Internationales Steuerrecht und dessen Bedeutung
Die Besteuerung von Einkünften ist bereits auf der nationalen Ebene ein kompliziertes Unterfangen. Besonders schwierig wird es aber erst dann, wenn derartige Fälle international beurteilt werden müssen.
Bereits die Besteuerung auf nationaler Ebene ist im Laufe der Entwicklung des Steuersystems immer komplizierter geworden. Immer neue Steuergesetze wurden eingeführt, um individuelle, steuerrechtliche Situationen der zu besteuernden Unternehmen und Personen genauer erfassen zu können. Leider hat dieser Zugewinn an Genauigkeit aber auch zu einer starken Differenzierung der Steuergesetzgebung geführt, die von keiner einzelnen Person mehr in ihrer Gänze überblickt werden könnte. Kaum jemand ist heute noch in der Lage, ohne die Hilfe eines Steuerberaters oder entsprechender Ansprechpartner bei den Behörden seine Einkommensteuererklärung vorzunehmen, ohne sich Sorgen darüber machen zu müssen, ob diese alle inhaltliche und formale Vorgaben auch tatsächlich erfüllt. Besonders kompliziert wird die Besteuerung aber eigentlich erst dann, wenn die Steuersubjekte über Landesgrenzen hinweg aktiv sind.
Wenn es darum geht, dass steuerrechtliche Fälle über Landesgrenzen hinweg beurteilt werden müssen, begibt man sich auf das Feld des sogenannten internationalen Steuerrechts. Es handelt sich hierbei sowohl um ein Spezialgebiet des Steuerrechts als auch um ein gesondertes Fach innerhalb der Steuerlehre, wie sie beispielsweise an den Universitäten gelehrt wird. Bedeutung hat dieses Spezialgebiet für alle Steuersubjekte und damit für natürliche Personen, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Aus diesem Grund können sämtliche Sachverhalte, die auf nationaler Ebene in Hinblick auf die Besteuerung von Bedeutung sind, im internationalen Kontext neu betrachtet werden. Aufgrund der nach wie vor zunehmenden Globalisierung von wirtschaftlichen Aktivitäten ergibt sich ein immer größerer Bedarf nach der Beurteilung derartiger Fälle, bei denen die Steuergesetzgebung mehrerer Länder aufeinander bezogen werden muss.
Es stellt sich also die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit von internationalen Sachverhalten gesprochen werden kann. Grundsätzlich kommen Steuergesetze immer dann zur Anwendung, wenn natürliche oder juristische Personen Einkünfte erzielen. Sollten diese Einkünfte sowohl im Inland als auch im Ausland bzw. nur im Ausland erzielt werden, ist das internationale Steuerrecht relevant. Problematisch werden derartige Szenarien in der steuerrechtlichen Beurteilung dadurch, dass nicht klar ist, in welchem der beteiligten Länder die Besteuerung vorgenommen werden soll. Insbesondere sind Konflikte dann möglich, wenn es zu einer doppelten Belastung der Einkünfte kommen kann, wenn diese sowohl im Inland als auch im Ausland besteuert werden sollen. Die gesetzliche Grundlage hierzu ist zudem nicht zusammenhängend, sondern auf viele Einzelgesetze verteilt, wie etwa das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftssteuergesetz oder auch in den sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Doppelbesteuerungsabkommen werden zwischen Staaten vereinbart und legen fest, welchem der beiden Länder bei grenzüberschreitenden Einkünften das Besteuerungsrecht nicht zukommt. Diese Abkommen sind nicht mit Steuergesetzgebungen zu verwechseln, da sie nicht die Besteuerungsgrundlage festlegen, sondern diese lediglich einschränken. Die Abkommen erweisen sich in ihrer Ausgestaltung in der Regel als äußerst kompliziert, da sie das Ergebnis individueller Verhandlungen der Staaten miteinander sind und deshalb nicht verallgemeinert werden können.
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