Ein Bausparvertrag-Darlehen in Anspruch nehmen
Die Bausparkassen bieten ihren Kunden die Möglichkeit über einen Bausparvertrag finanzielle Mittel anzusparen, die dann für Modernisierungen, Umbauten oder den Hauskauf Verwendung finden sollen.
Menschen, die sich vorgenommen haben, in einigen Jahren die eigenen vier Wände zu besitzen, die sind gut beraten, schon im Vorfeld Geld anzusparen. Dies könnte durch einen Sparbrief oder das Sparbuch geschehen. Die Zinsen sind in diesen Fällen aber eher gering, und diese Sparmethode wird auch nicht vom Staat gefördert. Hat man sich hingegen dazu entschlossen, einen Bausparvertrag aufzunehmen, dann gibt es in jedem Jahr noch zu der eingezahlten Summe einen Bonus vom Staat. Das sind bei verheirateten Personen immerhin 90,11 Euro, die vom Staat jährlich durch die Wohnungsbauprämie zugefügt werden. Das Geld wird aber nur gezahlt, wenn das anrechenbare Einkommen beider Ehepartner den Betrag von 51.200 Euro nicht übersteigt und nicht mehr als 1.024 Euro jährlich angespart werden. Aber nicht nur Ehepaare können auf diese Weise Geld ansparen, sondern auch Singles. Sie dürfen nicht mehr als 25,600 Euro anrechenbares Einkommen erzielen. Wenn diese Personen jährlich 512,00 Euro in den Vertrag einzahlen, dann bekommen sie 45,06 Euro Wohnungsbauprämie. Zusätzliches Geld kann auch noch durch den Arbeitgeber eingezahlt werden. Wird in der Firma ein Antrag auf Arbeitgebersparzulage gestellt, und die Firma bietet dies ihren Mitarbeitern an, dann hat man doppelten Nutzen erzielt. Zum einen wächst der Sparvertrag, und zum anderen schrumpfen die monatlichen Verdienste, wenn der Arbeitnehmer seinen Teil ebenfalls gleich vom Lohn abziehen und überweisen lässt.
Die Möglichkeit, einen Bausparvertrag abschließen zu können, bieten nicht nur die Bausparkassen, sondern auch Sparkassen und Banken ihren Kunden an. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der eine festgeschriebene Ansparphase hat und wo eine Bearbeitungsgebühr fällig wird. Danach muss die Wartezeit eingehalten werden. Erst danach kann das Geld Verwendung finden. Das ist in der Regel nach sieben Jahren der Fall. Wird schon vor dieser Zeit Geld für die Renovierung oder den notwendigen Umbau am Haus oder der Eigentumswohnung notwendig, dann kann der Bausparvertrag beliehen werden. So muss nicht die gesamte Laufzeit gewartet werden, denn bei der Beleihung müssen nur 50 % der Summe angespart worden sein. Der restliche Betrag durch eine Vorfinanzierung ausgeglichen. Dabei fallen natürlich, so wie bei jedem anderen Kreditvertrag auch, Zinsen an.
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