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Hella Nebelscheinwerfer aus renommiertem Haus

Hella Nebelscheinwerfer stammen vom Unternehmen, das zu den einhundert größten bundesweit zählt. Weltweit sind hier nicht nur Scheinwerfer, sondern auch anderes sehr hochwertiges Zubehör erhältlich.

Hella Nebelscheinwerfer sind besonders hochwertige Scheinwerfer, die extra breit strahlend sind und deshalb im österreichischen Sprachgebrauch auch gern als Breitstrahler bezeichnet werden. Die Nebelscheinwerfer werden an den Fahrzeugen besonders tief angebracht. Hella Nebelscheinwerfer können wie alle Nebelscheinwerfer in Deutschland sowohl hellgelbes als auch weißes Licht strahlen.

Hella Nebelscheinwerfer bieten für Autofahrer und Insassen als hochwertige Produkte erhöhte Sicherheit – besonders in der nebligen und kalten Jahreszeit. Bedingt durch die Tatsache, dass Nebel aus sehr kleinen Wassertröpfchen zusammengesetzt ist und hierdurch eine Rückstrahlung des Lichtes zur Lichtquelle gegeben ist, muss bei Nebel eine besondere Beleuchtung geschaffen werden, um die Sicht des Fahrers zu erhöhen. So muss der Winkel zwischen der Lichtquelle und dem Blickfeld des Fahrers erhöht werden, damit weniger Licht zurückgeworfen wird und so die Sicht des Autofahrers verbessert wird. Hier sind Hella Nebelscheinwerfer eine hochwertige und zuverlässige Lichtquelle, die – von der Fachwerkstatt im günstigen Winkel angebracht – gerade in der nebligen Jahreszeit die Sicherheit deutlich erhöht.

Der Einsatz für Hella Nebelscheinwerfer ist in Deutschland aber in der Straßenverkehrsordnung klar geregelt und so dürfen die Nebelscheinwerfer immer nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Sicht sowohl durch Nebel als auch durch Regen oder Schneefall stark eingeschränkt ist. Und die Nebelscheinwerfer dürfen auch nicht allein die Beleuchtung des Fahrzeugs darstellen, sondern eben nur gemeinsam mit dem Abblend- oder Standlicht genutzt werden. Das Standlicht kann gerade bei starkem Nebel die bessere Beleuchtung sein, denn hier ist eine geringere Rückstrahlung zu erwarten und damit auch eine bessere Sicht möglich.

Verboten ist es, die Nebelscheinwerfer ohne Sichtbehinderung zu nutzen und das ist im Paragraf 17 Absatz 3 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für alle Autofahrer nachlesbar verboten.

In Österreich ist diese Regelung etwas anders und so sollten Autofahrer gerade dann, wenn in der kalten Jahreszeit die Reise in unser Nachbarland nicht verwundert sein, wenn dort die Nebelscheinwerfer auch während der Tagfahrt genutzt werden, denn sofern sie in der Fahrzeugfront fest eingebaut sind, ist dies in Österreich eben auch tagsüber zulässig.

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