Funktionen der Bundesaufsicht für Versicherungswesen
Wer Probleme mit seiner Versicherungsgesellschaft hat, kann sich an mehrere Stellen wenden. Die staatliche und damit quasi höchste Instanz in solchen Fällen ist die zuständige Bundesaufsicht.
Diese ist Teil der für die Finanzdienstleistungsaufsicht zuständige Bundesbehörde und kümmert sich um alle Beschwerden, die von Versicherten eingereicht werden. Ob diese Beschwerden berechtigt sind oder nicht, wird dann im Rahmen eines Verfahrens geprüft, an dessen Ende zu ca. einem Drittel eine Entscheidung im Sinne des sich Beschwerenden steht. Aufgrund des durchaus lange dauernden Vorgangs der Prüfung sollte man als Versicherter aber überlegen, ob man nicht andere Wege gehen kann, als eine direkte Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.
Ein erster Schritt sollte hierbei sein, das direkte Gespräch mit dem Versicherungsunternehmen zu führen. Hier kann man seinen Fall noch einmal darlegen und den Versicherer bitten, die Entscheidung noch einmal zu überdenken oder so zu erklären, dass sie nachvollziehbar wird. Kommt es auf dieser Ebene zu keiner Einigung, kann man sich nach einer Frist von sechs Wochen an den zuständigen Ombudsmann wenden. Dies ist eine neutrale Schlichtungsstelle, die den Fall untersucht und dann eine Entscheidung trifft. Die Versicherungsunternehmen haben sich dazu verpflichtet, die Entscheidung eines Ombudsmannes anzuerkennen, wenn die fragliche Streitsumme bei bis zu 10.000 Euro liegt. Bei darüber hinaus gehenden Summen kann der Ombudsmann eine Empfehlung aussprechen, die aber für die Versicherungsunternehmen nicht verpflichtend ist.
Die Bundesaufsicht wiederum ist keine Schlichtungsstelle im Sinne eines Ombudsmannes und kann deshalb selber keine Entscheidungen treffen. Bei der Aufsichtsbehörde eingereichte Beschwerden werden somit an die Schlichtungsstellen verwiesen, allerdings kann die Behörde hier einer Beschwerde entsprechenden Nachdruck verleihen. Des Weiteren werden die Beschwerden alle statistisch erfasst und aufgearbeitet, sodass sich hier ein Indikator für die Anzahl der Beschwerden ergibt. Erkennt die Behörde hier ein Problem bei einer Versicherung aufgrund steigender Beschwerden, kann sie ebenfalls eingreifen und steuernd wirken.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

