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Riester-Rente kündigen: Nachteile berücksichtigen

Immer früher werden zur Absicherung des Renteneinkommens zusätzliche private Altersvorsorgen abgeschlossen. Häufig ist eine verfrühte Kündigung unausweichlich, da nicht weiter eingezahlt werden kann.

riester rente kündigen
© S. Hofschlaeger / http://www.pixelio.de
Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine in Deutschland weit verbreitete und durch bestimmte Gesetzesregelungen staatlich geförderte private Altersvorsorge. Ursprünglich wurde dieses Modell von einem ehemaligen Arbeitsminister vorgeschlagen, um die freiwillige Altersvorsorge durch Schaffung von Altersvorsorgezulagen zu fördern. Grund für diesen Vorschlag war eine aktuelle weitere Reduktion des Nettorenteneinkommens um einige Prozentpunkte. Die Altersvorsorge läuft nach einem in fünf Sparten geteilten Schema ab: Zuerst muss mit einem Anbieter ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag abgeschlossen werden. In diesem ersten Jahr wird dann ein erster Eigenbetrag geleistet. Auch Sonderzahlungen sollten im Vertrag ermöglicht werden, damit dem Vertragspartner später Sonderzulagen zugutekommen. Nachdem das sogenannte Spar-Jahr abgeschlossen ist, wird ein Zulagenantrag ausgefüllt und dem Rentenauszahler zugestellt. Im dritten Schritt sollten eventuelle Steuervorteile beim Finanzamt erfragt werden, es empfiehlt sich eine Abgabe der Einkommensteuererklärung. Weiterhin wird nun der Zulagenantrag vom Anbieter der Rente bearbeitet: Es werden Zulagen berechnet und gutgeschrieben. Im letzten Schritt wird die Zulage ausgezahlt, die Behörden führen währenddessen weitere Datenabgleiche durch.

Der Abschluss einer Riester-Rente lohnt sich für viele Arbeitnehmer, um die Versorgungslücke aus aktuellem Nettoeinkommen und späterer Altersrente zu schließen. Daher sollte ein Vertrag möglichst früh geschlossen und dann bis zur Rente gehalten werden. Weiterhin sollte man vor Kündigung des Vertrages zunächst Alternativen in Betracht ziehen, um sich kostenintensive Nachteile zu ersparen. Hier ist z. B. möglich, den Vertrag einige Zeit ruhen zu lassen und ihn später erneut wieder aufzunehmen. Der Einzahlende erhält so weiter Zinsen und auch die Zulagen bleiben erhalten. Bei einer Kündigung müssen dagegen die bis dahin erhaltenen Zulagen und Steuervorteile komplett zurückgezahlt werden, oft werden auch Gebühren fällig. Man sollte außerdem die Kündigungsfristen der Gesellschaften beachten, diese können nicht selten bis zu ein halbes Jahr betragen. Im Falle einer Kündigung erhält man nicht die kompletten Einzahlungen zurück, wie etwa bei Bausparverträgen. Die Höhe der Rückzahlungen richtet sich nach dem Rückkaufswert und den anstehenden Vertriebsgebühren, kann also dementsprechend niedrig ausfallen.

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