Inkassodienst: Schulden säumiger Zahler eintreiben
Immer weniger Forderungen werden bezahlt. Der Inkassodienst hat sich als Instrument zur Eintreibung der offenen Forderung durchgesetzt. Tatsächlich kommen Gläubiger aber auch ohne Inkassobüro zu ihrem Geld.
Deutschland verschuldet sich. Immer seltener werden Forderungen fristgerecht beglichen und offene Rechnungen bezahlt. Zahlungsausfälle werden schnell zur wirtschaftlichen Bedrohung von Gewerbetreibenden, welche die vereinbarte Geldsumme für ihre erbrachte Leistung einfach nicht erhalten. Um offene Forderungen einzutreiben, geben viele Gläubiger ihren Fall in die Hände von Inkassobüros, die in den vergangenen Jahren wie Pilze aus dem Boden schießen.
Der Inkassodienst übernimmt im Auftrag des Gläubigers die Eintreibung der Schulden. Inkassounternehmen greifen meist auf wiederholte schriftliche Mahnungen zurück, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Wenn auch diese Maßnahmen nicht fruchten, kann das Inkassounternehmen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dem Schuldner gehen dann Mahn- und Vollstreckungsbescheide des zuständigen Amtsgerichtes zu. Wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen auch jetzt noch nicht nachkommt, kann der Inkassodient die Zwangsvollstreckung über den Gerichtsvollzieher anordnen. Zahlungsunfähige Schuldner geben beim Gerichtsvollzieher die Eidesstattliche Versicherung ab.
In vielen Fällen einigt sich das Inkassobüro aber mit dem Schuldner auf eine Ratenzahlung, eine Stundung oder einen Vergleich. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist nur das letzte Mittel, da vom zahlungsunfähigen Schuldner weder Gläubiger noch Inkassobüro Geld sehen. Aktuell arbeiten in Deutschland mehr als 750 zugelassene Inkassounternehmen.
Inkassobüros haben im Durchschnitt eine Erfolgsquote von 50 Prozent. Bei älteren Forderungen sinkt die Chance, dass vom Schuldner noch etwas zu holen ist. Die Kosten des Inkassobüros gehen zu Lasten des Schuldners. Neben den klassischen Inkassobüros, bei denen es sich um Dienstleistungsunternehmen handelt, sind auch immer mehr Anwälte und Kanzleien im Forderungseinzug aktiv. Jeder Gläubiger kann aber auch eigenständig ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um an seine offenen Forderungen zu kommen. Das Verfahren wird auf schriftliche Antragstellung eröffnet. Alternativ können Forderungen auch an den Inkassodienst verkauft werden, die sich dann im eigenen Auftrag um die Eintreibung der Schulden kümmern.
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