Eine Verzinsung der Kaution ist gängige Praxis
Mieter, die in eine Wohnung ziehen, müssen üblicherweise eine finanzielle Sicherheit in Form einer Kaution bezahlen. Diese wird in der Regel auf einem separaten Sparbuch angelegt und verzinst.
Fast täglich ziehen in Deutschland Menschen um. Die meisten davon in eine Mietwohnung. Wer sich hierzu entschließst, der muss damit rechnen, dass er eine finanzielle Sicherheit an den Vermieter zu zahlen hat, eine sogenannte Kaution. Diese wird in der Regel fällig bei Abschluss des Mietvertrags, kann allerdings auch in mehreren Raten beglichen werden. Die Kaution dient dem Vermieter als mögliche Rücklage für potenzielle Schäden an der Mietsache, die im Laufe der Jahre entstehen könnten. Weiterhin denkbar ist die Regulierung von Schäden nach dem Auszug des Mieters aus der Wohnung.
In der Regel ist es so, dass die bezahlte Kaution auf einem Sparbuch bei einer Bank hinterlegt wird. Hierdurch entstehen natürlich auch entsprechende Zinsen, die dem Mieter später dann auch zustehen. Insofern also keine weiteren Schäden, Mängel oder Beanstandungen beglichen werden müssen, bekommt der Mieter nach dem Auszug aus der Wohnung sein hinterlegtes Geld samt angefallener Zinsen ausbezahlt. Generell gibt es mehrere Möglichkeiten, wie das Geld auf einem Sparbuch hinterlegt wird. Zum einen kann dies alleine durch den Vermieter geschehen, der dann auch das Sparbuch verwaltet, also ebenfalls in seinem Besitz behält.
Eine weitere Option besteht darin, dass beide Vertragspartner zusammen zu einer Bank gehen und dort gemeinsam ein Sparbuch mit der Kaution des Mieters eröffnen. Das Sparbuch wird dann regulär auf den Namen des Mieters lauten. Dieser bekommt jedoch das Buch nicht ausgehändigt, sondern der Vermieter. Weiterhin wird schriftlich vermerkt, dass keiner der beiden Vertragspartner ohne Einwilligung des anderen an die hinterlegte Kaution kommen kann. Eine ungewollte Verfügung ist somit ebenfalls ausgeschlossen. Dies bedeutet für die Praxis, dass bei potenziellen Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter letztlich ein Gericht über die vorhandene Kaution entscheiden müsste, weil beide Partner jeweils die existierende Kaution für sich selbst beanspruchen und diese nicht der andere Seite zur Verfügung stellen wollen. Natürlich ist auch eine Einigung untereinander möglich und sicherlich auch die beste Variante.
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