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Die Grundsicherungsrente - Leistungen des Staates

Wenn eine Person durch hohes Alter oder Krankheit nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen kann, besteht möglicherweise der Anspruch auf eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes durch den Staat.

Mit der Grundsicherung wird durch den Gesetzgeber sichergestellt, dass alle Menschen, die komplett aus dem Arbeitsleben austreten, alle Kosten für ihren Lebensunterhalt dauerhaft decken können. Das gilt nicht nur für Personen, die das Rentenalter regulär erreicht haben, sondern auch für Arbeitnehmer, die aus Krankheitsgründen nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen können.

Um diese Grundsicherung zu erhalten, ist es notwendig, einen Antrag bei der zuständigen Behörde zu stellen. In diesem Antrag werden Fragen gestellt, die Bezug auf die Einnahmen des Antragstellers nehmen. Grundvoraussetzung ist, dass der Hauptsitz des Antragstellers innerhalb des Landes ist.

Die Höhe ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Grundsätzlich wird sie nach den sozialrechtlichen Bestimmungen berechnet. So ergibt sich ein Regelbedarf. Dazu kommen noch die Kosten für Miete und Heizung. Für diese gibt es festgelegte Beträge, deren Höhe nicht überschritten werden darf. Ist die Miete dennoch teurer, so wird der Betrag nicht vollständig angerechnet. Wenn keine Pflichtversicherung vorhanden ist, werden die Kosten für die Krankenkasse ebenfalls durch die Grundsicherung übernommen. Ebenfalls berücksichtigt werden Behinderungen oder auch Lebensumstände, wie das Erziehen eines minderjährigen Kindes ohne Partner. Hier wird ein Mehrbedarf veranschlagt. Bei der Berechnung wird das aktuelle Einkommen mit einbezogen. Rente oder Unterhaltszahlungen wirken sich also auf die Höhe der Grundsicherung aus. Auch Wohngeld oder Einnahmen aus Immobilien müssen angegeben werden.

Wie bei den regulären Sozialleistungen wird auch das Einkommen von weiteren, im Haushalt lebenden Personen bei der Berechnung berücksichtigt. Erziehungsgeld, Grundrenten oder Zahlungen der Pflegeversicherung werden dagegen nicht mit angerechnet. Nach der Zusicherung eines Betrages erfolgt die Zahlung zu jedem Ersten des Monats. Veränderungen im Einkommen oder Lebensumfeld müssen immer gemeldet werden.

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