Wann ist eine GEZ Gebührenbefreiung möglich?
Für viele Menschen stellen die Gebühren der GEZ durchaus eine Belastung dar, denn immerhin handelt es sich dabei um mehr als 200 Euro pro Jahr. Deshalb sollte man prüfen, ob eine GEZ Gebührenbefreiung möglich ist.

Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen nämlich die Möglichkeit einer GEZ Gebührenbefreiung. Einige dieser Voraussetzung werden im Folgenden aufgezeigt: Jeder, der Sozialhilfe bezieht, ist von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren ausgenommen. Selbiges gilt für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Auch Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind von einer Zahlung der Gebühren ausgenommen.
Wer als Auszubildender oder Student nicht mehr bei seinen Eltern lebt und außerdem Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhält, ist ebenfalls von der Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühren befreit. Eine GEZ Gebührenbefreiung erhalten auch sehbehinderte oder blinde Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60% aufweisen. Dieser GdB von 60% muss alleine für die Sehbehinderung gelten. Ebenfalls befreit sind Menschen, die so stark hörgeschädigt sind, dass eine normale Verständigung über das Gehör nicht mehr möglich ist. Auch Personen, die Pflegegelder empfangen, sind von der Gebührenzahlung befreit.
Natürlich ist man nicht automatisch von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren befreit. Wer keine Rundfunkgebühren mehr bezahlen möchte und eine oder mehrere der dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt, muss einen Antrag auf Befreiung bei der GEZ stellen. Die dafür notwendigen Antragsformulare sind bei Stadt- oder Gemeindeverwaltungen erhältlich. Es muss beachtet werden, dass eine genehmigte Befreiung immer erst ab dem Folgemonat der Genehmigung in Kraft tritt. Es ist also nicht möglich, sich rückwirkend von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreien zu lassen.
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