Ein Erbe ausschlagen kann in manchen Fällen Sinn machen
Nicht immer ist ein Erbe ein erfreulicher Anlass für Menschen und so kann es unter bestimmten Umständen sogar sinnvoll sein, ein Erbe ausschlagen zu dürfen – beispielsweise dann, wenn das Erbe Schulden mit sich brächte.

Hintergrund ist der Begriff, der in der Rechtsprechung als Universalsukzession bezeichnet wird. Hiermit ist gemeint, dass ein Erbe mit der Annahme des Erbes sämtliches Vermögen, aber leider eben auch die Schulden des Erblassers übernimmt. Überwiegen diese Schulden, kann sich das Erbe letztlich zu einer echten Kostenfalle für den Erben entwickeln, denn für diese Schulden haftet er im Rahmen des Erbantritts in voller Höhe. Ein Erbe ausschlagen kann sich gerade in diesem Zusammenhang als eine gute Entscheidung erweisen. Das schöne Haus ist günstiger Lage und auch der Sportwagen sind schließlich nicht mehr viel wert, wenn denen ein Schuldenberg gegenübersteht oder wenn das Haus mit Hypotheken belastet ist.
Die sechswöchige Frist ist in manchen Erbfällen eine sehr knappe Zeit, um umfassende Erkundigungen über die verbliebenen Verbindlichkeiten des Erblassers einzuholen. Für die Einholung von Informationen bei Banken beispielsweise ist der Erbschein notwendig, der vorgelegt werden muss, um überhaupt an Informationen zu gelangen, was Kontostände oder auch Verbindlichkeiten angeht. Wird das Erbe ausgeschlagen, so muss dies dem Nachlassgericht gegenüber erklärt werden. Dazu ist entweder persönliches Erscheinen oder ein Protokoll notwendig, das von einem Notar verfasst und an das Gericht weitergeleitet wird. Ein Brief an das zuständige Gericht reicht für das Ausschlagen des Erbes nicht aus.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

