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Unterhaltsklage gegen Großeltern manchmal berechtigt

Die Großeltern müssen unter gewissen Umständen tatsächlich Unterhalt zahlen; allerdings kommt dies nicht häufig vor und wird nur selten in Anspruch genommen. Im Bedarfsfall kann man aber darauf bestehen.

In Deutschland ist das Unterhaltsrecht relativ klar geregelt; allerdings beruht es auf den Beweis von Fakten und tatsächlichen Einkommensverhältnissen. Wenn es in einer Familie vorkommt, dass jemand mittellos wird, dann müssen zuerst die ersten Familienangehörigen für das finanzschwache Mitglied aufkommen. Wenn die Eltern nicht mehr leben oder ebenfalls mittellos sind und es keine Geschwister gibt, die den Unterhalt übernehmen könnten, dann sind die Großeltern gefragt. Diese müssen aber auch über genügend finanziellen Spielraum verfügen, um das Mitglied zu unterstützen, andernfalls sind sie nicht um jeden Preis zum Unterhalt verpflichtet. Ob es Geld gibt und wie hoch der Unterhalt ausfallen soll, kann intern geklärt oder von einem Richter festgelegt werden.

Man sollte aber beachten, dass eine Klage gegen Familienangehörige immer einen Riss zieht zwischen den streitenden Parteien, der womöglich sogar deutlich länger bemerkbar ist, als der Richterspruch Gültigkeit hat. Daher sollte man sich gut überlegen, ob man gegen nahe Verwandte juristische Mittel einlegt.

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