Neu auf wallstreet:online?
Jetzt registrieren | Login
x
Benutzername:

Passwort:

Angemeldet bleiben
Passwort vergessen?

So einfach funktioniert die Berechnung der Rente

Viele Menschen zahlen viele Jahre in die Rentenversicherung Beiträge ein und möchten wissen, wie sich die Rente berechnet. Einige Portale im Internet helfen bei der Berechnung des aktuellen Betrags.

In die Berechnung über den aktuellen Betrag der Rente können eine Menge Faktoren einfließen, die von der Rentenversicherung in ein Punktesystem einberechnet werden. Die sogenannten Rentenpunkte geben dann Aufschluss über den Betrag, der aktuell an Rente ausgezahlt würde, wenn ein Rentenantrag gestellt wird. Befinden sich Angestellte noch in einem Arbeitsverhältnis, können über die Jahre noch weitere Punkte hinzukommen und somit der Rentenbetrag noch steigen. Die Rentenpunkte lassen sich meist nicht einfach aus dem Kopf heraus berechnen, daher gibt es im Internet einige Portale, die bei den Angaben weiterhelfen. Für die Berechnung der Rentenpunkte müssen zunächst einige Angaben gemacht werden, die als Faktoren berücksichtigt werden. Wichtig ist hierbei die Anzahl der beitragspflichtigen Arbeitsjahre, die sich aus den bisherigen Angestelltenverhältnissen ergeben. Ebenfalls sollte das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen angegeben werden, wobei auch hier alle bisherigen Arbeitsstellen mit Beitragspflicht berücksichtigt werden.

Zusätzlich zu den bisherigen Arbeitsstellen werden weitere Faktoren hinzugerechnet, die sich aus der jeweiligen Biografie ergeben. Einige Ansprüche ergeben sich aus dem Ausbildungsverlauf der jeweiligen Person. Hierbei sollte angegeben werden, wie viele Jahre nach Abschluss des 17. Lebensjahres studiert oder eine weitere Schule besucht wurden. Maximal drei zusätzliche Jahre können hier eingerechnet werden. Ebenfalls wird eine berufliche Ausbildung vor dem 25. Lebensjahr berücksichtigt, auch hier gelten maximal drei Jahre. Eine zusätzliche Angabe betrifft den Wehr- oder Zivildienst, der sofern er abgeleistet wurde ebenfalls in die Rentenberechnung einfließt. Weitere Ansprüche ergeben sich aus der Erziehungszeit von Kindern. Standardmäßig wird hier nur ein Kind angerechnet, allerdings können sich bei mehreren Kindern weitere Punkte ergeben, was jedoch von Fall zu Fall betrachtet werden muss. Die Erziehungszeit für Kinder betrifft jeweils nur ein Elternteil, das zu Hause die Kindererziehung übernommen hat. Wichtig ist ebenfalls, wann das Kind geboren wurde, hierbei sollte angegeben werden ob der Geburtstag vor oder nach 1992 war. Ein letzter Faktor, der in die Berechnung der Rentenpunkte einfließt, ist der Bezug von Arbeitslosengeld 1. Hierbei spielt das letzte Bruttogehalt vor der Arbeitslosigkeit eine Rolle sowie die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs.

Sind die Rentenpunkte im Portal mit den vorliegenden Angaben berechnet, müssen weitere Angaben zum Rentenbezug gemacht werden. Hierbei sollten zunächst das eigene Geburtsjahr und der Wohnort angegeben werden. Wichtig ist in jedem Fall, ob man in den alten oder neuen Bundesländern wohnt. Das aktuelle Bruttojahresgehalt und die Rate der möglichen Gehaltssteigerungen spielen ebenfalls eine Rolle. Zuletzt werden noch die durchschnittliche Inflationsrate der letzten 50 Jahre und die Rentenanpassung der Rentenversicherung einberechnet. Sind alle Angaben gemacht, wird ein individueller Wert ausgegeben, der den aktuellen Stand des Rentenbezugs darstellt. Im Normalfall kann auch die Rentenversicherung eine Auskunft zur erwartbaren Rente geben. Viele Menschen erhalten regelmäßig eine Bescheinigung über das aktuelle Rentenkonto. Oftmals reicht die gesetzliche Rente jedoch nicht aus und eine private Altersvorsorge ist nötig.

Schreibe Deinen Kommentar

 

Kommentare


Es wurden noch keine Kommentare abgegeben.
Passendes im Netz
Titel
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende
Inhalte zu diesem Artikel vor.
 
 
Einen Link vorschlagen: 

Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.

Qualitätskriterien:

Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:

• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen

• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden

• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann

• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen

• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.

Ratgebersuche
Archiv
2009  2010  2011  2012