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Abgeltungssteuer und die Besteuerung von Dividenden.

In Deutschland ist vor einiger Zeit die Abgeltungssteuer eingeführt worden. Sie sieht nun eine pauschale Versteuerung von Kapitalerträgen vor. Hiervon sind auch Zinsen und andere Erträge betroffen.

Dividenden sind jene Gewinne eines Unternehmens, die an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Einmal im Jahr sind Kapitalgesellschaften zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Der Jahresabschluss gibt Auskunft darüber, wie das Unternehmen gewirtschaftet hat, wie seine Vermögens- Finanz- und Ertragslage aussieht und welche Gewinne von den Umsätzen nach Abzug der Aufwendungen übrig bleiben. Die Unternehmensleitung hat dann zu entscheiden, wie dieser Gewinn zu verwenden ist. Entscheidet sie sich nicht für eine Reinvestition in das Unternehmen bzw. für eine Thesaurierung der Gewinne, müssen sie als Dividende an die Eigentümer, d.h. die Aktionäre ausgeschüttet werden.

Da es sich bei dieser Transaktion um Einkünfte handelt, müssen diese Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuer versteuert werden. Bei der Besteuerung der Dividenden geht es also nicht um eine Besteuerung auf Unternehmensebene, sondern auf der Ebene der natürlichen Person. Die ausgeschütteten Dividenden sind selbst nämlich immer Nachsteuerdividenden und die Besteuerung der Gewinne über die Körperschaftsteuer hat bereits stattgefunden.

Im deutschen Steuerrecht ist es seit einigen Jahren so geregelt, dass Kapitalerträge pauschal mit der Abgeltungssteuer belastet werden. Zu diesen Kapitalerträgen gehören neben Dividenden auch Zinserträge sowie Kurs- und Veräußerungsgewinne. Der Steuersatz ist für alle Ertragsarten gleich und die Einkommensteuer damit abgegolten; der individuelle Einkommensteuersatz spielt hier also keine Rolle mehr.

Die Abgeltungssteuer beträgt in Deutschland 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent und der individuell anfallenden Kirchensteuer, sodass sich in der Gesamtbelastung ein Prozentsatz von 28 Prozent ergibt. Falls die Kirchensteuer nicht gezahlt werden muss, liegt die Belastung bei 26,38 Prozent. Die Abgeltungssteuer ist in ähnlicher Form in den meisten europäischen Staaten eingeführt worden, nur die angewendeten Prozentsätze bei der Steuer unterscheiden sich von Land zu Land. Auch die Bemessungsgrundlage kann in den verschiedenen Staaten unterschiedlich sein.

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