktes Schuld-versprechen oder Schuldanerkenntnis zu Recht verneint. Der Kläger konnte die Übersendung des ein Guthaben von 7.571,76 € ausweisenden Kontoauszugs vom 28. Februar 2005 nicht als Übernahme einer selbständigen Zahlungsver-pflichtung durch die P. GmbH verstehen. Der Kontoauszug lässt bereits nach seinem Inhalt nicht hinreichend erkennen, dass die P. GmbH darin erklären wollte, den genannten Betrag dem Kläger auf jeden Fall auch ohne nachvoll-ziehbare Abrechnung der zugrunde liegenden Wertpapiergeschäfte zu schul-den. Vielmehr erschöpft sich die Aussagekraft des Kontoauszugs in der schlich-ten Information über den aktuellen Saldo und stellt eine bloße Wissenserklä-
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      rung dar, mit welcher der Kunde von den Buchungen auf seinem Konto unter-richtet wird.
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      Eine weitergehende Rechtswirkung des Auszugs hätte auch der beider-seitigen Interessenlage nicht entsprochen. Für die P. GmbH bestand keine Ver-anlassung, über den sich aus dem Beteiligungsvertrag ergebenden Gewinnbe-teiligungsanspruch hinaus eine selbständige Zahlungsverpflichtung zu über-nehmen. Die Interessen des Klägers waren durch die ihm zustehenden Infor-mationsrechte nach Nummer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Anspruch auf Ergebnisbeteiligung nach Nummer 7 der Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen sowie die gegebenenfalls hinzutretenden Ansprüche auf Auskunft und Rechenschaftslegung nach § 384 Abs. 2 Halbsatz 2 Fall 1 HGB bzw. § 675 Abs. 1, § 666 BGB sowie auf Herausgabe des aus der Geschäfts-besorgung Erlangten gemäß § 384 Abs. 2 Halbsatz 2 Fall 2 HGB bzw. § 675 Abs. 1, § 667 Fall 2 BGB gewahrt. Entgegen der Revision ergibt sich aus der Regelung in Nummer 5.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach auf Verlangen der P. GmbH vom Kunden ein Doppel der Kontoübersicht zum Zwe-cke des Einverständnisses zu unterschreiben und an die P. GmbH zurückzu-senden war, nichts anderes; eine solche Einverständniserklärung zielte - insbe-sondere auch im Zusammenspiel mit dem Kündigungsrecht der P. GmbH nach Nummer 12.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ungeachtet der Fra-ge der rechtlichen Wirksamkeit - offensichtlich nur auf eine Entlastung der P. GmbH im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages.
      (c) Darüber hinaus hat das Berufungsgericht einen Entschädigungsan-spruch des Klägers auf der Grundlage des Kontoauszugs vom 28. Februar 2005 auch deshalb zu Recht verneint, weil dieser - unstreitig - Scheingewinne ausgewiesen hat und es sich bei dem vermeintlichen Anspruch des Klägers auf Auszahlung solcher Gewinne bzw. aus einem auf einer solchen Grundlage ab-
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      gegebenen abstrakten Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis nicht um eine Verbindlichkeit der P. GmbH aus Wertpapiergeschäften im Sinne des § 1 Abs. 4 Satz 1 EAEG handelt.
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      Gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 EAEG sind Verbindlichkeiten aus Wertpapier-geschäften, wie bereits erwähnt, Verpflichtungen eines Instituts auf Rückzah-lung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden oder gehören und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapier-geschäften gehalten werden. Scheingewinne werden davon schon dem Wort-laut nach nicht erfasst.
      Diese Einschränkung des Schutzbereichs entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers. Nach der Gesetzesbegründung zur bis zum 30. Juni 2002 geltenden Fassung des § 1 Abs. 4 EAEG sollen in den Schutzbereich der Norm nur solche Verpflichtungen aus Wertpapiergeschäften fallen, die zu den vertrag-lichen Hauptleistungspflichten gehören, nicht dagegen beispielsweise Scha-densersatzansprüche aus Beratungsfehlern (BT-Drucks. 13/10188, S. 16). Mit der Neufassung des § 1 Abs. 4 EAEG durch das Vierte Finanzmarktförde-rungsgesetz vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2010) sollten nach dem Willen des Gesetzgebers im Wesentlichen redaktionelle Unklarheiten des Normtextes be-seitigt werden (vgl. BT-Drucks. 14/8017, S. 69 f.), die den Schutzbereich der Vorschrift unberührt gelassen, insbesondere nicht erweitert haben. Wenngleich die Unterscheidung zwischen Hauptleistungspflichten und Schadensersatzan-sprüchen aus Beratungsfehlern im Hinblick darauf zweifelhaft ist, dass auch die Beratungsleistung eine vertragliche Hauptleistungspflicht darstellen kann, ist das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel klar. Geschützt werden nur solche Ansprü-che des Anlegers, die sich unmittelbar auf die Verschaffung von Rechten, Be-sitz oder Eigentum an Geldern oder Wertpapieren richten. Dazu gehören auch Ansprüche wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten, durch die - wie etwa
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      im Falle der Unterschlagung oder Untreue - die Ansprüche des Kunden auf die Verschaffung von Rechten, Besitz oder Eigentum an Geldern oder Wertpapie-ren vereitelt werden (vgl. Dreymann/Schnatmeyer, Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, 2000, S. 67 f.; Fischer in Boos/Fischer/ Schulte-Mattler, KWG, 3. Aufl., § 23a Rn. 5; Sethe in Assmann/Schütze, Hand-buch des Kapitalanlagerechts, 3. Aufl., § 25 Rn. 109). Der Ersatz (tatsächlich) entgangenen Gewinns oder der Ausgleich von Verlusten, die aufgrund einer fehlerhaften Anlagestrategie entstanden sind, unterfallen daher nicht dem Schutz des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Erst recht wird der vermeintliche Anspruch auf die Auszahlung von Scheingewinnen nicht geschützt.
      Eine solche Eingrenzung des Schutzbereichs ist auch europarechtskon-form. § 1 Abs. 4 Satz 1 EAEG beruht auf Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger (ABl. EG 1997 Nr. L 84 S. 22). Dieser be-stimmt, dass dem Anleger Gelder zurückzuzahlen sind, die ihm geschuldet werden oder gehören und für seine Rechnung im Zusammenhang mit Wertpa-piergeschäften gehalten werden. Weiterhin gewährleistet diese Norm, dass dem Anleger die Finanzinstrumente zurückgegeben werden, die diesem gehö-ren und für seine Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten, verwahrt oder verwaltet werden. Einen Anspruch des Anlegers auf Auszahlung von Scheingewinnen will die Richtlinie - wie auch ihr Erwägungs-grund 8 unterstreicht - nicht gewähren. Die von der Revision angeregte Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union ist nicht angezeigt.
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      (2) Aus den vorstehenden Gründen kann der Kläger seinen Entschädi-gungsanspruch auch nicht auf den Kontoauszug vom 31. August 2004 stützen.
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      (3) Dem Kläger steht aber gegen die P. GmbH ein Anspruch auf Rück-zahlung der von ihm eingezahlten Gelder zu.
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      (a) Wie oben unter II 2 b bb (1) (c) dargelegt worden ist, schützt § 1 Abs. 4 Satz 1 EAEG Ansprüche des Anlegers, die sich unmittelbar auf die Ver-schaffung von Rechten, Besitz oder Eigentum an Geldern oder Wertpapieren richten. Hierzu gehört auch der Anspruch auf Rückzahlung der Gelder, die der Anleger dem Institut im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften überlassen und die dieses vertragswidrig verwendet hat. Der Rückzahlungsanspruch hat seine Grundlage in § 675 Abs. 1, § 667 Fall 1 BGB. Er stellt für die P. GmbH eine Verbindlichkeit aus Wertpapiergeschäften im Sinne des § 1 Abs. 4 Satz 1 EAEG dar, wie sich bereits dem Wortlaut dieser Vorschrift entnehmen lässt. Denn bei den vertragswidrig verwendeten Anlagegeldern handelt es sich um Gelder, die dem Anleger gehören und für dessen Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden. Das Einlagensicherungs- und An-legerentschädigungsgesetz bezweckt - wie dargelegt - gerade auch den Schutz des Anlegers vor solchen Vertragsverletzungen eines Instituts, die den An-spruch des Kunden auf Rückzahlung der eingezahlten, aber vertragswidrig verwendeten Gelder vereiteln.
      (b) Entgegen der Revisionserwiderung kann die Beklagte den Kläger nicht auf den Wert seiner Beteiligung verweisen. Dies wäre allenfalls dann der Fall, wenn die Beteiligung herauszugeben wäre. Dazu müsste sie ein Instru-ment im Sinne des § 1 Abs. 4 Satz 2 EAEG sein. Der Begriff des Instruments entspricht demjenigen des Finanzinstruments in § 1 Abs. 11 KWG. Um ein sol-ches handelt es sich bei der Beteiligung des Klägers nicht. Vielmehr sammelte die P. GmbH die Kundengelder auf einem Treuhandkonto und trat bei der Ab-wicklung der Finanzkommissionsgeschäfte - soweit solche getätigt wurden - im Außenverhältnis zum Broker im eigenen Namen auf.
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      (c) Der Rückzahlungsanspruch des Klägers beträgt 324,18 €. Als Anla-gegelder im Sinne des § 1 Abs. 4 Satz 1 EAEG kann nur der gezahlte Nettobe-trag von 38.461,54 DM (= 19.665,08 €) angesehen werden, weil nur diese Summe von der P. GmbH für die Wertpapiergeschäfte verwendet werden sollte. Das Agio sollte dagegen den Verwaltungsaufwand der P. GmbH abdecken und kann vom Kläger allenfalls als Schadensersatz wegen von vornherein beabsich-tigter Nichtdurchführung der Vermögensanlage herausverlangt werden. Dieser Anspruch wird vom Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz indes nicht geschützt. Unter Berücksichtigung der Auszahlungen (19.304,88 €) beträgt der Rückzahlungsanspruch des Klägers gegen die P. GmbH 360,20 €, so dass sich der Entschädigungsanspruch gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EAEG auf 324,18 € beläuft.
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      Soweit die P. GmbH einen (geringen) Teil der von ihren Kunden verein-nahmten Gelder vertragsgemäß in Termingeschäften angelegt hat, kommt zwar eine Einbeziehung des sich daraus ergebenden - dem Kläger anteilig zuzu-rechnenden - Saldos aus tatsächlich erzielten Gewinnen und Verlusten bei der Berechnung des Rückzahlungsanspruchs in Betracht. Insoweit fehlt es aber vorliegend an einem substantiierten Vorbringen der Parteien, obwohl hierzu in den Tatsacheninstanzen im Hinblick darauf Anlass bestanden hat, dass der Kläger den von ihm geltend gemachten Anspruch höchst hilfsweise auch auf die Differenz zwischen dem gezahlten Nettobetrag und den ihm zugeflossenen Auszahlungen gestützt hat.
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      (d) Es kann offen bleiben, ob - wie die Revisionserwiderung meint - die Beklagte dem Entschädigungsanspruch die nach dem Vertrag geschuldeten Verwaltungsgebühren entgegenhalten kann. Nach § 4 Abs. 1 EAEG sind bei Höhe und Umfang des Entschädigungsanspruchs des Anlegers zwar etwaige Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Instituts zu berücksichtigen.
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      Weder die P. GmbH noch die Beklagte haben aber den vermeintlichen Vergü-tungsanspruch substantiiert dargelegt, obwohl dies - wie im vorstehenden Ab-satz dargelegt - in den Tatsacheninstanzen angezeigt gewesen wäre. Aufgrund dessen kann auch dahinstehen, ob dem Kläger gegen einen solchen Anspruch wegen der von Anfang an beabsichtigten Nichtdurchführung der Kommissions-geschäfte eine rechtsvernichtende oder rechtshindernde Einrede zustehen würde.
      III.
      Das Berufungsurteil ist daher aufzuheben, soweit das Berufungsgericht auch einen Zahlungsanspruch des Klägers in Höhe von 324,18 € nebst Zinsen verneint hat (§ 562 Abs. 1 ZPO). Da keine weiteren Feststellungen erforderlich sind und die Sache damit zur Endentscheidung reif ist, hat der Senat selbst zu
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      entscheiden (§ 563 Abs. 3 ZPO). Die Klage erweist sich im Umfang der Aufhe-bung als begründet, so dass unter Abänderung des landgerichtlichen Urteils die Beklagte zur Zahlung von 324,18 € nebst Zinsen zu verurteilen und die weiter-gehende Klage abzuweisen ist.
      Wiechers Mayen Grüneberg
      Maihold Pamp
      Vorinstanzen:
      LG Berlin, Entscheidung vom 01.10.2008 - 4 O 297/08 -
      KG Berlin, Entscheidung vom 06.01.2010 - 26 U 240/08 -
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      Avatar
      schrieb am 01.04.11 17:39:46
      Beitrag Nr. 3.921 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.305.152 von Dr.Ibbelkuenstler am 01.04.11 16:54:17Das hätte nun wieder den Vorteil, daß die Insolvenzquote vom Schmitt weiter hoch bleiben kann.

      Sehr erstaunlich finde ich übrigens auch, daß die EDW, die bisher schon 128 Mio. bekommen hat, jetzt nochmal 141 Mio. bekommt, zusammen 269 Mio.

      Das ist im Prinzip deutlich mehr als sie für Phoenix braucht.

      Trotzdem wird Zeit geschunden und sehr viele Anleger brauchen 7 Jahre, bis sie ihr Geld sehen.

      Ist nicht gerade ein "Härtetest" für eine künftige Finanzkrise.

      ;)
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      Avatar
      schrieb am 02.04.11 13:06:11
      Beitrag Nr. 3.922 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.305.506 von Urlaub2 am 01.04.11 17:39:46Hm, ich habe über das ganze nochmal nachgedacht.

      Wenn die EDW mit ihrer Forderung beim Schmitt an die Stelle der Anleger tritt, ändert sich die Insolvenzquote ja nicht, die aktuell schon bei 47,1 % liegt, wie oben von mir gepostet.

      Das hängt auch damit zusammen, daß der Schmitt relativ strikt Bestandsprovisionen und Handelsverluste abgezogen hat.

      Diese Quote könnte durchaus bis auf 50 % steigen, wenn er weiter die Scheingewinne der Altkunden (die schon ausgestiegen sind) einklagt.
      Ein BGH-Urteil Ende 2009 hatte ihm ja in dieser Beziehung recht gegeben.

      Insgesamt sieht es also ganz gut aus, es zieht sich nur ewig hin.

      Auch die EDW könnte entsprechend bis zur Hälfte ihres Geldes wieder zurückkriegen.

      Umso unverständlicher ist für mich, daß sie die Auszahlung so lange hinzögert.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 03.04.11 17:44:05
      Beitrag Nr. 3.923 ()
      @schnobelloch und @Dr. Ibbelkünstler sowie andere !

      Erst einmal vielen Dank für die Informationen !

      Leider habe ich mich aber wohl auch mißverständlich ausgedrückt, was ich selbst festgestellt habe, nachdem ich das Posting noch einmal gelesen habe.

      Mein "..was interessieren mich Handelsverluste im Entschädigungsfall..." war anders gemeint.

      Was mir so im Kopf vorging ist folgendes:

      Phoenix Managed Account war ein Schneeballsystem, welches doch offensichtlich von vorne herein als Anlegerbeschiss geplant war und doch wohl auch ausgeführt wurde.
      Insofern frage ich mich ernsthaft, wie man tatsächlich z.B. "Handelsverluste" in Abzug bringen kann, wenn doch m.W. ein sehr großer Teil der EINGEZAHLTEN Gelder erst gar nicht wieder aufgefunden wurde ?

      Hat es ggf. auch Erlöse gegeben (Handelsgewinne) und wenn ja, fanden die in dieser Ermittlung Berücksichtigung ?

      Ich hoffe, ihr versteht, was ich damit sagen will ?!

      Wenn ich das richtig mitbekommen habe war doch selbst Schmitt letzlich NICHT in der Lage, den tatsächlich entstandenen Schaden zu verifizieren, sprich die Summen "tatsächliche Einzahlungen" im Verhältnis zu "Kontoauszügen" und vor allem dem "aufgefundenen Restgeld" in eine Relation zu bringen ?

      Tatsächlich ist doch wohl nie herausgekommen, WELCHEN BETRAG man nun als tatsächlich entstandenen Schaden wirklich nennen darf, oder ist mir da etwas entgangen ?

      Mir ist schon klar, dass ich nicht über die EdW gegen normale Kursverluste abgesichert bin, frage mich aber wirklich, ob solche im Falle Phoenix überhaupt seriös in Abwägung gegen vielleicht tatsächlich vorhandene Gewinne aufgerechnet werden konnten ?

      Gab es wirklich "realen" tagtäglichen Handel mit unseren Geldern oder wurde nur hin und her geschoben ?

      Und wenn dann wirklich mal jemand gesagt hat: "Laßt uns doch mal eben 150.000,- hier oder da anlegen" und dieser Vorgang wurde testiert, dann gilt sowas allem Anschein nach als Anlage-/Kursverlust ?!

      Ich hoffe, mich nun etwas verständlicher ausgedrückt zu haben und somit mein eigentliches Anliegen näher gebracht haben zu können.

      Gruß an alle.

      P.S. @schnobelloch - Sind eigentlich MONATLICHE Kontoführungs-/Verwaltungs- oder wie auch immer benannte Kosten in Höhe von 0,5% des eingzahlten Betrages normal ?
      Doch wohl eher nicht, oder ? Das würde doch heißen, dass ich schon einmal rund 6% der Einlage zusätzlich erwirtschaften muß um beim Anleger wieder auf Plus/Minus NULL zu kommen ?
      Also wären 3% Erlös für den Anleger effektiv fast 9% ???
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.04.11 08:43:53
      Beitrag Nr. 3.924 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.310.238 von andi16571 am 03.04.11 17:44:05Wieso, der Schmitt hat ja für jeden eine Einzelberechnung gemacht.
      Daraus geht es hervor.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 04.04.11 21:57:04
      Beitrag Nr. 3.925 ()
      Zitat von Urlaub2: Wieso, der Schmitt hat ja für jeden eine Einzelberechnung gemacht.
      Daraus geht es hervor.

      ;)


      Zum einen kann das nicht dein Ernst sein, zweitens bezieht sich deine Aussage nicht auf meine Ausführung.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 10:15:55
      Beitrag Nr. 3.926 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.317.011 von andi16571 am 04.04.11 21:57:04Phoenix war auch im Vergleich zu anderen Hedgefonds außergewöhnlich teuer.

      Die Anleger hatten das aber im Hinblick auf die scheinbar sehr guten Ergebnisse akzeptiert.

      Deswegen durften diese hohen Gebühren abgezogen werden, was aber, wie von mir schon ausgeführt, zu einer sehr hohen Insolvenzquote führen wird, nämlich bisher 47,1 %.

      Auch mir unterlaufen Fehler.
      So ist das Schreiben vom Schmitt nicht vom 3.6.2007, sondern vom 6.3.2007.

      Da gab es für jeden einzelnen Anleger sogar 2 verschiedene Berechnungen.

      Da die Planberechnung mit einer angenommenen 3 % Verzinsung beim BGH durchfiel,
      wird die "Forderungsberechnung für Forderungsprüfung" in der Zukunft maßgebend sein.
      Da ist alles genau ersichtlich, und zwar für jeden Anleger.

      Das wurde dann auch vom Schmitt zur Insolvenztabelle angemeldet.

      Wenn du solche Tatsachen nicht zur Kenntnis nehmen willst, kann ich dir auch nicht helfen.

      Ich kann grundsätzlich auch keinen zwingen, mir zu glauben.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.04.11 12:08:57
      Beitrag Nr. 3.927 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.310.238 von andi16571 am 03.04.11 17:44:05P.S. @schnobelloch - Sind eigentlich MONATLICHE Kontoführungs-/Verwaltungs- oder wie auch immer benannte Kosten in Höhe von 0,5% des eingzahlten Betrages normal ?
      Doch wohl eher nicht, oder ? Das würde doch heißen, dass ich schon einmal rund 6% der Einlage zusätzlich erwirtschaften muß um beim Anleger wieder auf Plus/Minus NULL zu kommen ?
      Also wären 3% Erlös für den Anleger effektiv fast 9% ???

      Die Rechnung stimmt noch nicht ganz, denn da waren ja noch die 30 % "Gewinnbeteiligung" die ganz zum Schluss noch abgezogen wurden (für Netto 3 % waren also über 10 % in der Zahlenfälschung nötig). Die Gebührenstruktur war auch im Vergleich zu ähnlichen Produkten sehr hoch, wurde jedoch speziell wegen der vorgespiegelten geringen Volatilität und Transparenz allgemein akzeptiert. ;)
      Avatar
      schrieb am 14.04.11 03:50:51
      Beitrag Nr. 3.928 ()
      Hallo, ich weiß nicht weiter….
      …und bitte um Euro Hilfe / Meinung.

      Wir haben für unsere Enkelin erst einen Monat vor der Pleite 10.000 Euro bei Phönix angelegt.
      Deshalb haben wir wahrscheinlich vom Insolvenzverwalter keine Information erhalten, dass wir auch bei Ihm die Forderungen anmelden müssen / können. Diese haben wir im guten Glauben nur bei der EDW angemeldet und ca. 200 Euro erhalten. Daraufhin stehen wir im Kontakt mit dem Insolvenzverwalter in der Hoffnung unsere Forderungen irgendwie noch angemeldet zu bekommen.

      Vor wenigen Tagen erhielten wir die Information: „Ich muss Ihnen bedauerlicherweise mitteilen, dass der Insolvenzverwalter die von Ihnen angemeldete Forderung in einem nachträglichen Prüftermin bestreiten wird,….“

      Was seht Ihr für eine Möglichkeit der Anmeldung?
      Vielen Dank und viele Grüße
      Ulrich
      Avatar
      schrieb am 14.04.11 16:00:07
      Beitrag Nr. 3.929 ()
      Liebe Freunde,

      ich habe heute das zweite Schreiben von der EDW in diesen Jahr bekommen. Das erste Schreiben war dieses Infoschreiben. Jetzt geht es um die zweite Teilentschädigung. Es wird in der Erklärung nochmal nachgefragt, ob Schadensansprüche woanders noch geltend gemacht wurden und Zahlungen erhalten wurden. Und die aktuelle Kontoverbindung wird abgefragt.

      Endlich rollt die zweite Entschädigungswelle an.

      Viele liebe Grüße,
      PhoenixOpfer2845.
      Avatar
      schrieb am 14.04.11 21:52:21
      Beitrag Nr. 3.930 ()
      Zitat von UlrichOpa: Hallo, ich weiß nicht weiter….
      …und bitte um Euro Hilfe / Meinung.

      Wir haben für unsere Enkelin erst einen Monat vor der Pleite 10.000 Euro bei Phönix angelegt.
      Deshalb haben wir wahrscheinlich vom Insolvenzverwalter keine Information erhalten, dass wir auch bei Ihm die Forderungen anmelden müssen / können. Diese haben wir im guten Glauben nur bei der EDW angemeldet und ca. 200 Euro erhalten. Daraufhin stehen wir im Kontakt mit dem Insolvenzverwalter in der Hoffnung unsere Forderungen irgendwie noch angemeldet zu bekommen.

      Vor wenigen Tagen erhielten wir die Information: „Ich muss Ihnen bedauerlicherweise mitteilen, dass der Insolvenzverwalter die von Ihnen angemeldete Forderung in einem nachträglichen Prüftermin bestreiten wird,….“

      Was seht Ihr für eine Möglichkeit der Anmeldung?
      Vielen Dank und viele Grüße
      Ulrich


      Ulrich, dass ist harter Tobak !

      Ich würde UMGEHEND einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht einschalten.

      Ist der "Finanzverwalter", bei dem die Anlage platziert wurde nicht tätig geworden, indem er auf sofortige Anmeldung des Schadens gedrängt hat ?

      Hat die EdW, wenn ich das richtig verstanden habe, irgendwann Mitte 2005 die Anmeldung des "Schadens" bzw. der Höhe bestätigt ?

      Sollte der Insolvenzverwalter hier etwas verpennt haben, obwohl die Schadensmeldung eindeutig eingegangen und von der EdW bestätigt worden ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass man hier jemanden komplett leer ausgehen lassen wird.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 14.04.11 23:45:31
      Beitrag Nr. 3.931 ()
      Hallo andi16571,
      vielen Dank für Deine Antwort.
      Hat jemand einen Tipp wegen einem guten Fachanwalt?
      Leider habe ich bei einem Verkehrsunfall schlechte Erfahrungen mit einem Anwalt meines Zufalls gemacht.

      Der Finanzverwalter hat mir mal geschrieben, dass wir zum Anwalt gehen sollen. Damals habe ich darin aber leider keine Notwendigkeit gesehen,

      Die EdW hat die Anmeldung bestätigt und wir haben ca. 200 Euro erhalten. Aber ich habe erst nach der Zahlung erfahren, dass der größte Teil des Geldes vom Insolvenzverwalter kommen soll. Dazu müssen wir aber auf die Insolvenzliste was jetzt scheinbar nicht oder nur schwer möglich ist….????

      Hat jemand dazu einen Tipp?

      Vielen Dank und viele Grüße
      Ulrich
      Avatar
      schrieb am 15.04.11 07:26:01
      Beitrag Nr. 3.932 ()
      Guten morgen zusammen,
      ich habe gestern, 14.04. auch dieses Schreiben mit Angabe der aktuellen Bankverbindung und der Erklärung von Ansprüchen gegen Dritte erhalten..... Meine Frage ist: Wird jetzt in diesem zweiten Entschädigungsgang bis 20.000,-€ entschädigt?
      Ich war mit insgesamt ca. 30000,-€ investiert.
      Avatar
      schrieb am 15.04.11 14:49:23
      Beitrag Nr. 3.933 ()
      Q ulrichopa

      es waren 2 anmeldungen nötig.
      eine beim insvw, eine bei der edw
      anscheinend ist die beim insvw nicht oder zu spät erfolgt.
      wenn die frist abgelaufen ist,kann man da nichts mehr machen.
      das ist aber nicht so schlimm,da das meiste geld von der edw kommen wird und die hat ihre zahlungspflich doch anscheinend bereits anerkannt.
      zum anwalt sollte man jetzt nicht gehen,sondern erst mal abwarten ,was von der edw kommt.
      da die frist bein insvw sowieso abgelaufen ist,besteht auf der seite kein zeitdruck.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.04.11 18:32:45
      Beitrag Nr. 3.934 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.374.429 von Dr.Ibbelkuenstler am 15.04.11 14:49:23Hallo Dr.Ibbelkuenstler,
      die normale „Frist“ beim insvw ist leider abgelaufen. Ich habe aber im Netz gelesen, dass es die Möglichkeit der Nachanmeldung gibt, wenn der Schlusstermin noch nicht gewesen ist. Nur hilft mir das nicht viel, wenn ich nicht weiß wo und wie. Weiß darüber jemand Bescheid?

      So wie ich die edw verstanden habe, bekommt meine Enkelin vom edw nicht viel Entschädigung (bis jetzt 2% erhalten) da wir erst einen Monat vor der Insolvenz die Anteile gezeichnet haben. Oder ist noch ein größerer Anteil zu erwarten?

      Naja, mit abwarten habe ich bis jetzt nicht so großes Glück gehabt und wenn der

      Schlusstermin vorbei ist, dann gibt es überhaupt keine Chance mehr…
      Vielen Dank und viele Grüße
      Ulrich
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      Avatar
      schrieb am 19.04.11 18:09:09
      Beitrag Nr. 3.935 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.380.381 von UlrichOpa am 17.04.11 18:32:45Die Enkelin hat bis jetzt nur 2% erhalten, weil eventuell ein Aussonderungsanspruch bestand. Der ist nun seit dem BGH Urteil nicht mehr gegeben, demzufolge bekommt sie nun die Entschädigung bis zu höchstens 20.000 Euro der eingezahlten Summe durch die EDW abzüglich der schon geleisteten 2% Entschädigung.

      Es bedarf da keiner Konsultation eines Fachanwaltes, bei der EDW ist ja offensichtlich alles ordentlich angemeldet, ansonsten hätte es von dort keine Zahlung gegeben.

      Entschuldige Dr., dass ich mich hier eingemischt habe...
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 17:26:24
      Beitrag Nr. 3.936 ()
      Hallo,

      mich wundert immer, dass im Forum nur über den EDW und den Insolvenzverwalter geschrieben wird.

      Mich drückt zur Zeit eher das Finanzamt. Es hat jetzt die Aussetzung des Vollzuges beendet und 10.000.- von mir gefordert.

      Es ist zwar nicht ganz die Summe, die vorher verlangt wurde und ich bekomme für 2005 auch noch eine Verlustzuweisung.

      Mich interessiert aber ob jemand aus dem Forum hier schon Erfahrung über gefällte Urteile bezüglich der Handhabung der Scheingewinne aus dem Managed Account hat .

      Bzw. wie die einzelnen Finanzämter das handeln

      Viele Grüße
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 17:47:06
      Beitrag Nr. 3.937 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.418.019 von Akaflieg am 27.04.11 17:26:24ja, das Finanzamt... staune auch, daß das hier kaum ein Thema ist...

      bei mir war es so, daß die mich im Jahre 2009 angeschrieben haben und Ende 2009 per Bescheiden für 1999 bis 2004 insg. 3,5 TEUR haben wollten. Scheineinkünfte waren als "Sonstige Einnahmen" deklariert. Nach Einspruch und den mittlerweile allgemein bekannten Gerichtsurteilen zu Scheingewinnen wurde jetzt meiner von Anfang an geführten Argumentation gefolgt, wonach
      a) 1999 bis 2002 verjährt waren, und
      b) die Scheineinkünfte als Kapitaleinkünfte zu klassifizieren waren und damit
      c) die Freibeträge gegriffen haben.
      Am Ende blieben Peanuts übrig, 50 EUs oder so.

      Lange Rede kurzer Sinn:
      Unbedingt auf Einhaltung der Verjährungsfristen achten (5 Jahre)!!!
      Angesetzte Einkunftsart muß Kapitalertrag sein!!!
      Daraus folgt: Freibetrag (wenn's noch geht) ausschöpfen.
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      Avatar
      schrieb am 29.04.11 16:02:03
      Beitrag Nr. 3.938 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.418.156 von PirNero am 27.04.11 17:47:06Hallo PirNero!

      Erkläre doch mal bitte das mit den Verjährungsfristen (5 Jahre).
      Gab es da ein Urteil, dass die Zeiträume 1999 bis 2002 verjährt sind.

      In der neuen Berechnung vom Finanzamt hat sich bei mir auch einiges reduziert (ursprünglich waren es 11`TEUR Nachzahlung), aber diese Jahre wurden trotzdem angesetzt.

      Danke!
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.04.11 18:07:51
      Beitrag Nr. 3.939 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.430.296 von obunze1 am 29.04.11 16:02:03nu, die Verjährung von 5 Jahren gilt bei leichtfertiger Steuerverkürzung (also wenn man nicht wußte, daß die Phoenix-Scheingewinne zu versteuern waren) gemäß § 169 AO.

      Die Frist beginnt mit Ende des Jahres zu laufen, in dem man die ursprüngliche Steuererklärung abgegeben hat. Als ich persönlich vom FA im Jahre 2009 angeschrieben wurde wegen Phoenix, war somit gemäß folgender Rechnung alles bis einschließlich 2002 verjährt:
      2008 (letztes abgeschlossenes Jahr vor dem Anschreiben bzw. Änderungsbescheid) minus 5 Jahre = 2003 Abgabejahr = 2002 Steuerjahr. So blieben bei mir nur noch 2003 und 2004 übrig.

      Das kann natürlich für jeden Fall anders sein, ich habe, als ich mich 2009 wegen des FA-Schreibens angefangen habe, für die Problematik zu interessieren, Hinweise darauf gefunden, daß diverse Finanzämter schon 2008 oder gar 2007 Phoenix-Opfer wegen Steuern angeschrieben haben. Bei einem 2007 vom FA angeschriebenen Betroffenen wäre die Verjährung also erst bis zum Jahre 2000 eingetreten und 2001 bis 2004 zu versteuern.

      Wobei meiner Meinung nach für die Verjährungsfrist der Erlaß des ändernden Steuerbescheides entscheidend sein sollte und nicht die Aufforderung zur Erklärung der Scheingewinne (das sollte entscheidend sein für die Flälle, wo zB die Aufforderung im Dezember erfolgte und der Bescheid dann erst im Januar erlassen wird, da bin ich mir aber nicht sicher).

      Wenn das jetzt alles etwas zu verschwurbelt war, hier noch der bewußte § 169 AO (Hervorhebungen von mir):

      § 169 Festsetzungsfrist
      (1) Eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung sind nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Dies gilt auch für die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129. Die Frist ist gewahrt, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist

      1. der Steuerbescheid den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat
      oder
      2. bei öffentlicher Zustellung die Benachrichtigung nach § 10 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes bekannt gemacht oder veröffentlicht wird.

      (2) Die Festsetzungsfrist beträgt:

      1. ein Jahr
      für Verbrauchsteuern und Verbrauchsteuervergütungen,
      2. vier Jahre
      für Steuern und Steuervergütungen, die keine Steuern oder Steuervergütungen im Sinne der Nummer 1 oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 und 11 des Zollkodexes sind.

      Die Festsetzungsfrist beträgt zehn Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen, und fünf Jahre, soweit sie leichtfertig verkürzt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung nicht durch den Steuerschuldner oder eine Person begangen worden ist, deren er sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient, es sei denn, der Steuerschuldner weist nach, dass er durch die Tat keinen Vermögensvorteil erlangt hat und dass sie auch nicht darauf beruht, dass er die im Verkehr erforderlichen Vorkehrungen zur Verhinderung von Steuerverkürzungen unterlassen hat.


      Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html
      Avatar
      schrieb am 02.05.11 11:18:53
      Beitrag Nr. 3.940 ()
      Hallo

      vielen Dank. Ich werde das mit den Verjährungsfristen einmal prüfen.
      Ich habe jetzt erst einmal gezahlt und warte ab, was die Rechtsprechung so bringt. Zum Anwalt zu gehen kostet erst einmal nur Geld. Der letzte hat nur eine Aussetzung des Vollzuges erwirkt, was letztendlich nur Zinsen gekostet hat. Dafür hat er dann über 1000.- Euro kassiert.

      Zum Glück laufen die Zinsen ja auch in andere Richtung. Meine Taktik ist jetzt abwarten und die Ohren offenhalten wie die Gerichte entscheiden. Ich suche immer noch einen Mitstreiter aus dem Rhein Main Gebiet bzw. Finanzamt Offenbach Land.

      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 03.05.11 11:34:24
      Beitrag Nr. 3.941 ()
      Hallo,
      ich habe heute ein Schreiben der EDW im Briefkasten. Ich erhalte meine zweite Teilentschädigung über 10200,-€. Meine erste Teilentschädigung belief sich im März 2008 auf 9800,-€.
      Somit habe ich nun die vollen 20000,-€ Entschädigung durch die EDW erhalten (sofern nun noch überwiesen wird).
      Meine Frage an Euch: Ich war mit 30000,-€ investiert. Wie sieht es mit dem Rest aus? Erfolgt nun noch eine Zahlung aus der Insolvenzmasse durch unseren Insolvenzverwalter???
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.05.11 18:55:29
      Beitrag Nr. 3.942 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.443.589 von geprellter am 03.05.11 11:34:24Heisst das, Dir wurde die Bestandprovisionen und die Handelsverluste auch ersetzt?
      Avatar
      schrieb am 03.05.11 19:08:12
      Beitrag Nr. 3.943 ()
      genau heisst es:
      Endstand der Beteiligung: 31.133,10
      Entschädigungsbetrag (Endstand abzgl. Zahlungen Dritter, davon 90%) 28.019,79
      Maximalbetrag: 20.000
      bereits geleistete Teilentschädigung: 9.802,65
      weitere heutige Entschädigung: 10.197,35


      Was passiert nun mit den verbleibenden 8.019,79???
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.05.11 20:58:23
      Beitrag Nr. 3.944 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.446.642 von geprellter am 03.05.11 19:08:12Hallo Geprellter,

      die restlichen knapp 9.000 werden anteilmässig irgendwann, wenn Schmidt mal zu Potte kommt, aus der Insolvenzmasse erstattet. (Insolvenzquote grob geschätzt zwischen 25% und 40 %). Auf dem Restverlust bleibst Du sitzen.

      Gruss, Malu
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 10:56:02
      Beitrag Nr. 3.945 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.461.108 von Malu1 am 05.05.11 20:58:23das sehe ich anders, die Entschädigung aus der Insolvenzmasse erfolgt anteilig von dem vom Insolvenzverwalter festgestelltem Anspruch. Der verbleibende Schaden wird von der EDW, bis zur bekannten Obergrenze beglichen. Da die EDW praktisch in Vorausleistung (in Unkenntnis über den Ausgang des Insolvenzverfahrens) gegangen ist kann es im Einzelfall, zu einer Über-Entschädigung kommen. In so einem Fall steht der EDW natürlich diese sogn. Überbezahlung zu, bzw. kann Sie einen Teil hrer Entschädigungsleistung zurück fordern.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 11:20:10
      Beitrag Nr. 3.946 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.463.726 von marrissa am 06.05.11 10:56:02ist denn der Entschädigungsanspruch des Insolvenzverwalters nicht der gleiche wie von der EDW?
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 19:08:58
      Beitrag Nr. 3.947 ()
      Geht denn die geleistete Zahlung der EDW nicht als Anspruch gegenüber dem Insolvenzverwalter auf die EDW über?
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 22:51:42
      Beitrag Nr. 3.948 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.463.923 von FCO-Alpha am 06.05.11 11:20:10nein!
      Annahme:Gesamtscaden 600 Mill. Insolvenzmasse 200 Mill.
      1. Beispiel:
      Beteiligung 60.000, Entschädigung aus der Insolvenzmasse 20.000, Entschädigung von der EDW max 20.000, davon 90% = 18.000, Gesamtentschädigung 38.000, also 63.33%.
      In diesem Fall ist es egal ob die EDW bereits entschädigt hat. Es braucht nichts verrechnet werden.
      2. Beispiel:
      Beteiligung 6.000, Entschädigung aus der Insolvenzmasse 2.000, Entschädigung von der EDW (als Vorausleistung) 90% von 6.000 = 5.400, Gesamtentschädigung 7.400. Also 1.400 zuviel.
      Wie das jetzt praktische gehandhabt wird ist mir auch nicht klar. Auf jedem Fall wird die Übererstattung verrechnet oder zurückgefordert.
      Das kann natürlich dauern weil es wohl noch Jahre dauern wird bis die entgültige Insolvenzmasse feststeht.
      Möglicherwise wird die EDW auch mit der 2. Zahlung noch nicht Ihrer vollen Entschädigungsverpflichtung nachkommen, bis die endgültige Insolvenzmasse feststeht.

      Der generelle Unterschied in der Entschädigung, zwischen der EDW und der Insolvenz besteht eben darin, dass die EDW max. 20.000 und davan 90% entschädigt und die Entschädigung aus der Insolvenzmasse, prozentual, entsprechend der Beteiligung, bzw. des vom Insolvenverwalters anerkanntem absol. Entschädigungsanspruchs erfolgt.
      Dieser Anspruch wurde ja jedem Anteilnehmer mitgeteilt.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.05.11 07:51:35
      Beitrag Nr. 3.949 ()
      Beteiligung 6.000, Entschädigung aus der Insolvenzmasse 2.000, Entschädigung von der EDW (als Vorausleistung) 90% von 6.000 = 5.400, Gesamtentschädigung 7.400. Also 1.400 zuviel.
      Wie das jetzt praktische gehandhabt wird ist mir auch nicht klar. Auf jedem Fall wird die Übererstattung verrechnet oder zurückgefordert.


      ich bin zwar kein "Opfer", aber ich kann mir nichts anderes vorstellen als die einzig sinnvolle Lösung, nämlich dass mit der Zahlung der Entschädigungssumme durch die EDW der entsprechende Anspruch des Anlegers an den Insolvenzverwalter in entsprechender Überzahlungshöhe an die EDW übergeht, in Deinem Fall bekommt dann der Anleger nicht 2.000,- aus der Insolvenzmasse, sondern maximal 600,- , der Rest geht an die EDW (wegen rechtlichem Übergang der Ansprüche an die EDW).

      Dass erst der Anleger aus der Insolvenzmasse 2.000,- €uro erhält und dann die EDW diese vom Anleger zurückfordert, halte ich für sehr unrealistisch.
      Avatar
      schrieb am 11.05.11 20:13:58
      Beitrag Nr. 3.950 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.481.902 von marrissa am 10.05.11 22:51:42Hallo,

      Zitat: 1. Beispiel:
      Beteiligung 60.000, Entschädigung aus der Insolvenzmasse 20.000, Entschädigung von der EDW max 20.000, davon 90% = 18.000, Gesamtentschädigung 38.000, also 63.33%.


      Hier wird, so scheint mir was verwechselt.

      Die EDW entschädigt von der festgesetzten Summe des Insolvenzverwalters 90% aber max: 20.000 Euro und nichts anderes.

      Bleibt dann noch eine Restforderung, die mit einer Quote aus der Insolvenzmasse aus- gezahlt werden würde, so wurde es schon vor Jahren hier beschrieben.

      Wie die Quote berechnet wird weiß ich nicht, könnte mir aber folgendes vorstellen:

      Summe der Insolvenzmasse geteilt durch die Summe der Restforderungen
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.05.11 21:54:58
      Beitrag Nr. 3.951 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.487.834 von lupofunk am 11.05.11 20:13:58Hallo lupofund,
      ich denke, das stimmt so nicht ganz. Denn wieso ist die EDW dann auch Gläubiger, der aus der Insolvenzmasse quotenmässig bedient wird. Oder habe ich da was falsch verstanden?
      Gruss, Malu
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.05.11 08:53:44
      Beitrag Nr. 3.952 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.481.902 von marrissa am 10.05.11 22:51:42Ich meinte eigentlich ob die von der EDW ausgerechneten 6.000 Euro Entschädigungsanspruch auch 6.000 Euro Entschädigungsanspruch beim Insolvenzverwalter sind. (Beispiel Anlage 10.000 Euro). Oder rechnen die unterschiedlich die Bestandsprovisionen und Handelsergebnisse raus?
      Avatar
      schrieb am 13.05.11 09:55:59
      Beitrag Nr. 3.953 ()
      sorry, da ist mir ein Fehler unterlaufen!
      es muss natürlich heissen 90% vom festgestelltem Entschädigungsanspruch aber mmax. 20.000 Euro
      Avatar
      schrieb am 13.05.11 10:04:38
      Beitrag Nr. 3.954 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.488.356 von Malu1 am 11.05.11 21:54:58das kann ich mir nicht vorstellen! Die EDW entschädigt ja nur den tatsächlichen entstandenen Schaden und der steht nun mal erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens fest.
      Avatar
      schrieb am 26.05.11 12:49:43
      Beitrag Nr. 3.955 ()
      Hallo,
      hat jemand schon von der zweiten Entschädigungswelle Geld auf seinem Konto?
      Ich habe vor vier Wochen meinen Bescheid bekommen, Geld ging allerdings noch nicht ein.
      Avatar
      schrieb am 26.05.11 14:14:53
      Beitrag Nr. 3.956 ()
      Zitat von geprellter: Hallo,
      hat jemand schon von der zweiten Entschädigungswelle Geld auf seinem Konto?
      Ich habe vor vier Wochen meinen Bescheid bekommen, Geld ging allerdings noch nicht ein.


      Hallo! Mich würde mal interessieren, wieviele hier überhaupt schon ein Schreiben über die zweite Zahlung erhalten haben. Geprellter: wann hattest Du damals Dein Schreiben bei der EDW? Warst Du einer der ersten?

      Ich für meinen Teil war ziemlich weit vorne, habe aber nichts mehr gehört, seitdem ich die Unterlagen letztens an die EDW zurückgesendet hatte (Änderung Kontoverbindung etc.).

      Beste Grüße
      Groucho
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      schrieb am 26.05.11 15:34:00
      Beitrag Nr. 3.957 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.560.694 von Groucho Marx am 26.05.11 14:14:53Ich war bei der ersten Entschädigung auch mit vorne dabei, bekam allerdings damals nur 225,33 Euro. Jetzt hab ich meine Erklärung am 14.04.2011 zurückgeschickt aber seitdem nichts mehr gehört. Allerdings war in einem gestrigen Artikel in der Financial Times Deutschland zu lesen, dass der zweite Kredit an die EdW offensichtlich noch gar nicht geflossen sei. Nach meiner Meinung wird sich das noch einige Zeit hinziehen.

      http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/marktberichte/:fehlende-b…
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      schrieb am 26.05.11 16:10:34
      Beitrag Nr. 3.958 ()
      Liebe Forumsmitglieder,
      jetzt habe ich auch mit dem Finanzamt meinen Frieden geschlosssen.
      Das Finanzamt wollte für die Jahre 2000 bis 2004 insgesamt 12.341.-
      ( ursprünglich waren es über 15.000.- Euro ). Erstattet wurde mir für das Jahr 15.616.- so dass ich mit einem Plus von 3.275 Euro aus der ganzen Geschichte herausgekommen bin. Zum Glück hatte ich 2003 meine Einlage von 50.000.- Euro wieder abgezogen und somit kein Geld verloren.
      Also was ich damit sagen möchte: Man braucht keinen Anwalt und kann vieles aussitzen.

      Ich danke den ganzen Mitgliedern für die nützlichen Tips, vor allen Dingen den erst einmal zu zahlen und die Zinsen für sich arbeiten zu lassen und möglichst auf einen Anwalt zu verzichten.

      Ich hoffe der EDW kommt bei Euch allen auch langsam in die puschen.


      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 27.05.11 09:46:24
      Beitrag Nr. 3.959 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.561.214 von Beankasiev am 26.05.11 15:34:00Das lese ich so jetzt nicht aus dem Artikel heraus... "bald" ist bald. Für mich definitiv noch in diesem Jahr auf dem Konto... hoffe ich:rolleyes::D
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      Avatar
      schrieb am 27.05.11 13:50:19
      Beitrag Nr. 3.960 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.565.307 von Groucho Marx am 27.05.11 09:46:24Ja, das kann so unterstirchen werden. Wir haben mit Datum 26.04.2011 von der EdW die Entscheidung erhalten, dass die Restsumme/weitere Entschädung, innerhalb der nächsten 3 Monate ausgezahlt wird.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 27.05.11 16:55:13
      Beitrag Nr. 3.961 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.567.188 von s2010 am 27.05.11 13:50:19Wird vom Restbetrag noch etwas abgezogen? Z.B. Bestandsprovisionen oder Handelsverluste?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 27.05.11 17:41:11
      Beitrag Nr. 3.962 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.568.461 von FCO-Alpha am 27.05.11 16:55:13Insolvenzverwalter und EdW haben identische Berechnungsgrundlagen für die dem Anleger anerkannte Gesamtsumme.
      Das wurde vom Insolvenzverwalter (vor der Abstimmung zum Insolvenzplan)
      und von der EdW (bei der ersten Teilentschädigung)
      jedem Anleger mitgeteilt.
      Dort sind Bestandsprovisionen und Handelsverluste in identischer Berechnung bereits abgezogen (Die nach letztem Kontoauszug des PMA beim Insverw. angemeldete Summe - Bestandsprovisonen - Handelsverluste ergibt die von Insverw. und EdW anerkannte Summe. Der Rest wird bestritten vom Insolvenzverwalter und so von der EdW übernommen)
      Der Anleger erhält von dieser anerkannten Gesamtsumme dann 90 von Hundert durch die EdW bis zu einer Gesamthöhe von 20 T EUR pro Anleger.
      Die Forderung des Anlegers gegenüber der Phoenix Kapd. GmbH geht dann gemäß § 5 Abs.5 EAEG in Höhe der geleisteten Entschädigung auf die EdW über, die sich dann entsprechend der Quote an der Insolvenzmasse bedient, was bedeuten dürfte, dass von den 20 T EUR bei einer zu erwartenden Quote von ca. 30 von Hundert 6 T EUR an die EdW aus der Insolvenzmasse zurückfließen. Damit dürfte die EdW auch ein Interesse an einem Fortgang und Abschluss des Insolvenzverfahrens haben, was ich hoffe.
      Avatar
      schrieb am 28.05.11 11:01:35
      Beitrag Nr. 3.963 ()
      Also,
      ich habe nochmal nachgeschaut:
      Meine Schadensmeldung war am 11.04.2005, den habe ich dann umgehend, also ich denke mal einen Tag später zurückgesendet.....
      Dann kam am 13.02.2009 der Brief zur ersten Teilentschädigung, das Geld war dann vier Wochen später auf meinem Konto.
      Jett kam am 2. Mai der Brief zur zweiten Teilentschädigung, die laut Brief innerhalb von drei Monaten ausgezahlt wird.
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 16:53:50
      Beitrag Nr. 3.964 ()
      Heute habe ich meine Entschädigungsentscheidung bekommen und bin - nach 6 langen Jahren - sehr glücklich! :)
      Noch max. 3 Monate und der Spuk ist vorbei. Dann bin ich mit einem blauen Auge und einem Minus in Höhe von 13,2 % (vor Inflation) raus aus der Geschichte. Erstmal tief durchatmen. Unglaublich wie die Zeit vergeht...
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      Avatar
      schrieb am 01.06.11 22:19:53
      Beitrag Nr. 3.965 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.583.031 von murdog am 31.05.11 16:53:50So, heute lag mein Schreiben auch in der Post. Den rest gibts in den nächsten 3 Monaten. Ich melde mich, wenn dieses (dunkle) Kapitel damit abgeschlossen ist... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.06.11 12:11:14
      Beitrag Nr. 3.966 ()
      Die Zahlung des Restbetrages der EdW ging heute ein (Entscheidung EdW vom 26.04.2011/ Zahlungseingang 03.06.2011).
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.06.11 17:04:32
      Beitrag Nr. 3.967 ()
      Entscheidung EDW vom 2. MAi 2011/ Zahlungseingang 03.06.2011

      Somit habe ich die vollen 20000€ max. Entschädigung erhalten.
      Jetzt bleibt abzuwarten was mit den verbleibenden 10000€ meiner Einlagen passiert.......
      Avatar
      schrieb am 11.06.11 16:11:09
      Beitrag Nr. 3.968 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.598.725 von s2010 am 03.06.11 12:11:14Darf ich mal fragen, an welchem Tag im April 2005 deine Schadensmeldung war ?

      Vielleicht zahlt die EDW doch etwas schneller.

      ;)
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      Avatar
      schrieb am 11.06.11 16:13:41
      Beitrag Nr. 3.969 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.636.612 von Urlaub2 am 11.06.11 16:11:09Übrigens habe ich eine Bitte an alle, die ihre 2. Zahlung bekommen, hier zu posten, an welchem Tag im April 2005 die Schadensmeldung erfolgte.

      Dann kann man sehen, wie weit die EDW ist.

      ;)
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      Avatar
      schrieb am 12.06.11 11:39:39
      Beitrag Nr. 3.970 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.636.620 von Urlaub2 am 11.06.11 16:13:41Evtl. wäre es auch hilfreich, das Formular mit der "erneuten Vorabanfrage der persönlichen Daten" online zum Selbstausdruck zu stellen, so dass es etwas zügiger geht.
      Avatar
      schrieb am 13.06.11 14:00:48
      Beitrag Nr. 3.971 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.636.612 von Urlaub2 am 11.06.11 16:11:09Die Schadensmeldung wurde am 09.04.2005 abgeschickt und mit Datum 14.04.2005 als Eingang bei der EdW bestätigt.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.06.11 17:01:54
      Beitrag Nr. 3.972 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.639.634 von s2010 am 13.06.11 14:00:48Vielen Dank !

      Hier nochmal der EDW-Text:

      http://www.e-d-w.de/de/Phoenix-Stand.html

      Bis zum Jahresende will sie bis 25.4.05 bearbeitet haben, also nur 11 Tage mehr.
      Möglicherweise ist sie dann doch schneller als erwartet.

      Vielleicht können hier noch mehr Leute posten, die die 2. Zahlung bekommen haben.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 17.06.11 20:13:12
      Beitrag Nr. 3.973 ()
      Phoenix Kapitaldienst GmbH und Wirtschaftsprüferhaftung
      Rechtsgebiete: Bankrecht & Anlegerrecht, Kapitalanlagerecht
      Rechtstipp vom 17.06.2011
      Die Frage der Wirtschaftsprüferhaftung wegen Prüfungsversagens stellt bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH einen eigenen Komplex dar. Es geht im Grunde um Ansprüche gegen die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung des Prüfers. Es ist keine rechtliche Konstellation denkbar, bei der nicht eine Haftpflichtversicherung bei einem Graumarktschaden in Anspruch genommen werden kann. Die Rechtsprechung stellt aber hohe Anforderung an die Voraussetzung der Revisorenhaftung.

      Das OLG Frankfurt am Main hatte auf den 15. Juni 2011 insgesamt 26 Verfahren für fünf Kanzleien terminiert, die Phoenix-Geschädigten -Phoenix Kapitaldienst GmbH- gegen einen verantwortlichen Wirtschaftsprüfer vertraten. Dieser hatte weder das Schneeballsystem gesehen noch die gefälschten Kontobestätigungen erkannt.

      Bevor das OLG zu der Protokollierung der Anträge überging, hat es einige Hinweise an die Klägerparteien erteilt. Der Senat teilte in einer Sache mit, dass dort die Klage nicht schlüssig sei, weil die Beteiligung zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem der Beklagte nicht als Wirtschaftsprüfer tätig gewesen sei. Diese Klage wurde zurückgenommen.

      Die Vernehmung des Sachverständigen dauert über viereinhalb Stunden. Nachdem der Senat seine Fragen gestellt hatte, waren die Anwälte mit Ihren Fragen an der Reihe. Der Sachverständige hat überzeugend bestätigt, dass aus seiner Sicht der beklagte Prüfer fehlerhaft gehandelt und eklatant gegen den Grundsatz der Wesentlichkeit verstoßen hat. Nach einer langen Beratung hat der Senat dem Beklagten die Auflage erteilt, die Saldenbestätigungen für die Jahre 1997 und 1998 vorzulegen.

      Das Urteil wird am 14.09.2011 verkündet. Der OLG-Senat teilte mit, dass er gegen seine Urteile den Rechtsweg zum BGH nicht versperren wird, so dass damit gerechnet werden muss, dass in der Angelegenheit der BGH das letzte Wort haben wird.

      Die Haftung des Wirtschaftsprüfers wegen Verletzung von Pflichten außerhalb seines eigentlichen Berufsbildes der Buchprüfung hat den BGH bejaht in den Fällen von Verletzungen der Prospektprüfungspflichten und der Verletzung von Treuhandpflichten.

      Die staatliche Regulierung sieht wie folgt aus: Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat der EdW - Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen - im März 2011 einen weiteren Kredit über 141 Millionen Euro für die Entschädigungszahlungen an die Phoenix-Kapitaldienst-GmbH-Anleger bewilligt.

      128 Millionen Euro waren bereits im Dezember 2008 als Entschädigung an die EdW bereitgestellt worden. Es gibt ca. 30.000 Phoenix-Geschädigte.

      Rechtstipp: Geschädigte, die bislang noch keine oder keine ausreichende Entschädigung von der EdW erhielten, sollten ihre Ansprüche gegen den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer anwaltlich prüfen lassen.

      http://www.anwalt.de/rechtstipps/phoenix-kapitaldienst-gmbh-…
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      Avatar
      schrieb am 18.06.11 14:21:51
      Beitrag Nr. 3.974 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.664.276 von FCO-Alpha am 17.06.11 20:13:12Hallo,

      der Beitrag stammt von Anwalt.de, also das übliche Spielchen der Anwälte, den Leuten die Kohle aus der Tasche zu ziehen.
      Die EDW ist gerichtlich verpflichtet die Entschädigungen gemäß der Vorgabe 90% max. 20.000 Euro zu leisten.
      Das die EDW gewisse Vorgänge verzögert, ist die andere Sache.
      Welchen Einfluß das auf das Insolvenzverfahren hat, vermag ich nicht zu beurteilen.
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 13:20:16
      Beitrag Nr. 3.975 ()
      Hallo! Gibt es bereits aktuelle Überweisungen der EDW?
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      Avatar
      schrieb am 27.06.11 09:26:55
      Beitrag Nr. 3.976 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.695.130 von Groucho Marx am 24.06.11 13:20:16Vor ca. 5 Wochen habe ich die ersten Zahlungseingänge bestätigt bekommen.
      Leider warte ich selber noch auf die (2.) Zahlung der EdW ... :confused:
      Avatar
      schrieb am 29.06.11 10:47:25
      Beitrag Nr. 3.977 ()
      Gar nicht mitbekommen: es gibt eine neue (unspannende) Meldung auf der EDW-Seite:

      16.06.2011
      Die EdW hat bis zum heutigen Tage rund 30.000 Entscheidungen mit einem Gesamtvolumen von rund 140 Mio. EUR getroffen. Davon betreffen rund 2.100 Entscheidungen bereits eine zweite Entschädigung für jene Anleger, die zuvor eine Teilentschädigungsentscheidung mit einem Vorbehalt wegen seinerzeit anzunehmender Aussonderungsrechte erhalten haben (siehe Information vom 28.03.2011).
      Avatar
      schrieb am 05.07.11 11:21:03
      Beitrag Nr. 3.978 ()
      Eine Frage an das Forum:
      Wie geht es nach dem Auszahlen der zweiten Entschädigungswelle weiter.
      Die EDW hat ja ihren Job nach ihrer Entschädigung mit bis zu 20.000,-€ erledigt. Wie sieht es jedoch mit den sichergestellten Millionen von unserem Insolvenzverwalter aus, geht alles an die EDW? Oder ein Teil? Oder gar nix?
      Wie schüttet der IV das verbleibende Geld an die Geschädigten aus?
      Avatar
      schrieb am 05.07.11 20:26:22
      Beitrag Nr. 3.979 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.304.804 von Urlaub2 am 01.04.11 16:12:40Hier mein Posting bezüglich Insolvenzquote.
      Das ganze ist ziemlich kompliziert.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 06.07.11 07:39:08
      Beitrag Nr. 3.980 ()
      Hallo Urlaub2,
      danke für deine Antwort. Mh.... Beispiel:
      Ich war mit 30000,-€ investiert, von der EDW habe ich bereits 20000,-€ erhalten. Demnach sind noch 10000,-€ offen. Davon dann 47,1 %. Wären das also 4710,-€ die ich noch irgendwann mal erhalten werde? Richtig?
      Und, vorallem, wann startet der Insolvenzverwalter mit seiner Ausschüttung? Erst wenn die EDW fertig ist? Soweit ich weiss, sind doch die Verfahren wegen Aussonderung etc. vom Tisch.....
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.07.11 12:43:54
      Beitrag Nr. 3.981 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.747.154 von geprellter am 06.07.11 07:39:08Richtig, du mußt dir das Insolvenzplan-Schreiben vom Schmitt vom 3.6.2007 anschauen.
      Daraus geht hervor, wieviel du erwarten kannst.

      In 2011 ist vom Schmitt jedenfalls nichts mehr zu erwarten.
      Ab 2012 müssen wir Druck machen, damit er endlich zahlt.

      Das Problem ist, daß es keinen rechtskräftigen Insolvenzplan gibt.
      Vielleicht könnte es aber wenigstens eine Teilzahlung geben.

      Er muß sicher noch einige Prozesse zu Ende bringen.

      Wichtig ist, daß keine neuen Prozesse mehr hinzukommen.

      Da will ich mich durchaus auch an Leute wenden, die erst jetzt in das Forum hier hineinschauen.

      Denn jeder Prozeß verzögert das ganze weiter und macht nur gierige Anwälte reich.

      Wer ungeduldig ist, soll bei der Schubra anrufen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 11.07.11 09:55:01
      Beitrag Nr. 3.982 ()
      Zitat von Urlaub2: Richtig, du mußt dir das Insolvenzplan-Schreiben vom Schmitt vom 3.6.2007 anschauen.
      Daraus geht hervor, wieviel du erwarten kannst.

      In 2011 ist vom Schmitt jedenfalls nichts mehr zu erwarten.
      Ab 2012 müssen wir Druck machen, damit er endlich zahlt.

      Das Problem ist, daß es keinen rechtskräftigen Insolvenzplan gibt.
      Vielleicht könnte es aber wenigstens eine Teilzahlung geben.

      Er muß sicher noch einige Prozesse zu Ende bringen.

      Wichtig ist, daß keine neuen Prozesse mehr hinzukommen.

      Da will ich mich durchaus auch an Leute wenden, die erst jetzt in das Forum hier hineinschauen.

      Denn jeder Prozeß verzögert das ganze weiter und macht nur gierige Anwälte reich.

      Wer ungeduldig ist, soll bei der Schubra anrufen.

      ;)


      Genau, dem kann ich nur voll zustimmen. Eine kleine Hoffnung habe ich in Richtung zumindest des Beginns erster Teilauszahlungen aus der Insolvenzmasse noch in 2011 (da gibt es ja wohl auch noch ein Musterverfahren in Sachen der Berechnung des Kontoverlaufes bzw. Höhe der Abzüge...). ;)
      Avatar
      schrieb am 23.07.11 21:48:14
      Beitrag Nr. 3.983 ()
      Also, ich habe jetzt den Rest erhalten und bin ziemlich happy, das dieses dunkle Kapitel nun beendet ist. Hoffe, dass es allen Beteiligten nun ähnlich schnell so ergeht!

      Beste Grüße
      Avatar
      schrieb am 24.07.11 12:23:37
      Beitrag Nr. 3.984 ()
      Schön, Groucho, aber solange der Schmitt auf den Millionen sitzt, ist das Kapitel, zumindest für mich, noch lange nicht abgeschlossen.
      Hoffe, dass der bald mal aus den Hufen kommt.
      Avatar
      schrieb am 16.08.11 21:13:33
      Beitrag Nr. 3.985 ()
      Hallo, meine Eltern haben schon Ende Juni innerhalb kürzester Zeit den größten Teil der Gesamt eingesetzten Summe per zweiter Überweisung erhalten.
      Waren zwei oder drei Tage schneller als ich mit der Meldung.

      Ihr größter Vorteil: sie waren nur ganz kurz investiert (ich meine 9 Monate) oder so.

      Was mich an dieser Diskussion hier unglaublich stört:

      Es wird gegen alle und jeden gewettert, was mögliche Rückzahlungen betrifft. Viele erwarten fast alles zurück (der User, der schon 20.000 von 30.000 erhalten hat und jetzt auf den Rest wartet - WIE LANGE war er investiert ?)

      Keinen scheint zu interessieren, dass die tollen Vermittler dazu beigetragen haben, das (ausser dem Agio für diese Wunderberatung) die ursprünglichen Einzahlungen Jahr für Jahr um 6 % !!!! durch BESTANDSPROVISIONEN reduziert wurden !

      Zusätzlich werden von diesem durch die Provisionen reduzierten Betrag nur die 90% erstattet, die Rückzahlsumme also nochmals durch gezahlte Provisionen reduziert.

      Interessiert das NIEMANDEN ?

      Eine meiner Einzahlungen war 35 Monate alt, das bedeutet ca. 18% (von etwa € 16.000,- - also rund 2.900,- ) und von den restlichen 13100,- bleiben nach den 90% noch knapp 12.800,- !!

      Fehlen 3.200,- für/wegen Bestandsprovisionen der "Berater" und obendrauf ein paar hundert Euro für Verluste.

      Wer 5 Jahre dabei war muß auf 30% verzichten ? Tolles Ding !

      Und von nennenswerten Rückforderungen dieser Herren kann niemand berichten.

      Schade, dass die Klagemöglichkeit schon nach drei Jahren verjährt war.
      Und alleine die Auswertung von Schmidt und somit die Faktendarlegung hat fast so lange gedauert.

      DAS kotzt mich mehr an, als alles andere !
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.08.11 00:00:10
      Beitrag Nr. 3.986 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.960.847 von andi16571 am 16.08.11 21:13:33Hallo andi16571

      Du bist doch auch schon eine Weile im Forum!
      Ist Dir denn entgangen, dass viele Berater, wenn nicht sogar alle nicht mehr zu packen sind und das schon ziemlich von Anfang an, denn einige haben Insolvenz angemeldet und die anderen sind raus, weil sie auf den möglichen Totalverlust im Prospekt hingewiesen haben.
      Das zum Thema Berater.

      Warum soll ich mich für was Interesieren, was ich nicht mehr ändern und rückgängig machen kann.
      Da kann ich auch Stroh dreschen, da kommt auch kein Körnchen mehr raus.

      Je änger Du dabei warst, desto mehr bist Du in den Arsch gekniffen.
      Das liegt in der Natur der Sache.
      Der Schmidt handelt korrekt, weil er die Provisionen und andere Kosten, die gezahlt wurden, jedem Einzelnen nach der Dauer seiner Zugehörigkeit und seinen Einlagen abziehen muß, ob das jemanden gefällt oder nicht.
      Du kannst Dir ja einen Anwalt suchen, der für Dich klagt, das klappt sowie so nicht und es dauert noch länger bis ein neuer Insolvenzplan auf gestellt werden kann und das aber erst, wenn alle Prozesse vom Tisch sind.
      Das kann ja dann noch dauern, weil es immer wieder neue Pappnasen gibt, die glauben die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben und werden von Anwälten noch bestärkt, weil es für die wieder Kohle gibt.
      Einige bekommen den Hals nicht vol genug und meinen für sich mehr her raus zu holen, als ihnen zusteht, vergessen aber, dass die Prozesskosten aus der Insolvenzmasse bezahlt werden muss.
      Und in Hundert Jahren ist dann alles geklärt und das Geld ist durch Prozesskosten auf gebraucht und dann hat die liebe Seele ihre Ruhe.
      Avatar
      schrieb am 19.08.11 11:17:54
      Beitrag Nr. 3.987 ()
      Moin,

      Post vom BSZ (Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.) erhalten, Thema "EDW faktisch zahlungsunfähig, Auszahlungen in Gefahr". Datum 11.8.2011. Ich hoffe, wieder nur etwas für die Rundablage (=Papierkorb)?!

      viele Grüße,
      heikster
      Avatar
      schrieb am 19.08.11 12:45:29
      Beitrag Nr. 3.988 ()
      lasst Euch nicht von Anwälten ködern und für dumm verkaufen.

      EdW heute:

      19.08.2011

      Die EdW hat bis zum heutigen Tage rund 34.100 Entscheidungen mit einem Gesamtvolumen von rund 160 Mio. EUR getroffen. Davon betreffen rund 6.200 Entscheidungen bereits eine zweite Entschädigung für jene Anleger, die zuvor eine Teilentschädigungsentscheidung mit einem Vorbehalt wegen seinerzeit anzunehmender Aussonderungsrechte erhalten haben. Somit entscheidet die EdW weiter fortlaufend und kontinuierlich - wie in der Information vom 28.03.2011 beschrieben - über eine zweite Entschädigung. Die dafür erforderlichen Mittel sind durch ein zweites Darlehen des Bundes an die EdW sichergestellt.

      Die noch offenen Rechtsfragen zu den Themen "Handelsverluste und Verwaltungsgebühren" (siehe Information vom 18.02.2011) werden voraussichtlich im Herbst 2011 zu einer höchstrichterlichen Klärung gelangen.
      Avatar
      schrieb am 22.08.11 22:59:34
      Beitrag Nr. 3.989 ()
      Offensichtlich wurden vom Schmitt tatsächlich Prozesse gegen Vermittler geführt:

      http://www.ptext.net/pressemitteilung/megainsolvenz-akzenta-…

      ;)
      Avatar
      schrieb am 23.08.11 22:43:02
      Beitrag Nr. 3.990 ()
      Hallo Lupofunk,
      ich gehe davon aus, dass du mich bzw. mein Anliegen nicht verstanden hast, da du prinzipiell das wiederholst, was ich schon geschrieben habe. Es geht nicht um evt. noch mögliche Zahlungen durch Berater !

      Es geht aber auch nicht um fiktive Zahlungen aus irgendeiner Insolvenzmasse auf die man bis zum St. Nimmerlein Tag warten wird. Dagegen war die bisherige Wartezeit "Lichtgeschwindigkeit".

      Wo schrieb ich, dass Schmitt nicht korrekt gehandelt hat ?
      Wo, dass ich jetzt noch einen Anwalt wegen der Falschberatung beauftragen will ?

      Es geht praktisch ums Prinzip UND um den Fakt, dass kaum jemand darüber informiert war, dass es ein dreijähriges Verjährungsrecht gab, da alle auf den guten Herrn Schmitt gewartet haben und es dann zu spät war. Blätter hier im Forum mal zurück, dann wirst du es feststellen. Und DA wäre was zu holen gewesen.
      Dafür kann hier anscheinend jeder das Wort "Aussonderungsrecht" rückwärts buchstabieren - danke an den BGH sonst hätten wir auch jetzt keine Aussicht auf irgendeine Nachzahlung.
      Und nun grassiert noch das Prinzip Hoffnung - getreu dem Motto: "wir haben mit viel, viel Glück zweimal Geld erhalten und aller guten Dinge sind drei".

      Dein Hinweis auf praktisch nicht mehr vorhandene Berater ist falsch. Einige größere haben zwar Insolvenz angemeldet (und natürlich sofort wieder ein neues Unternehmen gegründet) aber viele kleine und mittlere Fische sind noch ohne jeden Skrupel am Markt.
      Direkt in meiner Stadt z.B. vier - eingesammeltes Phoenix-Volumen ca. 3.500.000,- in etwa vier Jahren - kannst du dir mal ausrechnen.

      Die gleiche Sippe hat allen ernstes WIEDERUM eine größere Anlegergruppe vor Ort JAHRE nach der Phoenix Pleite (2010)mit den immer schon extremst negativ behafteten X1-Global Produkten beschissen.

      Geldgeil und nichts gelernt - wie 97% der Branche.

      Hier wird gerade eine Klage wegen bewußter Falschberatung und Fälschung von Beratungsprotokollen (Rentnern, die ihr Sterbegeld kurzfristig anlegen wollten, wurde dieses Produkt als SICHER verkauft und die Leute wurden im Beratungsprotokoll als "risikoerprobte Anleger" dargestellt, OBWOHL DAS Geld vom Sparbuch kam).

      So einfach geht es mit dem Hinweis auf das Phoenix-Prospekt nun auch nicht.
      Die Recherche zu X1 hat zudem ergeben, dass zum Zeitpunkt der Anlage schon katastrophale Pressemeldungen existierten und dann nach tatsächlicher Pleite im März 10 die Anleger erst kurz vorm Jahreskontoauszug 2011 über das "Problem" informiert wurden.
      Deja vu, da wird beschissen und verzögert und gefälscht, was das Zeug hält.

      In diesem Fall (und bei Phoenix hat es viele ähnliche gegeben) gibt es nach Sichtung aller Unterlagen und entsprechenden Recherchen eine sehr gute Chance auf Rückerstattung der Summe (10.000,-) durch DIE BERATER, denen es finanziell trotz (oder gerade WEGEN Phoenix) gut geht. Klage ist eingereicht.

      Das hätten wir alle auch haben können und die Erfolgschancen wären weit größer gewesen, als alles andere was hier diskutiert wurde.

      Zudem der Insolvenzverwalter die Provisionen nur dann in Abzug bringen darf, wenn sie nicht wieder beigebracht werden konnten - und das ist nicht geschehen, weil es Schmitt zu mühselig gewesen wäre.
      Viel einfacher ist der Abzug beim Anleger gewesen.

      Und DAS ärgert mich - vor allen Dingen das ICH mich nicht RECHTZEITIG entweder selbst informiert bzw. mich in kundige Hände gegeben habe. Nicht mehr - aber auch nicht weniger.
      Avatar
      schrieb am 24.08.11 14:48:49
      Beitrag Nr. 3.991 ()
      Hallo Lupofunk,

      ich z.B. habe meinen Berater verklagt, und der ist rechtskräftig wg. Urkundenfälschung (der hatte das Protokoll bei mir gefälscht) verurteilt worden (9 Tagessätze :mad:). Bei richtigen Beratungsprotokoll hatte mir diese Anlage nie verkauft werden dürfen. Das hat mir aber nichts genützt, da der Berater zwischenzeitlich die Hand gehoben hat.
      Daher habe ich auf weitere Prozesse verzichtet, da bei dem eh nicht zu holen ist.
      Er arbeitet weiter in der Branche. :mad:
      Avatar
      schrieb am 26.08.11 22:35:31
      Beitrag Nr. 3.992 ()
      Zitat von Groucho Marx: Also, ich habe jetzt den Rest erhalten und bin ziemlich happy, das dieses dunkle Kapitel nun beendet ist. Hoffe, dass es allen Beteiligten nun ähnlich schnell so ergeht!

      Beste Grüße


      Hallo, wann hast Du denn die 1. Zahlung erhalten? Warte noch auf den Rest ...
      Avatar
      schrieb am 29.08.11 10:15:37
      Beitrag Nr. 3.993 ()
      Die Schubra geht seit Jahren gegen die Vermittlerfirmen bzw. die wenigen Einzelvermittler des PMA vor. Es werden je nach Umsatz und Bestand Millionen zurückgefordert. In der Regel sind die Firmen oder Einzelpersonen schon insolvent (manche sind auch schon tot) oder auf jeden Fall nicht in dieser Region zahlungsfähig. Da gab und gibt es Prozesse und einige Vergleiche (oft hatten die Vermittler selbt größere private und/oder auch Firmenkonten im Hause Phoenix deren Ansprüche so der Masse zufallen und weitere Gelder sind je nach Situation auch geflossen).
      Auf diesem Busch herumzuklopfen ist also nicht mehr zielführend. :mad:

      Alle Betroffenen die heute so tun als hätte der böse Vermittler ihnen damals ein Sparbuch verkauft sollten mal in Ruhe über alles nachdenken und der Realität ins Auge sehen. ;)
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      Avatar
      schrieb am 30.08.11 16:49:01
      Beitrag Nr. 3.994 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.014.486 von schnobelloch am 29.08.11 10:15:37Hier nochmal zum Thema Vermittlerprovisionen:

      http://www.procontra-online.de/2011/08/investmentfonds/akzen…

      Offensichtlich hat der Schmitt vor dem BGH sogar Prozesse gegen Vermittler gewonnen.
      Vielleicht kann jemand so ein BGH-Urteil hier posten.

      Das fließt alles in die Insolvenzmasse und erklärt auch, wieso es so lange dauert.
      Trotzdem müssen wir ab 2012 Druck machen, damit er endlich auszahlt.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 18.09.11 11:45:38
      Beitrag Nr. 3.995 ()
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.09.11 15:53:25
      Beitrag Nr. 3.996 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.102.112 von Urlaub2 am 18.09.11 11:45:38Hallo

      In dem Artikel ist die Rede von Streitigkeiten mit einem Großinvestor, die noch gelöst werden müssen.
      Welcher Art ist das Problem? Wer weiß etwas?

      Bisher war es doch so, dass alle auf das Urteil wegen Aussonderung gewartet hatten und dann auf eine rasche Auszahlung aus der Insolvenzmasse gehofft haben.

      Nun ist wieder ein Problem aus dem Hut geholt worden und die gleiche Sche..e beginnt von vorne.
      Ich habe den Eindruck der Schmidt misch da ganz kräftig mit, damit er sich und die anderen Rechtsverdreher weiterhin die Taschen vollmachen können.

      Die wissen dass wir machtlos sind und treiben weiter ihr böses Spiel mit uns.

      Ich habe es schon mal geschrieben, wir müssen den Anwälten alle Vollmachten uns beim Insolvenzverwalter zu vertreten und auch alle Prozessvollmachten wegnehmen.

      Jeder muss dann selber beim Insolvenzverwalter seine Interessen vertreten, damit ein neuer Insolvenzplan auf gestellt werden kann.

      Wir selber dürfen auch keine Prozesse führen, denn es kann nicht mehr Geld verteilt werden als da ist.
      Wer was anderes glaubt hat nicht verstanden was Sache ist.

      Jeder Prozess schmälert die Insolvenzmasse.
      Oder glaubt Jemand der Schmidt zahlt die Prozesskosten aus seiner Tasche.

      Es sollen mal diejenigen, die einen Anwalt mit der Interessenvertretung beim Schmidt beauftragt haben, mal fragen, was er konkretes getan hat, damit es weiter geht.
      Avatar
      schrieb am 20.09.11 15:45:21
      Beitrag Nr. 3.997 ()
      Hier noch eine Info:

      http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/anleger-u…

      Es ist bezeichnend, daß selbst der BGH feststellt, daß die EDW das ganze absichtlich verzögert.

      Hoffen wir, daß es ab jetzt schneller geht und wir beim Schmitt mehr Druck machen können, damit er endlich aktiv wird.

      Gleichzeitig möchte ich hier um mehr Postings bitten, damit der Thread nicht einschläft.

      Ich denke schon, daß auch wir bewirken können, daß vom Schmitt wenigstens eine Teilzahlung kommt.
      Das geht aber nicht, wenn wir in kollektiven Tiefschlaf verfallen.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.09.11 17:32:09
      Beitrag Nr. 3.998 ()
      Schnell auszahlen, heisst das jetzt 90% der Anlagesumme (evtl. abzüglich Auszahlungen)? Also Bestandsprovisionen und Handelsveluste dürfen von der EDW nicht in Abzug gebracht werden?
      Avatar
      schrieb am 20.09.11 18:22:21
      Beitrag Nr. 3.999 ()
      Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass geschädigten Geldanlegern Ansprüche aus sogenannten Feuerwehrfonds unverzüglich ausgezahlt werden müssen. Anleger des insolventen Phoenix-Kapitaldienstes müssen nun umgehend ihre Garantiesummen erhalten. Nach einem Piloturteil des Bankensenats sind die Gelder seit zwei Jahren fällig.

      Der BGH entschied am Dienstag über drei Musterverfahren. Über 60 weitere Verfahren sind am BGH noch anhängig, in denen Anleger von der zuständigen Entschädigungseinrichtung ihre Garantiesumme verlangen.

      Der Vorsitzende Richter äußerte Verständnis für die "wachsende Ungeduld der Anleger", die seit Jahren auf ihr Geld warten. Die Garantiesumme, die die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) jetzt ausschütten muss, soll sich nach Angaben der Anwälte auf Millionen von Euro belaufen.

      Die Phoenix-GmbH hatte Ende der 90er-Jahre Anleger für eine Kollektiveinlage geworben. Spätestens seit Ende 1998 wurde aber nur noch ein geringer Teil in vereinbarte Termingeschäfte angelegt. Vielmehr wurden die Anlagen in einem Schneeballsystem zur Zahlung der laufenden Betriebskosten verwendet.
      2005 schaltete sich die Finanzdienstleistungsaufsicht des Bundes ein und untersagte der Phoenix den weiteren Geschäftsbetrieb. Im März 2005 wurde dann der Entschädigungsfall festgestellt, wenige Monate später das Insolvenzverfahren eröffnet.

      Nach dem Einlagesicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz müssen Banken und Wertpapierhandelsunternehmen für solche Fälle sogenannte Feuerwehrfonds einrichten und die Anleger entschädigen. Die Garantiesumme beträgt maximal 20.000 Euro pro Anleger. Sie ist spätestens drei Monate nach Festsetzung der Entschädigungshöhe auszuzahlen.

      Die EdW leistete 2009 aber nur Teilauszahlungen. Im Übrigen wurde auf offene Rechtsfragen verwiesen, die noch gerichtlich geklärt werden müssten. Allerdings hatte die EdW nicht selbst Prozesse zur Klärung dieser Rechtsfragen angestrengt, sondern das Parallelverfahren eines anderen Anlegers abgewartet. Dieses Vorgehen wurde jetzt vom BGH beanstandet.

      Die EdW hätte 2007 einen Musterprozess zur Klärung der offenen Rechtsfragen anstrengen können, urteilte der Bankensenat. Da sie das unterließ, waren die Entschädigungen 2009 fällig.


      Also ich verstehe dass ganz einfach:
      Die EDW hätte innerhalb 3 Monate nach Feststellung der Entschädigungshöhe, ohne weiter Prüfung 90% der einbezahlten Geldes, max. 20.000€, auszahlen müssen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.09.11 18:32:57
      Beitrag Nr. 4.000 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.112.184 von FCO-Alpha am 20.09.11 18:22:21Richtig, hier nochmal die EDW:

      http://www.e-d-w.de/de/Phoenix-Stand.html

      Vom BGH wird jetzt noch ein Urteil über die Details (z.B. Handelsprovisionen) erwartet.

      Wichtig ist, daß die EDW jetzt schneller auszahlen muß, zumal das Geld vom Staat ja bereitsteht und sie es nur abrufen muß.

      Dadurch hat auch der Schmitt mehr Klarheit und kann schneller auszahlen, vielleicht schon ab Anfang 2012.

      Von mir wieder der übliche Hinweis, keine Prozesse gegen den Schmitt zu führen, weil das das Ganze weiter verzögert und nur Geld kostet.

      ;)
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